Neues Wohnquartier "Am Ruhrort" in Bochum-Dahlhausen

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Neues Wohnquartier "Am Ruhrort" in Bochum-Dahlhausen
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen
Baumgutachterliche Stellungnahme                          Seite 1 von 26

                     Neues Wohnquartier
                        „Am Ruhrort“
                   in Bochum-Dahlhausen

                   (Bebauungsplan Nr. 997 "Am Ruhrort“)

                        Baumgutachterliche
                          Stellungnahme

         Erstellung einer Zukunftsprognose für die Bäume
                      am benachbarten Hang
              im Zuge der geplanten Wohnbebauung

                                                       LESEFASSUNG

Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB                      Stand: 03/21
Neues Wohnquartier "Am Ruhrort" in Bochum-Dahlhausen
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(Foto Deckblatt: M. Bruckner, Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB, 17. Februar 2021)

Vorhabenträger:                Wilma Wohnen West Projekte GmbH

                               Pempelfurtstraße 1
                               40 880 Ratingen

aufgestellt:

                               Büro für Freiraum- + Landschaftsplanung

                               Feldstraße 63     40 479 Düsseldorf
                               Tel. 0211 / 45 10 08   Fax. 45 10 00
                               E-mail: Normann.Landschaftsarchitekt@t-online.de
                               www.normann-landschaftsarchitekt.de

                               Bearbeiter:
                               Dipl.-Ing. Christoph Ibach, Landschaftsarchitekt
                               Dipl.-Ing. Matthias Bruckner, Baumgutachter

Stand: 05.03.2021
Der Erläuterungsbericht besteht insgesamt (inkl. Anhang) aus 26 Seiten.

Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB                                               Stand: 03/21
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Inhalt           Seite

1                VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG                                           4

2                METHODIK                                                                    6

3                ERGEBNISDOKUMENTATION                                                       8

4                BEWERTUNG DER GEPLANTEN BAUMASSNAHME                                      20

5                FAZIT / SCHLUSSWORT                                                       21

Luftbild

Luftbild 1:      Übersicht über das Plangebiet (rote Umrandung) und seine Umgebung
                 sowie des begutachteten Baumbestands (türkise Umrandung)
                 (Quelle: www.uvo.nrw.de)                                                    5
Luftbild 2:      Skizzierter Standort der betrachteten Bäume                                 8

Abbildungen

Abbildung 1: Entwurfs- / Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet.                   4
Abbildung 2: Planauszug aus Erschließungsplanung                                           15
Abbildung 3: Vergrößerung der Erschließungsplanung im Hangbereich mit
             Kennzeichnung der Bäume im Bereich des vorh. Pavillons
             mit Gewächshaus                                                               15

Fotos            (Matthias Bruckner)

Foto   1:        Blick auf den Berg-Ahorn mit der Baumnummer 1.                             9
Foto   2:        Blick auf den gesamten Hang. Gut sichtbar ist ein starker Jungaufwuchs.   10
Foto   3:        Blick auf einen gebrochenen, abgestorbenen Baum.                          11
Foto   4:        Blick auf die Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6.                         11
Foto   5:        Nahaufnahme des Stammes. Deutlich sichtbar ist der
                 Pseudomonasbefall (Pseudomonas syringae pv. aesculi).                     12
Foto 6:          Blick auf die Bäume A, B und C. Gelb skizziert der betroffene
                 Kronenbereich (siehe auch Foto 7).                                        13
Foto 7:          Skizziert ist die geplante Bebauung, sowie die das
                 zukünftige Geländeniveau.                                                 14
Foto 8:          Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das
                 zukünftige Geländeniveau.                                                 16
Foto 9:          Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das
                 zukünftige Geländeniveau. Sichtbar ist zudem die zu
                 fällende Ross-Kastanie                                                    17
Foto 10:         Blick auf den östlichen Teil der Bestandböschung.                         17
Foto 11:         Sichtbar ist der deutliche Schrägstand im Hangbereich. Rot skizziert
                 ist die Grundstückgrenze.                                                 18
Foto 12:         Sichtbar ist der deutliche Schrägstand von Baum 7 im Hangbereich.         19

Tabellen

Tabelle 1:       Übersichtstabelle mit den betrachteten Bäumen                              8
Tabelle 2:       Ergebnistabelle mit Maßnahmenvorschlägen                                  20

ANHANG           Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen                      23

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1             VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Das bisher als Grabeland genutzte Plangebiet bietet die Möglichkeit eine
wohnbauliche Nutzung in einem bestehenden Siedlungsgefüge zu realisieren. Die
ehemalige Kleingartenfläche an der Straße Im Ruhrort soll zu einem qualitätsvollen
Wohnquartier entwickelt werden.
Für das Plangebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 997 „Am Ruhrort“ aufgestellt. Das
Bauleitplanverfahren ist zurzeit in der Offenlage.

