Neues Wohnquartier "Am Ruhrort" in Bochum-Dahlhausen
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Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 1 von 26 Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen (Bebauungsplan Nr. 997 "Am Ruhrort“) Baumgutachterliche Stellungnahme Erstellung einer Zukunftsprognose für die Bäume am benachbarten Hang im Zuge der geplanten Wohnbebauung LESEFASSUNG Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 2 von 26 (Foto Deckblatt: M. Bruckner, Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB, 17. Februar 2021) Vorhabenträger: Wilma Wohnen West Projekte GmbH Pempelfurtstraße 1 40 880 Ratingen aufgestellt: Büro für Freiraum- + Landschaftsplanung Feldstraße 63 40 479 Düsseldorf Tel. 0211 / 45 10 08 Fax. 45 10 00 E-mail: Normann.Landschaftsarchitekt@t-online.de www.normann-landschaftsarchitekt.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. Christoph Ibach, Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Matthias Bruckner, Baumgutachter Stand: 05.03.2021 Der Erläuterungsbericht besteht insgesamt (inkl. Anhang) aus 26 Seiten. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 3 von 26 Inhalt Seite 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG 4 2 METHODIK 6 3 ERGEBNISDOKUMENTATION 8 4 BEWERTUNG DER GEPLANTEN BAUMASSNAHME 20 5 FAZIT / SCHLUSSWORT 21 Luftbild Luftbild 1: Übersicht über das Plangebiet (rote Umrandung) und seine Umgebung sowie des begutachteten Baumbestands (türkise Umrandung) (Quelle: www.uvo.nrw.de) 5 Luftbild 2: Skizzierter Standort der betrachteten Bäume 8 Abbildungen Abbildung 1: Entwurfs- / Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet. 4 Abbildung 2: Planauszug aus Erschließungsplanung 15 Abbildung 3: Vergrößerung der Erschließungsplanung im Hangbereich mit Kennzeichnung der Bäume im Bereich des vorh. Pavillons mit Gewächshaus 15 Fotos (Matthias Bruckner) Foto 1: Blick auf den Berg-Ahorn mit der Baumnummer 1. 9 Foto 2: Blick auf den gesamten Hang. Gut sichtbar ist ein starker Jungaufwuchs. 10 Foto 3: Blick auf einen gebrochenen, abgestorbenen Baum. 11 Foto 4: Blick auf die Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6. 11 Foto 5: Nahaufnahme des Stammes. Deutlich sichtbar ist der Pseudomonasbefall (Pseudomonas syringae pv. aesculi). 12 Foto 6: Blick auf die Bäume A, B und C. Gelb skizziert der betroffene Kronenbereich (siehe auch Foto 7). 13 Foto 7: Skizziert ist die geplante Bebauung, sowie die das zukünftige Geländeniveau. 14 Foto 8: Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige Geländeniveau. 16 Foto 9: Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige Geländeniveau. Sichtbar ist zudem die zu fällende Ross-Kastanie 17 Foto 10: Blick auf den östlichen Teil der Bestandböschung. 17 Foto 11: Sichtbar ist der deutliche Schrägstand im Hangbereich. Rot skizziert ist die Grundstückgrenze. 18 Foto 12: Sichtbar ist der deutliche Schrägstand von Baum 7 im Hangbereich. 19 Tabellen Tabelle 1: Übersichtstabelle mit den betrachteten Bäumen 8 Tabelle 2: Ergebnistabelle mit Maßnahmenvorschlägen 20 ANHANG Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen 23 Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 4 von 26 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG Das bisher als Grabeland genutzte Plangebiet bietet die Möglichkeit eine wohnbauliche Nutzung in einem bestehenden Siedlungsgefüge zu realisieren. Die ehemalige Kleingartenfläche an der Straße Im Ruhrort soll zu einem qualitätsvollen Wohnquartier entwickelt werden. Für das Plangebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 997 „Am Ruhrort“ aufgestellt. Das