Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Hein
 
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Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
Mit Plan ins eigene Business.
      Eine Information für Selbst-
 ständige und Existenzgründer
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
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Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
Inhalt

04 Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung
05 Die freiwillige ­Krankenversicherung
05 Voraussetzungen
06 Wie beantrage ich die frei­willige Mitgliedschaft?
06 Leistungen
06 Habe ich Anspruch auf ­Krankengeld?
07 Beitragsberechnung
08 Wann können sich meine Beiträge ändern?
09 Freiwillige Unfallversicherung
10 Freiwillige Arbeitslosenversicherung
11 Rentenversicherung – gesetzlich oder privat?
12 Gesetzliche Rentenversicherung kraft Gesetzes
12 Gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag
13 Freiwillige Rentenversicherung
13 Private Lebensversicherung
14 Fördermittel für Existenzgründer
14 Förderung durch regionale ­Wirtschaftsprogramme
14 Der Gründungszuschuss
15 Auf dem Weg in die ­Selbstständigkeit
15 Die Entscheidung
16 Das Geschäftsmodell
17 Der Finanzplan
17 Das Unternehmen
19 Das Verbundsystem Deutsche
   Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
19 Der ideale Partner für Ihren
   Sozialversicherungsschutz!
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
Vorwort

Selbstständigkeit: Eine echte Entscheidung

Als selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unter­
nehmer in Deutschland bereichern Sie mit Ihren Ideen und Ihrem
Unternehmergeist unsere Wirtschaft. Natürlich bleibt Selbsständi­
gen immer ein unternehmerisches Risiko – und das lässt sich nicht
versichern. Doch für Ihren Sozialversicherungsschutz haben Sie mit
dem Verbundsystem Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See einen kompetenten und verlässlichen Partner.

So wie Sie Ihre persönlichen Ziele haben, hat auch die KNAPPSCHAFT
ein klares Ziel vor Augen: Rundum zufriedene und gesunde Kunden.
Neben ihrer Erfahrung im Bereich Kranken-­Renten- und Pflege­­­­­ver­
sicherung bietet sie Ihnen ein umfang­reiches Angebot an Leistun­
gen und Services.

Lassen Sie sich doch ausführlich zu Hause oder im Betrieb beraten.
Ihre per­sön­lichen Firmenkundenberater finden Sie auf unserer Inter­
netseite www.kbs.de unter der Rubrik Firmenkundenbetreuung.

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos rund um die
Versicherung in der Selbstständigkeit – und dazu Tipps und
Hinweise für angehende Existenzgründer.

Machen Sie Ihre Ideen wahr!
Ihre KNAPPSCHAFT
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
Die freiwillige
­Krankenversicherung
Beim Einstieg in die Selbstständigkeit ist allerhand für
den Start Ihres Business zu organisieren. Doch auch
Kran­kenver­sicherung, Rentenversicherung und mehr
liegen nun in Ihren Händen. Im Folgenden finden Sie
die wichtigsten Fragen und Antworten zur freiwilligen
Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT.

