Minijobs im gewerblichen Bereich - Minijob-Zentrale

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Das sollten Sie wissen!

  Minijobs im
         gewerblichen Bereich
Minijobs im
       gewerblichen Bereich
Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die
Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens zur Sozialversicherung für
sämtliche geringfügige Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs.

Die Minijob-Zentrale führt neben dem Meldeverfahren zur Sozialver­
sicherung und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen Minijobs im
gewerblichen Bereich auch das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs
in Privathaushalten durch.

Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die wesentlichen
gesetzlichen Regelungen der Minijobs im gewerblichen Bereich.

Ihre Minijob-Zentrale
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines                                                 7
Minijobs mit Verdienstgrenze                                8
Verdienstgrenze                                              9
Schwankender Verdienst                                      10
Erhebliche Schwankungen                                     10
Überschreiten der Verdienstgrenze                           10
Steuerfreie Einnahmen                                       13
Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze                        15
Schaubild 1: Prüfung des Vorliegens einer
geringfügig entlohnten Beschäftigung                        16
Schaubild 2: Prüfung der Versicherungspflicht
für mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze, die neben
einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden                    17
Hinzuverdienst-/Anrechnungsgrenzen
besonderer Personengruppen                                  18
Arbeitszeitkonten für Minijobber                            18
Betriebliche Altersvorsorge/Entgeltumwandlung               21
Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst
von maximal 520 Euro, die jedoch kein Minijob sind          21

Kurzfristige Beschäftigung                                  22
Drei Monate oder 70 Arbeitstage                             23
Überschreiten der Zeitgrenze                                23
Mehrere kurzfristige Beschäftigungen                        23
Befristung durch Rahmenvertrag                              24
Berufsmäßigkeit                                             24
Schaubild 3: Prüfung des Vorliegens einer
„kurzfristigen Beschäftigung“                               25

Arbeitnehmer aus anderen Staaten                            26
Deutsches Sozialversicherungsrecht                          27
Schaubild 4: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug
(nur EU-Mitgliedschaft, Schweiz und EWR-Staaten)            28
Beiträge                                                          30
Beiträge zur Krankenversicherung                                  31
Beiträge zur Rentenversicherung                                   31
Befreiung von der Rentenver­sicherungspflicht                     32
Umlagen                                                           33
Insolvenzgeldumlage                                               33
Unfallversicherung                                                33

Beitragsverfahren                                                 34
Beitragsnachweis                                                  35
Beitragsfälligkeit                                                35
Beitragszahlung                                                   35
Beitragsrecht, Fälligkeitstermine und Bankverbindung              36

Meldungen                                                         38
Allgemeines                                                       39
Maschinelles Melden                                               39
Software „sv.net“                                                 39
Betriebsnummer für den Arbeitgeber                                40
Versicherungsnummer für den Arbeitnehmer                          40
Meldefristen                                                      41
Sofortmeldungen                                                   41
Häufige Abgabegründe in den Meldungen für Minijobs                42
Beitragsgruppen für Minijobs                                      42
Besonderheiten bei Meldungen für Minijobber mit Verdienstgrenze   42
Besonderheiten bei Meldungen für kurzfristige Minijobber          43
Änderungen bei kurzfristigen Beschäftigungen ab 1. Januar 2022    43
Meldungen wegen Unterbrechung der Entgeltzahlung im Minijob       44
Stornierungen/Änderungsmeldungen                                  44
Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
 und der Steuernummer des Arbeitgebers in Entgeltmeldungen
bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ab 1. Januar 2022      44
Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung)         45
Steuerrecht                                                     46
Besteuerung des Verdienstes aus Minijobs mit Verdienstgrenze    47
Pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent                             47
Besteuerung des Verdienstes aus kurzfristigen Beschäftigungen   47

Mindestlohn und Arbeitsrecht                                    48
Suchen Sie eine Haushaltshilfe?                                 50

Service                                                         51
Allgemeines

Die Minijob-Regelungen gelten nur bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen.
Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestimmt der Arbeitgeber Ort,
Zeit, Dauer und Art der Tätigkeit und der Minijobber erhält ein Arbeitsentgelt.
Ein Arbeitsvertrag mit genauen Angaben darüber, wie der Minijob ausgeübt wird,
spricht ebenfalls für eine abhängige Beschäftigung.

Es gibt zwei Arten von Minijobs:
· den Minijob mit Verdienstgrenze und
· die kurzfristige Beschäftigung.

Minijobs können auch in Privathaushalten ausgeübt werden. Ein Minijob im
Privathaushalt liegt vor, wenn für einen privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet
werden, die sonst gewöhnlich durch Angehörige des privaten Haushalts erledigt
werden. Hier gelten besondere Regelungen. Über diese informiert die Broschüre
„Minijobs in Privathaushalten“, die bei der Minijob-Zentrale erhältlich ist oder im
Internet unter minijob-zentrale.de zur Verfügung steht.
Minijobs mit Verdienstgrenze
Minijobs mit Verdienstgrenze   9

                                                        rung der Verdienstgrenze). Dabei ist vom regelmäßi-
        In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis
                                                        gen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
        zum 30. September 2022 betrug die
        für einen Minijob maßgebende mo-
        natliche Verdienstgrenze konstant               Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt
        450 Euro. Seit dem 1. Oktober 2022              sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die der
        gilt im Minijob eine neue, dynami-              Minijob besteht (maximal ein Jahreszeitraum von
        sche Verdienstgrenze, die sich am               12 Monaten). Dem regelmäßigen monatlichen
        gesetzlichen Mindestlohn orientiert.
                                                        Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen
                                                        hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit
                                                        mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum
                                                        Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert
                                                               Beispiel
sich am Mindestlohn. Sie soll einen Minijob mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden zum            Ein Arbeitnehmer verdient 500 Euro
Mindestlohn auch dann unverändert ermöglichen,                 im Monat und erhält jedes Jahr im
wenn der Mindestlohn steigt. Erhöht sich der Min-              Dezember ein vertraglich zugesicher-
                                                               tes Weihnachtsgeld in Höhe von
destlohn, steigt also auch die Verdienstgrenze im
                                                               300 Euro. Er erzielt somit im Jahr
Minijob (Geringfügigkeitsgrenze).                              6.000 Euro plus 300 Euro Weih-
                                                               nachtsgeld; zusammen 6.300 Euro.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird mit folgender Formel           Der monatliche Verdienst beträgt
ermittelt:                                                     folglich 525 Euro (6.300 Euro : 12).
                                                               Damit liegt er mit seinem Verdienst
                                                               über der Verdienstgrenze und ist
Mindestlohn x 130 : 3 (auf volle Euro aufgerundet)
                                                               versicherungspflichtig beschäftigt.
                                                               Die Minijob-Regelungen finden in
Die Zahl 130 entspricht dabei der Arbeitszeit in 13            diesem Fall keine Anwendung.
Wochen (also 3 Monaten) mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 10 Stunden.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundes-     Der Minijobber kann allerdings auf die einmalige
ministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben.     Einnahme im Voraus schriftlich verzichten. Dann ist –
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt sie 520 Euro im        ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit eines
Monat.                                                  solchen Verzichts – die einmalige Einnahme bei der
                                                        Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu
Ein Minijobber kann also monatlich regelmäßig bis zu    berücksichtigen.
520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durch-
gehend, sind das höchstens 6.240 Euro – die jährliche
Verdienstgrenze.

