Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund"
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3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ Begründung Planungsträger: Gemeinde Oppach August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach Planverfasser: Büro Neuland I Landschafts- und Freiraumplanung Regionalmanagement Lindenberger Straße 46b, 02736 Oppach Tel.: 035872/ 41910 Fax: 035872/ 41911 post@neuland-oppach.de www.neuland-oppach.de Entwurf, Stand Februar 2020 Fassung zur Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................................... 3 1.1 Lage und Größe des Plangebietes............................................................................................. 3 1.2 Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung ................................................................................ 3 1.3 Verfahren .................................................................................................................................. 4 2 Grundlagen der Planung ......................................................................................................... 5 2.1 Planungsrechtliche und übergeordnete Vorgaben................................................................... 5 2.1.1 Landesentwicklungs- und Regionalplanung .............................................................................. 5 2.1.2 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 2.2 Charakteristik des Plangebietes ................................................................................................ 7 2.2.1 Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 7 2.2.2 Nutzung und Bebauung ............................................................................................................. 8 2.2.3 Verkehrs- und medientechnische Erschließung ........................................................................ 8 2.3 Städtebauliches Konzept........................................................................................................... 8 2.3.1 Städtebauliche und Grünplanung ............................................................................................. 8 2.3.2 Verkehrs- und medientechnische Erschließung ...................................................................... 10 2.4 Umweltschutzbelange ............................................................................................................ 11 3 Inhalte des Bebauungsplans – Planänderungen ..................................................................... 12 3.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................... 12 3.1.1 Überbaubare Grundstücksflächen .......................................................................................... 12 3.1.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ........... 13 3.2 Flächenbilanz .......................................................................................................................... 14 Quellenverzeichnis ..................................................................................................................... 14
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 3 1 Einleitung 1.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Oppach, südlich der Großen Kreisstadt Bautzen und gehört zum Landkreis Görlitz. Das Gewerbegebiet „Wassergrund“ befindet sich an der westlichen Gemarkungs- grenze von Oppach und grenzt unmittelbar an das Gewerbegebiet der Gemeinde Sohland/Spree. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,6 ha und umfasst die Flurstücke 1823/3, 1826/8, 1826/9 und teilweise 1826/5, 1826/10 sowie 1826/12 der Gemarkung Oppach (s. Kap. 2.2.1). Plangebiet Abb. 1: Lage des Plangebiets (Quelle Topo. Karte: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), 2020) 1.2 Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Die Gemeinde Oppach ist bestrebt, den ortsansässigen Unternehmen attraktive Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu bieten, um damit Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Oppach bereits 2015 im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Oppach-Beiersdorf gewerbliche Bauflächen des Gewerbegebietes „Wassergrund“ neu dargestellt. Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Wassergrund“ aus dem Jahr 1992, welcher 2012 und 2018 bereits geändert wurde. Die damals ge- troffenen Festsetzungen sollten die Standorterweiterung ortsansässiger Unternehmen ermöglichen. Aktuell ist die Erweiterung des seit 2008 im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmens ATN Hölzel GmbH, das mit ca. 250 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber der Gemeinde Oppach und eines der füh- renden Unternehmen im Bereich Applikationstechnik und Anlagenbau ist, in der Planung vorange- schritten. Aus dieser Planung ergibt sich ein erneuter Anpassungsbedarf bzw. eine Präzisierung des Bebauungsplanes. Dafür ist eine 3. Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die 3. Änderung umfasst im Wesentlichen die Veränderung der Lage der Gashochdruckleitung und der damit verbundenen Leitungsrechte sowie die Anpassung der Baugrenzen an die Erfordernisse für die Neuerrichtung von Produktions- und Verwaltungsgebäuden und die damit verbundenen Auswirkun- gen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Alle Änderungen betreffen Flächen innerhalb der Geltungsbe- reiche der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 4 Die erneute Änderung ist erforderlich, um die Entwicklungsvorstellungen zu präzisieren und an die Anforderungen unter städtebaulichen und wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten anzupassen. Ziel der 3. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Er- gänzung und Nutzungskonkretisierung der Gewerbeflächen östlich der Brunnenstraße im Gewerbege- biet „Wassergrund“ der Gemeinde Oppach. Damit soll eine bauliche und wirtschaftlich tragfähige Ent- wicklung des Gewerbegebietes im Allgemeinen und des Unternehmens ATN Hölzel GmbH im Beson- deren ermöglicht und zukunftsfähig gesichert werden. 1.3 Verfahren Am 30.01.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oppach die Aufstellung der 3. Änderung des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren be- schlossen (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da die im § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Planänderung im Sinne einer Nachverdichtung und Wiedernutzbarma- chung von Flächen (Optimierung der Bebauung von Grundstücken). - Die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² wird nicht erreicht. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von maximal 0,8 für die Gewerbeflächen der 3. und 2. Änderung (alle Bebauungspläne in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang) liegt die zulässige Grundfläche bei ca. 16.880 m². - Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet. - Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) bestehen nicht. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfach- ten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird von der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch § 4c BauGB (Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB muss auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB nicht beachtet werden. Dennoch sollen mögliche Umweltbelange betrachtet und bei Relevanz beschrieben und bewertet werden (s. Kap. 2.4). Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden. Von dieser Vereinfachung wird beim vorliegenden Bebauungsplan Gebrauch gemacht und die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hinweis: Das Einfügen der Textlichen Festsetzungen sowie der Verfahrensvermerke auf dem Plando- kument erfolgt erst zur Satzungsfassung. In der Entwurfsfassung werden die Textlichen Festsetzungen separat ausgereicht.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 5 2 Grundlagen der Planung 2.1 Planungsrechtliche und übergeordnete Vorgaben 2.1.1 Landesentwicklungs- und Regionalplanung Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) enthält Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumord- nung, die bei der Planung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Für das Plangebiet relevant ist G 2.2.2.1 (Die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll in allen Teilräumen Sachsens vermindert werden. […]), Z 2.2.1.9 (Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu ver- meiden.), G 2.3.1.1 (Die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine nachfrageorien- tierte Entwicklung attraktiver Industrie- und Gewerbestandorte sollen geschaffen werden und zur An- siedlung neuer sowie zur Erhaltung, Erweiterung oder Umstrukturierung bestehender Industrie- und Gewerbebetriebe beitragen.) sowie G 