Minijobs im gewerblichen Bereich - Minijob-Zentrale
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Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich
Minijobs im gewerblichen Bereich
Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens zur Sozialversicherung für sämtliche geringfügige Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Die Minijob-Zentrale führt neben dem Meldeverfahren zur Sozialver sicherung und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen Minijobs im gewerblichen Bereich auch das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch. Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen der Minijobs im gewerblichen Bereich. Ihre Minijob-Zentrale
Inhaltsverzeichnis Allgemeines 7 Minijobs mit Verdienstgrenze 8 Verdienstgrenze 9 Schwankender Verdienst 10 Erhebliche Schwankungen 10 Überschreiten der Verdienstgrenze 10 Steuerfreie Einnahmen 13 Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze 15 Schaubild 1: Prüfung des Vorliegens einer geringfügig entlohnten Beschäftigung 16 Schaubild 2: Prüfung der Versicherungspflicht für mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden 17 Hinzuverdienst-/Anrechnungsgrenzen besonderer Personengruppen 18 Arbeitszeitkonten für Minijobber 18 Betriebliche Altersvorsorge/Entgeltumwandlung 21 Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst von maximal 520 Euro, die jedoch kein Minijob sind 21 Kurzfristige Beschäftigung 22 Drei Monate oder 70 Arbeitstage 23 Überschreiten der Zeitgrenze 23 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen 23 Befristung durch Rahmenvertrag 24 Berufsmäßigkeit 24 Schaubild 3: Prüfung des Vorliegens einer „kurzfristigen Beschäftigung“ 25 Arbeitnehmer aus anderen Staaten 26 Deutsches Sozialversicherungsrecht 27 Schaubild 4: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug (nur EU-Mitgliedschaft, Schweiz und EWR-Staaten) 28
Beiträge 30 Beiträge zur Krankenversicherung 31 Beiträge zur Rentenversicherung 31 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 32 Umlagen 33 Insolvenzgeldumlage 33 Unfallversicherung 33 Beitragsverfahren 34 Beitragsnachweis 35 Beitragsfälligkeit 35 Beitragszahlung 35 Beitragsrecht, Fälligkeitstermine und Bankverbindung 36 Meldungen 38 Allgemeines 39 Maschinelles Melden 39 Software „sv.net“ 39 Betriebsnummer für den Arbeitgeber 40 Versicherungsnummer für den Arbeitnehmer 40 Meldefristen 41 Sofortmeldungen 41 Häufige Abgabegründe in den Meldungen für Minijobs 42 Beitragsgruppen für Minijobs 42 Besonderheiten bei Meldungen für Minijobber mit Verdienstgrenze 42 Besonderheiten bei Meldungen für kurzfristige Minijobber 43 Änderungen bei kurzfristigen Beschäftigungen ab 1. Januar 2022 43 Meldungen wegen Unterbrechung der Entgeltzahlung im Minijob 44 Stornierungen/Änderungsmeldungen 44 Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und der Steuernummer des Arbeitgebers in Entgeltmeldungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ab 1. Januar 2022 44 Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) 45
Steuerrecht 46 Besteuerung des Verdienstes aus Minijobs mit Verdienstgrenze 47 Pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent 47 Besteuerung des Verdienstes aus kurzfristigen Beschäftigungen 47 Mindestlohn und Arbeitsrecht 48 Suchen Sie eine Haushaltshilfe? 50 Service 51
Allgemeines Die Minijob-Regelungen gelten nur bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestimmt der Arbeitgeber Ort, Zeit, Dauer und Art der Tätigkeit und der Minijobber erhält ein Arbeitsentgelt. Ein Arbeitsvertrag mit genauen Angaben darüber, wie der Minijob ausgeübt wird, spricht ebenfalls für eine abhängige Beschäftigung. Es gibt zwei Arten von Minijobs: · den Minijob mit Verdienstgrenze und · die kurzfristige Beschäftigung. Minijobs können auch in Privathaushalten ausgeübt werden. Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn für einen privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die sonst gewöhnlich durch Angehörige des privaten Haushalts erledigt werden. Hier gelten besondere Regelungen. Über diese informiert die Broschüre „Minijobs in Privathaushalten“, die bei der Minijob-Zentrale erhältlich ist oder im Internet unter minijob-zentrale.de zur Verfügung steht.
Minijobs mit Verdienstgrenze
Minijobs mit Verdienstgrenze 9 rung der Verdienstgrenze). Dabei ist vom regelmäßi- In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis gen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. zum 30. September 2022 betrug die für einen Minijob maßgebende mo- natliche Verdienstgrenze konstant Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt 450 Euro. Seit dem 1. Oktober 2022 sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die der gilt im Minijob eine neue, dynami- Minijob besteht (maximal ein Jahreszeitraum von sche Verdienstgrenze, die sich am 12 Monaten). Dem regelmäßigen monatlichen gesetzlichen Mindestlohn orientiert. Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Verdienstgrenze Die Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert Beispiel sich am Mindestlohn. Sie soll einen Minijob mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden zum Ein Arbeitnehmer verdient 500 Euro Mindestlohn auch dann unverändert ermöglichen, im Monat und erhält jedes Jahr im wenn der Mindestlohn steigt. Erhöht sich der Min- Dezember ein vertraglich zugesicher- tes Weihnachtsgeld in Höhe von destlohn, steigt also auch die Verdienstgrenze im 300 Euro. Er erzielt somit im Jahr Minijob (Geringfügigkeitsgrenze). 6.000 Euro plus 300 Euro Weih- nachtsgeld; zusammen 6.300 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze wird mit folgender Formel Der monatliche Verdienst beträgt ermittelt: folglich 525 Euro (6.300 Euro : 12). Damit liegt er mit seinem Verdienst über der Verdienstgrenze und ist Mindestlohn x 130 : 3 (auf volle Euro aufgerundet) versicherungspflichtig beschäftigt. Die Minijob-Regelungen finden in Die Zahl 130 entspricht dabei der Arbeitszeit in 13 diesem Fall keine Anwendung. Wochen (also 3 Monaten) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundes- Der Minijobber kann allerdings auf die einmalige ministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Einnahme im Voraus schriftlich verzichten. Dann ist – Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt sie 520 Euro im ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit eines Monat. solchen Verzichts – die einmalige Einnahme bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu Ein Minijobber kann also monatlich regelmäßig bis zu berücksichtigen. 520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durch- gehend, sind das höchstens 6.240 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Damit Arbeitgeber sicher sein können, dass es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze handelt, be- rechnen sie den voraussichtlichen Verdienst bereits zu Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Verdienstes, Ände-
