Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg

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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Mitteilungsblatt
des Amtes
                  Franzburg-Richtenberg
für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz,
  Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf
 Jahrgang 29                         Freitag, den 11. Juni 2021                   Nummer 06

                                                                                  Foto: pixabay.com

                 Die nächste Ausgabe erscheint am 09. Juli 2021.
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Franzburg-Richtenberg                                          -2-                                                    Nr. 06/2021
                   Inhaltsverzeichnis                              Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung frühzeitige Betei-
                                                                   ligung der Öffentlichkeit Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ 11
                                                           Seite   Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung der Stadt
Sprechzeiten des Amtes                                        2   Franzburg zum Beschluss der Stadtvertretung
Erreichbarkeit des Amtes                                      2   Franzburg Nr. 27/21 vom 25.05.2021                          11
Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister          3   Amt Franzburg-Richtenberg -
Telefonverzeichnis Amt Franzburg-Richtenberg                  3   Herr Böhme kein Schiedsmann mehr                            12
Erreichbarkeit Schiedstellen                                  4   Informationen
Amtliche Bekanntmachung                                            Vermietungen im Amtsbereich                                12
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Informationen aus dem Hauptamt
Bekanntmachung Eröffnungsbilanz 2012 Stadt Franzburg      4       Amt Franzburg-Richtenberg -
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Wiederöffnung des Verwaltungsgebäudes                      13
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
                                                                   Wir gratulieren
der Gemeinde Velgast 2021                                 4
                                                                   Jubilare im Juli 2021                                      14
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Ehejubilare im Juli 2021                                   14
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Franzburg 2021        5
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Kulturnachrichten
Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                Gemeinde Velgast - Carsten Bergner
                                                                   stellt im Gemeindezentrum Velgast aus                      14
der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz 2021                   6
                                                                   Galerie Franzburg - Kultur in Franzburg -
Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung
                                                                   schrittweise Öffnung                                       15
der Haushaltssatzung der Stadt Richtenberg 2021           7
                                                                   Schul- und Kitanachrichten
Amt Franzburg-Richtenberg - Bürgermeister
                                                                   Kita Kastanienhof Velgast - Frühlingsfest                  15
der Gemeinde Wendisch-Baggendorf legt Amt nieder          8
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Vereine und Verbände
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen          8       Arbeitslosenverband Richtenberg -
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Sozialkaufhaus ist geöffnet!                               15
                                                                   Strukturförderverein Stremlow - Spendenaktion              15
Bildung Gemeindewahlausschuss anlässlich
                                                                   TRAB AN 06‘21                                              15
der Bürgermeisterwahl d. Gem. Wendisch-Baggendorf         8
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        Kirchliche Nachrichten
Mitteilung über einen Grenztermin                         9       Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast             16
Amt Franzburg-Richtenberg - Ortsübliche Bekanntmachung             Kirchliche Nachrichten aus Franzburg, Richtenberg          17
der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin  9       Verschiedenes
Amt Franzburg-Richtenberg -                                        NABU - Mitmachen beim Insektensommer                       17
Ausschreibung Baugrundstücke Jahnkow                     10       Bauernverband - Was macht der Landwirt                     18

                              Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg
Ort/Kontakte             Wochentag                 Zeit
Amt                      Montag                    09:00 bis 12:00 Uhr
Amt                      Dienstag                  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Amt                      Mittwoch                  nach Vereinbarung
Amt                      Donnerstag                07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Amt                      Freitag                   nach Vereinbarung

Außerhalb der Öffnungszeiten sind in dringenden Fällen Terminvereinbarungen möglich.
                                                      Außensprechzeiten
Gemeinde Glewitz - (gegenüber ehem. Amtsgebäude)                       Mittwoch        bis auf Weiteres 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0152 07724526
Gemeinde Wendisch Baggendorf - (Leyerhof - Begegn.)                    Montag          bis auf Weiteres 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0152 07724526
Gemeinde Velgast - Dorgemeinschaftsh./Bürgermeisterzimmer              Montag          16:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 038324 393

Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: www.amt-franzburg-richtenberg.de

Hinweis:
Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der
Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71 abgeholt werden kann.

                             Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg
Zentrale:      038322 54111
Fax:           038322 703
E-Mail:        info@amt-franzburg-richtenberg.de
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Nr. 06/2021                                                    -3-                                           Franzburg-Richtenberg
                    Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden
                    von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durchgeführt:
Gemeinde/Amt             Bürgermeister/      Name           Telefon         Ort                  Wochentag/              Zeit
                         Kontakte                                                                Monat
Amt                      Amtsvorsteher       Herr Fürst   038322 54100 nach Vereinbarung
Stadt Franzburg          Bürgermeister       Herr Holder  038322 54166 nach Vereinbarung
Stadt Richtenberg        Bürgermeister       Herr Grape   038322 333   Rathaus Richtenberg Anmeldung
                                                                                           per E-Mail:
                                                                                           BM@richtenberg.de
Gemeinde                 Bürgermeisterin     Frau Romanus 038320 50090 nach Vereinbarung
Gremersdorf-Buchholz
Gemeinde                 Bürgermeisterin     Frau Filter
                                                   038322 50594 Gemeindeb.                       1. Montag               18:00 bis
Millienhagen-Oebelitz                                           Millienhagen                     im Monat                19:00 Uhr
Gemeinde Velgast     Bürgermeister   Herr Griwahn 038324 393    Gemeindezentrum                  Montag                  16:00 bis
                                                                Velgast                                                  18:00 Uhr
Gemeinde Weitenhagen Bürgermeisterin Frau Jacobs   0174 1897423 nach Vereinbarung
Gemeinde Papenhagen Bürgermeisterin Frau Rossberg 0175 1257341 nach Vereinbarung
Gemeinde Glewitz     Bügermeister    Herr Block    0173 7616722 nach Vereinbarung                                        tagsüber
Gemeinde             kommissarischer Herr Hagedorn 0173 4163826 Begegnungsst.                    jeden 1. Montag         15:00 bis
Wendisch Baggendorf  Bürgermeister                              Leyerhof                          im Monat               17:00 Uhr
Gemeinde Splietsdorf Bürgermeister   Herr Rübcke   038325       nach Vereinbarung
                                     von Veltheim  659833

                               Telefonverzeichnis Amt Franzburg-Richtenberg
Name, Vorname         Amt/Funktion                   Telefon          Fax              E-Mail
Fürst, Peter          Amtsvorsteher                  038322 54-100
Klatt, Marita         Leitende
                      Verwaltungsbeamtin             038322 54-110    038322 546-110 klatt@amt-franzburg-richtenberg.de
Hemmers, Anke         IT-Anwenderbetreuerin          038322 54-134    038322 546-134 hemmers@amt-franzburg-richtenberg.de
Ollenburg, Maria      Sekretariat, Sitzungsdienst,
                      Internet                       038322 54-100    038322 546-100 ollenburg@amt-franzburg-richtenberg.de
                      Hauptamt/Zentrale                               038322 703
                                                     038322 54-111    038322 546-333 info@amt-franzburg-richtenberg.de

