Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 33/2018, 17. Juli 2018 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Veterinärmedizin des Fach- bereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin 1120 Erste Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prü- fungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung 1122 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- studiengang Pferdewissenschaft des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin 1123 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1119
FU-Mitteilungen Erste Ordnung zur Änderung 2. Änderungen der Anlage: der Studienordnung für den Studiengang Veterinär- Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungen medizin des Fachbereichs Veterinärmedizin der des 6. Semesters Freien Universität Berlin a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 6. Se- mesters werden die Lehrveranstaltungen „Klinische Demonstrationen I – Klein- und Heimtiere“, „Klinische Präambel Demonstrationen I – Fortpflanzung“, „Klinische De- monstrationen I – Klauentiere“ und „Klinische De- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung monstrationen I – Pferde“ durch die Lehrveranstal- (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom tung „Klinische Fallbeispiele I (alle Tierarten)“ ersetzt. 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Ferner werden die Lehrveranstaltungen „Organblock Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin am 1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Organblock 2: 24. Mai 2018 die folgende Erste Ordnung zur Änderung Gynäkologie und Andrologie“, „Organblock 3: Gas- der Studienordnung für den Studiengang Veterinär- tro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organblock 5: Niere“ medizin vom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/ 2017, durch die Lehrveranstaltung „Organzentrierte Lehre I“ S. 352) erlassen: * ersetzt. b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungen Artikel I werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wie folgt eingefügt: „Klinische Fallbeispiele I (alle Tier- 1. Änderungen der Anlage: arten)“ als „Übung“ und „Organzentrierte Lehre I“ als Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungen „Vorlesung“. Ferner wird die Form der Lehrveranstal- des 5. Semesters tungen für die ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klini- a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 5. Se- sche Propädeutik – Kleintiere“, „Klinische Propädeu- mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Allge- tik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Propädeutik – meine Chirurgie“ folgende Lehrveranstaltung ein- Klauentiere“, „Klinische Propädeutik – Pferde“, „Or- gefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übungen I (in ganblock 1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Or- Blockwoche)“. Ferner werden die Lehrveranstaltun- ganblock 2: Gynäkologie und Andrologie“, „Organ- gen „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „Klinische block 3: Gastro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organ- Propädeutik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Pro- block 5: Niere“ – gestrichen. pädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeutik – c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügten Pferde“ durch die Lehrveranstaltung „Klinische Pro- Lehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo- pädeutik – alle Tierarten“ ersetzt. chenstunden festgelegt: „Klinische Fallbeispiele I (alle b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungen Tierarten)“ mit „6“ sowie „Organzentrierte Lehre I“ mit werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wie „9,5“. Ferner werden die Semesterwochenstunden für folgt eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun- die ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klinische Pro- gen I (in Blockwoche)“ und „Klinische Propädeutik – pädeutik – Kleintiere“, „Klinische Propädeutik – Fort- alle Tierarten“ als „Übung“. Ferner wird die Form der pflanzungskunde“, „Klinische Propädeutik – Klauen- Lehrveranstaltungen für die ersetzten Lehrveranstal- tiere“, „Klinische Propädeutik – Pferde“, „Organblock tungen – „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „Klini- 1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Organblock 2: sche Propädeutik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Gynäkologie und Andrologie“, „Organblock 3: Gas- Propädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeu- tro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organblock 5: Niere“ tik – Pferde“ – gestrichen. – gestrichen. c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügten 3. Änderungen der Anlage: Lehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo- Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungen chenstunden festgelegt: „Chirurgie & Anästhesiolo- des 7. Semesters gie Übungen I“ mit „1,5“ sowie „Klinische Propädeutik – alle Tierarten“ mit „7“. Ferner werden die Semester- a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 7. Se- wochenstunden für die ersetzten Lehrveranstaltun- mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Opera- gen – „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „Klinische tions- und Betäubungslehre“ folgende Lehrveranstal- Propädeutik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Pro- tung eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun- pädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeutik – gen II (Blockwoche)“. Ferner werden die Lehrver- Pferde“ – gestrichen. anstaltungen „Klinische Demonstrationen II – Klein- und Heimtiere“, „Klinische Demonstrationen II – Fort- pflanzungskunde“, „Klinische Demonstrationen II – Klauentiere“ und „Klinische Demonstrationen II – Pferde“ durch die Lehrveranstaltung „Klinische Fall- * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin beispiele II (alle Tierarten)“ ersetzt. Des Weiteren am 9. Juli 2018 bestätigt worden. werden die Lehrveranstaltungen „Organblock 6: Ge- 1120 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen burt und Neonatologie“, „Organblock 7: Atmung“, wie „Organzentrierte Lehre III“ als „Vorlesung“. Fer- „Organblock 8: Kreislauf“ und „Organblock 9: Blut“ ner wird die Form der Lehrveranstaltungen für die er- durch die Lehrveranstaltung „Organzentrierte Leh- setzten Lehrveranstaltungen – „Organblock 10: Be- re II“ ersetzt. wegung“, „Organblock 11: Nerven“, „Organblock 12: Stoffwechsel“, „Organblock 13: Euter“, „Organblock b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungen 14: Haut“ und „Organblock 15: System“ – gestrichen. werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wie folgt eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun- c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügten gen II (Blockwoche)“ und „Klinische Fallbeispiele II Lehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo- (alle Tierarten)“ als „Übung“ sowie „Organzentrierte chenstunden festgelegt: „Fleischhygiene Übungen“ Lehre II“ als „Vorlesung“. Ferner wird die Form der mit „2,4“ sowie „Notfallmedizin (in vorlesungsfreier Lehrveranstaltungen für die ersetzten Lehrveranstal- Zeit)“ mit „3“ und „Organzentrierte Lehre III“ mit „5“. tungen – „Klinische Demonstrationen II – Klein- und Ferner werden die Semesterwochenstunden für die Heimtiere“, „Klinische Demonstrationen II – Fortpflan- Lehrveranstaltung „Fleischhygiene III“ mit „1“ an- zungskunde“, „Klinische Demonstrationen II – Klau- stelle von „2“ angegeben. Des Weiteren werden die entiere“, „Klinische Demonstrationen II – Pferde“, „Or- Semesterwochenstunden für die ersetzten Lehrver- ganblock 6: Geburt und Neonatologie“, „Organblock anstaltungen – „Organblock 10: Bewegung“, „Organ- 7: Atmung“, „Organblock 8: Kreislauf“ und „Organ- block 11: Nerven“, „Organblock 12: Stoffwechsel“, block 9: Blut“ – gestrichen. „Organblock 13: Euter“, „Organblock 14: Haut“ und „Organblock 15: System“ – gestrichen. c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügten Lehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo- chenstunden festgelegt: „Chirurgie & Anästhesiolo- 5. Änderungen der Anlage: gie Übungen II“ mit „1,5“ sowie „Klinische Fallbei- Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungen spiele II (alle Tierarten)“ mit „6“ und „Organzentrierte des 9. und 10. Semesters Lehre II“ mit „8“. Ferner werden die Semester- a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 9. wochenstunden für die Lehrveranstaltung „Fleisch- und 10. Semesters werden alle bisherigen Lehrver- hygiene II“ mit „2“ anstelle von „1“ angegeben. Des anstaltungen durch die Lehrveranstaltung „Klinische Weiteren werden die Semesterwochenstunden für Rotation (9 Wochen)“ mit dem Hinweis „davon 8 Wo- die ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klinische De- chen in Tierartenkliniken und Reproduktionsmedizin monstrationen II – Klein- und Heimtiere“, „Klinische sowie eine Woche Diagnostische Pathologie“ er- Demonstrationen II – Fortpflanzungskunde“, „Klini- setzt. sche Demonstrationen II – Klauentiere“, „Klinische Demonstrationen II – Pferde“, „Organblock 6: Geburt b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungen und Neonatologie“, „Organblock 7: Atmung“, „Organ- werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wie block 8: Kreislauf“ und „Organblock 9: Blut“ – gestri- folgt eingefügt: „Klinische Rotation (9 Wochen)“ als chen. „Übung“. Ferner wird die Form der Lehrveranstaltun- gen für die ersetzten Lehrveranstaltungen gestri- 4. Änderungen der Anlage: chen. Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungen c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügten des 8. Semesters Lehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo- a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 8. Se- chenstunden festgelegt: „Klinische Rotation (9 Wo- mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Fleisch- chen)“ mit „27,6“. Ferner werden die Semester- hygiene III“ folgende Lehrveranstaltung eingefügt: wochenstunden für die ersetzten Lehrveranstaltun- „Fleischhygiene Übungen“. Ferner wird die Lehrver- gen gestrichen. anstaltung „Klinische Demonstrationen Geflügel“ durch die Lehrveranstaltung „Klinische Fallbeispiele Geflügel“ ersetzt. Des Weiteren werden die Lehrver- anstaltungen „Organblock 10: Bewegung“, „Organ- Artikel II block 11: Nerven“, „Organblock 12: Stoffwechsel“, „Organblock 13: Euter“, „Organblock 14: Haut“ und 1. Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli- „Organblock 15: System“ durch die Lehrveranstaltun- chung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien gen „Organzentrierte Lehre III“ ersetzt sowie nach Universität Berlin) in Kraft. der Lehrveranstaltung „Organzentrierte Lehre III“ die 2. Studentinnen und Studenten, die bereits vor Inkraft- Lehrveranstaltung „Notfallmedizin (in vorlesungs- treten dieser Änderungsordnung im Studiengang freier Zeit)“ eingefügt. Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin imma- b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungen trikuliert waren, erhalten bis zum 30. September 2020 werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wie Gelegenheit, auf der Grundlage der Studienordnung folgt eingefügt: „Fleischhygiene Übungen“ und „Not- vom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/2017, S. 352) fallmedizin (in vorlesungsfreier Zeit)“ als „Übung“ so- das Studium fortzusetzen. FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1121
