MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil

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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
MITTEILUNGSBLATT
                       Gemeinde Bretzwil
                Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde Bretzwil

36. Jahrgang                              Nr. 141                   Erscheint vierteljährlich
Juni 2021                                                           Auflage: 380 Exemplare
Redaktionsadresse: Gemeindeverwaltung Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil
Redaktionsschluss: Jeweils der 5. des Monats vor Quartalsende

Inserate:
1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.--

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag, Mittwoch, Freitag               09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag                              17.00 - 19.00 Uhr
Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag
bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 076 415 42 07. Für dringende Angelegenheiten jederzeit.

                    Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil    Nr. 141                                    Seite 2

         Aus den Verhandlungen des Gemeinderates I
 DIENSTBARKEITSVERTRAG STIFTUNG KIRCHENGUT BASELLAND
   In Zusammenhang mit der von der Stiftung Kirchengut Baselland auf der Parzelle 1045
   der Einwohnergemeinde Bretzwil erstellten Stützmauer wurde ein Dienstbarkeitsvertrag
   abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der jeweilige Eigentümer der Parzelle 1047,
   aktuell die Stiftung Kirchengut Baselland die gesamte Stützmauer, insbesondere den
   sich auf Parzelle 1045 befindlichen Teil in einem guten Zustand zu halten und die dafür
   erforderlichen Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen.
   Zudem obliegt dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 1047 die Werkeigentümerhaftung
   gemäss Artikel 58 Abs. 1 OR.
 OPTIMIERUNG ICT PRIMARSTUFE BRETZWIL
   Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung auf der
   Primarstufe wurde vom Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil eine Arbeitsgruppe
   eingesetzt, die zusammen mit der Lehrerschaft und dem Gemeinderat die damit in
   den nächsten fünf Jahren notwendigen Investitionen definieren soll. Dies aufgeteilt
   in die Bereiche Infrastruktur, Support, Anschaffungen von Gerätschaften sowie
   Weiterbildung der Lehrpersonen. Basierend auf diesem Fünfjahresplan wird der
   Gemeinderat im Anschluss gestützt auf die finanziellen Möglichkeiten über die Aufnahme
   eines entsprechenden Betrags in die Budgets der Einwohnergemeinde der nächste Jahre
   entscheiden.
 RÜCKTRITT AFFOLTER DAVID ALS JAGDAUFSEHER
   Der vom Amt für Wald beider Basel als Jagdaufseher für die Gemeinde Bretzwil
   eingesetzte David Affolter-Abt hat per den 23. Februar 2021 seinen Rücktritt von diesem
   Amt erklärt. Der Gemeinderat dankt David Affolter-Abt an dieser Stelle für seine
   rund fünfjährige Tätigkeit als Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil. Nach dem Rücktritt
   von David Affolter-Abt verbleibt Jean Alt-Remy als alleiniger Jagdaufseher der Gemeinde
   Bretzwil. Über einen Vorschlag für die Nachfolge von David Affolter-Abt als zweiter
   Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil zuhanden des Amtes für Wald beider Basel
   entscheidet die Jagdgesellschaft Bretzwil.
 KANTONALE ALARMÜBUNG FEUERWEHR
   Am 3. Mai 2021 wurde vom Feuerwehrinspektorat Basel-Landschaft um 14.30 Uhr
   eine gemeinsame kantonale Alarmübung der Feuerwehren Bretzwil und Wasserfallen
   durchgeführt. Innerhalb von 10 Minuten waren insgesamt 15 Angehörige der Feuerwehr
   vor den Feuerwehrmagazinen in Reigoldswil und Bretzwil anwesend. Als Vorgabe wären
   acht Angehörige der Feuerwehr verlangt gewesen. Gleichermassen konnten die weiteren
   Aufträge, ein Einsatzleiter gekennzeichnet und mit einem Funk Polycom ausgerüstet,
   ein Maschinist bedient das Fahrzeug, das Stellen einer Schiebeleiter, das Erstellen
   einer Druckleitung ab Fahrzeug mit Wasserabgabe sowie sechs Angehörige der
   Feuerwehr mit Atemschutz ausgerüstet innerhalb der vorgegebenen 10 Minuten
   erfüllt werden. Bezogen auf die Feuerwehr Bretzwil waren 8 Angehörige innerhalb
   von 10 Minuten eingerückt. Nach 15 Minuten waren es 12 (gesamthaft 20) und nach
   20 Minuten 15 (23).
 BANNTAG 2021
   Turnusgemäss hätte in diesem Jahr am Auffahrtstag, den 13. Mai 2021 ein Banntag
   stattgefunden. Unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit in Zusammenhang mit
   der COVID-19-Pandemie geltenden Massnahmen konnte der Banntag leider nicht
   durchgeführt werden. In Anbetracht der erwarteten Entwicklung der COVID-19-Pandemie
   hat der Gemeinderat entschieden, den Banntag auf Samstag, den 18. September 2021 zu
   verschieden. Bei diesem neuen Termin gilt es zu beachten, dass das Durchführen des
   Banntags am 18. September 2021 wiederum von der dannzumaligen epidemiologischen
   Lage abhängig ist und ein definitiver Entscheid folglich erst im Verlauf des Monats
   August 2021 gefällt werden kann.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil     Nr. 141                                    Seite 3

        Aus den Verhandlungen des Gemeinderates II
                                                II
 VERKEHRSPOLIZEILICHE
   ERKEHRSPOLIZEILICHE ANORDNUNG SÄGEGASSE
   Unter Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner hat der Gemeinderat für den relativ
   schmalen Bereich der Sägegasse ab dem Beginn der Steigung die Signalisation eines
   Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder mit einer Zusatztafel "Landwirtschaft und
   Zubringerdienst gestattet" beschlossen. Die neue Signalisation ersetzt zugleich das ab
   dem Ende des Siedlungsgebiets bislang gültige allgemeine Fahrverbot und gilt damit auch
   für die hinterliegenden Waldwege. Mit dieser Massnahme soll der motorisierte Verkehr auf
   der Sägegasse auf ein Minimum eingeschränkt und damit kritische Verkehrssituationen
   zukünftig vermieden werden.
 ÄNDERUNG GEMEINDEORDNUNG BÜRGERGEMEINDE
   Am 4. Dezember 2020 hat die Bürgergemeindeversammlung die Gemeindeordnung
   angepasst. Die Änderung der Gemeindeordnung wurde zudem am 7. März 2021
   an der Urne mit 53 Ja und 10 Nein-Stimmen gutgeheissen. Gemäss § 168 Absatz 1
   Buchstabe a des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden
   ist die Gemeindeordnung oder die Änderung derselben dem kantonalen Aufsichtsorgan
   zur Genehmigung vorzulegen. Als Aufsichtsorgan über die Gemeinden amtet der
   Regierungsrat. Die Änderung der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Bretzwil
   wurde vom Regierungsrat als rechtskonform eingestuft und infolgedessen genehmigt.
   Die Inkraftsetzung erfolgte rückwirkend per den 1. Januar 2021.
 BEITRAG SWISSLOS-FONDS TIERPRÄPARATE PRIMARSCHULE BRETZWIL
   Gestützt auf ein vom Gemeinderat eingereichtes Gesuch hat der Regierungsrat
   an die geplante Restauration der Tierpräparate der Primarschule Bretzwil aus dem
   Swisslos-Fonds einen einmaligen Beitrag in der Höhe von Fr. 4'000.-- bewilligt. Bedingung
   ist, dass in geeigneter Form auf die Swisslos-Fondsunterstützung hingewiesen wird. Die
   Kosten der Restauration der Tierpräparate der Primarschule Bretzwil belaufen sich auf
   insgesamt rund Fr. 8'500.--. Dank dem Beitrag aus dem Swisslos-Fonds können diese
   Arbeiten im Jahr 2021 ausgeführt werden.
 ZUWEISUNG FLÜCHTLINGSFAMILIE
   Nachdem in der Gemeinde Bretzwil seit längerer Zeit keine Personen des Asylrechts
   mehr betreut worden sind, wurde der Sozialhilfebehörde Bretzwil vom Kantonalen
   Sozialamt eine vierköpfige Familie aus dem Sudan mit Kindern im Alter von zwei und
   fünf Jahren zugewiesen. Die Flüchtlingsfamilie wird am 23. Juni 2021 im Rahmen des
   Ressettlement-Programms in die Schweiz einreisen und nach einem Aufenthalt in einem
   Bundesasylzentrum anfangs Juli 2021 die von der Sozialhilfebehörde Bretzwil zu diesem
   Zweck in der Liegenschaft Hauptstrasse 54 gemietete 3-Zimmer-Wohnung beziehen.
 SÖMMERUNG STIERENBERG 2021
   Am 26. Mai und am 2. Juni 2021 sind insgesamt 10 Rinder, 45 Mutterkühe mit ihren
   aktuell 40 Kälbern sowie ein Stier zur diesjährigen Sömmerung auf den Stierenberg
   aufgeführt worden. Mit den gesamthaft 96 Tieren, die den Sommer 2021 während
   105 Tagen auf den Weiden des Stierenbergs verbringen, konnte die maximale Kapazität
   des Stierenbergs einmal mehr vollumfänglich ausgeschöpft werden.
 UNTERSTÜTZUNG ESAF PRATTELN 2022
   Auf der Grundlage einer entsprechenden Anfrage hat der Gemeinderat entschieden,
   die Präsenz der Baselbieter und Basler Gemeinden am Eidgenössischen Schwing-
   und Älplerfest 2022 in Pratteln angesichts der schweizweiten Ausstrahlung sowie der
   längerfristigen Einmaligkeit dieses Anlasses mit Fr. 500.-- zu unterstützen. Mit diesem
   Betrag wird auf dem Festplatz ein Brunnen der Gemeinden mit einem mit den
   Gemeindewappen verzierten Brunnenstock aufgestellt. Im Anschluss an das Fest soll
   dieser Brunnen an einem dafür geeigneten Ort platziert werden und damit nachhaltig an
   das ESAF 2022 in Pratteln erinnern.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil        Nr. 141                                  Seite 4

