Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen

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Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen
Nummer 08 • KW 09 • Dienstag, 01.03.2022

     Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt „Zähringerstadt“ /
     Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert.

Seit dem 01. Januar 2022 darf die Stadt Bräunlingen die Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“ führen. Seit kurzem
sind auch die neuen Ortstafeln mit dem Zusatz aufgestellt. Die alten Ortstafeln werden im Sommer zu Gunsten
der Bürgerstiftung Bräunlingen versteigert. Für die neuen Ortstafeln entstanden der Kommune keine Kosten, da
der Landkreis als Straßenbauträger und Stadtrat Dr. Peter Ebnet die Kosten übernommen haben. Die Bezeich-
nung „Zähringerstadt“ soll auf die besondere Geschichte der Stadt Bräunlingen durch die Zähringer und den
noch heute existierenden Bund der Zähringerstädte abzielen. Bräunlingen reiht sich somit offiziell in die Reihe der
bekannten Zähringerstädte wie Villingen-Schwenningen, Freiburg i.Br. oder Bern und Rheinfelden in der Schweiz
ein und gehört damit zu 23 Kommunen in Baden-Württemberg, die diese Zusatzbezeichnung führen dürfen.
Die Bezeichnung „Zähringerstadt“ findet sich ab sofort, ersichtlich für alle Bürger in Bräunlingen sowie für alle
Besucher, Gäste und Durchreisende auf den neuen Ortsschildern der Kernstadt wieder. Nach der virtuellen Über-
gabe der Urkunden an Bürgermeister Micha Bächle durch Innenminister Thomas Strobel im Dezember konnten
die Schilder für die Kreis- und Landstraßen über den Landkreis beschafft werden. Die übrigen Schilder sponserte
Stadtrat Dr. Peter Ebnet, der auch den Antrag im Gemeinderat zur Zusatzbezeichnung gestellt hatte. Insgesamt
wurden acht Schilder ausgetauscht.
Ein besonderes Highlight für alle Briilinger und jene die sich mit der Stadt verbunden fühlen wird es im Laufe des
Jahres noch seitens der Bürgerstiftung geben. Es ist in Planung, dass die „alten“ Ortsschilder im Rahmen einer
Versteigerung erworben werden können. Der gesamte Erlös hieraus kommt der Bürgerstiftung Bräunlingen zu-
gute.
Bürgermeister Micha Bächle, der Vorsitzender der Bürgerstiftung und Bürgermeister a.D. Jürgen Guse, Hauptamts-
leiter Jürgen Bertsche und Sponsor Dr. Peter Ebnet nahmen die neuen Schilder gemeinsam in Augenschein.
                                                                                                       Kerstin Hauger
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Wasserversorgung                                                                  Restmüll (2-wöchentl. Leerung)                                    Mi., 02.03.
  während üblicher Dienstzeit                                0771 89863614        Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus)                                  Mi., 02.03.
  außerhalb Dienstzeit                                        0172 7629027        Altpapier                                                         Do., 03.03.

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                                                                                  Altpapier                                                         Do., 03.03.
Ärztlicher Notdienst                                                              Restmüll (4-wöchentl.Leerung)                                     Mo., 07.03.
Nachts/Wochenende                                                    116 117      Biomüll (1-wöchentl. Leerung)                                     Mo., 07.03.
Zahnarztnotdienst
(an Wochenenden)                                           0180 3222555-65        Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2021 zu entnehmen
Klinikum der Stadt VS                                            07721 93-0       oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter.
Klinikum Donaueschingen                                            0771 880       Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll                        07721 913-7555
Telefonseelsorge (kostenfrei)                                 0800 1110111        E-Mail: abfall@lrasbk.de                        Internet: www.lrasbk.de
Kinder- und Jugendtelefon                                     0800 1110333
Giftnotrufzentrale                                              0761 19240
                                                                                    BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE
                                                                                  Dienstag, 01.03.2022:
  ÖFFNUNGSZEITEN                                                                  Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 17 88
                                                                                  Dieselstr. 1, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.
Rathaus Bräunlingen
                                                                                  Brigach-Apotheke Tel.: 07721 - 2 40 44
Montag                                           9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 Uhr
                                                                                  Marbacher Str. 21, 78086 Brigachtal (Kirchdorf)
Dienstag und Donnerstag                                          9 – 12 Uhr
                                                                                  Eschach-Apotheke Tel.: 07728 - 8 43
Mittwoch                                         7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr
                                                                                  Steigstr. 3, 78078 Niedereschach
Freitag                                                          9 – 13 Uhr
                                                                                  Mittwoch, 02.03.2022:
Amt für Tourismus, Kultur und Sport                                               Bahnhof-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 62 10
Mo 9-12 & 14-17 Uhr, Di 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr                                    Hauptstr. 38, 78647 Trossingen
Do 9-12 Uhr, Fr 9-13 Uhr                                                          Schwarzwald-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 61 33
                                                                                  Niedere Str. 52, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Ortschaftsverwaltung Döggingen                                                    Donnerstag, 03.03.2022:
Montag – Mittwoch, Freitag                                       10 – 12 Uhr      Staufen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 50 88
Donnerstag                                                       17 – 19 Uhr      Dauchinger Str. 20, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
                                                                                  Freitag, 04.03.2022:
Öffnungszeiten Wertstoffhof                             ab 01.11. bis 14.03.      Apotheke Unterkirnach Tel.: 07721 - 5 39 70
Samstag                                                        10 – 13 Uhr        Villinger Str. 2, 78089 Unterkirnach
                                                                                  Rieten-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 3 71 18
Öffnungszeiten Bücherei                                                           Rietenstr. 52, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
Montag und Mittwoch15.30 – 19 Uhr,                     Samstag 09 – 12 Uhr        Samstag, 05.03.2022:
                                                                                  Salinen-Apotheke Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 79 59
                                                                                  Bahnhofstr. 4, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.
  WICHTIGE TELEFONNUMMERN                                                         Vita Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 99 07 70
                                                                                  Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Rathaus Bräunlingen                                          0771 603-0           Sonntag, 06.03.2022:
E-Mail                                             info@braeunlingen.de           Alleen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 8 32 50
Amt für Tourismus, Kultur und Sport                         0771 61900            Alleenstr. 29, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
E-Mail                                      touristinfo@braeunlingen.de           Kur-Apotheke St.Georg Tel.: 07726 - 3 25
Ortschaftsverwaltung Döggingen                                07707 265           Friedrichstr. 7 A, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.
E-Mail:                                ov-doeggingen@braeunlingen.de              Montag, 07.03.2022:
Revierleiter                                                                      Johannis-Apotheke Tel.: 07726 - 3 66
Oberes Revier, Herr Merz                                  0172 1416337            Salzstr. 2, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.
Unteres Revier, Herr Ekert                                  07736 8807            V&S Apotheke in der Klinikstraße Tel.: 07721 - 29 67 70
Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen                   07651 9722338             Klinikstr. 3, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Gesprächskreis für Trauernde                              0771 8989431            Dienstag, 08.03.2022:
Hospizbewegung                                          07721 4088735             Berthold-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 51 55
Caritasverband                                            0771 83228-0            Romäusring 23, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57                      Stadt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 61 83
Rund um die Uhr                                               0771 5510           Löhrstr. 5, 78647 Trossingen
Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe                                                  Mittwoch, 09.03.2022:
Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30                                Apotheke im Culinara Tel.: 07720 - 9 99 98 35
Telefon 0771 89774242 Pflegenotruf 0174 6938608                                   Austr. 18, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
                                                                                  Einhorn-Apotheke Blumberg Tel.: 07702 - 47 98 00
                                                                                  Winklerstr. 5, 78176 Blumberg

 Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: info@braeunlingen.de, Internet: www.
 braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: amtsblatt@braeunlingen.de * Verantwortlich für „Was sonst noch in-
 teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: info@commega.com * Verantwortlich
 für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich

                                                                    www.braeunlingen.de
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Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen 2021
  BRÄUNLINGER WOCHENMARKT                                             Beschluss:
                                                        and           einstimmig
Der nächste Wochenmarkt findet am
                                                  A bst               Übertragung der Haushaltsermächtigungen von 2021 nach 2022
Mittwoch, 02. März 2022                       1,5m lten               Beschluss:
von 8 – 12 Uhr                                    ha
                                                                      einstimmig
in der Dekan-Metz-Straße statt.                                       Gesamtfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg
                                                                      Beschluss:
                                                                      einstimmig

RATHAUS AKTUELL
                                                                      *HINWEIS
                                                                      Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage
                                                                      www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung.
                             Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt
                      und Stadtsanierung
                                                                      Öffentliche Ausschreibung
                                2/2022
                                                                      Die Stadt Bräunlingen schreibt auf Grundlage der VOB öffentlich
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und             aus.
Stadtsanierung findet am

             Donnerstag, 3. März 2022 um 19:00 Uhr                    Messeinrichtungen am RÜB in Bräunlingen und Döggingen

im kleinen Saal der Stadthalle Bräunlingen statt.

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung von Bräunlingen sowie der       •       Nachrüstung von 2 Entlastungsbauwerken mit
Stadtteile recht herzlich eingeladen.                                         schwimmenden Tauchwänden
Falls es die Corona-Situation nicht zulässt, kann die Sitzung durch   •        Umfassende Erneuerung der Elektro- und Messtechnik
Entscheidung des Bürgermeisters auch als Videokonferenz                        am RÜB Döggingen sowie EMSR - Nachrüstung am
durchgeführt werden. Eine Übertragung für die Öffentlichkeit                   RÜB Niederwiesen und am RÜ Wieselbrunnen
würde dann trotzdem in der Stadthalle erfolgen.
                                                                      •        Aufschaltung der Anlagen auf ein Prozessleitsystem
Der Bürgermeister:
Micha Bächle
                           Tagesordnung                               Die Ausschreibung wird digital per E-Mail im -.pdf-
                                                                      Format und zusätzlichem GAEB-Format versendet. Die
1. Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung     Ausschreibungsunterlagen können bei der Stadtverwaltung
   vom 13.01.2022                                                     Bräunlingen per E-Mail info@braeunlingen.de ab dem 02.03.2022
2. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines                     angefordert werden.
   Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 645/1, Gemarkung
   Bräunlingen                                                        Eine Elektronische Submission / Vergabe ist noch nicht möglich.
3. Beratung und Beschlussfassung zum Gewerbebau mit                   Das Angebot muss daher zum Eröffnungstermin im ausgedruckten
   Wohneinheit, Flst.Nr. 2502/18, Gemarkung Bräunlingen               Papierformat mit eindeutiger Kennzeichnung im Rathaus der
4. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines                     Stadt Bräunlingen vorliegen.
   Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und
   Carport, Flst.Nr. 2578, Gemarkung Döggingen
5. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Gaube in            Eröffnungstermin:			                 18.03.2022 - 11:00 Uhr
   bestehendes Wohnhaus, Flst.Nr. 110, Gemarkung Döggingen            Ausführungsfristen:		                01.06.2022 – 01.11.2022
6. Informationen der Verwaltung

