NACHRICHTEN 2. Halbjahr 2021 - bsvsb.org
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. ________________________________________________________________________ Selbsthilfegemeinschaft zur Beratung und Förderung Blinder und Sehbehinderter, sowie deren Angehörigen und Freunden. Als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Freiburg i.Br. ______________________________________________________________________________________ 79104 Freiburg im Breisgau * Wölflinstraße 13 Telefon (0761) 3 61 22 * Telefax (0761) 3 61 23 E-Mail: info@bsvsb.org Internet: www.bsvsb.org NACHRICHTEN 2. Halbjahr 2021 Foto privat Bankverbindung des BSVSB: Sparkasse Freiburg-Nördl. Breisgau, IBAN: DE96680501010002052001 BIC: FRSPDE66XXX Zuwendung an die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden: Bank im Bistum Essen eG, IBAN: DE74 3606 0295 0032 3350 12 BIC: GENODED1BBE
Inhalt: Seite Einleitung 3 Grußwort des Vorsitzenden 4 Unsere neuen Mitglieder 6 Infos aus der Geschäftsstelle 7 Wahl des neuen Vorstandes 7 Unsere nächsten Termine 10 Das Versorgungsamt in ist umgezogen 11 Die eigene Landkarte 12 Zeitschriften im BSV Südbaden 14 Möglichkeit über Förderung blinder und sehbehinderter Personen 14 Informationen des DBSV 16 Neue Podcast-Reihe „Präsidiumsgespräch“ 16 Braille-Aufkleber für den Personalausweis 17 Informationen des LBSV 18 Podiumsgespräch zur Bundestagswahl zum Nachhören 18 Barrierefreie Mobilität 19 Fahrkartenverkauf in Fernzügen und Mobilitätsservice 19 Berichte und Informationen für Jedermann 21 Immunkarte - Digitale Impfkarte 21 Blaues Licht schädigt die Augen nicht 21 Literaturtipp - Gedichte 23 Buch "Blindhuhn" 23 Gedicht "Sehende Hände" 25 Recht 27 Anrecht auf Barrierefreiheit bei Behörden 27 Stellungnahme zum European Accessibility Act (EAA) 29 Was tun nach Unfällen mit E-Scootern? 31 Wissenswertes für Smart- und iPhone-Nutzer 33 Navigation mit dem Smartphone 33 Hörbücher 36 Korrekturhinweis 36 Veranstaltungshinweis 37 Bei Anruf Kultur 37 Unsere Bezirks- und Fachgruppen 38 Bezirksgruppe Bodensee 38 Bezirksgruppe Oberrhein 38 Bezirksgruppe Breisgau 38 Bezirksgruppe Ortenau 38 Bezirksgruppe Mittelbaden 38 Fachgruppe Bildung und Beruf (FBB) 38 Fachgruppe der Führhundehalter 38
Fachgruppe der medizinisch-therapeutischen Berufe für Blinde und Sehbehinderte 39 Stammtische in den Bezirksgruppen 39 Offenburg 39 Baden-Baden 39 VS-Villingen 39 Singen 39 Freiburg i. Br. 40 Tiengen 40 Bad Krozingen / Staufen 40 Hundestammtisch 40 Wanderung durch unsere Bezirks- und Fachgruppen 40 Bezirksgruppe Ortenau 40 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl 40 - Termine für den virtuellen Stammtisch 41 Bezirksgruppe Mittelbaden 43 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl 43 Bezirksgruppe Bodensee 44 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl 44 Bezirksgruppe Oberrhein 46 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl 46 Hilfsmittelecke 47 Barrierefreie Waschmaschine 47 Wir gedenken in stiller Trauer 49 Die Vereinsnachrichten erscheinen in Schwarz- und Blindenschrift, als Download im DAISY-Format, sowie als DAISY-CD und über die Seite www.bsvsb.org als PDF-Dokument im Download. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Beiträge aus Platzgründen ggf. gekürzt wurden.
Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihre Adresse, Telefonnummer und insbesondere Ihre Bankdaten ändern, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle mit. Sie helfen uns damit, Fehler zu vermeiden. Information für die CD-Ausgabe: Wenn Sie die Halbjahresnachrichten als DAISY-CD erhalten, beachten Sie bitte folgendes: Die DAISY-CD ist eine Leih-CD. Bitte senden Sie die CD bis spätestens acht Wochen nach Erhalt an die Geschäftsstelle des BSVSB e.V. zurück. Drehen Sie hierzu das Adresskärtchen im vorderen Teil der Versand-Box um. Das Kunststofffenster öffnen Sie durch das Verschieben der beiden Verriegelungen nach außen. Achten Sie beim Wenden des Kärtchens bitte darauf, ob Ihre Adresse noch stimmt. Wichtiger Hinweis: Sollten Sie vergessen, die CD zurück zu senden, sind Sie nicht mehr im Verteiler für die nächste Ausgabe der Vereinsnachrichten. Sollten Sie die Vereinsnachrichten als "Buch 4" über DBSV-Inform anhören, brauchen Sie die CD nicht zurück zu senden. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 01.06.2022 Einleitung Allen Freunden und Förderern sowie den zuständigen Behörden danken wir für die uns erwiesene Hilfe und Unterstützung recht herzlich.
Grußwort des Vorsitzenden Liebe Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden, werte Angehörige und Freunde der Blinden und Sehbehinderten! Vieles hat sich verändert im Laufe dieses Jahres. Nicht nur in der Politik oder in der Gesellschaft. Auch in unserem Verein haben Veränderungen stattgefunden bzw. sind noch im Gang. Am 30. Oktober fand die diesjährige Generalversammlung statt, auf der die Vereinsleitung neu gewählt wurde. Genaueres zu den Wahlen erfahren Sie im Verlauf dieser Vereinsnachrichten. Öfter war in diesen Tagen die Rede vom "Ende einer Ära". Das ist, glaube ich, nicht übertrieben. Seit fast 30 Jahren hat Herr Gerd Schäfers den Verein als 1. Vorsitzender geleitet, davon viele Jahre zusammen mit Hans-Georg Fischer als seinem Stellvertreter. Nun haben sich Beide dazu entschlossen, ihre Ämter in andere Hände zu übergeben. Herr Schäfers hat sein Amt 1992 unter schwierigen Umständen übernommen und musste anfangs gegen viele Widerstände ankämpfen. Er hat es geschafft, binnen kurzer Zeit Ruhe in die verschiedenen Gremien zu bringen, und den Verein sicher durch die vergangenen nahezu 30 Jahre zu leiten. Während seiner Zeit als Vorsitzender sind viele neue Projekte entstanden, viele Veranstaltungen wurden geplant und durchgeführt, und der Verein hat sich anderen Personengruppen geöffnet. Unsere Geschäftsstelle in Freiburg hat sich unter seiner Federführung zu einer Beratungsstelle für von Blindheit oder Sehbehinderung betroffene Menschen und/oder deren Angehörigen entwickelt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Präsenz unseres Vereins in der Öffentlichkeit, beispielsweise bei der Südwestmesse in Villingen/Schwenningen. Auch an der Neugestaltung des Blindenheims Freiburg war er prägend beteiligt. Diese Liste ließe sich beliebig fortführen! Hans-Georg Fischer hat vor allem in den letzten Jahren viele Aufgaben wahrgenommen und sein Amt als stellvertretender Vorsitzender in hervorragender Weise ausgeübt. Bei der Generalversammlung am 30.10.2021 wurde ich zum Nachfolger von Herrn Gerd Schäfers als 1. Vorsitzender gewählt.
