NACHRICHTEN 2. Halbjahr 2021 - bsvsb.org

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NACHRICHTEN 2. Halbjahr 2021 - bsvsb.org
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
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Selbsthilfegemeinschaft zur Beratung und Förderung Blinder und Sehbehinderter, sowie deren
Angehörigen und Freunden. Als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Freiburg i.Br.
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                                   79104 Freiburg im Breisgau * Wölflinstraße 13
                                   Telefon (0761) 3 61 22 * Telefax (0761) 3 61 23
                                   E-Mail: info@bsvsb.org
                                   Internet: www.bsvsb.org

                                     NACHRICHTEN
                                        2. Halbjahr 2021

                                                                    Foto privat

Bankverbindung des BSVSB:

Sparkasse Freiburg-Nördl. Breisgau, IBAN: DE96680501010002052001 BIC: FRSPDE66XXX

Zuwendung an die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden:

Bank im Bistum Essen eG, IBAN: DE74 3606 0295 0032 3350 12 BIC: GENODED1BBE
Inhalt:                                                  Seite
Einleitung                                                      3
Grußwort des Vorsitzenden                                       4
Unsere neuen Mitglieder                                         6
Infos aus der Geschäftsstelle                                   7
Wahl des neuen Vorstandes                                       7
Unsere nächsten Termine                                        10
Das Versorgungsamt in ist umgezogen                            11
Die eigene Landkarte                                           12
Zeitschriften im BSV Südbaden                                  14
Möglichkeit über Förderung blinder und sehbehinderter Personen 14
Informationen des DBSV                                        16
Neue Podcast-Reihe „Präsidiumsgespräch“                        16
Braille-Aufkleber für den Personalausweis                      17
Informationen des LBSV                                        18
Podiumsgespräch zur Bundestagswahl zum Nachhören               18
Barrierefreie Mobilität                                       19
Fahrkartenverkauf in Fernzügen und Mobilitätsservice           19
Berichte und Informationen für Jedermann                      21
Immunkarte - Digitale Impfkarte                                21
Blaues Licht schädigt die Augen nicht                          21
Literaturtipp - Gedichte                                      23
Buch "Blindhuhn"                                               23
Gedicht "Sehende Hände"                                        25
Recht                                                         27
Anrecht auf Barrierefreiheit bei Behörden                      27
Stellungnahme zum European Accessibility Act (EAA)             29
Was tun nach Unfällen mit E-Scootern?                          31
Wissenswertes für Smart- und iPhone-Nutzer                    33
Navigation mit dem Smartphone                                  33
Hörbücher                                                     36
Korrekturhinweis                                               36
Veranstaltungshinweis                                         37
Bei Anruf Kultur                                               37
Unsere Bezirks- und Fachgruppen                               38
Bezirksgruppe Bodensee                                         38
Bezirksgruppe Oberrhein                                        38
Bezirksgruppe Breisgau                                         38
Bezirksgruppe Ortenau                                          38
Bezirksgruppe Mittelbaden                                      38
Fachgruppe Bildung und Beruf (FBB)                             38
Fachgruppe der Führhundehalter                                 38
Fachgruppe der medizinisch-therapeutischen Berufe
für Blinde und Sehbehinderte                                  39
Stammtische in den Bezirksgruppen                             39
Offenburg                                                     39
Baden-Baden                                                   39
VS-Villingen                                                  39
Singen                                                        39
Freiburg i. Br.                                               40
Tiengen                                                       40
Bad Krozingen / Staufen                                       40
Hundestammtisch                                               40
Wanderung durch unsere Bezirks- und Fachgruppen               40
Bezirksgruppe Ortenau                                         40
 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl                            40
 - Termine für den virtuellen Stammtisch                      41
Bezirksgruppe Mittelbaden                                     43
 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl                            43
Bezirksgruppe Bodensee                                        44
 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl                            44
Bezirksgruppe Oberrhein                                       46
 - Ergebnis der Bezirksgruppenwahl                            46
Hilfsmittelecke                                               47
Barrierefreie Waschmaschine                                   47
Wir gedenken in stiller Trauer                                49

Die Vereinsnachrichten erscheinen in Schwarz- und Blindenschrift,
als Download im DAISY-Format, sowie als DAISY-CD und über die
      Seite www.bsvsb.org als PDF-Dokument im Download.

      Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Beiträge
              aus Platzgründen ggf. gekürzt wurden.

                            
Bitte beachten Sie:

Wenn sich Ihre Adresse, Telefonnummer und insbesondere
    Ihre Bankdaten ändern, teilen Sie dies bitte der
   Geschäftsstelle mit. Sie helfen uns damit, Fehler zu
                       vermeiden.

               Information für die CD-Ausgabe:

Wenn Sie die Halbjahresnachrichten als DAISY-CD erhalten,
beachten Sie bitte folgendes: Die DAISY-CD ist eine Leih-CD. Bitte
senden Sie die CD bis spätestens acht Wochen nach Erhalt an die
Geschäftsstelle des BSVSB e.V. zurück. Drehen Sie hierzu das
Adresskärtchen im vorderen Teil der Versand-Box um. Das
Kunststofffenster öffnen Sie durch das Verschieben der beiden
Verriegelungen nach außen. Achten Sie beim Wenden des
Kärtchens bitte darauf, ob Ihre Adresse noch stimmt.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie vergessen, die CD zurück zu
senden, sind Sie nicht mehr im Verteiler für die nächste Ausgabe
der Vereinsnachrichten.

Sollten Sie die Vereinsnachrichten als "Buch 4" über DBSV-Inform
anhören, brauchen Sie die CD nicht zurück zu senden.

                             
     Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der
                       01.06.2022

                             
                          Einleitung

  Allen Freunden und Förderern sowie den zuständigen Behörden
  danken wir für die uns erwiesene Hilfe und Unterstützung recht
                             herzlich.
Grußwort des Vorsitzenden

Liebe Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins
Südbaden, werte Angehörige und Freunde der Blinden und
Sehbehinderten!

Vieles hat sich verändert im Laufe dieses Jahres. Nicht nur in der
Politik oder in der Gesellschaft. Auch in unserem Verein haben
Veränderungen stattgefunden bzw. sind noch im Gang.

Am 30. Oktober fand die diesjährige Generalversammlung statt,
auf der die Vereinsleitung neu gewählt wurde. Genaueres zu den
Wahlen erfahren Sie im Verlauf dieser Vereinsnachrichten.
Öfter war in diesen Tagen die Rede vom "Ende einer Ära". Das ist,
glaube ich, nicht übertrieben. Seit fast 30 Jahren hat Herr Gerd
Schäfers den Verein als 1. Vorsitzender geleitet, davon viele Jahre
zusammen mit Hans-Georg Fischer als seinem Stellvertreter. Nun
haben sich Beide dazu entschlossen, ihre Ämter in andere Hände
zu übergeben.
Herr Schäfers hat sein Amt 1992 unter schwierigen Umständen
übernommen und musste anfangs gegen viele Widerstände
ankämpfen. Er hat es geschafft, binnen kurzer Zeit Ruhe in die
verschiedenen Gremien zu bringen, und den Verein sicher durch
die vergangenen nahezu 30 Jahre zu leiten. Während seiner Zeit
als Vorsitzender sind viele neue Projekte entstanden, viele
Veranstaltungen wurden geplant und durchgeführt, und der Verein
hat sich anderen Personengruppen geöffnet.