*HINWEIS                                                              Zuschlags- und Bindefrist: 		        bis 15.04.2022
Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage
www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung.
                                                                      Technische Nachfragen / Auskünfte zum LV:
                                                                      Ing. Büro Kaiser, 78166 Donaueschingen, Tel: 0771 3466,
                                                                      E-Mail: ck@ibckgmbh.de
Informationen der Stadtverwaltung Bräunlingen
In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Bräunlingen     Sicherheitsleistung:        Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der
am 17.02.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:                     			                         Bruttoauftragssumme
                                                                      			                         Gewährleistungsbürgschaft 3% der
Öffentlicher Teil                                                     			                         Schlussrechnungssumme
1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Kirchle III“ im           Vergabeprüfstelle:		        Landratsamt SBK, Am Hoptbühl 2,
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB                            			                         78048 Villingen-Schwenningen
Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage und
Beschluss zur zweiten Offenlage
Beschluss:                                                            gez. Micha Bächle, Bürgermeister
einstimmig
Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                               Seite 
Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen
Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen                                        Monate nach Inanspruchnahme der Flächen beim Landratsamt
                                                                           Schwarzwald-Baar-Kreis - untere Flurbereinigungsbe-hörde - gestellt
Das        Landratsamt        Schwarzwald-Baar-Kreis       –untere         werden.
Flurbereinigungsbehörde- informiert:                                       Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Im Flurbereinigungsverfahren Bräunlingen-Bruggen wurde durch               - untere Flurbereinigungsbehörde - nach Anhörung des Vorstands der
Vorläufige Anordnung vom 18.02.2022 zur Bereitstellung von Flächen         Teilnehmergemeinschaft.
für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftli-chen Anlagen Besitz          Als      Berechnungsgrundlage        wird    für    die     bei      der
und Nutzung der Grundstücksflächen entzogen.                               Grundstücksinanspruchnahme vorhandenen Kulturen (Aufwuchs) der
                                                                           aktuelle „Schätzrahmen für die Ermittlung von Schäden an landwirt-
Die Anordnung mit Begründung und die Besitzregelungskarte                  schaftlichen Kulturen“ des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg,
sind auf der Internetseite www.braeunlingen.de öffentlich bekannt          bestimmt. Sofern der Schätzrahmen für einzelne Kulturen keine
gemacht und liegen zur Einsichtnahme für die Be-teiligten im               Werte enthält, wird der Wert unter Beiziehung von Sachverständigen
Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15, während den Öffnungszeiten der             bewertet.
Stadtverwal-tung zur Einsicht aus. Wegen der durch die Corona-             c) Berechtigte Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung für Härtefälle
Pandemie eingeschränkten Öffnungszei-ten ist Terminvereinbarung            nach Nr. 4 b) erhalten: - die Eigentümer der in Anspruch genommenen
unter Tel. 0771 603 136 erforderlich.                                      Flächen, wenn sie diese selbst bewirt- schaften,
Aufgrund der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bräunlingen erfolgt          oder - die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis dem
die verbindliche öf-fentliche Bekanntmachung selbst ausschließlich         zuständigen Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – angemeldet
auf der angegebenen Internetseite.                                         und entweder durch Vorlage des Pachtvertrags oder bei mündlichem
                                                                           Pachtvertrag durch Bestätigung des Verpächters nachgewiesen haben.
                                                                           Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt.
                                                                           Die Pächter haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis -untereFlurbereinigungsbehörde-         die Verpächter zu entrichten. Die Nutzungsentschädigung wird nicht
                                                                           rückwirkend, sondern frühestens für das Wirtschaftsjahr bezahlt, in dem
Öffentliche Bekanntmachung                                                 die Anmeldung erfolgt (§ 14 FlurbG).
Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen                                        d) Auszahlung: Die nach Nr. 4 b) für Härtefälle zu gewährenden
                                                                           Entschädigungen werden über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt.
Vorläufige Anordnung vom 18.02.2022                                        Diese kann sie gegen Beiträge (§ 19 FlurbG) verrechnen.
1. Besitzentzug                                                            5. Rechtsbehelfsbelehrung
Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der              Gegen die vorläufige Anordnung (Nr. 1 und 2) und gegen die
gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen                   Festsetzungen nach Nr. 4 kann innerhalb eines Monats nach
entsprechend dem am 27.11.2020 genehmigten Wege- und                       Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt, Schwarzwald-Baar-Kreis
Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom            Sitz: Villingen-Schwenningen eingelegt werden.
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde        (Hinweis: Anschrift der Flurneuordnungsdienststelle Rottweil/
-, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der           Schwarzwald-Baar-Kreis: Flurneuordnungstelle Rottweil/Schwarzwald-
Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren        Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil oder jede andere Stelle
Bräunlingen-Bruggen Folgendes angeordnet:                                  des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis)
Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten)
werden zum 11.04.2022 Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen            6. Begründung
vorübergehend für die Dauer der Maßnahme, bzw. dauerhaft entzogen,         Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung hat mit
die in der Besitzregelungskarte vom 18.02.2022 in gelber Farbe             Beschluss vom 12.12.2013 die Flurbereinigung nach §§ 1, 37 FlurbG
(vorübergehend), bzw. in roter Farbe (dauerhaft) bezeichnet sind. Die      angeordnet. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Besitzregelungskarte ist Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung          Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der Wege- und Gewässerplan
(Anlage 1).                                                                vom 15.10.2020 zugrunde, der vom Landesamt für Geoinformation und
                                                                           Landentwicklung am 27.11.2020 genehmigt worden ist (§§ 18 Abs. 1, 41
2. Besitzzuweisung                                                         und 42 Abs. 1 FlurbG).
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen         Mit dem Vorausbau sollen die geplanten Strukturverbesserungen (z.B.
wird ab 11.04.2022 für den oben genannten Zweck in den Besitz der          Zusammenlegung) vorbereitet und sichergestellt werden, dass der neue
nach Nr. 1. entzogenen Flächen eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt      Zustand nach der Planausführung oder der vorzeitigen Besitzeinweisung
sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umset-zung der        möglichst schnell greifen kann. Die Neuzuteilung kann in das dann
gemeinschaftlichen Anlagen Beauftragten.                                   bereits vorhandene Wegenetz besser eingepasst werden. Damit werden
Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen geht in den            auch Bewirtschaftungshindernisse vermieden, die entstehen, wenn das
Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese bestimmt wie der Boden       Wegenetz im neuen Bestand hergestellt werden muss. Die planerische
verwendet wird. Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht             Grundlage für den Vorausbau ist gegeben, die fi-nanziellen Mittel stehen
fertiggestellter Wege nicht zulässig.                                      bereit.
                                                                           Zum Ausbau des Wege- und Gewässernetzes müssen die von der
3. Flächenrückgabe                                                         vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücke vor der vorläufigen
Die in der unter Nr. 1 genannten Karte in gelber Farbe dargestellten       Besitzeinweisung in Anspruch genommen werden. Bei Abwägung des
Grundstücksflächen werden den Beteiligten nach Beendigung                  Vorteils durch den frühen Ausbau gegenüber der Beeinträchtigung im
und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Besitz und Nutzung                  al-ten Grundstücksbestand überwiegen die Gründe für den Vorausbau.
zurückgegeben. Diese Flächen sind von der Teilnehmergemeinschaft
vor der Rückgabe durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen       Hinweise
bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird      Die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1) liegt ab sofort einen Monat lang
den Beteiligten gesondert mitgeteilt.                                      zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Bräunlingen, Zimmer
                                                                           15, während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus.
4. Geldabfindungen für wesentliche Grundstücksbestandteile,                Wegen der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Öffnungszeiten
Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen                                      ist Terminvereinbarung unter Tel. 0771 603 136 erforderlich.
a) Wesentliche Grundstücksbestandteile - Entfällt                          Erläuterungen zu dieser Besitzregelung werden auch von der unteren
b) Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen Für die unter Nr. 1               Flurbereinigungsbehörde unter Tel. 0741 244 538 (Herr Schmid)
bezeichneten Flächen wird in der Regel keine Aufwuchs- und Nutzungs-       gegeben.
entschädigung gewährt.                                                     Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Karten auf der
In Härtefällen (§ 36 Abs. 1 FlurbG) - wenn die vorübergehenden Nachteile   Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung
bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern              im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3730) eingesehen werden.
entstehenden gleichartigen Nachteile erheblich übersteigen - kann auf
Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden.                      Rottweil, den 18.02.2022
Anträge auf derartige Entschädigungen können bis spätestens drei           D.S. gez. Obergfell VD

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Neue Ortsschilder: Bräunlingen heißt jetzt "Zähringerstadt" / Alte Schilder werden zu Gunsten der Bürgerstiftung versteigert - Stadt Bräunlingen
Baarvereins, geht dieser Frage am Sonntag, den 6. März um 14.30
Wochenmarkt und Maskenpflicht                                             Uhr in einem Kurzvortrag anlässlich der Wiedereröffnung des Kelnhof-
Aufgrund der neuen geltenden Coronaregeln besteht auf dem                 Museums nach einer längeren Winterpause und einer kommenden
Wochenmarkt keine Maskenpflicht mehr.                                     Sonderausstellung im Franziskanermuseum nach.

Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 sollte weiterhin              Das gesamte Kelnhof-Museum ist am Sonntag, 6. März
eingehalten werden.                                                       von 14-17 Uhr geöffnet. Es gelten die dann gültigen Corona-
                                                                          Regeln (3G sowie Maskenpflicht), die entsprechenden
                                                                          Nachweise sind an der Kasse unaufgefordert vorzuzeigen.
Maskenpflicht auf den Friedhöfen                                          Achtung: Im Vortragsraum gibt es nur eine beschränkte Sitzplatzzahl,
In den neuen Coronaregeln wird bei Bestattungen und religiösen            Reservierungen sind leider nicht möglich.
Feiern der Mindestabstand aufgehoben.
Bei Trauerfeiern und Beerdigungen gilt auf den Friedhöfen bis
auf weiteres die Maskenpflicht. Die Kontaktnachverfolgung
(Anwesenheitsliste)
findet nicht mehr statt und wurde aufgehoben.

