Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen
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Nummer 08 • KW 09 • Dienstag, 01.03.2022 Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt „Zähringerstadt“ / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert. Seit dem 01. Januar 2022 darf die Stadt Bräunlingen die Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“ führen. Seit kurzem sind auch die neuen Ortstafeln mit dem Zusatz aufgestellt. Die alten Ortstafeln werden im Sommer zu Gunsten der Bürgerstiftung Bräunlingen versteigert. Für die neuen Ortstafeln entstanden der Kommune keine Kosten, da der Landkreis als Straßenbauträger und Stadtrat Dr. Peter Ebnet die Kosten übernommen haben. Die Bezeich- nung „Zähringerstadt“ soll auf die besondere Geschichte der Stadt Bräunlingen durch die Zähringer und den noch heute existierenden Bund der Zähringerstädte abzielen. Bräunlingen reiht sich somit offiziell in die Reihe der bekannten Zähringerstädte wie Villingen-Schwenningen, Freiburg i.Br. oder Bern und Rheinfelden in der Schweiz ein und gehört damit zu 23 Kommunen in Baden-Württemberg, die diese Zusatzbezeichnung führen dürfen. Die Bezeichnung „Zähringerstadt“ findet sich ab sofort, ersichtlich für alle Bürger in Bräunlingen sowie für alle Besucher, Gäste und Durchreisende auf den neuen Ortsschildern der Kernstadt wieder. Nach der virtuellen Über- gabe der Urkunden an Bürgermeister Micha Bächle durch Innenminister Thomas Strobel im Dezember konnten die Schilder für die Kreis- und Landstraßen über den Landkreis beschafft werden. Die übrigen Schilder sponserte Stadtrat Dr. Peter Ebnet, der auch den Antrag im Gemeinderat zur Zusatzbezeichnung gestellt hatte. Insgesamt wurden acht Schilder ausgetauscht. Ein besonderes Highlight für alle Briilinger und jene die sich mit der Stadt verbunden fühlen wird es im Laufe des Jahres noch seitens der Bürgerstiftung geben. Es ist in Planung, dass die „alten“ Ortsschilder im Rahmen einer Versteigerung erworben werden können. Der gesamte Erlös hieraus kommt der Bürgerstiftung Bräunlingen zu- gute. Bürgermeister Micha Bächle, der Vorsitzender der Bürgerstiftung und Bürgermeister a.D. Jürgen Guse, Hauptamts- leiter Jürgen Bertsche und Sponsor Dr. Peter Ebnet nahmen die neuen Schilder gemeinsam in Augenschein. Kerstin Hauger
NOTRUF-NUMMERN SOCIAL MEDIA Unfall-Überfall/Polizei 110 facebook.com/braeunlingen Polizeirevier Donaueschingen 0771 837830 instagram.com/stadt.braeunlingen Erste Hilfe/Rettungsdienst 112 Feuer 112 Deutsches-Rotes-Kreuz/Krankentransport Umwelttelefon 19222 0771 9291505 RUND UM DEN MÜLL Störungen Aktuelle Abfuhrtermine Stromversorgung (ESB) 07702 4392-20 Gasversorgung (ESB) 07702 4392-30 Bräunlingen (Kernstadt) Wasserversorgung Restmüll (2-wöchentl. Leerung) Mi., 02.03. während üblicher Dienstzeit 0771 89863614 Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus) Mi., 02.03. außerhalb Dienstzeit 0172 7629027 Altpapier Do., 03.03. ÄRZTLICHER NOTDIENST Bräunlingen (Stadtteile). Altpapier Do., 03.03. Ärztlicher Notdienst Restmüll (4-wöchentl.Leerung) Mo., 07.03. Nachts/Wochenende 116 117 Biomüll (1-wöchentl. Leerung) Mo., 07.03. Zahnarztnotdienst (an Wochenenden) 0180 3222555-65 Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2021 zu entnehmen Klinikum der Stadt VS 07721 93-0 oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter. Klinikum Donaueschingen 0771 880 Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll 07721 913-7555 Telefonseelsorge (kostenfrei) 0800 1110111 E-Mail: abfall@lrasbk.de Internet: www.lrasbk.de Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 Giftnotrufzentrale 0761 19240 BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE Dienstag, 01.03.2022: ÖFFNUNGSZEITEN Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 17 88 Dieselstr. 1, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. Rathaus Bräunlingen Brigach-Apotheke Tel.: 07721 - 2 40 44 Montag 9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 Uhr Marbacher Str. 21, 78086 Brigachtal (Kirchdorf) Dienstag und Donnerstag 9 – 12 Uhr Eschach-Apotheke Tel.: 07728 - 8 43 Mittwoch 7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr Steigstr. 3, 78078 Niedereschach Freitag 9 – 13 Uhr Mittwoch, 02.03.2022: Amt für Tourismus, Kultur und Sport Bahnhof-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 62 10 Mo 9-12 & 14-17 Uhr, Di 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr Hauptstr. 38, 78647 Trossingen Do 9-12 Uhr, Fr 9-13 Uhr Schwarzwald-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 61 33 Niedere Str. 52, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Ortschaftsverwaltung Döggingen Donnerstag, 03.03.2022: Montag – Mittwoch, Freitag 10 – 12 Uhr Staufen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 50 88 Donnerstag 17 – 19 Uhr Dauchinger Str. 20, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Freitag, 04.03.2022: Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 01.11. bis 14.03. Apotheke Unterkirnach Tel.: 07721 - 5 39 70 Samstag 10 – 13 Uhr Villinger Str. 2, 78089 Unterkirnach Rieten-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 3 71 18 Öffnungszeiten Bücherei Rietenstr. 52, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Montag und Mittwoch15.30 – 19 Uhr, Samstag 09 – 12 Uhr Samstag, 05.03.2022: Salinen-Apotheke Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 79 59 Bahnhofstr. 4, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. WICHTIGE TELEFONNUMMERN Vita Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 99 07 70 Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen) Rathaus Bräunlingen 0771 603-0 Sonntag, 06.03.2022: E-Mail info@braeunlingen.de Alleen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 8 32 50 Amt für Tourismus, Kultur und Sport 0771 61900 Alleenstr. 29, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) E-Mail touristinfo@braeunlingen.de Kur-Apotheke St.Georg Tel.: 07726 - 3 25 Ortschaftsverwaltung Döggingen 07707 265 Friedrichstr. 7 A, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. E-Mail: ov-doeggingen@braeunlingen.de Montag, 07.03.2022: Revierleiter Johannis-Apotheke Tel.: 07726 - 3 66 Oberes Revier, Herr Merz 0172 1416337 Salzstr. 2, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. Unteres Revier, Herr Ekert 07736 8807 V&S Apotheke in der Klinikstraße Tel.: 07721 - 29 67 70 Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen 07651 9722338 Klinikstr. 3, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen) Gesprächskreis für Trauernde 0771 8989431 Dienstag, 08.03.2022: Hospizbewegung 07721 4088735 Berthold-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 51 55 Caritasverband 0771 83228-0 Romäusring 23, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57 Stadt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 61 83 Rund um die Uhr 0771 5510 Löhrstr. 5, 78647 Trossingen Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe Mittwoch, 09.03.2022: Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30 Apotheke im Culinara Tel.: 07720 - 9 99 98 35 Telefon 0771 89774242 Pflegenotruf 0174 6938608 Austr. 18, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Einhorn-Apotheke Blumberg Tel.: 07702 - 47 98 00 Winklerstr. 5, 78176 Blumberg Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: info@braeunlingen.de, Internet: www. braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: amtsblatt@braeunlingen.de * Verantwortlich für „Was sonst noch in- teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: info@commega.com * Verantwortlich für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich www.braeunlingen.de Seite
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen 2021 BRÄUNLINGER WOCHENMARKT Beschluss: and einstimmig Der nächste Wochenmarkt findet am A bst Übertragung der Haushaltsermächtigungen von 2021 nach 2022 Mittwoch, 02. März 2022 1,5m lten Beschluss: von 8 – 12 Uhr ha einstimmig in der Dekan-Metz-Straße statt. Gesamtfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Beschluss: einstimmig RATHAUS AKTUELL *HINWEIS Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtsanierung Öffentliche Ausschreibung 2/2022 Die Stadt Bräunlingen schreibt auf Grundlage der VOB öffentlich Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und aus. Stadtsanierung findet am Donnerstag, 3. März 2022 um 19:00 Uhr Messeinrichtungen am RÜB in Bräunlingen und Döggingen im kleinen Saal der Stadthalle Bräunlingen statt. Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung von Bräunlingen sowie der • Nachrüstung von 2 Entlastungsbauwerken mit Stadtteile recht herzlich eingeladen. schwimmenden Tauchwänden Falls es die Corona-Situation nicht zulässt, kann die Sitzung durch • Umfassende Erneuerung der Elektro- und Messtechnik Entscheidung des Bürgermeisters auch als Videokonferenz am RÜB Döggingen sowie EMSR - Nachrüstung am durchgeführt werden. Eine Übertragung für die Öffentlichkeit RÜB Niederwiesen und am RÜ Wieselbrunnen würde dann trotzdem in der Stadthalle erfolgen. • Aufschaltung der Anlagen auf ein Prozessleitsystem Der Bürgermeister: Micha Bächle Tagesordnung Die Ausschreibung wird digital per E-Mail im -.pdf- Format und zusätzlichem GAEB-Format versendet. Die 1. Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung Ausschreibungsunterlagen können bei der Stadtverwaltung vom 13.01.2022 Bräunlingen per E-Mail info@braeunlingen.de ab dem 02.03.2022 2. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines angefordert werden. Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 645/1, Gemarkung Bräunlingen Eine Elektronische Submission / Vergabe ist noch nicht möglich. 3. Beratung und Beschlussfassung zum Gewerbebau mit Das Angebot muss daher zum Eröffnungstermin im ausgedruckten Wohneinheit, Flst.Nr. 2502/18, Gemarkung Bräunlingen Papierformat mit eindeutiger Kennzeichnung im Rathaus der 4. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Stadt Bräunlingen vorliegen. Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport, Flst.Nr. 2578, Gemarkung Döggingen 5. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Gaube in Eröffnungstermin: 18.03.2022 - 11:00 Uhr bestehendes Wohnhaus, Flst.Nr. 110, Gemarkung Döggingen Ausführungsfristen: 01.06.2022 – 01.11.2022 6. Informationen der Verwaltung *HINWEIS Zuschlags- und Bindefrist: bis 15.04.2022 Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung. Technische Nachfragen / Auskünfte zum LV: Ing. Büro Kaiser, 78166 Donaueschingen, Tel: 0771 3466, E-Mail: ck@ibckgmbh.de Informationen der Stadtverwaltung Bräunlingen In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Bräunlingen Sicherheitsleistung: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der am 17.02.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Bruttoauftragssumme Gewährleistungsbürgschaft 3% der Öffentlicher Teil Schlussrechnungssumme 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Kirchle III“ im Vergabeprüfstelle: Landratsamt SBK, Am Hoptbühl 2, beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 78048 Villingen-Schwenningen Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage und Beschluss zur zweiten Offenlage Beschluss: gez. Micha Bächle, Bürgermeister einstimmig Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite
Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen Monate nach Inanspruchnahme der Flächen beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - untere Flurbereinigungsbe-hörde - gestellt Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis –untere werden. Flurbereinigungsbehörde- informiert: Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Im Flurbereinigungsverfahren Bräunlingen-Bruggen wurde durch - untere Flurbereinigungsbehörde - nach Anhörung des Vorstands der Vorläufige Anordnung vom 18.02.2022 zur Bereitstellung von Flächen Teilnehmergemeinschaft. für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftli-chen Anlagen Besitz Als Berechnungsgrundlage wird für die bei der und Nutzung der Grundstücksflächen entzogen. Grundstücksinanspruchnahme vorhandenen Kulturen (Aufwuchs) der aktuelle „Schätzrahmen für die Ermittlung von Schäden an landwirt- Die Anordnung mit Begründung und die Besitzregelungskarte schaftlichen Kulturen“ des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg, sind auf der Internetseite www.braeunlingen.de öffentlich bekannt bestimmt. Sofern