WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                    AUSGABE NR. 07 / 2019 VOM 28. JUNI 2019

                                            SEYBOTHENREUTH               WEIDENBERG

                               Schloss Emtmannsberg - feierliche Einweihung am 18. Mai 2019
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 07/2019       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 07/2019

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag                        von 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag
durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 34

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg              jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003
Birk                      jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr       Tel. 09209 / 1867
Kirchenpingarten          nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
Seybothenreuth            jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung
Weidenberg                Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                          im Übrigen keine festen Sprechstunden        Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                  0170/3801474                                              0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Juli für August 2019

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

                                                                                  3
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 07/2019                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
                                                                                       Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht wider-
    an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang                                      sprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen-
              mit Wahlen und Abstimmungen                                              den Monaten übermitteln.
                                                                                       Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunal-              BMG widersprechen.
wahlen teilen wir Folgendes mit:
                                                                                       Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten ist bei Ihrem Einwohnermelde-
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Mel-              amt der VGem. Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, z.Hd. Herrn Uwe
debehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien,                    Will, schriftlich oder per Mail an: uwe.will@weidenberg.de einzureichen.
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem                 Ein dementsprechender Antrag ist auf unserer Homepage unter:
Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von             www.weidenberg - Rathaus - downloads - erhältlich.
Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zuge-         Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 09278/97746.
ordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht,
der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann bei der         Weidenberg, 18. Juni 2019
Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Vor-        Hans Wittauer
aussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung       Gemeinschaftsvorsitzender
widerrufen wird.

                                                                EMTMANNSBERG
   Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg für                                                                  in den Einnahmen mit               2.376.000 Euro
                                                                                                                   in den Ausgaben mit                2.376.000 Euro
                das Haushaltsjahr 2019                                                 ab.
Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr
                                                                                                                               §2
2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-
                                                                                       Kredite werden nicht aufgenommen.
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466
                                                                                                                               §3
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-
                                                                                       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
migungen mit Schreiben vom 07.05.2019 Nr. 20-941/09 erteilt.
                                                                                                                               §4
Weidenberg, 16. Mai 2019
Thomas Kreil
                                                                                       Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
Erster Bürgermeister
                                                                                       gesetzt:

                                                                                       1. Grundsteuer
                                                                                       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        450 v.H.
                   Haushaltssatzung                                                    b) für die Grundstücke (B)                                     450 v.H.
   der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth)
                                                                                       2. Gewerbesteuer                                               400 v.H.
              für das Haushaltsjahr 2019
                                                                                                                               §5
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmanns-
berg folgende Haushaltssatzung:
                                                                                       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
                                                                                       nach dem Haushaltsplan wird auf 301.000 Euro festgesetzt.
                                      §1
                                                                                                                               §6
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
                                                                                       Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
  im Verwaltungshaushalt
                                                                                       Emtmannsberg, 16. Mai 2019
                       in den Einnahmen mit                   1.811.550 Euro
                                                                                       Thomas Kreil
                       in den Ausgaben mit                    1.811.550 Euro
                                                                                       Erster Bürgermeister
  im Vermögenshaushalt

                                                                                   4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 07/2019

       3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
                                                                                                                               §1
     Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des
         Zweckverbandes zur Wasserversorgung                                           Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverban-
        der Seybothenreuther Gruppe (BGS-WAS)                                          des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (BGS/WAS) vom 05.
                                                                                       Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey-               Bayreuth vom 29. Dezember 2014, Nr. 28/2014) in der Fassung vom 15. November
bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 06.02.2019 die 3. Änderung der           2017 wird wie folgt geändert:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Sat-
zung ist genehmigungsfrei.                                                             I. § 5 Beitragsmaßstab
                                                                                       a) In § 5 Abs. 1 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird das Wort Grundstücksfläche in „Ge-
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr.          schossfläche“ geändert.
9 vom 27.05.2019 bekannt gemacht.
                                                                                       II. § 12 Gebührenschuldner
Nachfolgend der Satzungstext:                                                          § 12 wird wie folgt geändert:
                                                                                       a) Es wird ein neuer Abs. 4 eingefügt:
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Was-                 „Die Gebührenschuld gemäß §§ 9 ff. ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbau-
serabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybo-                    recht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).“
thenreuther Gruppe (BGS-WAS)
                                                                                                                               §2
Vom 18. Februar 2019
                                                                                       Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweck-
                                                                                       Weidenberg, 18. Februar 2019
verband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe folgende
                                                                                       Reinhard Preißinger
                                                                                       Verbandsvorsitzender
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga-
besatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther
Gruppe (BGS/WAS)

