Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept

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Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Klimaschutz in Baden-Württemberg

      Monitoring-Bericht zum
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
     Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept

MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   01
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Monitoring-Bericht zum
                                                                                                                    Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
                                                                                                                         Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept

MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Liebe Leserinnen, liebe Leser,                                                                                      Die Treibhausgasemissionen sind im Vergleich zum Bezugsjahr 1990 um 14 Prozent bzw. 12 Mio. t
                                                                                                                       CO2-Äquivalente zurückgegangen. Allerdings hat sich auf Grund der kühlen Witterung, einem An-
   Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entge-                      stieg der Kohleverstromung sowie den nach wie vor steigenden Treibhausgasemissionen im Ver-
   genzuwirken, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: An erster Stelle steht ein engagierter                     kehrsbereich die Situation im Vergleich zum Vorjahr etwas verschlechtert. Um das 2020-Ziel zu errei-
   Klimaschutz, der dazu beiträgt, die Treibhausgase zu reduzieren. Gleichzeitig müssen wir uns auch an                chen, müssen bis zum Jahr 2020 weitere 10 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart werden. So wie es
   die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen.                                                                aktuell aussieht, wird das Land, ebenso wie der Bund, dieses Zwischenziel voraussichtlich knapp be-
                                                                                                                       ziehungsweise stärker verfehlen. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor ist dabei die Stilllegung des
   In Baden-Württemberg ist diese Klimapolitik im Klimaschutzgesetz verankert. Der Landtag von Ba-                     Kernkraftwerks Philippsburg 2 Ende 2019 und die Frage, wie die bisher atomar erzeugte Strommenge
   den-Württemberg hat dieses Gesetz im Jahr 2013 mit großer Mehrheit verabschiedet. Im Gesetz wer-                    ersetzt wird. In Hinblick auf das 2050-Ziel ist es daher umso wichtiger, dass zum einen das Land seine
   den verbindliche Zielvorgaben für den Klimaschutz formuliert und gleichzeitig die Entwicklung einer                 ambitionierte Klimaschutzpolitik weiter verfolgt und zum anderen der Bund sowie die EU die ent-
   Anpassungsstrategie festgeschrieben. Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen im Land um 25 Pro-                  sprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
   zent gemindert werden; für 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt. Das Erreichen der
   Klimaschutzziele soll kontinuierlich überprüft werden. Beginnend mit dem Jahr 2016 sieht das Klima-                 Ich danke allen beteiligten Ministerien und Fachbehörden für ihr engagiertes Mitwirken an diesem
   schutzgesetz dafür alle drei Jahre eine ausführliche Berichterstattung vor. Die Landesregierung kommt               Monitoring-Bericht. In den kommenden Jahren kommt es darauf an, die Anstrengungen zum Errei-
   dieser Aufgabe in zwei Berichtsteilen nach:                                                                         chen der Klimaschutzziele auf Bundes- und Landesebene zu erhöhen und die Fortschreibung des
                                                                                                                       IEKK gemeinsam mit allen Akteuren im Land voranzubringen.
   › Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg – Teil I Klimafolgen und Anpassungen
   › Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg – Teil II integriertes Energie- und
      Klimaschutzkonzept

   Der hier vorgelegte zweite Berichtsteil beschäftigt sich mit der Entwicklung der Treibhausgasemissio-
   nen in Baden-Württemberg und der Umsetzung des 2014 von der Landesregierung beschlossenen
   integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK). Das IEKK enthält konkrete Umsetzungsstra-                     Franz Untersteller MdL
   tegien zur Erreichung der Klimaschutzziele und unterlegt diese mit insgesamt 108 Maßnahmen.                         Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
   Mehr als 90 Prozent dieser Maßnahmen werden fortlaufend umgesetzt.                                                  des Landes Baden-Württemberg

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Berichte der Ressorts zur Umsetzung
                                  Zusammenfassung
                                              S.08
                                                                                                                                           der Maßnahmen des IEKK
                                                                                                                                                                   S. 74

                                                                                                                          4.1      Überblick zum Stand der Umsetzung                                                                   75
                                                                                                                          4.2      Umsetzungsstand der Maßnahmen                                                                       79
                                                                                                                          4.3      Vorbildfunktion des Landes                                                                         115
                                                                                                                          4.4      Weitere laufende Maßnahmen                                                                         118

                                          Einleitung
                                                S. 14

                                                                                                                                            Bewertung der Entwicklungen
                                                                                                                                                                  S. 122

               Entwicklung der energiewirtschaftlichen                                                                    5.1      Entwicklung der Treibhausgasemissionen                                                             123

                 und energie- und klimapolitischen                                                                        5.2      Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen
                                                                                                                                   auf EU- und Bundesebene                                                                            126
                        Rahmenbedingungen
                                              S. 16

                                                                                                                                               Prüfung der Erreichung der
      1.1      Internationaler Klimaschutz                                                                         17
      1.2      Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene                                                            17
                                                                                                                                                Klimaschutzziele bis 2020
      1.3      Rahmenbedingungen auf Bundesebene                                                                   20                                              S. 134
      1.4      Rahmenbedingungen auf Landesebene                                                                   28

                                                                                                                          6.1      Methodisches Vorgehen                                                                              135
                                                                                                                          6.2      Ergebnisse                                                                                         139

              Entwicklung der Treibhausgasemissionen
                      in Baden-Württemberg                                                                                                         Vorschläge zur
                                              S. 32
                                                                                                                                            Weiterentwicklung des IEKK
                                                                                                                                                                  S. 152
      2.1  Energiebedingte Treibhausgasemissionen                                                                  34
      2.2  Nicht energiebedingte Treibhausgasemissionen                                                            48
      2.3	Zusammenfassung der Entwicklung der gesamten                                                                   7.1      Sektor Stromerzeugung                                                                              154
           Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg                                                             51     7.2      Sektor Verkehr                                                                                     155
                                                                                                                          7.3      Sektor Private Haushalte                                                                           158
                                                                                                                          7.4      Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen                                           160
                                                                                                                          7.5      Sektor Land- und Forstwirtschaft                                                                   164

                         Überblick über die weiteren                                                                      7.6      Sektor Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Abwasserwirtschaft                                         166

                               Ziele im IEKK
                                              S. 52
                                                                                                                                  Abbildungsverzeichnis                                      Tabellenverzeichnis
                                                                                                                                                 S. 168                                                   S. 169
      3.1      Sichere Versorgung                                                                                  53
      3.2      Kostensicherheit                                                                                    59
      3.3      Regionale Wertschöpfung                                                                             63               Literaturverzeichnis                                             Impressum
      3.4      Bürgerengagement                                                                                    66                            S. 170                                                   S. 175
      3.5      Weitere Ziele des IEKK                                                                              72

06   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   07
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förde-         ENTWICKLUNG DER TREIBHAUSGAS­
                                                                                                                            rung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg            EMISSIONEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
                                                                                                                            (KSG BW) strebt das Land eine Minderung der            Bezogen auf das Referenzjahr 1990 konnte nach
                                                                                                                            Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um               ersten Schätzungen für das Jahr 2015 eine Reduk-
                                                                                                                            mindestens 25 % bis 2020 und um 90 % bis zum           tion von 12,0 Mio. t CO2-Äquivalenten (14 %) in

