Nach- und Hinweise zu Wolf (Canis lupus) und Luchs (Lynx lynx) in Thüringen - Halbjahr 2020

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Nach- und Hinweise zu Wolf (Canis lupus) und Luchs (Lynx lynx) in Thüringen - Halbjahr 2020
Nach- und Hinweise zu Wolf (Canis lupus)
und Luchs (Lynx lynx) in Thüringen

Bericht des Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs im Thüringer
Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Wolfs-
und Luchsmonitoring im Freistaat Thüringen
Juli 2020 - Dezember 2020
Nach- und Hinweise zu Wolf (Canis lupus) und Luchs (Lynx lynx) in Thüringen - Halbjahr 2020
VIELEN DANK
   an alle Melderinnen und Melder, die mit der Weiterleitung von
Hinweisen und Nachweisen zu Wolf und Luchs in Thüringen zu diesem
                    Bericht beigetragen haben!
Nach- und Hinweise zu Wolf (Canis lupus) und Luchs (Lynx lynx) in Thüringen - Halbjahr 2020
Inhalt

1. Zusammenfassung .............................................................................................................................. 1
2. Einführung ........................................................................................................................................... 2
   2.1 Organisation des Monitorings in Thüringen .................................................................................. 2
   2.2 Datensammlung ............................................................................................................................ 2
   2.3 Datenverarbeitung ........................................................................................................................ 4
   2.4 Hinweisarten ................................................................................................................................. 4
   2.5 Bewertung von Meldungen zu Wolf und Luchs ............................................................................ 7
3. Situation von Wolf und Luchs in Thüringen ..................................................................................... 10
   3.1 Räumliche Verteilung der Meldungen zu Wolf und Luchs .......................................................... 10
   3.2 Meldungen zu Wolf und Luchs nach SCALP-Kategorien ............................................................. 11
   3.3 Meldungen zu Wolf und Luchs nach Meldungsarten.................................................................. 12
   3.4 Meldungen zu Wolf und Luchs nach Meldungsarten sowie SCALP-Kategorien.......................... 13
4. Bestätigte (residente) Wolfs- und Luchsvorkommen ...................................................................... 14
   4.1 Wolfsvorkommen ........................................................................................................................ 14
   4.2 Luchsvorkommen ........................................................................................................................ 18
5. Herkunft nachgewiesener Wolfsindividuen .................................................................................... 24
6. Nutztierschäden ................................................................................................................................ 26
7. Umgang mit Wolf-Hund-Hybriden ................................................................................................... 30
8. Umgang mit „verhaltensauffälligen“ Wölfen / Luchsen ................................................................. 31
9. Wolfs- / Luchsbegegnung ................................................................................................................. 32
10. Zitierte Literatur.............................................................................................................................. 32
11. Weiterführende Literatur ............................................................................................................... 32
12. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 33
   12.1 Abbildungen .............................................................................................................................. 33
   12.2 Tabellen ..................................................................................................................................... 33
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1. Zusammenfassung
Im 2. Halbjahr 2020 (01.07.2020 - 31.12.2020) konnten die vier per Fotofallenaufnahmen im
Territorium Ohrdruf (OHR) nachgewiesenen Welpen als Wolfsnachwuchs bestätigt werden. Über die
genetische Untersuchung von Kotproben wurden zwei der Nachkommen als weibliche Tiere und
Nachwuchs aus der Verpaarung der Ohrdrufer Wolfsfähe GW267f und dem Ohrdrufer Wolfsrüden
GW1264m identifiziert.

Der zuletzt Ende Mai 2020 im Territorium OHR per Fotofallenaufnahme nachgewiesene Hybride
konnte nicht mehr nachgewiesen werden, weder in Thüringen, noch in einem anderen Bundesland,
sodass das Ableben des Tieres wahrscheinlich ist.

In Thüringen konnten im 2. Halbjahr 2020 vier adulte, territoriale Luchsindividuen über Fotofallen-
aufnahmen in den Landkreisen Nordhausen und im Eichsfeld bestätigt werden. In zwei Fällen handelt
es sich um weibliche Tiere mit Nachwuchs. Die Reproduktion wurde in einem Fall im Landkreis
Nordhausen, im zweiten Fall für das Eichsfeld nachgewiesen. Die letzte Fotofallenaufnahme eines
Luchses im 2. Halbjahr 2020 datiert auf den 17. Dezember und entstand im Landkreis Nordhausen. Der
letzte Luchs-Nachweis liegt in Form einer Sichtbeobachtung inklusive Fotos vom 19. Dezember aus
dem Saale-Orla-Kreis vor.

Von den im Jahr 2020 gemeldeten 54 vermeintlichen Nutztierrissen handelt es sich in 24 Fällen (44,4
%) um amtlich bestätigte Wolfsrisse. Bei 17 der gemeldeten Schadensereignisse lag der empfohlene,
optimale Schutz der Weidetiere vor, in 16 Fällen ist für die betreffenden Nutztierarten kein optimaler
Schutz definiert. In weiteren 21 Fällen war kein optimaler Schutz der Weidetiere gegeben.

Um zu verhindern, dass sich Wölfe auf Nutztiere spezialisieren, ist ein frühzeitiger und konsequenter
Schutz vor Übergriffen notwendig. Fachliche Beratung hierzu leisten das Kompetenzzentrum Wolf,
Biber, Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) sowie das
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als Bewilligungsbehörde für
Präventions- und Entschädigungsanträge.

Für das Wolf- und Luchs-Monitoring in Thüringen ist die Unterstützung durch die lokal ansässige
Bevölkerung wichtig. Die Meldung von Hin-und Nachweisen – insbesondere über Foto- und Film-
aufnahmen sowie Genetikproben (z.B. über Risse und Losungen) hilft dabei, einen Überblick über
Wolfs- und Luchsvorkommen im Freistaat zu erhalten. Meldungen können z.B. über die Rufnummer
0361 57 3941-941 abgegeben werden.

Informationen zur Biologie und Lebensweise von Wolf und Luchs, zum Monitoring sowie zur
Schadensbegutachtung finden Sie auf den Internetseiten des TMUEN. Hier können auch Formulare
und Hinweise zu Prävention und Entschädigung von durch Wolf und Luchs verursachten Schäden
eingesehen und heruntergeladen werden:

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/

Ihre Ansprechpartner für Förderangelegenheiten beim TLUBN erreichen Sie unter der Telefon-
nummer 0361 57 3943 - 042. Die Namen und personenbezogenen Kontaktdaten der Ansprechpartner
finden Sie auf der Internetseite des TLUBN:

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/zoo-artenschutz/wolf-luchs/foerderantraege-
praeventionsmassnahmen-schadensregulierung

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2. Einführung
2.1 Organisation des Monitorings in Thüringen
Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs im TMUEN ist für die Koordination und Umsetzung des
Wolf- und Luchsmonitorings in Thüringen zuständig. Die MitarbeiterInnen nehmen Meldungen zu den
Tierarten entgegen, beauftragen und leiten das aktive Monitoring innerhalb einer festgelegten
Gebietskulisse (s. 2.2) an und bewerten die eingehenden Meldungen zu Wolf und Luchs nach
vorgegebenen, standardisierten Kriterien (s. 2.5, S. 7).

Die rechtliche Verpflichtung zum Monitoring der streng geschützten Tierarten Wolf und Luchs ergibt
sich aus Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union.

Beim Monitoring der beiden Beutegreifer ist die Zusammenarbeit mit der lokal ansässigen Bevölkerung
wichtig. Insbesondere FörsterInnen und JägerInnen sind häufig die Personengruppen, die Hinweise auf
die Tierarten finden bzw. an die Hinweise herangetragen werden.

Das Melden von Hinweisen zu Wolf und Luchs an die zuständige Behörde ermöglicht es, einen Eindruck
von der Situation von Wolf und Luchs in Thüringen zu erhalten und – im Austausch mit den zuständigen
Behörden der anderen Bundesländer – auch ein Gesamtbild vom Erhaltungszustand der beiden Tier-
arten in Deutschland zu bekommen. Meldungen sind auch von Belang, damit die Bevölkerung vor Ort
frühzeitig informiert werden und damit potentiellen Konflikten vorgebeugt werden kann. Zudem ist
die Weiterleitung von Hinweisen wichtig, damit die Behörde bei potentiell auffälligem Verhalten
einzelner Individuen die Situation einschätzen und bei Bedarf zeitnah agieren kann.

