BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz - Vogtlandhalle startet mit neuen Highlights in die kommende Spielzeit
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27. Jahrgang Ausgabe 10/2019 BÜRGERMAGAZIN 04. Oktober 2019 Amtsblatt der Stadt Greiz Vogtlandhalle startet in Das Veranstalter- Team informiert Amtliche Bekanntmachungen mit neuen Highlights eit Seite 7 ab Seite 10 die kommende Spielz
Die Stadtverwaltung informiert 2 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang Aktuelles Foto-Mustertafel für das Passbild, die anfallenden Gebühren sowie die zu- ständige Stelle mit Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Sollten für eine Dienstleistung Formulare notwendig sein, finden Sie auch diese am Ende der Leistungsbeschreibung. Für immer mehr Dienstleistungen haben Sie außerdem auch die Möglichkeit einer komplett elektronischen Antrag- stellung. Von der Leistungsbeschreibung der Gewerbeanmeldung kommen Sie beispielsweise direkt in das Thüringer Antragssystem für Verwaltungs- leistungen. Hier können Sie die Gewerbeanmeldung digital einreichen und so den Weg in die Behörde einsparen. Derzeit können fast 50 Verwaltungs- vorgänge digital abgewickelt werden und das Angebot wird Stück für Stück ausgebaut. Einen direkten Kontakt zur Verwaltung haben Sie über den Rückruf- service. Wenn Sie uns in das Formular ein paar Stichpunkte zu Ihrem An- liegen übermitteln, organisieren wir einen Rückruf durch einen Mitarbeiter www.greiz.de des zuständigen Fachbereiches. Wir bemühen uns, die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in ord- Wie gut kennen Sie eigentlich unsere Internetseiten? Auf den ersten nungsgemäßem Zustand zu halten. Sollten Sie trotzdem einen Mangel fest- Blick sieht man hier Tourismus & Kultur und meistgenutzt ist wohl unser stellen, sind wir für Ihre Hinweise und Anregungen per online - Mängel- Veranstaltungskalender. Aber auch der Bereich Verwaltung hat einiges meldung dankbar. zu bieten. Hier finden Sie beispielsweise alle unsere Stellenausschreibungen sowie die Sprechzeiten und Informationen unserer Fachbereiche. Im Be- Damit Sie die vorgenannten Informationen und Services auch auf Ihrem hördenwegweiser haben Sie zudem die Möglichkeit, sich über unsere mobilen Gerät nutzen können, haben wir unsere Internetseiten komplett Dienstleistungen zu informieren. Dort erhalten Sie detaillierte Auskünfte in einem sogenannten Responsive-Design gestaltet (siehe Titelbild). und die meisten Fragen können bereits vor dem Gang in die Behörde be- antwortet werden. Tippen Sie doch im Feld Dienstleistungen beispielsweise Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Internetseiten rege nutzen einmal Personalausweis ein und Sie sehen sofort alle Informationen, von und sind für Hinweise und Fragen zum Thema rund um die Uhr unter der Voraussetzung für die Erteilung über die Gültigkeit bis hin zu einer sv@greiz.de erreichbar. Liebe Greizerinnen und zur Verfügung stehen. Der Grund: Ein Darle- Vereinen und Interessensvertretern kurz-, - hen aus der Städtebauförderung für den Bau mittel und langfristige Ziele für unser Greiz de- Greizer, der Vogtlandhalle ist in einen Zuschuss umge- finieren. Es sollen alle Konzepte der Stadt auf wandelt worden. Eine tolle Sache für uns. Eine den Prüfstein, um zu sehen, wo Zielstellungen entsprechende Prioritätenliste wurde erstellt zu hinterfragen sind, was veraltet ist und wel- mit dem Haushaltsbeschluss in der jüngsten und mit dem Ministerium abgestimmt. chen Stand wir erreichen konnten. Die Ände- Stadtratssitzung haben wir für Greiz eine große rung der Verkehrsführung in der Innenstadt Hürde genommen. Das heißt, die Finanzen des Ein großes Thema - und das völlig zu Recht - verbunden mit einigen Parkplätzen mehr kam laufenden Jahres stehen auf soliden Füßen. Bis sind die Schrottimmobilien in der Stadt, die uns gut an. Die Straßensperrungen wegen der dahin war es auch für mich persönlich ein allen das Leben schwer machen. Im Jahr 2018 Schrottimmobilien sind unschön, aber notwen- schwerer Weg. Meine Verhandlungen mit dem bis laufend sind für die Sicherung der Häuser dig. In Sachen Wirtschaftsförderung lernte ich Ministerpräsidenten, dem Innenminister und 527 607 Euro aufgewendet und abgerechnet durch regelmäßige Firmenbesuche viele auf- dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes worden, während für 2020 bereits mit 932 000 geschlossene und innovative Geschäftsleute hatten schließlich Erfolg und brachten 1,4 Mil- Euro fast der doppelte Betrag vorgesehen ist. mit ihren Plänen und Problemen kennen. Un- lionen Euro mehr in die Stadtkasse. Der Effekt: Großes Augenmerk richten wir im Rathaus auf ternehmen wie Profol, Spaleck oder Küba Durch die Zahlung können wir vier Jahre frü- ein entsprechendes Management zum Thema konnten wir als Partner für Erweiterungen be- her als geplant raus aus der Haushaltssiche- Schrottimmobilien, um mit den jeweiligen Ei- gleiten. Für ein neues Gewerbegebiet in der rung und sind als Stadt ab 2020 wieder frei in gentümern zu effektiven Lösungen zu kom- Goldenen Aue mit 12 000 Quadratmetern, das unseren finanziellen Entscheidungen. Das ist ein Riesenschritt, um alte Verbindlichkeiten men. Ende 2020 bezugsfertig sein soll, ist es uns ge- abhaken zu können. lungen, die Fördermitteltöpfe für Gewerbean- Schön, dass wir die Hochzeit mit Neumühle siedlungen und Hochwasserschutz zu kombi- Unterm Strich haben wir in diesem Jahr 31 unter Dach und Fach bringen konnten. Diese nieren. Millionen Euro im Verwaltungshaushalt der Fusion bringt eine Mitgift von 2 Millionen Euro Stadt und mehr als 21 Millionen Euro im Ver- in die Region. Mit offensiver Informationspolitik sind, davon mögenshaushalt. bin ich überzeugt, die Maßnahmen der Stadt- Liebe Greizerinnen und Greizer, über ein Jahr verwaltung schon etwas transparenter gewor- So sind beispielsweise für Straßen, Brücken und ist seit meinem Amtsantritt im Greizer Rathaus den. Ich möchte Sie, liebe Greizerinnen und Stützmauern 2,3 Millionen Euro vorgesehen, vergangen. Der Haushaltsbeschluss eröffnet Greizer, erneut ehrlichen Herzens dazu einla- in die Kindertagesstätten werden 844 000 Euro uns gemeinsam wichtige Perspektiven. Einen den, sich einzubringen, Sorgen und Probleme investiert, die Baumaßnahmen im Rahmen des gewissen finanziellen Spielraum für 2019 in den Bürgersprechstunden einzubringen. Hochwasserschutzes belaufen sich auf 9,8 Mil- konnte ich durch geschickte Verhandlungs- Und den Weg des gemeinsamen Miteinanders lionen Euro. führung schon erreichen. Auch die Fusion mit mit mir für Greiz weiter zu gehen. Neumühle bringt Zählbares aufs Haben-Konto. Eine gute Nachricht gibt es für die Kinderta- Natürlich hole ich mir als Neueinsteiger in der Herzlichst gesstätten in Trägerschaft der Stadt Greiz: Für Kommunalpolitik auch so manche blutige die nächsten Jahre werden rund 4,3 Millionen Nase. In einer Zukunftswerkstatt wollen wir C Euro zusätzlich für die Ausstattung der Kitas fraktionsübergreifend und gemeinsam mit Ihr Alexander Schulze M Y K