FU-Mitteilungen Erste Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prü- Artikel II fungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die Tierärztliche 1. Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli- Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung chung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. 2. Studentinnen und Studenten, die bereits vor Inkraft- Präambel treten dieser Änderungsordnung im Studiengang Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin imma- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung trikuliert waren, erhalten bis zum 30. September 2020 (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom Gelegenheit, auf der Grundlage der Ergänzenden 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Prüfungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin am der Freien Universität Berlin für die Tierärztliche Vor- 21. Juni 2018 die folgende Erste Ordnung zur Änderung prüfung und die Tierärztliche Prüfung vom 20. April der Ergänzenden Prüfungsordnung des Fachbereichs 2017 (FU-Mitteilungen 18/ 2017, S. 360) die Prü- Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die fungsleistungen zu erbringen. Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung vom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/2017, S. 360) erlassen: * Artikel I 1. In der Anlage zur Ergänzenden Prüfungsordnung (ge- mäß § 3 Abs. 5) erhält unter „A. Tierärztliche Vorprü- fung“ in der Zeile „Botanik der Futter-, Gift- und Heil- pflanzen“ der Text mit der Spaltenüberschrift „Art der Prüfung“ folgende Fassung: „MC-Klausur 100%“. 2. In der Anlage zur Ergänzenden Prüfungsordnung (gemäß § 3 Abs. 5) unter „B. Tierärztliche Prüfung“ werden die Angaben für „Innere Medizin § 29 Ziff. 18 TAppV“ und „Chirurgie und Anästhesiologie § 29 Ziff. 19 TAppV“ wie folgt neu gefasst: Innere Medizin 2 Prüfungsteilleistungen wie folgt: § 49 § 29 Ziff. 18 TAppV TAppV 1 Innere Medizin und Labordiagnostik Vorlesungsfreie Zeit MC-Klausur am Ende des 8. Semesters 40% 2 Innere Medizin Abschlussprüfung Mündliche Prüfung während des 11. Semesters mit praktischen Übungen 60% Chirurgie und Anästhesiologie 2 Prüfungsteilleistungen wie folgt: § 50 § 29 Ziff. 19 TAppV TAppV 1 Allgemeine und spezielle Chirurgie, Vorlesungsfreie Zeit MC-Klausur Anästhesiologie und Ophthalmologie am Ende des 8. Semesters 40% 2 Chirurgie und Anästhesiologie Abschlussprüfung Mündliche Prüfung während des 11. Semesters mit praktischen Übungen 60% * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 9. Juli 2018 bestätigt worden. 1122 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er- studiengang Pferdewissenschaft des Fachbereichs bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun- Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin gen) im Bachelorstudiengang. Präambel §2 Qualifikationsziele Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache- 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der lorstudiengangs verfügen über ein breites und inte- Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin der griertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Freien Universität Berlin am 21. Juni 2018 die folgende Grundlagen in der Pferdewissenschaft. Sie beherrschen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudien- allgemeine naturwissenschaftliche Grundlagen (Biolo- gang Pferdewissenschaft des Fachbereichs Veterinär- gie, Chemie, Physik und Biochemie), naturwissenschaft- medizin der Freien Universität Berlin erlassen: * liche Arbeitstechniken (Wissensmanagement, Statistik, Vortragstechnik und Terminologie), landwirtschaftliche Inhaltsverzeichnis Grundlagen (pflanzliche Produktion, Futtermittelkunde, Grünlandbewirtschaftung, landwirtschaftlicher Anlagen- §1 Geltungsbereich bau, Agrartechnik, Umwelt- und Abfallmanagement), all- §2 Qualifikationsziele gemeine Gesundheitslehre und Rechtsgrundlagen so- §3 Studieninhalte wie fundiertes Fach- und Methodenwissen auf den Ge- bieten der allgemeinen und speziellen Ethologie, der §4 Studienberatung und Studienfachberatung Mensch-Pferd-Beziehung einschließlich der Prinzipien §5 Prüfungsausschuss des artgerechten Umgangs mit dem Pferd, der Pferde- §6 Regelstudienzeit zucht, Pferdereproduktion einschließlich der modernen Biotechniken der Fortpflanzung, der speziellen Gesund- §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen heitslehre des Pferdes, der Betriebsführung und der §8 Lehr- und Lernformen Rechtsgrundlagen, allen Aspekten des Nutztieres Pferd §9 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (Sport, besondere Nutzungsformen, Lebensmittelliefe- (ABV) rant sowie der Ausbildung des Pferdes als Nutztier). Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der Fachli- § 10 Bachelorarbeit teratur und schließt im Vertiefungsbereich den aktuellen § 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen Stand der Forschung weitgehend ein. Sie sind in der § 12 Elektronische Prüfungsleistungen Lage, Fragestellungen zu allen relevanten Aspekten der Pferdewirtschaft hinsichtlich Haltung, Zucht, Reproduk- § 13 Antwort-Wahl-Verfahren tion und Gesundheit des Pferdes kritisch zu beurteilen, § 14 Auslandsstudium neue Erkenntnisse einzuordnen und Gesetzmäßigkei- § 15 Studienabschluss ten in den Kernwissenschaftsbereichen des Bachelor- studiengangs mit denen der Nachbarwissenschaften zu § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen verknüpfen. (2) Neben den fachorientierten Qualifikationen verfü- Anlagen gen die Absolventinnen und Absolventen über ein brei- Anlage 1: Modulbeschreibungen tes Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die weit über Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan die Kompetenzen der Wissensverwaltung reichen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen vertikal, ho- Anlage 3: Zeugnis (Muster) rizontal und lateral zu vertiefen, darzustellen, zu inter- Anlage 4: Urkunde (Muster) pretieren und zu kommunizieren. Sie können ihre Kennt- nisse kritisch, geschlechterbezogen und gesellschaftlich verantwortungsbewusst anwenden und in ihre künftigen §1 Tätigkeiten und Aufgaben einbringen und weiterentwi- Geltungsbereich ckeln. Die Absolventinnen und Absolventen besitzen mit diesem berufsqualifizierenden Abschluss die Befähi- Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des gung, selbstständig weiterführende Lernprozesse zu ge- Bachelorstudiengangs Pferdewissenschaft des Fach- stalten und Verantwortung in einem Team zu überneh- bereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin men. (Bachelorstudiengang) und in Ergänzung zur Rahmen- studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität (3) Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder sind die Aus- übung von Führungsaufgaben in Gestüten, Besamungs- * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin stationen, Zuchtverbänden, Zuchtorganisationen, Hoch- am 9. Juli 2018 bestätigt worden. schulen; Behörden (Landratsämter, Ministerien, Ämter FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1123
FU-Mitteilungen für Landwirtschaft), einschlägigen Ausbildungsbetrieben, §5 Sportmanagement sowie in der Privatwirtschaft (Stall-, Prüfungsausschuss Reitanlagenbau; Nationaler/Internationaler Pferdehan- del; Versicherungswirtschaft) und im Journalismus. Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin der §3 Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Studieninhalte eingesetzte Prüfungsausschuss. (1) Im Bachelorstudiengang werden grundlegende naturwissenschaftliche, landwirtschaftliche, betriebswirt- §6 schaftliche und rechtliche Fachkenntnisse vermittelt, die Regelstudienzeit durch berufsqualifizierende Kompetenzen ergänzt wer- Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. den. Der Bachelorstudiengang hat folgende Inhalte und vermittelt praktische Aspekte: 1. naturwissenschaftliche Grundlagen und Arbeitstech- §7 niken Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen 2. landwirtschaftliche Grundlagen (1) Im Bachelorstudiengang sind insgesamt Leistun- 3. Ethologie des Pferdes gen im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) nachzu- weisen. Der Bachelorstudiengang gliedert sich in: 4. Mensch-Pferd-Beziehung 1. das Fachstudium mit Modulen im Umfang von insge- 5. Pferdezucht samt 140 LP sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP und 6. Pferdereproduktion 2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung 7. Pferdegesundheit (ABV) im Umfang von 30 LP. 8. Betriebsführung und Eventmanagement (2) Das Fachstudium gliedert sich in einen Basis- bereich im Umfang von 51 LP und einen Vertiefungs- 9. Rechtsgrundlagen bereich im Umfang von 89 LP: 10. Berufs- und Arbeitspädagogik 1. Der Basisbereich im Umfang von 51 LP vermittelt das 11. Nutztier Pferd Grundwissen der verschiedenen Bereiche und setzt sich aus den folgenden sechs Basismodulen zusam- (2) Das Studium vermittelt die Prinzipien des wissen- men, die alle zu absolvieren sind: schaftlichen Arbeitens und eröffnet Betätigungsfelder, in – Basismodul 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen denen Prozesse unter Berücksichtigung von Gender- (13 LP), und Diversity-Aspekten selbstständig gestaltet und Auf- gaben und Projekte in Teams geplant und durchgeführt – Basismodul 2: Arbeitstechniken (7 LP), werden. – Basismodul 3: Landwirtschaftliche Grundlagen (8 LP), – Basismodul 4: Futtermittel und Ernährung (10 LP), §4 Studienberatung und Studienfachberatung – Basismodul 5: Allgemeine Gesundheitslehre (7 LP) und (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen- – Basismodul 6: Rechtsgrundlagen (6 LP). traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be- ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. 