Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN

Die Seite wird erstellt Timo Lindner
 
WEITER LESEN
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
GEMEINDE      BURGISTEIN

Mitteilungsblatt März 2020
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Impressum

Ausgabe Nr. 162     Auflage: 550 Exemplare
Redaktion:          Gemeindeverwaltung, 3664 Burgistein, www.burgistein.ch
                    gemeindeverwaltung@burgistein.ch / Tel. 033 359 30 40

Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe                            4. Mai 2020

Nächste Ausgabe Mitteilungsblatt                                    Juni 2020

                                                                                2
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Übersicht

Vorwort des Gemeindepräsidenten ....................................................................................................... 4

Mitteilungen aus dem Gemeinderat ...................................................................................................... 5

Untersuchungsbericht für Trinkwasser .................................................................................................. 7

Kehrichtabfuhr ......................................................................................................................................... 9

   HAUSKEHRICHT ................................................................................................................................... 9
   BEREITSTELLUNG ................................................................................................................................. 9
   VERKAUFSSTELLEN FÜR GEBÜHRENMARKEN .................................................................................. 9
Schalteröffnungszeiten Auffahrt.......................................................................................................... 10

Papiersammlung .................................................................................................................................... 10

Regelung von Feuerbrand ab 2020 ...................................................................................................... 11

Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten und Tagesfamilien ab August 2020...................... 12

Impressionen aus dem Schulalltag in Burgistein ................................................................................ 14

Frauenverein Burgistein / Krabbelgruppe ........................................................................................... 15

Ironman 12. Juli 2020 ............................................................................................................................ 16

BOXFISH – Regionale Kinder- und Jugendfachstelle ......................................................................... 17

Asthaufen sind kein Littering ............................................................................................................... 18

                                                                                                                                                       3
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Vorwort des Gemeindepräsidenten

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Burgistein

Bereits hat uns das neue Jahr 2020 mit den täglichen Ereignissen und Informationen fest in der Hand.
Erlebte Veränderungen, Trends und Nachrichten prägen unsere Wahrnehmung. Die Wirkung auf uns ist
sowohl positiv wie auch negativ. Schaut man regelmässig die Tagesschau, finden wir oft mehrheitlich die
Schwerpunkte bei den negativen Schlagzeilen.

Kriege und kommunikatives Unvermögen von Staatsoberhäuptern bringen viel Elend und Trauer über
die Bevölkerung weltweit. Klimadiskussionen spalten die Gemüter. Die einen kürzen das Budget für das
Klima auf Kosten für den Bau von Atombomben und andere fühlen sich im Beitrag aufgrund der Grösse
des Landes und Bevölkerung nicht angesprochen. Die Grünen wollen einen Bundesratssitz. Brände wüten
in Australien und töten tausende von Tieren. In Deutschland brennt das Affenhaus nieder. In Neuseeland
bricht ein Vulkan aus und Besucher kommen dabei ums Leben. Menschen sind weltweit vor Verfolgung
auf der Flucht. Den Begriff CO2 kennt inzwischen praktisch jedes Kind und Bürger wie Coca Cola. Elektro
Scooter beherrschen immer mehr die Fussgängerzonen. Elektrofahrzeuge gewinnen an Sympathie. Un-
ternehmen streben nach Milliardengewinnen und ohne diese werden Mitarbeitende entlassen. Hitzewel-
len geisseln die Bevölkerung und zu guter Letzt, stresst uns noch Sabine.

Man könnte nun denken, alles geht den Bach runter. Vielleicht ist genau diese beschriebene Ausgangs-
lage oben genug Motivation sich zu fragen, was wir eigentlich in unserem Umfeld und Leben für wirkliche
Probleme haben. Fazit ist, dass es uns hier nach wie vor sehr gut geht. Gerade im friedlichen Zusammen-
leben steckt viel Potenzial, das unser Leben so lebenswert und spannend macht. Mit kleinen Gesten kann
man so viel Freude bereiten. Manchmal habe ich das Gefühl, dass sich dessen viele nicht mehr bewusst
sind. Braucht es wieder einen Weltkrieg und Elend, damit wir wieder unsere Lebenssituation und Schätze,
die wir besitzen bewusst werden?

Was sind nun in dieser Welt der Veränderungen die Herausforderungen für die Gemeinde?