Voraussetzungen                           Waren Sie vor der Aufnahme Ihrer
Kommt die freiwillige Kranken­            selbstständigen Tätigkeit zuletzt bei der
versicherung für mich in Frage?           KNAPPSCHAFT im Rahmen einer eigenen
Selbstständige sind in der gesetzlichen   Mitgliedschaft oder einer Familienversi­
Krankenversicherung nicht versiche­       cherung krankenversichert? Dann setzt
rungspflichtig.                           sich Ihre Versicherung automatisch
                                          als freiwillige Krankenversicherung
Mit Plan ins eigene Business - Eine Information für Selbst-Knappschaft
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    fort, sofern Sie nicht innerhalb von 14     Leistungen
    Tagen eine anderweitige Absicherung         Welche Leistungen bekomme ich?
    im Krankheitsfall nachweisen. In der        In der freiwilligen Krankenversicherung
    sozialen Pflegeversicherung tritt für Sie   haben Sie die gleichen Leistungsansprü­
    in diesem Fall Versicherungspflicht ein.    che wie Pflichtversicherte der gesetzli­
                                                chen Krankenversicherung.
    Sie waren zuletzt im Ausland kranken­
    versichert? Dann können Sie einen           Habe ich Anspruch auf
    Antrag auf die freiwillige Mitgliedschaft   ­Krankengeld?
    in der gesetzlichen Krankenversicherung     Selbstständige haben in der freiwilligen
    stellen. Voraussetzung ist, dass Sie eine   Krankenversicherung grundsätzlich
    bestimmte Vorversicherungszeit er­          keinen Krankengeldanspruch.
    füllen. Denken Sie in diesem Fall daran,    Falls Sie sich jedoch für den Krankheits­
    den Antrag innerhalb von drei Monaten       fall absichern möchten, können Sie bei
    nach dem Ende der ausländischen             der KNAPPSCHAFT einen gesetzlichen
    Versicherung zu stellen.                    Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag
                                                der Arbeits­unfähigkeit wählen.
    Wie beantrage ich die frei­                 Dadurch senken Sie Ihr Risiko von
    willige Mitgliedschaft?                     Einkommens­einbußen bei Erkrankungen.
    Den Aufnahmeantrag für die „Frei­
    willige Krankenversicherung und             Sie wollen Ihren Krankengeldanspruch
    Pflegeversicherung“ finden Sie im           bereits vor dem 43. Tag der Arbeitsun­
    Internet unter www.knappschaft.de –         fähigkeit begin­nen lassen? Auch das ist
    einschließlich weiterer Informationen       möglich – durch Ab­schluss eines Wahl­
    zur freiwilligen Kranken­versicherung.      tarifs. Die monatliche Prämie richtet
    Selbstverständlich erhalten Sie den         sich nach der Höhe und dem Beginn des
    Antrag auch in jeder Dienststelle der       gewählten Wahltarif-­Krankengeldes.
    KNAPPSCHAFT. Eine Übersicht der aktu­
    ellen Rechengrößen können Sie zudem
    der Anlage zur Broschüre entnehmen.
Selbstständige und Existenzgründer   7

Beitragsberechnung
Wovon werden meine Beiträge
­berechnet?
Für die Berechnung der Beiträge in
der freiwilligen Krankenversicherung
berücksichtigt die KNAPPSCHAFT Ihre
gesamte wirtschaftliche Leistungs­
fähigkeit. Das heißt, dass alle zur
Verfügung stehenden Einnahmen
für die Beitragsbemessung heran­
gezogen werden.

Beitragspflichtige Einnahmen sind:           Sind Ihre gesamten beitragspflichtigen
· Arbeitseinkommen                           Einnahmen geringer als das gesetzlich
· Renten der gesetzlichen Renten­            vorgeschriebene Mindesteinkommen,
  versicherung                               berechnet die KNAPPSCHAFT die
· ausländische Renten                        Beiträge von diesem Mindestbetrag.
· Versorgungsbezüge
  (zum Beispiel Betriebsrenten)              Für alle freiwillig versicherten Selbst­
· Arbeitsentgelt                             ständigen beträgt dieser ein Drittel der
· alle sonstigen Einnahmen wie zum           monatlichen Bezugsgröße.
  Beispiel Mieteinkünfte, Unfallrenten
  oder Zinseinnahmen