2.2 Datensammlung
In Thüringen wird sowohl ein aktives, als auch ein passives Monitoring durchgeführt.

Während im Rahmen des passiven Monitorings Zufalls-Meldungen, z.B. aus der Bevölkerung,
entgegengenommen werden, wird im Rahmen des aktiven Monitorings mit Unterstützung von
Kooperations-partnern und Dienstleistern nach Hinweisen gesucht – z.B. über den Einsatz von
Fotofallen oder die Suche nach Kot.

Derzeit findet in den folgenden neun Untersuchungsgebieten ein aktives Fotofallen-Monitoring statt:

    x   „Standortübungsplatz Ohrdruf und Umgebung“ (Zielart Wolf)
    x   „Mittlerer Thüringer Wald“ (Zielart Luchs)
    x   „Südharz“ (Zielart Luchs, Wolf)
    x   „Eichsfeld“ (Zielart Luchs)
    x   „Bad Klosterlausnitz“ (Zielart Wolf)
    x   „Gräfenthal“ (Zielart Luchs)
    x   „Zechsteingürtel bei Bad Liebenstein und Erdfallgebiet Frauensee“ (Zielart Wolf)
    x   „Pleß-Stoffelskuppe-Bernshäuser Kuppe“ (Zielart Wolf)
    x   „Uhlstädter Heide“ (Zielart Luchs, Wolf)

Abbildung 1 stellt die Gebietskulisse mit den einzelnen Untersuchungsgebieten für das Monitoring von
Wolf und Luchs in Thüringen dar.

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    Abb. 1: Gebietskulisse für das Monitoring von Wolf und Luchs in Thüringen (aktueller Stand: 17.12.2020).
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Der Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) setzt, gemeinsam mit der
Universität Göttingen, im thüringischen Teil des Harzes (Landkreis Nordhausen) sowie im Eichsfeld ein
aktives Fotofallenmonitoring um. Im Rahmen des Projektes „Die Ausbreitung des Luchses in
Mitteldeutschland“ wird das Ausbreitungspotential des Luchses untersucht.

Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) setzt derzeit, beauftragt durch das
TMUEN, ein aktives Monitoring im Bereich des Standortübungsplatzes Ohrdruf sowie in den
Untersuchungsgebieten „Bad Klosterlausnitz“, „Pleß-Stoffelskuppe-Bernshäuser Kuppe“ und
„Gräfenthal“ um und wird zukünftig auch weitere Gebiete abdecken.

Zudem ist Thüringen Forst in das aktive Wolfs- und Luchsmonitoring im Freistaat eingebunden.

Meldungen aus dem passiven Monitoring gehen regelmäßig über den Thüringer Landesverband des
Naturschutzbund Deutschland, den Landesjagdverband Thüringen sowie aus der Bevölkerung ein.

Meldungen zu Wolf und Luchs werden an dem hierfür eingerichteten Bürgertelefon unter der
Rufnummer 0361 57 3941-941 entgegengenommen, über das auch Fragen zu den Tierarten
beantwortet werden. Zudem gehen Meldungen über die Dienstapparate der MitarbeiterInnen, per E-
Mail und auf persönlichem Weg ein.

2.3 Datenverarbeitung
Alle Monitoringdaten zu Wolf und Luchs werden nach Abschluss eines jeden Monitoringjahres, das
sich am biologischen Wolfs- bzw. Luchsjahr orientiert (01. Mai - 31. April des Folgejahres), unter den
Vertretern der zuständigen Institutionen aller Bundesländer im Rahmen eines gemeinsamen Treffens
vorgestellt und evaluiert. Das Ergebnis dieser jährlichen Treffen sind national abgestimmte
Vorkommenskarten der beiden Tierarten sowie eine Einschätzung der Mindestpopulationsgröße,
jeweils rückwirkend für das vorausgegangene, abgeschlossene Monitoringjahr. Die Ergebnisse dieser
Treffen stellen die Grundlage für den nationalen Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) an die
Europäische Kommission dar, welcher alle sechs Jahre zu erfolgen hat (s. FFH-Richtlinie, Artikel 17).

Um ein vollständiges und damit reales Bild vom Erhaltungszustand von Wolf und Luchs zu erhalten,
sind Hinweise zu den Tierarten wichtig.

Die über das Monitoring gewonnenen Daten fließen nicht nur in den erwähnten Bericht ein –
Informationen über die Verbreitung der großen Beutegreifer erlauben es, die Bevölkerung vor Ort
rechtzeitig informieren und aufklären zu können. Damit ist auch die frühzeitige Information von
NutztierhalterInnen und dadurch eine Überprüfung des Weidetierschutzes möglich. Zudem sind
Hinweismeldungen wichtig, um potentiell auffälliges Verhalten einzelner Tiere rechtzeitig feststellen
und bei Bedarf handeln zu können. Letzten Endes wird mit der Weiterleitung von Hinweisen zu Wolf
und Luchs also zum einen zu einer realistischen Einschätzung des Erhaltungszustandes der Tierarten,
und zum anderen zu einer Konfliktminimierung beigetragen.

Monitoringdaten werden vertraulich behandelt und Ortsangaben lediglich „unscharf“ veröffentlicht,
d.h., dass z.B. Gemeindebezeichnungen, jedoch keine genauen Koordinaten genannt oder anderweitig
verfügbar gemacht werden.

2.4 Hinweisarten
Da Wölfe und Luchse den direkten Kontakt zu Menschen in der Regel meiden, sind unmittelbare
Begegnungen selten. Bei den eingehenden Meldungen handelt es sich daher überwiegend um
indirekte Anwesenheitshinweise wie z.B.:

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-   Kot
      -   Urin (z.B. bei Schneelage sichtbar)
      -   Haare
      -   Trittsiegel und Spuren
      -   Fotofallenaufnahmen
      -   Wildtier- und Nutztierrisse
      -   Kratzspuren (Luchs)
      -   Lautäußerungen

Bei Totfunden sowie lebenden Tieren (z.B. im Rahmen von Managementmaßnahmen gefangene,
verletzte oder kranke Tiere, verwaiste Jungtiere) handelt es sich um direkte Nachweise. Ebenso bei
Sichtbeobachtungen, bei denen im Nachgang die Tierart Wolf / Luchs durch eine erfahrene Person auf
Grundlage von Foto-/Videoaufnahmen eindeutig identifiziert werden kann.

Kot

Kot kann bei bestimmten Fundumständen, vorgegebener Größe und mit entsprechendem Inhalt
(unverdauliche Beutetierreste) als Indiz für die Anwesenheit von Wolf bzw. Luchs gewertet werden.
Über die genetische Untersuchung der Darmschleimhaut, die sich auf der Oberseite frisch abgesetzten
Kots befindet, kann nicht nur die Tierart, sondern bestenfalls auch das Individuum ermittelt werden.
Zudem repräsentieren die Hinterlassenschaften die Beutetierwahl und sind damit für wissen-
schaftliche Zwecke in Form von Nahrungsanalysen von Bedeutung.

Urin

Urin stellt nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Spurverlauf ein Indiz auf die Anwesenheit
des Wolfes dar, da Hundeurin nicht von Wolfsurin unterschieden werden kann. Luchsurin kann als
solcher am Geruch identifiziert werden, wobei Verwechslungsgefahr mit Markierstellen von Haus- und
Wildkatze besteht. Im Fall des Wolfes kann die Art der Urinspur Aufschluss darüber geben, ob es sich
um einen territorialen Wolf handelt – während Jungwölfe zumeist im Hocken urinieren, markieren
adulte Wölfe ihr Territorium seitlich gegen Erhöhungen. Schnee mit vermeintlichem Wolf- oder
Luchsurin kann genetisch analysiert werden und sollte bis zur Untersuchung tiefgefroren aufbewahrt
werden.

