BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) - Baden ...

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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP)
Die Europalinie des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs

VERFAHRENSHINWEISE 2021
                                                       Hierzu ist ein entsprechender Projektantrag einzu-
                                                       reichen. Anträge, die Projektideen aus der
1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE                           Verwaltungspraxis aufgreifen oder die sich aus der
                                                       Fortsetzung bestehender Partnerschaften neu her-
Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Wal-       ausbilden, werden ausdrücklich begrüßt.
ter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-
STIPENDIUM (BWS-WHP) aus. Ziel des Pro-                1.1.2. INLÄNDISCHE STUDIERENDE -
gramms ist die Förderung des europaweiten Aus-         OUTGOING
tauschs auf Verwaltungsebene, der Ausbau von
Beziehungen zu anderen europäischen Verwal-            Antragsberechtigt sind Studierende europabezoge-
tungseinrichtungen, die Stärkung der innereuropäi-     ner Studiengänge in Baden-Württemberg (Out-
schen Zusammenarbeit und der Austausch sowie           going), die Interesse an einem Austausch innerhalb
die Verbreitung von Best-Practice-Ansätzen in der      Europas haben und mit ihrem Antrag zukunftsrele-
Verwaltung.                                            vante Themenfelder und Fragestellungen definie-
                                                       ren, die sie in einem europäischen Kontext bearbei-
Die Durchführung der Projekte im Rahmen des            ten möchten.
BWS-WHP erfolgt im Auftrag der Baden-
Württemberg Stiftung gGmbH.                            1.1.3. AUSLÄNDISCHE HOSPITANTEN UND
                                                       STUDIERENDE - INCOMING
1.1 ANTRAGSBERECHTIGTE
                                                       Weiterhin antragsberechtigt sind Studierende aus
1.1.1.   VERWALTUNGSEINRICHTUNGEN IN                   dem europäischen Ausland (Incoming), die Interes-
         BADEN-WÜRTTEMBERG                             se an einem Austauschaufenthalt in Einrichtungen
                                                       der öffentlichen Verwaltung Baden-Württembergs
An der Ausschreibung des BWS-WHP                       haben und entsprechende zukunftsrelevante The-
können sich Verwaltungseinrichtungen in Baden-         menfelder und Fragestellungen in einer baden-
Württemberg beteiligen, die ihre Netzwerke und         württembergischen Verwaltung/Organisation bear-
Partnerschaften in andere europäische Regionen         beiten möchten. Ebenso können Hospitationen in
ausbauen oder vertiefen möchten. Dazu zählen           Baden-Württemberg für Interessierte aus Verwal-
insbesondere Gemeinden, Städte, Landkreise,            tungseinrichtungen anderer europäischer Länder
Regionen, Kammern, Verbände oder andere öffent-        unterstützt werden.
liche Träger und zivilgesellschaftliche Organisatio-
nen.

Stand Januar 2021
1.2 STIPENDIENDAUER UND STIPENDIENHÖHE                 1.3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

1.2.1. PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN-                   Mit der Bewerbung sind folgende Dokumente einzu-
WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG                           reichen:

