Nachhaltig in neue Dimensionen - HGB-Einzelabschluss 2020 - VIB Vermögen AG
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VIB Vermögen AG Neuburg a. d. Donau Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2020 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetz- lichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedin- gungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offen- legung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Be- stätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. 20-008406
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die VIB Vermögen AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIB Vermögen AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lage- berichts geführt hat. 20-008406 1
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres- abschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen- stehen. 20-008406 2
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage- bericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 20-008406 3
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lage- bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig- nissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modi- fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; 20-008406 4
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbeson- dere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. München, den 19. März 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Horbach Ehrnböck Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 20-008406 5
BILANZ zum 31. Dezember 2020 VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau AKTIVA PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 27.579.779,00 27.579.779,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an II. Kapitalrücklage 198.396.090,99 198.396.090,99 solchen Rechten und Werten 18.385,50 1.537,50 III. Gewinnrücklagen II. Sachanlagen Andere Gewinnrücklagen 52.483.042,75 42.936.700,93 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 558.649.698,94 545.789.552,60 IV. Bilanzgewinn 20.684.834,25 19.305.845,30 2. Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 137.740,00 138.604,50 299.143.746,99 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.613.719,42 6.681.468,25 570.401.158,36 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 2.044.795,00 1.669.246,00 2. Steuerrückstellungen 198.894,00 1.544.522,63 III. Finanzanlagen 3. Sonstige Rückstellungen 1.881.448,00 2.463.020,69 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 117.761.165,48 117.711.165,48 4.125.137,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.353.200,00 2.353.200,00 3. Beteiligungen 8.680.000,00 6.903.855,00 128.794.365,48 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 482.960.743,30 471.079.923,20 B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 968.745,96 826.649,00 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.395.156,21 2.374.970,70 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände davon aus Steuern EUR 30.662,50 (EUR 857.165,65) 485.324.645,47 1. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 863.098,40 766.620,92 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 860,16 (EUR 832,63) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 71.371.816,85 68.414.708,43 3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.171.314,24 1.010.622,99 73.406.229,49 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 272.362,87 116.476,98 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 24.957.495,50 26.331.783,55 E. PASSIVE LATENTE STEUERN 9.399.550,00 8.823.927,00 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 687.808,00 1.014.033,20 798.265.442,33 777.117.152,42 798.265.442,33 777.117.152,42 20-008406
Gewinn- u. Verlustrechnung vom 01.01.2020 - 31.12.2020 VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau 2020 2019 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 59.293.210,94 59.528.493,61 2. Sonstige betriebliche Erträge 1.743.669,25 1.881.341,53 3. Grundstücksaufwand Aufwendungen für vermietete Grundstücke und Gebäude -14.728.206,70 -13.620.762,82 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -1.854.445,56 -1.773.450,53 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für -387.682,44 -375.232,49 Altersversorgung und für Unterstützung -2.242.128,00 -2.148.683,02 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -9.815.143,27 -10.684.951,32 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.773.418,55 -2.077.644,35 7. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.659.703,00 4.659.703,00 4.308.618,00 (EUR 4.308.618,00) 8. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltene Gewinne 6.732.617,50 6.365.151,57 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen EUR 708.232,33 708.232,33 488.084,65 (EUR 488.084,65) 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 249,00 8.301,10 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -1.275.000,00 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -9.428.567,77 -9.642.670,14 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4.917.972,66 -4.752.932,78 14. Ergebnis nach Steuern 30.232.245,07 28.377.346,03 15. Sonstige Steuern -1.069,00 -993,00 16. Jahresüberschuss 30.231.176,07 28.376.353,03 17. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen -9.546.341,82 -9.070.507,73 18. Bilanzgewinn 20.684.834,25 19.305.845,30 20-008406