                                                             KIRCHENPINGARTEN
    Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten                                                                 in den Einnahmen mit          2.165.000 Euro
               für das Haushaltsjahr 2019                                                                          in den Ausgaben mit           2.165.000 Euro
                                                                                       ab.
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-
jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in                                                   §2
Kraft. Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jah-             Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
res in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5,        rungsmaßnahmen wird auf 130.000 Euro festgesetzt.
95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht be-
reit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen                                               §3
Genehmigungen mit Schreiben vom 16.05.2019 Nr. 20-941/19 erteilt.
                                                                                       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Weidenberg, 22. Mai 2019
Klaus Wagner                                                                                                                   §4
Erster Bürgermeister
                                                                                       Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
                                                                                       gesetzt:

                                                                                       1. Grundsteuer
    Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten                                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            370 v.H.
     (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2019                                   b) für die Grundstücke (B)                                         370 v.H.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin-       2. Gewerbesteuer                                                   380 v.H.
garten folgende Haushaltssatzung:
                                                                                                                               §5
                                      §1
                                                                                       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit        nach dem Haushaltsplan wird auf 368.000 Euro festgesetzt.
festgesetzt. Er schließt
                                                                                                                               §6
   im Verwaltungshaushalt
                       in den Einnahmen mit         2.212.900 Euro                     Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
                       in den Ausgaben mit          2.212.900 Euro
   im Vermögenshaushalt                                                                Kirchenpingarten, 22. Mai 2019
                                                                                       Klaus Wagner
                                                                                       Erster Bürgermeister

                                                                                   5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 07/2019                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                  SEYBOTHENREUTH
       Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth                                                                              §6
                 für das Haushaltsjahr 2019
                                                                                          Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-
jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.       Seybothenreuth, 21. Mai 2019
Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-           Reinhard Preißinger
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in                  Erster Bürgermeister
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-
migungen mit Schreiben vom 15.05.2019 Nr. 20-941/29 erteilt.                                      Einziehung Feld- und Waldweg in Draisenfeld
Weidenberg, 21. Mai 2019                                                                  Die Gemeinde Seybothenreuth beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg
Reinhard Preißinger                                                                       auf Fl.Nr. 12377/1 und 1377/2, Gemarkung Seybothenreuth einzuziehen:
Erster Bürgermeister
                                                                                          1. Beschreibung

                                                                                          öffentlicher Feld-- u. Waldweg in Draisenfeld
                      Haushaltssatzung
                                                                                          Der Straßenzug umfasst den teils ausgebauten und in Fl.Nr. 1377/2 nicht aus-
      der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth)                                    gebauten öffentlichen Feld-und Waldweg, der nach einem Kaufangebot wegen
                 für das Haushaltsjahr 2019                                               Verlust der Verkehrsbedeutung veräußert werden soll.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothen-           2. Verfügung
reuth folgende Haushaltssatzung:
                                                                                          Der unter Ziffer 1 beschriebene öffentliche Feld- und Waldweg(s. Anlage) soll
                                        §1                                                gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Seybo-
                                                                                          thenreuth vom 03.06.19 eingezogen werden.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt                                                                  3. Wirksamwerden der Verfügung

      im Verwaltungshaushalt                                                              Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und
                         in den Einnahmen mit                    2.167.970 Euro           wird hiermit für den unter Ziffer 1 angeführten Straßenzug des Feld- und Waldwe-
                         in den Ausgaben mit                     2.167.970 Euro           ges öffentlich bekannt gemacht.
      im Vermögenshaushalt
                         in den Einnahmen mit                    1.572.000 Euro           4. Sonstiges
                         in den Ausgaben mit                     1.572.000 Euro
ab.                                                                                       Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung des unter Ziffer 1 angeführten Feld- und
                                                                                          Waldweges liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung in der Geschäftsstelle
                                        §2                                                der VGem. Weidenberg, Ordnungsamt, Gurtstein 11, 95466 Weidenberg, während
                                                                                          der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-             Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
rungsmaßnahmen wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
                                                                                          Seybothenreuth, 4. Juni 2019
                                        §3                                                Reinhard Preißinger
                                                                                          Erster Bürgermeister
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

