Monat November 2019 - Gemeinde Ottendorf-Okrilla

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AMTSBLATT
der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
   Medingen und Ottendorf-Okrilla
      Monat November 2019
    Erscheinungsdatum: 31. Oktober 2019
Monat November 2019

   Impressum                                                                  Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                           der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla
                                                                            Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 30.09.2019 eine
   Herausgeber:                                                             Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                                    gefasst wurden:
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                            GR 071/2019
   Satz und Druck:                                                          Termine Bürgermeisterwahl 2020
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,
                                                                            Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0           Stimmenthaltungen: 0
   01471 Radeburg
                                                                            GR 072/2019
   Vertrieb:
                                                                            Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark Otten-
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
                                                                            dorf-Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                   Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
   Bürgermeister Michael Langwald
                                                                            GR 073/2019
   Anzeigenannahmestellen:                                                  Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den in Auf-
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                      stellung befindlichen Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88      Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de                               Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,                GR 074/2019
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95
                                                                            Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ - Offenlagebe-
   Redaktionsschluss für Nr. 12/2019: 10.11.2019                            schluss
                                                                            Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.                   GR 075/2019
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.                           Feuerwehr, Beschaffung von Feuerwehrausrüstung und -beklei-
                                                                            dung 2020 – Vorgriff auf den Haushalt 2020
                                                                            Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0

  Hinweise an die Bürger der                                                GR 076/2019
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                           Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahr-
                                                                            zeug 10 (HLF 10) für die Ortswehr Hermsdorf – Vorgriff auf den
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                                                            Haushalt 2020
                                                                            Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla                         GR 077/2019
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                            Verkauf gemeindeeigener Wohngrundstücke, Anpassung GR-
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de
                                                                            035a/2015
     Öffnungszeiten:                                                        Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
     Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
     Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr              GR 078/2019
     Freitag               9.00 – 11.00 Uhr                                 Verkauf gemeindeeigener Wohnimmobilien
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine                     Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
  Kontoverbindung der Gemeinde                                              GR 079/2019
  Ostsächsische Sparkasse Dresden                                           ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla – Grund-
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                         satzbeschluss
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX                                                    Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 1
  Gleichstellungsbeauftragte                                                Beschlüsse des Hauptausschusses vom 16.09.2019:
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                   HA 002/2019
  Datenschutzbeauftragte                                                    Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahr-
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,               zeug 10 (HLF 10) für die Ortswehr Hermsdorf – Vorgriff auf den
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                       Haushalt 2020
  Schiedsstelle                                                             Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
  Friedensrichterin Frau Wolff
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,               HA 003/2019
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de                 Feuerwehr, Beschaffung von Feuerwehrausrüstung und -beklei-
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher                                              dung 2020 – Vorgriff auf den Haushalt 2020
  Ortsteil Grünberg       Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35                Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
  		                      E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de
                                                                            HA 004/2019
  Ortsteil Hermsdorf      Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
                                                                            Verkauf gemeindeeigener Wohngrundstücke, Anpassung GR-
  		                      E-Mail: osrhermsdorf@web.de
     Sprechstunde         jeden 3. Donnerstag im Monat: 16.30 – 17.30 Uhr   035a/2015
  		                      Else-Sommer-Str. 3                                Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil Medingen       Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00
  		                      E-Mail: rene-edelmann@t-online.de                 Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.09.2019
     Sprechstunde         mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr                       (Sondersitzung):
  		                      Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4
  Ortsteil
                                                                            TA 090/2019
  Ottendorf-Okrilla       Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56
                                                                            Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark
                                                                            Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung
                                                                            Ja-Stimmen: 8       Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
         Amtsblatt
 2       Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019
TA 091/2019                                                     TA 104/2019
Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den in Auf-   Antrag Nr. 125/2019 Wiesenweg 3 Flurstück 817 Gemarkung
stellung befindlichen Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-     Hermsdorf – Errichtung eines EFH
Okrilla, 1. BA“ – 6. Änderung                                   Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 7        Nein-Stimmen: 1  Stimmenthaltungen: 0
                                                                TA 105/2019
                                                                Antrag Nr. 126/2019 Eibenweg 2 Flurstück 498 Gemarkung
Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 07.10.2019:          Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit 2 Stellplätzen
                                                                Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0
TA 092/2019
4. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Hermsdorf Nord             TA 106/2019
– Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen, Bedenken,           Antrag Nr. 127/2019 Diensdorfer Straße 2a Flurstück 468 Ge-
Anregungen (Abwägungsbeschluss)                                 markung Hermsdorf – Errichtung eines EFH und Erweiterung
Ja-Stimmen: 7   Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0           Seitengebäude
                                                                Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
TA 093/2019
                                                                TA 107/2019
4. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Hermsdorf Nord –
                                                                Antrag Nr. 130/2019 Eibenweg 4 Flurstück 497 Gemarkung
Satzungsbeschluss
                                                                Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Ja-Stimmen: 7    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
                                                                Bebauungsplanes: Firsthöhe um 15 cm, Traufhöhe um 40 cm
TA 094/2019                                                     Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
Bebauungsplan „An der Medger“ – Offenlagebeschluss              TA 108/2019
Ja-Stimmen: 7   Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0        Antrag Nr. 129/2019 Eibenweg 4 Flurstück 497 Gemarkung
                                                                Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit Garage und Gelände-
TA 095/2019
                                                                auffüllung im Terassenbereich
Antrag Nr. 121/2019 Zur Kuhbrücke 11 Flurstück 287a Gemar-
                                                                Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0
kung Grünberg – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes, Dachfarbe dunkelgrau, grau                 TA 109/2019
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0      Antrag Nr. 132/2019 Weidenstraße 70 Flurstück 504 Gemarkung
                                                                Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
TA 096/2019                                                     Bebauungsplanes: Firsthöhe um 29,5 cm, Traufhöhe um 13,5 cm
Antrag Nr. 116/2019 Zur Kuhbrücke 11 Flurstück 587a Gemar-      Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
kung Grünberg – Errichtung eines Musterhauses
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0       TA 110/2019
                                                                Antrag Nr. 131/2019 Weidenstraße 70 Flurstück 504 Gemarkung
TA 097/2019                                                     Cunnersdorf – Errichtung eines EFH mit Garage und Abstellraum
Antrag Nr. 117/2019 Käthe-Kollwitz-Straße 16b Flurstück 389/4   Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
Gemarkung Medingen – Errichtung EFH mit Garage
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0     Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der
                                                                Ausschüsse finden im Ratssaal der Gemeindeverwaltung
TA 098/2019                                                     Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-
Antrag Nr. 118/2019 Eibenweg 3 Flurstück 491 Gemarkung          Okrilla an folgenden Terminen statt:
Cunnersdorf – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
                                                                Gemeinderat                 04.11.2019
des Bebauungsplanes: Dachneigung 40, Gaube mit einer Länge
bis 5,50 m und Höhe bis 1,65 m und einem Abstand zum First      Technischer Ausschuss       11.11.2019
von 1,0 m                                                       Hauptausschuss              18.11.2019
Ja-Stimmen: 7    Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
                                                                Beginn jeweils 19:00 Uhr.
TA 099/2019                                                     Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den
Antrag Nr. 119/2019 Wachbergstraße 21a Flurstück 225/14         Bekanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemein-
Gemarkung Cunnersdorf – Errichtung Garage mit Schuppen,         deverwaltung veröffentlicht.
Errichtung Terassenüberdachung
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0         Wahlbekanntmachung der Gemeinde
TA 100/2019                                                     Ottendorf-Okrilla
Antrag Nr. 120/2019 Schutterwälder Straße 20 Flurstück 727/5    gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat
Gemarkung Ottendorf – Errichtung einer Produktionshalle         Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der seit dem 01.
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0      Januar 2018 geltenden Fassung i. V. m. der Sächsischen Ge-
                                                                meindeordnung findet am
TA 101/2019
Antrag Nr. 122/2019 Weixdorfer Straße 2b Flurstück 190/40                     Sonntag, dem 08. März 2020
Gemarkung Medingen – Errichtung Doppelgarage mit Carport              die Bürgermeisterwahl für eine hauptamtliche
Ja-Stimmen: 7    Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0                        Bürgermeisterstelle statt.
                                                                Der Bürgermeister wird gemäß §§ 48 und 49 der Gemeindeord-
TA 102/2019
                                                                nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der seit dem
Antrag Nr. 123/2019 Ottendorfer Straße 18 Flurstück 315/r Ge-
                                                                01. Januar 2018 geltenden Fassung nach den Grundsätzen der
markung Grünberg – Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH
                                                                Mehrheitswahl gewählt.
oder 2 EFH bei Grundstücksteilung
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0      Erhält bei der Wahl am 08. März 2020 kein Bewerber mehr als
                                                                die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am
TA 103/2019
                                                                               Sonntag, dem 29. März 2020
Antrag Nr. 124/2019 Königsbrücker Straße 9 Flurstück 30 Ge-
markung Großokrilla – Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus         eine Neuwahl statt, bei der die höchste Stimmenzahl, bei Stim-
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0      mengleichheit das Los entscheidet.
                                                                                                 Amtsblatt
                                                                                                 Ottendorf-Okrilla       3
Monat November 2019
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und
von Einzelbewerbern mit je nur einem Wahlvorschlag und einem
Bewerber eingereicht werden. Wahlvorschläge können am Tag
nach der Bekanntmachung und müssen spätestens am 02. Ja-
nuar 2020, 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-
schusses, Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger
Straße 34, schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge, die
zu der ersten Wahl zugelassen waren, können bis zum fünften
Tag nach der Wahl, 18.00 Uhr, zurückgenommen oder nach
Maßgabe des § 6d Absatz 2 KomWG geändert werden; über
die Zulassung des geänderten Wahlvorschlags entscheidet der
Wahlausschuss unverzüglich.
Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag
vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemein-
derat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften;
dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählerverei-
nigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung
Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung
angehören, unterschrieben ist.

Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
Jeder andere Wahlvorschlag muss nach § 6b KomWG von 60
-sechzig- zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvor-
schlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber eines Wahlvor-
schlages sind, unterschrieben sein. Die Wahlberechtigten haben
ihre Unterstützungsunterschrift bei der Gemeindeverwaltung zu
leisten; Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres kör-
perlichen Zustandes gehindert sind, die Gemeindeverwaltung
aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor
einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen.
Unterstützungsunterschriften können in der Gemeindeverwal-
tung ab dem Tag der Einreichung des Wahlvorschlages zu den         Anlage zum Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebau-
im Amtsblatt bekanntgegebenen Öffnungszeiten nach den              ungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“
vorstehenden Vorschriften geleistet werden. Der letzte Termin
dafür ist der 02. Januar 2020, 18.00 Uhr.                          Ortsübliche Bekanntmachung zum Erlass
Die Bestimmungen über Inhalt, Form und Einreichung von             einer Veränderungssperre für das Gebiet der 6.
Wahlvorschlägen sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden        Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark
Unterlagen sind im § 41 des KomWG und §§ 16 - 19 der KomWO
                                                                   Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß 8 BauGB i.v. m. §
enthalten. Beide Gesetze können in der Gemeindeverwaltung zu
den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.                2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
                                                                   Zur Sicherung des mit Beschluss GR 072/2019 vom 30.09.2019
Langwald, Bürgermeister
                                                                   eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des
                                                                   Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ hat der
Ortsübliche Bekanntmachung zum                                     Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 30.09.2019 mit
Aufstellungsbeschluss                                              GR 073/2019 folgende Veränderungssperre für das Plangebiet
                                                                   dieses Bebauungsplans nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als
zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark                    Satzung beschlossen:
Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1
                                                                        Satzung über die Veränderungssperre für den in
Satz 2 BauGB
                                                                           Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am                 „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“, 6. Änderung
30.09.2019 mit GR 072/2019 den Aufstellungsbeschluss zur
6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-             Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erlässt auf Grund der §§ 14, 16
Okrilla, 1. BA“ für den in der Anlage gekennzeichneten Gel-        und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma-
tungsbereich gefasst.                                              chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. BGBL Seite 3634), zu-
                                                                   letzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.6.2017
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark            ( BGBl. I Seite 2193) und des § 4 der Gemeindeordnung für den
Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird in den Plangebietsgrenzen gemäß     Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.
Anlage 1 der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung mit folgen-     März 2018, (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Art. 5 G
den Zielen gefasst:                                                zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen
• Ausweisung eines Sondergebiets „Einkaufszentrum“ im Be-          mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 2.7.2019
  reich der Industriebrache „ehemaliges Presswerk“                 ( SächsGVBl. S. 542) die Satzung über die Veränderungssperre
• Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversor-             zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“,
  gungsrelevantem Sortiment außerhalb des festzusetzenden          6. Änderung".
  Sondergebiets „Einkaufszentrum“,                                                           §1
• Verbot von großflächigen Photovoltaikanlagen als freistehende                   Räumlicher Geltungsbereich
  über den Eigenverbrauch hinaus gehende Anlagen.                  Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Plangebiet des
                                                                   Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 1. BA“, 6.
Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019
                                                                   Änderung". Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird
gez. Langwald, Bürgermeister                                       durch die Planzeichnung in Anlage 1 bestimmt.

