Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz, Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf Jahrgang 29 Freitag, den 11. Juni 2021 Nummer 06 Foto: pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 09. Juli 2021.
Franzburg-Richtenberg -2- Nr. 06/2021 Inhaltsverzeichnis Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung frühzeitige Betei- ligung der Öffentlichkeit Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ 11 Seite Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung der Stadt Sprechzeiten des Amtes 2 Franzburg zum Beschluss der Stadtvertretung Erreichbarkeit des Amtes 2 Franzburg Nr. 27/21 vom 25.05.2021 11 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister 3 Amt Franzburg-Richtenberg - Telefonverzeichnis Amt Franzburg-Richtenberg 3 Herr Böhme kein Schiedsmann mehr 12 Erreichbarkeit Schiedstellen 4 Informationen Amtliche Bekanntmachung Vermietungen im Amtsbereich 12 Amt Franzburg-Richtenberg - Informationen aus dem Hauptamt Bekanntmachung Eröffnungsbilanz 2012 Stadt Franzburg 4 Amt Franzburg-Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg - Wiederöffnung des Verwaltungsgebäudes 13 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Wir gratulieren der Gemeinde Velgast 2021 4 Jubilare im Juli 2021 14 Amt Franzburg-Richtenberg - Ehejubilare im Juli 2021 14 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Franzburg 2021 5 Amt Franzburg-Richtenberg - Kulturnachrichten Bekanntmachung der Haushaltssatzung Gemeinde Velgast - Carsten Bergner stellt im Gemeindezentrum Velgast aus 14 der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz 2021 6 Galerie Franzburg - Kultur in Franzburg - Amt Franzburg-Richtenberg - Bekanntmachung schrittweise Öffnung 15 der Haushaltssatzung der Stadt Richtenberg 2021 7 Schul- und Kitanachrichten Amt Franzburg-Richtenberg - Bürgermeister Kita Kastanienhof Velgast - Frühlingsfest 15 der Gemeinde Wendisch-Baggendorf legt Amt nieder 8 Amt Franzburg-Richtenberg - Vereine und Verbände Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 8 Arbeitslosenverband Richtenberg - Amt Franzburg-Richtenberg - Sozialkaufhaus ist geöffnet! 15 Strukturförderverein Stremlow - Spendenaktion 15 Bildung Gemeindewahlausschuss anlässlich TRAB AN 06‘21 15 der Bürgermeisterwahl d. Gem. Wendisch-Baggendorf 8 Amt Franzburg-Richtenberg - Kirchliche Nachrichten Mitteilung über einen Grenztermin 9 Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast 16 Amt Franzburg-Richtenberg - Ortsübliche Bekanntmachung Kirchliche Nachrichten aus Franzburg, Richtenberg 17 der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin 9 Verschiedenes Amt Franzburg-Richtenberg - NABU - Mitmachen beim Insektensommer 17 Ausschreibung Baugrundstücke Jahnkow 10 Bauernverband - Was macht der Landwirt 18 Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg Ort/Kontakte Wochentag Zeit Amt Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Amt Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Amt Mittwoch nach Vereinbarung Amt Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Amt Freitag nach Vereinbarung Außerhalb der Öffnungszeiten sind in dringenden Fällen Terminvereinbarungen möglich. Außensprechzeiten Gemeinde Glewitz - (gegenüber ehem. Amtsgebäude) Mittwoch bis auf Weiteres 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon: 0152 07724526 Gemeinde Wendisch Baggendorf - (Leyerhof - Begegn.) Montag bis auf Weiteres 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon: 0152 07724526 Gemeinde Velgast - Dorgemeinschaftsh./Bürgermeisterzimmer Montag 16:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 038324 393 Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: www.amt-franzburg-richtenberg.de Hinweis: Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71 abgeholt werden kann. Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg Zentrale: 038322 54111 Fax: 038322 703 E-Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de
Nr. 06/2021 -3- Franzburg-Richtenberg Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durchgeführt: Gemeinde/Amt Bürgermeister/ Name Telefon Ort Wochentag/ Zeit Kontakte Monat Amt Amtsvorsteher Herr Fürst 038322 54100 nach Vereinbarung Stadt Franzburg Bürgermeister Herr Holder 038322 54166 nach Vereinbarung Stadt Richtenberg Bürgermeister Herr Grape 038322 333 Rathaus Richtenberg Anmeldung per E-Mail: BM@richtenberg.de Gemeinde Bürgermeisterin Frau Romanus 038320 50090 nach Vereinbarung Gremersdorf-Buchholz Gemeinde Bürgermeisterin Frau Filter 038322 50594 Gemeindeb. 1. Montag 18:00 bis Millienhagen-Oebelitz Millienhagen im Monat 19:00 Uhr Gemeinde Velgast Bürgermeister Herr Griwahn 038324 393 Gemeindezentrum Montag 16:00 bis Velgast 18:00 Uhr Gemeinde Weitenhagen Bürgermeisterin Frau Jacobs 0174 1897423 nach Vereinbarung Gemeinde Papenhagen Bürgermeisterin Frau Rossberg 0175 1257341 nach Vereinbarung Gemeinde Glewitz Bügermeister Herr Block 0173 7616722 nach Vereinbarung tagsüber Gemeinde kommissarischer Herr Hagedorn 0173 4163826 Begegnungsst. jeden 1. Montag 15:00 bis Wendisch Baggendorf Bürgermeister Leyerhof im Monat 17:00 Uhr Gemeinde Splietsdorf Bürgermeister Herr Rübcke 038325 nach Vereinbarung von Veltheim 659833 Telefonverzeichnis Amt Franzburg-Richtenberg Name, Vorname Amt/Funktion Telefon Fax E-Mail Fürst, Peter Amtsvorsteher 038322 54-100 Klatt, Marita Leitende Verwaltungsbeamtin 038322 54-110 038322 546-110 klatt@amt-franzburg-richtenberg.de Hemmers, Anke IT-Anwenderbetreuerin 038322 54-134 038322 546-134 