Nationale Risikoanalyse und Terrorismusfi nanzierung 2018

 
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Strategie
Nationalegegen Geldwäsche
          Risikoanalyse
und Terrorismusfinanzierung
2018
Strategie gegen Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung

Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung
Inhaltsverzeichnis
1 Stärkung der Priorisierung, Ausbau der strukturellen Zusammenarbeit und
  Verbesserung der Koordination zwischen den beteiligten Akteuren mit dem Ziel
  eines ganzheitlichen Ansatzes.                                                    5

2 Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur Erhöhung der Effektivität bei der
  Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.                            7

3 Weiterentwicklung der Financial Intelligence-Strukturen, insbesondere durch
  Ausbau der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen
  Aufsichtsbehörden, FIU, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sowie
  Nachrichtendiensten.                                                              9

4 Intensivierung der risikobasierten Aufsicht im Finanzsektor sowie Verbesserung
  der Risikoorientierung der Verpflichteten.                                       11

5 Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern bei der geldwäscherechtlichen
  Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor sowie weitere Mobilisierung des
  Privatsektors und stärkere Unterstützung der Verpflichteten.                     12

6 Stärkung der Analyse, Aufsicht und Strafverfolgung bei den spezifischen
  Risiken durch neue Technologien. Gleichzeitig Erschließung und Nutzung
  digitaler, innovativer Technologien zur Bekämpfung von Geldwäsche und
  Terrorismusfinanzierung.                                                         15

7 Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine effektivere Strafverfolgung bei
  Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.                                          17

8 Verbesserte Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen durch
  Intensivierung nationaler und internationaler Zusammenarbeit.                    19

9 Finanzsanktionen: Verstärkung des Engagements bei internationaler
  Zusammenarbeit und nationaler Umsetzung.                                         20

10 Engagement Deutschlands für einen effektiven europäischen Rahmen zur
   unionsweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
   Stärkung und Konvergenz der Geldwäscheaufsicht in der EU, insbesondere im
   Bankenbereich.                                                                  22

11 Ausbau des internationalen Engagements Deutschlands auf Ebene der G7, G20,
  der UN sowie der Financial Action Task Force.                                    23
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
                                                                                      und Terrorismusfinanzierung

Die vorliegende Strategie zur Bekämpfung von Geld-          und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiter
wäsche und Terrorismusfinanzierung basiert wesent-          verbessert werden soll.
lich auf den in den supranationalen Risikoanalysen          Die Nationale Risikoanalyse, die Gesamtstrategie
der EU-Kommission und der Nationalen Risikoana-             und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen bilden
lyse (NRA) gewonnenen Erkenntnissen zu den spezi-           das Kernstück der nationalen, gesamtstaatlichen
fischen Risiken, die für Deutschland in den Bereichen       Risikoorientierung Deutschlands. Mit der einherge-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifi-            henden Stärkung des risikobasierten Ansatzes soll die
ziert wurden. Die Strategie skizziert kürzlich ange-        Robustheit des Systems zur Bekämpfung von Geld-
stoßene Maßnahmen und formuliert gleichzeitig               wäsche und Terrorismusfinanzierung weiter erhöht
konkrete, herausgehobene Einzelmaßnahmen, mit               werden.
denen das System zur Bekämpfung von Geldwäsche

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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1 Stärkung der Priorisierung, Ausbau
der strukturellen Zusammenarbeit und
Verbesserung der Koordination zwischen
den beteiligten Akteuren mit dem Ziel eines
ganzheitlichen Ansatzes.
Sowohl die Bundesregierung wie auch die Landes-              Privatsektor und Behörden entsprechende Formate
regierungen sehen die Gefahr, die vom Einbringen             zum Informationsaustausch zu schaffen. Um die
inkriminierter Gelder in den Wirtschaftskreis-               Zusammenarbeit und den Informationsaustausch
lauf ausgehen und unternehmen Anstrengungen,                 mit den in Ziffer 11 genannten internationalen
dies zu verhindern. Die Bekämpfung von Geldwä-               Gremien zu verbessern, hat das Auswärtige Amt
sche und Terrorismusfinanzierung ist eine multidis-          dem Bereich internationale Zusammenarbeit gegen
ziplinäre Aufgabe unter Beteiligung vieler staatli-          Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zusätz-
cher Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Für eine          liche Kapazitäten gewidmet. Darüber hinaus hat es
weitere Verstärkung der gesamtstaatlichen Risikoori-         seine Teilnahme an den Plenartagungen der Finan-
entierung ist es nötig, dass alle beteiligten Ministe-       cial Action Task Force (FATF) verstetigt.
rien und Behörden die Bekämpfung von Geldwäsche              Wesentlicher Baustein dieses Ansatzes ist die Etablie-
und Terrorismusfinanzierung noch klarer priorisieren         rung des „ressortübergreifenden Steuerungskreises
– innerhalb der eigenen Strukturen, im Austausch             zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfi-
miteinander und in den internationalen Gremien, die          nanzierung“ („RÜST GW/TF“), der Anfang Juni 2019
für die Behandlung dieser Themen einschlägig sind.           eingesetzt wurde und der künftig zweimal im Jahr
Mit der vorliegenden Strategie werden sowohl struk-          tagen wird.
turelle als auch inhaltliche Initiativen der betei-          Der Steuerungskreis ermöglicht hochrangige
ligten Häuser zusammengeführt und zwischen den               Abstimmungsprozesse auf horizontaler Ebene. Teil-
Häusern abgestimmt. Alle im Folgenden dargestellten          nehmerinnen und Teilnehmer sind die zuständigen
Schwerpunkte der Strategie sind deshalb Ausdruck             Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter aus den
einer stärkeren gesamtstaatlichen Priorisierung und          Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat,
der Forcierung des oben genannten multidiszipli-             für Wirtschaft und Energie, der Finanzen, der Justiz
nären, risikoorientierten Ansatzes.                          und für Verbraucherschutz und des Auswärtigen
Voraussetzung hierfür ist es, den bereits vielfältig         Amtes, die Präsidenten der Bundesanstalt für Finanz-
bestehenden Informationsaustausch in allen Berei-            dienstleistungsaufsicht, des Bundeskriminalamtes,
chen in dauerhafte, regelmäßige Strukturen und               des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundes-
Formate zu überführen, um die Koordination bei der           nachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes,
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinan-              der Leiter der Financial Intelligence Unit, der Gene-
zierung zu fördern.                                          ralbundesanwalt sowie ein Zentralbereichsleiter der
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung               Bundesbank. Mit der zweiten Sitzung wurden auch
Maßnahmen ergriffen, um sowohl auf Bundese-                  zwei Vertreter der Länder dauerhaft in den Steue-
bene, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen               rungskreis einbezogen. Seine Ergebnisse sollen bei