Auch wir müssen uns den Veränderungen stellen. Auch wir kämpfen mit steigenden Kosten und umwelt-
bedingten Ausgangslagen. Künftig sind langfristigere Strategien und Weitsicht für Entscheide mehr denn
je gefragt. Auch wir können mutig mit überlegten Beiträgen zum Erfolg der gesteckten Ziele beitragen.
Manchmal tut es weh, wenn eingefahrene Wege verlassen werden müssen, bieten aber für langfristigen
Erfolg die nötige Grundlage.

Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam Lebensraum schaffen, der attraktiv ist und bleibt. Dies sind nicht
nur Vorstellungen, sondern Bedingungen. Gefördert durch Interesse und Teilnahme der beteiligten Be-
völkerung von Burgistein. Wir leben und vertreten unsere Ziele mit der aktiven Teilnahme und Interesse
am Gemeindegeschehen. Darum lade ich Sie herzlich dazu ein, am 15. Juni 2020, 20:00 Uhr an der Ge-
meindeversammlung in der Mehrzweckhalle Burgiwil, teilzunehmen. Nutzen wir aktiv alle unsere Beteili-
gung mit Beiträgen in einem aktiven Umfeld, bestimmen und fördern wir proaktiv unsere positiven
Schlagzeilen selbst. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich auch an all jenen, die in irgendeiner Weise
ihren Beitrag zu einer funktionierenden Gemeinde heute schon beitragen.

Ich freue mich mit meinen Ratskolleginnen und Ratskollegen auf die künftige gemeinsame Herausfor-
derung.

Kurt Urfer
Gemeindepräsident

                                                                                                         4
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich konstituiert

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner ersten Sitzung im laufenden Jahr Frau Gemeinderätin Regina
Fuhrer-Wyss zur Gemeindevizepräsidentin gewählt. Weiter hat er die Stellvertretung der Ressortlei-
tenden wie folgt geregelt:

  Ressorts                              Ressortleitende          Stellvertretende Ressortleitende
  Präsidiales und Finanzen              GP Urfer                 GVP Fuhrer
  Sicherheitsdienste                    GR Stähli                GR Grünig
  Hochbau und Planung                   GR Gilgen                GR Neuenschwander
  Tiefbau und Gemeindebetriebe          GR Neuenschwander        GR Gilgen
  Bildung                               GVP Fuhrer               GR Kernen
  Soziales und Kulturelles              GR Kernen                GR Fuhrer
  Wirtschaft, Umwelt und Energie        GR Grünig                GR Stähli

Es wurden Teilaufgabenbereiche zwischen den Ressorts wie folgt verschoben:

        Öffentlicher Verkehr                neu Präsidiales und Finanzen
        Naturpark Gantrisch                 neu Präsidiales und Finanzen
        Regionale Jugendkommission          neu Soziales und Kulturelles

SBB-Tageskarten der Gemeinde Burgistein

Zwar hat der Anteil der Tageskarten, welche von Burgisteinerinnen und Burgisteinern gekauft
werden in den vergangenen vier Jahren von 38 Prozent auf 49 Prozent zugenommen, liegen
aber immer noch unter der Hälfte der verkauften Tageskarten. Die Zahl der verkauften Ta-
geskarten indessen hat in den vergangenen zwei Jahren abgenommen. 2018 und 2019 waren
die Erträge aus dem Verkauf der Tageskarten tiefer als der Einstandspreis der Tageskarten.
Der Gemeinderat hat beschlossen den Verkauf der SBB-Tageskarten per Ende Juni 2020 ein-
zustellen.

Die Gemeinde Burgistein bietet seit mehr als 10 Jahren als freiwillige Leistung den Burgisteinerinnen
und Burgisteinern und den Einwohnerinnen und Einwohner der Nachbargemeinden SBB-Tageskar-
ten an. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde hat der Gemeinderat die
Verwaltung mit Analyse der Entwicklung der Ertragslage dieser freiwilligen Leistung beauftragt.

