MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde Bretzwil 36. Jahrgang Nr. 141 Erscheint vierteljährlich Juni 2021 Auflage: 380 Exemplare Redaktionsadresse: Gemeindeverwaltung Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil Redaktionsschluss: Jeweils der 5. des Monats vor Quartalsende Inserate: 1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.-- Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 076 415 42 07. Für dringende Angelegenheiten jederzeit. Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 2 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates I DIENSTBARKEITSVERTRAG STIFTUNG KIRCHENGUT BASELLAND In Zusammenhang mit der von der Stiftung Kirchengut Baselland auf der Parzelle 1045 der Einwohnergemeinde Bretzwil erstellten Stützmauer wurde ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der jeweilige Eigentümer der Parzelle 1047, aktuell die Stiftung Kirchengut Baselland die gesamte Stützmauer, insbesondere den sich auf Parzelle 1045 befindlichen Teil in einem guten Zustand zu halten und die dafür erforderlichen Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen. Zudem obliegt dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 1047 die Werkeigentümerhaftung gemäss Artikel 58 Abs. 1 OR. OPTIMIERUNG ICT PRIMARSTUFE BRETZWIL Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung auf der Primarstufe wurde vom Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zusammen mit der Lehrerschaft und dem Gemeinderat die damit in den nächsten fünf Jahren notwendigen Investitionen definieren soll. Dies aufgeteilt in die Bereiche Infrastruktur, Support, Anschaffungen von Gerätschaften sowie Weiterbildung der Lehrpersonen. Basierend auf diesem Fünfjahresplan wird der Gemeinderat im Anschluss gestützt auf die finanziellen Möglichkeiten über die Aufnahme eines entsprechenden Betrags in die Budgets der Einwohnergemeinde der nächste Jahre entscheiden. RÜCKTRITT AFFOLTER DAVID ALS JAGDAUFSEHER Der vom Amt für Wald beider Basel als Jagdaufseher für die Gemeinde Bretzwil eingesetzte David Affolter-Abt hat per den 23. Februar 2021 seinen Rücktritt von diesem Amt erklärt. Der Gemeinderat dankt David Affolter-Abt an dieser Stelle für seine rund fünfjährige Tätigkeit als Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil. Nach dem Rücktritt von David Affolter-Abt verbleibt Jean Alt-Remy als alleiniger Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil. Über einen Vorschlag für die Nachfolge von David Affolter-Abt als zweiter Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil zuhanden des Amtes für Wald beider Basel entscheidet die Jagdgesellschaft Bretzwil. KANTONALE ALARMÜBUNG FEUERWEHR Am 3. Mai 2021 wurde vom Feuerwehrinspektorat Basel-Landschaft um 14.30 Uhr eine gemeinsame kantonale Alarmübung der Feuerwehren Bretzwil und Wasserfallen durchgeführt. Innerhalb von 10 Minuten waren insgesamt 15 Angehörige der Feuerwehr vor den Feuerwehrmagazinen in Reigoldswil und Bretzwil anwesend. Als Vorgabe wären acht Angehörige der Feuerwehr verlangt gewesen. Gleichermassen konnten die weiteren Aufträge, ein Einsatzleiter gekennzeichnet und mit einem Funk Polycom ausgerüstet, ein Maschinist bedient das Fahrzeug, das Stellen einer Schiebeleiter, das Erstellen einer Druckleitung ab Fahrzeug mit Wasserabgabe sowie sechs Angehörige der Feuerwehr mit Atemschutz ausgerüstet innerhalb der vorgegebenen 10 Minuten erfüllt werden. Bezogen auf die Feuerwehr Bretzwil waren 8 Angehörige innerhalb von 10 Minuten eingerückt. Nach 15 Minuten waren es 12 (gesamthaft 20) und nach 20 Minuten 15 (23). BANNTAG 2021 Turnusgemäss hätte in diesem Jahr am Auffahrtstag, den 13. Mai 2021 ein Banntag stattgefunden. Unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geltenden Massnahmen konnte der Banntag leider nicht durchgeführt werden. In Anbetracht der erwarteten Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat der Gemeinderat entschieden, den Banntag auf Samstag, den 18. September 2021 zu verschieden. Bei diesem neuen Termin gilt es zu beachten, dass das Durchführen des Banntags am 18. September 2021 wiederum von der dannzumaligen epidemiologischen Lage abhängig ist und ein definitiver Entscheid folglich erst im Verlauf des Monats August 2021 gefällt werden kann.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 3 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates II II VERKEHRSPOLIZEILICHE ERKEHRSPOLIZEILICHE ANORDNUNG SÄGEGASSE Unter Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner hat der Gemeinderat für den relativ schmalen Bereich der Sägegasse ab dem Beginn der Steigung die Signalisation eines Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder mit einer Zusatztafel "Landwirtschaft und Zubringerdienst gestattet" beschlossen. Die neue Signalisation ersetzt zugleich das ab dem Ende des Siedlungsgebiets bislang gültige allgemeine Fahrverbot und gilt damit auch für die hinterliegenden Waldwege. Mit dieser Massnahme soll der motorisierte Verkehr auf der Sägegasse auf ein Minimum eingeschränkt und damit kritische Verkehrssituationen zukünftig vermieden werden. ÄNDERUNG GEMEINDEORDNUNG BÜRGERGEMEINDE Am 4. Dezember 2020 hat die Bürgergemeindeversammlung die Gemeindeordnung angepasst. Die Änderung der Gemeindeordnung wurde zudem am 7. März 2021 an der Urne mit 53 Ja und 10 Nein-Stimmen gutgeheissen. Gemäss § 168 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden ist die Gemeindeordnung oder die Änderung derselben dem kantonalen Aufsichtsorgan zur Genehmigung vorzulegen. Als Aufsichtsorgan über die Gemeinden amtet der Regierungsrat. Die Änderung der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Bretzwil wurde vom Regierungsrat als rechtskonform eingestuft und infolgedessen genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgte rückwirkend per den 1. Januar 2021. BEITRAG SWISSLOS-FONDS TIERPRÄPARATE PRIMARSCHULE BRETZWIL Gestützt auf ein vom Gemeinderat eingereichtes Gesuch hat der Regierungsrat an die geplante Restauration der Tierpräparate der Primarschule Bretzwil aus dem Swisslos-Fonds einen einmaligen Beitrag in der Höhe von Fr. 4'000.-- bewilligt. Bedingung ist, dass in geeigneter Form auf die Swisslos-Fondsunterstützung hingewiesen wird. Die Kosten der Restauration der Tierpräparate der Primarschule Bretzwil belaufen sich auf insgesamt rund Fr. 8'500.