2.3.1.2 (In den Gemeinden sollen bedarfsgerecht gewerbliche Bauflächen zur Sicherung der Eigenentwicklung zur Verfügung gestellt werden. […]). Der Regionalplan Region Oberlausitz-Niederschlesien (Erste Gesamtfortschreibung vom 04.02.2010) enthält für das Plangebiet keine Ausweisungen. Dem Plan ist zu entnehmen, dass östlich des Plange- bietes Teile des umliegenden Landschaftsschutzgebietes „Oberlausitzer Bergland“ als Vorbehaltsge- biet Landschaftsbild/ Landschaftserleben ausgewiesen sind. Südliche Flächen im Plangebiet sind als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft und östliche Flächen als Regionaler Grünzug gekennzeichnet. Der vorliegende Bebauungsplan ist mit den übergeordneten Vorgaben der Raumordnung vereinbar. 2.1.2 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung Die Gemeinde Oppach besitzt zusammen mit der Gemeinde Beiersdorf, mit der sie eine Verwaltungs- gemeinschaft bildet, einen gültigen Flächennutzungsplan (in Kraft getreten am 10.12.2004). In diesem ist das Gewerbegebiet „Wassergrund“ bereits als Gewerbestandort vorgesehen. Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (genehmigt in der Fassung vom 18.02.2015), wurden u.a. östlich und südlich des Plangebietes angrenzende Flächen, die als Ackerflächen genutzt wurden, in Gewerbeflächen, deren Begrünung und in Erschließungsflächen umgewandelt. Zu diesem Zweck wurden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ ausgegliedert und Abstimmungen mit dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien durchgeführt, mit dem Ziel, die Belastungen durch schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken und trotzdem den Gewerbestandort durch eine Erweiterung zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern bzw. neu zu schaffen. Abb. 2: Auszug aus der 1. Änderung Flächennutzungsplan Oppach – Beiersdorf (Quelle: Gemeinde Oppach)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 6 Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wassergrund“ aus dem Jahr 1992. Eine 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde 21.09.2012 rechtskräftig, die 2. Än- derung trat mit Veröffentlichung am 21.12.2018 in Kraft. Abb. 3: Auszug aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ (Quelle: Gemeinde Oppach) Abb. 4: Auszug aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ (Quelle: Gemeinde Oppach)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 7 2.2 Charakteristik des Plangebietes 2.2.1 Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse Der Geltungsbereich der 3. Änderung hat eine Größe von 1,6 ha und umfasst die Flurstücke 1823/3, 1826/8 und 1826/9 sowie teilweise 1826/5, 1826/10 und 1826/12 der Gemarkung Oppach. Die Ab- grenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Alle Flächen des Geltungsbereiches sind in Privatbesitz. Abb. 5: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Quelle: RAPIS 01/2020) Die Flurstücke der 3. Änderung umfassen nachfolgend dargestellte Flächen der Geltungsbereiche der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes und betreffen Gewerbeflächen (GE 2) und Ausgleichsflächen. 1. Änderung 3. Änderung 2. Änderung Abb. 6: Geltungsbereiche der drei Änderungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 8 2.2.2 Nutzung und Bebauung Das Flurstück 1826/8 wird mit dem angrenzenden Flurstück 1826/2 gewerblich durch die Firma ATN Hölzel GmbH genutzt. Neben dem Firmensitz, der 2008 von Neugersdorf nach Oppach verlagert wurde, befindet sich hier seit 2013 ein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude. Auf dem Flurstück 1826/12 befinden sich teilweise Gebüschstrukturen aus einheimischen Gehölzen, die der Eingrünung des bestehenden Gewerbegebietes dienen. Die verbleibenden Flurstücke 1826/9, 1826/10 und 1823/3 werden als Ackerflächen landwirtschaftlich genutzt. Das Flurstück 1826/5 dient als Mitarbeiterparkplatz mit entsprechender Eingrünung (Wildhecken, Ra- senflächen teilweise mit Einzelbäumen) in den Randbereichen. 