Nationale Risikoanalyse und Terrorismusfi nanzierung 2018
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Strategie Nationalegegen Geldwäsche Risikoanalyse und Terrorismusfinanzierung 2018
Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Inhaltsverzeichnis 1 Stärkung der Priorisierung, Ausbau der strukturellen Zusammenarbeit und Verbesserung der Koordination zwischen den beteiligten Akteuren mit dem Ziel eines ganzheitlichen Ansatzes. 5 2 Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur Erhöhung der Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 7 3 Weiterentwicklung der Financial Intelligence-Strukturen, insbesondere durch Ausbau der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Aufsichtsbehörden, FIU, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sowie Nachrichtendiensten. 9 4 Intensivierung der risikobasierten Aufsicht im Finanzsektor sowie Verbesserung der Risikoorientierung der Verpflichteten. 11 5 Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern bei der geldwäscherechtlichen Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor sowie weitere Mobilisierung des Privatsektors und stärkere Unterstützung der Verpflichteten. 12 6 Stärkung der Analyse, Aufsicht und Strafverfolgung bei den spezifischen Risiken durch neue Technologien. Gleichzeitig Erschließung und Nutzung digitaler, innovativer Technologien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 15 7 Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine effektivere Strafverfolgung bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 17 8 Verbesserte Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen durch Intensivierung nationaler und internationaler Zusammenarbeit. 19 9 Finanzsanktionen: Verstärkung des Engagements bei internationaler Zusammenarbeit und nationaler Umsetzung. 20 10 Engagement Deutschlands für einen effektiven europäischen Rahmen zur unionsweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stärkung und Konvergenz der Geldwäscheaufsicht in der EU, insbesondere im Bankenbereich. 22 11 Ausbau des internationalen Engagements Deutschlands auf Ebene der G7, G20, der UN sowie der Financial Action Task Force. 23
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Die vorliegende Strategie zur Bekämpfung von Geld- und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiter wäsche und Terrorismusfinanzierung basiert wesent- verbessert werden soll. lich auf den in den supranationalen Risikoanalysen Die Nationale Risikoanalyse, die Gesamtstrategie der EU-Kommission und der Nationalen Risikoana- und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen bilden lyse (NRA) gewonnenen Erkenntnissen zu den spezi- das Kernstück der nationalen, gesamtstaatlichen fischen Risiken, die für Deutschland in den Bereichen Risikoorientierung Deutschlands. Mit der einherge- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifi- henden Stärkung des risikobasierten Ansatzes soll die ziert wurden. Die Strategie skizziert kürzlich ange- Robustheit des Systems zur Bekämpfung von Geld- stoßene Maßnahmen und formuliert gleichzeitig wäsche und Terrorismusfinanzierung weiter erhöht konkrete, herausgehobene Einzelmaßnahmen, mit werden. denen das System zur Bekämpfung von Geldwäsche 4
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1 Stärkung der Priorisierung, Ausbau der strukturellen Zusammenarbeit und Verbesserung der Koordination zwischen den beteiligten Akteuren mit dem Ziel eines ganzheitlichen Ansatzes. Sowohl die Bundesregierung wie auch die Landes- Privatsektor und Behörden entsprechende Formate regierungen sehen die Gefahr, die vom Einbringen zum Informationsaustausch zu schaffen. Um die inkriminierter Gelder in den Wirtschaftskreis- Zusammenarbeit und den Informationsaustausch lauf ausgehen und unternehmen Anstrengungen, mit den in Ziffer 11 genannten internationalen dies zu verhindern. Die Bekämpfung von Geldwä- Gremien zu verbessern, hat das Auswärtige Amt sche und Terrorismusfinanzierung ist eine multidis- dem Bereich internationale Zusammenarbeit gegen ziplinäre Aufgabe unter Beteiligung vieler staatli- Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zusätz- cher Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Für eine liche Kapazitäten gewidmet. Darüber hinaus hat es weitere Verstärkung der gesamtstaatlichen Risikoori- seine Teilnahme an den Plenartagungen der Finan- entierung ist es nötig, dass alle beteiligten Ministe- cial Action Task Force (FATF) verstetigt. rien und Behörden die Bekämpfung von Geldwäsche Wesentlicher Baustein dieses Ansatzes ist die Etablie- und Terrorismusfinanzierung noch klarer priorisieren rung des „ressortübergreifenden Steuerungskreises – innerhalb der eigenen Strukturen, im Austausch zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfi- miteinander und in den internationalen Gremien, die nanzierung“ („RÜST GW/TF“), der Anfang Juni 2019 für die Behandlung dieser Themen einschlägig sind. eingesetzt wurde und der künftig zweimal im Jahr Mit der vorliegenden Strategie werden sowohl struk- tagen wird. turelle als auch inhaltliche Initiativen der betei- Der Steuerungskreis ermöglicht hochrangige ligten Häuser zusammengeführt und zwischen den Abstimmungsprozesse auf horizontaler Ebene. Teil- Häusern abgestimmt. Alle im Folgenden dargestellten nehmerinnen und Teilnehmer sind die zuständigen Schwerpunkte der Strategie sind deshalb Ausdruck Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter aus den einer stärkeren gesamtstaatlichen Priorisierung und Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat, der Forcierung des oben genannten multidiszipli- für Wirtschaft und Energie, der Finanzen, der Justiz nären, risikoorientierten Ansatzes. und für Verbraucherschutz und des Auswärtigen Voraussetzung hierfür ist es, den bereits vielfältig Amtes, die Präsidenten der Bundesanstalt für Finanz- bestehenden Informationsaustausch in allen Berei- dienstleistungsaufsicht, des Bundeskriminalamtes, chen in dauerhafte, regelmäßige Strukturen und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundes- Formate zu überführen, um die Koordination bei der nachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinan- der Leiter der Financial Intelligence Unit, der Gene- zierung zu fördern. ralbundesanwalt sowie ein Zentralbereichsleiter der Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Bundesbank. Mit der zweiten Sitzung wurden auch Maßnahmen ergriffen, um sowohl auf Bundese- zwei Vertreter der Länder dauerhaft in den Steue- bene, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen rungskreis einbezogen. Seine Ergebnisse sollen bei 5