2. Der Vertiefungsbereich im Umfang von 89 LP dient der Vertiefung pferdewissenschaftlicher und tierme- (2) Die Studienfachberatung wird durch die Profes- dizinischer Schwerpunkte und setzt sich aus den fol- sorinnen und Professoren des Fachbereichs Veterinär- genden 10 Vertiefungsmodulen zusammen, die alle medizin und durch das Studienbüro des Fachbereichs zu absolvieren sind: Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin zu den – Vertiefungsmodul 1: Ethologie (12 LP), regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Dabei kön- nen sich bei Bedarf die Studentinnen und Studenten – Vertiefungsmodul 2: Pferdezucht (8 LP), über den erreichten Leistungsstand informieren und sich – Vertiefungsmodul 3: Projektmanagement (6 LP), über die Planung des weiteren Studienverlaufs beraten lassen. Zusätzlich steht für die Studienfachberatung – Vertiefungsmodul 4: Mensch-Pferd-Beziehung mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur (15 LP), Verfügung. – Vertiefungsmodul 5: Reproduktion (10 LP), 1124 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen – Vertiefungsmodul 6: Spezielle Gesundheitslehre bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch (7 LP), zu diskutieren. Die vorrangigen Arbeitsformen sind – Vertiefungsmodul 7: Nutztier Pferd (10 LP), Seminargespräche auf der Grundlage von Unter- richtsmitteln, Fachliteratur und Quellen sowie die – Vertiefungsmodul 8: Berufs- und Arbeitspädagogik Gruppenarbeit. Seminare können im Rahmen von (10 LP), geographischen Einführungsveranstaltungen im Ge- – Vertiefungsmodul 9: Betriebsführung (6 LP) und lände stattfinden – Seminare im Gelände (SiG). – Vertiefungsmodul 10: Studienplanung und Statistik 5. Übungen (Ü) dienen der Vermittlung von anwen- (5 LP). dungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb von praktischen Fähig- (3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte keiten und Arbeitstechniken. Die Studentinnen und und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den Studenten lernen Aufgaben selbstständig nach wis- zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- senschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, die Ergeb- nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- nisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. Die vor- fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- rangigen Arbeitsformen sind das Üben von Arbeits- mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die techniken, mathematischen Arbeitsweisen – insbe- den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die sondere das Kommunizieren und Argumentieren, Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren die Praxis- oder Sprachkenntnissen, vertiefende Gesprä- Modulbeschreibungen in der Anlage 1. che sowie Gruppenarbeit und die praktische Ein- (4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im übung von fachspezifischen Fertigkeiten, z. B. durch Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische Übungsaufgaben. Die Lehrkraft leitet an und kontrol- Studienverlaufsplan in der Anlage 2. liert die Tätigkeiten. 6. Kolloquien (Ko) dienen dem fachlichen Gedanken- austausch ohne vorgegebene Formen und der Vor- §8 stellung/Präsentation aktueller eigener Forschungser- Lehr- und Lernformen gebnisse im Zusammenhang mit der Masterarbeit. Diese können auch den Charakter einer Rechen- (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende schaftsablage haben – etwa beim „Kolloquieren“ ei- Lehr- und Lernformen angeboten: nes Übungsstoffes oder der verwendeten Literatur. 1. Vorlesungen (V) vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich des Fa- (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können ches und seine methodischen bzw. theoretischen in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In- Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme und die- ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei nen damit der Darstellung allgemeiner Zusammen- werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die hänge und theoretischer Grundlagen. Die vorrangige zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und Kurze Interaktionen und gemeinsame Übungsele- Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig mente sind möglich. und/oder betreut bearbeitet. Blended-Learning kann in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion 2. Grundkurse (GK) haben einführenden oder grund- von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung legenden Charakter. Die vorrangige Lehrform ist der der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh- Vortrag der jeweiligen Lehrkraft im Präsensunterricht renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs- sowie von ihr moderierte Gespräche und Diskus- kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden. sionen zu grundlegenden Themen, Problemen oder Fragestellungen. 3. Einführungskurse (EK) führen auf der Grundlage von §9 exemplarischen Kenntnissen in grundlegende Fragen Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung und Zusammenhänge sowie methodische und theo- retische Grundlagen ein. Sie dienen der Vermittlung (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung von für wissenschaftliches Arbeiten notwendigem (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über Grundwissen. Die vorrangigen Arbeitsformen sind die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere Diskussionen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo- aus dem Selbststudium sowie Gruppenarbeiten. Die gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations- aktive Mitgestaltung der Kurse durch Studierende ist adäquate, auch international ausgerichtete berufliche möglich. Tätigkeiten nach dem Studium. 4. Seminare (S) dienen der Vermittlung von Kenntnissen (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden eines abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb in der Studienordnung und der Prüfungsordnung für der Fähigkeit, eine Fragestellung selbstständig zu den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1125