10 Minijobs mit Verdienstgrenze Schwankender Verdienst Wenn ein Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis Beispiel saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte Ein Minijobber erzielt in den erzielt, muss der Arbeitgeber das regelmäßige Monaten Januar bis März monatlich monatliche Arbeitsentgelt schätzen. Bei einem ge- 1.700 Euro und in den Monaten schätzten Jahresverdienst (es muss sich nicht um ein April bis Dezember monatlich Kalenderjahr handeln) bis 6.240 liegt ein Minijob mit 100 Euro. Verdienstgrenze vor. Januar bis März (3 x 1.700 Euro) = 5.100 Euro Stellt der Arbeitgeber im Laufe des Beschäftigungs- verhältnisses fest, dass die Verdienstgrenze doch April bis Dezember nicht eingehalten werden kann, liegt ab (9 x 100 Euro) = 900 Euro diesem Zeitpunkt eine versicherungspflichtige Summe Beschäftigung vor. Sie ist bei der zuständigen (5.100 + 900) = 6.000 Euro Krankenkasse zu melden. Es liegt kein durchgehender Minijob vor. Erhebliche Schwankungen Eine erhebliche Schwankung liegt vor, wenn · der Arbeitnehmer wenige Monate im Jahr Bei klassischen Schwankungen des Verdienstes, Vollzeit beschäftigt wird, die wegen betrieblichen Arbeitsabläufen entstehen · der Verdienst in diesen Monaten erheblich über und die der Arbeitgeber nachvollziehbar begründen der Verdienstgrenze liegt und kann, liegt weiterhin ein Minijob vor. Dies gilt bei- · die Arbeitszeit in den übrigen Monaten im Jahr spielsweise für vorhersehbare Schwankungen des so weit gesenkt wird, dass die Verdienstgrenze Verdienstes, die aufgrund von Mehrarbeit (z. B. wegen eingehalten wird. geplanter Urlaubsvertretungen) entstehen. Das heißt, wenn Arbeitgeber Beschäftigungen ab- Überschreiten der Verdienstgrenze weichend von den betrieblichen Abläufen künstlich verlängern, damit die Geringfügigkeitsgrenze nicht Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze liegt überschritten wird, liegt kein Minijob vor. vor, wenn der regelmäßige Verdienst sich auf mehr als 520 Euro im Monat erhöht und die jährliche Ver- dienstgrenze von 6.240 Euro überschritten wird. Regelmäßiges Überschreiten der Verdienstgrenze Überschreitet der Verdienst dauerhaft und damit regelmäßig die Verdienstgrenze von 520 Euro im Mo- nat, liegt ab dem Tag des Überschreitens kein Minijob mehr vor. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei einem Minijob mit Verdienstgrenze. Dies gilt auch, wenn die Verdienstgrenze wegen eines weiteren, neu aufgenommenen Minijobs, überschritten wird.
Minijobs mit Verdienstgrenze 11 Zulässiges gelegentliches unvorhersehbares nats. Wird die monatliche Verdienstgrenze von 520 Überschreiten der Verdienstgrenze Euro in diesem Jahreszeitraum zweimal unvorherseh- Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Über- bar überschritten, darf der Verdienst also insgesamt schreiten der Verdienstgrenze beendet einen Minijob maximal 7.280 Euro nicht übersteigen. mit Verdienstgrenze jedoch nicht. „Gelegentlich“ ist ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeit- Unzulässiges unvorhersehbares Überschreiten jahres. „Unvorhersehbar“ ist beispielsweise ein erhöhter der Verdienstgrenze Arbeitseinsatz, der wegen eines krankheitsbedingten Wird die Verdienstgrenze von 520 Euro in dem maß- Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers entsteht. gebenden Jahreszeitraum in mehr als zwei Kalen- dermonaten unvorhersehbar überschritten, ist das Voraussetzung für ein nur gelegentliches und nicht Überschreiten nicht mehr gelegentlich. Für die Dauer vorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist des Überschreitens liegt kein Minijob mit Verdienst- jedoch, dass der Verdienst in den Monaten des Über- grenze, sondern eine versicherungspflichtige Be- schreitens insgesamt das Doppelte der Verdienst- schäftigung vor. Anschließend ist anhand einer neuen grenze – also 1.040 Euro – nicht übersteigt. Jahresprognose zu prüfen, ob wieder ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegt. Außerdem liegt in den Mo- Zur Prüfung des gelegentlichen Überschreitens be- naten, in denen der Verdienst 1.040 Euro übersteigt, trachtet man die zurückliegenden 12 Monate ab dem kein Minijob vor. letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmo- Beispiel Ein Minijobber arbeitet seit dem 1. Januar 2023 und verdient 520 Euro im Monat. In den Monaten April, Mai und Juni 2023 vertritt er einen kranken Arbeitskollegen und erhält einen höheren Verdienst von 800 Euro. Hierbei handelt es sich um nicht vorhersehbare Überschreitungen der Verdienstgrenze. Nun ist zu prüfen, ob es sich auch um gelegentliche Überschreitungen bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres handelt: Überschreitung im April 2023: maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 30. April 2023 Ergebnis: Die Verdienstgrenze wurde in dem genannten Zeitraum zum ersten Mal und somit gelegentlich überschritten. Außerdem beträgt der Verdienst 800 Euro und somit nicht mehr als das Doppelte der Verdienstgrenze (1.040 Euro). Überschreitung im Mai 2023: maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 31. Mai 2023 Ergebnis: Die Verdienstgrenze wurde im genannten Zeitraum zum zweiten Mal und somit gelegentlich überschritten. Außerdem beträgt der Verdienst 800 Euro und somit nicht mehr als das Doppelte der Verdienstgrenze (1.040 Euro). Überschreitung im Juni 2023: maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 30. Juni 2023 Ergebnis: Die Verdienstgrenze wurde im genannten Zeitraum zum dritten Mal und somit nicht mehr gelegentlich überschritten. Für die Zeit vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze vor. Die Beschäftigung ist für diesen Zeitraum bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Für die Zeit ab 1. Juli 2023 handelt es sich wieder um einen Minijob mit Verdienstgrenze, weil der zu erwartende Verdienst regelmäßig im Monat nicht mehr als 520 Euro beträgt.