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Bedarf auch in den Bundessicherheitsrat bzw. das und Personal eingestellt. So hat beispielsweise das Kabinett sowie ggf. in die Staats- bzw. Senatskanz- Bundesministerium der Finanzen den Bereich für leien der Länder eingebracht werden. die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- Die Bundesregierung wird eine weitere Erhöhung finanzierung umstrukturiert und erheblich vergrö- der Ressourcen in den beteiligten Bundesministerien ßert. Ähnliche Maßnahmen sind auch in anderen und den nachgeordneten Bundesbehörden prüfen Bundesministerien sowie den zuständigen Behörden sowie bei den Aufsichts- und Strafverfolgungsbe- ergriffen worden. hörden der Länder anregen. In den letzten Monaten wurden bereits in vielen Bereichen Stellen geschaffen Konkrete Schritte: • Weitere Priorisierung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. • Strukturelle Verstetigung des Austauschs zwischen den beteiligten Behörden. • Etablierung des Steuerungskreises (Juni 2019) als dauerhaftes Format auf Abteilungsleiterebene (Ministerien) bzw. Leitungsebene (Behörden) und Vertretern der Länder mit dem Ziel der Klärung von ressortübergreifenden Fragen und Koordinierung von Maßnahmen. • Weiterer Aus- und Aufbau in den beteiligten Stellen angestrebt unter Beachtung der bestehenden haushaltsrechtlichen Vorbehalte. 6
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2 Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur Erhöhung der Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EU-Kommission hat 2017 und 2019 bereits supra- den Verpflichteten gegenüber zu kommunizieren, nationale Analysen der mit Geldwäsche und Terroris- damit diese ihr Risikoverständnis entsprechend musfinanzierung sowie mit grenzüberschreitenden ausbauen und verbessern können. Um dies sicherzu- Aktivitäten verbundenen Risiken für den europäi- stellen, werden in den zuständigen Behörden gegen- schen Binnenmarkt und Vorschläge für einen umfas- wärtig geeignete Strategien entwickelt. senden Ansatz zur Bewältigung vorgelegt. Die zuständigen Behörden führen zudem eigene Seit Dezember 2017 hat die Bundesregierung unter Analysen durch, um ihr künftiges Handeln an den Federführung des BMF eine umfassende Nationale spezifischen Risiken innerhalb ihrer Zuständig- Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geld- keit auszurichten. So entwickelt beispielsweise die wäsche und Terrorismusfinanzierung“ durchge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt, um bestehende sowie zukünftige Risiken zu (BaFin) die risikobasierte Geldwäscheaufsicht stetig erkennen und diese effektiv anzugehen. Die Natio- weiter und berücksichtigt dabei die besonderen Risi- nale Risikoanalyse (NRA) stuft die Geldwäschebe- kosituationen der Verpflichteten in ihrem Zustän- drohung für Deutschland vor dem Hintergrund der digkeitsbereich. Hierfür hat die BaFin kürzlich Ihre hohen wirtschaftlichen Attraktivität des Standorts, 2017 erstmalig durchgeführte Risikoanalyse für der ökonomischen Vielschichtigkeit der deutschen den Finanzsektor umfassend aktualisiert. Sie führt Wirtschaft sowie der hohen Zahl anonymisierbarer Prüfungen aufgrund der von ihr vorgenommenen Transaktionen (z.B. durch die hohe Bargeldintensität) Risikobewertung des Verpflichteten, die in regelmä- auf der zweithöchsten Stufe einer fünfstufigen Skala ßigen Abständen aktualisiert werden, durch. der Weltbank ein. Ein fortlaufender Austausch der BaFin mit der Euro- Deutschlands Wirtschaft hat aufgrund ihrer vielen päischen Zentralbank und anderen europäischen starken Wirtschaftszweige (beispielsweise im Finanz- Aufsichtsbehörden verbessert das Risikoverständnis sektor sowie in den Bereichen Immobilien, Industrie bei international tätigen Verpflichteten und opti- und dort insb. im Mittelstand), der zentralen geogra- miert die grenzüberschreitende Schlagkraft der phischen Lage in Europa sowie der sicheren Inves- Aufsicht. Zudem erarbeitet die BaFin in den Jahren titionsbedingungen eine Vielzahl unterschiedlich 2019 und 2020 einen Besonderen Teil der Ausle- gelagerter Risikofelder, die eine besondere Heraus- gungs- und Anwendungshinweise für den Banken- forderung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und sektor und den Versicherungssektor, um den spezi- Terrorismusfinanzierung darstellen. fischen Anforderungen in diesem Bereich Rechnung Es ist deshalb wesentlich, die Ergebnisse der Suprana- zu tragen. tionalen sowie der Nationalen Risikoanalysen auch Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der NRA den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, sowie hat die Financial Intelligence Unit (FIU) ein 7
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Eckpunktepapier zu Risikoschwerpunkten im Die Erkenntnisse aus der NRA fließen außerdem Verdachtsmeldewesen erstellt, das dazu beiträgt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt ganz wesentlich in eingehende Verdachtsmeldungen in der Bewer- die Regierungsarbeit ein. Die Bundesregierung hat tungs- und Analysearbeit zu priorisieren. Die identi- bereits im Rahmen der Umsetzung der Änderungs- fizierten Risikoschwerpunkte werden fortlaufend auf richtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie konkrete ihre Gültigkeit, Fortentwicklung und Anpassung hin Maßnahmen ergriffen, die den in der NRA identifi- evaluiert, unter Einbeziehung von Strafverfolgungs- zierten Herausforderungen begegnen. behörden und unter Beteiligung der Verpflichteten. Konkrete Schritte: • Kommunikationsstrategie zur Information der Verpflichteten über die NRA-Ergebnisse. • Weiterentwicklung der risikobasierten Geldwäscheaufsicht und Intensivierung des Austauschs mit den Verpflichteten sowie Verstärkung der sektoralen Risikobewertungen. • Überführung der Erkenntnisse aus der NRA in gesetzliche Maßnahmen zur Beseitigung identifizierter Gefahren. 8