        Amtsblatt
  4     Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019
                         §2
        Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet
    dürfen:
       a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches
          nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
          seitigt werden;
       b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände-
          rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
          deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim-
          mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenom-
          men werden.
(2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenste-
    hen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungs-
    sperre baurechtlich genehmigt wurden oder aufgrund
    eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind,
    Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher
    ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre
    nicht berührt.
                             §3
             Inkrafttreten und Außerkrafttreten
                  der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung
in Kraft. Die Veränderungssperre soll bis zur Rechtskraft des
Bebauungsplans gelten, spätestens jedoch nach Ablauf von 2
Jahren nach ihrer Bekanntmachung.
Ottendorf-Okrilla, den 01.10.2019
Langwald, Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:
Zur Identifikation der ausliegenden Veränderungssperre wird auf
den räumlichen Geltungsbereich, begrenzt durch den Geltungs-         Geltungsbereich der Veränderungssperre zur 6. Änderung des
bereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark              Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“
Ottendorf-Okrilla, 1. BA“, hingewiesen. Die Veränderungssperre
bezieht sich auf das Gesamtplangebiet dieses Bebauungsplans.
                                                                     Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-
Nach § 4 Abs. 4 der Sächsische Gemeindeordnung (Sächs-
GemO) gilt die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von
                                                                     Okrilla über die öffentliche Auslegung des
Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen ist, ein          Bebauungsplans „Wohngebiet Am Farrenberg“
Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig
                                                                     gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13
zustande gekommen.
                                                                     Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Dies gilt nicht, wenn                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,   30.09.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den
                                                                     Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ gefasst.
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
   nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt            Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich
   worden sind,                                                      Begründung findet in der Zeit

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen                   vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019
   Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                               zu den üblichen Dienstzeiten:
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                          Montag:       9.00 Uhr bis   12.00 Uhr
   a. die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet            Dienstag:     9.00 Uhr bis   12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      hat oder                                                       Mittwoch:     9.00 Uhr bis   12.00 Uhr
   b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-      Donnerstag:   9.00 Uhr bis   12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
      über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,         Freitag:      9.00 Uhr bis   12.00 Uhr
      der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend         in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-
      gemacht worden ist.                                            Okrilla, Radeburger Straße 34 im angebauten Nebengebäude
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht wor-        im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über
den, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese           den Hof, statt.
Verletzung geltend machen.                                           Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB
Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB            (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi-              Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung
gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die         einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer
Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Absatz 3             frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei             BauGB abgesehen.
nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.                Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stel-
                                                                     lungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde-
Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019
                                                                     verwaltung Ottendorf-Okrilla, Bauamt, 01458 Ottendorf-Okrilla,
gez. Langwald, Bürgermeister                                         Radeburger Straße 34 abgegeben werden. Nicht fristgemäß