FU-Mitteilungen Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin werden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Ba- (StO-ABV und PO-ABV) sowie dieser Studien- und chelorarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsaus- Prüfungsordnung beschrieben. schuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht un- ternommen. (3) Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorberei- tung umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum im (6) Als Beginn der Bearbeitungsfrist gilt das Datum Umfang von insgesamt 15 LP. Das obligatorische Be- der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- rufspraktikum ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten an einer außeruniversitären wissenschaftlichen Ein- drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als richtung zu absolvieren. Es soll den Studentinnen und nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin Studenten einen praxisbezogenen Einblick in mögliche oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen. Die Beratung zu er die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine den allgemeinen Regelungen des Berufspraktikums und anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel Unterstützung bei der Praktikumswahl wird vom Career benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinen- Service der Freien Universität Berlin durchgeführt. schriftlichen gebundenen Exemplaren sowie in elektro- nischer Form im Portable-Document-Format (PDF) ab- zugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenles- § 10 bar und nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Bachelorarbeit Rechtebeschränkung aufweisen. (7) Die Bachelorarbeit ist in der Regel innerhalb von (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin vier Wochen von zwei vom Prüfungsausschuss bestell- oder der Student in der Lage ist, eine Fragestellung ten Prüfungsberechtigten mit einer schriftlichen Begrün- nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu be- dung zu bewerten. Dabei soll die Betreuerin oder der arbeiten und die gewonnenen Ergebnisse schriftlich an- Betreuer der Bachelorarbeit eine oder einer der Prü- gemessen darzustellen und zu bewerten. fungsberechtigten sein. (2) Studentinnen und Studenten werden auf Antrag (8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel- für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) lung nachweisen, dass sie ist. 1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer- (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss 2. im Bachelorstudiengang bereits Module im Umfang beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- von insgesamt mindestens 90 LP absolviert haben. rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor- die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet besonderer Weise prägt, unterscheidet. über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss § 11 eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Wiederholung von Prüfungsleistungen (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Ba- (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei- chelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen tende Prüfungsleistungen zweimal, die Bachelorarbeit so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der einmal wiederholt werden. Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus- (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. (5) Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit be- trägt 12 Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil insgesamt 40 Seiten nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist in § 12 deutscher Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschuss Elektronische Prüfungsleistungen kann auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers die Abfassung in englischer Sprache (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die zulassen. War eine Studentin oder ein Student über ei- Durchführung und Auswertung unter Verwendung von nen Zeitraum von mehr als acht Wochen aus triftigem digitalen Technologien. Grund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet der (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von Prüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeit neu erbracht digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- 1126 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs- tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü- grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu- fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest- dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl zustellen. mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- reicht haben. (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro- leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die Studentin nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech- oder der Student die für das Bestehen der Prüfungs- selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten leistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungs- zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro- punktzahl erreicht, so lautet die Note nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, unverändert und vollständig sind. (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder als 75 %, des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber Prüfer zu überprüfen. weniger als 50 %, – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als 25 % § 13 Antwort-Wahl-Verfahren der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- gilt im Übrigen die RSPO. len. (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- und 4 finden keine