  INFO
  Als Nachweis für Ihr erzieltes Arbeits­
  einkommen benötigt die KNAPPSCHAFT
  in jedem Fall Ihren Einkommensteuerbe­
  scheid. Zahlen, die für die Berechnung
  Ihrer Beiträge nicht von Bedeutung sind,
  können dabei unkenntlich gemacht werden.
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      Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit Eine Beitragsneuberechnung erfolgt
      erst neu aufnehmen, kennen Sie die       dabei ab dem Ersten des Monats, der
      genaue Höhe Ihres Arbeitseinkommens auf die Ausstellung des Einkommen­
    natürlich noch nicht. Daher schätzen       steuerbescheides folgt.
    Sie Ihr Arbeitseinkommen in diesen
    ­Fällen zunächst. Ihre Beiträge berech­    Die endgültige Beitragsfestsetzung auf
      net die KNAPPSCHAFT dann anhand          Grundlage Ihrer tatsächlich erzielten
      dieses Werts. Sobald Ihnen der           Einkünfte erfolgt für Zeiten ab dem
      erste Einkommensteuerbescheid            1. Januar 2018 rückwirkend, sobald Sie
      nach Beginn Ihrer selbstständigen        der KNAPPSCHAFT den Einkommensteu­
      Tätigkeit erteilt wurde, berechnet die   erbescheid für das Kalenderjahr, für das
     ­KNAPPSCHAFT die Beiträge vom             der Einkommensteuerbescheid erstellt
      Beginn der selbstständigen Tätigkeit     wurde, vorgelegt haben. Dabei hat
      an, auf Grundlage des nun vorliegen­     die KNAPPSCHAFT Ihre Beiträge inner­
      den Einkommensteuerbescheides,           halb von drei Jahren nach Ablauf des
      rückwirkend neu.                         jeweiligen Kalenderjahres endgültig zu
                                              bemessen.
    Wann können sich meine
    Beiträge ändern?                          Sollte sich Ihr laufendes Arbeitsein­
    Ihre Beiträge erhöhen oder ermäßigen      kommen im Vergleich zu dem zuletzt
    sich, wenn sich die Höhe Ihrer bei­       nachgewiesenen Arbeitseinkommen
    tragspflichtigen Einnahmen verändert.     um mindestens ein Viertel verringert
    Maßgeblich für die Neuberechnung          haben, kann die KNAPPSCHAFT Ihre
    Ihrer Beiträge ist dabei grundsätzlich    Beiträge - auf Antrag und nach Vorlage
    Ihr Einkommensteuerbescheid.              eines Vorauszahlungsbescheides -
    Nach Vorlage Ihres Einkommensteuer­       unter bestimmten Voraussetzungen
    bescheides werden Ihre Beiträge für       auch kurzfristig zum nächsten Ersten
    die Zukunft zunächst vorläufig, aus­      des Monats reduzieren.
    gehend von den mittels Einkommen­
    steuerbescheid festgesetzten Einkünf­
    ten, bemessen.
Selbstständige und Existenzgründer   9

Freiwillige
Unfallversicherung
Mehr als ein Drittel aller Unfälle ereignen sich bei der
­Arbeit. Für Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrank­
 heiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
 Diese ist jedoch auf Personenschäden beschränkt –
 ­Sachschäden sind nicht durch sie abgedeckt.

Für Selbstständige besteht – auf weni­       Sie wissen nicht, welche Berufsgenos­
ge Ausnah­men wie landwirtschaftliche        senschaft für Ihren Betrieb zuständig
Unternehmer – keine Versicherungs­           ist? Dann wenden Sie sich einfach an
pflicht. Je nach Satzung Ihres zuständigen   den Hauptverband der gewerblichen
Unfallversicherungsträgers – also der        Berufsgenossenschaften:
Berufsgenossenschaft – kön­nen Sie der
freiwilligen Unfallversicherung beitreten.
                                               HINWEIS
Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach
                                               Nicht verpassen: Die Eröffnung Ihres
der Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft.
                                               Unternehmens müssen Sie Ihrer zuständi­
                                               gen Berufsgenossenschaft innerhalb einer
Mit Ihrem Beitrag sichern Sie sich unter       Woche mitteilen.
anderem eine verhältnismäßig preis­
günstige steuerfreie Unfallrente.
Die Versicherung beinhaltet auch
                                               INFO
Maßnahmen zur Rehabilitation.
                                               Hauptverband der gewerblichen
Lassen Sie sich doch von Ihrer Berufs­
                                               Berufsgenossenschaften e.V.
genossenschaft vorab beraten und               Alte Heerstraße 111
über satzungsspezifische Regelungen            53757 St. Augustin
informieren.                                   Telefon: 0800 60 50 404
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     Freiwillige
     Arbeitslosenversicherung

     Auch Selbstständige können in die Ar­
     beitslosenversicherung einzahlen. Wie
     das geht? Dazu müssen Sie sich ledig­
     lich freiwillig weiterversichern.

