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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 07 / 2019 VOM 28. JUNI 2019 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Schloss Emtmannsberg - feierliche Einweihung am 18. Mai 2019
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 34 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003 Birk jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 Kirchenpingarten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) Seybothenreuth jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0170/3801474 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Juli für August 2019 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 07/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht wider- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang sprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen- mit Wahlen und Abstimmungen den Monaten übermitteln. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 Im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunal- BMG widersprechen. wahlen teilen wir Folgendes mit: Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten ist bei Ihrem Einwohnermelde- Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Mel- amt der VGem. Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, z.Hd. Herrn Uwe debehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Will, schriftlich oder per Mail an: uwe.will@weidenberg.de einzureichen. Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Ein dementsprechender Antrag ist auf unserer Homepage unter: Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von www.weidenberg - Rathaus - downloads - erhältlich. Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zuge- Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 09278/97746. ordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann bei der Weidenberg, 18. Juni 2019 Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Vor- Hans Wittauer aussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung Gemeinschaftsvorsitzender widerrufen wird. EMTMANNSBERG Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg für in den Einnahmen mit 2.376.000 Euro in den Ausgaben mit 2.376.000 Euro das Haushaltsjahr 2019 ab. Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr §2 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- Kredite werden nicht aufgenommen. machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 §3 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. migungen mit Schreiben vom 07.05.2019 Nr. 20-941/09 erteilt. §4 Weidenberg, 16. Mai 2019 Thomas Kreil Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- Erster Bürgermeister gesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v.H. Haushaltssatzung b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) 2. Gewerbesteuer 400 v.H. für das Haushaltsjahr 2019 §5 Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmanns- berg folgende Haushaltssatzung: Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 301.000 Euro festgesetzt. §1 §6 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt. Er schließt Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. im Verwaltungshaushalt Emtmannsberg, 16. Mai 2019 in den Einnahmen mit 1.811.550 Euro Thomas Kreil in den Ausgaben mit 1.811.550 Euro Erster Bürgermeister im Vermögenshaushalt 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und §1 Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverban- der Seybothenreuther Gruppe (BGS-WAS) des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (BGS/WAS) vom 05. Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey- Bayreuth vom 29. Dezember 2014, Nr. 28/2014) in der Fassung vom 15. November bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 06.02.2019 die 3. Änderung der 2017 wird wie folgt geändert: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Sat- zung ist genehmigungsfrei. I. § 5 Beitragsmaßstab a) In § 5 Abs. 1 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird das Wort Grundstücksfläche in „Ge- Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. schossfläche“ geändert. 9 vom 27.05.2019 bekannt gemacht. II. § 12 Gebührenschuldner Nachfolgend der Satzungstext: § 12 wird wie folgt geändert: a) Es wird ein neuer Abs. 4 eingefügt: Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Was- „Die Gebührenschuld gemäß §§ 9 ff. ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbau- serabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybo- recht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).“ thenreuther Gruppe (BGS-WAS) §2 Vom 18. Februar 2019 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweck- Weidenberg, 18. Februar 2019 verband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe folgende Reinhard Preißinger Verbandsvorsitzender 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga- besatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (BGS/WAS) KIRCHENPINGARTEN Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten in den Einnahmen mit 2.165.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 in den Ausgaben mit 2.165.000 Euro ab. Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in §2 Kraft. Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jah- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- res in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, rungsmaßnahmen wird auf 130.000 Euro festgesetzt. 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht be- reit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen §3 Genehmigungen mit Schreiben vom 16.05.2019 Nr. 20-941/19 erteilt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Weidenberg, 22. Mai 2019 Klaus Wagner §4 Erster Bürgermeister Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- gesetzt: 1. Grundsteuer Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H. (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2019 b) für die Grundstücke (B) 370 v.H. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin- 2. Gewerbesteuer 380 v.H. garten folgende Haushaltssatzung: §5 §1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit nach dem Haushaltsplan wird auf 368.000 Euro festgesetzt. festgesetzt. Er schließt §6 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 2.212.900 Euro Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. in den Ausgaben mit 2.212.900 Euro im Vermögenshaushalt Kirchenpingarten, 22. Mai 2019 Klaus Wagner Erster Bürgermeister 5