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 3 Weiterentwicklung der Financial Intelligence-Strukturen, insbesondere durch Ausbau der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Aufsichtsbehörden, FIU, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sowie Nachrichtendiensten. Als Behörde, bei der alle Informationen des Ermittlungsverfahren. Hierdurch werden die Verdachtsmeldewesens nach dem Geldwäschegesetz Analysen von Finanzflüssen sowie die Sicherung von zusammenlaufen, soll die FIU ihre wichtige Funktion Vermögenswerten operativ gestärkt. Darüber hinaus bei der Erkennung von Risikotrends und -mustern koordinieren diese Organisationseinheiten als Zent- und damit für die risikoorientierte Bekämpfung von ralstelle die Abstimmung mit den Ländern. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter Mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe ausbauen. (GFG) von Polizei und Zollkriminalamt (ZKA) im BKA Für eine effektive Zusammenarbeit mit den Aufsichts- werden die gemeinsamen Ermittlungen gestärkt und und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern, strategische Projekte im Bereich der Geldwäsche- aber auch mit den Verpflichteten nach dem Geldwä- bekämpfung umgesetzt. Das „Kompetenzzentrum schegesetz, wird die Bundesregierung den rechtli- Geldwäsche“ des BKA ist zu taktischen und phäno- chen Rahmen für die Arbeit der FIU kontinuierlich menologischen Fragen der Geldwäsche auskunfts- überprüfen und, wo nötig, anpassen. Der Bereich fähig. Zudem entwickelt es neue Ermittlungstech- der Financial Intelligence soll dafür künftig weiter niken und transportiert diese in die Länder. gestärkt werden. Seit der nationalen Umsetzung Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zustän- der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäsche- digkeit die Arbeit der GFG weiter stärken und die richtlinie wird die FIU daher beim automatisierten Rahmenbedingungen fortlaufend verbessern. polizeilichen Datenabgleich mit dem polizeilichen Die systematische Auswertung und Analyse von Informationsverbund auch über das Vorliegen von Daten vergangener Jahre sollen zukünftig noch Treffern im Bereich besonders geschützter Daten stärker zum Erkennen von Mustern und Bedro- informiert und hat Zugriff auf das Zentrale Staatsan- hungsszenarien eingesetzt werden. waltschaftliche Verfahrensregister erhalten. Zentraler Baustein für einen institutionalisierten, vor Deutschland verfügt im Bereich der Strafverfolgung allem strategischen Informationsaustausch zwischen sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene über leis- den Verpflichteten des Privatsektors und Behörden tungsfähige und spezialisierte Behörden zur Bekämp- aus den Bereichen Prävention und Strafverfolgung fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. ist auf Bundesebene die partnerschaftlich ausgerich- Im Bundeskriminalamt (BKA) unterstützen der tete Initiative „Anti Financial Crime Alliance“ (AFCA) Wirtschaftsprüfdienst und die Verfahrensinteg- unter dem Dach der FIU und unter aktiver Mitwir- rierte Vermögensabschöpfung (VIVA) mit besonders kung der BaFin, des BKA sowie von Verpflichteten ausgebildetem Personal die durch das BKA betreuten aus dem Bankensektor, die sich am 24. September 9
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2019 konstituiert hat. Zukünftig können unter dem Ein verbesserter Informationsaustausch und Wissen- Dach dieser Initiative sowohl themen- als auch stransfer sowie eine bessere Abstimmung zu Abläufen sektorbezogene Arbeitsgruppen eingerichtet werden. und Inhalten zwischen den Beteiligten können zu Die Einbeziehung von Verpflichteten und Länderver- qualitativer Verbesserung der Kenntnisse aller Betei- tretern aus dem Bereich des Nichtfinanzsektors ist ligten über produkt- aber auch sektorspezifische geplant. Risiken beitragen. Mit diesen Kenntnissen kann Die AFCA orientiert sich am Vorbild anderer Staaten beispielsweise die Qualität der Informationsmateri- (u. a. GBR, AUS, NLD), die in der jüngeren Vergan- alien zu Geldwäschetypologien verbessert oder die genheit bereits institutionalisierte Partnerschaften nationale Risikoanalyse weiterentwickelt werden. zwischen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden Diese Maßnahmen können zur qualitativen Verbes- sowie Verpflichteten des Privatsektors, insbesondere serung der Meldungen (v.a. im Finanzsektor) und des Finanzmarktes, etabliert haben. Diese Initiativen einem erhöhten Meldeaufkommen (v.a. im Nichtfi- verfolgen trotz jeweils unterschiedlicher Ausgestal- nanzsektor) beitragen. tung allesamt das Ziel, den Informationsaustausch Die Verstetigung und der Ausbau des bereits beste- zwischen den Beteiligten zu verbessern und in ein henden Austauschs zwischen den Polizeibehörden regelmäßiges und dauerhaft angelegtes Format zu der Länder und der FIU – etwa durch die Entsendung überführen. von Verbindungsbeamten der FIU zu den Landeskri- minalämtern (LKÄ) – werden vorangetrieben. Konkrete Schritte: • Stärkung der Bekämpfung der Geldwäsche durch effektive Zusammenarbeit der jeweils betroffenen Akteure. • Erweiterung der Zugriffsrechte für die FIU auf Daten anderer Behörden im Zuge der nationalen Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie. • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verpflichteten und den zuständigen Stellen, etwa durch Nutzung einheitlicher elektronischer Formate. • Einrichtung des automatisierten Abrufes personenbezogener Daten durch die Strafverfolgungsbehörden und des BfV bei der FIU gemäß § 32 Absatz 4 GwG. • Einrichtung einer Möglichkeit zur sicheren, elektronischen Datenübermittlung durch die FIU zur effizienten, medienbruchfreien Weiterleitung der Analyseberichte an die Strafverfolgungsbehörden. • Austausch mit dem Privatsektor in Form einer dauerhaft angelegten partnerschaftlichen Initiative (AFCA), sowohl themen- als auch sektorbezogen. • Einbeziehung von Verpflichteten und Ländervertretern aus dem Aufsichtsbereich des Nichtfinanzsektors in die AFCA beabsichtigt. • Ausbau der Kooperation zwischen der FIU und den Polizeibehörden der Länder etwa durch Entsendung von Verbindungsbeamten der FIU zu den LKÄ. 10