                                                                                                          Amtsblatt
                                                                                                          Ottendorf-Okrilla       5
Monat November 2019
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung        Öffentliche Bekanntmachung des
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.                   Abwasserverbandes Rödertal
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann        Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO wird hiermit die öffentliche
die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes     Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Wirt-
zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie        schaftsplanes des Abwasserzweckverbandes Rödertal für das
die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs.       Wirtschaftsjahr 2020 bekannt gemacht.
3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.                                   Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes
                                                                 2020 des Abwasserverbandes Rödertal liegen im Zeitraum vom
Parallel dazu können im zentralen Landesportal Bauleitplanung
unter                                                                 30.10.2019 bis 11.11.2019 (an sieben Arbeitstagen)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla   im Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße
die vollständigen Planunterlagen eingesehen und Stellungnah-     34 und in der Landeshauptstadt Dresden, Örtliche Verwaltungs-
men abgegeben werden.                                            stelle Langebrück / Weixdorf, Rathausplatz 2, 01108 Dresden
                                                                 während den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge-        Einwendungen können innerhalb dieser Frist und bis zum Ablauf
gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die          des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis
Satzung unberücksichtigt bleiben können.                         einschließlich 21.11.2019) schriftlich bzw. zu Protokoll bei der
                                                                 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.
Ottendorf-Okrilla, den 10.10.2019
gez. Langwald, Bürgermeister                                     Öffentliche Bekanntmachung des
                                                                 Abwasserverbandes Rödertal
                                                                 Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Rödertal
                                                                 hat in ihrer Sitzung am 27.09.2019 den Jahresabschluss auf den
                                                                 31.12.2018 beschlossen:
                                                                 Beschluss:
                                                                 Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss auf den
                                                                 31.12.2018 des Abwasserverbandes Rödertal auf der Grundlage
                                                                 des Prüfberichtes der BHB Treuhand GmbH, Sitz in Dresden fest:
                                                                 1.    Feststellung des Jahresabschlusses
                                                                 1.1. Bilanzsumme                              24.630.660,48 €
                                                                 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
                                                                       - das Anlagevermögen                    22.595.999,50 €
                                                                       - das Umlaufvermögen                     2.034.660,98 €
                                                                       - Rechnungsabgrenzungsposten                     0,00 €
                                                                 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
                                                                       - das Eigenkapital                         148.318,41 €
                                                                       - die empfangenen Ertragszuschüsse  22.461.518,05 €
                                                                       - die Rückstellungen                       103.890,00 €
                                                                       - die Verbindlichkeiten                  1.916.934,02 €
                                                                 1.2. Jahresüberschuss                            111.682,00 €
                                                                 1.2.1 Summe der Erträge                        1.974.833,77 €
                                                                 1.2.2 Summe der Aufwendungen                   1.863.151,77 €
                                                                 2.    Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von
                                                                                                              111.682,00 €
                                                                       zum Vortrag auf neue Rechnung
                                                                 3.    Dem Verbandsvorsitzenden wird für das Geschäftsjahr
                                                                       2018 Entlastung erteilt.
                                                                 Bestätigungsvermerk der BHB Treuhand GmbH Wirtschafts-
Bekanntmachung des AV Rödertal zur                               prüfungsgesellschaft:
3. Öffentlichen Verbandsversammlung 2019                         Prüfungsurteile
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasser-        Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserverbandes Rö-
verbandes Rödertal findet am Freitag, 22.11.2019, 9:15 Uhr, im   dertal, Ottendorf-Okrilla, – bestehend aus der Bilanz zum 31.
Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34     Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
in Ottendorf-Okrilla statt.                                      Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
                                                                 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan-
Tagesordnung:                                                    zierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus
1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit                         haben wir den Lagebericht des Abwasserverbandes Röder­tal,
                                                                 Ottendorf-Okrilla, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis
2.   Bestätigung der Tagesordnung                                zum 31. Dezember 2018 geprüft.
3.   Bestätigung des Protokolls der 2. öffentlichen Verbands-
                                                                 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-
     versammlung 2019 vom 27.09.2019                             nenen Erkenntnisse
4.   Beschluss zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung
                                                                 • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen
     2020
                                                                   wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigen­
5.   Beschluss zum 6. Nachtrag des Betriebsführungsvertrages       betriebsverordnung des Freistaates Sachsen und vermittelt
6.   Informationen/Anfragen/Sonstiges                              unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
                                                                   mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
Langwald                                                           entsprechendes Bild der Vermögens­und Finanzlage des
Verbandsvorsitzender Abwasserverband Rödertal                      Verbandes zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage

         Amtsblatt
     6   Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019
   für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De-          Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
   zember 2018 und                                                   Jahresabschlusses und des Lageberichts
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffen-     Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
  des Bild von der Lage des Verbandes. In al­len wesentlichen        gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
  Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-         – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen
  resabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebs-       ist, und ob der Lagebe­richt insgesamt ein zutreffendes Bild von
  verordnung des Freistaates Sachsen und stellt die Chancen          der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
  und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.            Be­langen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
                                                                     Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vor-
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü-
                                                                     schriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen
fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
                                                                     entspricht und die Chancen und Ri­siken der zukünftigen Ent-
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
                                                                     wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
Grundlage für die Prüfungsurteile                                    zu erteilen, der un­sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
                                                                     zum Lagebericht beinhaltet.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des
                                                                     Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber
Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32
                                                                     keine Garantie dafür, dass eine in Überein­stimmung mit § 317
SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
                                                                     HGB i.V.m. § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­s chen Grundsätze
                                                                     der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
                                                                     ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
                                                                     wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel-
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die
                                                                     lungen können aus Verstößen oder Unrichtig­keiten resultieren
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unse-
                                                                     und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind
                                                                     erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit
                                                                     auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
den deutschen handelsrechtlichen und berufs­rechtlichen Vor-
                                                                     getroffe­nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
                                                                     beeinflussen.
in Übereinstimmung mit die­sen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise         Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus
ausrei­chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere          und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage­bericht             • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher –
zu dienen.                                                              beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen
                                                                        im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahres-                Prüfungshandlungen als Reak­tion auf diese Risiken durch
abschluss und den Lagebericht                                           sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
                                                                        geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung      dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbe-                nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Un-
triebsverordnung des Freistaates Sachsen in allen wesentlichen          richtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu­sammenwirken,
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter          Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-                Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes              beinhalten können.
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verban­des
                                                                     • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
                                                                        Jahresabschlusses relevanten internen Kon­trollsystem und
für die internen Kontrollen, die sie in Über­einstimmung mit den
                                                                        den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkeh-
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
                                                                        rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen,
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
                                                                        die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsich-
                                                                        jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
tigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
                                                                        dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen      • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes             Vertretern angewandten Rechnungsle­gungsmethoden sowie
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des            die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
Weiteren haben sie die Verant­wortung, Sachverhalte in Zusam-           stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern           Angaben.
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
                                                                     • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat­
                                                                        des von den gesetzlichen Vertretern angewand­ten Rech-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren,
                                                                        nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
                                                                        nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
entgegenstehen.
                                                                        Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu-
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die         sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes            die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen               Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang               Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche
steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Frei-           Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungs-
staates Sachsen entspricht und die Chancen und Risiken der              vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die           und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
ge­setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und         Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,              zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit            der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
den anzuwendenden Vor­schriften der Eigenbetriebsverordnung             merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
des Freistaates Sachsen zu ermöglichen, und um ausreichende             oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
geeig­nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen          Gesellschaft ihre Unternehmenstä­tigkeit nicht mehr fortführen
zu können.                                                              kann.
                                                                                                        Amtsblatt
                                                                                                        Ottendorf-Okrilla        7
Monat November 2019
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den        Die Finanzierung erfolgt durch die Gemeinde. Die erforderliche
  Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben         Zulassung erfolgt durch das Landratsamt Bautzen.
  sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden             Es wird weiterhin eine geeignete Person gesucht, welche als
  Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah-    Tagespflegeperson arbeiten möchte. Die zu betreuende Grup-
  resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze           pe umfasst maximal 5 Kinder im Alter von ein- bis drei Jahren.
  ordnungsmäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Ver-         Um als Tagesmutter/-vater tätig zu werden, benötigt man
  hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und      eine Erlaubnis, als Kindertagespflegeperson in der Gemeinde
  Ertragsla­ge des Verbandes vermittelt.                          Ottendorf-Okrilla zu arbeiten.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah-       Sollten Sie Interesse haben, würden wir uns sehr freuen,
  resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm        wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
  vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.
                                                                  Frau Patitz und Frau La France
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen       Fachberaterinnen Kindertagespflege
  Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im        Malwina e. V.
  Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter           Tel.: 0351-21523640
  Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die         E-Mail: kindertagespflege@malwina-dresden.de
  den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
                                                                  Kontakt in der Gemeindeverwaltung:
  Vertretern zugrunde ge­legten bedeutsamen Annahmen nach
                                                                  Anja Claus
  und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
                                                                  Tel.: 035205-51362
  tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
                                                                  E-Mail: claus.hauptamt@ottendorf-okrilla.de
  Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu
  den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
  besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige    Sprechstunde der Friedensrichterin
  Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
                                                                  Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff
  abweichen.
                                                                  findet am Dienstag, den 19.11.2019 von 17:00 bis 18:00 Uhr
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter   im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prü-         Ottendorf-Okrilla statt.
fung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im inter­nen Kontrollsystem, die wir während
unserer Prüfung feststellen.                                      Rentensprechtag im Rathaus
Dresden, 30. Mai 2019                                             Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und dazugehöriger
BHB Treuhand GmbH                                                 Ortsteile können als kostenlosen Service der gesetzlichen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                   Rentenversicherung beim monatlichen Sprechtag ihren Renten-
                                                                  antrag direkt im Rathaus stellen. Eine vorherige Ausfüllung von
Der Jahresabschluss 2018 ist öffentlich auszulegen. Der Jah-
                                                                  Antragsformularen in Papierform ist dabei nicht mehr erforderlich
resabschluss liegt gemäß § 34 Abs. 2 SächsEigBVO im Rathaus
                                                                  (elektronische Antragserfassung).
Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 34 und in der Landeshaupt-
                                                                  Die nächsten Termine sind:
stadt Dresden, Örtliche Verwaltungsstelle Langebrück / Weix-
dorf, Rathausplatz 2, 01108 Dresden in der Zeit vom 30.10.2019               Dienstag, der 12. November 2019 und
bis 11.11.2019 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme                      Dienstag, der 10. Dezember 2019
öffentlich aus.
                                                                  Es ist eine Anmeldung für den Sprechtag erforderlich. Diese
Langwald, Verbandsvorsitzender                                    erfolgt vorab bei der Rentenversicherung 03578 / 310217 (zu-
                                                                  ständiger Versichertenberater Wolfgang Deißler).
                                                                  Es ist die Rentenantragstellung für alle Rentenarten möglich
  Mitteilungen der                                                (z.B. Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungs-
                                                                  renten), sowie für alle Rentenversicherungsträger (z.B. Bund,
  Gemeindeverwaltung                                              Mitteldeutschland).
Schließtag Rathaus                                                Hinweis: Eine Kontenklärung z.B. in Verbindung mit dem kon-
                                                                  kreten Rentenantrag wird ebenfalls vorgenommen.
Das Rathaus bleibt am Freitag, den 01.11.2019 (nach dem Re-       Bitte haben Sie Verständnis, wenn für den Sprechtag keine
formationstag) geschlossen. Diese Regelung gilt für alle Ämter.   Termine im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren und
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                  allgemeinen Versichertenberatungen vergeben werden.
Hauptamt                                                          Deutsche Rentenversicherung

