NEUES WOHNGEBIET 'VICUS QUARTIER' - Traumgrundstücke in Nörvenich - F&S concept
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F&S Firmensitz in Euskirchen - Positiv Energiehaus Die eigenen vier Wände sind ein Ziel, das viele Menschen verfolgen. Für junge Familien soll es ein Ort der Geborgenheit sein. Andere bauen schon zum zweiten Mal und möchten nun den perfekt zugeschnittenen ‘Ruhesitz‘ beziehen. Hildegard Schwarz Rebecca Hirschmann Immobilienfachwirtin Assistenz Immobilienvertrieb Herzlich Willkommen bei F&S concept Der Schritt zum eigenen Haus be- Mit ihren insgesamt 14 Ortschaf- Entdecken Sie diese wunderschö- ginnt bei der Wahl des passenden ten bietet die Gemeinde ca. 1 1.000 ne Lage, die Ihnen in Verbindung Grundstücks. Gerade hier sollte Einwohnern ein Zuhause. Eine sehr mit der innovativen Planungskon- besonnen und überlegt gehandelt gute Nahversorgung findet sich im zeption viel zu bieten hat, für sich werden. Jeder potenzielle Bau- Kernort Nörvenich. Hier leben zur und Ihr Eigenheim. Kommen Sie herr setzt andere Prioritäten, hat Zeit rund 4.000 Bürger (03/2021). Ihrem Ziel ein gutes Stück näher. andere Bedürfnisse. Die Kommune zählt zu den wachs- Lassen Sie Ihren Traum vom eige- tumsstärksten in der Region und nen Haus wahr werden. In den letzten Jahren wird neben hat neben der naturnahen Lage Das Wohngebiet ‘Vicus Quartier‘ in einer guten Infrastruktur immer eine umfangreiche Infrastruktur Nörvenich ist ein ehrgeiziges Pro- wieder der Wunsch nach geord- zu bieten. Das neue Wohngebiet jekt, das in enger Zusammenar- neten sozialen Strukturen laut. ‘Vicus Quartier‘ wird im östlichen beit mit der Gemeinde Nörvenich Kinder sollen in einer intakten Bereich des Kernorts Nörvenich entwickelt wurde. Umgebung aufwachsen, ältere entstehen und für weitere Bürger Durch individuelle Planungsmög- Menschen suchen soziale Kon- eine Heimat sein. lichkeiten der Bauherren und eine takte und Sicherheit. zeitgemäße Architektur entsteht Auf die Besonderheiten des ‘Vicus hier ein harmonisches, nachhalti- In den schönen Auen der Börde- Quartier‘ und den dort entstehen- ges Wohnneubaugebiet. landschaft liegt die Gemeinde den ‘Quartiersplatz‘ werden wir auf Wir wünschen Ihnen eine erfolgrei- Nörvenich. den Folgeseiten im Detail eingehen. che Realisierung Ihres Eigenheims und viel Freude bei der Lektüre un- seres Exposés.
BESTE LAGE Zukunftsweisender Bebauungsplan Gute Infrastruktur mit Autobahnanbindung Kaufpreis inkl. Erschließung und Endausbau Verkauf direkt vom Eigentümer Keine Maklercourtage, keine Provisionen Schloss Nörvenich In einer bevorzugten Wohnlage am Ortsrand von Nörvenich ent- steht das neue innovative Wohn- gebiet ‘Vicus Quartier‘. Unweit vom Quartier erstreckt sich die schöne Neffelaue zwischen dem Kernort und dem neuen Wohn- gebiet. Von hier erreicht man den Marktplatz oder auch das Schloss mit Schlosshof fußläufig in nur 10 min. Die Bürger der Gemeinde pro- fitieren von einer hervorragenden Nahversorgung und einer guten Infrastruktur mit Autobahnan- bindung an die verkehrstechnisch wichtige A61 und A4. Der Bebau- ungsplan greift die örtlichen Gege- benheiten auf und ergänzt sie mit nachhaltigen zukunftsweisenden Konzepten. In Nörvenich Wohnen heißt Wohlfühlen und Leben. L 263 Am Kreuzberg Wegbeschreibung von der BAB 61 rve oss Kartenmaterial (c) Google Maps h nic Nö Schl ¬ Ab Ausfahrt Erftstadt-Gymnich L 263 sind Sie in 8 min am Baugebiet An Am Mit der telweg Moh le ¬ Verlassen Sie die A61 (22) Ha -Str. rdt in Richtung Nörvenich (L495) str lanka aß e w-B Ziel ¬ Folgen Sie der L 495 gut 8 km Sch K 52 ¬ Am Ortseingang Nörvenich Harff‘sche Burg fahren Sie nach links in die ch elba Triftstr. (L263 / später K52) und Neff Vicu s Qu artie folgen der Straße noch ca. 700 m r ¬ Das Baugebiet liegt zu Ihrer linken Seite Zieladresse: 52388 Nörvenich, Schwester-Blanka-Straße 3
VICUS QUARTIER – BAUGRUN Baugebiet ’Vicus Quartier’ in Nörvenich | Ihren aktuellen Bestandsplan inkl. Preisliste finden Sie auf der letzten Seite.