--. Dank dem Beitrag aus dem Swisslos-Fonds können diese Arbeiten im Jahr 2021 ausgeführt werden. ZUWEISUNG FLÜCHTLINGSFAMILIE Nachdem in der Gemeinde Bretzwil seit längerer Zeit keine Personen des Asylrechts mehr betreut worden sind, wurde der Sozialhilfebehörde Bretzwil vom Kantonalen Sozialamt eine vierköpfige Familie aus dem Sudan mit Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren zugewiesen. Die Flüchtlingsfamilie wird am 23. Juni 2021 im Rahmen des Ressettlement-Programms in die Schweiz einreisen und nach einem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum anfangs Juli 2021 die von der Sozialhilfebehörde Bretzwil zu diesem Zweck in der Liegenschaft Hauptstrasse 54 gemietete 3-Zimmer-Wohnung beziehen. SÖMMERUNG STIERENBERG 2021 Am 26. Mai und am 2. Juni 2021 sind insgesamt 10 Rinder, 45 Mutterkühe mit ihren aktuell 40 Kälbern sowie ein Stier zur diesjährigen Sömmerung auf den Stierenberg aufgeführt worden. Mit den gesamthaft 96 Tieren, die den Sommer 2021 während 105 Tagen auf den Weiden des Stierenbergs verbringen, konnte die maximale Kapazität des Stierenbergs einmal mehr vollumfänglich ausgeschöpft werden. UNTERSTÜTZUNG ESAF PRATTELN 2022 Auf der Grundlage einer entsprechenden Anfrage hat der Gemeinderat entschieden, die Präsenz der Baselbieter und Basler Gemeinden am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln angesichts der schweizweiten Ausstrahlung sowie der längerfristigen Einmaligkeit dieses Anlasses mit Fr. 500.-- zu unterstützen. Mit diesem Betrag wird auf dem Festplatz ein Brunnen der Gemeinden mit einem mit den Gemeindewappen verzierten Brunnenstock aufgestellt. Im Anschluss an das Fest soll dieser Brunnen an einem dafür geeigneten Ort platziert werden und damit nachhaltig an das ESAF 2022 in Pratteln erinnern.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 4 Vernehmlassungen I Jahresarbeitszeit und Berufsauftrag Lehrpersonen Gemäss dem kantonalen Personalgesetz gilt für alle Staatsangestellten die gleiche Jahresarbeitszeit. Für Lehrerinnen und Lehrer ist deren Aufteilung auf spezifische Aufgabenbereiche im Berufsauftrag geregelt. Der Grundauftrag der Lehrpersonen wird zukünftig aus den vier Bereichen Unterricht, unterrichtsbezogene Aufgaben, schulbezogene Aufgaben und Personalentwicklung beziehungsweise Weiterbildung bestehen. Der auf die ersten beiden Bereiche entfallende Anteil der Jahresarbeitszeit wird für die Primarstufe von 84 auf 89 Prozent und für alle anderen Stufen von rund 87 auf 92 Prozent erhöht. Für die Schule notwendige Spezialfunktionen, wie zum Beispiel die Klassenleitung, die Pensenplanung oder die Projektarbeit werden dem erweiterten Berufsauftrag zugeordnet und sind von der Schulleitung so auszugestalten, dass die Auslastung der betreffenden Lehrpersonen zusammen mit ihrem Grundauftrag maximal 100 Prozent ergibt. Strukturelle jährlich wiederkehrende Mehrkosten können sich durch den Entscheid der einzelnen Gemeinden für die Variante der Klassenleitung als Spezialfunktion auf der Primarstufe ergeben. Würden alle Gemeinden die Personalressourcen für den erweiterten Auftrag auf das heutige Niveau der Sekundarschulen anheben, entstünden jährlich wiederkehrende Mehrkosten von rund 2.3 Mio. Franken pro Jahr. An einer Tagsatzung hat sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden mit den wesentlichen Fragestellungen beschäftigt. Dabei sprach sich die Tagsatzung für die Autonomie der Gemeinden gemäss § 47a der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft sowie das Modell der Vertrauensarbeitszeit aus, da von den Lehrpersonen ein hohes Mass an Selbstorganisation erwartet wird und in einer Selbstdeklaration erfasste Stunden nicht kontrolliert werden können. Die entsprechenden Anliegen der Gemeinden wurden von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion vollumfänglich aufgenommen. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Dekretsänderung und Anpassung der Ausführungsbestimmungen deshalb zu. Gebäudeversicherungsgesetzgebung Das bisherige Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken datiert aus dem Jahr 1981. Es ist in vielen Aspekten nicht mehr zeitgemäss, trägt den heutigen Gegebenheiten nicht mehr genügend Rechnung und bedarf deshalb einer Totalrevision. Ziel dieser Vorlage ist es, das bisherige Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken durch ein neues, modernes Gebäudeversicherungsgesetz abzulösen, um für die Anspruchsgruppen der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung weiterhin einen zukunftsorientierten Versicherungsschutz gewährleisten zu können. In der neuen Gebäudeversicherungsgesetzgebung sind die folgenden Neueinschlüsse von bisher nicht versicherten Risiken enthalten: Felssturz und Erdfall sowie Feuer, Explosion und Schäden als Folge von abstürzenden Luft-, respektive Raumfahrzeugen. Folgende Leistungsverbesserungen werden eingeführt: Ausschüttung von Rechnungsüberschüssen, eine Härtefallregelung, Schadenersatz anlässlich der Schadensbekämpfung, der Ausnahmefall: Versicherungsleistungen, die den Versicherungswert übersteigen können sowie mehr Flexibilität bezüglich des Zeitpunkts der Auszahlung von Schadensummen. Verbesserte Zusatzleistungen, die zukünftig betragsmässig höher entschädigt werden: Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten, Mietzinsausfall von Bastelräumen und Autoeinstellplätzen sowie die Kosten für Massnahmen vor Schadeneintritt. Alle diese Neueinschlüsse, Leistungsverbesserungen und höher vergüteten Zusatzleistungen haben für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer keine höheren Prämien zur Folge. Mit den vorgesehenen Änderungen liegt ein totalrevidiertes, gut strukturiertes Gesetz mit klaren Aussagen ohne grossen Interpretationsspielraum vor. Weiter wurden die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen, die bis anhin nicht konkret geregelt waren, geschaffen. Die Änderungen betreffen die Gemeinden in ihrer politischen Funktion nicht. Das Thema Feuerwehr, das die Gemeinden vor allem betrifft und beschäftigt, ist in einem eigenen Gesetz geregelt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf eine Stellungnahme zum Gebäudeversicherungsgesetz und -dekret verzichtet.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 5 Vernehmlassungen II Zukunft Volksschule Im Mai 2019 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion über die von ihr als ungenügend bewerteten Ergebnisse der ersten schweizweiten Überprüfung der Grundkompetenzen an der Volksschule orientiert. Diese waren in den Fächern Mathematik im damaligen vierten und letzten Sekundarschuljahr klar unterdurchschnittlich und im Fach Deutsch im 6. Primarschuljahr nur durchschnittlich ausgefallen. Unter Einbezug des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden, der Landratsfraktionen sowie der Schulbeteiligten wurden in der Folge konkrete Massnahmen für die Primar- und Sekundarschule ausgearbeitet, die den Bildungserfolg für alle Baselbieter Kinder und Jugendlichen nachhaltig sichern, über sieben Jahre umgesetzt und in ihrer Wirkung überprüft werden sollen. Das Programm Zukunft Volksschule sieht neben der Stärkung von Deutsch und Mathematik in der Stundentafel zusätzlich die schulische und ausserschulische Leseförderung mit einem Aus- und Weiterbildungsprogramm für die Lehrpersonen vor. Für die 4. bis 6. Klasse der Primarschule sowie