Damit Arbeitgeber sicher sein können, dass es sich
um einen Minijob mit Verdienstgrenze handelt, be-
rechnen sie den voraussichtlichen Verdienst bereits
zu Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder
dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B.
Erhöhung oder Reduzierung des Verdienstes, Ände-
10 Minijobs mit Verdienstgrenze

   Schwankender Verdienst
   Wenn ein Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis            Beispiel
   saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte
                                                                  Ein Minijobber erzielt in den
   erzielt, muss der Arbeitgeber das regelmäßige
                                                                  Monaten Januar bis März monatlich
   monatliche Arbeitsentgelt schätzen. Bei einem ge-              1.700 Euro und in den Monaten
   schätzten Jahresverdienst (es muss sich nicht um ein           April bis Dezember monatlich
   Kalenderjahr handeln) bis 6.240 liegt ein Minijob mit          100 Euro.
   Verdienstgrenze vor.
                                                                  Januar bis März
                                                                  (3 x 1.700 Euro) = 5.100 Euro
   Stellt der Arbeitgeber im Laufe des Beschäftigungs-
   verhältnisses fest, dass die Verdienstgrenze doch              April bis Dezember
   nicht eingehalten werden kann, liegt ab                        (9 x 100 Euro) = 900 Euro
   diesem Zeitpunkt eine versicherungspflichtige
                                                                  Summe
   Beschäftigung vor. Sie ist bei der zuständigen
                                                                  (5.100 + 900) = 6.000 Euro
   Krankenkasse zu melden.
                                                                  Es liegt kein durchgehender Minijob vor.
   Erhebliche Schwankungen
   Eine erhebliche Schwankung liegt vor, wenn
   · der Arbeitnehmer wenige Monate im Jahr
                                                           Bei klassischen Schwankungen des Verdienstes,
     Vollzeit beschäftigt wird,
                                                           die wegen betrieblichen Arbeitsabläufen entstehen
   · der Verdienst in diesen Monaten erheblich über
                                                           und die der Arbeitgeber nachvollziehbar begründen
     der Verdienstgrenze liegt und
                                                           kann, liegt weiterhin ein Minijob vor. Dies gilt bei-
   · die Arbeitszeit in den übrigen Monaten im Jahr
                                                           spielsweise für vorhersehbare Schwankungen des
     so weit gesenkt wird, dass die Verdienstgrenze
                                                           Verdienstes, die aufgrund von Mehrarbeit (z. B. wegen
     eingehalten wird.
                                                           geplanter Urlaubsvertretungen) entstehen.

   Das heißt, wenn Arbeitgeber Beschäftigungen ab-
                                                           Überschreiten der Verdienstgrenze
   weichend von den betrieblichen Abläufen künstlich
   verlängern, damit die Geringfügigkeitsgrenze nicht      Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze liegt
   überschritten wird, liegt kein Minijob vor.             vor, wenn der regelmäßige Verdienst sich auf mehr
                                                           als 520 Euro im Monat erhöht und die jährliche Ver-
                                                           dienstgrenze von 6.240 Euro überschritten wird.

                                                           Regelmäßiges Überschreiten der Verdienstgrenze
                                                           Überschreitet der Verdienst dauerhaft und damit
                                                           regelmäßig die Verdienstgrenze von 520 Euro im Mo-
                                                           nat, liegt ab dem Tag des Überschreitens kein Minijob
                                                           mehr vor. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei
                                                           einem Minijob mit Verdienstgrenze.

                                                           Dies gilt auch, wenn die Verdienstgrenze wegen
                                                           eines weiteren, neu aufgenommenen Minijobs,
                                                           überschritten wird.
Minijobs mit Verdienstgrenze   11

Zulässiges gelegentliches unvorhersehbares                 nats. Wird die monatliche Verdienstgrenze von 520
Überschreiten der Verdienstgrenze                          Euro in diesem Jahreszeitraum zweimal unvorherseh-
Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Über-      bar überschritten, darf der Verdienst also insgesamt
schreiten der Verdienstgrenze beendet einen Minijob        maximal 7.280 Euro nicht übersteigen.
mit Verdienstgrenze jedoch nicht. „Gelegentlich“ ist ein
Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeit-     Unzulässiges unvorhersehbares Überschreiten
jahres. „Unvorhersehbar“ ist beispielsweise ein erhöhter   der Verdienstgrenze
Arbeitseinsatz, der wegen eines krankheitsbedingten        Wird die Verdienstgrenze von 520 Euro in dem maß-
Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers entsteht.             gebenden Jahreszeitraum in mehr als zwei Kalen-
                                                           dermonaten unvorhersehbar überschritten, ist das
Voraussetzung für ein nur gelegentliches und nicht         Überschreiten nicht mehr gelegentlich. Für die Dauer
vorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist       des Überschreitens liegt kein Minijob mit Verdienst-
jedoch, dass der Verdienst in den Monaten des Über-        grenze, sondern eine versicherungspflichtige Be-
schreitens insgesamt das Doppelte der Verdienst-           schäftigung vor. Anschließend ist anhand einer neuen
grenze – also 1.040 Euro – nicht übersteigt.               Jahresprognose zu prüfen, ob wieder ein Minijob mit
                                                           Verdienstgrenze vorliegt. Außerdem liegt in den Mo-
Zur Prüfung des gelegentlichen Überschreitens be-          naten, in denen der Verdienst 1.040 Euro übersteigt,
trachtet man die zurückliegenden 12 Monate ab dem          kein Minijob vor.
letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmo-

    Beispiel

    Ein Minijobber arbeitet seit dem 1. Januar 2023 und verdient 520 Euro im Monat. In den Monaten
    April, Mai und Juni 2023 vertritt er einen kranken Arbeitskollegen und erhält einen höheren Verdienst
    von 800 Euro. Hierbei handelt es sich um nicht vorhersehbare Überschreitungen der Verdienstgrenze.
    Nun ist zu prüfen, ob es sich auch um gelegentliche Überschreitungen bis zu zwei Monaten innerhalb
    eines Zeitjahres handelt:

    Überschreitung im April 2023:
    maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 30. April 2023

    Ergebnis:      Die Verdienstgrenze wurde in dem genannten Zeitraum zum ersten Mal und somit
                   gelegentlich überschritten. Außerdem beträgt der Verdienst 800 Euro und somit nicht
                   mehr als das Doppelte der Verdienstgrenze (1.040 Euro).
    Überschreitung im Mai 2023:
    maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 31. Mai 2023

    Ergebnis:      Die Verdienstgrenze wurde im genannten Zeitraum zum zweiten Mal und somit
                   gelegentlich überschritten. Außerdem beträgt der Verdienst 800 Euro und somit nicht
                   mehr als das Doppelte der Verdienstgrenze (1.040 Euro).
    Überschreitung im Juni 2023:
    maßgebender Zeitraum: 1. Januar 2023 (Beschäftigungsbeginn) bis 30. Juni 2023

    Ergebnis:      Die Verdienstgrenze wurde im genannten Zeitraum zum dritten Mal
                   und somit nicht mehr gelegentlich überschritten.

    Für die Zeit vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze vor. Die
    Beschäftigung ist für diesen Zeitraum bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Für die Zeit ab
    1. Juli 2023 handelt es sich wieder um einen Minijob mit Verdienstgrenze, weil der zu erwartende
    Verdienst regelmäßig im Monat nicht mehr als 520 Euro beträgt.
12 Minijobs mit Verdienstgrenze

   Es ist auch möglich, die monatliche Grenze von
   520 Euro mehr als zwei Mal zu überschreiten,
                                                                   Beispiel
   vorausgesetzt die Verdienstgrenze von 6.240 Euro
   wird in dem von dem Arbeitgeber gewählten                       Der Besitzer eines Eiscafés erwartet
   Jahreszeitraum nicht überschritten.                             für seinen Kellner für die kommen-
                                                                   den 12 Monate folgenden Verdienst:
                                                                   April bis September monatlich
                                                                   560 Euro = 3.360 Euro
            Beispiel
                                                                   Oktober bis März monatlich
            Ein Minijobber arbeitet seit dem                       480 Euro = 2.880 Euro
            1. Januar 2023 und verdient 200 Euro
            im Monat. In den Monaten Oktober,                      Insgesamt = 6.240 Euro
            November und Dezember 2023 ver-
                                                                   In den Monaten Oktober und Novem-
            dient er jeweils 600 Euro.
                                                                   ber vertritt der Kellner einen kranken
            Die dritte Überschreitung im Novem-                    Kollegen und erhält jeweils 800 Euro.
            ber 2023 ist nicht mehr gelegentlich.                  Da es sich in den Monaten Oktober
            Da aber in dem Zeitraum 1. Januar                      und November um gelegentliche
            bis 31. Dezember der Verdienst                         nicht vorhersehbare Überschreitun-
            (3.600 Euro) die Grenze von                            gen der Verdienstgrenze handelt
            6.240 Euro nicht überschreitet,                        und der Verdienst das Doppelte der
            ist die Anzahl der Überschreitungen                    Verdienstgrenze nicht überschreitet
            unerheblich.                                           liegt trotz Überschreitung der jährli-
                                                                   chen Verdienstgrenze von 6.240 Euro
            Es handelt sich somit durchgehend um                   durchgehend ein Minijob mit Ver-
            einen Minijob mit Verdienstgrenze.                     dienstgrenze vor. Die vorhersehbaren
                                                                   Überschreitungen der Entgeltgrenze
                                                                   in den Monaten April bis September
                                                                   bleiben unberücksichtigt.

