Am Hochrhein - Gemeinde Hohentengen

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Am Hochrhein - Gemeinde Hohentengen
Nr. 1 · 16. Januar 2020 · Jahrgang 45

                                           n t e n g e n
        Amtliches
  Mitteilungsblatt
    der Gemeinde       Ho              h e         am Hoch
                                                           rhe             in
  für die Ortsteile
    Bergöschingen
Günzgen, Herdern
     Hohentengen
Lienheim, Stetten

                       Am 20. Januar 2020 beginnen die Bürgergespräche.
        Nr. 1 / 2020              Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein (Bild Sabine Gems-Thoma)
                                                                                           Seite 1
Neujahrswort 2020

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

ich begrüße Sie herzlich im neuen Jahr. Ich hoffe Sie haben die
Feiertage genießen können und sind gut ins neue Jahr gekommen.
Und ich wünsche Ihnen, dass die Erwartungen, die Sie mit 2020
verbinden, in Erfüllung gehen.

Der Beginn eines neuen Jahres ist ja immer mit Hoffnungen
verbunden; kaum jemand kann sich wohl dem Gefühl entziehen,
mit einem neuen Jahr fange ich etwas Neues an. Auch wenn wir
natürlich wissen, dass wir mit „Prosit Neujahr“ nicht auf Neustart
schalten. Wir bekommen nur eine neue Jahreszahl und selbst der
neue Kalender ist schon lange vor dem Neujahrsfeuerwerk kein
weißes Blatt mehr.

Doch ich finde, wir sollten uns dieses Gefühl des Neuanfangs
bewahren. Denn es verleiht uns Energie und gibt uns den Mut etwas
Neues zu wagen oder Dinge neu zu denken. Und das ist eine gute
Voraussetzung, um weiterzukommen. Persönlich wie politisch.

Unterstützen wir uns gegenseitig, freuen wir uns auf das was vor
uns liegt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gesundes
friedliches neues Jahr.

Ihr Martin Benz
Bürgermeister

Seite 2             Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein   Nr. 1 / 2020
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in den Sitzungen am 28. Novem-
ber 2019 und 05. Dezember 2019
Bürgermeister Martin Benz macht zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 folgende Aus-
führungen:
„Sehr geehrte Damen und Herren
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
obwohl uns die Themen Breitband für den Landkreis, Atommüllendlager, Flugverkehr en-
orm fordern, sind wir insbesondere bei unseren Großprojekten erheblich vorangekommen.
Das soziale Projekt Pfarrwiese wird gerade baulich erstellt, wir konnten Rückflussmittel
aus dem ELR für die MZWH erreichen, die Erschließung des Gewerbegebietes steht kurz
vor dem Abschluss, die Planung für das Bürgerhaus Stetten wurde auf den Weg gebracht,
der Antrag auf Zuschuss für den Radweg Hohentengen-Stetten ist vorbereitet, der Bau einer
weiteren Kinderkrippe und des Kunstrasenplatzes ist abgeschlossen, ein kleines Baugebiet
in Lienheim wird erschlossen, die Sanierung der Schul-/Winkelstraße mit allen Ver-und
Entsorgungsleitungen steht kurz vor dem Abschluss, unser Nahwärmeprojekt geht in die
Endphase, der 120%-Ausbau im Bereich MOKO nimmt so langsam Formen an. Daneben
haben wir zusätzlich etliche andere Vorhaben umgesetzt. Daher gleich an dieser Stelle ein
Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre gute und sehr gute Arbeit.
Sie werden viele Projekte aus 2019 wieder im Haushalt 2020 finden. So birgt auch der Haus-
halt 2020 keine Überraschungen, ist er doch die Folge unserer Beschlüsse.
Der neue Haushalt wird durch mehrere Faktoren geprägt:
Das neue Haushaltsrecht,
das Weiterführen der Großprojekte,
keine weiteren Einnahmesteigerungen in den nächsten Jahren,
steigende Personalausgaben,
zu hohe Belastung durch eine steigende Kreisumlage.
Zu den Großprojekten habe ich bereits etwas gesagt. Zum neuen Haushaltsrecht wurde
ebenfalls in der vorletzten Sitzung einiges gesagt. Ich bin guten Mutes, dass es uns gelun-
gen ist, einen für Sie lesbaren Haushaltsentwurf zu erstellen. Ein Haushaltsentwurf, der
u.E. keine erkennbaren Risiken enthält, der aber deutlich weniger Einnahmen enthält.
Zusammen mit diesem Jahr müssen wir mit rd. 600.000 Euro weniger Geld gerechnet als
Saldo zwischen Haupteinnahmen und Hauptausgaben auskommen. Das tut weh, weil sich
dieser Saldo bei wirtschaftlich sehr starken Jahren ergibt. So gehen wir zwar zur Zeit nicht
von weiteren starken Einnahmeausfällen in den nächsten ein, zwei Jahren aus, aber eben
auch nicht von Steigerungen. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir keine exorbitanten
Steigerungen z.B. bei der Kreisumlage verkraften. Die Vorstellungen der Kreisverwaltung
nach rd. 10 Mio. € mehr Kreisumlage sind vollkommen absurd, lassen keinerlei Sparwil-
len erkennen und beschädigen das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden. D.h.
aber auch, dass wir im Umgang mit unseren Fixkosten noch vorsichtiger sein müssen. Aus

