Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"

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Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes
               Gewerbegebiet „Wassergrund“

                                           Begründung

Planungsträger:                                Gemeinde Oppach
                                               August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach

Planverfasser:                                 Büro Neuland I Landschafts- und Freiraumplanung
                                               Regionalmanagement
                                               Lindenberger Straße 46b, 02736 Oppach
                                               Tel.: 035872/ 41910
                                               Fax: 035872/ 41911
                                               post@neuland-oppach.de
                                               www.neuland-oppach.de

                                     Entwurf, Stand Februar 2020
             Fassung zur Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
Inhaltsverzeichnis

1    Einleitung ............................................................................................................................... 3

     1.1 Lage und Größe des Plangebietes............................................................................................. 3
     1.2 Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung ................................................................................ 3
     1.3 Verfahren .................................................................................................................................. 4

2    Grundlagen der Planung ......................................................................................................... 5

     2.1 Planungsrechtliche und übergeordnete Vorgaben................................................................... 5
            2.1.1       Landesentwicklungs- und Regionalplanung .............................................................................. 5
            2.1.2       Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5
     2.2 Charakteristik des Plangebietes ................................................................................................ 7
            2.2.1       Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 7
            2.2.2       Nutzung und Bebauung ............................................................................................................. 8
            2.2.3       Verkehrs- und medientechnische Erschließung ........................................................................ 8
     2.3 Städtebauliches Konzept........................................................................................................... 8
            2.3.1       Städtebauliche und Grünplanung ............................................................................................. 8
            2.3.2       Verkehrs- und medientechnische Erschließung ...................................................................... 10
     2.4 Umweltschutzbelange ............................................................................................................ 11

3    Inhalte des Bebauungsplans – Planänderungen ..................................................................... 12

     3.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................... 12
            3.1.1       Überbaubare Grundstücksflächen .......................................................................................... 12
            3.1.2       Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ........... 13
     3.2 Flächenbilanz .......................................................................................................................... 14

Quellenverzeichnis ..................................................................................................................... 14
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                                               3

1     Einleitung
1.1    Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Oppach, südlich der Großen Kreisstadt Bautzen und gehört zum
Landkreis Görlitz. Das Gewerbegebiet „Wassergrund“ befindet sich an der westlichen Gemarkungs-
grenze von Oppach und grenzt unmittelbar an das Gewerbegebiet der Gemeinde Sohland/Spree.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,6 ha und umfasst die Flurstücke 1823/3, 1826/8, 1826/9
und teilweise 1826/5, 1826/10 sowie 1826/12 der Gemarkung Oppach (s. Kap. 2.2.1).

                                                           Plangebiet

Abb. 1: Lage des Plangebiets (Quelle Topo. Karte: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), 2020)

1.2    Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung
Die Gemeinde Oppach ist bestrebt, den ortsansässigen Unternehmen attraktive Voraussetzungen für
ihre Entwicklung zu bieten, um damit Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Aus diesem
Grund hat die Gemeinde Oppach bereits 2015 im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Oppach-Beiersdorf gewerbliche Bauflächen des Gewerbegebietes „Wassergrund“ neu dargestellt.
Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet
„Wassergrund“ aus dem Jahr 1992, welcher 2012 und 2018 bereits geändert wurde. Die damals ge-
troffenen Festsetzungen sollten die Standorterweiterung ortsansässiger Unternehmen ermöglichen.
Aktuell ist die Erweiterung des seit 2008 im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmens ATN Hölzel
GmbH, das mit ca. 250 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber der Gemeinde Oppach und eines der füh-
renden Unternehmen im Bereich Applikationstechnik und Anlagenbau ist, in der Planung vorange-
schritten. Aus dieser Planung ergibt sich ein erneuter Anpassungsbedarf bzw. eine Präzisierung des
Bebauungsplanes. Dafür ist eine 3. Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Die 3. Änderung umfasst im Wesentlichen die Veränderung der Lage der Gashochdruckleitung und der
damit verbundenen Leitungsrechte sowie die Anpassung der Baugrenzen an die Erfordernisse für die
Neuerrichtung von Produktions- und Verwaltungsgebäuden und die damit verbundenen Auswirkun-
gen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Alle Änderungen betreffen Flächen innerhalb der Geltungsbe-
reiche der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes.
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                             4