VIB Vermögen AG 1/15 86633 Neuburg ANHANG für das Geschäftsjahr 2020 der VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau Die VIB Vermögen AG (VIB AG) hat ihren Sitz in Neuburg/Donau und wird beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nr. HRB 101 699 geführt. ALLGEMEINES Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des Aktiengesetzes. Die VIB Vermögen AG ist als eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB zu klassifizieren. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden. KONZERNZUGEHÖRIGKEIT Für den Kreis der verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB, bei denen die VIB Vermögen AG Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB ist, erstellt die VIB Vermögen AG einen Konzernabschluss nach IFRS i.S. § 315e Abs. 3 HGB. Die VIB Vermögen AG ist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses verpflichtet. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Grundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Für das im Gründungsjahr 2000 vom Rechtsvorgänger durch formwechselnde Umwandlung übernommene Sachanlagevermögen wurden die Buchwerte übernommen und die Abschreibung des Rechtsvorgängers fortgeführt. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Wert am Bilanzstichtag dauerhaft unter dem Buchwert liegt, werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 20-008406
VIB Vermögen AG 2/15 86633 Neuburg Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Monat des Erwerbs abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € aber nicht mehr als 800,00 € wurde das Wahlrecht zur Sofortabschreibung in Anspruch genommen. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt dabei: Jahre Fabrik- und Geschäftsbauten 20 – 50 Außenanlagen 10 – 19 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 12 Gemäß § 255 Abs. 3 HGB werden Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, in vollem Umfang als Herstellungskosten aktiviert und in dem Posten „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken“ im Anlagevermögen ausgewiesen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, ggf. korrigiert um zwischenzeitlich erfolgte Kapitalrückzahlungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Bonitätsrisiken sind sofern erforderlich durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag bereits geflossen sind und ihre Erfolgswirkung erst nach diesem Stichtag haben. Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB gebildet. Auf Differenzen zwischen den handels- rechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung (d.h. ein Überhang an aktiven latenten Steuern besteht) erwartet wird, erfolgt entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Verlust- und Zinsvorträge werden, falls vorhanden, insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist bzw. die Zinsvorträge genutzt werden können. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als die Umkehrung der temporären Differenzen während der Dauer der Organschaft zu erwarten ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen geltenden Körperschaftsteuer- sowie ggf. Gewerbesteuersatzes. 20-008406
VIB Vermögen AG 3/15 86633 Neuburg Die Pensionsrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dies erfolgt – unter Zugrundelegung der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 2,30 % (zehnjähriger Durchschnitt gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB) – nach der Projected Unit Credit Methode. Der Rententrend wird mit 2,00 %, der Gehaltstrend mit 0,00 % (Fix-Betrag) berücksichtigt. Für die Ermittlung der Pensionsrückstellung wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller er- kennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen angesetzt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die „Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die „Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Besteht kein oder ein nicht ausreichender Sicherungszusammenhang, wird für unrealisierte Verluste eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand oder als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung erfolgt nur dann, wenn durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche andersartige Risiken und Chancen vorliegen Angaben zur Vergleichbarkeit Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert. 20-008406
