Monat November 2019 - Gemeinde Ottendorf-Okrilla
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AMTSBLATT der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteile Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Monat November 2019 Erscheinungsdatum: 31. Oktober 2019
Monat November 2019 Impressum Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 30.09.2019 eine Herausgeber: Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, gefasst wurden: Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla GR 071/2019 Satz und Druck: Termine Bürgermeisterwahl 2020 Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 01471 Radeburg GR 072/2019 Vertrieb: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark Otten- Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla dorf-Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung Verantwortlich für den amtlichen Teil: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bürgermeister Michael Langwald GR 073/2019 Anzeigenannahmestellen: Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den in Auf- Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, stellung befindlichen Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf- 01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88 Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla, GR 074/2019 Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95 Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ - Offenlagebe- Redaktionsschluss für Nr. 12/2019: 10.11.2019 schluss Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen. GR 075/2019 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Feuerwehr, Beschaffung von Feuerwehrausrüstung und -beklei- dung 2020 – Vorgriff auf den Haushalt 2020 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Hinweise an die Bürger der GR 076/2019 Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahr- zeug 10 (HLF 10) für die Ortswehr Hermsdorf – Vorgriff auf den An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-Nummern und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Haushalt 2020 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla GR 077/2019 Telefon: 513-0, Fax: 54600, Verkauf gemeindeeigener Wohngrundstücke, Anpassung GR- E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de 035a/2015 Öffnungszeiten: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr GR 078/2019 Freitag 9.00 – 11.00 Uhr Verkauf gemeindeeigener Wohnimmobilien Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Kontoverbindung der Gemeinde GR 079/2019 Ostsächsische Sparkasse Dresden ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla – Grund- IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96 satzbeschluss SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Gleichstellungsbeauftragte Beschlüsse des Hauptausschusses vom 16.09.2019: Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de HA 002/2019 Datenschutzbeauftragte Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahr- Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, zeug 10 (HLF 10) für die Ortswehr Hermsdorf – Vorgriff auf den E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Haushalt 2020 Schiedsstelle Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Friedensrichterin Frau Wolff Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, HA 003/2019 Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de Feuerwehr, Beschaffung von Feuerwehrausrüstung und -beklei- Erreichbarkeit Ortsvorsteher dung 2020 – Vorgriff auf den Haushalt 2020 Ortsteil Grünberg Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de HA 004/2019 Ortsteil Hermsdorf Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47 Verkauf gemeindeeigener Wohngrundstücke, Anpassung GR- E-Mail: osrhermsdorf@web.de Sprechstunde jeden 3. Donnerstag im Monat: 16.30 – 17.30 Uhr 035a/2015 Else-Sommer-Str. 3 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortsteil Medingen Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00 E-Mail: rene-edelmann@t-online.de Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.09.2019 Sprechstunde mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr (Sondersitzung): Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4 Ortsteil TA 090/2019 Ottendorf-Okrilla Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amtsblatt 2 Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019 TA 091/2019 TA 104/2019 Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den in Auf- Antrag Nr. 125/2019 Wiesenweg 3 Flurstück 817 Gemarkung stellung befindlichen Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf- Hermsdorf – Errichtung eines EFH Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 TA 105/2019 Antrag Nr. 126/2019 Eibenweg 2 Flurstück 498 Gemarkung Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 07.10.2019: Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit 2 Stellplätzen Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 TA 092/2019 4. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Hermsdorf Nord TA 106/2019 – Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen, Bedenken, Antrag Nr. 127/2019 Diensdorfer Straße 2a Flurstück 468 Ge- Anregungen (Abwägungsbeschluss) markung Hermsdorf – Errichtung eines EFH und Erweiterung Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Seitengebäude Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 TA 093/2019 TA 107/2019 4. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Hermsdorf Nord – Antrag Nr. 130/2019 Eibenweg 4 Flurstück 497 Gemarkung Satzungsbeschluss Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bebauungsplanes: Firsthöhe um 15 cm, Traufhöhe um 40 cm TA 094/2019 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bebauungsplan „An der Medger“ – Offenlagebeschluss TA 108/2019 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Antrag Nr. 129/2019 Eibenweg 4 Flurstück 497 Gemarkung Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit Garage und Gelände- TA 095/2019 auffüllung im Terassenbereich Antrag Nr. 121/2019 Zur Kuhbrücke 11 Flurstück 287a Gemar- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 kung Grünberg – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Dachfarbe dunkelgrau, grau TA 109/2019 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Antrag Nr. 132/2019 Weidenstraße 70 Flurstück 504 Gemarkung Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des TA 096/2019 Bebauungsplanes: Firsthöhe um 29,5 cm, Traufhöhe um 13,5 cm Antrag Nr. 116/2019 Zur Kuhbrücke 11 Flurstück 587a Gemar- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 kung Grünberg – Errichtung eines Musterhauses Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 TA 110/2019 Antrag Nr. 131/2019 Weidenstraße 70 Flurstück 504 Gemarkung TA 097/2019 Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit Garage und Abstellraum Antrag Nr. 117/2019 Käthe-Kollwitz-Straße 16b Flurstück 389/4 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Gemarkung Medingen – Errichtung EFH mit Garage Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse finden im Ratssaal der Gemeindeverwaltung TA 098/2019 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf- Antrag Nr. 118/2019 Eibenweg 3 Flurstück 491 Gemarkung Okrilla an folgenden Terminen statt: Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen Gemeinderat 04.11.2019 des Bebauungsplanes: Dachneigung 40, Gaube mit einer Länge bis 5,50 m und Höhe bis 1,65 m und einem Abstand zum First Technischer Ausschuss 11.11.2019 von 1,0 m Hauptausschuss 18.11.2019 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beginn jeweils 19:00 Uhr. TA 099/2019 Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Antrag Nr. 119/2019 Wachbergstraße 21a Flurstück 225/14 Bekanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemein- Gemarkung Cunnersdorf – Errichtung Garage mit Schuppen, deverwaltung veröffentlicht. Errichtung Terassenüberdachung Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Wahlbekanntmachung der Gemeinde TA 100/2019 Ottendorf-Okrilla Antrag Nr. 120/2019 Schutterwälder Straße 20 Flurstück 727/5 gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Gemarkung Ottendorf – Errichtung einer Produktionshalle Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der seit dem 01. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Januar 2018 geltenden Fassung i. V. m. der Sächsischen Ge- meindeordnung findet am TA 101/2019 Antrag Nr. 122/2019 Weixdorfer Straße 2b Flurstück 190/40 Sonntag, dem 08. März 2020 Gemarkung Medingen – Errichtung Doppelgarage mit Carport die Bürgermeisterwahl für eine hauptamtliche Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bürgermeisterstelle statt. Der Bürgermeister wird gemäß §§ 48 und 49 der Gemeindeord- TA 102/2019 nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der seit dem Antrag Nr. 123/2019 Ottendorfer Straße 18 Flurstück 315/r Ge- 01. Januar 2018 geltenden Fassung nach den Grundsätzen der markung Grünberg – Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH Mehrheitswahl gewählt. oder 2 EFH bei Grundstücksteilung Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Erhält bei der Wahl am 08. März 2020 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am TA 103/2019 Sonntag, dem 29. März 2020 Antrag Nr. 124/2019 Königsbrücker Straße 9 Flurstück 30 Ge- markung Großokrilla – Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus eine Neuwahl statt, bei der die höchste Stimmenzahl, bei Stim- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 mengleichheit das Los entscheidet. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 3
Monat November 2019 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern mit je nur einem Wahlvorschlag und einem Bewerber eingereicht werden. Wahlvorschläge können am Tag nach der Bekanntmachung und müssen spätestens am 02. Ja- nuar 2020, 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus- schusses, Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl zugelassen waren, können bis zum fünften Tag nach der Wahl, 18.00 Uhr, zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 6d Absatz 2 KomWG geändert werden; über die Zulassung des geänderten Wahlvorschlags entscheidet der Wahlausschuss unverzüglich. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemein- derat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften; dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählerverei- nigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Jeder andere Wahlvorschlag muss nach § 6b KomWG von 60 -sechzig- zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvor- schlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber eines Wahlvor- schlages sind, unterschrieben sein. Die Wahlberechtigten haben ihre Unterstützungsunterschrift bei der Gemeindeverwaltung zu leisten; Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres kör- perlichen Zustandes gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Unterstützungsunterschriften können in der Gemeindeverwal- tung ab dem Tag der Einreichung des Wahlvorschlages zu den Anlage zum Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebau- im Amtsblatt bekanntgegebenen Öffnungszeiten nach den ungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ vorstehenden Vorschriften geleistet werden. Der letzte Termin dafür ist der 02. Januar 2020, 18.00 Uhr. Ortsübliche Bekanntmachung zum Erlass Die Bestimmungen über Inhalt, Form und Einreichung von einer Veränderungssperre für das Gebiet der 6. Wahlvorschlägen sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Unterlagen sind im § 41 des KomWG und §§ 16 - 19 der KomWO Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß 8 BauGB i.v. m. § enthalten. Beide Gesetze können in der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Zur Sicherung des mit Beschluss GR 072/2019 vom 30.09.2019 Langwald, Bürgermeister eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ hat der Ortsübliche Bekanntmachung zum Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 30.09.2019 mit Aufstellungsbeschluss GR 073/2019 folgende Veränderungssperre für das Plangebiet dieses Bebauungsplans nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Satzung beschlossen: Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1 Satzung über die Veränderungssperre für den in Satz 2 BauGB Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“, 6. Änderung 30.09.2019 mit GR 072/2019 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf- Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erlässt auf Grund der §§ 14, 16 Okrilla, 1. BA“ für den in der Anlage gekennzeichneten Gel- und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma- tungsbereich gefasst. chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. BGBL Seite 3634), zu- letzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.6.2017 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark ( BGBl. I Seite 2193) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird in den Plangebietsgrenzen gemäß Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Anlage 1 der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung mit folgen- März 2018, (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Art. 5 G den Zielen gefasst: zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen • Ausweisung eines Sondergebiets „Einkaufszentrum“ im Be- mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 2.7.2019 reich der Industriebrache „ehemaliges Presswerk“ ( SächsGVBl. S. 542) die Satzung über die Veränderungssperre • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversor- zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“, gungsrelevantem Sortiment außerhalb des festzusetzenden 6. Änderung". Sondergebiets „Einkaufszentrum“, §1 • Verbot von großflächigen Photovoltaikanlagen als freistehende Räumlicher Geltungsbereich über den Eigenverbrauch hinaus gehende Anlagen. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Plangebiet des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“, 6. Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019 Änderung". Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird gez. Langwald, Bürgermeister durch die Planzeichnung in Anlage 1 bestimmt. Amtsblatt 4 Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019 §2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden; b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände- rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim- mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom- men werden. (2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenste- hen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungs- sperre baurechtlich genehmigt wurden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre soll bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans gelten, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Bekanntmachung. Ottendorf-Okrilla, den 01.10.2019 Langwald, Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk: Zur Identifikation der ausliegenden Veränderungssperre wird auf den räumlichen Geltungsbereich, begrenzt durch den Geltungs- Geltungsbereich der Veränderungssperre zur 6. Änderung des bereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ Ottendorf-Okrilla, 1. BA“, hingewiesen. Die Veränderungssperre bezieht sich auf das Gesamtplangebiet dieses Bebauungsplans. Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf- Nach § 4 Abs. 4 der Sächsische Gemeindeordnung (Sächs- GemO) gilt die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Okrilla über die öffentliche Auslegung des Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen ist, ein Bebauungsplans „Wohngebiet Am Farrenberg“ Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 zustande gekommen. Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Dies gilt nicht, wenn Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 30.09.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ gefasst. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich worden sind, Begründung findet in der Zeit 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019 Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, zu den üblichen Dienstzeiten: 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr a. die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr hat oder Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf- gemacht worden ist. Okrilla, Radeburger Straße 34 im angebauten Nebengebäude Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht wor- im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über den, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese den Hof, statt. Verletzung geltend machen. Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi- Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Absatz 3 frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei BauGB abgesehen. nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stel- lungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde- Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019 verwaltung Ottendorf-Okrilla, Bauamt, 01458 Ottendorf-Okrilla, gez. Langwald, Bürgermeister Radeburger Straße 34 abgegeben werden. Nicht fristgemäß Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 5
Monat November 2019 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung Öffentliche Bekanntmachung des über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Abwasserverbandes Rödertal Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO wird hiermit die öffentliche die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Wirt- zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie schaftsplanes des Abwasserzweckverbandes Rödertal für das die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. Wirtschaftsjahr 2020 bekannt gemacht. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2020 des Abwasserverbandes Rödertal liegen im Zeitraum vom Parallel dazu können im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter 30.10.2019 bis 11.11.2019 (an sieben Arbeitstagen) https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla im Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße die vollständigen Planunterlagen eingesehen und Stellungnah- 34 und in der Landeshauptstadt Dresden, Örtliche Verwaltungs- men abgegeben werden. stelle Langebrück / Weixdorf, Rathausplatz 2, 01108 Dresden während den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- Einwendungen können innerhalb dieser Frist und bis zum Ablauf gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis Satzung unberücksichtigt bleiben können. einschließlich 21.11.2019) schriftlich bzw. zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden. Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019 gez. Langwald, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserverbandes Rödertal Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Rödertal hat in ihrer Sitzung am 27.09.2019 den Jahresabschluss auf den 31.12.2018 beschlossen: Beschluss: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss auf den 31.12.2018 des Abwasserverbandes Rödertal auf der Grundlage des Prüfberichtes der BHB Treuhand GmbH, Sitz in Dresden fest: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 24.630.660,48 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 22.595.999,50 € - das Umlaufvermögen 2.034.660,98 € - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 148.318,41 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 22.461.518,05 € - die Rückstellungen 103.890,00 € - die Verbindlichkeiten 1.916.934,02 € 1.2. Jahresüberschuss 111.682,00 € 1.2.1 Summe der Erträge 1.974.833,77 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.863.151,77 € 2. Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 111.682,00 € zum Vortrag auf neue Rechnung 3. Dem Verbandsvorsitzenden wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk der BHB Treuhand GmbH Wirtschafts- Bekanntmachung des AV Rödertal zur prüfungsgesellschaft: 3. Öffentlichen Verbandsversammlung 2019 Prüfungsurteile Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasser- Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserverbandes Rö- verbandes Rödertal findet am Freitag, 22.11.2019, 9:15 Uhr, im dertal, Ottendorf-Okrilla, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das in Ottendorf-Okrilla statt. Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan- Tagesordnung: zierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit haben wir den Lagebericht des Abwasserverbandes Rödertal, Ottendorf-Okrilla, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 2. Bestätigung der Tagesordnung zum 31. Dezember 2018 geprüft. 3. Bestätigung des Protokolls der 2. öffentlichen Verbands- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- versammlung 2019 vom 27.09.2019 nenen Erkenntnisse 4. Beschluss zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen 2020 wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigen 5. Beschluss zum 6. Nachtrag des Betriebsführungsvertrages betriebsverordnung des Freistaates Sachsen und vermittelt 6. Informationen/Anfragen/Sonstiges unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Langwald entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Verbandsvorsitzender Abwasserverband Rödertal Verbandes zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage Amtsblatt 6 Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des zember 2018 und Jahresabschlusses und des Lageberichts • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffen- Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- des Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen resabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebs- ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von verordnung des Freistaates Sachsen und stellt die Chancen