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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Bedarf auch in den Bundessicherheitsrat bzw. das            und Personal eingestellt. So hat beispielsweise das
Kabinett sowie ggf. in die Staats- bzw. Senatskanz-         Bundesministerium der Finanzen den Bereich für
leien der Länder eingebracht werden.                        die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-
Die Bundesregierung wird eine weitere Erhöhung              finanzierung umstrukturiert und erheblich vergrö-
der Ressourcen in den beteiligten Bundesministerien         ßert. Ähnliche Maßnahmen sind auch in anderen
und den nachgeordneten Bundesbehörden prüfen                Bundesministerien sowie den zuständigen Behörden
sowie bei den Aufsichts- und Strafverfolgungsbe-            ergriffen worden.
hörden der Länder anregen. In den letzten Monaten
wurden bereits in vielen Bereichen Stellen geschaffen

     Konkrete Schritte:

     •   Weitere Priorisierung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
     •   Strukturelle Verstetigung des Austauschs zwischen den beteiligten Behörden.
     •   Etablierung des Steuerungskreises (Juni 2019) als dauerhaftes Format auf
         Abteilungsleiterebene (Ministerien) bzw. Leitungsebene (Behörden) und Vertretern der
         Länder mit dem Ziel der Klärung von ressortübergreifenden Fragen und Koordinierung von
         Maßnahmen.
     •   Weiterer Aus- und Aufbau in den beteiligten Stellen angestrebt unter Beachtung der
         bestehenden haushaltsrechtlichen Vorbehalte.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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2 Risikobasierte Schwerpunktsetzung zur
Erhöhung der Effektivität bei der Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die EU-Kommission hat 2017 und 2019 bereits supra-           den Verpflichteten gegenüber zu kommunizieren,
nationale Analysen der mit Geldwäsche und Terroris-          damit diese ihr Risikoverständnis entsprechend
musfinanzierung sowie mit grenzüberschreitenden              ausbauen und verbessern können. Um dies sicherzu-
Aktivitäten verbundenen Risiken für den europäi-             stellen, werden in den zuständigen Behörden gegen-
schen Binnenmarkt und Vorschläge für einen umfas-            wärtig geeignete Strategien entwickelt.
senden Ansatz zur Bewältigung vorgelegt.                     Die zuständigen Behörden führen zudem eigene
Seit Dezember 2017 hat die Bundesregierung unter             Analysen durch, um ihr künftiges Handeln an den
Federführung des BMF eine umfassende Nationale               spezifischen Risiken innerhalb ihrer Zuständig-
Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geld-               keit auszurichten. So entwickelt beispielsweise die
wäsche und Terrorismusfinanzierung“ durchge-                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
führt, um bestehende sowie zukünftige Risiken zu             (BaFin) die risikobasierte Geldwäscheaufsicht stetig
erkennen und diese effektiv anzugehen. Die Natio-            weiter und berücksichtigt dabei die besonderen Risi-
nale Risikoanalyse (NRA) stuft die Geldwäschebe-             kosituationen der Verpflichteten in ihrem Zustän-
drohung für Deutschland vor dem Hintergrund der              digkeitsbereich. Hierfür hat die BaFin kürzlich Ihre
hohen wirtschaftlichen Attraktivität des Standorts,          2017 erstmalig durchgeführte Risikoanalyse für
der ökonomischen Vielschichtigkeit der deutschen             den Finanzsektor umfassend aktualisiert. Sie führt
Wirtschaft sowie der hohen Zahl anonymisierbarer             Prüfungen aufgrund der von ihr vorgenommenen
Transaktionen (z.B. durch die hohe Bargeldintensität)        Risikobewertung des Verpflichteten, die in regelmä-
auf der zweithöchsten Stufe einer fünfstufigen Skala         ßigen Abständen aktualisiert werden, durch.
der Weltbank ein.                                            Ein fortlaufender Austausch der BaFin mit der Euro-
Deutschlands Wirtschaft hat aufgrund ihrer vielen            päischen Zentralbank und anderen europäischen
starken Wirtschaftszweige (beispielsweise im Finanz-         Aufsichtsbehörden verbessert das Risikoverständnis
sektor sowie in den Bereichen Immobilien, Industrie          bei international tätigen Verpflichteten und opti-
und dort insb. im Mittelstand), der zentralen geogra-        miert die grenzüberschreitende Schlagkraft der
phischen Lage in Europa sowie der sicheren Inves-            Aufsicht. Zudem erarbeitet die BaFin in den Jahren
titionsbedingungen eine Vielzahl unterschiedlich             2019 und 2020 einen Besonderen Teil der Ausle-
gelagerter Risikofelder, die eine besondere Heraus-          gungs- und Anwendungshinweise für den Banken-
forderung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und              sektor und den Versicherungssektor, um den spezi-
Terrorismusfinanzierung darstellen.                          fischen Anforderungen in diesem Bereich Rechnung
Es ist deshalb wesentlich, die Ergebnisse der Suprana-       zu tragen.
tionalen sowie der Nationalen Risikoanalysen auch            Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der NRA
den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, sowie           hat die Financial Intelligence Unit (FIU) ein

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Eckpunktepapier zu Risikoschwerpunkten im                   Die Erkenntnisse aus der NRA fließen außerdem
Verdachtsmeldewesen erstellt, das dazu beiträgt,            bereits zum jetzigen Zeitpunkt ganz wesentlich in
eingehende Verdachtsmeldungen in der Bewer-                 die Regierungsarbeit ein. Die Bundesregierung hat
tungs- und Analysearbeit zu priorisieren. Die identi-       bereits im Rahmen der Umsetzung der Änderungs-
fizierten Risikoschwerpunkte werden fortlaufend auf         richtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie konkrete
ihre Gültigkeit, Fortentwicklung und Anpassung hin          Maßnahmen ergriffen, die den in der NRA identifi-
evaluiert, unter Einbeziehung von Strafverfolgungs-         zierten Herausforderungen begegnen.
behörden und unter Beteiligung der Verpflichteten.

     Konkrete Schritte:

     •   Kommunikationsstrategie zur Information der Verpflichteten über die NRA-Ergebnisse.
     •   Weiterentwicklung der risikobasierten Geldwäscheaufsicht und Intensivierung des
         Austauschs mit den Verpflichteten sowie Verstärkung der sektoralen Risikobewertungen.
     •   Überführung der Erkenntnisse aus der NRA in gesetzliche Maßnahmen zur Beseitigung
         identifizierter Gefahren.