     Dies ist möglich, wenn
     · Ihre Tätigkeit mindestens 15 Stunden
       wöchentlich umfasst und
     · Sie vor Ihrer selbstständigen Tätigkeit
       in der Arbeits­losenversicherung ver­
       sichert waren.

     Nähere Auskünfte zur freiwilligen
     Arbeits­losenversicherung erhalten Sie
     bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur
     für Arbeit.

       HINWEIS
       Nicht verpassen: Die f­ reiwillige
       ­Arbeitslosenversicherung für Selbst­
       ständige müssen Sie i­nnerhalb von drei
       Monaten nach Aufnahme Ihrer selbst­
       ständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur
       beantragen.
Rentenversicherung –
gesetzlich oder privat?
Eine eindeutige Entscheidung für die gesetzliche oder private
Altersvorsorge kann nicht so ohne Weiteres getroffen wer­
den. Die meisten Selbstständigen wählen eine Kombination
von beidem. Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung
besteht unter anderem darin, dass Pflichtversicherte bereits
bei sechs Beitragsmonaten einen Anspruch auf Rehabilita­
tionsmaßnahmen (zum Beispiel Kuren) haben und durch
die Beitragszahlung auch einen Anspruch auf Rente wegen
Erwerbsminderung erwerben beziehungsweise aufrecht­
erhalten können.
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     Gesetzliche Rentenversicherung
                                                  GUT ZU WISSEN
     kraft Gesetzes
                                                  Für die ersten drei Kalenderjahre zahlen
     Einige Selbstständige sind kraft Ge­
                                                  Sie als „Jungunternehmer“ die Hälfte des
     setzes in der gesetzlichen Rentenver­        Regelbeitrags (305,97 Euro beziehungs­
     sicherung versichert. Zu ihnen gehören       weise 292,95 Euro). ­Beachten Sie dabei
     unter anderem die selbstständigen            jedoch, dass geringere Beiträge zu einer
     Gewerbetreibenden in Handwerksbe­            entsprechend niedrigeren Rente führen.
                                                  Auf Antrag können Sie den höheren
     trieben (Handwerker). Die Pflichtver­
                                                  Regelbeitrag auch früher zahlen.
     sicherung beginnt mit Eintragung in
     die Handwerksrolle und der Aufnahme
     der selbstständigen Tätigkeit. Mit Be­     neuen Bundesländern. Können Sie dem
     endigung der selbstständigen Tätigkeit     Rentenversicherungs­träger nachweisen,
     (zum Beispiel durch Abmeldung des          dass Ihr Einkommen höher oder nied­
     Gewerbes) endet die Pflichtversicherung.   riger als die Bezugsgröße ist, können
                                                Sie einen entsprechend höheren oder
     Zu den rentenversicherungspflichti­        niedrigeren Beitrag zur Rentenversiche­
     gen Selbstständigen gehören unter          rung zahlen.
     bestimmten Voraussetzungen auch
     Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen,          Gesetzliche Rentenversicherung
     Hebammen, Entbindungspfleger,              auf Antrag
     Seelotsen, Künstler, Publizisten,          Selbstständige, die nicht kraft Gesetzes
     Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer,      ren­ten­versicherungspflichtig sind, kön­
     Küstenfischer und Selbstständige mit       nen innerhalb von fünf Jahren nach Auf­
     einem Auftraggeber.                        nahme ihrer selbstständigen Tätigkeit
                                                eine Pflichtversicherung beantragen.
     Beitragshöhe
     Der Beitrag zur Rentenversicherung für       NICHT VERPASSEN:
     Selbstständige orientiert sich an dem        Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an
     Durchschnittsverdienst aller Versicher­      dem Sie erstmals die Voraussetzungen er­
                                                  füllen – sofern Sie den Antrag innerhalb von
     ten: der Bezugs­größe. 2022 beträgt
                                                  drei Monaten danach stellen. Beantragen
     der Regelbeitrag monatlich 611,94
                                                  Sie die Versicherungspflicht erst später,
     Euro in den alten Bundes­ländern be­         beginnt sie mit dem Tag, der dem
     ziehungsweise 585,90 Euro in den             Eingang des Antrages folgt.
Selbstständige und Existenzgründer   13