die Leistungszüge A und E der Sekundarschule sollen für die Sicherung der Vermittlung der grundlegenden Fähigkeiten sogenannte SOS-Lektionen zur Verfügung gestellt werden. Diese können von den Schulleitungen bei Bedarf befristet zur Bewältigung schwieriger Lernsituationen eingesetzt werden. Die Lernziele des Bereichs Medien und Informatik sollen sowohl an der Primar-, als auch an der Sekundarschule neu in eigenen Stundengefässen vermittelt werden. In der 5. und 6. Primarklasse erfolgt dafür die Kompensation von je einer Lektion in Natur, Mensch und Gesellschaft. In mindestens einem Primarschuljahr soll Medien und Informatik in Halbklassen unterrichtet werden. Das Schwerpunktprogramm Zukunft Volksschule wird ab dem Schuljahr 2022/2023 über einen Zeitraum von sieben Jahren umgesetzt. Für das entsprechende Programm stellt der Regierungsrat dem Landrat den Antrag für eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von rund 49.66 Mio. Franken. Den Einwohnergemeinden erwachsen mit der Einführung von SOS-Lektionen an der Primarschule sowie für die Stärkung von Medien und Informatik mit einem eigenen Lektionengefäss in der 5. und 6. Klasse über einen Zeitraum von sieben Jahren Mehrkosten von gesamthaft maximal 12.43 Mio. Franken. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind aus der Sicht des Gemeinderats verständlich, nachvollziehbar und auf die Ziele ausgerichtet. Die Primarstufe wird einen Beitrag zur massvollen Digitalisierung unserer Gesellschaft leisten müssen. In den letzten Jahren und auch in den kommenden Monaten sind im Bereich der Primarstufe zahlreiche Massnahmen und Projekte aufgegleist worden. Schulbehörden, Schulleitung und Lehrerinnen/Lehrer sind zu stark mit solchen Vorhaben belastet. Es ist aus der Sicht des Gemeinderats dringend angezeigt, Ruhe im Schulbereich einkehren zu lassen. Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen der natürlichen Personen wird auf Gemeindeebene für die Primarstufe verwendet. Mit jeder Kostensteigerung im Bildungsbereich wird der Handlungsspielraum der Gemeinden noch enger. Elementare Zukunftsinvestitionen leiden darunter. Der Gemeinderat verlangt deshalb, dass bei der Einführung von neuen Elementen alte aufgegeben werden, so dass solche Neuerungen insgesamt kostenneutral eingeführt werden können. Damit verbunden erwartet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Veränderung in den Schülerzahlen eine Deckelung der Kosten im Bildungsbereich auf Gemeindeebene. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die vorgeschlagenen SOS-Lektionen zu nennen, die nicht zusätzlich eingeführt werden dürfen, sondern ein Teil des bestehenden Finanzrahmens bilden müssen. Im Weiteren ist der Gemeinderat der Meinung, dass das Thema Medien und Informatik möglichst umfassend in den gesamten Regelunterricht eingebunden werden sollte, wobei einem eigenen Stundengefäss ohne Halbklassenunterricht durchaus zugestimmt werden kann. Für den Gemeinderat ist es zudem nachvollziehbar, dass die Digitalisierung eine Befähigung der Lehrkräfte bedingt, was mit dem Projekt PICTS angestrebt wird. Allerdings vertritt der Gemeinderat die Meinung, dass diese Mehrkosten auf maximal vier Jahre befristet werden müssen. Danach sollten die Fähigkeiten so weit verbreitet sein, dass kein Sonderaufwand mehr betrieben werden muss.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 6 Vernehmlassungen III Parkplatzerstellungspflicht Mit der vorliegenden Landratsvorlage soll den Gemeinden die Kompetenz zur Regelung des Parkierungsbedarfs übertragen werden. Dabei können sie unter Berücksichtigung von regionalen und kantonalen Interessen in einem Reglement eigene Kriterien für die Lockerung oder gänzliche Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung von Autoabstellplätzen festlegen. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, unter Beachtung regionaler Aspekte, insbesondere der Abstimmung von Siedlung und Verkehr die Gemeindeautonomie zu stärken und flexibler auf unterschiedliche Parkierungsbedürfnisse in den Gemeinden einzugehen. Verzichtet eine Gemeinde auf eine eigene Regelung, so gelten die bisherigen Bestimmungen für die Berechnung des Parkplatzbedarfs weiter. Das Bauinspektorat hat die Gemeinden in der Form eines VAGS-Projekts frühzeitig in die Fragestellungen zum Raumplanungs- und Baugesetz einbezogen. Die differenzierten Sichtweisen der Vertreterinnen und Vertreter des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden sind aufgenommen worden, indem eine variable Lösung entwickelt wurde. Diejenigen Gemeinden, die die heutige Lösung als zweckdienlich erachten, können automatisch bei dieser verbleiben (im Wesentlichen 1.3 Parkplätze pro Wohneinheit, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl). Für diejenigen Gemeinden, die aufgrund einer speziellen Situation oder Entwicklung von der heutigen Lösung abweichen möchten, besteht die Möglichkeit, dafür in einem Reglement die entsprechenden Grundlagen zu schaffen. Der Gemeinderat erachtet dies als zielführende, variable, auf die Bedürfnisse der Gemeinden ausgerichtete Lösung im Sinne von § 47a der Verfassung und stimmt der geplanten Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes deshalb zu. Fahrplanvernehmlassung 2022 Im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird die Gemeinde Bretzwil mit den Linien 71 und 111 bedient. Eine Kontrolle des für das Jahr 2022, gültig ab dem 12. Dezember 2021 geplanten Fahrplans hat ergeben, dass bei diesen beiden Buslinien im Vergleich zum aktuellen Fahrplan keine Änderungen vorgesehen sind. Neu drei Kurspaare anstatt wie bislang lediglich ein Kurspaar umfasst die Nachtverbindung von Basel über Dornach, Seewen nach Bretzwil jeweils von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Grundsätzlich begrüsst der Gemeinderat zum einen das unveränderte Angebot auf den Buslinien 71 und 111 sowie zum andern die zwei zusätzlichen Nachtverbindungen. Allerdings hätte sich der Gemeinderat gewünscht, dass die Nachtverbindungen neu auf die Linie 111 mit einer Verbindung von Liestal nach Bretzwil gelegt worden wären. Basierend auf den Erläuterungen zum 9. Generellen Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2022 bis 2025 ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass diese Umstellung per den 12. Dezember 2021 erfolgen wird. Im 9. Generellen Leistungsauftrag wird dazu festgehalten, dass das Konzept der Nachtverbindungen überarbeitet und neu den Tagesstrukturen angepasst wurde. Gestützt auf diesen Sachverhalt würde es der Gemeinderat sehr begrüssen, wenn der Fahrplan nochmals angepasst und die Nachtverbindungen nach Bretzwil komplett auf die Linie 111 gelegt werden könnten.