Haare

Luchshaare können z.B. an Markierstellen gefunden werden, wo sich die Katzen gegen markante
Landschaftselemente, beispielsweise Felsen oder Pfosten, reiben. Aufgrund der Ähnlichkeit mit
Haaren anderer Katzenartiger kann nur durch eine genetische Analyse nachweislich festgestellt
werden, ob es sich um Luchshaare handelt. Ebenso verhält es sich mit Wolfshaaren, die beispielsweise
nach Nutztierübergriffen an Zäunen, oder auch an Liegestellen gefunden werden können.

Trittsiegel und Spuren

Einzelne, vermeintliche Wolfstrittsiegel können nicht als solche identifiziert werden, da auch große
Hunderassen entsprechende Abdrücke hinterlassen. Erst, wenn eine gleichmäßig und gerichtet
verlaufende Spur über eine gewisse Länge im geschnürten Trab vorliegt, bei dem die Hinterpfoten in
die Abdrücke der Vorderpfoten gesetzt werden, handelt es sich um ein Indiz für die Anwesenheit des
Wolfes. Im Gegensatz zu einzelnen Trittsiegeln von Wölfen, sind Luchsabdrücke als solche zu
erkennen. Als Katzenartige hinterlassen sie im Vergleich rundlichere Abdrücke, meist ohne den
Abdruck von Krallen. Durch die Größe lassen sich einzelne Trittsiegel von denen von Haus- und
Wildkatze unterschieden. Da Luchstrittsiegel aber in Abhängigkeit des Untergrundes denen anderer
Tierarten ähneln können, müssen mindestens drei Pfotenabdrücke vorliegen, um als Indiz für die
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Anwesenheit der Katzenart gewertet werden zu können. Spuren, deren einzelne Trittsiegel schlecht
zu erkennen sind, können aufgrund des Verlaufs einen Rückschluss auf den Verursacher zulassen. So
gehen Luchse z.B. gerne über liegende, oder schräg stehende Baumstämme, Felssimse oder
Steinmauern. Die Schrittlänge zwischen den einzelnen Abdrücken kann außerdem bei der
Bestimmung der Tierart helfen.

Fotofallenaufnahmen

Sind die arttypischen Merkmale gut zu erkennen, stellen Fotofallenaufnahmen (Foto / Video) sichere
Nachweise für die Anwesenheit der Tierarten dar. Entsprechende Aufnahmen werden i.d.R. einer
Standortverifizierung unterzogen, um sicherzugehen, dass die Aufnahmen auch vor Ort entstanden
sind.

Wildtier- und Nutztierrisse

Wildtier- und Nutztierkadaver können ein Indiz für die Anwesenheit von Wolf und Luchs sein. Über
typische Rissmerkmale an der Beute kann eine Einschätzung erfolgen, ob es sich um einen Riss handelt
und wer als Verursacher infrage kommt. Abstriche mit geeigneten Tupfern an Bissstellen können
genetisch untersucht werden – dabei wird die DNA des Speichels analysiert. Ist die Probe frisch genug,
kann nicht nur die Tierart, sondern auch das Individuum ermittelt werden.

Eine Entschädigung für durch Wolf oder Luchs erbeutete Wildtiere ist in Thüringen nicht vorgesehen.
Wildtiere gelten im Sinne des § 960 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch als herrenlos. Sie stellen
damit kein Eigentum jagdausübungsberechtigter Personen oder InhaberInnen des Jagdrechtes dar.
Durch das Erbeuten von Wildtieren durch Beutegreifer ergibt sich somit kein Schaden – ein Anspruch
auf Entschädigung ist nicht gegeben. Wolf und Luchs sind, inklusive der Einflüsse, die sie auf das Wild
ausüben, als natürliche Bestandteile des Ökosystems zu verstehen – ebenso wie z.B. Fuchs und
Marder.

Kratzspuren (Luchs)

Luchse schärfen ihre Krallen durch das Wetzen an Bäumen. Dieses Verhalten dient möglicherweise
auch der Reviermarkierung. Charakteristisch sind lose Rindenstücke an der Stammbasis bzw. dünne,
ausgefranste Kratzer an rindenlosen Stämmen. Da eine hohe Verwechslungsgefahr mit anderen
Ursachen der Baumschädigung wie z.B. dem Schälen durch Huftiere oder Pilzbefall besteht, stellen
Kratzspuren keine eindeutigen Indizien auf die Anwesenheit des Luchses dar.

Lautäußerungen

Luchse rufen während der Ranzzeit (= Paarungszeit) wiederholt und ausdauernd. Da die Rufe denen
von Füchsen oder balzenden Eulen ähneln, gelten sie nicht als eindeutige Anwesenheitshinweise.
Ähnlich verhält es sich mit vermeintlichem Wolfsheulen, das lediglich als „unbestätigter Hinweis“
gewertet werden kann.

Sichtbeobachtungen

Sichtbeobachtungen stellen eindeutige und damit direkte Nachweise dar, wenn Foto- oder Film-
aufnahmen vorliegen, auf denen eine erfahrene Person Wolf bzw. Luchs eindeutig identifizieren kann.

Totfunde

Totfunde stellen direkte Nachweise dar. Kadaver der besonders geschützten Arten Wolf und Luchs
werden vor Ort dokumentiert, beprobt und zur Untersuchung an das Institut für Zoologie und
Wildtierforschung (IZW) in Berlin oder eine andere geeignete veterinärpathologische Einrichtung

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übermittelt. Im Gegensatz zum Wolf unterliegt der Luchs nicht ausschließlich dem Naturschutzrecht.
Er stellt eine jagdbare Tierart mit ganzjähriger Schonzeit dar. Jagdausübungsberechtigte Personen sind
nach § 40 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Jagdgesetz dazu verpflichtet, verendete, dem Jagdrecht
unterliegende Wildtiere der streng geschützten Tierarten unverzüglich der Unteren Jagdbehörde
anzuzeigen. Sie haben das Recht, entsprechende Kadaver aus der Natur zu entnehmen und bei einer
behördlich bestimmten Stelle abzugeben (§ 40 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Jagdgesetz). Ein
Aneignungsrecht besteht grundsätzlich nicht. Ausnahmen für pädagogische Zwecke sind jedoch
möglich.

Lebende Tiere

Bei lebenden Tieren kann es sich um im Rahmen von Forschungsprojekten gefangene und besenderte,
verletzte oder kranke Tiere oder um verwaiste Jungtiere handeln, die ggf. vorübergehend oder
dauerhaft in menschliche Obhut genommen werden. Sie gelten als eindeutiger Nachweis, wenn sie
von einer erfahrenen Person oder genetisch identifiziert wurden.

Meldungen zu den aufgeführten Hinweisarten werden anhand standardisierter Protokolle schriftlich
aufgenommen und anschließend auf Grundlage der vorliegenden Informationen nach standardisierten
Kriterien bewertet (s. 2.5).

2.5 Bewertung von Meldungen zu Wolf und Luchs
Eingehende Meldungen zu Wolf und Luchs werden durch MitarbeiterInnen des Kompetenzzentrum
Wolf, Biber, Luchs, die im Erkennen und Bewerten von Anwesenheitshinweisen geübt sind, nach
bundeseinheitlichen Standards bewertet. Die fachliche Grundlage hierfür stellt das BfN-Skript
„Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland“ (REINHARDT et al. 2015) dar.

Meldungen werden entsprechend ihrer Überprüfbarkeit verschiedenen Kategorien zugeordnet. Diese
Zuordnung erfolgt in Anlehnung an die Kriterien, die im Rahmen des Projektes „Status and
Conservation of the Alpine Lynx Population“ (SCALP) – ursprünglich für das länderübergreifende
Luchsmonitoring in den Alpen – entwickelt und um die Tierarten Bär und Wolf ergänzt wurden.