                                        §4
                                                                                                 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:                                                                                   Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des
                                                                                                 Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
1. Grundsteuer                                                                                      Seybothenreuther Gruppe (BGS-WAS)
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)           420 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        450 v.H.                Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey-
                                                                                          bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 06.02.2019 die 3. Änderung der
2. Gewerbesteuer                                                  350 v.H.                Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Sat-
                                                                                          zung ist genehmigungsfrei.
                                        §5
                                                                                          Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben                9 vom 27.05.2019 bekannt gemacht.
nach dem Haushaltsplan wird auf 361.000 Euro festgesetzt.
                                                                                          Nachfolgend der Satzungstext:

                                                                                      6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                        Ausg. 07/2019

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Was-                    I. § 5 Beitragsmaßstab
serabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybo-                       a) In § 5 Abs. 1 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird das Wort Grundstücksfläche in „Ge-
thenreuther Gruppe (BGS-WAS)                                                              schossfläche“ geändert.

Vom 18. Februar 2019                                                                      II. § 12 Gebührenschuldner
                                                                                          § 12 wird wie folgt geändert:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweck-               a) Es wird ein neuer Abs. 4 eingefügt:
verband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe folgende                         „Die Gebührenschuld gemäß §§ 9 ff. ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbau-
                                                                                          recht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).“
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga-
besatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther                                                             §2
Gruppe (BGS/WAS)
                                                                                          Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                       §1
                                                                                          Weidenberg, 18. Februar 2019
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverban-                Reinhard Preißinger
des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (BGS/WAS) vom 05.                    Verbandsvorsitzender
Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises
Bayreuth vom 29. Dezember 2014, Nr. 28/2014) in der Fassung vom 15. November
2017 wird wie folgt geändert:

                                                               MARKT WEIDENBERG
       Haushaltssatzung des Marktes Weidenberg für                                                                          §2
                                                                                          Der Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
                 das Haushaltsjahr 2019                                                   rungsmaßnahmen wird auf 690.000 Euro festgesetzt.
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-                                                   §3
jahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Haushaltsplan 2019 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in                                                        §4
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466            Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das           folgt festgesetzt:
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-
migungen mit Schreiben vom 09.05.2019 Nr. 20-941/33 erteilt.                              1. Grundsteuer
                                                                                          a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)               370 v.H.
Weidenberg, 21. Mai 2019                                                                  b) für Grundstücke (B)                                           370 v.H.
Hans Wittauer                                                                             2. Gewerbesteuer                                                 370 v.H.
Erster Bürgermeister
                                                                                                                              §5
                                                                                          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
                     Haushaltssatzung                                                     nach dem Haushaltsplan wird auf 1.941.000 Euro festgesetzt.
       des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth)                                                                               §6
                für das Haushaltsjahr 2019                                                Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat                 Weidenberg, 21. Mai 2019
Weidenberg folgende Haushaltssatzung:                                                     Hans Wittauer
                                                                                          Erster Bürgermeister
                                     §1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
   im Verwaltungshaushalt                                                                    Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich
                         in den Einnahmen mit          11.648.380 Euro
                         in den Ausgaben mit           11.648.380 Euro                       der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gmkg. Weidenberg
   im Vermögenshaushalt                                                                               Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3
                         in den Einnahmen mit          6.757.500 Euro
                         in den Ausgaben mit           6.757.500 Euro
                                                                                                            Baugesetzbuch (BauGB)
   ab.
                                                                                          Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 beschlos-
                                                                                          sen, im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg, einen
                                                                                          Bebauungsplan aufzustellen. Es soll attraktiver und barrierefreier Wohnraum in un-
                                                                                          mittelbarer Nähe zu der im Jahr 2018 eröffneten „Neuen Mitte“ und zum Bahnhof
                                                                                      7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 07/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
entstehen. Durch die Errichtung des „Wohnparks Weidenberg“ soll der Untermarkt                 Weidenberg und Änderung des Bebauungsplanes
weiter belebt werden. Die Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange
wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat
                                                                                                               „Waizenreuther Weg“
behandelt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.                                        Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch
                                                                                         (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019                      öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
                                                                                         Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 beschlos-
„Satzung
                                                                                         sen, im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weiden-
                                                                                         berg, den Bebauungsplan „Brunnenwiese“ aufzustellen und den Bebauungsplan
über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide
                                                                                         „Waizenreuther Weg“ zu ändern. Mit dem Bebauungsplan „Brunnenwiese“ soll ein
Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der
                                                                                         Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Durch die Überschneidung mit dem Gel-
Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg“.
                                                                                         tungsbereich des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“ soll dieser abgeändert
                                                                                         werden. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für
                                                                                         beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleich-
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
                                                                                         zeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2
(BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
                                                                                         BauGB durchzuführen.
(GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert
                                                                                         Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
                                                                                         Bebauungsplan Brunnenwiese:
                                                                                         - Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
                                   Satzung:
                                                                                         - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
                                      §1
                                                                                         - Landratsamt Bayreuth vom 09.05.2019
Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Wei-
                                                                                         Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“:
denberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeich-
                                                                                         - Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
nung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfol-
                                                                                         - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
gen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem
                                                                                         - Landratsamt Bayreuth vom 08.05.2019
Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
                                                                                         Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
                                       §2
                                                                                         Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung mit Begrün-
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der
                                                                                         dungen und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.
                                                                                         10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019
Weidenberg, 17.06.2019
Hans Wittauer
                                                                                         in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
Erster Bürgermeister
                                                                                         95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der
Markt Weidenberg“
                                                                                         Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während
                                                                                         der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla-
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-
                                                                                         gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter
gemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allge-
                                                                                         der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen.
meinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den
Bebauungsplan Auskunft gegeben.
                                                                                         Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u.
                                                                                         Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
                                                                                         gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
                                                                                         BauGB).
Unbeachtlich werden demnach
                                                                                         Weidenberg , 18. Juni 2019
                                                                                         Hans Wittauer
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
                                                                                         Erster Bürgermeister
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-
schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-
nes und                                                                                      Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schreiber II“ im
                                                                                               Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg im
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
                                                                                              vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans                           Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begrün-                 §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige
denden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
                                                                                              Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt der vorstehende                             Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan in Kraft.                                                                  Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlos-
                                                                                         sen, im Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg, den Bebauungsplan „Am
Weidenberg, 18. Juni 2019                                                                Schreiber II“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan „Am Schreiber II“ soll ein Allge-
Hans Wittauer                                                                            meines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Erster Bürgermeister
                                                                                         Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher
                                                                                         Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus-
                                                                                         weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen.
                                                                                         Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt. Der Entwurf des Bebauungs-
Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenwiese“ im                                        planes liegt in der Zeit vom
Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung

                                                                                     8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 07/2019
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019                                        durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der
                                                                                Umweltprüfung, von dem Umweltbereich, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterla- von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1
gen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt- BauGB abgesehen.
weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019
oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht wer- die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
den.
                                                                                                                    „Satzung
Weidenberg, 18.06.2019
Hans Wittauer                                                                   über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 164/14 und 164/15,
Erster Bürgermeister                                                            beide Gemarkung Neunkirchen am Main, „1. Änderung des Bebauungsplans „Alt-
                                                                                mühle II“ im Bereich der Fl. Nrn. 164/14 und 164/15, beide Gemarkung Neunkir-
                                                                                chen am Main“.

                                                                                      Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für
Aufstellung des Bebauungsplanes „Altmühle III“ im Bereich                             den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am                            (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
 Main im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch                            (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-
                                                                                      sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch                                   durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
(BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger
         öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB                                                                     Satzung:
                                                                                                                           §1
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 beschlos-
sen, im Bereich der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am            Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 164/14 und 164/15, beide Gemarkung
Main, den Bebauungsplan „Altmühle III“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan             Neunkirchen hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch
„Altmühle III“ soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Markt-         Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen
gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, die           zu erfolgen. Vorgenannte Bebauungsplanänderung bildet einen Bestandteil die-
öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der       ser Satzung. Der Bebauungsplanänderung ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8
betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.         BauGB beigefügt.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:                                                               §2
- Bayerischer Bauernverband vom 13.05.2019
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 06.06.2019                                     Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Ver-
- Landratsamt Bayreuth vom 06.06.2019                                         waltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründungen und die oben genannten Weidenberg, 17.06.2019
Unterlagen liegen in der Zeit vom                                       Hans Wittauer
                                                                        Erster Bürgermeister
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019                                Markt Weidenberg“