In den Jahren 2016 und 2017 haben die Erträge aus dem Verkauf der Tageskarten den Einstandspreis
der Tageskarten noch gedeckt. Unter Berücksichtigung der Kosten (EDV und Personal) war der Ver-
kauf der Tageskarten bereits im Jahr 2016 defizitär. Diese Entwicklung der Jahre 2016 bis 2019 ist
eindrücklich. Der Verlust wächst überproportional zu Abnahme der Auslastung, weil die Last-Mi-
nute-Verkäufe drastisch zugenommen haben. Viele Kaufinteressenten, häufig auswärtige, warten
den nahen Schalterschluss ab, um zu Preis von CHF 20 statt CHF 45 Tageskarten, meist für das
Wochenende und den anschliessenden Montag, kaufen zu können. Ohne das Last-Minute-Angebot
                                                                                                5
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
wäre die Ertragslage nicht besser, weil diesfalls die Karten gar nicht gekauft würden. Neben diesem
Phänomen reduziert die Rabatt-Politik der SBB für das Online-Portal die Attraktivität der Tageskar-
ten ganz wesentlich.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Gemeinden die schweizweite Entwicklung nicht beeinflus-
sen können. Die Marktmacht der Schweizerischen Bundesbahnen und deren technische Möglich-
keiten sind ausschlaggebend. Die Gemeinden können aus der Beobachtung des Marktes aufgrund
ihrer Verkaufszahlen ihre Steuerpflichtigen vor wachsendem Schaden bewahren.

Chabishüttenbrücke

Der Regierungsstatthalter hat den Neubau der Chabishüttenbrücke bewilligt, die Baumeisterarbei-
ten sind an die Burn Spezialbau AG, Adelboden zum Pauschalpreis von CHF 140‘000 vergeben wor-
den.

In Kürze beginnen die Arbeiten zum Neubau der Chabishüttenbrücke zwischen dem Dorfteil
Grossmatt und der Kantonsstrasse. Die Unternehmung wird voraussichtlich am 24. Februar 2020
mit den ersten Installationen beginnen. Bei gutem Baufortschritt wird die Brücke ca. Ende Mai
2020 fertiggestellt sein. Wetterbedingte Verschiebungen können nicht ausgeschlossen werden.
Die Installationsfläche befindet sich grösstenteils auf der Ostseite der Gürbe (Seite Kantonsstrasse).
Transporte von und zur Baustelle werden wenn immer möglich von der Kantonsstrasse her erfol-
gen.

Während der Arbeiten wird der Flurweg am rechten Gürbeufer zwischen der Schulhausbrücke und
der Chabishüttenbrücke nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Fussgänger können die Bau-
stelle im Normalfall passieren, Fahrzeuge jedoch müssen über die Kantonsstrasse ausweichen
(siehe Karte unten).

Wir danken für Ihr Verständnis. Für
Fragen und Anliegen steht Ihnen
die Gemeindeverwaltung gerne zur
Verfügung.

                                                                                                    6
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Wasserleitung Breitmad – Pfandersmatt

Der Regierungsstatthalter hat die Baubewilligung für den Leitungsersatz gesprochen. Derzeit laufen
die Bauausschreibungen für die Tiefbauarbeiten und die Sanitärarbeiten. Es ist geplant mit den Bau-
arbeiten am Osterdienstag zu beginnen.

Gesamterneuerungswahlen 2021 bis 2024 – eine Vorankündigung

Die Legislatur 2017 bis 2020 wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Am 29. November 2020
stehen Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium und die Mitglieder des Gemeinde-
rates an der Urne an. Die Mitglieder der Kommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt.
Der Gemeinderat wird die Wahlen bereits im Juni 2020 unter Bekanntgabe des Vorgehens ausschrei-
ben. Die Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen sind herzlich eingeladen sich für öffentliche
Ämter zur Verfügung zu stellen. Die Stärke der Demokratie liegt in der Vielfalt und im Mitgestal-
tungswillen vieler. Der Gemeinderat würde es sehr begrüssen, wenn die Stimmberechtigten eine
echte Auswahl treffen könnten, also mehr Kandidatinnen und Kandidaten sich bewerben, als Sitze
zur Verfügung stehen. Jede Kandidatin und jeder Kandidat bewegt. Bewegung ist Entwicklung, der
Motor des Fortschritts. Jedes aktive Engagement und jede passive Stimme zählt, helfen Sie mit. Ver-
folgen Sie die Aktivitäten der Ortsparteien und der Gruppierungen und die Veröffentlichungen des
Gemeinderats.