Es sind Projektanträge für die Dauer von mindes-       1.3.1.1 PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN-
tens 1 Jahr und bis zu einer Maximaldauer von 2        WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG
Jahren möglich.
                                                          Projektantrag (max. 4 Seiten)
Die Projekte können sowohl den Austausch von              Finanzplan
Fachpersonal beinhalten als auch gemeinnützige
Aktivitäten mit dem Ziel der übergreifenden europäi-   1.3.1.2 INDIVIDUALANTRÄGE AUS BADEN-
schen Zusammenarbeit. Dies können beispielswei-        WÜRTTEMBERG UND DEM EUROPÄISCHEN
se themenbezogene Seminare, Workshops oder             AUSLAND
gemeinsame andere Aktionen sein, wobei eine
qualitative Vertiefung des europäischen Austauschs        Antragsformular
im Vordergrund stehen soll.                               Tabellarischer Lebenslauf
                                                          Motivationsschreiben mit ausführlicher Darstel-
Die Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht unterschrei-         lung des Mehrwerts des Auslandsaufenthaltes
ten und maximal 20.000 Euro pro Jahr betragen.             für das Land Baden-Württemberg, Erwartun-
                                                           gen an den Austausch und die Beschreibung
1.2.2. INDIVIDUALSTIPENDIEN                                zukunftsrelevanter Themenfelder und Frage-
                                                           stellungen, welche im Laufe des Auslandsauf-
Individuelle Stipendienaufenthalte werden ab einer         enthaltes bearbeitet werden
Dauer von zwei Monaten und bis zu einer Maximal-          Zeugniskopien (Arbeitszeugnisse, Abschluss-
dauer von 11 Monaten unterstützt.                          zeugnisse sofern vorhanden)
                                                          Darstellung des Europabezuges des Studien-
Das Stipendium stellt einen Zuschuss für Reisekos-         ganges
ten, Verpflegung und Unterkunft im Ausland (für           Bestätigung der erforderlichen Sprachkennt-
Outgoings) bzw. in Baden-Württemberg (für Inco-            nisse im Zielland (das Sprachniveau muss
mings) dar.                                                mindestens B1 sein)
                                                          Empfehlungsschreiben von aktuellen / ehema-
Das Stipendium beläuft sich auf rund 1.000 € pro           ligen Arbeitgebern und / oder eines Dozenten
Monat, abhängig von der Kaufkraft des Euros im             der Heimathochschule
Zielland.                                                 Bestätigungsschreiben der aufnehmenden
                                                           Stelle in der öffentlichen Verwaltung Baden-
1.3. BEWERBUNGSVERFAHREN                                   Württembergs oder im europäischen Ausland
                                                           (kann zu einem späteren Zeitpunkt nachge-
Die Bewerbung für Projektanträge aus Verwal-               reicht werden).
tungseinrichtungen in Baden-Württemberg und für
Individualstipendien über das Online-Portal BWS-
World.

Stand Januar 2021

                                                                                                   0 02
1.3.2. BEWERBUNGSTERMIN                               schen Zielland benennen. Bei Antragstellenden aus
                                                      dem europäischen Ausland (Incomings) ist die Nen-
Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am    nung einer aufnehmenden Einrichtung ebenfalls
30. April 2021. Entscheidend ist der Eingang der      gefordert. Hier können die Baden-Württemberg
Bewerbungsunterlagen auf BWS-World.                   Stiftung und der beauftragte Programmdienstleister
                                                      jedoch bei der Vermittlung behilflich sein.
1.4 PROJEKTAUSWAHL UND VERGABE DER
STIPENDIEN
                                                      1.5. VERHÄLTNIS ZU ANDEREN STIPENDIEN-
                                                      PROGRAMMEN UND FÖRDERINSTRUMENTEN
1.4.1. AUSWAHL DER PROJEKTE

                                                      Das beantragte Projekt darf nicht aus anderen Mit-
Die Begutachtung und Bewertung der seitens Ver-
                                                      teln, wie z.B. des Landes Baden-Württemberg,
waltungseinrichtungen eingereichten Projektanträge
                                                      gefördert werden oder gefördert worden sein.
erfolgt durch eine Auswahlkommission, die von der
                                                      Des Weiteren kann mit Mitteln der Baden-
Baden-Württemberg Stiftung berufen wird.
                                                      Württemberg Stiftung keine Finanzierungslücke
                                                      geschlossen werden, die durch Ausfall einer ande-
Eine Entscheidung über die Aufnahme neuer Pro-
                                                      ren Finanzierung entstanden ist.
jekte erfolgt einmal pro Jahr.

