BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) - Baden ...
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) Die Europalinie des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs VERFAHRENSHINWEISE 2021 Hierzu ist ein entsprechender Projektantrag einzu- reichen. Anträge, die Projektideen aus der 1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE Verwaltungspraxis aufgreifen oder die sich aus der Fortsetzung bestehender Partnerschaften neu her- Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Wal- ausbilden, werden ausdrücklich begrüßt. ter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg- STIPENDIUM (BWS-WHP) aus. Ziel des Pro- 1.1.2. INLÄNDISCHE STUDIERENDE - gramms ist die Förderung des europaweiten Aus- OUTGOING tauschs auf Verwaltungsebene, der Ausbau von Beziehungen zu anderen europäischen Verwal- Antragsberechtigt sind Studierende europabezoge- tungseinrichtungen, die Stärkung der innereuropäi- ner Studiengänge in Baden-Württemberg (Out- schen Zusammenarbeit und der Austausch sowie going), die Interesse an einem Austausch innerhalb die Verbreitung von Best-Practice-Ansätzen in der Europas haben und mit ihrem Antrag zukunftsrele- Verwaltung. vante Themenfelder und Fragestellungen definie- ren, die sie in einem europäischen Kontext bearbei- Die Durchführung der Projekte im Rahmen des ten möchten. BWS-WHP erfolgt im Auftrag der Baden- Württemberg Stiftung gGmbH. 1.1.3. AUSLÄNDISCHE HOSPITANTEN UND STUDIERENDE - INCOMING 1.1 ANTRAGSBERECHTIGTE Weiterhin antragsberechtigt sind Studierende aus 1.1.1. VERWALTUNGSEINRICHTUNGEN IN dem europäischen Ausland (Incoming), die Interes- BADEN-WÜRTTEMBERG se an einem Austauschaufenthalt in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Baden-Württembergs An der Ausschreibung des BWS-WHP haben und entsprechende zukunftsrelevante The- können sich Verwaltungseinrichtungen in Baden- menfelder und Fragestellungen in einer baden- Württemberg beteiligen, die ihre Netzwerke und württembergischen Verwaltung/Organisation bear- Partnerschaften in andere europäische Regionen beiten möchten. Ebenso können Hospitationen in ausbauen oder vertiefen möchten. Dazu zählen Baden-Württemberg für Interessierte aus Verwal- insbesondere Gemeinden, Städte, Landkreise, tungseinrichtungen anderer europäischer Länder Regionen, Kammern, Verbände oder andere öffent- unterstützt werden. liche Träger und zivilgesellschaftliche Organisatio- nen. Stand Januar 2021
1.2 STIPENDIENDAUER UND STIPENDIENHÖHE 1.3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN 1.2.1. PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN- Mit der Bewerbung sind folgende Dokumente einzu- WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG reichen: Es sind Projektanträge für die Dauer von mindes- 1.3.1.1 PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN- tens 1 Jahr und bis zu einer Maximaldauer von 2 WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG Jahren möglich. Projektantrag (max. 4 Seiten) Die Projekte können sowohl den Austausch von Finanzplan Fachpersonal beinhalten als auch gemeinnützige Aktivitäten mit dem Ziel der übergreifenden europäi- 1.3.1.2 INDIVIDUALANTRÄGE AUS BADEN- schen Zusammenarbeit. Dies können beispielswei- WÜRTTEMBERG UND DEM EUROPÄISCHEN se themenbezogene Seminare, Workshops oder AUSLAND gemeinsame andere Aktionen sein, wobei eine qualitative Vertiefung des europäischen Austauschs Antragsformular im Vordergrund stehen soll. Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben mit ausführlicher Darstel- Die Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht unterschrei- lung des Mehrwerts des Auslandsaufenthaltes ten und maximal 20.000 Euro pro Jahr betragen. für das Land Baden-Württemberg, Erwartun- gen an den Austausch und die Beschreibung 1.2.2. INDIVIDUALSTIPENDIEN zukunftsrelevanter Themenfelder und Frage- stellungen, welche im Laufe des Auslandsauf- Individuelle Stipendienaufenthalte werden ab einer enthaltes bearbeitet werden Dauer von zwei Monaten und bis zu einer Maximal- Zeugniskopien (Arbeitszeugnisse, Abschluss- dauer von 11 Monaten unterstützt. zeugnisse sofern vorhanden) Darstellung des Europabezuges des Studien- Das Stipendium stellt einen Zuschuss für Reisekos- ganges ten, Verpflegung und Unterkunft im Ausland (für Bestätigung der erforderlichen Sprachkennt- Outgoings) bzw. in Baden-Württemberg (für Inco- nisse im Zielland (das Sprachniveau muss mings) dar. mindestens B1 sein) Empfehlungsschreiben von aktuellen / ehema- Das Stipendium beläuft sich auf rund 1.000 € pro ligen Arbeitgebern und / oder eines Dozenten Monat, abhängig von der Kaufkraft des Euros im der Heimathochschule Zielland. Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Stelle in der öffentlichen Verwaltung Baden- 1.3. BEWERBUNGSVERFAHREN Württembergs oder im europäischen Ausland (kann zu einem späteren Zeitpunkt nachge- Die Bewerbung für Projektanträge aus Verwal- reicht werden). tungseinrichtungen in Baden-Württemberg und für Individualstipendien über das Online-Portal BWS- World. Stand Januar 2021 0 02
1.3.2. BEWERBUNGSTERMIN schen Zielland benennen. Bei Antragstellenden aus dem europäischen Ausland (Incomings) ist die Nen- Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am nung einer aufnehmenden Einrichtung ebenfalls 30. April 2021. Entscheidend ist der Eingang der gefordert. Hier können die Baden-Württemberg Bewerbungsunterlagen auf BWS-World. Stiftung und der beauftragte Programmdienstleister jedoch bei der Vermittlung behilflich sein. 1.4 PROJEKTAUSWAHL UND VERGABE DER STIPENDIEN 1.5. VERHÄLTNIS ZU ANDEREN STIPENDIEN- PROGRAMMEN UND FÖRDERINSTRUMENTEN 1.4.1. AUSWAHL DER PROJEKTE Das beantragte Projekt darf nicht aus anderen Mit- Die Begutachtung und Bewertung der seitens Ver- teln, wie z.B. des Landes Baden-Württemberg, waltungseinrichtungen eingereichten Projektanträge gefördert werden oder gefördert worden sein. erfolgt durch eine Auswahlkommission, die von der Des Weiteren kann mit Mitteln der Baden- Baden-Württemberg Stiftung berufen wird. Württemberg Stiftung keine Finanzierungslücke geschlossen werden, die durch Ausfall einer ande- Eine Entscheidung über die Aufnahme neuer Pro- ren Finanzierung entstanden ist. jekte erfolgt einmal pro Jahr. Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte sind 1.4.2. AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND nicht finanzierungsfähig. Nachfolgeprojekte können STIPENDIATEN gefördert werden. Entscheidend für die Möglichkeit einer Finanzierung durch die Baden-Württemberg Die Empfehlung der Stipendiatinnen und Stipendia- Stiftung ist, dass ein beantragtes Projekt als neues ten für die Aufnahme in das Programm erfolgt eben- Projekt von den bisherigen Tätigkeiten des Antrag- falls durch eine Auswahlkommission, deren Mitglie- stellers abgrenzbar und auf eine nachhaltige Wir- der von der Baden-Württemberg Stiftung berufen kung ausgerichtet ist. werden. Kriterien für die Auswahl von Stipendiatinnen und 2. AUFGABEN DER VERWALTUNGSEINRICH- Stipendiaten sind neben formalen Kriterien (Sprach- TUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG kenntnisse, überdurchschnittliche Zeugnisse, Pro- jektpartner im europäischen Ausland beziehungs- 2.1. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG weise in Baden-Württemberg) auch soziales Enga- gement, eine überzeugende Darstellung der Motiva- Die am BWS-WHP teilnehmende Verwaltungsein- tion, der europarelevante Bezug des Austausches richtung verpflichtet sich, das Programm im Auftrag und die Konkretisierung zukunftsrelevanter The- der Baden-Württemberg Stiftung abzuwickeln. Sie menfelder und Fragestellungen. beachtet bei der Umsetzung des Programms die geltenden Leitlinien und Verfahrenshinweise der Interessierte Antragstellende aus Baden- Baden-Württemberg Stiftung. Württemberg (Outgoings) müssen mit Antragstel- lung zwingend eine aufnehmende Stelle in einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung im europäi- Stand Januar 2021 0 03
2.2. PROJEKTVERTRAG die Baden-Württemberg Stiftung schriftlich zu informieren, wenn sie ihren Auslandsaufenthalt Nach Zustimmung der Baden-Württemberg Stiftung unterbrechen oder abbrechen müssen erhalten die ausgewählten Projektantragsteller ei- im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti- nen Projektvertrag. Die Rückgabe des unterzeich- pendium zur Förderung eines Auslandsaufent- neten Vertrags ist Voraussetzung für die Auszah- halts zu beziehen lung der Projektmittel. an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg- 2.3. PROJEKTBUDGET UND AUSZAHLUNG DER STIPENDIUMs teilzunehmen PROJEKTMITTEL einen Erfahrungsbericht über den Aufenthalt Auf der Basis eines mit der Baden-Württemberg