                                     Zusammenfassung                                                                        Jahr 2050 an. Im Juli 2014 hat die Landesregie-
                                                                                                                            rung zur Umsetzung der Ziele aus dem KSG BW
                                                                                                                                                                                   Baden-Württemberg erreicht werden. Zur Ziel­
                                                                                                                                                                                   erreichung von 25 % Emissionsminderung im Jahr
                                                                                                                            das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept        2020 ist eine weitere Reduktion des jährlichen
                                                                                                                            (IEKK) verabschiedet. Das Klimaschutzziel für          Treibhausgasausstoßes in Höhe von 10,2 Mio. t
                                                                                                                            das Jahr 2020 wird im IEKK mit sektorspe­zif­i­        CO 2-Äquivalenten bzw. 13 % gegenüber dem
                                                                                                                            schen Emissionsminderungszielen hinterlegt.            Jahr 2015 erforderlich. Gegenüber dem Vorjahr
                                                                                                                            Gleichzeitig werden Strategien und Maßnahmen           2014 zeigt sich nach ersten Schätzungen ein An-
                                                                                                                            zur Zielerreichung aufgezeigt. Zudem werden            stieg der Treibhausgasemissionen um 1,4 Mio. t
                                                                                                                            weitere übergeordnete energie- und klimapoli-          auf 76,7 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2015,
                                                                                                                            tische Ziele der Landesregierung beschrieben.          was einem Anstieg um 1,5 % entspricht. Damit
                                                                                                                                                                                   verschlechtern sich im Jahr 2015 die Aussichten
                                                                                                                            Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 KSG BW ist im Jahr 2016         auf die Zielerreichung im Jahr 2020 gegenüber
                                                                                                                            erstmals eine zusammenfassende Berichterstat-          dem Vorjahr tendenziell. Im Verkehrssektor nah-
                                                                                                                            tung anzufertigen zu den Entwicklungen der             men die Emissionen weiterhin zu, sodass sich
                                                                                                                            Treibhausgasemissionen im Land, der Entwick-           hier eine deutliche Zielverfehlung abzeichnet. Im
                                                                                                                            lung der energiewirtschaftlichen und -politischen      Stromsektor werden Effizienzsteigerungen in der
                                                                                                                            Rahmenbedingungen sowie dem Umsetzungs-                Steinkohleverstromung emissionsseitig durch die
                                                                                                                            stand wichtiger Ziele und Maßnahmen einschließ­        erhöhte Stromerzeugung aus Steinkohle über-
                                                                                                                            lich Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge           kompensiert. Die kühlere Witterung im Vergleich
                                                                                                                            zur Weiterentwicklung.                                 zum Jahr 2014 und das starke Wirtschaftswachs-
                                                                                                                                                                                   tum führen auch in den Sektoren Private Haus-
                                                                                                                            In Kapitel 1 erfolgt eine Beschreibung der ener-       halte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen zu
                                                                                                                            giewirtschaftlichen und energiepolitischen Rah-        einer Zunahme der Emissionen.
                                                                                                                            menbedingungen. Im Anschluss wird in Kapitel
                                                                                                                            2 die Entwicklung der Treibhausgasemissionen           ÜBERGEORDNETE ENERGIE- UND KLIMA­­
                                                                                                                            in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung            POLITISCHE ZIELSETZUNGEN DES LANDES
                                                                                                                            der Minderungswirkung des europaweiten Emis-           Die Umsetzung des Ziels „Sichere Versorgung“ in
                                                                                                                            sionshandels dargestellt. In Kapitel 3 werden die      Baden-Württemberg muss im Rahmen des deut-
                                                                                                                            weiteren übergeordneten energie- und klima­            schen und europäischen Stromversorgungssystems
                                                                                                                            politischen Ziele der Landesregierung, vor allem       betrachtet werden. Auf Basis aktueller Studien
                                                                                                                            sichere Versorgung, Kostensicherheit, regionale        besteht aller Voraussicht nach weiterhin kurz- bis
                                                                                                                            Wertschöpfung und Bürgerengagement, analy-             mittelfristig keine Gefährdung der Versorgungs-
                                                                                                                            siert. In Kapitel 4 wird über den Umsetzungs-          sicherheit. Die Inbetriebnahme der Steinkohle-
                                                                                                                            stand der Maßnahmen aus dem IEKK durch die             kraftwerksblöcke in Mannheim und Karlsruhe hat
                                                                                                                            zuständigen Ministerien berichtet. Die Entwick-        neben dem Ausbau dezentraler Kraft-Wärme-
                                                                                                                            lungen der Treibhausgasemissionen und der Rah-         Kopplungsanlagen zu einem Zuwachs aktiv am
                                                                                                                            menbedingungen werden in Kapitel 5 bewertet.           Strommarkt agierender konventioneller Leistun-
                                                                                                                            In Kapitel 6 erfolgt eine Prüfung der Erreichung       gen in Baden-Württemberg geführt. Die Stromer-
                                                                                                                            der Ziele des Klimaschutzgesetzes und des IEKK.        zeugung in Baden-Württemberg liegt derzeit über
                                                                                                                            Abschließend werden erste Vorschläge der Gut-          dem Niveau von 1990. Jedoch müssen heute im
                                                                                                                            achterinnen und Gutachter zur Weiterentwick-           Vergleich zu 1990 größere Strommengen impor-
                                                                                                                            lung des IEKK im Kapitel 7 dargestellt.                tiert werden, da im Vergleich der Verbrauch einen
                                                                                                                                                                                   stärkeren Anstieg aufweist. Gleichzeitig ist erzeu-
                                                                                                                                                                                   gungsseitig der Anteil der Kernenergie rückläufig.