                                               Anspruch auf Rente wegen verminderter
  BEISPIELE
                                               Erwerbsfähigkeit erhalten.
  a) Sie nehmen Ihre selbstständige
  Tätigkeit am 1. Juni 2022 auf. Ihr Antrag
  auf Pflicht­versicherung geht beim Renten­   Beitragshöhe
  ver­sicherungsträger am 13. Juli 2022 ein.   Ihr Mindestbeitrag beläuft sich 2022
  Die ­Rentenversicherungspflicht beginnt      auf monatlich 83,70 Euro. Bei der
  am 1. Juni 2022.                             frei­willigen Rentenversicherung können
  b) Sie nehmen Ihre selbstständige Tätig­     Sie Ihren Beitrag selbst bestimmen.
  keit am 1. Juni 2022 auf. Ihr Antrag auf     Maximal können Sie ­monatlich bis
  Pflichtversicherung geht beim Renten­        zu 1311,30 Euro zahlen.
  versicherungsträger am 14. September
  2022 ein. Die Rentenversicherungspflicht
                                               Private Lebensversicherung
  ­beginnt erst am 15. September 2022, da
  Sie den Antrag mehr als drei Monate nach
                                               Die klassische private Altersvorsorge ist
  Beginn Ihrer ­Tätigkeit einreichen.          die dynamische Kapitallebensversiche­
                                               rung. Eine derartige Lebensversicherung
                                               sollte stets auch eine Berufsunfähig­
Beitragshöhe
                                               keitsversicherung enthalten. Für Ihre
Bei der Rentenversicherungspflicht auf
                                               Alterssicherung planen Sie am besten
Antrag gelten dieselben Beitragsgrund­
                                               mindestens die bisherigen Beiträge (ca.
sätze wie bei der Rentenversicherungs­
                                               20 Prozent Ihres Einkommens) ein, damit
pflicht kraft Gesetzes.
                                               Sie später ausreichend versorgt sind.

Freiwillige Rentenversicherung
Selbstverständlich können Sie auch eine
freiwillige Rentenversicherung beantra­
gen. Die freiwillige Rentenversicherung
empfiehlt sich grundsätzlich immer
dann, wenn Sie am 31. Dezember 1983
bereits 60 Beitragsmonate auf Ihrem
Rentenkonto hatten und Sie darüber hi­
naus monatlich Beiträge gezahlt haben.
Durch die lückenlose Weiterzahlung des
Mindestbeitrags bleibt in diesem Fall Ihr
14

     Fördermittel für Existenzgründer

     Förderung durch regionale                  Gründungszuschuss gewähren, wenn
     ­Wirtschaftsprogramme                      die Aufnahme Ihrer selbstständigen
     Es gibt eine ganze Reihe von finanzi­      Tätigkeit eine ausrei­chende Lebens­
     ellen Hilfen zur Existenzgründung wie      grundlage erwarten lässt.
     verbilligte Darlehen, Zuschüsse und
     Beihilfen. Einige dieser Hilfen können     Die Auszahlung ist möglich, wenn Sie
     Sie im Rahmen von regionalen Wirt­         · durch die Existenzgründung eine be­
     schaftsförderungsprogrammen erhal­           stehende Arbeitslosigkeit beenden,
     ten. Nähere Informationen erteilen Ihre    · für mindestens 150 Tage einen Rest­
     zuständige Industrie- und Handels­           anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
     kammer oder Ihre Handwerkskammer.          · ausreichend Kenntnisse und Fähigkei­
                                                  ten zur Ausübung der selbstständigen
      NICHT VERPASSEN:                            Tätigkeit haben,
      Beantragen Sie derartige Fördermittel     · eine Bestätigung einer fachkundigen
      vor dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit.
                                                  Stelle über die Tragfähigkeit der Exis­
      Ansonsten verfällt in vielen Fällen Ihr
                                                  tenzgründung vorlegen können und
      Anspruch auf Förderung.
                                                · die selbstständige Tätigkeit hauptbe­
                                                  ruflich ausüben.
     Der Gründungszuschuss
     Eine besondere Förderform bietet           Den Gründungszuschuss erhalten Sie
     auch die Bundesagentur für Arbeit:         in Höhe des Arbeitslosengeldes für
     den Gründungszuschuss. Die hierfür         sechs Monate. Daneben bekommen
     erforderlichen Voraussetzungen erfah­      Sie einen Festbetrag in Höhe von 300
     ren Sie im Detail bei Ihrer Agentur für    Euro zur sozialen Absicherung (zum
     Arbeit. Hier stellen wir Ihnen den Grün­   Beispiel Kranken und Pflegeversiche­
     dungszuschuss kurz vor: Die Agenturen      rung, Rentenversicherung).
     für Arbeit können einen so genannten
Selbstständige und Existenzgründer   15