hemmers@amt-franzburg-richtenberg.de Ollenburg, Maria Sekretariat, Sitzungsdienst, Internet 038322 54-100 038322 546-100 ollenburg@amt-franzburg-richtenberg.de Hauptamt/Zentrale 038322 703 038322 54-111 038322 546-333 info@amt-franzburg-richtenberg.de Haupt- und Ordnungsamt Karallus, Brigitte Amtsleiterin (AL) 038322 54-116 038322 546-116 karallus@amt-franzburg-richtenberg.de Sawallisch, Birgit Sitzungsdienst, Allgem. Verw. 038322 54-114 038322 546-114 sawallisch@amt-franzburg-richtenberg.de Zahn, Kirsten Versicherungen 038322 54-144 038322 546-144 zahn@amt-franzburg-richtenberg.de Bandelin, Nils Bürgerinf. Poststelle, Telefonz., Archiv 038322 54-111 038322 546-111 bandelin@amt-franzburg-richtenberg.de Weiser, Katja Lohn u. Gehalt, Kultur, Sport, Vereinen u. Schule 038322 54-112 038322 546-112 weiser@amt-franzburg-richtenberg.de Schmidt, Karolin Wohngeld u. Kita 038322 54-133 038322 546-133 kschmidt@amt-franzburg-richtenberg.de Lebich, Martina Paß- und Meldewesen, Fischerei 038322 54-132 038322 546-132 lebich@amt-franzburg-richtenberg.de Wegert, Christina Standesamt, Friedhof 038322 54-135 038322 546-135 wegert@amt-franzburg-richtenberg.de Fiedler, Andreas Ordnungswesen 038322 54-131 038322 546-131 fiedler@amt-franzburg-richtenberg.de Prieß, Marco Ordnungswesen 038322 54-136 038322 546-136 priess@amt-franzburg-richtenberg.de Zahn, Kirsten Paß- und Meldewesen, Gewerbe 038322 54-137 038322 546-137 zahn@amt-franzburg-richtenberg.de Kämmerei Vogt, Gudrun Amtsleiterin (AL) 038322 54-120 038322 546-120 vogt@amt-franzburg-richtenberg.de Demmin, Mabel Geschäftsbuchhaltung 038322 54-121 038322 546-121 demmin@amt-franzburg-richtenberg.de Schmidt, Regina Kassenleiterin 038322 54-122 038322 546-122 rschmidt@amt-franzburg-richtenberg.de Esins, Karin Kasse 038322 54-123 038322 546-123 esins@amt-franzburg-richtenberg.de Pagels, Doreen Vollstreckung 038322 54-126 038322 546-126 pagels@amt-franzburg-richtenberg.de Klabunde, Antje Steuer, Gebühren, Beiträge 038322 54-125 038322 546-125 klabunde@amt-franzburg-richtenberg.de Ewert, Heike Steuer, Gebühren, Beiträge 038322 54-124 038322 546-124 ewert@amt-franzburg-richtenberg.de Bauamt Kemsies, Silke Bauwesen, stellv. AL 038322 54-141 038322 546-141 kemsies@amt-franzburg-richtenberg.de Martens, Kerstin Bauwesen 038322 54-142 038322 546-142 martens@amt-franzburg-richtenberg.de Schult, Christopher Bauwesen 038322 54-140 038322 546-125 schult@amt-franzburg-richtenberg.de Hämmerling, Martina Liegenschaften 038322 54-143 038322 546-143 haemmerling@amt-franzburg-richtenberg.de Röwer, Anja Liegenschaften 038322 54-146 038322 546-146 roewer@amt-franzburg-richtenberg.de
Franzburg-Richtenberg -4- Nr. 06/2021 Erreichbarkeit Schiedsstelle ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -399.700 EUR Die Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg ist seit Ap- 2. im Finanzhaushalt auf ril 2018 eingerichtet. Sofern Sie sich mit Angelegenheiten an a) einen Gesamtbetrag der die Schiedsstelle wenden möchten, formulieren Sie Ihren Sach- laufenden Einzahlungen von 3.214.300 EUR verhalt schriftlich und senden diesen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Schiedsangelegenheit“ an das einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von 3.504.700 EUR Amt Franzburg-Richtenberg einen jahresbezogenen Saldo der Ernst-Thälmann-Straße 71 laufenden Ein- und Auszahlungen von -290.400 EUR 18461 Franzburg. b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 301.000 EUR Diese Unterlagen werden ungeöffnet an den Schiedsmann wei- einen Gesamtbetrag der Auszahlungen tergeleitet. aus der Investitionstätigkeit von 454.950 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen Telefonisch erreichen Sie den Schiedsmann des Amtes Franz- aus der Investitionstätigkeit von -153.950 EUR burg-Richtenberg unter der Telefon-Nr. 038322 54185. festgesetzt. Franzburg, 09.07.2018 _____ [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- im Auftrag förderungsmaßnahmen gez. M. Klatt §2 LVB Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR. Amt Franzburg-Richtenberg - §3 Verpflichtungsermächtigungen Öffentliche Bekanntmachung Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg §4 zum 01.01.2012 Kassenkredite Die Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg zum 01.01.2012 wur- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird de durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Franz- festgesetzt auf 345.000 EUR. burg- Richtenberg am 29.02.2016 geprüft. §5 Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Franzburg- Hebesätze Richtenberg hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und den anschließenden Prüfvermerken zusammengefasst und einen Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. • Grundsteuer Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandun- a) für die land- und forstwirtschaftlichen gen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Flächen (Grundsteuer A) auf 400 v. H. Sitzung am 29.02.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen. Die Beschluss- • Gewerbesteuer auf 350 v. H. fassung durch die Stadtvertretung erfolgte am 19.04.2016 (Be- schl.- Nr.: 06/16). §6 Die Eröffnungsbilanz der Stadt Franzburg zum 01.01.2012 wird Stellen gemäß Stellenplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz liegt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Be- trägt 4,096 Vollzeitäquivalente (VzÄ). kanntmachung an für einen Monat in der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg- Richtenberg E.