Die Bewertungskategorien sind nachfolgend aufgeführt. Der Buchstabe C steht für den englischen
Begriff „category“ (dt.: Kategorie). Die Ziffern 1, 2 und 3 stellen keine Bewertung der fachlichen
Qualifikation des Melders bzw. der Melderin dar, sondern spiegeln die Überprüfbarkeit der Meldung
und die entsprechende Zuordnung in die jeweilige Kategorie wieder:

„C1“ – eindeutiger Nachweis

        sicherer Beleg für die Anwesenheit von Wolf bzw. Luchs (z.B. Foto mit eindeutigen Merkmalen
        oder Risse mit DNA-Ergebnissen)

„C2“ – bestätigter Hinweis

        alle Meldungen, die ausreichend dokumentiert sind, bestimmte Kriterien erfüllen und von
        erfahrenen Personen bestätigt werden (z.B. Risse und Losungen ohne Genetikergebnisse oder
        Spuren)

„C3“ – unbestätigter Hinweis

        Meldungen, die mangels Dokumentation und damit Aussagekraft nicht als Nachweis (C1) bzw.
        bestätigter Hinweis (C2) für Wolf bzw. Luchs dienen können, jedoch als Hinweise auf mögliche
                                                   7
Vorkommen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Monitorings sind (z.B. Sichtbeobachtungen
       ohne Fotos oder Videos und einzelne Trittsiegel)

„f“ – Falschmeldung:

       Meldungen, bei denen Wolf bzw. Luchs als Verursacher mit Sicherheit ausgeschlossen werden
       können (z.B. Losung, die über die genetische Analyse der Tierart Hund zugeordnet werden kann)

„k.B.“ – keine Bewertung möglich:

       Meldungen, die aufgrund fehlender Daten nicht bewertet werden können (z.B. Wildtierkadaver,
       die so stark genutzt bzw. alt sind, dass Aussagen zur Verursacherschaft aufgrund fehlender bzw.
       nicht mehr vorhandener Merkmale nicht möglich sind)

Die Anwendung dieser standardisierten Bewertung ermöglicht eine deutschlandweite Vergleich-
barkeit der Daten, die im Rahmen des Monitorings erhoben werden. Dadurch ist es möglich, einen
Eindruck von der Gesamtsituation der Beutegreifer in Deutschland zu erhalten.

Fotofallenaufnahmen, die im Rahmen des Monitorings eingehen, werden vor ihrer Bewertung einer
Standortverifizierung unterzogen. Hierbei wird das Kompetenzzentrum hauptsächlich von den für Wolf
bzw. Luchs zuständigen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörden unter-
stützt, die sich mit den Meldern / Melderinnen in Kontakt setzen. Ebenso verhält es sich mit
Sichtbeobachtungen, zu denen Foto- oder Videoaufnahmen vorliegen.

Tabelle 1 auf Seite 9 gibt einen Überblick darüber, wie die unterschiedlichen Meldungsarten für Wolf
und Luchs auf Grundlage der erwähnten, nationalen Bewertungsgrundlage bewertet werden können.
Berücksichtigt werden die Kategorien C1 (Nachweis), C2 (bestätigter Hinweis) und C3 (unbestätigter
Hinweis). Aufgeführt sind zudem die jeweiligen Voraussetzungen für die entsprechende Bewertung.
Da für die einzelnen Meldungsarten teilweise nicht alle Bewertungsmöglichkeiten vorgesehen sind,
sind einzelne Zellen grau eingefärbt (= keine Bewertung mit der entsprechenden Bewertungskategorie
möglich).

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Tab. 1: Meldungsarten und mögliche Bewertungskategorien.

          Meldungsart                                                                    Bewertungskategorie
                                               C1 (Nachweis)                           C2 (bestätigter Hinweis)                        C3 (unbestätigter Hinweis)
                            Kot       durch Genetik bestätigt (Wolf, Luchs)      Kot von bestimmter Größe, mit unverdaulichen       nicht durch Genetik bestätigt, Kriterien für C2
                                                                                    Beutetierresten, auf/an Wegen / an Spur                  nicht erfüllend (Wolf, Luchs)
                                                                                                     (Wolf)
                           Urin       durch Genetik bestätigt (Wolf, Luchs)      In Kombination mit weiteren Hin- /Nachweisen           ohne weitere Hin-/Nachweise (Luchs)
                                                                                          wie z.B. Trittsiegeln (Luchs)
                      Haare           durch Genetik bestätigt (Wolf, Luchs)                                                             ohne weiteren Hin-/Nachweis (Luchs)

       Trittsiegel & Spuren                                                      Spur im geschnürten Trab mit entsprechender
                                                                                                  Länge (Wolf)
                                                                                 mind. 3 typische Trittsiegel / mind. 500 m lange
                                                                                   Spur + typisches Verhalten erkennbar, z.B.
                                                                                     Balancieren auf lin. Strukturen (Luchs)
     Fotofallenaufnahmen               eindeutige Identifikation der Tierart                                                          Tier kann nicht bestätigt, aber auch nicht
                                       aufgrund typischer Merkmale durch                                                                ausgeschlossen werden (Wolf, Luchs)
                                     erfahrene Person möglich (Wolf, Luchs)

9
                  Wildtier-                  durch Genetik bestätigt             nach kompletter Abhäutung und bei typischen             Nicht durch Genetik bestätigt, keine
                                                  (Wolf, Luchs)                         Rissmerkmalen (Wolf, Luchs)                     typischen Rissmerkmale (Wolf, Luchs)
             /Nutztierrisse
               Kratzspuren                                                                                                             ohne weitere Hin- / Nachweise (Luchs)

           Lautäußerungen                                                           Chorheulen, durch Heulanimation unter              ohne weitere Hin- / Nachweise (Luchs)
                                                                                   Leitung einer erfahrenen Person ausgelöst
                                                                                                     (Wolf)
      Sichtbeobachtungen            bei Vorliegen einer Foto-/Videoaufnahme                                                            ohne Foto- / Videobeleg (Wolf, Luchs)
                                        von ausreichender Qualität, die die
                                    arttypischen Merkmale erkennen lässt und
                                    die von einer erfahrenen Person bestätigt
                                                wird (Wolf, Luchs)
                     Totfunde        durch eine erfahrene Person identifiziert
                                                  (Wolf / Luchs)
              Lebende Tiere          durch eine erfahrene Person identifiziert
                                                  (Wolf / Luchs)
3. Situation von Wolf und Luchs in Thüringen
3.1 Räumliche Verteilung der Meldungen zu Wolf und Luchs
Entsprechend der nachgewiesenen Luchsterritorien (s. 4.1, S. 14 und 4.2, S. 18) und des Fotofallen-
monitorings im nördlichen Thüringen gingen Meldungen zum Luchs im zweiten Halbjahr 2020
insbesondere aus den Landkreisen Nordhausen und Eichsfeld ein, während Meldungen zum Wolf
insbesondere aus den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis eingingen, wo das Ohrdrufer Wolfsrudel lebt.
Ein einzelner Nachweis (SCALP: C1) zum Luchs liegt aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor,
einzelne Nachweise zu Wölfen aus den Landkreisen Eichsfeld, Wartburgkreis und Saale-Orla-Kreis.
Abbildung 2 zeigt die räumliche Verteilung der Nach- und Hinweise zu Wolf und Luchs (C1 = Nachweis;
C2 = bestätigter Hinweis; C3 = unbestätigter Hinweis) – nicht dargestellt sind Falschmeldungen sowie
Meldungen, die aufgrund fehlender Informationen nicht bewertet werden konnten.

  Abb. 2: Räumliche Verteilung der Nach- und Hinweise zu Wolf und Luchs in Thüringen im 2. Halbjahr 2020.

Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs hat das aktive Monitoring im Jahr 2020 ausgeweitet, um
über eine systematische Datenaufnahme ein präziseres Bild von der Verbreitung von Wolf und Luchs
in Thüringen zu erhalten. Im laufenden Jahr 2021 ist eine weitere Intensivierung des aktiven
Fotofallenmonitorings erfolgt.

                                                    10
3.2 Meldungen zu Wolf und Luchs nach SCALP-Kategorien
Im zweiten Halbjahr 2020 gingen 337 Meldungen zum Wolf sowie 65 Meldungen zum Luchs ein
(Stand: 31.01.2021).

