Neuer Look für www.taxme.ch

Die Seite wird erstellt Helene-Charlotte Schubert
 
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    Steuerverwaltung des Kantons Bern

Ausgabe 1 / Januar 2019
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Guten Tag

Es ist wieder Zeit, die Steuererklärung im Kanton Bern auszufüllen.
Das Wichtigste vorab: Wir haben für Sie das elektronische Ausfüllen
und Einreichen der Steuererklärung noch einfacher gemacht. Lesen
Sie mehr in «10 Minuten».

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Der Internetauftritt rund um die Steuern hat einen neuen Look in
übersichtlicher Kacheloptik erhalten.

   www.taxme.ch in neuem Kleid

Steuererklärung ausfüllen
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Füllen Sie Ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login aus und
nutzen Sie ab sofort die neuen Dienstleistungen. Wir stellen Ihnen die
Neuerungen kurz vor:

   Neu: Steuererklärung noch einfacher online erledigen

Loggen Sie sich gleich ein:

   TaxMe-Online starten (mit Sofortregistrierung in BE-Login)

   BE-Login starten (für bereits Registrierte)

Hilfe beim Online-Ausfüllen

Klicken Sie im Programm auf
«Erläuterung» und Sie erhalten
ausführliche Erklärungen aus der
Wegleitung zum jeweiligen Thema.
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Alle Abzüge für das Steuerjahr 2018 auf einen Blick:

   zur Übersicht

Die aktuellen Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter:

   www.taxme.ch > Dokumente / Publikationen

Wartungsfenster TaxMe-Online

Damit das Programm stets aktuell ist, müssen von Zeit zu Zeit Wartungen
vorgenommen werden.
Am Sonntag, 24. Februar 2019 sowie am Freitag, 1. März 2019 ab 20 Uhr
bis Samstag, 2. März 2019 sind Wartungsfenster geplant.
An diesen Tagen können Sie Ihre Steuererklärung nicht ausfüllen.

Aktuell

                            Besitzen Sie eine Liegenschaft?
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Die steuerlich abziehbaren Liegenschaftskosten
                            finden Sie im:

   Merkblatt 5: Grundstückkosten

Haben Sie gespendet?

Führen Sie jede Spende einzeln und detailliert in
der Steuererklärung auf. Abziehbar sind maximal
20 Prozent des Reineinkommens.

   Informationen und Verzeichnis steuerbefreiter Institutionen

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den
internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in
Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen AIA-Standards soll die
grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.

Der AIA führt dazu, dass der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht
angegebene ausländische Konten gemeldet werden. Die Steuerverwaltung
wird entsprechende Informationen prüfen und für bisher nicht deklarierte
Einkommen/Vermögen allenfalls ein Nach- und Strafsteuerverfahren einleiten.

   www.taxme.ch > Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Zinsen 2019

Die Zinssätze bleiben für das Steuerjahr 2019 unverändert:

     Vergütungszins 0.5%
     Verzugszins 3%
     Vorauszahlungszins 0%

   www.taxme.ch > Zinsarten

                            Lohnausweis 2018

                            Sind Sie Arbeitgeber? Dann senden Sie uns die
Lohnausweise 2018 Ihrer Mitarbeitenden bis
                         spätestens 31. Januar 2019.

 TaxInfo: Fachliche Informationen zum Lohnausweis

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