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,        Die Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Ver-
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der        waltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während
Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während         der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird
der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla-      über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.
gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter
der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ einzusehen.                             Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:                            Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des §
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-         215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
BauGB).                                                                               Unbeachtlich werden demnach

Weidenberg , 18. Juni 2019                                                            1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
Hans Wittauer                                                                         bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Erster Bürgermeister
                                                                                      2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-
                                                                                      schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-
                                                                                      nes und
1.Änderung des Bebauungsplanes „Altmühle II“ im Bereich                               3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
der Fl. Nrn. 165/4 und 165/15, beide Gemarkung Neunkirchen
am Main Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch                                 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungs-
                                                                                      planänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet-
                           (BauGB)                                                    zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 15.04.2019 beschlos-         Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende
sen, den Bebauungsplan im oben genannten Bereich zu ändern. Mit der Ände-             Bebauungsplanänderung in Kraft.
rung des Bebauungsplanes ergeben sich keine geänderten Auswirkungen für die
Umwelt. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und          Weidenberg, 18. Juni 2019
der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 7 BauGB werden damit nicht berührt. Die           Hans Wittauer
Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes wird insofern nicht erforderlich. Da   Erster Bürgermeister
durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht be-
rührt werden, wird diese entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren

                                                                                      9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 07/2019                                                                                 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                             GRUND-/MITTELSCHULVERBAND
        Haushaltssatzung des Grundschulverbands                                               Haushaltssatzung des Mittelschulverbands
          Weidenberg für das Haushaltsjahr 2019                                                Weidenberg für das Haushaltsjahr 2019
Die Haushaltssatzung des Grundschulverbands Weidenberg für 2019 wurde im             Die Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für 2019 wurde im
Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 8 vom 16.05.2019 öffentlich bekannt           Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 8 vom 16.05.2019 öffentlich bekannt ge-
gemacht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Ge-              macht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Geschäfts-
schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466          stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weiden-
Weidenberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.              berg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Hans Wittauer                                                                        Hans Wittauer
Grundschulverbandsvorsitzender                                                       Mittelschulverbandsvorsitzender

                                                    WASSERZWECKVERBAND
      Zulassung einer Abweichung nach § 19 Abs. 5                                    wurde mit der Anlage 2 Teil II unter der laufenden Nummer 5 erstmals ein Grenz-
                                                                                     wert für das chemische Element Cadmium in Höhe von 0,003 mg/l festgelegt. Der
     Satz 2 TrinkwV für das abgegebene Trinkwasser                                   neue Höchstwert galt ab dem 31.10.2011.
   aus dem Brunnen Draisenfeld des Zweckverbandes
  zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe                                   Bei Untersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsgebiet wurde eine Über-
                                                                                     schreitung des Grenzwertes festgestellt. Daraufhin hat der Zweckverband eine
Für das abgegebene Trinkwasser aus dem Brunnen Draisenfeld des Zweckverban-          Ausnahmegenehmigung beantragt und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur
des zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe wird für den Parameter          Planung beauftragt. In Kürze beginnen die Arbeiten der Verbindungsleitung zur
Cadmium der Höchstwert auf 0,005 mg/l festgesetzt.                                   Anbindung der Brunnen Lehen.

Vierteljährlich werden hierzu Kontrolluntersuchungen im abgegebenen Trinkwas-        Anbei die letztmaligen Ergebnisse der Parameterbeprobungen.
ser vorgenommen.

Mit Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Qualität von Was-
ser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung – vom 28.11.2011

                                                                                10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                        Ausg. 07/2019