                                     Vernehmlassungen I
                     Jahresarbeitszeit und Berufsauftrag Lehrpersonen
Gemäss dem kantonalen Personalgesetz gilt für alle Staatsangestellten die gleiche
Jahresarbeitszeit. Für Lehrerinnen und Lehrer ist deren Aufteilung auf spezifische
Aufgabenbereiche im Berufsauftrag geregelt. Der Grundauftrag der Lehrpersonen wird
zukünftig aus den vier Bereichen Unterricht, unterrichtsbezogene Aufgaben, schulbezogene
Aufgaben und Personalentwicklung beziehungsweise Weiterbildung bestehen. Der auf
die ersten beiden Bereiche entfallende Anteil der Jahresarbeitszeit wird für die Primarstufe
von 84 auf 89 Prozent und für alle anderen Stufen von rund 87 auf 92 Prozent erhöht.
Für die Schule notwendige Spezialfunktionen, wie zum Beispiel die Klassenleitung, die
Pensenplanung oder die Projektarbeit werden dem erweiterten Berufsauftrag zugeordnet
und sind von der Schulleitung so auszugestalten, dass die Auslastung der betreffenden
Lehrpersonen zusammen mit ihrem Grundauftrag maximal 100 Prozent ergibt. Strukturelle
jährlich wiederkehrende Mehrkosten können sich durch den Entscheid der einzelnen
Gemeinden für die Variante der Klassenleitung als Spezialfunktion auf der Primarstufe
ergeben. Würden alle Gemeinden die Personalressourcen für den erweiterten Auftrag auf
das heutige Niveau der Sekundarschulen anheben, entstünden jährlich wiederkehrende
Mehrkosten von rund 2.3 Mio. Franken pro Jahr. An einer Tagsatzung hat sich der Verband
Basellandschaftlicher Gemeinden mit den wesentlichen Fragestellungen beschäftigt.
Dabei sprach sich die Tagsatzung für die Autonomie der Gemeinden gemäss § 47a der
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft sowie das Modell der Vertrauensarbeitszeit
aus, da von den Lehrpersonen ein hohes Mass an Selbstorganisation erwartet wird
und in einer Selbstdeklaration erfasste Stunden nicht kontrolliert werden können.
Die entsprechenden Anliegen der Gemeinden wurden von der Bildungs-, Kultur- und
Sportdirektion vollumfänglich aufgenommen. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden
Dekretsänderung und Anpassung der Ausführungsbestimmungen deshalb zu.

                                Gebäudeversicherungsgesetzgebung
Das bisherige Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken datiert
aus dem Jahr 1981. Es ist in vielen Aspekten nicht mehr zeitgemäss, trägt den
heutigen Gegebenheiten nicht mehr genügend Rechnung und bedarf deshalb einer
Totalrevision. Ziel dieser Vorlage ist es, das bisherige Gesetz über die Versicherung von
Gebäuden und Grundstücken durch ein neues, modernes Gebäudeversicherungsgesetz
abzulösen, um für die Anspruchsgruppen der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung
weiterhin einen zukunftsorientierten Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
In der neuen Gebäudeversicherungsgesetzgebung sind die folgenden Neueinschlüsse
von bisher nicht versicherten Risiken enthalten: Felssturz und Erdfall sowie Feuer, Explosion
und Schäden als Folge von abstürzenden Luft-, respektive Raumfahrzeugen. Folgende
Leistungsverbesserungen werden eingeführt: Ausschüttung von Rechnungsüberschüssen,
eine Härtefallregelung, Schadenersatz anlässlich der Schadensbekämpfung, der
Ausnahmefall: Versicherungsleistungen, die den Versicherungswert übersteigen können
sowie mehr Flexibilität bezüglich des Zeitpunkts der Auszahlung von Schadensummen.
Verbesserte Zusatzleistungen, die zukünftig betragsmässig höher entschädigt werden:
Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten, Mietzinsausfall von Bastelräumen und
Autoeinstellplätzen sowie die Kosten für Massnahmen vor Schadeneintritt. Alle diese
Neueinschlüsse, Leistungsverbesserungen und höher vergüteten Zusatzleistungen haben
für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer keine höheren Prämien zur Folge. Mit den
vorgesehenen Änderungen liegt ein totalrevidiertes, gut strukturiertes Gesetz mit klaren
Aussagen ohne grossen Interpretationsspielraum vor. Weiter wurden die gesetzlichen
Grundlagen für Leistungen, die bis anhin nicht konkret geregelt waren, geschaffen. Die
Änderungen betreffen die Gemeinden in ihrer politischen Funktion nicht. Das Thema
Feuerwehr, das die Gemeinden vor allem betrifft und beschäftigt, ist in einem eigenen
Gesetz geregelt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf eine Stellungnahme zum
Gebäudeversicherungsgesetz und -dekret verzichtet.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 141                                Seite 5