STANDESAMT
Aufgrund von personellen Engpässen kommt es im Standesamt
Bräunlingen weiterhin zu längeren Wartezeiten. Ab dem 01.03.2022
können Termine für Montagnachmittag und Freitagvormittag
vereinbart werden. Wir bitten die Bevölkerung um Rücksichtnahme.
Sie erreichen das Team des Standesamtes unter:

         standesamt@braeunlingen.de
         Tel. 0771/603-133
                                                                          Peter Graßmann referiert am 6. März im Kelnhof-Museum über die
                                                                          Bedeutung alamannischer Funde in unserer Region (Bildrechte:
                                                                          Franziskanermuseum)

ALTERSJUBILARE
06.03.		            Lambert Spadinger
		                  Friedhofweg 3		                           80 Jahre

               Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute,
                                                                          CORONA AKTUELL
               vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die
               in den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen!        Kostenfreie Coronavirus Schnelltestmöglichkeit Bürgertest
                                                                                            nach CoronavirusTestV

                                                                                  Nur für Bürger ohne Symptome (Asymptomatisch).

                                                                                             im Foyer der Sporthalle
                                                                                                 in Bräunlingen
                                                                            Während fogender Zeiträume ohne individuelle Terminvergabe:

                                                                            Montags:		         8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr
Kurzvortrag über die frühe alamannische Besiedlung am
Schwarzwaldrand, 6. März, 14.30 Uhr, im Kelnhof-Museum                      Dienstags:         8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr
Bräunlingen
                                                                            Mittwochs:         8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr
Um 450 n. Chr. wurde in Bräunlingen ein alamannischer Adelshof
gegründet, dessen Besitzer sich nach alter Sitte in Grabhügeln              Donnerstags:       8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr
bestatten ließen. Außergewöhnliche Funde wie ein Goldgriffschwert,
mediterrane Goldbeschläge oder ein aus Syrien oder Palästina                Freitags		         8.30 bis 9.30 und 17.00 bis 18.00 Uhr
stammendes Glasgefäß unterstreichen die Bedeutung der hier
ansässigen Familie. Wie aber kam sie zu ihrer Bedeutung, und                Samstags:          8.30 bis 9.30 Uhr
was können wir daraus über die Frühgeschichte des Schwarzwalds
lernen - der angeblich erst mit den Klöstern erschlossen wurde?             Sonntags:          9.00 bis 10.00 Uhr !!! NEU!!! Ab März
Peter Graßmann, Kunsthistoriker und Vorstandsmitglied des
Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                                     Seite 
Stand: 22. Februar 2022
                                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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          Corona-Regeln ab 23. Februar 2022
          In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem dreistufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
               » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
               » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
               » Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

          Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 4,0 erreicht oder
          überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
          oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 10 weitere
          Personen (siehe Ausnahmen).
          Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 15,0 erreicht oder
          überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
          oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
          1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
          In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) müssen
          Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-
          Verordnung des Bundes.
          Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch

          Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
          2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
          3: Private Treffen | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
          4: Öffentliche Veranstaltungen
          5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
          6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien | Öffentlicher Nah- und Fernverkehr
          7: Freizeiteinrichtungen | Touristische Verkehre | Körpernahe Dienstleistungen
          8: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
          9: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                                       Stand: 22. Februar 2022
                                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                 2
          Maskenpflicht                                      3G und 2G                                         2G+
          Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder      Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen
          geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen         genesene Personen                                 mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Hier gibt
          Nah- und Fernverkehr.                              2G: Zutritt nur für geimpfte oder                 es keine Ausnahmen mehr für geboosterte,
          Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-                      genesene Personen                                 vollständig geimpfte und
                                                                                                               genesene Personen.
          Verordnung des Bundes regelt die                                                           2G                                                    2G+
          Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
          Ausnahmen:                                         Ausnahmen:
          » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
          » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
            Gründen keine Maske tragen können                » Grundschüler*innen, Schüler*innen
            (ärztlicher Nachweis notwendig).                   eines sonderpädagogischen Bildungs-/
          » In geschlossenen Räumen bei privaten               Beratungszentrums, einer auf der Grund-
             Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     schule aufbauenden Schule oder
             Kantinen, Mensen und Cafeterien während           einer beruflichen Schule° – gilt nur für
             des Essens und Trinkens und beim Sport            Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
             treiben.                                          und nicht während der Ferien°°.
          » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab-          » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
            stand von 1,5 Metern zu anderen Personen           nicht mehr zur Schule gehen.°°
            dauerhaft eingehalten werden kann.               » Personen, die sich aus medizinischen
          » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können
          » In geschlossenen Räumen sowie in den               (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
            Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen             » Personen, für die es keine allgemeine
            Personennennah- und Fernverkehr sowie in           Impfempfehlung der Ständigen
            der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in      Impfkommission (STIKO) gibt.°°
            der Warn- und den Alarmstufen die
            FFP2-Maskenpflicht.
          Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an
          Schulen ist über die Corona-Verordnung
          Schule geregelt.

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Stand: 22. Februar 2022
                                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                         3
                              Stufenplan

                                                                                                      3G                                2G                                2G+
                                Hygienekonzept                    Maskenpflicht                Nachweislich geimpft,             Nachweislich geimpft             Nachweislich geimpft/
                                                                                               getestet oder genesen                oder genesen              geboostert/genesen und getestet

                                        Lebensbereich                             Basisstufe                           Warnstufe                                Alarmstufe

                                                                                                                   1 Haushalt plus 10                        1 Haushalt plus 5
                                                                                                               weitere Personen, wenn die               weitere Personen, wenn die
                                                                                                                Personen nicht geimpft/                  Personen nicht geimpft/
                                                                                                                      genesen sind.                            genesen sind.
                                       Private Zusammen-                                                          - Geimpfte und Genesene,                 - Geimpfte und Genesene,
                                                                                Ohne weitere                         - Personen bis einschl.                  - Personen bis einschl.
                                       künfte und private
                                                                              Regelungen oder                             13 Jahre und                             13 Jahre und
                                        Veranstaltungen
                                                                              Beschränkung der             - Personen, die sich aus medizinischen   - Personen, die sich aus medizinischen
                               (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern               Personenanzahl               Gründen nicht impfen lassen können,      Gründen nicht impfen lassen können,
                                   etc. Gilt auch bei Treffen in                                                    zählen bei den Kontakt-                  zählen bei den Kontakt-
                                  gastronomischen Betrieben)                                                     beschränkungen nicht dazu.               beschränkungen nicht dazu.

                                                                                                              Paare, die nicht zusammen leben,        Paare, die nicht zusammen leben,
                                                                                                                   zählen als ein Haushalt.                zählen als ein Haushalt.