Bei den Wolfsmeldungen handelt es sich überwiegend um Nachweise (SCALP: C1) (n = 281).
Unbestätigte Hinweise (SCALP: C3) stellen die zweithäufigste Bewertungskategorie dar, der die
eingegangenen Meldungen zugeordnet wurden (n = 45). Die Kategorie „Falschmeldung“ (SCALP: f)
wurde neun Mal vergeben. Im Fall einer Fotofallenaufnahme war aufgrund unzureichender
Bildqualität keine Bewertung möglich (SCALP: k.B.), eine Losung wurde als bestätigter Hinweis (SCALP:
C2) bewertet.

Abbildung 3 gibt eine Übersicht über die Bewertungen der Wolfsmeldungen, die dem Kompetenz-
zentrum im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 gemeldet wurden. Nicht enthalten sind Schadens-
ereignisse mit Nutztieren, die in Teil 5 des Monitoring-Berichtes ab Seite 27 separat dargestellt sind.

Meldungen zu Luchsen gingen im Vergleich weniger häufiger ein. Am häufigsten ist auch hier die
Bewertungskategorie „Nachweis“ (SCALP: C1) vertreten (n = 55). Darauf folgen unbestätigte Hinweise
(n = 9). Zudem wurde eine Meldung als bestätigter Hinweis (SCALP: C2) bewertet. Tabelle 2 gibt einen
Überblick über die Anzahl an Luchsmeldungen nach deren Bewertung.

Damit stellt die Bewertungskategorie „Nachweis“ (SCALP: C1) sowohl unter den Meldungen zum
Wolf, als auch unter den Meldungen zum Luchs die häufigste Bewertungskategorie dar.

Abb. 3: Wolfsmeldungen aus dem Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 nach Meldungsarten (ohne Schadens-
ereignisse mit Nutztieren).

Tab. 2: Anzahl von Luchsmeldungen aus dem Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 nach Bewertung
(ohne Schadensereignisse mit Nutztieren).
               C1                                C2                                 C3
               55                                 1                                 9
                                                  11
3.3 Meldungen zu Wolf und Luchs nach Meldungsarten
Bei den Meldungen zu Wolf und Luchs handelt es sich um unterschiedliche Meldungsarten. Im
Folgenden nicht dargestellt sind Schadensereignisse mit Nutztieren, die in Teil 5 des Monitoring-
berichtes ab Seite 27 separat aufgeführt sind.

Von den 337 Wolfsmeldungen handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um Fotofallenaufnahmen
aus dem aktiven Fotofallenmonitoring im Territorium Ohrdruf (n = 312). Drei weitere Fotofallen-
aufnahmen entstanden außerhalb des Territoriums, im Landkreis Eichsfeld. Am zweithäufigsten
wurden Losungen gemeldet (n = 12), gefolgt von Sichtbeobachtungen (n = 9) und Wildtierkadavern (n
=1). Abbildung 4 stellt die Wolfsmeldungen nach Meldungsarten dar.

                  Wolfsmeldungen (01.01.2020 – 30.06.2020) nach Meldungsarten

Abb. 4: Wolfsmeldungen aus dem Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 nach Meldungsarten (ohne Schadens-
ereignisse mit Nutztieren).

Auch beim Luchs stellen Fotofallenaufnahmen die häufigste Meldungsart dar (n = 47). An zweiter Stelle
folgen Sichtungen (n = 14). Zudem wurden im zweiten Halbjahr 2020 ein Wildtierriss, ein Totfund (s. S.
19), eine Losung und eine Spur in das Monitoring aufgenommen. Tabelle 3 gibt einen Überblick über
die Anzahl an gemeldeten Meldungsarten beim Luchs im zweiten Halbjahr 2020.

Tab. 3: Anzahl an Luchsmeldungen nach Meldungsart (01.07.2020 - 31.12.2020).

 Meldungsart                                            Anzahl Meldungen
 Fotofallenaufnahme                                     47
 Sichtung                                               14
 Wildtierriss                                           1
 Totfund                                                1
 Losung                                                 1
 Spur                                                   1
                                                   12
Die häufigste Meldungsart im 2. Halbjahr 2020, sowohl unter den Meldungen zum Wolf, als auch
unter den Meldungen zum Luchs, stellen Fotofallenaufnahmen dar.

3.4 Meldungen zu Wolf und Luchs nach Meldungsarten sowie SCALP-Kategorien
Fast alle Nachweise (C1) zu Wölfen wurden über Fotofallenaufnahmen erbracht (n=314). Im Fall dreier
Nachweise handelt es sich um Losungen, die genetisch der Tierart Wolf zugeordnet werden konnten.
Über diese drei Losungen, die im Territorium Ohrdruf gesammelt wurden, konnten die Ohrdrufer
Wolfsfähe sowie zwei ihrer Nachkommen bestätigt werden (s. 4.1, S. 14).

Bei dem einzigen bestätigten Hinweis handelt es sich um eine Losung, die nicht genetisch beprobt
wurde, die aber aufgrund ihrer Größe, der Fundumstände und des Inhalts mit der Kategorie C2
bewertet wurde. Bei den unbestätigten Hinweisen handelt es sich um eine Losung sowie einen
Wildtierkadaver und sieben Sichtungen ohne Foto- bzw. Videobelege. Eine Fotofallenaufnahme
konnte aufgrund unzureichender Bildschärfe nicht bewertet werden. Bei sieben Losungen handelt es
sich durch die genetische Analyse nachweislich um Losungen anderer Tierarten und damit um
Falschmeldungen, bei zwei Sichtungen mit Foto- / Videobeleg konnten eindeutig andere Tierarten
identifiziert werden. Die entsprechenden Meldungen wurden daher als Falschmeldungen in das
Monitoring aufgenommen. Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Wolfsmeldungen nach
Meldungsarten sowie Bewertungs-kategorien.

Tab. 4: Wolfsmeldungen nach Meldungsarten und Bewertungskategorien (01.07.2020 - 31.12.2020).

 Meldungsart        C1                    C2               C3             k.B.            f
 Fotofallenaufnahme                314                 0              0               1              0
 Losung                              3                 1              1               0              7
 Wildtierkadaver                     0                 0              1               0              0
 Sichtung                            0                 0              7               0              2
                                   317                 1              9               1              9

Alle 47 eingegangenen Luchs-Fotofallenaufnahmen wurden als Nachweise (SCALP: C1) bewertet. Von
den 14 Sichtbeobachtungen konnten fünf aufgrund vorliegender, eindeutiger Foto- / Videonachweise
ebenfalls als Nachweise bewertet werden. Die übrigen Aufnahmen gingen als unbestätigte Hinweise
(SCALP: C3) in das Monitoring ein. Der gemeldete Wildtierkadaver konnte über einen Rissabstrich als
Luchsriss bestätigt werden und wurde daher als Nachweis bewertet. Auch als Nachweis bewertet
wurden ein Totfund sowie eine Losung, die über die genetische Analyse als Luchskot identifiziert
werden konnte. Tabelle 5 stellt die Anzahl an Luchsmeldungen nach Meldungsarten und Bewertung
dar. Abbildung 5 stellt denselben Inhalt als gruppiertes Balkendiagramm dar.

Da Luchse im Vergleich zu Wölfen weniger Nutztiere reißen, ist die Meldung von tot aufgefundenen
Wildtieren mit Verdacht auf einen Luchsriss umso wichtiger. Vom Luchs gerissene, größere Beutetiere
wie z.B. Rehe, weisen einen Kehlbiss auf der Unterseite des Trägers auf, wobei der Zahnabstand etwa
3,0 - 3,5 cm beträgt. Der Kadaver wird klassischerweise von hinten angeschnitten, ohne dass der
Bauchraum geöffnet wird. Häufig weist der Körper des erbeuteten Tieres scharfrandige Kratzer auf.
Die Beute wird oft, wenn sie auf Offenflächen erlegt wird, in Richtung bzw. in den Bestand gezogen,
wobei Schleifspuren entstehen. Luchstypisch ist auch, dass der Kadaver mit z.B. Stöcken, Zweigen, Laub
usw. „verblendet“ (abgedeckt) wird.