Schließtage Kasse                                                 Sprechtage der Industrie- und Handelskammer
Aufgrund von Schulungen bleibt die Kasse am Dienstag, den         Dresden
19.11.2019 und am Donnerstag, den 28.11.2019 geschlossen.         Am Dienstag, den 05. November 2019 und am Dienstag, den
Eine Kartenzahlung im Einwohnermeldeamt ist an diesen beiden      03. Dezember 2019 finden in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr die
Tagen nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.                   nächsten Sprechtage der IHK Dresden, Geschäftsstelle Kamenz,
                                                                  in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Stra-
Kämmerei / Kasse                                                  ße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla statt.
                                                                  Diese kostenlosen Beratungen werden sowohl für bestehende
Kindertagespflegeperson für Ersatzbetreuung
                                                                  Unternehmen, als auch zur Unterstützung von Existenzgrün-
sowie Kindertagespflegeperson gesucht                             dungen in der Region angeboten.
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht dringend eine geeig-         In einem persönlichen Beratungsgespräch können alle Gründer
nete Person, die Interesse hat, als Kindertagespflegeperson       auf dem Weg in die Selbstständigkeit wichtige Informationen er-
zu arbeiten. Diese Person soll Kinder in Vertretung betreuen,     fragen und ihre ganz individuellen Fragestellungen besprechen.
deren Tagespflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder       Auch für bestehende Unternehmen wird die Beratung ange-
Fortbildung ausfällt.                                             boten, z. B. zum Thema Geschäftserweiterung, Businessplan/