- Thälmann-Straße 71 wäh- §7 rend der Öffnungszeiten in der Kämmerei öffentlich aus Übertragungsvermerk Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021 gez. i. A. Vogt eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das Leiterin der Kämmerei kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden. §8 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Hauswirtschaftliche Sperre Eine haushaltswirtschaftliche Sperre wird in folgenden Produk- der Gemeinde Velgast ten festgelegt: für das Haushaltsjahr 2021 Produkt 42400 Sportstätten: Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung Maßnahme Bezeichnung Planansatz Bemerkung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom in Euro 18.02.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen MN 001 42400.6714800 25.800 Durchführung Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzun- Anschaffung 42400.7856000 30.800 bei Bewilligung gen folgende Haushaltssatzung erlassen: Vereinsbus Höchstbetrag Fördermittel §1 Eigenanteil: 5.000 € Ergebnis- und Finanzhaushalt MN 004 42400.6714800 20.000 Durchführung Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Errichtung 42400.7852200 25.000 bei Bewilligung 1. im Ergebnishaushalt auf Seniorenp- Höchstbetrag einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.450.300 EUR arcours und Fördermittel einen Gesamtbetrag der Weitsprung- Eigenanteil: 5.000 € Aufwendungen von 3.850.000 EUR anlage
Nr. 06/2021 -5- Franzburg-Richtenberg Nachrichtliche Angaben: b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen 1. Zum Ergebnishaushalt aus der Investitionstätigkeit von 727.400 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des einen Gesamtbetrag der Auszahlungen Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -905.370 EUR. aus der Investitionstätigkeit von 491.800 EUR 2. Zum Finanzhaushalt einen Saldo der Ein- und Auszahlungen Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- aus der Investitionstätigkeit von 235.600 EUR lungen zum 31. Dezember des Haushalts- festgesetzt. jahres beträgt voraussichtlich 596.329 EUR. ____ 3. Zum Eigenkapital [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Der Stand des Eigenkapitals zum 31. förderungsmaßnahmen Dezember des Haushaltsjahres beträgt §2 voraussichtlich 6.863.305 EUR. Kredite für Investitionen und gez. Griwahn Investitionsförderungsmaßnahmen Bürgermeister Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Hinweis: Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen Die Gemeindevertretung Velgast hat am 18.02.2021 mit Be- wird festgesetzt auf 0 EUR. schluss Nr.: 03/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan §3 für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Verpflichtungsermächtigungen Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern- Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungs- §4 pflichtigen Festsetzung sind am 23.04.2021 wie folgt bekannt- Kassenkredite gegeben worden: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird Kassenkredit festgesetzt auf 1.098.609,78 EUR. Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Betrag in Höhe von 23.570 €, um den der genehmigungsfreie Höchstbetrag §5 der Kassenkredite überschritten wird, versagt. Hebesätze Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung • Grundsteuer werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- a) für die land- und forstwirtschaftlichen me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs- Flächen (Grundsteuer A) auf 307 v. H. zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. • Gewerbesteuer auf 348 v. H. gez. i. A. Vogt §6 Leiterin der Kämmerei Stellen gemäß Stellenplan Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 trägt 9,325 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- §7 Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Übertragungsvermerk Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021 Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden. gez. i. A. Karallus Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin §8 Sperrvermerke Produkt 1260 Brandschutz: Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Produkt Planan- Bemerkung Maßnahme Bezeichnung Stadt Franzburg für das Haushaltsjahr 2021 satz in Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV Euro M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.03.2021 12600 MN 004 12600.6814200 21.000 Durchführung und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidun- Brand- Ausrüstung 12600.7857100 23.000 bei Bewilligung gen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende schutz Jugend- Höchstbetrag Haushaltssatzung erlassen: feuerwehr Fördermittel Eigenanteil: §1 2.000 € Ergebnis- und Finanzhaushalt 42400 42400.5231000 10.000 Unterhal- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Schwimm- tungskosten 1. im Ergebnishaushalt auf bad Schwimmbad- einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.149.200 EUR becken: einen Gesamtbetrag der Aufwendungen 10.000 € von 2.520.550 EUR werden bis ein Jahresergebnis nach Veränderung zur Freigabe der Rücklagen von -371.350 EUR durch die 2. im Finanzhaushalt auf Stadtvertre- a) einen Gesamtbetrag der laufenden tung gesperrt Einzahlungen von 1.961.350 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Nachrichtliche Angaben: Auszahlungen[1] von 2.390.250 EUR 1. Zum Ergebnishaushalt einen jahresbezogenen Saldo der Das Ergebnis zum 31. Dezember des laufenden Ein- und Auszahlungen von -428.900 EUR Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.752.648 EUR.