Unsere Geschäftsstelle in Freiburg hat sich unter seiner
Federführung zu einer Beratungsstelle für von Blindheit oder
Sehbehinderung betroffene Menschen und/oder deren Angehörigen
entwickelt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Präsenz unseres
Vereins in der Öffentlichkeit, beispielsweise bei der Südwestmesse
in Villingen/Schwenningen. Auch an der Neugestaltung des
Blindenheims Freiburg war er prägend beteiligt.
Diese Liste ließe sich beliebig fortführen!

Hans-Georg Fischer hat vor allem in den letzten Jahren viele
Aufgaben wahrgenommen und sein Amt als stellvertretender
Vorsitzender in hervorragender Weise ausgeübt.

Bei der Generalversammlung am 30.10.2021 wurde ich zum
Nachfolger von Herrn Gerd Schäfers als 1. Vorsitzender gewählt.
Mein Name ist Dieter Nutto. Ich bin 62 Jahre alt, wohne in
Malterdingen, bin verheiratet und habe zusammen mit meiner Frau
3 inzwischen erwachsene Kinder. Beruflich bin ich als Telefonist an
der Universität in Freiburg tätig. In den Vereinsgremien bin ich seit
vielen Jahren vertreten.

Zu meinem Stellvertreter wurde Herr Rudolf Kaltenbach aus
Baden-Baden gewählt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit
ihm.

Wir beide sind sehr gespannt, was so alles auf uns zukommt.
Wir sind froh und dankbar für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld
mit uns, wenn mal nicht alles so läuft, wie man das gern hätte.

An dieser Stelle danke ich im Namen aller Mitglieder des Vereins
meinem Vorgänger, Herrn Gerd Schäfers, und seinem
Stellvertreter, Herrn Hans-Georg Fischer, ganz herzlich für die von
ihnen über viele Jahre geleistete Arbeit und den großen Einsatz,
mit dem sie den BSVSB geführt und weitergebracht haben!

Für die kommende Advents- und Weihnachtszeit wünsche ich
Ihnen allen, dass das Licht, das an Weihnachten in die Welt
gekommen ist und seinen Glanz bis heute nicht verloren hat, auch
Ihr Herz hell macht. Ich wünsche Ihnen, dass Sie trotz vieler
Einschränkungen und Unsicherheiten froh und zuversichtlich in das
kommende Jahr 2022 blicken können!

Allen kranken Menschen unter uns wünsche ich möglichst baldige
Genesung, aber auch die Kraft, das Unvermeidliche anzunehmen,
und trotzdem, wenn möglich, froh und dankbar zu bleiben.

Zum Schluss möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass es im
nächsten Jahr endlich wieder möglich wird, uns persönlich zu
begegnen und unbeschwert miteinander das nachholen zu können,
was wir in den letzten beiden Jahren so schmerzlich vermisst
haben.
Ich grüße Sie ganz herzlich.
Ihr Dieter Nutto
Vorsitzender
Wir freuen uns als neue Mitglieder recht herzlich
               begrüßen zu dürfen

Juli 2021
Bonnemann, Kilian           Heitersheim       Breisgau
Fischer, Franz              Kirchzarten       Breisgau
Hellstern, Heide-Rose       Lahr              Ortenau
Rasch, Hildegard            Worblingen        Bodensee
Zubeil, Vera                Freiburg          Breisgau

August 2021
Ghaffari, Aboozar           Gengenbach        Ortenau
Roussin Coqui, Iris         Feldberg          Breisgau

September 2021
Eggert, Harald              Schonach          Bodensee
Helmbold, Barbara           Steinen           Oberrhein
Oktober 2021
Boschke, Therese-Hedwig     VS-Schwenningen   Bodensee
Dupon, Adelheid             Rastatt           Mittelbaden
Hennig, Arianne-Franziska   Freiburg          Breisgau
Sauter, Axel                Freiburg          Breisgau
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                 Infos aus der Geschäftsstelle
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                   Wir machen Weihnachtsferien

Von Donnerstag, 23.12.2021 bis einschließlich Freitag, 07.01.2022
        geht die Geschäftsstelle in die Weihnachtsferien.

     Im neuen Jahr sind wir ab Montag, 10.01.2022 zu unseren
            üblichen Geschäftszeiten wieder für Sie da.

Ein frohes und friedfertiges Weihnachtsfest und einen guten
 Übergang in das Jahr 2022 wünschen Ihnen der Vorstand
       sowie das gesamte Geschäftsstellen-Team des
                     BSV Südbaden e.V.!

                                    
          Wahl der Vereinsgremien des Blinden- und
           Sehbehindertenvereins Südbaden e. V.

Die turnusmäßig durchgeführten Wahlen im BSVSB zogen sich
wegen Corona 20 Monate hin, doch jetzt konnten die letzten, noch
nicht durchgeführten Wahlen mit der Generalversammlung am
30.10.2021 beendet werden.
Die rund 750 Mitglieder des BSVSB wählten auf ihren
Bezirksgruppenversammlungen und der Generalversammlung die
sie vertretenden Delegierten, Bezirksgruppenleitungen, den
Verwaltungsrat, die Mitglieder des Vorstandes sowie den
Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
In den 5 Bezirksgruppen wurden folgende
Bezirksgruppenleitungen, Delegierte, und Ersatzdelegierte
gewählt:

Bezirksgruppe Bodensee:
Am 25.09.2021 wurden in der Bezirksgruppe Bodensee folgende
Personen in ihr Amt gewählt:

Bezirksgruppenleiter:        Haaga, Michael
Stellvertreter:              Binder, Manuel
Delegierte und Ersatzdelegierte:
Jauch, Günter; Kunzmann, Ursula; Pruß, Manuela; Haaga Anja und
Schmied, Eugen.

Bezirksgruppe Breisgau:
Am 07.03.2020 wählten die Mitglieder der Bezirksgruppe Breisgau
folgende Personen:

Bezirksgruppenleiter:   Fischer, Hans-Georg
Stellvertreter:         Nutto, Dieter

Delegierte und Ersatzdelegierte:
Aberham, Monika; Asal, Ingrid; Bärmann, Beatrix; Bing, Christa;
Bruxelle, Elisabeth; Dehm, Anita; Fischer, Angelika; Mauch,
Heinrich; Mauch, Helga; Peitz, Matthias; Schuster, Peter; Tesch,
Anne und Tiselj, Viktoria.

Bezirksgruppe Mittelbaden:
Die Mitglieder der Bezirksgruppe Mittelbaden nutzten den Tag der
deutschen Einheit, um ihre Wahl zur Bezirksgruppenleitung
durchzuführen.
Am Sonntag, den 03.10.2021 wurden folgende Personen gewählt:

Bezirksgruppenleiter:   Kühn, Hans
Vertreter:              Hobl, Hans

Delegierte und Ersatzdelegierte:
Estrack, Susanne; Kaltenbach, Rudolf; Kirchhoff, Lars; Maier,
Melanie und Röckel, Rainer.

Bezirksgruppe Oberrhein:
Am Samstag, den 18.09.2021 wurden von den Mitgliedern
folgende Personen in ihre Ämter gewählt:

Bezirksgruppenleiterin: Büche, Barbara
Vertreterin:            Bastianelli, Sabine

Delegierte und Ersatzdelegierte:
Fischer, Ilse; Furtwängler, Dirk; Neumann, Sonja; Rösli, Christina
und Seis, Ulrike.

Bezirksgruppe Ortenau:
In der Bezirksgruppe Ortenau wurden am Samstag, den
11.09.2021 folgende Personen gewählt:
Bezirksgruppenleiter:   Rendler, Stefan
Vertreter:              Sänger, Werner

Delegierte und Ersatzdelegierte:
Baumann, Lothar; Hildenbrand, Eugen; Näger, Swen; Röck,
Carola; Schäfer, Christiane; Spiegel, Maja und Voigt-Lambert,
Traute.