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 4 Intensivierung der risikobasierten Aufsicht im Finanzsektor sowie Verbesserung der Risikoorientierung der Verpflichteten. Der Finanzsektor ist besonders attraktiv für Geldwä- risikobasierte Aufsichtstätigkeit – maßgeblich orien- scheaktivitäten. Der kontinuierliche Anstieg einge- tiert an den Ergebnissen der eigenen Risikoanalyse hender Verdachtsmeldungen in den letzten Jahren sowie der NRA – weiterführen (u.a. bei Korrespondenz- (2018: 76.137) ist ein gutes Zeichen und Beleg für ein bankbeziehungen und Finanztransfergeschäften). funktionierendes Verdachtsmeldewesen im Finanz- Im Rahmen der NRA wurde beispielsweise deutlich, sektor. Gerade aufgrund des hohen Meldeaufkom- dass die BaFin die ausländischen Zahlungsdienst- mens ist es aber nötig, in diesem Bereich eine hohe leister zur Benennung einer zentralen Kontaktstelle Qualität der Verdachtsmeldungen sicherzustellen. verpflichten sollte, sofern dies die konkrete Risikosi- Die BaFin soll hierfür in Zusammenarbeit mit der FIU tuation erfordert. Diese Anforderung wurde von der und den Verpflichteten im Finanzsektor zur Verbes- BaFin zwischenzeitlich umgesetzt. serung der Effizienz der präventiven Überwachungs- Diese zentralen Kontaktstellen liefern der BaFin systeme beitragen. Hierzu haben BaFin und FIU nunmehr wichtige Kennzahlen (beispielsweise zu kürzlich Grundsätze für die künftige Zusammenar- Zahlungsvolumina und Anzahl der im Inland ausge- beit festgelegt. Die BaFin baut deshalb die risikoba- führten Zahlungsvorgänge). Mithilfe der von der sierte Geldwäscheaufsicht weiter aus und wirkt auf zentralen Kontaktstelle erhaltenen Angaben kann eine stetige Verbesserung der Risikoorientierung und die Aufsichtstätigkeit der BaFin in diesem Bereich -kultur der unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflich- künftig risikobasiert erfolgen. teten hin. Zudem soll die zentrale Kontaktstelle fester Die Bundesregierung wird in diesem Zusam- Ansprechpartner für die FIU und die Strafverfol- menhang dafür Sorge tragen, dass der BaFin die gungsbehörden sein. Die Anforderung wurde durch nötigen Ressourcen auch zukünftig im angemes- die BaFin zu Beginn des Jahres 2019 gegenüber senen Umfang zur Verfügung stehen, um ihre wach- denjenigen Zahlungsdienstleistern in Deutschland senden Aufgaben zu erfüllen. Die BaFin wird ihre bekanntgegeben, die die Kriterien erfüllen. Konkrete Schritte: • Erhöhung der Ressourcen bei der BaFin im Bereich Geldwäscheprävention. • Weiterer Ausbau der Prüfungsdichte (insb. im Bereich der Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanztransfergeschäft). • Die BaFin wird die risikobasierte Geldwäscheaufsicht weiter ausbauen und dabei die besonderen Risikosituationen der einzelnen Verpflichteten (z.B. bei Korrespondenzbanken) berücksichtigen. 11
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 5 Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern bei der geldwäscherechtlichen Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor sowie weitere Mobilisierung des Privatsektors und stärkere Unterstützung der Verpflichteten. Zur Stärkung des gesamtstaatlichen Ansatzes bei der Hierbei spielt die FIU und ihre Koordinierung Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi- der Aufsichtsbehörden der Länder eine entschei- nanzierung wird die strukturelle Zusammenarbeit dende Rolle. Die Zusammenarbeit zwischen der zwischen Bund und Ländern weiterentwickelt. FIU und den Aufsichtsbehörden der Länder wird So wurde auf Initiative des BMF dieses Jahr ein regel- hierzu weiter intensiviert. Die gegenseitige Vernet- mäßiges Treffen der koordinierenden Stellen der zung der Aufsichtsbehörden untereinander soll Länderaufsichtsbehörden des Nicht-Finanzsektors dadurch unterstützt werden, dass die FIU geeig- ins Leben gerufen, das für den präventiven Bereich nete Formate für einen „Best-Practice-Austausch“ die Etablierung einheitlicher Ansprechpartner in anbietet und dadurch zur bundesweiten Weiterent- den Ländern sowie eine Koordinierung und den wicklung der Prüfungspraxis beiträgt. Daneben stellt strategischen Austausch der Bundesländer unter- sie Analysen der eingehenden Verdachtsmeldungen einander sicherstellen soll. Gleichzeitig sind die sowie Erkenntnisse aus der internationalen und nati- koordinierenden Stellen der Länder in den ressor- onalen Zusammenarbeit z.B. mit ausländischen FIUs, tübergreifenden Steuerungskreis (siehe 1.) einge- BKA, Zoll oder Finanzverwaltung zur Verfügung. bunden worden. Zukünftig soll das Treffen der koor- Dies dient der Erstellung und Weiterentwicklung der dinierenden Stellen mit der Bundesebene den bisher sektor- und branchenspezifischen Risikoanalysen im bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis ergänzen Nichtfinanzsektor und unterstützt die Länderauf- und weiterentwickeln. sichtsbehörden bei ihrer risikobasierten Aufsichtstä- Im Nichtfinanzsektor (beispielsweise Juweliere, tigkeit. Die Analysen der Verdachtsmeldungen und KfZ-Handel, Immobilien, perspektivisch Aukti- die o.a. Erkenntnisse fließen zudem in die Typolo- onshäuser) ist eine starke Risikoorientierung von gie-Papiere ein und unterstützen so Verpflichtete Verpflichteten und Aufsichtsbehörden unabdingbar. bei der Wahrnehmung ihrer geldwäscherechtlichen In den verschiedenen Wirtschaftsbereichen gibt es Verpflichtungen. unterschiedliche Risiken, auf die die Verpflichteten Im Austausch mit Verpflichteten und Aufsichtsbe- im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten zu reagieren hörden wirkt die FIU auf schnelle, qualitativ hoch- haben. Vielfältige Belege hierfür finden sich in den wertige und umfassende Verdachtsmeldungen hin. Ergebnissen der NRA. Für die Wirksamkeit des Bund und Länder streben gemeinsam an, die Bewer- Präventionssystems ist die aktive Mitwirkung aller tungsmöglichkeiten der Wirksamkeit aufsichtsrecht- Verpflichteten bei der Meldung von Verdachtsfällen licher Maßnahmen zu verbessern. unverzichtbar und entscheidend. Die Verpflichteten Zur Verbesserung der Prävention im Nichtfinanz- im Nichtfinanzsektor müssen deshalb künftig noch sektor sollte auch die wechselseitige Zusammenar- stärker für die spezifischen Risikoprofile in ihren beit von Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungs- jeweiligen Branchen sensibilisiert werden. bzw. Finanzbehörden, einschließlich Zoll, verstärkt 12