der Schätzrahmen für einzelne Kulturen keine gemacht und liegen zur Einsichtnahme für die Be-teiligten im Werte enthält, wird der Wert unter Beiziehung von Sachverständigen Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15, während den Öffnungszeiten der bewertet. Stadtverwal-tung zur Einsicht aus. Wegen der durch die Corona- c) Berechtigte Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung für Härtefälle Pandemie eingeschränkten Öffnungszei-ten ist Terminvereinbarung nach Nr. 4 b) erhalten: - die Eigentümer der in Anspruch genommenen unter Tel. 0771 603 136 erforderlich. Flächen, wenn sie diese selbst bewirt- schaften, Aufgrund der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bräunlingen erfolgt oder - die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis dem die verbindliche öf-fentliche Bekanntmachung selbst ausschließlich zuständigen Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – angemeldet auf der angegebenen Internetseite. und entweder durch Vorlage des Pachtvertrags oder bei mündlichem Pachtvertrag durch Bestätigung des Verpächters nachgewiesen haben. Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Pächter haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis -untereFlurbereinigungsbehörde- die Verpächter zu entrichten. Die Nutzungsentschädigung wird nicht rückwirkend, sondern frühestens für das Wirtschaftsjahr bezahlt, in dem Öffentliche Bekanntmachung die Anmeldung erfolgt (§ 14 FlurbG). Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen d) Auszahlung: Die nach Nr. 4 b) für Härtefälle zu gewährenden Entschädigungen werden über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt. Vorläufige Anordnung vom 18.02.2022 Diese kann sie gegen Beiträge (§ 19 FlurbG) verrechnen. 1. Besitzentzug 5. Rechtsbehelfsbelehrung Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der Gegen die vorläufige Anordnung (Nr. 1 und 2) und gegen die gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen Festsetzungen nach Nr. 4 kann innerhalb eines Monats nach entsprechend dem am 27.11.2020 genehmigten Wege- und Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt, Schwarzwald-Baar-Kreis Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom Sitz: Villingen-Schwenningen eingelegt werden. Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde (Hinweis: Anschrift der Flurneuordnungsdienststelle Rottweil/ -, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Schwarzwald-Baar-Kreis: Flurneuordnungstelle Rottweil/Schwarzwald- Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil oder jede andere Stelle Bräunlingen-Bruggen Folgendes angeordnet: des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis) Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 11.04.2022 Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen 6. Begründung vorübergehend für die Dauer der Maßnahme, bzw. dauerhaft entzogen, Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung hat mit die in der Besitzregelungskarte vom 18.02.2022 in gelber Farbe Beschluss vom 12.12.2013 die Flurbereinigung nach §§ 1, 37 FlurbG (vorübergehend), bzw. in roter Farbe (dauerhaft) bezeichnet sind. Die angeordnet. Der Beschluss ist unanfechtbar. Besitzregelungskarte ist Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der Wege- und Gewässerplan (Anlage 1). vom 15.10.2020 zugrunde, der vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung am 27.11.2020 genehmigt worden ist (§§ 18 Abs. 1, 41 2. Besitzzuweisung und 42 Abs. 1 FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen Mit dem Vorausbau sollen die geplanten Strukturverbesserungen (z.B. wird ab 11.04.2022 für den oben genannten Zweck in den Besitz der Zusammenlegung) vorbereitet und sichergestellt werden, dass der neue nach Nr. 1. entzogenen Flächen eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt Zustand nach der Planausführung oder der vorzeitigen Besitzeinweisung sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umset-zung der möglichst schnell greifen kann. Die Neuzuteilung kann in das dann gemeinschaftlichen Anlagen Beauftragten. bereits vorhandene Wegenetz besser eingepasst werden. Damit werden Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen geht in den auch Bewirtschaftungshindernisse vermieden, die entstehen, wenn das Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese bestimmt wie der Boden Wegenetz im neuen Bestand hergestellt werden muss. Die planerische verwendet wird. Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht Grundlage für den Vorausbau ist gegeben, die fi-nanziellen Mittel stehen fertiggestellter Wege nicht zulässig. bereit. Zum Ausbau des Wege- und Gewässernetzes müssen die von der 3. Flächenrückgabe vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücke vor der vorläufigen Die in der unter Nr. 1 genannten Karte in gelber Farbe dargestellten Besitzeinweisung in Anspruch genommen werden. Bei Abwägung des Grundstücksflächen werden den Beteiligten nach Beendigung Vorteils durch den frühen Ausbau gegenüber der Beeinträchtigung im und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Besitz und Nutzung al-ten Grundstücksbestand überwiegen die Gründe für den Vorausbau. zurückgegeben. Diese Flächen sind von der Teilnehmergemeinschaft vor der Rückgabe durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen Hinweise bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird Die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1) liegt ab sofort einen Monat lang den Beteiligten gesondert mitgeteilt. zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15, während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus. 4. Geldabfindungen für wesentliche Grundstücksbestandteile, Wegen der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Öffnungszeiten Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen ist Terminvereinbarung unter Tel. 0771 603 136 erforderlich. a) Wesentliche Grundstücksbestandteile - Entfällt Erläuterungen zu dieser Besitzregelung werden auch von der unteren b) Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen Für die unter Nr. 1 Flurbereinigungsbehörde unter Tel. 0741 244 538 (Herr Schmid) bezeichneten Flächen wird in der Regel keine Aufwuchs- und Nutzungs- gegeben. entschädigung gewährt. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Karten auf der In Härtefällen (§ 36 Abs. 1 FlurbG) - wenn die vorübergehenden Nachteile Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3730) eingesehen werden. entstehenden gleichartigen Nachteile erheblich übersteigen - kann auf Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden. Rottweil, den 18.02.2022 Anträge auf derartige Entschädigungen können bis spätestens drei D.S. gez. Obergfell VD Seite Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Baarvereins, geht dieser Frage am Sonntag, den 6. März um 14.30 Wochenmarkt und Maskenpflicht Uhr in einem Kurzvortrag anlässlich der Wiedereröffnung des Kelnhof- Aufgrund der neuen geltenden Coronaregeln besteht auf dem Museums nach einer längeren Winterpause und einer kommenden Wochenmarkt keine Maskenpflicht mehr. Sonderausstellung im Franziskanermuseum nach. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 sollte weiterhin Das gesamte Kelnhof-Museum ist am Sonntag, 6. März eingehalten werden. von 14-17 Uhr geöffnet. Es gelten die dann gültigen Corona- Regeln (3G sowie Maskenpflicht), die entsprechenden Nachweise sind an der Kasse unaufgefordert vorzuzeigen. Maskenpflicht auf den Friedhöfen Achtung: Im Vortragsraum gibt es nur eine beschränkte Sitzplatzzahl, In den neuen Coronaregeln wird bei Bestattungen und religiösen Reservierungen sind leider nicht möglich. Feiern der Mindestabstand aufgehoben. Bei Trauerfeiern und Beerdigungen gilt auf den Friedhöfen bis auf weiteres die Maskenpflicht. Die Kontaktnachverfolgung (Anwesenheitsliste) findet nicht mehr statt und wurde aufgehoben. STANDESAMT Aufgrund von personellen Engpässen kommt es im Standesamt Bräunlingen weiterhin zu längeren Wartezeiten. Ab dem 01.03.2022 können Termine für Montagnachmittag und Freitagvormittag vereinbart werden. Wir bitten die Bevölkerung um Rücksichtnahme. Sie erreichen das Team des Standesamtes unter: standesamt@braeunlingen.de Tel. 0771/603-133 Peter Graßmann referiert am 6. März im Kelnhof-Museum über die Bedeutung alamannischer Funde in unserer Region (Bildrechte: Franziskanermuseum) ALTERSJUBILARE 06.03. Lambert Spadinger Friedhofweg 3 80 Jahre Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, CORONA AKTUELL vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die in den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen! Kostenfreie Coronavirus Schnelltestmöglichkeit Bürgertest nach CoronavirusTestV Nur für Bürger ohne Symptome (Asymptomatisch). im Foyer der Sporthalle in Bräunlingen Während fogender Zeiträume ohne individuelle Terminvergabe: Montags: 8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr Kurzvortrag über die frühe alamannische Besiedlung am Schwarzwaldrand, 6. März, 14.30 Uhr, im Kelnhof-Museum Dienstags: 8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr Bräunlingen Mittwochs: 8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr Um 450 n. Chr. wurde in Bräunlingen ein alamannischer Adelshof gegründet, dessen Besitzer sich nach alter Sitte in Grabhügeln Donnerstags: 8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr bestatten ließen. Außergewöhnliche Funde wie ein Goldgriffschwert, mediterrane Goldbeschläge oder ein aus Syrien oder Palästina Freitags 8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr stammendes Glasgefäß unterstreichen die Bedeutung der hier ansässigen Familie. Wie aber kam sie zu ihrer Bedeutung, und Samstags: 8.30 bis 9.30 Uhr was können wir daraus über die Frühgeschichte des Schwarzwalds lernen - der angeblich erst mit den Klöstern erschlossen wurde? Sonntags: 9.00 bis 10.00 Uhr !!! NEU!!! Ab März Peter Graßmann, Kunsthistoriker und Vorstandsmitglied des Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite
Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 23. Februar 2022 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem dreistufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 4,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 10 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 15,0 erreicht oder überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- Verordnung des Bundes. Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Private Treffen | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 4: Öffentliche Veranstaltungen 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien | Öffentlicher Nah- und Fernverkehr 7: Freizeiteinrichtungen | Touristische Verkehre | Körpernahe Dienstleistungen 8: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 9: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Maskenpflicht 3G und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen genesene Personen mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Hier gibt Nah- und Fernverkehr. 2G: Zutritt nur für geimpfte oder es keine Ausnahmen mehr für geboosterte, Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- genesene Personen vollständig geimpfte und genesene Personen. Verordnung des Bundes regelt die 2G 2G+ Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° Gründen keine Maske tragen können » Grundschüler*innen, Schüler*innen (ärztlicher Nachweis notwendig). eines sonderpädagogischen Bildungs-/ » In geschlossenen Räumen bei privaten Beratungszentrums, einer auf der Grund- Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, schule aufbauenden Schule oder Kantinen, Mensen und Cafeterien während einer beruflichen Schule° – gilt nur für des Essens und Trinkens und beim Sport Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre treiben. und nicht während der Ferien°°. » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° dauerhaft eingehalten werden kann. » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können » In geschlossenen Räumen sowie in den (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen » Personen, für die es keine allgemeine Personennennah- und Fernverkehr sowie in Impfempfehlung der Ständigen der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in Impfkommission (STIKO) gibt.°° der Warn- und den Alarmstufen die FFP2-Maskenpflicht. Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt. Seite Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft/ getestet oder genesen oder genesen geboostert/genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe 1 Haushalt plus 10 1 Haushalt plus 5 weitere Personen, wenn die weitere Personen, wenn die Personen nicht geimpft/ Personen nicht geimpft/ genesen sind. genesen sind. Private Zusammen- - Geimpfte und Genesene, - Geimpfte und Genesene, Ohne weitere - Personen bis einschl. - Personen bis einschl. künfte und private Regelungen oder 13 Jahre und 13 Jahre und Veranstaltungen Beschränkung der - Personen, die sich aus medizinischen - Personen, die sich aus medizinischen (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern Personenanzahl Gründen nicht impfen lassen können, Gründen nicht impfen lassen können, etc. Gilt auch bei Treffen in zählen bei den Kontakt- zählen bei den Kontakt- gastronomischen Betrieben) beschränkungen nicht dazu. beschränkungen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. zählen als ein Haushalt. Sport in Sportstätten und Sportanlagen Ohne Zugangsbeschränkungen 3G 2G keine Maskenpflicht während der Sportausübung Ausnahme: Ausübung von Sport Ausnahme: Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken zu dienstlichen Zwecken und Reha-Sport und Reha-Sport Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe In geschlossenen Räumen 3G 2G Öffentliche Veranstaltungen Maximal 60 % Auslastung, (wie Theater, Oper, Konzert, aber nicht mehr als Informationsveranstaltungen, Stadtführungen, Kongresse, 6.000 Besucher*innen Sportveranstaltungen, Maximal 50 % Auslastung, Ohne Zugangsbeschränkungen aber nicht mehr als Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Veranstaltungen der 2.000 Besucher*innen in Breitenkultur, Stadt- und Volksfeste) Im Freien geschlossenen Räumen und 5.000 Besucher*innen im Freien. 3G Maximal 75 % Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken°, Ohne Zugangsbeschränkungen 3G 2G Archive°, Gedenkstätten) °Abholung bestellter Medien unbeschränkt möglich Ausnahme: Archive und Landesbibliotheken 3G. Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum Ohne weitere Beschränkungen eigenen Haushalt gehören, Religiöse Veranstaltungen muss eingehalten werden. 3G 2G Ohne Zugangsbeschränkungen Beherbergung Erneuter Test alle 3 Tage Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle. Erneuter Test alle 3 Tage Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite
Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Ohne Zugangsbeschränkungen 3G 2G Messen und Ausstellungen In geschlossenen Räumen 3G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien (Regelung 3G 2G gilt nur für externe Personen) Im Freien Abholung von Speisen Abholung von Speisen ohne Zugangsbeschränkungen und Getränken ohne und Getränken ohne Einschränkung möglich. Einschränkung möglich. 3G Öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr in der Warn- und den Alarmstufe – in der Basistsufe medizinische Maskenpflicht. Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Freizeiteinrichtungen Ohne Zugangsbeschränkungen (wie Freizeitparks, 3G 2G (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, 3G-Regel für Dampfbäder, 2G-Regel für Dampfbäder, Fitnessstudios, Saunen etc.) Warmlufträume und Warmlufträume und ähnliches. ähnliches. Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Ohne Zugangsbeschränkungen 3G 2G Seilbahnen, Busreisen etc.) 3G 2G Körpernahe Dienstleistungen Ohne Zugangsbeschränkungen Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barbershops: hier gilt 3G. Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Außerschulische Bildung Ohne Zugangsbeschränkungen 3G 2G (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 3G Bildung (wie berufliche Ausbildung, Ohne Zugangsbeschränkungen Fahr-, Flug- und Bootsschulen, bei mehrtägigen Veranstaltungen Sprach- und Integrationskurse) erneuter Test alle 3 Tage. Seite Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Stand: 22. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs sowie club- ähnliche Lokale und Veranstaltungen 2G+ 2G+ (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht) Ohne Zugangsbeschränkungen Keine Maskenpflicht Keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche auf der Tanzfläche Prostitutionsstätten 3G 3G 2G Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten oder FFP2-Maske benutzen lüften tragen KINDERGÄRTEN ST. MARIEN DÖGGINGEN Häsvorstellung im Kindergarten St. Marien Döggingen Schlösslebuck Hexe….. Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite
VHS Baar Veranstaltungen Online März Zeichnen und Malen via Zoom für Anfänger und Erfahrene ab 16 Jahren 212207222E • mit Ulla Attenberger 4x Donnerstag, 17.03.2022 - 07.04.2022 • 18:00 - 20:30 Uhr Stress-Löser Natur Wie uns Naturerlebnisse helfen, unseren Stress in den Griff zu bekommen NEU !! • 212301011E • mit Steve Windisch …..Gauch……dieser hatte sogar was leckeres für die Kinder Mittwoch, 16.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr dabei… Fit mit dem Hula Hoop Reifen 212302613E • mit Vera Kaulich 4x Montag, 07.03.2022 - 28.03.2022 • 19:00 - 19:45 Uhr Tabuthema Parasiten 212303061E • mit Nicoletta Czechowska Donnerstag, 17.03.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr Motorsäge-Grundlehrgang (mit Zertifikat) Lehrgang Modul A der DGUV Information 214-059 212505003 • mit Michael Käfer und Forstunternehmen Käfer 2x Montag, Samstag, 19.03.2022 - 19.03.2022 • 08:00 - 15:00 Uhr ……Garde und….. Endlich Stressfrei ……….Elferrat 221306061E • mit Sabine Saltenberger 5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr Vielen Dank, liebe Tanja für die tolle Häsvorstellung aller Dögginger Online von zu Hause, Fasnachstgruppen. Die Kinder hatten einen Riesenspaß. Schutzschild Resilienz – stark und immun gegen das Schicksal – Termine frei wählbar 221306071E • mit Sabine Saltenberger 5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr SCHULNACHRICHTEN Online von zu Hause, Raus aus der negativen Schlafspirale NEU !! • 221306081E • mit Sabine Saltenberger am: 5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr e Pro gra mm erscheint Das neu 09.03.2022 Mittwoch, Online-Vorträge aus der Reihe vhs.wissen live Die Revolution hat ein weibliches Gesicht. Die aktuelle Rolle der Frauen in Belarus www.vhs-baar.de NEU !! • 212102103E • mit Alice Bota Donnerstag, 03.