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diesem Grund wurden beim größten Kostenblock der Personalausgaben i.H.v. 3.464.850
€ bis auf den Kindergartenbereich, obwohl diese Kosten bereits 41% der gesamten Perso-
nalausgaben ausmachen und einer zusätzlichen Stelle im Bereich MOKO keine weiteren
Stellen eingeplant. Gerade bei der bereits diskutierten Stelle eines Ortsbaumeisters haben
wir es uns nicht leicht gemacht. Der Bauhofleiter übernimmt bereits teilweise Aufgaben
eines Ortsbaumeisters. Wir prüfen zur Zeit die Idee, entsprechendes Know-how von Drit-
ten zukaufen zu können. Wir mussten aber auch u.a. beim Unterhalt von Straßen unseren
ursprünglichen Ansatz um 200.000€ zurücknehmen und den Lift für das Rathaus um ein
Jahr verschieben. Hier kann aber im Laufe des Jahres reagiert werden. In den Ansätzen für
den allgemeinen Haushalt sind auch Ausgaben für die Umgestaltung von Rasen in Wiesen-
flächen vorgesehen. Des Weiteren haben wir insbesondere für die Kita Lienheim weitere
Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Bereich des Waldes müssen rund 100.000 €
Verlust aus allgemeinen Deckungsmitteln aufgefangen werden.
Den gesamten Haushalt, bei dem im Entwurf die Abschreibungen nicht erwirtschaftet
werden, bei normalem Gewerbesteuerverlauf aber erwirtschaftet werden können, wol-
len wir auch mit einer eingeplanten Kreditaufnahme i.H.v. 1 Mio € finanzieren. Wir ha-
ben diese Darstellung bewusst gewählt, wie auch im Jahr zuvor bereits. Zur Erinnerung
in diesem Jahr haben wir keine Kredite aufgenommen. Wir erhalten mit dieser Darstel-
lung die Flexibilität evtl. keinen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, Grunderwerbe
kurzfristig über einen Teil Darlehensaufnahme finanzieren zu können, sofern erforderlich.
Wir hätten somit auch die Flexibilität zu entscheiden, ob wir bei absolut Niedrigzinsen im
Spannungsfeld Strafzinsen, einen Kredit aufnehmen oder eben nicht.
Summa summarum beträgt das Volumen des Ergebnishaushaltes 10.382.300 € und das
Volumen des Finanzhaushaltes 4.503.615 €, das Volumen des Eigenbetriebes MOKO be-
trägt im Erfolgsplan 1.081.000 und im Vermögensplan 1.729.943 €. Das des Eigenbetriebes
Gemeindeentwicklung 75.036 € und 4.345.000 €. Das ist zum wiederholten Male ein ge-
waltiges Pensum, das wir uns auferlegen wollen. Ich bin froh sagen zu können, dass der
Haushalt solide finanziert ist. Dringend benötigte Rücklagen zur Weiterfinanzierung un-
serer Vorhaben am Jahresende sind zu erwarten.
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, mit unseren Vor-
haben entwickeln wir unsere Gemeinde weiter, bleibt unsere Gemeinde lebenswert und
wird ein Stück weit noch lebenswerter. Ich freue mich, mit Ihnen diese doch gewaltigen
Aufgaben anzupacken und zu lösen. Herzlichen Dank meiner gesamten Verwaltung für
die Vorarbeiten zum Haushalt. Herzlichen Dank Ihnen Frau Schwab mit Ihrem Team, Dir
Tanja für die erstklassige Arbeit.
Frau Schwab wird Ihnen den ersten Haushalt nach neuem Haushaltsrecht vorstellen. Da-
nach liegt es an Ihnen, unsere Arbeit zu beurteilen. Ziel ist es, den Haushalt in der Sitzung
am 05.12.2019 beschließen zu können.“
Frau Schwab stellt die Grundzüge des Haushalts vor.
Im Jahr 2020 sind folgende investiven Maßnahmen geplant:

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Wesentliche Investitionen, Veräußerungserlöse, Beiträge und Zuweisungen (Fi-
nanzhaushalt)
Planung 2020
Kostenstelle Bereich                                   Ausgaben        Einnahmen
             Bezeichnung Vorhaben
11250001 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge
             Beschaffung bewegliches Vermögen
             (u.a. Anhänger für Unimog)              30.000,00 €
11260001 Allgemeine Verwaltung
             Beschaffung bewegliches Vermögen         5.000,00 €
11330001 Grundstücksmanagement
             Erwerb von Grundstücken                600.000,00 €
             Verkauf von Grundstücken		                               805.700,00 €
12600001 Brandschutz
             Fachförderung Beschaffung HLF 10		                        10.000,00 €
             Beschaffung bewegliches Vermögen
             (Digitalfunk)                           31.300,00 €
             Fachförderung für Digitalfunk		                            4.200,00 €
             Beschaffung bewegliches Vermögen
             (Rollcontainer für Schläuche)            3.200,00 €
21100101     Grundschule
             Beschaffung bewegliches Vermögen        15.225,00 €
21101001     Gemeinschaftsschule
             Beschaffung bewegliches Vermögen         2.500,00 €
42410001 Mehrzweckhalle Hohentengen
             Baukosten (anteilig)                 1.238.650,00 €
             Förderung Entwicklungsprogramm
             Ländlicher Raum (anteilig)		                             249.800,00 €
             Ausgleichstock (anteilig)		                              212.500,00 €
             Förderung Sportstättenbau (anteilig)		                    38.000,00 €
53800101 Ableitung von Abwasser (Kanal)
             Kanalbau (allgemein)                    50.000,00 €
             Anschlussbeiträge (allgemein)		                             500,00 €
             Kanalbau Gewerbegebiet
             Riedäcker-Höhen                        100.000,00 €
             Anschlussbeiträge Gewerbegebiet
             Riedäcker-Höhen		                                         36.800,00 €
             Kanalbau Wohngebiet Hanfwiesen         157.600,00 €
             Anschlussbeiträge
             Wohngebiet Hanfwiesen		                                    8.400,00 €