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden. Beispielsweise sollten bei der Strafverfolgung Im Rahmen der NRA wurde außerdem, ebenfalls von Geldwäsche ggf. auch die Möglichkeit aufsichts- durch Hinweise aus dem Aufsichtsbereich des Nicht- rechtlicher Maßnahmen, einschließlich Bußgelder, finanzsektors und der Strafverfolgung, bei Versteige- u.a. bei fehlenden Compliance-Strukturen, im Blick rungen ein erhöhtes Geldwäsche-Anfälligkeitsrisiko behalten werden. Gleichzeitig sollten Strafverfol- erkannt, soweit hohe Bargeldzahlungen betroffen gungsbehörden gewonnene Erkenntnisse häufiger sind. Deshalb wurden auch hier Bargeldzahlungen an die Aufsichtsbehörden zurückmelden. Gleiches bei Versteigerungen durch die öffentliche Hand den gilt für die Übermittlung relevanter Erkenntnisse aus geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten unter- der Finanz- und Zollverwaltung an die Aufsichtsbe- worfen, ohne dass funktionierende Versteigerungs- hörden im Nichtfinanzsektor. verfahren hierdurch beeinträchtigt werden. Auch internationale Leitlinien und Analysen tragen Gerade diese Beispiele zeigen, dass auch die Expertise dazu bei, dass die Verpflichteten und die Aufsichts- der Länderaufsichten zur Verbesserung der Bekämp- behörden ihren risikobasierten Ansatz verbes- fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sern. Das Bewusstsein für internationale Standards beiträgt. Für eine erfolgreiche Geldwäscheprävention im Rahmen der Geldwäscheprävention soll weiter in Deutschland ist eine partnerschaftliche Zusam- gestärkt werden. menarbeit zwischen Bund und Ländern unum- Neben Anstrengungen zur Verbesserung des Infor- gänglich. Dies betrifft den Vollzug, insbesondere bei mationsaustausches zwischen Behörden und der Aufsicht im Nichtfinanzsektor, ebenso wie die Verpflichteten sind auch gezielte gesetzgeberische Gesetzgebungsarbeit, in die die Erfahrungen und Maßnahmen in konkreten Risikobereichen ergriffen Expertise der Länderaufsichtsbehörden frühzeitig worden. einfließen sollen. Auf Basis der Erkenntnisse aus der NRA, aus der Aufgrund der strukturellen Stabilität des Rechts- Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsbehörden systems und der Werthaltigkeit von Immobilien sowie der Strafverfolgungs- und Finanzbehörden in Deutschland ist der deutsche Immobiliensektor sowie des Zolls wird der regulatorische Rahmen in einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Ziel von Geld- einem dauerhaften Prozess stetig überprüft und wäscheaktivitäten zu sein. Mit der Umsetzung der weiterentwickelt. Die Erkenntnisse fließen hierbei in Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche- konkrete Maßnahmen und Initiativen der Bundesre- richtlinie wurden neben den bereits vorher geldwä- gierung ein. scherechtlich erfassten Immobilienmaklern für Kauf Beispielsweise ergaben sich bei den Arbeiten an der und Verkauf von Immobilien auch die sogenannten NRA mit Blick auf den Edelstein- und Edelmetall- Mietmakler, die Geschäfte ab einer monatlichen Kalt- handel Hinweise aus dem Bereich der Aufsicht über miete oder – pacht in Höhe von 10.000 Euro vermit- den Nichtfinanzsektor, dass diese Branche eine hohe teln, aufgenommen. Anfälligkeit für Geldwäsche besitzt. Insbesondere im Um die bisher niedrige Zahl der Verdachtsmel- Bereich des Goldhandels findet ein starker Bargeld- dungen im Immobiliensektor zukünftig zu erhöhen, verkehr knapp unterhalb der bisherigen Schwelle für wurde außerdem - im Einklang mit den Erkennt- Identifizierungspflichten von 10.000 Euro statt. nissen der NRA - im Rahmen der Umsetzung der Im Verfahren zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche- zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde deshalb richtlinie eine Regelung ergänzt, nach der auf Grund der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwä- einer Rechtsverordnung bestimmte Immobilien- scherechtliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben, transaktionen grundsätzlich eine Verdachtsmeldung für den Bereich des Edelmetallhandels auf Bargeld- auslösen. Damit wurden im Nichtfinanzsektor beste- verkehr von mindestens 2.000 Euro abgesenkt. hende Hindernisse bei der Abgabe von Verdachtsmel- dungen für die rechtsberatenden Berufen beseitigt. 13
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Konkrete Schritte: • Fortlaufende Evaluierung des Instruments des Länderkoordinators durch Bund und Länder. • Intensiverer Austausch der Länder sowie der Aufsichtsbehörden der Länder mit FIU zu Typologien und Risikoschwerpunkten. • Verbesserung der Risikoorientierung durch spezifischere Erkenntnisse über Typologien und neue Trends. • Aufnahme dieser Erkenntnisse in die NRA und die Risikoanalysen der Länder mit der Folge einer immer konkreteren risikobasierten Kontrolle. • Damit verbunden konkretere Hinweise für die Risikoanalyse der Verpflichteten und damit einhergehend eine Steigerung des Risikobewusstseins. • Austausch mit FIU und Strafverfolgungsbehörden weiter intensivieren. • Zurverfügungstellung von internationalen Standards und Leitlinien in Deutsch. • Gezielte gesetzgeberische Anpassungen in Risikobereichen (bspw. Immobilien, Edelmetalle, Versteigerungen). • Frühere Einbeziehung der Expertise der Länder für den Bereich des Nichtfinanzsektors im Gesetzgebungsverfahren. 14