2.2.3 Verkehrs- und medientechnische Erschließung Seit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wassergrund“ gab es hinsichtlich der Verkehrserschlie- ßung sowie der Medientechnik keine Veränderungen. Die dort beschriebene Bestandssituation ist da- mit noch aktuell. Demnach erfolgt die Haupterschließung über die vorhandene 6,5 m breite Brunnenstraße, die das be- stehende Gewerbegebiet erschließt und die Anforderungen des LKW-Lieferverkehrs erfüllt. Die Brun- nenstraße führt über die Sohlander Straße direkt zur Bundesstraße 98, welche in die Ortsmitte von Oppach bzw. zur Bundesstraße 96 und im weiteren Verlauf zur Autobahn A 4 führt. Im Plangebiet befindet sich eine Gashochdruckleitung (DN 200St DP16), die in Höhe des Kreisverkehrs waagerecht von Westen nach Osten mittig in einem 4 m breiten Schutzstreifen verläuft. 2.3 Städtebauliches Konzept 2.3.1 Städtebauliche und Grünplanung Die Firma ATN Hölzel GmbH beabsichtigt, ihr Firmengelände durch einen Neubaukomplex in südliche Richtung zu erweitern. Geplant ist die Errichtung einer Produktionshalle (für Metallverarbeitung, Mon- tage, Logistik und Materiallager) von ca. 5.350 m² sowie eines Verwaltungsgebäudes von etwa 600 m². Nachfolgende Abbildungen zeigen den Grundriss sowie Schnitte durch die geplante Bebauung aus der Vorentwurfsplanung.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 9 Abb. 7: Vorentwurf Bauplanung (Quelle: Planungsbüro Domenica Schulz)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 10 Die Größe und Anordnung der Gebäude richtet sich nach den produktionsbedingten Erfordernissen und ist nicht an allen Stellen mit den Baugrenzen aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wasser- grund“ kompatibel. Aus diesem Grund erfolgt in der 3. Änderung eine Anpassung der Baugrenzen. Die Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Im nördlichen Bereich (Flurstück 1826/9) muss die Baugrenze nach Norden verschoben werden, um die Errichtung des Materiallagers zu ermöglichen. Die in diesem Bereich östlich angrenzende Aus- gleichsmaßnahme wird davon nicht berührt. Allerdings ist die Realisierung der Begrünungsmaßnahme aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wassergrund“ (Flurstück 1826/8) durch die Bebauung nicht mehr in der geplanten Dimension möglich. Dafür muss an anderer Stelle Ausgleich geschaffen werden. Durch die Umverlegung der Gashochdruckleitung ändern sich die Flächen für Leitungsverlauf und - rechte. Dabei hat die Dimensionierung des Schutzstreifens und die damit verbundenen Restriktionen Auswirkungen auf den Verlauf der südlichen Baugrenze und die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen M3 und M4. In den gekennzeichneten Grünflächen innerhalb des Schutzstreifens kommt die Ausgleichsmaßnahme M4 zur Anwendung, in den Grünflächen außerhalb die Ausgleichsmaßnahme M3 (s. Planzeichnung). 2.3.2 Verkehrs- und medientechnische Erschließung Der Neubau ist über die Brunnenstraße und dessen Kreisverkehr erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt des vorhandenen Firmengeländes. Für die Feuerwehr ist eine teilweise Gebäu- deumfahrung entlang der südlichen und östlichen Baugrenze vorgesehen. Die Ver- und Entsorgung mit Medientechnik erfolgt entsprechend den Aussagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wassergrund“. Alle dort getroffenen Angaben, mit Ausnahme der Gasversorgung, behalten ihre Gültigkeit. Für die geplanten Produktions- und Verwaltungsgebäude ist eine Verlegung der Gashochdruckleitung nach Süden erforderlich, um eine Überbauung auf einem zusammenhängen- den Baufeld zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt für die Gashochdruckleitung DN 200St DP16 ein Schutzstreifen von 4 m (d.h. beider- seits 2 m), der von jeglicher Überbauung und von Baumpflanzungen freizuhalten ist. Es ergibt sich so- mit zu Gebäuden und Baumpflanzungen ein Mindestabstand von >/= 2 m. Die Gashochdruckleitung wird im Normalfall mit einer Überdeckung von 1 m verlegt. Daher können Wege, Straßen und Park- plätze darüber errichtet werden, auch kleinwüchsige Sträucher, Rasen oder Ähnliches sind möglich. Während des Baues der Gashochdruckleitung wird ein Arbeitsstreifen von 12 m benötigt. Dies dient dem Schutz des Mutterbodens. Im Bereich des Arbeitsstreifens wird der Mutterboden abgetragen, zwischengelagert und nach Abstimmung wiederaufgetragen oder weiter zwischengelagert. Die baubedingte Inanspruchnahme des südlich angrenzenden Flurstücks 1823/4 für den Arbeitsstrei- fen wurde mit dessen Eigentümer abgestimmt. Eine dauerhafte Nutzungsänderung ist damit nicht ver- bunden. Die bestehende Grünfläche am südlichen Rand des Flurstücks 1826/12 befindet sich ebenfalls im Arbeitsstreifen der Gashochdruckleitung. Die dort vorhandenen Gebüschstrukturen müssen für de- ren Bau gerodet