                                              Rentenversicherungspflicht beim
  GUT ZU WISSEN                               Gründungszuschuss
  Für den Festbetrag zur sozialen Absiche­    Als Bezieher eines Gründungszuschusses
  rung in Höhe von 300 Euro können Sie        unterliegen Sie nur der Rentenver­
  nach Ablauf von sechs Monaten für
                                              sicherungs­­­pflicht, wenn Sie eine kraft
  weitere neun Monate erhalten.
                                              Gesetzes renten­versicherungs­pflichtige
                                             selbstständige Tätigkeit ausüben –
                                              oder wenn Sie sich für die gesetzliche
                                             ­Rentenversicherung auf Antrag entscheiden.

Auf dem Weg in die
­Selbstständigkeit
Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier die wichtigsten
Tipps und Hinweise für Ihre Entscheidung in Richtung
Selbststän­digkeit. Das Allerwichtigste zuerst: Informieren
Sie sich gründlich und lassen Sie sich beraten – bei allem,
was auf Sie zukommt.

Die Entscheidung
Nutzen Sie Beratung!                         Sind Sie ein Unternehmertyp?
Besuchen Sie möglichst ein Gründungs­        Stehen Sie die Strapazen – gerade in der
seminar Ihrer Kammer oder Ihres Ver­         Start­phase – und auch später durch? Sind
bandes. Holen Sie sich anschließend bei      Sie qualifiziert genug? Steht Ihre Familie
einem Berater der Kammer oder des Ver­       hinter Ihnen? Eine Reihe von einfachen
bandes, bei einem freien Unternehmens­       Testfragen hilft Ihnen, in dieser Frage
berater oder anderen kompetenten             Sicherheit zu gewinnen.
Fachleuten wertvolle Ratschläge ein.
16

     Sie haben sich entschieden? Dann geht es
     mit dem Geschäftsmodell weiter ...

     Das Geschäftsmodell
     Erforschen Sie den Markt!
     Lernen Sie Ihre möglichen Kunden mit
     ihren Bedürfnissen und ihrem Verhal­
     ten genau kennen. Verschaffen Sie sich
     auch einen Überblick über die Konkur­
     renzsituation, vor allem an dem Stand­
     ort, den Sie für Ihr Business wählen.

     Optimieren Sie Ihre Geschäftsidee!
     Finden Sie möglichst Ihr EVA.
     Die Abkürzung steht für „Einmaliges
     Verkaufsargument“. Sie können die
     Leute in der Regel nur dann veran­
     lassen, ausgerechnet bei Ihnen Kunde
     zu werden, wenn Sie etwas anbieten,
     was die Konkurrenz nicht hat.

     Finden Sie den richtigen Weg in             Kalkulieren Sie Ihren Verdienst!
     die Selbstständigkeit!                      Wie auch immer Sie zu Ihrem eigenen
     Sie können ein Unternehmen neu              Unternehmen finden: Überlegen Sie,
     ­gründen, sich an einem Betrieb             ob sich die Gründung einer selbststän­
      ­beteiligen oder als Lizenz-Unter­nehmer   digen Existenz für Sie auszahlt. Lohnt
       (Franchising) arbeiten. Alternativ        sich der Aufwand? Reicht Ihnen der
       können Sie auch einen bestehenden         Gewinn, um Ihren gewohnten Lebens­
       Betrieb übernehmen.                       standard zu finanzieren?
Selbstständige und Existenzgründer      17

Das Konzept steht. Jetzt geht es an
die Finanzierung.