Ausg. 07/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth §6 für das Haushaltsjahr 2019 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Seybothenreuth, 21. Mai 2019 Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- Reinhard Preißinger machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in Erster Bürgermeister der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- migungen mit Schreiben vom 15.05.2019 Nr. 20-941/29 erteilt. Einziehung Feld- und Waldweg in Draisenfeld Weidenberg, 21. Mai 2019 Die Gemeinde Seybothenreuth beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Reinhard Preißinger auf Fl.Nr. 12377/1 und 1377/2, Gemarkung Seybothenreuth einzuziehen: Erster Bürgermeister 1. Beschreibung öffentlicher Feld-- u. Waldweg in Draisenfeld Haushaltssatzung Der Straßenzug umfasst den teils ausgebauten und in Fl.Nr. 1377/2 nicht aus- der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) gebauten öffentlichen Feld-und Waldweg, der nach einem Kaufangebot wegen für das Haushaltsjahr 2019 Verlust der Verkehrsbedeutung veräußert werden soll. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothen- 2. Verfügung reuth folgende Haushaltssatzung: Der unter Ziffer 1 beschriebene öffentliche Feld- und Waldweg(s. Anlage) soll §1 gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Seybo- thenreuth vom 03.06.19 eingezogen werden. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt. Er schließt 3. Wirksamwerden der Verfügung im Verwaltungshaushalt Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und in den Einnahmen mit 2.167.970 Euro wird hiermit für den unter Ziffer 1 angeführten Straßenzug des Feld- und Waldwe- in den Ausgaben mit 2.167.970 Euro ges öffentlich bekannt gemacht. im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 1.572.000 Euro 4. Sonstiges in den Ausgaben mit 1.572.000 Euro ab. Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung des unter Ziffer 1 angeführten Feld- und Waldweges liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung in der Geschäftsstelle §2 der VGem. Weidenberg, Ordnungsamt, Gurtstein 11, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. rungsmaßnahmen wird auf 90.000 Euro festgesetzt. Seybothenreuth, 4. Juni 2019 §3 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der 1. Grundsteuer Seybothenreuther Gruppe (BGS-WAS) a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v.H. b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey- bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 06.02.2019 die 3. Änderung der 2. Gewerbesteuer 350 v.H. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Sat- zung ist genehmigungsfrei. §5 Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 9 vom 27.05.2019 bekannt gemacht. nach dem Haushaltsplan wird auf 361.000 Euro festgesetzt. Nachfolgend der Satzungstext: 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Was- I. § 5 Beitragsmaßstab serabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybo- a) In § 5 Abs. 1 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird das Wort Grundstücksfläche in „Ge- thenreuther Gruppe (BGS-WAS) schossfläche“ geändert. Vom 18. Februar 2019 II. § 12 Gebührenschuldner § 12 wird wie folgt geändert: Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweck- a) Es wird ein neuer Abs. 4 eingefügt: verband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe folgende „Die Gebührenschuld gemäß §§ 9 ff. ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbau- recht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).“ 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga- besatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther §2 Gruppe (BGS/WAS) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §1 Weidenberg, 18. Februar 2019 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverban- Reinhard Preißinger des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (BGS/WAS) vom 05. Verbandsvorsitzender Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth vom 29. Dezember 2014, Nr. 28/2014) in der Fassung vom 15. November 2017 wird wie folgt geändert: MARKT WEIDENBERG Haushaltssatzung des Marktes Weidenberg für §2 Der Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- das Haushaltsjahr 2019 rungsmaßnahmen wird auf 690.000 Euro festgesetzt. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- §3 jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt- machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in §4 der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das folgt festgesetzt: Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh- migungen mit Schreiben vom 09.05.2019 Nr. 20-941/33 erteilt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H. Weidenberg, 21. Mai 2019 b) für Grundstücke (B) 370 v.H. Hans Wittauer 2. Gewerbesteuer 370 v.H. Erster Bürgermeister §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Haushaltssatzung nach dem Haushaltsplan wird auf 1.941.000 Euro festgesetzt. des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) §6 für das Haushaltsjahr 2019 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg, 21. Mai 2019 Weidenberg folgende Haushaltssatzung: Hans Wittauer Erster Bürgermeister §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich in den Einnahmen mit 11.648.380 Euro in den Ausgaben mit 11.648.380 Euro der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gmkg. Weidenberg im Vermögenshaushalt Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 in den Einnahmen mit 6.757.500 Euro in den Ausgaben mit 6.757.500 Euro Baugesetzbuch (BauGB) ab. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 beschlos- sen, im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es soll attraktiver und barrierefreier Wohnraum in un- mittelbarer Nähe zu der im Jahr 2018 eröffneten „Neuen Mitte“ und zum Bahnhof 7