Die erneute Änderung ist erforderlich, um die Entwicklungsvorstellungen zu präzisieren und an die
Anforderungen unter städtebaulichen und wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten anzupassen.
Ziel der 3. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Er-
gänzung und Nutzungskonkretisierung der Gewerbeflächen östlich der Brunnenstraße im Gewerbege-
biet „Wassergrund“ der Gemeinde Oppach. Damit soll eine bauliche und wirtschaftlich tragfähige Ent-
wicklung des Gewerbegebietes im Allgemeinen und des Unternehmens ATN Hölzel GmbH im Beson-
deren ermöglicht und zukunftsfähig gesichert werden.

1.3       Verfahren
Am 30.01.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oppach die Aufstellung der 3. Änderung des Be-
bauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren be-
schlossen (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da die im § 13a
Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
      -    Es handelt sich um eine Planänderung im Sinne einer Nachverdichtung und Wiedernutzbarma-
           chung von Flächen (Optimierung der Bebauung von Grundstücken).
      -    Die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² wird nicht
           erreicht. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von maximal 0,8 für die Gewerbeflächen
           der 3. und 2. Änderung (alle Bebauungspläne in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen
           Zusammenhang) liegt die zulässige Grundfläche bei ca. 16.880 m².
      -    Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-
           keitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
           unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.
      -    Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter
           (Natura 2000-Gebiete) bestehen nicht.
Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird von der Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch § 4c BauGB (Überwachung
der erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB muss auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs.
3 BauGB nicht beachtet werden. Dennoch sollen mögliche Umweltbelange betrachtet und bei Relevanz
beschrieben und bewertet werden (s. Kap. 2.4).
Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden. Von
dieser Vereinfachung wird beim vorliegenden Bebauungsplan Gebrauch gemacht und die förmliche
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hinweis: Das Einfügen der Textlichen Festsetzungen sowie der Verfahrensvermerke auf dem Plando-
kument erfolgt erst zur Satzungsfassung. In der Entwurfsfassung werden die Textlichen Festsetzungen
separat ausgereicht.
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                               5

2     Grundlagen der Planung
2.1     Planungsrechtliche und übergeordnete Vorgaben
2.1.1    Landesentwicklungs- und Regionalplanung
Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) enthält Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumord-
nung, die bei der Planung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Für das Plangebiet relevant ist
G 2.2.2.1 (Die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll in allen
Teilräumen Sachsens vermindert werden. […]), Z 2.2.1.9 (Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu ver-
meiden.), G 2.3.1.1 (Die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine nachfrageorien-
tierte Entwicklung attraktiver Industrie- und Gewerbestandorte sollen geschaffen werden und zur An-
siedlung neuer sowie zur Erhaltung, Erweiterung oder Umstrukturierung bestehender Industrie- und
Gewerbebetriebe beitragen.) sowie G 2.3.1.2 (In den Gemeinden sollen bedarfsgerecht gewerbliche
Bauflächen zur Sicherung der Eigenentwicklung zur Verfügung gestellt werden. […]).
Der Regionalplan Region Oberlausitz-Niederschlesien (Erste Gesamtfortschreibung vom 04.02.2010)
enthält für das Plangebiet keine Ausweisungen. Dem Plan ist zu entnehmen, dass östlich des Plange-
bietes Teile des umliegenden Landschaftsschutzgebietes „Oberlausitzer Bergland“ als Vorbehaltsge-
biet Landschaftsbild/ Landschaftserleben ausgewiesen sind. Südliche Flächen im Plangebiet sind als
Vorbehaltsfläche Landwirtschaft und östliche Flächen als Regionaler Grünzug gekennzeichnet.
Der vorliegende Bebauungsplan ist mit den übergeordneten Vorgaben der Raumordnung vereinbar.