Die Stadtverwaltung informiert 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 3 Aktuelles Geschäftserweiterung rechtzeitig fertig 30 Jahre Friedliche Für Marlen und Jörg Kniebel war es ein ganz besonderer Abend, als sie gemeinsam mit Bür- germeister Alexander Schulze anlässlich ihrer Geschäftserweiterung den symbolischen Bandschnitt Revolution in Greiz vornahmen. Im März vorigen Jahres eröffneten sie nach dem Umzug ihr neues Geschäft EP Kniebel Am 28. Oktober 2019 jährt sich zum 30. in der Greizer Altstadtgalerie. Jörg Kniebel hatte das Unternehmen damals von seinem Vater Peter Mal die erste genehmigte Demonstration Kniebel übernommen. Für die Erweiterung des Geschäftes wurde ein Wanddurchbruch vorge- gegen das SED-Regime. Der Greizer Rudolf nommen. Handwerker und Mitarbeiter arbeiteten auf Hochtouren und wurden noch rechtzeitig Kuhl hatte trotz drohender Repressalien zum Start von „Sekt in the City“ fertig. Auf der zusätzlich gemieteten Verkaufsfläche von 55 Qua- den Mut, diese Kundgebung bei der Stadt- dratmeter wird alles rund um die Küche von WMF angeboten. Gemeinsam mit den Kunden wurde verwaltung anzumelden. Zum Erstaunen bis nach Mitternacht die Eröffnung im und vor dem Geschäft gefeiert. vieler Menschen wurde sie genehmigt – Es war die erste in der DDR und sie blieb fried- Bürgermeister Alexander Schulze (links) mit Marlen und Jörg Kniebel beim Bandschnitt. lich. Nicht einmal zwei Wochen später fiel die Mauer. Der Förderverein der Vogtland Philhar- monie Greiz/Reichenbach e. V. lädt am Montag, dem 28. Oktober 2019 um 18.30 Uhr in die Stadtkirche Greiz ein, um den Jahrestag anlässlich „30 Jahre Friedliche Re- Foto: TSK Medieninformation und Foto Susie Knoll volution in Greiz“ zu feiern. Gastredner sind Ministerpräsidentin a. D. Christine Lieberknecht (CDU) und Chris- toph Matschie MdB (SPD). Musikalisch um- rahmt wird der Abend vom Blechbläser- Quartett der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach und Kreiskantor Ralf Stiller (Orgel). Informationen zum neuen Vogtlandnetz Greiz wird über die neuen Linien 1 und 81 sowie der Elster- talstrecke der Vogtlandbahn gut an das Vogtland angebunden und sichert damit die Erreichbarkeit der Stadt Reichenbach und hier wiederum vertaktet und vernetzt mit weiteren Anschlüs- sen in der Stadt und seine Ortsteile, ins Göltzschthal und nach Treuen mit den neuen PlusBus-Linien usw. In Reichenbach er- reicht man die überregionalen Anschlüsse der Vogtlandbahn und der MRB. Dies sichert das neue vertaktete Verkehrssystem. Die Fahrpläne sind im Internet eingestellt. Unter www.vogt- landauskunft.de gibt es weitere Infos und Übersichten. Wer das neue ÖPNV-Angebot kennenlernen möchte, kann den gesam- ten 13. Oktober mit Bus, Bahn, Tram KOSTENLOS fahren. C M Y K
Die Stadtverwaltung informiert 4 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang Aktuelles Wachstum durch neue innovative Produkte Greizer Bürgermeister Alexander Schulze im Gespräch mit Papiermachern an der Göltzsch Im Fabrikgebäude des Greizer Standortes der Koehler Paper Group schlägt rund um die Uhr ein großes „Herz". Es ist die bereits im Jahr 1970 vom einstigen VEB Papierfabrik Greiz in Betrieb genommene Papiermaschine 7, dessen Größe und Leistungsfähigkeit den Greizer Bürgermeister Alexander Schulze während eines Rundganges mit dem neu berufenen Geschäftsführer des Un- ternehmens in der Vogtlandstadt, Udo Hollbach und dem Werkleiter Holger Palm überaus be- eindruckte. Während eines intensiven Gesprächs erklärte der seit 1982 im Management der Pa- pierindustrie tätige Geschäftsführer Hollbach, dass der Greizer Standort mit zusätzlich neuen und innovativen Produkten weiter entwickelt werden soll und deshalb durch ihn eine Verstär- kung im kaufmännischen Bereich erfahren habe. Ziel sei es, die gegenwärtig 30 Millionen Jahres- umsatz um weitere fünf Millionen zu steigern. „Holger Palm, der den Standort an der Göltzsch über viele Jahre als Werkleiter erfolgreich leitete, wird weiterhin diese Funktion ausüben. Gegen- wärtig sind in unserem Betrieb 120 Mitarbeiter tätig und das mit steigender Tendenz. Wir haben Geschäftsführer Udo Hollbach (von links), Werkleiter Holger Palm und Bügermeister Alexander Schulze drei neue Mitarbeiter für den Vertrieb eingestellt während des Rundganges. und kommende Woche werden wir fünf Aus- zubildende begrüßen", erklärte der Geschäftsfüh- rer weiter. vorsitzenden Kai Furler, Mitglied der Familie Ko- papier, aus dem Kassenzettel hergestellt werden, „Ausschließlich aus Recyclingpapier wird am ehler/Furler, geleitet. Einschließlich der Koehler ist das Unternehmen nach eigenen Angaben oh- Greizer Standort ein Sortiment hochwertiger far- Energy Group werden gegenwärtig 1850 Mitar- nehin Weltmarktführer. Entsprechende Grund- biger Papiere und Kartons hergestellt, das neben beiter beschäftigt. lagen für neue Produkte werden in der eigenen dem Inlandsabsatz weltweit in zahlreiche Länder Seit der Übernahme im Jahr 1998 hat Koehler Forschungsabteilung erarbeitet. Dazu gehören exportiert wird", erklärte der Leiter Marketing in das Greizer Werk etwa 40 Millionen Euro in- auch die innovativen Füllstoffe. und Kommunikation von Koehler, Christoph vestiert. Die Papiermacher gehen davon aus, dass Geschäftsführer Hollbach begeisterte Bür- Müller-Stoffels, der dieses Treffen begleitete und