der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vor- Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk Grundlage für die Prüfungsurteile zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirt- HGB i.V.m. § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut schaftsprüfer (IDW) festgestellten deuts chen Grundsätze der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel- im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unse- und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten beeinflussen. in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – zu dienen. beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahres- Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch abschluss und den Lagebericht sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbe- nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Un- triebsverordnung des Freistaates Sachsen in allen wesentlichen richtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes beinhalten können. Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh- deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsich- jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit tigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern Angaben. einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant- • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten entgegenstehen. Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Frei- Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungs- staates Sachsen entspricht und die Chancen und Risiken der vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse des Freistaates Sachsen zu ermöglichen, und um ausreichende oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen zu können. kann. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 7
Monat November 2019 • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Die Finanzierung erfolgt durch die Gemeinde. Die erforderliche Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben Zulassung erfolgt durch das Landratsamt Bautzen. sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Es wird weiterhin eine geeignete Person gesucht, welche als Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah- Tagespflegeperson arbeiten möchte. Die zu betreuende Grup- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze pe umfasst maximal 5 Kinder im Alter von ein- bis drei Jahren. ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- Um als Tagesmutter/-vater tätig zu werden, benötigt man hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und eine Erlaubnis, als Kindertagespflegeperson in der Gemeinde Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ottendorf-Okrilla zu arbeiten. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah- Sollten Sie Interesse haben, würden wir uns sehr freuen, resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen: vermittelte Bild von der Lage des Verbandes. Frau Patitz und Frau La France • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Fachberaterinnen Kindertagespflege Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Malwina e. V. Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Tel.: 0351-21523640 Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die E-Mail: kindertagespflege@malwina-dresden.de den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Kontakt in der Gemeindeverwaltung: Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach Anja Claus und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- Tel.: 035205-51362 tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges E-Mail: claus.hauptamt@ottendorf-okrilla.de Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Sprechstunde der Friedensrichterin Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff abweichen. findet am Dienstag, den 19.11.2019 von 17:00 bis 18:00 Uhr Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458 anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prü- Ottendorf-Okrilla statt. fung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Rentensprechtag im Rathaus Dresden, 30. Mai 2019 Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und dazugehöriger BHB Treuhand GmbH Ortsteile können als kostenlosen Service der gesetzlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rentenversicherung beim monatlichen Sprechtag ihren Renten- antrag direkt im Rathaus stellen. Eine vorherige Ausfüllung von Der Jahresabschluss 2018 ist öffentlich auszulegen. Der Jah- Antragsformularen in Papierform ist dabei nicht mehr erforderlich resabschluss liegt gemäß § 34 Abs. 2 SächsEigBVO im Rathaus (elektronische Antragserfassung). Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 34 und in der Landeshaupt- Die nächsten Termine sind: stadt Dresden, Örtliche Verwaltungsstelle Langebrück / Weix- dorf, Rathausplatz 2, 01108 Dresden in der Zeit vom 30.10.2019 Dienstag, der 12. November 2019 und bis 11.11.2019 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme Dienstag, der 10. Dezember 2019 öffentlich aus. Es ist eine Anmeldung für den Sprechtag erforderlich. Diese Langwald, Verbandsvorsitzender erfolgt vorab bei der Rentenversicherung 03578 / 310217 (zu- ständiger Versichertenberater Wolfgang Deißler). Es ist die Rentenantragstellung für alle Rentenarten möglich Mitteilungen der (z.B. Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungs- renten), sowie für alle Rentenversicherungsträger (z.B. Bund, Gemeindeverwaltung Mitteldeutschland). Schließtag Rathaus Hinweis: Eine Kontenklärung z.B. in Verbindung mit dem kon- kreten Rentenantrag wird ebenfalls vorgenommen. Das Rathaus bleibt am Freitag, den 01.11.2019 (nach dem Re- Bitte haben Sie Verständnis, wenn für den Sprechtag keine formationstag) geschlossen. Diese Regelung gilt für alle Ämter. Termine im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren und Vielen Dank für Ihr Verständnis. allgemeinen Versichertenberatungen vergeben werden. Hauptamt Deutsche Rentenversicherung Schließtage Kasse Sprechtage der Industrie- und Handelskammer Aufgrund von Schulungen bleibt die Kasse am Dienstag, den Dresden 19.11.2019 und am Donnerstag, den 28.11.2019 geschlossen. Am Dienstag, den 05. November 2019 und am Dienstag, den Eine Kartenzahlung im Einwohnermeldeamt ist an diesen beiden 03. Dezember 2019 finden in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr die Tagen nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. nächsten Sprechtage der IHK Dresden, Geschäftsstelle Kamenz, in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Stra- Kämmerei / Kasse ße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla statt. Diese kostenlosen Beratungen werden sowohl für bestehende Kindertagespflegeperson für Ersatzbetreuung Unternehmen, als auch zur Unterstützung von Existenzgrün- sowie Kindertagespflegeperson gesucht dungen in der Region angeboten. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht dringend eine geeig- In einem persönlichen Beratungsgespräch können alle Gründer nete Person, die Interesse hat, als Kindertagespflegeperson auf dem Weg in die Selbstständigkeit wichtige Informationen er- zu arbeiten. Diese Person soll Kinder in Vertretung betreuen, fragen und ihre ganz individuellen Fragestellungen besprechen. deren Tagespflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Auch für bestehende Unternehmen wird die Beratung ange- Fortbildung ausfällt. boten, z. B. zum Thema Geschäftserweiterung, Businessplan/ Amtsblatt 8 Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019 Strategie oder zu entsprechenden Förderprogrammen sowie Öffnungszeiten: Unternehmensnachfolge. in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule) Wir bitten um vorherige Anmeldung zu den Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Einzelgesprächen unter: Mittwoch 13:00 – 18:00 Uhr thieme-schmidt.gudrun@dresden.ihk.de oder Freitag 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:30 Uhr telefonisch unter 03578 374113. barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule Telefon: 035205 / 75 90 89 Gudrun Thieme-Schmidt E-Mail: bib.otto@web.de in Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3 Informationen der Bibliothek Donnerstag, 16:00 – 18:00 Uhr Zur Erinnerung: Ihre Bibliothek, gez. Fritsche Am Freitag, dem 01.11.2019 bleibt die Bibliothek geschlossen (Brückentag). Aus der Ortsgeschichte EINLADUNG Der Medinger Waldfriedhof zu einer Autorenlesung mit Christine Sylvester am Donners- tag, dem 21.11.2019 in der Bibliothek. Im November besuchen viele Einwohner am Totensonntag, an Allerheiligen oder am Volkstrauertag die Friedhöfe. Diese gab „Allerlei Leipzig“ heißt ihr Krimi um die sarkastische Kommis- und gibt es stets bei den Kirchgebäuden, so in Ottendorf-Okrilla sarin Lale Petersen, die zu einem Sondereinsatz zur Leipziger und in Grünberg. In Medingen wird der alte Friedhof bei der Kir- Buchmesse geschickt wird, denn dort herrscht „Bombenstim- che seit langer Zeit nicht mehr für Bestattungen genutzt. Diese mung“. finden auf dem „Medinger Waldfriedhof“ an der Weixdorfer Beginn ist 19:30 Uhr. Straße statt. Eintritt: Vorverkauf (ab 5.11.19): 7 €, Abendkasse: 8 € Ende der 1930er Jahre nahm der Kirchenvorstand die Anlage (Wir bitten um Anmeldung bzw. verbind- eines neuen und größeren Friedhofes für Medingen in Angriff. liche Kartenbestellung, auch telefonisch Begründet wurde die Notwendigkeit mit der „erschreckend während der Öffnungszeiten oder per raschen Vergrößerung der Einwohnerzahl von Medingen nach E-Mail) der Umwandlung des Rittergutes in Siedlungsland mit Eigen- heimen.“ In einem Brief von 1937 hieß es: „Medingen hatte vor Christine Sylvester, geboren 1969 in Jahren erst 800 Einwohner, jetzt schon 1.500, in etwa 5 Jahren Bielefeld, ist Diplom-Journalistin, Auto- werden es wohl 2.500 sein.“ Den umfangreichen Schriftverkehr rin, Lehrerin für Deutsch, Ethik, Sozialkunde/Geschichte, freie mit Kirchenbehörden, Bau- und Gesundheitsamt, Forstverwal- Dozentin für Medien & Kommunikation. Sie hat zwei Kinder und tung, Architekt, Rechtsanwälten, Notaren, Baufirmen und an- lebt seit 1999 in Dresden. 2017 gründete sie mit ihrem Mann deren Stellen führte der in Ottendorf-Okrilla wohnende Pfarrer Ingolf Bien den WorTTakt Hör&BuchVerlag. i.R. Löber. Er war in diesen Jahren Generalvikar für Medingen Sie war bereits 2012 einmal bei uns zu Gast, damals mit ihrem und Großdittmannsdorf und zugleich Vorsitzender des Kirchen- Buch „Sachsen-Sushi“, einem heiteren Dresden-Roman, der vorstandes und des Friedhofsausschusses Medingen. uns Zuhörern viel Freude gemacht hat. Am 04. Juni 1938 hatte die Superintendentur Großenhain die Auch ihre Krimis haben eine heitere Note. Wir dürfen gespannt Zustimmung zum Bau des Friedhofes gegeben. Beim zuständi- sein und freuen uns auf viele interessierte Gäste! gen Förster wurde bezüglich der Bepflanzung des Geländes mit Und hier wieder unsere Hinweise auf einige unserer Neuerwer- Kiefern und einer Fichtenhecke im Frühjahr 1939 