Mein Name ist Dieter Nutto. Ich bin 62 Jahre alt, wohne in Malterdingen, bin verheiratet und habe zusammen mit meiner Frau 3 inzwischen erwachsene Kinder. Beruflich bin ich als Telefonist an der Universität in Freiburg tätig. In den Vereinsgremien bin ich seit vielen Jahren vertreten. Zu meinem Stellvertreter wurde Herr Rudolf Kaltenbach aus Baden-Baden gewählt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm. Wir beide sind sehr gespannt, was so alles auf uns zukommt. Wir sind froh und dankbar für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld mit uns, wenn mal nicht alles so läuft, wie man das gern hätte. An dieser Stelle danke ich im Namen aller Mitglieder des Vereins meinem Vorgänger, Herrn Gerd Schäfers, und seinem Stellvertreter, Herrn Hans-Georg Fischer, ganz herzlich für die von ihnen über viele Jahre geleistete Arbeit und den großen Einsatz, mit dem sie den BSVSB geführt und weitergebracht haben! Für die kommende Advents- und Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen allen, dass das Licht, das an Weihnachten in die Welt gekommen ist und seinen Glanz bis heute nicht verloren hat, auch Ihr Herz hell macht. Ich wünsche Ihnen, dass Sie trotz vieler Einschränkungen und Unsicherheiten froh und zuversichtlich in das kommende Jahr 2022 blicken können! Allen kranken Menschen unter uns wünsche ich möglichst baldige Genesung, aber auch die Kraft, das Unvermeidliche anzunehmen, und trotzdem, wenn möglich, froh und dankbar zu bleiben. Zum Schluss möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass es im nächsten Jahr endlich wieder möglich wird, uns persönlich zu begegnen und unbeschwert miteinander das nachholen zu können, was wir in den letzten beiden Jahren so schmerzlich vermisst haben. Ich grüße Sie ganz herzlich. Ihr Dieter Nutto Vorsitzender
Wir freuen uns als neue Mitglieder recht herzlich begrüßen zu dürfen Juli 2021 Bonnemann, Kilian Heitersheim Breisgau Fischer, Franz Kirchzarten Breisgau Hellstern, Heide-Rose Lahr Ortenau Rasch, Hildegard Worblingen Bodensee Zubeil, Vera Freiburg Breisgau August 2021 Ghaffari, Aboozar Gengenbach Ortenau Roussin Coqui, Iris Feldberg Breisgau September 2021 Eggert, Harald Schonach Bodensee Helmbold, Barbara Steinen Oberrhein Oktober 2021 Boschke, Therese-Hedwig VS-Schwenningen Bodensee Dupon, Adelheid Rastatt Mittelbaden Hennig, Arianne-Franziska Freiburg Breisgau Sauter, Axel Freiburg Breisgau
________________________________________________________________________________ Infos aus der Geschäftsstelle ________________________________________________________________________________ Wir machen Weihnachtsferien Von Donnerstag, 23.12.2021 bis einschließlich Freitag, 07.01.2022 geht die Geschäftsstelle in die Weihnachtsferien. Im neuen Jahr sind wir ab Montag, 10.01.2022 zu unseren üblichen Geschäftszeiten wieder für Sie da. Ein frohes und friedfertiges Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das Jahr 2022 wünschen Ihnen der Vorstand sowie das gesamte Geschäftsstellen-Team des BSV Südbaden e.V.! Wahl der Vereinsgremien des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden e. V. Die turnusmäßig durchgeführten Wahlen im BSVSB zogen sich wegen Corona 20 Monate hin, doch jetzt konnten die letzten, noch nicht durchgeführten Wahlen mit der Generalversammlung am 30.10.2021 beendet werden. Die rund 750 Mitglieder des BSVSB wählten auf ihren Bezirksgruppenversammlungen und der Generalversammlung die sie vertretenden Delegierten, Bezirksgruppenleitungen, den Verwaltungsrat, die Mitglieder des Vorstandes sowie den Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. In den 5 Bezirksgruppen wurden folgende Bezirksgruppenleitungen, Delegierte, und Ersatzdelegierte gewählt: Bezirksgruppe Bodensee: Am 25.09.2021 wurden in der Bezirksgruppe Bodensee folgende Personen in ihr Amt gewählt: Bezirksgruppenleiter: Haaga, Michael Stellvertreter: Binder, Manuel
Delegierte und Ersatzdelegierte: Jauch, Günter; Kunzmann, Ursula; Pruß, Manuela; Haaga Anja und Schmied, Eugen. Bezirksgruppe Breisgau: Am 07.03.2020 wählten die Mitglieder der Bezirksgruppe Breisgau folgende Personen: Bezirksgruppenleiter: Fischer, Hans-Georg Stellvertreter: Nutto, Dieter Delegierte und Ersatzdelegierte: Aberham, Monika; Asal, Ingrid; Bärmann, Beatrix; Bing, Christa; Bruxelle, Elisabeth; Dehm, Anita; Fischer, Angelika; Mauch, Heinrich; Mauch, Helga; Peitz, Matthias; Schuster, Peter; Tesch, Anne und Tiselj, Viktoria. Bezirksgruppe Mittelbaden: Die Mitglieder der Bezirksgruppe Mittelbaden nutzten den Tag der deutschen Einheit, um ihre Wahl zur Bezirksgruppenleitung durchzuführen. Am Sonntag, den 03.10.2021 wurden folgende Personen gewählt: Bezirksgruppenleiter: Kühn, Hans Vertreter: Hobl, Hans Delegierte und Ersatzdelegierte: Estrack, Susanne; Kaltenbach, Rudolf; Kirchhoff, Lars; Maier, Melanie und Röckel, Rainer. Bezirksgruppe Oberrhein: Am Samstag, den 18.09.2021 wurden von den Mitgliedern folgende Personen in ihre Ämter gewählt: Bezirksgruppenleiterin: Büche, Barbara Vertreterin: Bastianelli, Sabine Delegierte und Ersatzdelegierte: Fischer, Ilse; Furtwängler, Dirk; Neumann, Sonja; Rösli, Christina und Seis, Ulrike. Bezirksgruppe Ortenau: In der Bezirksgruppe Ortenau wurden am Samstag, den 11.09.2021 folgende Personen gewählt:
Bezirksgruppenleiter: Rendler, Stefan Vertreter: Sänger, Werner Delegierte und Ersatzdelegierte: Baumann, Lothar; Hildenbrand, Eugen; Näger, Swen; Röck, Carola; Schäfer, Christiane; Spiegel, Maja und Voigt-Lambert, Traute. Die Delegierten des BSVSB wurden am 30.10.2021 nach Offenburg eingeladen, um dort den Vereinsvorsitzenden, seinen Stellvertreter, den Vorstand und den Verwaltungsrat zu wählen. Folgende Personen wurden in die verschiedenen Ämter gewählt: Vereinsvorsitzender: Nutto, Dieter Stellvertretender Vereinsvorsitzender: Kaltenbach, Rudolf Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Nutto, Dieter Mail-Adresse: nutto@bsvsb.org Vertreter: Kaltenbach, Rudolf Mail-Adresse: kaltenbach@bsvsb.org Beisitzer: Büche, Barbara Fischer, Hans-Georg Mauch, Heinrich Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus dem Vorstand und den Bezirksgruppenleitern als geborenen Mitgliedern: BZG Bodensee: Haaga, Michael BZG Breisgau: Fischer, Hans-Georg BZG Mittelbaden: Kühn, Hans BZG Oberrhein: Büche, Barbara BZG Ortenau: Rendler, Stefan. Außerdem gehören zum Verwaltungsrat ein Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg und die gewählten Verwaltungsräte, die da heißen: Asal, Ingrid; Binder, Manuel; Fischer, Angelika; Haaga, Anja; Näger, Swen; Neumann, Sonja; Röck, Carola; Sänger, Werner und Tesch, Anne.