Der Finanzplan                              Erledigen Sie alle notwendigen
Kalkulieren Sie Ihr benötigtes              ­Formalitäten!
­Startkapital!                              Bedenken Sie die Anforderungen von
Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die      Behörden, Kammern, Berufsverbänden
Gründung und die Startphase? Machen         et cetera Erkundigen Sie sich, für welche
Sie eine Aufstellung aller kurz- und län­   Vorhaben Sie besondere Voraussetzun­
gerfristig relevanten Kostenpositionen.     gen und Nachweise, behördliche Zulas­
                                            sungen oder Genehmigungen benötigen.
Ermitteln Sie alle möglichen
­Finanzquellen!                             Sorgen Sie für das Finanzamt vor!
Wie viel Geld haben Sie selbst zur          Stellen Sie sich von Anfang an auf neue
Verfügung? Wer könnte Ihnen privat          Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein.
Geld leihen? Wer würde sich an Ihrem
Unternehmen beteiligen? Prüfen Sie die      Sichern Sie sich ab!
vielfältigen Angebote der Kreditinstitute   Kümmern Sie sich um ausreichende
und die Förderprogramm des Bundes,          ­Versicherungen für Ihr Unternehmen,
der Bundesländer und auch der                aber auch für Ihre Familie.
­Europäischen Union.

Das Unternehmen
                                             INFO
Wählen Sie die richtige Rechtsform!          Die Broschüre „Starthilfe“ mit vielen
Wie viel Einfluss wollen Sie in Ihrem        Informa­tionen zum erfolgreichen Weg in
Unternehmen haben? Welches Haftungs­         die Selbstständigkeit erhalten Sie kostenlos
risiko wollen Sie auf sich nehmen?           beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Entscheiden Sie, welche Form Ihre            Energie unter www.bmwi.de.

­geschäftlichen, steuerlichen und
 ­rechtlichen Anforderungen erfüllt.
18

     Hilfreiche Adressen

     · Deutscher Industrie- und Handelstag       Kreditanstalt für Wiederaufbau
       Adenauerallee 148 | 53113 Bonn            Palmengartenstraße 5–9
       Tel.: 0228 10 40 | Fax: 0228 1 04-158     60049 Frankfurt am Main
       (Über diese Adresse erfahren Sie auch     Tel.: 069 74310
       die sämtlichen Adressen der lokalen       www.kfw.de
       Industrie- und Handelskammern.)       ·   Bundesministerium für Wirtschaft
                                                 und Energie
     · Deutscher Handwerkskammertag/
                                                 Scharnhorststraße 34 –37 |
       Zentralverband des Deutschen
                                                 10115 Berlin | Tel.: 030 2014- 9
       Handwerks e. V.
                                                 www.bufi.de
       Mohrenstraße 20–21 | 10117 Berlin
       Tel.: 030 206190                      · Deutscher Industrie- und Handelstag
       (Über diese Adresse erfahren Sie auch (DIHT)
       die sämtlichen Adressen der lokalen     Breite Straße 29 | 10178 Berlin
       Handwerkskammern.)                      Tel.: 030 20308-0
                                                 www.ihk.de
     · Hauptverband der gewerblichen
       Berufsgenossenschaften                · SCHUFA (Bundesverband)
       Albrechtstraße 10 b | 10117 Berlin      ­Vereinigung der Deutschen
       Tel.: 030 288763-61 |                    ­Schutz-­Gemeinschaften für
       Fax: 030 288763-70                       ­allgemeine Kreditsicherung e. V.
                                                 Postfach 1829 | 65008 Wiesbaden
     · Deutsches Patent-­und Markenamt
                                                 Tel.: 0611 9278 -0 | Fax: 0611 9278-109
       80297 München
                                               www.schufa.de
       Tel.: 089 2195-3402 |
                                               (Hier erfahren Sie unter anderem
       Fax: 089 2195-2221
                                                 die Adressen der örtlichen SCHUFA-­
       www.dpma.de (Informationen, Merk­
                                                 Geschäftsstellen.)
       blätter und Patentschriften)

     · Deutsche Ausgleichsbank, Bonn
       Ludwig-Erhard-Platz 1–3 | 53179 Bonn
       Tel.: 0228 8310 | Fax: 0228 831-2255
Selbstständige und Existenzgründer   19

Das Verbundsystem
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Der ideale Partner für Ihren Sozialversicherungsschutz!