Ausg. 07/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg entstehen. Durch die Errichtung des „Wohnparks Weidenberg“ soll der Untermarkt Weidenberg und Änderung des Bebauungsplanes weiter belebt werden. Die Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat „Waizenreuther Weg“ behandelt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019 öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen: Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 beschlos- „Satzung sen, im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weiden- berg, den Bebauungsplan „Brunnenwiese“ aufzustellen und den Bebauungsplan über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide „Waizenreuther Weg“ zu ändern. Mit dem Bebauungsplan „Brunnenwiese“ soll ein Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Durch die Überschneidung mit dem Gel- Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg“. tungsbereich des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“ soll dieser abgeändert werden. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleich- den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 zeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 BauGB durchzuführen. (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende Bebauungsplan Brunnenwiese: - Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018 Satzung: - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019 §1 - Landratsamt Bayreuth vom 09.05.2019 Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Wei- Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“: denberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeich- - Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018 nung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfol- - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019 gen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem - Landratsamt Bayreuth vom 08.05.2019 Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. §2 Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung mit Begrün- Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der dungen und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft. 10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019 Weidenberg, 17.06.2019 Hans Wittauer in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, Erster Bürgermeister 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Markt Weidenberg“ Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla- Der Bebauungsplan liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungs- gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allge- der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen. meinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben. Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. BauGB). Unbeachtlich werden demnach Weidenberg , 18. Juni 2019 Hans Wittauer 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort Erster Bürgermeister bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla- nes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schreiber II“ im Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg im 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begrün- §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige denden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt der vorstehende Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan in Kraft. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlos- sen, im Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg, den Bebauungsplan „Am Weidenberg, 18. Juni 2019 Schreiber II“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan „Am Schreiber II“ soll ein Allge- Hans Wittauer meines Wohngebiet ausgewiesen werden. Erster Bürgermeister Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus- weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt. Der Entwurf des Bebauungs- Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenwiese“ im planes liegt in der Zeit vom Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019 durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbereich, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterla- von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 gen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt- BauGB abgesehen. weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019 oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht wer- die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen: den. „Satzung Weidenberg, 18.06.2019 Hans Wittauer über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 164/14 und 164/15, Erster Bürgermeister beide Gemarkung Neunkirchen am Main, „1. Änderung des Bebauungsplans „Alt- mühle II“ im Bereich der Fl. Nrn. 164/14 und 164/15, beide Gemarkung Neunkir- chen am Main“. Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für Aufstellung des Bebauungsplanes „Altmühle III“ im Bereich den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 Main im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB Satzung: §1 Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 beschlos- sen, im Bereich der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 164/14 und 164/15, beide Gemarkung Main, den Bebauungsplan „Altmühle III“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan Neunkirchen hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch „Altmühle III“ soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Markt- Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, die zu erfolgen. Vorgenannte Bebauungsplanänderung bildet einen Bestandteil die- öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der ser Satzung. Der Bebauungsplanänderung ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. BauGB beigefügt. Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: §2 - Bayerischer Bauernverband vom 13.05.2019 - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 06.06.2019 Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Ver- - Landratsamt Bayreuth vom 06.06.2019 waltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft. Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründungen und die oben genannten Weidenberg, 17.06.2019 Unterlagen liegen in der Zeit vom Hans Wittauer Erster Bürgermeister 10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019 Markt Weidenberg“ in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, Die Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Ver- 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der waltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla- über den Bebauungsplan Auskunft gegeben. gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen. Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Unbeachtlich werden demnach Weidenberg , 18. Juni 2019 1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort Hans Wittauer bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Erster Bürgermeister 2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla- nes und 1.