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Kanalbau Wohngebiet Untere Lenggen         311.520,00 €
53800201   Reinigung von Abwasser (Kläranlage)
           Anschlussbeiträge (allgemein)		                              500,00 €
           Anschlussbeiträge Gewerbebegebiet
           Riedäcker-Höhen                                           21.700,00 €
           Anschlussbeiträge Wohngebiet Hanfwiesen		                  5.000,00 €
54100001   Gemeindestraßen
           Neuanlage Parkfläche Rathausplatz           80.000,00 €
           Radweg Hohentengen - Stetten              200.000,00 €
           Erschließung Gewerbegebiet
           Riedäcker-Höhen                           150.000,00 €
           Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet
           Riedäcker-Höhen		                                        477.900,00 €
           ELR Förderung Sanierung
           Schul-,/Winkelstraße		 130.000,00 €
           Erschließung Wohngebiet Hanfwiesen        283.800,00 €
           Erschließungsbeiträge
           Wohngebiet Hanfwiesen		 232.800,00 €
           Erschließung Wohngebiet
           Untere Lenggen                            556.320,00 €
55100001   Öffentl. Grün/Landschaftsbau, Spielplätze
           Spielplatz Herdern                          50.000,00 €
55500001   Forstwirtschaft
           Multifunktionale Waldhütte                100.000,00 €
57300012   Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen
           Renovierung „Blockhuus“                     40.000,00 €
57300013   Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen
           Sanierung Gemeindegebäude Stetten
           (anteilige Baukosten)                     353.600,00 €
           ELR Förderung (anteilig)		 118.000,00 €
57500002   Tourismus/Fremdenverkehr
           2 Campingfässer f. Campingplatz
           Hohentengen                                 15.000,00 €
           Kapitaleinlagen                                      -€
           Kredittilgung                             129.900,00 €
           Kreditaufnahme		 1.000.000,00 €
           Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt		 253.600,00 €
           Entnahme Kassenbestand		 898.215,00 €
                                                   4.503.615,00 € 4.503.615,00 €

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Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 die
nachfolgenden Stellungnahmen ab:
Gemeinderat Elmar Maier spricht für die Fraktion CDU
„Lieber Martin Benz,
Liebe Damen und Herren der Gemeindeverwaltung,
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,
zur Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 darf ich im Namen der CDU-Fraktion folgende Stellungnahme abge-
ben:
Die Haushaltsansätze von 2019 in Höhe von ca. 12,3 Millionen € im Verwaltungshaushalt
und in Höhe von ca. 6,1 Millionen € im Vermögenshaushalt, also einem Gesamtvolumen
von ca. 18,4 Millionen € lassen sich nur bedingt auf den neuen Gesamtansatz des Haus-
haltsplanes für 2020 übertragen.
Durch die neue Darstellungsform auf der Grundlage des „Neuen Kommunalen Haushalt-
rechts“ sind die Darstellungssummen also nicht direkt vergleichbar.
Die Ansätze im Ergebnishaushalt betragen 10.382.300,00 €.
Die Ansätze im Finanzhaushalt betragen 4.373.715,00 €.
Somit beträgt die Summe der beiden Teilhaushalte: 14.756.015,00 €.
Nehmen wir den Ansatz aus dem Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Gemeindeentwicklung in
Höhe von 4.345.000 € dazu, so ist letztlich die Summe doch wieder vergleichbar.
Nun aber zu einigen Detailanmerkungen:
Die voraussichtliche Kreditaufnahme beträgt 1 Million € und dient im Wesentlichen dem
Ankauf von Grundstücken für weitere Baugebiete, wobei diese Summe nach der Erschlie-
ßung und Vermessung durch den Bauplatzverkauf zeitverzögert wieder zurückfließt.
Die Einnahmen durch den Kiesgeldvertrag betragen derzeit konstant 550.000,00 €. Di-
es ist vertraglich so geregelt und steht somit auch im kommenden Haushaltsjahr zur Ver-
fügung.
Es stehen im Haushaltsjahr 2020 jedoch wichtige und zukunftsorientierte Maßnahmen
zur Durchführung an:
Hier nur einige Beispiele:
Grundstücksmanagement:
Wie schon dargestellt, der Erwerb von Baugelände zum Ziel einer gesunden Weiterent-
wicklung unserer Gemeinde.
Sanierung und Neugestaltung der Gemeindehalle im Ortsteil Hohentengen, Beginn und
erster Bauabschnitt.
Fertigstellung und Abschluss der Erschließung des neuen Gewerbegebietes „Riedäcker
– Höhen“.
Neugestaltung und Erweiterung der Parkflächen am Rathaus in Hohentengen.
Einstieg in den geplanten Radwegebau von Hohentengen nach Stetten.
Abschluss der Sanierung der Schul- und Winkelstraße.