Die Delegierten des BSVSB wurden am 30.10.2021 nach Offenburg
eingeladen, um dort den Vereinsvorsitzenden, seinen
Stellvertreter, den Vorstand und den Verwaltungsrat zu
wählen.

Folgende Personen wurden in die verschiedenen Ämter gewählt:

Vereinsvorsitzender:                      Nutto, Dieter
Stellvertretender Vereinsvorsitzender:    Kaltenbach, Rudolf

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Nutto, Dieter
Mail-Adresse: nutto@bsvsb.org
Vertreter:    Kaltenbach, Rudolf
Mail-Adresse: kaltenbach@bsvsb.org

Beisitzer:
Büche, Barbara
Fischer, Hans-Georg
Mauch, Heinrich

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus dem Vorstand und
den Bezirksgruppenleitern als geborenen Mitgliedern:
BZG Bodensee: Haaga, Michael
BZG Breisgau: Fischer, Hans-Georg
BZG Mittelbaden: Kühn, Hans
BZG Oberrhein: Büche, Barbara
BZG Ortenau: Rendler, Stefan.

Außerdem gehören zum Verwaltungsrat ein Vertreter des
Regierungspräsidiums Freiburg und die gewählten
Verwaltungsräte, die da heißen:
Asal, Ingrid; Binder, Manuel; Fischer, Angelika; Haaga, Anja;
Näger, Swen; Neumann, Sonja; Röck, Carola; Sänger, Werner und
Tesch, Anne.
Ich wünsche allen gewählten Personen alles Gute für ihr Amt, den
Mut für die richtige Entscheidung, immer eine gute Hand und stets
den richtigen Ton im Umgang miteinander.

Fischer, Hans-Georg

                              
                  Unsere nächsten Termine

Liebe Leserinnen und Leser,

auf die geplanten Termine können wir wegen der Corona-
Pandemie zurzeit nicht zurückgreifen. Wir möchten Sie bitten,
hierzu insbesondere postalische Mitteilungen der Geschäftsstelle zu
beachten, die Sie für die Durchführung der Frühjahrs-
versammlungen im kommenden Jahr rechtzeitig erhalten werden.

                              
                  Verkaufsoffener Samstag

     Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
     veranstaltet auch im ersten Halbjahr 2022 wieder einen
                    Verkaufsoffenen Samstag.

                       Termin hierfür ist der

                          09. April 2022

                      von 09.00 bis 15.30 Uhr

   An diesem Samstag bietet der Verein in der Geschäftsstelle
   Beratungen rund um die Themen Hilfsmittel sowie rechtliche
                          Fragen an.

   Gerade Personen, die berufstätig sind, oder Mühe haben, an
    Wochentagen entsprechende Begleitpersonen zu finden,

                   sollten diese Gelegenheit am

                 Samstag, den 09. April 2022
nutzen.

                 Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Je nach Corona-Situation müssen wir uns vorbehalten, den
Dienstleistungssamstag abzusagen!!!

Hinweis:
Der verkaufsoffene Dienstleistungs-Samstag ist ein herkömmlicher
Öffnungstag der Geschäftsstelle in Freiburg, und diesmal auch der
Beratungsstelle der Blinden- und Sehbehindertenstiftung in
Lörrach. Es handelt sich nicht um einen Tag der Offenen Tür mit
Ausstellerfirmen. Hilfsmittelfirmen sind an diesem Tag keine vor
Ort.

Die Vereinsgeschäftsstelle finden Sie in der Wölflinstraße 13,
79104 Freiburg.

                             
     Das Versorgungsamt in Freiburg ist umgezogen

Neue Anschrift:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Amt für Gesundheit und Versorgung
Bismarckallee 18 - 20
79098 Freiburg im Breisgau

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr.

Wegen der Corona-Pandemie muss vor einem Besuch ein Termin
vereinbart werden.

Telefon: 0761/2187-0
E-Mail: schwerbehindertenrecht@lkbh.de

                              
Die eigene Landkarte für Jedermann beim BSVSB
                       erhältlich

Liebe Leserinnen und Leser,

die 3D-Drucktechnik bietet für die Personengruppe blinder und
sehbehinderter Menschen neue Möglichkeiten für die alltägliche
Anwendung.

Vorstand und Geschäftsleitung haben sich daher zum Kauf eines
3D-Druckers entschlossen. Durch eine Spende der PSD-Bank
Rhein-Neckar-Saar konnte für die Mitglieder des BSVSB e.V. ein
solcher Drucker angeschafft werden.

Mit der 3D-Drucktechnik können wir individuell kleine fühlbare
Karten von Straßen und Plätzen ausdrucken. Die Karten sind gut
ertastbar und haben einen hohen Kontrast, so dass sie auch von
Menschen mit Sehbehinderung optisch gut gesehen werden
können. Wir drucken die Karten mit einer schwarzen Grundfarbe
und einer weißen Kontrastierung aus. Wir arbeiten bei diesen
Karten somit mit dem Zwei-Sinne-Prinzip: Die ausgedruckten
Karten können ertastet und angeschaut werden.

Die Karten dienen dazu, sich ein Gesamtbild über das eigene
persönliche Umfeld zu machen. Für jeden ist es von Interesse,
einmal zu sehen, welche Straßen, Gebäude, Fußwege,
Bürgersteige oder eventuelle Bahnlinien in unmittelbarer Nähe des
eigenen Hauses befindlich sind. Hierfür sind die Karten
hervorragend geeignet, weil alle Objekte als Grundrisse ertastbar
und durch die weiße Farbe gut erkennbar sind.

Für das allgemeine Interesse haben wir die neue Ansicht vom
Komplex "Siegesdenkmal" und dem "Platz der alten Synagoge" in
Freiburg ausgedruckt.

Das Gesamtareal rund um die Schauinslandbahn wurde ebenfalls
ausgedruckt.
Die Karten können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Haben Sie selbst Interesse an einer taktil / kontrastreichen Karte
Ihres Wohngebietes? Möchten Sie das Gebiet um Ihren
Arbeitsplatz oder einen zentralen Platz innerhalb Ihrer Ortschaft
besser kennenlernen? Oder möchten Sie im Vorfeld zu einer
geplanten Urlaubsreise das Umfeld Ihres Urlaubsgebietes auf einer
Karte erforschen?

Gerne können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden und einen
Ausdruck in Auftrag geben. Die Kosten einer ausgedruckten 3D-
Karte betragen 15,00 Euro. Eine CD mit einer zusätzlichen
akustischen Beschreibung des Gebietes auf der Karte kostet
zusätzlich 7,50 Euro.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und geben auf Anfrage gerne
weitere Auskünfte über diese neue Art des Kartenmaterials.

                              
            Zeitschriften im BSV Südbaden e.V.

Allgemeine Informationen
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. informiert
seine Mitglieder in seinen Zeitschriften über neueste rechtliche,
soziale, kulturelle und lebenspraktische Fragen.

Wir haben für Sie die Liste mit Zeitschriften zusammengestellt, die
von der Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverein
Südbaden e.V. herausgegeben werden.

Bitte beachten Sie: der Bezug der Zeitschriften setzt eine
Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft voraus.

Zeitschriften und Magazine im Überblick

"Vereinsnachrichten"
Magazin des BSVSB e.V. für blinde und sehbehinderte Menschen,
sowie deren Angehörige und Freunde und alle sonstig
interessierten Personen. Erscheint zweimal jährlich in
Schwarzdruck, Punktschrift, online als pdf-Dokument und DAISY-
Download, sowie als CD im DAISY-Format.