08   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   09
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Die Möglichkeiten des Landes zur Einflussnahme         BEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN UND                               entwicklung unter Berücksichtigung der bekann-         CO2-­Emissionen. Die Referenzentwicklung stellt
        auf das Ziel „Kostensicherheit“ sind begrenzt.         BUNDESWEITEN ENERGIE-UND KLIMA­                              ten Rahmenbedingungen verlaufen kann und               haupt­sächlich die Wirkung von EU- und Bundes-
        Die Entwicklung der aggregierten Letztverbrau-         POLITISCHEN ENTWICKLUNGEN                                    welches Aktivitätsniveau erforderlich ist, um die      maßnahmen dar, die im Jahr 2014 bereits imple­
        cherausgaben zeigt, mit Ausnahme der Ausgaben          Die energie- und klimapolitischen Entwicklun-                Entwicklung in die gewünschte Richtung vor­            mentiert waren und deren Wirkung sich weiter
        für Strom, dass die niedrigeren Rohstoffpreise in      gen auf EU- und Bundesebene sind mitentschei-                anzutreiben.                                           fortsetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen bspw.
        den letzten Jahren zu geringeren Belastungen der       dend für das Erreichen des Landesklimaziels im                                                                      der europäische Emissionshandel (EU ETS), das
        Endenergieverbraucher durch Energieausgaben            Jahr 2020. Die Einigung in Paris, die Erderwär-              Eine Betrachtung der einzelnen Komponenten,            EEG 2014 oder die CO2-Standards für Pkw und
        führen. Vergleicht man diese Ausgaben mit dem          mung auf unter 2 Grad zu begrenzen, mit An-                  die den CO2-Ausstoß im Land beeinflussen, zeigt,       leichte Nutz­fahrzeuge. In der Referenzentwick-
        Bruttoinlandsprodukt, fällt aus gesamtwirtschaft-      strengungen, den globalen Temperaturanstieg auf              dass die Verbesserung der Energieeffizienz und         lung sind auch Änderungen der Rahmenbedin-
        licher Sicht den Ausgaben für Strom mit unter 2,5 %,   1,5 °C zu halten, ist ein starkes Signal, das auf            die Verringerung der CO2-Intensität der Energie-       gungen, wie Bevölkerungs- und Wirtschaftsent-
        entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, ein ge-         EU-, Bundes- und Landesebene nun entspre-                    erzeugung zu einer Reduktion der Treibhausgas­         wicklung, berücksichtigt.
        ringeres Gewicht zu als den Ausgaben für Wär-          chend umgesetzt werden muss. Am 14. Novem-                   emissionen im Vergleich zu 1990 geführt haben.
        medienstleistungen. Zudem ist der Anteil der           ber 2016 legte hierzu die Bundesregierung mit                Diese Reduktion überkompensiert die zusätzli-          Eine zusätzliche Minderung im Jahr 2020 gegen-
        Stromausgaben am Bruttoinlandsprodukt gegen-           dem Klimaschutzplan 2050 ein Strategiepapier                 chen Treibhausgasemissionen aufgrund des Wirt-         über dem Jahr 2015 von 2,06 bis 2,57 Mio. t CO2-­
        über dem Niveau Anfang der neunziger Jahre             für ein treibhausgasneutrales Deutschland im                 schafts- und Bevölkerungswachstums und führt           Äquivalente kommt aus den Maßnahmen des
        nicht gestiegen.                                       Jahr 2050 vor, das Leitbilder für 2050, Meilenstei-          somit insgesamt zu einer deutlichen Minderung          Bundes im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
                                                               ne und sektorale Klimaziele für das Jahr 2030                der Treibhausgasemissionen 2015 gegenüber 1990.        und im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz,
        Das Ziel „Regionale Wertschöpfung“ zeigt an-           sowie strategische Maßnahmen enthält.                        Jedoch wird gleichwohl das Emissionsminde-             d. h. aus den Maßnahmen, die der Bund ab 2015
        hand der Beschäftigungswirkung in den energie-                                                                      rungsziel des Klimaschutzgesetzes Baden-Würt-          implementiert hat bzw. deren Implementierung
        wenderelevanten Branchen in Baden-Württem-             Trotz der ergriffenen Maßnahmen im Rahmen                    temberg von 25 % weniger Treibhausgasemissio-          kurzfristig geplant bzw. bereits beschlossen ist.
        berg, dass inzwischen jeder hundertste Arbeits­platz   des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des                nen im Jahr 2020 gegenüber 1990 nach den               Ergänzend wurde zu 17 Landesmaßnahmen im
        in Baden-Württemberg direkt oder indirekt mit          Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz wird auf            Ergebnissen der Projektion voraussichtlich knapp       IEKK eine Quantifizierung vorgenommen.
        der Energiewende in Verbindung steht. Die Ent-         Bundesebene vermutlich das Klimaziel 2020 ver-               bzw. stärker verfehlt. Die Spannbreite dieses Min-
        wicklung des Anteils der inländischen Primär­          fehlt. Zudem zeigt die Analyse der Rahmenbe-                 derungskorridors ergibt sich insbesondere durch
        energiegewinnung zeigt eine steigende Tendenz          dingungen auf EU- und Bundesebene auch eini-                 Unsicherheiten bezüglich der Stromerzeugung
        auf, gleichzeitig konnten in den letzten Jahren        ge Entwicklungen, die aus Landessicht besonders              bzw. Strombedarfsdeckung beim Ersatz von Phi­
        Energieimporte reduziert werden. Auch die kom-         aufmerksam zu beobachten sind, wie die zukünf-               lippsburg 2. Das Klimaziel besagt, dass die Emis-
        munalen Steuereinnahmen aus dem Betrieb von            tige Wirkung des EU-Emissionshandelssystems                  sionen gegenüber 1990 bis 2020 um 25 % gemin-
        Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zei-         (EU ETS), die Ausgestaltung des Ausschreibungs-              dert werden sollen und zwar von 88,7 Mio. t
        gen eine steigende Tendenz auf.                        verfahrens für Stromerzeugung aus erneuerbaren               CO2-Äquivalente pro Jahr auf 66,5 Mio. t CO2-
                                                               Energien, die Mittelausstattung sowie Inanspruch­            Äquivalente pro Jahr. Die Projektion der Emis-
        Für das Ziel „Bürgerengagement“ lässt sich eine        nahme der aufgestockten Fördermaßnahmen im                   sionen bis 2020 zeigt, dass bis zum Jahr 2020 ge-
        positive Bilanz ziehen. So konnte die Zahl der         Bereich Gebäudesanierung und Energieeffizienz,               genüber dem Jahr 1990 ein Minderungskorridor
        Energiegenossenschaften innerhalb von sechs            der zukünftige Ausbau der KWK sowie die Bun-                 zwischen 68,6 und 72,5 Mio. t CO2-Äquivalente
        Jahren verdoppelt werden (von 74 im Jahr 2010          desmaßnahmen im Verkehrssektor.                              erreicht werden kann, was einer Minderung um
        auf 150 im Jahr 2016). Zudem wurden seit 2007                                                                       18,3 bis 22,7 % entspricht. Die Lücke zur Zieler-
        mehr als 60 Stadtwerke im Land gegründet und           ERREICHUNG DER KLIMASCHUTZZIELE                              reichung beträgt 2020 demnach 2,0 bis 5,9 Mio. t
        es bestehen derzeit etwa 300 ehrenamtliche             IN BADEN-WÜRTTEMBERG                                         CO2-Äquivalente oder 2,3 bis 6,7 Prozentpunkte.
        Energieinitiativen im Land. Die Landesregierung        Für eine Einschätzung der Frage, ob die Klima-
        unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe an der      schutzziele des Landes erreicht werden können,               Die Referenzentwicklung im Jahr 2020 leistet ei-       Diese wurden durch die Gutachterinnen und
        Energiewende mit einem umfassenden Informa-            haben die Gutachterinnen und Gutachter eine                  nen Minderungsbeitrag von 1,2 bis 4,64 Mio. t          Gutachter im Wesentlichen nach Wichtigkeit,
        tionsangebot. Das IEKK wurde auf Basis einer           Projektion auf Basis plausibler Annahmen durch-              CO2-Äquivalenten. Die Unsicherheit hierbei er-         Daten­verfügbarkeit und Sektor-Zuordnung aus-
        umfassenden Bürger- und Öffentlichkeitsbetei-          geführt. Bei der Interpretation der Ergebnisse der           gibt sich vor allem im Sektor Stromerzeugung.          gewählt. Die untersuchten Maßnahmen tragen
        ligung (BEKO) mit Bürgerinnen und Bürgern              vorgelegten Projektionen muss jedoch berück-                 Je nach Umstellung der Stromerzeugung infolge          im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2015 mit einer
        sowie Verbänden erarbeitet und auch die Fort-          sichtigt werden, dass diese einer ganzen Reihe               des Ersatzes von Philippsburg 2 auf verstärkte         Treibhausgasvermeidung von etwa 0,9 Mio. t
        schreibung des IEKK soll mit einer frühzeitigen        von Unsicherheiten unterliegen, also keine abso-             Stromimporte, den weiteren Ausbau der Kapazi-          CO2-­Äquivalente zur Zielerreichung bei. Jedoch
        und umfassenden Bürger- und Öffentlichkeits-           lute Genauigkeit darstellen können. Trotzdem lie-            täten zur Erneuerbaren Stromerzeugung oder             leisten auch die Landesmaßnahmen, deren Wir-
        beteiligung umgesetzt werden.                          fern sie einen „best guess“, der Anhaltspunkte               zusätzliche Erzeugung von Strom aus Kohlekraft-        kung nicht abgeschätzt werden konnte bzw. die
                                                               darüber liefert, in welche Richtung die Emissions-           werken ergibt sich die Spannbreite an eingesparten     keine direkte Minderungswirkung entfalten, einen

10   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   11
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Auf übergeordneter Ebene wird von den Gutach-          In den Bereichen Gewerbe, Handel, Dienstleis-
                                                                                                                            terinnen und Gutachtern vorgeschlagen, die Maß­        tungen und Industrie sollte laut den Empfehlun-
                                                                                                                            nahmen und Ziele operationalisierbarer auszu­          gen an die schon erfolgreich umgesetzten Maß-
                                                                                                                            formulieren. Inhaltlich sollte bei der Weiter­en­t-­   nahmen angeknüpft werden. Flankierung der
                                                                                                                            ­­wicklung stärker das energiesparende und klima­      Bundesmaßnahmen durch Beratung, Weiterbil-
                                                                                                                            freundliche Verhalten sowie einer nachhaltigen         dung und Informationsweitergabe, tiefergehende
                                                                                                                            Lebensweise und Konsum adressiert werden.              Vernetzungen, Wettbewerbe, die Förderung in-
                                                                                                                                                                                   novativer Technologien und die Identifizierung
                                                                                                                            Im Sektor Stromerzeugung sollte an den bisheri-        von energie- und ressourcensparenden Quer-
                                                                                                                            gen Strategien (Flankierung und Ergänzung von          schnitts- und Transformationstechnologien (z. B.
                                                                                                                            Bundesmaßnahmen, Interessenvertretung des Lan-         Bioökonomie) tragen zu einer kontinuierlichen
                                                                                                                            des auf Bundesebene) festgehalten werden.              Effizienzsteigerung sowie CO2-Reduktion bei.