einige Produkte, die bis heute noch aus Kunst- germeister Schulze mit der Idee, Bierdeckel mit das in Oberkirch ansässige Unternehmen samt stoff hergestellt werden, künftig durch strapa- einem Motiv der Perle des Vogtlandes herzustel- der weiteren drei Werke mit ihrer jeweiligen zierfähige und recyclingfähige Papiere zu erset- len. Die Gesprächspartner waren sich abschlie- Produktpalette vorstellte. Das Familienunterneh- zen sind. So könnten beispielsweise auch ßend darüber einig, dass dieser Besuch der Auf- men wurde 1807 von Otto Koehler gegründet und Einkaufsbeutel aus umweltfreundlichem Recyc- takt eines guten Miteinanders zwischen wird heute in achter Generation vom Vorstands- lingpapier gefertigt werden. In Sachen Thermo- Stadtverwaltung und Betriebsleitung ist. Übergabe Förderungmittel für Talentförderzentren Am 29.08.2019 übergab Bürgermeister Ale- xander Schulze in der Sportschule Kurt-Rödel symbolisch den Scheck für die Talentförderzen- tren Schwimmen, Fußball, Tischtennis, Ringen, Radsport und Leichtatlethik. Die jungen Sport- lerinnen und Sportler dürfen sich nun über ins- gesamt 9.660 EUR freuen. Die Stadt Greiz unterstützt seit Jahren die Förderung junger Talente in den Talentförder- zentren. „Auch in diesem Jahr möchten wir die Arbeit unterstützen, damit auch weiterhin sport- lich begabte Kinder und Jugendliche die Mög- lichkeit der Weiterentwicklung ihrer sportlichen Leistungsfähig- und Fertigkeiten gegeben wird“, so Bürgermeister Alexander Schulze. Auf Grund- lage der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreissportbund Greiz e.V. und der Stadtverwal- tung Greiz kann sich jährlich über den Betrag gefreut werden. Foto: P. Lippke
Die Stadtverwaltung informiert 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 5 Aktuelles 70 Jahre Kindergarten Spatzennest Moschwitz Herzliche Glückwünsche Am letzten Wochenende im August gab es in Moschwitz mehrere Jubiläen: 575 Jahre Mo- zur Neueröffnung schwitz, 150 Jahre Gründung der Schule und 70 Jahre Kindergarten. Da große Feste immer aus- von „by-Marleen“ führlich gefeiert werden, starteten auch wir am Freitagvormittag mit einem Empfang für ver- schiedene Gäste, die in Verbindung mit der Kindertagesstätte stehen. Dies waren Vereine und Bunte Stoffe und knallige Muster setzen in der Firmen vor Ort, Vertreter des Trägers, des Jugendamtes und des Elternbeirates, ehemalige Mitar- Bruno-Bergner-Straße 7 neue Akzente in der städ- beiterinnen und aktuelle Unterstützer der Einrichtung, Kooperationspartner der Grundschule, die tischen Händlerschaft. Bürgermeister Alexander Patenzahnärztin, Politiker, Ortsvorstand und natürlich der Bürgermeister Herr Schulze. Nach Schulze ließ es sich nicht nehmen, Marleen Schön- einem kleinen Eröffnungsprogramm der Kinder begrüßte die Leiterin alle Gäste und stellte diese bach und ihr Team persönlich zur Neueröffnung in ihrer Beziehung zur Kita vor. Im Anschluß daran gab Frau Heydrich als Ortsteilbürgermeisterin zu gratulieren und das Geschäft in Greiz willkom- einen kleinen Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Schule und des Kindergartens und men zu heißen. Hinter der Ladentür von „by lud alle zur Ausstellung in die Kita ein, in der von Bauplänen, alten Fotos und Dokumenten bis hin Marleen" findet man selbstgenähte Unikate, Näh- zu früheren Schulbekleidung, -materialien und Spielzeug des Kindergartens alles zu finden war. zutaten und Wunschanfertigungen aus verschie- densten Stoffen. Doch auch Workshops rund ums Thema Nähen, werden für Groß und Klein ange- boten. Auch Herr Schulze gratulierte zum Jubiläum und dankte für die gute, täglich geleistete Arbeit in der Kindertageseinrichtung. Von den für die Kitas vorgesehenen Geldern vom Land Thüringen wird auch die Kita Spatzennest profitieren und entsprechend unterstützt, versprach Bürgermeister Schulze. Bevor die Patenzahnärztin Frau Dr. Schwabe zwei aus Holz gefertigte Zähne und 70 tolle Zahnbürsten überreichte, wurde im Garten ein Ahornbäumchen gepflanzt. Auch der Blick in die Zukunft ist wichtig und für die naturnahe Einrichtung von großer Bedeutung. Schließlich wurde mit einem Glas Sekt und feinen, selbst zubereiteten Schnittchen auf die vergangenen 70 Jahre und die Zukunft der Kindertageseinrichtung angestoßen. Maria Mette 1. Greizer Wundsymposium begeisterte Teilnehmer Bis zu 3 Millionen Menschen leiden aktu- Mehr als 650 Euro für ell in Deutschland an Wunden - Tendenz stei- Jugendeinrichtungen gend. Die Greizer Firma SLYCARE GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Patienten dieser Geschäftsführer der Greizer Freizeit- und Art zu helfen. Spezialisiert auf Wundbehand- Dienstleistungs GmbH Frank Böttger übergab lung, Weiterbildung und Pflegeprodukte, or- an Bürgermeister Alexander Schulze einen ganisierte das Team um Manja Kollascheck Scheck in Höhe von 668,70€ anlässlich des das 1.Greizer Wundsymposium im Saal am Weltkindertages. Das Geld geht an das Kin- Schlossberg in der Greizer Altstadtgalerie. Der derbüro der Stadt Greiz. Kongress stieß auf großes interdisziplinäres In- teresse. Neben vielen Fachpflegekräften, Ärz- ten oder Heilpraktikern nahmen zahlreiche Wundmanager und Wundexperten an der Fortbildung teil. Eine Industrieausstellung mit 18 Aus- stellern rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmer konnten Einblicke in wichtige Verfahren zur Wundtherapie, wie beispielsweise die Larventherapie, die Kaltplasmabehandlung oder Vaku- umtherapie gewinnen sowie innovative Produkte im Bereich der Wundversorgung entdecken. „Es freut uns, wenn die Besucher Behandlungsanregungen und Motivation mit nach Hause nehmen - letztendlich mit dem Ziel, dem Patienten mehr Lebensqualität zu ermöglichen", betonte Manja Kolla- scheck, Geschäftsführerin der SLYCARE GmbH. Bürgermeister Alexander Schulze freute sich, dass so viele überregionale Gäste Greiz kennenlernen konnten und dankt dem Unternehmen für die in- novative Veranstaltung. Die Besucher äußerten sich begeistert über die Park-und Schlossstadt und wollen gern wiederkommen. Spätestens zum 2. Greizer Wundsymposium am 10.09.2020 ist dazu Gelegenheit. Die Veranstalter bedanken sich herzlich bei allen Sponsoren und Unterstützern.