Franzburg-Richtenberg -6- Nr. 06/2021 2. Zum Finanzhaushalt b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen Der Saldo der laufenden Ein- und aus der Investitionstätigkeit von 360.900 EUR Auszahlungen zum 31. Dezember des einen Gesamtbetrag der Auszahlungen Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.408.797 EUR. aus der Investitionstätigkeit von 472.000 EUR 3. Zum Eigenkapital einen Saldo der Ein- und Auszahlungen Der Stand des Eigenkapitals zum aus der Investitionstätigkeit von -111.100 EUR 31. Dezember des Haushaltsjahres festgesetzt. beträgt voraussichtlich 2.685.048 EUR. _____ [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Franzburg, d. 17.05.2021 förderungsmaßnahmen gez. Holder §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Bürgermeister nahmen Hinweis: Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Die Stadtvertretung Franzburg hat am 16.03.2021 mit Beschluss Investitionsförderungsmaßnahmen: 136.000 EUR Nr.: 06/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. §3 Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtli- Verpflichtungsermächtigungen chen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpom- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. mern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur geneh- §4 migungspflichtigen Festsetzung sind am 05.05.2021 wie folgt Kassenkredite bekanntgegeben worden: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird Kassenkredit festgesetzt auf 769.900,67 EUR. Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.098.609,78 € genehmigt. §5 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Hebesätze und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. • Grundsteuer Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- a) für die land- und forstwirtschaftlichen me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs- Flächen (Grundsteuer A) auf 307 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in • Gewerbesteuer auf 348 v. H. den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. §6 gez. i. A. Vogt Stellen gemäß Stellenplan Leiterin der Kämmerei Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder trägt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 §9 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Übertragungsvermerk Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2020 Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- kommende Haushaltsjahr übertragen werden. nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Nachrichtliche Angaben: gez. i. A. Karallus 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -873.796 EUR. 2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Auszahlungen zum 31. Dezember des der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -470.911 EUR. für das Haushaltsjahr 2021 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung 31. Dezember des Haushaltsjahres (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom beträgt voraussichtlich 255.152 EUR. 24.02.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen gez. Filter Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzun- Bürgermeisterin gen folgende Haushaltssatzung erlassen: Hinweis: §1 Die Gemeindevertretung Millienhagen-Oebelitz hat am Ergebnis- und Finanzhaushalt 24.02.2021 mit Beschluss Nr.: 05/21 die Haushaltssatzung und Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. 1. im Ergebnishaushalt auf Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche einen Gesamtbetrag der Erträge von 354.100 EUR Entscheidung des Landrates des Landkreises Vorpommern- einen Gesamtbetrag der Aufwendungen Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungs- pflichtigen Festsetzung ist am 22.04.2021wie folgt bekanntge- von 607.950 EUR geben worden: ein Jahresergebnis nach Veränderung -253.850 der Rücklagen von EUR I. Kredite für Investitionen und 2. im Finanzhaushalt auf Investitionsfördermaßnahmen 1. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird ein Teilbetrag in a) einen Gesamtbetrag der laufenden Höhe von 111.100 € unter folgender Bedingung geneh- Einzahlungen von 309.750 EUR migt: einen Gesamtbetrag der laufenden - Vorlage des Bewilligungsbescheides über die ILERL- Auszahlungen[1] von 525.550 EUR Mittel bezüglich der Straßenbaumaßnahme Steinfeld- einen jahresbezogenen Saldo der Oebelitz laufenden Ein- und Auszahlungen von -215.850 EUR 2. Der Restbetrag bin Höhe von 24.900 € wird versagt.
Nr. 06/2021 -7- Franzburg-Richtenberg II. Kassenkredit §5 Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Höchstbetrag der Hebesätze Kassenkredite von 769.900,67 € genehmigt. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 • Grundsteuer und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung a) für die land- und forstwirtschaftlichen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Flächen (Grundsteuer A) auf 307 v. H. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in • Gewerbesteuer auf 348 v. H. den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. §6 gez. i. A. Vogt Stellen gemäß Stellenplan Leiterin der Kämmerei Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- trägt 2,313 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 §7 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Übertragungsvermerk Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2021 Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden. nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. §8 gez. i. A. Karallus Haushaltswirtschaftliche Sperren Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin Eine haushaltswirtschaftliche Sperre wird in folgenden Produk- ten festgelegt: Produkt 11403 Gemeindearbeiter: Bekanntmachung der Haushaltssatzung Maßnahme Bezeichnung Planansatz Bemerkung der Stadt Richtenberg in Euro für das Haushaltsjahr 2021 MN 001 11403.7857100 37.000 Durchführung Anschaffung bei Bewilligung Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV Rasentraktor Höchstbetrag M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 22.03.2021 Fördermittel und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Nachrichtliche Angaben: §1 1. Zum Ergebnishaushalt Ergebnis- und Finanzhaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -835.693 EUR. 2. Zum Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt auf Der Saldo der laufenden Ein- und einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.564.550 EUR Auszahlungen zum 31. Dezember des -275.328,90 einen Gesamtbetrag der Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich EUR. Aufwendungen von 2.000.200 EUR 3. Zum Eigenkapital ein Jahresergebnis nach Der Stand des Eigenkapitals zum Veränderung der Rücklagen von -435.650 EUR 31. Dezember des Haushaltsjahres 2. im Finanzhaushalt