                                                                                                                            Im Verkehrssektor gilt es, vor allem die bisheri-      Das Land übernimmt eine Vorbildfunktion und
                                                                                                                            gen Maßnahmen im IEKK, die schnelle Einfüh-            sollte die Maßnahmen für die Erreichung einer
                                                                                                                            rung und Durchsetzung der auf erneuerbarer             klimaneutralen Landesverwaltung fortführen. Im
                                                                                                                            Energie beruhenden Elektromobilität unter Be-          Bereich der Kommunen empfehlen die Gutach-
                                                                                                                            rücksichtigung der Strategie „Nachhaltige Mobili-      terinnen und Gutachter, weiterhin die Bundes-
                                                                                                                            tät – für Alle“, konsequent umzusetzen. Der            förderung zielgerichtet zu vermarkten. Es sollte
        wesentlichen Beitrag zur Emissionsminderung, in-         dingte Emissionen) wird das Minderungsziel vor-            Güter- und Wirtschaftsverkehr sollte stärker ad-       geprüft werden, wie die kommunale Wärmepla-
        dem sie unter anderem sicherstellen, dass die Maß-       aussichtlich erreicht oder gar übererfüllt. Im Sek-        ressiert und auch hinsichtlich Verkehrsvermei-         nung stärker vorangebracht werden kann. Das
        nahmen des Bundes und auch andere Landesmaß-             tor Abfall- und Kreislaufwirtschaft werden die             dung und Elektrifizierung vorangetrieben werden.       Förderprogramm für energieeffiziente Wärme-
        nahmen ihre Wirkung in Baden-Württemberg                 Ziele voraussichtlich knapp erreicht oder nur              Strategien und Maßnahmen zur Verkehrsvermei-           netze sollte ausgebaut werden.
        entfalten können. Sie flankieren das Bundesinstru-       knapp verfehlt. Eine deutliche Verfehlung des              dung und Verkehrsverlagerung im Personenver-
        mentarium, schließen Lücken in diesem und si-            Ziels wird es voraussichtlich in den Sektoren              kehr sollten weiter ausgebaut und der ÖPNV             Im Sektor Landwirtschaft wird empfohlen, die
        chern Bundesmittel für Baden-Württemberg. Ge-            Stromerzeugung, Verkehr und Land- und Forst-               gestärkt werden.                                       bisherigen Strategien des IEKK umzusetzen und
        nannt seien an dieser Stelle die zahlreichen „weichen“   wirtschaft, Landnutzung geben.                                                                                    zu verstärken, speziell bei der Senkung des Stick-
        Maßnahmen zur Beratung, Information und Ver-                                                                        Im Sektor Private Haushalte, so die ersten Vor-        stoffüberschusses sowie beim Thema Wirtschafts-
        netzung, deren Be­deutung unbestritten, deren            VORSCHLÄGE ZUR WEITERENTWICKLUNG                           schläge der Gutachterinnen und Gutachter, sollte       dünger. Bei der Biomasse-, insbesondere der Holz­
        Minderungsbeitrag jedoch kaum quantifizierbar            DES IEKK                                                   an der schon erfolgreich umgesetzten Flankie-          nutzung sollte die Kaskadennutzung einen höheren
        ist. Auch die Klimawirkung des Erneuerbare-              Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 e) KSG BW sollen im                 rung der bestehenden Bundesmaßnahmen fest-             Stellenwert bekommen.
        Wärme-Gesetzes konnte für die Prüfung der Ziel­          Monitoring-Bericht auch Vorschläge zur Weiter-             gehalten werden. Verstärkte Anreize sollten im
        erreichung noch nicht berücksichtigt werden, da          entwicklung des IEKK genannt werden. Auf Ba-               Bereich der Solarthermie, Geothermie, beim             Die Abfallvermeidung sollte, so die Gutachterin-
        die umfassende Evaluierung gerade erst begon-            sis der Untersuchungen im Monitoring-Bericht               Aus­tausch veralteter Elektrospeicherheizungen         nen und Gutachter, ebenso wie das Recycling ein
        nen hat. Des Weiteren konnte die Wirkung von             über Verlauf und Wirksamkeit der IEKK-Maß-                 und bei der Unterstützung sehr ambitionierter          größeres Gewicht im Sektor Abfall- und Kreis-
        Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor, die             nahmen wurden durch die Gutachterinnen und                 Wärmeschutzstandards erfolgen. Es gilt, Lock-in-­      laufwirtschaft bekommen. Die weitere Erhöhung
        klimafreundliche Ver­kehrs­m ittel stärken, im           Gutachter erste mögliche Maßnahmen zur Wei-                Effekte zu vermeiden und weitere „No regret“-­         der Energieeffizienz in Kläranlagen und die Fort-
        Rahmen der Prüfung der Ziel­erreichung nicht             terentwicklung des IEKK erarbeitet, die nach               Maßnahmen zu adressieren, wie beispielsweise           setzung der Erhöhung der energetischen Nut-
        bestimmt werden, da eine Datengrundlage da-              einer ersten Prüfung durch die Fachebenen der              die Verringerung der Temperaturen in Fern- und         zung von Bio- und Grünabfällen sind weitere
        für fehlt. Insgesamt ist die Minderungswirkung           Ministerien aufgeführt sind. Diese Vorschläge              Nahwärmenetzen sowie der Vorlauftemperaturen           Empfehlungen. Für ein besseres Monitoring ist
        des IEKK für die Erreichung des Klimaziels des-          werden gemeinsam mit den Ergebnissen des For-              in Heizenergieverteilsystemen. Darüber hinaus          eine getrennte Ausweisung der Emissionen aus der
        halb wesentlich größer, als es aus dem abge-             schungsvorhabens Energie– und Klimaschutz-                 sollten Transformationsthemen für die langfristige     Abfall- und der Abwasserwirtschaft erforderlich.
        schätzten und ausgewiesenen Minderungsbeitrag            ziele 2030 in die Arbeiten für die Erstellung des          gesellschaftliche Entwicklung wie das Konsum-
        deutlich wird.                                           künftigen IEKK einfließen und dabei erst einer             verhalten oder die Bewusstseinsbildung für nach-       Die Ergebnisse aus diesem Monitoring-Bericht
                                                                 abschließenden Beurteilung zugeführt. Dabei                haltige Ernährung stärker in den Fokus genom-          bilden gemeinsam mit weiteren Untersuchungen
        Die Zielerreichung in den einzelnen Sektoren             werden auch weitere Untersuchungen vor dem                 men werden.                                            die Grundlage für die Prüfung und Erarbeitung
        sieht unterschiedlich aus: In den Sektoren Private       Hintergrund der Entwicklungen auf Bundes- und                                                                     des künftigen IEKK.
        Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen             europäischer Ebene berücksichtigt.
        und Industrie (prozessbedingte und energiebe-

12   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   13
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
Am 17. Juli 2013 hat der Landtag das „Gesetz zur       Öko-Instituts e.V. hat die Stabsstelle Klima-
                                                                                                                            Förderung des Klimaschutzes in Baden-Würt-             schutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und
                                                                                                                            temberg“ (KSG BW) verabschiedet. Mit den in            Energiewirtschaft den vorliegenden „Monitoring-­
                                                                                                                            § 4 Abs. 1 KSG BW festgesetzten Zielen, die            Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württem-
                                                                                                                            Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25 % und            berg – Teil II Integriertes Energie- und Klima-

                                                Einleitung                                                                  bis 2050 um 90 % zu reduzieren, beabsichtigt
                                                                                                                            das Land, seinen Beitrag zu den internationalen,
                                                                                                                                                                                   schutzkonzept“ als ersten zusammenfassenden
                                                                                                                                                                                   Bericht nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 KSG BW zusam-
                                                                                                                            europäischen und nationalen Klimaschutzzielen          mengestellt. Zur Berichterstattung nach § 9 Abs.
                                                                                                                            zu leisten. Maßgeblich für das Erreichen der Kli-      2 Nr. 2 c wird auf den „Monitoring-Bericht zum
                                                                                                                            maschutzziele ist eine nachhaltige Ausgestaltung       Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg – Teil I
                                                                                                                            der Energieversorgung im Land.                         Klimafolgen und Anpassung“ verwiesen.

                                                                                                                            Um diese Zielsetzungen zu erreichen, hat die           Zusätzlich zu den Inhalten der Monitoring-Kurz-
                                                                                                                            Landesregierung am 15. Juli 2014 ein Integriertes      berichte enthält dieser Monitoring-Bericht eine
                                                                                                                            Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) ge-             Projektion der Treibhausgasemissionen im Land
                                                                                                                            mäß § 6 Abs. 1 KSG BW beschlossen. Das über-           bis 2020 und unverbindliche Vorschläge zur Wei-
                                                                                                                            geordnete Treibhausgasminderungsziel für das           terentwicklung des IEKK.
                                                                                                                            Land wird im IEKK in Minderungsziele für die
                                                                                                                            verschiedenen Sektoren aufgeteilt und mit kon-         Grundlage der Darstellungen ist die amtliche
                                                                                                                            kreten Maßnahmen unterlegt. Die Erarbeitung            Datenlage bis zum Jahr 2015, soweit sie durch das
                                                                                                                            des IEKK war geprägt von einer breiten Bürger-         Statistische Landesamt bis zum 31. März 2017
                                                                                                                            und Öffentlichkeitsbeteiligung (BEKO), aus der         veröffentlicht wurde. Zusätzlich hat das ZSW
                                                                                                                            über 1.000 Empfehlungen und Hinweise zum               eigene Schätzungen vorgenommen. Die Zuord-
                                                                                                                            IEKK-Entwurf hervorgingen. Die Mehrheit der            nung der Treibhausgasemissionen erfolgt ent-
                                                                                                                            Empfehlungen fand Eingang in das finale IEKK.          sprechend dem im Rahmen der internationalen
                                                                                                                            Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 KSG BW wurden im                und nationalen Treibhausgas­berichterstattung
                                                                                                                            März 2015 und April 2016 Monitoring-Kurzbe-            üblichen Quellenprinzip. We­sentliche Aspekte
                                                                                                                            richte veröffentlicht. Auf Basis der Berichte nach     einer verursacherbezogenen Betrachtung sowie
                                                                                                                            § 11 Abs. 2 KSG BW und der fachlichen Daten-           die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen
                                                                                                                            analyse des Öko-Instituts e. V. und des Zentrums für   durch Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und
                                                                                                                            Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-        der Europäischen Union werden gemäß § 9 Abs.
                                                                                                                            Württemberg (ZSW) sowie der Projektion des             2 Nr. 2 KSG BW im Bericht mitberücksichtigt.