12 Minijobs mit Verdienstgrenze Es ist auch möglich, die monatliche Grenze von 520 Euro mehr als zwei Mal zu überschreiten, Beispiel vorausgesetzt die Verdienstgrenze von 6.240 Euro wird in dem von dem Arbeitgeber gewählten Der Besitzer eines Eiscafés erwartet Jahreszeitraum nicht überschritten. für seinen Kellner für die kommen- den 12 Monate folgenden Verdienst: April bis September monatlich 560 Euro = 3.360 Euro Beispiel Oktober bis März monatlich Ein Minijobber arbeitet seit dem 480 Euro = 2.880 Euro 1. Januar 2023 und verdient 200 Euro im Monat. In den Monaten Oktober, Insgesamt = 6.240 Euro November und Dezember 2023 ver- In den Monaten Oktober und Novem- dient er jeweils 600 Euro. ber vertritt der Kellner einen kranken Die dritte Überschreitung im Novem- Kollegen und erhält jeweils 800 Euro. ber 2023 ist nicht mehr gelegentlich. Da es sich in den Monaten Oktober Da aber in dem Zeitraum 1. Januar und November um gelegentliche bis 31. Dezember der Verdienst nicht vorhersehbare Überschreitun- (3.600 Euro) die Grenze von gen der Verdienstgrenze handelt 6.240 Euro nicht überschreitet, und der Verdienst das Doppelte der ist die Anzahl der Überschreitungen Verdienstgrenze nicht überschreitet unerheblich. liegt trotz Überschreitung der jährli- chen Verdienstgrenze von 6.240 Euro Es handelt sich somit durchgehend um durchgehend ein Minijob mit Ver- einen Minijob mit Verdienstgrenze. dienstgrenze vor. Die vorhersehbaren Überschreitungen der Entgeltgrenze in den Monaten April bis September bleiben unberücksichtigt. Beachte: Monate, in denen die Grenze von 520 Euro vorherseh- bar (z. B. aufgrund saisonaler Mehrarbeit) überschrit- Die Regelung des gelegentlichen nicht vorherseh- ten wird, sind bei dem zweimaligen Überschreiten baren Überschreitens gilt nicht für Minijobs mit nicht zu berücksichtigen. Verdienstgrenze, bei denen der Arbeitgeber allein die Einhaltung des Jahreswertes von 6.240 Euro plant und in denen der Verdienst in den einzelnen Monaten unbekannt ist. Bei diesen Minijobs sind unvorhersehbare Überschreitungen der monatlichen Verdienstgrenze von 520 Euro einkalkuliert. Wird hier der Jahreswert von 6.240 Euro überschritten, liegt ab dem Tag des Erkennens der Überschreitung kein Mini- job mit Verdienstgrenze mehr vor.
Minijobs mit Verdienstgrenze 13 Ehrenamtspauschale Steuerfrei sind Einnahmen – also nicht nur Beispiel Aufwandsentschädigungen - beispielsweise als Eine Aushilfe arbeitet auf Abruf. · Vereinsvorstand, Schatzmeister oder Der Arbeitgeber geht in seiner Jahres- Vereinskassierer, prognose davon aus, dass der Ver- · als Platz- oder Gerätewart, dienst der Aushilfe 6.240 Euro nicht · als Bürokraft oder übersteigt. Da nicht feststeht wie oft · als Reinigungspersonal und wie lange die Aushilfe eingesetzt wird, kann der Arbeitgeber nicht bis zu einer Höhe von insgesamt 840 Euro im Jahr. schätzen wie hoch der Verdienst in den einzelnen Monaten sein wird. Die Beschäftigung muss · im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Stellt sich heraus, dass in einzelnen Bereich und im Dienst oder im Auftrag einer juristi- Monaten der Verdienst über 520 Euro liegt, handelt es sich nicht um schen Person des öffentlichen Rechts, die in einem ein gelegentliches nicht vorherseh- Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem bares Überschreiten der Verdienst- Staat liegt, auf den das Abkommen über den Euro- grenze. Ab diesem Zeitpunkt liegt päischen Wirtschaftsraum Anwendung findet kein Minijob mit Verdienstgrenze (z. B. Bund, Länder, Kommunen, bestimmte mehr vor. Religionsgemeinschaften), stattfinden oder · in einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, Steuerfreie Einnahmen mildtätiger und kirchlicher Zwecke, wie z. B. Sport- vereine, Umweltschutzorganisationen oder DRK. Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätig- keiten z. B. als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer Der steuerfreie Jahresbetrag von 3.000 Euro bzw. sind steuerfrei. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich 840 Euro kann monatlich („pro rata“) bei der Ent ausgeübt, wenn der zeitliche Umfang nicht mehr als geltabrechnung berücksichtigt oder beispielsweise ein Drittel einer vollen Erwerbstätigkeit ausmacht. zu Beginn der Beschäftigung („en bloc“) aufgebraucht Es wird zwischen dem Übungsleiterfreibetrag und werden. der Ehrenamtspauschale unterschieden. Beide Pauschalen gelten nicht als Arbeitsentgelt Die Art der steuerlichen Behandlung der steuerfreien in der Sozialversicherung. Aufwandsentschädigungen (pro rata oder en bloc) hat keine Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Übungsleiterfreibetrag Beurteilung der Beschäftigung. Arbeitgeber ziehen Steuerfrei sind Einnahmen – also nicht nur bei ihrer Prognose zur Ermittlung des regelmäßigen Aufwandsentschädigungen – Arbeitsentgelts für den Beurteilungszeitraum immer · als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, den jährlichen Steuerfreibetrag vom zu erwartenden Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Gesamtverdienst ab und teilen diese Summe durch nebenberuflichen Tätigkeiten, die Anzahl der Monate des Beurteilungszeitraums. · aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder · aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr.
