Mt sblatt - Stadt Hagenbach

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Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Jahrgang 45

                                                  Amtsblatt
                                                  der Verbandsgemeinde
                                                     HAGENBACH
                                                                                     Amtliches
                                                                                     Bekanntmachungsorgan
                                                                                     der Verbandsgemeinde
                                                                                     Hagenbach,
                                                                                     der Stadt Hagenbach
                                Ausgabe 3/2020                   und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),
                                Freitag,                   Neuburg am Rhein und Scheibenhardt
                                17. Januar 2020
Wir an Rhein und Lauter . . .

                                                                                             Foto: Ute Ulm
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                                                    -2-                              Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020

                                                                               N          OTDIENSTE
                                                                                                                                                                  ohne Gewähr

◗◗ Notrufnummern                                                                                                 Di. 21.01.2020
                                                                                                                 Tulla-Apotheke Tullastr 3 A Tel.: 07271/41448
Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110
                                                                                                                 76744 Wörth
Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0                            Mi. 22.01.2020
Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112        St. Georgs-Apotheke Hauptstr. 95 Tel.: 07275/1350
Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222                     76870 Kandel
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)                                                                       Do. 23.01.2020
                                                                                                                 Zügel-Apotheke Ottstr. 7 Tel.: 07271/7055
                                                                                                                 76744 Wörth
◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                                Fr. 24.01.2020
Einheitliche Telefonnummer: 116117                                                                               Römer-Apotheke Buchstr. 1 Tel.: 07271/51075
(ohne Vorwahl)                                                                                                   76751 Jockgrim
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik,                                                  Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen
Luitpoldstr. 14                                                                                                  Änderungsservice.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.                                                                         ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.                                                                 18./19. Januar 2020
Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.                                                                      Dr. Cordelia Knoll, Marktstraße 3, 76744 Wörth
                                                                                                                 07271/2997

◗◗ Im Notfall immer 112                                                                                          ◗◗ Augenarzt
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-
                                                                                                                 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655
schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen
                                                                                                                 Kaiserslautern
muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                                                     0631-2030
dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                                                    Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten:
DRK-Rettungs- und Notarztdienst,                                                                                 Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr
Krankentransport                                                                                                 Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr.
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222,                                                            Beratungsstelle bei
Mobiltelefon mit Vorwahl 07273                                                                                   Vergiftungsunfällen
                                                                                                                 Klinische Toxikologie
                                                                                                                 Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
◗◗ Apothekendienst                                                                                               Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst
der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende                                                  ◗◗ Wasserversorgung
Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.                                                                      Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170
Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie-
rungen):                                                                                                         ◗◗ Gasversorgung
Notdienstplan vom 17.01.2020 bis 24.01.2020
                                                                                                                 Bereitschaftsdienst der Gasversorgung
Fr. 17.01.2020                                                                                                   THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111
Bienwald-Apotheke Hauptstr. 59 Tel.: 07275/1204
76870 Kandel
Sa. 18.01.2020                                                                                                   ◗◗ Stromversorgung
Marien-Apotheke Marienstr. 2 Tel.: 07273/1224                                                                    Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.
76767 Hagenbach                                                                                                  07275/955410, Fax 07275/9554-21
So. 19.01.2020                                                                                                   Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777
Apotheke im Maximilian Center Maximilianstr. 1 Tel.:
07271/979780
76744 Wörth
                                                                                                                 ◗◗ Kabelfernsehen
                                                                                                                 PYUR, Tel. 030 25 77 77 77
Mo. 20.01.2020
Fröschel-Apotheke Siemensstr. 31 Tel.: 07271/52524                                                                  Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste
76751 Jockgrim                                                                                                      siehe unter „Was sonst noch interessiert“.

       Öffnungszeiten der                                                                                           Konten der Verbandsgemeindekasse
       Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                Sparkasse Germersheim-Kandel
 Montag:           08:00 - 12:00 Uhr                                                                             BIC-SWIFT: MALADE51KAD
 Dienstag:         08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr                                                         IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63
 Mittwoch:         08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr                                                         VR-Bank Südpfalz eG
 Donnerstag:       08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 Uhr                                                         BIC-SWIFT: GENODE61SUW
 Freitag:          08.00 - 12:30 Uhr                                                                             IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29
 Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabspra-
 che außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273 /                                                   Postbank Ludwigshafen
 9410-0 (Zentrale), E-Mail: info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr. 07273                                                  BIC-SWIFT: PBNKDEFF
 / 9410-26                                                                                                       IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                     -3-                               Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020

                                                   Volkshochschule Hagenbach
                                                                 in der kvhs Germersheim
                                                staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz

                                                                    2020ha021
  POLITIK – GESELLSCHAFT – UMWELT                                   Wildgans-Qigong I u.a.
                                                                    Die Wildgans ist ein Symbol für Langlebigkeit, Kraft,
  2020ha001                                                         Ausdauer und Mut. Wildgans-Qigong dient der
  Fit im Straßenverkehr – Vortrag                                   Harmonisierung des Gesamtorganismus durch ruhige
  Neues für langjährige Führerscheinbesitzer                        und dynamische Bewegungssequenzen.
                                                                    Leitung:        Ingrid Knab-Lemke
  In den letzten Jahren hat sich sowohl im Verkehrsrecht
                                                                    Beginn:         Donnerstag, 27.02.2020 bis 14.05.2020
  als auch in der Technik so viel getan, dass oft nur
                                                                    Uhrzeit:        von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  Führerscheinneulinge auf dem aktuellsten Stand sind.
  Dabei können Wissenslücken sehr gefährlich sein.                  Gebühr:         45,00 €, 10 Termine, 13 Ustd.
  Leitung:        Hans Vesper                                       Ort:            Kulturzentrum Hagenbach – Zweibrücker-
  Beginn:         Donnerstag, 05.03.2020                                            /Grenzjäger Saal, Am Stadtrand 1 a –
  Uhrzeit:        von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr                                       76767 Hagenbach
                                                                    Mitbringen:     Bequeme Kleidung, leichte
  Gebühr:         5,00 €, 1 Termin, 2 Ustd.
                                                                                    Sportschuhe
  Ort:            Bürgerhaus Scheibenhardt,
                  Hasenweg 11, 76779 Scheibenhardt