vorgesprochen. bungen der letzten Wochen: Die Planung der gesamten Anlage wurde dem Gartenarchitekt Romane: Wilhelm Röhnick aus Dresden übertragen. Viel Aufwand gab es - B. Riebe: Wunderbare Zeiten (Die Schwestern vom Ku'damm wegen der beabsichtigten Einfriedung des Geländes. Wegen des Band 2) geplanten Zaunes aus Drahtgeflecht von ca. 600 m Länge und 1,50 m Höhe musste die Erlaubnis beim „Generalbevollmäch- - R. Ludlum: Die Nano-Invasion (Thriller um eine bizarre Tech- tigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung“ (Büro Göring) nologie) eingeholt werden. Der Antrag wurde „wegen der angespannten - P. Prange: Eine Familie in Deutschland Teil 2 Rohstofflage“ abgelehnt. Das dreiteilige eiserne Eingangstor an - S. Weigand: Die englische Fürstin (Eine Frau zwischen dem der Weixdorfer Straße konnte aus einer Spende von Kirchenpa- Glanz des Hofes und Rebelllion) tron Walter Haake finanziert werden. Kinderbücher: Der „Verein für kirchliche Kunst“ hatte den Plan von Gartenar- - M. Peinkofer: Zwischen den Welten (Teil 2 des Fantasy- chitekt Röhnick verändert. Es sollte ein „Heldengedenkplatz mit Abenteuers „Twyns“, ab 10) einem 3 m hohen Eichenholzkreuz, verziert mit einem Eisernen - A. Steffensmeier: Ein Platz nur für Lieselotte (neuer Titel um Kreuz oder einem erhaben geschnitzten Hakenkreuz“ geschaffen die beliebte Kuh Lieselotte, ab 5) werden. Die vorgesehene Parentationshalle wurde gestrichen, - R. Beatty: Das Geheimnis der Wälder (Abenteuer des letzten „sie kann jetzt im Kriege nicht gebaut werden“. Gebaut wurde Kindes des Waldes – Fantasy ab 9) nur der Altarplatz aus Granitstein. Pfarrer Löber bemühte sich - sowie zahlreiche Hörspiele und Hörgeschichten bei der Sachsenglas AG in Ottendorf-Okrilla um 50 m3 Schlacke für den Wegebau auf dem Friedhof. Den Transport übernahmen Sachbücher: Medinger Bauern mit ihren Pferdefuhrwerken. - A. Bley: Karten mit Wow-Effekt – zum Drehen, Ziehen, Hän- gen, Stellen, Falten und Aufpoppen Im „totalen Krieg“ kam der weitere Friedhofsbau zum Erliegen. - P. Deges: Das Oma und Opa Bastelbuch– Kreative Ideen für Die ersten Beerdigungen 1945 waren dann die in der Schlacht Großeltern und Enkelkinder bei Schönborn (Kreis Großenhain) in den letzten Kriegstagen gefallenen deutschen Soldaten. Ihre Beisetzung erfolgte in zwei - J. Rundel: Winterliche Leuchtdeko – Mit strahlenden LED- Massengräbern. Unter einem großen Holzkreuz befinden sich 73 Inspirationen durch die dunkle Jahreszeit Gedenksteine, darunter sieben Namenlose. Als Todestag wird - Und einige neue Advents- und Weihnachts-Bastelbücher der 03. Mai 1945 genannt. Das Holzkreuz für die gefallenen Sol- DVDs: Ostwind 4, Gauner und Gentlemen, Avengers – Endgame, daten wurde im November 1993 von der Firma Völkel erneuert. Beale Street, Aladdin, Chernobyl (Miniserie) Als erste Einwohnerin wurde am 30. November 1945 Frau Selma Und wie immer Vieles mehr… Schmidt auf dem neuen Medinger Friedhof beerdigt. Danach Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 9
Monat November 2019 erfolgten alle Bestattungen hier. Auf dem alten Friedhof bei der materialien mit in unsere Kita gebracht und daraus konnte jedes Kirche wurde nur noch beerdigt, wenn die Grabstellen bereits Kind seinen eigenen Wald kreieren. Nun begrüßt jeden Gast vorab gekauft waren. unsere Waldecke mit liebevoll gestalteten Lebensräumen für Es gab auf dem neuen Friedhof kein Gebäude mit Trauerhalle die verschiedenen Waldtiere. Bei unseren Erkundungsausflügen und notwendigen Nebenräumen. Der Rat der Gemeinde nahm begleitet jedes Kind ein toller Naturführer der von einer Mama sich des Problems an und stellte am 05. August 1975 beim für die ganze Gruppe besorgt wurde. Die erste Benutzung der Pfarramt den Antrag zum Kauf von 350 m2 Friedhofsland, Kinder war sehr erheiternd. So wurde sich wahllos etwas aus- um darauf ein Gebäude mit Trauerhalle zu errichten. Pfarrer gesucht und dann danach gesucht. Bei eher seltenen Tieren Gottfried Hans hatte als Vorsitzender des Kirchenvorstandes oder Pflanzen wurde das natürlich schwierig. Aber so lernt man Medingen-Großdíttmannsdorf den Antrag von Bürgermeister ganz praktisch. Erhard Ruffani an das Bezirkskirchenamt in Großenhain ge- Eine große Bandbreite an Literatur zum Thema konnten wir geben. Von dort kam die Genehmigung, wobei bei kirchlichen aus der Bibliothek ausleihen und wird fleißig genutzt. Natürlich Bestattungen in der neuen Halle die Anbringung christlicher gibt es auch jede Menge Lieder vom Wald die uns begleiten. Symbole und die Aufstellung eines Harmoniums zur Choral- Alte und neue. Auch mal eins auf Englisch. Das interessiert die begleitung gefordert wurden. Auch sollte der Friedhof mit dem Kinder immer wieder und so gibt es eine kleine Liste mit den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude weiterhin englischen Tiernamen zum Lernen. Kennt ihr squirrel, badger den Status eines kirchlichen Friedhofes haben. Zur Bauaus- and hedgehog? führung kam es in den Jahren 1975 – 1977 unter der Leitung Wir freuen uns berichten zu können, dass der Bauantrag für die von Diplom-Bauingenieur Heinz Lange. Der Bau wurde in der neue Kita in Hermsdorf gestellt werden konnte. damals üblichen und gesetzlich geregelten Feierabendarbeit ausgeführt, mit dem Rohbau, Dachstuhl und Dach, Putzarbeiten Weitere Infos unter und Innenausbau. Die Elektroinstallation erfolgte durch die PGH http://kitaschwalbennestottendorf.blogspot.com Elektro-Funk Ottendorf-Okrilla. 