Haupt- und Ordnungsamt
Karallus, Brigitte Amtsleiterin (AL)                 038322 54-116    038322 546-116 karallus@amt-franzburg-richtenberg.de
Sawallisch, Birgit Sitzungsdienst,
                   Allgem. Verw.                     038322 54-114    038322 546-114 sawallisch@amt-franzburg-richtenberg.de
Zahn, Kirsten      Versicherungen                    038322 54-144    038322 546-144 zahn@amt-franzburg-richtenberg.de
Bandelin, Nils     Bürgerinf. Poststelle,
                   Telefonz., Archiv                 038322 54-111    038322 546-111   bandelin@amt-franzburg-richtenberg.de
Weiser, Katja      Lohn u. Gehalt, Kultur,
                   Sport, Vereinen u. Schule         038322 54-112    038322 546-112 weiser@amt-franzburg-richtenberg.de
Schmidt, Karolin   Wohngeld u. Kita                  038322 54-133    038322 546-133 kschmidt@amt-franzburg-richtenberg.de
Lebich, Martina    Paß- und Meldewesen,
                   Fischerei                         038322 54-132    038322 546-132   lebich@amt-franzburg-richtenberg.de
Wegert, Christina  Standesamt, Friedhof              038322 54-135    038322 546-135   wegert@amt-franzburg-richtenberg.de
Fiedler, Andreas   Ordnungswesen                     038322 54-131    038322 546-131   fiedler@amt-franzburg-richtenberg.de
Prieß, Marco       Ordnungswesen                     038322 54-136    038322 546-136   priess@amt-franzburg-richtenberg.de
Zahn, Kirsten      Paß- und Meldewesen,
                   Gewerbe                           038322 54-137    038322 546-137 zahn@amt-franzburg-richtenberg.de

Kämmerei
Vogt, Gudrun          Amtsleiterin (AL)              038322 54-120    038322 546-120   vogt@amt-franzburg-richtenberg.de
Demmin, Mabel         Geschäftsbuchhaltung           038322 54-121    038322 546-121   demmin@amt-franzburg-richtenberg.de
Schmidt, Regina       Kassenleiterin                 038322 54-122    038322 546-122   rschmidt@amt-franzburg-richtenberg.de
Esins, Karin          Kasse                          038322 54-123    038322 546-123   esins@amt-franzburg-richtenberg.de
Pagels, Doreen        Vollstreckung                  038322 54-126    038322 546-126   pagels@amt-franzburg-richtenberg.de
Klabunde, Antje       Steuer, Gebühren, Beiträge     038322 54-125    038322 546-125   klabunde@amt-franzburg-richtenberg.de
Ewert, Heike          Steuer, Gebühren, Beiträge     038322 54-124    038322 546-124   ewert@amt-franzburg-richtenberg.de

Bauamt
Kemsies, Silke        Bauwesen, stellv. AL           038322 54-141    038322 546-141   kemsies@amt-franzburg-richtenberg.de
Martens, Kerstin      Bauwesen                       038322 54-142    038322 546-142   martens@amt-franzburg-richtenberg.de
Schult, Christopher   Bauwesen                       038322 54-140    038322 546-125   schult@amt-franzburg-richtenberg.de
Hämmerling, Martina   Liegenschaften                 038322 54-143    038322 546-143   haemmerling@amt-franzburg-richtenberg.de
Röwer, Anja           Liegenschaften                 038322 54-146    038322 546-146   roewer@amt-franzburg-richtenberg.de
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Franzburg-Richtenberg                                        -4-                                                                                       Nr. 06/2021
             Erreichbarkeit Schiedsstelle                               ein Jahresergebnis nach
                                                                        Veränderung der Rücklagen von          -399.700 EUR
Die Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg ist seit Ap-
                                                                 2. im Finanzhaushalt auf
ril 2018 eingerichtet. Sofern Sie sich mit Angelegenheiten an
                                                                     a) einen Gesamtbetrag der
die Schiedsstelle wenden möchten, formulieren Sie Ihren Sach-
                                                                        laufenden Einzahlungen von            3.214.300 EUR
verhalt schriftlich und senden diesen in einem verschlossenen
Umschlag mit dem Vermerk „Schiedsangelegenheit“ an das                  einen Gesamtbetrag der laufenden
                                                                        Auszahlungen[1] von                   3.504.700 EUR
          Amt Franzburg-Richtenberg                                     einen jahresbezogenen Saldo der
          Ernst-Thälmann-Straße 71                                      laufenden Ein- und Auszahlungen von    -290.400 EUR
          18461 Franzburg.                                           b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                        aus der Investitionstätigkeit von       301.000 EUR
Diese Unterlagen werden ungeöffnet an den Schiedsmann wei-              einen Gesamtbetrag der Auszahlungen
tergeleitet.                                                            aus der Investitionstätigkeit von       454.950 EUR
                                                                        einen Saldo der Ein- und Auszahlungen
Telefonisch erreichen Sie den Schiedsmann des Amtes Franz-              aus der Investitionstätigkeit von      -153.950 EUR
burg-Richtenberg unter der Telefon-Nr. 038322 54185.
                                                                 festgesetzt.
Franzburg, 09.07.2018                                            _____
                                                                 [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-
im Auftrag                                                       förderungsmaßnahmen

gez. M. Klatt
                                                                                               §2
LVB
                                                                                 Kredite für Investitionen und
                                                                             Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
                                                                 Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird
                                                                 festgesetzt auf                                                                               0 EUR.