   Beachte:
   Monate, in denen die Grenze von 520 Euro vorherseh-
   bar (z. B. aufgrund saisonaler Mehrarbeit) überschrit-   Die Regelung des gelegentlichen nicht vorherseh-
   ten wird, sind bei dem zweimaligen Überschreiten         baren Überschreitens gilt nicht für Minijobs mit
   nicht zu berücksichtigen.                                Verdienstgrenze, bei denen der Arbeitgeber allein
                                                            die Einhaltung des Jahreswertes von 6.240 Euro
                                                            plant und in denen der Verdienst in den einzelnen
                                                            Monaten unbekannt ist. Bei diesen Minijobs sind
                                                            unvorhersehbare Überschreitungen der monatlichen
                                                            Verdienstgrenze von 520 Euro einkalkuliert. Wird hier
                                                            der Jahreswert von 6.240 Euro überschritten, liegt ab
                                                            dem Tag des Erkennens der Überschreitung kein Mini-
                                                            job mit Verdienstgrenze mehr vor.
Minijobs mit Verdienstgrenze   13

                                                         Ehrenamtspauschale
                                                         Steuerfrei sind Einnahmen – also nicht nur
        Beispiel
                                                         Aufwandsentschädigungen - beispielsweise als
        Eine Aushilfe arbeitet auf Abruf.                · Vereinsvorstand, Schatzmeister oder
        Der Arbeitgeber geht in seiner Jahres-             Vereins­kassierer,
        prognose davon aus, dass der Ver-                · als Platz- oder Gerätewart,
        dienst der Aushilfe 6.240 Euro nicht
                                                         · als Bürokraft oder
        übersteigt. Da nicht feststeht wie oft
                                                         · als Reinigungspersonal
        und wie lange die Aushilfe eingesetzt
        wird, kann der Arbeitgeber nicht                 bis zu einer Höhe von insgesamt 840 Euro im Jahr.
        schätzen wie hoch der Verdienst in
        den einzelnen Monaten sein wird.                 Die Beschäftigung muss
                                                         · im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
        Stellt sich heraus, dass in einzelnen
                                                           Bereich und im Dienst oder im Auftrag einer juristi-
        Monaten der Verdienst über 520
        Euro liegt, handelt es sich nicht um               schen Person des öffentlichen Rechts, die in einem
        ein gelegentliches nicht vorherseh-                Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem
        bares Überschreiten der Verdienst-                 Staat liegt, auf den das Abkommen über den Euro-
        grenze. Ab diesem Zeitpunkt liegt                  päischen Wirtschaftsraum Anwendung findet
        kein Minijob mit Verdienstgrenze                   (z. B. Bund, Länder, Kommunen, bestimmte
        mehr vor.
                                                           Religionsgemeinschaften), stattfinden
                                                         oder
                                                         · in einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger,
Steuerfreie Einnahmen                                      mildtätiger und kirchlicher Zwecke, wie z. B. Sport-
                                                           vereine, Umweltschutzorganisationen oder DRK.
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätig-
keiten z. B. als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer
                                                         Der steuerfreie Jahresbetrag von 3.000 Euro bzw.
sind steuerfrei. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich
                                                         840 Euro kann monatlich („pro rata“) bei der Ent­
ausgeübt, wenn der zeitliche Umfang nicht mehr als
                                                         geltabrechnung berücksichtigt oder beispielsweise
ein Drittel einer vollen Erwerbstätigkeit ausmacht.
                                                         zu Beginn der Beschäftigung („en bloc“) aufgebraucht
Es wird zwischen dem Übungsleiterfreibetrag und
                                                         werden.
der Ehrenamtspauschale unterschieden.
Beide Pauschalen gelten nicht als Arbeitsentgelt
                                                         Die Art der steuerlichen Behandlung der steuerfreien
in der Sozialversicherung.
                                                         Aufwandsentschädigungen (pro rata oder en bloc) hat
                                                         keine Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche
Übungsleiterfreibetrag
                                                         Beurteilung der Beschäftigung. Arbeitgeber ziehen
Steuerfrei sind Einnahmen – also nicht nur
                                                         bei ihrer Prognose zur Ermittlung des regelmäßigen
Aufwandsentschädigungen –
                                                         Arbeitsentgelts für den Beurteilungszeitraum immer
· als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder,
                                                         den jährlichen Steuerfreibetrag vom zu erwartenden
  Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren
                                                         Gesamtverdienst ab und teilen diese Summe durch
  neben­beruflichen Tätigkeiten,
                                                         die Anzahl der Monate des Beurteilungszeitraums.
· aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten
oder
· aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker
  oder behinderter Menschen
bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr.
14 Minijobs mit Verdienstgrenze

            Beispiel

            Ein Arbeitnehmer übernimmt zum 1. Januar neben seiner versicherungspflichtigen
            Haupt­beschäftigung eine Nebentätigkeit als Übungsleiter in einem Sportverein.
            Dafür erhält er monatlich 750 Euro.
            Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts:
            Verdienst:                                                      9.000 Euro (750 x 12)
            abzüglich Steuerfreibetrag                                      3.000 Euro
            sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt                   6.000 Euro

            Der durchschnittliche monatliche Verdienst beläuft sich auf 500 Euro.
            Damit handelt es sich um einen Minijob.

            Melde- und beitragsrechtliche Auswirkungen für die Variante „pro rata“:
            Der Steuerfreibetrag wird monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.
            Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung zum 1. Januar mit der Personengruppe 109
            zur Minijob-Zentrale. Grundlage für die Berechnung der Abgaben ist das regelmäßige
            monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von 500 Euro.

            Melde- und beitragsrechtliche Auswirkungen für die Variante „en-bloc“:
            Der Steuerfreibetrag wird jeweils zu Jahresbeginn am Stück in Ansatz gebracht.

             Monat     Verdienst    Ausgeschöpfter Freibetrag                Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
             Januar      750 Euro                               750 Euro                                          -
             Februar     750 Euro                              1.500 Euro                                         -
             März        750 Euro                              2.250 Euro                                         -
             April       750 Euro                              3.000 Euro                                         -
             Mai         750 Euro                                                                       750 Euro
             Juni        750 Euro                                       -                               750 Euro

            Die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro wurde im Monat April ausgeschöpft,
            so dass erst der Verdienst ab Mai Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt.
             Meldung                 Zeitraum                  Abgabegrund
             Anmeldung               01.05.2023                10
             Jahresmeldung           01.05.2023 – 31.12.2023   50

            Zum Jahresbeginn 2024 wird der Steuerfreibetrag wieder en bloc ausgeschöpft. Somit ist der
            Verdienst erst ab Mai 2024 wieder beitragspflichtig. Das Sozialversicherungsrecht sieht vor,
            dass ein Beschäftigungsverhältnis längstens einen Monat ohne Arbeitsentgeltzahlung
            fortbestehen darf. Aus diesem Grund sind folgende Meldungen zu erstellen:

             Meldung                 Zeitraum                  Abgabegrund
             Abmeldung               31.01.2024                34
             Anmeldung               01.05.2024                13
Minijobs mit Verdienstgrenze   15

Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze                    Minijob mit Verdienstgrenze neben einer
                                                        versicherungs­pflichtigen Hauptbeschäftigung
Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige
                                                        Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichti-
Hauptbeschäftigung, kann er mehrere Minijobs mit
                                                        gen Hauptbeschäftigung nachgehen, können dane-
Verdienstgrenze nebeneinander ausüben. Vorausset-
                                                        ben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.
zung ist jedoch, dass er insgesamt nicht mehr als 520
                                                        Der zweite und jeder weitere Minijob mit Verdienst-
Euro monatlich verdient. Überschreitet der Minijobber
                                                        grenze wird mit der Hauptbeschäftigung zusammen-
die Verdienstgrenze, liegen keine Minijobs mehr vor.
                                                        gerechnet und ist mit Ausnahme der Arbeitslosen-
Vielmehr sind die Beschäfti­gungen versicherungs-
                                                        versicherung in der Regel versicherungspflichtig. Der
pflichtig bei der zuständigen Krankenkasse
                                                        zeitlich zuerst aufgenommene Minijob wird nicht mit
zu melden.
                                                        der versicherungspflichtigen Beschäftigung zusam-
                                                        mengerechnet.