Ich wünsche allen gewählten Personen alles Gute für ihr Amt, den Mut für die richtige Entscheidung, immer eine gute Hand und stets den richtigen Ton im Umgang miteinander. Fischer, Hans-Georg Unsere nächsten Termine Liebe Leserinnen und Leser, auf die geplanten Termine können wir wegen der Corona- Pandemie zurzeit nicht zurückgreifen. Wir möchten Sie bitten, hierzu insbesondere postalische Mitteilungen der Geschäftsstelle zu beachten, die Sie für die Durchführung der Frühjahrs- versammlungen im kommenden Jahr rechtzeitig erhalten werden. Verkaufsoffener Samstag Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. veranstaltet auch im ersten Halbjahr 2022 wieder einen Verkaufsoffenen Samstag. Termin hierfür ist der 09. April 2022 von 09.00 bis 15.30 Uhr An diesem Samstag bietet der Verein in der Geschäftsstelle Beratungen rund um die Themen Hilfsmittel sowie rechtliche Fragen an. Gerade Personen, die berufstätig sind, oder Mühe haben, an Wochentagen entsprechende Begleitpersonen zu finden, sollten diese Gelegenheit am Samstag, den 09. April 2022
nutzen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Je nach Corona-Situation müssen wir uns vorbehalten, den Dienstleistungssamstag abzusagen!!! Hinweis: Der verkaufsoffene Dienstleistungs-Samstag ist ein herkömmlicher Öffnungstag der Geschäftsstelle in Freiburg, und diesmal auch der Beratungsstelle der Blinden- und Sehbehindertenstiftung in Lörrach. Es handelt sich nicht um einen Tag der Offenen Tür mit Ausstellerfirmen. Hilfsmittelfirmen sind an diesem Tag keine vor Ort. Die Vereinsgeschäftsstelle finden Sie in der Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg. Das Versorgungsamt in Freiburg ist umgezogen Neue Anschrift: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Amt für Gesundheit und Versorgung Bismarckallee 18 - 20 79098 Freiburg im Breisgau Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr. Wegen der Corona-Pandemie muss vor einem Besuch ein Termin vereinbart werden. Telefon: 0761/2187-0 E-Mail: schwerbehindertenrecht@lkbh.de
Die eigene Landkarte für Jedermann beim BSVSB erhältlich Liebe Leserinnen und Leser, die 3D-Drucktechnik bietet für die Personengruppe blinder und sehbehinderter Menschen neue Möglichkeiten für die alltägliche Anwendung. Vorstand und Geschäftsleitung haben sich daher zum Kauf eines 3D-Druckers entschlossen. Durch eine Spende der PSD-Bank Rhein-Neckar-Saar konnte für die Mitglieder des BSVSB e.V. ein solcher Drucker angeschafft werden. Mit der 3D-Drucktechnik können wir individuell kleine fühlbare Karten von Straßen und Plätzen ausdrucken. Die Karten sind gut ertastbar und haben einen hohen Kontrast, so dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderung optisch gut gesehen werden können. Wir drucken die Karten mit einer schwarzen Grundfarbe und einer weißen Kontrastierung aus. Wir arbeiten bei diesen Karten somit mit dem Zwei-Sinne-Prinzip: Die ausgedruckten Karten können ertastet und angeschaut werden. Die Karten dienen dazu, sich ein Gesamtbild über das eigene persönliche Umfeld zu machen. Für jeden ist es von Interesse, einmal zu sehen, welche Straßen, Gebäude, Fußwege, Bürgersteige oder eventuelle Bahnlinien in unmittelbarer Nähe des eigenen Hauses befindlich sind. Hierfür sind die Karten hervorragend geeignet, weil alle Objekte als Grundrisse ertastbar und durch die weiße Farbe gut erkennbar sind. Für das allgemeine Interesse haben wir die neue Ansicht vom Komplex "Siegesdenkmal" und dem "Platz der alten Synagoge" in Freiburg ausgedruckt. Das Gesamtareal rund um die Schauinslandbahn wurde ebenfalls ausgedruckt. Die Karten können in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Haben Sie selbst Interesse an einer taktil / kontrastreichen Karte Ihres Wohngebietes? Möchten Sie das Gebiet um Ihren Arbeitsplatz oder einen zentralen Platz innerhalb Ihrer Ortschaft besser kennenlernen? Oder möchten Sie im Vorfeld zu einer
geplanten Urlaubsreise das Umfeld Ihres Urlaubsgebietes auf einer Karte erforschen? Gerne können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden und einen Ausdruck in Auftrag geben. Die Kosten einer ausgedruckten 3D- Karte betragen 15,00 Euro. Eine CD mit einer zusätzlichen akustischen Beschreibung des Gebietes auf der Karte kostet zusätzlich 7,50 Euro. Wir freuen uns über Ihr Interesse und geben auf Anfrage gerne weitere Auskünfte über diese neue Art des Kartenmaterials. Zeitschriften im BSV Südbaden e.V. Allgemeine Informationen Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. informiert seine Mitglieder in seinen Zeitschriften über neueste rechtliche, soziale, kulturelle und lebenspraktische Fragen. Wir haben für Sie die Liste mit Zeitschriften zusammengestellt, die von der Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. herausgegeben werden. Bitte beachten Sie: der Bezug der Zeitschriften setzt eine Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft voraus. Zeitschriften und Magazine im Überblick "Vereinsnachrichten" Magazin des BSVSB e.V. für blinde und sehbehinderte Menschen, sowie deren Angehörige und Freunde und alle sonstig interessierten Personen. Erscheint zweimal jährlich in Schwarzdruck, Punktschrift, online als pdf-Dokument und DAISY- Download, sowie als CD im DAISY-Format. "Ohre'spitzer" Zeitschrift der Bezirksgruppe Breisgau. Erscheint unregelmäßig nach Bedarf auf DAISY-CD und als Online-Download im DAISY- Format.