2.1.2    Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung
Die Gemeinde Oppach besitzt zusammen mit der Gemeinde Beiersdorf, mit der sie eine Verwaltungs-
gemeinschaft bildet, einen gültigen Flächennutzungsplan (in Kraft getreten am 10.12.2004). In diesem
ist das Gewerbegebiet „Wassergrund“ bereits als Gewerbestandort vorgesehen.
Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (genehmigt in der Fassung vom 18.02.2015),
wurden u.a. östlich und südlich des Plangebietes angrenzende Flächen, die als Ackerflächen genutzt
wurden, in Gewerbeflächen, deren Begrünung und in Erschließungsflächen umgewandelt. Zu diesem
Zweck wurden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ ausgegliedert und
Abstimmungen mit dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien durchgeführt, mit
dem Ziel, die Belastungen durch schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken
und trotzdem den Gewerbestandort durch eine Erweiterung zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern
bzw. neu zu schaffen.

Abb. 2: Auszug aus der 1. Änderung Flächennutzungsplan Oppach – Beiersdorf (Quelle: Gemeinde Oppach)
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                                       6

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wassergrund“
aus dem Jahr 1992. Eine 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde 21.09.2012 rechtskräftig, die 2. Än-
derung trat mit Veröffentlichung am 21.12.2018 in Kraft.

Abb. 3: Auszug aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ (Quelle: Gemeinde Oppach)

Abb. 4: Auszug aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ (Quelle: Gemeinde Oppach)
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                       7

2.2     Charakteristik des Plangebietes
2.2.1    Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse
Der Geltungsbereich der 3. Änderung hat eine Größe von 1,6 ha und umfasst die Flurstücke 1823/3,
1826/8 und 1826/9 sowie teilweise 1826/5, 1826/10 und 1826/12 der Gemarkung Oppach. Die Ab-
grenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Alle Flächen des Geltungsbereiches sind in Privatbesitz.

Abb. 5: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Quelle: RAPIS 01/2020)

Die Flurstücke der 3. Änderung umfassen nachfolgend dargestellte Flächen der Geltungsbereiche der
1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes und betreffen Gewerbeflächen (GE 2) und Ausgleichsflächen.

                     1. Änderung

                                                                3. Änderung

                                    2. Änderung

Abb. 6: Geltungsbereiche der drei Änderungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                            8

2.2.2    Nutzung und Bebauung
Das Flurstück 1826/8 wird mit dem angrenzenden Flurstück 1826/2 gewerblich durch die Firma ATN
Hölzel GmbH genutzt. Neben dem Firmensitz, der 2008 von Neugersdorf nach Oppach verlagert wurde,
befindet sich hier seit 2013 ein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude.
Auf dem Flurstück 1826/12 befinden sich teilweise Gebüschstrukturen aus einheimischen Gehölzen,
die der Eingrünung des bestehenden Gewerbegebietes dienen. Die verbleibenden Flurstücke 1826/9,
1826/10 und 1823/3 werden als Ackerflächen landwirtschaftlich genutzt.
Das Flurstück 1826/5 dient als Mitarbeiterparkplatz mit entsprechender Eingrünung (Wildhecken, Ra-
senflächen teilweise mit Einzelbäumen) in den Randbereichen.

2.2.3    Verkehrs- und medientechnische Erschließung
Seit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wassergrund“ gab es hinsichtlich der Verkehrserschlie-
ßung sowie der Medientechnik keine Veränderungen. Die dort beschriebene Bestandssituation ist da-
mit noch aktuell.
Demnach erfolgt die Haupterschließung über die vorhandene 6,5 m breite Brunnenstraße, die das be-
stehende Gewerbegebiet erschließt und die Anforderungen des LKW-Lieferverkehrs erfüllt. Die Brun-
nenstraße führt über die Sohlander Straße direkt zur Bundesstraße 98, welche in die Ortsmitte von
Oppach bzw. zur Bundesstraße 96 und im weiteren Verlauf zur Autobahn A 4 führt.
Im Plangebiet befindet sich eine Gashochdruckleitung (DN 200St DP16), die in Höhe des Kreisverkehrs
waagerecht von Westen nach Osten mittig in einem 4 m breiten Schutzstreifen verläuft.