                                   Sport in Sportstätten und
                                         Sportanlagen                  Ohne Zugangsbeschränkungen
                                                                                                                            3G                                      2G
                                keine Maskenpflicht während der
                                        Sportausübung
                                                                                                              Ausnahme: Ausübung von Sport              Ausnahme: Ausübung von Sport
                                                                                                                 zu dienstlichen Zwecken                   zu dienstlichen Zwecken
                                                                                                                      und Reha-Sport                            und Reha-Sport

                                                                                                                                                         Stand: 22. Februar 2022
                                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                         4

                                        Lebensbereich                             Basisstufe                           Warnstufe                                Alarmstufe

                                                                                                               In geschlossenen Räumen

                                                                                                                           3G                                        2G
                                          Öffentliche
                                        Veranstaltungen
                                                                                                                Maximal 60 % Auslastung,
                                   (wie Theater, Oper, Konzert,
                                                                                                                   aber nicht mehr als
                                  Informationsveranstaltungen,
                                   Stadtführungen, Kongresse,                                                    6.000 Besucher*innen
                                      Sportveranstaltungen,                                                                                             Maximal 50 % Auslastung,
                                                                       Ohne Zugangsbeschränkungen                                                           aber nicht mehr als
                                    Betriebs- und Vereinsfeiern
                                    sowie Veranstaltungen der                                                                                            2.000 Besucher*innen in
                               Breitenkultur, Stadt- und Volksfeste)                                                    Im Freien                      geschlossenen Räumen und
                                                                                                                                                     5.000 Besucher*innen im Freien.

                                                                                                                           3G

                                                                                                                Maximal 75 % Auslastung,
                                                                                                                   aber nicht mehr als
                                                                                                                 25.000 Besucher*innen

                                                                                                                                                         Stand: 22. Februar 2022
                                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                         5

                                        Lebensbereich                             Basisstufe                           Warnstufe                                Alarmstufe

                                      Kultureinrichtungen
                                      (wie Galerien, Museen,
                                           Bibliotheken°,
                                                                       Ohne Zugangsbeschränkungen                          3G                                      2G
                                     Archive°, Gedenkstätten)
                                      °Abholung bestellter
                                      Medien unbeschränkt
                                           möglich                                                                                                        Ausnahme: Archive und
                                                                                                                                                          Landesbibliotheken 3G.

                                                                                                                                                     Mindestabstand von 1,5 Metern
                                                                                                                                                       zu Personen, die nicht zum
                                                                                         Ohne weitere Beschränkungen                                   eigenen Haushalt gehören,
                                   Religiöse Veranstaltungen                                                                                           muss eingehalten werden.

                                                                                                                           3G                                      2G
                                                                       Ohne Zugangsbeschränkungen
                                         Beherbergung                                                            Erneuter Test alle 3 Tage                    Ausnahmen für
                                                                                                                                                             geschäftliche und
                                                                                                                                                    dienstliche Reisen und Härtefälle.
                                                                                                                                                          Erneuter Test alle 3 Tage

Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                                                                                              Seite 
Stand: 22. Februar 2022
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           6

                   Lebensbereich                          Basisstufe                          Warnstufe                             Alarmstufe

                                                Ohne Zugangsbeschränkungen
                                                                                                  3G                                    2G
                     Messen und
                    Ausstellungen

                                                  In geschlossenen Räumen

                                                            3G
               (Hotel-)Gastronomie,
            Vergnügungsstätten sowie
          Mensen und Cafeterien (Regelung
                                                                                                  3G                                    2G
                     gilt nur für
                 externe Personen)                         Im Freien                     Abholung von Speisen                   Abholung von Speisen
                                                ohne Zugangsbeschränkungen                und Getränken ohne                     und Getränken ohne
                                                                                        Einschränkung möglich.                 Einschränkung möglich.

                                                                                                  3G
             Öffentliche Verkehrsmittel
                                               FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr
                                                           in der Warn- und den Alarmstufe – in der Basistsufe medizinische Maskenpflicht.

                                                                                                                                Stand: 22. Februar 2022
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           7

                   Lebensbereich                          Basisstufe                          Warnstufe                             Alarmstufe

                Freizeiteinrichtungen           Ohne Zugangsbeschränkungen

                  (wie Freizeitparks,
                                                                                                 3G                                      2G
           (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien,
               Zoos, Indoor-Spielplätze,           3G-Regel für Dampfbäder,            2G-Regel für Dampfbäder,
             Fitnessstudios, Saunen etc.)            Warmlufträume und                   Warmlufträume und
                                                         ähnliches.                          ähnliches.

                Touristische Verkehre
              (wie Schifffahrten, Skilifte,
                                                Ohne Zugangsbeschränkungen                       3G                                      2G
              Seilbahnen, Busreisen etc.)

                                                                                                 3G                                      2G
            Körpernahe Dienstleistungen         Ohne Zugangsbeschränkungen

                                                                                                                              Ausnahmen für Friseur-
                                                                                                                            betriebe und Barbershops:
                                                                                                                                    hier gilt 3G.

                                                                                                                                Stand: 22. Februar 2022
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           8

                   Lebensbereich                          Basisstufe                          Warnstufe                             Alarmstufe

              Außerschulische Bildung
                                                Ohne Zugangsbeschränkungen
                                                                                                  3G                                    2G
          (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und
                 Jugendkunstschulen)

                                                                                                                    3G
                        Bildung
             (wie berufliche Ausbildung,        Ohne Zugangsbeschränkungen
            Fahr-, Flug- und Bootsschulen,
                                                                                                      bei mehrtägigen Veranstaltungen
            Sprach- und Integrationskurse)
                                                                                                          erneuter Test alle 3 Tage.

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Stand: 22. Februar 2022
                                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                     9

                                       Lebensbereich                     Basisstufe                      Warnstufe                             Alarmstufe

                                                                  In geschlossenen Räumen

                                                                           3G
                                Diskotheken, Clubs sowie club-
                                     ähnliche Lokale und
                                       Veranstaltungen                                                     2G+                                     2G+
                                     (Ausnahmen für nicht
                                   impffähige Personen und
                                  Schüler*innen gelten nicht)
                                                                 Ohne Zugangsbeschränkungen
                                                                                                     Keine Maskenpflicht                   Keine Maskenpflicht
                                                                                                      auf der Tanzfläche                    auf der Tanzfläche

                                     Prostitutionsstätten                  3G                               3G                                      2G

                              Grundsätzlich gilt:

                                           Abstand halten        Hygieneregeln          Medizinische         Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                                                   beachten           oder FFP2-Maske            benutzen                    lüften
                                                                                           tragen

KINDERGÄRTEN
ST. MARIEN DÖGGINGEN
Häsvorstellung im Kindergarten St. Marien Döggingen

 Schlösslebuck Hexe…..

Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                                                                       Seite 
VHS
                                                                               Baar

                                                                               Veranstaltungen Online März

                                                                               Zeichnen und Malen via Zoom
                                                                               für Anfänger und Erfahrene ab 16 Jahren
                                                                               212207222E • mit Ulla Attenberger
                                                                               4x Donnerstag, 17.03.2022 - 07.04.2022 • 18:00 - 20:30 Uhr

                                                                               Stress-Löser Natur
                                                                               Wie uns Naturerlebnisse helfen, unseren Stress in den Griff zu
                                                                               bekommen
                                                                               NEU !! • 212301011E • mit Steve Windisch
…..Gauch……dieser hatte sogar was leckeres für die Kinder                       Mittwoch, 16.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr
dabei…                                                                        Fit mit dem Hula Hoop Reifen
                                                                               212302613E • mit Vera Kaulich
                                                                               4x Montag, 07.03.2022 - 28.03.2022 • 19:00 - 19:45 Uhr

                                                                               Tabuthema Parasiten
                                                                               212303061E • mit Nicoletta Czechowska
                                                                               Donnerstag, 17.03.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr

                                                                               Motorsäge-Grundlehrgang (mit Zertifikat)
                                                                               Lehrgang Modul A der DGUV Information 214-059
                                                                               212505003 • mit Michael Käfer und Forstunternehmen Käfer
                                                                               2x Montag, Samstag, 19.03.2022 - 19.03.2022 • 08:00 - 15:00 Uhr
……Garde und….. 		                                                              Endlich Stressfrei
         ……….Elferrat                                                          221306061E • mit Sabine Saltenberger
                                                                               5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr
Vielen Dank, liebe Tanja für die tolle Häsvorstellung aller Dögginger          Online von zu Hause,
Fasnachstgruppen. Die Kinder hatten einen Riesenspaß.                          Schutzschild Resilienz – stark und immun gegen das Schicksal
                                                                               –
                                                                               Termine frei wählbar
                                                                               221306071E • mit Sabine Saltenberger
                                                                               5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr

SCHULNACHRICHTEN
                                                                               Online von zu Hause,

                                                                               Raus aus der negativen Schlafspirale
                                                                               NEU !! • 221306081E • mit Sabine Saltenberger
                                          am:                                  5x Freitag, Mittwoch, 01.04.2022 - 31.08.2022 • - Uhr
                   e Pro gra mm erscheint
           Das neu
                             09.03.2022
                Mittwoch,
                                                                               Online-Vorträge aus der Reihe vhs.wissen live

                                                                               Die Revolution hat ein weibliches Gesicht. Die aktuelle Rolle
                                                                               der Frauen in Belarus
                                                             www.vhs-baar.de

                                                                               NEU !! • 212102103E • mit Alice Bota
                                                                               Donnerstag, 03.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr

                                                                               Femizide - Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen
                                                                               tun
                                                                               NEU !! • 212100123E • mit Margherita Bettoni
                                                                               Montag, 07.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr
              April 2022 – Juli 2022

                                                                               Galaxien und schwarze Löcher
                                                                               NEU !! • 212110111E • mit Prof. Reinhard Genzel
                                                                               Mittwoch, 09.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr

                                                                               Zusammentreffen von Mensch und Maschine: Mitbewohner,
                                                                               Diener, Kollege oder Konkurrent?
                                                                               NEU !! • 212100121E • mit Prof. Dr. Elisabeth André
                                                                               Dienstag, 15.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr
              A N M E L D UNGEN & INFORMATIONEN:
            Volkshochschule Baar ∙ Hindenburgring 34 ∙ 78166 Donaueschingen    Femizide. Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen
                  Telefon: 0771 1001 ∙ www.vhs-baar.de ∙ team@vhs-baar.de      tun müssen
                                                                               212102062E • mit Margherita Bettoni
                                                                               Montag, 07.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr
Seite 10                                                                                                           Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Widerstände gegen Weltbürgerlichkeit - Eine wechselvolle           Dateimanagement von Windows® Rechnern – Der Explorer
Geschichte                                                        ... meinen PC aufräumen
NEU !! • 212102091E • mit Dr. Dr. h.c. Jürgen Osterhammel         212501053 • mit Andreas Reinhardt
Donnerstag, 24.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr                        Mittwoch, 23.03.2022 • 18:00 - 21:00 Uhr
                                                                  vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum,
                                                                  Schulstraße 2, Bräunlingen
Deutschland vom Musterstaat zum Entwicklungsland
– wie kann es sein, dass wir im Vergleich zu Europa               Experten am PC – Tipps und Tricks
hinterherhinken?                                                  212501143 • mit Andreas Reinhardt
NEU !! • 221102051E • mit Alexander Hagelücken und Marlene        Mittwoch, 30.03.2022 • 18:00 - 21:00 Uhr
Weiß                                                              vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum,
Dienstag, 29.03.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr                          Schulstraße 2, Bräunlingen

Veranstaltungen in Präsenz März                                   Smartphone & Tablet – Welches Gerät passt zu mir?
                                                                  212501373 • mit Andreas Reinhardt
Der Haslachhof in Löffingen                                       2x Mittwoch, 30.03.2022 - 06.04.2022 • 15:00 - 17:15 Uhr
Ein Einblick in die ökologische und klimaverträgliche             vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum,
Landwirtschaft                                                    Schulstraße 2, Bräunlingen
NEU !! • 212104163 • mit Wolfram Wiggert
Samstag, 26.03.2022 • 14:00 - 15:30 Uhr                           INFORMATIONEN & ANMELDUNG:
                                                                  Volkshochschule Baar
Die Zukunft ist positiv... und Du?                                Hindenburgring 34
NEU !! • 212106003 • mit Ramona Bliestle                          78166 Donaueschingen
Mittwoch, 30.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr                          Tel.: 0771 1001
vhsbaar, Raum 1, Hindenburgring 34, Donaueschingen                team@vhs-baar.de
                                                                  www.vhs-baar.de
Entspannt mit Hund!
... vom Junghund bis zum Senior                                   Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram
212301813 • mit Svenja Kreß
3x Freitag, 25.03.2022 - 08.04.2022 • 19:00 - 20:40 Uhr
Platz hinter dem Bibb, zwischen Kindergarten und Stadthalle,
Schulstraße 2, Bräunlingen

Power-Fitness-Mix
212302023 • mit Heike Ayllon
34x Donnerstag, Montag, 03.03.2022 - 25.07.2022 • 18:00 - 19:30
Uhr                                                               LUCIAN-REICH-SCHULE HÜFINGEN
vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4 Kursraum,
Schulstraße 2, Bräunlingen

Laufen von 0 auf 10
212302343 • mit Thomas Schneider
10x Mittwoch, 16.03.2022 - 25.05.2022 • 18:30 - 19:30 Uhr
Treffpunkt: Anton Mall Stadion, Stadionstraße Donaueschingen

Zumba® Fitness
NEU !! • 212302563 • mit Samantha Chehade
6x Montag, 07.03.2022 - 11.04.2022 • 18:45 - 19:45 Uhr
Grundschule Bräunlingen, Schulaula, Kirchstraße 31, Bräunlingen

Reiten für Erwachsene – Einführungskurs für den richtigen
Umgang mit dem Pferd
212302703 • mit Christine Frei-Häberli
4x Samstag, 12.03.2022 - 02.04.2022 • 14:00 - 16:30 Uhr
Girenhof, Im Weidfeld 1, Bräunlingen-Waldhausen

Intensiv-Kurs: Lesebrille – jetzt noch nicht!
212303053 • mit Claudia Scheible-Dimou
3x Donnerstag, 03.03.2022 - 17.03.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr
vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum,
Schulstraße 2, Bräunlingen

Ölwechsel in der Küche                                                Liebe Schülerinnen und Schüler aller 4. Klassen, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Interessierte!