Anwendung, wenn tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant- 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen die gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- beiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmals Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- daraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika- werten, übereinstimmen tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü- oder fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü- Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin- übersteigt. derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten aus- wirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der § 14 zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielba- Auslandsstudium ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so leitet einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prü- (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus- fungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus- der Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss landsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, die weiter, der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insge- für den Bachelorstudiengang anrechenbar sind. samt zu wiederholen ist oder unter Nichtberücksichti- (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer gung der fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehenden Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen- Maßgaben gewertet werden kann. ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Studien- (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- gang zuständigen Prüfungsausschusses sowie der zu- fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder ständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer- des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Aus- tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) landsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleich- oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem wertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein Studenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leis- als 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern tungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß er- des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung brachte Leistungen und gleichwertige Leistungen wer- durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela- den angerechnet. FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1127
FU-Mitteilungen (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio- rend des dritten und/oder vierten Fachsemesters des nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. Bachelorstudiengangs zu absolvieren. (4) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro- gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei § 16 der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs- praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prak- Universität Berlin) zum Wintersemester 2018/19 in Kraft. tikumsbeauftragte (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Ba- chelorstudiengang vom 11. Juni 2013 (FU-Mitteilungen 50/2013, S. 1581) und die Prüfungsordnung für den Ba- § 15 chelorstudiengang vom 11. Juni 2013 (FU-Mitteilungen Studienabschluss 50/2013, S. 1599) außer Kraft. (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass (3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen- die gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbracht ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien- worden sind. gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wer- (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit den. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkraft- die Studentin oder der Student an einer Hochschule im treten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund- und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti- lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun- sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe- Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den benden Prüfungsverfahren befindet. Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien- Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichti- abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der gung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits be- Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung gonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot fungsausschuss. Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk- schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die sam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar. Studentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Supplement (englische und deutsche Version). Darüber Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2021 einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) gewährleistet. 1128 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, Erläuterungen: der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun- nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes den. Modul des Bachelorstudiengangs und des Modulange- Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die bots Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Bezeichnung des Moduls, neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- Moduls, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- Modul, tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l Lehr- und Lernformen des Moduls, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle- gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l Formen der aktiven Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For- l die Regeldauer des Moduls, men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester l die Häufigkeit des Angebots, von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten l die Verwendbarkeit des Moduls. Lehrveranstaltungstermin festzulegen. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werden tigen insbesondere mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika- zeit, tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü- Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor- tung, men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili- gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. Studienphasen, l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- tungen, nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei- che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls l die Prüfungszeit selbst. sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil- Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu- nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben Leistungspunkte. FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1129
FU-Mitteilungen 1. Basisbereich: Basismodul 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin / FB Biologie Chemie Pharmazie / FB Physik Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die basalen Grundlagen mit speziesspezifischem Bezug zur Tierart Pferd im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer Chemie, Biochemie, Physik, Biophysik, Zoologie und Botanik. Im Bereich Botanik sind dem Studierenden insbesondere Kenntnisse zu Gift- und Futterpflanzen für Pferde bekannt. Inhalte: Es werden basale Kenntnisse im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer Chemie und Biochemie, Physik und Biophysik, sowie allgemeiner und angewandter Zoologie und allgemeiner und angewandter Botanik mit spezifischem Bezug bzw. dem Schwerpunkt Pferd gelehrt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung 4 Präsenzzeit V 60 Vor- und Nachbereitung V 60 Präsenzzeit V 30 Literaturrecherche und Vor- und Nachbereitung V 30 Vorlesung 2 Lektüre Präsenzzeit V 15 Vor- und Nachbereitung V 15 Vorlesung 1 Präsenzzeit EK 15 Vor- und Nachbereitung EK 30 Versuche vor- und nachar- Prüfungsvorbereitung und Einführungskurs 1 beiten, Versuchsdemonstra- Prüfung 135 tionen Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver- fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesungen: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 390 Stunden 13 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft 1130 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen Basismodul 2: Arbeitstechniken Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, können Daten statistisch auswerten, interpretieren und präsentieren. Sie können sich im Bereich Pferdewissenschaften international ver- ständigen sowie englische Fachtexte verstehen und schreiben. Darüber hinaus haben die Studierenden Kennt- nisse über den allgemeinen Umgang mit dem Pferd sowie dessen Pflege und können diese Kenntnisse anwenden. Inhalte: Im Rahmen der Einführung in wissenschaftliches Arbeiten werden Statistik, Rhetorik und Vortragstechnik, Termino- logie und Bibliotheksrecherche sowie der allgemeine Umgang mit dem Pferd und dessen Pflege unterrichtet. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Analyse und Reflektion Präsenzzeit Ü 30 Übung 2 der Übungsinhalte, Zusatz- Vor- und Nachbereitung Ü 30 lektüre Präsenzzeit EK 45 Vor- und Nachbereitung EK 45 Literaturrecherche, Einführungskurs 3 Prüfungsvorbereitung und Erstellung Poster Prüfung 60 Modulprüfung: Posterpräsentation (ca. 20 Minuten); die Modulprüfung wird nicht dif- ferenziert bewertet. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Jahr / Beginn im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1131
FU-Mitteilungen Basismodul 3: Landwirtschaftliche Grundlagen Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin Humboldt Universität zu Berlin/ FB Landwirtschaft/ / Department für Nutzpflanzen- und Tierwissenschaften Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Grundlagen der pflanzlichen Produktion. Sie können landwirtschaftli- che Anlagen und Pferdehaltungssysteme planen und beurteilen sowie sich mit Problemstellungen im Rahmen von Umweltmanagement auseinandersetzen. Sie haben einen Überblick über die Verfahren der Kompostierung und Energiegewinnung aus Pferdemist. Inhalte: Pflanzliche Produktion; Grünlandbewirtschaftung und Weidewirtschaft; Agrartechnik; Landwirtschaftlicher Anla- genbau/ Tierhaltungssysteme; Emission, Immission; Abfallmanagement Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung 2 Präsenzzeit V 30 Literaturrecherche und Lek- Vor- und Nachbereitung V 30 türe Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 30 Präsenzzeit EK 15 Analyse und Reflektion Vor- und Nachbereitung EK 30 der Seminarinhalte, Zusatz- Prüfungsvorbereitung und Einführungskurs 1 lektüre, Analysen in der Prüfung 75 Praxis und praktische Anwendungen Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver- fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesungen: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft 1132 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
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