                                     Vernehmlassungen II

                                         Zukunft Volksschule
Im Mai 2019 hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion über die von ihr als ungenügend
bewerteten Ergebnisse der ersten schweizweiten Überprüfung der Grundkompetenzen
an der Volksschule orientiert. Diese waren in den Fächern Mathematik im damaligen
vierten und letzten Sekundarschuljahr klar unterdurchschnittlich und im Fach Deutsch
im 6. Primarschuljahr nur durchschnittlich ausgefallen. Unter Einbezug des Verbands
Basellandschaftlicher Gemeinden, der Landratsfraktionen sowie der Schulbeteiligten wurden
in der Folge konkrete Massnahmen für die Primar- und Sekundarschule ausgearbeitet, die
den Bildungserfolg für alle Baselbieter Kinder und Jugendlichen nachhaltig sichern, über
sieben Jahre umgesetzt und in ihrer Wirkung überprüft werden sollen. Das Programm
Zukunft Volksschule sieht neben der Stärkung von Deutsch und Mathematik in der
Stundentafel zusätzlich die schulische und ausserschulische Leseförderung mit einem
Aus- und Weiterbildungsprogramm für die Lehrpersonen vor. Für die 4. bis 6. Klasse der
Primarschule sowie die Leistungszüge A und E der Sekundarschule sollen für die Sicherung
der Vermittlung der grundlegenden Fähigkeiten sogenannte SOS-Lektionen zur Verfügung
gestellt werden. Diese können von den Schulleitungen bei Bedarf befristet zur Bewältigung
schwieriger Lernsituationen eingesetzt werden. Die Lernziele des Bereichs Medien und
Informatik sollen sowohl an der Primar-, als auch an der Sekundarschule neu in eigenen
Stundengefässen vermittelt werden. In der 5. und 6. Primarklasse erfolgt dafür die
Kompensation von je einer Lektion in Natur, Mensch und Gesellschaft. In mindestens
einem Primarschuljahr soll Medien und Informatik in Halbklassen unterrichtet werden.
Das Schwerpunktprogramm Zukunft Volksschule wird ab dem Schuljahr 2022/2023 über
einen Zeitraum von sieben Jahren umgesetzt. Für das entsprechende Programm stellt
der Regierungsrat dem Landrat den Antrag für eine Ausgabenbewilligung in der Höhe
von rund 49.66 Mio. Franken. Den Einwohnergemeinden erwachsen mit der Einführung von
SOS-Lektionen an der Primarschule sowie für die Stärkung von Medien und Informatik mit
einem eigenen Lektionengefäss in der 5. und 6. Klasse über einen Zeitraum von sieben
Jahren Mehrkosten von gesamthaft maximal 12.43 Mio. Franken. Die vorgeschlagenen
Massnahmen sind aus der Sicht des Gemeinderats verständlich, nachvollziehbar und auf die
Ziele ausgerichtet. Die Primarstufe wird einen Beitrag zur massvollen Digitalisierung unserer
Gesellschaft leisten müssen. In den letzten Jahren und auch in den kommenden Monaten
sind im Bereich der Primarstufe zahlreiche Massnahmen und Projekte aufgegleist worden.
Schulbehörden, Schulleitung und Lehrerinnen/Lehrer sind zu stark mit solchen Vorhaben
belastet. Es ist aus der Sicht des Gemeinderats dringend angezeigt, Ruhe im Schulbereich
einkehren zu lassen. Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen der natürlichen Personen
wird auf Gemeindeebene für die Primarstufe verwendet. Mit jeder Kostensteigerung im
Bildungsbereich wird der Handlungsspielraum der Gemeinden noch enger. Elementare
Zukunftsinvestitionen leiden darunter. Der Gemeinderat verlangt deshalb, dass bei der
Einführung von neuen Elementen alte aufgegeben werden, so dass solche Neuerungen
insgesamt kostenneutral eingeführt werden können. Damit verbunden erwartet der
Gemeinderat unter Berücksichtigung der Veränderung in den Schülerzahlen eine Deckelung
der Kosten im Bildungsbereich auf Gemeindeebene. In diesem Zusammenhang gilt
es insbesondere die vorgeschlagenen SOS-Lektionen zu nennen, die nicht zusätzlich
eingeführt werden dürfen, sondern ein Teil des bestehenden Finanzrahmens bilden müssen.
Im Weiteren ist der Gemeinderat der Meinung, dass das Thema Medien und Informatik
möglichst umfassend in den gesamten Regelunterricht eingebunden werden sollte, wobei
einem eigenen Stundengefäss ohne Halbklassenunterricht durchaus zugestimmt werden
kann. Für den Gemeinderat ist es zudem nachvollziehbar, dass die Digitalisierung eine
Befähigung der Lehrkräfte bedingt, was mit dem Projekt PICTS angestrebt wird. Allerdings
vertritt der Gemeinderat die Meinung, dass diese Mehrkosten auf maximal vier Jahre
befristet werden müssen. Danach sollten die Fähigkeiten so weit verbreitet sein, dass kein
Sonderaufwand mehr betrieben werden muss.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil               Nr. 141                         Seite 6

                                    Vernehmlassungen III
                                          Parkplatzerstellungspflicht
Mit der vorliegenden Landratsvorlage soll den Gemeinden die Kompetenz zur Regelung
des Parkierungsbedarfs übertragen werden. Dabei können sie unter Berücksichtigung von
regionalen und kantonalen Interessen in einem Reglement eigene Kriterien für die Lockerung
oder gänzliche Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung von Autoabstellplätzen festlegen.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, unter Beachtung regionaler Aspekte, insbesondere
der Abstimmung von Siedlung und Verkehr die Gemeindeautonomie zu stärken und flexibler
auf unterschiedliche Parkierungsbedürfnisse in den Gemeinden einzugehen. Verzichtet
eine Gemeinde auf eine eigene Regelung, so gelten die bisherigen Bestimmungen für
die Berechnung des Parkplatzbedarfs weiter. Das Bauinspektorat hat die Gemeinden in
der Form eines VAGS-Projekts frühzeitig in die Fragestellungen zum Raumplanungs- und
Baugesetz einbezogen. Die differenzierten Sichtweisen der Vertreterinnen und Vertreter des
Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden sind aufgenommen worden, indem eine variable
Lösung entwickelt wurde. Diejenigen Gemeinden, die die heutige Lösung als zweckdienlich
erachten, können automatisch bei dieser verbleiben (im Wesentlichen 1.3 Parkplätze
pro Wohneinheit, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl). Für diejenigen Gemeinden, die
aufgrund einer speziellen Situation oder Entwicklung von der heutigen Lösung abweichen
möchten, besteht die Möglichkeit, dafür in einem Reglement die entsprechenden Grundlagen
zu schaffen. Der Gemeinderat erachtet dies als zielführende, variable, auf die Bedürfnisse
der Gemeinden ausgerichtete Lösung im Sinne von § 47a der Verfassung und stimmt der
geplanten Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes deshalb zu.

                                         Fahrplanvernehmlassung 2022
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird die Gemeinde Bretzwil mit den Linien 71 und 111
bedient. Eine Kontrolle des für das Jahr 2022, gültig ab dem 12. Dezember 2021 geplanten
Fahrplans hat ergeben, dass bei diesen beiden Buslinien im Vergleich zum aktuellen
Fahrplan keine Änderungen vorgesehen sind. Neu drei Kurspaare anstatt wie bislang
lediglich ein Kurspaar umfasst die Nachtverbindung von Basel über Dornach, Seewen nach
Bretzwil jeweils von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Grundsätzlich
begrüsst der Gemeinderat zum einen das unveränderte Angebot auf den Buslinien 71
und 111 sowie zum andern die zwei zusätzlichen Nachtverbindungen. Allerdings hätte sich
der Gemeinderat gewünscht, dass die Nachtverbindungen neu auf die Linie 111 mit einer
Verbindung von Liestal nach Bretzwil gelegt worden wären. Basierend auf den Erläuterungen
zum 9. Generellen Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2022
bis 2025 ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass diese Umstellung per den
12. Dezember 2021 erfolgen wird. Im 9. Generellen Leistungsauftrag wird dazu festgehalten,
dass das Konzept der Nachtverbindungen überarbeitet und neu den Tagesstrukturen
angepasst wurde. Gestützt auf diesen Sachverhalt würde es der Gemeinderat sehr
begrüssen, wenn der Fahrplan nochmals angepasst und die Nachtverbindungen nach
Bretzwil komplett auf die Linie 111 gelegt werden könnten.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 141                                     Seite 7

                                  Coronavirus COVID-
                                              COVID-19
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Wie bereits vor einem Jahr im Monat Juni hat sich die Situation rund um die COVID-19-
Pandemie in den letzten Wochen deutlich entspannt, die Fallzahlen sind rückläufig und
nach einer längeren Zeit, in der vieles nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war,
konnten vom Bundesrat die ersten Lockerungsschritte bekannt gegeben werden.
Weiterhin gilt es allerdings, die gegenwärtig noch geltenden Massnahmen zu beachten. Mit
der notwendigen Vorsicht dürfte einem entspannten Sommer vermutlich jedoch nichts im
Wege stehen, was uns allen sicherlich gut tun wird.
Wesentlich zur Verbesserung der momentanen Lage, insbesondere in den Spitälern und
in den Alters- und Pflegeheimen hat die seit anfangs Jahr zur Verfügung stehende Impfung
beigetragen. In diesem Zusammenhang darf gehofft werden, dass mit der zunehmenden
Anzahl vollständig geimpfter Personen die Fallzahlen im kommenden Herbst nicht mehr so
stark ansteigen, wie im vergangenen Jahr.
Bei der Impfung handelt es sich letztlich auch um einen Akt der Solidarität. Mit einer Impfung
schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch diejenigen Personen, die sich aktuell nicht
impfen lassen können. Zum Beispiel die Kinder oder Personen mit einer Krankheit, die eine
Impfung nicht zulässt.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation dürften nach den Sommerschulferien auch
die Vereinsaktivitäten wieder in einem mehr oder weniger normalen Rahmen stattfinden
können. Dies freut den Gemeinderat ausserordentlich. Leisten die Dorfvereine doch
einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde. Ebenfalls
ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte, wenn irgendwie möglich, die Seniorenausfahrt, die
Jungbürgeraufnahme sowie den Banntag durchzuführen.
Der Gemeinderat blickt somit positiv in die Zukunft. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen
eine schöne und erholsame Sommerzeit. Passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben Sie
gesund!
                                                                   Gemeinderat Bretzwil

        Bürgergemeindeversammlung vom 11.06.2021
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember
                                                  Dezember 2020
://: Dem Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 wird
     ohne Gegenstimme zugestimmt.
2. Rechnung 2020
            2020 der Bürgergemeinde
://: Die Rechnung 2020 der Bürgergemeinde wird ohne Gegenstimme genehmigt.