        Amtsblatt
  8     Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019
Strategie oder zu entsprechenden Förderprogrammen sowie            Öffnungszeiten:
Unternehmensnachfolge.                                             in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule)
Wir bitten um vorherige Anmeldung zu den                           Dienstag       14:00 – 18:00 Uhr
Einzelgesprächen unter:                                            Mittwoch       13:00 – 18:00 Uhr
thieme-schmidt.gudrun@dresden.ihk.de oder                          Freitag        09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:30 Uhr
telefonisch unter 03578 374113.                                    barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule
                                                                   Telefon: 035205 / 75 90 89
Gudrun Thieme-Schmidt                                              E-Mail: bib.otto@web.de
                                                                   in Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3
Informationen der Bibliothek                                       Donnerstag, 16:00 – 18:00 Uhr
Zur Erinnerung:                                                    Ihre Bibliothek, gez. Fritsche
Am Freitag, dem 01.11.2019 bleibt die Bibliothek
geschlossen (Brückentag).
                                                                   Aus der Ortsgeschichte
EINLADUNG
                                                                   Der Medinger Waldfriedhof
zu einer Autorenlesung mit Christine Sylvester am Donners-
tag, dem 21.11.2019 in der Bibliothek.                             Im November besuchen viele Einwohner am Totensonntag, an
                                                                   Allerheiligen oder am Volkstrauertag die Friedhöfe. Diese gab
„Allerlei Leipzig“ heißt ihr Krimi um die sarkastische Kommis-
                                                                   und gibt es stets bei den Kirchgebäuden, so in Ottendorf-Okrilla
sarin Lale Petersen, die zu einem Sondereinsatz zur Leipziger
                                                                   und in Grünberg. In Medingen wird der alte Friedhof bei der Kir-
Buchmesse geschickt wird, denn dort herrscht „Bombenstim-
                                                                   che seit langer Zeit nicht mehr für Bestattungen genutzt. Diese
mung“.
                                                                   finden auf dem „Medinger Waldfriedhof“ an der Weixdorfer
Beginn ist 19:30 Uhr.                                              Straße statt.
Eintritt: Vorverkauf (ab 5.11.19): 7 €,
Abendkasse: 8 €                                                    Ende der 1930er Jahre nahm der Kirchenvorstand die Anlage
(Wir bitten um Anmeldung bzw. verbind-                             eines neuen und größeren Friedhofes für Medingen in Angriff.
liche Kartenbestellung, auch telefonisch                           Begründet wurde die Notwendigkeit mit der „erschreckend
während der Öffnungszeiten oder per                                raschen Vergrößerung der Einwohnerzahl von Medingen nach
E-Mail)                                                            der Umwandlung des Rittergutes in Siedlungsland mit Eigen-
                                                                   heimen.“ In einem Brief von 1937 hieß es: „Medingen hatte vor
Christine Sylvester, geboren 1969 in                               Jahren erst 800 Einwohner, jetzt schon 1.500, in etwa 5 Jahren
Bielefeld, ist Diplom-Journalistin, Auto-                          werden es wohl 2.500 sein.“ Den umfangreichen Schriftverkehr
rin, Lehrerin für Deutsch, Ethik, Sozialkunde/Geschichte, freie    mit Kirchenbehörden, Bau- und Gesundheitsamt, Forstverwal-
Dozentin für Medien & Kommunikation. Sie hat zwei Kinder und       tung, Architekt, Rechtsanwälten, Notaren, Baufirmen und an-
lebt seit 1999 in Dresden. 2017 gründete sie mit ihrem Mann        deren Stellen führte der in Ottendorf-Okrilla wohnende Pfarrer
Ingolf Bien den WorTTakt Hör&BuchVerlag.                           i.R. Löber. Er war in diesen Jahren Generalvikar für Medingen
Sie war bereits 2012 einmal bei uns zu Gast, damals mit ihrem      und Großdittmannsdorf und zugleich Vorsitzender des Kirchen-
Buch „Sachsen-Sushi“, einem heiteren Dresden-Roman, der            vorstandes und des Friedhofsausschusses Medingen.
uns Zuhörern viel Freude gemacht hat.                              Am 04. Juni 1938 hatte die Superintendentur Großenhain die
Auch ihre Krimis haben eine heitere Note. Wir dürfen gespannt      Zustimmung zum Bau des Friedhofes gegeben. Beim zuständi-
sein und freuen uns auf viele interessierte Gäste!                 gen Förster wurde bezüglich der Bepflanzung des Geländes mit
Und hier wieder unsere Hinweise auf einige unserer Neuerwer-       Kiefern und einer Fichtenhecke im Frühjahr 1939 vorgesprochen.
bungen der letzten Wochen:                                         Die Planung der gesamten Anlage wurde dem Gartenarchitekt
Romane:                                                            Wilhelm Röhnick aus Dresden übertragen. Viel Aufwand gab es
- B. Riebe: Wunderbare Zeiten (Die Schwestern vom Ku'damm          wegen der beabsichtigten Einfriedung des Geländes. Wegen des
    Band 2)                                                        geplanten Zaunes aus Drahtgeflecht von ca. 600 m Länge und
                                                                   1,50 m Höhe musste die Erlaubnis beim „Generalbevollmäch-
- R. Ludlum: Die Nano-Invasion (Thriller um eine bizarre Tech-
                                                                   tigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung“ (Büro Göring)
    nologie)
                                                                   eingeholt werden. Der Antrag wurde „wegen der angespannten
- P. Prange: Eine Familie in Deutschland Teil 2                    Rohstofflage“ abgelehnt. Das dreiteilige eiserne Eingangstor an
- S. Weigand: Die englische Fürstin (Eine Frau zwischen dem        der Weixdorfer Straße konnte aus einer Spende von Kirchenpa-
    Glanz des Hofes und Rebelllion)                                tron Walter Haake finanziert werden.
Kinderbücher:                                                      Der „Verein für kirchliche Kunst“ hatte den Plan von Gartenar-
- M. Peinkofer: Zwischen den Welten (Teil 2 des Fantasy-           chitekt Röhnick verändert. Es sollte ein „Heldengedenkplatz mit
    Abenteuers „Twyns“, ab 10)                                     einem 3 m hohen Eichenholzkreuz, verziert mit einem Eisernen
- A. Steffensmeier: Ein Platz nur für Lieselotte (neuer Titel um   Kreuz oder einem erhaben geschnitzten Hakenkreuz“ geschaffen
    die beliebte Kuh Lieselotte, ab 5)                             werden. Die vorgesehene Parentationshalle wurde gestrichen,
- R. Beatty: Das Geheimnis der Wälder (Abenteuer des letzten       „sie kann jetzt im Kriege nicht gebaut werden“. Gebaut wurde
    Kindes des Waldes – Fantasy ab 9)                              nur der Altarplatz aus Granitstein. Pfarrer Löber bemühte sich
- sowie zahlreiche Hörspiele und Hörgeschichten                    bei der Sachsenglas AG in Ottendorf-Okrilla um 50 m3 Schlacke