14 Minijobs mit Verdienstgrenze Beispiel Ein Arbeitnehmer übernimmt zum 1. Januar neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine Nebentätigkeit als Übungsleiter in einem Sportverein. Dafür erhält er monatlich 750 Euro. Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts: Verdienst: 9.000 Euro (750 x 12) abzüglich Steuerfreibetrag 3.000 Euro sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt 6.000 Euro Der durchschnittliche monatliche Verdienst beläuft sich auf 500 Euro. Damit handelt es sich um einen Minijob. Melde- und beitragsrechtliche Auswirkungen für die Variante „pro rata“: Der Steuerfreibetrag wird monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung zum 1. Januar mit der Personengruppe 109 zur Minijob-Zentrale. Grundlage für die Berechnung der Abgaben ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von 500 Euro. Melde- und beitragsrechtliche Auswirkungen für die Variante „en-bloc“: Der Steuerfreibetrag wird jeweils zu Jahresbeginn am Stück in Ansatz gebracht. Monat Verdienst Ausgeschöpfter Freibetrag Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Januar 750 Euro 750 Euro - Februar 750 Euro 1.500 Euro - März 750 Euro 2.250 Euro - April 750 Euro 3.000 Euro - Mai 750 Euro 750 Euro Juni 750 Euro - 750 Euro Die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro wurde im Monat April ausgeschöpft, so dass erst der Verdienst ab Mai Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt. Meldung Zeitraum Abgabegrund Anmeldung 01.05.2023 10 Jahresmeldung 01.05.2023 – 31.12.2023 50 Zum Jahresbeginn 2024 wird der Steuerfreibetrag wieder en bloc ausgeschöpft. Somit ist der Verdienst erst ab Mai 2024 wieder beitragspflichtig. Das Sozialversicherungsrecht sieht vor, dass ein Beschäftigungsverhältnis längstens einen Monat ohne Arbeitsentgeltzahlung fortbestehen darf. Aus diesem Grund sind folgende Meldungen zu erstellen: Meldung Zeitraum Abgabegrund Abmeldung 31.01.2024 34 Anmeldung 01.05.2024 13
Minijobs mit Verdienstgrenze 15 Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze Minijob mit Verdienstgrenze neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichti- Hauptbeschäftigung, kann er mehrere Minijobs mit gen Hauptbeschäftigung nachgehen, können dane- Verdienstgrenze nebeneinander ausüben. Vorausset- ben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. zung ist jedoch, dass er insgesamt nicht mehr als 520 Der zweite und jeder weitere Minijob mit Verdienst- Euro monatlich verdient. Überschreitet der Minijobber grenze wird mit der Hauptbeschäftigung zusammen- die Verdienstgrenze, liegen keine Minijobs mehr vor. gerechnet und ist mit Ausnahme der Arbeitslosen- Vielmehr sind die Beschäftigungen versicherungs- versicherung in der Regel versicherungspflichtig. Der pflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zeitlich zuerst aufgenommene Minijob wird nicht mit zu melden. der versicherungspflichtigen Beschäftigung zusam- mengerechnet. Beispiel Hinweis Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar 2023 beim Arbeitgeber A Auf einem Einstellungsfragebogen und verdient monatlich 400 Euro. muss der Minijobber dem Arbeit Einen Monat später, am 1. Februar, geber eine Erklärung über eventuell nimmt er beim Arbeitgeber B einen weitere ausgeübte Beschäftigungen weiteren Minijob auf und erhält dort abgeben und bestätigen, dass er monatlich 300 Euro. die zukünftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen meldet. Im Januar liegt noch ein Minijob vor, weil der Monatsverdienst nicht Der Arbeitgeber muss diesen über 520 Euro liegt. Mit dem zweiten Einstellungsfragebogen in den Minijob übersteigt der Verdienst je- Entgeltunterlagen abheften. doch die Verdienstgrenze, sodass ab Februar Sozialversicherungspflicht in beiden Beschäftigungen besteht. ·
16 Minijobs mit Verdienstgrenze Schaubild 1: Prüfung des Vorliegens einer geringfügig entlohnten Beschäftigung 1 BYGRSC variabel, möglich z. B. auch 1101 bei Schülern oder 3321 bei Regelaltersrentnern. 2 Geringfügig entlohnte und kurzfristige Be- Ja Ausübung einer Beschäftigung Nein schäftigungen werden nach mit regelmäßigem Arbeitsentgelt § 8 Abs. 2 SGB IV nicht zusammengerechnet. über 520,00 Euro? 3 Möglichkeit der Befreiung von der RV-Pflicht auf Antrag des AN (BYGRSC X500). Nein Ausübung einer weiteren – nicht kurzfristigen2 - Beschäftigung? Ja Wird bereits ein Minijob mit Ja Verdienstgrenze neben einer Monatliches Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung ausgeübt? weiteren Beschäftigung über 520,00 Euro (= Hauptbeschäftigung)? Ja Nein Arbeitsentgelt der Beschäftigungen Nein siehe zusammen über 520,00 Euro? Schaubild 2 Ja Nein Versicherungspf lichtige Geringfügig entlohnte Beschäftigung BYGRSC 11111 Beschäftigung Nein Nein BYGRSC 01003 Versicherungsfreiheit in der AG 15% RV KV und ALV, keine Versicherungs- AN 3,6% RV Ist die Beschäf- pf licht in der PV tigung zeitlich Ja Versicherungspf licht in der RV Ja befristet? BYGRSC 61003 (Möglichkeit der Befreiung auf AG 13% KV Antrag3) AG 15% RV AN 3,6% RV Prüfung Besteht eine gesetzliche kurzfristige Krankenversicherung Beschäftigung (pf licht- oder freiwillig versichert, Familienversicherung)?
Minijobs mit Verdienstgrenze 17 Schaubild 2: Prüfung der Versicherungspflicht für mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden 1 Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigungen werden in der ALV weder untereinander noch mit der versicherungspf lichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. 2 Möglichkeit der Befreiung von der RV-Pf licht auf Antrag des Besteht in der Hauptbeschäfti- AN (BYGRSC X500). gung (HB) Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen? Nein Ja Zuerst aufgenommener Minijob Geringfügig entlohnte Beschäftigung Versicherungsfreiheit in der KV und ALV, Individuelle Prüfung für jeden keine Versicherungspflicht in der PV einzelnen Versicherungszweig Versicherungspf licht in der RV (Möglichkeit der Befreiung auf Antrag2) Nein Ist die HB in dem einzelnen Ver- sicherungszweig versicherungs- frei oder nicht versicherungs- für den jeweiligen pflichtig? Versiche- Zweiter und jeder weitere Minijob rungszweig Ja Versicherungspf lichtige Beschäftigung BYGRSC 1101 Übersteigt das Gesamtentgelt aus allen Minijobs die Versicherungspflicht in KV, PV und RV, Grenze von 520 Euro? Versicherungsfreiheit in ALV1 Nein Ja In dem geprüften Versicherungszweig sind In dem geprüften Versicherungszweig sind alle Minijobs geringfügig entlohnte alle Minijobs versicherungspflichtige Beschäftigungen mit jeweils Beschäftigungen mit jeweils folgendem folgendem Ergebnis: Ergebnis: RV Beitragsgruppe 1 RV Beitragsgruppe 1 (ggf. Befreiung auf Antrag, KV Beitragsgruppe 1 dann Beitragsgruppe 5) (ggf. erstreckt sich eine KV Beitragsgruppe 6, wenn gesetzlich Versicherungsfreiheit aus der HB, krankenversichert dann Beitragsgruppe 0) PV Beitragsgruppe 0 PV Beitragsgruppe 1 ALV Beitragsgruppe 0 ALV Beitragsgruppe 1
18 Minijobs mit Verdienstgrenze Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitszeitkonten für Minijobber Arbeitgeber Um flexibel auf Produktionsspitzen, Nachfrage- Arbeitgeber können schwankungen oder Personalengpässe reagieren · natürliche Personen (z. B. Privatperson, zu können, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau), die Personalplanung auf der Grundlage einer so · juristische Personen des privaten Rechts genannten „sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung“ (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vorzunehmen. Hierunter versteht man Arbeitszeit eingetragener Verein), konten, die in Form von Gleitzeit- oder Jahreszeit · juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. konten geführt werden. Sie erleichtern es dem Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts), Arbeitgeber, die Einhaltung der Verdienstgrenze · aber auch Personengesellschaften von Minijobs zu gewährleisten und gleichzeitig (z. B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft eine flexible Personaleinsatzplanung vorzunehmen. bürgerlichen Rechts) sein. Der Arbeitnehmer erhält ein vertraglich vereinbar- tes, gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt Hat ein Minijobber mehrere Beschäftigungen und (verstetigtes Arbeitsentgelt), dem abhängig vom handelt es sich bei den Arbeitgebern um dieselbe Stundenlohn eine bestimmte Soll-Arbeitszeit natürliche oder juristische Person, liegt ein einheit zugrunde liegt. Er arbeitet aber je nach Bedarf liches Beschäftigungsverhältnis vor. unterschiedlich viele Stunden im Monat. Wenn die betriebliche Situation es erfordert, kann der Arbeit- Auch wenn ein Arbeitgeber mehrere Betriebe hat, nehmer für die Dauer von maximal drei Monaten ist von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der auszugehen. Dabei ist unerheblich, in welchen Arbeitsleistung freigestellt werden. Betrieben oder Betriebsteilen die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wird. Die im Rahmen des Minijobs anfallenden Abgaben sind nicht von dem in dem jeweiligen Monat erwirt- Hinzuverdienst-/Anrechnungsgrenzen schafteten, sondern ausschließlich von dem monat- besonderer Personengruppen lich vereinbarten und ausgezahlten Arbeitsentgelt an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Leistungs- bezieher der Agentur für Arbeit), die einen Minijob ausüben, müssen beachten, dass das erzielte Arbeits- entgelt zu Leistungskürzungen führen kann. Wichtig Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenver- Das gesammelte Zeitguthaben sicherung (z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente) muss zum Ende des Zeitjahres beziehen, können monatlich 520 Euro hinzuverdie- abgebaut werden. nen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Auskünfte erteilt jeweils die Stelle, die die Leistung zahlt.