    Einwohnergemeindeversammlung
    Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2021
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
                 Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020
://: Dem Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020
     wird ohne Gegenstimme zugestimmt.
2. Rechnung 2020
            2020 der Einwohnergemeinde
://: Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde wird ohne Gegenstimme genehmigt.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 141                                             Seite 8

                  Kommunale Wahlen vom 13. Juni 2021
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS DES WAHLBÜROS BRETZWIL                            FÜR DEN     REST        DER
AMTSPERIODE BIS AM 30. JUNI 2024
Zahl der Stimmberechtigten:                    582         Gewählt wurde:
Zahl der eingelegten Wahlzettel:               285
Zahl der leeren Wahlzettel:                     16         Häner Sarah                        259
Zahl der ungültigen Wahlzettel:                  4
Zahl der gültigen Wahlzettel:                  265         Andere                              6
Absolutes Mehr:                                133
Stimmbeteiligung:                           49.0 %

Gestützt auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981
hat der Gemeinderat die Wahl eines Mitglieds des Wahlbüros Bretzwil für den Rest der
Amtsperiode bis am 30. Juni 2024 erwahrt.
An dieser Stelle möchte es der Gemeinderat nicht unterlassen, Sarah Häner ganz herzlich
zu dieser ehrenvollen Wahl zu gratulieren und ihr bei ihrer neuen Aufgabe viel Freude und
alles Gute zu wünschen.

                          Vertragen des Wahlmaterials
In Zusammenhang mit den Abstimmungen und Wahlen vom 13. Juni 2021 wurde das
Stimm- und Wahlmaterial letztmals von Lea Huber an die Einwohnerinnen und Einwohner
verteilt. Lea Huber hat diese Aufgabe in den letzten 10 ½ Jahren bei jedem Wetter, ob
warm oder kalt stets sehr zuverlässig erledigt. An dieser Stelle möchte es der Gemeinderat
nicht unterlassen, Lea Huber für das langjährige Vertragen des Wahlmaterials ganz herzlich
zu danken.
Als Ersatz für Lea Huber suchen wir eine pflichtbewusste Person im Alter von mindestens
14 Jahren, die diese Aufgabe ab dem 1. August 2021 übernehmen möchte. Verteilt über das
Jahr finden in der Regel vier Abstimmungen und Wahlen statt. Das zu verteilende Stimm-
und Wahlmaterial wird von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt und muss jeweils in einem
Zeitfenster von rund 14 Tagen in die Haushalte verteilt werden.
Haben Sie Interesse an dieser Aufgabe, dann melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung.
Gerne steht Ihnen der Gemeindeverwalter Rolf Schweizer für weitere Auskünfte zur
Verfügung.
                                                          Gemeindeverwaltung Bretzwil

                                         Auftragsvergaben
Plattenlegerarbeiten Schulgasse 5                         Rückschnitt Bäume Stierenberg
Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil                             Forstbetrieb Frenkentäler, Waldenburg
Bauleitung Erschliessung Rösi                             Beschaffung Verkehrssignale/Spiegel
Sutter Ingenieur- u. Planungsbüro AG, Liestal             Stöcklin AG, Ettingen
Instandstellen Vorplatz Gemeindezentrum                   Winterjacke/Schuhe Gemeindearbeiter
Gysin Tiefbau AG, Hölstein                                Protex AG, Balsthal
Druck Mitteilungsblatt                                    Kuverts Verwaltung
Lüdin AG Digitaldruck, Liestal                            Dietschi Print & Design AG, Olten
Diesel Werkhof / Heizöl Wärmeverbund                      Service Traktoren Werkhof
Martin Fasler AG, Bretzwil                                Gyr Landmaschinen AG, Bretzwil
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil                  Nr. 141                                   Seite 9

                                   Trinkwasserkontrolle
BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG VOM 7. APRIL 2021
Proben Nr.             Probenbeschreibung
P-20-001546            83.10 A              Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
P-20-001547            83.15 A              Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
P-20-001548            83.15 AF             Rohwasser, nach Ultrafiltration, vor UV
P-20-001549            83.15 AUV            Rohwasser, nach Ultrafiltration und UV
P-20-001550            83.95 N              Reservoir, Abgang Netz
P-20-001551            83.991 N             Netzwasser Sägerei Sasse
Feldtest                                 83.10 A 83.15 A 83.15 AF       83.15 AUV 83.95 N 83.991 N
Wassertemp. Grad Celsius                 8.37     8.83            ---     ---       ---     ---
Bakteriologische Resultate
Aerobe mesoph. Keime mL                  120       32             0       0         4
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 141                                Seite 10

                       Mutation
                       Mutation Zonenplanung Siedlung
INFORMATIONS- UND MITWIRKUNGSVERFAHREN
Nachdem die Mutation der Zonenplanung Siedlung in Bezug auf den Gewässerraum
und die Naturgefahrenzonen gestützt auf den Vorprüfungsbericht des kantonalen Amts für
Raumplanung nochmals überarbeitet wurde und sich die Situation in Zusammenhang mit
der COVID-19-Pandemie verbessert hat, besteht in einem nächsten Schritt die Möglichkeit,
das gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vorgeschriebene
Informations- und Mitwirkungsverfahren, inklusive einer Informationsveranstaltung für die
Grundeigentümerinnen und -eigentümer durchzuführen.
Das Informations- und Mitwirkungsverfahren betreffend die Mutation der Zonenplanung
Siedlung findet vom

                16. August 2021 bis am 10. September 2021
statt. In dieser Zeit können die Planunterlagen auf der Gemeindeverwaltung eingesehen
werden. Die Planunterlagen stehen zudem ab sofort auf der Homepage der Gemeinde
Bretzwil zur Verfügung.
Die Bevölkerung kann zum vorliegenden Entwurf der Mutation der Zonenplanung Siedlung
zuhanden des Gemeinderats Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, die bei
der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Am Mittwoch, den 18. August 2021 um 19.30 Uhr wird zudem je nach der
Entwicklung der COVID-19-Pandemie im Gemeindezentrum oder in der Turnhalle des
Baumgartenschulhauses eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Dannzumal werden
die verschiedenen Planunterlagen durch Volker Meier von der Ingenieur- und Planungsbüro
Sutter AG vorgestellt und Fragen beantwortet.
Im Anschluss an das Informations- und Mitwirkungsverfahren wird vom Gemeinderat
die definitive Vorlage ausgearbeitet, so dass die Mutation der Zonenplanung Siedlung
an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2021 traktandiert werden kann. Die
Genehmigung vorausgesetzt erfolgt anschliessend das Planauflageverfahren, in dessen
Rahmen eine Einsprachemöglichkeit besteht.
                                                                Gemeinderat Bretzwil