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3 Weiterentwicklung der Financial
Intelligence-Strukturen, insbesondere
durch Ausbau der Zusammenarbeit und
des Informationsaustauschs zwischen
Aufsichtsbehörden, FIU, Strafverfolgungs- und
Polizeibehörden sowie Nachrichtendiensten.
Als Behörde, bei der alle Informationen des                 Ermittlungsverfahren. Hierdurch werden die
Verdachtsmeldewesens nach dem Geldwäschegesetz              Analysen von Finanzflüssen sowie die Sicherung von
zusammenlaufen, soll die FIU ihre wichtige Funktion         Vermögenswerten operativ gestärkt. Darüber hinaus
bei der Erkennung von Risikotrends und -mustern             koordinieren diese Organisationseinheiten als Zent-
und damit für die risikoorientierte Bekämpfung von          ralstelle die Abstimmung mit den Ländern.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter               Mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe
ausbauen.                                                   (GFG) von Polizei und Zollkriminalamt (ZKA) im BKA
Für eine effektive Zusammenarbeit mit den Aufsichts-        werden die gemeinsamen Ermittlungen gestärkt und
und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern,           strategische Projekte im Bereich der Geldwäsche-
aber auch mit den Verpflichteten nach dem Geldwä-           bekämpfung umgesetzt. Das „Kompetenzzentrum
schegesetz, wird die Bundesregierung den rechtli-           Geldwäsche“ des BKA ist zu taktischen und phäno-
chen Rahmen für die Arbeit der FIU kontinuierlich           menologischen Fragen der Geldwäsche auskunfts-
überprüfen und, wo nötig, anpassen. Der Bereich             fähig. Zudem entwickelt es neue Ermittlungstech-
der Financial Intelligence soll dafür künftig weiter        niken und transportiert diese in die Länder.
gestärkt werden. Seit der nationalen Umsetzung              Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zustän-
der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäsche-             digkeit die Arbeit der GFG weiter stärken und die
richtlinie wird die FIU daher beim automatisierten          Rahmenbedingungen fortlaufend verbessern.
polizeilichen Datenabgleich mit dem polizeilichen           Die systematische Auswertung und Analyse von
Informationsverbund auch über das Vorliegen von             Daten vergangener Jahre sollen zukünftig noch
Treffern im Bereich besonders geschützter Daten             stärker zum Erkennen von Mustern und Bedro-
informiert und hat Zugriff auf das Zentrale Staatsan-       hungsszenarien eingesetzt werden.
waltschaftliche Verfahrensregister erhalten.                Zentraler Baustein für einen institutionalisierten, vor
Deutschland verfügt im Bereich der Strafverfolgung          allem strategischen Informationsaustausch zwischen
sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene über leis-           den Verpflichteten des Privatsektors und Behörden
tungsfähige und spezialisierte Behörden zur Bekämp-         aus den Bereichen Prävention und Strafverfolgung
fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.            ist auf Bundesebene die partnerschaftlich ausgerich-
Im Bundeskriminalamt (BKA) unterstützen der                 tete Initiative „Anti Financial Crime Alliance“ (AFCA)
Wirtschaftsprüfdienst und die Verfahrensinteg-              unter dem Dach der FIU und unter aktiver Mitwir-
rierte Vermögensabschöpfung (VIVA) mit besonders            kung der BaFin, des BKA sowie von Verpflichteten
ausgebildetem Personal die durch das BKA betreuten          aus dem Bankensektor, die sich am 24. September

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2019 konstituiert hat. Zukünftig können unter dem        Ein verbesserter Informationsaustausch und Wissen-
Dach dieser Initiative sowohl themen- als auch           stransfer sowie eine bessere Abstimmung zu Abläufen
sektorbezogene Arbeitsgruppen eingerichtet werden.       und Inhalten zwischen den Beteiligten können zu
Die Einbeziehung von Verpflichteten und Länderver-       qualitativer Verbesserung der Kenntnisse aller Betei-
tretern aus dem Bereich des Nichtfinanzsektors ist       ligten über produkt- aber auch sektorspezifische
geplant.                                                 Risiken beitragen. Mit diesen Kenntnissen kann
Die AFCA orientiert sich am Vorbild anderer Staaten      beispielsweise die Qualität der Informationsmateri-
(u. a. GBR, AUS, NLD), die in der jüngeren Vergan-       alien zu Geldwäschetypologien verbessert oder die
genheit bereits institutionalisierte Partnerschaften     nationale Risikoanalyse weiterentwickelt werden.
zwischen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden         Diese Maßnahmen können zur qualitativen Verbes-
sowie Verpflichteten des Privatsektors, insbesondere     serung der Meldungen (v.a. im Finanzsektor) und
des Finanzmarktes, etabliert haben. Diese Initiativen    einem erhöhten Meldeaufkommen (v.a. im Nichtfi-
verfolgen trotz jeweils unterschiedlicher Ausgestal-     nanzsektor) beitragen.
tung allesamt das Ziel, den Informationsaustausch        Die Verstetigung und der Ausbau des bereits beste-
zwischen den Beteiligten zu verbessern und in ein        henden Austauschs zwischen den Polizeibehörden
regelmäßiges und dauerhaft angelegtes Format zu          der Länder und der FIU – etwa durch die Entsendung
überführen.                                              von Verbindungsbeamten der FIU zu den Landeskri-
                                                         minalämtern (LKÄ) – werden vorangetrieben.

     Konkrete Schritte:

     •   Stärkung der Bekämpfung der Geldwäsche durch effektive Zusammenarbeit der jeweils
         betroffenen Akteure.
     •   Erweiterung der Zugriffsrechte für die FIU auf Daten anderer Behörden im Zuge der
         nationalen Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie.
     •   Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verpflichteten und den zuständigen Stellen,
         etwa durch Nutzung einheitlicher elektronischer Formate.
     •   Einrichtung des automatisierten Abrufes personenbezogener Daten durch die
         Strafverfolgungsbehörden und des BfV bei der FIU gemäß § 32 Absatz 4 GwG.
     •   Einrichtung einer Möglichkeit zur sicheren, elektronischen Datenübermittlung durch
         die FIU zur effizienten, medienbruchfreien Weiterleitung der Analyseberichte an die
         Strafverfolgungsbehörden.
     •   Austausch mit dem Privatsektor in Form einer dauerhaft angelegten partnerschaftlichen
         Initiative (AFCA), sowohl themen- als auch sektorbezogen.
     •   Einbeziehung von Verpflichteten und Ländervertretern aus dem Aufsichtsbereich des
         Nichtfinanzsektors in die AFCA beabsichtigt.
     •   Ausbau der Kooperation zwischen der FIU und den Polizeibehörden der Länder etwa durch
         Entsendung von Verbindungsbeamten der FIU zu den LKÄ.

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4 Intensivierung der risikobasierten Aufsicht
im Finanzsektor sowie Verbesserung der
Risikoorientierung der Verpflichteten.