"Ohre'spitzer"
Zeitschrift der Bezirksgruppe Breisgau. Erscheint unregelmäßig
nach Bedarf auf DAISY-CD und als Online-Download im DAISY-
Format.
"Sichtweisen"
Zeitschrift des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
e.V., erscheint monatlich. Erscheinungsformen: Schwarzschrift,
Punktschrift und CD im DAISY-Format.
Kostenlose Probeexemplare können jederzeit in der Geschäftsstelle
angefordert werden.

"Manus"
Zeitschrift für blinde und sehbehinderte Masseure und
Physiotherapeuten. Erscheint zweimal jährlich als CD im DAISY-
Format.

"Durchblick"
Informationen über neue Hilfsmittel aus der Geschäftsstelle des
BSVSB e.V. Erscheint unregelmäßig nach Bedarf auf DAISY-CD und
Online als DAISY-Download.

"LBSV-BW-Aktuell"
Elektronischer Newsletter des Landesblinden- und -
sehbehindertenverbands Baden-Württemberg e.V. Erscheint
unregelmäßig nach Bedarf als E-Mail.

Um den Newsletter zu abonnieren, verwenden Sie entweder das
Formular auf unserer Internetseite oder schreiben Sie eine E-Mail
an: baden-wuerttemberg-aktuell-subscribe@as-2.de

"Badische Zeitung" als Hörzeitung
Aufsprache ausgewählter Artikel aus der BZ, Ausgabe Freiburg-
Stadt. Die Ausgaben erscheinen wöchentlich als mp3-CD zum
Jahresbezugspreis von 35,00 EUR.

                              
     Information über die Möglichkeit unmittelbarer
     Förderung blinder und sehbehinderter Personen

Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, haben sie bereits in
Anspruch genommen, oder erfahren erst jetzt davon:

Frau Gerda Lang aus Lörrach hat die Blinden- und
Sehbehindertenstiftung als Erbin ihres Vermögens eingesetzt und
bestimmt, dass mit den Mitteln des Nachlasses blinde und
sehbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz im
Zuständigkeitsbereich der Stiftung haben, unmittelbar gefördert
werden.

Zuständig für die Durchführung der Förderung ist ein
Testamentsvollstrecker. Seit November 2020 ist dies Herr
Rechtsanwalt Berndt Freiherr von Maltzahn in Freiburg. Ziel ist die
unkomplizierte und unmittelbare Unterstützung.

Gefördert wird Vielerlei, zum Beispiel (aber nicht abschließend):
   Klassische Hilfsmittel jeglicher Art (soweit die Krankenkasse
    die Anschaffung nicht oder nur teilweise finanziert)
   Schulungen in lebenspraktischen Fertigkeiten
   Technische Ausstattungen wie PC, Smartphone oder Tablet-PC
   Software und Applikationen, die Blinden und Sehbehinderten
    die Nutzung technischer Geräte erleichtern
   Smarthome-Geräte und deren Einbindung in die häusliche
    Umgebung, um auch die Benutzung von modern gestalteten
    Geräten zu ermöglichen, welche durch die Gestaltung (Touch-
    Oberflächen) für blinde und sehbehinderte Menschen nur
    schwer oder gar nicht nutzbar sind.
   Ggfs. erforderliche Schulungen
   Sonderanfertigungen jeglicher Art
   Brillen
   Kantenfilterbrillen (unter Vorlage der medizinischen
    Verordnung)
   Urlaubsreisen für blinde und sehbehinderte Menschen:
    50 % des Preises für Reisen und/oder Ferienaufenthalte für
    blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Begleiter von bis
    zu 3-wöchiger Dauer (bei nachgewiesener Bedürftigkeit in
    Absprache mit Erbin auch bis zu 100%)

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden unterstützt Sie
gerne bei den Fragen rund um Anträge an den Nachlass Gerda
Lang.
Sie können sich auch unmittelbar an den Testamentsvollstrecker
wenden:
Berndt Freiherr von Maltzahn
Leopoldring 5, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 21 77 11 60
E-mail: kanzlei@cvm-rae.de
Neben dem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Blinden- und
Sehbehindertenstiftung Südbaden (Landkreise Rastatt,
Ortenaukreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz, Stadt Baden-Baden, Stadt
Freiburg) ist die Blindheit oder Sehbehinderung nachzuweisen.

Weitere Fördervoraussetzungen bestehen nicht. Sie können gerne
auch blinde oder sehbehinderte Personen über die Möglichkeit der
Förderung aus dem Nachlass Gerda Lang unterrichten, die nicht
Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden sind.

                 Informationen des DBSV

DBSV startet neue Podcast-Reihe „Präsidiumsgespräch“

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
baut sein Audio-Angebot aus, und startet heute die neue Podcast-
Reihe „Präsidiumsgespräch“. Ab sofort wird in jeder
Präsidiumssitzung ein Thema festgelegt, und anschließend als
Podcast umgesetzt. „Oft hören wir, dass die Menschen in unseren
Landesvereinen sich nicht vorstellen können, was ‚die da in Berlin‘
eigentlich konkret tun“, erläutert DBSV-Präsident Klaus Hahn. „Mit
dem neuen Audio-Format möchten wir die Arbeit der
Präsidiumsmitglieder und der Geschäftsstelle greifbar machen.“

Die erste Ausgabe im November diesen Jahres erörterte die
Möglichkeiten der sogenannten „Smarten Mobilität“, und
beantwortet die Frage, was der DBSV unternimmt, um blinden und
sehbehinderten Menschen die Teilhabe am Verkehr von Morgen zu
sichern. Im Podcast schildern Klaus Hahn, Präsidiumsmitglied Dr.
Thomas Krämer und Jana Mattert, die DBSV-Referentin für
Barrierefreiheit, wie man auf einem Kongress das Thema
Barrierefreiheit setzt. Hören Sie mal rein!

Der DBSV stellt Ihnen diesen Podcast online zur Verfügung unter:
https://www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html

Um den Beitrag auf dem Smartphone zu hören, suchen Sie einfach
in Ihrer Podcast-App nach „Sichtweisen“. So finden Sie neben der
neuen Podcast-Reihe "Präsidiumsgespräch" auch die Leseproben,
die wir zu jeder Ausgabe der Sichtweisen anbieten.

                             
        Braille-Aufkleber für den Personalausweis
In allen Bürgerämtern ist seit Herbst 2021 ein transparenter
Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Ausweisdokument) für
Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte
erhältlich. Dies regelt seit August eine Novelle der
Personalausweisverordnung - §18 Aufkleber mit Brailleschrift.

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) ist kein formaler Antrag dafür nötig. Es
reicht aus, der zuständigen Sachbearbeitung im Bürgeramt
mündlich mitzuteilen, dass ein Braille-Aufkleber gewünscht wird.
Etwaige Nachweise einer Sehbeeinträchtigung wie der
Schwerbehindertenausweis wurden für das formlose
Antragsverfahren nicht festgelegt. Der Aufkleber ist kostenfrei
erhältlich und wird bei der Ausgabe des Personalausweises auf der
Rückseite desselben angebracht. Er ist auch zu einem anderen
Zeitpunkt erhältlich – zum Beispiel, wenn für einen noch gültigen
Ausweis ein Braille-Aufkleber benötigt wird.