                                                  13
Tab. 5: Anzahl an Luchsmeldungen nach Meldungsarten und Bewertung (01.07.2020 - 31.12.2020).

 Meldungsart                        C1                        C2                     C3
 Fotofallenaufnahme                 47                        0                      0
 Sichtung                           5                         0                      9
 Wildtierkadaver                    1                         0                      0
 Totfund                            1                         0                      0
 Losung                             1                         0                      0
 Spur                               0                         1                      0

Abb. 5: Luchsmeldungen nach Meldungsarten und Bewertung (01.07.2020 - 31.12.2020).

Die meisten Nachweise (SCALP: C1), sowohl beim Wolf, als auch beim Luchs, konnten im 2.
Halbjahr 2020 über Fotofallenaufnahmen generiert werden.

4. Bestätigte (residente) Wolfs- und Luchsvorkommen
4.1 Wolfsvorkommen
Ein einzelner Wolf bzw. Luchs gilt dann als sesshaft, wenn sich das Tier über einen Zeitraum von
mindestens 6 Monaten in einem bestimmten Gebiet aufhält. Vermeintlich residente Tiere müssen mit
mindestens 6 Monaten Abstand wiederholt durch Nachweise (SCALP: C1) oder mindestens drei
voneinander unabhängigen bestätigten Hinweisen (SCALP: C2) nachgewiesen werden. In Thüringen ist
ein residentes Wolfsvorkommen in Form eines Rudels im Raum Ohrdruf bestätigt (Stand:
31.12.2020)*. Das Territorium lautet entsprechend „Ohrdruf“ und wird mit dem Kürzel „OHR“
benannt. Es liegt zwischen den Orten Schwabhausen, Ohrdruf, Crawinkel, Plaue, Arnstadt, Amt
Wachsenburg und Drei Gleichen. Die Abbildungen 6 und 7 (S. 17, 18) stellen die ungefähre
geographische Lage des Territoriums dar. Tabelle 6 auf Seite 16 gibt einen Überblick über die in
Thüringen sesshaften Wolfsvorkommen, Tabelle 7 führt zusätzlich den Reproduktionsstatus und die
Welpenanzahl auf. *mittlerweile (Stand: 04.02.2021) gilt eine weitere Wolfsfähe mit der Bezeichnung
„GW1422f“ im Wartburgkreis bei Zella/Rhön als standorrtreu.

                                                   14
Die Ohrdrufer Wolfsfähe mit der Bezeichnung „GW267f“ hatte sich im Jahr 2017 mit einem Haushund
verpaart und sechs Wolf-Hund-Hybriden geboren. Bis Ende März 2018 wurden drei dieser Tiere letal
entnommen. Im April 2019 erfolgte der Abschuss des letzten auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf
verbliebenen, männlichen Wolf-Hund-Hybriden. Über den Verbleib der zwei weiteren Tiere ist nichts
bekannt – seit Mitte 2018 konnten diese jedoch weder genetisch noch anhand von Fotofallen-
aufnahmen nachgewiesen werden. Anfang 2019 verpaarte sich die Wolfsfähe mit dem sich zu diesem
Zeitpunkt noch im Gebiet befindenden Nachkommen aus dem Jahr 2017. Aus der Verpaarung ergaben
sich wiederholt Hybrid-Welpen. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass sich der zuletzt Ende Mai
2020 im Territorium OHR nachgewiesene Hybrid aus dem Wurf im Jahr 2019 nicht mehr im Territorium
aufhält.

Über genetische Untersuchungen konnte belegt werden, dass die Ohrdrufer Wolfsfähe aus dem
Spremberger Rudel in Sachsen stammt. Die Herkunft des Wolfsrüden „GW1264m“, der sich seit Anfang
2019 im Territorium OHR aufhält, ist nicht bekannt. Die Individuenbezeichnungen für Wölfe setzen sich
aus der Buchstabenkombination „GW“ für „Genetic Wolf“ sowie einer individuenspezifischen
Zahlenkombination zusammen. Darauf folgt das Kürzel „f“ für „female“ (weibliche Tiere) bzw. „m“ für
„male“ (männliche Tiere). Tabelle 6 auf Seite 16 gibt einen Überblick über die in Thüringen bestätigten
Wolfsvorkommen, Tabelle 7 führt die bestätigten Wolfsterritorien inkl. Angaben zu Reproduktions-
status und Welpenanzahl auf, in Tabelle 8 sind die in Thüringen nachgewiesenen Individuen gelistet
(Stand: 31.12.2020).

Nachdem die Ohrdrufer Fähe GW267f Mitte Mai 2020 auf einer Fotofallenaufnahme mit laktierendem
Gesäuge nachgewiesen wurde, war der Reproduktionsnachweis für das Territorium für das aktuelle
Monitoringjahr 2020/2021 (01.05.2020 - 30.04.2021) erbracht. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020
konnten vier Welpen per Fotofallen abgelichtet werden. Im Oktober 2020 gelang schließlich der
genetische Artnachweis. Zuvor war im Kerngebiet des Ohrdrufer Territoriums intensiv nach Wolfskot
für genetische Analysen gesucht worden. Über die Untersuchung zweier Kotproben konnten zwei
Wolfsfähen identifiziert werden, bei denen es sich um Nachwuchs aus der Verpaarung der Ohrdrufer
Wolfsfähe sowie des Ohrdrufer Wolfsrüden handelt. Die nachgewiesenen Jungtiere erhielten die
Bezeichnungen „GW1845f“ und „GW1846f“ und stellen den ersten Wolfsnachwuchs in Thüringen,
nach der mehr als 100-jährigen Abwesenheit der Tierart im Freistaat dar.

Im November 2020 ließen Fotofallenaufnahmen vermuten, dass möglicherweise nicht wie bis dato
angenommen, nur vier, sondern insgesamt fünf Wolfswelpen im Rudel Ohrdruf leben. Diese
Vermutung basierte auf drei verschiedenen Aufnahmeereignissen: am 25. Oktober entstanden um
19:24 Aufnahmen von vier Welpen, die nacheinander abgelichtet wurden. Nur vier Minuten später
wurde ein einzelner Welpe, ca. 1,2 km entfernt, ebenfalls von einer Fotofalle erfasst. Dieser einzelne
Wolf scheint dieselbe Strecke zurückgelegt zu haben, wie seine Geschwister, da er 23 Minuten später
ebenfalls an dem Standort vorbeikommt, an dem zuvor die Aufnahmen der vier Welpen entstanden.
Aufgrund der Distanz zwischen den Standorten und der kurzen Zeitspanne zwischen den Aufnahmen
ist es möglich, dass es sich beim dem einzeln fotografierten Wolf um ein fünftes Jungtier handelt. Um
der genauen Anzahl an Jungtieren nachzugehen, werden das aktive Fotofallenmonitoring sowie die
intensive Suche nach Kot im Territorium Ohrdruf fortgeführt.

