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Newsletter im Browser betrachten Steuerverwaltung des Kantons Bern Ausgabe 1 / Januar 2019 > Version française Guten Tag Es ist wieder Zeit, die Steuererklärung im Kanton Bern auszufüllen. Das Wichtigste vorab: Wir haben für Sie das elektronische Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung noch einfacher gemacht. Lesen Sie mehr in «10 Minuten». Neuer Look für www.taxme.ch
Der Internetauftritt rund um die Steuern hat einen neuen Look in übersichtlicher Kacheloptik erhalten. www.taxme.ch in neuem Kleid Steuererklärung ausfüllen
Füllen Sie Ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login aus und nutzen Sie ab sofort die neuen Dienstleistungen. Wir stellen Ihnen die Neuerungen kurz vor: Neu: Steuererklärung noch einfacher online erledigen Loggen Sie sich gleich ein: TaxMe-Online starten (mit Sofortregistrierung in BE-Login) BE-Login starten (für bereits Registrierte) Hilfe beim Online-Ausfüllen Klicken Sie im Programm auf «Erläuterung» und Sie erhalten ausführliche Erklärungen aus der Wegleitung zum jeweiligen Thema.
Alle Abzüge für das Steuerjahr 2018 auf einen Blick: zur Übersicht Die aktuellen Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter: www.taxme.ch > Dokumente / Publikationen Wartungsfenster TaxMe-Online Damit das Programm stets aktuell ist, müssen von Zeit zu Zeit Wartungen vorgenommen werden. Am Sonntag, 24. Februar 2019 sowie am Freitag, 1. März 2019 ab 20 Uhr bis Samstag, 2. März 2019 sind Wartungsfenster geplant. An diesen Tagen können Sie Ihre Steuererklärung nicht ausfüllen. Aktuell Besitzen Sie eine Liegenschaft?
Die steuerlich abziehbaren Liegenschaftskosten finden Sie im: Merkblatt 5: Grundstückkosten Haben Sie gespendet? Führen Sie jede Spende einzeln und detailliert in der Steuererklärung auf. Abziehbar sind maximal 20 Prozent des Reineinkommens. Informationen und Verzeichnis steuerbefreiter Institutionen Automatischer Informationsaustausch (AIA) Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen AIA-Standards soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der AIA führt dazu, dass der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht angegebene ausländische Konten gemeldet werden. Die Steuerverwaltung wird entsprechende Informationen prüfen und für bisher nicht deklarierte Einkommen/Vermögen allenfalls ein Nach- und Strafsteuerverfahren einleiten. www.taxme.ch > Automatischer Informationsaustausch (AIA) Zinsen 2019 Die Zinssätze bleiben für das Steuerjahr 2019 unverändert: Vergütungszins 0.5% Verzugszins 3% Vorauszahlungszins 0% www.taxme.ch > Zinsarten Lohnausweis 2018 Sind Sie Arbeitgeber? Dann senden Sie uns die
Lohnausweise 2018 Ihrer Mitarbeitenden bis spätestens 31. Januar 2019. TaxInfo: Fachliche Informationen zum Lohnausweis Sie erhalten «10 Minuten», unseren Newsletter, weil Sie diesen abonniert haben. Profil anpassen (Vorname/Name und/oder Mailadresse ändern) Newsletter abmelden Steuerverwaltung des Kantons Bern Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern Kontakt und Feedback www.taxme.ch
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