Wussten Sie, dass …
· die KNAPPSCHAFT heute bereits rund       · Sie bei der KNAPPSCHAFT jederzeit
  1,6 Millionen Versicherte zählt und        Anspruch auf eine kostenlose
  ­damit eine der großen Krankenkassen       Rentenberechnung haben?
   in ­Deutschland ist?
                                           · die KNAPPSCHAFT Ihren aktiven
· zum medizinischen Netz der KNAPP­          Einsatz für gesundheitsbewusstes
  SCHAFT Krankenhäuser, Kurkliniken,         Verhalten mit einem Bonus in Form
  ein Sozialmedizinischer Dienst mit 24      einer Geld­prä­mie belohnen?
  Untersuchungs­stellen sowie mehr als
  2.000 Ärzte und Spezialisten gehören?    · Sie von der KNAPPSCHAFT eine Prämie
                                             von 25 Euro erhalten, wenn wir dank
· Sie mit der KNAPPSCHAFT einen An­          Ihrer Empfehlung ein neues Mitglied
  sprechpartner für Ihre Renten-, Kran­      in der Krankenversicherung begrüßen
  ken- und ­Pflegeversicherung haben,        dürfen?
  was in Deutschland einmalig ist?
                                           · Sie zur KNAPPSCHAFT wechseln
· Sie bei der KNAPPSCHAFT ein umfang­        können, wenn Ihre Bindungsfrist von
  reiches und individuelles Serviceange­    12 Monaten bei der bisherigen Kran­
  bot für Firmenkunden nutzen können        kenkasse abgelaufen ist oder diese
                                            erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt
                                            oder den Zusatzbeitragssatz erhöht
                                            (Sonderkündigungsrecht)?
20

      Sie für einen Wechsel nur die
      Wahl­erklärung zur KNAPPSCHAFT          INFO
      ausfüllen müssen? Zwei Monate           Servicetelefone:
                                              Kranken- und Pflegeversicherung:
      später kann Ihre Mitgliedschaft bei
                                              0800 7245 900
      der KNAPPSCHAFT beginnen!
                                              Rentenversicherung und Rehabilitation:
                                              0800 1000 48080 (kostenfrei)
     · Sie Ihre Anliegen rund um die Uhr      Minijob-­Zentrale:
        an sieben Tagen in der Woche von      0355 290270 799
        zuhause und unterwegs in Ihrem        E-­ Mail:
        geschützten Kundenbereich auf         melde-beitragswesen@kbs.de
        der Homepage der KNAPPSCHAFT
                                              Internet:
        klären können? Ob persönliche         www.knappschaft.de
        Daten aktualisieren, sicher mit der
        KNAPPSCHAFT kommunizieren,
        die elektronische Patientenquittung
        oder Ihren aktuell gesammelten
       Bonus­betrag jederzeit einsehen
       – ­diese und weitere kostenfreie
       ­Services können Sie ganz bequem
        von zu Hause aus nutzen. Einfach
        registrieren auf
        www.knappschaft.de/meineknappschaft
Die KNAPPSCHAFT
ist immer für Sie da!
Haben Sie noch Fragen?
Benötigen Sie weitere Informationen?
Dann lassen Sie sich individuell beraten
und betreuen.
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Selbstständige und Existenzgründer   23
IMPRESSUM
Herausgegeben von:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14–28, 44789 Bochum
www.knappschaft.de
                                              Vordr. 10039     12. 21 – ZQSM – 0– 2414

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Nachdruck, auch auszugsweise, ist
nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Herausgebers gestattet.
Stand: Januar 2022
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