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 7 Coronavirus COVID- COVID-19 Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Wie bereits vor einem Jahr im Monat Juni hat sich die Situation rund um die COVID-19- Pandemie in den letzten Wochen deutlich entspannt, die Fallzahlen sind rückläufig und nach einer längeren Zeit, in der vieles nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, konnten vom Bundesrat die ersten Lockerungsschritte bekannt gegeben werden. Weiterhin gilt es allerdings, die gegenwärtig noch geltenden Massnahmen zu beachten. Mit der notwendigen Vorsicht dürfte einem entspannten Sommer vermutlich jedoch nichts im Wege stehen, was uns allen sicherlich gut tun wird. Wesentlich zur Verbesserung der momentanen Lage, insbesondere in den Spitälern und in den Alters- und Pflegeheimen hat die seit anfangs Jahr zur Verfügung stehende Impfung beigetragen. In diesem Zusammenhang darf gehofft werden, dass mit der zunehmenden Anzahl vollständig geimpfter Personen die Fallzahlen im kommenden Herbst nicht mehr so stark ansteigen, wie im vergangenen Jahr. Bei der Impfung handelt es sich letztlich auch um einen Akt der Solidarität. Mit einer Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch diejenigen Personen, die sich aktuell nicht impfen lassen können. Zum Beispiel die Kinder oder Personen mit einer Krankheit, die eine Impfung nicht zulässt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation dürften nach den Sommerschulferien auch die Vereinsaktivitäten wieder in einem mehr oder weniger normalen Rahmen stattfinden können. Dies freut den Gemeinderat ausserordentlich. Leisten die Dorfvereine doch einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde. Ebenfalls ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte, wenn irgendwie möglich, die Seniorenausfahrt, die Jungbürgeraufnahme sowie den Banntag durchzuführen. Der Gemeinderat blickt somit positiv in die Zukunft. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne und erholsame Sommerzeit. Passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben Sie gesund! Gemeinderat Bretzwil Bürgergemeindeversammlung vom 11.06.2021 1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember Dezember 2020 ://: Dem Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 wird ohne Gegenstimme zugestimmt. 2. Rechnung 2020 2020 der Bürgergemeinde ://: Die Rechnung 2020 der Bürgergemeinde wird ohne Gegenstimme genehmigt. Einwohnergemeindeversammlung Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2021 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 ://: Dem Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 wird ohne Gegenstimme zugestimmt. 2. Rechnung 2020 2020 der Einwohnergemeinde ://: Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde wird ohne Gegenstimme genehmigt.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 8 Kommunale Wahlen vom 13. Juni 2021 ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS DES WAHLBÜROS BRETZWIL FÜR DEN REST DER AMTSPERIODE BIS AM 30. JUNI 2024 Zahl der Stimmberechtigten: 582 Gewählt wurde: Zahl der eingelegten Wahlzettel: 285 Zahl der leeren Wahlzettel: 16 Häner Sarah 259 Zahl der ungültigen Wahlzettel: 4 Zahl der gültigen Wahlzettel: 265 Andere 6 Absolutes Mehr: 133 Stimmbeteiligung: 49.0 % Gestützt auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 hat der Gemeinderat die Wahl eines Mitglieds des Wahlbüros Bretzwil für den Rest der Amtsperiode bis am 30. Juni 2024 erwahrt. An dieser Stelle möchte es der Gemeinderat nicht unterlassen, Sarah Häner ganz herzlich zu dieser ehrenvollen Wahl zu gratulieren und ihr bei ihrer neuen Aufgabe viel Freude und alles Gute zu wünschen. Vertragen des Wahlmaterials In Zusammenhang mit den Abstimmungen und Wahlen vom 13. Juni 2021 wurde das Stimm- und Wahlmaterial letztmals von Lea Huber an die Einwohnerinnen und Einwohner verteilt. Lea Huber hat diese Aufgabe in den letzten 10 ½ Jahren bei jedem Wetter, ob warm oder kalt stets sehr zuverlässig erledigt. An dieser Stelle möchte es der Gemeinderat nicht unterlassen, Lea Huber für das langjährige Vertragen des Wahlmaterials ganz herzlich zu danken. Als Ersatz für Lea Huber suchen wir eine pflichtbewusste Person im Alter von mindestens 14 Jahren, die diese Aufgabe ab dem 1. August 2021 übernehmen möchte. Verteilt über das Jahr finden in der Regel vier Abstimmungen und Wahlen statt. Das zu verteilende Stimm- und Wahlmaterial wird von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt und muss jeweils in einem Zeitfenster von rund 14 Tagen in die Haushalte verteilt werden. Haben Sie Interesse an dieser Aufgabe, dann melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung. Gerne steht Ihnen der Gemeindeverwalter Rolf Schweizer für weitere Auskünfte zur Verfügung. Gemeindeverwaltung Bretzwil Auftragsvergaben Plattenlegerarbeiten Schulgasse 5 Rückschnitt Bäume Stierenberg Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil Forstbetrieb Frenkentäler, Waldenburg Bauleitung Erschliessung Rösi Beschaffung Verkehrssignale/Spiegel Sutter Ingenieur- u. Planungsbüro AG, Liestal Stöcklin AG, Ettingen Instandstellen Vorplatz Gemeindezentrum Winterjacke/Schuhe Gemeindearbeiter Gysin Tiefbau AG, Hölstein Protex AG, Balsthal Druck Mitteilungsblatt Kuverts Verwaltung Lüdin AG Digitaldruck, Liestal Dietschi Print & Design AG, Olten Diesel Werkhof / Heizöl Wärmeverbund Service Traktoren Werkhof Martin Fasler AG, Bretzwil Gyr Landmaschinen AG, Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 9 Trinkwasserkontrolle BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG VOM 7. APRIL 2021 Proben Nr. Probenbeschreibung P-20-001546 83.10 A Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation P-20-001547 83.15 A Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation P-20-001548 83.15 AF Rohwasser, nach Ultrafiltration, vor UV P-20-001549 83.15 AUV Rohwasser, nach Ultrafiltration und UV P-20-001550 83.95 N Reservoir, Abgang Netz P-20-001551 83.991 N Netzwasser Sägerei Sasse Feldtest 83.10 A 83.15 A 83.15 AF 83.15 AUV 83.95 N 83.991 N Wassertemp. Grad Celsius 8.37 8.83 --- --- --- --- Bakteriologische Resultate Aerobe mesoph. Keime mL 120 32 0 0 4