und das Projektthema anzufertigen. Er ist von Stiftung abzuschließenden Vertrages werden Pro- den Studierenden in digitaler Form spätestens jektmittel ausgezahlt. einen Monat nach Ablauf des Stipendienauf- enthalts vorzulegen. Zu Projektbeginn wird nach schriftlicher Mittelanfor- derung ein Abschlag in Höhe von 70 % des Ge- Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden- samtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in Höhe Württemberg verpflichten sich außerdem, während von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt nach ihres Auslandsaufenthalts in geeigneter Form über schriftlicher Mittelanforderung und Vorlage eines das BWS-WHP zu informieren (z.B. durch einen Projekt-Zwischenberichtes zum 1. April des Folge- Vortrag, Power-Point-Präsentation). Diese Informa- jahres. tionen fließen auch in den Erfahrungsbericht ein. 3.2. AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL 3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN UND -STIPENDIATEN Auf der Basis einer mit der Baden-Württemberg Stiftung abzuschließenden Vereinbarung werden 3.1. STIPENDIUMSVEREINBARUNG UND Stipendienmittel bewilligt. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG Die Stipendienmittel werden nach Rücksendung der Die Individualstipendiatinnen und –stipendiaten unterzeichneten Stipendiumsvereinbarung und verpflichten sich in der Stipendiumsvereinbarung, Eingang beim Programmdienstleister an die Stipen- die ihnen nach Zustimmung der Baden- diatinnen und Stipendiaten in der Regel monatlich Württemberg Stiftung durch diese zugeleitet wird, zu ausgezahlt. Bei Aufenthalten baden- einem ordnungsgemäßen Fachaustausch im Aus- württembergischer Stipendiatinnen und Stipendiaten land. Die Rückgabe der unterzeichneten Vereinba- in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr kann rung ist Voraussetzung für die Auszahlung von die Auszahlung des Stipendienbetrags pauschal vor Stipendienmitteln. Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. Anfallen- de Mindestlöhne und freiwillig bezahlte Vergütungen Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind ferner für Praktika (im Ausland und in Baden- verpflichtet, Württemberg), die einen Freibetrag von 350 € pro Stand Januar 2021 0 04
Monat überschreiten, werden i.d.R. auf das Baden- Bei der Netzwerkarbeit wird die Baden-Württemberg Württemberg-STIPENDIUM angerechnet. Stiftung durch die Regional Chapters und den Ver- ein der Stipendiaten und Freunde des Baden- Württemberg-STIPENDIUMs unterstützt. 4. BERICHTSWESEN UND ÖFFENTLICHKEITS- Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Mög- ARBEIT lichkeit, sich in thematisch geprägten Veranstaltun- gen und Workshops untereinander zu vernetzen. 4.1. PROJEKT - UND ERFAHRUNGSBERICHTE Innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Stipendi- 5. KONTAKT enzeitraums ist über BWS-World ein Erfahrungsbe- richt in elektronischer Form einzureichen. Der Erfah- Baden-Württemberg International rungsbericht soll 5 DIN-A-4 Seiten nicht überschrei- Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und ten. Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH Erfahrungsberichte ist auf BWS-World auf Deutsch Willi-Bleicher-Straße 19 und Englisch verfügbar. 70174 Stuttgart 4.2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT E-Mail: walterhallstein@bw-stipendium.de Internet: www.bw-stipendium.de Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Mar- ke der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und in Verbindung mit dem Logo der Baden- Württemberg Stiftung zu verwenden. Aktuelle Versi- onen der Logos erhalten Sie auf BWS-World. Im Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff „Baden- Württemberg-STIPENDIUM“ zu verwenden. In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf Inter- net-Seiten, ist auf das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM und auf den Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hin- zuweisen. 4.3. NETZWERKARBEIT Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das Land Baden-Württemberg und baut das Netz- werk der Stipendiatinnen und Stipendiaten kontinu- ierlich aus. Höhepunkte bilden das jährlich stattfin- dende Sommerfest und das Jahrestreffen des Ba- den-Württemberg-STIPENDIUMs. Stand Januar 2021 0 05
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