"Sichtweisen" Zeitschrift des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V., erscheint monatlich. Erscheinungsformen: Schwarzschrift, Punktschrift und CD im DAISY-Format. Kostenlose Probeexemplare können jederzeit in der Geschäftsstelle angefordert werden. "Manus" Zeitschrift für blinde und sehbehinderte Masseure und Physiotherapeuten. Erscheint zweimal jährlich als CD im DAISY- Format. "Durchblick" Informationen über neue Hilfsmittel aus der Geschäftsstelle des BSVSB e.V. Erscheint unregelmäßig nach Bedarf auf DAISY-CD und Online als DAISY-Download. "LBSV-BW-Aktuell" Elektronischer Newsletter des Landesblinden- und - sehbehindertenverbands Baden-Württemberg e.V. Erscheint unregelmäßig nach Bedarf als E-Mail. Um den Newsletter zu abonnieren, verwenden Sie entweder das Formular auf unserer Internetseite oder schreiben Sie eine E-Mail an: baden-wuerttemberg-aktuell-subscribe@as-2.de "Badische Zeitung" als Hörzeitung Aufsprache ausgewählter Artikel aus der BZ, Ausgabe Freiburg- Stadt. Die Ausgaben erscheinen wöchentlich als mp3-CD zum Jahresbezugspreis von 35,00 EUR. Information über die Möglichkeit unmittelbarer Förderung blinder und sehbehinderter Personen Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, haben sie bereits in Anspruch genommen, oder erfahren erst jetzt davon: Frau Gerda Lang aus Lörrach hat die Blinden- und Sehbehindertenstiftung als Erbin ihres Vermögens eingesetzt und bestimmt, dass mit den Mitteln des Nachlasses blinde und sehbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz im
Zuständigkeitsbereich der Stiftung haben, unmittelbar gefördert werden. Zuständig für die Durchführung der Förderung ist ein Testamentsvollstrecker. Seit November 2020 ist dies Herr Rechtsanwalt Berndt Freiherr von Maltzahn in Freiburg. Ziel ist die unkomplizierte und unmittelbare Unterstützung. Gefördert wird Vielerlei, zum Beispiel (aber nicht abschließend): Klassische Hilfsmittel jeglicher Art (soweit die Krankenkasse die Anschaffung nicht oder nur teilweise finanziert) Schulungen in lebenspraktischen Fertigkeiten Technische Ausstattungen wie PC, Smartphone oder Tablet-PC Software und Applikationen, die Blinden und Sehbehinderten die Nutzung technischer Geräte erleichtern Smarthome-Geräte und deren Einbindung in die häusliche Umgebung, um auch die Benutzung von modern gestalteten Geräten zu ermöglichen, welche durch die Gestaltung (Touch- Oberflächen) für blinde und sehbehinderte Menschen nur schwer oder gar nicht nutzbar sind. Ggfs. erforderliche Schulungen Sonderanfertigungen jeglicher Art Brillen Kantenfilterbrillen (unter Vorlage der medizinischen Verordnung) Urlaubsreisen für blinde und sehbehinderte Menschen: 50 % des Preises für Reisen und/oder Ferienaufenthalte für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Begleiter von bis zu 3-wöchiger Dauer (bei nachgewiesener Bedürftigkeit in Absprache mit Erbin auch bis zu 100%) Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden unterstützt Sie gerne bei den Fragen rund um Anträge an den Nachlass Gerda Lang. Sie können sich auch unmittelbar an den Testamentsvollstrecker wenden: Berndt Freiherr von Maltzahn Leopoldring 5, 79098 Freiburg Telefon: 0761 21 77 11 60 E-mail: kanzlei@cvm-rae.de
Neben dem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden (Landkreise Rastatt, Ortenaukreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz, Stadt Baden-Baden, Stadt Freiburg) ist die Blindheit oder Sehbehinderung nachzuweisen. Weitere Fördervoraussetzungen bestehen nicht. Sie können gerne auch blinde oder sehbehinderte Personen über die Möglichkeit der Förderung aus dem Nachlass Gerda Lang unterrichten, die nicht Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden sind. Informationen des DBSV DBSV startet neue Podcast-Reihe „Präsidiumsgespräch“ Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) baut sein Audio-Angebot aus, und startet heute die neue Podcast- Reihe „Präsidiumsgespräch“. Ab sofort wird in jeder Präsidiumssitzung ein Thema festgelegt, und anschließend als Podcast umgesetzt. „Oft hören wir, dass die Menschen in unseren Landesvereinen sich nicht vorstellen können, was ‚die da in Berlin‘ eigentlich konkret tun“, erläutert DBSV-Präsident Klaus Hahn. „Mit dem neuen Audio-Format möchten wir die Arbeit der Präsidiumsmitglieder und der Geschäftsstelle greifbar machen.“ Die erste Ausgabe im November diesen Jahres erörterte die Möglichkeiten der sogenannten „Smarten Mobilität“, und beantwortet die Frage, was der DBSV unternimmt, um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilhabe am Verkehr von Morgen zu sichern. Im Podcast schildern Klaus Hahn, Präsidiumsmitglied Dr. Thomas Krämer und Jana Mattert, die DBSV-Referentin für Barrierefreiheit, wie man auf einem Kongress das Thema Barrierefreiheit setzt. Hören Sie mal rein! Der DBSV stellt Ihnen diesen Podcast online zur Verfügung unter: https://www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html Um den Beitrag auf dem Smartphone zu hören, suchen Sie einfach in Ihrer Podcast-App nach „Sichtweisen“. So finden Sie neben der neuen Podcast-Reihe "Präsidiumsgespräch" auch die Leseproben,
die wir zu jeder Ausgabe der Sichtweisen anbieten. Braille-Aufkleber für den Personalausweis In allen Bürgerämtern ist seit Herbst 2021 ein transparenter Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Ausweisdokument) für Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte erhältlich. Dies regelt seit August eine Novelle der Personalausweisverordnung - §18 Aufkleber mit Brailleschrift. Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist kein formaler Antrag dafür nötig. Es reicht aus, der zuständigen Sachbearbeitung im Bürgeramt mündlich mitzuteilen, dass ein Braille-Aufkleber gewünscht wird. Etwaige Nachweise einer Sehbeeinträchtigung wie der Schwerbehindertenausweis wurden für das formlose Antragsverfahren nicht festgelegt. Der Aufkleber ist kostenfrei erhältlich und wird bei der Ausgabe des Personalausweises auf der Rückseite desselben angebracht. Er ist auch zu einem anderen Zeitpunkt erhältlich – zum Beispiel, wenn für einen noch gültigen Ausweis ein Braille-Aufkleber benötigt wird. Dass es nun eine Braille-Beschriftung des Personalausweises zur Unterscheidung von anderen Karten gibt, ist auch ein Erfolg der Arbeit des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV). Wünschenswert bleibt, dass diese Beschriftung künftig in einer dauerhaften Prägung statt eines unsicheren Aufklebers erfolgt. Laut BMI ist eine Prägung aufgrund des derzeitigen technischen Verfahrens zur Herstellung der Sicherheitsmerkmale des Personalausweises noch nicht möglich. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass hier ein Weg für eine Prägung gefunden wird. Wenn Sie für Ihr Ausweisdokument einen solchen Aufkleber möchten, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bürgeramt nach. Sollten sich dabei Schwierigkeiten ergeben, setzen Sie sich bitte mit der Vereinsgeschäftsstelle in Freiburg in Verbindung.