             Amt Franzburg-Richtenberg -                                                      §3
                                                                                Verpflichtungsermächtigungen
             Öffentliche Bekanntmachung                          Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
         Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg                                               §4
                   zum 01.01.2012                                                      Kassenkredite
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg zum 01.01.2012 wur-     Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
de durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Franz-         festgesetzt auf                                                                   345.000 EUR.
burg- Richtenberg am 29.02.2016 geprüft.
                                                                                               §5
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Franzburg-
                                                                                           Hebesätze
Richtenberg hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und den
anschließenden Prüfvermerken zusammengefasst und einen           Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.                   • Grundsteuer
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandun-          a) für die land- und forstwirtschaftlichen
gen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner              Flächen (Grundsteuer A) auf                    400 v. H.
Sitzung am 29.02.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die           b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        396 v. H.
Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen. Die Beschluss-   • Gewerbesteuer auf                                   350 v. H.
fassung durch die Stadtvertretung erfolgte am 19.04.2016 (Be-
schl.- Nr.: 06/16).                                                                             §6
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg zum 01.01.2012 wird                       Stellen gemäß Stellenplan
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz liegt   Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Be-        trägt 4,096 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
kanntmachung an für einen Monat in der Amtsverwaltung des
Amtes Franzburg- Richtenberg E.- Thälmann-Straße 71 wäh-                                     §7
rend der Öffnungszeiten in der Kämmerei öffentlich aus                             Übertragungsvermerk
                                                                 Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021
gez. i. A. Vogt                                                  eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das
Leiterin der Kämmerei                                            kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
                                                                                               §8
   Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                             Hauswirtschaftliche Sperre
                                                                 Eine haushaltswirtschaftliche Sperre wird in folgenden Produk-
           der Gemeinde Velgast                                  ten festgelegt:
        für das Haushaltsjahr 2021                               Produkt 42400 Sportstätten:
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung            Maßnahme Bezeichnung Planansatz Bemerkung
(KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom                                             in Euro
18.02.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen          MN 001         42400.6714800       25.800 Durchführung
Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzun-         Anschaffung 42400.7856000          30.800 bei Bewilligung
gen folgende Haushaltssatzung erlassen:                           Vereinsbus                                 Höchstbetrag
                                                                                                             Fördermittel
                            §1                                                                               Eigenanteil: 5.000 €
              Ergebnis- und Finanzhaushalt                        MN 004         42400.6714800       20.000 Durchführung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                 Errichtung     42400.7852200       25.000 bei Bewilligung
1. im Ergebnishaushalt auf                                        Seniorenp-                                 Höchstbetrag
      einen Gesamtbetrag der Erträge von      3.450.300 EUR       arcours und                                Fördermittel
      einen Gesamtbetrag der                                      Weitsprung-                                Eigenanteil: 5.000 €
      Aufwendungen von                        3.850.000 EUR       anlage
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Nr. 06/2021                                                   -5-                                                                    Franzburg-Richtenberg
Nachrichtliche Angaben:                                               b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen
1. Zum Ergebnishaushalt                                                  aus der Investitionstätigkeit von                                            727.400 EUR
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                     einen Gesamtbetrag der Auszahlungen
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich   -905.370 EUR.               aus der Investitionstätigkeit von                                           491.800 EUR
2. Zum Finanzhaushalt                                                    einen Saldo der Ein- und Auszahlungen
   Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah-                              aus der Investitionstätigkeit von                                           235.600 EUR
   lungen zum 31. Dezember des Haushalts-                         festgesetzt.
   jahres beträgt voraussichtlich             596.329 EUR.        ____
3. Zum Eigenkapital                                               [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

   Der Stand des Eigenkapitals zum 31.                            förderungsmaßnahmen

   Dezember des Haushaltsjahres beträgt                                                          §2
   voraussichtlich                          6.863.305 EUR.                         Kredite für Investitionen und
gez. Griwahn                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen
Bürgermeister                                                     Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Hinweis:                                                          Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
Die Gemeindevertretung Velgast hat am 18.02.2021 mit Be-          wird festgesetzt auf                                                                          0 EUR.
schluss Nr.: 03/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan                                  §3
für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
                                                                                 Verpflichtungsermächtigungen
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-
Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungs-                                    §4
pflichtigen Festsetzung sind am 23.04.2021 wie folgt bekannt-                           Kassenkredite
gegeben worden:                                                   Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
Kassenkredit                                                      festgesetzt auf                                                            1.098.609,78 EUR.
Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Betrag in Höhe
von 23.570 €, um den der genehmigungsfreie Höchstbetrag                                         §5
der Kassenkredite überschritten wird, versagt.                                              Hebesätze
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021       Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung
                                                                  • Grundsteuer
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-         a) für die land- und forstwirtschaftlichen
me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs-                Flächen (Grundsteuer A) auf                    307 v. H.
zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        396 v. H.
den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.                           • Gewerbesteuer auf                                   348 v. H.
gez. i. A. Vogt                                                                                  §6
Leiterin der Kämmerei                                                               Stellen gemäß Stellenplan
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder      Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5          trägt 9,325 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-                                     §7
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen                        Übertragungsvermerk
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
                                                                  Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-
                                                                  eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
                                                                  kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
gez. i. A. Karallus
Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin                                                         §8
                                                                                       Sperrvermerke
                                                                  Produkt 1260 Brandschutz:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der
                                                                    Produkt                           Planan- Bemerkung
                                                                                      Maßnahme Bezeichnung
Stadt Franzburg für das Haushaltsjahr 2021                                                             satz in
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV                                               Euro
M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.03.2021         12600    MN 004     12600.6814200 21.000 Durchführung
und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidun-          Brand-   Ausrüstung 12600.7857100 23.000 bei Bewilligung
gen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende           schutz   Jugend-                           Höchstbetrag
Haushaltssatzung erlassen:                                                   feuerwehr                         Fördermittel
                                                                                                               Eigenanteil:
                            §1                                                                                 2.000 €
              Ergebnis- und Finanzhaushalt                          42400               42400.5231000 10.000 Unterhal-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                   Schwimm-                                   tungskosten
1. im Ergebnishaushalt auf                                          bad                                        Schwimmbad-
      einen Gesamtbetrag der Erträge von      2.149.200 EUR                                                    becken:
      einen Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                      10.000 €
      von                                     2.520.550 EUR                                                    werden bis
      ein Jahresergebnis nach Veränderung                                                                      zur Freigabe
      der Rücklagen von                        -371.350 EUR                                                    durch die
2. im Finanzhaushalt auf                                                                                       Stadtvertre-
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                                                         tung gesperrt
      Einzahlungen von                        1.961.350 EUR
      einen Gesamtbetrag der laufenden                            Nachrichtliche Angaben:
      Auszahlungen[1] von                    2.390.250 EUR        1. Zum Ergebnishaushalt
      einen jahresbezogenen Saldo der                                Das Ergebnis zum 31. Dezember des
       laufenden Ein- und Auszahlungen von -428.900 EUR              Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                     -1.752.648 EUR.
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Franzburg-Richtenberg                                        -6-                                                                                       Nr. 06/2021
2. Zum Finanzhaushalt                                                b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen
   Der Saldo der laufenden Ein- und                                     aus der Investitionstätigkeit von                                            360.900 EUR
   Auszahlungen zum 31. Dezember des                                    einen Gesamtbetrag der Auszahlungen
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich   -1.408.797 EUR.            aus der Investitionstätigkeit von                                            472.000 EUR
3. Zum Eigenkapital                                                     einen Saldo der Ein- und Auszahlungen
   Der Stand des Eigenkapitals zum                                      aus der Investitionstätigkeit von                                            -111.100 EUR
   31. Dezember des Haushaltsjahres                              festgesetzt.
   beträgt voraussichtlich                    2.685.048 EUR.     _____
                                                                 [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