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 6 Stärkung der Analyse, Aufsicht und Strafverfolgung bei den spezifischen Risiken durch neue Technologien. Gleichzeitig Erschließung und Nutzung digitaler, innovativer Technologien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Zusammenarbeit, durch die Nutzung entsprechender Technologien führen zu neuen Herausforderungen technischer Werkzeuge und durch die aktive Unter- bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terro- stützung von Bundes- und Länderpolizeien effektiv rismusfinanzierung, insbesondere bei Diensten, die entgegenzutreten. Nutzern Anonymität ermöglichen. Deutschland Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene aktiv für gewährleistet hier weiterhin eine effektive Aufsicht eine Erfassung des Kryptohandels durch die Ände- und sorgt dafür, dass Erkenntnisse der beteiligten rungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie Behörden übergreifend geteilt werden. eingesetzt. Im Rahmen der Umsetzung der Ände- Die BaFin wird den technologischen Wandel im rungsrichtlinie wurden im Einklang mit den EU-Vor- Finanzsektor wachsam beobachten und hieraus gaben die geldwäscherechtlichen Pflichten auf die resultierende Phänomene der Geldwäsche und der Betreiber von Umtauschplattformen sowie auf Terrorismusfinanzierung identifizieren und adres- Wallet-Provider ausgedehnt. Die Entwicklungen im sieren. Der BaFin sollen hierfür auch in Zukunft die Bereich Kryptowährungen werden weiterhin beob- nötigen Ressourcen in angemessenem Umfang zur achtet. Der regulatorische Rahmen wird stetig über- Verfügung stehen. Das BKA baut seine Kenntnisse prüft und – soweit erforderlich – angepasst. im Bereich „digitale Finanzermittlungen“ sowie zum Digitalisierung und innovative Technologien bieten Umgang mit „big data“ im Rahmen von Ermittlungs- aber auch Chancen für die Bekämpfung von Geld- verfahren – etwa bei der Analyse und Auswertung der wäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise Panama Papers oder anderer Leaks – kontinuierlich beim Erkennen bestimmter Muster und beim Moni- aus. toring, perspektivisch auch durch den Einsatz künst- Geldwäscheverdächtiges Verhalten lässt sich auch im licher Intelligenz. Die Bundesregierung befürwortet digitalen Bereich, wenn auch bisher nicht in großem die schnelle Entwicklung förderlicher Produkte Umfang, beobachten. Kryptowährungen bzw. virtu- und Tools, damit diese möglichst zeitnah – unter elle Währungen können technisch auch zur Verschlei- Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen - erung von Geldquellen genutzt werden genutzt. Neue durch beteiligte Behörden und die Verpflichteten Herausforderungen können sich durch den angekün- zur Anwendung kommen können. Für die Evaluie- digten Aufbau von neuen Kryptowährungen großer rung möglicher künftiger Anwendungsfelder digi- Tech-Unternehmen (etwa Telegram oder Facebook) taler Technologien hat die BaFin kürzlich eine behör- stellen. Das Bundeskriminalamt plant dem durch denübergreifende Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Kompetenzaufbau, insb. im Zuge der internationalen Geldwäscheprävention“ gegründet. 15
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Konkrete Schritte: • Erfassung des Kryptohandels vom Geldwäschegesetz, stetige Überprüfung des regulatorischen Rahmens. • Prüfung des Regulierungsbedarfs von Kryptowährungen und virtuellen Währungen / Werten. • Zukünftig Nutzung innovativer Technologien zur Bekämpfung von GW/TF. • Stärkung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes zum Führen von „digitalen Finanzermittlungen“. 16
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 7 Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine effektivere Strafverfolgung bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine effektive Verfolgung und Ahndung von Geld- Die mit der Gesetzesreform geschaffenen Möglich- wäsche, einschließlich der Sanktionierung der keiten zur Vermögensabschöpfung sollen mit daran beteiligten Unternehmen, und die Abschöp- weiter steigenden Zahlen vermögenssichernder fung inkriminierten Vermögens tragen wesentlich Maßnahmen in der Praxis noch stärker genutzt zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere werden. Neben der laufenden Qualifizierung organisierter Kriminalität bei. Sie machen Straftaten und Schulung wird deshalb auch geprüft, inwie- weniger attraktiv, denn Gewinne werden den Tätern weit bei Polizei und Justiz hierfür eine Erhöhung entzogen. Gleichzeitig wird so verhindert, dass inkri- der Ressourcen bei den für Finanzermittlungen miniertes Vermögen zur Begehung weiterer Straf- und Vermögenssicherungen zuständigen Stellen taten eingesetzt wird. notwendig ist. Die Bundesregierung wird auch zukünftig die recht- Die Bundesregierung strebt an, Finanzermitt- lichen Rahmenbedingungen für eine effektive Straf- lungen künftig verstärkt nach einem verfahrensin- verfolgung bei Geldwäsche und Terrorismusfi- tegrierten Ansatz zu führen. Hierfür sollen geschulte nanzierung gewährleisten, die rechtstatsächliche Finanzexperten ausgewählte Ermittlungsverfahren Entwicklung beobachten und, wo Anpassungsbedarf begleiten, um im Zuge der Ermittlungen die Geld- besteht, reagieren. flüsse aufzudecken. Insgesamt verfügt Deutschland seit der Reform der In organisatorischer Hinsicht wird die Bundesregie- strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in 2017 rung sich dafür einsetzen, dass bei Fortbildungsver- über einen deutlich verbesserten Rechtsrahmen. Die anstaltungen für Strafverfolgungsbehörden noch Neuregelung hat Abschöpfungslücken geschlossen. stärker das Ziel einer effektiven Ermittlung von Sach- So wurde die Einschränkung des Anwendungsbe- verhalten im Zusammenhang mit Geldwäsche und reichs für die erweiterte Einziehung aufgehoben. Terrorismusfinanzierung verfolgt wird. Besonders Damit kann bei einer Verurteilung wegen einer komplexe Geldwäscheverfahren und Vermögensab- Straftat auch Vermögen eingezogen werden, das schöpfungsmaßnahmen sollten bei spezialisierten durch andere als die abgeurteilten Taten oder für Stellen gebündelt und damit spezifischer Sachver- sie erlangt worden ist. Für den Bereich des Terro- stand konzentriert werden. rismus und der organisierten Kriminalität hat die Die GFG des Bundes soll bedarfsgerecht sowohl Neuregelung darüber hinaus ein rechtliches Inst- im Clearing als auch im Bereich der Strafverfol- rument geschaffen, mit dem aus Straftaten herrüh- gung personell gestärkt, fortlaufend mit den erfor- rendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig derlichen Sachmitteln (u. a. IT-Analysetools) ausge- vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen stattet und inhaltlich fortentwickelt werden. Die werden kann. Kapazitäten spezialisierter Servicedienststellen (wie 17