NÖRVENICH – LAND . LEBEN Rathaus Gemeinde Nörvenich Gemeinsam für eine noch bessere Zukunft und eine noch lebenswertere Gemeinde Liebe Interessenten Die Gemeinde Nörvenich hat Infrastruktur, so etwa insgesamt 1 1.000 Einwohner (Stand: 03/2021) vier Supermärkte / Discounter, Sie prüfen derzeit, ob die Gemeinde welche auf 14 Orte über 66 km 2 mehrere Ärzte, Zahnärzte, eine Nörvenich Ihre neue Heimat wer- verteilt wohnen. Apotheke, eine hoch moderne und den soll. Während diese Broschüre ‘Nörvenich‘ ist der für die Gemein- gut ausgestattete Grundschule mit Ihnen die Besonderheiten unseres de namensgebende Ort, mit bisher Offener Ganztagsschule, vier Kin- neuen Baugebietes ‘Vicus Quartier‘ rund 4.000 Einwohnern, welcher dertagesstätten (der Besuch der näherbringt, will ich Ihnen gerne die durch das Vicus Quartier um etwa Kitas ist im Kreis Düren beitrags- Gemeinde als solches vorstellen, 20% wachsen wird. Hier findet sich frei bis zu einem Elterneinkommen damit Sie das weitere Wohnumfeld nicht nur der Siedlungsschwer- von 120.000 €), gute Sportanlagen, besser kennen lernen. punkt, sondern auch die meiste mehrere Senioreneinrichtungen, 4 VICUS QUARTIER
. HEIMAT auch die dortigen Neubaugebiete erfreuen sich großer Beliebtheit und sind meist schnell ausverkauft. Unser größter Arbeitgeber ist die Bundeswehr mit dem Taktischen Luftwaffengeschwader 31 ‘Boel- cke‘, welche auf dem Fliegerhorst Nörvenich rund 950 Soldaten und 300 Zivilbedienstete beschäftigt. Dr. Timo Czech Im Zuge der weiteren Entwicklung Bürgermeister Gemeinde Nörvenich der Gemeinde entsteht zudem ge- rade das neue, 36ha große Gewer- be - Industriegebiet ‘Gypenbusch‘, stützung. Die Löscheinheiten un- welches unweit des Vicus Quartier serer Freiwilligen Feuerwehr, die für etwa 1.000 neue und ortsnahe Jugend- und die Kinderfeuerwehr Arbeitsplätze sorgen soll. freuen sich allzeit über neue Mit- Kennzeichnend für die Gemein- streiter (mehr Informationen unter de ist auch unser ausgeprägtes www.feuerwehr-noervenich.de). Vereinsleben. Ein großer Teil der Kurzum, wir haben viel zu bieten Bürgerinnen und Bürger ist in und Sie sind uns in der Gemeinde einem oder mehreren der mehr Nörvenich ‘ohne Wenn und Aber‘ als 90 Vereine engagiert. Ob Kar- herzlich willkommen. nevalsgesellschaft, Schützen- bruderschaft, Sport- / Turnverein, Ganz besonders freuen wir uns, Kreisverkehr mit Herz in Nörvenich Heimat- und Geschichtsverein, wenn Sie sich in die Gemeinschaft Rassegeflügelzuchtverein – um nur einbringen und wie viele Ihrer Mit- einmal ein paar Beispiele zu nen- bürgerinnen und Mitbürger hier nen; es ist für jeden etwas dabei vor Ort ehrenamtlich für das Allge- ein vielfältiges gastronomisches und alle freuen sich darauf, dass meinwohl tätig werden. Dann sind Angebot, das Schloss Nörvenich Sie mitmachen oder zumindest die Sie bei uns genau richtig! mit dem Museum für Europäische Veranstaltungen der Vereine mit Kunst, sowie zur Naherholung Ihrem Besuch unterstützen. Herzlichst, Ihr der in eine Auenlandschaft einge- Ganz besonders liegt mir der Hin- bettete Neffelbach und der Nörve- weis auf unsere Freiwillige Feu- nicher Wald. erwehr am Herzen. Um unser Das Wachstum der Gemeinde ist Hilfsfristenziel (acht Minuten nach Dr. Timo Czech nicht auf den Hauptort beschränkt, Alarmierung mit einer Gruppe am Bürgermeister sondern findet auch in fast allen Einsatzort zu sein) auch in Zukunft unseren kleineren Orten statt und zu erreichen, brauchen wir Unter- 5
Unternehmenssitz der F&S Group: Hightech-Konzepte zur dezentralen eigenständigen Strom- und Wärmeversorgung Wir bauen für die Zukunft! Aus der Region für die Region ist Welche Auswirkungen ergeben Der Kanal wird verlegt, erforder- eine Verpflichtung, der wir seit sich auf die Umwelt und die be- liche Rückhaltungen erstellt, die 1988 die Treue halten. Die F&S con- reits bestehende Bebauung? Ist Versorgungsträger verlegen ihre cept arbeitet eng mit den Kommu- eine ausreichende Versorgung mit Leitungen und die Straße erhält nen im Städtedreieck Köln, Bonn, Wasser, Wärme, Energie und Kom- eine erste bituminöse Decke. Aachen zusammen. Bei der Akqui- munikationsleitungen gewährleis- Nach Abschluss dieser Arbeiten se neuer, potentieller Baugebiete tet? Wie sind die Baugrundver- sind in dem neuen Baugebiet achten wir auf beste Lagen, gute hältnisse? alle Erschließungseinrichtungen Infrastruktur und ein sicheres, so- vorhanden, die für eine bauliche Die Klärung dieser Fragen und das zial gefestigtes Umfeld. In weite- Nutzung erforderlich sind. Der Durchlaufen der einzelnen Ver- ren Schritten werden dann erste Endausbau der Straße erfolgt fahrensstufen dauern im Durch- Konzepte zur möglichen Bebau- meist erst nach 2 bis 3 Jahren. Zu schnitt ein bis zwei Jahre. ung entwickelt und Entwürfe für diesem Zeitpunkt sind die meisten das neue Baugebiet erstellt. Im Nach Satzungsbeschluss durch Häuser bereits fertig gestellt und Anschluss daran folgt ein erstes den Rat der Gemeinde wird der man kann nun die Bürgersteige, Gespräch mit der Gemeinde, in rechtskräftige Bebauungsplan be- Parkbuchten, Pflanzbeete usw. dem verschiedene Alternativen kannt gemacht. erstellen, ohne dass mit einer Be- zur möglichen Entwicklung des Zu diesem Zeitpunkt sieht das schädigung durch Bauarbeiten zu Gebietes vorgestellt werden. Grundstück jedoch noch genau- rechnen ist. so aus wie bei der Aufstellung Nach dem Beschluss zur Aufstel- Seit den ersten Planungen sind der Bauleitpläne: Ackerland. Was lung eines Bebauungsplanes wer- jetzt ca. fünf Jahre vergangen. jetzt noch erforderlich ist, um be- den sämtliche mit der Planung Eine lange Zeit; aber es hat sich baubares Wohnbauland daraus zu verbundenen Eventualitäten in gelohnt! Es ist ein Wohngebiet machen, ist die Erschließung. Zusammenarbeit mit der Gemein- entstanden, das sich in die beste- de und den angeschlossenen Pla- Im Rahmen eines Erschließungsver- hende Bebauung und die Land- nungs- und Ingenieurbüros erör- trages wird zwischen der Gemeinde schaft harmonisch einfügt und tert: Wie kann das neue Baugebiet und dem Investor die genaue Art seinen Bewohnern ein neues Zu- an die bestehende Kanalisation und der Umfang der Erschließung hause in einem sicheren sozialen angeschlossen werden? Ist die vereinbart. Grundlage dafür ist die Umfeld bietet. Kläranlage für zusätzliche Einlei- exakt ausgearbeitete Planung für ‚Mein Bestreben liegt darin, po- tungen ausgelegt? Welche Auswir- den Straßen- und Kanalbau. tenzielle Bauherren vor dem kungen hat das neue Baugebiet auf Nach Unterzeichnung des Vertra- Grundstückskauf umfassend zu die örtliche Verkehrssituation? Ist ges wird die Ersterschließung in beraten.‘ in dem beplanten Bereich mit Bo- Auftrag gegeben. Bereits nach kur- dendenkmälern oder alten Kampf- zer Zeit kann man die zukünftige Hildegard Schwarz, mitteln zu rechnen? Straßenführung erkennen. Projektleiterin der F&S concept 6 VICUS QUARTIER