werden. Ein Ersatz muss durch Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Eine Abstimmung zwischen der ATN Hölzel GmbH und dem Medienträger (ENSO NETZ GmbH) ist be- reits erfolgt und der vorgelegten Planung wurde seitens der ENSO Netz GmbH zugestimmt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 11 2.4 Umweltschutzbelange Die Ziele des Umweltschutzes und alle fachlichen Grundlagen gelten entsprechend der Begründung und des Umweltberichtes der 2. Änderung des Bebauungsplanes unverändert. Aufgrund der zeitlichen Nähe der 2. und 3. Änderung haben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes gemäß der 2. Änderung behalten ebenfalls weitgehend ihre Gültigkeit. Die durch die 3. Änderung betroffenen Umweltbelange sind lediglich die Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt (Randgrünstreifen und Baum- bzw. Gehölzanpflanzun- gen). Dies begründet sich in der geplanten Umverlegung der Gashochdruckleitung (und der damit ver- bundenen Pflanzrestriktionen, s. Kap. 2.3.2) und der Verschiebung von Baugrenzen, was mit einer Ver- änderung der Größen der Ausgleichsflächen verbunden ist. Innerhalb des Geltungsbereiches verschieben sich daher die geplanten Ausgleichsmaßnahmen aus der 1. und 2. Änderung in Lage und Größe wie folgt: Maßnahmen aus 1. Änderung des Bebauungsplanes: - [1] Pflanzung Baum-Strauch-Hecke (886 m², Flurstück 1826/8 und 1826/10) – nur teilweise umgesetzt, Erhalt von ca. 114 m² und Flächenverfügbarkeit für Pflanzung auf ca. 235 m² Maßnahmen aus 2. Änderung des Bebauungsplanes: - [2] Bestandserhalt Gebüsch (196 m², Flurstück 1826/12) – Rodung wg. Gasleitungsverlegung - [3] Anlage extensiv genutzte Frischwiese mit Einzelbaumgruppen (M2a und 2b) – Erweiterung auf o.g. Rodungsfläche (außerhalb Schutzstreifen Gasleitung) von 439 m² auf 610 m² - [4] Pflanzung Baum-Strauch-Hecke (M3) – Reduzierung von 1.284 m² auf 1.133 m² - [5] Pflanzung Bodendecker (M4, auf Versorgungsleitungen) – Erweiterung von 225 m² auf 501 m² Nachfolgende Tabelle zeigt die biotopbezogene Wertentwicklung im Geltungsbereich für die aus- gleichsrelevanten Flächen. Dabei wird deutlich, dass allein mit der vorgesehenen Anpassung der Aus- gleichsmaßnahmen im Plangebiet der geplante Eingriff nicht kompensiert werden kann. Bestand Planung Biotoptyp Ausgangs- Fläche Wertein- Biotoptyp (nach Ein- Plan- Fläche Wertein- (vor Eingriff) wert in m² heit griff) wert in m² heit [1] Sonstige He- Sonstige Hecken 20 886 17.721 21 114 2.385 cken (02.02.300) (02.02.300) [2] Gebüsch 22 196 4.318 Sonstige extensiv ge- (02.01.000) nutzte Frischwiese [3] Sonstige exten- 22 610 13.429 (06.02.210) (M2a und siv genutzte Frisch- 22 439 9.650 2b) wiese (06.02.210) [4] Sonstige He- Sonstige Hecken 20 1.284 25.674 20 1.369 27.373 cken (02.02.300) (02.02.300) (M3) [5] Abstandsfläche Abstandsfläche gestal- gestaltet 8 225 1.799 8 501 4.011 tet (11.03.900) (M4) (11.03.900) Werteinheit Bestand gesamt: 59.162 Werteinheit Planung gesamt: 47.197 Biotopbezogene Wertentwicklung im Geltungsbereich gesamt: -11.965 WE
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 12 Folgende Option für eine Kompensation des Eingriffs auf Flächen im räumlichen Umfeld des Geltungs- bereiches (Flurstück 1826/5, rund um den Mitarbeiterparkplatz) wurde geprüft (überschlägige Flä- chenmessung). Bestand Planung Biotoptyp Ausgangs- Fläche Wertein- Biotoptyp (nach Ein- Plan- Fläche Wertein- (vor Eingriff) wert in m² heit griff) wert in m² heit Verkehrsbegleit- grün ohne Gehölz- 3 327 981 327 7.194 bestand Extensivwiese, artenrei- Abstandsfläche ge- che Wildblumenwiese 22 10 155 1.550 155 3.410 staltet (11.03.900) (M7) Abstandsfläche ge- 10 783 7.830 783 17.226 staltet (11.03.900) Werteinheit Bestand gesamt: 10.361 Werteinheit Planung gesamt: 27.830 Biotopbezogene Wertentwicklung auf externen Flächen gesamt: 17.469 WE Die grobe Bilanzierung zeigt, das mit der o.g. Ersatzmaßnahme M7 die Kompensation des Eingriffs er- folgen könnte. 3 Inhalte des Bebauungsplans – Planänderungen 3.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen Die rechtskräftigen Festsetzungen der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Was- sergrund“ in der Fassung der 1. Änderung vom 21.09.2012 und der Fassung der 2. Änderung vom 21.12.2018 gelten unverändert fort, soweit sie nicht durch Festsetzungen der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes ersetzt werden und außer Kraft treten. Eine Veränderung ergibt sich ausschließlich für die überbaubaren Grundstücksflächen und die Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. 