Untersuchungsbericht für Trinkwasser

Am 13. November 2019 wurden durch Herrn Matthias Megert, Brunnenmeister, im Rahmen der
Selbstkontrolle Trinkwasserproben erhoben. Zweck der Untersuchung war die lebensmittelrechtli-
che Überprüfung der Trinkwasserqualität.
Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Gemeinde Burgis-
tein verfügt über eine sehr gute Wasserqualität.

Untersucht am 13.11.2019 – 18.11.2019
Gemeinde              Burgistein
Netzname              Quelle Weierboden
Bezeichnung           Pumpstation, Lavabo
Wasserbehandlung      unbehandelt
Verwendung            als Trinkwasser
Wassertemperatur      10.7 °C

Mikrobiologische Untersuchungsergebnisse

         Untersuchungskriterien             Ergebnis          Einheit     Höchstwert für Trinkwasser gemäss
                                                               (KBE)                    TBDV

 Escherichia coli (EN ISO 9308-1)       nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Enterokokken (EN ISO 7899-2)           nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Aerobe, mesophile Keime (EN ISO 6222   nicht nachweisbar   pro ml       300 (Netz), 100 (an der Fassung),
 mod.)                                                                   20 (nach der Behandlung)

                                                                                                              7
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Untersucht am 13.11.2019 – 18.11.2019
Gemeinde              Burgistein
Netzname              Grundwasser Elbsche
Bezeichnung           Pumpwerk, Entnahmeleitung
Wasserbehandlung      unbehandelt
Verwendung            als Trinkwasser
Wassertemperatur      10.8 °C

         Untersuchungskriterien             Ergebnis          Einheit     Höchstwert für Trinkwasser gemäss
                                                               (KBE)                    TBDV

 Escherichia coli (EN ISO 9308-1)       nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Enterokokken (EN ISO 7899-2)           nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Aerobe, mesophile Keime (EN ISO 6222   2                   pro ml       300 (Netz), 100 (an der Fassung),
 mod.)                                                                   20 (nach der Behandlung)

Untersucht am 13.11.2019 – 18.11.2019
Gemeinde              Burgistein
Netzname              Verteilnetz
Bezeichnung           Reservoir unten Gumm
Wasserbehandlung      unbehandelt
Verwendung            als Trinkwasser
Wassertemperatur      11.2 °C

         Untersuchungskriterien             Ergebnis          Einheit     Höchstwert für Trinkwasser gemäss
                                                               (KBE)                    TBDV

 Escherichia coli (EN ISO 9308-1)       nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Enterokokken (EN ISO 7899-2)           nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Aerobe, mesophile Keime (EN ISO 6222   nicht nachweisbar   pro ml       300 (Netz), 100 (an der Fassung),
 mod.)                                                                   20 (nach der Behandlung)

Untersucht am 13.11.2019 – 18.11.2019
Gemeinde              Burgistein
Netzname              Verteilnetz
Bezeichnung           Reservoir oben, Zu/Abgangsleitung Allmend
Wasserbehandlung      unbehandelt
Verwendung            als Trinkwasser
Wassertemperatur      10.6 °C

         Untersuchungskriterien             Ergebnis          Einheit     Höchstwert für Trinkwasser gemäss
                                                               (KBE)                    TBDV

 Escherichia coli (EN ISO 9308-1)       nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Enterokokken (EN ISO 7899-2)           nicht nachweisbar   pro 100 ml   nicht nachweisbar

 Aerobe, mesophile Keime (EN ISO 6222   nicht nachweisbar   pro ml       300 (Netz), 100 (an der Fassung),
 mod.)                                                                   20 (nach der Behandlung)

                                                                                                              8
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr an Auffahrt wird vom 21. Mai 2020 auf Dienstag, 19. Mai 2020 vorverscho-
ben.

HAUSKEHRICHT

Abfuhr jeweils wöchentlich:

      Donnerstag (ab 07:00 Uhr) an den bezeichneten Kehrichtsammelplätzen.

BEREITSTELLUNG

Bitte beachten Sie, dass nur richtig bereitgestellter Kehricht abgeführt wird!

      Die Kehrichtsäcke dürfen erst am Abfuhrtag ab 07:00 Uhr bei den Sammelplätzen depo-
       niert werden.

      Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind nur wetterfeste Kehrichtsäcke 35 l, 60 l und 110
       l zu verwenden.

      Die Kehrichtsäcke und die Container sind mit einer ausreichenden Gebührenmarke der
       Einwohnergemeinde Burgistein zu versehen.