Dass es nun eine Braille-Beschriftung des Personalausweises zur
Unterscheidung von anderen Karten gibt, ist auch ein Erfolg der
Arbeit des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
(DBSV). Wünschenswert bleibt, dass diese Beschriftung künftig in
einer dauerhaften Prägung statt eines unsicheren Aufklebers
erfolgt. Laut BMI ist eine Prägung aufgrund des derzeitigen
technischen Verfahrens zur Herstellung der Sicherheitsmerkmale
des Personalausweises noch nicht möglich. Wir werden uns
weiterhin dafür einsetzen, dass hier ein Weg für eine Prägung
gefunden wird.

Wenn Sie für Ihr Ausweisdokument einen solchen Aufkleber
möchten, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bürgeramt nach.
Sollten sich dabei Schwierigkeiten ergeben, setzen Sie sich bitte
mit der Vereinsgeschäftsstelle in Freiburg in Verbindung.
Informationen des Landesblinden- und
   sehbehindertenverband Baden-Württemberg

Podiumsgespräche zur Bundestagswahl zum Nachhören

Am 24. August 2021 fand das Podiumsgespräch des
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg
e.V. zur Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.

Folgende Bewerberinnen und Bewerber um ein Mandat im 20.
Deutschen Bundestag haben an dem Podiumsgespräch
teilgenommen:

- CDU: Roman Baumgartner Kandidat Platz 14 Landesliste der CDU
- SPD: Dr. Lina Seiztl, Kandidatin WK287 Konstanz
- Bündnis 90 - Grüne: Stephanie Aeffner, Kandidatin WK279
  Pforzheim-Enzkreis
- FDP: Dr. Sven Gehrke, Kandidat WK273 Rastatt
- Die Linke: Dr. Annette Keles, Kandidatin WK269,
  Backnang - Schwäbisch Gmünd

Das Podiumsgespräch wurde mit Einverständnis der aktiven
Teilnehmenden mitgeschnitten.

Der Mitschnitt soll allen, die an der virtuellen Veranstaltung nicht
teilnehmen konnten, die Möglichkeit geben, die Statements der
Bewerberinnen und Bewerber um ein Mandat im 20. Deutschen
Bundestag zu unseren Fragen im Nachgang anzuhören.

Der Mitschnitt kann abgerufen werden auf der Homepage des
LBSV BW unter folgendem Direkt-Link:
https://lbsv-bw.de/aktuelles/Podiumsgespraech.php

Zum vereinfachten Nachhören wurde der Mitschnitt in thematische
Abschnitte aufgeteilt.

Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-
Württemberg e.V. dankt den teilnehmenden Kandidatinnen und
Kandidaten für deren abgegebene Statements.
____________________________________________________________________________

                     Barrierefreie Mobilität
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 Fahrkartenverkauf in Fernzügen und Mobilitätsservice

Mobilitätseingeschränkte Reisende erhalten bis Herbst 2022 weiter
Fahrkarten in den Fernverkehrszügen. Ab dem Herbst 2022 - ein
genauer Termin ist nicht bekannt - wird es einen
Fahrkartenverkauf für mobilitätseingeschränkte Reisende auf
Rechnung ohne Aufpreis geben. Das heißt,
mobilitätseingeschränkte Reisende erhalten im Fernverkehrszug
von den Kundenbetreuern ihre Fahrkarte und Informationen zur
späteren Begleichung des Fahrpreises. Dies setzt jedoch den
Nachweis über einen Grad der Behinderung von mindestens 50
voraus.

Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Hilfestellungen bei der
Nutzung des Schienenverkehrs benötigen, gibt es gute
Nachrichten:
Auch in Zukunft sind Anfragen unter der bundesweit einheitlichen
Rufnummer 030 65212888 zum Ortstarif möglich. Die angefragten
Hilfen werden zentral organisiert – und zwar völlig unabhängig
davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste reisen
möchten. Die DB Station&Service AG ist für drei Jahre mit der
Durchführung der Dienstleistung für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beauftragt.

                                 
     Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung
        für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
von Pia Dietrich

Der § 60 SGB V wurde im Januar 2019 durch das
Pflegestärkungsgesetz geändert, sodass nun Menschen, bei denen
die Merkzeichen „Bl“ „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
stehen, einen Anspruch auf Krankenfahrten haben.

Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen werden zudem dann
genehmigt, wenn bei Menschen der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt.
Eine weitere Besonderheit gibt es beim Pflegegrad 3. Hier muss
zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität
vorliegen, oder bis zum 31.12.2016 eine Einstufung in die noch
damals existierende Pflegestufe 2 geschehen sein.

Krankenfahrten werden, wenn es notwendig ist, mit privaten
Kraftfahrzeugen, Mietwagen, Taxen oder Kranken- bzw.
Rettungswagen durchgeführt. Zudem müssen die Krankenfahrten
und die ambulante Behandlung medizinisch notwendig sein. Eine
geeignete Behandlungsmöglichkeit, die sich in der Nähe befindet,
sollte vorrangig genutzt werden.

In bestimmten Fällen kann auch eine Untersuchung beim
Orthopäden sowie eine notwendige Behandlung bei der
Physiotherapie genehmigt werden. Hier entscheidet der Arzt/die
Ärztin über die medizinische Notwendigkeit der Versorgung. Wenn
keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, wie beispielsweise bei
Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von
Befunden/Verordnungen oder Fahrten zu Reha-Maßnahmen, gilt
diese Regelung nicht.

Wenn Sie als Patient oder Patientin eine Krankenbeförderung
erhalten möchten, können Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt
wenden. Es gibt ein Formular für die Verordnung einer
Krankenbeförderung, das Ihr Fach- oder Hausarzt nutzt. Hierfür
muss geklärt werden, welches Transportmittel Sie nutzen
möchten.

Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, und die
Krankenfahrt mit einem Taxi oder mit einem Mietwagen
durchgeführt wird, muss die Verordnung nicht vorab bei der
Krankenkasse eingereicht werden.

Es muss also nicht auf eine Genehmigung der Krankenkasse
gewartet werden. Nur Fahrten mit einem Krankentransport
müssen zuvor der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt
werden. Wird beispielsweise eine Krankenfahrt mit einem Taxi
durchgeführt, so ist eine Quittung über die geleistete Fahrt
notwendig.

Diese Quittung reichen Sie zusammen mit dem Formular zur
Verordnung einer Krankenbeförderung, das Sie von Ihrem Haus-
oder Facharzt erhalten haben, bei der Krankenkasse ein. Sie als
Patient oder Patientin müssen mindestens 5, maximal 10 Euro
dazuzahlen, der Rest der Kosten wird Ihnen zurückerstattet. Bei
einer Zuzahlungsbefreiung fällt dieser Beitrag weg.

     Berichte und Informationen für Jedermann

         Immunkarte - Digitale Impfkarte erhältlich
Quelle: Newsletter LVKM-Newsletter 42/2021

                      Gesundheit
 Immunkarte: EU-weit anerkannten digitaler Impfnachweis
                ganz ohne Smartphone

Vielfach entscheidet ein Impfnachweis darüber, ob der Zugang zu
Restaurants und Veranstaltungen möglich ist. Doch nicht alle
haben immer den gelben Impfpass dabei, verfügen nicht über ein
Smartphone und können daher keinen digitalen Impfnachweis
vorzeigen. Als Alternative gibt es die Immunkarte als digitalen
Impfnachweis ohne Smartphone.
Die Immunkarte zeigt die EU-weit gültigen Impf-QR-Codes des
Robert-Koch-Instituts.