Franzburg, d. 17.05.2021                                         förderungsmaßnahmen

gez. Holder                                                                                    §2
                                                                  Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
Bürgermeister
                                                                                            nahmen
Hinweis:                                                         Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Die Stadtvertretung Franzburg hat am 16.03.2021 mit Beschluss    Investitionsförderungsmaßnahmen:               136.000 EUR
Nr.: 06/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 beschlossen.                                                               §3
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtli-                  Verpflichtungsermächtigungen
chen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpom-        Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
mern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur geneh-                                     §4
migungspflichtigen Festsetzung sind am 05.05.2021 wie folgt                            Kassenkredite
bekanntgegeben worden:                                           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
Kassenkredit                                                     festgesetzt auf                                                              769.900,67 EUR.
Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird ein Höchstbetrag der
Kassenkredite von 1.098.609,78 € genehmigt.                                                      §5
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021                                  Hebesätze
und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung        Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.                       • Grundsteuer
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-        a) für die land- und forstwirtschaftlichen
me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs-                 Flächen (Grundsteuer A) auf                  307 v. H.
                                                                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        396 v. H.
zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in
                                                                 • Gewerbesteuer auf                                   348 v. H.
den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
                                                                                                 §6
gez. i. A. Vogt                                                                     Stellen gemäß Stellenplan
Leiterin der Kämmerei                                            Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder     trägt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5                                       §9
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-                            Übertragungsvermerk
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen     Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese          eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-    kommende Haushaltsjahr übertragen werden.
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.                    Nachrichtliche Angaben:
gez. i. A. Karallus                                              1. Zum Ergebnishaushalt
                                                                     Das Ergebnis zum 31. Dezember des
Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin
                                                                     Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -873.796 EUR.
                                                                 2. Zum Finanzhaushalt
                                                                     Der Saldo der laufenden Ein- und
   Bekanntmachung der Haushaltssatzung                               Auszahlungen zum 31. Dezember des
    der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz                               Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -470.911 EUR.
         für das Haushaltsjahr 2021                              3. Zum Eigenkapital
                                                                     Der Stand des Eigenkapitals zum
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung               31. Dezember des Haushaltsjahres
(KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom              beträgt voraussichtlich                  255.152 EUR.
24.02.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen
                                                                 gez. Filter
Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzun-
                                                                 Bürgermeisterin
gen folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                 Hinweis:
                            §1                                   Die Gemeindevertretung Millienhagen-Oebelitz hat am
               Ergebnis- und Finanzhaushalt                      24.02.2021 mit Beschluss Nr.: 05/21 die Haushaltssatzung und
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
1. im Ergebnishaushalt auf                                       Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche
      einen Gesamtbetrag der Erträge von         354.100 EUR     Entscheidung des Landrates des Landkreises Vorpommern-
      einen Gesamtbetrag der Aufwendungen                        Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungs-
                                                                 pflichtigen Festsetzung ist am 22.04.2021wie folgt bekanntge-
      von                                        607.950 EUR
                                                                 geben worden:
      ein Jahresergebnis nach Veränderung            -253.850
      der Rücklagen von                                  EUR     I. Kredite für Investitionen und
2. im Finanzhaushalt auf                                         Investitionsfördermaßnahmen
                                                                 1. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird ein Teilbetrag in
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden
                                                                     Höhe von 111.100 € unter folgender Bedingung geneh-
      Einzahlungen von                           309.750 EUR         migt:
      einen Gesamtbetrag der laufenden                               - Vorlage des Bewilligungsbescheides über die ILERL-
      Auszahlungen[1] von                        525.550 EUR            Mittel bezüglich der Straßenbaumaßnahme Steinfeld-
      einen jahresbezogenen Saldo der                                   Oebelitz
      laufenden Ein- und Auszahlungen von       -215.850 EUR     2. Der Restbetrag bin Höhe von 24.900 € wird versagt.
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Nr. 06/2021                                                                                               -7-                                        Franzburg-Richtenberg
II. Kassenkredit                                                                                                                            §5
Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Höchstbetrag der                                                                                Hebesätze
Kassenkredite von 769.900,67 € genehmigt.                                                                     Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021                                                   • Grundsteuer
und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung
                                                                                                                  a) für die land- und forstwirtschaftlichen
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                                                     Flächen (Grundsteuer A) auf                    307 v. H.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-
me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs-                                                         b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        396 v. H.
zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in                                                      • Gewerbesteuer auf                                   348 v. H.
den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.                                                                                                      §6
gez. i. A. Vogt                                                                                                                  Stellen gemäß Stellenplan
Leiterin der Kämmerei                                                                                         Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
                                                                                                              trägt 2,313 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5                                                                                  §7
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-                                                                       Übertragungsvermerk
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen                                                  Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese                                                       eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-                                                 kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
                                                                                                                                            §8
gez. i. A. Karallus                                                                                                         Haushaltswirtschaftliche Sperren
Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin                                                                           Eine haushaltswirtschaftliche Sperre wird in folgenden Produk-
                                                                                                              ten festgelegt:
                                                                                                              Produkt 11403 Gemeindearbeiter:
     Bekanntmachung der Haushaltssatzung
                                                                                                               Maßnahme Bezeichnung            Planansatz Bemerkung
             der Stadt Richtenberg                                                                                                                  in Euro
          für das Haushaltsjahr 2021                                                                           MN 001         11403.7857100          37.000 Durchführung
                                                                                                               Anschaffung                                    bei Bewilligung
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV                                                     Rasentraktor                                   Höchstbetrag
M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 22.03.2021                                                                                                   Fördermittel
und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:                                                                                    Nachrichtliche Angaben:
                                §1                                                                            1. Zum Ergebnishaushalt
                Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                     Das Ergebnis zum 31. Dezember des
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                                                Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich      -835.693 EUR.
                                                                                                              2. Zum Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt auf
                                                                                                                 Der Saldo der laufenden Ein- und
       einen Gesamtbetrag der Erträge von     1.564.550 EUR
                                                                                                                 Auszahlungen zum 31. Dezember des               -275.328,90
       einen Gesamtbetrag der
                                                                                                                 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich               EUR.
       Aufwendungen von                       2.000.200 EUR
                                                                                                              3. Zum Eigenkapital
       ein Jahresergebnis nach
                                                                                                                 Der Stand des Eigenkapitals zum
       Veränderung der Rücklagen von           -435.650 EUR
                                                                                                                 31. Dezember des Haushaltsjahres
2. im Finanzhaushalt auf
                                                                                                                 beträgt voraussichtlich                     2.721.791 EUR.
    a) einen Gesamtbetrag der laufenden
       Einzahlungen von                       1.445.350 EUR                                                   Richtenberg, d. 23.03.2021
       einen Gesamtbetrag der laufenden                                                                       gez. Grape
       Auszahlungen[1] von                    1.8640.00 EUR                                                   Bürgermeister
       einen jahresbezogenen Saldo der
       laufenden Ein- und Auszahlungen von     -418.650 EUR                                                   Hinweis:
                                                                                                              Die Stadtvertretung Richtenberg hat am 22.03.2021 mit Be-
    b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                                                              schluss Nr.: 06/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
       aus der Investitionstätigkeit von        317.900 EUR                                                   für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
       einen Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                                    Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V dem
       aus der Investitionstätigkeit von        279.300 EUR                                                   Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere
       einen Saldo der Ein- und Auszahlungen                                                                  Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.03.2021 ange-
       aus der Investitionstätigkeit von         38.600 EUR                                                   zeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Fest-
festgesetzt.                                                                                                  setzungen.
_____                                                                                                         Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-   wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
förderungsmaßnahmen                                                                                           Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-
                                                                                                              me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs-
                              §2                                                                              zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in
                Kredite für Investitionen und                                                                 den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
            Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                   gez. i. A. Vogt
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-                                               Leiterin der Kämmerei
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                                                   Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
                             §3                                                                               Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
              Verpflichtungsermächtigungen                                                                    Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Es wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.                                                    Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
                                                                                                              Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
                           §4                                                                                 Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-
                      Kassenkredite                                                                           nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                                                       gez. i. A. Karallus
festgesetzt auf                                                                    144.500 EUR.               Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Franzburg-Richtenberg                                            -8-                                                     Nr. 06/2021