                                                                    2020ha037
                                                                    Nordic Walking Basics
                                                                    Gemeinsam mit anderen ist es viel einfacher, gute
  GESUNDHEIT                                                        Vorsätze umzusetzen. In diesem Kurs werden Sie die
                                                                    positiven Wirkungen des Nordic Walking erleben und
  2020ha036                                                         viel über den für Sie geeigneten Walkingstil, individuelle
  Yin + Yang-Yoga – gestärkt loslassen                              Trainingssteuerung sowie gesundheitliche Hintergründe
  Den Wechsel von Anspannung und Entspannung noch                   erfahren. Ein sanftes Dehnprogramm rundet das Ganze
  bewusster erleben. Rückengerecht, stärkende Asanas                ab. So können Sie typische Anfängerfehler vermeiden
  sowie „loslassen“ in länger gehaltenen Yin-Positionen,            und sich bald über Erfolgserlebnisse freuen.
  kombiniert mit Pranayama (Atemübungen) und                        Leitung:         Herbert Vogel
  Meditation sind Inhalte.                                          Info-Abend: Dienstag, 17.03.2020 von 18:00 Uhr
  Leitung:        Jutta Enke                                                         bis 18:45 Uhr
  Beginn:         Montag, 03.02.2020 bis 27.04.2020                                  hierbei ist keine Sportbekleidung
  Uhrzeit:        von 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr                                        erforderlich!
  Gebühr:         50,00 €, 10 Termine, 20 Ustd.                     Ort:             Altes Rathaus, Foyer, Ludwigstraße 18
  Ort:            Hainbuchenschule Hagenbach –                                        – 76767 Hagenbach
                  Saal 212, Am Stadtrand 1 – 76767                  Gebühr:          Kostenfrei, 1 Termin, 1 Ustd.
                  Hagenbach                                         Kursbeginn: Am Info-Abend wird der genaue aktive
  Mitbringen:     dicke Socken, Yogamatte, Decke,                                    Kursbeginn, die Folgetermine sowie die
                  Kissen, Getränk                                                    Uhrzeiten für die aktiven Treffen mit den
                                                                                     Teilnehmerinnen und Teilnehmern
                                                                                     festgelegt
                                                                    Gebühr:          35,00 €, 5 Termine, 10 Ustd.
  2020ha020                                                         Ort:             Lauftreff Hagenbach
                                                                    Mitbringen:      Eigene Nordic-Walking-Stöcke,
  Qigong – 49er Leitbahnen Bewegungs-                                                wettergerechte Kleidung &
  Qigong u. a. nach Prof. Zhang Guangde                                              Laufschuhe.
  Diese Qigong Form zeichnet sich durch Bewegung,                                    Es besteht aber auch die Möglichkeit,
  Selbstmassage, Atmung und Aufmerksamkeit aus. Sie                                  die Stöcke direkt beim Referenten
  führt zur Stärkung des Immunsystems nach TCH.                                      gegen eine Leihgebühr von 5,00 € zu
  Übungen aus dem stillen Qigong unterstützen die                                    mieten.
  Entspannung.                                                                       - Begrenzte Teilnehmeranzahl:
  Leitung:        Ingrid Knab-Lemke                                                  max. 12 -
  Beginn:         Donnerstag, 27.02.2020 bis 14.05.2020
  Uhrzeit:        von 18:50 Uhr bis 19:50 Uhr
  Gebühr:         45,00 €, 10 Termine, 13 Ustd.
  Ort:            Kulturzentrum Hagenbach – Zweibrücker-
                  /Grenzjäger Saal, Am Stadtrand 1 a –         Geschäftsstelle                       Weitere Kurse finden
                  76767 Hagenbach                              Verbandsgemeinde Hagenbach            Sie auf unserer
  Mitbringen:     Bequeme Kleidung, leichte                    Volkshochschule Hagenbach             Homepage
                  Sportschuhe, ggf. Matte                      Staatlich anerkannt gemäß             www.vg-hagenbach.de
                                                               rheinland-pfälzischem
                                                               Weiterbildungsgesetz                  Für VHS-Veranstaltungen
                                                               Sachbearbeiterin: Marijana David      ist eine vorherige
                                                               Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach        Anmeldung dringend
                                                               Tel: 0 72 73 / 94 10 – 10 / 24        erforderlich!
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -4-                              Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020

             AMTLICHER TEIL                                         ◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsorge-
                                                                       vollmacht, Patientenverfügung und
                                                                       Betreuungsverfügung
                 V    erBANdSGemeINde
                                                                    Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der
                                                                    Bevölkerung Hr. Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses
                                                                    Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung.
                                                                    Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 934190.
             Bürgermeister Reinhard Scherrer
 Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung
                    Telefon: 0 72 73 / 94 10 13
            E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de
                Erste Beigeordnete Iris Fleisch
    Geschäftsbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
   Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon: 0 72 73 / 94 10 13
              E-Mail: iris.fleisch@vg-hagenbach.de                  Ehrenamtsinitiative „Ich bin dabei!“
 ◗◗ Stellenausschreibung                                            ◗◗ ehrenamtliche Gruppen-Nachhilfe für
                                                                       Kinder, Jugendliche und erwachsene
                 Für die Büros, Sozialräume etc. der Verbands-      „Ich bin dabei“ ist die Initiative, die vor zwei Jahren u. a. die Grup-
                 gemeindeverwaltung Hagenbach wird ab               pen-Nachhilfe mit dem Kümmerer Tevfik Tasoglu startete. Inter-
                 sofort ein                                         essierte Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, an der
    mitarbeiter für den reinigungsdienst (m/w/d)                    Gruppen-Nachhilfe teilzunehmen.
 für 2 Tage in der Woche sowie als Krankheits-/Urlaubsver-
 tretung gesucht. Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt
 regelmäßig 3 Stunden und ist an 2 Tagen zu erbringen. Im
 Krankheits/Urlaubsvertretungsfall erhöht sich die Arbeitszeit
 auf max. 10 Stunden an 4 Wochentagen. Die Vergütung richtet
 sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
 Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
 derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Constanze Scheid, Per-
 sonalsachbearbeitung, Tel. 07273 / 941018 oder Herr Reinhold
 Kuntz, Büroleiter, Tel. 07273 / 941012. Sofern Sie an dieser
 Stelle interessiert sind richten Sie Ihre Bewerbung bis spä-
 testens 31.01.2020 mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,
 Lichtbild, Zeugnisse) an die
 Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, -Personalabtei-
 lung-, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach
 oder bevorzugt online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-          Treffpunkt: am 1., 3. und 4. Samstag eines Monats von 13:00 Uhr
 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese        bis 15:00 Uhr, Hainbuchenschule, Hagenbach, Raum 311, 2. OG.
 zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.                      Kümmerer: Tevfik Tasoglu /Dipl.Ing (grad.), FH-Päd. Dozent/Trainee
                                                                    Die Gruppen-Nachhilfe bzw. der Förderunterricht findet in den
                                                                    Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, BWL, Technisches Zeich-
                                                                    nen, Metallfachkunde, Elektrotechnik, Elektronik, Physik und Che-
                                                                    mie statt.
                                                                    Der Kümmerer, Tevfik Tasoglu, sucht weitere Lehrkräfte, auch
                                                                    Pensionäre, zur Verstärkung des Teams. Kontakt: 0177 / 2371616
            ◗◗ Informationen rund um die                            oder 07273 / 8069090.
               Faschingsumzüge in Berg,
               Neuburg und Hagenbach                                               Hagenbacher Spendenkammer