NAT A UR UND MENSCH AT Die Welt werden wir nicht verän- dern, aber wir werden auch in Zukunft die Verantwortung für die von uns geplanten Baugebiete und den damit verbundenen Schutz der Natur und der Menschen tra- gen. Oberstes Ziel ist dabei die Bestandssicherung und die Ent- wicklung der regionaltypischen Flora und Fauna. Unter Berücksichtigung der Bevöl- kerungsdichte und des Baulandbe- darfs kann ein sinnvoller Schutz zwar nur in abgestufter Form, aber auf keinen Fall kompromisslos re- alisiert werden. Eine differenzierte Betrachtung der möglichen Land- nutzung wird auch in Zukunft eine Verpflichtung unseres Unterneh- mens sein. Der Mensch soll im Mittelpunkt der Planung stehen. Zusammen mit unseren Städteplanern wer- den klare Konzepte für die zukünf- tigen Bewohner der Baugebiete erarbeitet, aber auch die Interes- Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die sen der bisherigen Anwohner be- Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. Albert Einstein rücksichtigt. 7
Schloss Nörvenich | Museum Europäische Kunst StadtCenter Düren Fahrradinfrastruktur | Gemeinde Nörvenich Kultur, Sport, Spaß, Spiel und Entspannung – attraktive Vielfalt in der Nähe des neuen Baugebietes ’Vicus Quartier’ Schloss Nörvenich | Schlosspark Feste, Konzerte, Veranstaltungen Museum Europäische Kunst Mofarennen Nörvenich Reiterhof Nörvenich Naturschutzgebiet Neffeltal Tälerroute am Neffelbach Kreisstadt Düren StadtCenter Düren Arena Kreis Düren Sport, Kultur, Konzerte Leopold-Hoesch-Museum Römerstadt Zülpich Museum der Badekultur Seepark Zülpich Sport- und Freizeitangebote Das Indeland Freizeitstandort mit hohem Erlebnis- und Erholungswert Bubenheimer Spieleland monte mare | Kreuzau Indoor Soccerhalle Merzenich Mountainbike-Park Hürtgenwald Hochseilgarten Hürtgenwald Kanu-/Kajak-Touren auf der Rur Nationalpark Eifel - Natur und Abenteuer vor der Haustür Hier lässt es sich leben 8 VICUS QUARTIER
GUTE Der Indemann | Aussichtsturm auf derGoltsteinkuppe AUSSICHTEN Nörvenich liegt, umgeben von seinen 13 Ortschaften, in der landwirtschaftlich geprägten Zülpicher Börde. Neben der schönen Auenlandschaft findet sich hier eine hervorragende Infrastruktur mit einem umfangreichen Angebot an Indoor Soccerhalle | Merzenich Einkaufs-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Im neuen Vicus Quartier wird es eine Bushaltestelle geben, die den Ort mit dem ÖPNV verbindet. Die Entfernung zu Dürens Zentrum liegt bei knapp 14 km und die Innenstädte von Köln, Bonn und Aachen sind mit dem Auto in je ca. 30 min gut erreichbar. Die Infrastruktur Nörvenich Düren Bubenheimer Spieleland Gemeindeverwaltung 5 Gymnasien Marktplatz 2 Gesamtschulen Zwei Grundschulen 3 Realschulen Neun Kindertagesstätten 2 Hauptschulen Schloss Nörvenich 19 Grundschulen Museum Europäische Kunst 2 Förderschulen Musikschule 3 Berufskollegs Kinderspielplätze Arena Kreis Düren | Düren 4 Krankenhäuser Supermärkte | Einzelhandel Apotheken Gastronomie Ärzte und Fachärzte Dienstleistung und Handwerk Rechtsanwälte Deutsche Postfiliale Sparkasse Steuerberater Sportanlagen Dienstleistung und Handwerk Aktives Vereinsleben Kultur- und Freizeitangebote Kanufahren auf der Rur Neffeltalhalle | Events Umfangreiche Sportangebote Ärzte | Fachärzte | Apotheke Annakirmes Kath. Pfarrkirche | Pfarrbüro Indeland | Freizeitstandort Evangelische Gemeinde mit Erlebnis-/Erholungswert Fahrradinfrastruktur Bahnhof mit Anbindung Busanbindung nach Köln und Aachen Anschluss an die A61 | 9 km Wochenmarkt monte mare | Kreuzau 9
LEBEN IM VICUS QUARTIER Schnellladestation | 150 kW Großer Abenteuerspielplatz Rurtalbus | fährt elektrisch 150 kW – Schnellladestation für zwei Elektrofahrzeuge | Ladezeit ab 10 Minuten Großer Spielplatz | 2.500 m 2 Wasserspielanlage, Ritterburg, Kletternetz, Spooky Footbridge, Schaukel u.v.m. ÖPNV-Anschluß | Rurtalbus mit Elektroantrieb | ab 2022 mit Wasserstoffantrieb Regenrückhaltebecken | ökologisch gestaltet Baumkonzept | mehr als 200 heimische Bäume Quartiersplatz mit 31 hochwachsenden Platanen 10 VICUS QUARTIER
Professionelle Projektplanung Zusammen mit einem erfahrenen Team von Städteplanern und Ingenieuren haben wir, mit viel Herz und Weitsicht, ein Wohngebiet entwickelt, das den zu- kunftsweisenden Anforderungen an Mensch und Umwelt in höchstem Maße gerecht wird. Die professionelle Planung richtet den Blick in die Zukunft und umfasst umfangreiche, nachhaltige Technologien. So werden z.B. die Dächer der Wohnhäuser in Süd-Ost Ausrichtung gebaut, sodass sie sich sehr gut zur Nutzung der Sonnenenergie mit Solar- oder Photovoltaikanlagen eignen werden. Um kurzfristig grössere Regenmengen vorübergehend zu speichern, wird es ein quartiereigenes Regenrückhaltebecken mit einer Fläche von 8.000 m 2 geben. Die Bewohner des ‘Vicus Quartier‘ in Nörvenich werden nicht nur von der schönen naturnahen Lage und der sehr guten Nahversorgung durch den Ort profitieren, sondern gewinnen mit dem zentral gelegenen Quartiersplatz zu- sätzliche Lebensqualität. Quartiersplatz Der Quartiersplatz mit dem unmittelbar daran angrenzenden Spielplatz wird den Mittelpunkt des Wohngebietes bilden. Mit einer Größe von rund 2.460 m 2 bietet der Platz zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Die zentrale freie Fläche lädt z.B. zu Veranstaltungen, Marktständen und geselligen Treffen ein. Am westlichen Rand des Platzes wird eine 150 kW – Elektroladestation bereit- stehen. Hier können Elektroautos in kürzester Zeit geladen werden. Südlich des Platzes wird eine ÖPNV–Anbindung mit Haltestelle für Elektrobusse ein- gerichtet. Ein Baumkarree aus 31 Platanen mit einer Unterpflanzung kleinblei- bender Sträucher wird im östlichen Bereich angelegt; hier laden Parkbänke zum Verweilen ein. Auf einer Fläche von 2.500 m 2 wird nördlich, direkt an- grenzend an den Quartiersplatz, ein großer Abenteuerspielplatz entstehen. Haben Sie Fragen zum Gesamtkonzept oder zu einzelnen Themen des ‘Vicus Quartier‘? Wir informieren Sie sehr gerne! 11