                                                                   für den Wegebau auf dem Friedhof. Den Transport übernahmen
Sachbücher:
                                                                   Medinger Bauern mit ihren Pferdefuhrwerken.
- A. Bley: Karten mit Wow-Effekt – zum Drehen, Ziehen, Hän-
    gen, Stellen, Falten und Aufpoppen                             Im „totalen Krieg“ kam der weitere Friedhofsbau zum Erliegen.
- P. Deges: Das Oma und Opa Bastelbuch– Kreative Ideen für         Die ersten Beerdigungen 1945 waren dann die in der Schlacht
    Großeltern und Enkelkinder                                     bei Schönborn (Kreis Großenhain) in den letzten Kriegstagen
                                                                   gefallenen deutschen Soldaten. Ihre Beisetzung erfolgte in zwei
- J. Rundel: Winterliche Leuchtdeko – Mit strahlenden LED-
                                                                   Massengräbern. Unter einem großen Holzkreuz befinden sich 73
    Inspirationen durch die dunkle Jahreszeit
                                                                   Gedenksteine, darunter sieben Namenlose. Als Todestag wird
- Und einige neue Advents- und Weihnachts-Bastelbücher             der 03. Mai 1945 genannt. Das Holzkreuz für die gefallenen Sol-
DVDs: Ostwind 4, Gauner und Gentlemen, Avengers – Endgame,         daten wurde im November 1993 von der Firma Völkel erneuert.
Beale Street, Aladdin, Chernobyl (Miniserie)                       Als erste Einwohnerin wurde am 30. November 1945 Frau Selma
Und wie immer Vieles mehr…                                         Schmidt auf dem neuen Medinger Friedhof beerdigt. Danach
                                                                                                      Amtsblatt
                                                                                                      Ottendorf-Okrilla       9
Monat November 2019
erfolgten alle Bestattungen hier. Auf dem alten Friedhof bei der    materialien mit in unsere Kita gebracht und daraus konnte jedes
Kirche wurde nur noch beerdigt, wenn die Grabstellen bereits        Kind seinen eigenen Wald kreieren. Nun begrüßt jeden Gast
vorab gekauft waren.                                                unsere Waldecke mit liebevoll gestalteten Lebensräumen für
Es gab auf dem neuen Friedhof kein Gebäude mit Trauerhalle          die verschiedenen Waldtiere. Bei unseren Erkundungsausflügen
und notwendigen Nebenräumen. Der Rat der Gemeinde nahm              begleitet jedes Kind ein toller Naturführer der von einer Mama
sich des Problems an und stellte am 05. August 1975 beim            für die ganze Gruppe besorgt wurde. Die erste Benutzung der
Pfarramt den Antrag zum Kauf von 350 m2 Friedhofsland,              Kinder war sehr erheiternd. So wurde sich wahllos etwas aus-
um darauf ein Gebäude mit Trauerhalle zu errichten. Pfarrer         gesucht und dann danach gesucht. Bei eher seltenen Tieren
Gottfried Hans hatte als Vorsitzender des Kirchenvorstandes         oder Pflanzen wurde das natürlich schwierig. Aber so lernt man
Medingen-Großdíttmannsdorf den Antrag von Bürgermeister             ganz praktisch.
Erhard Ruffani an das Bezirkskirchenamt in Großenhain ge-           Eine große Bandbreite an Literatur zum Thema konnten wir
geben. Von dort kam die Genehmigung, wobei bei kirchlichen          aus der Bibliothek ausleihen und wird fleißig genutzt. Natürlich
Bestattungen in der neuen Halle die Anbringung christlicher         gibt es auch jede Menge Lieder vom Wald die uns begleiten.
Symbole und die Aufstellung eines Harmoniums zur Choral-            Alte und neue. Auch mal eins auf Englisch. Das interessiert die
begleitung gefordert wurden. Auch sollte der Friedhof mit dem       Kinder immer wieder und so gibt es eine kleine Liste mit den
im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude weiterhin             englischen Tiernamen zum Lernen. Kennt ihr squirrel, badger
den Status eines kirchlichen Friedhofes haben. Zur Bauaus-          and hedgehog?
führung kam es in den Jahren 1975 – 1977 unter der Leitung
                                                                    Wir freuen uns berichten zu können, dass der Bauantrag für die
von Diplom-Bauingenieur Heinz Lange. Der Bau wurde in der
                                                                    neue Kita in Hermsdorf gestellt werden konnte.
damals üblichen und gesetzlich geregelten Feierabendarbeit
ausgeführt, mit dem Rohbau, Dachstuhl und Dach, Putzarbeiten        Weitere Infos unter
und Innenausbau. Die Elektroinstallation erfolgte durch die PGH     http://kitaschwalbennestottendorf.blogspot.com
Elektro-Funk Ottendorf-Okrilla. 1977 konnte die Einweihung der
Friedhofshalle vollzogen werden. Erstmals genutzt wurde die         Joel Miethe
neue Halle bei der Beisetzung von Bäckermeister Paul Gerhard
Thieme am 12. Oktober 1977.                                         25 Jahre Grundschule Ottendorf-Okrilla
Der Tornado vom Pfingstmontag 2010 hatte auch den Wald-             Dieses Jubiläum musste gefeiert werden!
friedhof betroffen. Zwei starke Bäume waren nahe der Trauer-
halle umgestürzt, hatten die Christusfigur auf dem Steinaltar und
die großen Rhododendronbüsche zerschlagen. Im Waldbereich
waren zahlreiche Bäume entwurzelt oder gebrochen. Tagelang
war an beiden Eingängen zu lesen: „Der Friedhof ist wegen
Sturmschäden geschlossen, Lebensgefahr.“ Erste Aufräumungs-
arbeiten dauerten eine ganze Woche.
Mit dem Medinger Waldfriedhof gibt es einen würdigen Ort für
kirchliche und nichtkirchliche Bestattungen. Die wohltuende
Ruhe und der Blumenschmuck auf den Gräbern und die Vielfalt
der Grabsteine bezeugen die Verbundenheit der Lebenden mit
den Verstorbenen. Der Kirchenvorstand hat alles Notwendige in
der „Friedhofsordnung“ geregelt, Ruhebänke reparieren lassen
und neue Bänke aufgestellt. Allerdings ist der Wunsch nach mehr
Ordnung im Waldbereich zu hören. Die Gemeindeverwaltung hat
die Toiletten auf modernen Stand gebracht, auch behinderten-
gerecht. Als nächstes sind nach über 40 Jahren Bestand wohl
weitere Reparaturarbeiten am Gebäude notwendig, beginnend           Rückblick: Zum Schuljahresbeginn 1994, am 11. August, wurde
bei der Erneuerung des Daches.                                      der Neubau feierlich eingeweiht. Anstelle der geplanten Groß-
                                                                    küche war ein modernes Gebäude für Grundschule und Hort
Für die Bereitstellung von Informationen danke ich Herrn
                                                                    entstanden. Im Jahr 2013 mit einem An- und Umbau erweitert,
Gerhard Schütze, Ehrenvorsitzender des Kirchenvorstandes
                                                                    schuf man Platz für drei weitere Klassenzimmer, einen großen
Medingen-Großdittmannsdorf.
                                                                    Speisesaal und einen eigenständigen Hortbereich. Inzwischen
Werner Junitz                                                       lernen neun Klassen mit insgesamt 206 Kindern in unserem
                                                                    Haus. Erstmalig konnten in diesem Schuljahr drei erste Klassen
        INFORMATIONEN UNSERER                                       aufgenommen werden.