Die Stadtverwaltung informiert 6 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang Aktuelles Reudnitzer Handballer in Partnerstadt Rokycany Die Handball- Landesligamannschaft männliche Jugend C der TSG Concordia Reudnitz bestritt zwei Freundschaftsspiele in Rokycany (Tsche- chien). Nach den Sommerferien beider Mannschaften hatten sich die Trai- ner auf den Spieltermin 1. September geeinigt. Die Reise in die Partnerstadt von Greiz, nahe Pilsen, begann früh 6.00 Uhr mit einem 18er-Bus von „Zölle-Reisen“ Greiz. Immerhin waren über 200 km zu bewältigen. Die Fahrt verlief problemlos, ein überaus freundlicher Empfang in Rokycany, und um 10.30 Uhr stellten sich beide Mannschaften den Fotografen zum Erinnerungsfoto. Spieler und Offizielle tauschten einige kleine Präsente aus und der erste von zwei vereinbarten Handballvergleichen in der Sport- halle des Clubs „Hazena Rokycany“ konnte beginnen. Schnell wurde deut- lich: Zwei ebenbürtige Jugendmannschaften der Altersklasse männlich C Herzliches Dankeschön an den Lions Club Greiz für die finanzielle standen sich auf ansprechendem Spielniveau gegenüber. Das Concordia- Unterstützung. (Foto: Christian Freund) Team erspielte sich in der ersten Halbzeit einige Vorteile, aber die Heim- mannschaft hielt mit dem 1o:11 zur Pause den Anschluss. In den zweiten 25 Minuten gelang (Fotos: Frau Golle/Herr Belde) den Gastgebern dreimal der Ausgleich und ebenso oft ein 1-Tore-Vorsprung. Aber die letz- ten 10 Minuten gehörten wieder den Reud- nitzern, die schließlich mit 22:20 gewannen. Die Mittagspause mit dem gemeinsamen Es- sen im Hotel „Weißer Löwe“ wurde zum In- formationsaustausch genutzt. Gesprächsstoff gab es genügend. Die Concordia-Männer- mannschaft unterhielt über 40 Jahre lang freundschaftliche und vor allem sportliche Beziehungen zu den Handballern von Bo- rek/Rokycany. Das Versprechen, diese Tradi- tion auf der Ebene der Kinder- und Jugend- mannschaften fortzusetzen, hatten sich die Verantwortlichen vor drei Jahren gegeben. Das zweite Spiel wurde um 14.15 Uhr ange- pfiffen. Kurz zuvor noch ein Foto mit allen Be- teiligten und dem Bürgermeister von Roky- cany. Dann konnte es losgehen. Die Gastgeber fanden schnell zu ihrem druckvollen Angriffsspiel, erhöhten von 4:3 auf 7:3 und von 11:8 auf 15:9 zur Halbzeit. Seitens der Concordia gab es Defizite, sowohl in der Abwehr, als auch im Angriff mit zu vielen Fehlwürfen und einigen Ballverlusten durch technische Fehler. Die Pause kam für die Reudnitzer noch zur rechten Zeit, denn nach dem 18:10 der Heimmannschaft folgte eine furiose Aufholjagd bis zum 25:25 Ausgleich. Mit etwas mehr Routine und dem Glück des Tüchtigen wäre der Sieg auch im zweiten Spiel möglich gewesen. Aber die Gastgeber hatten dann doch mit dem 27:25 am Ende die Nase vorn. Nach zwei äußerst spannenden Begegnungen und insgesamt 100 Spielminuten ein absolut verdientes Ergebnis für beide Teams. Für Reudnitz spielten: Florian Belde und Johannes Beierlein im Tor; Moritz Ansorge (1 Tor); Ian Gräfe (3); Aviel Krauße (1); Vincent Mallon (8); Willy Schade; Yves Beierlein (19); Simeon Sei- del (1); Lukas Herrmann (11); Alwin Golle; Maria Lüttchen (3); (auf der Bank, aber noch mit Sportbefreiung David Hohmuth) Nach einer herzlichen Verabschiedung ging es mit dem Bus wieder zurück nach Reud- nitz. Die Stimmung war gut und von Müdig- keit bei den Spielern keine Spur. Jetzt freuen sich alle schon auf den Gegenbesuch der Ju- gendmannschaft aus Rokycany. Gerwin Bölke Anzeigentelefon für gewerbliche und private Anzeigen Telefon: (037208) 876-200
Das Veranstalterteam 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 7 informiert | Anzeigen Ein herzliches Dankeschön Bestellung Glücks- an alle Einzelhändler die sternlose 2019 zur 10. Frauenshoppingnacht Auch dieses Jahr wird es wieder beim Greizer Weihnachtsmarkt das „Sekt in the City“ am 06.09.2019 mit viel beliebte Glückssterngewinnspiel ge- Herzblut und Engagement den Abend zu ei- ben, bei dem täglich 2 Weihnachts- nem ganz besonderen Erlebnis gemacht ha- gänse und 3 Kinogutscheine verlost ben! Danke auch an Sie, die zahlreichen Besucher, die diesen herrli- werden. Zur Hauptverlosung, die am chen Abend genossen und die zahlreichen Angebote genutzt haben. letzten Tag des Weihnachtsmarktes stattfindet, warten zusätzlich 40 at- traktive Sachpreise auf ihre Gewinner. Die Glückssterne mit ihrer dop- pelten Gewinnmöglichkeit sind als kleines Dankeschön an Kunden oder Wir sehen uns zur 11. Frauenshoppingnacht auch Mitarbeiter gedacht. Bestellungen für Glückssterne von Einzelhänd- lern, Gewerbetreibenden, Unternehmen, Dienstleistern nimmt das Ver- am 4. September 2020 wieder. Ihr Veranstalterteam anstaltungsteam ab sofort entgegen. Telefon: 03661 – 455 88 00, Email: marktleitung@greeizermarketing.de ANZEIGEN
Die Stadtverwaltung 8 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang informiert Bürgerzettel der Stadt Greiz Information zur Sprechzeit des Einwohnermelde- amtes am 22.10.2019 Ich habe am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Dienstag, dem 22.10.2019 ist das Einwohnermeldeamt auf Folgendes festgestellt: Grund von Wahlschulungen nur von 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet und bleibt am Nachmittag geschlos- sen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr Einwohnermeldeamt ...................................... ...................................... Information des Einwohnermeldeamtes zur ...................................... Samstags-Sprechzeit im November ...................................... Liebe Bürgerinnen und Bürger. die Samstags-Sprechzeit im November 2019 findet nicht wie sonst am ersten sondern am ZWEITEN Samstag im Monat, dem 09.11.2019, von 09:00 – 11:00 Uhr statt. ...................................... Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr Einwohnermeldeamt ...................................... ...................................... Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung ...................................... t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@ greiz.de, www.greiz.de, Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13- 16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9-12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/ ...................................... 