Änderung des Bebauungsplanes „Altmühle II“ im Bereich 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges der Fl. Nrn. 165/4 und 165/15, beide Gemarkung Neunkirchen am Main Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungs- planänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet- (BauGB) zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 15.04.2019 beschlos- Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende sen, den Bebauungsplan im oben genannten Bereich zu ändern. Mit der Ände- Bebauungsplanänderung in Kraft. rung des Bebauungsplanes ergeben sich keine geänderten Auswirkungen für die Umwelt. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und Weidenberg, 18. Juni 2019 der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 7 BauGB werden damit nicht berührt. Die Hans Wittauer Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes wird insofern nicht erforderlich. Da Erster Bürgermeister durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht be- rührt werden, wird diese entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren 9
Ausg. 07/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg GRUND-/MITTELSCHULVERBAND Haushaltssatzung des Grundschulverbands Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für das Haushaltsjahr 2019 Weidenberg für das Haushaltsjahr 2019 Die Haushaltssatzung des Grundschulverbands Weidenberg für 2019 wurde im Die Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für 2019 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 8 vom 16.05.2019 öffentlich bekannt Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 8 vom 16.05.2019 öffentlich bekannt ge- gemacht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Ge- macht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Geschäfts- schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weiden- Weidenberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. berg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Hans Wittauer Hans Wittauer Grundschulverbandsvorsitzender Mittelschulverbandsvorsitzender WASSERZWECKVERBAND Zulassung einer Abweichung nach § 19 Abs. 5 wurde mit der Anlage 2 Teil II unter der laufenden Nummer 5 erstmals ein Grenz- wert für das chemische Element Cadmium in Höhe von 0,003 mg/l festgelegt. Der Satz 2 TrinkwV für das abgegebene Trinkwasser neue Höchstwert galt ab dem 31.10.2011. aus dem Brunnen Draisenfeld des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe Bei Untersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsgebiet wurde eine Über- schreitung des Grenzwertes festgestellt. Daraufhin hat der Zweckverband eine Für das abgegebene Trinkwasser aus dem Brunnen Draisenfeld des Zweckverban- Ausnahmegenehmigung beantragt und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe wird für den Parameter Planung beauftragt. In Kürze beginnen die Arbeiten der Verbindungsleitung zur Cadmium der Höchstwert auf 0,005 mg/l festgesetzt. Anbindung der Brunnen Lehen. Vierteljährlich werden hierzu Kontrolluntersuchungen im abgegebenen Trinkwas- Anbei die letztmaligen Ergebnisse der Parameterbeprobungen. ser vorgenommen. Mit Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Qualität von Was- ser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung – vom 28.11.2011 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 06.06.2019 Für Schulkinder: - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 45,-- Euro auf 50,-- Euro Kindertageseinrichtung Emtmannsberg - Gebührenanpassung - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 60- Euro auf 65,-- Euro Beschluss: - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 75,-- Euro auf 80,-- Euro Folgende Gebührenanpassung wird festgelegt: - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 90,-- Euro auf 95,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 105,-- Euro auf 110,-- Euro Für Kinder unter drei Jahren: - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 120,-- Euro auf 125,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 90,-- Euro auf 100,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 135,-- Euro auf 140,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 100,-- Euro auf 110,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 150,-- Euro auf 155,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 110,-- Euro auf 120,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 165,-- Euro auf 170,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 130,-- Euro auf 145,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 180,-- Euro auf 185,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 150,-- Euro auf 160,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 170,-- Euro auf 180,-- Euro Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt. - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 190,-- Euro auf 200,-- Euro Neben der monatlichen Gebühr für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 210,-- Euro auf 220,-- Euro auch weiterhin ein Spielgeld von monatlich 2,-- Euro pro Kind erhoben. - Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 230,-- Euro auf 240,-- Euro Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 250,-- Euro auf 260,-- Euro vorzulegen. Mittagessen: Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen. - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 90,-- Euro auf 100,-- Euro Kernzeitregelung: - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 98,-- Euro auf 110,-- Euro Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 105,-- Euro auf 120,-- Euro für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu- - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 115,-- Euro auf 130,-- Euro chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 126,-- Euro auf 140,-- Euro zu gewährleisten sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung - Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 139,-- Euro auf 150,-- Euro ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr. - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 152,-- Euro auf 165,-- Euro Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten. KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten Für Schulkinder - Anpassung - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 45,-- Euro auf 50,-- Euro am 03.06.2019 - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 55,-- Euro auf 60,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 