Der Finanzsektor ist besonders attraktiv für Geldwä-          risikobasierte Aufsichtstätigkeit – maßgeblich orien-
scheaktivitäten. Der kontinuierliche Anstieg einge-           tiert an den Ergebnissen der eigenen Risikoanalyse
hender Verdachtsmeldungen in den letzten Jahren               sowie der NRA – weiterführen (u.a. bei Korrespondenz-
(2018: 76.137) ist ein gutes Zeichen und Beleg für ein        bankbeziehungen und Finanztransfergeschäften).
funktionierendes Verdachtsmeldewesen im Finanz-               Im Rahmen der NRA wurde beispielsweise deutlich,
sektor. Gerade aufgrund des hohen Meldeaufkom-                dass die BaFin die ausländischen Zahlungsdienst-
mens ist es aber nötig, in diesem Bereich eine hohe           leister zur Benennung einer zentralen Kontaktstelle
Qualität der Verdachtsmeldungen sicherzustellen.              verpflichten sollte, sofern dies die konkrete Risikosi-
Die BaFin soll hierfür in Zusammenarbeit mit der FIU          tuation erfordert. Diese Anforderung wurde von der
und den Verpflichteten im Finanzsektor zur Verbes-            BaFin zwischenzeitlich umgesetzt.
serung der Effizienz der präventiven Überwachungs-            Diese zentralen Kontaktstellen liefern der BaFin
systeme beitragen. Hierzu haben BaFin und FIU                 nunmehr wichtige Kennzahlen (beispielsweise zu
kürzlich Grundsätze für die künftige Zusammenar-              Zahlungsvolumina und Anzahl der im Inland ausge-
beit festgelegt. Die BaFin baut deshalb die risikoba-         führten Zahlungsvorgänge). Mithilfe der von der
sierte Geldwäscheaufsicht weiter aus und wirkt auf            zentralen Kontaktstelle erhaltenen Angaben kann
eine stetige Verbesserung der Risikoorientierung und          die Aufsichtstätigkeit der BaFin in diesem Bereich
-kultur der unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflich-         künftig risikobasiert erfolgen.
teten hin.                                                    Zudem soll die zentrale Kontaktstelle fester
Die Bundesregierung wird in diesem Zusam-                     Ansprechpartner für die FIU und die Strafverfol-
menhang dafür Sorge tragen, dass der BaFin die                gungsbehörden sein. Die Anforderung wurde durch
nötigen Ressourcen auch zukünftig im angemes-                 die BaFin zu Beginn des Jahres 2019 gegenüber
senen Umfang zur Verfügung stehen, um ihre wach-              denjenigen Zahlungsdienstleistern in Deutschland
senden Aufgaben zu erfüllen. Die BaFin wird ihre              bekanntgegeben, die die Kriterien erfüllen.

     Konkrete Schritte:

     •   Erhöhung der Ressourcen bei der BaFin im Bereich Geldwäscheprävention.
     •   Weiterer Ausbau der Prüfungsdichte (insb. im Bereich der Versicherungen,
         Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanztransfergeschäft).
     •   Die BaFin wird die risikobasierte Geldwäscheaufsicht weiter ausbauen und dabei die
         besonderen Risikosituationen der einzelnen Verpflichteten (z.B. bei Korrespondenzbanken)
         berücksichtigen.

                                                         11
Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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5 Stärkung der Zusammenarbeit mit den
Ländern bei der geldwäscherechtlichen
Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor sowie
weitere Mobilisierung des Privatsektors und
stärkere Unterstützung der Verpflichteten.
Zur Stärkung des gesamtstaatlichen Ansatzes bei der           Hierbei spielt die FIU und ihre Koordinierung
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi-                  der Aufsichtsbehörden der Länder eine entschei-
nanzierung wird die strukturelle Zusammenarbeit               dende Rolle. Die Zusammenarbeit zwischen der
zwischen Bund und Ländern weiterentwickelt.                   FIU und den Aufsichtsbehörden der Länder wird
So wurde auf Initiative des BMF dieses Jahr ein regel-        hierzu weiter intensiviert. Die gegenseitige Vernet-
mäßiges Treffen der koordinierenden Stellen der               zung der Aufsichtsbehörden untereinander soll
Länderaufsichtsbehörden des Nicht-Finanzsektors               dadurch unterstützt werden, dass die FIU geeig-
ins Leben gerufen, das für den präventiven Bereich            nete Formate für einen „Best-Practice-Austausch“
die Etablierung einheitlicher Ansprechpartner in              anbietet und dadurch zur bundesweiten Weiterent-
den Ländern sowie eine Koordinierung und den                  wicklung der Prüfungspraxis beiträgt. Daneben stellt
strategischen Austausch der Bundesländer unter-               sie Analysen der eingehenden Verdachtsmeldungen
einander sicherstellen soll. Gleichzeitig sind die            sowie Erkenntnisse aus der internationalen und nati-
koordinierenden Stellen der Länder in den ressor-             onalen Zusammenarbeit z.B. mit ausländischen FIUs,
tübergreifenden Steuerungskreis (siehe 1.) einge-             BKA, Zoll oder Finanzverwaltung zur Verfügung.
bunden worden. Zukünftig soll das Treffen der koor-           Dies dient der Erstellung und Weiterentwicklung der
dinierenden Stellen mit der Bundesebene den bisher            sektor- und branchenspezifischen Risikoanalysen im
bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis ergänzen                 Nichtfinanzsektor und unterstützt die Länderauf-
und weiterentwickeln.                                         sichtsbehörden bei ihrer risikobasierten Aufsichtstä-
Im Nichtfinanzsektor (beispielsweise Juweliere,               tigkeit. Die Analysen der Verdachtsmeldungen und
KfZ-Handel, Immobilien, perspektivisch Aukti-                 die o.a. Erkenntnisse fließen zudem in die Typolo-
onshäuser) ist eine starke Risikoorientierung von             gie-Papiere ein und unterstützen so Verpflichtete
Verpflichteten und Aufsichtsbehörden unabdingbar.             bei der Wahrnehmung ihrer geldwäscherechtlichen
In den verschiedenen Wirtschaftsbereichen gibt es             Verpflichtungen.
unterschiedliche Risiken, auf die die Verpflichteten          Im Austausch mit Verpflichteten und Aufsichtsbe-
im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten zu reagieren           hörden wirkt die FIU auf schnelle, qualitativ hoch-
haben. Vielfältige Belege hierfür finden sich in den          wertige und umfassende Verdachtsmeldungen hin.
Ergebnissen der NRA. Für die Wirksamkeit des                  Bund und Länder streben gemeinsam an, die Bewer-
Präventionssystems ist die aktive Mitwirkung aller            tungsmöglichkeiten der Wirksamkeit aufsichtsrecht-
Verpflichteten bei der Meldung von Verdachtsfällen            licher Maßnahmen zu verbessern.
unverzichtbar und entscheidend. Die Verpflichteten            Zur Verbesserung der Prävention im Nichtfinanz-
im Nichtfinanzsektor müssen deshalb künftig noch              sektor sollte auch die wechselseitige Zusammenar-
stärker für die spezifischen Risikoprofile in ihren           beit von Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungs-
jeweiligen Branchen sensibilisiert werden.                    bzw. Finanzbehörden, einschließlich Zoll, verstärkt