Das Plangebiet liegt im Südwesten von Bochum im Stadtteil Dahlhausen an der
Straße Am Ruhrort (Abbildung 1, Luftbild 1).
Das geplante Wohnquartier liegt zwischen der Straße Am Ruhrort und dem
Werksgelände der P-D Refractories GmbH Dr. C. Otto.

Etwa 90 % der Fläche befanden sich zum Zeitpunkt der Ortsbegehung am 17. Februar
2021 in ehemaliger „kleingärtnerischer“ Nutzung. Die Nutzung wurde bereits
eingestellt.

Abbildung 1: Entwurfs- / Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet (Wilma, März 2021)

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Nördlich des Plangebietes grenzt unmittelbar eine mit Bäumen bestockte Böschung
(blau umrandet, Luftbild 1) an das Plangebiet an.
Der Baumbestand liegt außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches.

Aufgrund der Tatsache, dass die Endausbauhöhen der neuen Erschließungsflächen
über dem heutigen Gelände liegen werden (zirka 1,2 bis 2,1m), sind im Bereich der
Plangebietsgrenze Geländeregulierungen erforderlich, die in Teilen in die bestockte
Böschung eingreifen.

Luftbild 1:   Übersicht über das Plangebiet (rote Umrandung) und seine Umgebung sowie des begutachteten
              Baumbestands (türkise Umrandung) (Quelle: www.uvo.nrw.de)

Um die langfristigen Erhaltungsmöglichkeiten von allen Bäumen innerhalb des
Hanges bewerten zu können, wurde der Vorhabenträger (Wilma) seitens der Stadt
Bochum gebeten, eine Baumgutachterliche Stellungnahme vorzulegen.

Mit der Baumgutachterlichen Stellungnahme wurde das                                   Büro     Normann
Landschaftsarchitekten PartGmbB (Düsseldorf) beauftragt.

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2             METHODIK

Die zu begutachtenden Bäume wurden zur Beurteilung des aktuellen Zustandes, der
Verkehrssicherheit sowie zur Erstellung einer Bestandsprognose am 17. Februar 2021
einer visuellen Baumuntersuchung unterzogen.

Zunächst wurden die Kenndaten (Alter, Höhe etc.) des Baumes erfasst und im
Anschluss eine visuelle Untersuchung es durchgeführt. Die Baumuntersuchung
erstreckte sich insgesamt über das Baumumfeld, den Standraum, die Wurzelanläufe,
den Stammfuß, den Stamm, den Stammkopf sowie alle vom Boden aus zu
erfassenden Kronenteile des Baumes. Darüber hinaus wurde auf folgende
Schadsymptome sowie Wuchsanomalien besonders geachtet:

•       Risse
•       Veränderungen im Baumumfeld
•       Extreme Adventiv- und Würgewurzelbildung
•       Problematische Gabelungsformen am Baum
•       Kappungszonen am Baum
•       Pilzfruchtkörper (am Baumkörper oder im Standraum)
•       Bodenhebungen und Bodensenkungen
•       Plötzliche Freistellung jüngeren Datums
•       Extreme Wurzelraumeinschränkungen
•       Höhlungen im Baumkörper
•       Totholz
•       Veredelungszonen, die sich ungünstig entwickelt haben
•       Merkmale der Absenkung von Baumkörperteilen
•       Adaptive Zuwächse (Holzanlagerung im Zuge der spannungsgesteuerten
        Verteilung der Dickenzuwächse)
•       Hinweise auf Torsionsmerkmale an Kronenteilen, Stamm oder Stammfuß
•       Extremer Schrägstand der gesamten Baumgestalt bei fehlenden oder
        lediglich geringen baumeigenen Stabilisierungsbestrebungen
•       Extreme Kronenasymmetrie
•       Vorhandene Belege für bereits erfolgte mechanischer Entlastung
        (beispielsweise Schnittmaßnahmen und/oder Kronenreduktion durch Sturm)
•       Vorhandene Sicherungseinbauten wie Kronensicherungen oder Verbolzungen

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Vitalitätsbewertung

Ein wichtiger Parameter bei der Erstellung einer möglichen Bestandsprognose stellt,
neben der Erfassung der baumspezifischen Grunddaten sowie der Schadsymptome
und -merkmale, die Bewertung der Vitalität der Bäume dar.