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Wirtschaftsprüfdienst und VIVA) sollen proportional Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Länder erhöht werden. hierbei finanziell. Die Bundesregierung strebt an, die Grundlagen für Zudem soll das seit zwei Jahren bestehende Transpa- eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung von renzregister zeitnah hinsichtlich der Suchmöglich- Geldwäsche weiter zu stärken. Hierzu gehört auch die keiten ausgebaut werden – etwa durch eine europä- Anpassung des Straftatbestandes der Geldwäsche an ische Vernetzung und, im Rahmen der nationalen die Vorgaben der EU-Richtlinie über die strafrecht- Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten liche Bekämpfung der Geldwäsche, die insbesondere Geldwäscherichtlinie durch die Suche nach wirt- die Aufnahme weiterer Vortaten verlangt. Zudem schaftlich Berechtigten einer Vereinigung oder einer wird die geltende Regelung bei der bevorstehenden Rechtsgestaltung. Überarbeitung insbesondere unter dem Aspekt ihrer Die Bundesregierung ist außerdem bestrebt, die praktischen Handhabbarkeit sowie des Vortatenkata- Statistiken im Bereich der Justiz, der Polizeibehörden logs auf den Prüfstand zu stellen sein. und des Zolls weiter zu verbessern und an die Bedürf- Die Ressourcen der Justizbehörden werden weiter nisse der Geldwäschebekämpfung anzupassen. erhöht. So wurde im Januar 2019 zwischen Bund und Statistische Daten sind ein wichtiges Element zur Ländern der Pakt für den Rechtsstaat geschlossen, Unterstützung der Arbeit von Aufsichts- und Straf- der neben anderen Maßnahmen eine personelle Stär- verfolgungsbehörden, weil sie vielerlei Rückschlüsse kung der Justiz vorsieht. Bis 2021 sollen 2.000 neue auf regionale oder sektorale Risikoschwerpunkte Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsan- erlauben. Mithilfe der entsprechenden Erkenntnisse wältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich nicht-rich- aus den Statistiken können die Behörden gezielte terlichem Personal) geschaffen und besetzt werden. risikoorientierte Maßnahmen bei der Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit einleiten. Konkrete Schritte: • Überarbeitung des Straftatbestandes der Geldwäsche. • Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen. • Ausbau verfahrensintegrierter Finanzermittlungen. • Bündelung von Zuständigkeiten und Konzentration von Fachwissen für Abschöpfungsmaßnahmen. • Stärkung und Fortentwicklung der GFG des Bundes. • Anpassung des Transparenzregisters im Hinblick auf die Möglichkeit der Recherche. • Prüfung einer Verbesserung der Statistiken. 18
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 8 Verbesserte Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen durch Intensivierung nationaler und internationaler Zusammenarbeit. Für Deutschland hat die Bekämpfung des Terro- und dem Bund wurden bereits das sogenannte rismus oberste Priorität. Ein relevanter Baustein sind Gemeinsame Terrorismus Abwehrzentrum (GTAZ) in hierbei die Verhinderung, Unterbindung und Sankti- Berlin (für den Bereich des islamistisch motivierten onierung von Finanzierungsaktivitäten. Terrorismus) und das Gemeinsame Extremismus- Für eine effektive Bekämpfung von Terrorismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln (für finanzierung sollen die zwischen Sicherheits- und die sonstigen extremistischen und terroristischen Aufsichtsbehörden bestehenden Strukturen zur FIU Phänomenbereiche) eingerichtet. Vertreter der teil- weiter ausgebaut und gestärkt werden, um so Trends, nehmenden Behörden tauschen hier arbeitstäglich Typologien und Bedrohungslagen frühzeitig zu aktuelle polizeiliche und nachrichtendienstliche analysieren und gezielt zu adressieren. Erkenntnisse aus. Das Engagement im Rahmen der Im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich der GTAZ und des GETZ soll weiter ausgebaut werden. Terrorismusfinanzierung wird u.a. durch die FATF Auch der Bereich der Terrorismusfinanzierung ist das Risiko des Missbrauchs von Non-Profit-Gesell- hierbei relevant. schaften (NPO) benannt. Zur besseren Einschätzung Zur Verbesserung der internationalen Zusammenar- der Relevanz von NPOs im Bereich der Bekämpfung beit beim Kampf gegen Terrorismusfinanzierung hat der Terrorismusfinanzierung im deutschen Kontext das Auswärtige Amt diesem Thema zusätzliche Kapa- arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer eigen- zitäten gewidmet. Der internationalen Zusammen- ständigen sektoralen Risikoanalyse mit Blick auf arbeit bei diesem Thema dient auch die kontinuier- diesen Themenbereich. liche Finanzierung einschlägiger Projekte durch das Zur Sicherstellung eines effizienten Informations- Auswärtige Amt. austausches zwischen den einzelnen Bundesländern Konkrete Schritte: • Eigene sektorale Risikoanalyse für den Bereich NPOs. • Weiterentwicklung von GTAZ und GETZ. 19
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 9 Finanzsanktionen: Verstärkung des Engagements bei internationaler Zusammenarbeit und nationaler Umsetzung. Der Bereich Finanzsanktionen unterliegt in der EU Gleichzeitig werden auf nationaler Ebene mögliche als Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspo- Anpassungen im Bereich der behördlichen Zustän- litik (GASP) anderen Regeln als der AML/CFT-Sektor. digkeiten geprüft. Im Rahmen der Nationalen Risiko- In der Regel wird die Umsetzung der VN-Finanzsank- analyse ergaben sich Hinweise, dass die Zuständigkeit tionen wie auch die Implementierung der EU-auto- für die Kontrolle der Einhaltung von Finanzsankti- nomen Maßnahmen (insbesondere Einfrieren von onen nicht ausreichend abgegrenzt ist und dass in Vermögensgegenständen) durch Verordnungen der einzelnen Fällen ein Verfügungsverbot über eingefro- EU unmittelbar bewirkt. rene bewegliche (insbesondere Bargeld, Edelsteine, Deutschland wird sein hohes internationales Engage- Edelmetalle) und unbewegliche Vermögenswerte ment, z.B. bei der Entwicklung wirksamer VN- und (insbesondere Immobilien) nicht allen betroffenen EU-Finanzsanktionen, in allen einschlägigen euro- Behörden in gleichem Maße ausreichend bekannt päischen und internationalen Gremien fortführen ist. Zudem sind die Prozesse für die Erhebung und und intensivieren. Auf nationaler Ebene wurden im Zusammenführung von Informationen über einge- Rahmen der Umsetzung der Änderungsrichtlinie frorene wirtschaftliche Ressourcen (Immobilien