NEU !! • 212305023 • mit Linda Hackenjos                              Wir laden euch ein, die Lucian-Reich-Schule kennenzulernen.

Dienstag, 15.03.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr                              Da auch in diesem Jahr der Tag der offenen Tür nicht vor Ort stattfinden kann, möchten wir euch gerne
                                                                      mit dem virtuellen Schul-Rundgang auf unserer Homepage und beim Online-Infoabend einen Einblick in
vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 1 Vortragsraum,          unser Schulleben und das Konzept der Gemeinschaftsschule verschaffen.
Schulstraße 2, Bräunlingen                                            Neugierig? Dann ruft an oder schreibt uns eine Email bis spätestens Montag, 21.02.22 (12.00 Uhr), dann
                                                                      bekommt Ihr den Zugangslink für den Online-Infoabend.

Ein Tee für jede Lebenslage                                           Wir freuen uns auf euch — Euer Team der Lucian-Reich-Schule

... für alles ist ein Kraut gewachsen
NEU !! • 212305733 • mit Anja Sopper
                                                                           Lucian-Reich-Schule • Gemeinschaftsschule • Hohenstraße 16 • 78183 Hüfingen
Freitag, 11.03.2022 • 19:00 - 21:00 Uhr                                    Tel: 0771 898645 0 • sekretariat@lucian-reich-schule.de • Öffnungszeiten 9 —12 Uhr
Vereinshaus, Küche & Nebenraum, Kirchstraße 24, Bräunlingen
Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                                                                         Seite 11
FÜRSTENBERG-GYMNASIUM DONAUESCH.                                          Die Kolleginnen und Kollegen anderer Disziplinen, wie zum Beispiel
                                                                          Gemeinschaftskunde, Global Studies, Ethik und Religion, informieren
„Anmeldung der Fünftklässler“                                             die Lernenden über nachhaltige Lebenskonzepte.“ Joos Eindruck
                                                                          ist, dass die Lernenden bezogen auf die Thematik Nachhaltigkeit
Am Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen erfolgt die Anmeldung             zunehmend sensibilisiert sind.
der neuen Fünftklässler des Schuljahres 2022/2023 auch dieses Jahr        Auf dem Bild (v.l.): Jule Zier, Lara Bauer und Samira Glomsda.
wieder in elektronischer Form.

Alle erforderlichen Unterlagen sind ab sofort über die Startseite
der Homepage des Fürstenberg-Gymnasiums unter www.
fuerstenberg-gymnasium.de zu finden.