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 10 Mutation Mutation Zonenplanung Siedlung INFORMATIONS- UND MITWIRKUNGSVERFAHREN Nachdem die Mutation der Zonenplanung Siedlung in Bezug auf den Gewässerraum und die Naturgefahrenzonen gestützt auf den Vorprüfungsbericht des kantonalen Amts für Raumplanung nochmals überarbeitet wurde und sich die Situation in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verbessert hat, besteht in einem nächsten Schritt die Möglichkeit, das gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vorgeschriebene Informations- und Mitwirkungsverfahren, inklusive einer Informationsveranstaltung für die Grundeigentümerinnen und -eigentümer durchzuführen. Das Informations- und Mitwirkungsverfahren betreffend die Mutation der Zonenplanung Siedlung findet vom 16. August 2021 bis am 10. September 2021 statt. In dieser Zeit können die Planunterlagen auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Planunterlagen stehen zudem ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Bretzwil zur Verfügung. Die Bevölkerung kann zum vorliegenden Entwurf der Mutation der Zonenplanung Siedlung zuhanden des Gemeinderats Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Am Mittwoch, den 18. August 2021 um 19.30 Uhr wird zudem je nach der Entwicklung der COVID-19-Pandemie im Gemeindezentrum oder in der Turnhalle des Baumgartenschulhauses eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Dannzumal werden die verschiedenen Planunterlagen durch Volker Meier von der Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG vorgestellt und Fragen beantwortet. Im Anschluss an das Informations- und Mitwirkungsverfahren wird vom Gemeinderat die definitive Vorlage ausgearbeitet, so dass die Mutation der Zonenplanung Siedlung an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2021 traktandiert werden kann. Die Genehmigung vorausgesetzt erfolgt anschliessend das Planauflageverfahren, in dessen Rahmen eine Einsprachemöglichkeit besteht. Gemeinderat Bretzwil Gemeinde News App Seit Mitte August 2019 informiert die Gemeinde Bretzwil analog zu weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und den umliegenden Kantonen über aktuelle Ereignisse, wie zum Beispiel Wasserleitungsbrüche mit den damit verbundenen Einschränkungen in der Wasserversorgung, Neuigkeiten, Veranstaltungen, usw. über die Gemeinde News App. Die Gemeinde News App kann bei Google Play, im App Store oder unter www.gemeinde-news.com kostenlos heruntergeladen werden. Sie finden die App mit dem Suchbegriff "Gemeindenews". Nach dem Herunterladen besteht unter der Rubrik Einstellungen die Möglichkeit, die gewünschten Gemeinden anzugeben, von denen Sie Push-Mitteilungen erhalten möchten. Ebenfalls können die Gemeinden über die Gemeinde News App kontaktiert und auf diese Weise bei der Gemeindeverwaltung ein allfälliges Anliegen oder eine Frage deponiert werden. Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, sich über die Aktualitäten in der Gemeinde Bretzwil auf dem Laufenden zu halten.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 11 Instandstellen Vorplatz Gemeindezentrum Nachdem an der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 im Rahmen des Budgets 2021 der Einwohnergemeinde einem Betrag von Fr. 150'000.-- für die Instandstellung des Vorplatzes des Gemeindezentrums im Bereich zwischen der Liegenschaft Schulgasse 3, dem ehemaligen Feuerwehrmagazin und der Einmündung der Schulgasse in den Baumgartenweg zugestimmt worden ist, wurden die entsprechenden Arbeiten vom Gemeinderat in der Zwischenzeit an die Gysin Tiefbau AG, Hölstein vergeben und die Details der Ausführung mit der Gysin Tiefbau AG besprochen. Die entsprechenden Arbeiten werden in den Sommerschulferien ab dem 19. Juli 2021 ausgeführt und dauern voraussichtlich drei bis vier Wochen. In dieser Zeit bleibt die Schulgasse komplett gesperrt. Ebenfalls ist die Zufahrt zum Mergelplatz in dieser Zeit nicht möglich. Sämtliche auf dem Mergelplatz abgestellten Fahrzeuge sind daher vorgängig umzuplatzieren. Gleichermassen von diesen Bauarbeiten betroffen ist der Zugang zum Entsorgungsplatz vis-à-vis des Gemeindezentrums. Dieser ist während der Bauarbeiten nur zu Fuss vom Baumgartenweg her über den Mergelplatz möglich. Das gleiche gilt für das Gemeindezentrum mit der Gemeinde- und Schulbibliothek. Hier erfolgt der Zugang von den Parkplätzen vor der Turnhalle her über den Schulhausplatz und die Treppe beim Kindergarten. Nicht zur Verfügung steht in dieser Zeit die Waage. Für das diesen Arbeiten und den damit einhergehenden Einschränkungen entgegen gebrachte Verständnis danken wir bereits im Voraus. Bei allfälligen Fragen oder Problemen steht Ihnen der zuständige Gemeinderat Urs Freiburghaus, Tel. 079 538 20 28 oder die Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 12 Ruhezeiten - Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinde Bretzwil - Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Dritte in ihrer Ruhe stören, untersagt. Lärmerzeugende Arbeiten, wie Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, maschinelles Häckseln etc. innerhalb der Wohnzone sind auf die Zeiten zwischen 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr zu beschränken. Bei übermässigem und anhaltendem Lärm von Tieren hat der Halter für Abhilfe zu sorgen. Glocken an weidenden Tieren sind gestattet. Gestützt auf § 4 des kantonalen Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf sind an Sonn- und allgemeinen Feiertagen die folgenden Tätigkeiten untersagt: a) Tätigkeiten und Veranstaltungen, die durch Lärm oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stören b) jede Störung des Gottesdienstes c) das unaufgeforderte gewerbsmässige Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an private Haushalte Erlaubt sind alle unaufschiebbaren Verrichtungen zur Vermeidung von unzumutbaren Schäden, wobei sie unter Vermeidung unnötigen Lärms vorzunehmen sind. Unter Vermeidung unnötiger Ruhestörung, insbesondere während des Gottesdienstes, sind weiter erlaubt: a) die tägliche Arbeit in Haus und Hof sowie in Einrichtungen, die ihrer Natur nach einen ununterbrochenen Betrieb erfordern b) Arbeiten in Landwirtschafts- und Gärtnereibetrieben, soweit sie witterungsabhängig und unbedingt erforderlich sind c) Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Arbeiten, die unmittelbar mit diesen zusammenhängen d) das Schiessen Als allgemeine Feiertage gelten: Neujahrstag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie Stephanstag. An den hohen Feiertagen sind zusätzlich zu den umschriebenen Tätigkeiten untersagt: a) öffentliche Versammlungen und Umzüge nicht religiöser Art b) Sportveranstaltungen c) Kino-, Theater- und Musikveranstaltungen im Freien d) Zirkusaufführungen und andere Schaustellungen e) das Offenhalten von Ausstellungen mit kommerziellem Charakter f) das Schiessen g) das Abbrennen von Feuerwerk h) der Betrieb von Autowaschanlagen Veranstaltungen, die einen konkreten Bezug zum entsprechenden Feiertag haben, sind erlaubt. Als hohe Feiertage gelten: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachtstag Für eine entsprechende Rücksichtnahme sowie das Einhalten dieser Vorschriften dankt der Gemeinderat bereits im Voraus. Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 13 Fachstelle für Schuldenfragen Die Einwohnergemeinde Bretzwil ist Mitglied der Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft. Damit stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bretzwil sämtliche von dieser Fachstelle angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung. Zu den Dienstleistungen der Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft gehören: Schuldenberatung, insbesondere betreibungs- und konkursrechtliche Fragen Umgang mit Gläubigern Budgetanalyse und Budgetplanung Fragen zu Konsumkredit und Leasing Planung und Durchführung von Schuldenregulierungen Beratung von gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Institutionen Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Workshops für Jugendliche (an Oberstufen-, Gewerbeschulen und Lehrbetrieben) Budgetanalyse und Budgetplanung Individuelle Kurse für sozial Tätige Der erste Schritt einer Schuldenberatung findet am Telefon statt. Montag bis Donnerstag, jeweils 10.00 bis 13.00 Uhr, 061 462 03 73. Bei diesem Gespräch wird ein erster Überblick über die Situation gewonnen der Umfang und die Art der Schulden erfasst ein erstes grobes Sanierungsbudget erstellt Anlässlich dieses Gesprächs können bereits allfällige Sofortmassnahmen empfohlen und erste Hilfestellungen angeboten werden. Falls sich dabei herausstellt, dass weitere, vertiefte Abklärungen nötig und sinnvoll sind, erhalten Sie von der Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft ein Anmeldeformular. Nach der Rücksendung der ausgefüllten Formulare (Budgetblatt, Schuldenübersicht, Fragebögen zur Entstehung der Verschuldung sowie zu den Erwartungen), lädt Sie die Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft zu einer Standortbestimmung ein. Dort werden der Umfang und die Ursachen der Verschuldung der Stand der Betreibungsverfahren und welche Betreibungsämter beteiligt sind das aktuelle Budget (Ist-Budget), die Budgetplanung (Soll-Budget) und das Sanierungsbudget die Lebensumstände, wie Gesundheit, Arbeit, Familie, Beziehung, Motivation Sanierungsmöglichkeiten und -strategien abgeklärt. Fragen rund um Schulden und Budget können junge und ältere Menschen, unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft oder der Einkommenssituation betreffen. Als gemeinnützige Institution gewährleistet die Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft eine fachlich fundierte, der Schweigepflicht unterliegende Beratung. Mit den Merkblättern und Briefvorlagen leistet die Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft zudem Hilfe zur Selbsthilfe. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter www.schuldenberatung-bl.ch. Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 14 Primarschule Bretzwil I ES BRENNT. WAS TUN? Unter diesem Motto stand unsere diesjährige schulinterne Weiterbildung in Sachen Brandschutz. Am 20. Mai 2021 hatten wir die Gelegenheit, mit einem Instruktor der Firma Primus in diversen Übungssituationen die verschiedenen Feuerlöscher und die Löschdecke einzusetzen. Nach einem Theorieteil zum korrekten Vorgehen bei einem Brand, zur Alarmierung sowie dem Einsatz der diversen Löschmittel folgte das Einsatztraining, wo wir alle mehrere Löscheinsätze an zahlreichen Übungsobjekten üben konnten. Nach diesem lehrreichen Nachmittag fühlen wir uns alle sicherer im Umgang mit den bei uns in der Schule vorhandenen Löschmitteln, wie Löschdecke und Schaum-Feuerlöscher. Wir hoffen aber dennoch sehr, dass wir diese nie einsetzen müssen. Im Namen des Lehrpersonenteams, Esther Büchli-Brodbeck
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 15 Primarschule Bretzwil II SCHULJAHR 2021/2022 1. Semester Montag, 16. August 2021 - Sonntag, 23. Januar 2022 2. Semester Montag, 24. Januar 2022 - Samstag, 2. Juli 2022 Am ersten Schultag finden sich alle Schülerinnen und Schüler um 08.00 Uhr in der Primarschule ein. Für die Eltern der Kinder der 1. Klasse folgen in den Sommerschulferien detaillierte Informationen. In den Kindergarten schicken Sie Ihre Kinder nach den speziellen Anweisungen der Kindergärtnerin. Um 09.00 Uhr versammeln wir uns zur Begrüssung des neuen Schuljahres und aller Schülerinnen und Schüler mit Gesang auf dem Pausenplatz. Zuschauer und Zuhörerinnen sind herzlich willkommen, wenn es die Vorgaben des Bundes bis dahin erlauben. Bitte konsultieren Sie dazu die Homepage der Gemeinde www.bretzwil.ch oder die Gemeinde News App. LEHRPERSONEN KINDERGARTEN/PRIMARSCHULE SCHULJAHR 2021/2022 Kindergarten Regina Fischer/Beatrice Tobler Fasolin 1./2. Klasse Alina Ugolini 3./4. Klasse Esther Büchli-Brodbeck 5./6. Klasse Luana Lang Schulleitung Franziska Schmieman Deutsch als Zweitsprache Beatrice Tobler Fasolin Textiles/Werken Evelyne Häberli/Yael Hilti Vorschulheilpädagogik Beatrice Tobler Fasolin Spezielle Förderung Primarstufe Christine Dilschneider/Beatrice Tobler Fasolin/ Simone Nägelin Begabtenförderung Evelyne Häberli Musikalischer Grundkurs Christine Dilschneider SCHULFREIE TAGE KANTON BASEL-LANDSCHAFT Donnerstag, 26. Mai 2022 Auffahrt Freitag, 27. Mai 2022 Tag nach Auffahrt Montag, 6. Juni 2022 Pfingstmontag Bitte beachten Sie dazu auch die Angaben in der Schulbroschüre! FERIEN Herbstferien Beginn Samstag, 2. Oktober 2021 Ende Sonntag, 17. Oktober 2021 Wiederbeginn Unterricht Montag, 18. Oktober 2021 Weihnachtsferien Beginn Samstag, 18. Dezember 2021 Ende Sonntag, 2. Januar 2022 Wiederbeginn Unterricht Montag, 3. Januar 2022 Fasnachtsferien Beginn Samstag, 26. Februar 2022 Ende Sonntag, 13. März 2022 Wiederbeginn Unterricht Montag, 14. März 2022 Frühjahrsferien Beginn Samstag, 9. April 2022 Ende Sonntag, 24. April 2022 Wiederbeginn Unterricht Montag, 25. April 2022 Sommerferien Beginn Samstag, 2. Juli 2022 Ende Sonntag, 14. August 2022 Wiederbeginn Unterricht Montag, 15. August 2022
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 16 Primarschule Bretzwil III III WILLKOMMEN LUANA LANG Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler Mein Name ist Luana Lang und ich werde ab August 2021 die neue Klassenlehrerin der 5./6. Klasse der Primarschule in Bretzwil sein. Gerne stelle ich mich kurz vor. Aufgewachsen bin ich in Aesch, wo ich zurzeit auch wohnhaft bin. Momentan schliesse ich mein Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW in Muttenz ab und bin schon sehr gespannt auf meine erste Stelle als Klassenlehrperson. Durch Erfahrungen aus Praktika und Stellvertretungen war für mich schnell klar, dass ich gerne eine eigene Klasse der Mittelstufe übernehmen möchte. Dass mich die Arbeit mit Kindern sehr begeistert, zeigt sich auch in meiner Freizeitgestaltung. Ich leite nun seit einigen Jahren eine Kinder- und Jugendgruppe und stelle auch dort immer wieder fest, wie viel ich von und mit Kindern lernen kann und wie bereichernd eine gemeinsame Neugier ist. Daher liegt mir das Lerninteresse der Kinder sehr am Herzen, was wiederum zu einem positiven Lern- und Klassenklima beitragen soll. Ich freue mich auf ein Schuljahr voller neuer Gesichter und Persönlichkeiten, die ich bald kennenlernen darf und wünsche allen einen schönen Sommer. Herzliche Grüsse Luana Lang WILLKOMMEN SIMONE NÄGELIN-KUBLI Ich heisse Simone Nägelin-Kubli und bin seit Ende Januar 2021 als ISF-Stellvertretung in der 3./4. und 5./6. Klasse an der Primarschule Bretzwil tätig. Nach den Sommerferien werde ich die ISF Lektionen der 5./6. Klasse übernehmen und freue mich auf diese Aufgabe. Zu meiner Person: berufstätig seit 1999 - zuerst als Primarlehrerin, seit 2004 als Heilpädagogin ab 2010 Ehefrau und Mutter von zwei Töchtern (7 und 9 jährig) wohnhaft in Reigoldswil Simone Nägelin-Kubli AUF WIEDERSEHEN SIMONE MARTIN Liebe Gemeinde Nach einem kurzen Gastspiel verabschiede ich mich bereits wieder von Eurer Dorfschule. Die Umstände, im Sommer 2022, auf Grund von fallenden Schülerzahlen, kein Pensum mehr in Aussicht bekommen zu haben, waren Anlass, Ausschau nach einer Festanstellung in der näheren Umgebung zu suchen. Glücklicherweise hat sich für mich eine Tür aufgetan. Ich werde ab August 2021 an der Sekundarschule in Reigoldswil berufstätig sein. Schön ist, dass ich die Bretzwiler Kinder wieder sehen und zum Teil auch wieder antreffen werde. Ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche der Gemeinde und der ganzen Schule ein gutes nächstes Schuljahr. Herzliche Grüsse Simone Martin
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 17 Primarschule Bretzwil IV AUF WIEDERSEHEN DOMINIC WALSER Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler Vier Jahre durfte ich die Schülerinnen und Schüler in Bretzwil unterrichten. Die Arbeit in einem Team mit motivierten Lehrerinnen und einer stets unterstützenden Schulleiterin war für mich erfüllend. In dieser Zeit habe ich viel Neues gelernt sowie Bewährtes weiterentwickelt. Ich konnte immer auf die wohlwollende Zusammenarbeit mit den Eltern sowie der Schulleitung und der Gemeinde zählen. Sehr gerne denke ich an die vielen schönen Momente mit meinen ehemaligen Schülerinnen und Schülern zurück. Es freut mich, dass ich mit so vielen tollen und motivierten Kindern ein Stück ihres Schulwegs gemeinsam gehen durfte. Ihnen möchte ich ein besonderes «Dankeschön» aussprechen. Selbst in der schwierigen und arbeitsreichen Pandemiezeit hat die Arbeit Spass gemacht und war lehrreich. Mit Stolz darf ich nun sagen, dass ich der erste Lehrer in Bretzwil war, der eine Klasse digital unterrichtet hat. Ich freue mich sehr auf meine neue Herausforderung. Trotzdem fällt mir das Weiterziehen schwer. In kürzester Zeit habe ich mich in Bretzwil Zuhause gefühlt. Nicht nur in der Schule, sondern auch im Dorf. Für die schönen vier Jahre möchte ich mich von Herzen bei allen Beteiligten bedanken. Es freut mich, dass ich durch die Jagd und Reiterei weiterhin im und vor allem um das Dorf unterwegs sein werde. Somit sage ich nur halb «auf Wiedersehen!», denn bestimmt sieht man sich wieder einmal. Dominic Walser Pumptrack auf dem Schulhausplatz Noch bis am Sonntag, den 11. Juli 2021 seht auf dem Schulhausplatz der Pumptrack des Kantonalen Sportamts, der durch den Gemeinderat auf eine Initiative von mehreren Jugendlichen hin, angemietet wurde. Sofern Kinder oder Jugendliche über kein eigenes Bike oder Trottinett verfügen, besteht die Möglichkeit, sich für eine Ausleihe mit Konrad Ruchti, Tel. 061 941 14 21 / 079 480 79 49 in Verbindung zu setzen. Benutzungsregeln Die Anlage darf nur mit geeigneten Fahrzeugen (Bikes, Like a Bikes, Skateboards, Inlineskates und Trottinettes befahren werden Motorisierte Fahrzeuge, wie Mofas sind nicht erlaubt Das Tragen eines Helms ist obligatorisch Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr Der Betreiber lehnt bei Schäden und/oder Unfällen jede Haftung ab
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 18 Bevölkerungsstatistik Bevölkerungsstatistik per 30. Juni 2021 2021 Altersstruktur der Gemeinde Bretzwil Alter Anz. Männlich Weiblich Ledig Verh. Gesch. Verwitwet 00 bis 09 Jahre 58 27 31 58 0 0 0 10 bis 19 Jahre 90 49 41 90 0 0 0 20 bis 29 Jahre 59 33 26 56 3 0 0 30 bis 39 Jahre 82 42 40 44 35 3 0 40 bis 49 Jahre 89 43 46 13 70 4 2 50 bis 59 Jahre 153 82 71 24 105 20 4 60 bis 69 Jahre 91 50 41 8 70 9 4 70 bis 79 Jahre 74 39 35 7 54 5 8 80 bis 89 Jahre 47 18 29 2 19 6 20 90 bis 99 Jahre 5 2 3 0 2 0 3 100 bis 109 Jahre 0 0 0 0 0 0 0 Total 748 385 363 302 358 47 41 In % 100 51.4 48.6 40.3 47.9 6.3 5.5 Aufteilung nach Konfessionen Aufteilung nach Nationalität Anzahl in % Anzahl in % Evang.-reform. 368 49.2 Schweizer 694 92.8 Röm.-kath. 100 13.4 Ausländer 54 7.2 Andere 45 6.0 Total 748 100.0 Ohne 235 31.4 Total 748 100.00
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 19 Bevölkerungsstatistik Im Jahr 2020 ist die Kantonsbevölkerung um rund 1’500 Personen angewachsen. Mit plus 0.5 % liegt die Zunahme leicht unter dem langjährigen Mittel. Das Wachstum erfolgte ausschliesslich aufgrund von Zuwanderung, denn erstmals übertrafen die Todesfälle die Geburten klar. Eine Entwicklung, die aufgrund der langfristigen Tendenzen so zu erwarten war, zu einem gewissen Teil aber auch durch coronabedingte Todesfälle verstärkt wurde. Mit der Veröffentlichung der 2020er-Daten der kantonalen Bevölkerungsstatistik liegen Struktur- und Bewegungsdaten von vier vollständigen Jahrzehnten vor. Der konstanten kantonalen Bevölkerungszunahme in den Jahren 1980 bis 2020 liegen sehr unterschiedliche Entwicklungen auf Gemeindeebene zugrunde. Bei den Gemeinden mit den höchsten jährlichen Wachstumsraten handelt es sich mehrheitlich um eher kleinere Gemeinden. Von den grossen Baselbieter Gemeinden (10'000+ Einwohner/innen) verzeichneten Aesch, Liestal, Oberwil und Therwil in der Vergangenheit ein zumindest leicht überdurchschnittliches Wachstum. Bis zum Ende der 1980er-Jahre wuchs Aesch stark, anschliessend moderat. Bei Liestal und Oberwil ist das Wachstum über die ganze Betrachtungsperiode konstant. In Therwil setzte das Wachstum hingegen Ende der 1990er-Jahre ein und flachte in den letzten Jahren wieder ab. Nur drei Gemeinden (Birsfelden, Lauwil und Waldenburg) weisen heute weniger Einwohnerinnen und Einwohner als vor 40 Jahren auf. In Birsfelden erfolgte der Bevölkerungsrückgang von rund 13’000 Einwohner/innen auf heute noch gut 10’000 in den Jahren 1980 bis um die Jahrtausendwende. Seither ist die Wohnbevölkerung von Birsfelden stabil. In der kleinen Gemeinde Lauwil pendelt die Wohnbevölkerung konstant zwischen rund 200 und 300 Einwohner/innen und liegt heute nur knapp unter dem Niveau von 1980. Die Gemeinde Waldenburg registrierte in den 1990er-Jahren ein Bevölkerungswachstum. Seit der Jahrtausendwende ist die Wohnbevölkerung jedoch tendenziell rückläufig. Bretzwil hatte im Jahr 1980 668 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Jahr 2020 betrug die Einwohnerzahl 743.