2.3     Städtebauliches Konzept
2.3.1    Städtebauliche und Grünplanung
Die Firma ATN Hölzel GmbH beabsichtigt, ihr Firmengelände durch einen Neubaukomplex in südliche
Richtung zu erweitern. Geplant ist die Errichtung einer Produktionshalle (für Metallverarbeitung, Mon-
tage, Logistik und Materiallager) von ca. 5.350 m² sowie eines Verwaltungsgebäudes von etwa 600 m².
Nachfolgende Abbildungen zeigen den Grundriss sowie Schnitte durch die geplante Bebauung aus der
Vorentwurfsplanung.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung   9

Abb. 7: Vorentwurf Bauplanung (Quelle: Planungsbüro Domenica Schulz)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                          10

Die Größe und Anordnung der Gebäude richtet sich nach den produktionsbedingten Erfordernissen
und ist nicht an allen Stellen mit den Baugrenzen aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wasser-
grund“ kompatibel. Aus diesem Grund erfolgt in der 3. Änderung eine Anpassung der Baugrenzen. Die
Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt.
Im nördlichen Bereich (Flurstück 1826/9) muss die Baugrenze nach Norden verschoben werden, um
die Errichtung des Materiallagers zu ermöglichen. Die in diesem Bereich östlich angrenzende Aus-
gleichsmaßnahme wird davon nicht berührt. Allerdings ist die Realisierung der Begrünungsmaßnahme
aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wassergrund“ (Flurstück 1826/8) durch die Bebauung
nicht mehr in der geplanten Dimension möglich. Dafür muss an anderer Stelle Ausgleich geschaffen
werden.
Durch die Umverlegung der Gashochdruckleitung ändern sich die Flächen für Leitungsverlauf und -
rechte. Dabei hat die Dimensionierung des Schutzstreifens und die damit verbundenen Restriktionen
Auswirkungen auf den Verlauf der südlichen Baugrenze und die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen
M3 und M4.
In den gekennzeichneten Grünflächen innerhalb des Schutzstreifens kommt die Ausgleichsmaßnahme
M4 zur Anwendung, in den Grünflächen außerhalb die Ausgleichsmaßnahme M3 (s. Planzeichnung).

2.3.2   Verkehrs- und medientechnische Erschließung
Der Neubau ist über die Brunnenstraße und dessen Kreisverkehr erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über
die bestehende Zufahrt des vorhandenen Firmengeländes. Für die Feuerwehr ist eine teilweise Gebäu-
deumfahrung entlang der südlichen und östlichen Baugrenze vorgesehen.
Die Ver- und Entsorgung mit Medientechnik erfolgt entsprechend den Aussagen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Wassergrund“. Alle dort getroffenen Angaben, mit Ausnahme der Gasversorgung,
behalten ihre Gültigkeit. Für die geplanten Produktions- und Verwaltungsgebäude ist eine Verlegung
der Gashochdruckleitung nach Süden erforderlich, um eine Überbauung auf einem zusammenhängen-
den Baufeld zu ermöglichen.
Grundsätzlich gilt für die Gashochdruckleitung DN 200St DP16 ein Schutzstreifen von 4 m (d.h. beider-
seits 2 m), der von jeglicher Überbauung und von Baumpflanzungen freizuhalten ist. Es ergibt sich so-
mit zu Gebäuden und Baumpflanzungen ein Mindestabstand von >/= 2 m. Die Gashochdruckleitung
wird im Normalfall mit einer Überdeckung von 1 m verlegt. Daher können Wege, Straßen und Park-
plätze darüber errichtet werden, auch kleinwüchsige Sträucher, Rasen oder Ähnliches sind möglich.
Während des Baues der Gashochdruckleitung wird ein Arbeitsstreifen von 12 m benötigt. Dies dient
dem Schutz des Mutterbodens. Im Bereich des Arbeitsstreifens wird der Mutterboden abgetragen,
zwischengelagert und nach Abstimmung wiederaufgetragen oder weiter zwischengelagert.
Die baubedingte Inanspruchnahme des südlich angrenzenden Flurstücks 1823/4 für den Arbeitsstrei-
fen wurde mit dessen Eigentümer abgestimmt. Eine dauerhafte Nutzungsänderung ist damit nicht ver-
bunden. Die bestehende Grünfläche am südlichen Rand des Flurstücks 1826/12 befindet sich ebenfalls
im Arbeitsstreifen der Gashochdruckleitung. Die dort vorhandenen Gebüschstrukturen müssen für de-
ren Bau gerodet werden. Ein Ersatz muss durch Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Eine Abstimmung zwischen der ATN Hölzel GmbH und dem Medienträger (ENSO NETZ GmbH) ist be-
reits erfolgt und der vorgelegten Planung wurde seitens der ENSO Netz GmbH zugestimmt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                                   11