14   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   15
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
1.1 Internationaler Klimaschutz
                                                                                                                            Auf der UN-Klimakonferenz (21st Conference of                          ziele diskutiert. Die nächste UN-Klimakonferenz
                                                                                                                            the Parties, COP 21), die vom 30. November bis                         (COP 23) findet 2017 unter der Präsidentschaft
                                                                                                                            12. Dezember 2015 in Paris stattfand, wurde ein                        von Fidschi in Bonn statt.
               Entwicklung der energie­wirt­                                                                                völkerrechtlich verbindliches Klimaabkommen
                                                                                                                            verabschiedet. Der Vertrag trat am 4. November                         Ein weiterer Meilenstein für den internationalen
               schaftlichen und energie- und                                                                                2016 in Kraft. Bis dahin hatten 94 Staaten mit ei-
                                                                                                                            nem Emissionsanteil von 66 % das Abkommen
                                                                                                                                                                                                   Klimaschutz war das Kigali-Abkommen vom Ok-
                                                                                                                                                                                                   tober 2016. In der Erweiterung zum Montreal-Ab-
           klimapolitischen Rahmenbedingungen                                                                               ratifiziert. Als zentrales Vertragselement gilt, die
                                                                                                                            durchschnittliche Erderwärmung auf deutlich un-
                                                                                                                                                                                                   kommen zum Schutz der Ozonschicht wurde
                                                                                                                                                                                                   festgelegt, die Verwendung von besonders klima-
                                                                                                                            ter 2 Grad zu begrenzen, mit dem Bestreben, den                        schädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
                1.1 Internationaler Klimaschutz (17) • 1.2 Rahmenbedingun-                                                  globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu be-                         (FKW) weltweit drastisch zu reduzieren. Bis 2036
                                                                                                                            grenzen. Dazu soll in der zweiten Hälfte dieses                        sollen Industrieländer die Produktion und den Ver-
               gen auf europäischer Ebene (17) • 1.3 Rahmenbedingungen                                                      Jahrhunderts ein Gleichgewicht aus Treibhausgas­                       brauch von FKW um 85 % reduzieren, für Ent-
                     auf Bundesebene (20) • 1.4 Rahmenbedingungen auf                                                       emissionen auf der einen Seite und deren Abbau                         wicklungs- und Schwellenländer gelten differenzier-
                                                                                                                            auf der anderen Seite erreicht werden. Die im                          te Minderungen um 80 bis 85 % von 2024 bis 2047.
                                               Landesebene (28)
                                                                                                                            Vorfeld der COP 21 von den Ländern eingereich-                         Baden-Württemberg bringt sich als klimaenga-
                                                                                                                            ten Reduktionsziele (Intended Nationally Deter-                        gierte Region in die internationalen Klimaschutz­
                                                                                                                            mined Contributions, INDCs) sollen ausgehend                           anstrengungen ein. So wurde im Mai 2015 ge-
                                                                                                                            von 2018 alle fünf Jahre überprüft werden. Begin-                      meinsam mit Kalifornien und zehn weiteren
                                                                                                                            nend ab 2020 müssen die Staaten ebenfalls im                           Mitstreitern ein gemeinsames Memorandum of
                                                                                                                            fünfjährlichen Rhythmus die für die kommenden                          Understanding auf den Weg gebracht, in dem
                                                                                                                            fünf Jahre anvisierten Ziele bestätigen oder nach-                     sich die Unterzeichner unter anderem auf eine
                                                                                                                            bessern. Zur Überwachung wird ein sogenanntes                          Begrenzung des Kohlendioxidausstoßes auf un-
                                                                                                                            „compliance committee“ eingerichtet. In den                            ter 2 t pro Jahr und Einwohner verpflichten, um
                                                                                                                            kommenden Konferenzen sollen die getroffenen                           so den weltweiten Temperaturanstieg auf unter
                                                                                                                            Festlegungen konkretisiert und umgesetzt wer-                          zwei Grad zu halten. Dem deshalb so genannten
                                                                                                                            den. So wurde auf der UN-Klimakonferenz (COP                           „Under2 MOU“ sind zwischenzeitlich weltweit
                                                                                                                            22) im November 2016 in Marrakesch (Marokko)                           über 160 Unterzeichner aus 33 Ländern und sechs
                                                                                                                            die Vergleichbarkeit der nationalen Minderungs-                        Kontinenten beigetreten.

                                                                                                                            1.2 Rahmenbedingungen auf
                                                                                                                            europäischer Ebene
                                                                                                                            1.2.1 KLIMA- UND ENERGIERAHMEN 2030                                    Ziel nach einer Überprüfung im Jahr 2020 auf 30 %
                                                                                                                            Aufbauend auf dem bestehenden Rahmen der                               zu erhöhen. Nach dem sogenannten Governan-
                                                                                                                            2020-Zielsetzungen1 wurde im Oktober 2014 mit                          ce-Ansatz der Energieunion sollen bis 2019 von
                                                                                                                            den Beschlüssen des Europäischen Rats der euro-                        Seiten der EU-Mitgliedstaaten nationale Ener-
                                                                                                                            päische Klima- und Energierahmen 2030 festge-                          gie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021 bis
                                                                                                                            legt. Die drei Hauptziele der EU-Mitgliedstaaten                       2030 erstellt werden. Diese stellen die geplanten
                                                                                                                            bis 2030 sind die Minderung der Treibhausgas­                          Maßnahmen und den voraussichtlichen Beitrag
                                                                                                                            emissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990,                          zu den Zielen des Energie- und Klimarahmens
                                                                                                                            ein Anteil der erneuerbaren Energien von min-                          2030 dar. In einem europäischen Monitoring wer-
                                                                                                                            destens 27 % am Bruttoendenergieverbrauch und                          den die nationalen Pläne überprüft. Falls das Ziel
                                                                                                                            ein indikatives Energieeffizienzziel von mindes-                       für den Anteil der erneuerbaren Energien nicht
                                                                                                                            tens 27 % (Steigerung gegenüber der Referenz-                          erreicht werden kann, soll ein Back-up-Instru-
                                                                                                                            entwicklung) – verbunden mit der Option, dieses                        ment einspringen.
                                                                                                                            1) V
                                                                                                                                erpflichtung der EU-Mitgliedstaaten bis 2020: Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990, Steigerung
                                                                                                                               der Energieeffizienz um 20 % (gegenüber der Referenzentwicklung) und Anteil von 20 % erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch.