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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werden. Beispielsweise sollten bei der Strafverfolgung        Im Rahmen der NRA wurde außerdem, ebenfalls
von Geldwäsche ggf. auch die Möglichkeit aufsichts-           durch Hinweise aus dem Aufsichtsbereich des Nicht-
rechtlicher Maßnahmen, einschließlich Bußgelder,              finanzsektors und der Strafverfolgung, bei Versteige-
u.a. bei fehlenden Compliance-Strukturen, im Blick            rungen ein erhöhtes Geldwäsche-Anfälligkeitsrisiko
behalten werden. Gleichzeitig sollten Strafverfol-            erkannt, soweit hohe Bargeldzahlungen betroffen
gungsbehörden gewonnene Erkenntnisse häufiger                 sind. Deshalb wurden auch hier Bargeldzahlungen
an die Aufsichtsbehörden zurückmelden. Gleiches               bei Versteigerungen durch die öffentliche Hand den
gilt für die Übermittlung relevanter Erkenntnisse aus         geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten unter-
der Finanz- und Zollverwaltung an die Aufsichtsbe-            worfen, ohne dass funktionierende Versteigerungs-
hörden im Nichtfinanzsektor.                                  verfahren hierdurch beeinträchtigt werden.
Auch internationale Leitlinien und Analysen tragen            Gerade diese Beispiele zeigen, dass auch die Expertise
dazu bei, dass die Verpflichteten und die Aufsichts-          der Länderaufsichten zur Verbesserung der Bekämp-
behörden ihren risikobasierten Ansatz verbes-                 fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
sern. Das Bewusstsein für internationale Standards            beiträgt. Für eine erfolgreiche Geldwäscheprävention
im Rahmen der Geldwäscheprävention soll weiter                in Deutschland ist eine partnerschaftliche Zusam-
gestärkt werden.                                              menarbeit zwischen Bund und Ländern unum-
Neben Anstrengungen zur Verbesserung des Infor-               gänglich. Dies betrifft den Vollzug, insbesondere bei
mationsaustausches zwischen Behörden und                      der Aufsicht im Nichtfinanzsektor, ebenso wie die
Verpflichteten sind auch gezielte gesetzgeberische            Gesetzgebungsarbeit, in die die Erfahrungen und
Maßnahmen in konkreten Risikobereichen ergriffen              Expertise der Länderaufsichtsbehörden frühzeitig
worden.                                                       einfließen sollen.
Auf Basis der Erkenntnisse aus der NRA, aus der               Aufgrund der strukturellen Stabilität des Rechts-
Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsbehörden                     systems und der Werthaltigkeit von Immobilien
sowie der Strafverfolgungs- und Finanzbehörden                in Deutschland ist der deutsche Immobiliensektor
sowie des Zolls wird der regulatorische Rahmen in             einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Ziel von Geld-
einem dauerhaften Prozess stetig überprüft und                wäscheaktivitäten zu sein. Mit der Umsetzung der
weiterentwickelt. Die Erkenntnisse fließen hierbei in         Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche-
konkrete Maßnahmen und Initiativen der Bundesre-              richtlinie wurden neben den bereits vorher geldwä-
gierung ein.                                                  scherechtlich erfassten Immobilienmaklern für Kauf
Beispielsweise ergaben sich bei den Arbeiten an der           und Verkauf von Immobilien auch die sogenannten
NRA mit Blick auf den Edelstein- und Edelmetall-              Mietmakler, die Geschäfte ab einer monatlichen Kalt-
handel Hinweise aus dem Bereich der Aufsicht über             miete oder – pacht in Höhe von 10.000 Euro vermit-
den Nichtfinanzsektor, dass diese Branche eine hohe           teln, aufgenommen.
Anfälligkeit für Geldwäsche besitzt. Insbesondere im          Um die bisher niedrige Zahl der Verdachtsmel-
Bereich des Goldhandels findet ein starker Bargeld-           dungen im Immobiliensektor zukünftig zu erhöhen,
verkehr knapp unterhalb der bisherigen Schwelle für           wurde außerdem - im Einklang mit den Erkennt-
Identifizierungspflichten von 10.000 Euro statt.              nissen der NRA - im Rahmen der Umsetzung der
Im Verfahren zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie            Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche-
zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde deshalb             richtlinie eine Regelung ergänzt, nach der auf Grund
der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwä-              einer Rechtsverordnung bestimmte Immobilien-
scherechtliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben,          transaktionen grundsätzlich eine Verdachtsmeldung
für den Bereich des Edelmetallhandels auf Bargeld-            auslösen. Damit wurden im Nichtfinanzsektor beste-
verkehr von mindestens 2.000 Euro abgesenkt.                  hende Hindernisse bei der Abgabe von Verdachtsmel-
                                                              dungen für die rechtsberatenden Berufen beseitigt.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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Konkrete Schritte:

•   Fortlaufende Evaluierung des Instruments des Länderkoordinators durch Bund und Länder.
•   Intensiverer Austausch der Länder sowie der Aufsichtsbehörden der Länder mit FIU zu
    Typologien und Risikoschwerpunkten.
•   Verbesserung der Risikoorientierung durch spezifischere Erkenntnisse über Typologien und
    neue Trends.
•   Aufnahme dieser Erkenntnisse in die NRA und die Risikoanalysen der Länder mit der Folge
    einer immer konkreteren risikobasierten Kontrolle.
•   Damit verbunden konkretere Hinweise für die Risikoanalyse der Verpflichteten und damit
    einhergehend eine Steigerung des Risikobewusstseins.
•   Austausch mit FIU und Strafverfolgungsbehörden weiter intensivieren.
•   Zurverfügungstellung von internationalen Standards und Leitlinien in Deutsch.
•   Gezielte gesetzgeberische Anpassungen in Risikobereichen (bspw. Immobilien, Edelmetalle,
    Versteigerungen).
•   Frühere Einbeziehung der Expertise der Länder für den Bereich des Nichtfinanzsektors im
    Gesetzgebungsverfahren.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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6 Stärkung der Analyse, Aufsicht und
Strafverfolgung bei den spezifischen Risiken
durch neue Technologien. Gleichzeitig
Erschließung und Nutzung digitaler,
innovativer Technologien zur Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Digitalisierung und die damit verbundenen neuen             Zusammenarbeit, durch die Nutzung entsprechender
Technologien führen zu neuen Herausforderungen              technischer Werkzeuge und durch die aktive Unter-
bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terro-                stützung von Bundes- und Länderpolizeien effektiv
rismusfinanzierung, insbesondere bei Diensten, die          entgegenzutreten.
Nutzern Anonymität ermöglichen. Deutschland                 Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene aktiv für
gewährleistet hier weiterhin eine effektive Aufsicht        eine Erfassung des Kryptohandels durch die Ände-
und sorgt dafür, dass Erkenntnisse der beteiligten          rungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Behörden übergreifend geteilt werden.                       eingesetzt. Im Rahmen der Umsetzung der Ände-
Die BaFin wird den technologischen Wandel im                rungsrichtlinie wurden im Einklang mit den EU-Vor-
Finanzsektor wachsam beobachten und hieraus                 gaben die geldwäscherechtlichen Pflichten auf die
resultierende Phänomene der Geldwäsche und der              Betreiber von Umtauschplattformen sowie auf
Terrorismusfinanzierung identifizieren und adres-           Wallet-Provider ausgedehnt. Die Entwicklungen im
sieren. Der BaFin sollen hierfür auch in Zukunft die        Bereich Kryptowährungen werden weiterhin beob-
nötigen Ressourcen in angemessenem Umfang zur               achtet. Der regulatorische Rahmen wird stetig über-
Verfügung stehen. Das BKA baut seine Kenntnisse             prüft und – soweit erforderlich – angepasst.
im Bereich „digitale Finanzermittlungen“ sowie zum          Digitalisierung und innovative Technologien bieten
Umgang mit „big data“ im Rahmen von Ermittlungs-            aber auch Chancen für die Bekämpfung von Geld-
verfahren – etwa bei der Analyse und Auswertung der         wäsche und Terrorismusfinanzierung, beispielsweise
Panama Papers oder anderer Leaks – kontinuierlich           beim Erkennen bestimmter Muster und beim Moni-
aus.                                                        toring, perspektivisch auch durch den Einsatz künst-
Geldwäscheverdächtiges Verhalten lässt sich auch im         licher Intelligenz. Die Bundesregierung befürwortet
digitalen Bereich, wenn auch bisher nicht in großem         die schnelle Entwicklung förderlicher Produkte
Umfang, beobachten. Kryptowährungen bzw. virtu-             und Tools, damit diese möglichst zeitnah – unter
elle Währungen können technisch auch zur Verschlei-         Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen -
erung von Geldquellen genutzt werden genutzt. Neue          durch beteiligte Behörden und die Verpflichteten
Herausforderungen können sich durch den angekün-            zur Anwendung kommen können. Für die Evaluie-
digten Aufbau von neuen Kryptowährungen großer              rung möglicher künftiger Anwendungsfelder digi-
Tech-Unternehmen (etwa Telegram oder Facebook)              taler Technologien hat die BaFin kürzlich eine behör-
stellen. Das Bundeskriminalamt plant dem durch              denübergreifende Arbeitsgruppe „Digitalisierung der
Kompetenzaufbau, insb. im Zuge der internationalen          Geldwäscheprävention“ gegründet.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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Konkrete Schritte:

•   Erfassung des Kryptohandels vom Geldwäschegesetz, stetige Überprüfung des
    regulatorischen Rahmens.
•   Prüfung des Regulierungsbedarfs von Kryptowährungen und virtuellen Währungen /
    Werten.
•   Zukünftig Nutzung innovativer Technologien zur Bekämpfung von GW/TF.
•   Stärkung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes zum Führen von „digitalen
    Finanzermittlungen“.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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7 Verbesserung der Rahmenbedingungen
für eine effektivere Strafverfolgung bei
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Eine effektive Verfolgung und Ahndung von Geld-               Die mit der Gesetzesreform geschaffenen Möglich-
wäsche, einschließlich der Sanktionierung der                 keiten zur Vermögensabschöpfung sollen mit
daran beteiligten Unternehmen, und die Abschöp-               weiter steigenden Zahlen vermögenssichernder
fung inkriminierten Vermögens tragen wesentlich               Maßnahmen in der Praxis noch stärker genutzt
zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere                werden. Neben der laufenden Qualifizierung
organisierter Kriminalität bei. Sie machen Straftaten         und Schulung wird deshalb auch geprüft, inwie-
weniger attraktiv, denn Gewinne werden den Tätern             weit bei Polizei und Justiz hierfür eine Erhöhung
entzogen. Gleichzeitig wird so verhindert, dass inkri-        der Ressourcen bei den für Finanzermittlungen
miniertes Vermögen zur Begehung weiterer Straf-               und Vermögenssicherungen zuständigen Stellen
taten eingesetzt wird.                                        notwendig ist.
Die Bundesregierung wird auch zukünftig die recht-            Die Bundesregierung strebt an, Finanzermitt-
lichen Rahmenbedingungen für eine effektive Straf-            lungen künftig verstärkt nach einem verfahrensin-
verfolgung bei Geldwäsche und Terrorismusfi-                  tegrierten Ansatz zu führen. Hierfür sollen geschulte
nanzierung gewährleisten, die rechtstatsächliche              Finanzexperten ausgewählte Ermittlungsverfahren
Entwicklung beobachten und, wo Anpassungsbedarf               begleiten, um im Zuge der Ermittlungen die Geld-
besteht, reagieren.                                           flüsse aufzudecken.
Insgesamt verfügt Deutschland seit der Reform der             In organisatorischer Hinsicht wird die Bundesregie-
strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in 2017                 rung sich dafür einsetzen, dass bei Fortbildungsver-
über einen deutlich verbesserten Rechtsrahmen. Die            anstaltungen für Strafverfolgungsbehörden noch
Neuregelung hat Abschöpfungslücken geschlossen.               stärker das Ziel einer effektiven Ermittlung von Sach-
So wurde die Einschränkung des Anwendungsbe-                  verhalten im Zusammenhang mit Geldwäsche und
reichs für die erweiterte Einziehung aufgehoben.              Terrorismusfinanzierung verfolgt wird. Besonders
Damit kann bei einer Verurteilung wegen einer                 komplexe Geldwäscheverfahren und Vermögensab-
Straftat auch Vermögen eingezogen werden, das                 schöpfungsmaßnahmen sollten bei spezialisierten
durch andere als die abgeurteilten Taten oder für             Stellen gebündelt und damit spezifischer Sachver-
sie erlangt worden ist. Für den Bereich des Terro-            stand konzentriert werden.
rismus und der organisierten Kriminalität hat die             Die GFG des Bundes soll bedarfsgerecht sowohl
Neuregelung darüber hinaus ein rechtliches Inst-              im Clearing als auch im Bereich der Strafverfol-
rument geschaffen, mit dem aus Straftaten herrüh-             gung personell gestärkt, fortlaufend mit den erfor-
rendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig                  derlichen Sachmitteln (u. a. IT-Analysetools) ausge-
vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen              stattet und inhaltlich fortentwickelt werden. Die
werden kann.                                                  Kapazitäten spezialisierter Servicedienststellen (wie