Informationen des Landesblinden- und sehbehindertenverband Baden-Württemberg Podiumsgespräche zur Bundestagswahl zum Nachhören Am 24. August 2021 fand das Podiumsgespräch des Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. zur Bundestagswahl am 26. September 2021 statt. Folgende Bewerberinnen und Bewerber um ein Mandat im 20. Deutschen Bundestag haben an dem Podiumsgespräch teilgenommen: - CDU: Roman Baumgartner Kandidat Platz 14 Landesliste der CDU - SPD: Dr. Lina Seiztl, Kandidatin WK287 Konstanz - Bündnis 90 - Grüne: Stephanie Aeffner, Kandidatin WK279 Pforzheim-Enzkreis - FDP: Dr. Sven Gehrke, Kandidat WK273 Rastatt - Die Linke: Dr. Annette Keles, Kandidatin WK269, Backnang - Schwäbisch Gmünd Das Podiumsgespräch wurde mit Einverständnis der aktiven Teilnehmenden mitgeschnitten. Der Mitschnitt soll allen, die an der virtuellen Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit geben, die Statements der Bewerberinnen und Bewerber um ein Mandat im 20. Deutschen Bundestag zu unseren Fragen im Nachgang anzuhören. Der Mitschnitt kann abgerufen werden auf der Homepage des LBSV BW unter folgendem Direkt-Link: https://lbsv-bw.de/aktuelles/Podiumsgespraech.php Zum vereinfachten Nachhören wurde der Mitschnitt in thematische Abschnitte aufgeteilt. Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden- Württemberg e.V. dankt den teilnehmenden Kandidatinnen und Kandidaten für deren abgegebene Statements.
____________________________________________________________________________ Barrierefreie Mobilität ____________________________________________________________________________ Fahrkartenverkauf in Fernzügen und Mobilitätsservice Mobilitätseingeschränkte Reisende erhalten bis Herbst 2022 weiter Fahrkarten in den Fernverkehrszügen. Ab dem Herbst 2022 - ein genauer Termin ist nicht bekannt - wird es einen Fahrkartenverkauf für mobilitätseingeschränkte Reisende auf Rechnung ohne Aufpreis geben. Das heißt, mobilitätseingeschränkte Reisende erhalten im Fernverkehrszug von den Kundenbetreuern ihre Fahrkarte und Informationen zur späteren Begleichung des Fahrpreises. Dies setzt jedoch den Nachweis über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der Nutzung des Schienenverkehrs benötigen, gibt es gute Nachrichten: Auch in Zukunft sind Anfragen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif möglich. Die angefragten Hilfen werden zentral organisiert – und zwar völlig unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen möchten. Die DB Station&Service AG ist für drei Jahre mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beauftragt. Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung von Pia Dietrich Der § 60 SGB V wurde im Januar 2019 durch das Pflegestärkungsgesetz geändert, sodass nun Menschen, bei denen die Merkzeichen „Bl“ „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis stehen, einen Anspruch auf Krankenfahrten haben. Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen werden zudem dann genehmigt, wenn bei Menschen der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt. Eine weitere Besonderheit gibt es beim Pflegegrad 3. Hier muss
zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, oder bis zum 31.12.2016 eine Einstufung in die noch damals existierende Pflegestufe 2 geschehen sein. Krankenfahrten werden, wenn es notwendig ist, mit privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen, Taxen oder Kranken- bzw. Rettungswagen durchgeführt. Zudem müssen die Krankenfahrten und die ambulante Behandlung medizinisch notwendig sein. Eine geeignete Behandlungsmöglichkeit, die sich in der Nähe befindet, sollte vorrangig genutzt werden. In bestimmten Fällen kann auch eine Untersuchung beim Orthopäden sowie eine notwendige Behandlung bei der Physiotherapie genehmigt werden. Hier entscheidet der Arzt/die Ärztin über die medizinische Notwendigkeit der Versorgung. Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, wie beispielsweise bei Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden/Verordnungen oder Fahrten zu Reha-Maßnahmen, gilt diese Regelung nicht. Wenn Sie als Patient oder Patientin eine Krankenbeförderung erhalten möchten, können Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt wenden. Es gibt ein Formular für die Verordnung einer Krankenbeförderung, das Ihr Fach- oder Hausarzt nutzt. Hierfür muss geklärt werden, welches Transportmittel Sie nutzen möchten. Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, und die Krankenfahrt mit einem Taxi oder mit einem Mietwagen durchgeführt wird, muss die Verordnung nicht vorab bei der Krankenkasse eingereicht werden. Es muss also nicht auf eine Genehmigung der Krankenkasse gewartet werden. Nur Fahrten mit einem Krankentransport müssen zuvor der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Wird beispielsweise eine Krankenfahrt mit einem Taxi durchgeführt, so ist eine Quittung über die geleistete Fahrt notwendig. Diese Quittung reichen Sie zusammen mit dem Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung, das Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten haben, bei der Krankenkasse ein. Sie als Patient oder Patientin müssen mindestens 5, maximal 10 Euro
dazuzahlen, der Rest der Kosten wird Ihnen zurückerstattet. Bei einer Zuzahlungsbefreiung fällt dieser Beitrag weg. Berichte und Informationen für Jedermann Immunkarte - Digitale Impfkarte erhältlich Quelle: Newsletter LVKM-Newsletter 42/2021 Gesundheit Immunkarte: EU-weit anerkannten digitaler Impfnachweis ganz ohne Smartphone Vielfach entscheidet ein Impfnachweis darüber, ob der Zugang zu Restaurants und Veranstaltungen möglich ist. Doch nicht alle haben immer den gelben Impfpass dabei, verfügen nicht über ein Smartphone und können daher keinen digitalen Impfnachweis vorzeigen. Als Alternative gibt es die Immunkarte als digitalen Impfnachweis ohne Smartphone. Die Immunkarte zeigt die EU-weit gültigen Impf-QR-Codes des Robert-Koch-Instituts. Leider gibt es die Immunkarte nicht kostenlos. Die Immunkarte kostet 9,90 Euro und kann online sowie in vielen Apotheken gekauft werden. Mehr dazu unter https://immunkarte.de Blaues Licht schädigt die Augen nicht Blaues Licht gehört zum sichtbaren Teil des elektromagnetischen Spektrums und zeichnet sich durch Energiereichtum aus. „Dennoch ist die Lichtstärke bei der Nutzung elektronischer Geräte viel zu gering, um Netzhautschäden an den Augen hervorzurufen“, sagt Professor Michael Bach vom Universitätsklinikum Freiburg. Entwarnung gibt er auch in Bezug auf mögliche Schlafstörungen, die das Blaulicht durch abendliches Lesen an Bildschirmen und Monitoren verursachen könnte.