               Liebe Faschingsfreunde,
            alle aktuellen Informationen rund um die                ◗◗ Second Hand für jedermann -
            Faschingsumzüge in Berg am 23.02.2020,                     Vintage statt Fast Fashion
            Neuburg am 24.02.2020 und Hagenbach am                      Ort
            25.02.2020, wie z.B. Zugrouten, Platzord-               Hainbuchenschule Hagenbach, Am Stadtrand 1, 3. OG.
            nungen usw., finden Sie auf unserer Home-                   Öffnungszeiten
            page „vg-hagenbach.de“ unter der Rubrik                 Dienstag, 17:00 Uhr - 17:30 Uhr, vor dem Begegnungstreff, Don-
            „Aktuelles“. Anmeldungen von Faschingswa-               nerstag, 10:30 Uhr - 12:00 Uhr, 1. Samstag im Monat, 11:00 Uhr
            gen und Fußgruppen können ebenfalls auf                 - 12:00 Uhr.
            der Homepage heruntergeladen werden und                     Wir benötigen
            dann per Post oder Mail an armin.schneider@             Winterkleidung und gute Winterschuhe vor allem für Kinder und
                                                                    Herren sowie Gardinen. Bettwäsche und Handtücher.
            vg-hagenbach.de bis zum Freitag, dem 14.
            Februar 2020 eingereicht werden. Verspätet
                                                                        Weitere Information
                                                                    Tel. 0152 / 57654582 oder www.hagenbacherspendenkammer.de.
            eingegangene Anmeldungen können nicht                   Bitte haben Sie Verständnis, dass das Telefon nicht ständig erreich-
            mehr berücksichtigt werden.                             bar ist und sprechen Sie auf Band oder schicken Sie eine Email an:
                                                                    info@hagenbacherspendenkammer.de.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -5-                               Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020