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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Wirtschaftsprüfdienst und VIVA) sollen proportional         Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Länder
erhöht werden.                                              hierbei finanziell.
Die Bundesregierung strebt an, die Grundlagen für           Zudem soll das seit zwei Jahren bestehende Transpa-
eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung von          renzregister zeitnah hinsichtlich der Suchmöglich-
Geldwäsche weiter zu stärken. Hierzu gehört auch die        keiten ausgebaut werden – etwa durch eine europä-
Anpassung des Straftatbestandes der Geldwäsche an           ische Vernetzung und, im Rahmen der nationalen
die Vorgaben der EU-Richtlinie über die strafrecht-         Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten
liche Bekämpfung der Geldwäsche, die insbesondere           Geldwäscherichtlinie durch die Suche nach wirt-
die Aufnahme weiterer Vortaten verlangt. Zudem              schaftlich Berechtigten einer Vereinigung oder einer
wird die geltende Regelung bei der bevorstehenden           Rechtsgestaltung.
Überarbeitung insbesondere unter dem Aspekt ihrer           Die Bundesregierung ist außerdem bestrebt, die
praktischen Handhabbarkeit sowie des Vortatenkata-          Statistiken im Bereich der Justiz, der Polizeibehörden
logs auf den Prüfstand zu stellen sein.                     und des Zolls weiter zu verbessern und an die Bedürf-
Die Ressourcen der Justizbehörden werden weiter             nisse der Geldwäschebekämpfung anzupassen.
erhöht. So wurde im Januar 2019 zwischen Bund und           Statistische Daten sind ein wichtiges Element zur
Ländern der Pakt für den Rechtsstaat geschlossen,           Unterstützung der Arbeit von Aufsichts- und Straf-
der neben anderen Maßnahmen eine personelle Stär-           verfolgungsbehörden, weil sie vielerlei Rückschlüsse
kung der Justiz vorsieht. Bis 2021 sollen 2.000 neue        auf regionale oder sektorale Risikoschwerpunkte
Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsan-        erlauben. Mithilfe der entsprechenden Erkenntnisse
wältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich nicht-rich-          aus den Statistiken können die Behörden gezielte
terlichem Personal) geschaffen und besetzt werden.          risikoorientierte Maßnahmen bei der Ermittlungs-
                                                            und Aufsichtstätigkeit einleiten.

     Konkrete Schritte:

     •   Überarbeitung des Straftatbestandes der Geldwäsche.
     •   Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen.
     •   Ausbau verfahrensintegrierter Finanzermittlungen.
     •   Bündelung von Zuständigkeiten und Konzentration von Fachwissen für
         Abschöpfungsmaßnahmen.
     •   Stärkung und Fortentwicklung der GFG des Bundes.
     •   Anpassung des Transparenzregisters im Hinblick auf die Möglichkeit der Recherche.
     •   Prüfung einer Verbesserung der Statistiken.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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8 Verbesserte Bekämpfung der Finanzierung
terroristischer Organisationen durch
Intensivierung nationaler und internationaler
Zusammenarbeit.

Für Deutschland hat die Bekämpfung des Terro-                 und dem Bund wurden bereits das sogenannte
rismus oberste Priorität. Ein relevanter Baustein sind        Gemeinsame Terrorismus Abwehrzentrum (GTAZ) in
hierbei die Verhinderung, Unterbindung und Sankti-            Berlin (für den Bereich des islamistisch motivierten
onierung von Finanzierungsaktivitäten.                        Terrorismus) und das Gemeinsame Extremismus-
Für eine effektive Bekämpfung von Terrorismus-                und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln (für
finanzierung sollen die zwischen Sicherheits- und             die sonstigen extremistischen und terroristischen
Aufsichtsbehörden bestehenden Strukturen zur FIU              Phänomenbereiche) eingerichtet. Vertreter der teil-
weiter ausgebaut und gestärkt werden, um so Trends,           nehmenden Behörden tauschen hier arbeitstäglich
Typologien und Bedrohungslagen frühzeitig zu                  aktuelle polizeiliche und nachrichtendienstliche
analysieren und gezielt zu adressieren.                       Erkenntnisse aus. Das Engagement im Rahmen der
Im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich der                GTAZ und des GETZ soll weiter ausgebaut werden.
Terrorismusfinanzierung wird u.a. durch die FATF              Auch der Bereich der Terrorismusfinanzierung ist
das Risiko des Missbrauchs von Non-Profit-Gesell-             hierbei relevant.
schaften (NPO) benannt. Zur besseren Einschätzung             Zur Verbesserung der internationalen Zusammenar-
der Relevanz von NPOs im Bereich der Bekämpfung               beit beim Kampf gegen Terrorismusfinanzierung hat
der Terrorismusfinanzierung im deutschen Kontext              das Auswärtige Amt diesem Thema zusätzliche Kapa-
arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer eigen-          zitäten gewidmet. Der internationalen Zusammen-
ständigen sektoralen Risikoanalyse mit Blick auf              arbeit bei diesem Thema dient auch die kontinuier-
diesen Themenbereich.                                         liche Finanzierung einschlägiger Projekte durch das
Zur Sicherstellung eines effizienten Informations-            Auswärtige Amt.
austausches zwischen den einzelnen Bundesländern

     Konkrete Schritte:

     •   Eigene sektorale Risikoanalyse für den Bereich NPOs.
     •   Weiterentwicklung von GTAZ und GETZ.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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9 Finanzsanktionen: Verstärkung
des Engagements bei internationaler
Zusammenarbeit und nationaler Umsetzung.