Gemäß dem Vitalitätsschlüssel nach ROLOFF (2001, 2016) werden die untersuchten
Bäume den entsprechenden Vitalitätsstufen zugeordnet. Es werden vier
Vitalitätsphasen unterschieden. Eine Zuordnung zu einer Zwischenphase ist möglich,
wenn sich ein Baum am Übergang zwischen zwei Vollstufen befindet oder sich Teile
der Krone vitaler darstellen als andere Kronenpartien. Im Einzelnen sind dies
folgende Vitalitäts-Phasen:

Der Roloff–Schlüssel

VS 0      Explorations-Phase:             Vollkommen vitale Bäume:

Verzweigung netzartig, Langtriebe dominieren auch an den Seitenachsen, meist
gleichmäßige Belaubung ohne größere Kronenlücken.

VS 1      Degenerations-Phase: Bäume mit geringfügig verminderter
                               Vitalität:

Aus der Oberkrone ragen spießartige bis längliche Zweigstrukturen heraus, die durch
vermindertes Längenwachstum der Hauptachsen mit seitlich (fast) nur noch
Kurztrieben bzw. Kurztriebketten zustande kommen. Die Krone wirkt dadurch außen
zerfranst.
Der Begriff der „Degenerations-Phase“ klingt negativ, tatsächlich aber ist die VS 1
eine durchaus noch gute Vitalitätsnote.

VS 2      Stagnations-Phase:              Bäume mit deutlich verminderter Vitalität:

Übergang der Wipfeltriebe zur Kurztriebbildung. Im unbelaubten Zustand ist dies das
“Krallen- oder Krähenfußstadium“, da die Kurztriebe in der Kronenperipherie länger
werden und überwiegen und sich krallenartig zum Licht recken. Das führt sommers
wie winters zu pinsel-/büschelartigen Kronenstrukturen und größeren (inneren)
Kronenlücken.

VS 3      Resignations-Phase:             Bäume mit stark verminderter Vitalität u.
                                          absterbenden Hauptachsen:

Durch Ausbrechen größerer Äste und Absterben ganzer Kronenbereiche,
insbesondere einiger Haupt-Wipfeltriebe, sowie infolge weiterer fortschreitender
Astreinigung in Bruchstücke. Durch die großen Zwischenräume wirkt die Krone
unharmonisch und skelettartig. Der Wipfel befindet sich im Absterbeprozess oder ist
bereits abgestorben.

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3       ERGEBNISDOKUMENTATION

Aufgrund der steilen Bestandsböschung sind die meisten Bäume nicht durch das
geplante Bauvorhaben tangiert. Somit werden nachfolgend nur die Bäume in der
„ersten Reihe“ betrachtet, die von dem Bauvorhaben betroffen sein könnten. Die
betrachteten Bäume sind nachfolgend in einer Übersichtstabelle aufgelistet.

Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass innerhalb der betrachteten Hangböschung
ein sehr starker Jungaufwuchs vorherrscht, den es seitens des Eigentümers zu
fördern gilt.

Tabelle 1: Übersichtstabelle mit den betrachteten Bäumen

 Baum- Baumart                      Stamm-           Vitalität      Besonderheiten
  Nr.                               durchmesser
   A   Hainbuche                    0,65 m           1              Steht sehr    nahe am geplanten Gebäude,
       (Carpinus betulus)                                           einseitiger   Kronenaufbau Richtung geplante
                                                                    Bebauung
    B     Berg-Ahorn                0,70 m           1              Steht sehr    nahe am geplanten Gebäude,
          (Acer pseudoplatanus)                                     einseitiger   Kronenaufbau Richtung geplante
                                                                    Bebauung
    C     Berg-Ahorn                0,70 m           1              Steht sehr    nahe am geplanten Gebäude,
          (Acer pseudoplatanus)                                     einseitiger   Kronenaufbau Richtung geplante
                                                                    Bebauung