          Amt Franzburg-Richtenberg -                                   Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem
                                                                        letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel,
          Bürgermeister der Gemeinde                                    die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig
       Wendisch-Baggendorf legt Amt nieder                              behoben werden können.
                                                                        Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen
Amt Franzburg-Richtenberg                                               den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und,
Gemeindewahlbehörde                                                     sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese ent-
                                                                        halten.
                      Bekanntmachung                                    Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wähler-
Die Gemeindewahlbehörde gibt bekannt, dass der Bürgermeister            gruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung
der Gemeinde Wendisch-Baggendorf, Herr Patrick Düwel, sein              aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung
Amt zum 31.05.2021 niedergelegt hat.                                    mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Eine Neuwahl des/r Bürgermeisters/in findet am 26.09.2021 statt.        Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur be-
Wird bei der Gemeindewahlbehörde kein gültiger Wahlvorschlag            nannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Be-
eingereicht, wählt die Gemeindevertretung den/die Bürgermeister/        nennung schriftlich erteilt hat.
in (§ 67 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-             Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer
Vorpommern).                                                            Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder par-
                                                                        teilos sein.
gez. B. Karallus                                                        Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss
Gemeindewahlleiter                                                      von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen
                                                                        Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer einzelnen
                Wahlbekanntmachung                                      Person muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich
                                                                        unterzeichnet sein.
 Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge                        In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu
 für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde                        bezeichnen.
                                                                        Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die
        Wendisch-Baggendorf am 26.09.2021                               Funktion der Vertrauensperson selbst wahr, eine weitere Ver-
Gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)                    trauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht
vom 16. Dezember 2010 fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG           benannt werden.
vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewer-            Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wähl-
ber/innen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl zum           barkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung
                    Bürgermeister                                       nicht älter als drei Monate sein.
                                                                        Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwen-
          der Gemeinde Wendisch-Baggendorf                              den, die vom Gemeindewahlleiter des Amtes Franzburg-Rich-
auf.                                                                    tenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos
Auf die Bestimmungen der §§ 15 bis 20 und 62 des LKWG M-V               ausgegeben werden.
und des § 24 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land               Auf Anfrage können Sie auch per Email als Word-Datei ver-
                                                                        sandt werden.
Mecklenburg-Vorpommern weise ich hin.
                                                                        Bürgermeisterkandidaten haben ein Führungszeugnis zur
Insbesondere bitte ich zu beachten:                                     Vorlage bei der Gemeindewahlbehörde zu beantragen, zu
1. Einteilung des Wahlgebietes                                          Disziplinarmaßnahmen, zu Tätigkeiten für die Staatssicher-
    Das Wahlgebiet der Gemeinde Wendisch-Baggendorf ist in              heit der Deutschen Demokratischen Republik, Erklärung zu
    einen Wahlbereich eingeteilt worden.                                laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abzugeben
                                                                        und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu
2. Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Be-                   bekennen.
   werber
   Ein Wahlvorschlag gilt für die Wahl im gesamten Wahlgebiet        6. Einreichungsfrist
   nur dann, wenn dieses einen einzigen Wahlbereich bildet.             Wahlvorschläge sind spätestens am 14.07.2021 bis spätes-
   Die Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Be-               tens 12:00 Uhr beim
   werber beläuft sich im Wahlgebiet Gemeinde Wendisch-Bag-             Amt Franzburg-Richtenberg
   gendorf auf 1 Person.                                                Gemeindewahlleiter
                                                                        Ernst-Thälmann-Straße 71
3. Aufstellung von Wahlvorschlägen                                      18461 Franzburg
   Mehrere Parteien und/oder Wählergruppen können einen                 einzureichen.
   gemeinsamen Wahlvorschlag abgeben. In diesem Fall muss
   die Kandidatin oder der Kandidat Mitglied einer dieser Parteien   Franzburg, 26.05.2021
   oder parteilos sein.
   Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem ge-          gez. Karallus
   meinsamen Wahlvorschlag beteiligen.                               Gemeindewahlleiter
   Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl können von Einzel-
   personen eingereicht werden. Der Wahlvorschlag einer Ein-
   zelbewerbung darf nur eine Person enthalten.                                      Bekanntmachung
                                                                                 der Gemeindewahlbehörde
4. Einreichen der Wahlvorschläge
   Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der           über die Bildung des Gemeindewahlausschusses
   Anlage LKWO M-V einzureichen.
   Die amtlichen Vordrucke erhalten Sie vom Gemeindewahlleiter         anlässlich der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde
   des Amtes Franzburg-Richtenberg. Sie werden während der                    Wendisch-Baggendorf am 26.09.2021
   allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos ausgegeben.
                                                                     Nachstehend gibt die Gemeindewahlbehörde die Namen der
5. Allgemeine Hinweise                                               Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bekannt.
   Unionsbürger, die bei der Bürgermeisterwahl kandidieren           Der Gemeindewahlausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
   wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeits-           Frau Brigitte Karallus       -    als Vorsitzende
   voraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht
   in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil-oder         Herr Marco Prieß             -    als Stellvertreter
   strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit       Frau Maria Ollenburg         -    als Schriftführer
   ausgeschlossen sein.                                              Frau Kerstin Martens         -    als Beisitzer
   Sie haben ihrer Zustimmungserklärung oder ihrem Wahl-             Frau Christina Wegert        -    als Beisitzer
   vorschlag als Einzelbewerbung eine Versicherung an
   Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizu-        gez. Brigitte Karallus
   fügen.                                                            Gemeindewahlleiter
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Nr. 06/2021                                                                                  -9-                                                         Franzburg-Richtenberg
Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann                                                                Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur                                                     Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2                                                    Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2
GeoVermG M-V)                                                                                  GeoVermG NI-V)
Beratender Ingenieur • Geprüfter Gutachter (GIS)                                               Beratender Ingenieur • Geprüfter Gutachter (GIS)
für Immobilienbewertung                                                                        für Immobilienbewertung
                                                                                                                                  Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:
                                      Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:
                                                                                                                                  Antrags-Nr.: SK175372
                                      Antrags-Nr.: SK175372                                                                       Datum: 04.05.2021
                                      Datum: 04.05.2021                                                                           Bearbeiter: R. Burghard (VT)
                                      Bearbeiter: R. Burghard (VT)                                                                Telefon: 03831 3682-0
                                      Telefon: 03831 3682-0
                                                                                               Vermessungsobjekt: *
Vermessungsobjekt:*                                                                            Gemeinde:        Gremersdorf-Buchholz
Gemeinde:        Gremersdorf-Buchholz                                                          Gemarkung:       Grenzin; Neumühl
Gemarkung:       Grenzin; Neumühl                                                              Flur:            1; 1
Flur:            1; 1                                                                          Flurstück(e):    140/12, 158, 159, 164/4, 165, 166, 168/4;
Flurstück(e):    140/12, 158, 159, 164/4, 165, 166, 168/4;                                                      177, 180/1, 184/1, 203, 210/3, 247, 248/3
                 177, 180/1, 184/1, 203, 210/3, 247, 248/3                                     Lagebezeichnung: An der Försterei Grenzin
Lagebezeichnung: An der Försterei Grenzin
                                                                                                             Ortsübliche Bekanntmachung
                 Mitteilung eines Grenztermins                                                              der Offenlegung der Niederschrift
                (Ortsübliche Bekanntmachung)                                                                     über einen Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rah-                                         Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz-
men eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsver-                                          feststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Ge-
fahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amt-                                         setz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswe-
liche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinfor-                                         sen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG
mations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom                                             M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch
16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7                                     Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193,
des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) ge-                                     204) geändert worden ist, durchgeführt.
ändert worden ist,                                                                             * Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amts-
                  am 28.06.2021 um 14:00 Uhr                                                   handlung nach dem GeoVermG M-V beantragt wurde oder von
    - Treffpunkt: Vermessungsbüro D. Schönemann ÖbVI,                                          Amts wegen durchgeführt wird.
            Hainholzstraße 6 a in 18435 Stralsund -                                            Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,
ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten                                  denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im
mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist(sind):                                Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenz-
                                                                                               feststellung und/oder Abmarkung durch eine einmonatige Of-
                    unbekannte Erben des verstorbenen                                          fenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntge-
                          Herrn Friedrich Bohn                                                 geben.
                           als Grenznachbarn
                                                                                               Die Bekanntgabe erfolgt für:
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des)
                                                                                                                unbekannte Erben des verstorbenen
Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorge-
sehenen Grenzfeststellung und/oder zur Abmarkung der Grenz-                                                           Herrn Friedrich Bohn
punkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unter-                                                            als Grenznachbarn
lassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück                                       Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der oben
davon betroffen ist.                                                                           angegebenen Vermessungsstelle während der Geschäfts-
                                                                                               zeiten:
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmäch-
tigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.                                                Mo. - Do.: 10:00 Uhr - 16:00, Fr.: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
                                                                                                      in der Zeit vom 29.06.2021 bis zum 29.07.2021.
Besondere Hinweise:
1. Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
   ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Ab-                                    Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann inner-
   markung durchgeführt werden.                                                                halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch
   Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder                                   bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
   Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben.                                                 Entscheidend für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der
2. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entste-                                    Eingang des Widerspruchs bei der Vermessungsstelle bzw. der
   henden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.                                   Tag der Kenntnisnahme des Widerspruchs durch die Vermes-
                                                                                               sungsstelle.
* Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amts-                                   Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den
handlung nach dem GeoVermG M-V beantragt wurde oder von                                        Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung
Amts wegen durchgeführt wird.                                                                  und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:                                                   Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn am: ....................  (z. B. Tag des Aushangs,                                      Beginn am: ............... (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentli-
                                 Veröffentlichung im Amtsblatt)                                                           chung
Ende am:    .................... (z. B. Tag der Abnahme                                                                   im Amtsblatt)
                                 des Aushangs)                                                 Ende am: ............... (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