7030, Mo: 9-12. Uhr • Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr t Senioren- ...................................... beirat: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat, 10-11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert, Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de In der / dem (genaue Ortsangabe): ...................................... ...................................... Das Bauamt informiert ...................................... Zum Tag des offenen Denkmals am 08.09.2019 wa- ...................................... ren wieder einige der Berg- ...................................... keller am Aufgang zum Obe- ren Schloß geöffnet. Name und Anschrift: Zahlreiche Besucher nutzten die vom Bauamt der ...................................... Stadt Greiz angebotene Gele- genheit, vier miteinander ...................................... verbundene Keller zu besich- tigen. Die mit viel Mühe ab ...................................... ca. 1740 in den Schloßberg ge- triebenen Hohlräume dien- Tel-Nr./Email: ten ursprünglich zum kühlen Lagern von Lebensmitteln. ...................................... ...................................... o Ein stillgelegtes Auto abgestellt o Verkehrsschild / Straßenschild beschädigt o Verkehrsschild falsch eingerichtet o Behindern Hecken und Sträucher die Sicht o Abfluss im Gewässer behindert o Parkende Autos auf Geh- und Radwegen o Straßenbaustelle ungenügend gesichert o Verunreinigungen auf Straßen / Einsatzstatistik der Feuerwehr der Stadt Greiz Plätzen Schuttablagerungen o Nicht ordnungsgemäß entsorgter Jahr: 2019 | Monat: August | Einsätze Gesamt: 18 geleistete Einsatzstunden: 166 | eingesetzte Einsatzkräfte: 166 Abfall o Der Kinderspielplatz verunreinigt davon: o Straßenbeleuchtung defekt • zu „Brand“ Einsätzen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 o Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig • Brände (2) • Fehlalarme (3) • Überörtlich (0) defekt o Hydrant | Kanaldeckel | • zu „Technische Hilfeleistung“ Einsätzen: . . . . . 13 Gully schadhaft • TH (11) • Fehlalarme (2) • Überörtlich (0)
Die Stadtverwaltung 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 9 informiert Der Bürgermeister der Stadt Greiz gratuliert: Sitzungstermine des Stadtrates Eberhagen, Käte zum 95. Geburtstag am 28.10. der Stadt Greiz und der Ausschüsse Auschek, Margot zum 90. Geburtstag am 08.10. Strauß, Thea zum 90. Geburtstag am 17.10. t 23.10.2019, 17:00 Uhr Clauß, Hermann zum 90. Geburtstag am 21.10. Haupt- und Finanzausschuss Gebhardt, Liesa zum 90. Geburtstag am 23.10. t 24.10.2019, 18:00 Uhr Klopfer, Christa zum 90. Geburtstag am 23.10. Bau- und Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss Körner, Anneliese zum 90. Geburtstag am 31.10. Zipfel, Erika zum 85. Geburtstag am 05.10. Böger, Reimund zum 85. Geburtstag am 07.10. Vogel, Dietrich zum 85. Geburtstag am 11.10. Sitzungstermine der Ortsteilräte Jäkel, Marlene zum 85. Geburtstag am 12.10. t 09.10.2019, 19:00 Uhr OTR Obergrochlitz/Caselwitz Liebherr, Edith zum 85. Geburtstag am 16.10. t 09.10.2019, 19:30 Uhr OTR Gommla Loos, Anna zum 85. Geburtstag am 24.10. t 14.10.2019, 19:00 Uhr OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal Emde, Ingeborg zum 85. Geburtstag am 26.10. t 14.10.2019, 18:00 Uhr OTR Untergrochlitz/ Vereinshaus Krupka, Gisela zum 80. Geburtstag am 03.10. FSV/Container Festwiese Klecker, Ursula zum 80. Geburtstag am 05.10. t 15.10.2019, 19:30 Uhr OTR Kurtschau Weikert, Manfred zum 80. Geburtstag am 05.10. t 22.10.2019, 19:00 Uhr OTR Raasdorf Ruckdäschel, Gisela zum 80. Geburtstag am 08.10. t 22.10.2019, 19:30 Uhr OTR Moschwitz/ Gemeindehaus Schneider, Edda zum 80. Geburtstag am 08.10. t 24.10.2019, 19:00 Uhr OTR Reinsdorf/ Gaststätte Graupner, Heide zum 80. Geburtstag am 10.10. zur Salzmest Richter, Ursula zum 80. Geburtstag am 10.10. t 30.10.2019, 19:00 Uhr OTR Cossengrün/Hohndorf/ Weinbrecht, Klaus zum 80. Geburtstag am 11.10. Schönbach Gasthaus Erbprinz Grimm, Erika zum 80. Geburtstag am 15.10. Rückert, Gisela zum 80. Geburtstag am 18.10. Eck, Martin zum 80. Geburtstag am 19.10. ANZEIGEN Angold, Ella zum 80. Geburtstag am 20.10. Kolb, Helga zum 80. Geburtstag am 20.10. Kube, Ingeborg zum 80. Geburtstag am 20.10. Stöckel, Gerlinde zum 80. Geburtstag am 21.10. Pannhausen, Rosemarie zum 80. Geburtstag am 22.10. Böhm-Dores, Erika zum 80. Geburtstag am 23.10. Dorsch, Dieter zum 80. Geburtstag am 26.10. Meier, Doris zum 80. Geburtstag am 26.10. Glaser, Jürgen zum 80. Geburtstag am 28.10. Höhn, Bärbel zum 80. Geburtstag am 28.10. Verstegen, Erika zum 80. Geburtstag am 28.10. Gilke, Ingrid zum 80. Geburtstag am 31.10. Graupner, Reiner zum 80. Geburtstag am 31.10. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Neumühle gratuliert: Rascher, Ingrid zum 85. Geburtstag am 18.10. Einwohner der Stadt Greiz, die mit einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, können der Weitergabe ihrer Daten bei der Stadtverwaltung Greiz im Bürgerbüro, Marienstraße 2 in 07973 Greiz oder im Einwohnermeldeamt, Marienstraße 2 in 07973 Greiz, schriftlich widersprechen - hier sind auch die Anträge kostenlos erhältlich. Die Einrichtung einer Über- mittlungssperre wird dann entsprechend Bundesmeldegesetz vorgenommen. Redaktionsschluss & Erscheinungstermin für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz Redaktionsschluss Erscheinungstag t November 2019 17.10.2019 01.11.2019
Amtliche 10 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang Bekanntmachungen Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse i. S. d. § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung während der 30. Sitzung des Greizer Stadtrates vom 03.04.2019 Bebauungsplan Nr. 61/19-SO „Solarpark Greiz-Dölau - städtebaulicher 2.: Thür. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie: Archäologie Vertrag, Beschl.-Nr.: 225/2019 (Seite 4) Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt. 2.1 Der Forderung wird im weitern Verfahren nicht entsprochen. 1. Der im Einvernehmen mit dem künftigen Vertragspartner erarbeitete bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen Entwurf des Städtebaulichen Vertrags, wie er dieser Vorlage beiliegt, wird bestätigt. 5.1.: Landratsamt Greiz: SG Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag auszufertigen und zu Chemiekalienrecht (Seite 5) unterzeichnen. 5.1.1 Der Hinweis wird im weitern Verfahren berücksichtigt. bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen Abstimmung zum Beschluss Nr.: 225/2019, anwesende Mitglieder: 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: -- • Der 37.: Bürger 1 gem. Stellungnahme vom 07.03.2019 (Seite 6) Beschluss ist angenommen. 37.1 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Eine Änderung der Planzeichnung ist nicht erforderlich. In der Begründung zum Be- Bebauungsplan Nr. 61/19-SO „Solarpark Greiz-Dölau - Planaufstellungs- bauungsplan, sind die Gründe für die Aufnahme eines Teils des beschluss, Beschl.-Nr.: 226/2019 Flurstücks 441/74 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt. präzisieren. 1. Für den im beiliegenden Lageplan, der zugleich Bestandteil dieses Be- bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen schlusses ist, gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan aufge- stellt werden. Dieser Plan soll die Nr. 61/19-SO und die Bezeichnung 38.: Bürger 2 gem. Stellungnahme vom 07.03.2019 (Seite 7) „Solarpark Greiz-Dölau“ erhalten. Das Plangebiet hat eine Größe von 38.1 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der ca. 4,7 ha und umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Dölau, Flur 2, Planzeichnung ist nicht erforderlich. In der Begründung zum Be- Flurstücke Nr. 85/4 (teilweise) und 85/5, Gemarkung Sachswitz, Flur 3 bauungsplan, sind die Gründe für die Aufnahme eines Teils des Flurstücke Nr. 179/5 und 179/7 (teilweise). Flurstücks 441/74 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu 2. Das Ziel der Planung besteht in der Baurechtsschaffung für eine Pho- präzisieren. tovoltaikfreiflächenanlage. bestätigt mit26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen 3. Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 61/19-SO „Solarpark Greiz-Dölau“ aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. 39.: Bürger 3 gem. Stellungnahme vom 08.03.2019 (Seite 8) 39.1 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Abstimmung zum Beschluss Nr.: 226/2019 • anwesende Mitglieder: textlichen Festsetzung zur Mindestdachneigung soll nicht erfolgen. 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: Der Be- bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen schluss ist angenommen. 2.) Diejenigen die abwägungsrelevante Hinweise und Bedenken geäußert Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ - Abwägung zu den Hin- haben, sind vom Ergebnis dieser Abwägung in Kenntnis zu setzen. weisen und Bedenken aus der öffentlichen Auslegung vom 11.02.2019 bis 15.03.2019 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 227/2019 – Punkt 2: anwesende öffentlicher Belange, Beschluss-Nr.: 227/2019 Mitglieder: 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt. --, Der Punkt 2 ist angenommen. 1.) Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- buch (BauGB) sowie die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Stellung- Durch die Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs und der Be- nahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- gründung, die sich aus der Abwägung ergeben, macht sich keine erneute lange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden sowie hat der Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die geäußerten Hinweise Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die von der Ergänzung der textli- und Bedenken hat der Stadtrat geprüft. Es wird über diese Hinweise chen Festsetzung Nr. 6 betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits und Bedenken einzeln gemäß Anlage abgestimmt. beteiligt und haben der Ergänzung zugestimmt. Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 227/2019 – Punkt 1: anwesende Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 227/2019 – Punkt 3: anwesende Mitglieder: 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: --, Mitglieder: 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: Der Punkt 1 ist angenommen. -- • Der Punkt 3 ist angenommen. Abwägung: 1.2: Thüringer Landesverwaltungsamt: Belange des Städtebaus (Seite 3) Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“, - Satzungsbeschluss, Beschl.- Der Hinweis zur Erfordernis eines Flächennutzungsplanes wird Nr.: 228/2019 zur Kenntnis genommen. Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt. bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen 1. Auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses wird der Bebauungsplan Nr. 60/18 WA „Vogtlandblick“, in der Fassung vom 03.04.2019 mit der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen Planzeichnung (Planteil A) und den textlichen Festsetzungen (Planteil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Rechtsgrundlagen werden ergänzt. Es handelt sich um eine re- 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung des Bebauungs- daktionelle Änderung ohne Abwägungserfordernis. plans Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ zu beantragen, die Erteilung der bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen und damit den Bebauungsplan in Kraft zu setzen. 1.2.1 Die Anregung wird im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen Abstimmung zum Beschluss Nr.: 228/2019, anwesende Mitglieder: 26 • Ja-Stimmen: 26 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: C M 1.2.2 Die Anregung wird im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Beschluss ist angenommen. Y K bestätigt mit 26 Ja-Stimmen, … Nein-Stimmen, … Enthaltungen
Amtliche 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 11 Bekanntmachungen Antrag der Wohnungsgenossenschaft eG Textil-Greiz vom 27.02.2019 zur Geänderter Beschluss: Änderung des Stadtteilkonzeptes Dr.-Otto-Nuschke-Straße und zum Er- Dem Antrag wird zugestimmt, wenn: werb des stadteigenen Flurstücks 3279 der Gemarkung Greiz (Spielplatz 1. die Passfähigkeit der geänderten Unternehmensziele der WG Textil zu Goethestraße), Beschl.-Nr.: 230/2019 der im Stadtteilkonzept Dr.-Otto-Nuschke-Straße unter Punkt 8.5 do- Beschluss: Dem Antrag wird zugestimmt, wenn: kumentierten „Mengenbilanz Rückbau“ der Stadt Greiz nachgewiesen 1. die Passfähigkeit der geänderten Unternehmensziele der WG Textil zu wird, der im Stadtteilkonzept Dr.-Otto-Nuschke-Straße unter Punkt 8.5 doku- 2. zu den hierzu erforderlichen Zielabweichungen vom Stadtteilkonzept mentierten „Mengenbilanz Rückbau“ der Stadt Greiz nachgewiesen wird, durch die WG Textil das Einvernehmen mit den Hauptbetreibern der 2. zu den hierzu erforderlichen Zielabweichungen vom Stadtteilkonzept technischen Infrastruktur (ZV TAWEG, Energieversorgung Greiz GmbH durch die WG Textil das Einvernehmen mit den Hauptakteuren des sowie Straßenbaulastträger) hergestellt wird. Stadtumbaus im Plangebiet hergestellt wird, insbes. mit den beiden 3. sollte es Zielabweichungen geben, wird durch die WG Textil gemeinsam dort vertretenen Wohnungsunternehmen und den Hauptbetreibern mit der Stadtverwaltung Greiz eine Abstimmung mit den Fördermit- der technischen Infrastruktur (ZV TAWEG, Energieversorgung Greiz telgebern geführt, mit dem Ziel das Einvernehmen beim Thüringer GmbH sowie Straßenbaulastträger), Landesverwaltungsamt herzustellen. 3. zu den beabsichtigten Zielabweichungen durch die WG Textil gemein- 4. Die Veräußerung des Flurstücks 3279 bzw. einer Teilfläche davon wird sam mit der Stadtverwaltung Greiz eine Abstimmung mit den Förder- bis zur Erfüllung dieser Bedingungen und bis zur Vorlage einer Bauge- mittelgebern geführt wird, mit dem Ziel das Einvernehmen beim Thü- nehmigung bzw. eines positiven Vorbescheides der Unteren Bauauf- ringer Landesverwaltungsamt herzustellen. sichtsbehörde zurückgestellt 4. Die Veräußerung des Flurstücks 3279 bzw. einer Teilfläche davon wird bis zur Erfüllung dieser Bedingungen und bis zur Vorlage einer Bauge- Abstimmung zum geänderten Beschluss Nr.: 230/2019, anwesende nehmigung bzw. eines positiven Vorbescheides der Unteren Bauauf- Mitglieder: 26, Ja-Stimmen: 26, Nein-Stimmen: --, Enthaltungen: --, Der sichtsbehörde zurückgestellt Beschluss ist angenommen. Öffentliche Bekanntmachung: Lärmaktionsplan Greiz 2019 FFH-Monitoring in Thüringen - Offenlage des Planentwurfes - Einladung zur Öffentlichkeitsveranstaltung Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird für die bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Ge- Stadt Greiz auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz genstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Le- anhand aktueller strategischer Lärmkarten der Lärmaktionsplan fortge- bensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat schrieben und ergänzt. Im Rahmen der Fortschreibung werden die B 92 Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH- zwischen Pommeranz und Mylauer Straße, die B 94 zwischen Silberloch Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG und Ortseingang