3.1.1 Überbaubare Grundstücksflächen Um den Erfordernissen für die Neuerrichtung der geplanten Produktions- und Verwaltungsgebäude gerecht zu werden, ist eine Anpassung der Baugrenzen erforderlich. Im nördlichen Bereich (Flurstück 1826/9) wird die Baugrenze nach Norden verschoben, um die Errich- tung des Materiallagers zu ermöglichen. Die südliche Baugrenze wird an die sich durch die Umverle- gung der Gashochdruckleitung verbundenen Restriktionen (von Bebauung freizuhaltende Schutzstrei- fen) angepasst. Aus den bislang zwei getrennten Bauflächen entsteht eine zusammenhängende Fläche. Die Baugrenze wird im „Planteil A – Zeichnerische Festsetzungen“ festgesetzt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 13 3.1.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Durch die Anpassung der Baugrenzen und die Umverlegung der Gashochdruckleitung (Restriktionen für Schutzstreifen und Anlage Arbeitsstreifen, s. Kap. 2.3.2) werden die Flächengrößen der in der 2. Änderung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen M2, M3 und M4 angepasst (inhaltlich unverändert). Da allein dadurch der Eingriff nicht kompensiert werden kann, wird eine Extensivierung von Grünflä- chen und damit eine Aufwertung von Begleitgrün im räumlichen Umfeld des Geltungsbereiches ange- strebt. Dadurch kann nicht nur der Biotopwert der Flächen gesteigert, sondern auch ein Beitrag zur biologischen Vielfalt geleistet werden. Daher wird die Maßnahme M7 als zusätzliche Maßnahme fest- gesetzt. M1 unverändert (s. 2. Änderung) M2 2a – Im Bereich dieser Flächen (ca. 610 m²) ist eine extensiv genutzte Frischwiese herzustellen Die Mahd erfolgt 2-3-mal pro Jahr in regelmäßigen Abständen. 2b – In den Randbereichen der Frischwiese sind Einzelbäume oder kleine Baumgruppen ent- sprechend Planzeichnung zu pflanzen. Qualität Bäume: 3x verpflanzt; 14-16 cm Stammumfang; alle neu gepflanzten Bäume erhalten eine Baumsicherung durch Dreibock M3 Auf der Fläche (ca. 1.369 m²) ist eine Hecke, bestehend aus einer mehrreihigen, vielschichtigen artenreichen Strauchschicht, zu entwickeln sowie 2 Bäume je angefangene 150 m² und 40 Sträucher je 100 m² zu pflanzen. Qualität Bäume: Hochstamm, mind. 2x verpflanzt, 14-16 cm Stammumfang; alle neu gepflanz- ten Bäume erhalten eine Baumsicherung durch Dreibock Qualität Sträucher: mind. 2x verpflanzt, wurzelnackt, Höhe 60-100 cm M4 Die Grünflächen (gesamt ca. 501 m²) sind landschaftsgärtnerisch mit Bodendeckern, Gräsern oder Stauden zu begrünen, auf Dauer zu sichern und zu pflegen. M5 unverändert (s. 2. Änderung) M6 unverändert (s. 2. Änderung) M7 Die drei Einzelflächen (Flurstück 1826/5) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.265 m² sind von einer intensiv genutzten Rasenfläche (regelmäßige Mahd) in eine extensiv genutzte artenrei- che Wildblumenwiese umzuwandeln. Die Mahd erfolgt max. 2-mal pro Jahr (i.d.R. im Juni und August) mit Abtransport des Mahdgutes. Qualität Saatgut: regionale Saatgutmischung Nr. 8 (RSM Regio 8 gemäß FLL)
3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ – Begründung 14 3.2 Flächenbilanz Die Flächenbilanz stellt eine Übersicht der geplanten Flächennutzung im Geltungsbereich dar. Art der Nutzung Fläche Anteil Gewerbeflächen (GRZ 0,8) 12.084 m² 76 % max. überbaubare Fläche bei GRZ 0,8 9.667 m² Grünflächen, davon 3.870 m² Private Grünflächen 11 m² 24 % Flächen zur Entwicklung von Natur/ Landschaft 3.859 m² Geltungsbereich gesamt 15.954 m² 100 % Quellenverzeichnis - iDA – interdisziplinäres Datenportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und des Freistaates Sachsen unter https://www.umwelt.sachsen.de/um- welt/infosysteme/ida/ - Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) - Raumplanungsinformationssystem (RAPIS) des Freistaats Sachsen unter https://rz.ipm- gis.de/rapis2/client/ - Regionalplan Region Oberlausitz-Niederschlesien – Erste Gesamtfortschreibung vom 04.02.2010 - TU Berlin – Institut für Landschafts- und Umweltplanung im Auftrag des Sächsischen Ministe- riums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL, 2003/2009): Handlungsempfehlungen zur Be- wertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Dresden.
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