16   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT                                17
Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Teil II Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept
1.2.3 LASTENTEILUNGSENTSCHEIDUNG                          verabschieden. Die Aktionspläne sollen die nati-                   Anteil in ihrer nationalen Gesetzgebung weiter
                                                                               (EFFORT SHARING DECISION)                                 onalen Gesamtziele sowie die für 2020 vorgese-                     abzusenken. Für Biokraftstoffe, die nicht aus
                                                                               Die „Effort Sharing Decision“ (Lastenteilungs-            henen Anteile erneuerbarer Energien im Verkehrs-,                  Nahrungsmitteln stammen, gibt es ein nicht bin-
                                                                               entscheidung) bezieht sich auf die Emissionen             Elektrizitäts- sowie Wärme- und Kältesektor bein-                  dendes Ziel für 2020 von 0,5 %.
                                                                               außerhalb des EU ETS, darunter Emissionen von             halten. Darüber hinaus sollen die zur Zielerrei-
                                                                               Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall-             chung zu ergreifenden Maßnahmen und Strategi-     Außerdem sieht die europäische Gesetzgebung
                                                                               wirtschaft. So besteht das EU-weite Minderungs-           en festgehalten werden.                           vor, den CO2-Ausstoß neu zugelassener Perso-
                                                                               ziel für den Zeitraum bis 2020 in einer Redukti-                                                            nenkraftwagen (Pkw) bis zum Jahr 2021 schritt-
                                                                               on der Treibhausgasemissionen um 10 % bzw. bis            Im Bereich Energieeffizienz gibt es weitere EU-­ weise zu verringern. Demnach darf der durch-
                                                                               2030 um 30 % gegenüber 2005. Der Beitrag                  Richtlinien. Mit der EU-Energieeffizienz-­Richt­ schnittliche Flottenausstoß eines Herstellers im
                                                                               Deutschlands beläuft sich auf eine Reduktion              linie (RL 2012/27/EU) wird das Ziel verfolgt, das Jahr 2015 130 g/km und im Jahr 2021 95 g/km
                                                                               der Emissionen um 14 % im Jahr 2020 gegenüber             Primärenergieeffizienzziel von 20 % bis zum Jahr nicht überschreiten. Für neu zugelassene leichte
                                                                               2005. Zur Umsetzung des 2030-Ziels veröffent-             2020 zu erreichen. Zur Verbesserung der Energie- Nutzfahrzeuge beträgt der Grenzwert ab dem
                                                                               lichte die europäische Kommission im Juli 2016            effizienz bis 2030 haben sich die Regierungschefs Jahr 2017 175 g/km und 147 g/km ab dem Jahr
                                                                               einen Vorschlag für verbindliche Ziele für alle           im Herbst 2014 auf ein indikatives Ziel von 27 % 2020. Derzeit wird die Fortschreibung der Nor-
                                                                               EU-Staaten für den Zeitraum 2021 bis 2030. In             Energieeinsparung bis 2030 im Vergleich zu ei- men für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für den
        1.2.2 EU-EMISSIONSHANDEL                                               Abhängigkeit der Wirtschaftskraft ist eine Min-           nem Referenzszenario verständigt. Die Gebäude­ Zeitraum nach 2020 erarbeitet.
        Der EU-Emissionshandel (European Union Emis­                           derung der Treibhausgasemissionen zwischen                effizienz-Richtlinie (RL 2010/31 EU) unterstützt
        sions Trading System, EU ETS) ist eines der zen-                       null und 40 % gegenüber 2005 von den Mitglied­            die Verbesserung der Gesamten­ergieef­fizienz von Ab September 2017 soll zeitgleich mit dem Test-
        tralen Instrumente zur Reduktion der Treibhaus-                        staaten zu erbringen. Für Deutschland ist eine            Gebäuden und regelt u. a. die Anwendung von verfahren im praktischen Fahrbetrieb (Real Dri-
        gasemissionen in der Europäischen Union sowie                          Reduktion der nicht unter das ETS fallenden               Mindestanforderungen an die Effizienz neuer so- ving Emission, RDE) für NOX ein neues Prüfver-
        in den drei Mitgliedstaaten der europäischen                           Wirtschaftssektoren bis 2030 um 38 % gegenüber            wie bestehender Gebäude. Demnach müssen ab fahren (WLTP, Worldwide Harmonized Light -Duty
        Freihandelsassoziation (EFTA) Island, Liechten-                        2005 vorgesehen.                                          2021 Neubauten den Niedrigstenergiegebäude­ Vehicles Test Procedure) für realitätsnähere Mes­
        stein und Norwegen. EU-weit werden annähernd                                                                                     standard einhalten. Mit der Ökodesign-Richtlinie sungen der CO2-Emissionen eingeführt werden.
        50 % der Treibhausgasemissionen von dem Han-                           Darüber hinaus wurde von der Kommission ein               (RL 2009/125/EG) wurde für energieverbrauchs­ Die CO2-Grenzwerte sind nach Änderung des
        delssystem erfasst; in Baden-Württemberg sind                          Vorschlag zum Einbezug der Emissionen aus den             relevante Produkte ein Anforderungs­rahmen er- Prüfverfahrens anzupassen, um Minderungsvor-
        es etwa 30 %. Im Jahr 2013 startete die dritte                         Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung                stellt, während mit der Energieverbrauchskenn- gaben einzuhalten.
        Handelsperiode, die sich bis 2020 erstreckt.                           und Forstwirtschaft (LULUCF) erarbeitet. Dem-             zeichnungs-Richtlinie (RL 2010/30/EU) ein Rahmen
                                                                               nach sollen netto keine Emissionen in diesem              zur Harmonisierung der Information der End- In der im Juli 2016 veröffentlichten europäischen
        Aufgrund des anhaltend niedrigen Preisniveaus                          Bereich anfallen, bei Nettoemissionsabbau bei-            verbraucher über den Energieverbrauch und An- Strategie für emissionsarme Mobilität zeigt die
        entfaltet der Emissionshandel allerdings nicht                         spielsweise durch Aufforstung können diese in             gaben zu energieverbrauchsrelevanten Produk- EU-Kommission Leitprinzipien für die zukünfti-
        die erhoffte Lenkungswirkung. Kurzfristig wurde                        den anderen Sektoren angerechnet werden. Für              ten gesetzt wurde. Ende November 2015 haben ge Entwicklung des Verkehrs auf. Dabei ist eine
        daher die Versteigerung von 900 Mio. Zertifika-                        Deutschland sind bis zu 22,3 Mio. t CO2 anre-             die EU-Energieministerinnen und -minister die stärkere Nutzung emissionsarmer Energieträger
        ten im Zeitraum 2014 bis 2016 verschoben                               chenbar [1].*                                             Reform der EU-Energieverbrauchskennzeich- durch Innovationsanreize und Schaffung gemein-
        (backloading). Im Nachgang wurde entschieden,                                                                                    nung in erster Lesung verabschiedet. Ziel ist samer Standards wie beispielsweise von Lade­
        diese ab 2019 in die sogenannte Marktstabilitäts-                      1.2.4 EU-RICHTLINIEN IN DEN BEREICHEN                     auch, zukünftig die Aussagekraft des Labels für steckverbindungen vorgesehen. Zudem werden
        reserve (MSR) zu überführen. Langfristig soll                          ERNEUERBARE ENERGIEN UND ENERGIE­                         die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die im Strategiepapier die Fortschreibung von Emis-
        die Einführung der Marktstabilitätsreserve den                         EFFIZIENZ                                                 Rückkehr zu klaren Effizienzklassen zu erhalten. sionsnormen von Pkw und leichten Nutzfahr-
        bestehenden Überschuss verringern, umgekehrt                           Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien                                                                  zeugen für den Zeitraum nach 2020 sowie die
        greift das Instrument auch, wenn die Nachfrage                         (2009/28/EG) schreibt neben der Festlegung von            1.2.5 EU-RICHTLINIEN IM BEREICH VERKEHR Überwachung der Emissionen von Lkw und Bussen
        steigt und zu wenige Zertifikate im Umlauf sind.                       Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien           Die EU hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil an forciert. Weitere Themen sind Maßnahmen zu
        Außerdem ist geplant, mit Beginn der neuen                             u. a. Regeln für statistische Transfers, gemeinsame       Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energiequellen einem effizienteren Verkehrssystem (Digitalisie-
        Handelsperiode im Jahr 2021 die Zahl der han-                          Projekte, Herkunftsnachweise und die Nachhal-             stammen, bis 2020 auf 10 % zu erhöhen. Mit der rung, Verbesserung des Erhebungssystems von
        delbaren Zertifikate um jährlich 2,2 % statt wie                       tigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Bio­            Richtlinie 2015/1513/EU vom 13. Juli 2015 wird Mautgebühren) und global das CO2-neutrale
        bisher 1,74 % abzusenken. Damit wird die Menge                         energiebrennstoffen vor.                                  der Anteil von Biokraftstoffen, die aus Nahrungs- Wachstum des internationalen Luftverkehrs und
        der ausgegebenen Zertifikate an das 2030-Ziel                                                                                    mittelpflanzen stammen, auf 7 % begrenzt2. Die die Minderung der Emissionen aus dem interna-
        angeglichen, wonach die vom EU-Emissionshan-                           Zur Umsetzung der Ziele sind die Mitgliedstaa-            Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, diesen tionalen Seeverkehr.
        delssystem erfassten Sektoren ihre Emissionen bis                      ten nach Artikel 4 dazu verpflichtet, einen Nati-
        2030 gegenüber 2005 um 43 % verringern müssen.                         onalen Aktionsplan für erneuerbare Energie zu            2) D
                                                                                                                                            ie wachsende Verwendung von Biokraftstoffen der sogenannten ersten Generation aus Raps, Soja, Mais oder Palmöl führt in manchen
                                                                                                                                           Ländern zu einer Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau oder zur Abholzung von Regenwäldern mit negativen Folgen für die Ökosysteme
                                                                                                                                           und das Klima.
         * Die Zahlen in den eckigen Klammern beziehen sich auf die entsprechenden Quellen im Literaturverzeichnis ab S. 168