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Erschließung des Wohngebietes „Hanfwiesen“ in Bergöschingen.
Erschließung im 1. Teilbereich des Baugebietes „Untere Lenggen“ in Lienheim.
Spielplatz im OT Herdern.
Förderung der Neugestaltung des „Blockhus“ in Hohentengen.
Einstieg in den Neubau eines Bürgerhauses in Stetten.
(Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und 1. Bauabschnitt des Neubaus).
Dies sind nur die wichtigsten Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr, wobei die
laufende Unterhaltung der bestehenden Gebäude und Anlagen nicht vernachlässigt wer-
den dürfen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 01.01.2020: 354,92 €/EW.
Sie steigt voraussichtlich bis zum Jahresende 2020 auf 578,89 €/EW.
Nicht zuletzt auch wegen dem Zukauf von Gebäuden z.B. der ehemaligen Fa. Sensoplan!
Die Personalausgaben in Höhe von 3.464.850,00 € betragen zwischenzeitlich 33,37% des
Ergebnishaushaltes, davon belaufen sich 41% allein für das Personal im Kindergarten und
Kitabereich.
Als Beispiel im Jahr 2014 betrugen die gesamten Personalausgaben noch 25% des Verwal-
tungshaushaltes.
Dies zeigt natürlich auch, was unsere Gemeinde im Bereich Kindergarten und Kita für
Leistungen erbringt, das ist jedoch besonders zu loben, trotz der hohen Kosten und Auf-
wendungen.
Es gäbe noch viele Punkte und Ansätze anzuführen, die ebenso wichtig, notwendig und
erfolgreich sind.
Der Lagebericht und der Wirtschaftsplan im Bereich des Eigenbetriebs „Moderne Kom-
munikationstechnologie“ mit dem Neubau eines Rechenzentrums haben wir ja in der letz-
ten Sitzung verabschiedet. Hier sind wir besonders erfolgreich und zum Teil auch kreis-
weit tätig.
Dies gilt natürlich auch für den Eigenbetrieb Gemeindeentwicklung.
Besonders möchte ich hier das Projekt Pfarrwiese ansprechen und das in der Hoffnung,
dass sich hier unsere Wünsche und Erwartungen erfüllen werden.
Zur Betreuung unserer Gebäude und Anlagen brauchen wir in den nächsten Jahren be-
stimmt eine zusätzliche Fachperson, die dies alles technisch betreut und verwaltet.
Darüber werden wir sicher in naher Zukunft beraten und hoffentlich eine gute Lösung
finden.
Die Bestandserhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen darf trotz aller Zu-
kunftsziele nicht vernachlässigt werden.
Die finanzielle Ausstattung unserer Gemeinde bildet immer die Grundlage der möglichen
Handlungsbreite.
Zusätzliche Wünsche gibt es immer, aber es muss auch alles finanziert werden können.
Die finanziellen Rückflüsse und Zuwendungen von Seiten des Staates werden in Zukunft
eher geringer ausfallen.

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Besonders wichtig und lobenswert ist hier der besondere Einsatz von Bürgermeister Mar-
tin Benz im Bereich der Beantragung und Zuteilung von Zuschüssen, sowie der Begren-
zung der Kreisumlage, hierfür herzlichen Dank.
Es gibt auch im nächsten Jahr und in Zukunft vieles zu tun, nicht zuletzt auch im Bereich
des Klimaschutzes und unseres Gemeindewaldes. Packen wir es gemeinsam an, dann
bleibt der Erfolg nicht aus.
Zum Abschluss meiner Ausführungen nochmals besten Dank für die stets sehr gute und
konstruktive Zusammenarbeit mit der gesamten Verwaltung, aber auch mit den Gemein-
deratskolleginnen und Gemeinderatskollegen in der Hoffnung und dem Vertrauen, dass
dies auch im Haushaltsjahr 2020 so bleibt.
Im Namen der CDU-Fraktion darf ich die Zustimmung zur Haushaltssatzung mit Haus-
haltsplan für das Haushaltsjahr 2020 erklären und bedanke mich vor allem für die im
Vorfeld im Dialog besprochenen Maßnahmen und die Aufnahme in die entsprechenden
Haushaltsstellen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Gemeinderat Christian Brädler spricht für die Fraktion Freie Wähler
„Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz mit den dazugehörigen Damen und Herren der
Gemeindeverwaltung, der Gemeindewerke sowie den Eigenbetrieben,
liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,
es freut mich sehr, für die an Dienstjahren jüngste Fraktion, stellvertretend für meine Kol-
legen, die Haushaltsrede halten zu dürfen.
Als Frischling im Gremium kann ich auf geleistete Projekte nicht zu sehr zurückblicken
und möchte auch nicht im Detail auf das Zahlenwerk eingehen. Doch wollen wir unseren
vollen Respekt dafür aussprechen, was in den letzten Monaten und Jahren in der Gemein-
de geleistet worden ist. Es sind Mammutprojekte auf den Weg gebracht und abgeschlos-
sen worden.
Vieles wurde geschaffen und erschafft!
Vor längerer Zeit habe ich in einer Gemeinderatssitzung und in diversen Haushaltsreden
vergangener Jahre des Öfteren folgenden Satz aufgeschnappt:
Ich zitiere: „… nach diesem Projekt müssen wir erst einmal durchschnaufen.“
Als Neuling im Gremium hört sich das beruhigend an:
Die Arbeit ist gemacht – durchschnaufen. Weit gefehlt!
Uns allen wird diese Pause nicht gewährt sein, denn es geht weiter in die Zukunft.
Alle Projekte, Immobilien, Straßen, Gebäude und Infrastrukturen müssen verwaltet und
unterhalten werden. Dies kostet Geld und auch personelles Engagement.
Eine Stellenschaffung im Bereich Bau und Liegenschaftsorganisation und deren Verwal-
tung sehen auch wir Freien Wähler in unserer Gemeinde als nötig an. Wir unterstützen
diesen Vorschlag der anderen Fraktionen gerne.