VIB Vermögen AG 4/15 86633 Neuburg ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der Anlagepositionen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der Bestandteil des Anhangs ist. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude, die zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Die Abschreibungen enthalten planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Im Geschäfts- jahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen geboten (Vorjahr: 954 T€). Finanzanlagen Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Anteile und Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurde eine weitere 100% Tochtergesellschaft, BK Immobilien Verwaltung GmbH, durch Bareinlage von 50 T€ gegründet. Bei den Beteiligungen erhöhte sich der Wert des Investments an der HKI Immobilien GmbH um 1.576 T€ auf 8.080 T€ und an der WVI GmbH um 200 T€ auf 600 T€. Die Angaben des § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes enthalten. Die Werthaltigkeit der Anteile an diesen Gesellschaften wird jährlich überprüft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten bei einzelnen Mietern unseres Portfolios wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. In diesem Zusammenhang hat die VIB AG mit Stand 31. Dezember 2020 Mietstundungen in Höhe von insgesamt 276 T€ gewährt, die unter den Forderungen aus L.u.L. ausgewiesen sind. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 71.372 T€ (Vorjahr: 68.415 T€) und resultieren aus dem Finanzierungs- und Leistungsverkehr zwischen den Gesellschaften des VIB Konzerns. Sie beinhalten eine Forderung in Höhe von 6.899 T€ aus der Ergebnisabführung 2020 der BBI Immobilien AG und kurzfristige Darlehens- forderungen gegen die BBI AG (6.000 T€), Merkur GmbH (5.900 T€), VIMA Grundverkehr GmbH (27.200 T€), KIP Verwaltung GmbH (16.500 T€), UFH Verwaltung GmbH (5.500 T€) und an die im abgelaufenen Geschäftsjahr neu gegründete 100% Tochter BK Immobilien Verwaltung GmbH (3.373 T€). Die ausgereichten Darlehen sind vollumfänglich werthaltig. Somit ist die Einbringlichkeit gesichert und die Rückzahlung gewährleistet. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind hauptsächlich Forderungen aus Ver- sicherungserstattungen, Instandhaltungsrücklagen und sonstige kurzfristige Ausleihungen aus- gewiesen. 20-008406
VIB Vermögen AG 5/15 86633 Neuburg Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren am Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres betreffen und an Mieter gewährte Bau- kostenzuschüsse, die über die zu erwartende Restlaufzeit der Mietverträge verteilt werden. Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital beträgt 27.579.779 € (Vorjahr: 27.579.779 €) und ist in 27.579.779 (Vorjahr: 27.579.779) Stück-/Namensaktien eingeteilt. Im Geschäftsjahr wurden weder Aktien aus dem genehmigten Kapital noch Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben. Genehmigtes und bedingtes Kapital Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2015: Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) in Höhe von 2.478.390 € geschaffen. Hiervon wurde bislang noch kein Betrag verbraucht. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats und der Möglichkeit zum sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen. Das Genehmigte Kapital 2015 in Höhe von 2.478.390 € ist somit verfallen. Genehmigtes Kapital 2020 / I: Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020 / I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Hiervon wurde bislang noch kein Betrag verbraucht. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats und der Möglichkeit zum sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschluss läuft bis zum 1. Juli 2025. Das insgesamt zur Verfügung stehende genehmigte Kapital beträgt somit 2.757.977 €. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital 2015 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 wurde ein weiteres bedingtes Kapital (2015) in Höhe von 2.478.390 € geschaffen und bis zum 30. Juni 2020 befristet, ohne dass von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde. Bedingtes Kapital 2020 / I: Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres bedingtes Kapital (2020 / I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Von diesem bedingten Kapital ist zum 31. Dezember 2020 noch kein Betrag verwendet. Das bedingte Kapital 2020 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe vorhanden. 20-008406