18   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT               MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT                         19
1.3 Rahmenbedingungen auf Bundes­ebene                                                                                                 Zentrale politische Maßnahmen sind der „Natio-         Heizungen. Die Maßnahmen sollen durch umfas-
                                                                                                                                               nale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE, vgl.         sende Qualitäts-, Beratungs- und Bildungsoffen-
        1.3.1 ZIELE DES ENERGIEKONZEPTS UND                                   stromverbrauchs sowie des Wärmebedarfs. Die                      Kapitel 1.3.3) und die Strategie „Klimafreundli-       siven begleitet werden.
        DER ENERGIEWENDE                                                      Erreichung der Effizienzziele stellt eine wesentli-              ches Bauen und Wohnen“. Mit den Maßnahmen
        Die Energiewende in Deutschland wurde mit                             che Voraussetzung dar, um die gesetzten Ziele                    des Aktionsprogramms Klimaschutz und des               1.3.4 KLIMASCHUTZPLAN 2050 DER
        dem Energiekonzept vom September 2010 und                             zur Erhöhung der Anteile erneuerbaren Energien                   NAPE sollen Einsparungen in Höhe von zusätz-           BUNDESREGIERUNG
        den Kabinettsbeschlüssen vom 6. Juni 2011 be-                         überhaupt zu realisieren. Langfristig besteht das                lich 62 bis 78 Mio. t CO2-Äquivalenten im Jahr         Bereits im Koalitionsvertrag für die 18. Legisla-
        schlossen. Kern der Energiewende ist der Aus-                         im Rahmen des Energiekonzepts vom September                      2020 erzielt werden. Unter Berücksichtigung des        turperiode im Jahr 2013 wurde vereinbart, einen
        stieg aus der Kernenergienutzung bis zum Jahr                         2010 festgelegte Ziel eines nahezu klimaneutralen                aktuellen Umsetzungsstandes liegt die Minde-           Klimaschutzplan basierend auf den Ergebnissen
        2022 sowie die Reduktion der Treibhausgasemis-                        Gebäudebestands. Dies setzt voraus, dass Gebäu-                  rungswirkung des Aktionsprogramms zwischen             der UN-Klimakonferenz in Paris und den EU-­
        sionen um 40 % bis zum Jahr 2020, 55 % bis 2030                       de einen sehr geringen Wärmebedarf aufweisen                     44 und 56 Mio. t CO2-Äquivalenten bis 2020 [3].        Zielsetzungen vorzulegen. Teil der Entwicklung
        und 80 bis 95 % bis 2050 gegenüber dem Jahr                           und der Restwärmebedarf durch erneuerbare                                                                               des Klimaschutzplans war ein Dialogprozess zu
        1990. Weitere Ziele bestehen im Hinblick auf den                      Energien gedeckt wird, wobei die jeweilige Ge-                   1.3.3 NATIONALER AKTIONSPLAN                           Maßnahmenvorschlägen unter Beteiligung von
        Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) und der                         wichtung offenbleibt. Im Wärmebereich soll gemäß                 ENERGIEEFFIZIENZ (NAPE)                                Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Kommu-
        Steigerung der Energieeffizienz. Eine Übersicht                       Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)                      Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizi-          nen und Bundesländern. Mit dem Kabinettsbe-
        der quantitativen Zielsetzungen auf Bundesebe-                        der Anteil der erneuerbaren Energien auf 14 %                    enz (NAPE) hat die Bundesregierung am 3. De-           schluss vom 14. November 2016 wurde der Kli-
        ne ist in Tabelle 1 dargestellt.                                      bis zum Jahr 2020 erhöht werden.                                 zember 2014 ihre Effizienzstrategie für die laufen-    maschutzplan 2050 verabschiedet. Der Klimaschutz­-
                                                                                                                                               de Legislaturperiode vorgelegt. Die Eckpfeiler         plan orientiert sich am Ziel einer weitgehenden
        Im Einzelnen soll der Anteil der erneuerbaren                         1.3.2 AKTIONSPROGRAMM KLIMASCHUTZ                                des NAPE bilden die drei Handlungsbereiche             Treibhausgasneutralität bis 2050 und zeigt zentra-
        Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020                        2020                                                             Energieeffizienz im Gebäudebereich, Energieeffi-       le Weichenstellungen und notwendige strategi-
        auf 18 % erhöht werden. Weiterhin sieht das Er-                       Zur Unterstützung der Reduktion der Treibhaus-                   zienz als Rendite- und Geschäftsmodell sowie die       sche Maßnahmen auf. Für das Jahr 2030 wird das
        neuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eine Stei-                       gasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990                    Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit für Ener-         Ziel, eine Minderung der Treibhausgasemissio-
        gerung des Anteils der erneuerbaren Energien am                       wurde von der Bundesregierung am 3. Dezember                     gieeffizienz.                                          nen um 55 % gegenüber 1990 zu erreichen, mit
        Bruttostromverbrauch auf 40 bis 45 % bis zum                          2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020                                                                               Sektorzielen hinterlegt (siehe Tabelle 2). Dabei
        Jahr 2025 sowie 55 bis 60 % bis zum Jahr 2035 vor3.                   (APK 2020) vorgelegt. Im Zuge dieses Programms                   Mit den im NAPE festgelegten Maßnahmen sol-            muss etwa die Hälfte der Gesamteinsparung die
                                                                              hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen                    len im Jahr 2020 zusätzlich 25 bis 30 Mio. t/a         Energiewirtschaft leisten. Maßnahmen des Kli-
        Parallel zu den EE-Zielen bestehen ambitionierte                      beschlossen, um in der Kurzfristperspektive das                  Treibhausgasemissionen vermieden werden.               maschutzplans in diesem Bereich zielen u. a. auf
        Ziele zur Reduktion des Primärenergie- und Brutto­                    2020-Ziel zu erreichen.                                                                                                 die Unterstützung des Strukturwandels in den
                                                                                                                                               Zur Unterstützung der Investitionen in Energie-        betroffenen Regionen (Kommission „Wachstum,
                                                                                                                                               effizienz wird die öffentliche Förderung für Effizi-   Strukturwandel und Regionalentwicklung“) und
                                                  2020                    2030                    2040                    2050                 enzmaßnahmen ausgebaut und verstetigt. Dazu            die Stärkung des ETS ab. Im Gebäude und Ver-
          Treibhausgasemissionen                  min. -40 %              mind. -55 %             mind. -70 %             80 bis 95 %          zählt die Aufstockung der Gebäudesanierungs-           kehrsbereich ist jeweils eine Minderung von 39
          (gegenüber 1990)
                                                                                                                                               programme um 200 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro             bis 41 % gegenüber 2014 vorgesehen. Maßnahmen
          Anteil erneuerbarer Energien                                                                                                         pro Jahr (ab 2015), die Einführung der steuerli-       im Gebäudebereich betreffen Neubaustandards
          Bruttoendenergieverbrauch               18 %                    30 %                    45 %                    60 %                 chen Förderung mit einem Volumen von 1 Mrd.            und Anreize für den Einsatz von erneuerbaren
          Bruttostromverbrauch                    mind. 35 %              mind. 50 %              mind. 65 %              mind. 80 %           Euro pro Jahr (2015 bis 2019) sowie die Schaffung      Energien beim Heizungstausch. Außerdem wird
                                                                2025: 40-45 % (EEG 2017), 2035: 55-60 % (EEG 2017)                             eines Fördervolumens von jährlich 150 Mio. Euro        eine anteilige Nutzungspflicht bei Sanierung ent-
          Senkung Energieverbrauch (gegenüber 2008)                                                                                            (ab 2018) für das neue Ausschreibungsmodell mit        sprechend des EEWärmeG im Neubau geprüft.
          Primärenergieverbrauch                  -20 %                                                                   -50 %                dem Schwerpunkt Stromeffizienz.
          Wärmebedarf Gebäude        1
                                                  -20 %                                                                   -80 %                                                                       Im Verkehr soll durch die Umsetzung noch zu ent-
          Endenergieverbrauch Verkehr             -10 %                                                                   -40 %                Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungen          wickelnder Maßnahmen im Straßen- und Schie­
          (gegenüber 2005)                                                                                                                     wird bis auf Weiteres nicht eingeführt. Stattdes-      nenverkehr sowie die Förderung von Elektromo-
          Bruttostromverbrauch                    -20 %                                                                   -25 %                sen sollen Emissionen über ein neu eingeführtes        bilität und des Radverkehrs die Minderung er­reicht
          Endenergieproduktivität                                                           2,1 %/a                                            Förderprogramm „Anreizprogramm Energieeffizi-          werden. Geprüft wird zudem die aufkommens-
                                                                                                                                               enz“ mit einem Umfang von 165 Mio. Euro pro            neutrale Weiterentwicklung der bestehenden
        Tabelle 1: Zielsetzungen der Energiewende in Deutschland
        1) Im Jahr 2020 ist eine Reduktion der Endenergie vorgesehen, 2050 bezieht sich das Ziel auf die nicht erneuerbare Primärenergie.
                                                                                                                                               Jahr eingespart werden. Gefördert wird zum Bei-        Abgaben und Umlagen zugunsten treibhausgasar-
                                                                                                                                               spiel die Markteinführung von Brennstoffzel-           mer Verkehrsmittel.
                                                                                                                                               len-Heizungen oder der Austausch ineffizienter

        3) Im Jahr 2015 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bereits 31,6 % in Deutschland [2].