Filter für Smartphones, Computerbrillen für Kinder, Kontaktlinsen für PC-Arbeit: Viele Produkte werben mit dem Schutz vor Blaulicht, das von Bildschirmen und Handydisplays ausgeht. Doch ist blaues Licht wirklich schädlich für unsere Augen, beeinträchtigt es den Schlaf? Nein, sagen Experten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Warum wir vor dem Einschlafen die Helligkeit elektronischer Geräte dennoch reduzieren sollten und welches Licht tatsächlich Netzhautschäden verursachen kann, erläutern Ophthalmologen auf der DOG 2021 online. Dies zeigt der Vergleich: Die natürliche Beleuchtungsstärke im Freien bei bedecktem Winterhimmel beträgt in unseren Breitengraden etwa 5.000 lux, an einem Sonnentag bis zu 100.000 lux. Ein Computer-Bildschirm, sehr hell eingestellt, bleibt in 50 Zentimeter Abstand jedoch unter 500 lux. „Auch wenn Kinder durch coronabedingten Fernunterricht stundenlang vor Bildschirmen sitzen, sind zumindest Blaulicht-Augenschäden dadurch nicht zu befürchten“, stellt der Sehforscher fest. Weitere Erkenntnisse zu vermeintlichen Beeinträchtigungen: Kontaktlinsen, die Blaulicht blockieren, schützen einer aktuellen Studie zufolge nicht besser vor einer Ermüdung der Augen bei der Bildschirmarbeit als Standardkontaktlinsen [1]. Entwarnung gibt DOG-Experte Bach auch in Bezug auf mögliche Schlafstörungen, die das Blaulicht durch abendliches Lesen an elektronischen Geräten verursachen könnte. Diese Annahme ist inzwischen durch eine Studie mit 167 Probanden widerlegt, die erst vor wenigen Monaten erschien [2]. Forscher hatten die Wirkung der „Night Shift“-Einstellung am iPhone untersucht – die Funktion dimmt bei Apple-Geräten den Blauanteil vom Displaylicht, um die behauptete Wirkung auf den Schlaf zu reduzieren. Ergebnis der dreiarmigen Studie: „Es gab keinen Unterschied in Bezug auf die Schlafqualität zwischen der Gruppe, die die „Night Shift“-Einstellung aktiviert hatte, und der Gruppe, die keine „Night Shift“-Funktion aktiviert hatte, oder der Gruppe derer, die gar kein iPhone genutzt hatten“, berichtet Bach. Der Tipp des Freiburger Sehforschers lautet daher: „Wer vor dem Einschlafen auf einem elektronischen Gerät lesen möchte, sollte
eine maximale Helligkeit vermeiden – diese Empfehlung klingt trivial, ist aber richtig.“ DOG-Präsident Prof. Dr. Hagen Thieme findet es wichtig, diese Forschungserkenntnisse in die breite Öffentlichkeit zu tragen. „Sie dienen der Aufklärung und schützen Verbraucher vor irreführender Werbung und verunsichernden Falschmeldungen, die rein kommerzielle Interessen verfolgen“, sagt der Direktor der Universitätsaugenklinik Magdeburg. Quellen: [1] Singh S, Downie LE, Anderson AJ (2021) Do Blue-blocking Lenses Reduce Eye Strain From Extended Screen Time? A Double- Masked Randomized Controlled Trial. Am J Ophthal- mol 226:243–251. [2] Duraccio KM, Zaugg KK, Blackburn RC, Jensen CD (2021) Does iPhone night shift mitigate negative effects of smartphone use on sleep outcomes in emerging adults? Sleep Health. Entnommen aus: www.management-krankenhaus.de/news/mythos-blaulichtschaden Literaturtipp - Gedichte Literaturtipp - Gedanken einer Tochter über ihren blinden Vater Der Verlag Papierfresserchens MTM-Verlag hat am 19. September diesen Jahres ein Buch für junge Leserinnen und Leser heraus gegeben. Beschrieben wird die Situation eines Mädchens in der Pubertät und ihre Gefühle gegenüber ihrem blinden Vater. Das Mädchen wird wegen ihres blinden Vaters in der Schule mit üblen Nachreden belästigt. Wir geben diese Leseempfehlung gerne an Sie weiter. Das Buch ist im Fachhandel unter der ISBN 978-3-96074-490-0 oder im Internet als E-Book erhältlich.
Der Titel des Buches lautet "Blindhuhn", Autorin ist Gudrun Güth. Nachfolgend lesen Sie die Buchbeschreibung des Verlags: Wenn ein Elternteil blind ist ... Gudrun Güth legt mit "Blindhuhn" einen neuen Jugendroman für Menschen ab 12 Jahren vor. Gesa liebt ihren blinden Vater. Doch als ihre beste Freundin eines Tages zu ihr sagt: "Du bist ja behindert wie dein Vater", bricht plötzlich ein Gefühlschaos in Gesa aus: Scham, Wut, totale Unsicherheit - alles auf einmal da. Nichts ist mehr so, wie es zuvor einmal war. Und als Gesa abends in den Spiegel blickt, fragt sie sich, ob sie nicht tatsächlich ein wenig behindert ist. Vielleicht hatte Sophie ja recht! Gudrun Güth erzählt in ihrem neuen Jugendbuch für Menschen ab 12 Jahren die Geschichte eines jungen Mädchens, das sich mit dem Thema Behinderung und Anderssein auseinandersetzen muss. Ein Thema, das ihr eigentlich erst durch den Satz der Freundin deutlich vor Augen geführt wird. Denn bis dahin hatte sie zwar gewusst, einen blinden Vater zu haben, sich aber nie wirklich Gedanken darum gemacht, dass er anders war, als andere Väter. Die Autorin weiß sehr genau, worüber sie schreibt, denn sie selbst hatte einen blinden Vater. "Dieses Buch wollte ich schon lange schreiben, habe dann aber immer wieder gezögert. Vielleicht war mir das Thema noch zu nah. Erst die Lockdown-Stille im Jahr 2020 schaffte die notwendige Ruhe und Distanz", sagt Gudrun Güth über den Schaffensprozess. Gesas Geschichte entspringt ihrer Fantasie, ist also Fiktion. Die Figuren sind frei erfunden. Hin und wieder fließen - wie so oft beim Schreiben - allerdings auch autobiografische Erfahrungen mit ein, denn auch Gudrun Güth hat Diskriminierung aufgrund der Schwerbehinderung ihres Vaters erlebt, und - wie Gesa - in der Pubertät ambivalente Gefühle gegenüber ihrem Vater und der familiären Situation entwickelt. Jetzt liegt das Buch frisch gedruckt vor, und die Autorin sagt: "Ich bin froh, dieses Buch endlich geschrieben zu haben. Schade nur, dass ich es nicht mehr meinen Eltern übergeben, dass ich es meinem Vater nicht vorlesen kann."