VIB Vermögen AG 6/15 86633 Neuburg Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von 198.396 T€ hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Gewinnrücklage/Bilanzgewinn - Vorschlag zur Gewinnverwendung Gemäß § 270 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 58 AktG werden 9.546 T€ des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2020 von insgesamt 30.231 T€ in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 20.685 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,75 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten des beauftragen Aktuars beläuft sich die Verpflichtung zum Bilanzstichtag auf 2.045 T€ (Vorjahr: 1.669 T€). Diese wurde auf Basis der Projected Unit Credit Methode mit einem Zinssatz von 2,30 % und unter Annahme einer Anpassung der laufenden Pension in Höhe von 2,00 % berechnet. Zu Grunde gelegt wurden die Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Rechnungszinses, wird ein zehnjähriger Durch- schnittszinssatz verwendet. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des ent- sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durch- schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30 %) in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen: Sollrückstellung mit Zinssatz: Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,60 %): 2.326 T€ Durchschnitt 10 Jahre (Zins 2,71 %): 2.045 T€ Unterschiedsbetrag: 281 T€ 20-008406
VIB Vermögen AG 7/15 86633 Neuburg Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen betreffend die Anschaffungs- und Herstellungskosten fertiggestellter Immobilien, für noch nicht abgerechnete Betriebskosten aus der Immobilienverwaltung, für ausstehende Rechnungen durchgeführter Instandhaltungen sowie für die Vorstandstantieme und AR-Vergütung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: Restlaufzeit bis zu zwischen mehr als Summe davon Art der 1 Jahr 1 und 5 5 Jahre gesichert Sicherheit Art der Verbindlichkeiten Jahren T€ T€ T€ T€ T€ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.594 136.395 331.972 482.961 335.461 siehe unten (Vorjahr) (17.495) (135.178) (318.407) (471.080) (323.580) 2. Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 902 67 0 969 0 - (Vorjahr) (750) (77) (0) (827) (0) 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.395 0 0 1.395 0 - (Vorjahr) (2.375) (0) (0) (2.375) (0) Summe 16.891 136.462 331.972 485.325 335.461 (Summe Vorjahr) (20.620) (135.255) (318.407) (474.282) (323.580) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eingetragene Grundschulden, durch Abtretung von Mietforderungen und Kaufpreiszahlungen, durch Sicherungsübereignung sowie der Verpfändung eines Wertpapierdepots gesichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in fremder Währung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 953 T€ aus Schuldscheindarlehen, Garantie-Dividenden an die BBI-Minderheitsaktionäre in Höhe von 177 T€ und Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 234 T€. Zudem bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 31 T€ (Vorjahr: 857 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€). 20-008406
VIB Vermögen AG 8/15 86633 Neuburg Derivate und Bewertungseinheiten Die Höhe der Verzinsung verschiedener Bankdarlehen wurde in der Vergangenheit durch Zinsswaps langfristig gesichert. Diese Form der Absicherung besteht seit dem Auslaufen des bislang abgeschlossenen Zinsswaps zum 30. September 2020 nicht mehr. Bei diesen Zins-Swaps handelte es sich um sogenannte derivative Finanzinstrumente, welche für sich gesehen jeweils eigene Marktwerte hatten. Die Swaps waren, soweit sie einen unmittelbaren Sicherungszusammenhang mit entsprechenden Grundgeschäften aufwiesen, jeweils mit den Grundgeschäften nach § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit (Mikro-Cash-Flow Hedge) zusammengefasst worden. Diese Zinsswaps und die entsprechenden designierten Darlehen wiesen einen Umfang von nominal 15.000 T€ auf und hatten zum 31. Dezember 2019 einen Marktwert von insgesamt -580 T€ und eine Laufzeit bis max. 30. September 2020. Zum Geschäftsjahresende 2020 war der Marktwert des Zinsswaps demzufolge 0 T€. Die Zahlungsströme aus den variabel verzinslichen Darlehen kompensierten aufgrund der vereinbarten Parameter der Transaktionen die entsprechenden Cash Flows aus den Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Laufzeit der Instrumente. Die Messung der Effektivität erfolgt prospektiv durch den sog. Critical Term Match, retrospektiv anhand der sog. Dollar-Offset-Methode. Zur Absicherung bestehender variabel verzinslicher Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2009 zwei Zins-Swap-Geschäfte von der BBI Immobilien AG übernommen. Hiervon bestand zum Geschäftsjahresbeginn noch ein Absicherungs-Geschäft, welches ebenfalls zum 30. September 2020 ausgelaufen ist. Passive Rechnungsabgrenzung Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend Baukostenzuschüsse von Mietern, die über die Laufzeit der abgeschlossenen Mietverträge aufgelöst werden. Ein kleiner Teil entfällt auf Mieteingänge von Mietern, die dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnen sind. 20-008406