20   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT                      MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT   21
In der Industrie werden insbesondere die pro-                      1.3.5 STROMMARKTDESIGN                                   1.3.6 ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ                                    zung von Acker- und Grünlandflächen in, im land­
        zessbedingten Emissionen und die Nutzung von                       Das Anfang Juli 2016 verabschiedete Gesetz zur           (EEG)                                                                wirtschaftlichen Kontext, benachteiligten Gebieten
        Abwärmepotenzialen adressiert. In der Landwirt-                    Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarkt­          Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat zum                        zuzulassen. Um die Akteursvielfalt zu wahren,
        schaft zielen wesentliche Maßnahmen auf die Re-                    gesetz) sieht eine Weiterentwicklung des beste-          Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an                        wurden u. a. für Windenergie an Land Sonderre-
        duzierung der Lachgasemissionen aus Überdün-                       henden Energy-only-Marktes – abgesichert durch           der Stromversorgung stetig, kosteneffizient und                      gelungen für Bürgerenergieprojekte geschaffen.
        gung, die Ausweitung des Ökolandbaus und eine                      verschiedene Reserven – vor. Im Wesentlichen             netzverträglich auf 40 bis 45 % im Jahr 2025, 55
        Reduktion der Emissionen aus der Tierhaltung                       sollen bestehende Marktmechanismen und eine              bis 60 % im Jahr 2035 und mindestens 80 % im                         1.3.7 KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ
        ab. Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung                    freie Preisbildung zur Refinanzierung von Kapa-          Jahr 2050 zu erhöhen. Hierzu regelt das EEG den                      (KWKG)
        zudem für die Orientierung der Agrarsubventio-                     zitäten gestärkt werden.                                 Anschluss der Anlagen an das Stromnetz sowie die                     Das Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-­
        nen an den klimapolitischen Beschlüssen ein.                                                                                Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms.                      Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde am 3. De-
        Die Emissionen aus der Landnutzung und Forst-                      Versorgungssicherheit und Systemstabilität wer-                                                                               zember 2015 verabschiedet und ist am 1. Januar
        wirtschaft sind nicht Teil des Zieltableaus, wer-                  den durch die Netzreserve und den Aufbau einer           Mit dem EEG 2017 wurde die bereits im EEG                            2016 in Kraft getreten. Die beihilferechtliche No-
        den aber mit Maßnahmen im Bereich der nach-                        Kapazitätsreserve und Sicherheitsbereitschaft au-        2014 vorgesehene Umstellung der Förderung auf                        tifizierung durch die Europäische Kommission
        haltigen Waldbewirtschaftung und des Erhalts                       ßerhalb des Strommarktes gewährleistet. Klima-           wettbewerbliche Ausschreibungen umgesetzt. Da-                       erfolgte Ende 2016. Das KWKG regelt die Ab-
        von Wäldern und Dauergrünland sowie des Schut­                     relevant ist insbesondere die Sicherheitsbereit-         bei folgt die Novelle drei Leitgedanken: einem                       nahme und Vergütung von KWK-Strom und ge-
        zes von Mooren in den Klimaschutzplan einbezo-                     schaft: Von Oktober 2016 bis ins Jahr 2019 werden        kosteneffizienten weiteren EE-Ausbau, der Wah-                       währt Zuschüsse für Wärme- und Kältenetze
        gen. Sektorübergreifend soll das Steuer- und Ab-                   schrittweise fünf Braunkohlekraftwerke mit einer         rung der Akteursvielfalt sowie der Einhaltung des                    bzw. Wärme- und Kältespeicher. In den letzten
        gabensystem klimafreundlicher ausgerichtet und                     Kapazität von 2,7 GW (13 % der gesamten Braun-           Ausbaukorridors für erneuerbare Energien.                            Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für
        umweltschädliche Subventionen abgebaut werden.                     kohlekapazitäten) für vier Jahre vorläufig stillge-                                                                           neue und bestehende KWK-Anlagen deutlich
                                                                           legt. Im Anschluss sind die Kraftwerke endgültig         Ab dem Jahr 2017 wird die Förderung für Wind­                        geändert.
        Ein konkretes Maßnahmenprogramm (samt quan­                        stillzulegen. Neben der Absicherung von vorher-          energieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf
        ti­fizierter Minderungswirkung der Maßnahmen)                      sehbaren Extremsituationen kann so der Treib-            See, Biomasseanlagen sowie Photovoltaikanlagen                       Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von
        folgt im Jahr 2018. Eine regelmäßige Überprüfung                   hausgasausstoß um voraussichtlich 12,5 Mio. t            im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt. Für                         KWK-Anlagen hat insbesondere die Entwick-
        und Fortschreibung des Klimaschutzplans ist im                     CO2 reduziert werden. Eine Überprüfung der               Photovoltaik-Freiflächenanlagen fanden bereits                       lung der Strompreise. Hierbei ist zu unterschei-
        fünfjährigen Rhythmus vorgesehen.                                  tatsächlichen Emissionsminderung ist für das Jahr        seit April 2015 Pilotausschreibungen statt. Zur                      den zwischen sinkenden Börsenstrompreisen und
                                                                           2018 vorgesehen. Sollte sich abzeichnen, dass die        Teilnahme an den Ausschreibungen sind Anlagen                        steigenden Endkundenpreisen, wozu nicht zu-
                                                                           angestrebte Minderung von 12,5 Mio. t CO2 bis            mit mehr als 750 kW (bzw. 150 kW bei Biomasse)                       letzt die EEG-Umlage, aber auch weitere Umla-
                                                                           2020 nicht erreicht wird, müssen die Kraftwerks-         verpflichtet. Für die übrigen Anlagen erfolgt die                    gen und die Stromsteuer beigetragen haben. Die
                                                                           betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vor-           Förderung weiterhin über die gesetzlich festge-                      Anreize für die Errichtung von KWK-Anlagen
                                                                           schlagen.                                                legten Vergütungen.                                                  zur Eigenversorgung sind folglich in den vergan-
                                                                                                                                                                                                         genen drei Jahren erheblich angestiegen. Diese
                                                                                                                                     Zur Begrenzung der Redispatch-Kosten (Kosten                        Entwicklung wurde allerdings durch die anteilige
          Handlungsfeld                 1990             2014              Klimaschutzplan im Jahr 2030                              durch die kurzfristige Änderung des Kraftwerk­                      Pflicht zur Entrichtung der EEG-Umlage auch für
                                        (Mio. t          (Mio. t
                                                                           Mio. t CO2-Äq.   Minderung        Minderung               einsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen)                         eigenverbrauchten Strom mit der EEG-­Novelle
                                        CO2-Äq.)         CO2-Äq.)
                                                                                            ggü. 1990 in %   ggü. 2014 in %
                                                                                                                                     wird die Zubaumenge für Windenergieanlagen                          2014 gebremst (vgl. 1.3.4).
          Energiewirtschaft              466             358               175–183          61–62            49–51
                                                                                                                                     an Land in Gebieten mit Netzengpässen be-
          Gebäude                        209             119                  70–72         66–67            39–41
                                                                                                                                     grenzt, der Offshore-Zubau gezielt gesteuert so-                    Das in den vergangenen Jahren deutlich gesunke-
          Verkehr                        163             160                  95–98         40–42            39–41
                                                                                                                                     wie ein Instrument zur Nutzung von Strom im                         ne Preisniveau der Börsenstrompreise führte und
          Industrie                      283             181               140–143          49–51            21–23                   Wärmebereich als zuschaltbare Last eingeführt.                      führt dazu, dass sich die Erlössituation für KWK-­
          Landwirtschaft                   88              72                 58–61         31–34            15–19                   Weiterhin wird im Sinne der Kosteneffizienz das                     Anlagen zur Einspeisung deutlich verschlechtert
          Übrige                           39              12                       5          87                58                  zentrale Zielmodell für Wind auf See eingeführt,                    hat. Dies betrifft nicht nur die Anreize zum Bau
          Gesamt                        1248             902               543–562          55–56            38–40                   wobei der Staat Flächen voruntersucht, sodass                       neuer KWK-Anlagen, sondern auch den Betrieb
                                                                                                                                     keine eventuell unnötigen Netzanbindungen ge-                       von Bestandsanlagen. Das gesunkene Erlös- und
        Tabelle 2: Sektorziele im Jahr 2030 des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung
                                                                                                                                     baut werden. Außerdem wird für Windenergie-                         Deckungsbeitragsniveau führte bereits zur Stillle-
                                                                                                                                     anlagen an Land ein einstufiges Referenzertrags­                    gung von Bestandsanlagen. Um die weitere Still-
                                                                                                                                     modell4 eingeführt und für Photovoltaik-Frei-                       legung von Bestandsanlagen zu verhindern, ge-
                                                                                                                                    ­flächen­anlagen eine Länderöffnungsklausel einge-                   währt die KWKG-Novelle daher eine bis 2019
                                                                                                                                     führt, die den Bundesländern erlaubt, die Nut-                      befristete Förderung für bestehende gasbefeuerte

                                                                                                                                    4) D
                                                                                                                                        as Referenzertragsmodell ist Bestandteil des EEGs und gleicht die Ertragsmöglichkeiten von Windkraftanlagen an Standorten mit
                                                                                                                                       unterschiedlicher Windgeschwindigkeit durch eine Differenzierung der Vergütung an. Dadurch sollen vergleichbare Wettbewerbsbedin-
                                                                                                                                       gungen an unterschiedlichen Standorten und damit ein deutschlandweit ausgeglichener Ausbau der Windkraft gewährleistet werden.

22   MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT           MONITORING-BERICHT ZUM KLIMASCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – TEIL II INTEGRIERTES ENERGIE- UND KLIMASCHUTZKONZEPT                         23
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