                                                        AUS DEN SITZUNGEN
                                                                  EMTMANNSBERG
              Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg
                        am 06.06.2019                                                   Für Schulkinder:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden          45,-- Euro auf 50,-- Euro
Kindertageseinrichtung Emtmannsberg - Gebührenanpassung                                 - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden          60- Euro auf 65,-- Euro
Beschluss:                                                                              - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden          75,-- Euro auf 80,-- Euro
Folgende Gebührenanpassung wird festgelegt:                                             - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden          90,-- Euro auf 95,-- Euro
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden         105,-- Euro auf 110,-- Euro
Für Kinder unter drei Jahren:                                                           - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden         120,-- Euro auf 125,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden        90,-- Euro auf 100,-- Euro         - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden         135,-- Euro auf 140,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden       100,-- Euro auf 110,-- Euro         - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden         150,-- Euro auf 155,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden       110,-- Euro auf 120,-- Euro         - Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden        165,-- Euro auf 170,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden       130,-- Euro auf 145,-- Euro         - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden              180,-- Euro auf 185,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden       150,-- Euro auf 160,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden       170,-- Euro auf 180,-- Euro         Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt.
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden       190,-- Euro auf 200,-- Euro         Neben der monatlichen Gebühr für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden       210,-- Euro auf 220,-- Euro         auch weiterhin ein Spielgeld von monatlich 2,-- Euro pro Kind erhoben.
- Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden      230,-- Euro auf 240,-- Euro         Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung
- Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden            250,-- Euro auf 260,-- Euro         vorzulegen.
                                                                                        Mittagessen:
Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):                             Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen.
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden         90,-- Euro auf 100,-- Euro        Kernzeitregelung:
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden         98,-- Euro auf 110,-- Euro        Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden       105,-- Euro auf 120,-- Euro         für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu-
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden       115,-- Euro auf 130,-- Euro         chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden       126,-- Euro auf 140,-- Euro         zu gewährleisten sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung
- Für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 139,-- Euro auf 150,-- Euro              ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr.
- Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden            152,-- Euro auf 165,-- Euro         Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung
                                                                                        sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten.

                                                               KIRCHENPINGARTEN
             Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten                                       Für Schulkinder - Anpassung
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden          45,-- Euro auf 50,-- Euro
                        am 03.06.2019                                                   - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden          55,-- Euro auf 60,-- Euro
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden          65,-- Euro auf 70,-- Euro
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten - Gebührenanpassung;
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden          75,-- Euro auf 80,-- Euro
Essensangebot; verschiedene Anpassungen
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden          85,-- Euro auf 90,-- Euro
Beschluss:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden          95,-- Euro auf 100,-- Euro
Folgende Gebührenanpassung wird ab 01.09.2019 festgesetzt:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden         110,-- Euro
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden         120,-- Euro
Für Kinder unter drei Jahren:
- Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden        90,-- Euro auf 100,-- Euro
                                                                                        Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt.
- Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden       110,-- Euro auf 120,-- Euro
                                                                                        Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung
- Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden       130,-- Euro auf 140,-- Euro
                                                                                        vorzulegen.
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden       150,-- Euro auf 160,-- Euro
                                                                                        Mittagessen:
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden       170,-- Euro auf 180,-- Euro
                                                                                        Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen.
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden       190,-- Euro auf 200,-- Euro
                                                                                        Die Änderungssatzung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden       220,-- Euro
                                                                                        Kernzeitregelung:
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden       240,-- Euro
                                                                                        Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbind-
                                                                                        lich für Kinder ab 3 Jahre. Um die Einhaltung der Kernzeit zu gewährleisten sind
Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):
                                                                                        die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung ab 8.15 Uhr bzw. bis
- Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden         75,-- Euro auf 85,-- Euro
                                                                                        12.15 Uhr.
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden         83,-- Euro auf 95,-- Euro
                                                                                        Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden         91,-- Euro auf 105,-- Euro
                                                                                        sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten.
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden         99,-- Euro auf 115,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden       127,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden       140,-- Euro

                                                                                   11
Ausg. 07/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Bayernwerk; Genehmigung Trassenführung für eine Datenleitung                            % staatlich gefördert, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 4.474,19 Euro ver-
Beschluss:                                                                              bleibt.
Gegen die Verlegung des Datenkabels bestehen keine Bedenken bis auf die Tras-
senführung von Kirchenpingarten nach Dennhof. Diese Teilstrecke sollte entlang          • In zwei Klassenzimmern der Grundschule wurde nach Erstellung eines Immissi-
der Staatstraße verlegt werden.                                                         onsgutachtens durch die Firma Canor Raumakustik Schallschutz angebracht zum
                                                                                        Preis von 5.497,80 Euro.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher
Sitzung am 13.05.2019                                                                   • Aufgrund gesetzlicher Forderung durch das WAA wurde der Auftrag einer Trü-
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:                                     bungsmessung in der Wasseraufbereitungsanlage an die Firma Richter zum Preis
• Dem Antrag auf gastweisen Schulbesuch von zwei Schülern bis zum Ende des              von 11.258,64 Euro vergeben. Euro Planskizze von Max Rieger im Umlauf
Schuljahres 2018/2019 wurde stattgegeben.
                                                                                        • Als neuer Mitarbeiter im Bauhof der Gemeinde wird ab dem 01.07.2019 Roland
• Der Auftrag zur Breitbanderschließung der Grundschule wurde für 44.742,85             Reiss eingestellt.
Euro an die T-Systems International GmbH vergeben. Die Maßnahme wird mit 90