VIB Vermögen AG 9/15 86633 Neuburg Passive latente Steuern Die latenten Steuern dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und des zutreffenden Ausweises der Vermögenslage und korrigieren den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Steueraufwand. Zum Geschäftsjahresende wurden passive latente Steuern in Höhe von 9.400 T€ gebildet. Aufgrund der mit der BBI Immobilien AG bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft bilanziert die VIB Vermögen AG auch die bei der BBI Immobilien AG entstandenen latenten Steuern. Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus folgenden temporären Differenzen: · Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher handelsrechtlicher und steuer- rechtlicher Abschreibungen auf das Immobilienvermögen · Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in der Steuerbilanz und Handelsbilanz für Pensionsverpflichtungen · Temporäre Differenzen aufgrund des steuerrechtlichen Ansatzes einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. § 6b EStG Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit einem Steuersatz von 15,825 %. Die Veränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar: aktive latente passive latente Saldo Steuern Steuern 31.12.2019 148 T€ 8.972 T€ 8.824 T€ 31.12.2020 190 T€ 9.590 T€ 9.400 T€ Veränderung 42 T€ 618 T€ 576 T€ 20-008406
VIB Vermögen AG 10/15 86633 Neuburg ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und gegliedert. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf die Vermietung des eigenen Grundbesitzes. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten wurden bei einzelnen Mietern unseres Portfolios individuelle Vereinbarungen getroffen und im Berichtszeitraum Mieterlasse in Höhe von insgesamt 150 T€ gewährt. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 698 T€, Versicherungsentschädigungen in Höhe von 990 T€, aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus L.u.L. in Höhe von 19 T€ ent- halten. Die periodenfremden Erträge gem. § 285 Nr. 23 HGB belaufen sich auf 721 T€ und umfassen im Wesentlichen Erträge aus Buchgewinnen. Materialaufwand In der Position Materialaufwand ist ein Betrag in Höhe von 1.397 T€ (Vorjahr: 1.294 T€) für bezahlte Grundsteuern ausgewiesen. Dieser Betrag betrifft vollumfänglich eigenen Grundbesitz, der im Rahmen der Geschäftstätigkeit fremdvermietet wird. Die Grundsteuer wird soweit als möglich auf die Mieter umgelegt. Personalaufwand In der VIB Vermögen AG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 13 (im Vorjahr 12) Mitarbeiter (ohne Vorstand) beschäftigt, davon 11 Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich (im Vorjahr: 11) und 2 Mitarbeiter im gewerblichen Bereich (im Vorjahr: 1). Die entstehenden Auf- wendungen für diesen gewerblichen Mitarbeiter werden im Zuge der Nebenkosten auf die jeweiligen Mieter umgelegt. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 245 T€ (Vorjahr: 237 T€) enthalten. Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten ausschließlich planmäßige Aufwendungen. Im Vorjahreszeitraum waren hier außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 954 T€ mit enthalten. 20-008406
VIB Vermögen AG 11/15 86633 Neuburg Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Betriebs- und Verwaltungs- aufwendungen. Außerdem sind Aufwendungen für drohende Schadenersatzzahlungen aus einem laufenden Klageverfahren in Höhe von 165 T€ enthalten. Beteiligungsergebnis Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 4.660 T€ (Vorjahr: 4.309 T€) und betreffen Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltene Gewinne Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen betreffen die BBI Immobilien AG mit 6.899 T€ (Vorjahr: 6.531 T€). Der Ergebnisabführungsvertrag mit der BBI Immobilien AG wurde im Jahr 2008 abgeschlossen. Die Position beinhaltet auch die an die außenstehenden Aktionäre der BBI Immobilien AG zu zahlende Netto-Garantiedividende für das Jahr 2020 in Höhe von -166 T€ (Vorjahr: -166 T€). Die VIB Vermögen AG hat sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI Immobilien AG während der Dauer dieses Vertrags einen angemessenen Ausgleich in Geld („Garantiedividende“), als jährlich wiederkehrende Leistung zu zahlen. Die Garantiedividende beträgt 0,74 € (brutto) je Stückaktie der BBI Immobilien AG abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftssteuerpflichtigen Teil nach den jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen verbundene Unternehmen in Höhe von 708 T€ (Vorjahr: 488 T€). Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum nicht geboten. Im Vorjahr wurde hier ein Betrag in Höhe von 1.275 T€ ausgewiesen. Zinsergebnis In den Zinsen und sonstigen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 194 T€ (Vorjahr: 186 T€) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen existieren wie im Vorjahr im Geschäftsjahr ebenfalls nicht. 20-008406