    1     Berg-Ahorn                0,40 m           1
          (Acer pseudoplatanus)
    2     Hainbuche                 0,40 m           1
          (Carpinus betulus)
    3     Hainbuche                 0,40 m           1
          (Carpinus betulus)
    4     Berg-Ahorn                0,25 m           0-1
          (Acer pseudoplatanus)
    5     Berg-Ahorn                0,40 m           0-1            deutlicher Schiefstand
          (Acer pseudoplatanus)
    6     Ross-Kastanie             0,30 m           1-2            deutlicher Pseudomonasbefall
          (Aesculus
          hippocastanum)
    7     Ross-Kastanie             0,70 m           1              deutlicher Schiefstand
          (Aesculus
          hippocastanum)

Luftbild 2: Skizzierter Standort der betrachteten Bäume (siehe auch folgende Fotodokumentation).

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Fotodokumentation

                                          1

Foto 1:       Blick auf den Berg-Ahorn mit der Baumnummer 1.

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Foto 2:       Blick auf den gesamten Hang. Gut sichtbar ist ein starker Jungaufwuchs.

Foto 3:       Blick auf einen gebrochenen, abgestorbenen Baum.

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                                          6

Foto 4:       Blick auf die Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6.

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Foto 5:       Nahaufnahme des Stammes (Nr. 6). Deutlich sichtbar ist der Pseudomonasbefall
              (Pseudomonas syringae pv. aesculi).

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Foto 6:       Blick auf die Bäume A, B und C. Gelb skizziert der betroffene Kronenbereich
              (siehe auch Foto 7).

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                                      B
                     A         C                     Aufgehende
                                                     Gebäudekante

                                                        Zukünftiges Geländeniveau

                                                 Heutiges Geländeniveau

                      Grundstücksgrenze

Foto 7:       Skizziert ist die geplante Bebauung, sowie die das zukünftige Geländeniveau.

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Geplantes Bauvorhaben

Nach aktuellem Sachstand erstreckt sich das aktuelle Plangebiet bis direkt an die
Bestandsböschung (siehe nachfolgende Abbildungen). Die Bestandsböschung wird
aufgrund des vorgefundenen Höhenunterschiedes nicht betroffen. Nach jetzigem
Kenntnisstand wird das Plangebiet zirka 1,2 bis 2,1m über der aktuellen
Geländeoberkante (GOK) an der Hangböschung enden. Zur Vermeidung von
Stützwänden ist eine „Gegenböschung“ (1:1 bis 1:1,5) auszubilden.

Abbildung 2: Planauszug aus Erschließungsplanung

Die Bäume A, B und C stehen im unmittelbaren Nahbereich des jetzigen Pavillons,
die Bäume B und C sehr nahe an dem zukünftigen Baukörper (siehe nachfolgende
Abbildung und Foto 7).

Abbildung 3: Vergrößerung der Erschließungsplanung im Hangbereich mit Kennzeichnung
             der Bäume im Bereich des vorh. Pavillons mit Gewächshaus

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Die übrigen betrachteten Bäume Nr. 1-7 stehen nach Einschätzung der Verfasser weit
genug von den geplanten Baukörpern entfernt, so dass keine Konflikte zwischen
geplanter Bebauung und Bestandbäume zu erwarten sind.

Ein besonderes Augenmerk muss allerdings auf die Ross-Kastanie mit der
Baumnummer 6, da diese zum Zeitpunkt der Ortsbegehung einen deutlichen
Pseuodmonasbefall hatte. Auf diesen Umstand wird im nachfolgenden Kapitel noch
einmal vertieft eingegangen.

Um einen verkehrssicheren Baumbestand zu erhalten, sollte an den Bäumen 1 - 5
sowie an Baum Nr. 7 eine Kronenpflege durchgeführt werden. Diese Maßnahme
kompensiert auch den starken Schrägstand an allen betrachteten Bäumen.