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Nicht nur die Gebäude brauchen Pflege und Hege. Auch der Mensch möchte sich in un-
serer Gemeinde wohl fühlen. Wir meinen, dass die Grundlagen für Alt und Jung geschaf-
fen wurden und in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.
Das höchste Gut ist unsere Gesundheit. Uns Freien Wählern liegt die Gesundheitspolitik
der Gemeinde sehr am Herzen. Wir alle wissen, dass der Ärztemangel nicht nur ein Pro-
blem in unserer Region ist, sondern deutschlandweit Politikern im ländlichen Raum Kopf-
schmerzen bereitet. Die Gemeinde Hohentengen ist an einem Programm des Gemeinde-
tages und des Landes Baden-Württemberg beteiligt.
Trotzdem stellen wir Freien Wähler den Antrag, wie man so schön sagt, eine Task Force,
eine Arbeitsgruppe aus den eigenen Reihen mit dem Titel „Ärzte gesucht“ zu gründen.
Dafür regen wir die Verwaltung an, schon jetzt und in Zukunft entsprechende Gelder für
Gutachten, Beratungsgespräche, Inserate und Treffen mit diversen Klienten etc. einzu-
rechnen.
Der Fluglärm ist für einen anerkannten Erholungsort kein Vorzeigeobjekt. Hier hat sich
der Zustand für die Einwohner der Gemeinde merklich verschlechtert. Es scheint, als hät-
te sich in den letzten Monaten niemand für uns interessiert. Endlich wurde uns ein Be-
such von unseren südbadischen Bundestagsabgeordneten mit Herrn Schneiderhan auf das
Frühjahr 2020 zugesagt.
Auch hier sind wir für eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit offen. Der Flugha-
fen Zürich ist für unsere Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, jedoch müssen für alle
Betroffenen die gleichen Bedingungen gelten. Dafür setzen wir uns gerne mit ein. Gelder
für Rechts- und Beratungskosten sowie für Lärmanalysen müssen weiter im Haushalt ein-
gerechnet und gegebenenfalls erhöht werden.
Zum Thema Lärm und Verkehr sei noch Folgendes vermerkt: Auch die Anwohner der mei-
sten Ortsteile klagen über eine Mehrbelastung durch zunehmenden Straßenverkehr. Wir
fordern, in der Zukunft weiterhin für geeignete Geschwindigkeits- und Lärmschutzmaß-
nahmen Investitionen einzuplanen und in die Praxis umzusetzen.
Zur Verkehrslage im Ortsteil Hohentengen, speziell am Kindergarten, Pfarrwiese, ist im
Haushalt 2020 in diesem Bereich ein Betrag für die Planung einer Entschärfung der Stra-
ßenführung mit geeigneten Haltemöglichkeiten einzurechnen.
Den Bau eines Parkplatzes im Zentrum Hohentengens begrüßen wir sehr. Wir wünschen
uns, bereits in der Planungsphase, in Zusammenarbeit mit dem Handel und Gewerbe, ein
Parkplatzkonzept für das Zentrum in Auftrag zu geben.
„Hier ist es schön, hier will ich bleiben.“ Dieser Slogan soll nicht nur für Neubau- und
Randgebiete, sondern auch für die Bewohner der Dorfkerne und Hauptverkehrsachsen in
allen Ortsteilen gelten.
Wie wir in den Medien tagtäglich erfahren können, ist der Zenit der ansteigend positiven
Wirtschaftszahlen erreicht. Das Wirtschaftswachstum wird auf 1 % vorausgesagt. Die
Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren nicht steigen, was für uns so viel heißt,
wie mit Bedacht zu investieren und die Gemeinde weiter auf die Zukunft auszurichten.

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Im Namen der Fraktion Freie Wähler bedanke ich mich bei Herrn Bürgermeister Martin
Benz und Frau Würz sowie bei allen Bediensteten unserer Gemeinde, insbesondere in
diesem Jahr bei den Damen und Herren des Rechnungsamtes, die sicherlich über ihre re-
guläre Arbeitszeit hinaus am neuen System der Einführung des NKHR gearbeitet haben.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Hierfür ein großes Kompliment aus unseren Reihen.
Auch möchten wir uns bei allen Trägern eines Ehrenamtes, die unzählige Stunden in der
Freizeit zum Erhalt und der Verschönerung des Dorflebens beitragen, bedanken.
Zu guter Letzt ein herzliches Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen im Gemein-
derat für die gute Zusammenarbeit.
Wir stimmen diesem Haushaltsentwurf zu. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!“
Gemeinderätin Roswitha Drayer spricht für die Fraktion SPD
„Liebe Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Mitarbeitende in der Verwaltung, sehr geehr-
ter Herr Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat!
Für unsere Fraktion darf ich zum vorgelegten Haushalt 2020 sprechen:
Die Gemeinderatswahl ist noch nicht lange her: „Die Zukunft im Kopf -Hohentengen im
Herzen!“ – so stand es in unserem Wahlflyer und das meinen wir so.
Welche Themen „liegen uns am Herzen“?
Welche „Zukunft haben wir im Kopf“?
Vor einigen Wochen habe ich unsere Vorschläge mit dem Bürgermeister erörtert, natür-
lich mit dem Ziel, dass das ein oder andere noch im Haushalt abgebildet wird, das meiste
davon wurde bereits in den letzten Monaten hier im Gemeinderat angesprochen, letzte
Woche bei der Haushaltsberatung wiederholt und ist hier zusammengefasst – und wir ge-
hen damit in das Jahr 2020.
– Ausweitung der Schulsozialarbeit an der GMS, Standort Hohentengen
– Programm „Kommunale Inklusionsvermittler“ für Menschen mit Behinderung
– „Hohentengen für Artenvielfalt“: Blühstreifen für Artenvielfalt weiterführen und aus-
   weiten; die Gemeinde hat hier auch eine Vorbildfunktion für Private.
– Machbarkeitsstudie/Wirtschaftlichkeitsstudie „Wärme aus Grauwasser“ (Abwasser
   vom Waschen und Spülen)
– Investitionsbedarf der St-Antonius-Kapelle, die für Trauungen vermehrt besucht wird,
   feststellen - ebenso für die St-Fridolins-Kapelle in Herdern.
–K  indergarten Lienheim, Renovierungsarbeiten und Anbau
– Bürgerhaus Lienheim, Internetzugang und Telefon, Ausstattungsgegenstände
– Investitionen damit das Onlinezugangsgesetz 2022 umgesetzt werden kann: Bis Ende
   2022 sollen alle Verwaltungsleistungen digital über Portale abrufbar sein. Das heißt für
   Hohentengen: Wir müssen uns rüsten für die digitale Zukunft. Dienstleistungen und
   Formulare im Internet statt Stempel im Rathaus. (Beispiel: Personalausweis online be-
   antragen) Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung könnte herausgefunden werden, welche
   Dienstleistungen zuerst digital angeboten werden sollen.