       Beispiel
                                                                Hinweis
       Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem
       1. Januar 2023 beim Arbeitgeber A                        Auf einem Einstellungsfragebogen
       und verdient monatlich 400 Euro.                         muss der Minijobber dem Arbeit­
       Einen Monat später, am 1. Februar,                       geber eine Erklärung über eventuell
       nimmt er beim Arbeitgeber B einen                        weitere ausgeübte Beschäftigungen
       weiteren Minijob auf und erhält dort                     abgeben und bestätigen, dass er
       monatlich 300 Euro.                                      die zukünftige Aufnahme weiterer
                                                                Beschäftigungen meldet.
       Im Januar liegt noch ein Minijob
       vor, weil der Monatsverdienst nicht                      Der Arbeitgeber muss diesen
       über 520 Euro liegt. Mit dem zweiten                     Ein­stellungsfragebogen in den
       Minijob übersteigt der Verdienst je-                     Entgeltunterlagen abheften.
       doch die Verdienstgrenze, sodass ab
       Februar Sozialversicherungspflicht in
       beiden Beschäftigungen besteht.                  ·
16 Minijobs mit Verdienstgrenze

   Schaubild 1: Prüfung des Vorliegens einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

                                                                            1 BYGRSC variabel, möglich z. B. auch
                                                                            1101 bei Schülern oder 3321 bei
                                                                            Regelaltersrentnern.

                                                                            2 Geringfügig entlohnte und kurzfristige Be-
          Ja         Ausübung einer Beschäftigung               Nein        schäftigungen werden nach
                     mit regelmäßigem Arbeitsentgelt                        § 8 Abs. 2 SGB IV nicht zusammengerechnet.

                     über 520,00 Euro?                                      3 Möglichkeit der Befreiung von der
                                                                            RV-Pflicht auf Antrag des AN (BYGRSC X500).

                                          Nein                         Ausübung einer weiteren – nicht
                                                                       kurzfristigen2 - Beschäftigung?

                                                                                                Ja
                   Wird bereits ein Minijob mit                   Ja
                   Verdienstgrenze neben einer                         Monatliches Arbeitsentgelt der
                   Hauptbeschäftigung ausgeübt?                        weiteren Beschäftigung über
                                                                       520,00 Euro (= Hauptbeschäftigung)?
                                         Ja
                                                                                                Nein

                                                                       Arbeitsentgelt der Beschäftigungen
                         Nein                 siehe
                                                                       zusammen über 520,00 Euro?
                                          Schaubild 2

                                                                                                Ja
                                                         Nein

                                                                       Versicherungspf lichtige
     Geringfügig entlohnte                                             Beschäftigung BYGRSC 11111
     Beschäftigung

                                                 Nein                                    Nein
                                                        BYGRSC 01003
     Versicherungsfreiheit in der                       AG 15% RV
     KV und ALV, keine Versicherungs-                   AN 3,6% RV            Ist die Beschäf-
     pf licht in der PV                                                       tigung zeitlich           Ja
     Versicherungspf licht in der RV              Ja                          befristet?
                                                        BYGRSC 61003
     (Möglichkeit der Befreiung auf                     AG 13% KV
     Antrag3)                                           AG 15% RV
                                                        AN 3,6% RV                                   Prüfung
     Besteht eine gesetzliche
                                                                                                     kurzfristige
     Krankenversicherung
                                                                                                     Beschäftigung
     (pf licht- oder freiwillig versichert,
     Familienversicherung)?
Minijobs mit Verdienstgrenze   17

Schaubild 2: Prüfung der Versicherungspflicht für mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze,
die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden

                                                         1 Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigungen werden in der
                                                         ALV weder untereinander noch mit der versicherungspf lichtigen
                                                         Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

                                                         2 Möglichkeit der Befreiung von der RV-Pf licht auf Antrag des
 Besteht in der Hauptbeschäfti-                          AN (BYGRSC X500).
 gung (HB) Versicherungspflicht in
 allen Sozialversicherungszweigen?

                  Nein                 Ja                  Zuerst aufgenommener Minijob

                                                           Geringfügig entlohnte Beschäftigung

                                                           Versicherungsfreiheit in der KV und ALV,
 Individuelle Prüfung für jeden                            keine Versicherungspflicht in der PV
 einzelnen Versicherungszweig
                                                           Versicherungspf licht in der RV
                                                           (Möglichkeit der Befreiung auf Antrag2)
                                     Nein
 Ist die HB in dem einzelnen Ver-
 sicherungszweig versicherungs-
 frei oder nicht versicherungs-             für den
                                            jeweiligen
 pflichtig?
                                            Versiche-      Zweiter und jeder weitere Minijob
                                            rungszweig
                    Ja
                                                           Versicherungspf lichtige Beschäftigung
                                                           BYGRSC 1101
 Übersteigt das Gesamtentgelt
 aus allen Minijobs die                                    Versicherungspflicht in KV, PV und RV,
 Grenze von 520 Euro?                                      Versicherungsfreiheit in ALV1

                         Nein                                    Ja

 In dem geprüften Versicherungszweig sind                  In dem geprüften Versicherungszweig sind
 alle Minijobs geringfügig entlohnte                       alle Minijobs versicherungspflichtige
 Beschäftigungen mit jeweils                               Beschäftigungen mit jeweils folgendem
 folgendem Ergebnis:                                       Ergebnis:

 RV     Beitragsgruppe 1                                   RV         Beitragsgruppe 1
        (ggf. Befreiung auf Antrag,                        KV         Beitragsgruppe 1
        dann Beitragsgruppe 5)                                        (ggf. erstreckt sich eine
 KV     Beitragsgruppe 6, wenn gesetzlich                             Versicherungsfreiheit aus der HB,
        krankenversichert                                             dann Beitragsgruppe 0)
 PV     Beitragsgruppe 0                                   PV         Beitragsgruppe 1
 ALV    Beitragsgruppe 0                                   ALV        Beitragsgruppe 1
18 Minijobs mit Verdienstgrenze

