Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Mit Tempo 30 durch die Stadt

         Hans-Jörg Schraitle
Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Das ist Friedrichshafen
                     61.000 Einwohner
                       Oberzentrum
                 3-Länder-Region (D-A-CH)

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Das ist Friedrichshafen
                    Flughafen / Messe
                   40.000 Arbeitsplätze
                     Tourismusregion

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Übersicht Region
Bodensee-Oberschwaben

                                              Regionale
                                              Verkehrsuntersuchung

                                              Stufe 1 LAP
                                              > 16.400 Fzg/Tag

                                              Stufe 2 LAP
                                              > 8.200 Fzg/Tag
                                              FN: > 7.500 Fzg/Tag

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
http://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
                        mvi/intern/Dateien/PDF/Laerm/Laermarmer-
                        Verdichtungsraum_Leitfaden.pdf

                        http://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-
                        umwelt/laermschutz/laermkarten-und-
                        aktionsplaene/laermarmer-verdichtungsraum/

07.06.2018
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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Was ist bei straßenverkehrsrechtlichen
                  Maßnahmen zu beachten?
• Maßnahmen kommen insbesondere ab folgenden Werten (nach
  RLS-90) in Betracht:

      70 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags)
      60 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts)

• Wichtige Punkte für die Ermessensabwägung

        Verkehrsbedeutung der Straße
        Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
        Vorliegen eines Lärmaktionsplans
        Verkehrsverlagerungen

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Was ist bei straßenverkehrsrechtlichen
                  Maßnahmen zu beachten?
• Überschreiten dieser Werte um 3 dB(A)
      Ermessen reduziert sich zur grundsätzlichen Pflicht zur
       Anordnung bzw. Durchführung der Maßnahmen
      Von Maßnahmen darf abgesehen werden, wenn dies mit
       Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile (z.B.
       Luftreinhaltung, Leistungsfähigkeit, Verkehrsverlagerung)
       gerechtfertigt erscheint.
• unterhalb dieser Werte
      wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits
       dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Verkehrsbelange
       im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss.

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Was ist bei straßenverkehrsrechtlichen
                  Maßnahmen zu beachten?

    • Berechnung der Lärmsituation
       – Umgebungslärm: LDEN, LNight, berechnet nach VBUS
       – StVO:   Lm,T, Lm,N, berechnet nach RLS-90

    • Vergleich der Lärmpegel nach VBUS und RLS-90
      mit Ab- und Zuschlägen

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Mit Tempo 30 durch die Stadt - Hans-Jörg Schraitle
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Vergleich
      der Lärmpegel nach VBUS und RLS-90
• Nachtwerte identisch
• Tagwerte           Straßenkategorie
                                                              LDEN nach VBUS zu Tagwert nach RLS-90
                                                                       Abschläge in dB(A)
                         Bundesautobahnen                                     -3
                         Bundesstraßen                                        -2
                         Landes-, Kreis-, Gemeinde-
                                                                               -1
                         und Verbindungsstraßen

• Signalanlagen: Zuschläge tags und nachts
  (ausgenommen bedarfsregelnde Signalanlagen an
  Fußgängerfurten)
                         Entfernung                                     Zuschläge in dB(A)
                         bis    40 m                                           +3
                         über   40 m bis 70 m                                  +2
                         über   70 m bis 100 m                                  +1
                         über 100 m                                             0
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  07.06.2018
Abwägung lärmarme Fahrbahnbeläge und
             Tempo 30
Lärmarmer Fahrbahnbelag                Tempo 30
Langfristige Maßnahme                  Kurzfristige Maßnahme, schnell
                                       umsetzbar und leicht veränderbar.
Umsetzung von vielen Faktoren          Abhängig von:
abhängig:                              • Höhe der Lärmbelastung,
• Lebensdauer des Belags               • Straßenbedeutung
• Welche Beläge zum
  Einbauzeitpunkt zugelassen sind
• Verfügbarkeit ausreichender
  Haushaltsmittel

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Lärmaktionsplan Friedrichshafen
Differenzkarte Lnight mit Tempo 30 nachts auf der
B 31 in Fischbach im Vergleich zum früheren Zustand

  Erzielte Lärmminderung

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Erweiterung um Mach-mit-Tool

 www.machmit.friedrichshafen.de

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Kartierungsergebnisse LAP 2 – Lärmschwerpunkte an
Straßen mit vielen besonders betroffenen Anwohnern
     Lärmbelastung und          Handlungsbedarf                Betroffenheit (nach VBEB)

     Stufe 1 Tag und Nacht      sehr hoch, äußerst dringlich   Große Anzahl Betroffener
                                                                63 dB(A) Lnight oder/und  73 dB(A) Lden
     Stufe 2 besonders nachts   sehr hoch, vordringlich        Große Anzahl Betroffener  60 dB(A) Lnight
     Stufe 3                    hoch, mittelfristig            Große Anzahl Betroffener  55 dB(A) Lnight

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Lärmaktionsplan Stufe 2 - Beteiligungsverfahren
 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
 vom 26.02. bis 31.03.2016 auch online

 > 2.000 Seitenansichten durch die Nutzer
  Weit über 100 Bürger haben rund 60 konkrete
    Verbesserungsvorschläge und Beschwerden eingebracht
  1/3 der Beiträge bezieht sich auf die seenahe Achse B 31 Fischbach,
    Zeppelinstraße, Friedrichstraße, Eckenerstraße
  Die Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich vor allem über
    systematische Geschwindigkeitsüberschreitungen und forderten
    Tempolimits sowie stärkere Kontrollen
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Geschwindigkeitsregelungen in Friedrichshafen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
                Zeit für Ihre Fragen…

                                 Hans-Jörg Schraitle
                                 Leiter des Amts für Bürgerservice,
                                 Sicherheit und Umwelt der Stadt
                                 Friedrichshafen
                                 Tel. 07541-203 2100
                                 eMail: h.schraitle@friedrichshafen.de

07.06.2018            Lärmkongress 2018 Stuttgart
01.12.2017
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