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Femizide - Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen tun NEU !! • 212100123E • mit Margherita Bettoni Montag, 07.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr April 2022 – Juli 2022 Galaxien und schwarze Löcher NEU !! • 212110111E • mit Prof. Reinhard Genzel Mittwoch, 09.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Zusammentreffen von Mensch und Maschine: Mitbewohner, Diener, Kollege oder Konkurrent? NEU !! • 212100121E • mit Prof. Dr. Elisabeth André Dienstag, 15.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr A N M E L D UNGEN & INFORMATIONEN: Volkshochschule Baar ∙ Hindenburgring 34 ∙ 78166 Donaueschingen Femizide. Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen Telefon: 0771 1001 ∙ www.vhs-baar.de ∙ team@vhs-baar.de tun müssen 212102062E • mit Margherita Bettoni Montag, 07.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Seite 10 Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Widerstände gegen Weltbürgerlichkeit - Eine wechselvolle Dateimanagement von Windows® Rechnern – Der Explorer Geschichte ... meinen PC aufräumen NEU !! • 212102091E • mit Dr. Dr. h.c. Jürgen Osterhammel 212501053 • mit Andreas Reinhardt Donnerstag, 24.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Mittwoch, 23.03.2022 • 18:00 - 21:00 Uhr vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, Schulstraße 2, Bräunlingen Deutschland vom Musterstaat zum Entwicklungsland – wie kann es sein, dass wir im Vergleich zu Europa Experten am PC – Tipps und Tricks hinterherhinken? 212501143 • mit Andreas Reinhardt NEU !! • 221102051E • mit Alexander Hagelücken und Marlene Mittwoch, 30.03.2022 • 18:00 - 21:00 Uhr Weiß vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, Dienstag, 29.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Schulstraße 2, Bräunlingen Veranstaltungen in Präsenz März Smartphone & Tablet – Welches Gerät passt zu mir? 212501373 • mit Andreas Reinhardt Der Haslachhof in Löffingen 2x Mittwoch, 30.03.2022 - 06.04.2022 • 15:00 - 17:15 Uhr Ein Einblick in die ökologische und klimaverträgliche vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, Landwirtschaft Schulstraße 2, Bräunlingen NEU !! • 212104163 • mit Wolfram Wiggert Samstag, 26.03.2022 • 14:00 - 15:30 Uhr INFORMATIONEN & ANMELDUNG: Volkshochschule Baar Die Zukunft ist positiv... und Du? Hindenburgring 34 NEU !! • 212106003 • mit Ramona Bliestle 78166 Donaueschingen Mittwoch, 30.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr Tel.: 0771 1001 vhsbaar, Raum 1, Hindenburgring 34, Donaueschingen team@vhs-baar.de www.vhs-baar.de Entspannt mit Hund! ... vom Junghund bis zum Senior Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram 212301813 • mit Svenja Kreß 3x Freitag, 25.03.2022 - 08.04.2022 • 19:00 - 20:40 Uhr Platz hinter dem Bibb, zwischen Kindergarten und Stadthalle, Schulstraße 2, Bräunlingen Power-Fitness-Mix 212302023 • mit Heike Ayllon 34x Donnerstag, Montag, 03.03.2022 - 25.07.2022 • 18:00 - 19:30 Uhr LUCIAN-REICH-SCHULE HÜFINGEN vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4 Kursraum, Schulstraße 2, Bräunlingen Laufen von 0 auf 10 212302343 • mit Thomas Schneider 10x Mittwoch, 16.03.2022 - 25.05.2022 • 18:30 - 19:30 Uhr Treffpunkt: Anton Mall Stadion, Stadionstraße Donaueschingen Zumba® Fitness NEU !! • 212302563 • mit Samantha Chehade 6x Montag, 07.03.2022 - 11.04.2022 • 18:45 - 19:45 Uhr Grundschule Bräunlingen, Schulaula, Kirchstraße 31, Bräunlingen Reiten für Erwachsene – Einführungskurs für den richtigen Umgang mit dem Pferd 212302703 • mit Christine Frei-Häberli 4x Samstag, 12.03.2022 - 02.04.2022 • 14:00 - 16:30 Uhr Girenhof, Im Weidfeld 1, Bräunlingen-Waldhausen Intensiv-Kurs: Lesebrille – jetzt noch nicht! 212303053 • mit Claudia Scheible-Dimou 3x Donnerstag, 03.03.2022 - 17.03.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, Schulstraße 2, Bräunlingen Ölwechsel in der Küche Liebe Schülerinnen und Schüler aller 4. Klassen, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Interessierte! NEU !! • 212305023 • mit Linda Hackenjos Wir laden euch ein, die Lucian-Reich-Schule kennenzulernen. Dienstag, 15.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr Da auch in diesem Jahr der Tag der offenen Tür nicht vor Ort stattfinden kann, möchten wir euch gerne mit dem virtuellen Schul-Rundgang auf unserer Homepage und beim Online-Infoabend einen Einblick in vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum, unser Schulleben und das Konzept der Gemeinschaftsschule verschaffen. Schulstraße 2, Bräunlingen Neugierig? Dann ruft an oder schreibt uns eine Email bis spätestens Montag, 21.02.22 (12.00 Uhr), dann bekommt Ihr den Zugangslink für den Online-Infoabend. Ein Tee für jede Lebenslage Wir freuen uns auf euch — Euer Team der Lucian-Reich-Schule ... für alles ist ein Kraut gewachsen NEU !! • 212305733 • mit Anja Sopper Lucian-Reich-Schule • Gemeinschaftsschule • Hohenstraße 16 • 78183 Hüfingen Freitag, 11.03.2022 • 19:00 - 21:00 Uhr Tel: 0771 898645 0 • sekretariat@lucian-reich-schule.de • Öffnungszeiten 9 —12 Uhr Vereinshaus, Küche & Nebenraum, Kirchstraße 24, Bräunlingen Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite 11