oder zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie die rechtlichen bewegliche Wertgegenstände, die nicht dem persön- Voraussetzungen für eine unverzügliche vorläufige lichen Gebrauch dienen) und über eingefrorenes Umsetzung von Finanzsanktionen des VN-Sicher- Bargeld nicht konkret genug spezifiziert. heitsrats und seiner Nebenorgane (Sanktionsaus- Die Bundesregierung wird daher in einem ersten schüsse) geschaffen. Auf diese Weise gewährleistet Schritt die betroffenen Behörden für die Reichweite Deutschland künftig die Effektivität der VN-Finanz- der Rechtsvorschriften und mögliche Maßnahmen sanktionen (auch) in der Phase bis zur Umsetzung in diesem Problemkreis sensibilisieren und den in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung. Erfolg dieser Sensibilisierung überprüfen. Sollte sich Bislang könnten die Betroffenen diese Zeitspanne herausstellen, dass eine Sensibilisierung nicht ausrei- zur Zweckvereitelung nutzen (Abziehen von Vermö- chend ist, sollten unter Effektivitätsgesichtspunkten genswerten); außerdem führt der „Schwebezustand“ weitere Maßnahmen erwogen werden. Hierzu in dieser Phase zu Unsicherheiten für die Compli- könnte zum Beispiel das Schaffen einer zentralen ance von Einrichtungen und Unternehmen im Stelle gehören, welche bundesweit dafür zuständig Finanzsektor. ist, das Vermögen gelisteter Personen auch außerhalb von Bankverbindungen zu erfassen. 20
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Konkrete Schritte: • Auf der Basis einer Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen wird die unverzügliche vorläufige Umsetzung von VN-Finanzsanktionen in der Phase bis zur Listung in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung sichergestellt. • Im Bereich der behördlichen Zuständigkeiten wird geprüft, inwieweit diese klarer gefasst und gebündelt werden können. • Einfrieren von Barmitteln/hochwertigen Vermögenswerten bzw. Überwachung der Einhaltung des damit einhergehenden Verfügungsverbots sollte verbessert und ggf. zur Sicherung der Effektivität ergänzende Bestimmungen geschaffen werden. 21
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 10 Engagement Deutschlands für einen effektiven europäischen Rahmen zur unionsweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stärkung und Konvergenz der Geldwäscheaufsicht in der EU, insbesondere im Bankenbereich. Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene stets insbesondere die Verbesserung des Informationsaus- aktiv für einen effektiven europäischen Rahmen zur tausches und die Kooperation von Geldwäscheauf- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi- sichtsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten, sowie nanzierung ein, um den europäischen Binnenmarkt die Zusammenarbeit von Geldwäscheaufsichtsbe- bestmöglich vor möglichen Gefahren zu schützen. hörden, prudentiellen Aufsehern im Finanzbereich Die Bundesregierung wird kontinuierlich über- sowie Financial Intelligence Units. prüfen, in welchen Bereichen eine Regulierung auf Längerfristig werden auch eine Harmonisierung des europäischer Ebene einen Mehrwert leisten kann, Rechtsrahmens und der Bedarf einer EU-Aufsichts- insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Harmoni- behörde zu prüfen sein. Hier wird sich Deutschland sierung und Aufsichtskonvergenz innerhalb der EU. konstruktiv in die Diskussion einbringen. Im Vordergrund stehen zunächst die Maßnahmen des Aktionsplans des Rates vom 4. Dezember 2018, Konkrete Schritte: • Priorisierung von GW/TF-Themen im europäischen Rahmen. • Gemeinsam mit den europäischen Partnern kontinuierliche Überprüfung von Aufsichtsdivergenzen und bei Bedarf Einsatz auf EU-Ebene für den Abbau derselben. 22
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 11 Ausbau des internationalen Engagements Deutschlands auf Ebene der G7, G20, der UN sowie der Financial Action Task Force. Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland auf Deutschland durch intensive Mitarbeit in den vielfältige Weise aktiv für die Bekämpfung von Geld- verschiedenen Arbeitsgruppen und nicht zuletzt wäsche und Terrorismusfinanzierung ein, sowohl durch die Übernahme der ersten zweijährigen im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und Vize-Präsidentschaft der FATF seit Juli 2019. des Europarats als auch auf Ebene der G7 und der Gleichzeitig intensiviert die Bundesrepublik ihre G20. Den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung internationale Präsenz durch die Übernahme von unterstützt Deutschland daneben in der Counter Unterstützungsmitgliedschaften in Regionalorgani- ISIS Finance Group (CIFG) der Anti-IS-Koalition sationen der FATF und durch aktive Unterstützung und im Global Counter Terrorism Forum. In bilate- von einzelnen Ländern und technische Hilfe durch ralen Terrorismuskonsultationen mit seinen inter- die GIZ. nationalen Partnern spricht Deutschland das Thema Auch das „Kompetenzzentrum Geldwäsche“ des BKA Terrorismusfinanzierung ebenfalls an. wird - besonders bei EMPACT-Projekten und Veran- Deutschland ist zudem Gründungsmitglied der im staltungen der FATF mit polizeilichen Themenbezug Jahr 1989 gegründeten Financial Action Task Force, - vermehrt internationale Aufgaben wahrnehmen. dem internationalen Standardsetzer im Bereich der Darüber hinaus nimmt auch die FIU eine aktive Rolle Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinan- innerhalb der Egmont Group wahr, dem weltweiten zierung sowie der Proliferationsfinanzierung, der Zusammenschluss von derzeit 164 FIUs. Hierdurch seine Mitglieder nicht nur auf die Einhaltung der wird nicht nur die internationale Zusammenarbeit rechtlichen Vorgaben, sondern auch auf die effek- gestärkt, sondern auch ein international harmoni- tive Umsetzung derselben prüft und gegebenen- siertes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und falls sanktioniert. Sein Engagement dokumentiert Terrorismusfinanzierung unterstützt. Konkrete Schritte: • Aktives Engagement in internationalen Gremien sowie im Rahmen der FATF und ihrer Regionalorganisationen. • Aktives Engagement des BKA bei EMPACT Projekten. • Aktives Engagement der FIU in der Egmont Group. 23
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