auf beträgt voraussichtlich 2.721.791 EUR. a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.445.350 EUR Richtenberg, d. 23.03.2021 einen Gesamtbetrag der laufenden gez. Grape Auszahlungen[1] von 1.8640.00 EUR Bürgermeister einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -418.650 EUR Hinweis: Die Stadtvertretung Richtenberg hat am 22.03.2021 mit Be- b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen schluss Nr.: 06/21 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan aus der Investitionstätigkeit von 317.900 EUR für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. einen Gesamtbetrag der Auszahlungen Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V dem aus der Investitionstätigkeit von 279.300 EUR Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere einen Saldo der Ein- und Auszahlungen Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.03.2021 ange- aus der Investitionstätigkeit von 38.600 EUR zeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Fest- festgesetzt. setzungen. _____ Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. förderungsmaßnahmen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- me einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungs- §2 zeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in Kredite für Investitionen und den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Investitionsförderungsmaßnahmen gez. i. A. Vogt Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- Leiterin der Kämmerei derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder §3 Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Verpflichtungsermächtigungen Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Es wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese §4 Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- Kassenkredite nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gez. i. A. Karallus festgesetzt auf 144.500 EUR. Stellv. leitende Verwaltungsbeamtin
Franzburg-Richtenberg -8- Nr. 06/2021 Amt Franzburg-Richtenberg - Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel, Bürgermeister der Gemeinde die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig Wendisch-Baggendorf legt Amt nieder behoben werden können. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen Amt Franzburg-Richtenberg den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, Gemeindewahlbehörde sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese ent- halten. Bekanntmachung Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wähler- Die Gemeindewahlbehörde gibt bekannt, dass der Bürgermeister gruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Gemeinde Wendisch-Baggendorf, Herr Patrick Düwel, sein aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung Amt zum 31.05.2021 niedergelegt hat. mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Eine Neuwahl des/r Bürgermeisters/in findet am 26.09.2021 statt. Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur be- Wird bei der Gemeindewahlbehörde kein gültiger Wahlvorschlag nannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Be- eingereicht, wählt die Gemeindevertretung den/die Bürgermeister/ nennung schriftlich erteilt hat. in (§ 67 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg- Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Vorpommern). Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder par- teilos sein. gez. B. Karallus Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss Gemeindewahlleiter von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer einzelnen Wahlbekanntmachung Person muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Wendisch-Baggendorf am 26.09.2021 Funktion der Vertrauensperson selbst wahr, eine weitere Ver- Gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) trauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht vom 16. Dezember 2010 fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG benannt werden. vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewer- Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wähl- ber/innen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl zum barkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung Bürgermeister nicht älter als drei Monate sein. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwen- der Gemeinde Wendisch-Baggendorf den, die vom Gemeindewahlleiter des Amtes Franzburg-Rich- auf. tenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos Auf die Bestimmungen der §§ 15 bis 20 und 62 des LKWG M-V ausgegeben werden. und des § 24 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Auf Anfrage können Sie auch per Email als Word-Datei ver- sandt werden. Mecklenburg-Vorpommern weise ich hin. Bürgermeisterkandidaten haben ein Führungszeugnis zur Insbesondere bitte ich zu beachten: Vorlage bei der Gemeindewahlbehörde zu beantragen, zu 1. Einteilung des Wahlgebietes Disziplinarmaßnahmen, zu Tätigkeiten für die Staatssicher- Das Wahlgebiet der Gemeinde Wendisch-Baggendorf ist in heit der Deutschen Demokratischen Republik, Erklärung zu einen Wahlbereich eingeteilt worden. laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abzugeben und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu 2. Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Be- bekennen. werber Ein Wahlvorschlag gilt für die Wahl im gesamten Wahlgebiet 6. Einreichungsfrist nur dann, wenn dieses einen einzigen Wahlbereich bildet. Wahlvorschläge sind spätestens am 14.07.2021 bis spätes- Die Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Be- tens 12:00 Uhr beim werber beläuft sich im Wahlgebiet Gemeinde Wendisch-Bag- Amt Franzburg-Richtenberg gendorf auf 1 Person. Gemeindewahlleiter Ernst-Thälmann-Straße 71 3. Aufstellung von Wahlvorschlägen 18461 Franzburg Mehrere Parteien und/oder Wählergruppen können einen einzureichen. gemeinsamen Wahlvorschlag abgeben. In diesem Fall muss die Kandidatin oder der Kandidat Mitglied einer dieser Parteien Franzburg, 26.05.2021 oder parteilos sein. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem ge- gez. Karallus meinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Gemeindewahlleiter Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl können von Einzel- personen eingereicht werden. Der Wahlvorschlag einer Ein- zelbewerbung darf nur eine Person enthalten. Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde 4. Einreichen der Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der über die Bildung des Gemeindewahlausschusses Anlage LKWO M-V einzureichen. Die amtlichen Vordrucke erhalten Sie vom Gemeindewahlleiter anlässlich der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde des Amtes Franzburg-Richtenberg. Sie werden während der Wendisch-Baggendorf am 26.09.2021 allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos ausgegeben. Nachstehend gibt die Gemeindewahlbehörde die Namen der 5. Allgemeine Hinweise Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bekannt. Unionsbürger, die bei der Bürgermeisterwahl kandidieren Der Gemeindewahlausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeits- Frau Brigitte Karallus - als Vorsitzende voraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil-oder Herr Marco Prieß - als Stellvertreter strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit Frau Maria Ollenburg - als Schriftführer ausgeschlossen sein. Frau Kerstin Martens - als Beisitzer Sie haben ihrer Zustimmungserklärung oder ihrem Wahl- Frau Christina Wegert - als Beisitzer vorschlag als Einzelbewerbung eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizu- gez. Brigitte Karallus fügen. Gemeindewahlleiter