                                         Gemeinde News App
                   Seit Mitte August 2019 informiert die Gemeinde Bretzwil analog zu weiteren
                   Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und den umliegenden Kantonen
                   über aktuelle Ereignisse, wie zum Beispiel Wasserleitungsbrüche mit den
                   damit verbundenen Einschränkungen in der Wasserversorgung, Neuigkeiten,
                   Veranstaltungen, usw. über die Gemeinde News App.
Die Gemeinde News App kann bei Google Play, im App Store oder unter
www.gemeinde-news.com kostenlos heruntergeladen werden. Sie finden die App mit
dem Suchbegriff "Gemeindenews".
Nach dem Herunterladen besteht unter der Rubrik Einstellungen die Möglichkeit, die
gewünschten Gemeinden anzugeben, von denen Sie Push-Mitteilungen erhalten möchten.
Ebenfalls können die Gemeinden über die Gemeinde News App kontaktiert und auf diese
Weise bei der Gemeindeverwaltung ein allfälliges Anliegen oder eine Frage deponiert
werden.
Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, sich über die Aktualitäten in der Gemeinde Bretzwil
auf dem Laufenden zu halten.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil   Nr. 141                                   Seite 11

           Instandstellen Vorplatz Gemeindezentrum

Nachdem an der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 im Rahmen
des Budgets 2021 der Einwohnergemeinde einem Betrag von Fr. 150'000.-- für die
Instandstellung des Vorplatzes des Gemeindezentrums im Bereich zwischen der
Liegenschaft Schulgasse 3, dem ehemaligen Feuerwehrmagazin und der Einmündung
der Schulgasse in den Baumgartenweg zugestimmt worden ist, wurden die entsprechenden
Arbeiten vom Gemeinderat in der Zwischenzeit an die Gysin Tiefbau AG, Hölstein vergeben
und die Details der Ausführung mit der Gysin Tiefbau AG besprochen.

Die entsprechenden Arbeiten werden in den Sommerschulferien ab dem 19. Juli 2021
ausgeführt und dauern voraussichtlich drei bis vier Wochen. In dieser Zeit bleibt die
Schulgasse komplett gesperrt. Ebenfalls ist die Zufahrt zum Mergelplatz in dieser Zeit
nicht möglich. Sämtliche auf dem Mergelplatz abgestellten Fahrzeuge sind daher vorgängig
umzuplatzieren.

Gleichermassen von diesen Bauarbeiten betroffen ist der Zugang zum Entsorgungsplatz
vis-à-vis des Gemeindezentrums. Dieser ist während der Bauarbeiten nur zu Fuss
vom Baumgartenweg her über den Mergelplatz möglich. Das gleiche gilt für das
Gemeindezentrum mit der Gemeinde- und Schulbibliothek. Hier erfolgt der Zugang von
den Parkplätzen vor der Turnhalle her über den Schulhausplatz und die Treppe beim
Kindergarten. Nicht zur Verfügung steht in dieser Zeit die Waage.

Für das diesen Arbeiten und den damit einhergehenden Einschränkungen entgegen
gebrachte Verständnis danken wir bereits im Voraus. Bei allfälligen Fragen oder Problemen
steht Ihnen der zuständige Gemeinderat Urs Freiburghaus, Tel. 079 538 20 28 oder die
Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.

                                                                  Gemeinderat Bretzwil
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                                                 Ruhezeiten
                   - Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinde Bretzwil -
 Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind
  Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Dritte in ihrer Ruhe stören,
  untersagt.
 Lärmerzeugende Arbeiten, wie Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, maschinelles Häckseln
  etc. innerhalb der Wohnzone sind auf die Zeiten zwischen 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
  bis 20.00 Uhr zu beschränken.
 Bei übermässigem und anhaltendem Lärm von Tieren hat der Halter für Abhilfe zu sorgen.
  Glocken an weidenden Tieren sind gestattet.

Gestützt auf § 4 des kantonalen Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und den
Sonntagsverkauf sind an Sonn- und allgemeinen Feiertagen die folgenden Tätigkeiten
untersagt:
a) Tätigkeiten und Veranstaltungen, die durch Lärm oder auf andere Weise die öffentliche
   Ruhe stören
b) jede Störung des Gottesdienstes
c) das unaufgeforderte gewerbsmässige Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an
   private Haushalte
Erlaubt sind alle unaufschiebbaren Verrichtungen zur Vermeidung von unzumutbaren
Schäden, wobei sie unter Vermeidung unnötigen Lärms vorzunehmen sind. Unter
Vermeidung unnötiger Ruhestörung, insbesondere während des Gottesdienstes, sind
weiter erlaubt:
a) die tägliche Arbeit in Haus und Hof sowie in Einrichtungen, die ihrer Natur nach einen
   ununterbrochenen Betrieb erfordern
b) Arbeiten in Landwirtschafts- und Gärtnereibetrieben, soweit sie witterungsabhängig und
   unbedingt erforderlich sind
c) Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Arbeiten, die unmittelbar mit diesen
   zusammenhängen
d) das Schiessen
Als allgemeine Feiertage gelten: Neujahrstag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, eidgenössischer Dank-,
Buss- und Bettag sowie Stephanstag.

An den hohen Feiertagen sind zusätzlich zu den umschriebenen Tätigkeiten
untersagt:
a) öffentliche Versammlungen und Umzüge nicht religiöser Art
b) Sportveranstaltungen
c) Kino-, Theater- und Musikveranstaltungen im Freien
d) Zirkusaufführungen und andere Schaustellungen
e) das Offenhalten von Ausstellungen mit kommerziellem Charakter
f) das Schiessen
g) das Abbrennen von Feuerwerk
h) der Betrieb von Autowaschanlagen
 Veranstaltungen, die einen konkreten Bezug zum entsprechenden Feiertag haben, sind
  erlaubt.
Als hohe Feiertage gelten: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachtstag

Für eine entsprechende Rücksichtnahme sowie das Einhalten dieser Vorschriften dankt der
Gemeinderat bereits im Voraus.
                                                                Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 141                                    Seite 13

                        Fachstelle für Schuldenfragen
Die Einwohnergemeinde Bretzwil ist Mitglied der Fachstelle für Schuldenfragen
Basel-Landschaft. Damit stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde
Bretzwil sämtliche von dieser Fachstelle angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung.
Zu den Dienstleistungen der Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft gehören:
 Schuldenberatung, insbesondere
   betreibungs- und konkursrechtliche Fragen
   Umgang mit Gläubigern
   Budgetanalyse und Budgetplanung
   Fragen zu Konsumkredit und Leasing
 Planung und Durchführung von Schuldenregulierungen
 Beratung von gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Institutionen
 Öffentlichkeitsarbeit / Prävention
 Workshops für Jugendliche (an Oberstufen-, Gewerbeschulen und Lehrbetrieben)
 Budgetanalyse und Budgetplanung
 Individuelle Kurse für sozial Tätige
Der erste Schritt einer Schuldenberatung findet am Telefon statt. Montag bis Donnerstag,
jeweils 10.00 bis 13.00 Uhr, 061 462 03 73. Bei diesem Gespräch wird
 ein erster Überblick über die Situation gewonnen
 der Umfang und die Art der Schulden erfasst
 ein erstes grobes Sanierungsbudget erstellt
Anlässlich dieses Gesprächs können bereits allfällige Sofortmassnahmen empfohlen und
erste Hilfestellungen angeboten werden. Falls sich dabei herausstellt, dass weitere, vertiefte
Abklärungen nötig und sinnvoll sind, erhalten Sie von der Fachstelle für Schuldenfragen
Basel-Landschaft ein Anmeldeformular.
Nach der Rücksendung der ausgefüllten Formulare (Budgetblatt, Schuldenübersicht,
Fragebögen zur Entstehung der Verschuldung sowie zu den Erwartungen), lädt Sie die
Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft zu einer Standortbestimmung ein. Dort
werden
 der Umfang und die Ursachen der Verschuldung
 der Stand der Betreibungsverfahren und welche Betreibungsämter beteiligt sind
 das aktuelle Budget (Ist-Budget), die Budgetplanung (Soll-Budget) und                   das
  Sanierungsbudget
 die Lebensumstände, wie Gesundheit, Arbeit, Familie, Beziehung, Motivation
 Sanierungsmöglichkeiten und -strategien
abgeklärt.
Fragen rund um Schulden und Budget können junge und ältere Menschen, unabhängig
vom Geschlecht, der Herkunft oder der Einkommenssituation betreffen. Als gemeinnützige
Institution gewährleistet die Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft eine fachlich
fundierte, der Schweigepflicht unterliegende Beratung.
Mit den Merkblättern und Briefvorlagen leistet die Fachstelle für Schuldenfragen
Basel-Landschaft zudem Hilfe zur Selbsthilfe. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie
unter www.schuldenberatung-bl.ch.
                                         Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft
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                                 Primarschule Bretzwil I
ES BRENNT. WAS TUN?
Unter diesem Motto stand unsere diesjährige schulinterne Weiterbildung in Sachen
Brandschutz. Am 20. Mai 2021 hatten wir die Gelegenheit, mit einem Instruktor der Firma
Primus in diversen Übungssituationen die verschiedenen Feuerlöscher und die Löschdecke
einzusetzen.