2.4       Umweltschutzbelange
Die Ziele des Umweltschutzes und alle fachlichen Grundlagen gelten entsprechend der Begründung
und des Umweltberichtes der 2. Änderung des Bebauungsplanes unverändert. Aufgrund der zeitlichen
Nähe der 2. und 3. Änderung haben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Die Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes gemäß der 2. Änderung behalten ebenfalls
weitgehend ihre Gültigkeit. Die durch die 3. Änderung betroffenen Umweltbelange sind lediglich die
Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt (Randgrünstreifen und Baum- bzw. Gehölzanpflanzun-
gen). Dies begründet sich in der geplanten Umverlegung der Gashochdruckleitung (und der damit ver-
bundenen Pflanzrestriktionen, s. Kap. 2.3.2) und der Verschiebung von Baugrenzen, was mit einer Ver-
änderung der Größen der Ausgleichsflächen verbunden ist.
Innerhalb des Geltungsbereiches verschieben sich daher die geplanten Ausgleichsmaßnahmen aus der
1. und 2. Änderung in Lage und Größe wie folgt:
Maßnahmen aus 1. Änderung des Bebauungsplanes:
      -    [1] Pflanzung Baum-Strauch-Hecke (886 m², Flurstück 1826/8 und 1826/10) – nur teilweise
           umgesetzt, Erhalt von ca. 114 m² und Flächenverfügbarkeit für Pflanzung auf ca. 235 m²
Maßnahmen aus 2. Änderung des Bebauungsplanes:
      -    [2] Bestandserhalt Gebüsch (196 m², Flurstück 1826/12) – Rodung wg. Gasleitungsverlegung
      -    [3] Anlage extensiv genutzte Frischwiese mit Einzelbaumgruppen (M2a und 2b) – Erweiterung
           auf o.g. Rodungsfläche (außerhalb Schutzstreifen Gasleitung) von 439 m² auf 610 m²
      -    [4] Pflanzung Baum-Strauch-Hecke (M3) – Reduzierung von 1.284 m² auf 1.133 m²
      -    [5] Pflanzung Bodendecker (M4, auf Versorgungsleitungen) – Erweiterung von 225 m² auf
           501 m²

Nachfolgende Tabelle zeigt die biotopbezogene Wertentwicklung im Geltungsbereich für die aus-
gleichsrelevanten Flächen. Dabei wird deutlich, dass allein mit der vorgesehenen Anpassung der Aus-
gleichsmaßnahmen im Plangebiet der geplante Eingriff nicht kompensiert werden kann.