Bauleitplanverfahren ist zurzeit in der Offenlage. Das Plangebiet liegt im Südwesten von Bochum im Stadtteil Dahlhausen an der Straße Am Ruhrort (Abbildung 1, Luftbild 1). Das geplante Wohnquartier liegt zwischen der Straße Am Ruhrort und dem Werksgelände der P-D Refractories GmbH Dr. C. Otto. Etwa 90 % der Fläche befanden sich zum Zeitpunkt der Ortsbegehung am 17. Februar 2021 in ehemaliger „kleingärtnerischer“ Nutzung. Die Nutzung wurde bereits eingestellt. Abbildung 1: Entwurfs- / Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet (Wilma, März 2021) Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 5 von 26 Nördlich des Plangebietes grenzt unmittelbar eine mit Bäumen bestockte Böschung (blau umrandet, Luftbild 1) an das Plangebiet an. Der Baumbestand liegt außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches. Aufgrund der Tatsache, dass die Endausbauhöhen der neuen Erschließungsflächen über dem heutigen Gelände liegen werden (zirka 1,2 bis 2,1m), sind im Bereich der Plangebietsgrenze Geländeregulierungen erforderlich, die in Teilen in die bestockte Böschung eingreifen. Luftbild 1: Übersicht über das Plangebiet (rote Umrandung) und seine Umgebung sowie des begutachteten Baumbestands (türkise Umrandung) (Quelle: www.uvo.nrw.de) Um die langfristigen Erhaltungsmöglichkeiten von allen Bäumen innerhalb des Hanges bewerten zu können, wurde der Vorhabenträger (Wilma) seitens der Stadt Bochum gebeten, eine Baumgutachterliche Stellungnahme vorzulegen. Mit der Baumgutachterlichen Stellungnahme wurde das Büro Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB (Düsseldorf) beauftragt. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 6 von 26 2 METHODIK Die zu begutachtenden Bäume wurden zur Beurteilung des aktuellen Zustandes, der Verkehrssicherheit sowie zur Erstellung einer Bestandsprognose am 17. Februar 2021 einer visuellen Baumuntersuchung unterzogen. Zunächst wurden die Kenndaten (Alter, Höhe etc.) des Baumes erfasst und im Anschluss eine visuelle Untersuchung es durchgeführt. Die Baumuntersuchung erstreckte sich insgesamt über das Baumumfeld, den Standraum, die Wurzelanläufe, den Stammfuß, den Stamm, den Stammkopf sowie alle vom Boden aus zu erfassenden Kronenteile des Baumes. Darüber hinaus wurde auf folgende Schadsymptome sowie Wuchsanomalien besonders geachtet: • Risse • Veränderungen im Baumumfeld • Extreme Adventiv- und Würgewurzelbildung • Problematische Gabelungsformen am Baum • Kappungszonen am Baum • Pilzfruchtkörper (am Baumkörper oder im Standraum) • Bodenhebungen und Bodensenkungen • Plötzliche Freistellung jüngeren Datums • Extreme Wurzelraumeinschränkungen • Höhlungen im Baumkörper • Totholz • Veredelungszonen, die sich ungünstig entwickelt haben • Merkmale der Absenkung von Baumkörperteilen • Adaptive Zuwächse (Holzanlagerung im Zuge der spannungsgesteuerten Verteilung der Dickenzuwächse) • Hinweise auf Torsionsmerkmale an Kronenteilen, Stamm oder Stammfuß • Extremer Schrägstand der gesamten Baumgestalt bei fehlenden oder lediglich geringen baumeigenen Stabilisierungsbestrebungen • Extreme Kronenasymmetrie • Vorhandene Belege für bereits erfolgte mechanischer Entlastung (beispielsweise Schnittmaßnahmen und/oder Kronenreduktion durch Sturm) • Vorhandene Sicherungseinbauten wie Kronensicherungen oder Verbolzungen Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 7 von 26 Vitalitätsbewertung Ein wichtiger Parameter bei der Erstellung einer möglichen Bestandsprognose stellt, neben der Erfassung der baumspezifischen Grunddaten sowie der Schadsymptome und -merkmale, die Bewertung der Vitalität der Bäume