   Mehrere Beschäftigungen bei demselben                    Arbeitszeitkonten für Minijobber
   Arbeitgeber
                                                            Um flexibel auf Produktionsspitzen, Nachfrage-
   Arbeitgeber können
                                                            schwankungen oder Personalengpässe reagieren
   · natürliche Personen (z. B. Privatperson,
                                                            zu können, haben Arbeitgeber die Möglichkeit,
     eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau),
                                                            die Personalplanung auf der Grundlage einer so­
   · juristische Personen des privaten Rechts
                                                            genannten „sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung“
     (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
                                                            vorzunehmen. Hierunter versteht man Arbeitszeit­
     eingetragener Verein),
                                                            konten, die in Form von Gleitzeit- oder Jahreszeit­
   · juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B.
                                                            konten geführt werden. Sie erleichtern es dem
     Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts),
                                                            Arbeitgeber, die Einhaltung der Verdienstgrenze
   · aber auch Personengesellschaften
                                                            von Minijobs zu gewährleisten und gleichzeitig
     (z. B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft
                                                            eine flexible Personaleinsatzplanung vorzunehmen.
     bürgerlichen Rechts)
   sein.
                                                            Der Arbeitnehmer erhält ein vertraglich vereinbar-
                                                            tes, gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt
   Hat ein Minijobber mehrere Beschäftigungen und
                                                            (ver­stetigtes Arbeitsentgelt), dem abhängig vom
   handelt es sich bei den Arbeitgebern um dieselbe
                                                            Stundenlohn eine bestimmte Soll-Arbeitszeit
   natürliche oder juristische Person, liegt ein einheit­
                                                            zugrunde liegt. Er arbeitet aber je nach Bedarf
   liches Beschäftigungsverhältnis vor.
                                                            unterschiedlich viele Stunden im Monat. Wenn die
                                                            betriebliche Situation es erfordert, kann der Arbeit-
   Auch wenn ein Arbeitgeber mehrere Betriebe hat,
                                                            nehmer für die Dauer von maximal drei Monaten
   ist von einem einheitlichen Beschäftigungsverhält­nis
                                                            unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der
   auszugehen. Dabei ist unerheblich, in welchen
                                                            Arbeitsleistung frei­gestellt werden.
   Betrie­ben oder Betriebsteilen die jeweilige
   Beschäftigung ausgeübt wird.
                                                            Die im Rahmen des Minijobs anfallenden Abgaben
                                                            sind nicht von dem in dem jeweiligen Monat erwirt-
   Hinzuverdienst-/Anrechnungsgrenzen                       schafteten, sondern ausschließlich von dem monat-
   besonderer Personengruppen                               lich vereinbarten und ausgezahlten Arbeitsentgelt
                                                            an die Minijob-Zentrale zu zahlen.
   Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Leistungs-
   bezieher der Agentur für Arbeit), die einen Minijob
   ausüben, müssen beachten, dass das erzielte Arbeits-
   entgelt zu Leistungskürzungen führen kann.
                                                                    Wichtig

   Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenver-             Das gesammelte Zeitguthaben
   sicherung (z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente)            muss zum Ende des Zeitjahres
   beziehen, können monatlich 520 Euro hinzuverdie-                 abgebaut werden.
   nen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Auskünfte
   erteilt jeweils die Stelle, die die Leistung zahlt.
Minijobs mit Verdienstgrenze   19

Beispiel

Ein Minijobber erhält einen monatlich gleichbleibenden festen Verdienst von 520 Euro,
das entspricht 6.240 Euro im Jahr. Bei einem Stundenlohn von z. B. 13 Euro entspricht
das 480 Stunden (6.240 Euro : 13 Stunden = 480 Stunden) Gesamtarbeitszeit im Jahr.
Diese Stunden können flexibel auf das Jahr verteilt werden.

Fall A

Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen.

                                                                                                  Ge-
             Jan.   Feb.   März   April   Mai    Juni   Juli   Aug.   Sep.   Okt.   Nov.   Dez.   samt
Arbeits-
entgelt       520    520    520    520     520    520    520    520    520    520    520    520    6.240
in Euro
verein-
barte Ar-      40     40     40     40      40     40     40     40     40     40     40     40     480
beitszeit
tatsäch-
liche Ar-      40     40     40     40      45     45     40     45     35     35     40     35     480
beitszeit
Arbeits-
                0      0      0      0      +5    +10    +10    +15    +10     +5     +5      0       0
zeitkonto

Fall B

In den Monaten April bis September ergeben sich saisonbedingte Produktionsspitzen.
Der Minijobber wird innerhalb des Jahres für einen Zeitraum von zwei Monaten
(Oktober bis November) von der Arbeitsleistung freigestellt, um nicht die Verdienstgrenze
von 6.240 Euro zu überschreiten. Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen.

                                                                                                  Ge-
             Jan.   Feb.   März   April   Mai    Juni   Juli   Aug.   Sep.   Okt.   Nov.   Dez.   samt
Arbeits-
entgelt in    520    520    520    520     520    520    520    520    520    520    520    520    6.240
Euro
verein-
barte Ar-      40     40     40     40      40     40     40     40     40     40     40     40     480
beitszeit
tatsäch-
liche Ar-      40     40     40     55      55     55     55     55     55      0      0     30     480
beitszeit
Arbeits-
                0      0      0    +15     +30    +45    +60    +75    +90    +50    +10      0       0
zeitkonto
20 Minijobs mit Verdienstgrenze

            Fall C

            Im Einzelfall darf es auch zu Überschreitungen der Arbeitszeit und damit des zulässigen
            Gesamtverdienstes von 6.240 Euro pro Jahr kommen. Voraussetzung ist aber, dass das
            Überschreiten gelegentlich (maximal zweimal pro Zeitjahr und maximal jeweils 520 Euro) und
            nicht vorhersehbar ist.
            Nicht vorhersehbar ist z. B. ein erhöhter Arbeitseinsatz wegen des krankheitsbedingten
            Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers, wie hier im Dezember. Diese Arbeitsstunden sind
            abzugelten und nicht als Guthabenstunden ins nächste Kalenderjahr zu übernehmen.
            Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen.

                                                                                                                          Ge-
                           Jan.   Feb.   März   April   Mai       Juni   Juli       Aug.   Sep.     Okt.   Nov.   Dez.    samt
             Arbeits-
             entgelt in     520    520    520    520     520       520     520       520    520      520    520   1.000   6.720
             Euro
             vereinbar-
             te Arbeits-     40     40     40     40      40        40      40        40       40     40     40     40      480
             zeit
             tatsäch-
             liche Ar-       40     40     40     50      55        60      55        50       50      5      0     77      400
             beitszeit
             unschädli-
             che Mehr-        0      0      0      0          0      0          0      0        0      0      0     40      -40
             stunden
             Arbeits-
                              0      0      0    +10     +25       +45     +60       +70    +80      +45     +5      0        0
             zeitkonto

   Ein Minijob liegt ab dem Zeitpunkt nicht mehr vor,                    in den übrigen Monaten im Jahr wird die Arbeitszeit
   an dem zu erkennen ist, dass die geleisteten Arbeits-                 so deutlich gesenkt, dass die Verdienstgrenze von
   stunden einen Verdienstanspruch von regelmäßig                        6.240 Euro eingehalten wird.
   mehr als 520 Euro im Monat begründen und die zu
   viel geleisteten Arbeitsstunden im laufenden Jahr
   nicht mehr ausgeglichen werden können.                                           Beispiel

                                                                                    Ein Arbeitgeber vereinbart mit
   Erhebliche Schwankungen der Arbeitszeit
                                                                                    seinem Arbeitnehmer einen festen
   unzulässig                                                                       Verdienst von 520 Euro bei einer
   Eine erhebliche Schwankung der Arbeitszeit liegt vor,                            Jahresarbeitszeit von 480 Stunden.
   wenn ein Minijobber nur wenige Monate im Jahr Voll-                              Der Arbeitnehmer erhält 13 Euro pro
   zeit beschäftigt wird. Dabei entspricht die Stunden-                             Stunde.
   zahl in diesen Monaten weit mehr als 520 Euro und
Minijobs mit Verdienstgrenze   21