Über die Autorin: Gudrun Güth, 1950 in Hagen/Westfalen geboren, Abitur 1968, danach Studium der Anglistik und Romanistik an der Ruhr-Universität Bochum und 1/2 Jahr an der University of Bristol/England; Promotion mit einer Dissertation über "Typen des englischen Arbeiterromans". Lehrerausbildung, dann 8 Jahre Lehrerin am Gymnasium Herten, 3 Jahre an der deutschen Schule Brüssel, danach an der Gesamtschule Waltrop - von 1998 bis 2013 Fachleiterin für Englisch in der Lehrerausbildung - seit 2013 im Ruhestand. Sehende Hände! Jürg Spielmann Hände sehen, nicht aus der Nähe nicht auf Distanz sachte und fein, nicht grob- sonst sehen sie nichts. Sie erkennen Konturen, Gesichter, Frisuren. Gräser, Blumen, Bäume, Steine. Katzen, Hunde, Kühe, Pferde - manchmal sogar Elefanten. Türgriffe, Geländer, Steckdosen. Tasten, Druckknöpfe, Schalter. Kristalle, Schnee und Eis. Hände sehen Farben. Ihre Farben heißen: hart, weich, scharf, stumpf, kantig, rund, geschmeidig, klobig, rauh, glatt, schlüpferig, klebrig, eckig, geschwungen, löchrig und spitz - Eine bunte farbenfrohe Welt. Hände lesen geheimnißvolle Linien, Reliefs, kleine feine Punkte auf festem Papier. Händedruck schlaff oder straff, kräftig oder scheu, verschlingend oder abwehrend, abweisend.
Hände brauchen Zeit, um zu sehen, Nicht große Ausdehnungen überblicken sie. Landschaften, Gebirge, Wälder und Meere. Monumentale Kirchen und Dome und Schlösser. Was Hände entdecken, ist kleiner, bescheidener. Doch was sie ertasten, erfassen sie wohl. Weniger sehen sie und doch mehr - intensiv und nachhaltig - als vergäßen sie nie. Hände sehen Dinge, die den Augen verborgen, finden, was tastende Blicke vergeblich suchen - hinter Schränken, Kommoden, in finsteren Löchern, Schubladen und Fächern, unter Bergen von Wäsche die Nadel im Heu. Wenn die Hände schauen, dürfen die Augen ruhen. Es ist ein anderes Sehen - reich und schön, ein Sehen der Nähe und Geruhsamkeit, der überraschten Begegnung, der Unvoreingenommenheit. Denn die Hand weiß nicht bei der ersten Begegnung, was sie erwartet. Sie entdeckt - beglückt - erschreckt, staunend im Schauen verharrend, forscht neugierig sich zurück, gebrannt - gebannt. Hände sehen: Ein Sehen nach Innen hinein und von Innen heraus. Die Hand komme vom Herzen. v. Hubert Rauber
Recht Wir haben ein Anrecht auf Barrierefreiheit bei Behörden Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. fordert Barrierefreie Kommunikation mit Behörden Seit September 2020 haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden des Bundes, des Landes und der Kommunen. Unser Appell an die Betroffenen Mischa Knebel, Geschäftsführer des Vereins appelliert zum diesjährigen "Tag des weißen Stockes" am 15.10.2021 an alle sehbehinderten und blinden Bürgerinnen und Bürger: "Machen Sie regen Gebrauch von diesen Vorschriften! Die Initiative muss dabei von Ihnen ausgehen!" Oft sind Formulare oder Bescheide von den Ämtern viel zu klein geschrieben. Deshalb fordern die Betroffenen eine barrierefreie Kommunikation. Knebel ruft zur Selbstinitiative auf: "Wenn Sie Briefe von einer öffentlichen Stelle bekommen und die Briefe nicht lesen können, dann fordern Sie die Briefe in einer für Sie lesbaren Form an. Beispiele dafür sind die Übertragung in Großdruck, in Blindenschrift (Braille-Schrift), per E-Mail oder als vorgelesenes Dokument auf einer Audio-CD. Diese Auflistung ist beispielhaft und nicht vollständig. Sollte die Behörde der Forderung nicht nachkommen, lassen Sie sich von einem Blinden- oder Sehbehindertenverein in Ihrer Nähe zu diesem Thema beraten." Knebel bezieht auch die Internetseiten in seinen Appell mit ein: "Sollten Sie bei öffentlichen Stellen auf Internetseiten oder PDF- Dokumente stoßen, die sie nicht lesen können, weisen Sie die betreffende Behörde auf die fehlende Barrierefreiheit hin. Adress- und Kontaktdaten finden Sie auf den Startseiten unter dem Link "Impressum".
Falls Sie sich dabei unsicher sind, lassen Sie sich vorher von einem Blinden- oder Sehbehindertenverein beraten." Wichtige Faustregel "Nicht Sie selbst müssen sich darum kümmern, wenn Sie Ihre Briefe oder Internetseiten beispielsweise von der Stadt, vom Landkreis, vom Sozialamt oder Versorgungsamt oder von einem Städtischen Betrieb wie zum Beispiel der Abfallbehörde oder dem Finanzamt nicht lesen können, sondern die Behörde muss dafür sorgen, dass Ihnen die Briefe und die Internetseiten in einer barrierefrei lesbaren Form zur Verfügung gestellt werden." Gesetzliche Grundlage Mischa Knebel begründet seinen Appell mit dem Verweis auf die einschlägige Gesetzgebung: Für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes gilt seit dem 01.05.2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit der Bund zuständig ist). Für Baden-Württemberg gilt seit dem 01.01.2015 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG). Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg gilt für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Landes und der Kommunen sowie der kreisfreien Städte. Nach § 9 Abs. 2 L-BGG können blinde Menschen oder Menschen mit einer Sehbehinderung insbesondere verlangen, "dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden". Diese Vorschriften beinhalten wichtige Teile der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“). Das Benachteiligungsverbot gilt über die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden hinaus auch für andere Behörden, soweit sie Bundes- oder Landesrecht ausführen (zum Beispiel Versorgungs- oder Sozialämter).