                     B     erG
                                                                         §5
                                                                         Verbote
                                                                      1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände und
                                                                         Sachen untersagt:
            Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart                           1.1. Alkohol nach Definition der hierfür erlassenen Allgemein-
         Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):                 verfügung.
  Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr          1.2. Glasgefäße, Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder fär-
                Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)                       bende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art
             E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de                        nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von
                                                                         Sachen geeignet sind.
                                                                         1.3. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere
                                                                         Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr
◗◗ Platzordnung                                                          für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegen-
   für die Abschlussveranstaltung des                                    stände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt
                                                                         werden kann, wie z. B. Transparente, Fahnen an Stangen
   Faschingsumzugs am 23.02.2020 auf dem                                 oder Halterungen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, große
   Vorplatz der Gemeinschaftshalle in Berg (Pfalz)                       Taschen, Rucksäcke und Reisekoffer.
   §1                                                                    1.4. Fahnen und Transparente mit Aufforderungen oder Aus-
   Aufenthalt                                                            sagen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten
                                                                         Sitten verstoßen.
1. Mit dem Zutritt in den Veranstaltungsbereich erkennt der              1.5. Druckluftfanfaren oder Gashupen.
   Besucher die Platzordnung an.                                         1.6. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradi-
2. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereiches                 kales, politisches oder sonstiges extremistisches Propagan-
   besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ord-           damaterial.
   nungsdienst, Mitarbeiter des Veranstalters oder die Polizei die       1.7. Kampfhunde.
   Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.         2. Verboten ist weiterhin:
3. Der Veranstalter regelt und begrenzt das Befahren des Veran-          2.1. das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für
   staltungsgeländes mit Umzugswagen und deren Anzahl.                   allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlage-
                                                                         teilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und anderer
   §2                                                                    Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume,
   Veranstaltungsbereich                                                 Masten aller Art und Dächer sowie Verkaufsstände.
                                                                         2.2. das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die
1. Der Veranstaltungsbereich erstreckt sich über den Bereich             erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind
   des Vorplatzes der Gemeinschaftshalle in Berg (Pfalz) sowie           (z. B. den Sanitätsbereich in der Gemeinschaftshalle).
   der gesamten Umzugsstrecke.                                           2.3. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradi-
   §3                                                                    kales sowie sonstige extremistisches Gedankengut zu äußern,
                                                                         durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material
   eingangskontrolle                                                     zu verbreiten.
                                                                         2.4. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berech-           Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuer-
   tigt, die Besucher - auch mit technischen Hilfsmitteln - auf die      werkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
   Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin              2.5. ohne Genehmigung Waren zu verkaufen oder anzubieten,
   zu durchsuchen und diese sicherzustellen.                             Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder
   §4                                                                    Sammlungen durchzuführen.
   Verhalten im Veranstaltungsbereich                                    2.6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschä-
                                                                         digen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu               anderer Weise zu verunstalten.
   verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder             2.7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw.
   -mehr als nach den Umständen unvermeidbar- behindert oder             in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von
   belästigt werden. Zudem haben sich alle Besucher im Ver-              Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
   anstaltungsbereich so zu verhalten, dass keine sich auf dem
   Veranstaltungsgelände befindenden Einrichtungen beschädigt            §6
   oder zerstört werden.                                                 Gültigkeitsdauer
2. Der Sicherheitsdienst ist befugt, randalierende oder in ande-
                                                                      Diese Platzordnung gilt während des gesamten Umzugs und der
   rer Art und Weise auffällige Gäste ein Platzverbot zu erteilen,
                                                                      Abschlussveranstaltung.
   bzw. den Zutritt zu verweigern.
3. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdiens-
   tes, des Veranstalters, der Mitarbeiter des Veranstalters und
   sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der
                                                                      ◗◗ Öffentliche Bekanntmachung
   Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- und Sanitätsdiens-           der ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügung
   tes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über        anlässlich des Faschingsumzuges am 23.02.2020
   Lautsprecher erfolgen.
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Die im Veranstal-
                                                                         in Berg (Pfalz)
   tungsbereich mit Besuchern versperrten Rettungswege sind           Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs.
   im Bedarfsfalle sofort zu verlassen.                               1, 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)
5. Unbeschadet dieser Platzordnung können erforderliche wei-          in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-
   tere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Besei-      1, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 19. Dezember
   tigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum            2014 (GVBl. S. 332), und des § 1 der Landesverordnung über die
   erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisun-            Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden in der Fassung
   gen der Polizei, des Ordnungsdienstes oder Mitarbeitern des        vom 31. Oktober 1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geän-
   Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisun-   dert durch Art. 9 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S.
   gen die über Lautsprecher erfolgen.                                280), sowie § 91 Abs. 1 Nr. 1 POG und des § 1 Abs. 1 des Lan-
                                                                      desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember
6. Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert,
                                                                      1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3, zuletzt geändert durch Art. 3 des
   Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht
                                                                      Gesetzes vom 27. Oktober 2011 (GVBl. S. 358), in Verbindung mit §
   wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfall-
                                                                      35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fas-
   behältern zu entsorgen.
                                                                      sung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                 -6-                                    Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020
Art. 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), erlässt die          stätten und jeweiligen Verkaufsstellen keine branntweinhaltigen
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - örtliche Ordnungsbe-                   Getränke, da das entsprechende Verbot des Jugendschutzgesetzes
hörde - folgende                                                              ganz überwiegend beachtet wird. Aus diesem Grund und auch aus
Allgemeinverfügung:                                                           finanziellen Gründen heraus, bringen die insbesondere jugendli-
1. Anlässlich des Faschingsumzuges am 23.02.2020 in Berg                      chen Besucher alkoholische Getränke in großem Mengen zur Ver-
     (Pfalz) ist es ab 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr verboten, im in Satz           anstaltung mit, um sie dort zu konsumieren. Mit der Enthemmung
     2 näher bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte harte                durch den Alkoholgenuss gehen regelmäßig Sicherheitsverstöße
     alkoholhaltige Getränke oder Mixgetränke mit hartem Alko-                (z.B. Sachbeschädigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen
     hol in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzehren.             des Verkehrs durch - zerschlagene - Flaschen, Lärmbelästigun-
     Ebenso wird das Mitführen von Glasbehältnissen untersagt.                gen, Alkoholkonsum durch Jugendliche) einher. Aufgrund der
     Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf sämtliche öffentli-            vorhandenen Wissensbasis besteht ein kausaler Zusammenhang
     chen Straßen und öffentlichen Anlagen innerhalb der bebau-               zwischen dem Schaden und dem verbotenen Verhalten.
     ten Ortslage der Ortsgemeinde Berg (Pfalz). An den Zugängen              Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der
     zum öffentlichen Bereich werden Hinweisschilder mit der                  Rechte der Gaststättenbetreiber konnte von einer Erstreckung des
     Aufschrift „Faschingsumzug - Alkoholmitbringverbot“ ange-                Ausschankverbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschank-
     bracht.                                                                  stellen abgesehen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
                                                                              wurde das Alkoholverbot auch zeitlich und räumlich begrenzt, weil
     Von dem Verbot nach Nr. 1 räumlich ausgenommen sind gaststät-
                                                                              die beschriebenen Sicherheitsverstöße regelmäßig nur während
     tenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstellen.
                                                                              des Fastnachtsumzuges und auf der Abschlussveranstaltung, wo
2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach                     sich die Jugendlichen treffen und die Musik spielt, auftreten.
     Nr. 1 wird unmittelbarer Zwang in Form der Wegnahme der                  Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und angemessen, die
     unrechtmäßig mitgeführten alkoholhaltigen Getränke oder                  unzulässig mitgeführten alkoholischen Getränke oder Glasgefäße
     Glasgefäße und deren sofortige Verwertung angedroht.                     durch Anwendung unmittelbaren Zwangs wegzunehmen.
3. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen                Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 1
     oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weiterge-                Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet. In Ansehung der betroffenen hoch-
     hende Anordnungen zu treffen.                                            wertigen Rechtsgüter - insbesondere Gesundheit und körperliche
4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im                Unversehrtheit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten -
     öffentlichen Interesse angeordnet.                                       muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei
5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntma-                   Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt
     chung folgenden Tag als bekannt gemacht.                                 werden können. Dem gegenüber steht, dass in der Abwägung
Begründung:                                                                   geringer einzuschätzende Interesse der Besucher, uneinge-
Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde               schränkt Alkohol konsumieren zu können sowie das wirtschaftli-
und der Kreisverwaltung Germersheim als zuständiger Behörde                   che Interesse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für
für den Jugendschutz kam es in den vergangenen Jahren bei Fast-               alkoholische Getränke. Diese Interessen müssen indes hinter dem
nachtsumzügen zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbe-                 Interesse am effektiven Schutz der oben genannten hochwertigen
sondere unter den Jugendlichen. Auch beim Faschingsumzug in                   Rechtsgüter zurücktreten. Außerdem handelt es sich vorliegend
Neuburg am Rhein mussten im vergangenen Jahr stark alkoholi-                  um eine termingebundene Veranstaltung, so dass die Wirksamkeit
sierte Jugendliche ärztlich behandelt werden.                                 der Anordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gewährleistet
Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der                   sein muss.
neben den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anläss-               Rechtsbehelfsbelehrung:
lich anderer großer Fastnachtsumzüge berücksichtigt                           Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekannt-
wurden, wäre - ohne Erlass dieser Allgemeinverfügung - auch in                gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift-
diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren für die öffentliche                lich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Sicherheit zu rechnen.                                                        Hagenbach, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, einzulegen.
Erfahrungsgemäß führt der Konsum von hochprozentigem Alko-                    Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
hol sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und               bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767
Sachbeschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren                    Hagenbach oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an vg-
Nahbereich. Angesichts dessen ist es erforderlich dort das Mitfüh-            hagenbach@poststelle.rlp.de. erhoben werden.
ren und den Verzehr alkoholischer Getränke zu beschränken. Der                Hagenbach, den 06.01.2020
räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche,               Verbandsgemeindeverwaltung
innerhalb derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus
                                                                              Ordnungsamt
resultierender gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum
Vandalismus zu erwarten ist.
Dieses Verbot wird auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ord-                ◗◗ Voranzeige der Ortsgemeinderatssit-
nungsbehördengesetzes (POG) gestützt. Danach können die allge-
meinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen,                       zung
um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche               Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg
Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Gefahr                sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass
liegt hier vor. Erfahrungsgemäß erhalten Jugendliche in den Gast-             am