VIB Vermögen AG 12/15 86633 Neuburg Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 4.918 T€ (Vorjahr: 4.753 T€), davon betreffen 576 T€ latente Steuern (Vorjahr: 628 T€) und 35 T€ (Vorjahr: 0 T€) Körperschaftsteuer-/ Solidaritätszuschlags-Aufwendungen für Vorjahre. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der folgenden verbundenen Unternehmen wurden Bürgschaften übernommen: IPF 1 GmbH 4.500 T€ (Vorjahr: 4.500 T€) IPF 2 GmbH 4.800 T€ (Vorjahr: 4.800 T€) Interpark Immobilien GmbH 2.500 T€ (Vorjahr: 2.500 T€) VSI GmbH 2.017 T€ (Vorjahr: 2.017 T€) BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG 1.700 T€ (Vorjahr: 1.700 T€) UFH Verwaltung GmbH 15.000 T€ (Vorjahr: 15.000 T€) VST Immobilien GmbH 7.500 T€ (Vorjahr: 7.500 T€) Für eine Immobilien-Finanzierung der Merkur GmbH haftet die VIB Vermögen AG bis zu einer Höhe von 5,0 Mio. € gesamtschuldnerisch. Weiterhin haftet die VIB Vermögen AG für eine Immobilien-Finanzierung der 100% Tochter KIP Verwaltung GmbH bis zu einer Höhe von 80,0 Mio. € gesamtschuldnerisch. Zugunsten der Fa. Warehouse De Pauw, Wolvertem, Belgien, mit der die VIB Vermögen AG an einem Joint Venture (WVI GmbH, Neuburg) gemeinsam beteiligt ist, wurde eine Garantie auf Zahlung eines Betrages von bis zu 5,0 Mio. € abgegeben. Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften für alle Haftungsverhältnisse nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen. Weiter bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die sich wesentlich auf die Finanzlage auswirken, in Höhe von ca. 993 T€ (Vorjahr: 938 T€). Davon entfallen 914 T€ (Vorjahr: 869 T€) auf finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Aus bereits begonnenen Investitionsvorhaben bestand zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo in Höhe von 4.624 T€ (Vorjahr: 17.033 T€). Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus Swap-Geschäften keinerlei Zahlungsverpflichtungen, da die zuletzt abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte zum 30. September 2020 ausgelaufen sind. Aktuell wurden keine neuen Sicherungsgeschäfte vereinbart (siehe hierzu auch Kapitel „Verbindlichkeiten“). 20-008406
VIB Vermögen AG 13/15 86633 Neuburg SONSTIGE ANGABEN Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2020: - Ludwig Schlosser, Diplom Mathematiker, Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH (Vorsitzender) - Jürgen Wittmann, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Ingolstadt Eichstätt (stellvertretender Vorsitzender) - Franz-Xaver Schmidbauer, Dipl.-Ingenieur, Geschäftsführer der FXS Vermögensverwaltung GmbH - Rolf Klug, Kaufmann, Geschäftsführer der MK Vermögensverwaltungs GmbH Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 230 T€. Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2020 an: - Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender, Diplom-Kaufmann (Univ.), Neuburg/Donau - Holger Pilgenröther, Vorstand Bereich Finanzen, Diplom-Betriebswirt (FH), Neuburg/Donau Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und Pensionsrückstellungen Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 230 T€ und die der früheren Vorstandsmitglieder auf 38 T€. Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands entfällt aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Die für frühere Mitglieder des Vorstands gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 715 T€ (Vorjahr: 693 T€). 20-008406
VIB Vermögen AG 14/15 86633 Neuburg Honorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB Der Jahresabschluss der VIB Vermögen AG wird in den IFRS-Konzernabschluss einbezogen. Betreffend die Angaben zum Abschlussprüferhonorar verweisen wir auf den IFRS-Konzernanhang der VIB Vermögen AG. Angabe nach § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht getätigt. Nachtragsbericht Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten. Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und die mit der anhaltenden Pandemie einhergehenden Einschränkungen seit dem ersten Quartal 2020 kann Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses bleiben die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise überschaubar und stellen derzeit kein substanzielles Risiko für die Gesellschaft dar. Neuburg a. d. Donau, den 18. März 2021 ________________________ _____________________ Martin Pfandzelter Holger Pilgenröther (Vorstandsvorsitzender) (Vorstand Bereich Finanzen) 20-008406
VIB Vermögen AG 15/15 86633 Neuburg ANTEILSBESITZ Es bestehen folgende wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen: Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil Eigenkapital Ergebnis in T€ in T€ Merkur GmbH, Neuburg/Donau 100,00% 4.628 141 VIMA Grundverkehr GmbH, Neuburg/Donau 100,00% 9.548 -329 KIP Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau 100,00% 6.311 671 UFH Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau 100,00% 811 597 BK Immobilien Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau 100,00% 48 -2 RV Technik s.r.o., Plzen (Tschechien) 100,00% 166 -1 IPF 1 GmbH, Neuburg/Donau 94,98% 1.582 1.082 IPF 2 GmbH, Neuburg/Donau 94,98% 1.846 922 BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt * 94,88% 50.233 6.899 VST Immobilien GmbH, Neuburg/Donau 89,90% 642 617 ISG Infrastrukturelle Gewerbeimmobilien GmbH, Ingolstadt 75,00% 8.377 1.049 Interpark Immobilien GmbH, Neuburg/Donau 74,00% 10.976 1.775 VSI GmbH, Neuburg/Donau 74,00% 3.358 714 IVM Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau 60,00% 1.162 237 WVI GmbH, Neuburg/Donau 50,00% 1.034 -156 BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt** 34,18% 10.909 254 KHI Immobilien GmbH, Neuburg/Donau*** 41,67% 23.938 -73 * Ergebnis vor Ergebnisabführung ** mittelbare Beteiligung *** direkte u. mittelbare Beteiligung 20-008406