Bestand                                               Planung
Biotoptyp             Ausgangs- Fläche    Wertein- Biotoptyp (nach Ein-         Plan-   Fläche   Wertein-
(vor Eingriff)          wert     in m²     heit    griff)                       wert     in m²    heit

[1] Sonstige He-                                      Sonstige Hecken
                         20        886      17.721                               21      114      2.385
cken (02.02.300)                                      (02.02.300)
[2] Gebüsch
                        22       196        4.318     Sonstige extensiv ge-
(02.01.000)
                                                      nutzte Frischwiese
[3] Sonstige exten-                                                              22      610      13.429
                                                      (06.02.210) (M2a und
siv genutzte Frisch-    22       439        9.650
                                                      2b)
wiese (06.02.210)
[4] Sonstige He-                                      Sonstige Hecken
                        20      1.284       25.674                               20     1.369     27.373
cken (02.02.300)                                      (02.02.300) (M3)
[5] Abstandsfläche
                                                      Abstandsfläche gestal-
gestaltet                8       225        1.799                                8       501      4.011
                                                      tet (11.03.900) (M4)
(11.03.900)
           Werteinheit Bestand gesamt:      59.162                 Werteinheit Planung gesamt:    47.197
                                 Biotopbezogene Wertentwicklung im Geltungsbereich gesamt: -11.965 WE
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                                    12

Folgende Option für eine Kompensation des Eingriffs auf Flächen im räumlichen Umfeld des Geltungs-
bereiches (Flurstück 1826/5, rund um den Mitarbeiterparkplatz) wurde geprüft (überschlägige Flä-
chenmessung).

Bestand                                               Planung
Biotoptyp            Ausgangs- Fläche     Wertein- Biotoptyp (nach Ein-          Plan-   Fläche   Wertein-
(vor Eingriff)         wert     in m²      heit    griff)                        wert     in m²    heit
Verkehrsbegleit-
grün ohne Gehölz-         3       327        981                                          327      7.194
bestand                                               Extensivwiese, artenrei-
Abstandsfläche ge-                                    che Wildblumenwiese         22
                         10       155       1.550                                         155      3.410
staltet (11.03.900)                                   (M7)
Abstandsfläche ge-
                         10       783       7.830                                         783      17.226
staltet (11.03.900)
            Werteinheit Bestand gesamt:     10.361                 Werteinheit Planung gesamt:     27.830
                               Biotopbezogene Wertentwicklung auf externen Flächen gesamt:        17.469 WE

Die grobe Bilanzierung zeigt, das mit der o.g. Ersatzmaßnahme M7 die Kompensation des Eingriffs er-
folgen könnte.

3     Inhalte des Bebauungsplans – Planänderungen
3.1     Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Die rechtskräftigen Festsetzungen der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Was-
sergrund“ in der Fassung der 1. Änderung vom 21.09.2012 und der Fassung der 2. Änderung vom
21.12.2018 gelten unverändert fort, soweit sie nicht durch Festsetzungen der 3. Änderung des Bebau-
ungsplanes ersetzt werden und außer Kraft treten.
Eine Veränderung ergibt sich ausschließlich für die überbaubaren Grundstücksflächen und die Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

3.1.1    Überbaubare Grundstücksflächen
Um den Erfordernissen für die Neuerrichtung der geplanten Produktions- und Verwaltungsgebäude
gerecht zu werden, ist eine Anpassung der Baugrenzen erforderlich.
Im nördlichen Bereich (Flurstück 1826/9) wird die Baugrenze nach Norden verschoben, um die Errich-
tung des Materiallagers zu ermöglichen. Die südliche Baugrenze wird an die sich durch die Umverle-
gung der Gashochdruckleitung verbundenen Restriktionen (von Bebauung freizuhaltende Schutzstrei-
fen) angepasst. Aus den bislang zwei getrennten Bauflächen entsteht eine zusammenhängende Fläche.
Die Baugrenze wird im „Planteil A – Zeichnerische Festsetzungen“ festgesetzt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                            13