             Herausgeber:		                  Reinhold Kuntz, Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
             		                              76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20                                     Impressum
             		                              Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de
             		                              Annahmeschluss: dienstags 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde
             Druck:		                        Druckhaus WITTICH KG
             Verlag:		                       LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:		                    54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             		                              Tel. 06502 9147-0 oder 240
             Verantwortlich:                                                                Erscheinungsweise: wöchentlich
             amtlicher Teil:		               Reinhold Kuntz                                 Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
             übriger Teil:		                 Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                   Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
             Anzeigen:		                     Melina Franklin, Produktionsleiterin
             Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
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Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                           -7-                             Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020
               dienstag, dem 28. Januar 2020                           4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im
eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie               öffentlichen Interesse angeordnet.
Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie             5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntma-
sich diesen Termin vor.                                                     chung folgenden Tag als bekannt gemacht.
                                                                       Begründung:
                                                                       Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde
◗◗ Welche Betreuungsform                                               und der Kreisverwaltung Germersheim als zuständiger Behörde
   ist für mein Kind die richtige?                                     für den Jugendschutz kam es in den vergangenen Jahren bei Fast-
Der Schülerhort der Waldkinder und die betreuende Grundschule          nachtsumzügen zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbe-
laden interessierte Eltern, deren Kinder im Jahr 2020 in Berg          sondere unter den Jugendlichen. Auch beim Faschingsumzug in
eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung am Don-         Neuburg am Rhein mussten im vergangenen Jahr stark alkoholi-
nerstag, dem 30. Januar 2020, von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr in die         sierte Jugendliche ärztlich behandelt werden.
Räume des Hortes Berg ein. Im Mittelpunkt stehen die Arbeits-          Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der
weise, der Anmeldevorgang wie auch die Besichtigung der Räum-          neben den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anläss-
lichkeiten beider Einrichtungen an.                                    lich anderer großer Fastnachtsumzüge berücksichtigt
An diesem Tag besteht die Möglichkeit, Ihr Kind im Hort anzu-          wurden, wäre - ohne Erlass dieser Allgemeinverfügung - auch in
melden.                                                                diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren für die öffentliche
                                                                       Sicherheit zu rechnen.