Leider gibt es die Immunkarte nicht kostenlos.
Die Immunkarte kostet 9,90 Euro und kann online sowie in vielen
Apotheken gekauft werden.
Mehr dazu unter https://immunkarte.de

                                  
             Blaues Licht schädigt die Augen nicht

Blaues Licht gehört zum sichtbaren Teil des elektromagnetischen
Spektrums und zeichnet sich durch Energiereichtum aus. „Dennoch
ist die Lichtstärke bei der Nutzung elektronischer Geräte viel zu
gering, um Netzhautschäden an den Augen hervorzurufen“, sagt
Professor Michael Bach vom Universitätsklinikum Freiburg.
Entwarnung gibt er auch in Bezug auf mögliche Schlafstörungen,
die das Blaulicht durch abendliches Lesen an Bildschirmen und
Monitoren verursachen könnte.
Filter für Smartphones, Computerbrillen für Kinder, Kontaktlinsen
für PC-Arbeit: Viele Produkte werben mit dem Schutz vor Blaulicht,
das von Bildschirmen und Handydisplays ausgeht. Doch ist blaues
Licht wirklich schädlich für unsere Augen, beeinträchtigt es den
Schlaf? Nein, sagen Experten der Deutschen Ophthalmologischen
Gesellschaft (DOG).

Warum wir vor dem Einschlafen die Helligkeit elektronischer
Geräte dennoch reduzieren sollten und welches Licht tatsächlich
Netzhautschäden verursachen kann, erläutern Ophthalmologen auf
der DOG 2021 online.

Dies zeigt der Vergleich: Die natürliche Beleuchtungsstärke im
Freien bei bedecktem Winterhimmel beträgt in unseren
Breitengraden etwa 5.000 lux, an einem Sonnentag bis zu 100.000
lux. Ein Computer-Bildschirm, sehr hell eingestellt, bleibt in 50
Zentimeter Abstand jedoch unter 500 lux. „Auch wenn Kinder
durch coronabedingten Fernunterricht stundenlang vor
Bildschirmen sitzen, sind zumindest Blaulicht-Augenschäden
dadurch nicht zu befürchten“, stellt der Sehforscher fest.

Weitere Erkenntnisse zu vermeintlichen Beeinträchtigungen:
Kontaktlinsen, die Blaulicht blockieren, schützen einer aktuellen
Studie zufolge nicht besser vor einer Ermüdung der Augen bei der
Bildschirmarbeit als Standardkontaktlinsen [1].

Entwarnung gibt DOG-Experte Bach auch in Bezug auf mögliche
Schlafstörungen, die das Blaulicht durch abendliches Lesen an
elektronischen Geräten verursachen könnte. Diese Annahme ist
inzwischen durch eine Studie mit 167 Probanden widerlegt, die
erst vor wenigen Monaten erschien [2].

Forscher hatten die Wirkung der „Night Shift“-Einstellung am
iPhone untersucht – die Funktion dimmt bei Apple-Geräten den
Blauanteil vom Displaylicht, um die behauptete Wirkung auf den
Schlaf zu reduzieren. Ergebnis der dreiarmigen Studie: „Es gab
keinen Unterschied in Bezug auf die Schlafqualität zwischen der
Gruppe, die die „Night Shift“-Einstellung aktiviert hatte, und der
Gruppe, die keine „Night Shift“-Funktion aktiviert hatte, oder der
Gruppe derer, die gar kein iPhone genutzt hatten“, berichtet Bach.

Der Tipp des Freiburger Sehforschers lautet daher: „Wer vor dem
Einschlafen auf einem elektronischen Gerät lesen möchte, sollte
eine maximale Helligkeit vermeiden – diese Empfehlung klingt
trivial, ist aber richtig.“

DOG-Präsident Prof. Dr. Hagen Thieme findet es wichtig, diese
Forschungserkenntnisse in die breite Öffentlichkeit zu tragen. „Sie
dienen der Aufklärung und schützen Verbraucher vor irreführender
Werbung und verunsichernden Falschmeldungen, die rein
kommerzielle Interessen verfolgen“, sagt der Direktor der
Universitätsaugenklinik Magdeburg.

Quellen:
[1] Singh S, Downie LE, Anderson AJ (2021) Do Blue-blocking
Lenses Reduce Eye Strain From Extended Screen Time? A Double-
Masked Randomized Controlled Trial.
Am J Ophthal- mol 226:243–251.

[2] Duraccio KM, Zaugg KK, Blackburn RC, Jensen CD (2021) Does
iPhone night shift mitigate negative effects of smartphone use on
sleep outcomes in emerging
adults? Sleep Health.

Entnommen aus:
www.management-krankenhaus.de/news/mythos-blaulichtschaden

                  Literaturtipp - Gedichte

    Literaturtipp - Gedanken einer Tochter über ihren
                       blinden Vater

Der Verlag Papierfresserchens MTM-Verlag hat am 19. September
diesen Jahres ein Buch für junge Leserinnen und Leser heraus
gegeben. Beschrieben wird die Situation eines Mädchens in der
Pubertät und ihre Gefühle gegenüber ihrem blinden Vater.

Das Mädchen wird wegen ihres blinden Vaters in der Schule mit
üblen Nachreden belästigt.

Wir geben diese Leseempfehlung gerne an Sie weiter. Das Buch ist
im Fachhandel unter der ISBN 978-3-96074-490-0 oder im
Internet als E-Book erhältlich.
Der Titel des Buches lautet "Blindhuhn", Autorin ist Gudrun Güth.

Nachfolgend lesen Sie die Buchbeschreibung des Verlags:
Wenn ein Elternteil blind ist ...
Gudrun Güth legt mit "Blindhuhn" einen neuen Jugendroman für
Menschen ab 12 Jahren vor.

Gesa liebt ihren blinden Vater. Doch als ihre beste Freundin eines
Tages zu ihr sagt: "Du bist ja behindert wie dein Vater", bricht
plötzlich ein Gefühlschaos in Gesa aus: Scham, Wut, totale
Unsicherheit - alles auf einmal da. Nichts ist mehr so, wie es zuvor
einmal war. Und als Gesa abends in den Spiegel blickt, fragt sie
sich, ob sie nicht tatsächlich ein wenig behindert ist. Vielleicht
hatte Sophie ja recht!

Gudrun Güth erzählt in ihrem neuen Jugendbuch für Menschen ab
12 Jahren die Geschichte eines jungen Mädchens, das sich mit
dem Thema Behinderung und Anderssein auseinandersetzen muss.
Ein Thema, das ihr eigentlich erst durch den Satz der Freundin
deutlich vor Augen geführt wird. Denn bis dahin hatte sie zwar
gewusst, einen blinden Vater zu haben, sich aber nie wirklich
Gedanken darum gemacht, dass er anders war, als andere Väter.

Die Autorin weiß sehr genau, worüber sie schreibt, denn sie selbst
hatte einen blinden Vater. "Dieses Buch wollte ich schon lange
schreiben, habe dann aber immer wieder gezögert. Vielleicht war
mir das Thema noch zu nah. Erst die Lockdown-Stille im Jahr 2020
schaffte die notwendige Ruhe und Distanz", sagt Gudrun Güth über
den Schaffensprozess.

Gesas Geschichte entspringt ihrer Fantasie, ist also Fiktion. Die
Figuren sind frei erfunden. Hin und wieder fließen - wie so oft beim
Schreiben - allerdings auch autobiografische Erfahrungen mit ein,
denn auch Gudrun Güth hat Diskriminierung aufgrund der
Schwerbehinderung ihres Vaters erlebt, und - wie Gesa - in der
Pubertät ambivalente Gefühle gegenüber ihrem Vater und der
familiären Situation entwickelt.