...................................      .................................................     ................................            ................................
Ort, Datum                               Unterschrift                                          Ort, Datum                                  Unterschrift
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
Franzburg-Richtenberg                                           - 10 -                                                                                 Nr. 06/2021
       Amt Franzburg-Richtenberg -                                   ge Jahnkow). Bei mehreren Interessenten entscheidet das
                                                                     Höchstgebot. Die Gemeinde Glewitz beabsichtigt den Verkauf
  Ausschreibung Baugrundstücke Jahnkow                               der Grundstücke jeweils einzeln zum Höchstgebot. Bei Zustan-
        Ausschreibung von 2 Baugrundstücken                          dekommen eines Kaufvertrages sind zuzüglich zum Kaufpreis
     in der Gemeinde Glewitz - Ortslage Jahnkow                      sämtliche Nebenkosten für die Durchführung des Kaufvertra-
                                                                     ges, einschließlich Grunderwerbsteuer sowie Gebühren des
Die Gemeinde Glewitz beabsichtigt in der Ortslage Jahnkow            Grundbuchamtes und die notwendigen Vermessungskosten zu
zwei Baugrundstücke im Bieterverfahren zu verkaufen.                 tragen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht auf Grund der
Lage:                                                                Teilnahme an der Ausschreibung nicht. Die Gemeinde Glewitz
18513 Glewitz, Ortsteil Jahnkow, Freifläche zwischen Haus-Nr.        ist nicht verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes
7 b und Haus-Nr. 8/9                                                 Gebot zu entscheiden. Der Käufer verpflichtet sich, das Grund-
Angaben zum Flurstück:                                               stück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit
Gemarkung Jahnkow, Flur 11, Flurstück 82, Größe: 1.996 m²            einem Wohnhaus im Rahmen der bestehenden Bebauungsvor-
Grundstück 1:                 ca. 986 m²                             schriften zu bebauen und dieses für Wohnzwecke mit ständi-
Grundstück 2:                 ca. 1.010 m²                           gem Hauptwohnsitz der Bewohner zu nutzen.
                                                                     Einreichfrist für die Gebotsabgabe:
Vermessung erforderlich!
                                                                     Verbindliche Kaufpreisangebote, mit der Mitteilung der zukünf-
Das Flurstück ist derzeit als Grünlandfläche mit Baum- und He-
                                                                     tigen Nutzung und vom Bieter unterzeichnet, sind schriftlich bis
ckenbewuchs verpachtet. Für diesen Bereich gibt es einen Bau-
                                                                     zum 31. Juli 2021 (Datum des Poststempels) im verschlosse-
vorbescheid, der bis zum 18.05.2023 seine Gültigkeit besitzt.
                                                                     nen, gekennzeichneten Umschlag „Kaufpreisangebot Grund-
Dieser beinhaltet den Bau von 2 Einfamilienhäusern. Da der
                                                                     stück Jahnkow - Nicht öffnen!“ im Amt Franzburg-Richten-
Pachtvertrag für dieses Flurstück bis zum 31.12.2023 läuft und
                                                                     berg, Abteilung Liegenschaften, Ernst-Thälmann-Straße 71 in
vorher nicht kündbar ist, muss der bestehende Pachtvertrag vom
                                                                     18461 Franzburg einzureichen bzw. abzugeben. Ein Formular
Käufer übernommen werden. Durch die Gemeinde wird eine Ver-
                                                                     kann unter nachfolgendem Kontakt angefordert werden:
längerung des Bauvorbescheides bei der unteren Bauaufsichts-
                                                                     Amt Franzburg-Richtenberg, Abteilung Liegenschaften, Frau
behörde des Landkreises Vorpommern-Rügen gestellt. Dies
                                                                     Röwer
bedeutet, dass die Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Einfa-
                                                                     Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg
milienhäusern bis zum 18.05.2024 rechtskräftig ist. Somit besteht
                                                                     Telefon: 038322 54146, E-Mail: roewer@amt-franzburg-richten-
bauplanungsrechtlich nach den Vorschriften des § 34 BauGB die
                                                                     berg.de
Möglichkeit, das Flurstück zu bebauen. Das Grundstück liegt ver-
kehrsmäßig an der Gemeindestraße, die abwassermäßige Ent-            �����������������������������������������������������������������������������������������������������
sorgung erfolgt in diesem Bereich dezentral.
                                                                                         Verbindliches Kaufpreisangebot
                                                                                             Abgabe bis 31. Juli 2021
                                                                     (Datum des Poststempels)
                                                                      Bieter       Anschrift