Die Anmeldeunterlagen müssen bis zum 10.03.2022 im Original
im Sekretariat vorliegen. Gerne können diese direkt in unseren
Briefkasten geworfen werden ober über den Postweg versendet
werden.                                                                   SONSTIGE MITTEILUNGEN
Adresse: Fürstenberg-Gymnasium, Humboldtstraße 1, 78166                   LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
Donaueschingen
                                                                          Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen
Auch für Familien, die bereits Kinder am Fürstenberg-Gymnasium            aufgehoben
haben, ist eine Vorabanmeldung
nicht möglich, das heißt, die Anmeldung findet ebenfalls im oben          (Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Gesundheitsamt des Landratsamtes
angegebenen                                                               Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht
Zeitraum statt.                                                           bei Ansammlungen aufgehoben. Ab Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr gibt
                                                                          es bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.                                        Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr. Ursprünglich sollte diese
                                                                          Regelung noch bis zum 7. März gelten. Aufgrund der sinkenden
                                                                          Zahl der auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar Klinikums zu
                                                                          behandelnden Covid-19 Patienten sowie der Lockerungen, welche in
                                                                          der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum
KHS DONAUESCHINGEN                                                        23. Februar eintreten, konnte die Maskenpflicht bei Ansammlungen
                                                                          auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises vorzeitig aufgehoben
Zweiter Platz im Nachhaltigkeitswettbewerb geht an die KHS                werden.
Drei Wirtschaftsgymnasiastinnen der KHS beim Planspiel Börse              Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt weiterhin die
erfolgreich                                                               Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern
Großer Jubel an den Kaufmännischen und Hauswirtschaftlichen               nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
Schulen Donaueschingen: Lara Bauer, Samira Glomsda und                    zuverlässig eingehalten werden kann. Das Landratsamt weist
Jule Zier haben den zweiten Platz im Nachhaltigkeitswettbewerb            zudem darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske
des Planspiel Börse im Schwarzwald-Baar-Kreis belegt. Die                 grundsätzlich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen
Schülerinnen der elften Klasse des Wirtschaftsgymnasiums                  kann.
haben das Wahlfach Vermögensmanagement, welches seit dem                  Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei
vergangenen Sommer angeboten wird, gewählt. Lara Bauer hat                Ansammlungen wurde auf der Homepage des Landratsamtes unter
sich für Vermögensmanagement als Unterrichtsinhalt entschieden,           www.lrasbk.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
weil die Löffingerin auf zukünftige Herausforderungen in Bezug auf
finanzielle Vorsorge und ihre „Steuerangelegenheiten“ vorbereitet
sein möchte.                                                                Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung
Als Fachlehrer hat Florian Andree die Teilnahme der zwei                          des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über
Vermögensmanagement-Kurse der KHS initiiert und betreut. Dank                 infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der
der technischen Ausstattung aller Lernenden mit einem Tablet                         Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
sei der Zugriff auf das Planspiel mithilfe einer App problemlos                         - Maskenpflicht bei Ansammlungen -
möglich gewesen, zeigte sich Andree, der selbst Absolvent des
Wirtschaftsgymnasiums an der KHS ist, begeistert von der Umsetzung        Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
der interaktiven Lerninhalte. Die Investitionen des Schwarzwald-          erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 49 Abs. 1, 35 Satz 2
Baar-Kreises in die digitale Infrastruktur hätten sich für Lernende und   Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i. V. m. § 20 Abs. 1
Lehrende gelohnt, ergänzt die 16-jährige Blumbergerin Jule Zier.          Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
                                                                          Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-
                                         Der        WG-Abteilungsleiter   Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 (in der ab 9. Februar
                                         Alexander Joos freute sich       2022 gültigen Fassung), §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 7 Satz 1 Nummer 3,
                                         darüber, dass ein so schneller   Satz 3 i. V. m. Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung
                                         Transfer von der Theorie         von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) i. V. m. § 1 Abs. 6a
                                         in die Praxis erfolgte. Vor      der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach
                                         allem aber sieht der Lehrer      dem Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW)
                                         für Betriebswirtschaftslehre     folgende
                                         und katholische Theologie
                                         durch den Erfolg von             Allgemeinverfügung:
                                         Bauer, Glomsda und Zier          1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-
                                         Inhalte        verschiedenster   Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der
                                         Fächer umgesetzt: „Nicht         Ausbreitung des Coronavirus (SARS- CoV-2) - Maskenpflicht bei
                                         nur in den kaufmännischen        Ansammlungen - vom 22. Dezember 2021 (in der Fassung vom 4.
                                         Unterrichtsfächern      werden   Februar 2022) wird widerrufen.
                                         bezüglich eines nachhaltigen     2. Die Allgemeinverfugungen zur Änderung der Allgemeinverfugung des
                                         Wirtschaftens gesetzt.           Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende
Seite 12                                                                                                     Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022
Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus                Weiter gaben auch die bundes- sowie landesweit rückläufigen Zahlen
(SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 5. Januar             der auf den Intensivstationen zu behandelnden COVID-Patientinnen
2022 und vom 3. Februar 2022 werden widerrufen.                           und Patienten Anlass dazu, dass der Bundeskanzler und die
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung          Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder am 16. Februar
in Kraft, mithin am Mittwoch, 23. Februar 2022, 0 Uhr.                    2022 ein verantwortungsbewusstes und kontrolliertes Zurückfahren der
                                                                          derzeit geltenden Infektionsmaßnahmen beschlossen haben. Dieses
                                                                          Zurückfahren der Infektionsmaßnahmen wird die Landesregierung
Begründung:                                                               in Baden-Württemberg durch Anpassung der Corona-Verordnung
                                                                          mit Wirkung zum 23. Februar 2022 umsetzen. Angepasst an die
Die Anordnungen in Ziffer 1 und 2 finden ihre Rechtsgrundlage in § 49     veränderte Tatsachengrundlage und an die allgemeinen Lockerungen
Abs. 1 LVwVfG. Hiernach kann ein rechtmäßiger nicht begünstigender        hält es das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-
Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz           Kreis für geboten, die angeordnete Maskenpflicht bei Ansammlungen
oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer       im Gleichschritt zu den in der Corona- Verordnung vorgenommen
wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden           Öffhungsschritten aufzuheben.
müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist. Die          Zu Ziffer 2:
Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen             Mit der Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des
Behörde.                                                                  Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende
Zu Ziffer 1:                                                              Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus
Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-            (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - vom 5. Januar
Kreis über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der            2022 und der Zweiten Allgemeinverfügung zur Änderung der
Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Mas- kenpflicht bei            Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über
Ansammlungen - vom 22. Dezember 2021 machte das Gesundheitsamt            infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis von der Möglichkeit              des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen
Gebrauch, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen              - vom 3. Februar 2022 wurde die Geltungsdauer der angeordneten
gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der Corona-Verordnung vom 15. September          Maßnahme jeweils um vier Wochen verlängert.
2021 (in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung) zu erlassen.          Aus Gründen der Rechtsklarheit werden auch diese
Die in § 3 Abs. 1 Corona-Verordnung geregelte Pflicht zum Tragen          Allgemeinverfügungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
einer medizinischen Maske wurde dahingehend verschärft, dass auf          Zu Ziffer 3:
dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bei Ansammlungen von              Die Aufhebungsverfügung tritt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG
mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien die Pflicht         am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, mithin am Mittwoch,
zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) gilt.              23. Februar 2022, 0 Uhr. Folglich tritt die Allgemeinverfügung des
Der Erlass der Allgemeinverfügung vom 22. Dezember 2021 war in            Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis über infektionsschützende
Anbetracht des hohen Inzidenzwertes und des stark ansteigenden            Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus
Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der hohen            (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei Ansammlungen - am Dienstag, 22.
Auslastung der Intensivbetten im Schwarzwald-Baar-Klinikum und            Februar 2022, 24 Uhr außer Kraft.
der Intensivstationen der Häuser der Grund- und Regelversorgung
der angrenzenden Landkreise ursprünglich geboten. Auch die                Rechtsbehelfsbelehrung:
angeordneten Verlängerungen dieser Maßnahme vom 5. Januar und
vom 3. Februar 2022 waren zum jeweiligen Anordnungszeitpunkt              Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
geboten. So konnte Anfang Januar 2022 keine Entspannung des               nach Bekanntgabe beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am
Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis und der Zahl der auf       Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, Widerspruch erhoben
der Intensivstation des Schwarzwald-Baar-Klinikums zu behandelnden        werden.
COVID-19 Patientinnen und Patienten festgestellt werden. Auch                                      Villingen-Schwenningen, 22. Februar 2022
Anfang Februar hatte sich die Situation noch nicht entspannt, sodass                                                 Sven Hinterseh Landrat
ein zeitliches Auslaufen der angeordneten Maßnahmen nicht vertretbar
gewesen wäre.
In der Zweiten Allgemeinverfügung zur Änderung der
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der
Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) - Maskenpflicht bei
Ansammlungen - vom 3. Februar 2022 wurde die weitere Verlängerung         Sprech- und Öffnungszeiten des Landratsamtes ab Montag,
der angeordneten Maßnahme davon abhängig gemacht, dass das
Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in                28. Februar
regelmäßigen Abständen überprüft, ob im Falle einer positiven
Entwicklung des Infektionsgeschehens eine frühzeitige Aufhebung der       (Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Landratsamt Schwarzwald-
Allgemeinverfügung „Maskenpflicht bei Ansammlungen“ angezeigt ist.        Baar-Kreis teilt seine Sprech- und Öffnungszeiten ab Montag,
Sollte sich eine solche positive Entwicklung innerhalb der verlängerten   28. Februar mit. Ter-mine außerhalb der Sprechzeiten können
Geltungsdauer der Allgemeinverfügung abzeichnen, wäre diese               individuell vereinbart werden. Außerhalb der Sprechzeiten bleiben
vorzeitig aufzuheben.                                                     die Dienststellen des Landratsamtes geschlossen.
                                                                          Die Sprech- und Öffnungszeiten sind wie folgt:
Eine solche positive Entwicklung ist inzwischen zu bejahen.               - Das Landratsamt hat mit seinen Außenstellen von Montag bis Mitt-
                                                                          woch von 8 bis 11.30 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 11.30 Uhr
Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus befinden sich zwar auch im         sowie von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet. Am Freitag ist geschlossen.
Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin auf einem hohen Niveau. So stellte
das Landesgesundheitsamt für den Schwarzwald- Baar-Kreis in den           - Die Zulassungsstellen Am Hoptbühl 2 in VS-Villingen sowie in
letzten Tagen einen zwischen 1.642,8 und 1.902,1 schwankenden             der Humboldtstraße 11 in Donaueschingen, haben von Montag bis
Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner           Mittwoch von 8 bis 14 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 13 Uhr sowie
mit der Coronavirus fest, jedoch entspannte sich inzwischen die           von 14 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ge-öffnet.
Situation auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar- Klinikums.
Nach dem COVID-19-Reporting des Schwarzwald-Baar-Klinikums vom            - Die Einrichtung „impuls – wir machen Jugendliche stark“ in
22.02.2022 werden aktuell 53 Patientinnen und Patienten stationär         Donaueschingen hat weiterhin mit Terminvergabe geöffnet.
behandelt, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Davon
befinden sich 50 Patientinnen und Patienten auf Normalstation und         Hinweis: Für den Zutritt zu den Gebäuden gilt: Personen ab 18 Jahren
zwei auf Intensivstation; es werden drei Patientinnen und Patienten       müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske tragen.
nicht-invasiv beatmet.                                                    Zudem gilt das Einhalten der Abstands- und Hygienebedingungen.
Nummer 08, Dienstag, 01. März 2022                                                                                                     Seite 13
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