3.1.2   Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Durch die Anpassung der Baugrenzen und die Umverlegung der Gashochdruckleitung (Restriktionen
für Schutzstreifen und Anlage Arbeitsstreifen, s. Kap. 2.3.2) werden die Flächengrößen der in der 2.
Änderung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen M2, M3 und M4 angepasst (inhaltlich unverändert).
Da allein dadurch der Eingriff nicht kompensiert werden kann, wird eine Extensivierung von Grünflä-
chen und damit eine Aufwertung von Begleitgrün im räumlichen Umfeld des Geltungsbereiches ange-
strebt. Dadurch kann nicht nur der Biotopwert der Flächen gesteigert, sondern auch ein Beitrag zur
biologischen Vielfalt geleistet werden. Daher wird die Maßnahme M7 als zusätzliche Maßnahme fest-
gesetzt.
M1      unverändert (s. 2. Änderung)
M2      2a – Im Bereich dieser Flächen (ca. 610 m²) ist eine extensiv genutzte Frischwiese herzustellen
        Die Mahd erfolgt 2-3-mal pro Jahr in regelmäßigen Abständen.
        2b – In den Randbereichen der Frischwiese sind Einzelbäume oder kleine Baumgruppen ent-
        sprechend Planzeichnung zu pflanzen.
        Qualität Bäume: 3x verpflanzt; 14-16 cm Stammumfang; alle neu gepflanzten Bäume erhalten
        eine Baumsicherung durch Dreibock
M3      Auf der Fläche (ca. 1.369 m²) ist eine Hecke, bestehend aus einer mehrreihigen, vielschichtigen
        artenreichen Strauchschicht, zu entwickeln sowie 2 Bäume je angefangene 150 m² und 40
        Sträucher je 100 m² zu pflanzen.
        Qualität Bäume: Hochstamm, mind. 2x verpflanzt, 14-16 cm Stammumfang; alle neu gepflanz-
        ten Bäume erhalten eine Baumsicherung durch Dreibock
        Qualität Sträucher: mind. 2x verpflanzt, wurzelnackt, Höhe 60-100 cm
M4      Die Grünflächen (gesamt ca. 501 m²) sind landschaftsgärtnerisch mit Bodendeckern, Gräsern
        oder Stauden zu begrünen, auf Dauer zu sichern und zu pflegen.
M5      unverändert (s. 2. Änderung)
M6      unverändert (s. 2. Änderung)
M7      Die drei Einzelflächen (Flurstück 1826/5) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.265 m² sind von
        einer intensiv genutzten Rasenfläche (regelmäßige Mahd) in eine extensiv genutzte artenrei-
        che Wildblumenwiese umzuwandeln. Die Mahd erfolgt max. 2-mal pro Jahr (i.d.R. im Juni und
        August) mit Abtransport des Mahdgutes.
        Qualität Saatgut: regionale Saatgutmischung Nr. 8 (RSM Regio 8 gemäß FLL)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung                           14

3.2       Flächenbilanz
Die Flächenbilanz stellt eine Übersicht der geplanten Flächennutzung im Geltungsbereich dar.

 Art der Nutzung                                                           Fläche      Anteil

 Gewerbeflächen (GRZ 0,8)                                             12.084 m²         76 %
      max. überbaubare Fläche bei GRZ 0,8                              9.667 m²

 Grünflächen, davon                                                    3.870 m²
   Private Grünflächen                                                  11 m²           24 %
   Flächen zur Entwicklung von Natur/ Landschaft                       3.859 m²

 Geltungsbereich gesamt                                               15.954 m²        100 %

Quellenverzeichnis
      -    iDA – interdisziplinäres Datenportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
           und Geologie (LfULG) und des Freistaates Sachsen unter https://www.umwelt.sachsen.de/um-
           welt/infosysteme/ida/
      -    Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013)
      -    Raumplanungsinformationssystem (RAPIS) des Freistaats Sachsen unter https://rz.ipm-
           gis.de/rapis2/client/
      -    Regionalplan Region Oberlausitz-Niederschlesien – Erste Gesamtfortschreibung vom
           04.02.2010
      -    TU Berlin – Institut für Landschafts- und Umweltplanung im Auftrag des Sächsischen Ministe-
           riums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL, 2003/2009): Handlungsempfehlungen zur Be-
           wertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Dresden.
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