                                                                  SEYBOTHENREUTH
              Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth
                                                                                        Für Schulkinder - Anpassung
                        am 03.06.2019                                                   - Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden         40,-- Euro auf 50,-- Euro
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden         45,-- Euro auf 60,-- Euro
Formlose Bauvoranfrage Fl. Nr. 264/22, Gemarkung Seybothenreuth;
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden         50,-- Euro auf 70,-- Euro
Errichtung eines Einfamilienhauses
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden         55,-- Euro auf 80,-- Euro
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden         60,-- Euro auf 90,-- Euro
Kindertageseinrichtung Seybothenreuth - Gebührenanpassung
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden         65,-- Euro auf 100,-- Euro
Beschluss:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden         72,-- Euro auf 110,-- Euro
Folgende Gebührenanpassung wird ab 01.09.2019 festgelegt:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden         80,-- Euro auf 120,-- Euro
Für Kinder unter drei Jahren:
                                                                                        - Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden              90,-- Euro auf 130,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden  85,-- Euro auf 95,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden  95,-- Euro auf 105,-- Euro
                                                                                        Die Gebühr wird in Höhe des staatl. Zuschusses ermäßigt.
- Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 105,-- Euro auf 115,-- Euro               Die Änderungssatzung ist auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 125,-- Euro auf 135,-- Euro               vorzulegen.
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 145,-- Euro auf 155,-- Euro               Mittagessen:
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 165,-- Euro auf 175,-- Euro               Das Angebot des Mittagessens ist satzungsrechtlich mit aufzunehmen.
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 185,-- Euro auf 195,-- Euro               Die Änderungssatzung ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 205,-- Euro auf 215,-- Euro               Kernzeitfestlegung:
- Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden      225,-- Euro auf 235,-- Euro               Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich
                                                                                        für Kinder ab 3 Jahren. Um die Einhaltung der Kernzeit zu gewährleisten, sind die
Für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):                             Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15
- Für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden         76,-- Euro auf 90,-- Euro         Uhr.
- Für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden         84,-- Euro auf 100,-- Euro        Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen und für die nächste Sitzung
- Für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden         92,-- Euro auf 110,-- Euro        sind die Satzungsänderungen auszuarbeiten.
- Für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden       100,-- Euro auf 120,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden       108,-- Euro auf 130,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden       116,-- Euro auf 140,-- Euro
- Für eine Buchungszeit von > 10 Stunden            124,-- Euro auf 150,-- Euro

                                                              MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                        Feldgeschworene; Auswahl neuer zu vereidigender Ehrenamtlicher
                                                                                        Beschluss:
                        am 17.06.2019                                                   Mit der Vereidigung zu Feldgeschworenen von Hans Hübner, Eschenstraße 8,
                                                                                        Weidenberg, und Werner Engelbrecht, Wacholderstraße 7, sowie Günter Kölbl, Am
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                  Schulhaus 4, beide Neunkirchen am Main, besteht Einverständnis.
nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.2019 wurden die folgenden Tagesord-              Grundbuchangelegenheit Geh- und Radweg an der B 22 westl.
nungspunkte freigegeben:                                                                Bruckmühle/Neunkirchen
                                                                                        Beschluss:
Abwasserbeseitigung Neunkirchen a. Main; Vertragsinhalte Stadt Bayreuth;                Mit dem Vollzugsantrag und der katastermäßigen Verschmelzung der Flurstücke
Finanzierung                                                                            besteht Einverständnis.
Beschluss:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