Minijobs mit Verdienstgrenze 19 Beispiel Ein Minijobber erhält einen monatlich gleichbleibenden festen Verdienst von 520 Euro, das entspricht 6.240 Euro im Jahr. Bei einem Stundenlohn von z. B. 13 Euro entspricht das 480 Stunden (6.240 Euro : 13 Stunden = 480 Stunden) Gesamtarbeitszeit im Jahr. Diese Stunden können flexibel auf das Jahr verteilt werden. Fall A Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen. Ge- Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. samt Arbeits- entgelt 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 6.240 in Euro verein- barte Ar- 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 480 beitszeit tatsäch- liche Ar- 40 40 40 40 45 45 40 45 35 35 40 35 480 beitszeit Arbeits- 0 0 0 0 +5 +10 +10 +15 +10 +5 +5 0 0 zeitkonto Fall B In den Monaten April bis September ergeben sich saisonbedingte Produktionsspitzen. Der Minijobber wird innerhalb des Jahres für einen Zeitraum von zwei Monaten (Oktober bis November) von der Arbeitsleistung freigestellt, um nicht die Verdienstgrenze von 6.240 Euro zu überschreiten. Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen. Ge- Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. samt Arbeits- entgelt in 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 6.240 Euro verein- barte Ar- 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 480 beitszeit tatsäch- liche Ar- 40 40 40 55 55 55 55 55 55 0 0 30 480 beitszeit Arbeits- 0 0 0 +15 +30 +45 +60 +75 +90 +50 +10 0 0 zeitkonto
20 Minijobs mit Verdienstgrenze Fall C Im Einzelfall darf es auch zu Überschreitungen der Arbeitszeit und damit des zulässigen Gesamtverdienstes von 6.240 Euro pro Jahr kommen. Voraussetzung ist aber, dass das Überschreiten gelegentlich (maximal zweimal pro Zeitjahr und maximal jeweils 520 Euro) und nicht vorhersehbar ist. Nicht vorhersehbar ist z. B. ein erhöhter Arbeitseinsatz wegen des krankheitsbedingten Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers, wie hier im Dezember. Diese Arbeitsstunden sind abzugelten und nicht als Guthabenstunden ins nächste Kalenderjahr zu übernehmen. Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen. Ge- Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. samt Arbeits- entgelt in 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 520 1.000 6.720 Euro vereinbar- te Arbeits- 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 480 zeit tatsäch- liche Ar- 40 40 40 50 55 60 55 50 50 5 0 77 400 beitszeit unschädli- che Mehr- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 -40 stunden Arbeits- 0 0 0 +10 +25 +45 +60 +70 +80 +45 +5 0 0 zeitkonto Ein Minijob liegt ab dem Zeitpunkt nicht mehr vor, in den übrigen Monaten im Jahr wird die Arbeitszeit an dem zu erkennen ist, dass die geleisteten Arbeits- so deutlich gesenkt, dass die Verdienstgrenze von stunden einen Verdienstanspruch von regelmäßig 6.240 Euro eingehalten wird. mehr als 520 Euro im Monat begründen und die zu viel geleisteten Arbeitsstunden im laufenden Jahr nicht mehr ausgeglichen werden können. Beispiel Ein Arbeitgeber vereinbart mit Erhebliche Schwankungen der Arbeitszeit seinem Arbeitnehmer einen festen unzulässig Verdienst von 520 Euro bei einer Eine erhebliche Schwankung der Arbeitszeit liegt vor, Jahresarbeitszeit von 480 Stunden. wenn ein Minijobber nur wenige Monate im Jahr Voll- Der Arbeitnehmer erhält 13 Euro pro zeit beschäftigt wird. Dabei entspricht die Stunden- Stunde. zahl in diesen Monaten weit mehr als 520 Euro und
Minijobs mit Verdienstgrenze 21 Der Arbeitnehmer arbeitet Der an den Arbeitnehmer ausge- · in den Monaten Januar und Februar zahlte Verdienst beläuft sich somit jeweils 200 Stunden und monatlich auf 508 Euro. · in den Monaten März bis Dezember Da die Grenze von 520 Euro jeweils 8 Stunden im Monat. nicht überschritten wird, liegt ein Minijob vor. Obwohl der Arbeitnehmer die jähr- liche Gesamtstundenzahl von 480 Stunden einhält, entspricht eine der- artig schwankende Arbeitszeit nicht Allerdings haben Minijobber nur Anspruch auf die dem natürlichen Ablauf. Der Arbeit- Entgeltumwandlung, wenn sie Pflichtbeiträge zur geber hat die kurze zweimonatige gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Bei von der Vollzeitbeschäftigung künstlich in Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobbern die Länge gezogen, damit diese als dürfen die Arbeitgeber entscheiden, ob sie einer geringfügig gilt. In den Monaten Januar und Februar ist die Beschäf- Entgeltumwandlung zustimmen. tigung sozialversicherungspflichtig. Von März bis Dezember liegt ein Minijob vor. Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst von maximal 520 Euro, die jedoch kein Minijob sind Auch wenn der Verdienst monatlich bei maximal Betriebliche Altersvorsorge/ 520 Euro liegt, gelten die Minijob-Regelungen nicht Entgeltumwandlung für folgende Personenkreise: Der Verdienst aus einem ersten Dienstverhältnis · Personen in einer betrieblichen Berufsbildung kann grundsätzlich zur Finanzierung einer betrieb (z. B. Auszubildende, Teilnehmer an dualen lichen Altersvorsorge verwendet werden. Studiengängen und Praktikanten), Dies gilt auch für Minijobs. Der Teil des Verdienstes, · Personen in einer außerbetrieblichen der für die betriebliche Altersvorsorge verwendet Berufsausbildung, wird, zählt nicht zum beitragspflichtigen Arbeits · Personen im Jugendfreiwilligendienst, entgelt, soweit er vier Prozent der Beitragsbemes- · Personen im Bundesfreiwilligendienst, sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung · behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen, West (2023: 3.504 Euro) im Jahr nicht übersteigt. in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufs Es handelt sich um einen Minijob, wenn der monat bildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen liche regelmäßige Verdienst nach der Umwandlung für behinderte Menschen, in denen sie für eine zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge die Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen. Grenze von 520 Euro nicht übersteigt. Ebenso sind Personen keine Minijobber, die · während der individuellen betrieblichen Beispiel Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX, Ein Arbeitnehmer verdient monatlich · aufgrund einer stufenweisen Wiedereingliederung 800 Euro. Zugunsten einer betriebli- chen Altersvorsorge werden monat- in das Erwerbsleben nach § 74 SGB V bzw. lich 292 Euro (3.504 Euro im Jahr) § 28 SGB IX oder umgewandelt. · wegen konjunktureller oder saisonaler Kurzarbeit maximal 520 Euro verdienen.
Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigungen 23 Drei Monate oder 70 Arbeitstage menzurechnen. Bei der Zusammenrechnung mehrerer Zeiträume treten an die Stelle von drei Monaten 90 Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie Kalendertage, wobei ein voller Kalendermonat und im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als ein voller Zeitmonat jeweils mit 30 Kalendertagen drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach berücksichtigt wird. ihrer Eigenart (z. B. Erntehilfe) oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Dauert eine Beschäftigung also länger als drei Monate, kann sie darüber hinaus immer noch kurzfristig sein, wenn die Zeitdauer von Beispiel 70 Arbeitstagen noch nicht überschritten wurde. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es – anders Eine Verkäuferin arbeitet innerhalb als bei den Minijobs mit Verdienstgrenze – nicht an. eines Kalenderjahres erst zwei Auch fallen für kurzfristige Beschäftigungen keine Monate lang - insgesamt 45 Arbeits- tage - bei Arbeitgeber A und an- Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur Umlagen schließend daran für sechs Wochen an (siehe Übersicht über die gültigen Beitrags- und an insgesamt 27 Arbeitstagen bei Umlagesätze, S. 36). Wird eine kurzfristige Beschäf- Arbeitgeber B. tigung jahresübergreifend ausgeübt, gilt auch hier Die Beschäftigung bei Arbeitgeber A die Zeitgrenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen. ist eine kurzfristige Beschäftigung, weil die Verkäuferin damit die Gren- Überschreiten der Zeitgrenze ze von drei Monaten im Kalenderjahr nicht überschreitet. Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung un- vorhergesehen drei Monate oder 70 Arbeitstage im Die zweite Beschäftigung bei Arbeit- Kalenderjahr, so tritt vom Tage des Überschreitens geber B kann nur in Verbindung mit an Versicherungspflicht ein. Stellt sich bereits vor der ersten Beschäftigung bei Arbeit- geber A bewertet werden, denn es Erreichen der drei Monate oder 70 Arbeitstage her- gilt der gesamte Kalenderjahreszeit- aus, dass die Beschäftigung länger dauern wird, raum. Beide Beschäftigungszeiträu- so beginnt die Versicherungspflicht bereits mit dem me ergeben zusammen mehr als drei Tag, an dem das Überschreiten erkennbar wird. Monate (bzw. 90 Kalendertage) und mehr als 70 Arbeitstage. Damit ist Mehrere kurzfristige Beschäftigungen die zweite Beschäftigung (B) keine kurzfristige Beschäftigung. Übt ein Arbeitnehmer mehrere kurzfristige Beschäf- tigungen aus, sind die Beschäftigungszeiten zusam-
24 Kurzfristige Beschäftigungen Befristung durch Rahmenvertrag Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn Die Beschäftigung bei Arbeitgeber A es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis oder ein regel- ist nicht kurzfristig, weil zu ihrem mäßig wiederkehrendes Arbeitsverhältnis handelt. Beginn feststeht, dass die Beschäfti- gungsdauer unter Berücksichtigung Eine Beschäftigung ist dann regelmäßig, wenn sie der Beschäftigungszeit bei Arbeit von vornherein auf ständige Wiederholung ausge- geber B mehr als 70 Arbeitstage richtet ist und über einen längeren Zeitraum – mehr (75 Arbeitstage) im laufenden als 12 Monate – ausgeübt werden soll. Kalenderjahr beträgt. Bei der Mit einem Rahmenvertrag können allerdings die Beschäftigung bei Arbeitgeber A Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich vielmehr um einen erfüllt werden, wenn dieser die Befristung von Minijob mit Verdienstgrenze, weil der monatliche Verdienst 520 Euro einem Jahr und einen Arbeitseinsatz von maximal nicht übersteigt. Dies gilt auch über 70 Arbeitstagen vorsieht. Wird mit einem Abstand den Jahreswechsel hinaus, da der von mindestens zwei Monaten ein neuer Rahmen bei Beschäftigungsbeginn festge- vertrag mit einer Befristung bis zu einem Jahr und stellte Status gültig bleibt und eine einer Begrenzung auf maximal 70 Arbeitstage ab Beschäftigung, die in zwei Kalender- geschlossen, kann wiederum von einer kurzfristigen jahren besteht, nicht ab 1. Januar erneut beurteilt wird. Beschäftigung ausgegangen werden. Bei der Prüfung, ob die 70 Arbeitstage überschritten werden, ist nicht das Zeitjahr, sondern das Kalenderjahr zu berücksichtigen. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfol- gender kurzfristiger Beschäftigungen müssen inner- Berufsmäßigkeit halb des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn eines Jahres zusammengerechnet werden. Wurde der dieser berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird Rahmenvertrag unterjährig geschlossen, müssen eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie nicht Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen des Arbeit- von „untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ ist. nehmers berücksichtigt werden. Dabei dürfen seine Sie darf nicht allein für die Sicherung des Lebens Arbeitseinsätze insgesamt maximal 70 Arbeitstage unterhalts bzw. -standards bestimmt sein. betragen – sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch für die Dauer des Rahmenvertrags. Die Berufsmäßigkeit ist nur bei kurzfristigen Beschäf- tigungen zu prüfen, bei denen die Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird. Liegt Berufsmäßig- Beispiel keit vor, ist die Beschäftigung – unabhängig von der Dauer - versicherungspflichtig bei der zuständigen Eine Aushilfe nimmt am 1. Juli eine Krankenkasse zu melden. Personen, die z. B. beschäf- Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf und verdient monatlich 250 Euro. Die tigungslos und bei der Agentur für Arbeit als Beschäftigung ist von vornherein bis Arbeitsuchende gemeldet sind, sind bei Ausübung zum 30. Juni des Folgejahres befris- einer kurzfristigen Beschäftigung als berufsmäßig tet und sieht einen Arbeitseinsatz beschäftigt anzusehen. Sie sind unabhängig von der von 70 Arbeitstagen vor, von denen Dauer der Beschäftigung versicherungspflichtig. für das laufende Kalenderjahr 50 Berufsmäßigkeit ist nicht anzunehmen, wenn die vereinbart sind. Die Aushilfe hatte bereits in der Zeit vom 1. Januar bis kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbe- 30. April an insgesamt 25 Arbeitsta- schäftigung ausgeübt wird. Weitere Informationen gen eine kurzfristige Beschäftigung zur Berufsmäßigkeit können Sie der „Entscheidungs- bei Arbeitgeber B ausgeübt. hilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit“ entnehmen, die Sie unter minijob-zentrale.de finden.