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 20 Mütter- Mütter- und Väterberatung Arboldswil, Bretzwil, Lauwil, Lupsingen, Seltisberg, Reigoldswil, Titterten, Ziefen Angela Offreda berät Sie gerne in Fragen über die Entwicklung, die Ernährung, die Gesundheit, die Pflege und die Erziehung Ihres Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten. • Für Sie ist diese Beratung ein freiwilliges und kostenloses Angebot • Selbstverständlich stehe ich unter beruflicher Schweigepflicht • Nach Absprache sind je nach Situation auch Hausbesuche möglich • Bitte bringen Sie in die Beratung das Gesundheitsbüchlein Ihres Kindes, eine Wickelunterlage sowie eine Windel mit Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Kinder kennen zu lernen. Ihre Mütter- und Väterberaterin, Angela Offreda Beratungsnachmittage Juli bis September 2021 Bitte jeweils vorgängig telefonisch die Beratungszeit vereinbaren Ort Lupsingen Bretzwil Reigoldswil Seltisberg Ziefen Raum Gemeinde- Gemeinde- Alter Gemeinde- Primarschulhaus haus zentrum Kindergarten verwaltung 2. Stock 2. Stock 1. Stock Unterbiel 9 Eienstrasse 23 Zeit 13.30-16.30 08.30-11.30 08.30-11.30 13.30-16.30 08.30-11.30 Tag Donnerstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Mittwoch Juli 8 14 28 15 21 ¨ August 12 10 11 25 26 18 September 2 15 30 29 Kursangebote: 28.06.2021: Schmetterlingsmassage 30.09.2021: Notfallsituationen mit Kindern Die Eltern aus den Gemeinden Arboldswil, Lauwil und Titterten sind an allen Beratungsorten herzlich willkommen. Telefonische Beratungen und Terminvereinbarungen: Mittwoch, 13.00 - 14.00 Uhr / Freitag 08.30 - 09.30 Uhr / Telefonnummer: 077 528 27 59 / Email: mvb@reigoldswil.ch. Weitere Informationen unter: www.muetterberatung-bl-bs.ch
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 21 Fütterung von Greifvögeln Die in der Schweiz überwinternden Greifvögel und Eulen sind gut an die winterlichen Verhältnisse angepasst. Strenge Winter mit anhaltend geschlossener Schneedecke oder wochenlang gefrorenem Boden können sie aber in Not bringen, da Mäuse, ihre bevorzugte Nahrung dann nicht mehr ausreichend verfügbar sind. Viele Mäusebussarde weichen bei solchen Verhältnissen kurzfristig in mildere Gebiete aus, etwa von der Schweiz nach Südfrankreich oder aus den Berggebieten ins Tal. Dabei spricht man von Winter- oder Schneeflucht. Schleiereule und Waldkauz stellen ihre Nahrung teilweise um und jagen vermehrt Kleinvögel statt Mäuse. In besonderen Notlagen, wie sie nur alle paar Jahre vorkommen, kann es grössere Verluste geben. Diese werden in den nachfolgenden Jahren jedoch meist rasch wieder ausgeglichen. Mit dem Einrichten von Futterplätzen kann einem Teil der ausharrenden Greifvögel und Eulen geholfen werden. Die Verluste lassen sich dadurch allerdings nur reduzieren. Die Fütterung ist sehr aufwändig und nicht mit der Fütterung von Kleinvögeln zu vergleichen. Sie ist daher nur durch erfahrene Vogelkenner vorzunehmen. Als Futter geeignet sind rohes mageres Muskelfleisch und frische Kleintier-Kadaver. Fleischabfälle, Fett und Innereien, wie Lunge und Gedärme sollten nicht verfüttert werden, denn sie sind schwer verdaulich. Herz und Leber sind nur in kleinen Mengen unbedenklich. Muskelfleisch soll als ganzes Stück, frische Kadaver mit Pelz oder Federn angeboten werden. Dadurch verhindert man, dass das Fleisch schnell durchfriert. Gefrorenes Fleisch ist für Greifvögel gefährlich. Bei sehr tiefen Temperaturen sollte man mehrmals täglich kleinere Portionen auslegen. Wer einen Futterplatz für Greifvögel betreiben will, muss vorher beim kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung einholen. Ausserhalb der Wintermonate gilt im Kanton Basel-Landschaft für Greifvögel ein Fütterungsverbot. BirdLife Schweiz Mobil sein und bleiben Wie komme ich am Billettautmaten schnell und einfach zum passenden Billett? Welche Neuerungen gibt es im Strassenverkehr? Worauf muss ich achten, wenn ich zu Fuss unterwegs bin. Mit diesem Kursangebot machen wir Sie fit für den oft hektischen Alltag im öffentlichen Raum. Bleiben Sie länger selbständig und unabhängig! MOBILIÄTSKURS «MOBIL SEIN & BLEIBEN» In einem halben Tag vermitteln Ihnen Experten des öffentlichen Verkehrs und der Polizei viel Wissenswertes für Ihre alltägliche Mobilität. In Theorie und mit praktischen Übungen - so bleiben Sie zu Fuss und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unabhängig und sicher mobil! Donnerstag, 1. Juli 2021, 8.00 - 12.00 Uhr in Basel (Schalterhalle «Treffpunkt», Bahnhof SBB) Anmeldeschluss: 24. Juni 2021 Freitag, 2. Juli 2021, 8.30 - 12.00 Uhr in Liestal (Heilsarmee, Oristalstrasse 9) Anmeldeschluss: 25. Juni 2021 Die kostenlosen Kurse finden bei jeder Witterung statt. Passende Kleidung wird empfohlen. Kursende ist am jeweiligen Bahnhof. Auskunft und Anmeldung 061 206 44 66 oder info@bb.prosenectute.ch Pro Senectute beider Basel
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 141 Seite 22 Purzelbaum- Purzelbaum-Spielgruppe Marienkäfer Bretzwil Bald ist es wieder soweit! Die Spielgruppe Marienkäfer beginnt wieder am Mittwoch, den 25. August 2021 und ist für Kinder ab dem 3. Lebensjahr gedacht. Also für alle, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Juli 2019 geboren wurden (2 Jahrgänge). Die Spielgruppe Marienkäfer Bretzwil ist eine Innen-Aussenspielgruppe, zertifiziert als Purzelbaum-Spielgruppe. Spielend eine neue Welt entdecken, werken, experimentieren, Freundschaften schliessen, Geschichten hören und vieles mehr erleben die Kinder in der Spielgruppe. Die Kinder lernen dabei, im sicheren, überschaubaren Rahmen die langsame Ablösung von ihrer Familie zu üben, erste Schritte in eine ungewohnte Umgebung hin zu weiteren Bezugspersonen zu machen, Vertrauen zu fassen und ihren eigenen Platz in der Gruppe von Gleichaltrigen zu finden. Sich behaupten, Rücksicht nehmen, aber auch streiten und wieder Frieden schliessen gehören mit dazu. Möchtest Du mit Deiner Begleitung mich und die Spielgruppe kennen lernen, dann bist Du nach einer entsprechenden Voranmeldung bei uns ganz herzlich willkommen. Die Spielgruppe findet jeweils am Mittwoch von 08.30 bis 11.30 Uhr statt. Ich freue mich auf viele neugierige, glänzende Kinderaugen und auf viele schöne, gemeinsame Momente. Patricia Ruchti, 061 941 14 21 Verkehrskontrollen Durch die Polizei Basel-Landschaft wurden in der Gemeinde Bretzwil von März bis Mai 2021 die folgenden Verkehrskontrollen durchgeführt: Datum: 31. März 2021 31. März 2021 20. Mai 2021 Zeit: 13.47 - 15.03 15.22 - 16.41 11.20 - 13.25 Einsatzdauer: 76 Minuten 79 Minuten 125 Minuten Ort: Hauptstrasse Hauptstrasse Hauptstrasse Geschwindigkeit: Ausserorts 80 Innerorts 50 Innerorts 50 Fahrzeuge: 250 663 314 Übertretungen: 4 21 12 Anteil in Prozent: 1.60 % 3.17 % 3.82 % Max. km/h: 89 69 74 OB: 4 21 11 OV: 0 0 1 OV+: 0 0 0 OB = Ordnungsbussenverfahren - innerorts 50 km/h 1 bis 15 km/h zu schnell OV = Ordentliches Verfahren nach Art. 90 Abs. 1 SVG - innerorts 16 - 24 km/h zu schnell OV+ = Ordentliches Verfahren nach Art. 90 Abs. 2 oder 3 SVG - innerorts mehr als 25 km/h zu schnell Polizei Basel-Landschaft Verkehrssicherheit
Sie können auch lesen