       AVAG-Säcke können nicht verwendet werden und werden nicht mitgenommen!!

      Die Kehrichtsäcke und Container sind nicht zu überfüllen. Bei vollem Container muss der
       Deckel geschlossen werden können.

VERKAUFSSTELLEN FÜR GEBÜHRENMARKEN

      Gemeindeverwaltung Burgistein, Burgiwil 21E, 3664 Burgistein
      Camping Burgistein, Oberelbschen 32, 3664 Burgistein
      Restaurant Linde, Linde 126, 3664 Burgistein
      Stockhorngarage Burgistein, Landstrasse 1C, 3664 Burgistein

                                                                                                 9
Mitteilungsblatt März 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Schalteröffnungszeiten Auffahrt

Der Kundenschalter (inkl. Telefon) der Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 21. bis 24. Mai
2020 geschlossen. Ab Montag, 25. Mai 2020 bedienen wir Sie wieder gerne zu den normalen
Schalteröffnungszeiten.

Wichtige Informationen:
GA-Tageskarten und Kehrichtmarken, die benötigt werden, müssen bis spätestens Dienstag,
19. Mai 2020, 17.00 Uhr, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Papiersammlung

Die nächste Papiersammlung findet am Montag, 27.
April im Sammelgebiet Weierboden und am Diens-
tag, 28. April im Sammelgebiet Burgiwil statt.

Bitte stellen Sie Ihre Papier- und Kartonbündel an den
Sammeltagen zur nächsten Kehrichtsammelstelle.
Falls dies für Sie nicht möglich ist, melden Sie sich bis
am Vortag der Sammlung direkt im Schulhaus, Tel. 033
356 36 62, dann organisieren wir einen Transport für Sie.
Der Erlös aus der Papiersammlung kommt der Klassenkasse der 5./6. zugute. Herzlichen Dank.

Papiersammlung vom Oktober 2019 in Burgistein

Das Total des gesammelten Papiers beträgt:

9'980 kg Papier und
1'420 kg Karton

Leider wurden unerwünschte Stoffe wie Kraftpapiersäcke, Tragtaschen und Büchsen im gesammel-
ten Papier festgestellt. Wir bitten die Bevölkerung darauf zu achten, dass nur Papier und Karton
entsorgt werden darf.

                                                                                             10
Regelung von Feuerbrand ab 2020

Gemäss Amt für Landwirtschaft und Natur, Fachstelle Pflanzenschutz gilt ab 1. Januar 2020 das neue
Pflanzengesundheitsrecht. Darin wird der Feuerbrand anders als heute geregelt. Grundsätzlich ist ab
nächstem Jahr Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Als Konsequenz der neuen
gesetzlichen Bestimmungen müssen alle Schutzgebiete mit ihrem 500 Meter Radius neu definiert
werden. Schützenswerte Objekte sollen zusammengeführt werden zu sogenannten „Gebieten mit
geringer Prävalenz“. Das sind Gebiete, in denen der Druck der Feuerbrandbakterien möglichst tief
gehalten werden soll. In diesen Gebieten müssen alle, die Wirtspflanzen besitzen, ihre Wirtspflanzen
selber kontrollieren. Dies gilt insbesondere für Besitzerinnen und Besitzer von Erwerbsobstanlagen,
aber auch für Gemeinden und Privatpersonen, die in diesen Gebieten Feuerbrandwirtspflanzen im
öffentlichen Grün, Wald und/oder im Garten besitzen. Nur noch für diese Gebiete mit geringer Prä-
valenz gilt eine Melde und Bekämpfungspflicht. Bekämpfung bedeutet Rückschnitt oder Rückriss;
Rodungen sind nicht mehr zwingend.

Die Gebiete mit geringer Prävalenz werden vom Kanton beantragt und vom Bund genehmigt. Die
Öffentlichkeit wird über die geplante Ausscheidung informiert (mit Kartenmaterial), und es wird auf
die darin geltenden Pflichten für Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen hingewiesen.

Die Fachstelle Pflanzenschutz macht in den Gebieten mit geringer Prävalenz nur noch Stichproben-
kontrollen, vor allem die Erwerbsobstanlagen und die Baumschulen.
Durch das neue Pflanzengesundheitsrecht werden keine Kontrollen mehr in der Befallszone
durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pflanzengesundheit.ch oder bei Herr Peter Stalder,
Feuerbrandkontrolleur, Pfandersmatt 4h, 3664 Burgistein, 033 356 10 46.