        Der Arbeitnehmer arbeitet                               Der an den Arbeit­nehmer ausge-
        · in den Monaten Januar und Februar                     zahlte Verdienst beläuft sich somit
          jeweils 200 Stunden und                               monatlich auf 508 Euro.
        · in den Monaten März bis Dezember                      Da die Grenze von 520 Euro
          jeweils 8 Stunden im Monat.                           nicht überschritten wird, liegt
                                                                ein Minijob vor.
        Obwohl der Arbeitnehmer die jähr-
        liche Gesamt­stundenzahl von 480
        Stunden einhält, entspricht eine der-
        artig schwankende Arbeitszeit nicht              Allerdings haben Minijobber nur Anspruch auf die
        dem natürlichen Ablauf. Der Arbeit-              Entgeltumwandlung, wenn sie Pflichtbeiträge zur
        geber hat die kurze zweimonatige                 gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Bei von der
        Vollzeitbeschäftigung künstlich in               Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobbern
        die Länge gezogen, damit diese als
                                                         dürfen die Arbeitgeber entscheiden, ob sie einer
        geringfügig gilt. In den Monaten
        Januar und Februar ist die Beschäf-              Entgeltumwandlung zustimmen.
        tigung sozialversicherungspflichtig.
        Von März bis Dezember liegt ein
        Minijob vor.
                                                         Beschäftigungen mit einem monatlichen
                                                         Verdienst von maximal 520 Euro, die
                                                         jedoch kein Minijob sind
                                                         Auch wenn der Verdienst monatlich bei maximal
Betriebliche Altersvorsorge/
                                                         520 Euro liegt, gelten die Minijob-Regelungen nicht
Entgeltumwandlung
                                                         für folgende Personenkreise:
Der Verdienst aus einem ersten Dienstverhältnis
                                                         · Personen in einer betrieblichen Berufsbildung
kann grundsätzlich zur Finanzierung einer betrieb­
                                                           (z. B. Auszubildende, Teilnehmer an dualen
lichen Altersvorsorge verwendet werden.
                                                           Studiengängen und Praktikanten),
Dies gilt auch für Minijobs. Der Teil des Verdienstes,
                                                         · Personen in einer außerbetrieblichen
der für die betriebliche Altersvorsorge verwendet
                                                           Berufsaus­bildung,
wird, zählt nicht zum beitragspflichtigen Arbeits­
                                                         · Personen im Jugendfreiwilligendienst,
entgelt, soweit er vier Prozent der Beitragsbemes-
                                                         · Personen im Bundesfreiwilligendienst,
sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
                                                         · behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen,
West (2023: 3.504 Euro) im Jahr nicht übersteigt.
                                                           in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufs­
Es handelt sich um einen Minijob, wenn der monat­
                                                           bildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen
liche regelmäßige Verdienst nach der Umwandlung
                                                           für behinderte Menschen, in denen sie für eine
zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge die
                                                           Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen.
Grenze von 520 Euro nicht übersteigt.
                                                         Ebenso sind Personen keine Minijobber, die
                                                         · während der individuellen betrieblichen
       Beispiel                                            Qualifi­zierung im Rahmen der Unterstützten
                                                           Beschäf­tigung nach § 38a SGB IX,
       Ein Arbeitnehmer verdient monatlich
                                                         · aufgrund einer stufenweisen Wiedereingliederung
       800 Euro. Zugunsten einer betriebli-
       chen Altersvorsorge werden monat-                   in das Erwerbsleben nach § 74 SGB V bzw.
       lich 292 Euro (3.504 Euro im Jahr)                  § 28 SGB IX oder
       umgewandelt.                                      · wegen konjunktureller oder saisonaler Kurzarbeit
                                                           maximal 520 Euro verdienen.
Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigungen   23

Drei Monate oder 70 Arbeitstage                        menzurechnen. Bei der Zusammenrechnung mehrerer
                                                       Zeiträume treten an die Stelle von drei Monaten 90
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie
                                                       Kalendertage, wobei ein voller Kalendermonat und
im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als
                                                       ein voller Zeitmonat jeweils mit 30 Kalendertagen
drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach
                                                       berücksichtigt wird.
ihrer Eigenart (z. B. Erntehilfe) oder im Voraus
vertraglich begrenzt ist. Dauert eine Beschäftigung
also länger als drei Monate, kann sie darüber hinaus
immer noch kurzfristig sein, wenn die Zeitdauer von
                                                              Beispiel
70 Arbeitstagen noch nicht überschritten wurde.
Auf die Höhe des Verdienstes kommt es – anders                Eine Verkäuferin arbeitet innerhalb
als bei den Minijobs mit Verdienstgrenze – nicht an.          eines Kalenderjahres erst zwei
Auch fallen für kurzfristige Beschäftigungen keine            Monate lang - insgesamt 45 Arbeits-
                                                              tage - bei Arbeitgeber A und an-
Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur Umlagen
                                                              schließend daran für sechs Wochen
an (siehe Übersicht über die gültigen Beitrags- und
                                                              an insgesamt 27 Arbeitstagen bei
Umlagesätze, S. 36). Wird eine kurzfristige Beschäf-          Arbeitgeber B.
tigung jahresüber­greifend ausgeübt, gilt auch hier
                                                              Die Beschäftigung bei Arbeitgeber A
die Zeitgrenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen.
                                                              ist eine kurzfristige Beschäftigung,
                                                              weil die Verkäuferin damit die Gren-
Überschreiten der Zeitgrenze                                  ze von drei Monaten im Kalenderjahr
                                                              nicht überschreitet.
Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung un-
vorhergesehen drei Monate oder 70 Arbeitstage im              Die zweite Beschäftigung bei Arbeit-
Kalenderjahr, so tritt vom Tage des Überschreitens            geber B kann nur in Verbindung mit
an Versicherungspflicht ein. Stellt sich bereits vor          der ersten Beschäftigung bei Arbeit-
                                                              geber A bewertet werden, denn es
Erreichen der drei Monate oder 70 Arbeitstage her-
                                                              gilt der gesamte Kalenderjahreszeit-
aus, dass die Beschäftigung länger dauern wird,
                                                              raum. Beide Beschäftigungszeiträu-
so beginnt die Versicherungspflicht bereits mit dem           me ergeben zusammen mehr als drei
Tag, an dem das Überschreiten erkennbar wird.                 Monate (bzw. 90 Kalendertage) und
                                                              mehr als 70 Arbeitstage. Damit ist
Mehrere kurzfristige Beschäftigungen                          die zweite Beschäftigung (B) keine
                                                              kurzfristige Beschäftigung.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere kurzfristige Beschäf-
tigungen aus, sind die Beschäftigungszeiten zusam-
24 Kurzfristige Beschäftigungen

   Befristung durch Rahmenvertrag
   Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn           Die Beschäftigung bei Arbeitgeber A
   es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis oder ein regel-           ist nicht kurzfristig, weil zu ihrem
   mäßig wiederkehrendes Arbeitsverhältnis handelt.                Beginn feststeht, dass die Beschäfti-
                                                                   gungsdauer unter Berücksichtigung
   Eine Beschäftigung ist dann regelmäßig, wenn sie
                                                                   der Beschäftigungszeit bei Arbeit­
   von vornherein auf ständige Wiederholung ausge-
                                                                   geber B mehr als 70 Arbeitstage
   richtet ist und über einen längeren Zeitraum – mehr             (75 Arbeitstage) im laufenden
   als 12 Monate – ausgeübt werden soll.                           Kalenderjahr beträgt. Bei der
   Mit einem Rahmenvertrag können allerdings die                   Beschäftigung bei Arbeitgeber A
   Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung             handelt es sich vielmehr um einen
   erfüllt werden, wenn dieser die Befristung von                  Minijob mit Verdienstgrenze, weil
                                                                   der monatliche Verdienst 520 Euro
   einem Jahr und einen Arbeitseinsatz von maximal
                                                                   nicht übersteigt. Dies gilt auch über
   70 Arbeitstagen vorsieht. Wird mit einem Abstand                den Jahreswechsel hinaus, da der
   von mindestens zwei Monaten ein neuer Rahmen­                   bei Beschäftigungsbeginn festge-
   vertrag mit einer Befristung bis zu einem Jahr und              stellte Status gültig bleibt und eine
   einer Begrenzung auf maximal 70 Arbeitstage ab­                 Beschäftigung, die in zwei Kalender-
   geschlossen, kann wiederum von einer kurzfristigen              jahren besteht, nicht ab 1. Januar
                                                                   erneut beurteilt wird.
   Beschäftigung ausgegangen werden. Bei der Prüfung,
   ob die 70 Arbeitstage überschritten werden, ist
   nicht das Zeitjahr, sondern das Kalenderjahr zu
   berücksichtigen. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfol-
   gender kurzfristiger Beschäftigungen müssen inner-      Berufsmäßigkeit
   halb des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember
                                                           Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn
   eines Jahres zusammengerechnet werden. Wurde der
                                                           dieser berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird
   Rahmenvertrag unterjährig geschlossen, müssen
                                                           eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie nicht
   Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen des Arbeit-
                                                           von „untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ ist.
   nehmers berücksichtigt werden. Dabei dürfen seine
                                                           Sie darf nicht allein für die Sicherung des Lebens­
   Arbeitseinsätze insgesamt maximal 70 Arbeitstage
                                                           unterhalts bzw. -standards bestimmt sein.
   betragen – sowohl im laufenden Kalenderjahr als
   auch für die Dauer des Rahmenvertrags.
                                                           Die Berufsmäßigkeit ist nur bei kurzfristigen Beschäf-
                                                           tigungen zu prüfen, bei denen die Verdienstgrenze
                                                           von 520 Euro überschritten wird. Liegt Berufsmäßig-
            Beispiel                                       keit vor, ist die Beschäftigung – unabhängig von der
                                                           Dauer - versicherungspflichtig bei der zuständigen
            Eine Aushilfe nimmt am 1. Juli eine
                                                           Krankenkasse zu melden. Personen, die z. B. beschäf-
            Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf
            und verdient monatlich 250 Euro. Die           tigungslos und bei der Agentur für Arbeit als
            Beschäftigung ist von vornherein bis           Arbeitsuchende gemeldet sind, sind bei Ausübung
            zum 30. Juni des Folgejahres befris-           einer kurzfristigen Beschäftigung als berufsmäßig
            tet und sieht einen Arbeitseinsatz             beschäftigt anzusehen. Sie sind unabhängig von der
            von 70 Arbeitstagen vor, von denen             Dauer der Beschäftigung versicherungspflichtig.
            für das laufende Kalenderjahr 50
                                                           Berufsmäßigkeit ist nicht anzunehmen, wenn die
            vereinbart sind. Die Aushilfe hatte
            bereits in der Zeit vom 1. Januar bis          kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbe-
            30. April an insgesamt 25 Arbeitsta-           schäftigung ausgeübt wird. Weitere Informationen
            gen eine kurzfristige Beschäftigung            zur Berufsmäßigkeit können Sie der „Entscheidungs-
            bei Arbeitgeber B ausgeübt.                    hilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit“ entnehmen,
                                                           die Sie unter minijob-zentrale.de finden.
Kurzfristige Beschäftigungen                25