                                                      Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte sind
1.4.2. AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND
                                                      nicht finanzierungsfähig. Nachfolgeprojekte können
STIPENDIATEN
                                                      gefördert werden. Entscheidend für die Möglichkeit
                                                      einer Finanzierung durch die Baden-Württemberg
Die Empfehlung der Stipendiatinnen und Stipendia-
                                                      Stiftung ist, dass ein beantragtes Projekt als neues
ten für die Aufnahme in das Programm erfolgt eben-
                                                      Projekt von den bisherigen Tätigkeiten des Antrag-
falls durch eine Auswahlkommission, deren Mitglie-
                                                      stellers abgrenzbar und auf eine nachhaltige Wir-
der von der Baden-Württemberg Stiftung berufen
                                                      kung ausgerichtet ist.
werden.

Kriterien für die Auswahl von Stipendiatinnen und
                                                      2. AUFGABEN DER VERWALTUNGSEINRICH-
Stipendiaten sind neben formalen Kriterien (Sprach-
                                                      TUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
kenntnisse, überdurchschnittliche Zeugnisse, Pro-
jektpartner im europäischen Ausland beziehungs-
                                                      2.1. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG
weise in Baden-Württemberg) auch soziales Enga-
gement, eine überzeugende Darstellung der Motiva-
                                                      Die am BWS-WHP teilnehmende Verwaltungsein-
tion, der europarelevante Bezug des Austausches
                                                      richtung verpflichtet sich, das Programm im Auftrag
und die Konkretisierung zukunftsrelevanter The-
                                                      der Baden-Württemberg Stiftung abzuwickeln. Sie
menfelder und Fragestellungen.
                                                      beachtet bei der Umsetzung des Programms die
                                                      geltenden Leitlinien und Verfahrenshinweise der
Interessierte   Antragstellende      aus    Baden-
                                                      Baden-Württemberg Stiftung.
Württemberg (Outgoings) müssen mit Antragstel-
lung zwingend eine aufnehmende Stelle in einer
Einrichtung der öffentlichen Verwaltung im europäi-

Stand Januar 2021

                                                                                                   0 03
2.2. PROJEKTVERTRAG                                        die Baden-Württemberg Stiftung schriftlich zu
                                                            informieren, wenn sie ihren Auslandsaufenthalt
Nach Zustimmung der Baden-Württemberg Stiftung              unterbrechen oder abbrechen müssen
erhalten die ausgewählten Projektantragsteller ei-         im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti-
nen Projektvertrag. Die Rückgabe des unterzeich-            pendium zur Förderung eines Auslandsaufent-
neten Vertrags ist Voraussetzung für die Auszah-            halts zu beziehen
lung der Projektmittel.
                                                           an Veranstaltungen der Baden-Württemberg
                                                            Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-
2.3. PROJEKTBUDGET UND AUSZAHLUNG DER
                                                            STIPENDIUMs teilzunehmen
PROJEKTMITTEL
                                                           einen Erfahrungsbericht über den Aufenthalt
Auf der Basis eines mit der Baden-Württemberg               und das Projektthema anzufertigen. Er ist von
Stiftung abzuschließenden Vertrages werden Pro-             den Studierenden in digitaler Form spätestens
jektmittel ausgezahlt.                                      einen Monat nach Ablauf des Stipendienauf-
                                                            enthalts vorzulegen.
Zu Projektbeginn wird nach schriftlicher Mittelanfor-
derung ein Abschlag in Höhe von 70 % des Ge-            Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden-
samtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in Höhe          Württemberg verpflichten sich außerdem, während
von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt nach       ihres Auslandsaufenthalts in geeigneter Form über
schriftlicher Mittelanforderung und Vorlage eines       das BWS-WHP zu informieren (z.B. durch einen
Projekt-Zwischenberichtes zum 1. April des Folge-       Vortrag, Power-Point-Präsentation). Diese Informa-
jahres.                                                 tionen fließen auch in den Erfahrungsbericht ein.