                                                  15
Tab. 6: Übersicht über Wolfsvorkommen in Thüringen (Stand: 31.12.2020). Hinweis: Das Wolfsvorkommen OHR wird für
das Monitoringjahr 2020/2021 bereits als Rudel geführt, da Reproduktion nachgewiesen wurde.
  Monitoringjahr          Rudel      Paar      Territoriales Territorien
                                                Einzeltier
     2014/2015               0         0             1            1
     2015/2016               0         0             1            1
     2016/2017               0         0             1            1
     2017/2018               0         0             1            1
     2018/2019               0         0             1            1
     2019/2020               0         1             0            1
     2020/2021               1         0             0            1

Tab. 7: Wolfsterritorien in Thüringen mit Angaben zu Reproduktionsstatus und Welpenanzahl
(Stand: 31.12.2020).
 Territorium         Status        Reproduktion (ja / nein)            Mindestanzahl         Bemerkung
                                                                          Welpen
    Ohrdruf           Rudel                       ja                       4(-5)     Erster Reproduktions-
                                                                                     nachweis: Fähe mit
                                                                                     laktierendem Gesäuge;
                                                                                     Nachweis von mind. 4
                                                                                     (möglicherweise 5) Welpen
                                                                                     über Fotofallenaufnahmen;
                                                                                     genetische Identifizierung
                                                                                     von zwei weiblichen
                                                                                     Nachkommen

Tab. 8: Residente Wolfsindividuen in Thüringen (Stand: 31.12.2020).
     Individuum                           Zugehörigkeit                                      Herkunft
 GW267f                                Rudel Ohrdruf (OHR)                          Rudel Spremberg (Sachsen)
 GW1264m                               Rudel Ohrdruf (OHR)                          Herkunftsrudel unbekannt
 GW1845f                               Rudel Ohrdruf (OHR)                          Rudel Ohrdruf (Thüringen)
 GW1846f                               Rudel Ohrdruf (OHR)                          Rudel Ohrdruf (Thüringen)

                                                                16
Abb. 6: Räumliche Lage der bestätigten Wolfsterritorien in Thüringen (Stand 31.12.2021).

                                          17
Abb. 7: Ungefähre Lage des Territoriums „Ohrdruf“ zwischen den Orten Schwabhausen, Arnstadt und
Crawinkel.

Im Rahmen des Intensivmonitorings auf und um den Standortübungsplatz Ohrdruf konnten
interessante Erkenntnisse über das Raum-Zeit-Verhalten der Ohrdrufer Wolfswelpen gewonnen
werden. So entstanden z.B. im Oktober 2020 weniger Tagaufnahmen, als in den Monaten zuvor, da
die Jungtiere im Vergleich häufiger nachts unterwegs waren und sich damit dem Verhalten der
Elterntiere anpassten. Außerdem wurden die Welpen zum Ende des Jahres hin regelmäßig zusammen
mit mindestens einem Elterntier fotografiert – möglicherweise zum Zweck der Jagd – und waren
darüber hinaus im Vergleich großräumiger unterwegs, als in den Monaten zuvor. Bereits ab September
2020 zeichnete sich ab, dass die Jungtiere ihre Streifzüge von ihrem zentralen Aufenthaltsschwerpunkt
aus leicht vergrößerten.

4.2 Luchsvorkommen
Die in Thüringen nachgewiesenen Luchse gehören der Harzer Population an. Diese geht auf die
Wiederansiedlung von 24 Gehegenachzuchten (15 Katzen, 9 Kuder) zurück, die zwischen den Jahren
2000 und 2006 im Nationalpark Harz ausgewildert wurden.

Neben der Harzer Luchspopulation existieren in Deutschland noch zwei weitere Teilpopulationen: Die
Population in Bayern, als Teil der bayerisch-böhmisch-österreichischen Luchspopulation, sowie die
Population im Pfälzer Wald in Rheinland-Pfalz. Beide gehen, wie die Population im Harz, auf die
Auswilderung von Luchsen zurück. Des Weiteren liegen einzelne Nachweise von Luchsen aus den
Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen vor.

Im Mai 2015 erfolgte in Thüringen der erste Reproduktionsnachweis beim Luchs nach der Ausrottung
der Tierart: Im nördlichen Teil des Landkreises Eichsfeld konnte eine Luchsin mit fünf Nachkommen
per Fotofalle abgelichtet werden. Da die Katze jedoch im darauffolgenden Dezember skelettiert

                                                   18
aufgefunden wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Nachwuchs nicht überlebt hat, da die
Jungtiere zu diesem Zeitpunkt noch von ihrer Mutter abhängig sind.

Im Rahmen des Monitoringprojektes „Verbreitung und Abundanz des Luchses in Nordwest-Thüringen“
des BUND Landesverband Thüringen und der Universität Göttingen konnten im Jahr 2019 über ein
intensiviertes Fotofallenmonitoring in den Landkreisen Nordhausen und im Eichsfeld vier adulte,
territoriale Luchse in Thüringen nachgewiesen werden. In einem Fall handelte es sich um eine
Luchsfamilie (Katze mit drei Jungtieren). Die Identifikation der Tiere erfolgte anhand von
Fotofallenbildern über das Fellmuster, das eine Individualisierung beim Luchs ermöglicht. Zwei der
nachgewiesenen Tiere, ein Kuder und eine Katze, wurden im thüringischen Teil des Harzes (Südharz)
nachgewiesen. Zwei weitere Tiere, ebenfalls ein männliches und ein weibliches Tier, wurden im
nördlichen Teil des Landkreises Eichsfeld erfasst. Im Rahmen des Projektes wurden außerdem drei
weitere adulte Einzeltiere erfasst – ob es sich dabei um territoriale Tiere handelt, ist nicht bekannt. In
den vergangenen Jahren gab es einzelne Nachweise zu Luchsen im Mittleren Thüringer Wald, im
Thüringer Schiefergebirge, dem thüringischen Teil der Rhön sowie dem Hainich. Bei den vorliegenden
Daten handelt es sich um „Mindestzahlen“, da im Rahmen des Monitorings möglicherweise nicht alle
Individuen in einem bestimmten Gebiet erfasst werden konnten. Tabelle 9 gibt einen Überblick über
die in Thüringen nachgewiesenen, territorialen Luchsvorkommen.
Tab. 9: Übersicht über Luchsvorkommen in Thüringen*.

 Monitoring-Jahr      Familie Territoriales Territorien                Bemerkung
                               Einzeltier
    2015/2016           1           0            1      Luchsin mit 3 Jungtieren; Vorkommen
                                                        erloschen
    2019/2020           1         3(-4)        3(-4)    2 ad. Tiere im Südharz (1 x ?, 1 x w) &
                                                        2 ad. Tiere im Eichsfeld (1 x m, 1 x w)
    2020/2021           2           2            4      2 Luchsinnen mit 2 bzw. 1 Jungtier(en)
                                                        (NDH und EIC)
* Für die Jahre 2016 - 2019 liegen keine Daten aus einem aktiven Monitoring vor.

Luchsen werden grundsätzlich verschiedene Bezeichnungen zugeteilt: Werden die Tiere anhand ihrer
individuellen Fellzeichnung beidseitig per Fotofallenaufnahmen identifiziert, lautet die Bezeichnung
z.B. „B1019m“, wobei die Nummer hinter dem Buchstabe „B“ individuenspezifisch ist und das „m“ für
das Geschlecht des Tieres steht (m = männlich, w = weiblich). Werden Luchse nur einseitig per
Fotofallenaufnahmen identifiziert, lautet die Bezeichnung z.B. „L1019m (nur linke Seite bekannt) oder
„R1019m“ (nur rechte Seite bekannt). Die L- und R-Bezeichnungen können zu B-Bezeichnungen
zusammengefasst werden, wenn Aufnahmen beider Körperseiten des Tieres vorliegen. Unabhängig
von Fotofallenaufnahmen werden Bezeichnungen vergeben, wenn Luchse über genetische
Untersuchungen nachgewiesen wurden. Die entsprechende Bezeichnung lautet z.B. „LL1042w“, wobei
es sich bei den Buchstaben um die Anfangsbuchstaben des lateinischen Artnamens (Lynx lynx) handelt.
Die Nummer ist wie bei der Fotofallenbezeichnung individuenspezifisch, das Kürzel am Ende gibt das
Geschlecht wider. Neben den Foto- / Video- und Genetikbezeichnungen existieren Bezeichnungen für
besenderte Tiere, die z.B. „M17“ (M = male - männlich) oder „F5“ (F = female - weiblich) lauten.