65,-- Euro auf 70,-- Euro Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten - Gebührenanpassung; - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 75,-- Euro auf 80,-- Euro Essensangebot; verschiedene Anpassungen - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 85,-- Euro auf 90,-- Euro Beschluss: - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 95,-- Euro auf 100,-- Euro Folgende Gebührenanpassung wird ab 01.09.2019 festgesetzt: - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 110,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 120,-- Euro Für Kinder unter drei Jahren: - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 90,-- Euro auf 100,-- Euro Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt. - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 110,-- Euro auf 120,-- Euro Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 130,-- Euro auf 140,-- Euro vorzulegen. - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 150,-- Euro auf 160,-- Euro Mittagessen: - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 170,-- Euro auf 180,-- Euro Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen. - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 190,-- Euro auf 200,-- Euro Die Änderungssatzung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 220,-- Euro Kernzeitregelung: - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 240,-- Euro Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbind- lich für Kinder ab 3 Jahre. Um die Einhaltung der Kernzeit zu gewährleisten sind Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung ab 8.15 Uhr bzw. bis - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 75,-- Euro auf 85,-- Euro 12.15 Uhr. - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 83,-- Euro auf 95,-- Euro Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 91,-- Euro auf 105,-- Euro sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten. - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 99,-- Euro auf 115,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 127,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 140,-- Euro 11
Ausg. 07/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bayernwerk; Genehmigung Trassenführung für eine Datenleitung % staatlich gefördert, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 4.474,19 Euro ver- Beschluss: bleibt. Gegen die Verlegung des Datenkabels bestehen keine Bedenken bis auf die Tras- senführung von Kirchenpingarten nach Dennhof. Diese Teilstrecke sollte entlang • In zwei Klassenzimmern der Grundschule wurde nach Erstellung eines Immissi- der Staatstraße verlegt werden. onsgutachtens durch die Firma Canor Raumakustik Schallschutz angebracht zum Preis von 5.497,80 Euro. Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 13.05.2019 • Aufgrund gesetzlicher Forderung durch das WAA wurde der Auftrag einer Trü- Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben: bungsmessung in der Wasseraufbereitungsanlage an die Firma Richter zum Preis • Dem Antrag auf gastweisen Schulbesuch von zwei Schülern bis zum Ende des von 11.258,64 Euro vergeben. Euro Planskizze von Max Rieger im Umlauf Schuljahres 2018/2019 wurde stattgegeben. • Als neuer Mitarbeiter im Bauhof der Gemeinde wird ab dem 01.07.2019 Roland • Der Auftrag zur Breitbanderschließung der Grundschule wurde für 44.742,85 Reiss eingestellt. Euro an die T-Systems International GmbH vergeben. Die Maßnahme wird mit 90 SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth Für Schulkinder - Anpassung am 03.06.2019 - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 40,-- Euro auf 50,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 45,-- Euro auf 60,-- Euro Formlose Bauvoranfrage Fl. Nr. 264/22, Gemarkung Seybothenreuth; - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 50,-- Euro auf 70,-- Euro Errichtung eines Einfamilienhauses - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 55,-- Euro auf 80,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 60,-- Euro auf 90,-- Euro Kindertageseinrichtung Seybothenreuth - Gebührenanpassung - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 65,-- Euro auf 100,-- Euro Beschluss: - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 72,-- Euro auf 110,-- Euro Folgende Gebührenanpassung wird ab 01.09.2019 festgelegt: - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 80,-- Euro auf 120,-- Euro Für Kinder unter drei Jahren: - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 90,-- Euro auf 130,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 85,-- Euro auf 95,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 95,-- Euro auf 105,-- Euro Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt. - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 105,-- Euro auf 115,-- Euro Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 125,-- Euro auf 135,-- Euro vorzulegen. - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 145,-- Euro auf 155,-- Euro Mittagessen: - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 165,-- Euro auf 175,-- Euro Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen. - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 185,-- Euro auf 195,-- Euro Die Änderungssatzung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 205,-- Euro auf 215,-- Euro Kernzeitfestlegung: - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 225,-- Euro auf 235,-- Euro Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich für Kinder ab 3 Jahren. Um die Einhaltung der Kernzeit zu gewährleisten, sind die Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15 - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 76,-- Euro auf 90,-- Euro Uhr. - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 84,-- Euro auf 100,-- Euro Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 92,-- Euro auf 110,-- Euro sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten. - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 100,-- Euro auf 120,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 108,-- Euro auf 130,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 116,-- Euro auf 140,-- Euro - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 124,-- Euro auf 150,-- Euro MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Feldgeschworene; Auswahl neuer zu vereidigender Ehrenamtlicher Beschluss: am 17.06.2019 Mit der Vereidigung zu Feldgeschworenen