                                                        3.2. AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN UND
-STIPENDIATEN                                           Auf der Basis einer mit der Baden-Württemberg
                                                        Stiftung abzuschließenden Vereinbarung werden
3.1. STIPENDIUMSVEREINBARUNG UND                        Stipendienmittel bewilligt.
PROGRAMMDURCHFÜHRUNG
                                                        Die Stipendienmittel werden nach Rücksendung der
Die Individualstipendiatinnen und –stipendiaten
                                                        unterzeichneten    Stipendiumsvereinbarung      und
verpflichten sich in der Stipendiumsvereinbarung,
                                                        Eingang beim Programmdienstleister an die Stipen-
die ihnen nach Zustimmung der Baden-
                                                        diatinnen und Stipendiaten in der Regel monatlich
Württemberg Stiftung durch diese zugeleitet wird, zu
                                                        ausgezahlt.      Bei      Aufenthalten       baden-
einem ordnungsgemäßen Fachaustausch im Aus-
                                                        württembergischer Stipendiatinnen und Stipendiaten
land. Die Rückgabe der unterzeichneten Vereinba-
                                                        in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr kann
rung ist Voraussetzung für die Auszahlung von
                                                        die Auszahlung des Stipendienbetrags pauschal vor
Stipendienmitteln.
                                                        Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. Anfallen-
                                                        de Mindestlöhne und freiwillig bezahlte Vergütungen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind ferner
                                                        für Praktika (im Ausland und in Baden-
verpflichtet,
                                                        Württemberg), die einen Freibetrag von 350 € pro

Stand Januar 2021

                                                                                                     0 04
Monat überschreiten, werden i.d.R. auf das Baden-       Bei der Netzwerkarbeit wird die Baden-Württemberg
Württemberg-STIPENDIUM angerechnet.                     Stiftung durch die Regional Chapters und den Ver-
                                                        ein der Stipendiaten und Freunde des Baden-
                                                        Württemberg-STIPENDIUMs unterstützt.
4. BERICHTSWESEN UND ÖFFENTLICHKEITS-                   Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Mög-
ARBEIT                                                  lichkeit, sich in thematisch geprägten Veranstaltun-
                                                        gen und Workshops untereinander zu vernetzen.
4.1. PROJEKT - UND ERFAHRUNGSBERICHTE

Innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Stipendi-          5. KONTAKT
enzeitraums ist über BWS-World ein Erfahrungsbe-
richt in elektronischer Form einzureichen. Der Erfah-   Baden-Württemberg International
rungsbericht soll 5 DIN-A-4 Seiten nicht überschrei-    Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und
ten. Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der   wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Erfahrungsberichte ist auf BWS-World auf Deutsch        Willi-Bleicher-Straße 19
und Englisch verfügbar.                                 70174 Stuttgart

4.2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT                              E-Mail: walterhallstein@bw-stipendium.de
                                                        Internet: www.bw-stipendium.de
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Mar-
ke der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo
und Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet
und in Verbindung mit dem Logo der Baden-
Württemberg Stiftung zu verwenden. Aktuelle Versi-
onen der Logos erhalten Sie auf BWS-World. Im
Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff „Baden-
Württemberg-STIPENDIUM“ zu verwenden. In der
Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf Inter-
net-Seiten, ist auf das Walter-Hallstein-Programm
im Baden-Württemberg-STIPENDIUM und auf den
Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hin-
zuweisen.

4.3. NETZWERKARBEIT

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die
Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an
das Land Baden-Württemberg und baut das Netz-
werk der Stipendiatinnen und Stipendiaten kontinu-
ierlich aus. Höhepunkte bilden das jährlich stattfin-
dende Sommerfest und das Jahrestreffen des Ba-
den-Württemberg-STIPENDIUMs.

Stand Januar 2021

                                                                                                        0 05
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