Wie in Foto 7 skizziert ist, ist ein Anheben des jetzigen Geländeniveaus geplant. Da
die Bestandsböschung von dem Bauvorhaben nicht betroffen sein wird, kann mit
einer Gegenböschung an der Plangebietsgrenze, die Aufschüttung kompensiert
werden. Somit sollte die geplante Geländeanhebung keine negative Auswirkung auf
die Bestandsbäume haben.

                                             Zukünftiges Geländeniveau

Foto 8:       Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige
              Geländeniveau.

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                                                             Zukünftiges Geländeniveau

Foto 9:       Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige
              Geländeniveau. Sichtbar ist zudem die zu fällende Ross-Kastanie

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Foto 10:      Blick auf den östlichen Teil der Bestandböschung.

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 Grundstücksgrenze

Foto 11:      Sichtbar ist der deutliche Schrägstand im Hangbereich. Gelb skizziert ist die
              Grundstückgrenze.

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Foto 12:      Sichtbar ist der deutliche Schrägstand von Baum 7 im Hangbereich.

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4             BEWERTUNG DER GEPLANTEN BAUMASSNAHME

Tabelle 2: Ergebnistabelle mit Maßnahmenvorschlägen
 Baum- Baumart                      Stamm-        Vitalität   Maßnahmen
  Nr.                               durchmesser
   A   Hainbuche                    0,65 m        1           Kroneneinkürzung, um Arbeitsraum für den
       (Carpinus betulus)                                     aufgehenden Baukörper zu schaffen
   B   Berg-Ahorn                   0,70 m        1           Fällung aufgrund der Nähe zum
       (Acer pseudoplatanus)                                  geplanten Baukörper
   C   Berg-Ahorn                   0,70 m        1           Kroneneinkürzung, um Arbeitsraum für den
       (Acer pseudoplatanus)                                  aufgehenden Baukörper zu schaffen

    1     Berg-Ahorn                0,40 m        1           Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Acer pseudoplatanus)
    2     Hainbuche                 0,40 m        1           Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Carpinus betulus)
    3     Hainbuche                 0,40 m        1           Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Carpinus betulus)
    4     Berg-Ahorn                0,25 m        0-1         Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Acer pseudoplatanus)
    5     Berg-Ahorn                0,40 m        0-1         Kronenpfleg gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Acer pseudoplatanus)
    6     Ross-Kastanie             0,30 m        1-2         Fällung aufgrund des
          (Aesculus                                           Pseuodmonasbefalls
          hippocastanum)
    7     Ross-Kastanie             0,70 m        1           Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2.
          (Aesculus
          hippocastanum)

Die Rosskastanie mit der Baumnummer 6 hat einen deutlichen Pseudomonasbefall,
der sich bis bereits bis weit in die Krone zieht.
Da Kastanien mit Pseudomonasbefall erfahrungsgemäß eine Reststandzeit unter 10
Jahren haben, wird sachverständigenseits eine Fällung vor Baubeginn empfohlen.
Die Fällung eines großen Baumes mittels schweren Geräts ist in der Praxis immer
sehr viel unkomplizierter, wenn keine Bebauung in Baumnähe ist.

Der Berg-Ahorn (Baumnummer B) steht nach aktuellem Kenntnisstand sehr nahe am
geplanten Baukörper. Aufgrund der zu erwarteten Schädigungen im Kronen- und
Wurzelbereich - wie beispielsweise durch starke, einseitige Kronenrücknahme und
damit dem Verlust des natürlichen Habitus‘ oder der Verlust von Stark- und
Haltwurzeln - wird für diesen Baum sachverständigenseits eine Fällung empfohlen.

Die Hainbuche (Baumnummer A) sowie der Berg-Ahorn (Baumnummer C) stehen
weit genug von den geplanten Baukörpern entfernt. Allerdings ist die
Kronenausrichtung   deutlich    Richtung    Plangebiet. Um    Schädigungen      im
Kronenbereich zu verhindern, sollte die Krone zum einem reduziert werden (allseitig
um 4 m) und zusätzlich die unteren Starkäste fachgerecht möglichst weit
zurückgenommen werden. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind entsprechend der
ZTV-Baumpflege Abschnitt 3 durchzuführen. Auf Schnittflächen größer als 10 cm
Durchmesser ist (möglichst) zu verzichten.