                                                                                                 11
Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten und Tagesfamilien ab

August 2020

Die Gemeinden Burgistein, Forst-Längenbühl, Uebeschi und Wattenwil führen per August 2020 das
Kantonale Modell der Betreuungsgutscheine ein. Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder einer Ta-
gesfamilie betreuen lassen wollen und nicht die ganzen Kosten selbst tragen können, haben nun
die Möglichkeit, Betreuungsgutscheine zu beantragen.
Mit der Prüfung der Anspruchsberechtigung haben die Gemeinden die Abteilung Soziales der Ge-
meinde Wattenwil beauftragt. Ab April 2020 können auf der Website www.kibon.ch des Kantons die
Gutscheine beantragt werden.

Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern drei Bedingungen erfüllen:

1. Die Familie braucht die Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können,
also ein bestimmtes Pensum gearbeitet wird oder eine soziale Indikation gegeben ist.

2. Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
Betreuungsgutscheine werden entsprechend dem Einkommen der Familie ausgestellt.

3. Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine können Eltern für ihre Kinder im Vorschulalter und schulpflichtige Kinder bis
und mit Abschluss Kindergarten erhalten. Nach Abschluss des Kindergartens können Gutscheine für
die Betreuung in Tagesfamilien beantragt werden.

Gutscheine können bei allen Kindertagesstätten eingelöst werden, welche bestimmte Qualitätskri-
terien erfüllen und vom Kanton zugelassen sind. Gutscheine für die Betreuung in Tagesfamilien sind
nur bei Tagesfamilien gültig, welche einem Tageselternverein angeschlossen sind.

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?

Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen
Höhe ausgestellt. Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 100 Franken pro Tag für einen Kita-
Platz und 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie. Die Eltern zahlen in je-
dem Fall mindestens 7 Franken pro Tag, bzw. 70 Rp. pro Stunde selber an die Betreuungskosten.

                                                                                                12
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem qualifi-
zierten Anbieter ein Platz vereinbart wurde. Ab April 2020 ist auf der Webapplikation kiBon (www.ki-
bon.ch) der Online-Antrag möglich. Für die Antragstellung ist ein BE-Login notwendig, wie es auch
für die Online Steuererklärung benötigt wird. Ist dies noch nicht vorhanden, lässt sich im kiBon ein
BE-Login eröffnen. Der Antrag muss spätestens am Ende des Vormonates eingereicht sein. Beispiel:
Der Gutschein soll ab August 2020 bewilligt werden, muss der vollständige Antrag bis am 30.06.2020
eingereicht sein!

Eltern ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich
einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Soziales der Gemeinde Wattenwil. Diese
prüft das Gesuch und stellt die Gutscheine aus.

  Abteilung Soziales, Grundbachstr. 4, 3665 Wattenwil, 033 359 59 51,
     bg@wattenwil.ch

Weiterführende Informationen:
 Das Familienportal des Kantons bietet viele ergänzende Informationen. www.fambe.sites.be.ch
 www.kibon.ch oder www.belogin.ch

                                                                                                 13
Impressionen aus dem Schulalltag in Burgistein

                     Pausengenuss bei Wind und Wetter
                     Während der grossen Pause spielen jeweils alle Klassen vom Kinder-
                     garten bis zur 6.Klasse gemeinsam auf dem Schulhausareal. Auch
                     Schneefall, kalte Temperaturen und leichter Regen laden die Kinder
                     zum Spiel ein. Pingpongmatch, Fussballturniere und Sandkasten-
                     spiele gehören ebenso zur Pause wie Pferdeausritte oder sich erho-
                     len am Klettergestell. Mit einem leckeren Znüni werden die Energie-
                     reserven aufgeladen.

                     „Nüdeli Spaghetti, oh, i wett i hätti, e so e langi

Zipfuwurscht…..“

                                                                                     14
Frauenverein Burgistein / Krabbelgruppe

                                          15
Ironman 12. Juli 2020

Die Organisatoren erwarten 50‘000 Zuschauer sowie 2000 Athletinnen und Athleten aus aller Welt
in Thun. Diese werden um 40 Qualifikationsplätze für die Ironman-Weltmeisterschaft, die alljährlich
im Herbst in Hawaii (USA) stattfindet, kämpfen. Gegen 1000 freiwillige Helfer werden für die
Durchführung des sportlichen Grossanlasses im Einsatz stehen.