Nach einem Theorieteil zum korrekten Vorgehen bei einem Brand, zur Alarmierung sowie
dem Einsatz der diversen Löschmittel folgte das Einsatztraining, wo wir alle mehrere
Löscheinsätze an zahlreichen Übungsobjekten üben konnten.
Nach diesem lehrreichen Nachmittag fühlen wir uns alle sicherer im Umgang mit den bei uns
in der Schule vorhandenen Löschmitteln, wie Löschdecke und Schaum-Feuerlöscher. Wir
hoffen aber dennoch sehr, dass wir diese nie einsetzen müssen.

                                         Im Namen des Lehrpersonenteams, Esther Büchli-Brodbeck
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil             Nr. 141                                     Seite 15

                                Primarschule Bretzwil II
SCHULJAHR 2021/2022
1. Semester                  Montag, 16. August 2021 - Sonntag, 23. Januar 2022
2. Semester                  Montag, 24. Januar 2022 - Samstag, 2. Juli 2022
Am ersten Schultag finden sich alle Schülerinnen und Schüler um 08.00 Uhr in der
Primarschule ein. Für die Eltern der Kinder der 1. Klasse folgen in den Sommerschulferien
detaillierte Informationen.
In den Kindergarten schicken Sie Ihre Kinder nach den speziellen Anweisungen der
Kindergärtnerin.
Um 09.00 Uhr versammeln wir uns zur Begrüssung des neuen Schuljahres und aller
Schülerinnen und Schüler mit Gesang auf dem Pausenplatz. Zuschauer und Zuhörerinnen
sind herzlich willkommen, wenn es die Vorgaben des Bundes bis dahin erlauben. Bitte
konsultieren Sie dazu die Homepage der Gemeinde www.bretzwil.ch oder die Gemeinde
News App.
LEHRPERSONEN KINDERGARTEN/PRIMARSCHULE SCHULJAHR 2021/2022
Kindergarten                                          Regina Fischer/Beatrice Tobler Fasolin
1./2. Klasse                                          Alina Ugolini
3./4. Klasse                                          Esther Büchli-Brodbeck
5./6. Klasse                                          Luana Lang
Schulleitung                                          Franziska Schmieman
Deutsch als Zweitsprache                              Beatrice Tobler Fasolin
Textiles/Werken                                       Evelyne Häberli/Yael Hilti
Vorschulheilpädagogik                                 Beatrice Tobler Fasolin
Spezielle Förderung Primarstufe                       Christine Dilschneider/Beatrice Tobler Fasolin/
                                                      Simone Nägelin
Begabtenförderung                                     Evelyne Häberli
Musikalischer Grundkurs                               Christine Dilschneider
SCHULFREIE TAGE KANTON BASEL-LANDSCHAFT
 Donnerstag, 26. Mai 2022                              Auffahrt
 Freitag, 27. Mai 2022                                 Tag nach Auffahrt
 Montag, 6. Juni 2022                                  Pfingstmontag
 Bitte beachten Sie dazu auch die Angaben in der Schulbroschüre!
FERIEN
Herbstferien                       Beginn                       Samstag, 2. Oktober 2021
                                   Ende                         Sonntag, 17. Oktober 2021
                                   Wiederbeginn Unterricht      Montag, 18. Oktober 2021
Weihnachtsferien                   Beginn                       Samstag, 18. Dezember 2021
                                   Ende                         Sonntag, 2. Januar 2022
                                   Wiederbeginn Unterricht      Montag, 3. Januar 2022
Fasnachtsferien                    Beginn                       Samstag, 26. Februar 2022
                                   Ende                         Sonntag, 13. März 2022
                                   Wiederbeginn Unterricht      Montag, 14. März 2022
Frühjahrsferien                    Beginn                       Samstag, 9. April 2022
                                   Ende                         Sonntag, 24. April 2022
                                   Wiederbeginn Unterricht      Montag, 25. April 2022
Sommerferien                       Beginn                       Samstag, 2. Juli 2022
                                   Ende                         Sonntag, 14. August 2022
                                   Wiederbeginn Unterricht      Montag, 15. August 2022
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil            Nr. 141                                   Seite 16

                               Primarschule Bretzwil III
                                                     III
WILLKOMMEN LUANA LANG
Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler
Mein Name ist Luana Lang und ich werde ab August 2021 die neue Klassenlehrerin der
5./6. Klasse der Primarschule in Bretzwil sein. Gerne stelle ich mich kurz vor.
Aufgewachsen bin ich in Aesch, wo ich zurzeit auch wohnhaft
bin. Momentan schliesse ich mein Studium an der Pädagogischen
Hochschule FHNW in Muttenz ab und bin schon sehr gespannt auf
meine erste Stelle als Klassenlehrperson. Durch Erfahrungen aus
Praktika und Stellvertretungen war für mich schnell klar, dass ich gerne
eine eigene Klasse der Mittelstufe übernehmen möchte.
Dass mich die Arbeit mit Kindern sehr begeistert, zeigt sich auch in
meiner Freizeitgestaltung. Ich leite nun seit einigen Jahren eine Kinder-
und Jugendgruppe und stelle auch dort immer wieder fest, wie viel ich
von und mit Kindern lernen kann und wie bereichernd eine gemeinsame Neugier ist. Daher
liegt mir das Lerninteresse der Kinder sehr am Herzen, was wiederum zu einem positiven
Lern- und Klassenklima beitragen soll.
Ich freue mich auf ein Schuljahr voller neuer Gesichter und Persönlichkeiten, die ich bald
kennenlernen darf und wünsche allen einen schönen Sommer.
Herzliche Grüsse                                                                     Luana Lang

WILLKOMMEN SIMONE NÄGELIN-KUBLI
                             Ich heisse Simone Nägelin-Kubli und bin seit Ende Januar 2021 als
                             ISF-Stellvertretung in der 3./4. und 5./6. Klasse an der Primarschule
                             Bretzwil tätig.
                             Nach den Sommerferien werde ich die ISF Lektionen der 5./6. Klasse
                             übernehmen und freue mich auf diese Aufgabe.
                             Zu meiner Person:
                              berufstätig seit 1999 - zuerst als Primarlehrerin, seit 2004 als
                               Heilpädagogin
                              ab 2010 Ehefrau und Mutter von zwei Töchtern (7 und 9 jährig)
                              wohnhaft in Reigoldswil
                                                                           Simone Nägelin-Kubli

AUF WIEDERSEHEN SIMONE MARTIN
Liebe Gemeinde
Nach einem kurzen Gastspiel verabschiede ich mich bereits wieder von Eurer Dorfschule.
Die Umstände, im Sommer 2022, auf Grund von fallenden Schülerzahlen, kein Pensum
mehr in Aussicht bekommen zu haben, waren Anlass, Ausschau nach einer Festanstellung
in der näheren Umgebung zu suchen.
Glücklicherweise hat sich für mich eine Tür aufgetan. Ich werde ab August 2021 an der
Sekundarschule in Reigoldswil berufstätig sein. Schön ist, dass ich die Bretzwiler Kinder
wieder sehen und zum Teil auch wieder antreffen werde.
Ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche der Gemeinde und
der ganzen Schule ein gutes nächstes Schuljahr.
Herzliche Grüsse                                                                  Simone Martin
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 141                                     Seite 17