Schönfeld, der Straßenzug Brauereistraße / Lindenstraße durchzuführen sind. / Obere Silberstraße / Hohe Gasse / Siebenhitze sowie der Altstadtbereich betrachtet. Gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öf- Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichproben- fentlichkeit bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen und deren Mit- flächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- wirkung ist zu ermöglichen. und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2019 liegt in der Zeit vom 14.10.2019 bis Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst 13.11.2019 im Bauamt der Stadt Greiz, von-Westernhagen-Platz 5, 07973 Greiz, bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen im Erdgeschoss, während nachfol-gender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus: zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Montag bis Mittwoch: von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro Donnerstag: von 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro Freitag: von 9 - 12 Uhr. PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, wel- che die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betre- Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu tungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur diesem Planentwurf schrift-lich oder während o. g. Zeiten zur Niederschrift Neuordnung des Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung vorgebracht werden. des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ Zusätzlich kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2019 während der o. wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt. g. Frist auch auf der Inter-netseite der Stadt Greiz unter www.greiz.de/lap eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung Am Montag, dem 21.10.2019 findet hierzu im großen Saal des Rathauses der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht da- der Stadt Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, um 18:00 Uhr eine Öffentlichkeits- mit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter des veranstaltung zum Entwurf des Lärmaktionspla-nes 2019 statt, zu der alle Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer kön- interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Ein barrierefreier nen sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung Zugang zum Rathaus besteht über den Eingang an der Thomasstraße. ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungs- Themen der Veranstaltung sind: arbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem • Darstellung von Konfliktschwerpunkten (Hot Spots) Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren: • Ziele der Lärmaktionsplanung • Zusammenfassung bereits realisierter Maßnahmen Ansprechpartner: • Zusammenfassung bereits erfolgter Bürgerhinweise seecon Ingenieure GmbH TLUBN, Ref. 34 • Vorstellung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbetrof- Herr Alsheimer Frau Hahn fenheiten an den Konflikt-schwerpunkten (Hot Spots) Stefan.Alsheimer@seecon.de Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de • Darstellung der gesamtstädtischen Handlungsnotwendigkeiten im Herr Sockel Herr Dr. Baierle Sinne der Lärmminderung Thomas.Sockel@seecon.de heinzullrich.baierle@ • Grundeinschätzung potenzieller Lärmminderungswirkungen tlubn.thueringen.de • Diskussion gez. Schulze, Bürgermeister
Amtliche 12 10/2019 | 04. Oktober 2019 27. Jahrgang Bekanntmachungen Stadt: Greiz Landkreis: Greiz Wahlkreis: 40 - Greiz II Wahlbekanntmachung 1. Am 27. Oktober 2019 findet die Wahl zum 7. Thüringer Landtag statt. Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes 2. Die Stadt Greiz ist in 25 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. vom 24. September bis zum 6. Oktober 2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl- 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung er- berechtigte zu wählen hat. folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- Die 3 Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein- nisses um 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Räume 609 und 613 zusammen. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahl- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl- Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus- kreises weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichti- oder gung soll bei der Wahl abgegeben werden. b) durch Briefwahl teilnehmen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelas- dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- senen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie briefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahl- am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der kreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Na- angegebenen Stelle abgegeben werden. men jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, so- 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per- fern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils sönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl zeichnung. herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ Der Wähler gibt 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Greiz, den 1. Oktober 2019 Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise ab, Alexander Schulze dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Bürgermeister LEADER-Projektaufruf 2020 ff. vom 26.08.2019 zur Umsetzung der RES „Greizer Land“ 2014-2020 - RAG „Greizer Land“ sucht Projekte zur Stärkung des ländlichen Raumes - Die „LEADER Aktionsgruppe Greizer Land“ (RAG) ruft in ihrem Aktionsgebiet zur Umsetzung von Projekten im Rahmen der Regionalen Ent- wicklungsstrategie (RES) „Greizer Land“ 2014-2020 ab dem Jahr 2020 ff. auf. Dem LEADER-Ansatz entsprechend, sollten die Projekte einen bedeu- tenden Beitrag zur Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Sicherung der Daseinsvorsorge leisten. Innovative Vorhaben und Projekte mit Pilotcharakter, die den Entwicklungszielen und Handlungsfeldern der RES entsprechen, jedoch noch nicht in der Strategie verankert sind, können ebenfalls in den LEADER-Prozess einbezogen werden. Die RES steht auf der Internetseite der RAG „Greizer Land“ unter dem Link: http://www.leader-rag-greiz.de/ueberblick/? zum Herunterladen zur Verfügung. Sie beinhaltet Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Kriterien zur Bewertung von Projekten. Anhand dieser Kriterien werden die Projekte durch den Vorstand der RAG bewertet und einem Ranking unterzogen. Als beratende Stelle für Auskünfte zum Projektaufruf und zur RES steht Ihnen das LEADER-Management „Greizer Land“ als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind kosten- und gebührenfrei. Einreichefristen / Antragsformulare / Termine der Auswahlentscheidungen: Förderanträge können ab sofort, bis spätestens zum 14.02.2020, beim LEADER-Management „Greizer Land“ eingereicht werden. Die Antragsformulare und die „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ (FR ILE/REVIT) stehen auf der Internetseite der RAG unter dem Link: http://www.leader- rag-greiz.de/downloads/ zur Verfügung. Der Termin der Auswahlentscheidung ist für März 2020 vorgesehen. Für Anträge, die nach dem 14.02.2020, bis spätestens zum 20.05.2020 beim LEADER-Management „Greizer Land“ eingereicht werden, ist der Termin der Auswahlentscheidung für Juni 2020 vorgesehen. Stelle für das Einreichen der Anträge: LEADER-Management „Greizer Land“, c/o Wirtschafts- fördergesellschaft Ostthüringen mbH, Geschäftsführer Herr Jürgen Kepke, Rudolf-Diener- Str. 19, 07545 Gera, Tel.: 0365 8330418, Fax.: 0365 8330413, E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de C M Y K