Schaubild 3: Prüfung des Vorliegens einer „kurzfristigen Beschäftigung“

 Zeitlich befristete
                                    Nein
 Beschäftigung?1

              Ja

 Befristete Beschäf-
                                    Nein
 tigung auf max.
 drei Monate oder
 70 Arbeitstage?
                               Ja
                       (Berufsmäßigkeit 3
              Ja
                       wird aufgrund des
                       Status unterstellt)
 Die/Der Beschäf-                             Regelmäßiges monatliches
 tigte                                        Arbeitsentgelt > 520 EUR?

 _ ist beschäfti-                                              Ja
 gungslos und bei
 der Arbeitsagen-                   Versicherungspflichtige
 tur für eine mehr                  Beschäftigung, da nicht geringfügig.                      Nein
 als kurzfristige                   BYGRSC 11115
 Beschäftigung ge-
 meldet
                                    Wurden bereits kurzfristige Beschäf-
                       Nein         tigungen (hierzu zählen auch solche
 ODER
                                    mit einem monatl. Arbeitsentgelt bis
 _ befindet sich
                                    520 EUR) im laufenden Kalenderjahr
 im Rahmen einer
                                    (01.01. - 31.12.) ausgeübt?
 Hauptbeschäfti-
 gung in Elternzeit
 bzw. unbezahltem
                                                               Ja
 Urlaub                                                                                             Ja
                                                     Die Summe aller kurzfristigen Be-                             Regelmäßiges monatliches

 ODER
                                Nein                 schäftigungen innerhalb des laufen-                           Arbeitsentgelt > 520 EUR?
                                                     den Kalenderjahres ergibt mehr als
 _ befindet sich
                                                     drei Monate 2 oder 70 Arbeitstage?
 zwischen Schulent-                                                                                                    Ja                   Nein
 lassung/Studium
                                                               Nein
 und Aufnahme
 Dauerbeschäfti-
                               Prüfung der Berufsmäßigkeit 3 aufgrund                        Versicherungs-                     Prüfung des Vorlie-
 gung/Ausbildungs-
                               des Erwerbsverhaltens                                         pf lichtige Beschäf-               gens einer gering-
 verhältnis
                               Liegt das monatlicheArbeitsentgelt > 520 EUR und              tigung, da nicht                   fügig entlohnten
                               wurden im lfd. Kalenderjahr 4 bereits Beschäftigungen         geringfügig.                       Beschäftigung!
                               (mit Ausnahme geringfügig entlohnter Beschäftigungen          BYGRSC 1111 5                      (siehe entsprechen-
                               und kurzfristiger Beschäftigungen mit einem Arbeits-                                             des Schaubild)
                               entgelt bis 520 EUR im Monat) ausgeübt, mit denen
                               die Beschäftigungszeiten im lfd. Kalenderjahr               1 Bei zeitlicher Befristung sollte zunächst geprüft werden, ob eine bei-
                               insgesamt mehr als drei Monate2 oder 70 Arbeitstage         tragsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Aber auch eine beitrags-
                               betragen?                                                   pf lichtige geringfügig entlohnte Beschäftigung kann zeitlich befristet sein.
                                                                                           2 Bei einer Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen treten an
                                                                                           die Stelle des Zeitraums von drei Monaten 90 Kalendertage, sofern es
                                    Nein                        Ja                         sich bei den einzelnen Beschäftigungszeiten nicht jeweils um volle
                                                                                           Kalendermonate handelt.
                                Versicherungsfreie          Versicherungspflich-           3 Berufsmäßig wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
                                Beschäftigung, da           tige Beschäftigung,            eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende
                                kurzfristig.                da nicht geringfügig.          Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
                                BYGRSC 0000                 BYGRSC 11115                   4 Bei Personen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, können
                                                                                           nur Beschäftigungszeiten nach dem Ausscheiden angerechnet werden.
                                                                                           Zeiten der Meldung als Ausbildung- oder Arbeitsuchender mit
                                                                                           Beschäftigungslosigkeit stehen den Beschäftigungszeiten gleich.
                                                                                           5 Der BYGRSC ist variabel, er kann z. B. auch bei Besuch einer allgemein
                                                                                           bildenden Schule 1101 oder bei Bezug einer Regelaltersrente 3321 lauten.
Arbeitnehmer
    aus anderen Staaten
Arbeitnehmer aus anderen Staaten   27

Deutsches Sozialversicherungsrecht                        Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland wohnt, ent-
                                                          scheidet die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitneh-
Nicht für jeden Arbeitnehmer, der in Deutschland
                                                          mers über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
eine Beschäftigung ausübt, gilt automatisch auch
                                                          Ist der Arbeitnehmer nicht in Deutschland gesetzlich
das deutsche Sozialversicherungsrecht. Arbeiten
                                                          krankenversichert, übernimmt die Prüfung der zu-
Personen aus anderen Staaten in Deutschland, gelten
                                                          ständige Träger der Deutschen Rentenversicherung.
für diese Personen entweder die deutschen Vorschrif-
ten über die soziale Sicherheit oder die entsprechen-
                                                          Wohnt ein Arbeitnehmer in Deutschland und hat
den ausländischen Regelungen.
                                                          mehrere Beschäftigungen in mehreren Staaten,
                                                          ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenver­
Vor der Beschäftigungsaufnahme ist zu klären, ob
                                                          sicherung - Ausland (DVKA, Pennefeldsweg 12c,
der Arbeitnehmer im Ausland sozialversichert ist.
                                                          53177 Bonn) zuständig. Für Arbeitnehmer, die nicht
Dies bescheinigt die Entsendebescheinigung A1 des
                                                          in Deutschland wohnen, entscheidet der zuständige
ausländischen Sozialversicherungsträgers. Legt ein
                                                          Sozialversicherungsträger im jeweiligen Wohnstaat
Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung vor, gelten
                                                          über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
die ausländischen Vorschriften über die soziale Si-
cherheit. In diesem Fall ist die Beschäftigung nicht in
                                                          Wurde festgestellt, dass das deutsche Sozialver­
Deutschland zu melden - also ein Minijob auch nicht
                                                          sicherungsrecht anzuwenden ist, muss ein Minijob
bei der Minijob-Zentrale. Gegebenenfalls müssen
                                                          bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Beiträge zur Sozialversicherung des ausländischen
Mitgliedstaats gezahlt werden.
                                                          Die Kontaktdaten für Fragen zur Sozialversicherung
                                                          in anderen Ländern finden Sie auf der Internetseite
Die Minijob-Zentrale entscheidet nicht darüber, ob
                                                          dvka.de.
das deutsche Sozialversicherungsrecht oder das aus-
ländisches Recht anzuwenden ist.
28 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