                               Primarschule Bretzwil IV
AUF WIEDERSEHEN DOMINIC WALSER
Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler
Vier Jahre durfte ich die Schülerinnen und Schüler in Bretzwil unterrichten. Die Arbeit
in einem Team mit motivierten Lehrerinnen und einer stets unterstützenden Schulleiterin
war für mich erfüllend. In dieser Zeit habe ich viel Neues gelernt sowie Bewährtes
weiterentwickelt. Ich konnte immer auf die wohlwollende Zusammenarbeit mit den Eltern
sowie der Schulleitung und der Gemeinde zählen.
Sehr gerne denke ich an die vielen schönen Momente mit meinen ehemaligen Schülerinnen
und Schülern zurück. Es freut mich, dass ich mit so vielen tollen und motivierten Kindern
ein Stück ihres Schulwegs gemeinsam gehen durfte. Ihnen möchte ich ein besonderes
«Dankeschön» aussprechen.
Selbst in der schwierigen und arbeitsreichen Pandemiezeit hat die Arbeit Spass gemacht
und war lehrreich. Mit Stolz darf ich nun sagen, dass ich der erste Lehrer in Bretzwil war, der
eine Klasse digital unterrichtet hat.
Ich freue mich sehr auf meine neue Herausforderung. Trotzdem fällt mir das Weiterziehen
schwer. In kürzester Zeit habe ich mich in Bretzwil Zuhause gefühlt. Nicht nur in der Schule,
sondern auch im Dorf.
Für die schönen vier Jahre möchte ich mich von Herzen bei allen Beteiligten bedanken. Es
freut mich, dass ich durch die Jagd und Reiterei weiterhin im und vor allem um das Dorf
unterwegs sein werde. Somit sage ich nur halb «auf Wiedersehen!», denn bestimmt sieht
man sich wieder einmal.
                                                                         Dominic Walser

                    Pumptrack auf dem Schulhausplatz
Noch bis am Sonntag, den 11. Juli 2021 seht auf dem Schulhausplatz der Pumptrack
des Kantonalen Sportamts, der durch den Gemeinderat auf eine Initiative von mehreren
Jugendlichen hin, angemietet wurde.
Sofern Kinder oder Jugendliche über kein eigenes Bike oder Trottinett verfügen, besteht die
Möglichkeit, sich für eine Ausleihe mit Konrad Ruchti, Tel. 061 941 14 21 / 079 480 79 49
in Verbindung zu setzen.
                                                                  Benutzungsregeln
                                                                   Die Anlage darf nur
                                                                  mit geeigneten Fahrzeugen
                                                                  (Bikes, Like a Bikes,
                                                                  Skateboards, Inlineskates
                                                                  und Trottinettes befahren
                                                                  werden
                                                                   Motorisierte Fahrzeuge,
                                                                  wie Mofas sind nicht
                                                                  erlaubt
                                                                   Das Tragen eines Helms
                                                                  ist obligatorisch
                                                                   Die Benutzung erfolgt
                                                                  auf eigene Gefahr
                                                                   Der Betreiber lehnt bei
                                                                  Schäden und/oder Unfällen
                                                                  jede Haftung ab
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               Bevölkerungsstatistik
               Bevölkerungsstatistik per 30. Juni 2021
                                                  2021
Altersstruktur der Gemeinde Bretzwil

Alter                    Anz.        Männlich        Weiblich        Ledig      Verh.   Gesch.      Verwitwet

00 bis 09 Jahre   58                      27              31           58         0       0              0
10 bis 19 Jahre   90                      49              41           90         0       0              0
20 bis 29 Jahre   59                      33              26           56         3       0              0
30 bis 39 Jahre   82                      42              40           44        35       3              0
40 bis 49 Jahre   89                      43              46           13        70       4              2
50 bis 59 Jahre 153                       82              71           24       105      20              4
60 bis 69 Jahre   91                      50              41            8        70       9              4
70 bis 79 Jahre   74                      39              35            7        54       5              8
80 bis 89 Jahre   47                      18              29            2        19       6             20
90 bis 99 Jahre    5                       2               3            0         2       0              3
100 bis 109 Jahre 0                        0               0            0         0       0              0
Total                   748              385              363        302        358      47             41
In %                    100              51.4            48.6        40.3       47.9    6.3            5.5

Aufteilung nach Konfessionen                                        Aufteilung nach Nationalität

                             Anzahl                in %                                   Anzahl       in %
Evang.-reform.                368                 49.2              Schweizer                 694     92.8
Röm.-kath.                    100                 13.4              Ausländer                 54       7.2
Andere                          45                 6.0              Total                     748    100.0
Ohne                          235                 31.4
Total                         748               100.00
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 141                                 Seite 19

                                   Bevölkerungsstatistik
Im Jahr 2020 ist die Kantonsbevölkerung um rund 1’500 Personen angewachsen. Mit
plus 0.5 % liegt die Zunahme leicht unter dem langjährigen Mittel. Das Wachstum erfolgte
ausschliesslich aufgrund von Zuwanderung, denn erstmals übertrafen die Todesfälle die
Geburten klar. Eine Entwicklung, die aufgrund der langfristigen Tendenzen so zu erwarten
war, zu einem gewissen Teil aber auch durch coronabedingte Todesfälle verstärkt wurde.
Mit der Veröffentlichung der 2020er-Daten der kantonalen Bevölkerungsstatistik liegen
Struktur- und Bewegungsdaten von vier vollständigen Jahrzehnten vor. Der konstanten
kantonalen Bevölkerungszunahme in den Jahren 1980 bis 2020 liegen sehr unterschiedliche
Entwicklungen auf Gemeindeebene zugrunde.

Bei den Gemeinden mit den höchsten jährlichen Wachstumsraten handelt es sich
mehrheitlich um eher kleinere Gemeinden. Von den grossen Baselbieter Gemeinden
(10'000+ Einwohner/innen) verzeichneten Aesch, Liestal, Oberwil und Therwil in der
Vergangenheit ein zumindest leicht überdurchschnittliches Wachstum. Bis zum Ende
der 1980er-Jahre wuchs Aesch stark, anschliessend moderat. Bei Liestal und Oberwil ist das
Wachstum über die ganze Betrachtungsperiode konstant. In Therwil setzte das Wachstum
hingegen Ende der 1990er-Jahre ein und flachte in den letzten Jahren wieder ab.
Nur drei Gemeinden (Birsfelden, Lauwil und Waldenburg) weisen heute weniger
Einwohnerinnen und Einwohner als vor 40 Jahren auf. In Birsfelden erfolgte der
Bevölkerungsrückgang von rund 13’000 Einwohner/innen auf heute noch gut 10’000 in den
Jahren 1980 bis um die Jahrtausendwende. Seither ist die Wohnbevölkerung von Birsfelden
stabil. In der kleinen Gemeinde Lauwil pendelt die Wohnbevölkerung konstant zwischen
rund 200 und 300 Einwohner/innen und liegt heute nur knapp unter dem Niveau von 1980.
Die Gemeinde Waldenburg registrierte in den 1990er-Jahren ein Bevölkerungswachstum.
Seit der Jahrtausendwende ist die Wohnbevölkerung jedoch tendenziell rückläufig.
Bretzwil hatte im Jahr 1980 668 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Jahr 2020 betrug die
Einwohnerzahl 743.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil                  Nr. 141                                  Seite 20

                              Mütter-
                              Mütter- und Väterberatung

                                              Arboldswil, Bretzwil, Lauwil, Lupsingen,
                                              Seltisberg, Reigoldswil, Titterten, Ziefen

Angela Offreda berät Sie gerne in Fragen über die Entwicklung, die Ernährung, die
Gesundheit, die Pflege und die Erziehung Ihres Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten.

•      Für Sie ist diese Beratung ein freiwilliges und kostenloses Angebot

•      Selbstverständlich stehe ich unter beruflicher Schweigepflicht

•      Nach Absprache sind je nach Situation auch Hausbesuche möglich

•      Bitte bringen Sie in die Beratung das Gesundheitsbüchlein Ihres Kindes, eine
       Wickelunterlage sowie eine Windel mit

Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Kinder kennen zu lernen.