1977 konnte die Einweihung der Friedhofshalle vollzogen werden. Erstmals genutzt wurde die Joel Miethe neue Halle bei der Beisetzung von Bäckermeister Paul Gerhard Thieme am 12. Oktober 1977. 25 Jahre Grundschule Ottendorf-Okrilla Der Tornado vom Pfingstmontag 2010 hatte auch den Wald- Dieses Jubiläum musste gefeiert werden! friedhof betroffen. Zwei starke Bäume waren nahe der Trauer- halle umgestürzt, hatten die Christusfigur auf dem Steinaltar und die großen Rhododendronbüsche zerschlagen. Im Waldbereich waren zahlreiche Bäume entwurzelt oder gebrochen. Tagelang war an beiden Eingängen zu lesen: „Der Friedhof ist wegen Sturmschäden geschlossen, Lebensgefahr.“ Erste Aufräumungs- arbeiten dauerten eine ganze Woche. Mit dem Medinger Waldfriedhof gibt es einen würdigen Ort für kirchliche und nichtkirchliche Bestattungen. Die wohltuende Ruhe und der Blumenschmuck auf den Gräbern und die Vielfalt der Grabsteine bezeugen die Verbundenheit der Lebenden mit den Verstorbenen. Der Kirchenvorstand hat alles Notwendige in der „Friedhofsordnung“ geregelt, Ruhebänke reparieren lassen und neue Bänke aufgestellt. Allerdings ist der Wunsch nach mehr Ordnung im Waldbereich zu hören. Die Gemeindeverwaltung hat die Toiletten auf modernen Stand gebracht, auch behinderten- gerecht. Als nächstes sind nach über 40 Jahren Bestand wohl weitere Reparaturarbeiten am Gebäude notwendig, beginnend Rückblick: Zum Schuljahresbeginn 1994, am 11. August, wurde bei der Erneuerung des Daches. der Neubau feierlich eingeweiht. Anstelle der geplanten Groß- küche war ein modernes Gebäude für Grundschule und Hort Für die Bereitstellung von Informationen danke ich Herrn entstanden. Im Jahr 2013 mit einem An- und Umbau erweitert, Gerhard Schütze, Ehrenvorsitzender des Kirchenvorstandes schuf man Platz für drei weitere Klassenzimmer, einen großen Medingen-Großdittmannsdorf. Speisesaal und einen eigenständigen Hortbereich. Inzwischen Werner Junitz lernen neun Klassen mit insgesamt 206 Kindern in unserem Haus. Erstmalig konnten in diesem Schuljahr drei erste Klassen INFORMATIONEN UNSERER aufgenommen werden. KINDEREINRICHTUNGEN UND Den 20. Geburtstag 2014 begleitete eine ganze Festwoche. Zum diesjährigen Jubiläum gab es eine dreitägige Feier mit SCHULEN abwechslungsreichen Höhepunkten. Los ging es am Nachmittag des 18. September mit der offiziellen Eröffnung durch unseren Schulleiter Herrn Feierabend. Kita Schwalbennest Waldprojekt Unsere gelegentlichen Ausflüge der Gruppe in den Wald und der beginnende Herbst weckten die Idee ein Waldprojekt mit den Kindern zu starten. Nach und nach haben wir uns verschiedenste Natur- Amtsblatt 10 Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019 Ein kurzweiliges Programm, bei dem jede Klasse zu einem musikalischen Hit der letzten 25 Jahre tanzte, sorgte für eine lockere, heitere Atmosphäre. Danach konnten die Schüler mit ihren Eltern, Geschwistern und Großeltern im gesamten Schul- gelände zahlreiche Attraktionen und Stände erkunden. Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Am Tag 3, dem Freitag, war die Theatermanufaktur mit Frau Bianca Heuser in unserer Grundschule zu Gast. In zwei Vor- stellungen wurde allen das Märchen „Das singende, klingende Bäumchen“ im Speiseraum gezeigt. Wie gebannt lauschten die Kleinen und Großen dem Stück und sparten am Ende nicht mit Beifall und Fragen an die Puppenspielerin. Inzwischen erinnern noch die zahlreichen selbstgemalten bunten Wimpelketten im Schulhaus an unser Jubiläum und die damit verbundenen Feierlichkeiten. Wir danken allen Lehrern, Erziehern und Eltern, die zum Gelingen beitrugen und wünschen unseren Schülern und zukünftigen Schulanfängern eine unvergessene, schöne Grundschulzeit. Die Lehrer der GS Ottendorf-Okrilla Grundschule Hermsdorf „AUS GRAU MACHT GRÜN“ Zum wiederholten Male hatte sich die Bewegte Grundschule Hermsdorf beim Sächsischen Schulgartenwettbewerb bewor- ben. Am 14.09.2019 präsentierten die Schulleiterin Frau Hergesell sowie Mandy Güttler, Mandy Eckardt und Silke Liepke vom Förderverein der Bewegten Grundschule beim 11. Sächsischen Schulgartenwettbewerb unsere geplanten Projekte zur Verschö- nerung unseres Schulhofes. Unter 30 Wettbewerbsschulen gelang es uns unter die 10 Sieger und damit in die zweite Stufe zu gelangen! Das gewonnene Preisgeld wird nun in die Projekte einfließen. Im Mai 2020 wird sich eine Jury von den Veränderungen und umgesetzten Projekten überzeugen können - und vielleicht schaffen wir ja noch eine weitere Stufe beim 11. Sächsischen Schulgartenwettbewerb?! Das Engagement und die Spannung ist auf alle Fälle gesichert! Oberschule Ottendorf-Okrilla 1. Berufe-Elternabend – Schuljahr 2019/2020 Am 16.09.2019 fand um 18:00 Uhr der 1. Berufe-Elternabend Am folgenden Tag stand der traditionelle Waldsporttag mit sei- dieses Schuljahres statt. nen lustigen Geschicklichkeitsstationen ganz unter dem Motto Etwa 120 (!!!) interessierte Gäste kamen zu dieser Runde zusam- „Unsere Schule feiert Geburtstag“. So gab es beispielsweise men, weswegen schon im Vorlauf auf ein Ausweichen in den den Kerzen-Löffel-Lauf, das Geburtstagshürdenspringen und Speisesaal der angrenzenden Grundschule verwiesen wurde. den Geschenketransport. Den Abschluss bildete der beliebte Vorgestellt wurden Ausbildungsmöglichkeiten aus den Bereichen Herbstcross durch den Wald. „Forschen und Entwickeln“. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 11
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