   Schaubild 4: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug
   (nur EU-Mitgliedschaft, Schweiz und EWR-Staaten)

     A1-Beschei-              Es gelten die SV-Vorschriften des Staates, von dem die Bescheinigung ausgestellt wurde
     nigung                   (auch für den AG in Deutschland!)
     liegt vor

   A1-Bescheinigung liegt nicht vor:

                              AN übt nur in Deutschland eine/                  Es gilt deutsches SV-Recht
                              mehrere Beschäftigung/en aus

                              AN übt nur im EU-Ausland/                        Es gilt grundsätzlich das SV-Recht des anderen
                              und/oder der Schweiz/einem                       Staates. Bezieher von Sozialleistungen* in
                              EWR-Staat eine/mehrere                           Deutschland müssen sich bei ihrer KV und dem
                              Beschäftigung/en aus                             Leistungsträger informieren, um nachteilige
                                                                               Konsequenzen zu vermeiden.
     AN wohnt in                                                               *(Renten, Arbeitslosengeld/Bürgergeld,
     Deutschland                                                                 Krankengeld etc.)

                              AN ist gleichzeitig in Deutsch-                  Es gilt grundsätzlich deutsches SV-Recht für alle
                              land und anderen EU-Staaten                      Beschäftigungen; es können Ausnahmeverein-
                              und/oder der Schweiz/einem                       barungen durch die DVKA getroffen werden
                              EWR-Staat beschäftigt

                              AN übt nur in Deutschland eine/                  Es gilt grundsätzlich deutsches SV-Recht
                              mehrere Beschäftigung/en aus                     Minijobber müssen sich ggf. selbst in der KV als
                                                                               „bisher Nichtversicherte“ versichern lassen
     AN wohnt in                                                               § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
     einem ande-
     ren EU-Mit-
     gliedstaat,              AN ist gleichzeitig in Deutsch-                  Es gilt grundsätzlich das Recht des Wohnstaates
     der Schweiz              land und anderen EU-Staaten
     oder einem               und/oder der Schweiz/einem
                              EWR-Staat beschäftigt
     EWR-Staat

                              AN arbeitet im Home-Office                       Es gilt der Grundsatz, dass eine Person in demjenigen
                              im Ausland                                       Wohnmitgliedsstaat sozialversicherungspflichtig ist,
                                                                               in welchem sie ihre Tätigkeit ausübt. Ausnahme:
                                                                               Arbeitnehmer gelten auch dann weiterhin in Deutsch-
                                                                               land als sozialversicherungspflichtig, falls sie ihre
                                                                               Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie nunmehr
                                                                               ganz oder teilweise im Home-Office erbringen. Die
                                                                               pandemiebedingten Sonderregelungen enden grund-
                                                                               sätzlich zum 30.06.2022. Allerdings wurde eine Verläng-
                                                                               erung der Maßnahmen bis zum 31.12.2022 vereinbart.
   EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
   Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
   Ungarn, Zypern
Arbeitnehmer aus anderen Staaten   29

  Zuständig sind die jeweiligen ausländischen SV-Träger
  (ausl. Auskunftstellen unter www.dvka.de/de/informationen/auskunftsstellen/auskunftsstellen.html)

  Minijobber müssen sich ggf. selbst in der KV als „bisher Nichtversicherte“ versichern lassen.
  § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

  Anfragen und Entscheidungsanträge an:                                 GKV-Spitzenverband
  GKV-Spitzenverband
  Deutsche Verbindungsstelle                                            Telefon: +49 228 9530-0
  Krankenversicherung - Ausland                                         Telefax: +49 228 9530-600
  Pennefeldsweg 12c                                                     E-Mail: post@dvka.de
  53177Bonn                                                             Internet: www.dvka.de

  WICHTIG: Es können im ausländ. Wohnstaat weitere Umstände beste-                              Ansprechpartner in Deutschland
  hen, die bei der Bewertung zu berücksichtigen wären (Student, Witwe,                          sind die jeweiligen Kranken-
  Pflegeperson etc.). Deshalb empfehlen wir, dass sich der AN bei der                           kassen bzw. der kontoführende
  zuständigen Stelle im Wohnstaat informiert. (Ggf. könnten sonst Nach-                         Rentenversicherungsträger,
  teile bzw. der Verlust des Versicherungsschutzes drohen und/oder der                          wenn der AN nicht gesetzlich
  ausländische SV-Träger fordert später Beiträge vom AG in Deutschland)                         krankenversichert ist.

  Zuständig sind die ausländischen Stellen im Wohnstaat für Anfragen und Entscheidungsanträge
  (Adressen unter https://www.dvka.de/de/informationen/auskunftsstellen/auskunftsstellen.html

EWR-Staaten: EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen
Beschäftigungsort: Es gilt der Ort, an dem eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber
seinen Sitz hat.
Beiträge
Beiträge   31

Beiträge zur Krankenversicherung                           Die Beiträge zur Rentenversicherung berechnen sich
                                                           dann wie folgt:
Der Arbeitgeber zahlt für einen Minijobber mit einem
Minijob mit Verdienstgrenze einen Pauschalbeitrag          1. Schritt: Berechnung des Gesamtbeitrags
zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist im-       175 Euro x 18,6 Prozent = 32,55 Euro
mer zu zahlen, wenn der Minijobber pflicht-, freiwillig    (Gesamtbeitrag)
oder familienversichert ist. Nur für privat kranken-
                                                           2. Schritt: Berechnung des Arbeitgeberanteils
versicherte Minijobber fällt der Pauschalbeitrag
                                                           tatsächlicher Verdienst x 15 Prozent
nicht an. Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur
                                                           = Arbeitgeberanteil
Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag, aus dem
kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den        3. Schritt: Berechnung des Arbeitnehmer­anteils
Arbeitnehmer entsteht.                                     Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil
Daher haben Minijobber im Krankheitsfall nach              = Arbeitnehmeranteil
Be­endigung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung
keinen Anspruch auf Krankengeld. Es besteht
allerdings ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.                    Beispiel
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist entweder
                                                                  Der Arbeitnehmer verdient monatlich
gegenüber der Krankenkasse, bei der eine Mitglied-
                                                                  100 Euro.
schaft besteht (gilt also nicht für Familienversicherte,
                                                                  1.   175 Euro x 18,6 Prozent
sondern nur für Versicherungspflichtige und freiwillig
                                                                       = 32,55 Euro
Versicherte), oder beim Bundesamt für Soziale Siche-
                                                                  2.   100 Euro x 15 Prozent
rung geltend zu machen.
                                                                       = 15 Euro
                                                                  3.   32,55 Euro – 15 Euro
Beiträge zur Rentenversicherung                                        = 17,55 Euro

Rentenversicherungspflicht für Minijobber                         Der Arbeitgeberanteil zur gesetz­
Minijobber mit einem Minijob mit Verdienstgrenze                  lichen Rentenversicherung beträgt
sind versicherungspflichtig in der Rentenversiche-                15 Euro, der Arbeitnehmeranteil
                                                                  17,55 Euro.
rung. Der Arbeitgeber zahlt für einen Minijob mit Ver-
dienstgrenze einen Pauschalbeitrag zur Rentenversi-
cherung. Der Minijobber trägt die geringe Differenz
zum allgemeinen Beitragssatz. Den Eigenanteil des
                                                           Hinweis
Minijobbers hält der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt
                                                           Sofern Minijobber aufgrund anderer Tatbestände
ein und leitet ihn zusammen mit den übrigen Abga-
                                                           bereits der Rentenversicherungspflicht unterliegen,
ben an die Minijob-Zentrale weiter.                        werden die Beiträge immer vom tatsächlichen
                                                           Verdienst berechnet, auch wenn die Mindest­
Verdient der Minijobber weniger als 175 Euro im Mo-        beitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro
nat, ist zu beachten, dass der Beitrag zur Rentenver-      unterschritten wird.
sicherung mindestens von 175 Euro (die sogenannte
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) zu zahlen ist.
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