Bei der in Tabelle 9 für das Monitoringjahr 2019/2020 aufgeführten Luchsfamilie handelt es sich um
die Luchsin B1042w, die im August 2019 mit mindestens zwei Jungtieren von einer selbstauslösenden
Wildkamera im Thüringer Teil des Harzes abgelichtet wurde. Ebenfalls im Südharz nachgewiesen
wurde das Tier L1001x. Die entsprechende Fotofallenaufnahme zeigt nur die linke Körperseite des

                                                     19
Tieres und lässt keinen Rückschluss auf das Geschlecht zu, daher schließt die Individuenbezeichnung
mit einem „x“ ab. Es handelt sich um ein adultes Tier, dessen Territorialität nicht bekannt ist.
Der Luchskuder B1019m wurde bis Oktober 2019 regelmäßig auf Fotofallen im Eichsfeld
nachgewiesen. Das Tier konnte zwar auch in Niedersachsen bestätigt werden, es hat seinen
Aufenthaltsschwerpunkt aber sehr wahrscheinlich in Thüringen und kommt nur sporadisch, z.B. zur
Ranzzeit, nach Niedersachsen. Die Luchsin B1073w wurde ebenfalls im Eichsfeld nachgewiesen. Im 2.
Halbjahr 2020 konnte sie mit einem Jungtier abgelichtet werden. Damit liegen sowohl für den
Landkreis Nordhausen (1 Luchsin, mind. 2 Jungtiere), als auch für den Landkreis Eichsfeld (1 Luchsin,
mind. 1 Jungtier) Reproduktionsnachweise vor. Sowohl das Individuum B1073w, als auch L1001x
wurden bisher weder in Niedersachsen, noch in Sachsen-Anhalt, sondern ausschließlich im
thüringischen Teil des Harzes bestätigt. Innerhalb des letzten Monitoringjahres wurden weitere Luchse
in Thüringen nachgewiesen, die ihren Aufenthaltsschwerpunkt jedoch in den Nachbarbundesländern
Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt haben und daher dort „geführt“ werden.

Im zweiten Halbjahr 2020 konnte neben dem Luchskuder B1066m und der Luchsin B1042w (beide im
Südharz im Landkreis Nordhausen) auch ein besenderter Luchs mit der Bezeichnung „M17“ mehrfach
über Fotofallenaufnahmen im Eichsfeld nachgewiesen werden (s. S. 20). Darüber hinaus handelt es
sich bei der im Eichsfeld nachgewiesenen Luchsin mit Nachwuchs sehr wahrscheinlich um die Luchsin
B1073w, die dort bereits im Monitoringjahr 2019/2020 nachgewiesen wurde.

Tabelle 10 gibt einen Überblick über die in Thüringen im Jahr 2020 über Fotofallenaufnahmen und
Senderdaten nachgewiesenen Luchsindividuen.

Da Sichtbeobachtungen inkl. Fotos zu einer adulten Luchsin mit drei Jungtieren aus dem Landkreis
Nordhausen vorliegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Luchsin B1042w nicht nur ein, sondern drei
Jungtiere führt, obgleich eine eindeutige Identifizierung der Luchsin anhand der Fotos nicht möglich
ist.

Tab. 10: Übersicht über die in Thüringen nachgewiesenen Luchsindividuen (Stand: 31.12.2020).

  Individuum       Landkreis Datum letzter Nachweis                          Bemerkung
                              (Nachweisart) in 2020
      B1019m Eichsfeld  19.05.2020 (Fotofallenaufnahme)
         M17 Eichsfeld  23.09.2020 (Fotofallenaufnahme)                  verstorben
      B1042w Nordhausen 20.09.2020 (Fotofallenaufnahme)                  mit einem Jungtier
      B1066m Nordhausen 23.09.2020 (Fotofallenaufnahme)
      B1073w Eichsfeld  23.10.2020 (Fotofallenaufnahme)                  mit einem Jungtier

Über das Monitoringprojekt des BUND und der Universität Göttingen gingen im Laufe des Jahres 2020
10 Fotofallenaufnahmen eines männlichen Luchses ein, der im Rahmen des Luchsprojektes im Harz
besendert worden war. Bei der Besenderung des Tieres waren routinemäßig Blutproben genommen
worden, deren Untersuchung im Nachgang die Erkenntnis erbrachte, dass das Tier an dem Felinen
Leukämie-Virus (FeLV) erkrankt war. Es handelt sich dabei um eine für den Menschen ungefährliche
Erkrankung, die bei Katzen tödlich verlaufen kann. Der Kuder mit der Bezeichnung „M17“ hielt sich
hauptsächlich bei Hundeshagen auf. Dort wurde er am 12.10.2020 tot aufgefunden, nachdem die
Senderdaten am Wochenende zuvor auf ein Ableben des Tieres hingedeutet hatten. Im Rahmen der
Todfunduntersuchung bestätigte sich der Verdacht, dass das Tier aufgrund der Virusinfektion verstarb.
Abbildung 8 auf Seite 21 zeigt den Kuder vor seinem Ableben.

                                                    20
Abb. 8: Luchskuder M17 (Foto: BUND Landesverband Thüringen).

Über das Monitoringprojekt des BUND und der Universität Göttingen konnten im Laufe des aktuellen
Monitoringjahres 2020/2021 (01.05.2020 – 30.04.2021), im gesamten Jahr 2020, neun
unterschiedliche (sub)adulte Luchsindividuen über Fotofallenaufnahmen in den Landkreisen
Nordhausen und Eichsfeld nachgewiesen werden. Fünf davon sind bekannte Individuen (s. Tab. 10, S.
20), vier Individuen sind bisher nicht bekannt – die entsprechenden Tiere verfügen (noch) nicht über
Fotofallenbezeichnungen. Auch die Territorialität der Tiere ist noch nicht geklärt.

In Thüringen konnten im Zeitraum 2014 - 2020 insgesamt acht verschiedene Luchsindividuen genetisch
nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine Minimalangabe – weitere Individuen könnten
sich in dem Zeitraum in Thüringen aufgehalten haben, ohne dabei genetisch nachgewiesen worden zu
sein. Abbildung 18 auf Seite 22 zeigt die Fundpunkte der jeweiligen Genetikproben, über die die
Individuen nachgewiesen wurden. Den Individuenbezeichnungen in der Legende in Klammern nach-
gestellt ist das jeweilige Datum des letzten Nachweises des Individuums.

                                                  21
22
     Abb. 9: Landkreise mit territorialen Luchsen in Thüringen (Stand: 31.12.2020).
23
     Abb. 10: In Thüringen genetisch identifizierte Luchsindividuen (Stand: 31.12.2020).
5.     Herkunft nachgewiesener Wolfsindividuen
Im Zeitraum 2005 - 2021 konnten in Thüringen insgesamt 16 verschiedene Wolfsindividuen genetisch
nachgewiesen werden. In vier Fällen handelt es sich um vier der im Territorium Ohrdruf residenten
Wölfe (beide Elterntiere sowie zwei der Nachkommen).

Abbildung 15 auf Seite 24 gibt einen Überblick über die Herkunft der Individuen. Die Herkunft der
Tiere, deren Bezeichnungen in schwarzer Schriftfarbe gehalten sind, ist unbekannt. Die Wolfs-
individuen, die in Thüringen geboren wurden (GW1845f und GW1846f = Nachkommen Ohrdruf) sind
in der Karte nicht dargestellt. Die Pfeile stellen NICHT die exakten Wanderrouten der Tiere dar.

Die Abbildung zeigt, dass der meiste „Zulauf“ mit insgesamt vier Individuen aus Brandenburg erfolgte.
Zwei Wölfe wanderten aus Sachsen ein, ein Individuum aus Bayern. Im Jahr 2020 konnte erstmalig eine
Wolfsfähe aus einem anderen Land in Thüringen nachgewiesen werden: Das Tier GW1723f stammt
aus dem Rudel „Vysluní“ in Tschechien, das im Grenzbereich zu Sachsen liegt. Zwischen dem Herkunfts-
rudel und dem Nachweispunkt in Thüringen liegen ca. 160 km Luftlinie.

Die Zuwanderung der genetisch nachgewiesenen Individuen erfolgte überwiegend aus nordöstlicher
Richtung. Eine Ausnahme stellt der Wolfsrüde GW942m dar, welcher aus Bayern in Richtung Norden
wanderte. Alle in Thüringen genetisch nachgewiesenen Individuen stammen aus unterschiedlichen
Wolfsrudeln.

                                                 24
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