Nr. 06/2021 -9- Franzburg-Richtenberg Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) GeoVermG NI-V) Beratender Ingenieur • Geprüfter Gutachter (GIS) Beratender Ingenieur • Geprüfter Gutachter (GIS) für Immobilienbewertung für Immobilienbewertung Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: Antrags-Nr.: SK175372 Antrags-Nr.: SK175372 Datum: 04.05.2021 Datum: 04.05.2021 Bearbeiter: R. Burghard (VT) Bearbeiter: R. Burghard (VT) Telefon: 03831 3682-0 Telefon: 03831 3682-0 Vermessungsobjekt: * Vermessungsobjekt:* Gemeinde: Gremersdorf-Buchholz Gemeinde: Gremersdorf-Buchholz Gemarkung: Grenzin; Neumühl Gemarkung: Grenzin; Neumühl Flur: 1; 1 Flur: 1; 1 Flurstück(e): 140/12, 158, 159, 164/4, 165, 166, 168/4; Flurstück(e): 140/12, 158, 159, 164/4, 165, 166, 168/4; 177, 180/1, 184/1, 203, 210/3, 247, 248/3 177, 180/1, 184/1, 203, 210/3, 247, 248/3 Lagebezeichnung: An der Försterei Grenzin Lagebezeichnung: An der Försterei Grenzin Ortsübliche Bekanntmachung Mitteilung eines Grenztermins der Offenlegung der Niederschrift (Ortsübliche Bekanntmachung) über einen Grenztermin Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rah- Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz- men eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsver- feststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Ge- fahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amt- setz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswe- liche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinfor- sen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG mations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) ge- 204) geändert worden ist, durchgeführt. ändert worden ist, * Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amts- am 28.06.2021 um 14:00 Uhr handlung nach dem GeoVermG M-V beantragt wurde oder von - Treffpunkt: Vermessungsbüro D. Schönemann ÖbVI, Amts wegen durchgeführt wird. Hainholzstraße 6 a in 18435 Stralsund - Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist(sind): Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenz- feststellung und/oder Abmarkung durch eine einmonatige Of- unbekannte Erben des verstorbenen fenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntge- Herrn Friedrich Bohn geben. als Grenznachbarn Die Bekanntgabe erfolgt für: In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des) unbekannte Erben des verstorbenen Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorge- sehenen Grenzfeststellung und/oder zur Abmarkung der Grenz- Herrn Friedrich Bohn punkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unter- als Grenznachbarn lassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der oben davon betroffen ist. angegebenen Vermessungsstelle während der Geschäfts- zeiten: Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmäch- tigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mo. - Do.: 10:00 Uhr - 16:00, Fr.: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr in der Zeit vom 29.06.2021 bis zum 29.07.2021. Besondere Hinweise: 1. Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch Rechtsbehelfsbelehrung: ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Ab- Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann inner- markung durchgeführt werden. halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. Entscheidend für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der 2. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entste- Eingang des Widerspruchs bei der Vermessungsstelle bzw. der henden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. Tag der Kenntnisnahme des Widerspruchs durch die Vermes- sungsstelle. * Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amts- Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den handlung nach dem GeoVermG M-V beantragt wurde oder von Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung Amts wegen durchgeführt wird. und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: Beginn am: .................... (z. B. Tag des Aushangs, Beginn am: ............... (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentli- Veröffentlichung im Amtsblatt) chung Ende am: .................... (z. B. Tag der Abnahme im Amtsblatt) des Aushangs) Ende am: ............... (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) ................................... ................................................. ................................ ................................ Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift
Franzburg-Richtenberg - 10 - Nr. 06/2021 Amt Franzburg-Richtenberg - ge Jahnkow). Bei mehreren Interessenten entscheidet das Höchstgebot. Die Gemeinde Glewitz beabsichtigt den Verkauf Ausschreibung Baugrundstücke Jahnkow der Grundstücke jeweils einzeln zum Höchstgebot. Bei Zustan- Ausschreibung von 2 Baugrundstücken dekommen eines Kaufvertrages sind zuzüglich zum Kaufpreis in der Gemeinde Glewitz - Ortslage Jahnkow sämtliche Nebenkosten für die Durchführung des Kaufvertra- ges, einschließlich Grunderwerbsteuer sowie Gebühren des Die Gemeinde Glewitz beabsichtigt in der Ortslage Jahnkow Grundbuchamtes und die notwendigen Vermessungskosten zu zwei Baugrundstücke im Bieterverfahren zu verkaufen. tragen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht auf Grund der Lage: Teilnahme an der Ausschreibung nicht. Die Gemeinde Glewitz 18513 Glewitz, Ortsteil Jahnkow, Freifläche zwischen Haus-Nr. ist nicht verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes 7 b und Haus-Nr. 8/9 Gebot zu entscheiden. Der Käufer verpflichtet sich, das Grund- Angaben zum Flurstück: stück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit Gemarkung Jahnkow, Flur 11, Flurstück 82, Größe: 1.996 m² einem Wohnhaus im Rahmen der bestehenden Bebauungsvor- Grundstück 1: ca. 986 m² schriften zu bebauen und dieses für Wohnzwecke mit ständi- Grundstück 2: ca. 1.010 m² gem Hauptwohnsitz der Bewohner zu nutzen. Einreichfrist für die Gebotsabgabe: Vermessung erforderlich! Verbindliche Kaufpreisangebote, mit der Mitteilung der zukünf- Das Flurstück ist derzeit als Grünlandfläche mit Baum- und He- tigen Nutzung und vom Bieter unterzeichnet, sind schriftlich bis ckenbewuchs verpachtet. Für diesen Bereich gibt es einen Bau- zum 31. Juli 2021 (Datum des Poststempels) im verschlosse- vorbescheid, der bis zum 18.05.2023 seine Gültigkeit besitzt. nen, gekennzeichneten Umschlag „Kaufpreisangebot Grund- Dieser beinhaltet den Bau von 2 Einfamilienhäusern. Da der stück Jahnkow - Nicht öffnen!