Radstrecke entlang Gemeindegrenze Burgistein
Die Basis des Wettkampfs liegt im Thuner Lachenareal. Die Schwimmstrecke startet im Strandbad
und wird in einem Rundkurs im Thunersee absolviert. Die Radstrecke führt in zwei Runden via
Gwatt, Zwieselberg, Thierachern, Seftigen nach Belp, anschliessend via Mühlethurnen nach Riggis-
berg, Mamishaus, Rüti bei Riggisberg und über Wattenwil und durch das Stockental zurück nach
Thun.

                                                                                                16
BOXFISH – Regionale Kinder- und Jugendfachstelle

                                                   17
Asthaufen sind kein Littering

Asthaufen sind kein Littering
Was geht ab in unserem Wald? Wie stark soll man ihn aufräumen? Und was ist Haareis?

Unsere Wälder verändern ihr Gesicht. Stürme, Trockenheit oder Schädlinge setzen den Bäumen zu
und erfordern eine angepasste Waldbewirtschaftung und zum Teil intensive Pflege. Mancherorts wird
schon seit dem Frühling praktisch ununterbrochen geholzt. Die Spuren der Waldarbeit sind unüber-
sehbar: Riesige Rundholzpolter oder Brennholzhaufen am Wegrand und ein Äste-Wirrwarr auf dem
Waldboden zeugen davon. Wie stark soll man den Wald eigentlich aufräumen?

Das Astmaterial auf dem Waldboden wird nicht von allen gern gesehen. Manch eine Waldbesucherin
und manch ein Waldbesucher hält es für gedankenlos zurückgelassenen Holzerei-Abfall oder schlicht
für eine Unordnung. Dabei werden die Äste bewusst liegen gelassen oder zu langgezogenen Haufen
aufgeschichtet. Denn Asthaufen bieten einer Vielzahl von Tieren, Pflanzen und Pilzen Nahrung und
Versteck. Zudem gelangen wertvolle Nährstoffe zurück in den Waldboden, wenn Holz, Nadeln und
Blätter zerfallen und von Mikroorganismen abgebaut werden. Auch helfen Äste, den Boden vor Wind
und Wetter zu schützen – und vor zu viel Druck. Oft werden sie nämlich in Rückegassen ausgelegt,
um den Boden vor Verdichtung durch die schweren Forstmaschinen zu bewahren.

Mehr Äste auf dem Boden. Mehr Vögel in der Luft.
Über 40 Prozent der bei uns vorkommenden Tiere und Pflanzen sind auf den Wald als Lebensraum an-
gewiesen – gut 25’000 Arten! Auch die Vögel profitieren vom naturnahen Waldbau. Gemäss Vogel-
warte Sempach hat der Bestand der Waldvögel seit 1990 um 20 Prozent zugenommen. Asthaufen be-
günstigen übrigens die Ausbreitung von Borkenkäfern nicht. Unsere häufigsten Borkenkäferarten mö-
gen keine dünnen Äste, weil diese unter der Rinde zu wenig Platz für die Brutstube bieten und viel zu
schnell austrocknen. Zudem beobachten Förster und Waldeigentümer die Situation laufend.

                                                                        Mehr als 40 Prozent der bei
                                                                        uns vorkommenden Tiere und
                                                                        Pflanzen sind auf den Wald
                                                                        als Lebensraum angewiesen.
                                                                        Asthaufen spielen dabei eine
                                                                        wichtige Rolle.
                                                                        Cartoon: Silvan Wegmann

Apropos beobachten: Im Winter gibt es auf abgestorbenen Ästen manchmal eine bizarre Naturer-
scheinung zu entdecken, sogenanntes Haareis. Schauen Sie doch auf Ihrem nächsten Waldspazier-
gang bei leichten Minustemperaturen genau hin, vielleicht finden Sie einen Ast, an dem filigrane Eis-
haare wachsen, die wie Zuckerwatte aussehen. Bilder und eine Erklärung für das seltene Naturphäno-
men sowie mehr Informationen über den Wald finden Sie auch unter www.waldschweiz.ch.

                                                                                                        18
19
Sie können auch lesen