Der Bereich Finanzsanktionen unterliegt in der EU          Gleichzeitig werden auf nationaler Ebene mögliche
als Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspo-         Anpassungen im Bereich der behördlichen Zustän-
litik (GASP) anderen Regeln als der AML/CFT-Sektor.        digkeiten geprüft. Im Rahmen der Nationalen Risiko-
In der Regel wird die Umsetzung der VN-Finanzsank-         analyse ergaben sich Hinweise, dass die Zuständigkeit
tionen wie auch die Implementierung der EU-auto-           für die Kontrolle der Einhaltung von Finanzsankti-
nomen Maßnahmen (insbesondere Einfrieren von               onen nicht ausreichend abgegrenzt ist und dass in
Vermögensgegenständen) durch Verordnungen der              einzelnen Fällen ein Verfügungsverbot über eingefro-
EU unmittelbar bewirkt.                                    rene bewegliche (insbesondere Bargeld, Edelsteine,
Deutschland wird sein hohes internationales Engage-        Edelmetalle) und unbewegliche Vermögenswerte
ment, z.B. bei der Entwicklung wirksamer VN- und           (insbesondere Immobilien) nicht allen betroffenen
EU-Finanzsanktionen, in allen einschlägigen euro-          Behörden in gleichem Maße ausreichend bekannt
päischen und internationalen Gremien fortführen            ist. Zudem sind die Prozesse für die Erhebung und
und intensivieren. Auf nationaler Ebene wurden im          Zusammenführung von Informationen über einge-
Rahmen der Umsetzung der Änderungsrichtlinie               frorene wirtschaftliche Ressourcen (Immobilien oder
zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie die rechtlichen        bewegliche Wertgegenstände, die nicht dem persön-
Voraussetzungen für eine unverzügliche vorläufige          lichen Gebrauch dienen) und über eingefrorenes
Umsetzung von Finanzsanktionen des VN-Sicher-              Bargeld nicht konkret genug spezifiziert.
heitsrats und seiner Nebenorgane (Sanktionsaus-            Die Bundesregierung wird daher in einem ersten
schüsse) geschaffen. Auf diese Weise gewährleistet         Schritt die betroffenen Behörden für die Reichweite
Deutschland künftig die Effektivität der VN-Finanz-        der Rechtsvorschriften und mögliche Maßnahmen
sanktionen (auch) in der Phase bis zur Umsetzung           in diesem Problemkreis sensibilisieren und den
in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung.            Erfolg dieser Sensibilisierung überprüfen. Sollte sich
Bislang könnten die Betroffenen diese Zeitspanne           herausstellen, dass eine Sensibilisierung nicht ausrei-
zur Zweckvereitelung nutzen (Abziehen von Vermö-           chend ist, sollten unter Effektivitätsgesichtspunkten
genswerten); außerdem führt der „Schwebezustand“           weitere Maßnahmen erwogen werden. Hierzu
in dieser Phase zu Unsicherheiten für die Compli-          könnte zum Beispiel das Schaffen einer zentralen
ance von Einrichtungen und Unternehmen im                  Stelle gehören, welche bundesweit dafür zuständig
Finanzsektor.                                              ist, das Vermögen gelisteter Personen auch außerhalb
                                                           von Bankverbindungen zu erfassen.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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Konkrete Schritte:

•   Auf der Basis einer Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen wird die unverzügliche
    vorläufige Umsetzung von VN-Finanzsanktionen in der Phase bis zur Listung in einer
    unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung sichergestellt.
•   Im Bereich der behördlichen Zuständigkeiten wird geprüft, inwieweit diese klarer gefasst
    und gebündelt werden können.
•   Einfrieren von Barmitteln/hochwertigen Vermögenswerten bzw. Überwachung der
    Einhaltung des damit einhergehenden Verfügungsverbots sollte verbessert und ggf. zur
    Sicherung der Effektivität ergänzende Bestimmungen geschaffen werden.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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10 Engagement Deutschlands für einen
effektiven europäischen Rahmen zur
unionsweiten Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung. Stärkung und
Konvergenz der Geldwäscheaufsicht in der EU,
insbesondere im Bankenbereich.
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene stets          insbesondere die Verbesserung des Informationsaus-
aktiv für einen effektiven europäischen Rahmen zur         tausches und die Kooperation von Geldwäscheauf-
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi-               sichtsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten, sowie
nanzierung ein, um den europäischen Binnenmarkt            die Zusammenarbeit von Geldwäscheaufsichtsbe-
bestmöglich vor möglichen Gefahren zu schützen.            hörden, prudentiellen Aufsehern im Finanzbereich
Die Bundesregierung wird kontinuierlich über-              sowie Financial Intelligence Units.
prüfen, in welchen Bereichen eine Regulierung auf          Längerfristig werden auch eine Harmonisierung des
europäischer Ebene einen Mehrwert leisten kann,            Rechtsrahmens und der Bedarf einer EU-Aufsichts-
insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Harmoni-        behörde zu prüfen sein. Hier wird sich Deutschland
sierung und Aufsichtskonvergenz innerhalb der EU.          konstruktiv in die Diskussion einbringen.
Im Vordergrund stehen zunächst die Maßnahmen
des Aktionsplans des Rates vom 4. Dezember 2018,

     Konkrete Schritte:

     •   Priorisierung von GW/TF-Themen im europäischen Rahmen.
     •   Gemeinsam mit den europäischen Partnern kontinuierliche Überprüfung von
         Aufsichtsdivergenzen und bei Bedarf Einsatz auf EU-Ebene für den Abbau derselben.

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Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche
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11 Ausbau des internationalen Engagements
Deutschlands auf Ebene der G7, G20, der UN
sowie der Financial Action Task Force.

Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland auf        Deutschland durch intensive Mitarbeit in den
vielfältige Weise aktiv für die Bekämpfung von Geld-        verschiedenen Arbeitsgruppen und nicht zuletzt
wäsche und Terrorismusfinanzierung ein, sowohl              durch die Übernahme der ersten zweijährigen
im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und              Vize-Präsidentschaft der FATF seit Juli 2019.
des Europarats als auch auf Ebene der G7 und der            Gleichzeitig intensiviert die Bundesrepublik ihre
G20. Den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung                internationale Präsenz durch die Übernahme von
unterstützt Deutschland daneben in der Counter              Unterstützungsmitgliedschaften in Regionalorgani-
ISIS Finance Group (CIFG) der Anti-IS-Koalition             sationen der FATF und durch aktive Unterstützung
und im Global Counter Terrorism Forum. In bilate-           von einzelnen Ländern und technische Hilfe durch
ralen Terrorismuskonsultationen mit seinen inter-           die GIZ.
nationalen Partnern spricht Deutschland das Thema           Auch das „Kompetenzzentrum Geldwäsche“ des BKA
Terrorismusfinanzierung ebenfalls an.                       wird - besonders bei EMPACT-Projekten und Veran-
Deutschland ist zudem Gründungsmitglied der im              staltungen der FATF mit polizeilichen Themenbezug
Jahr 1989 gegründeten Financial Action Task Force,          - vermehrt internationale Aufgaben wahrnehmen.
dem internationalen Standardsetzer im Bereich der           Darüber hinaus nimmt auch die FIU eine aktive Rolle
Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinan-            innerhalb der Egmont Group wahr, dem weltweiten
zierung sowie der Proliferationsfinanzierung, der           Zusammenschluss von derzeit 164 FIUs. Hierdurch
seine Mitglieder nicht nur auf die Einhaltung der           wird nicht nur die internationale Zusammenarbeit
rechtlichen Vorgaben, sondern auch auf die effek-           gestärkt, sondern auch ein international harmoni-
tive Umsetzung derselben prüft und gegebenen-               siertes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und
falls sanktioniert. Sein Engagement dokumentiert            Terrorismusfinanzierung unterstützt.

     Konkrete Schritte:

     •   Aktives Engagement in internationalen Gremien sowie im Rahmen der FATF und ihrer
         Regionalorganisationen.
     •   Aktives Engagement des BKA bei EMPACT Projekten.
     •   Aktives Engagement der FIU in der Egmont Group.

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Impressum

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Stand
Dezember 2019

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