Um eine möglichst geringe Schädigung an den Wurzeln zu verursachen, muss
während der gesamten Rückbaumaßnahme eine Dendrologische Baubegleitung an
den beiden Baumen mit der Nummer A und C erfolgen. Während den Tiefbauarbeiten,
müssen geschädigte Wurzeln unmittelbar nachversorgt werden. Wenn Stark- bzw.
Haltwurzeln betroffen sein sollten, wird sachverständigenseits empfohlen diese nicht
zu durchtrennen sondern umzulegen bzw. umzuschichten, um die Standsicherheit
(und damit die Wurfgefahr des Baumes) nicht zu gefährden.

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5             FAZIT / SCHLUSSWORT

Aufgrund des Pseudomonasbefalls an der Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6
wird sachverständigenseits eine Fällung empfohlen, da die Reststandzeit maximal
10 Jahre beträgt.

Der Berg-Ahorn mit den Baumnummern B steht sehr nahe am geplanten Gebäude.
Erhebliche Schädigungen im Wurzel- und Kronenbereich sind aufgrund der aktuell
vorliegenden Planung zu erwarten.
Sachverständigenseits wird für diesen Baum ebenfalls eine Fällung ausgesprochen.

Ferner sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem
Baumsachgebiet der Stadt Bochum entsprechende / angemessene Ersatzpflanzungen
aufzunehmen bzw. festzusetzen.

Sollte eine Fällung in Betracht gezogen werden, ist im Vorfeld noch eine Überprüfung
durch eine artenschutzrechtlich sachkundige Person durchzuführen.
Planungsrelevante Baumhöhlen und/oder Großnester wurden bei den bisherigen
Begehungen (im unbelaubten Zustand) nicht festgestellt.

Die Hainbuche (Baumnummer A) sowie der Berg-Ahorn (Baumnummer C) wird eine
allseitige Kroneneinkürzung um 4 m gemäß ZTV-Baumpflege Abschnitt 3.3.1
empfohlen, um ausreichend Arbeitsraum für den geplanten Neubau zu schaffen.

Die Bäume mit den Nr. 1 – 5 sowie Baum Nr. 7 sollten eine Kronenpflege gemäß
ZTV 3.2.4 erhalten, um die Verkehrssicherheit der Bäume „in der ersten Reihe“
wieder herzustellen.
Desweitern sind abgestorbene und bereits gebrochene Bäume dem Hang zu
entnehmen, um die Verkehrssicherheit wieder vollständig herzustellen.

Innerhalb der betrachteten Hangböschung herrscht in weiten Teilen ein sehr starker
Jungaufwuchs. Zum nachhaltigen Erhalt der bestockten Böschung ist dieser durch
regelmäßige Pflegegänge und unter Berücksichtigung des Altbaumbestandes seitens
des Eigentümers zu fördern.

Der Baumschutz auf den Baustellen vor und während der Baumaßnahme ist dringend
zu befolgen (siehe Anhang). Um den Schutz der Bäume zu gewähren, wird neben
der Ökologischen Baubegleitung dringend eine Dendrologische Baubegleitung
während der gesamten Baumaßnahme empfohlen.

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Ergeben sich nachträgliche Veränderungen an der zum Zeitpunkt der Untersuchung
festgestellten Situation der Bäume bzw. an deren Umfeld, kann dieses zu einer
Anpassung der Handlungsempfehlungen und damit der zur Umsetzung empfohlenen
Maßnahmen führen.

Düsseldorf, den 05. März 2021

          Christoph Ibach                         Matthias Bruckner
          Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt        Dipl.-Ing., Baumgutachter

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                                                                            ANHANG
                                    Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen

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Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen

Grundsätzlich sind auf Baustellen einige Maßnahmen zu treffen, um während der
Bauphase und darüber hinaus Baumschäden zu vermeiden und somit den
langfristigen Erhalt vitaler Bäume zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen vor Baubeginn

Wichtige geltende Richtlinien zum Baumschutz auf Baustellen sind:

       ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 – Zusätzliche technische Vertragsbedingen
        und Richtlinien für Baumpflege (Abschnitte 0.2.11 Baumschutz auf Baustellen)
       RAS-LP 4 – Richtlinien für die Anlage von Straßen
       DIN 18 920 – Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen

Schutzzaun

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Wurzelbereich eines Baumes
in etwa so groß ist, wie der Kronenbereich plus 1,5 m in jede Richtung, Ausnahmen
bilden säulenförmige Bäume, die hier in der Baumaßnahme jedoch nicht vorkommen.
Generell führt die Verdichtung des Bodens durch Überfahren mit schwerem Gerät
bzw. Fahrzeugen oder die Lagerung von (schweren) Materialien auf dem Wurzelraum
zu einer Komprimierung der luftspeichernden Bodenporen (Grob- und Mittelporen)
und in der Folge zu einem Absterben der Wurzeln, insbesondere der Feinwurzeln
wegen Sauerstoffmangels im Boden. Dieses Absterben der Wurzeln kann, abhängig
von der betreffenden Baumart zu kurz- bis mittelfristigem Zurücktrocknen der Krone
auf Grund eines Versorgungsmangels mit Wasser und Nährstoffen und langfristig zu
einer Einschränkung der Standsicherheit des Baumes bis hin zum vollständigen
Absterben eines Baumes auf Grund sekundärer Schadorganismen (Baumpilze)
führen.
Je nach Baumart wird ein Wurzelverlust bzw. Verletzungen im Wurzelraum erst im
Laufe von Jahren sichtbar, wenn der Baum die Schädigung durch ungewöhnlich
starke Vitalitätsschwächen in der Krone aufzeigt, wie z.B. vermehrte Totholzbildung,
Ausbildung kleinerer Blätter oder verfrühte Herbstfärbung. Regelmäßig erforderliche
Baumpflegemaßnahmen         zum     Erhalt   (und    der    Wiederherstellung    der
Verkehrssicherheit) der betroffenen Bäume sind die Folge.
Um Bodenverdichtungen im Wurzelbereich generell zu verhindern, eignet sich ein
unverrückbarer Schutzzaun (siehe Abbildung 4). Ist ein Befahren des Kronenbereichs
unvermeidbar, ist eine Baustraße gemäß DIN 18920 (Vlies, Schotter, Stahlplatte)
siehe 12 bzw. nach Bild 13 der RAS-LP 4 (siehe Abbildung 5)
anzulegen.

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Abbildung 4: Skizze für einen Schutzzaun, um Bodenverdichtungen
             zu verhindern (Quelle: Merkblatt des Gartensamtes der Stadt Düsseldorf).

Abbildung 5:Auszug aus der RAS-LP 4, Bild 13, zur „Schadensbegrenzung eines zwingend
            notwendigen Befahrens des Wurzelbereiches und sonstiger befristetet
            Belastung nach besonderer Erlaubnis – Stammschutz ist Pflicht, aber nicht
            ausreichend bei Baumaßnahmen innerhalb.

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Falls unzureichende Platzverhältnisse vorherrschen sollen, muss als Minimal-
maßnahme ein Stammschutz erfolgen, siehe Abbildung 6.

Abbildung 6: Skizze für einen Stammschutz, um Stammschäden zu verhindern
             (Quelle: Merkblatt des Gartensamtes der Stadt Düsseldorf)

Schutzmaßnahmen während der Bauphase

Der oben beschriebene Bauzaun ist während der gesamten Bauphase zu erhalten und
ggf. bei Beschädigungen zu ersetzen und/ oder zu reparieren, um Überfahrungen
durch schweres Gerät, Auffüllungen bzw. Ablagerungen von Baustoffen, das Abstellen
der Baustelleneinrichtung o.ä. im Kronentraufenbereich zu jeder Zeit der
Baumaßnahme zu vermeiden.

Sachverständigenseits wird daher eine Dendrologische Baubegleitung während der
gesamten Baumaßnahme dringend empfohlen.
Hierdurch können Maßnahmen ergriffen werden, die negative Auswirkungen für den
zu erhaltenden Baumbestand verhindern und zugleich den Anforderungen des
Baufortschrittes Rechnung tragen. Hierunter fallen beispielsweise Errichtung von
Wurzelbrücken oder die bedarfsgerechte Bewässerung der Bäume über den Zeitraum
der gesamten Baumaßnahme, so dass der Baumbestand während der Baumaßnahme
(nach Möglichkeit) keinen Schaden erleiden wird.
Entstehen wider Erwarten Schäden am geschützten Baumbestand, werden kurzfristig
Maßnahmen empfohlen bzw. ergriffen, die der nachhaltigen Schadensminimierung
dienen.

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