                     H
                                                                       Erfahrungsgemäß führt der Konsum von hochprozentigem Alko-
                                                                       hol sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und
                                                                       Sachbeschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren
                            AGENBACH                                   Nahbereich. Angesichts dessen ist es erforderlich dort das Mitfüh-
                                                                       ren und den Verzehr alkoholischer Getränke zu beschränken. Der
                                                                       räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche,
            Stadtbürgermeister Christian Hutter                        innerhalb derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus
               Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18,                    resultierender gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum
    Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr         Vandalismus zu erwarten ist.
             Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18:                  Dieses Verbot wird auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ord-
       Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr            nungsbehördengesetzes (POG) gestützt. Danach können die allge-
                   und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr                       meinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen,
  Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de      um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche
                                                                       Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Gefahr
                                                                       liegt hier vor. Erfahrungsgemäß erhalten Jugendliche in den Gast-
◗◗ Öffentliche Bekanntmachung                                          stätten und jeweiligen Verkaufsstellen keine branntweinhaltigen
   der ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügung                         Getränke, da das entsprechende Verbot des Jugendschutzgesetzes
                                                                       ganz überwiegend beachtet wird. Aus diesem Grund und auch aus
   anlässlich des Faschingsumzuges am 25.02.2020                       finanziellen Gründen heraus, bringen die insbesondere jugendli-
   in Hagenbach                                                        chen Besucher alkoholische Getränke in großem Mengen zur Ver-
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs.    anstaltung mit, um sie dort zu konsumieren. Mit der Enthemmung
1, 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)           durch den Alkoholgenuss gehen regelmäßig Sicherheitsverstöße
in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-          (z.B. Sachbeschädigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen
1, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 19. Dezember         des Verkehrs durch - zerschlagene - Flaschen, Lärmbelästigun-
2014 (GVBl. S. 332), und des § 1 der Landesverordnung über die         gen, Alkoholkonsum durch Jugendliche) einher. Aufgrund der
Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden in der Fassung          vorhandenen Wissensbasis besteht ein kausaler Zusammenhang
vom 31. Oktober 1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geän-        zwischen dem Schaden und dem verbotenen Verhalten.
dert durch Art. 9 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S.        Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der
280), sowie § 91 Abs. 1 Nr. 1 POG und des § 1 Abs. 1 des Lan-          Rechte der Gaststättenbetreiber konnte von einer Erstreckung des
desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember             Ausschankverbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschank-
1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3, zuletzt geändert durch Art. 3 des      stellen abgesehen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
Gesetzes vom 27. Oktober 2011 (GVBl. S. 358), in Verbindung mit §      wurde das Alkoholverbot auch zeitlich und räumlich begrenzt, weil
35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fas-        die beschriebenen Sicherheitsverstöße regelmäßig nur während
sung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch      des Fastnachtsumzuges und auf der Abschlussveranstaltung, wo
Art. 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), erlässt die   sich die Jugendlichen treffen und die Musik spielt, auftreten.
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - örtliche Ordnungsbe-            Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und angemessen, die
hörde - folgende                                                       unzulässig mitgeführten alkoholischen Getränke oder Glasgefäße
Allgemeinverfügung:                                                    durch Anwendung unmittelbaren Zwangs wegzunehmen.
1. Anlässlich des Faschingsumzuges am 25.02.2020 in Hagen-             Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 1
     bach ist es ab 12.30 Uhr bis 20.00 Uhr verboten, im in Satz       Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet. In Ansehung der betroffenen hoch-
     2 näher bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte harte         wertigen Rechtsgüter - insbesondere Gesundheit und körperliche
     alkoholhaltige Getränke oder Mixgetränke mit hartem Alko-         Unversehrtheit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten -
     hol in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzehren.      muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei
     Ebenso wird das Mitführen von Glasbehältnissen untersagt.         Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt
     Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf sämtliche öffentli-     werden können. Dem gegenüber steht, dass in der Abwägung
     chen Straßen und öffentlichen Anlagen innerhalb der bebauten      geringer einzuschätzende Interesse der Besucher, uneinge-
     Ortslage der Stadt Hagenbach. An den Zugängen zum öffent-         schränkt Alkohol konsumieren zu können sowie das wirtschaftli-
     lichen Bereich werden Hinweisschilder mit der Aufschrift          che Interesse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für
     „Faschingsumzug - Alkoholmitbringverbot“ angebracht.              alkoholische Getränke. Diese Interessen müssen indes hinter dem
     Von dem Verbot nach Nr. 1 räumlich ausgenommen sind gast-         Interesse am effektiven Schutz der oben genannten hochwertigen
     stättenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstel-       Rechtsgüter zurücktreten. Außerdem handelt es sich vorliegend
     len.                                                              um eine termingebundene Veranstaltung, so dass die Wirksamkeit
2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach              der Anordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gewährleistet
     Nr. 1 wird unmittelbarer Zwang in Form der Wegnahme der           sein muss.
     unrechtmäßig mitgeführten alkoholhaltigen Getränke oder           Rechtsbehelfsbelehrung:
     Glasgefäße und deren sofortige Verwertung angedroht.              Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekannt-
3. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen         gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift-
     oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weiterge-         lich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung
     hende Anordnungen zu treffen.                                     Hagenbach, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, einzulegen.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -8-                              Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift         1.1. Alkohol nach Definition der hierfür erlassenen Allgemein-
bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767               verfügung.
Hagenbach oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an vg-           1.2. Glasgefäße, Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder fär-
hagenbach@poststelle.rlp.de. erhoben werden.                             bende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art
Hagenbach, den 06.01.2020                                                nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von
Verbandsgemeindeverwaltung                                               Sachen geeignet sind.
Ordnungsamt                                                              1.3. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere
                                                                         Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr
                                                                         für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegen-
◗◗ Platzordnung                                                          stände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt
                                                                         werden kann, wie z. B. Transparente, Fahnen an Stangen
   für die Abschlussveranstaltung des                                    oder Halterungen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, große
   Faschingsumzugs am 25.02.2020 am Festplatz in                         Taschen, Rucksäcke und Reisekoffer.
   Hagenbach                                                             1.4. Fahnen und Transparente mit Aufforderungen oder Aus-
                                                                         sagen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten
   §1                                                                    Sitten verstoßen.
   Aufenthalt                                                            1.5. Druckluftfanfaren oder Gashupen.
1. Mit dem Zutritt in den Veranstaltungsbereich erkennt der              1.6. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradi-
   Besucher die Platzordnung an.                                         kales, politisches oder sonstiges extremistisches Propagan-
2. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereiches                 damaterial.
   besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ord-           1.7. Kampfhunde.
   nungsdienst, Mitarbeiter des Veranstalters oder die Polizei die
   Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.         2. Verboten ist weiterhin:
3. Der Veranstalter regelt und begrenzt das Befahren des Veran-          2.1. das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für
   staltungsgeländes mit Umzugswagen und deren Anzahl.                   allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlage-
                                                                         teilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und anderer
   §2                                                                    Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume,
   Veranstaltungsbereich                                                 Masten aller Art und Dächer sowie Verkaufsstände.
                                                                         2.2. das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die
1. Der Veranstaltungsbereich erstreckt sich über den Bereich             erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind
   des Festplatzes bis zu den Schulanlagen sowie der gesamten            (z. B. den Sanitätsbereich im Kulturzentrum).
   Umzugsstrecke.                                                        2.3. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradi-
   §3                                                                    kales sowie sonstige extremistisches Gedankengut zu äußern,
   eingangskontrolle                                                     durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material
                                                                         zu verbreiten.
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berech-           2.4. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische
   tigt, die Besucher - auch mit technischen Hilfsmitteln - auf die      Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuer-
   Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin              werkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
   zu durchsuchen und diese sicherzustellen.                             2.5. ohne Genehmigung Waren zu verkaufen oder anzubieten,
   §4                                                                    Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder
                                                                         Sammlungen durchzuführen.
   Verhalten im Veranstaltungsbereich                                    2.6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschä-
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu               digen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in
   verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder             anderer Weise zu verunstalten.
   -mehr als nach den Umständen unvermeidbar- behindert oder             2.7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw.
   belästigt werden. Zudem haben sich alle Besucher im Ver-              in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von
   anstaltungsbereich so zu verhalten, dass keine sich auf dem           Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
   Veranstaltungsgelände befindenden Einrichtungen beschädigt
   oder zerstört werden.                                                 §6
2. Der Sicherheitsdienst ist befugt, randalierende oder in ande-         Gültigkeitsdauer
   rer Art und Weise auffällige Gäste ein Platzverbot zu erteilen,    Diese Platzordnung gilt während des gesamten Umzugs und der
   bzw. den Zutritt zu verweigern.                                    Abschlussveranstaltung.
3. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdiens-
   tes, des Veranstalters, der Mitarbeiter des Veranstalters und      ◗◗ Voranzeige der Stadtratssitzung
   sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der         Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Hagenbach sowie
   Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- und Sanitätsdiens-        der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am
   tes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über
   Lautsprecher erfolgen.                                                          donnerstag, dem 30. Januar 2020
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Die im Veranstal-      eine Stadtratssitzung geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung
   tungsbereich mit Besuchern versperrten Rettungswege sind           werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich
   im Bedarfsfalle sofort zu verlassen.                               diesen Termin vor.
5. Unbeschadet dieser Platzordnung können erforderliche wei-
   tere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Besei-
                                                                      ◗◗ rückblick Neujahrsempfang
   tigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum
   erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisun-
   gen der Polizei, des Ordnungsdienstes oder Mitarbeitern des
   Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisun-
   gen die über Lautsprecher erfolgen.
6. Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert,
   Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht
   wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfall-
   behältern zu entsorgen.
   §5
   Verbote
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände und
   Sachen untersagt:                                                  Alle anwesenden Geehrten auf einem Bild
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                       -9-                                Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020
   Liebe mitbürgerinnen und mitbürger,
gemeinsam mit meinen Beigeordneten und den weiteren Beteilig-                        Herzliche Einladung zum
                                                                        SENIORENNACHMITTAG
ten, blicke ich erfreut auf den Neujahrsempfang am vergangenen
Sonntag zurück. Wir freuen uns sehr über den tollen Zuspruch der
Veranstaltung. Die weit über 400 Gäste erlebten trotz eines fast
dreistündigen Programms einen kurzweiligen Abend. Die Redner
der Grußworte und Ansprachen gingen auf verschiedene Themen
                                                                                     der Stadt Hagenbach
rund um das gesellschaftliche Leben in und um Hagenbach ein.
Wir durften die Erfolge, Verdienste, Leistungen und Treue von so
vielen Hagenbachern ehren. Hervorheben möchte ich hier Karl            Sonntag 9. Februar ab 14.30 Uhr
Münzing, dem als vierter Bürger nach den Herren Vogel, Brandt
und Dreizehnter die zweithöchste Auszeichnung der Stadt zu Teil                  Kulturzentrum Hagenbach
wurde. Ihm wurde die Rudolf von Habsburg Medaille für seine
Jahrzehntelangen Verdienste überreicht. Es gibt so viele Men-
schen, die unser Hagenbach mit zu dem machen, was es ist. Im            Kommen Sie vorbei uns freuen Sie sich auf ein buntes
Rahmen des Neujahrsempfangs ist es Zeit Danke zu sagen für das        Unterhaltungsprogramm, welches wir Ihnen bieten wollen.
Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen. Die schwung-
volle Begleitung des Musikverein Rheingold, der moderne Gesang
                                                                          Bei Kaffee und Kuchen, einem Glas Wein und einem
des Chorwerk und die phänomenale Darbietung der Tanzschule
Danzante waren sozusagen das i-Tüpfelchen des Abends. Es war           gemeinsamen Essen am frühen Abend, wollen wir ein paar
uns eine pure Freude und im Vorfeld ein wichtiges Anliegen, Ihnen               schöne Stunden zusammen verbringen.
liebe Gäste, ein ansprechendes Programm anzubieten, um dem
Rahmen einen würdigen Anlass zu geben. Herzlichen Dank für                      Unser Seniorenteam bietet einen Fahrdienst an.
Ihre Geduld im ausgedehnten Programm. Wir wollen solche Veran-        Bitte setzen Sie sich mit Frau Doris Meyer Tel. 1582 in Verbindung.
staltungen so attraktiv und kurzweilig wie möglich anbieten. Sehr
gerne erwarten wir Ihre Beteiligung mit einer ehrlichen Rückmel-
dung. Wir sind bestrebt uns stets selbst zu reflektieren. Egal ob
Stadtratssitzung, Bürgersprechstunde oder kulturelle Veranstal-
tungen. Bleiben Sie interessiert am Geschehen in Hagenbach und
haben Sie ein gutes Jahr 2020.                                              Ihr Stadtbürgermeister
                                                                            Christian Hutter
                                                                             Mit den Beigeordneten
                                                                        und den Mitgliedern des Stadtrates