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Wir müssen vor Ort Verantwortung übernehmen, um den Ausstoß von Kohlendioxid zu
verringern und kommunalpolitische Entscheidungen stets darauf überprüfen, welche Fol-
gen sie für das Klima haben.
Wir müssen das Soziale in unserer Gemeinde stärken und begrüßen die Investitionen in
das Blockhus als Beitrag zu einem Miteinander und Füreinander der Generationen.
2020 heißt für uns: Mit kommunaler Kraft voraus. „Zukunft im Kopf… Hohentengen im
Herzen…. Die Gemeinde Hohentengen kann auf uns zählen.
Wir bedanken uns am Ende dieses Gemeinderatsjahres:
Bei allen Bediensteten in unserer Gemeinde.
Allen, die beim Erstellen des Haushalts mitgearbeitet haben.
Bei Herrn Bürgermeister Benz.
Beim Gemeinderat für die respektvolle Zusammenarbeit.
Wir stimmen diesem Haushalt zu.“
Gemeinderat Peter Schanz spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmen diesem Haushalt sehr gerne zu.
Die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten wurden von meinen Vorrednern bereits vor-
getragen. Auch wir schließen uns dem Lob an die Verwaltung, insbesondere an die Rech-
nungsamtsleiterin Frau Schwab, an. Der Haushalt wurde sehr übersichtlich dargestellt.
Den meisten Punkten unserer Vorredner können wir uns anschließen. Besonders freuen
wir uns, dass Mittel für die Ausweitung der Blühstreifen zum Erhalt der Artenvielfalt be-
reitgestellt werden.
Drei Punkte möchte ich jedoch noch einmal hervorheben:
Wir freuen uns, dass unserem langjährigen Vorschlag, die Stelle eines Ortbaumeisters zu
schaffen, endlich Rechnung getragen werden soll. Jedoch möchten wir nicht, dass ledig-
lich eine Kraft zur Betreuung der Liegenschaften und Gebäude gesucht wird. Wir wün-
schen die Schaffung einer konkreten Stelle eines Ortsbaumeisters mit entsprechenden
Kompetenzen, der auch mitgestalten und entsprechende Kontrollfunktionen übernehmen
kann. Wir gehen davon aus, dass der Nutzen dieser Stelle die Kosten zumindest ausgleicht.
Die Gemeinde muss den Herausforderungen aus Klimawandel und Artensterben viel stär-
ker als bisher Rechnung tragen. Nur mit kleinen symbolischen Einzelaktionen können wir
keinen entsprechenden Beitrag leisten. Unsere Fraktion wird im kommenden Jahr einige
Vorschläge zur Diskussion stellen.
Wir freuen uns sehr, dass vor fast einem Jahr das Bürgernetzwerk gegründet wurde und
wollen auch das daraus entstandene Projekt „Blockhaus“ aktiv unterstützen.
Wir vermissen jedoch, dass die interessierten Bürger bisher nicht mehr eingebunden wur-
den. Das Netzwerk sollte sich mehr treffen, damit sich entsprechend der unterschiedlichen
Interessen und Talente einzelne Arbeitsgruppen bilden können, die sich dann auch selbst
organisieren können.

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Wir bedanken uns gerne bei Bürgermeister und Verwaltung für die gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit und freuen uns auch über das gute Miteinander im neuen Gemein-
deratskollegium.“
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2020 zu.

 Bekanntmachung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Ge-
meinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§
5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden
Fassung, hat die Verbandsversammlung am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
                      § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                             EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                              178.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                         178.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von             0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                               0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                          0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                    0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                    0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   178.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   178.000
2.3	Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                 0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                  0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                  0
2.6	Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                       0
2.7	Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf>
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                 0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                 0
2.10	Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                      0
2.11	Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
     Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                      0

Nr. 1 / 2020                Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein          Seite 13
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
                        § 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
                               § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR.
                                  § 5 Verbandsumlage
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 5.000 EUR.
Hohentengen a. H., den 19.11.2019
gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schrei-
ben vom 12.12.2019 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 20.01.2020 bis
Dienstag, 28.01.2020, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1,
Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während
der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hohentengen a. H., den 16.01.2020, gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender
 Bekanntmachung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes
Küssaberg für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§
5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden
Fassung, hat die Verbandsversammlung am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
                   § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                      EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                        23.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                   23.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von      0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                        0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                   0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von             0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von             0

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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000
2.3	Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                            0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von              0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von              0
2.6	 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                  0
2.7	 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                            0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von             0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von             0
2.10	Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                 0
2.11	Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
      Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                 0
                             § 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
                        § 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
                               § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 EUR.
                              § 5 Verbandsumlage
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR.
                              Küssaberg, den 19.11.2019
gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schrei-
ben vom 28.11.2019 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 20.01.2020 bis
Dienstag, 28.01.2020, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1,
Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während
der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Küssaberg, den 16.01.2020
gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender

Nr. 1 / 2020                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Seite 15
Gemeindewerke Hohentengen
 Jahresendabrechnung 2019
Mitte Januar erhalten Sie die Bescheide der Jahresendabrechnung 2019 für Wasser/Ab-
wasser und Nahwärme.
Hinweis für Kunden die laufende Abschläge per Dauerauftrag bezahlen:
Im Januar ist lediglich die Schlussrechnung 2019 zur Zahlung fällig, es fällt keine Ab-
schlagszahlung an !
Die Erste von insgesamt 11 Abschlagszahlungen für das Jahr 2020 ist am 15.02.2020, die
letzte am 15.12.2020 zur Zahlung fällig.
Bitte passen Sie Ihre Abschlagszahlungen entsprechend den auf der Schlussrechnung auf-
geführten Beträgen an und achten sie auf die korrekte Angabe Ihrer Kundennummer.
Ein SEPA-Lastschriftmandat verhindert verspätete Zahlungseingänge und damit verbun-
dene Mahngebühren sowie Säumniszuschläge. Ebenso vermeiden Sie Überzahlungen
bzw. Unterzahlungen, auch die jährliche Anpassungen Ihres Dauerauftrages entfällt bei
der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Sämtliche Forderungen werden zu den entsprechenden Fälligkeiten automatisch von Ih-
rem Konto eingezogen. Ein entsprechendes Formular ist der Jahresschlussrechnung bei-
gefügt oder kann alternativ auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden: ht-
tps://hohentengen.de/gemeindewerke/zahlungsinfo.html
Vielen Dank
Ihre Gemeindewerke

 Bürgergespräche
Die diesjährigen Bürgergespräche finden statt:
20. Januar 2020 20.00 Uhr   in Lienheim, im Bürgerhaus
21. Januar 2020 20.00 Uhr   in Stetten, ehemaliges Schulgebäude
22. Januar 2020 20.00 Uhr   in Herdern, Bürgerhaus
23. Januar 2020 20.00 Uhr   in Günzgen, Dorfhus
28. Januar 2020 20.00 Uhr   in Bergöschingen, Feuerwehrhaus
29. Januar 2020 20.00 Uhr   in Hohentengen, im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen

 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehe-
jubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt-
lung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über
Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bun-
desmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad,
Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

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Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehe-
jubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem
Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi-
denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind
zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie
das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenü-
bermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Ge-
meinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ho-
hentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht über-
mittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverla-
gen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über
den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenver-
zeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenü-
bermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der
Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@
hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht
übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen
und anderen bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden
Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-
vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom-
munaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so ge-
nannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebens-
alter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familien-
namen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person ver-
storben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person
oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer
Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl
oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der
Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirch-

Nr. 1 / 2020                Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Seite 17
str. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu
seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Per-
sonalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne
des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hier-
für tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die
Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund §
58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Per-
sonen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2021) volljährig werden:
Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenü-
bermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Ge-
meinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ho-
hentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht über-
mittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württ-
embergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung
aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an
die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjäh-
rige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst
zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und
Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenü-
bermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhin-
dert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benö-
tigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Daten-
empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H.,
Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt
werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte kön-
nen Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche
Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

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Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwachse-
nen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Seit 2019 können auch bis zu vier
weitere Personen, wie Oma, Opa oder ein getrenntlebender Elternteil als Begleitpersonen
in den Pass eingetragen werden.
Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene
zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Eine Inanspruch-
nahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Antragsberechtigt sind:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern
   in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
   Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem
   kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und
   mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab so-
fort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.
 Zuschuss an Landwirte - De-Minimis- Beihilfe
Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren be-
antragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorlie-
gen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2019. Der
Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum
31.01.2020 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau
Hug, Zimmer 4-2 abgeholt oder unter 07742/853-43 angefordert werden.

 Beachtung der Einwurfzeiten an den Glascontainern
Zum Schutz der Anwohner bitten wir Sie Ihr Altglas an den örtlichen Altglassammelstel-
len nur unter Einhaltung der Einwurfzeiten zu entsorgen.
Sammelstellen:
Herdern:           Oberdorfstr. 29, Feuerwehrgerätehaus
Hohentengen:       Mehrzweckhalle, Hansengelstraße
Günzgen:           ehemalige Abfalldeponie
Lienheim:          Rümikoner Str. 3, Gemeindegebäude
Stetten:           Bergöschinger Str. 8, Feuerwehrgerätehaus
Einwurfzeiten:     08:00 Uhr – 13:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 20:00 Uhr

Nr. 1 / 2020                Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Seite 19
Achtung Stromabschaltung !!!
Stromabschaltung im Ortsteil „Lienheim mit
Gatterhof, Kohlerhof, Steinlebachhof, Sandhof
und Vorderer Rohrhof“
Wegen dringenden Arbeiten am Stromnetz muss die Stromversorgung am Don-
nerstag den 23.01.2020 in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 11.30 Uhr abgestellt wer-
den.
Wir bitten um Verständnis.
Energieversorgung Klettgau Rheintal

 Obstbaumschnittkurs
Am Samstag, 25.01.2020 findet in Hohentengen der nächste Obstbaumschnittkurs statt
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der Gemeinde Hohentengen mit
der BUND-Ortsgruppe Hohentengen. Die halbtägige Veranstaltung findet unter der Lei-
tung von Jürgen van Cuyck, Gartenbauer und Baumpfleger der Firma Töndle Green aus
Rheinheim statt.
Gerade hochstämmige Obstbäume sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahl-
reich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher an-
spruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aus ökologischer Sicht ganz beson-
ders wertvoll, ausserdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten und auch des-
halb erhaltenswert.
Da aber auch alte Bäume klein anfangen, starten wir den Tag mit einem Auffrischungs-
modul zum Schnitt junger Bäume.
Treffpunkt ist um 9.00 Uhr im Oberdorf Bergöschingen.
Etwa zur Halbzeit wechseln wir den Standort, um am unteren Juckenhof weiterzuarbei-
ten. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,– Euro. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Klei-
dung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach
Rücksprache).
Anmeldung wird erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Tel. 07742 853 – 0. Die Teil-
nehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung am
Veranstaltungstag: Ulrike Gabrin, Tel. 01520 / 942 96 67 oder 0 77 42 / 9 14 73

 Servicezentren für Altersvorsorge:
 Mit Renteninformation Altersvorsorge planen
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich rund 30 Millionen Renteninformati-
onen. Diese helfen den Empfängern, ihre persönliche Altersvorsorgesituation einzuschät-
zen. Auch dabei unterstützt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg
ihre Kundinnen und Kunden: In den Servicezentren für Altersvorsorge bietet der gesetz-
liche Rentenversicherungsträger Intensivgespräche zur Altersvorsorge an. In diesen Ge-