                                                                                   12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                       Ausg. 07/2019
Antrag auf Verlegung einer Stromleitung öffentlichen Gehweg Fl. Nr. 660/122                den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
Beschluss:                                                                                 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
Mit der Verlegung einer Stromleitung im öffentlichen Gehweg Fl. Nr. 660/122,               (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-
Gemarkung Weidenberg, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt,              sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert
die Umsetzung durch das SG III/3 zu prüfen und eine Nutzungsvereinbarung von               durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
SG III/2 zu veranlassen. Außerdem ist SG II/4 (Sondernutzung) zu beteiligen.               Satzung
                                                                                           über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide
Vergabe Wasserleitungsbau in Kattersreuth                                                  Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der
Beschluss:                                                                                 Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg“.
Die Baumaßnahme wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus
Bayreuth, vergeben.                                                                        Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für
                                                                                           den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
Tor Fahrzeughalle und Garagen Bauhof Weidenberg; Vergabe                                   (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
Beschluss:                                                                                 (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-
Mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wolf, Kirchenpingarten,        sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert
besteht Einverständnis.                                                                    durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), nachstehende
                                                                                           Satzung:
Partnerschaftsfeier in Plouhinec
Beschluss:                                                                                 §1
Der GPV Weidenberg e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 5000,- Euro anläss-              Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weiden-
lich der Partnerschaftsfeier 2019 in Plouhinec. Gleichzeitig wird für diesen Tages-        berg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung,
ordnungspunkt die Öffentlichkeit hergestellt.                                              Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen.
                                                                                           Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Be-
Vereidigung von Feldgeschworenen                                                           bauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
Beschluss:
Gemäß Beschluss der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019                   §2
werden                                                                                     Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Ver-
• Hans Hübner, Weidenberg                                                                  waltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.
• Werner Engelbrecht, Neunkirchen am Main
• Günter Kölbl, Neunkirchen am Main                                                        Weidenberg, 17.06.2019
als Feldgeschworene auf Lebenszeit bestellt.                                               Hans Wittauer
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayreuth, ist entspre-              Erster Bürgermeister
chend zu informieren.                                                                      Markt Weidenberg

Ausrichtung der freiwilligen Feuerwehren im Steinachtal; Konzeptvorstellung                Bebauungsplan „Brunnenwiese“; Behandlung der eingegangen Stellung-
Beschluss:                                                                                 nahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Der Markt Weidenberg nimmt Inhalt und Ergebnis des Konzepts zustimmend zur                 Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
Kenntnis. Der Markt wird sich umgehend mit Standortfrage, Bauausführung und                Beschluss:
Ausrüstung befassen.                                                                       Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre-
                                                                                           gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden
Spiel- und Bolzplatzsanierung Königsheidering                                              in den Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss:                                                                                 Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge-
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Der Förderverein Kita Auenzwerge wird in eigener             mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
Regie und Verantwortung das Projekt vorantreiben. Der Markt Weidenberg wird                § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
das Vorhaben nach Haushaltslage finanziell unterstützen.
                                                                                           Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“; Behandlung der
Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ im Bereich der Fl. Nrn. 799 und                        eingegangen Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen
384/2, beide Gmkg. Weidenberg; Behandlung der eingegangenen Einwen-                        Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der betroffenen Träger
dungen und Anregungen der öffentlichen Auslegung und der Anhörung                          öffentlicher Belange
der Träger öffentlicher Belange;                                                           Beschluss:
Satzungsbeschluss                                                                          Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre-
Beschluss 1:                                                                               gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan                      in den Bebauungsplan aufgenommen.
„Wohnpark Weidenberg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie                Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge-
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinde-              mäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
rat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen              § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht
abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.                     Bebauungsplan „Am Schreiber II“ im Bereich der Fl. Nr. 1478 und 1477/2,
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti-          beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss
gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem              Beschluss:
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.                                      Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungspla-
- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage                                                      nes „Am Schreiber II“ im Bereich der Fl. Nrn. 1477/2 (Teilfläche) und 1478, beide
                                                                                           Gemarkung Weidenberg, im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB. Die Ver-
Beschluss 2:                                                                               waltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Nach der Durchführung des vorgeschrieben Verfahrens beschließt der Marktge-                Bei den Festsetzungen soll sich am rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Schrei-
meinderat Weidenberg den Bebauungsplan „Wohnpark Weidenberg“ gem. § 10                     ber“ orientiert werden.
BauGB als Satzung über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke mit den Fl.
Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Bebau-                  Bebauungsplan „Altmühle III“; Behandlung der eingegangen Stellung-
ungsplan wird gebilligt                                                                    nahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma-                Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während                Beschluss:
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.            Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre-
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für                  gungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden

                                                                                      13
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