Die Europäische Richtlinie EU-2016-2102 verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten. Das heißt, dass sich Verwaltungen und beispielsweise Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken um die Barrierefreiheit ihrer Internetseiten und Apps kümmern müssen. Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen. Die Europäische Richtlinie gilt in Deutschland seit September 2020. Für die Apps dieser Stellen gilt die Richtlinie seit Juni 2021. Die Landkreise und Kommunen folgen diesen Vorgaben und geben nach und nach Informationen in barrierefreier Form heraus. Auch werden die Internetauftritte der Landkreise und Kommunen nach und nach barrierefrei gestaltet, um diesen Vorschriften zu folgen. Weitere Informationen finden Sie im Internet beim: Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. unter www.bsvsb.org. Kennen Sie Menschen, die von einer Sehbehinderung oder Blindheit betroffen sind? Auskünfte und weiterführende Beratung erhalten Sie auch am Telefon unter 0761 36122. Stellungnahme zum European Accessibility Act (EAA) am 1. März hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsgesetz wird es erstmals in Deutschland Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen geben, u. a. für Bankdienstleistungen, den Zahlungsverkehr, den Onlinehandel und für bestimmte Selbstbedienungsterminals oder E-Books. DBSV Präsident Klaus Hahn begrüßt, dass der European Accessibility Act noch vor der Bundestagswahl in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Er stellt aber sogleich fest, dass eine
ambitionierte Umsetzung zur Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen, wie vom DBSV gefordert, bislang leider nicht erkennbar ist und der Entwurf teilweise sogar hinter den europäischen Vorgaben zurück bleibt. Der DBSV und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf geäußert. Hier die Forderungen auf einen Blick: ► In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollten Menschen mit funktionellen Einschränkungen einbezogen werden. ► Die Regelungen zu Verkehrsdienstleistungen sind klarer zu fassen und alle Anforderungen des Gesetzes müssen für den Regional-, Stadt- und Vorortverkehr gelten. ► Der Anwendungsbereich muss auf beruflich genutzte Produkte und Dienstleistungen erweitert werden, wo dies ohne wesentliche Mehrbelastung für die Wirtschaft möglich ist. ► Die in § 3 Abs. 1 enthaltene Definition von Barrierefreiheit ist zu streichen und durch einen Verweis auf § 4 BGG zu ersetzen. ► Bestimmte Definitionen sind zu straffen und zu ergänzen. ► Die in §§ 16 und 17 vorgesehenen Ausnahmetatbestände sind mindestens richtlinienkonform auszugestalten. Zudem ist der Nutzen barrierefreier Produkte und Dienstleistungen stärker zu betonen und der Begriff einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne eines Ausnahmetatbestandes schärfer zu konturieren. ► Es ist für eine zentral organisierte und effektive Marktüberwachung zu sorgen, die den Herausforderungen der Digitalwirtschaft gerecht wird. ► Die Rechtsdurchsetzung ist zu stärken. Das betrifft die Überprüfungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und das daran anschließende Verbandsklagerecht für Verbände, die Möglichkeit, nach dem Unterlassungsklagegesetz vorgehen zu können und die Einführung einer niedrigschwelligen und effektiven Schlichtungsmöglichkeit. ► Die für digitale Dienstleistungen vorgesehenen Übergangsfristen sind abzukürzen. Der DBSV erwartet auch, dass Deutschland für die Bereiche, für die der EAA (RL 2019/882) keine Regelungen vorsieht, in absehbarer Zeit auf nationaler Ebene aktiv wird, um Barrierefreiheitsanforderungen rechtlich verbindlich vorzugeben. Dies reicht von der eigenständigen Lebensführung (z. B.
barrierefreie Haushaltsgeräte), Gesundheitsversorgung (z. B. barrierefreie Arztpraxen und Medizinprodukte) über die Bildung, die Arbeitswelt bis hin zur Kultur. Die Stellungnahme zum Referentenentwurf und weitere Informationen zum EAA finden Sie unter: https://20047.seu.cleverreach.com/c/42522714/74af88f5414- qqs02j Was tun nach Unfällen mit E-Scootern? Liebe Leserinnen und Leser, in immer mehr Städten sind E-Roller im öffentlichen Verkehr ein Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen. Grund dafür ist ihre Nutzung und das Abstellen auf Gehwegen. Das Problem mit E-Rollern ist seit längerem bekannt und bislang schien es, dass Kommunen kaum Möglichkeiten haben, regulierend einzugreifen. Diese Situation hat sich mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.11.2020 geändert. Darin stellt das OVG fest, dass das kommerzielle Aufstellen (in diesem Fall Leihräder) kein Gemeingebrauch von Straßen ist. Vielmehr benötigen Verleiher von der Kommune eine Sondernutzungserlaubnis. Damit entsteht für Kommunen die Möglichkeit, die Vergabe einer solchen Sondernutzungserlaubnis an Bedingungen zu knüpfen. Solange sich eine Regulierung von E-Rollern nicht durchsetzt, werden wir leider auch mit Unfällen von blinden und sehbehinderten Menschen konfrontiert sein. Die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, bietet verunfallten Menschen eine Rechtsberatung an. In einer aktuellen Handreichung gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. in Zusammenarbeit mit der rbm Hinweise, wie man sich bei einem Unfall mit einem E-Roller verhält und was bei der Beweissicherung hilfreich ist. Lesen Sie nachstehend den Inhalt dieser Handreichung.
In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Unfälle mit E-Scootern ereignet und eine Besserung der Gefahrensituation ist nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall abhängig und meist hochproblematisch. Für den Fall eines Unfalls möchten wir deshalb mit den folgenden Tipps helfen. ● Sorgen Sie dafür, dass sofort die Polizei hinzugezogen wird und eine Unfallaufnahme erfolgt! Lassen Sie sich das Aktenzeichen/die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten geben! ● Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angehörigen, Freunden, Bekannten, Nachbarn, soweit erreichbar! ● Sorgen Sie für die Feststellung und Beweissicherung! Lassen Sie das Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Scooters feststellen! Einige Fahrzeuge tragen auch Aufkleber der zuständigen Haftpflichtversicherung. ● Lassen Sie - etwa per Handy - möglichst aussagekräftige Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung anfertigen! ● Sichern Sie selbst auch die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) von eventuellen Zeugen! ● Dokumentieren Sie Ihre Körperschäden und Sachschäden! Dies erfolgt durch ärztliche Atteste oder Arztbriefe eines Krankenhauses. Verfügt Ihre Stadt über eine medizinische Fakultät, bietet die dortige Gerichtsmedizin gutachterliche Aufnahmen erlittener Schäden kostenfrei an. Beschädigte Kleidungsstücke belegen Sie durch Reparatur- oder Kaufrechnungen. ● Je besser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche als Schadensersatz, im Strafverfahren und/oder im Verwaltungsverfahren. ● Informieren Sie auch ihre eigenen Versicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) über den Unfall, damit diese Ihr Vorgehen gegen den/die Schädiger unterstützen! ● Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort auf und schildern Sie dort Ihren Sachverhalt! Um Veränderungen zu bewirken, ist es wichtig, Unfälle mit E-Scootern zu dokumentieren. ● Falls Sie im Zusammenhang mit einem E-Scooter-Unfall rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich an die rbm
Sie können auch lesen