                                                                     ����������������������� ��������������������������������������������������������������������������
                                                                     Kaufgegenstand:
                                                                     Unbebaute Baugrundstücke in der Ortslage Jahnkow mit den
                                                                     nachfolgend aufgeführten Größen:
                                                                     Auswahl       Größe        Einzelpreis Angebotsabgabe
                                                                                                €/m²        Gesamtpreis in €
                                                                     Grundstück 1 ca. 986 m²
                                                                     Grundstück 2 ca. 1.010 m²
                                                                     Beabsichtigte/s Nutzung/Vorhaben:

                                                                     �����������������������������������������������������������������������������������������������������
                                                                     Hinweise:
                                                                     Der Verkehrswert entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert und
                                                                     sollte mindestens 7,00 €/m² betragen. Bitte beachten Sie für die
                                                                     Abgabe Ihres Gebots, dass ein Verkauf unter diesem Wert nicht
                                                                     erfolgen kann.
                                                                     Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht auf Grund der Teilnah-
                                                                     me an der Ausschreibung nicht. Die Gemeinde Glewitz ist nicht
                                                                     verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes Gebot
                                                                     zu entscheiden.
                                                                     Mit der Abgabe des o. g. Kaufpreisangebotes erklärt der
                                                                     Bieter mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zuzüg-
                                                                     lich zum Kaufpreis sämtliche Nebenkosten für die Durch-
                                                                     führung des Kaufvertrages (Notarkosten, Gebühr Grund-
                                                                     buchamt u. a.) einschließlich Grunderwerbsteuer und die
                                                                     Vermessungskosten übernimmt.

                                                                     ����������������������������������������������� ����������������������������������������������������
                                                                     Ort, Datum                                       Unterschrift

Angebotsbedingungen:                                                 Bekanntmachung zum Vorentwurfs- und Auslegungsbe-
Das Gebot sollte mindestens 7,00 € je Quadratmeter betra-            schluss zum selbständigen B-Plan Nr. 1 Sondergebiet „So-
gen (entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert in der Ortsla-          larpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
Nr. 06/2021                                                      - 11 -                                        Franzburg-Richtenberg
     Bekanntmachung über die frühzeitige                              Während dieser Auslegung können Stellungnahmen zum Vor-
                                                                      entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift
         Beteiligung der Öffentlichkeit                               vorgebracht werden.
    nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf                              Die Satzung wird als selbständiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 2
   zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1                              Satz 2 BauGB aufgestellt. Nach §10 Abs. 2 BauGB bedarf der
                                                                      selbständige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2 der Ge-
      Sondergebiet „Solarpark Buchholz“                               nehmigung des Landkreises Vorpommern-Rügen.
     der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz                                Gremersdorf-Buchholz, 28.05.2021
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.04.2021 den Vorentwurf
zur Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sonder-
gebiet „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buch-
holz sowie der Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen
gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt-
gemacht.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Hauptstr. Nr. 2 und               Bekanntmachung der Stadt Franzburg
westlich der Hauptstr Nr. 3 im Ortsteil Buchholz, auf dem Flur-             zum Beschluss der Stadtvertretung
stück 49 der Flur 21 der Gemarkung Buchholz.
                                                                            Franzburg Nr. 27/21 vom 25.05.2021
Ziel der Planung ist es, auf einer Fläche von 0,6 ha mit dem selb-
ständigen Bebauungsplan Nr. 1 auf dem genannten Flurstück                  über den geänderten Entwurf und die
die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zu ermöglichen.                  Auslegung der Ergänzungssatzung
Der Vorentwurf zur Satzung zum selbständigen Bebauungsplan                gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Nr. 1 Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gre-
mersdorf-Buchholz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),                der Stadt Franzburg für einen Bereich
den textlichen Festsetzungen (Text Teil B) sowie der Begrün-              südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße
dung mit Umweltbericht nebst Anlagen können zur allgemeinen
Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (für die                  in der Fassung von 05-2021
Dauer eines Monats) in der Zeit
                                                                             Geltungsbereich der Ergänzungssatzung
                vom 21.06.2021 bis 23.07.2021
                                                                      Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich
(während folgender Zeiten: Mo. und Do. von 08:00 bis                  im nördlichen Teil des Stadtkerns. Er wird im Norden durch
16:00 Uhr, Di. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mi. von 08:00 bis             Wohnbebauung und gärtnerische Nutzung, im Osten durch die
15:00 Uhr und Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr) oder nach telefoni-
                                                                      Ernst-Thälmann-Straße und die sich anschließende straßen-
scher Absprache im Amt Franzburg-Richtenberg (Verwaltungs-
sitz Franzburg, E.-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg) sowie im        begleitende Bebauung sowie im Süden und Westen durch die
Internet auf der Homepage der Gemeinde Gremersdorf-Buch-              vorwiegend aus Wohngebäuden bestehende Bebauung an der
holz unter                                                            Rosmarinstraße begrenzt. Zu diesem Geltungsbereich gehören
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/gremersdorf-buch-            die in der Gemarkung Franzburg, Flur 1, liegenden Flurstücke
holz.html                                                             27/136 teilweise, 27/137 teilweise, 27/238 teilweise, 27/300 teil-
(Bekanntmachungen BauGB) von jedermann eingesehen wer-                weise, 27/302, 27/304 teilweise, 27/306 und 27/307 sowie das
den.                                                                  in der Gemarkung Neubauhof, Flur 1 liegende Flurstück 13/10
Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist der Vorent-       teilweise.
wurfsunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemei-
                                                                      Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 3.121 m2 und ist im Plan
nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei-
dende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung            blau schraffiert dargestellt.
des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs.
1 BauGB).