von Hans Hübner, Eschenstraße 8, Weidenberg, und Werner Engelbrecht, Wacholderstraße 7, sowie Günter Kölbl, Am Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus Schulhaus 4, beide Neunkirchen am Main, besteht Einverständnis. nichtöffentlichen Sitzungen Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.2019 wurden die folgenden Tagesord- Grundbuchangelegenheit Geh- und Radweg an der B 22 westl. nungspunkte freigegeben: Bruckmühle/Neunkirchen Beschluss: Abwasserbeseitigung Neunkirchen a. Main; Vertragsinhalte Stadt Bayreuth; Mit dem Vollzugsantrag und der katastermäßigen Verschmelzung der Flurstücke Finanzierung besteht Einverständnis. Beschluss: Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 07/2019 Antrag auf Verlegung einer Stromleitung öffentlichen Gehweg Fl. Nr. 660/122 den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 Beschluss: (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 Mit der Verlegung einer Stromleitung im öffentlichen Gehweg Fl. Nr. 660/122, (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- Gemarkung Weidenberg, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert die Umsetzung durch das SG III/3 zu prüfen und eine Nutzungsvereinbarung von durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende SG III/2 zu veranlassen. Außerdem ist SG II/4 (Sondernutzung) zu beteiligen. Satzung über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Vergabe Wasserleitungsbau in Kattersreuth Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der Beschluss: Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg“. Die Baumaßnahme wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus Bayreuth, vergeben. Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 Tor Fahrzeughalle und Garagen Bauhof Weidenberg; Vergabe (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 Beschluss: (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- Mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wolf, Kirchenpingarten, sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert besteht Einverständnis. durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), nachstehende Satzung: Partnerschaftsfeier in Plouhinec Beschluss: §1 Der GPV Weidenberg e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 5000,- Euro anläss- Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weiden- lich der Partnerschaftsfeier 2019 in Plouhinec. Gleichzeitig wird für diesen Tages- berg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung, ordnungspunkt die Öffentlichkeit hergestellt. Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Be- Vereidigung von Feldgeschworenen bauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Beschluss: Gemäß Beschluss der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019 §2 werden Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Ver- • Hans Hübner, Weidenberg waltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft. • Werner Engelbrecht, Neunkirchen am Main • Günter Kölbl, Neunkirchen am Main Weidenberg, 17.06.2019 als Feldgeschworene auf Lebenszeit bestellt. Hans Wittauer Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayreuth, ist entspre- Erster Bürgermeister chend zu informieren. Markt Weidenberg Ausrichtung der freiwilligen Feuerwehren im Steinachtal; Konzeptvorstellung Bebauungsplan „Brunnenwiese“; Behandlung der eingegangen Stellung- Beschluss: nahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Der Markt Weidenberg nimmt Inhalt und Ergebnis des Konzepts zustimmend zur Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange Kenntnis. Der Markt wird sich umgehend mit Standortfrage, Bauausführung und Beschluss: Ausrüstung befassen. Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre- gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden Spiel- und Bolzplatzsanierung Königsheidering in den Bebauungsplan aufgenommen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge- Dem Vorhaben wird zugestimmt. Der Förderverein Kita Auenzwerge wird in eigener mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß Regie und Verantwortung das Projekt vorantreiben. Der Markt Weidenberg wird § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. das Vorhaben nach Haushaltslage finanziell unterstützen. Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“; Behandlung der Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der Fl. Nrn. 799 und eingegangen Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen 384/2, beide Gmkg. Weidenberg; Behandlung der eingegangenen Einwen- Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der betroffenen Träger dungen und Anregungen der öffentlichen Auslegung und der Anhörung öffentlicher Belange der Träger öffentlicher Belange; Beschluss: Satzungsbeschluss Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre- Beschluss 1: gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan in den Bebauungsplan aufgenommen. „Wohnpark Weidenberg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinde- mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß rat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Bebauungsplan „Am Schreiber II“ im Bereich der Fl. Nr. 1478 und 1477/2, Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti- beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Beschluss: Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungspla- - Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage nes „Am Schreiber II“ im Bereich der Fl. Nrn. 1477/2 (Teilfläche) und 1478, beide Gemarkung Weidenberg, im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB. Die Ver- Beschluss 2: waltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten. Nach der Durchführung des vorgeschrieben Verfahrens beschließt der Marktge- Bei den Festsetzungen soll sich am rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Schrei- meinderat Weidenberg den Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ gem. § 10 ber“ orientiert werden. BauGB als Satzung über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Bebau- Bebauungsplan „Altmühle III“; Behandlung der eingegangen Stellung- ungsplan wird gebilligt nahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma- Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während Beschluss: der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre- Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden 13
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