Anlage zum Anhang VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 (01.01. - 31.12.) Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge* Umgliederungen Abgänge Stand Stand Zugänge Abgänge Zuschreibungen Stand Stand Stand 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 183.947,53 20.359,98 0,00 -14.220,44 190.087,07 182.410,03 3.508,98 -14.217,44 0,00 171.701,57 18.385,50 1.537,50 183.947,53 20.359,98 0,00 -14.220,44 190.087,07 182.410,03 3.508,98 -14.217,44 0,00 171.701,57 18.385,50 1.537,50 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 635.297.608,07 2.669.435,78 24.135.770,26 -6.100.242,75 656.002.571,36 89.508.055,47 9.772.699,87 -1.927.882,92 0,00 97.352.872,42 558.649.698,94 545.789.552,60 auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 996.670,48 38.127,42 0,00 -619.471,97 415.325,93 858.065,98 38.934,42 -619.414,47 0,00 277.585,93 137.740,00 138.604,50 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.686.224,51 29.068.021,43 -24.135.770,26 0,00 11.618.475,68 4.756,26 0,00 0,00 0,00 4.756,26 11.613.719,42 6.681.468,25 642.980.503,06 31.775.584,63 0,00 -6.719.714,72 668.036.372,97 90.370.877,71 9.811.634,29 -2.547.297,39 0,00 97.635.214,61 570.401.158,36 552.609.625,35 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 120.905.905,87 50.000,00 0,00 0,00 120.955.905,87 3.194.740,39 0,00 0,00 0,00 3.194.740,39 117.761.165,48 117.711.165,48 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.353.200,00 0,00 0,00 0,00 2.353.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.353.200,00 2.353.200,00 3. Beteiligungen 6.903.855,00 1.776.145,00 0,00 0,00 8.680.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.680.000,00 6.903.855,00 130.162.960,87 1.826.145,00 0,00 0,00 131.989.105,87 3.194.740,39 0,00 0,00 0,00 3.194.740,39 128.794.365,48 126.968.220,48 Summe Anlagevermögen 773.327.411,46 33.622.089,61 0,00 -6.733.935,16 800.215.565,91 93.748.028,13 9.815.143,27 -2.561.514,83 0,00 101.001.656,57 699.213.909,34 679.579.383,33 0,00 * davon aktivierte Fremdkapitalkosten EUR II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 0,00 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 20-008406
1/22 VIB Vermögen AG Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 – VIB Einzelabschluss 1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die VIB Vermögen AG ist eine mittelständische Immobiliengesellschaft mit Investitionsfokus auf gewerbliche Immobilien im süddeutschen Raum. Dabei umfasst die Geschäftstätigkeit die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie in einzelnen Fällen die Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Im Rahmen einer „Develop-or-Buy-and-Hold“-Strategie entwickelt oder kauft die VIB Immobilien für den Eigenbestand. Die Verwaltung des Immobilienportfolios erfolgt durch die Gesellschaft selbst oder durch die 100%ige Tochtergesellschaft Merkur GmbH. Ziele und Strategien Ziel der VIB Vermögen AG ist es, durch den Ausbau des Immobilienportfolios den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern. Kern der Unternehmensstrategie bilden unter anderem selektive und zielgerichtete Akquisitionen außerhalb der Ballungsgebiete der Großstädte. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Investitionsstrategie insbesondere in den Bereichen Logistik und Einzelhandel. Neben diesen Sektoren investiert die Gesellschaft zudem in Industrie- und Büroimmobilien, um mit Blick auf das Gesamtportfolio eine diversifizierte und ausgewogene Struktur sicherzustellen. Neben der Akquisition von Bestandsobjekten setzt die VIB verstärkt auch auf die Entwicklung eigener Immobilien. Dabei ist es uns wichtig, dass die Verwaltung der Immobilien durch die Gesellschaft selbst und nicht durch Dritte erfolgt. Durch die langfristige Vermietung unserer Immobilien an Ankermieter sollen zudem Verwaltungsaufwendungen und die damit verbundenen Kosten minimiert werden. Die VIB verfolgt mit der schwerpunktmäßigen Finanzierung über Annuitätendarlehen einen langfristigen Finanzierungsansatz. Durch die fortlaufende Tilgung der Darlehen wird der Substanzwert der Gesellschaft, der sogenannte Net Asset Value (NAV), unter der Prämisse zumindest konstanter Marktwerte des Immobilienportfolios, kontinuierlich erhöht. Mit der selektiven Beimischung von Schuldscheindarlehen erweitert die Gesellschaft den Finanzierungsmix und beeinflusst somit die durchschnittliche Zinsbelastung. 20-008406
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