                                                       Ihre Mütter- und Väterberaterin, Angela Offreda

Beratungsnachmittage Juli bis September 2021
Bitte jeweils vorgängig telefonisch die Beratungszeit vereinbaren

    Ort              Lupsingen            Bretzwil       Reigoldswil    Seltisberg        Ziefen
    Raum              Gemeinde-          Gemeinde-           Alter      Gemeinde-     Primarschulhaus
                         haus             zentrum        Kindergarten   verwaltung        2. Stock
                       2. Stock           1. Stock        Unterbiel 9                  Eienstrasse 23
    Zeit             13.30-16.30         08.30-11.30      08.30-11.30   13.30-16.30     08.30-11.30
    Tag              Donnerstag           Mittwoch          Mittwoch    Donnerstag       Mittwoch
    Juli                    8                              14     28        15              21
                                                                   ¨

    August                 12                10            11     25        26              18
    September               2                              15               30              29

Kursangebote:
28.06.2021: Schmetterlingsmassage
30.09.2021: Notfallsituationen mit Kindern

Die Eltern aus den Gemeinden Arboldswil, Lauwil und Titterten sind an allen Beratungsorten
herzlich willkommen.

Telefonische Beratungen und Terminvereinbarungen:
Mittwoch, 13.00 - 14.00 Uhr / Freitag 08.30 - 09.30 Uhr / Telefonnummer: 077 528 27 59 /
Email: mvb@reigoldswil.ch.

Weitere Informationen unter: www.muetterberatung-bl-bs.ch
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil       Nr. 141                                   Seite 21

                              Fütterung von Greifvögeln
Die in der Schweiz überwinternden Greifvögel und Eulen sind gut an die winterlichen
Verhältnisse angepasst. Strenge Winter mit anhaltend geschlossener Schneedecke oder
wochenlang gefrorenem Boden können sie aber in Not bringen, da Mäuse, ihre bevorzugte
Nahrung dann nicht mehr ausreichend verfügbar sind.
Viele Mäusebussarde weichen bei solchen Verhältnissen kurzfristig in mildere Gebiete aus,
etwa von der Schweiz nach Südfrankreich oder aus den Berggebieten ins Tal. Dabei spricht
man von Winter- oder Schneeflucht. Schleiereule und Waldkauz stellen ihre Nahrung
teilweise um und jagen vermehrt Kleinvögel statt Mäuse. In besonderen Notlagen, wie
sie nur alle paar Jahre vorkommen, kann es grössere Verluste geben. Diese werden in den
nachfolgenden Jahren jedoch meist rasch wieder ausgeglichen.
Mit dem Einrichten von Futterplätzen kann einem Teil der ausharrenden Greifvögel und
Eulen geholfen werden. Die Verluste lassen sich dadurch allerdings nur reduzieren. Die
Fütterung ist sehr aufwändig und nicht mit der Fütterung von Kleinvögeln zu vergleichen.
Sie ist daher nur durch erfahrene Vogelkenner vorzunehmen.
Als Futter geeignet sind rohes mageres Muskelfleisch und frische Kleintier-Kadaver.
Fleischabfälle, Fett und Innereien, wie Lunge und Gedärme sollten nicht verfüttert werden,
denn sie sind schwer verdaulich. Herz und Leber sind nur in kleinen Mengen unbedenklich.
Muskelfleisch soll als ganzes Stück, frische Kadaver mit Pelz oder Federn angeboten
werden. Dadurch verhindert man, dass das Fleisch schnell durchfriert. Gefrorenes Fleisch ist
für Greifvögel gefährlich. Bei sehr tiefen Temperaturen sollte man mehrmals täglich kleinere
Portionen auslegen.
Wer einen Futterplatz für Greifvögel betreiben will, muss vorher beim kantonalen
Veterinäramt eine Bewilligung einholen. Ausserhalb der Wintermonate gilt im Kanton
Basel-Landschaft für Greifvögel ein Fütterungsverbot.
                                                                  BirdLife Schweiz

                                    Mobil sein und bleiben
Wie komme ich am Billettautmaten schnell und einfach zum passenden Billett? Welche
Neuerungen gibt es im Strassenverkehr? Worauf muss ich achten, wenn ich zu Fuss
unterwegs bin. Mit diesem Kursangebot machen wir Sie fit für den oft hektischen Alltag im
öffentlichen Raum. Bleiben Sie länger selbständig und unabhängig!

MOBILIÄTSKURS «MOBIL SEIN & BLEIBEN»
In einem halben Tag vermitteln Ihnen Experten des öffentlichen Verkehrs und der Polizei
viel Wissenswertes für Ihre alltägliche Mobilität. In Theorie und mit praktischen Übungen - so
bleiben Sie zu Fuss und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unabhängig und sicher mobil!
Donnerstag, 1. Juli 2021, 8.00 - 12.00 Uhr in Basel
(Schalterhalle «Treffpunkt», Bahnhof SBB)
Anmeldeschluss: 24. Juni 2021
Freitag, 2. Juli 2021, 8.30 - 12.00 Uhr in Liestal (Heilsarmee, Oristalstrasse 9)
Anmeldeschluss: 25. Juni 2021
Die kostenlosen Kurse finden bei jeder Witterung statt. Passende Kleidung wird empfohlen.
Kursende ist am jeweiligen Bahnhof.
Auskunft und Anmeldung 061 206 44 66 oder info@bb.prosenectute.ch
                                                                Pro Senectute beider Basel
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil               Nr. 141                                          Seite 22

        Purzelbaum-
        Purzelbaum-Spielgruppe Marienkäfer Bretzwil
Bald ist es wieder soweit!
Die Spielgruppe Marienkäfer beginnt wieder am Mittwoch, den 25. August 2021
und ist für Kinder ab dem 3. Lebensjahr gedacht. Also für alle, die zwischen dem
1. August 2017 und dem 31. Juli 2019 geboren wurden (2 Jahrgänge).
                       Die Spielgruppe Marienkäfer Bretzwil ist eine Innen-Aussenspielgruppe,
                       zertifiziert als Purzelbaum-Spielgruppe. Spielend eine neue Welt
                       entdecken, werken, experimentieren, Freundschaften schliessen,
                       Geschichten hören und vieles mehr erleben die Kinder in der Spielgruppe.
                       Die Kinder lernen dabei, im sicheren, überschaubaren Rahmen die
                       langsame Ablösung von ihrer Familie zu üben, erste Schritte in eine
                       ungewohnte Umgebung hin zu weiteren Bezugspersonen zu machen,
                       Vertrauen zu fassen und ihren eigenen Platz in der Gruppe von
                       Gleichaltrigen zu finden. Sich behaupten, Rücksicht nehmen, aber auch
                       streiten und wieder Frieden schliessen gehören mit dazu.
Möchtest Du mit Deiner Begleitung mich und die Spielgruppe kennen
lernen, dann bist Du nach einer entsprechenden Voranmeldung bei uns ganz
herzlich willkommen. Die Spielgruppe findet jeweils am Mittwoch von 08.30
bis 11.30 Uhr statt.
Ich freue mich auf viele neugierige, glänzende Kinderaugen und auf viele
schöne, gemeinsame Momente.
                                                                         Patricia Ruchti, 061 941 14 21

                                     Verkehrskontrollen
Durch die Polizei Basel-Landschaft wurden in der Gemeinde Bretzwil von März bis Mai 2021
die folgenden Verkehrskontrollen durchgeführt:
Datum:                               31. März 2021             31. März 2021           20. Mai 2021
Zeit:                                13.47 - 15.03             15.22 - 16.41           11.20 - 13.25
Einsatzdauer:                        76 Minuten                79 Minuten              125 Minuten
Ort:                                 Hauptstrasse              Hauptstrasse            Hauptstrasse
Geschwindigkeit:                     Ausserorts 80             Innerorts 50            Innerorts 50
Fahrzeuge:                           250                       663                     314
Übertretungen:                       4                         21                      12
Anteil in Prozent:                   1.60 %                    3.17 %                  3.82 %
Max. km/h:                           89                        69                      74
OB:                                  4                         21                      11
OV:                                  0                         0                       1
OV+:                                 0                         0                       0
OB = Ordnungsbussenverfahren - innerorts 50 km/h 1 bis 15 km/h zu schnell
OV = Ordentliches Verfahren nach Art. 90 Abs. 1 SVG - innerorts 16 - 24 km/h zu schnell
OV+ = Ordentliches Verfahren nach Art. 90 Abs. 2 oder 3 SVG - innerorts mehr als 25 km/h zu schnell

                                                                               Polizei Basel-Landschaft
                                                                               Verkehrssicherheit
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