FÜRSTENBERG-GYMNASIUM DONAUESCH. Die Kolleginnen und Kollegen anderer Disziplinen, wie zum Beispiel Gemeinschaftskunde, Global Studies, Ethik und Religion, informieren „Anmeldung der Fünftklässler“ die Lernenden über nachhaltige Lebenskonzepte.“ Joos Eindruck ist, dass die Lernenden bezogen auf die Thematik Nachhaltigkeit Am Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen erfolgt die Anmeldung zunehmend sensibilisiert sind. der neuen Fünftklässler des Schuljahres 2022/2023 auch dieses Jahr Auf dem Bild (v.l.): Jule Zier, Lara Bauer und Samira Glomsda. wieder in elektronischer Form. Alle erforderlichen Unterlagen sind ab sofort über die Startseite der Homepage des Fürstenberg-Gymnasiums unter www. fuerstenberg-gymnasium.de zu finden. Die Anmeldeunterlagen müssen bis zum 10.03.2022 im Original im Sekretariat vorliegen. Gerne können diese direkt in unseren Briefkasten geworfen werden ober über den Postweg versendet werden. SONSTIGE MITTEILUNGEN Adresse: Fürstenberg-Gymnasium, Humboldtstraße 1, 78166 LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Donaueschingen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen Auch für Familien, die bereits Kinder am Fürstenberg-Gymnasium aufgehoben haben, ist eine Vorabanmeldung nicht möglich, das heißt, die Anmeldung findet ebenfalls im oben (Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Gesundheitsamt des Landratsamtes angegebenen Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht Zeitraum statt. bei Ansammlungen aufgehoben. Ab Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr gibt es bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr. Ursprünglich sollte diese Regelung noch bis zum 7. März gelten. Aufgrund der sinkenden Zahl der auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar Klinikums zu behandelnden Covid-19 Patienten sowie der Lockerungen, welche in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum KHS DONAUESCHINGEN 23. Februar eintreten, konnte die Maskenpflicht bei Ansammlungen auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises vorzeitig aufgehoben Zweiter Platz im Nachhaltigkeitswettbewerb geht an die KHS werden. Drei Wirtschaftsgymnasiastinnen der KHS beim Planspiel Börse Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt weiterhin die erfolgreich Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern Großer Jubel an den Kaufmännischen und Hauswirtschaftlichen nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen Schulen Donaueschingen: Lara Bauer, Samira Glomsda und zuverlässig eingehalten werden kann. Das Landratsamt weist Jule Zier haben den zweiten Platz im Nachhaltigkeitswettbewerb zudem darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske des Planspiel Börse im Schwarzwald-Baar-Kreis belegt. Die grundsätzlich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen Schülerinnen der elften Klasse des Wirtschaftsgymnasiums kann. haben das Wahlfach Vermögensmanagement, welches seit dem Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei vergangenen Sommer angeboten wird, gewählt. Lara Bauer hat Ansammlungen wurde auf der Homepage des Landratsamtes unter sich für Vermögensmanagement als Unterrichtsinhalt entschieden, www.lrasbk.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. weil die Löffingerin auf zukünftige Herausforderungen in Bezug auf finanzielle Vorsorge und ihre „Steuerangelegenheiten“ vorbereitet sein möchte. Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Als Fachlehrer hat Florian Andree die Teilnahme der zwei des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über Vermögensmanagement-Kurse der KHS initiiert und betreut. Dank infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der der technischen Ausstattung aller Lernenden mit einem Tablet Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sei der Zugriff auf das Planspiel mithilfe einer App problemlos - Maskenpflicht bei Ansammlungen - möglich gewesen, zeigte sich Andree, der selbst Absolvent des Wirtschaftsgymnasiums an der KHS ist, begeistert von der Umsetzung Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis der interaktiven Lerninhalte. Die Investitionen des Schwarzwald- erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 49 Abs. 1, 35 Satz 2 Baar-Kreises in die digitale Infrastruktur hätten sich für Lernende und Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i. V. m. § 20 Abs. 1 Lehrende gelohnt, ergänzt die 16-jährige Blumbergerin Jule Zier. Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona- Der WG-Abteilungsleiter Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 (in der ab 9. Februar Alexander Joos freute sich 2022 gültigen Fassung), §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 7 Satz 1 Nummer 3, darüber, dass ein so schneller Satz 3 i. V. m. Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung Transfer von der Theorie von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) i. V. m. § 1 Abs. 6a in die Praxis erfolgte. Vor der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach allem aber sieht der Lehrer dem Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW) für Betriebswirtschaftslehre folgende und katholische Theologie durch den Erfolg von Allgemeinverfügung: Bauer, Glomsda und Zier 1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- Inhalte verschiedenster Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Fächer umgesetzt: „Nicht Ausbreitung des Coronavirus (SARS- CoV-2) - Maskenpflicht bei nur in den kaufmännischen Ansammlungen - vom 22. Dezember 2021 (in der Fassung vom 4. Unterrichtsfächern werden Februar 2022) wird widerrufen. bezüglich eines nachhaltigen 2. Die Allgemeinverfugungen zur Änderung der Allgemeinverfugung des Wirtschaftens gesetzt. Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Seite 12 Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Weiter gaben auch die bundes- sowie landesweit rückläufigen Zahlen (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 5. Januar der auf den Intensivstationen zu behandelnden COVID-Patientinnen 2022 und vom 3. Februar 2022 werden widerrufen. und Patienten Anlass dazu, dass der Bundeskanzler und die 3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder am 16. Februar in Kraft, mithin am Mittwoch, 23. Februar 2022, 0 Uhr. 2022 ein verantwortungsbewusstes und kontrolliertes Zurückfahren der derzeit geltenden Infektionsmaßnahmen beschlossen haben. Dieses Zurückfahren der Infektionsmaßnahmen wird die Landesregierung Begründung: in Baden-Württemberg durch Anpassung der Corona-Verordnung mit Wirkung zum 23. Februar 2022 umsetzen. Angepasst an die Die Anordnungen in Ziffer 1 und 2 finden ihre Rechtsgrundlage in § 49 veränderte Tatsachengrundlage und an die allgemeinen Lockerungen Abs. 1 LVwVfG. Hiernach kann ein rechtmäßiger nicht begünstigender hält es das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz Kreis für geboten, die angeordnete Maskenpflicht bei Ansammlungen oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer im Gleichschritt zu den in der Corona- Verordnung vorgenommen wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden Öffhungsschritten aufzuheben. müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist. Die Zu Ziffer 2: Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Mit der Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Behörde. Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Zu Ziffer 1: Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar- (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 5. Januar Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der 2022 und der Zweiten Allgemeinverfügung zur Änderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Mas- kenpflicht bei Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über Ansammlungen - vom 22. Dezember 2021 machte das Gesundheitsamt infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis von der Möglichkeit des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen Gebrauch, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen - vom 3. Februar 2022 wurde die Geltungsdauer der angeordneten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der Corona-Verordnung vom 15. September Maßnahme jeweils um vier Wochen verlängert. 2021 (in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung) zu erlassen. Aus Gründen der Rechtsklarheit werden auch diese Die in § 3 Abs. 1 Corona-Verordnung geregelte Pflicht zum Tragen Allgemeinverfügungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. einer medizinischen Maske wurde dahingehend verschärft, dass auf Zu Ziffer 3: dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bei Ansammlungen von Die Aufhebungsverfügung tritt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien die Pflicht am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, mithin am Mittwoch, zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) gilt. 23. Februar 2022, 0 Uhr. Folglich tritt die Allgemeinverfügung des Der Erlass der Allgemeinverfügung vom 22. Dezember 2021 war in Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Anbetracht des hohen Inzidenzwertes und des stark ansteigenden Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der hohen (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - am Dienstag, 22. Auslastung der Intensivbetten im Schwarzwald-Baar-Klinikum und Februar 2022, 24 Uhr außer Kraft. der Intensivstationen der Häuser der Grund- und Regelversorgung der angrenzenden Landkreise ursprünglich geboten. Auch die Rechtsbehelfsbelehrung: angeordneten Verlängerungen dieser Maßnahme vom 5. Januar und vom 3. Februar 2022 waren zum jeweiligen Anordnungszeitpunkt Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats geboten. So konnte Anfang Januar 2022 keine Entspannung des nach Bekanntgabe beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis und der Zahl der auf Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, Widerspruch erhoben der Intensivstation des Schwarzwald-Baar-Klinikums zu behandelnden werden. COVID-19 Patientinnen und Patienten festgestellt werden. Auch Villingen-Schwenningen, 22. Februar 2022 Anfang Februar hatte sich die Situation noch nicht entspannt, sodass Sven Hinterseh Landrat ein zeitliches Auslaufen der angeordneten Maßnahmen nicht vertretbar gewesen wäre. In der Zweiten Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 3. Februar 2022 wurde die weitere Verlängerung Sprech- und Öffnungszeiten des Landratsamtes ab Montag, der angeordneten Maßnahme davon abhängig gemacht, dass das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in 28. Februar regelmäßigen Abständen überprüft, ob im Falle einer positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens eine frühzeitige Aufhebung der (Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Landratsamt Schwarzwald- Allgemeinverfügung „Maskenpflicht bei Ansammlungen“ angezeigt ist. Baar-Kreis teilt seine Sprech- und Öffnungszeiten ab Montag, Sollte sich eine solche positive Entwicklung innerhalb der verlängerten 28. Februar mit. Ter-mine außerhalb der Sprechzeiten können Geltungsdauer der Allgemeinverfügung abzeichnen, wäre diese individuell vereinbart werden. Außerhalb der Sprechzeiten bleiben vorzeitig aufzuheben. die Dienststellen des Landratsamtes geschlossen. Die Sprech- und Öffnungszeiten sind wie folgt: Eine solche positive Entwicklung ist inzwischen zu bejahen. - Das Landratsamt hat mit seinen Außenstellen von Montag bis Mitt- woch von 8 bis 11.30 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 11.30 Uhr Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus befinden sich zwar auch im sowie von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet. Am Freitag ist geschlossen. Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin auf einem hohen Niveau. So stellte das Landesgesundheitsamt für den Schwarzwald- Baar-Kreis in den - Die Zulassungsstellen Am Hoptbühl 2 in VS-Villingen sowie in letzten Tagen einen zwischen 1.642,8 und 1.902,1 schwankenden der Humboldtstraße 11 in Donaueschingen, haben von Montag bis Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner Mittwoch von 8 bis 14 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 13 Uhr sowie mit der Coronavirus fest, jedoch entspannte sich inzwischen die von 14 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ge-öffnet. Situation auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar- Klinikums. Nach dem COVID-19-Reporting des Schwarzwald-Baar-Klinikums vom - Die Einrichtung „impuls – wir machen Jugendliche stark“ in 22.02.2022 werden aktuell 53 Patientinnen und Patienten stationär Donaueschingen hat weiterhin mit Terminvergabe geöffnet. behandelt, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Davon befinden sich 50 Patientinnen und Patienten auf Normalstation und Hinweis: Für den Zutritt zu den Gebäuden gilt: Personen ab 18 Jahren zwei auf Intensivstation; es werden drei Patientinnen und Patienten müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske tragen. nicht-invasiv beatmet. Zudem gilt das Einhalten der Abstands- und Hygienebedingungen. Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022 Seite 13
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