       KINDEREINRICHTUNGEN UND                                      Den 20. Geburtstag 2014 begleitete eine ganze Festwoche.
                                                                    Zum diesjährigen Jubiläum gab es eine dreitägige Feier mit
               SCHULEN                                              abwechslungsreichen Höhepunkten. Los ging es am Nachmittag
                                                                    des 18. September mit der offiziellen Eröffnung durch unseren
                                                                    Schulleiter Herrn Feierabend.

Kita Schwalbennest
Waldprojekt
Unsere gelegentlichen Ausflüge der Gruppe in
den Wald und der beginnende Herbst weckten
die Idee ein Waldprojekt mit den Kindern zu
starten. Nach und nach haben wir uns verschiedenste Natur-
         Amtsblatt
 10      Ottendorf-Okrilla
Monat November 2019
Ein kurzweiliges Programm, bei dem jede Klasse zu einem
musikalischen Hit der letzten 25 Jahre tanzte, sorgte für eine
lockere, heitere Atmosphäre. Danach konnten die Schüler mit
ihren Eltern, Geschwistern und Großeltern im gesamten Schul-
gelände zahlreiche Attraktionen und Stände erkunden. Für das
leibliche Wohl war bestens gesorgt.

                                                                 Am Tag 3, dem Freitag, war die Theatermanufaktur mit Frau
                                                                 Bianca Heuser in unserer Grundschule zu Gast. In zwei Vor-
                                                                 stellungen wurde allen das Märchen „Das singende, klingende
                                                                 Bäumchen“ im Speiseraum gezeigt. Wie gebannt lauschten die
                                                                 Kleinen und Großen dem Stück und sparten am Ende nicht mit
                                                                 Beifall und Fragen an die Puppenspielerin.
                                                                 Inzwischen erinnern noch die zahlreichen selbstgemalten bunten
                                                                 Wimpelketten im Schulhaus an unser Jubiläum und die damit
                                                                 verbundenen Feierlichkeiten. Wir danken allen Lehrern, Erziehern
                                                                 und Eltern, die zum Gelingen beitrugen und wünschen unseren
                                                                 Schülern und zukünftigen Schulanfängern eine unvergessene,
                                                                 schöne Grundschulzeit.
                                                                 Die Lehrer der GS Ottendorf-Okrilla

                                                                 Grundschule Hermsdorf
                                                                 „AUS GRAU MACHT GRÜN“
                                                                 Zum wiederholten Male hatte sich die Bewegte Grundschule
                                                                 Hermsdorf beim Sächsischen Schulgartenwettbewerb bewor-
                                                                 ben.
                                                                 Am 14.09.2019 präsentierten die Schulleiterin Frau Hergesell
                                                                 sowie Mandy Güttler, Mandy Eckardt und Silke Liepke vom
                                                                 Förderverein der Bewegten Grundschule beim 11. Sächsischen
                                                                 Schulgartenwettbewerb unsere geplanten Projekte zur Verschö-
                                                                 nerung unseres Schulhofes.
                                                                 Unter 30 Wettbewerbsschulen gelang es uns unter die 10 Sieger
                                                                 und damit in die zweite Stufe zu gelangen!
                                                                 Das gewonnene Preisgeld wird nun in die Projekte einfließen.
                                                                 Im Mai 2020 wird sich eine Jury von den Veränderungen und
                                                                 umgesetzten Projekten überzeugen können - und vielleicht
                                                                 schaffen wir ja noch eine weitere Stufe beim 11. Sächsischen
                                                                 Schulgartenwettbewerb?!
                                                                 Das Engagement und die Spannung ist auf alle Fälle gesichert!

                                                                 Oberschule Ottendorf-Okrilla
                                                                 1. Berufe-Elternabend – Schuljahr 2019/2020
                                                                 Am 16.09.2019 fand um 18:00 Uhr der 1. Berufe-Elternabend
Am folgenden Tag stand der traditionelle Waldsporttag mit sei-   dieses Schuljahres statt.
nen lustigen Geschicklichkeitsstationen ganz unter dem Motto     Etwa 120 (!!!) interessierte Gäste kamen zu dieser Runde zusam-
„Unsere Schule feiert Geburtstag“. So gab es beispielsweise      men, weswegen schon im Vorlauf auf ein Ausweichen in den
den Kerzen-Löffel-Lauf, das Geburtstagshürdenspringen und        Speisesaal der angrenzenden Grundschule verwiesen wurde.
den Geschenketransport. Den Abschluss bildete der beliebte       Vorgestellt wurden Ausbildungsmöglichkeiten aus den Bereichen
Herbstcross durch den Wald.                                      „Forschen und Entwickeln“.
                                                                                                    Amtsblatt
                                                                                                    Ottendorf-Okrilla      11
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