                                                                    ◗◗ Bauarbeiten in der Friedhofstraße
                                                                       in Hagenbach
                                                                    Die Firma Gross hat den Auftrag erhalten, die Friedhofstraße in
                                                                    Hagenbach von der Einmündung Friedenstraße (alter Friedhof)
                                                                    bis zur Einmündung in der Habsburgerallee voll auszubauen. Der
                                                                    erste Bauabschnitt wird von der Habsburgerallee bis einschließ-
                                                                    lich der Einmündung Mozartstraße sein. Die Arbeiten zum Aus-
                                                                    bau des 1. Bauabschnittes beginnen am Montag, dem 20. Januar
                                                                    2020. Hierzu bitten wir die Anwohner darum, die Fahrzeuge ab
                                                                    dem 20.01.2020 außerhalb des geplanten Bauabschnittes zu
                                                                    parken. Die Mülleimer werden am 20.01.2020 noch wie gewohnt
Überreichung der Rudolf-von-Habsburg Medaille an Karl Münzing       abgeholt. Alle Anlieger werden über die weitere Vorgehensweise
                                                                    noch gesondert informiert. Wir bitten um Beachtung und um Ihr
                                                                    Verständnis, dass es während der Bauarbeiten zu Behinderungen
◗◗ einladung zum Seniorennachmittag                                 mit verbundenen Umleitungen im Straßenverkehr kommen wird.
Am Sonntag, dem 9. Februar 2020, findet nachmittags ab 14:30        Während der Bauphase ist es immer mal wieder erforderlich, dass
Uhr im Kulturzentrum „Am Stadtrand“ der Seniorennachmittag der      das Wasser abgestellt wird. Die Werke der VG Hagenbach infor-
Stadt Hagenbach statt. Dazu laden wir die Seniorinnen und Senio-    mieren hierüber ebenfalls die Anwohner. Die Bushaltestelle in der
ren ab 70, bis Jahrgang 1949, der Stadt Hagenbach recht herzlich    Friedhofstraße entfällt für den Zeitraum der Bauarbeiten. In dieser
ein. In geselliger Runde, bei leckerem kulinarischen Angebot und    Zeit wird in der Friedenstraße in Höhe der Fußgängerampel auf
buntem Programm, wollen wir ein paar unbeschwerte Stunden           beiden Straßenseiten eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.
verbringen. Lassen Sie sich überraschen. Unser Seniorenteam         Die Gesamtmaßnahme der Bauarbeiten des 1. und 2. Bauabschnit-
bietet einen kostenfreien Fahrdienst hierzu an. Bitte melden Sie    tes wird bis ca. Ende Oktober 2020 andauern.
sich vorab bei Doris Meyer unter Tel. 1582.