Kurzfristige Beschäftigungen 25 Schaubild 3: Prüfung des Vorliegens einer „kurzfristigen Beschäftigung“ Zeitlich befristete Nein Beschäftigung?1 Ja Befristete Beschäf- Nein tigung auf max. drei Monate oder 70 Arbeitstage? Ja (Berufsmäßigkeit 3 Ja wird aufgrund des Status unterstellt) Die/Der Beschäf- Regelmäßiges monatliches tigte Arbeitsentgelt > 520 EUR? _ ist beschäfti- Ja gungslos und bei der Arbeitsagen- Versicherungspflichtige tur für eine mehr Beschäftigung, da nicht geringfügig. Nein als kurzfristige BYGRSC 11115 Beschäftigung ge- meldet Wurden bereits kurzfristige Beschäf- Nein tigungen (hierzu zählen auch solche ODER mit einem monatl. Arbeitsentgelt bis _ befindet sich 520 EUR) im laufenden Kalenderjahr im Rahmen einer (01.01. - 31.12.) ausgeübt? Hauptbeschäfti- gung in Elternzeit bzw. unbezahltem Ja Urlaub Ja Die Summe aller kurzfristigen Be- Regelmäßiges monatliches ODER Nein schäftigungen innerhalb des laufen- Arbeitsentgelt > 520 EUR? den Kalenderjahres ergibt mehr als _ befindet sich drei Monate 2 oder 70 Arbeitstage? zwischen Schulent- Ja Nein lassung/Studium Nein und Aufnahme Dauerbeschäfti- Prüfung der Berufsmäßigkeit 3 aufgrund Versicherungs- Prüfung des Vorlie- gung/Ausbildungs- des Erwerbsverhaltens pf lichtige Beschäf- gens einer gering- verhältnis Liegt das monatlicheArbeitsentgelt > 520 EUR und tigung, da nicht fügig entlohnten wurden im lfd. Kalenderjahr 4 bereits Beschäftigungen geringfügig. Beschäftigung! (mit Ausnahme geringfügig entlohnter Beschäftigungen BYGRSC 1111 5 (siehe entsprechen- und kurzfristiger Beschäftigungen mit einem Arbeits- des Schaubild) entgelt bis 520 EUR im Monat) ausgeübt, mit denen die Beschäftigungszeiten im lfd. Kalenderjahr 1 Bei zeitlicher Befristung sollte zunächst geprüft werden, ob eine bei- insgesamt mehr als drei Monate2 oder 70 Arbeitstage tragsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Aber auch eine beitrags- betragen? pf lichtige geringfügig entlohnte Beschäftigung kann zeitlich befristet sein. 2 Bei einer Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen treten an die Stelle des Zeitraums von drei Monaten 90 Kalendertage, sofern es Nein Ja sich bei den einzelnen Beschäftigungszeiten nicht jeweils um volle Kalendermonate handelt. Versicherungsfreie Versicherungspflich- 3 Berufsmäßig wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Beschäftigung, da tige Beschäftigung, eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende kurzfristig. da nicht geringfügig. Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. BYGRSC 0000 BYGRSC 11115 4 Bei Personen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, können nur Beschäftigungszeiten nach dem Ausscheiden angerechnet werden. Zeiten der Meldung als Ausbildung- oder Arbeitsuchender mit Beschäftigungslosigkeit stehen den Beschäftigungszeiten gleich. 5 Der BYGRSC ist variabel, er kann z. B. auch bei Besuch einer allgemein bildenden Schule 1101 oder bei Bezug einer Regelaltersrente 3321 lauten.
Arbeitnehmer aus anderen Staaten
Arbeitnehmer aus anderen Staaten 27 Deutsches Sozialversicherungsrecht Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland wohnt, ent- scheidet die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitneh- Nicht für jeden Arbeitnehmer, der in Deutschland mers über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. eine Beschäftigung ausübt, gilt automatisch auch Ist der Arbeitnehmer nicht in Deutschland gesetzlich das deutsche Sozialversicherungsrecht. Arbeiten krankenversichert, übernimmt die Prüfung der zu- Personen aus anderen Staaten in Deutschland, gelten ständige Träger der Deutschen Rentenversicherung. für diese Personen entweder die deutschen Vorschrif- ten über die soziale Sicherheit oder die entsprechen- Wohnt ein Arbeitnehmer in Deutschland und hat den ausländischen Regelungen. mehrere Beschäftigungen in mehreren Staaten, ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenver Vor der Beschäftigungsaufnahme ist zu klären, ob sicherung - Ausland (DVKA, Pennefeldsweg 12c, der Arbeitnehmer im Ausland sozialversichert ist. 53177 Bonn) zuständig. Für Arbeitnehmer, die nicht Dies bescheinigt die Entsendebescheinigung A1 des in Deutschland wohnen, entscheidet der zuständige ausländischen Sozialversicherungsträgers. Legt ein Sozialversicherungsträger im jeweiligen Wohnstaat Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung vor, gelten über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. die ausländischen Vorschriften über die soziale Si- cherheit. In diesem Fall ist die Beschäftigung nicht in Wurde festgestellt, dass das deutsche Sozialver Deutschland zu melden - also ein Minijob auch nicht sicherungsrecht anzuwenden ist, muss ein Minijob bei der Minijob-Zentrale. Gegebenenfalls müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Beiträge zur Sozialversicherung des ausländischen Mitgliedstaats gezahlt werden. Die Kontaktdaten für Fragen zur Sozialversicherung in anderen Ländern finden Sie auf der Internetseite Die Minijob-Zentrale entscheidet nicht darüber, ob dvka.de. das deutsche Sozialversicherungsrecht oder das aus- ländisches Recht anzuwenden ist.