                                                                      Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz
                                                                      4 Satz 1 Nummer 3 BauGB für einen Bereich südwestlich der
                                                                      Ernst-Thälmann-Straße der Stadt Franzburg
                                                                      1.
                                                                      In Auswertung der zum Entwurf von 10-2020 in der Ge-
                                                                      samtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen vom
Übersichtsplan mit Räumlichen Geltungsbereich (blau) der Sat-         19.02.2021 vorgebrachten Hinweise und Forderungen wurden
zung zum B-Plan Nr. 1 „Solarpark Buchholz„ der Gemeinde Gre-          die textlichen und zeichnerischen Planunterlagen in folgenden
mersdorf-Buchholz [Quelle: www.gaia-mv.de]                            wesentlichen Punkten überarbeitet:
Franzburg-Richtenberg                                          - 12 -                                                  Nr. 06/2021
-   Präzisierung des Geltungsbereiches zur Abgrenzung zwi-          3.
    schen Innen- und Außenbereich                                   Die vom geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß §
- Reduzierung der Festsetzungsdichte entsprechend den               34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen
    Mindestanforderungen an eine Ergänzungssatzung mit              Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße betroffenen
    städtebaulicher Begründung                                      Behörden und Grundstückseigentümer werden nach § 4 Abs. 2
- Ergänzung der Planunterlagen um die Fachgutachten zur             BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB von der Auslegung benach-
    Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und zu den Naturschutz-        richtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.
    fachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen        4.
    Prüfung                                                         Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Ab-          a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
satz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Bereich     Franzburg, den 25.05.2021
südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße, bestehend aus Plan-
zeichnung und Begründung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie-
rung und Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen arten-
schutzrechtlichen Prüfung, in der Fassung von 05-2021 wurde
durch die Stadtvertretung Franzburg am 25.05.2021 gebilligt.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung schafft die bauplane-
rischen Voraussetzungen für die Schließung einer größeren
Baulücke an der Ernst-Thälmann-Straße zur Erhaltung und Auf-
wertung des Stadtgefüges.
Mit Umsetzung der durch die Satzung eröffneten Bebauungs-
möglichkeiten kann auf mindestens vier Grundstücken eine
individuelle Bebauung für nachgefragte innerstädtische Wohn-
                                                                             Amt Franzburg-Richtenberg -
grundstücke ermöglicht werden.                                            Herr Böhme kein Schiedsmann mehr
Die Ergänzungssatzung wird aus dem wirksamen Flächennut-
zungsplan der Stadt Franzburg i. d. F. der 1. Änderung entwi-
                                                                                             Bekanntmachung
ckelt und berücksichtigt die grundlegenden Planungsempfeh-          Herr Michael Böhme aus Sievertshagen ist seit 2018 stellvertre-
lungen des Städtebaulichen Rahmenplanes. Vorhaben, die die          tender Schiedsmann im Amt Franzburg-Richtenberg.
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung        Mit elektronischer Nachricht vom 25.05.2021 gab Herr Böhme
nach sich ziehen, sind nicht geplant.                               bekannt, dass er dieses Amt mit Wirkung vom 31.07.2021 nie-
Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erfor-        derlegt. Herr Böhme verlegt seinen Wohnsitz nach Hamburg.
derlich. Das Ergänzungsgebiet befindet sich außerhalb von           Der Schiedsmann, Herr Tschirpke, und auch das Amtsgericht
Schutzgebietskulissen eines Natura 2000-Gebietes.                   Stralsund wurden über die Niederlegung des Amtes informiert.
2.                                                                  gez. Brigitte Karallus
Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34              stellv. LVB
Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Be-
reich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße, bestehend aus
Planzeichnung und Begründung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbi-
lanzierung und Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung von 05-2021,
liegt gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
    von Montag, den 21.06.2021 bis Freitag, den 23.07.2021
                                                                            Vermietungen von Wohnungen,
                   (jeweils einschließlich)                             Wohngemeinschaften und Gewerberäumen
im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461 Franzburg, Ernst-Thäl-                in unserem Amtsbereich durch:
mann-Straße 71 im Bauamt während folgender Zeiten:
                                                                          Wohnungsbaugesellschaft mbH Richtenberg
Montag, Mittwoch       von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
                       von 13:00 Uhr - 14:30 Uhr                    Bahnhofstraße 32
Dienstag               von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und                18461 Richtenberg
                       von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr                    Tel.:          038322 536-0
Donnerstag             von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und                Fax:           038322 536-99
                       von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr                    E-Mail:        info@wbg-richtenberg.de
Freitag                von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr                    Homepage:      www.wbg-richtenberg.de
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
                                                                                     Wohnungen zu vermieten
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann.Stel-
                                                                                     (Bezug nach Vereinbarung)
lungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht frist-    Glewitz, Dorfstraße 40
gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschluss-             3-Raum-Wohnung                       59,70 qm
fassung zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1            NKM 298,00 € zuzüglich Nebenkosten
Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Bereich südwestlich       Verbrauchsausweis; 113,0 kWh/(m²a); Öl; Baujahr 1960; E
der Ernst-Thälmann-Straße unberücksichtigt bleiben.
                                                                    Glewitz, Voigtsdorf 20
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze,           3-Raum-Wohnung                       62,20 qm
Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt           NKM 310,00 € zuzüglich Nebenkosten
Franzburg-Richtenberg in 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann-           Verbrauchsausweis; 165,0 kWh/(m²a); Öl; Baujahr 1950; F
Straße 71 im Bauamt eingesehen werden.
Ergänzend können die Bekanntmachung sowie die Auslegungs-           Richtenberg, Am Markt 1
und Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage des         2-Raum-Wohnung                       39,44 qm
Amtes Franzburg-Richtenberg unter https://amt-franzburg-rich-       NKM 220,00 € zuzüglich Nebenkosten
tenberg.de/franzburg.html eingesehen werden.                        Verbrauchsausweis; 184,0 kWh/(m²a); Gas; Baujahr 1800; F
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