 ◗◗ In eigener Sache
 Wenn Sie kein “Amtsblatt
 der Verbandsgemeinde Hagenbach”                                                 Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach
 bekommen haben ...                                                      Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen
                                                                       Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
 Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt                          Seniorenbüro: Tel. 07273 / 919368
 der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:                                         Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582
                                                                         sowie unter der E-Mail Adresse: senioren@hagenbach.de
                    06502/9147-800.
            Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:                 DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...
              vertrieb@wittich-foehren.de                             Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de!
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                              - 10 -                            Ausgabe 3/2020 I 17. Januar 2020

                        N     euBurG
                                                                            Erfahrungsgemäß führt der Konsum von hochprozentigem Alko-
                                                                            hol sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und
                                                                            Sachbeschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren
                                                                            Nahbereich. Angesichts dessen ist es erforderlich dort das Mitfüh-
                                                                            ren und den Verzehr alkoholischer Getränke zu beschränken. Der
                  Ortsbürgermeister Hermann Knauß                           räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche,
                 Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50:                   innerhalb derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus
     Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr        resultierender gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum
       Telefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: info@neuburg-am-rhein.de          Vandalismus zu erwarten ist.
                          Öffnungszeiten Rathaus:                           Dieses Verbot wird auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ord-
                      Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                        nungsbehördengesetzes (POG) gestützt. Danach können die allge-
                                                                            meinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen,
                                                                            um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche
                                                                            Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Gefahr
◗◗ Öffentliche Bekanntmachung der ord-                                      liegt hier vor. Erfahrungsgemäß erhalten Jugendliche in den Gast-
   nungsbehördlichen Allgemeinverfü-                                        stätten und jeweiligen Verkaufsstellen keine branntweinhaltigen
                                                                            Getränke, da das entsprechende Verbot des Jugendschutzgesetzes
   gung anlässlich des Faschingsumzuges                                     ganz überwiegend beachtet wird. Aus diesem Grund und auch aus
                                                                            finanziellen Gründen heraus, bringen die insbesondere jugendli-
      am 24.02.2020 in Neuburg am rhein                                     chen Besucher alkoholische Getränke in großem Mengen zur Ver-
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs.         anstaltung mit, um sie dort zu konsumieren. Mit der Enthemmung
1, 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)                durch den Alkoholgenuss gehen regelmäßig Sicherheitsverstöße
in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-               (z.B. Sachbeschädigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen
1, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 19. Dezember              des Verkehrs durch - zerschlagene - Flaschen, Lärmbelästigun-
2014 (GVBl. S. 332), und des § 1 der Landesverordnung über die              gen, Alkoholkonsum durch Jugendliche) einher. Aufgrund der
Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden in der Fassung               vorhandenen Wissensbasis besteht ein kausaler Zusammenhang
vom 31. Oktober 1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geän-             zwischen dem Schaden und dem verbotenen Verhalten.
dert durch Art. 9 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S.             Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der
280), sowie § 91 Abs. 1 Nr. 1 POG und des § 1 Abs. 1 des Lan-               Rechte der Gaststättenbetreiber konnte von einer Erstreckung des
desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember                  Ausschankverbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschank-
1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3, zuletzt geändert durch Art. 3 des           stellen abgesehen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
Gesetzes vom 27. Oktober 2011 (GVBl. S. 358), in Verbindung mit §           wurde das Alkoholverbot auch zeitlich und räumlich begrenzt, weil
35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fas-             die beschriebenen Sicherheitsverstöße regelmäßig nur während
sung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch           des Fastnachtsumzuges und auf der Abschlussveranstaltung, wo
Art. 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), erlässt die        sich die Jugendlichen treffen und die Musik spielt, auftreten.
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - örtliche Ordnungsbe-                 Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und angemessen, die
hörde - folgende                                                            unzulässig mitgeführten alkoholischen Getränke oder Glasgefäße
      Allgemeinverfügung:                                                   durch Anwendung unmittelbaren Zwangs wegzunehmen.
                                                                            Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 1
1.   Anlässlich des Faschingsumzuges am 24.02.2020 in Neuburg               Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet. In Ansehung der betroffenen hoch-
     am Rhein ist es ab 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr verboten, im in             wertigen Rechtsgüter - insbesondere Gesundheit und körperliche
     Satz 2 näher bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte               Unversehrtheit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten -
     harte alkoholhaltige Getränke oder Mixgetränke mit hartem              muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei
     Alkohol in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzeh-          Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt
     ren. Ebenso wird das Mitführen von Glasbehältnissen unter-             werden können. Dem gegenüber steht, dass in der Abwägung
     sagt. Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf sämtliche              geringer einzuschätzende Interesse der Besucher, uneinge-
     öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen innerhalb der            schränkt Alkohol konsumieren zu können sowie das wirtschaftli-
     bebauten Ortslage der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein. An                che Interesse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für
     den Zugängen zum öffentlichen Bereich werden Hinweisschil-             alkoholische Getränke. Diese Interessen müssen indes hinter dem
     der mit der Aufschrift „Faschingsumzug - Alkoholmitbring-              Interesse am effektiven Schutz der oben genannten hochwertigen
     verbot“ angebracht.                                                    Rechtsgüter zurücktreten. Außerdem handelt es sich vorliegend
Von dem Verbot nach Nr. 1 räumlich ausgenommen sind gaststät-               um eine termingebundene Veranstaltung, so dass die Wirksamkeit
tenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstellen.                  der Anordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gewährleistet
2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach                   sein muss.
     Nr. 1 wird unmittelbarer Zwang in Form der Wegnahme der                Rechtsbehelfsbelehrung:
     unrechtmäßig mitgeführten alkoholhaltigen Getränke oder                Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekannt-
     Glasgefäße und deren sofortige Verwertung angedroht.                   gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift-
3. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen              lich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung
     oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weiterge-              Hagenbach, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, einzulegen.
     hende Anordnungen zu treffen.                                          Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im              bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767
     öffentlichen Interesse angeordnet.                                     Hagenbach oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an vg-
                                                                            hagenbach@poststelle.rlp.de. erhoben werden.
5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntma-
     chung folgenden Tag als bekannt gemacht.                               Hagenbach, den 06.01.2020
Begründung:                                                                 Verbandsgemeindeverwaltung
Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde             Ordnungsamt
und der Kreisverwaltung Germersheim als zuständiger Behörde
für den Jugendschutz kam es in den vergangenen Jahren bei Fast-
nachtsumzügen zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbe-
                                                                            ◗◗ Platzordnung für die Abschlussveran-
sondere unter den Jugendlichen. Auch beim Faschingsumzug in                    staltung des Faschingsumzugs
Neuburg am Rhein mussten im vergangenen Jahr stark alkoholi-
sierte Jugendliche ärztlich behandelt werden.                                    am 24.02.2020 am rathausplatz in Neuburg am
Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der                      rhein
neben den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anläss-                  §1
lich anderer großer Fastnachtsumzüge berücksichtigt
                                                                                 Aufenthalt
wurden, wäre - ohne Erlass dieser Allgemeinverfügung - auch in
diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren für die öffentliche              1.   Mit dem Zutritt in den Veranstaltungsbereich erkennt der
Sicherheit zu rechnen.                                                           Besucher die Platzordnung an.
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