“ im Amt Franzburg-Richten- Pachtvertrag für dieses Flurstück bis zum 31.12.2023 läuft und berg, Abteilung Liegenschaften, Ernst-Thälmann-Straße 71 in vorher nicht kündbar ist, muss der bestehende Pachtvertrag vom 18461 Franzburg einzureichen bzw. abzugeben. Ein Formular Käufer übernommen werden. Durch die Gemeinde wird eine Ver- kann unter nachfolgendem Kontakt angefordert werden: längerung des Bauvorbescheides bei der unteren Bauaufsichts- Amt Franzburg-Richtenberg, Abteilung Liegenschaften, Frau behörde des Landkreises Vorpommern-Rügen gestellt. Dies Röwer bedeutet, dass die Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Einfa- Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg milienhäusern bis zum 18.05.2024 rechtskräftig ist. Somit besteht Telefon: 038322 54146, E-Mail: roewer@amt-franzburg-richten- bauplanungsrechtlich nach den Vorschriften des § 34 BauGB die berg.de Möglichkeit, das Flurstück zu bebauen. Das Grundstück liegt ver- kehrsmäßig an der Gemeindestraße, die abwassermäßige Ent- ����������������������������������������������������������������������������������������������������� sorgung erfolgt in diesem Bereich dezentral. Verbindliches Kaufpreisangebot Abgabe bis 31. Juli 2021 (Datum des Poststempels) Bieter Anschrift ����������������������� �������������������������������������������������������������������������� Kaufgegenstand: Unbebaute Baugrundstücke in der Ortslage Jahnkow mit den nachfolgend aufgeführten Größen: Auswahl Größe Einzelpreis Angebotsabgabe €/m² Gesamtpreis in € Grundstück 1 ca. 986 m² Grundstück 2 ca. 1.010 m² Beabsichtigte/s Nutzung/Vorhaben: ����������������������������������������������������������������������������������������������������� Hinweise: Der Verkehrswert entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert und sollte mindestens 7,00 €/m² betragen. Bitte beachten Sie für die Abgabe Ihres Gebots, dass ein Verkauf unter diesem Wert nicht erfolgen kann. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht auf Grund der Teilnah- me an der Ausschreibung nicht. Die Gemeinde Glewitz ist nicht verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes Gebot zu entscheiden. Mit der Abgabe des o. g. Kaufpreisangebotes erklärt der Bieter mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zuzüg- lich zum Kaufpreis sämtliche Nebenkosten für die Durch- führung des Kaufvertrages (Notarkosten, Gebühr Grund- buchamt u. a.) einschließlich Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten übernimmt. ����������������������������������������������� ���������������������������������������������������� Ort, Datum Unterschrift Angebotsbedingungen: Bekanntmachung zum Vorentwurfs- und Auslegungsbe- Das Gebot sollte mindestens 7,00 € je Quadratmeter betra- schluss zum selbständigen B-Plan Nr. 1 Sondergebiet „So- gen (entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert in der Ortsla- larpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
Nr. 06/2021 - 11 - Franzburg-Richtenberg Bekanntmachung über die frühzeitige Während dieser Auslegung können Stellungnahmen zum Vor- entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht werden. nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Die Satzung wird als selbständiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 2 zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt. Nach §10 Abs. 2 BauGB bedarf der selbständige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2 der Ge- Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ nehmigung des Landkreises Vorpommern-Rügen. der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz Gremersdorf-Buchholz, 28.05.2021 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.04.2021 den Vorentwurf zur Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sonder- gebiet „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buch- holz sowie der Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt- gemacht. Das Plangebiet befindet sich südlich der Hauptstr. Nr. 2 und Bekanntmachung der Stadt Franzburg westlich der Hauptstr Nr. 3 im Ortsteil Buchholz, auf dem Flur- zum Beschluss der Stadtvertretung stück 49 der Flur 21 der Gemarkung Buchholz. Franzburg Nr. 27/21 vom 25.05.2021 Ziel der Planung ist es, auf einer Fläche von 0,6 ha mit dem selb- ständigen Bebauungsplan Nr. 1 auf dem genannten Flurstück über den geänderten Entwurf und die die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zu ermöglichen. Auslegung der Ergänzungssatzung Der Vorentwurf zur Satzung zum selbständigen Bebauungsplan gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Nr. 1 Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gre- mersdorf-Buchholz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Stadt Franzburg für einen Bereich den textlichen Festsetzungen (Text Teil B) sowie der Begrün- südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße dung mit Umweltbericht nebst Anlagen können zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (für die in der Fassung von 05-2021 Dauer eines Monats) in der Zeit Geltungsbereich der Ergänzungssatzung vom 21.06.2021 bis 23.07.2021 Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich (während folgender Zeiten: Mo. und Do. von 08:00 bis im nördlichen Teil des Stadtkerns. Er wird im Norden durch 16:00 Uhr, Di. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mi. von 08:00 bis Wohnbebauung und gärtnerische Nutzung, im Osten durch die 15:00 Uhr und Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr) oder nach telefoni- Ernst-Thälmann-Straße und die sich anschließende straßen- scher Absprache im Amt Franzburg-Richtenberg (Verwaltungs- sitz Franzburg, E.