28 Arbeitnehmer aus anderen Staaten Schaubild 4: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug (nur EU-Mitgliedschaft, Schweiz und EWR-Staaten) A1-Beschei- Es gelten die SV-Vorschriften des Staates, von dem die Bescheinigung ausgestellt wurde nigung (auch für den AG in Deutschland!) liegt vor A1-Bescheinigung liegt nicht vor: AN übt nur in Deutschland eine/ Es gilt deutsches SV-Recht mehrere Beschäftigung/en aus AN übt nur im EU-Ausland/ Es gilt grundsätzlich das SV-Recht des anderen und/oder der Schweiz/einem Staates. Bezieher von Sozialleistungen* in EWR-Staat eine/mehrere Deutschland müssen sich bei ihrer KV und dem Beschäftigung/en aus Leistungsträger informieren, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. AN wohnt in *(Renten, Arbeitslosengeld/Bürgergeld, Deutschland Krankengeld etc.) AN ist gleichzeitig in Deutsch- Es gilt grundsätzlich deutsches SV-Recht für alle land und anderen EU-Staaten Beschäftigungen; es können Ausnahmeverein- und/oder der Schweiz/einem barungen durch die DVKA getroffen werden EWR-Staat beschäftigt AN übt nur in Deutschland eine/ Es gilt grundsätzlich deutsches SV-Recht mehrere Beschäftigung/en aus Minijobber müssen sich ggf. selbst in der KV als „bisher Nichtversicherte“ versichern lassen AN wohnt in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V einem ande- ren EU-Mit- gliedstaat, AN ist gleichzeitig in Deutsch- Es gilt grundsätzlich das Recht des Wohnstaates der Schweiz land und anderen EU-Staaten oder einem und/oder der Schweiz/einem EWR-Staat beschäftigt EWR-Staat AN arbeitet im Home-Office Es gilt der Grundsatz, dass eine Person in demjenigen im Ausland Wohnmitgliedsstaat sozialversicherungspflichtig ist, in welchem sie ihre Tätigkeit ausübt. Ausnahme: Arbeitnehmer gelten auch dann weiterhin in Deutsch- land als sozialversicherungspflichtig, falls sie ihre Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie nunmehr ganz oder teilweise im Home-Office erbringen. Die pandemiebedingten Sonderregelungen enden grund- sätzlich zum 30.06.2022. Allerdings wurde eine Verläng- erung der Maßnahmen bis zum 31.12.2022 vereinbart. EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Arbeitnehmer aus anderen Staaten 29 Zuständig sind die jeweiligen ausländischen SV-Träger (ausl. Auskunftstellen unter www.dvka.de/de/informationen/auskunftsstellen/auskunftsstellen.html) Minijobber müssen sich ggf. selbst in der KV als „bisher Nichtversicherte“ versichern lassen. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Anfragen und Entscheidungsanträge an: GKV-Spitzenverband GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Telefon: +49 228 9530-0 Krankenversicherung - Ausland Telefax: +49 228 9530-600 Pennefeldsweg 12c E-Mail: post@dvka.de 53177Bonn Internet: www.dvka.de WICHTIG: Es können im ausländ. Wohnstaat weitere Umstände beste- Ansprechpartner in Deutschland hen, die bei der Bewertung zu berücksichtigen wären (Student, Witwe, sind die jeweiligen Kranken- Pflegeperson etc.). Deshalb empfehlen wir, dass sich der AN bei der kassen bzw. der kontoführende zuständigen Stelle im Wohnstaat informiert. (Ggf. könnten sonst Nach- Rentenversicherungsträger, teile bzw. der Verlust des Versicherungsschutzes drohen und/oder der wenn der AN nicht gesetzlich ausländische SV-Träger fordert später Beiträge vom AG in Deutschland) krankenversichert ist. Zuständig sind die ausländischen Stellen im Wohnstaat für Anfragen und Entscheidungsanträge (Adressen unter https://www.dvka.de/de/informationen/auskunftsstellen/auskunftsstellen.html EWR-Staaten: EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen Beschäftigungsort: Es gilt der Ort, an dem eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Beiträge
Beiträge 31 Beiträge zur Krankenversicherung Die Beiträge zur Rentenversicherung berechnen sich dann wie folgt: Der Arbeitgeber zahlt für einen Minijobber mit einem Minijob mit Verdienstgrenze einen Pauschalbeitrag 1. Schritt: Berechnung des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist im- 175 Euro x 18,6 Prozent = 32,55 Euro mer zu zahlen, wenn der Minijobber pflicht-, freiwillig (Gesamtbeitrag) oder familienversichert ist. Nur für privat kranken- 2. Schritt: Berechnung des Arbeitgeberanteils versicherte Minijobber fällt der Pauschalbeitrag tatsächlicher Verdienst x 15 Prozent nicht an. Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur = Arbeitgeberanteil Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag, aus dem kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den 3. Schritt: Berechnung des Arbeitnehmeranteils Arbeitnehmer entsteht. Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil Daher haben Minijobber im Krankheitsfall nach = Arbeitnehmeranteil Beendigung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld. Es besteht allerdings ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beispiel Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist entweder Der Arbeitnehmer verdient monatlich gegenüber der Krankenkasse, bei der eine Mitglied- 100 Euro. schaft besteht (gilt also nicht für Familienversicherte, 1. 175 Euro x 18,6 Prozent sondern nur für Versicherungspflichtige und freiwillig = 32,55 Euro Versicherte), oder beim Bundesamt für Soziale Siche- 2. 100 Euro x 15 Prozent rung geltend zu machen. = 15 Euro 3. 32,55 Euro – 15 Euro Beiträge zur Rentenversicherung = 17,55 Euro Rentenversicherungspflicht für Minijobber Der Arbeitgeberanteil zur gesetz Minijobber mit einem Minijob mit Verdienstgrenze lichen Rentenversicherung beträgt sind versicherungspflichtig in der Rentenversiche- 15 Euro, der Arbeitnehmeranteil 17,55 Euro. rung. Der Arbeitgeber zahlt für einen Minijob mit Ver- dienstgrenze einen Pauschalbeitrag zur Rentenversi- cherung. Der Minijobber trägt die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz. Den Eigenanteil des Hinweis Minijobbers hält der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt Sofern Minijobber aufgrund anderer Tatbestände ein und leitet ihn zusammen mit den übrigen Abga- bereits der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ben an die Minijob-Zentrale weiter. werden die Beiträge immer vom tatsächlichen Verdienst berechnet, auch wenn die Mindest Verdient der Minijobber weniger als 175 Euro im Mo- beitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro nat, ist zu beachten, dass der Beitrag zur Rentenver- unterschritten wird. sicherung mindestens von 175 Euro (die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) zu zahlen ist.
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