BEBAUUNGSKONZEPT Wohngebiete mit Ausstrahlung, Wohnen in guter Nach- barschaft, Spielen und Gespräche vor der Haustür, Spaziergänge, ohne das Auto nutzen zu müssen, Platz für Gras und Bäume – kann man das planen? Man kann und zwar in sinnvollen, zukunftsweisenden Bebauungsplänen mit entsprechenden Vorgaben. Bebauungspläne dienen einer sinn- Individuelle Gestaltungsmöglich- Es dürfen maximal 15% der Vor- vollen städtebaulichen Anordnung keiten für eine zeitgemäße Architek- gartenfläche mit anorganischen von Grundstücken und Straßen. Sie tur geben dem gesamten Wohnge- Materialien bedeckt sein. Die ge- sollen aber darüber hinaus auch Re- biet Stil und Schönheit. So sind z.B. samte Erschließung entspricht dem geln für die zukünftige Baukultur Zelt-, Pult- und Satteldächer zulässig. neuesten Stand der Technik. In aufstellen. Eine extensive Begrünung auf Flach- dem zukünftigen Wohngebiet ‘Vi- Die F&S concept hat in enger Zusam- dächern ist verpflichtend. Solar- und cus Quartier‘ stecken viele ehrgei- menarbeit mit der Gemeinde Nör- Photovoltaikanlagen sind möglich. zige Ideen. Werden Sie Teil dieses venich ein Konzept entwickelt, das Die Begrünung der Vorgärten ist in- Projektes und schaffen Sie mit uns eine harmonische Baukultur entste- nerhalb eines Jahres nach Inbetrieb- gemeinsam ein zukunftsweisendes hen lässt. nahme des Gebäudes zu erstellen. Wohnkonzept. 12 VICUS QUARTIER
VICUS QUARTIER Ha rd ts tr . K52 Nachhaltig und zukunftsweisend geplant Rechtskräftiger Bebauungsplan Textliche Festsetzungen Bestandsplan Unser Service: Kostenlose Reservierung Wertvolle Tipps: ‘Wie geht es weiter‘ Kostenlose Grundstücksvermessung Provisionsfreier Verkauf Keine Bauverpflichtung Detaillierte Informationen: www.fs-grund.de 13
EIN BLÜHENDER GARTEN UNDSTÜCKE FÜR SIE Ein Baum für Ihren Vorgarten! Wir schenken jedem/r Erwerber/in eines Grundstücks im Wohngebiet ‘Vicus Quartier‘ einen Gutschein für einen heimischen Laubbaum. Bunte duftende Blüten und summende Insekten Verträumte Plätze in Ihrem Garten oder Bevorzugen Sie regionale Materia- Für Wege und Stellplätze empfehlen auf dem Balkon - überall können Sie et- lien wie Naturstein (z.B. Grauwacke wir versickerungsfähiges Material was für sich und die Natur tun: oder Kalkstein) und Holz (z. B. Lärche und offene breite Fugen Auch kleinere Vorgartenbeete wer- oder Eiche) Lassen Sie sich über die Vorteile ei- den mit einer geeigneten Bepflanzung Verwenden Sie Laubhecken (Hain- ner Fassaden- oder Dachbegrünung zu einem Biotop vor Ihrer Haustür buche, Rotbuche, Feldahorn) und beraten Achten Sie auf heimische, standort- Blühsträucher zur Einfriedung Ihres Ein heimischer Laubbaum ist ein her- gerechte, blühende Saaten, Stauden Gartens vorragender Schattenspender und und Sträucher Trockenmauern speichern Wärme bietet Lebensraum für viele Tiere. Zu unterschiedlichen Zeiten blühen- und bieten Rückzugsorte für Insek- Mit diesen Tipps unserer Landschafts- de Stauden und Gehölze bringen eine ten und Reptilien architektin werden Sie an der Gestal- wunderschöne farbliche Abwechslung Über partiell nicht gemähte Wiesen tung Ihrer Gartenflächen lange Freude in Ihren Garten freuen sich die Insekten und Vögel haben. 14 VICUS QUARTIER
Foto: Schloss Nörvenich (Adobe Stock) / Gestaltung: A-design . E. Aschke
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Legend GEMEINDE NÖRVENICH 1. Art der ba (§ 9 Abs. Bebauungsplan Nörvenich "Auf der Hardt" OT Nörvenich z.B. 2. Maß der b (§ 9 Abs. z.B. z.B. 10 12 14 13 3. Bauweise 22 3 7 (§ 9 Abs. traße 4 en-S 11 24 Sc An 6 20 de hw 5 5 rM lock oh es le ter ant-F 12 -B 22 14 9 lan 8 18 Dech ka -S tra 10 7 ße 20 3 Fe #5.0 1 12 uer 14 18 we 16 hrz ufa .0 hrt #26 14 14 a 4. Verkehrsf 2 (§ 9 Abs. #3.0 12 #3.0 #2.0 #2.5 .0 .5 #23 #17 #25 10 .0 #5.5 #7.5 8 #3.0 #3.0 .0 #3.0 #16 #8.0 #15 .0 #14 .0 #33 .0 39 #3.0 #2.5 4 .5 26.0 #11 K 52 #3.0 #14.0 #0.5 #0.5 #35 #2.0 .5 #2.0 .0 #3.0 #14 115 .5 #15 Ha .5 #3.0 #7.5 #3.0 rd ts 10 #3.0 tra .0 #3.0 #3.0 #3.0 #27 ße .0 #3.0 Quartier- #8.0 splatz 32 5 #2.2 #3.0 34 .0 #3 .0 #2.5 Feuerwehr- #23 #8.0 #3.0 #2.5 #1 .0 #16 #3.0 5.0 #14 #14 .0 zufahrt .0 5 #3.0 14.0 #6.0 #2 #1.7 #3.0 #2.0 .0 #3.0 #2.0 #16 # 5 #1.7 #3.0 .2 #3.0 #6.0 #3.0 #3.0 #1.7 #7.5 16.0 #11 5 .5 .5 Quartiers- #11 5 #1.7 #2.0 #0.5 platz #46.1 #3.0 .0 #2.0 #3.0 #14 .5 #5.0 #5.0 #11 #2.5 5. 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Sonstige P .0 #0.5 #3.0 .0 #14 #28 #14 #3.0 .5 #3.0 16.7 #14 #3.0 #9.0 5 .0 #2.0 #0.5 #2.0 .5 .0 #0 #3.0 #13 #6.0 #3.0 #3.0 #3.0 #7.0 .0 #28 #3.0 #14 .5 .0 #3.0 #14 #3.0 #6.0 #7.5 #3.0 GFL #14. #28 #3.0 #3.0 0 .5 #3.0 #3.0 #6.0 #2.5 #3.0 #28 #3.0 .5 #3.0 #6.0 #2.5 #5.0 #3.0 #28 #3.0 .5 #3.0 #1.0 #2.5 GFL #3.0 #3.0 .0 #3.0 #14 #3.0 #6.0 14.0 #9.0 #3.0 #3.0 .0 #18 #3.0 #3.0 .0 #14 #14.0 #3.0 GFL Nachric Hauptversorgu (§ 9 Abs. 1 Nr. RECHTSGRUNDLAGEN GEOMETRISCHE EINDEUTIGKEIT BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SATZUNGSBESCHLUSS INKRAFTTRETEN in der derzeit gültigen Fassung: Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan- Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 4a(3) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat am ..................... Der Satzungsbeschluß des Bebauungsplanes wurde amtlichen Liegenschaftskataster übereinstimmt und die Vorentwurf gem. § 3 (1) BauGB wurde am Textlichen Festsetzungen hat gem. § 3 (2) BauGB mit BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB sowie am ...................... gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 Feststellung der städtebaulichen Planung geometrisch ............................... ortsüblich bekanntgemacht. der Begründung und den nach Einschätzung der der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen § 7 GO NW als Satzung beschlossen. bekanntgemacht. (BGBl. I S. 1728) eindeutig ist. Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- Stellungnahmen in der Zeit vom...................... Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde gem. § 3 (1) bezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom .................. bis........................ erneut öffentlich ausgelegen. Kraft. BauGB vom ......................... bis ........................... der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV. NRW. S. bis ......................... öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gem. § 3 (2) 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2018 (GV. NRW. S. 468) Öffentlichkeit vorgestellt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gem. § 3 (2) BauGB am..................... ortsüblich bekanntgemacht. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der BauGB am .................................. ortsüblich Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 117 der Nörvenich, den ................... bekanntgemacht. Belange wurde gem. § 4a (3) BauGB mit Schreiben Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher vom.......................... erneut Gelegenheit zur Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung Belange wurde gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben Stellungnahme gegeben. ......................., den ..................... vom.......................... Gelegenheit zur Stellungnahme BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) gegeben. .............................. Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom Sind zwei oder mehrere unterschiedliche lineare Der Bürgermeister 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b) Signaturen unmittelbar parallel und ohne Angabe eines Nörvenich, den ................... Abstandsmaßes untereinander gezeichnet, so fallen sie .............................. .............................. .............................. Planzeichenverordnung 1990- (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), als Festsetzung/nachrichtliche Übernahme in einer Linie Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) zusammen. Siegel Siegel Siegel Siegel Siegel Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt AUFSTELLUNGSBESCHLUSS BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN ÄNDERUNGEN GEM. STELLUNGNAHMEN ÄNDERUNGEN GEM. STELLUNGNAHMEN AUSFERTIGUNG Dieser Plan ist der Urkundsplan. geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) Dieser Plan stimmt mit dem Urkundsplan und den Der zuständige Fachausschuss hat am ......................... Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Änderungen aufgrund von Stellungnahmen gemäß Änderungen aufgrund von Stellungnahmen gemäß Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Belange wurde gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben Beschlussfassung des zuständigen Fachausschusses Beschlussfassung des zuständigen Fachausschusses Inhalts des Bebauungsplanes mit dem Willen des Rates darauf verzeichneten Vermerken überein. Artikel 159 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist Bebauungsplanes beschlossen. vom........................... Gelegenheit zur Stellungnahme vom ........................... (§ 3 (2) BauGB). vom ........................... (§ 4 (3) BauGB). sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Dieser Beschluß wurde am ............................ ortsüblich zum Bebauungsplan-Vorentwurf gegeben. Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 bekanntgemacht werden bekundet. der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.2016 (GV. ABK* Quelle: NRW. S. 934), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. i.A. .............................. Land NRW (2020) NRW. S. 193, ber. S. 214) Datenlizenz Deutschland - Datensatz (URl): https://reg Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung vom 25.06.1995 (GV.NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29.05.2020 (GV. NRW. S. 376) Diese Vorschriften sind bei der Nutzung des Baulandes anzuwenden, soweit im Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Nörvenich, den ................... Übersic Maßsta Bebauungsplan keine Abweichungen vorgesehen sind. .............................. .............................. .............................. .............................. .............................. Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
An d er M Sc ohl e traße hw est n-S e r- Bla locke nka ant-F -St ra ße Dech -86 .73 - - Fuß weg 2 (F -78.21 W2 S2a 19.25 ) W1b 58 m² 6267 m² P2 521 m² 62 79. 25. 50 - 70. Ha 96 S3) .25 rdt 91 str -81 3 (W W2 a - ße ße 2031 m² 2513 m² stra K 52 -64.47 W8 ohn 25 W 81. 3029 m² SP W1a 3 53 2548 m² 7 2 95. 1) 4500 m² 568 m² 32. 52 4 (WS 22. 26. -18 75 .50 - 507 m² e1 S2d 02 - 26. 155 KiTa 46 m² -18 5 traß 75 .50 30. .42 m² Fuß Fuß weg - 2 25. hns weg 00 2845 m² 555 m² -77 1 (F 02 W1 ) 15. (FW6) 50 6 Wo 25 30. 55. 20 - 25. 00 22. 555 m² 01 .25 S2b -33 2 7.50 18. 50 7 W3 30. .00 -55 - 0 495 m² 0 555 m² 01 1476 m² 1 18. 8 20. 1) 23. -29 50 30. 00 .00 90 -16 340 m² 131 - 555 m² (HE 01 - .70 18. 9 - 17. 381 Wo 50 30. 1368 m² e1 Hau 00 .25 hns - p 17. m² traß aß ters Qu 555 m² 01 53 -55 00 .40 chli artie 29. e8 18. 10 92 Hau 130 00 50 sstr eßu rsp 30. (WS 25. la -13 pte 23. g ngs -26 17. P1 tz 30 -18 8) 54 .75 rsch .00 555 m² 00 stra - 53 - 01 ße 409 m² 95 ließ ßun u 29. 2 m² 18. 40 00 50 11 25. e W5 30. 2461 m² 129 -23.75- 1 (H ngs - 19. 0 10. S7) E1 438 m² 17. stra 00 0 ) chli 53 ße 30 635 m² 00 1249 m² -25 93 96 1 18. 25. .00 29. 