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sprächen wird die persönliche Vorsorgesituation ausführlich analysiert und es werden an-
bieterunabhängig und produktneutral Strategien aufgezeigt, um eine ausreichende zusätz-
liche Altersvorsorge aufzubauen und den eigenen Vorsorgebedarf zu decken.
Basis dieses Gesprächs ist häufig die Renteninformation. Sie enthält eine ganze Reihe von
wichtigen Informationen zur Altersvorsorge: Neben der Höhe der bisher erworbenen Ren-
tenansprüche wird anhand der Einzahlungen die voraussichtliche Altersrente sowie ein
Rentenanspruch bei Erwerbsminderung prognostiziert. Ferner klärt die Renteninforma-
tion über den möglichen Beginn einer abschlagsfreien Altersrente sowie über die bisher
erworbenen Rentenpunkte auf.
Jeder über 27 Jahre erhält seine Renteninformation automatisch, wenn im Versicherungs-
konto bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten erfasst sind. Zusammen mit der ersten Renten-
information versendet die DRV immer einen Versicherungsverlauf. Dieser beinhaltet al-
le gespeicherten Versicherungszeiten des Empfängers und sollte auf Richtigkeit und Voll-
ständigkeit geprüft werden. Auch dabei hilft der gesetzliche Rentenversicherungsträger
in seinen Beratungsstellen den Kundinnen und Kunden.
Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente
gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzen-
tren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800
100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Der Kunde im Mittelpunkt
Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Ba-
den-Württemberg, verabschiedete am 13. Dezember 2019 in Stuttgart mit knapp 22,9 Mil-
liarden Euro den zweitgrößten Haushalt des Bundeslandes. Der Großteil der Einnahmen
stammt aus Beiträgen. Auf der Ausgabenseite bilden Rentenzahlungen mit rund 18,8 Mil-
liarden Euro die mit Abstand größte Position. Für medizinische und berufliche Rehabili-
tation hat die DRV Baden-Württemberg über 557 Millionen Euro eingeplant.
Kernmarke der DRV Baden-Württemberg: Auskunft und Beratung
Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Andreas Schwarz, hob bei der Vertreterversamm-
lung die Dienstleistungsangebote des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers hervor. Die
Arbeit der DRV Baden-Württemberg orientiert sich in ihren Angeboten immer nah an den
Bedürfnissen der Kunden. So nutzen beispielsweise Arbeitgeber die Möglichkeit einer Be-
ratung des DRV-Firmenservices direkt vor Ort in ihrem Unternehmen. Insgesamt bietet
die DRV Baden-Württemberg ein engmaschiges Beratungsnetz mit Regionalzentren und
Außenstellen und kurzen Wartezeiten. Die Beraterinnen und Berater führen intensive Ge-
spräche mit den Ratsuchenden zum Thema Prävention, Rehabilitation, Rente und Alters-
vorsorge und helfen, wo es geht. »Wir sind in Auskunft und Beratung bundesweit unange-
fochten die Nummer 1. Dies wollen und werden wir auch in Zukunft bleiben – darauf dür-
fen sich unsere Kunden verlassen«, sagte Andreas Schwarz. In den letzten zehn Jahren hat
die DRV Baden-Württemberg 64.000 Intensivgespräche zur Altersvorsorge geführt. »Die

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Qualität dieser Beratungen wurde uns in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest
bestätigt«, informierte Schwarz die Mitglieder der Vertreterversammlung.
Digitalisierung der Geschäftsprozesse
Um das Angebot stets up to date zu halten, geht die DRV Baden-Württemberg auch neue
Wege. Sie bietet insbesondere für die Kundinnen und Kunden im ländlichen Raum Bera-
tung per Videochat an. Zudem erleichtert die DRV ihren Versicherten den Zugang zu den
Leistungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Zum Beispiel ist es möglich, on-
line einen Reha-Antrag zu stellen, der wiederum seit diesem Jahr von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern komplett papierlos bearbeitet wird. »Das waren große Schritte für unser
Haus, aber natürlich werden es nicht die letzten bleiben in punkto Digitalisierung«, sagte
Joachim Kienzle, alternierender Vorsitzende des Vorstandes der DRV Baden-Württemberg.
Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es
bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und
Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024,
bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

 Neue Müllgebühren ab dem 01.01.2020
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass der
Kreistag des Landkreises Waldshut in der Sitzung am 11.12.2019 eine Müllgebührener-
höhung zum 01.01.2020 beschlossen hat. Demgemäß wird die Jahresgrundgebühr um
durchschnittlich rund 11,5 % und die Leerungsgebühr um 16 % erhöht. Für weitere Aus-
künfte steht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung.
Die korrekten Gebührensätze können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen:
Neue Müllgebühren ab 01.01.2020
Jahresgebühr (ohne Entleerung):                      jede Leerung kostet:
40-Liter-Gefäß            99,91 €                    40-Liter-Gefäß              2,47 €
60-Liter-Gefäß            118,57 €                   60-Liter-Gefäß              3,51 €
80-Liter-Gefäß            139,44 €                   80-Liter-Gefäß              4,15 €
120-Liter-Gefäß           172,99 €                   120l-Liter-Gefäß            5,44 €
240-Liter-Gefäß           299,74 €                   240l-Liter-Gefäß            7,51 €
770-Liter-Gefäß         1.040,93 €                   770,Liter-Gefäß            22,36 €
1100-Liter-Gefäß        1.485,34 €                   1100-Liter-Gefäß           37,23 €
                              	60-Liter Müllsack
                                (Kauf und Abfuhr)                                4,50 €

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