-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg) sowie im begleitende Bebauung sowie im Süden und Westen durch die Internet auf der Homepage der Gemeinde Gremersdorf-Buch- vorwiegend aus Wohngebäuden bestehende Bebauung an der holz unter Rosmarinstraße begrenzt. Zu diesem Geltungsbereich gehören https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/gremersdorf-buch- die in der Gemarkung Franzburg, Flur 1, liegenden Flurstücke holz.html 27/136 teilweise, 27/137 teilweise, 27/238 teilweise, 27/300 teil- (Bekanntmachungen BauGB) von jedermann eingesehen wer- weise, 27/302, 27/304 teilweise, 27/306 und 27/307 sowie das den. in der Gemarkung Neubauhof, Flur 1 liegende Flurstück 13/10 Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist der Vorent- teilweise. wurfsunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemei- Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 3.121 m2 und ist im Plan nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei- dende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung blau schraffiert dargestellt. des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB). Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB für einen Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße der Stadt Franzburg 1. In Auswertung der zum Entwurf von 10-2020 in der Ge- samtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen vom Übersichtsplan mit Räumlichen Geltungsbereich (blau) der Sat- 19.02.2021 vorgebrachten Hinweise und Forderungen wurden zung zum B-Plan Nr. 1 „Solarpark Buchholz„ der Gemeinde Gre- die textlichen und zeichnerischen Planunterlagen in folgenden mersdorf-Buchholz [Quelle: www.gaia-mv.de] wesentlichen Punkten überarbeitet:
Franzburg-Richtenberg - 12 - Nr. 06/2021 - Präzisierung des Geltungsbereiches zur Abgrenzung zwi- 3. schen Innen- und Außenbereich Die vom geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § - Reduzierung der Festsetzungsdichte entsprechend den 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Mindestanforderungen an eine Ergänzungssatzung mit Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße betroffenen städtebaulicher Begründung Behörden und Grundstückseigentümer werden nach § 4 Abs. 2 - Ergänzung der Planunterlagen um die Fachgutachten zur BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB von der Auslegung benach- Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und zu den Naturschutz- richtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. fachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen 4. Prüfung Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Ab- a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. satz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Bereich Franzburg, den 25.05.2021 südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße, bestehend aus Plan- zeichnung und Begründung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung und Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung, in der Fassung von 05-2021 wurde durch die Stadtvertretung Franzburg am 25.05.2021 gebilligt. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung schafft die bauplane- rischen Voraussetzungen für die Schließung einer größeren Baulücke an der Ernst-Thälmann-Straße zur Erhaltung und Auf- wertung des Stadtgefüges. Mit Umsetzung der durch die Satzung eröffneten Bebauungs- möglichkeiten kann auf mindestens vier Grundstücken eine individuelle Bebauung für nachgefragte innerstädtische Wohn- Amt Franzburg-Richtenberg - grundstücke ermöglicht werden. Herr Böhme kein Schiedsmann mehr Die Ergänzungssatzung wird aus dem wirksamen Flächennut- zungsplan der Stadt Franzburg i. d. F. der 1. Änderung entwi- Bekanntmachung ckelt und berücksichtigt die grundlegenden Planungsempfeh- Herr Michael Böhme aus Sievertshagen ist seit 2018 stellvertre- lungen des Städtebaulichen Rahmenplanes. Vorhaben, die die tender Schiedsmann im Amt Franzburg-Richtenberg. Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Mit elektronischer Nachricht vom 25.05.2021 gab Herr Böhme nach sich ziehen, sind nicht geplant. bekannt, dass er dieses Amt mit Wirkung vom 31.07.2021 nie- Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erfor- derlegt. Herr Böhme verlegt seinen Wohnsitz nach Hamburg. derlich. Das Ergänzungsgebiet befindet sich außerhalb von Der Schiedsmann, Herr Tschirpke, und auch das Amtsgericht Schutzgebietskulissen eines Natura 2000-Gebietes. Stralsund wurden über die Niederlegung des Amtes informiert. 2. gez. Brigitte Karallus Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 stellv. LVB Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Be- reich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbi- lanzierung und Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung von 05-2021, liegt gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB von Montag, den 21.06.2021 bis Freitag, den 23.07.2021 Vermietungen von Wohnungen, (jeweils einschließlich) Wohngemeinschaften und Gewerberäumen im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461 Franzburg, Ernst-Thäl- in unserem Amtsbereich durch: mann-Straße 71 im Bauamt während folgender Zeiten: Wohnungsbaugesellschaft mbH Richtenberg Montag, Mittwoch von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 14:30 Uhr Bahnhofstraße 32 Dienstag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 18461 Richtenberg von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel.: 038322 536-0 Donnerstag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und Fax: 038322 536-99 von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr E-Mail: info@wbg-richtenberg.de Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Homepage: www.wbg-richtenberg.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Wohnungen zu vermieten Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann.Stel- (Bezug nach Vereinbarung) lungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht frist- Glewitz, Dorfstraße 40 gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschluss- 3-Raum-Wohnung 59,70 qm fassung zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 NKM 298,00 € zuzüglich Nebenkosten Nr. 3 BauGB der Stadt Franzburg für einen Bereich südwestlich Verbrauchsausweis; 113,0 kWh/(m²a); Öl; Baujahr 1960; E der Ernst-Thälmann-Straße unberücksichtigt bleiben. Glewitz, Voigtsdorf 20 Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, 3-Raum-Wohnung 62,20 qm Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt NKM 310,00 € zuzüglich Nebenkosten Franzburg-Richtenberg in 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann- Verbrauchsausweis; 165,0 kWh/(m²a); Öl; Baujahr 1950; F Straße 71 im Bauamt eingesehen werden. Ergänzend können die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- Richtenberg, Am Markt 1 und Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage des 2-Raum-Wohnung 39,44 qm Amtes Franzburg-Richtenberg unter https://amt-franzburg-rich- NKM 220,00 € zuzüglich Nebenkosten tenberg.de/franzburg.html eingesehen werden. Verbrauchsausweis; 184,0 kWh/(m²a); Gas; Baujahr 1800; F
Sie können auch lesen