2 m² 123 50 - 40 - (HE ters 7 (W 00 -21.84 28. -26 p 17. 1) 128 19. 438 m² 00 .75 00 .50 10. - 53 -11 ße 410 m² 99 496 m² 00 302 .96 - Hau 25. 94 S2c -29 122 tra 29. m² 40 0- 28. 00 00 438 m² 17. S2) 35. 37 127 00 38 hns -25 -16 438 m² 12 10. .0 532 m² 25. .70 100 00 5- 0- - 97 25. 381 124 60 119 -19.0 Wo 2 (W 00 28. m² 496 m² - 40- 438 m² 17. . 17. 36 438 m² -28.4 m² 25. 379 m² 53 103 514 m² 532 m² aße 26.80 S8) 98 .50 -49.61- -29 -13 W6 W4 .00 121 118 50 - str 00 00 2 -15 434 m² 17. 00 00 59 5.00 -19 17. 438 m² 24 29. 25. 53 4) 1 101 551 m² 396 m² ohn 967 m² 1778 m² .99 104 13 ) 29. - e 8 (W 19.00 25. -18 120 ) W 1 ß 51- 00 -17 .00 . 325 m² .00 - -16 (FW a .50 00- 00 17. - . 438 m² .97 E2 434 m² 514 m² 25. 4 29 2 20. 53 102 107 - -67 str (HE 99 551 m² 25. 6.0 -19 -30 00 0 58 5.00 5 27.25 .00 117 2 (H 0 63 - .00 e1 weg 434 m² 431 m² 0 17. -21 25. 8.2 53 105 108 .00 29 Wohn aß 325 m² 20. - 556 m² 30. aße 13.00 99 Fuß .00 591 m² Wo -19 tr 6- 14 5 1 hns .00 19.00 s sstr 25. 429 m² - V1 00 64 17. 434 m² s 57 Hau 37 106 traß 00 pte 21. 0 00 e6 ung 522 m² 00 19. -29.4 0 ung 3.00 rsch 30. 19 m² 325 m² 630 m² 99 ließ (WS -2 2 431 m² 110 .16 25. -27 6) ließ 30. 61 67 u 17. - 27.62 ließ .56 - 2 ngs 36 109 00 ch -19 21. 1 56 5.00 00 stra 00 00 .99 ße 622 m² 30. rsch 409 m² 630 m² - 1 ters 00 15 25. 19. 33 m² F 429 m² 125 0 17. p 25 ußw 62 30. 325 m² (HE 0 24 20.00 eg 68 pte 13.00 24. 1) 00 3 (F 19. u -17 00 -17 W3 a 13. ) .16 630 m² .50 556 m² Hau - 412 m² - 00 00 -17 H 30. W7 65 600 m² -14 .00 .50 111 55 25.00 - - 126 30. 71 24. 17. 27.90 16 412 m² 4) 12. 1539 m² 00 313 m² S2f -15 66 50 554 m² 112 50 630 m² 0 .79 - 597 m² 116 0 S1 24. 3- (WS 12. .50 S8) 17. 12. 16 50 16 .0 412 m² 4 29. 20.00 54 25.00 69 551 m² -55.58- 72a 00 -17 28 600 m² (W .24 113 50 0 00 -49 - 12. ße 560 m² 8 0 50 24. 275 m² 00 51 17. 412 m² 191 -22 G1a 28. 26. e Wo 16 0 397 m² 72b 70 66 .86 29. - stra 50 551 m² 0 ) 11. hns 12. 28.11 53b 25.00 50 m² 114 2783 m² W1 -17 hn 408 m² traß traß 73a 19. 28. 24. 50 .24 1 00 00 17. e9 s - 356 m² 11. 50 16 380 m² 12 1 (W 275 m² 2.5 00 Wo (WS 76a 0 515 m² 17 29. 28. -15 9) 17.33 0 -15 356 m² 73b weg 435 m² 11. .80 .79 -17 -16 - 53c 25.00 - .25 12. 19. 115 00 Wo 490 m² Wohn .16 50 ohn - 00 8.5 47 - 00 76b 0 W 349 m² hns 2 0 356 m² 74a 5 29. 363 m² 3 3 -20 12. traß e 28.41 ) 26. 5 0 2 50 1 386 m² 8.5 .24 5 25. 5.0 52 - 435 m² 77a 74b 2 W2 -17 356 m² 7.7 0 0 . 2 - 4 50 (WS 1 14. 32. 46 3- 4.0 18. 5) 2 (W 0 8.5 - 332 m² 0 0 18 25. 77b 2 451 m² -20 356 m² 75a 17.33 -16 eg 50 50 .24 435 m² -17 13. .31 - - hnw 00 3 49 .25 332 m² 495 m² 0 25. - 0 28. 78a 356 m² 75b 18. 0 Wo 00 50 43 0 10. 13. 28.67 ) 32. 54 -20 00 5 26. 648 m² 3 332 m² 25. 48 .24 - -17 78b 356 m² 84 1 -16 50 434 m² 28. (WW 03 42 .23 3.0 .24 3 - 0 332 m² - 19 25. 79a 17.33 eg 50 32. 648 m² -20 513 m² 50 .24 -17 13. 87 hnw - 435 m² 00 499 m² 28. 45 .26 332 m² 25. 0 - 79b 02 Wo 5- 50 39 28.89 4) 13. 513 m² 6.0 00 32. W 648 m² -20 Wo 332 m² 88 2 25. .24 - 1 hns 80a S8) - 1 50 434 m² -28.9 44 4 (W 7.2 traß 3.0 02 38 2- e9 0 332 m² 531 m² 25. 80b weg 20 32. 50 22.00 648 m² -20 (WS ohn .24 -17 9) 13. 435 m² 00 e 8 (W - 332 m² W 41 25. .26 639 m² 0 - 86 02 50 0 13. 5) - 35 0 0 332 m² W 32. straß 25. 648 m² 26. 20. 29.18 40 24- 89 50 5 (W -17 2 13. 434 m² 00 1- 0 34 .22 383 m² - weg 25. Wohn 648 m² 32. -20 - ohn 1 15. 374 21 .24 435 m² 00 19.00 -25.9 W 37 - 7.2 2 6- 0 00 -17 m² ) 31 .40 - 557 m² W6 648 m² 32. 26. -20 29.43 36 .24 - 6 (W 434 m² eg 30 -17 - 1 02 .22 7.0 hnw 648 m² -20 - 7- 22 16.23 32. .24 Wo 33 - 435 m² 0- 00 27 553 m² 7) 02 648 m² 26. -20 -21.4 32. (WW 32 .24 - 434 m² 26 122 eg 7 02 648 m² m² Fu 29 -22 .0 494 m² 32. 9- S2e 28. ßweg 5 0- 91 (FW Wohnw 5 20. 20 ) 3.9 648 m² 02 -2 28 23 32. -23 .26 704 m² - 657 m² 02 24. 25 57 32. -28 .85 739 m² - 11 31. 24 G1b - .04 910 m² 878 m² -32 28. 12
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE NÖRVENICH BEBAUUNGSPLAN - AUF DER HARDT - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stand: 20.01.2021
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Die textlichen Festsetzungen gehören zu den zeichnerischen Festsetzungen. Sie sind gleichbe- rechtigte Bestandteile des Bebauungsplanes. I PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (gemäß § 4 i. V. m. § 1 BauNVO) Zulässig sind: Wohngebäude die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke Nicht zulässig sind: Anlagen für sportliche Zwecke Betriebe des Beherbergungsgewerbes sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen Gartenbaubetriebe Tankstellen 1
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16,17 BauNVO 2.1 Höhe baulicher Anlagen (gemäß § 18 BauNVO) Allgemeines Wohngebiet WA 1 Zweigeschossige Bauweise Max. Traufhöhe: TH = 7,5 m Max. Gebäudehöhe: Bei Flachdächern GH = 8 m Bei Flachdächern mit zurückgesetztem, obersten Geschoss GH = 11 m Bei Pult-,Sattel- und Zeltdächern FH = 11 m Dreigeschossige Bauweise: Max. Traufhöhe: TH = 10,5 m Max. Gebäudehöhe: Bei Flachdächern GH = 11 m Bei Flachdächern mit zurückgesetztem, obersten Geschoss GH = 13 m Bei Pultdächern FH = 13 m Allgemeines Wohngebiet WA 2 Max. Traufhöhe: TH = 7,5 m Max. Gebäudehöhe: Bei Flachdächern GH = 8 m Bei Flachdächern mit zurückgesetztem, obersten Geschoss GH = 11 m Bei Pult-,Sattel- und Zeltdächern FH = 11 m 2