Jetzt liegt das Buch frisch gedruckt vor, und die Autorin sagt: "Ich
bin froh, dieses Buch endlich geschrieben zu haben. Schade nur,
dass ich es nicht mehr meinen Eltern übergeben, dass ich es
meinem Vater nicht vorlesen kann."
Über die Autorin: Gudrun Güth, 1950 in Hagen/Westfalen geboren,
Abitur 1968, danach Studium der Anglistik und Romanistik an der
Ruhr-Universität Bochum und 1/2 Jahr an der University of
Bristol/England; Promotion mit einer Dissertation über "Typen des
englischen Arbeiterromans".

Lehrerausbildung, dann 8 Jahre Lehrerin am Gymnasium Herten, 3
Jahre an der deutschen Schule Brüssel, danach an der
Gesamtschule Waltrop - von 1998 bis 2013 Fachleiterin für
Englisch in der Lehrerausbildung - seit 2013 im Ruhestand.

                              
                        Sehende Hände!
                            Jürg Spielmann

Hände sehen,
nicht aus der Nähe nicht auf Distanz
sachte und fein, nicht grob-
sonst sehen sie nichts.
Sie erkennen Konturen, Gesichter, Frisuren.
Gräser, Blumen, Bäume, Steine.
Katzen, Hunde, Kühe, Pferde - manchmal sogar Elefanten.
Türgriffe, Geländer, Steckdosen.
Tasten, Druckknöpfe, Schalter.
Kristalle, Schnee und Eis.

Hände sehen Farben.
Ihre Farben heißen:
hart, weich, scharf, stumpf,
kantig, rund, geschmeidig, klobig,
rauh, glatt, schlüpferig, klebrig,
eckig, geschwungen, löchrig und spitz -
Eine bunte farbenfrohe Welt.

Hände lesen
geheimnißvolle Linien,
Reliefs, kleine feine Punkte auf festem Papier.
Händedruck schlaff oder straff,
kräftig oder scheu,
verschlingend oder abwehrend,
abweisend.
Hände brauchen Zeit, um zu sehen,
Nicht große Ausdehnungen überblicken sie.
Landschaften, Gebirge, Wälder und Meere.
Monumentale Kirchen und Dome und Schlösser.
Was Hände entdecken, ist kleiner, bescheidener.
Doch was sie ertasten, erfassen sie wohl.
Weniger sehen sie und doch mehr -
intensiv und nachhaltig -
als vergäßen sie nie.

Hände sehen Dinge, die den Augen verborgen,
finden, was tastende Blicke vergeblich suchen -
hinter Schränken, Kommoden,
in finsteren Löchern, Schubladen und Fächern,
unter Bergen von Wäsche
die Nadel im Heu.

Wenn die Hände schauen, dürfen die Augen ruhen.
Es ist ein anderes Sehen - reich und schön,
ein Sehen der Nähe und Geruhsamkeit,
der überraschten Begegnung,
der Unvoreingenommenheit.
Denn die Hand weiß nicht bei der ersten Begegnung,
was sie erwartet.
Sie entdeckt - beglückt - erschreckt,
staunend im Schauen verharrend,
forscht neugierig sich zurück,
gebrannt - gebannt.

Hände sehen:
Ein Sehen nach Innen hinein und von Innen heraus.
Die Hand komme vom Herzen.
v. Hubert Rauber
Recht

Wir haben ein Anrecht auf Barrierefreiheit bei Behörden
   Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
    fordert Barrierefreie Kommunikation mit Behörden
Seit September 2020 haben alle Bürgerinnen und Bürger ein
Anrecht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden des
Bundes, des Landes und der Kommunen.

Unser Appell an die Betroffenen

Mischa Knebel, Geschäftsführer des Vereins appelliert zum
diesjährigen "Tag des weißen Stockes" am 15.10.2021 an alle
sehbehinderten und blinden Bürgerinnen und Bürger: "Machen Sie
regen Gebrauch von diesen Vorschriften! Die Initiative muss dabei
von Ihnen ausgehen!"

Oft sind Formulare oder Bescheide von den Ämtern viel zu klein
geschrieben. Deshalb fordern die Betroffenen eine barrierefreie
Kommunikation.

Knebel ruft zur Selbstinitiative auf: "Wenn Sie Briefe von einer
öffentlichen Stelle bekommen und die Briefe nicht lesen können,
dann fordern Sie die Briefe in einer für Sie lesbaren Form an.
Beispiele dafür sind die Übertragung in Großdruck, in Blindenschrift
(Braille-Schrift), per E-Mail oder als vorgelesenes Dokument auf
einer Audio-CD. Diese Auflistung ist beispielhaft und nicht
vollständig.

Sollte die Behörde der Forderung nicht nachkommen, lassen Sie
sich von einem Blinden- oder Sehbehindertenverein in Ihrer Nähe
zu diesem Thema beraten."

Knebel bezieht auch die Internetseiten in seinen Appell mit ein:
"Sollten Sie bei öffentlichen Stellen auf Internetseiten oder PDF-
Dokumente stoßen, die sie nicht lesen können, weisen Sie die
betreffende Behörde auf die fehlende Barrierefreiheit hin. Adress-
und Kontaktdaten finden Sie auf den Startseiten unter dem Link
"Impressum".
Falls Sie sich dabei unsicher sind, lassen Sie sich vorher von einem
Blinden- oder Sehbehindertenverein beraten."

Wichtige Faustregel

"Nicht Sie selbst müssen sich darum kümmern, wenn Sie Ihre
Briefe oder Internetseiten beispielsweise von der Stadt, vom
Landkreis, vom Sozialamt oder Versorgungsamt oder von einem
Städtischen Betrieb wie zum Beispiel der Abfallbehörde oder dem
Finanzamt nicht lesen können, sondern die Behörde muss dafür
sorgen, dass Ihnen die Briefe und die Internetseiten in einer
barrierefrei lesbaren Form zur Verfügung gestellt werden."

Gesetzliche Grundlage

Mischa Knebel begründet seinen Appell mit dem Verweis auf die
einschlägige Gesetzgebung:
Für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes gilt
seit dem 01.05.2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im
Bereich des öffentlichen Rechts (soweit der Bund zuständig ist).

Für Baden-Württemberg gilt seit dem 01.01.2015 das
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG). Das
Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg gilt
für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Landes und
der Kommunen sowie der kreisfreien Städte.

Nach § 9 Abs. 2 L-BGG können blinde Menschen oder Menschen
mit einer Sehbehinderung insbesondere verlangen, "dass ihnen
Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne
zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form
zugänglich gemacht werden".

Diese Vorschriften beinhalten wichtige Teile der Umsetzung des
Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2
Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden“). Das Benachteiligungsverbot gilt über die
Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden hinaus auch für andere
Behörden, soweit sie Bundes- oder Landesrecht ausführen (zum
Beispiel Versorgungs- oder Sozialämter).
Die Europäische Richtlinie EU-2016-2102 verpflichtet öffentliche
Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen
Ebene zu barrierefreien Webangeboten. Das heißt, dass sich
Verwaltungen und beispielsweise Gerichte, Polizeistellen,
öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken um die
Barrierefreiheit ihrer Internetseiten und Apps kümmern müssen.
Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in
Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen.

Die Europäische Richtlinie gilt in Deutschland seit September 2020.
Für die Apps dieser Stellen gilt die Richtlinie seit Juni 2021.

Die Landkreise und Kommunen folgen diesen Vorgaben und geben
nach und nach Informationen in barrierefreier Form heraus. Auch
werden die Internetauftritte der Landkreise und Kommunen nach
und nach barrierefrei gestaltet, um diesen Vorschriften zu folgen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet beim:
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. unter
www.bsvsb.org.