Amtliche 27. Jahrgang 10/2019 | 04. Oktober 2019 13 Bekanntmachungen Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/2119 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/2719 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/2919 an Herrn Martin Fröde, letzte bekannte An- an Herrn Adreano Schickler, letzte bekannte An- an Herrn Tibor Duzda, letzte bekannte Anschrift schrift Waldstraße 10, 07973 Greiz, wird durch öf- schrift Werdauer Straße 13, 07973 Greiz, wird Lindenstraße 9, 07973 Greiz, wird durch öffentli- fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der- durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da che Bekanntmachung zugestellt, da der derzeitige zeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt der derzeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen un- Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt ist und ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustell- Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. bevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß § 15 § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Voll- Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- Thüringer Verwaltungszustellungs- und Voll- streckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § streckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit- Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es teilung durch öffentliche Bekanntmachung zuge- durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung ei- stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit- wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung ei- nen Termin enthält, dessen Versäumung Rechts- teilung einen Termin enthält, dessen Versäumung nen Termin enthält, dessen Versäumung Rechts- nachteile zur Folge haben kann. Die Mitteilung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die Mit- nachteile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem Monat ab dem Tag, der teilung kann innerhalb von einem Monat ab dem kann innerhalb von einem Monat ab dem Tag, auf das Erscheinen dieses Amtsblattes der Stadt Tag, der auf das Erscheinen dieses Amtsblattes der der auf das Erscheinen dieses Amtsblattes der Greiz folgt, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbild- Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage eines gültigen Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage eines gültigen ausweises vom Pflichtigen oder durch einen be- Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder durch Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder durch vollmächtigten Vertreter (ebenfalls Vorlage eines einen bevollmächtigten Vertreter (ebenfalls Vor- einen bevollmächtigten Vertreter (ebenfalls Vor- gültigen Lichtbildausweises und Vollmacht) im lage eines gültigen Lichtbildausweises und Voll- lage eines gültigen Lichtbildausweises und Voll- Eingangsbereich (Empfang) des Rathauses der macht) im Eingangsbereich (Empfang) des Rat- macht) im Eingangsbereich (Empfang) des Rat- Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu den festge- hauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu hauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu legten Sprechzeiten abgeholt werden. gez. den festgelegten Sprechzeiten abgeholt werden. den festgelegten Sprechzeiten abgeholt werden. Schulze, Bürgermeister gez. Schulze, Bürgermeister gez. Schulze, Bürgermeister Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/2319 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/2819 01.10.2019 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/3219 an Herrn Lukasz Pawel Szarzynski, letzte be- an Herrn Muharem Avdic und Frau Sahza Avdic, an Frau Lucia Ferkova, letzte bekannte Anschrift kannte Anschrift Sonnenstraße 35, 07973 Greiz, letzte bekannte Anschrift Reichenbacher Straße Lindenstraße 7, 07973 Greiz, wird durch öffent- wird durch öffentliche Bekanntmachung zuge- 103, 07973 Greiz, wird durch öffentliche Bekannt- liche Bekanntmachung zugestellt, da der derzei- stellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Pflich- machung zugestellt, da der derzeitige Aufenthalts- tige Aufenthaltsort der Pflichtigen unbekannt tigen unbekannt ist und eine Zustellung an einen ort der Pflichtigen unbekannt ist und eine ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht mög- Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevoll- Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß lich ist. Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustel- mächtigten nicht möglich ist. Gemäß § 15 Thüringer § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und lungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit- die Mitteilung durch öffentliche Bekanntmachung Stadt Greiz wird die Mitteilung durch öffentliche teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu- zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung zugestellt. Es wird darauf hin- gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit- Mitteilung einen Termin enthält, dessen Versäu- gewiesen, dass die Mitteilung einen Termin enthält, teilung einen Termin enthält, dessen mung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge ha- Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Mitteilung kann innerhalb von einem Monat ab ben kann. Die Mitteilung kann innerhalb von ei- kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem dem Tag, der auf das Erscheinen dieses Amtsblattes nem Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen die- Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage eines gültigen ses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder durch eines gültigen Lichtbildausweises von den Pflich- eines gültigen Lichtbildausweises von der Pflich- einen bevollmächtigten Vertreter (ebenfalls Vor- tigen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter tigen oder durch einen bevollmächtigten Vertre- lage eines gültigen Lichtbildausweises und Voll- (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbild- macht) im Eingangsbereich (Empfang) des Rat- und Vollmacht) im Eingangsbereich (Empfang) des ausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich hauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung den festgelegten Sprechzeiten abgeholt werden. den festgelegten Sprechzeiten abgeholt werden. gez. Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten gez. Schulze, Bürgermeister Schulze, Bürgermeister abgeholt werden. gez. Schulze, Bürgermeister So kommt das Bürgermagazin der Stadt Greiz in Ihren elektronischen Briefkasten … C M Y K
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