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Allgemeines Wohngebiet WA 3 Min. Traufhöhe: TH = 4 m Max. Gebäudehöhe: Bei Sattel und Zeltdächern FH = 11 m Allgemeines Wohngebiet WA 4 und WA 6 Max. Gebäudehöhe: Bei Flachdächern GH = 8 m Allgemeines Wohngebiet WA 5 Max. Traufhöhe: TH = 7,5 m Max. Gebäudehöhe: Bei Flachdächern GH = 8 m Bei Flachdächern mit zurückgesetztem, obersten Geschoss GH = 11 m Bei Pultdächern FH = 11 m 2.2 Allgemeine Regelungen zur Höhe baulicher Anlagen Oberer Bezugspunkt: Die festgesetzte Traufhöhe bezieht sich auf die Schnittkante zwischen der Außenwand und der Dachhaut, die Firsthöhe auf die Oberkante der Schnittlinie der Dachhaut der Dachflächen. Bei Flachdächern ist die Gebäudehöhe (GH) definiert als oberster Dachabschluss ein- schließlich Attika. Unterer Bezugspunkt: Als Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Höhen wird die Höhe der Ober- kante der öffentlichen Verkehrsfläche, zu der der Haupteingang des Gebäudes orien- tiert ist, festgesetzt. Maßgeblich sind die endausgebauten, ansonsten die geplanten Höhen der an das Baugrundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche, gemes- sen in der Mitte des angrenzenden Baugrundstücks. Die FB OK (Oberkante Fertigfußboden) des Erdgeschosses, darf nicht mehr als 0,5 m über dem oben genannten Bezugspunkt liegen. 2.3 Maximal zulässige Zahl der Wohneinheiten (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) In den allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 3, WA 4 und WA 5 sind maximal 2 Woh- nungen je Wohngebäude zulässig. 3
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3 BAUWEISE gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 22 BauNVO Für das gesamte Plangebiet wird die offene Bauweise (o) festgesetzt. In der offenen Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Im WA 2 wird zudem eine abweichende Bauweise (a) als einseitige Grenzbebauung gemäß Abbildung 1 zugelassen. Die Frontlänge einer Kettenhausgruppe darf 50 m nicht überschreiten. Abbildung 1: abweichende Bauweise 4 ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 23 BauNVO 4.1 Baugrenze (gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO) Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind ausnahmsweise überdachte Hauseingänge, Erker und Auskragungen zulässig, wenn die Baugrenze um nicht mehr als 1 m überschritten wird. Im Plangebiet sind gemäß § 23 Abs. 3 i. V. m § 23 Abs. 2 BauNVO außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten, über die rückwärtigen Baugrenzen hinaus in einem Abstand von ma- ximal 3 m ab Gebäudeaußenwand bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück zulässig. Rückwärtige Baugrenzen sind solche, die einen Abstand von mehr als 3 m zur Straßen- begrenzungslinie einhalten. Vordere Baugrenzen sind solche, die zur erschließenden Verkehrsfläche hin ausgerich- tet sind. 5 STELLPLÄTZE UND GARAGEN gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. §§ 12 BauNVO Stellplätze und Garagen sind in den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 6 nur in- nerhalb der festgesetzten Gemeinschaftsstellplatzanlagen sowie innerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. Auf diesen Flächen ist die Herstellung von Park- plätzen auf zwei Ebenen zulässig (Parkdeck). Die Oberkante der höchsten Parkebene 4
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN darf eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Maßgebender unterer Bezugspunkt für die festgesetzte Höhe ist der untere Bezugspunkt gemäß Ziffer 2.2. Stellplätze in den allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 3, WA 4 und WA 5 sind nur in- nerhalb der überbaubaren Fläche, in der seitlichen Abstandsfläche oder im Bereich zwi- schen vorderer Baugrenze (i.S.v. Ziff. 4.1) und Straßenbegrenzungslinie zulässig. Gara- gen und Carports müssen ausgehend von der Straßenbegrenzungslinie um mindestens 5 m zurückgesetzt werden. Zusätzlich sind Stellplätze innerhalb der festgesetzten Ge- meinschaftsstellplatzanlagen zulässig, überdachte Stellplätze und Garagen sind auf den gesondert festgesetzten Flächen unzulässig. Grenzen die seitlichen Abstandsflächen an eine Verkehrsfläche an, müssen Garagen, Carports und Stellplätze von dieser Grenze einen Mindestabstand von 1 m einhalten. Der zur Verkehrsfläche verbleibende Streifen von mindestens 1 m muss dauerhaft be- grünt werden. Innerhalb der Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Quartiersplatz“ sind Stellplätze und Carports für Carsharing-Angebote und Elektroautos zulässig. Innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ ist eine Fläche von bis zu 15 m² für eine Trafostation vorzuhalten. 6 NEBENANLAGEN gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. §§ 14 BauNVO Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind nur folgende Nebenanlagen zu- lässig: In dem Vorgartenbereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Gebäu- dekante (bzw. deren geradliniger Verlängerung bis zu den seitlichen Grundstücksgren- zen) sind, sofern sie nicht durch Stellplätze i.S.v Ziffer 5 genutzt werden, ausschließlich Mülltonnenschränke und Fahrradabstellanlagen zulässig. Im Bereich zwischen der rückwärtigen Gebäudekante und der rückwärtigen Grund- stücksgrenze sind Kinderspielgeräte einschließlich ebenerdige Spielhäuser bis 4 m² Grundfläche, überdachte Freisitze, Pergolen, Gartengerätehäuser bis zu einer Größe von insgesamt 9 m² Grundfläche pro Baugrundstück, zulässig. 7 GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTE gemäß § 9 (1) Nr. 21 BauGB Die zeichnerisch mit - GFL- festgesetzte Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungs- recht zu Gunsten des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement sowie der Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH (FBG) zu belasten. 5
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 8 BAULICHE ODER SONSTIGE VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB 8.1 Schalldämm-Maße der Außenbauteile Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luft- schalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109-2:2018-01 zu erfüllen. Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde- rungen", Ausgabe Januar 2018 einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau- Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich nach DIN 4109-1 (Januar 2018) unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außen- lärmpegels La gemäß Nebenkarten P1, P3, P5 und P7 und Nebenkarten P2, P4,P6 und P8 für die freie Schallausbreitung und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung (Gleichung 6): „R´w,ges = La - KRaumart mit KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherber- gungsbetrieben, Unterrichtsräume und Ähnliches; KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches La der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01,[…] Mindestens einzuhalten sind: R'w = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherber- gungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R‘w,ges sind in Abhängig- keit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG aus DIN 4109-2, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren.“ Dabei werden zum Schutz des Nachtschlafes für Räume, die überwie- gend zum Schlafen genutzt werden können (vgl. DIN 4109) innerhalb des Plangebiets im Bereich der Baufenster mindestens die vorkommenden maßgeblichen Außenlärmpegel La von 60 dB(A) bis 68 dB(A) auf Erdge- schosshöhe und von 60 dB(A) bis 69 dB(A) auf Höhe des 1. Oberge- schosses bis 3. Obergeschoss festgesetzt. Für „sonstige Aufenthaltsräume“ werden innerhalb des Plangebiets im Bereich der Baufenster mindestens die vorkommenden maßgeblichen Außenlärmpegel La von 60 dB(A) bis 67 dB(A) auf Erdgeschosshöhe und auf Höhe der Obergeschosse von 59 dB(A) bis 66 dB(A) festgesetzt. 6
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 8.2 Belüftung von Schlafräumen Wenn Schlafräume (auch Kinderzimmer sowie Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer- Wohnungen) an einer Fassade mit einem Beurteilungspegel nachts von 45 dB(A) oder mehr angeordnet werden und diese nicht über mindestens ein Fenster zur lärmabge- wandten Seite verfügen, ist durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung zu gewährleisten. Dazu sind Schlafräume mit einer schallgedämmten Lüftungsanlage auszustatten, die einen ausrei- chenden Luftwechsel während der Nachtzeit sicherstellt. Die jeweiligen Schalldämman- forderungen müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden. Auf die schallgedämmten Lüfter kann verzichtet werden, wenn der Nachweis er- bracht wird, dass in Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten) ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fens- tern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. 8.3 Grundrissgestaltung Bei der Grundrissgestaltung sind in dem Bereich entlang der K52 alle Möglichkeiten aus- zunutzen, um Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Bereichen zuzuordnen. Die straßenzugewandt liegenden Außenbauteile (Fenster, Wand, Dach) von Aufenthaltsräu- men (ausgenommen Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume), sind so auszuführen, dass sie den Anforderungen der DIN 4109 entsprechen. 8.4 Außenwohnbereiche Außenwohnbereiche wie z.B. Terrassen, Balkone, Loggien usw. sind in dem Bereich mit Pegeln von über 60 dB(A) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. 8.5 Ausnahmen im Baugenehmigungsverfahren Durch eine Einzelfallprüfung im Baugenehmigungsverfahren ist die ausreichende Luft- schalldämmung der Außenbauteile zum Schutz gegen einwirkenden Außenlärm nachzu- weisen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ausführung der Lärmschutzmaßnah- men hat nach DIN 4109 zu erfolgen. Hierzu kann die Vorlage einer Bescheinigung eines von der Landesregierung anerkannten Sachverständigen für Schallschutz gefordert wer- den. Die schalltechnischen Anforderungen gelten stets für die gesamte Fassade des Ge- bäudes, auch wenn die Fassade nicht am Rand (Baugrenze), sondern innerhalb des Bau- fensters liegt. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit durch den Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausrei- chen. 7
BEBAUUNGSPLAN– AUF DER HARDT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 9 FLÄCHEN FÜR DAS ANPFLANZEN UND DEN ERHALT VON BÄUMEN; STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB i. V. m. § 9 und § 89 BauO NRW Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbe- stimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ sind mindestens 58 Straßenbäume anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ müssen min- destens 20 % der Fläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern gepflanzt, ge- pflegt und dauerhaft erhalten werden. Im Schutzbereich der Produktenfernleitung ist unter Verwendung einer zertifizierten Saat- gutmischung für Regio-Saatgut, Produktionsraum 1 (Norddeutsches Tiefland) und Ur- sprungsgebiet 2 (Westdeutsches Tiefland) mit mindestens 30 % Wildkräuteranteil eine mehrjährige Extensivwiese gemäß der Vorgaben des Landschaftspflegerischen Fachbei- trags zum Bebauungsplan 'Auf der Hardt' (BKR Aachen 2020, Maßnahme M1) zu entwi- ckeln. Das Bepflanzen des Schutzstreifens mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist unzulässig. Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis maximal 5 Grad Dachneigung sind in den all- gemeinen Wohngebieten WA 1, WA 4, WA 5 und WA 6 zwingend unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen extensiv zu begrünen. Es ist eine extensive Dachbegrünung mit einer Aufbaudicke von größer gleich 10 cm aufzubringen, fachgerecht herzustellen, fachgerecht zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Von der Dachbegrü- nung ausgenommen sind begehbare Dachterrassen, verglaste Flächen und technische Aufbauten, soweit diese gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. 10 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN gemäß § 9 (4) BauGB i. V. m. § 89 BauO NRW Dachform/ Dachfarbe Siehe Einschriebe im Plan. Als Dacheindeckungen bei geneigten Dächern sind zulässig: Dachziegel oder Dachsteine analog den RAL-Farbtönen: RAL 7009-7022, 7024, 7026, 7043 (Grautöne) RAL 8002-8022, 8024-8028 (Brauntöne) RAL 9004, 9005, 9011, 9017 (Schwarztöne) Glänzende Oberflächen sind unzulässig. Die Dächer von Doppelhäusern und Hausgruppen sind hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung (Material und Farbe) einheitlich zu gestalten. Die Dachneigung beträgt bei Pult-, Sattel-und Zeltdächern maximal 35°. Bei eingeschossigen Gebäuden in WA 3 muss die Dachneigung zwischen 35°und 50° betragen, Flachdächer sind ausgeschlossen. Die Hauptfirstrichtung bei Gebäuden mit geneigtem Dach ist parallel zu der er- schließenden Verkehrsfläche herzustellen. 8
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