Kennen Sie Menschen, die von einer Sehbehinderung oder
Blindheit betroffen sind?

Auskünfte und weiterführende Beratung erhalten Sie auch am
Telefon unter 0761 36122.

                             
  Stellungnahme zum European Accessibility Act (EAA)

am 1. März hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem der European
Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsgesetz wird es erstmals in
Deutschland Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten
und Dienstleistungen geben, u. a. für Bankdienstleistungen, den
Zahlungsverkehr, den Onlinehandel und für bestimmte
Selbstbedienungsterminals oder E-Books.

DBSV Präsident Klaus Hahn begrüßt, dass der European
Accessibility Act noch vor der Bundestagswahl in deutsches Recht
umgesetzt werden soll. Er stellt aber sogleich fest, dass eine
ambitionierte Umsetzung zur Stärkung der Teilhabe behinderter
Menschen, wie vom DBSV gefordert, bislang leider nicht erkennbar
ist und der Entwurf teilweise sogar hinter den europäischen
Vorgaben zurück bleibt.

Der DBSV und der Deutsche Verein der Blinden und
Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) haben sich mit
einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf geäußert.
Hier die Forderungen auf einen Blick:

► In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollten Menschen mit
  funktionellen Einschränkungen einbezogen werden.
► Die Regelungen zu Verkehrsdienstleistungen sind klarer zu
  fassen und alle Anforderungen des Gesetzes müssen für den
  Regional-, Stadt- und Vorortverkehr gelten.
► Der Anwendungsbereich muss auf beruflich genutzte Produkte
  und Dienstleistungen erweitert werden, wo dies ohne
  wesentliche Mehrbelastung für die Wirtschaft möglich ist.
► Die in § 3 Abs. 1 enthaltene Definition von Barrierefreiheit ist zu
  streichen und durch einen Verweis auf § 4 BGG zu ersetzen.
► Bestimmte Definitionen sind zu straffen und zu ergänzen.
► Die in §§ 16 und 17 vorgesehenen Ausnahmetatbestände sind
  mindestens richtlinienkonform auszugestalten. Zudem ist der
  Nutzen barrierefreier Produkte und Dienstleistungen stärker zu
  betonen und der Begriff einer unverhältnismäßigen Belastung
  im Sinne eines Ausnahmetatbestandes schärfer zu konturieren.
► Es ist für eine zentral organisierte und effektive
  Marktüberwachung zu sorgen, die den Herausforderungen der
  Digitalwirtschaft gerecht wird.
► Die Rechtsdurchsetzung ist zu stärken. Das betrifft die
  Überprüfungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und das
  daran anschließende Verbandsklagerecht für Verbände, die
  Möglichkeit, nach dem Unterlassungsklagegesetz vorgehen zu
  können und die Einführung einer niedrigschwelligen und
  effektiven Schlichtungsmöglichkeit.
► Die für digitale Dienstleistungen vorgesehenen Übergangsfristen
  sind abzukürzen.

Der DBSV erwartet auch, dass Deutschland für die Bereiche, für
die der EAA (RL 2019/882) keine Regelungen vorsieht, in
absehbarer Zeit auf nationaler Ebene aktiv wird, um

Barrierefreiheitsanforderungen rechtlich verbindlich vorzugeben.
Dies reicht von der eigenständigen Lebensführung (z. B.
barrierefreie Haushaltsgeräte), Gesundheitsversorgung (z. B.
barrierefreie Arztpraxen und Medizinprodukte) über die Bildung,
die Arbeitswelt bis hin zur Kultur.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf und weitere
Informationen zum EAA finden Sie unter:
https://20047.seu.cleverreach.com/c/42522714/74af88f5414-
qqs02j

                             
          Was tun nach Unfällen mit E-Scootern?

Liebe Leserinnen und Leser,

in immer mehr Städten sind E-Roller im öffentlichen Verkehr ein
Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen. Grund
dafür ist ihre Nutzung und das Abstellen auf Gehwegen.

Das Problem mit E-Rollern ist seit längerem bekannt und bislang
schien es, dass Kommunen kaum Möglichkeiten haben, regulierend
einzugreifen. Diese Situation hat sich mit einem Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.11.2020 geändert. Darin
stellt das OVG fest, dass das kommerzielle Aufstellen (in diesem
Fall Leihräder) kein Gemeingebrauch von Straßen ist. Vielmehr
benötigen Verleiher von der Kommune eine
Sondernutzungserlaubnis. Damit entsteht für Kommunen die
Möglichkeit, die Vergabe einer solchen Sondernutzungserlaubnis
an Bedingungen zu knüpfen.

Solange sich eine Regulierung von E-Rollern nicht durchsetzt,
werden wir leider auch mit Unfällen von blinden und
sehbehinderten Menschen konfrontiert sein. Die
Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, rbm (Rechte behinderter
Menschen) gGmbH, bietet verunfallten Menschen eine
Rechtsberatung an. In einer aktuellen Handreichung gibt der
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. in
Zusammenarbeit mit der rbm Hinweise, wie man sich bei einem
Unfall mit einem E-Roller verhält und was bei der Beweissicherung
hilfreich ist.

Lesen Sie nachstehend den Inhalt dieser Handreichung.
In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Unfälle mit
E-Scootern ereignet und eine Besserung der Gefahrensituation ist
nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind
besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall
abhängig und meist hochproblematisch. Für den Fall eines Unfalls
möchten wir deshalb mit den folgenden Tipps helfen.
● Sorgen Sie dafür, dass sofort die Polizei hinzugezogen wird und
  eine Unfallaufnahme erfolgt! Lassen Sie sich das
  Aktenzeichen/die Tagebuch-Nummer und den Namen des
  aufnehmenden Beamten geben!
● Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angehörigen, Freunden,
  Bekannten, Nachbarn, soweit erreichbar!
● Sorgen Sie für die Feststellung und Beweissicherung! Lassen Sie
  das Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine
  Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck
  des E-Scooters feststellen! Einige Fahrzeuge tragen auch
  Aufkleber der zuständigen Haftpflichtversicherung.
● Lassen Sie - etwa per Handy - möglichst aussagekräftige
  Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung
  anfertigen!
● Sichern Sie selbst auch die Kontaktdaten (Name, Anschrift,
  Telefonnummer) von eventuellen Zeugen!
● Dokumentieren Sie Ihre Körperschäden und Sachschäden! Dies
  erfolgt durch ärztliche Atteste oder Arztbriefe eines
  Krankenhauses. Verfügt Ihre Stadt über eine medizinische
  Fakultät, bietet die dortige Gerichtsmedizin gutachterliche
  Aufnahmen erlittener Schäden kostenfrei an. Beschädigte
  Kleidungsstücke belegen Sie durch Reparatur- oder
  Kaufrechnungen.
● Je besser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf
  eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche als
  Schadensersatz, im Strafverfahren und/oder im
  Verwaltungsverfahren.
● Informieren Sie auch ihre eigenen Versicherungen
  (Unfallversicherung, Krankenversicherung,
  Berufsgenossenschaft) über den Unfall, damit diese Ihr
  Vorgehen gegen den/die Schädiger unterstützen!
● Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und
  Sehbehindertenverband vor Ort auf und schildern Sie dort Ihren
  Sachverhalt! Um Veränderungen zu bewirken, ist es wichtig,
  Unfälle mit E-Scootern zu dokumentieren.
● Falls Sie im Zusammenhang mit einem E-Scooter-Unfall
  rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich an die rbm
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