dar. Gemäß dem Vitalitätsschlüssel nach ROLOFF (2001, 2016) werden die untersuchten Bäume den entsprechenden Vitalitätsstufen zugeordnet. Es werden vier Vitalitätsphasen unterschieden. Eine Zuordnung zu einer Zwischenphase ist möglich, wenn sich ein Baum am Übergang zwischen zwei Vollstufen befindet oder sich Teile der Krone vitaler darstellen als andere Kronenpartien. Im Einzelnen sind dies folgende Vitalitäts-Phasen: Der Roloff–Schlüssel VS 0 Explorations-Phase: Vollkommen vitale Bäume: Verzweigung netzartig, Langtriebe dominieren auch an den Seitenachsen, meist gleichmäßige Belaubung ohne größere Kronenlücken. VS 1 Degenerations-Phase: Bäume mit geringfügig verminderter Vitalität: Aus der Oberkrone ragen spießartige bis längliche Zweigstrukturen heraus, die durch vermindertes Längenwachstum der Hauptachsen mit seitlich (fast) nur noch Kurztrieben bzw. Kurztriebketten zustande kommen. Die Krone wirkt dadurch außen zerfranst. Der Begriff der „Degenerations-Phase“ klingt negativ, tatsächlich aber ist die VS 1 eine durchaus noch gute Vitalitätsnote. VS 2 Stagnations-Phase: Bäume mit deutlich verminderter Vitalität: Übergang der Wipfeltriebe zur Kurztriebbildung. Im unbelaubten Zustand ist dies das “Krallen- oder Krähenfußstadium“, da die Kurztriebe in der Kronenperipherie länger werden und überwiegen und sich krallenartig zum Licht recken. Das führt sommers wie winters zu pinsel-/büschelartigen Kronenstrukturen und größeren (inneren) Kronenlücken. VS 3 Resignations-Phase: Bäume mit stark verminderter Vitalität u. absterbenden Hauptachsen: Durch Ausbrechen größerer Äste und Absterben ganzer Kronenbereiche, insbesondere einiger Haupt-Wipfeltriebe, sowie infolge weiterer fortschreitender Astreinigung in Bruchstücke. Durch die großen Zwischenräume wirkt die Krone unharmonisch und skelettartig. Der Wipfel befindet sich im Absterbeprozess oder ist bereits abgestorben. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 8 von 26 3 ERGEBNISDOKUMENTATION Aufgrund der steilen Bestandsböschung sind die meisten Bäume nicht durch das geplante Bauvorhaben tangiert. Somit werden nachfolgend nur die Bäume in der „ersten Reihe“ betrachtet, die von dem Bauvorhaben betroffen sein könnten. Die betrachteten Bäume sind nachfolgend in einer Übersichtstabelle aufgelistet. Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass innerhalb der betrachteten Hangböschung ein sehr starker Jungaufwuchs vorherrscht, den es seitens des Eigentümers zu fördern gilt. Tabelle 1: Übersichtstabelle mit den betrachteten Bäumen Baum- Baumart Stamm- Vitalität Besonderheiten Nr. durchmesser A Hainbuche 0,65 m 1 Steht sehr nahe am geplanten Gebäude, (Carpinus betulus) einseitiger Kronenaufbau Richtung geplante Bebauung B Berg-Ahorn 0,70 m 1 Steht sehr nahe am geplanten Gebäude, (Acer pseudoplatanus) einseitiger Kronenaufbau Richtung geplante Bebauung C Berg-Ahorn 0,70 m 1 Steht sehr nahe am geplanten Gebäude, (Acer pseudoplatanus) einseitiger Kronenaufbau Richtung geplante Bebauung 1 Berg-Ahorn 0,40 m 1 (Acer pseudoplatanus) 2 Hainbuche 0,40 m 1 (Carpinus betulus) 3 Hainbuche 0,40 m 1 (Carpinus betulus) 4 Berg-Ahorn 0,25 m 0-1 (Acer pseudoplatanus) 5 Berg-Ahorn 0,40 m 0-1 deutlicher Schiefstand (Acer pseudoplatanus) 6 Ross-Kastanie 0,30 m 1-2 deutlicher Pseudomonasbefall (Aesculus hippocastanum) 7 Ross-Kastanie 0,70 m 1 deutlicher Schiefstand (Aesculus hippocastanum) Luftbild 2: Skizzierter Standort der betrachteten Bäume (siehe auch folgende Fotodokumentation). Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 9 von 26 Fotodokumentation 1 Foto 1: Blick auf den Berg-Ahorn mit der Baumnummer 1. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 10 von 26 Foto 2: Blick auf den gesamten Hang. Gut sichtbar ist ein starker Jungaufwuchs. Foto 3: Blick auf einen gebrochenen, abgestorbenen Baum. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 11 von 26 5 6 Foto 4: Blick auf die Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 12 von 26 Foto 5: Nahaufnahme des Stammes (Nr. 6). Deutlich sichtbar ist der Pseudomonasbefall (Pseudomonas syringae pv. aesculi). Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 13 von 26 Foto 6: Blick auf die Bäume A, B und C. Gelb skizziert der betroffene Kronenbereich (siehe auch Foto 7). Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 14 von 26 B A C Aufgehende Gebäudekante Zukünftiges Geländeniveau Heutiges Geländeniveau Grundstücksgrenze Foto 7: Skizziert ist die geplante Bebauung, sowie die das zukünftige Geländeniveau. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 15 von 26 Geplantes Bauvorhaben Nach aktuellem Sachstand erstreckt sich das aktuelle Plangebiet bis direkt an die Bestandsböschung (siehe nachfolgende Abbildungen). Die Bestandsböschung wird aufgrund des vorgefundenen Höhenunterschiedes nicht betroffen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird das Plangebiet zirka 1,2 bis 2,1m über der aktuellen Geländeoberkante (GOK) an der Hangböschung enden. Zur Vermeidung von Stützwänden ist eine „Gegenböschung“ (1:1 bis 1:1,5) auszubilden. Abbildung 2: Planauszug aus Erschließungsplanung Die Bäume A, B und C stehen im unmittelbaren Nahbereich des jetzigen Pavillons, die Bäume B und C sehr nahe an dem zukünftigen Baukörper (siehe nachfolgende Abbildung und Foto 7). Abbildung 3: Vergrößerung der Erschließungsplanung im Hangbereich mit Kennzeichnung der Bäume im Bereich des vorh. Pavillons mit Gewächshaus Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 16 von 26 Die übrigen betrachteten Bäume Nr. 1-7 stehen nach Einschätzung der Verfasser weit genug von den geplanten Baukörpern entfernt, so dass keine Konflikte zwischen geplanter Bebauung und Bestandbäume zu erwarten sind. Ein besonderes Augenmerk muss allerdings auf die Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6, da diese zum Zeitpunkt der Ortsbegehung einen deutlichen Pseuodmonasbefall hatte. Auf diesen Umstand wird im nachfolgenden Kapitel noch einmal vertieft eingegangen. Um einen verkehrssicheren Baumbestand zu erhalten, sollte an den Bäumen 1 - 5 sowie an Baum Nr. 7 eine Kronenpflege durchgeführt werden. Diese Maßnahme kompensiert auch den starken Schrägstand an allen betrachteten Bäumen. Wie in Foto 7 skizziert ist, ist ein Anheben des jetzigen Geländeniveaus geplant. Da die Bestandsböschung von dem Bauvorhaben nicht betroffen sein wird, kann mit einer Gegenböschung an der Plangebietsgrenze, die Aufschüttung kompensiert werden. Somit sollte die geplante Geländeanhebung keine negative Auswirkung auf die Bestandsbäume haben. Zukünftiges Geländeniveau Foto 8: Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige Geländeniveau. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 17 von 26 6 Zukünftiges Geländeniveau Foto 9: Blick auf das bestehende Geländeniveau. Blau markiert ist das zukünftige Geländeniveau. Sichtbar ist zudem die zu fällende Ross-Kastanie 7 Foto 10: Blick auf den östlichen Teil der Bestandböschung. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 18 von 26 4 5 Grundstücksgrenze Foto 11: Sichtbar ist der deutliche Schrägstand im Hangbereich. Gelb skizziert ist die Grundstückgrenze. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 19 von 26 7 Foto 12: Sichtbar ist der deutliche Schrägstand von Baum 7 im Hangbereich. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 20 von 26 4 BEWERTUNG DER GEPLANTEN BAUMASSNAHME Tabelle 2: Ergebnistabelle mit Maßnahmenvorschlägen Baum- Baumart Stamm- Vitalität Maßnahmen Nr. durchmesser A Hainbuche 0,65 m 1 Kroneneinkürzung, um Arbeitsraum für den (Carpinus betulus) aufgehenden Baukörper zu schaffen B Berg-Ahorn 0,70 m 1 Fällung aufgrund der Nähe zum (Acer pseudoplatanus) geplanten Baukörper C Berg-Ahorn 0,70 m 1 Kroneneinkürzung, um Arbeitsraum für den (Acer pseudoplatanus) aufgehenden Baukörper zu schaffen 1 Berg-Ahorn 0,40 m 1 Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Acer pseudoplatanus) 2 Hainbuche 0,40 m 1 Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Carpinus betulus) 3 Hainbuche 0,40 m 1 Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Carpinus betulus) 4 Berg-Ahorn 0,25 m 0-1 Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Acer pseudoplatanus) 5 Berg-Ahorn 0,40 m 0-1 Kronenpfleg gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Acer pseudoplatanus) 6 Ross-Kastanie 0,30 m 1-2 Fällung aufgrund des (Aesculus Pseuodmonasbefalls hippocastanum) 7 Ross-Kastanie 0,70 m 1 Kronenpflege gemäß ZTV-Baumpflege 3.2.2. (Aesculus hippocastanum) Die Rosskastanie mit der Baumnummer 6 hat einen deutlichen Pseudomonasbefall, der sich bis bereits bis weit in die Krone zieht. Da Kastanien mit Pseudomonasbefall erfahrungsgemäß eine Reststandzeit unter 10 Jahren haben, wird sachverständigenseits eine Fällung vor Baubeginn empfohlen. Die Fällung eines großen Baumes mittels schweren Geräts ist in der Praxis immer sehr viel unkomplizierter, wenn keine Bebauung in Baumnähe ist. Der Berg-Ahorn (Baumnummer B) steht nach aktuellem Kenntnisstand sehr nahe am geplanten Baukörper. Aufgrund der zu erwarteten Schädigungen im Kronen- und Wurzelbereich - wie beispielsweise durch starke, einseitige Kronenrücknahme und damit dem Verlust des natürlichen Habitus‘ oder der Verlust von Stark- und Haltwurzeln - wird für diesen Baum sachverständigenseits eine Fällung empfohlen. Die Hainbuche (Baumnummer A) sowie der Berg-Ahorn (Baumnummer C) stehen weit genug von den geplanten Baukörpern entfernt. Allerdings ist die Kronenausrichtung deutlich Richtung Plangebiet. Um Schädigungen im Kronenbereich zu verhindern, sollte die Krone zum einem reduziert werden (allseitig um 4 m) und zusätzlich die unteren Starkäste fachgerecht möglichst weit zurückgenommen werden. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind entsprechend der ZTV-Baumpflege Abschnitt 3 durchzuführen. Auf Schnittflächen größer als 10 cm Durchmesser ist (möglichst) zu verzichten. Um eine möglichst geringe Schädigung an den Wurzeln zu verursachen, muss während der gesamten Rückbaumaßnahme eine Dendrologische Baubegleitung an den beiden Baumen mit der Nummer A und C erfolgen. Während den Tiefbauarbeiten, müssen geschädigte Wurzeln unmittelbar nachversorgt werden. Wenn Stark- bzw. Haltwurzeln betroffen sein sollten, wird sachverständigenseits empfohlen diese nicht zu durchtrennen sondern umzulegen bzw. umzuschichten, um die Standsicherheit (und damit die Wurfgefahr des Baumes) nicht zu gefährden. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 21 von 26 5 FAZIT / SCHLUSSWORT Aufgrund des Pseudomonasbefalls an der Ross-Kastanie mit der Baumnummer 6 wird sachverständigenseits eine Fällung empfohlen, da die Reststandzeit maximal 10 Jahre beträgt. Der Berg-Ahorn mit den Baumnummern B steht sehr nahe am geplanten Gebäude. Erhebliche Schädigungen im Wurzel- und Kronenbereich sind aufgrund der aktuell vorliegenden Planung zu erwarten. Sachverständigenseits wird für diesen Baum ebenfalls eine Fällung ausgesprochen. Ferner sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Baumsachgebiet der Stadt Bochum entsprechende / angemessene Ersatzpflanzungen aufzunehmen bzw. festzusetzen. Sollte eine Fällung in Betracht gezogen werden, ist im Vorfeld noch eine Überprüfung durch eine artenschutzrechtlich sachkundige Person durchzuführen. Planungsrelevante Baumhöhlen und/oder Großnester wurden bei den bisherigen Begehungen (im unbelaubten Zustand) nicht festgestellt. Die Hainbuche (Baumnummer A) sowie der Berg-Ahorn (Baumnummer C) wird eine allseitige Kroneneinkürzung um 4 m gemäß ZTV-Baumpflege Abschnitt 3.3.1 empfohlen, um ausreichend Arbeitsraum für den geplanten Neubau zu schaffen. Die Bäume mit den Nr. 1 – 5 sowie Baum Nr. 7 sollten eine Kronenpflege gemäß ZTV 3.2.4 erhalten, um die Verkehrssicherheit der Bäume „in der ersten Reihe“ wieder herzustellen. Desweitern sind abgestorbene und bereits gebrochene Bäume dem Hang zu entnehmen, um die Verkehrssicherheit wieder vollständig herzustellen. Innerhalb der betrachteten Hangböschung herrscht in weiten Teilen ein sehr starker Jungaufwuchs. Zum nachhaltigen Erhalt der bestockten Böschung ist dieser durch regelmäßige Pflegegänge und unter Berücksichtigung des Altbaumbestandes seitens des Eigentümers zu fördern. Der Baumschutz auf den Baustellen vor und während der Baumaßnahme ist dringend zu befolgen (siehe Anhang). Um den Schutz der Bäume zu gewähren, wird neben der Ökologischen Baubegleitung dringend eine Dendrologische Baubegleitung während der gesamten Baumaßnahme empfohlen. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 22 von 26 Ergeben sich nachträgliche Veränderungen an der zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellten Situation der Bäume bzw. an deren Umfeld, kann dieses zu einer Anpassung der Handlungsempfehlungen und damit der zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen führen. Düsseldorf, den 05. März 2021 Christoph Ibach Matthias Bruckner Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing., Baumgutachter Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 23 von 26 ANHANG Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 24 von 26 Allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz auf Baustellen Grundsätzlich sind auf Baustellen einige Maßnahmen zu treffen, um während der Bauphase und darüber hinaus Baumschäden zu vermeiden und somit den langfristigen Erhalt vitaler Bäume zu gewährleisten. Schutzmaßnahmen vor Baubeginn Wichtige geltende Richtlinien zum Baumschutz auf Baustellen sind: ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 – Zusätzliche technische Vertragsbedingen und Richtlinien für Baumpflege (Abschnitte 0.2.11 Baumschutz auf Baustellen) RAS-LP 4 – Richtlinien für die Anlage von Straßen DIN 18 920 – Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen Schutzzaun In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Wurzelbereich eines Baumes in etwa so groß ist, wie der Kronenbereich plus 1,5 m in jede Richtung, Ausnahmen bilden säulenförmige Bäume, die hier in der Baumaßnahme jedoch nicht vorkommen. Generell führt die Verdichtung des Bodens durch Überfahren mit schwerem Gerät bzw. Fahrzeugen oder die Lagerung von (schweren) Materialien auf dem Wurzelraum zu einer Komprimierung der luftspeichernden Bodenporen (Grob- und Mittelporen) und in der Folge zu einem Absterben der Wurzeln, insbesondere der Feinwurzeln wegen Sauerstoffmangels im Boden. Dieses Absterben der Wurzeln kann, abhängig von der betreffenden Baumart zu kurz- bis mittelfristigem Zurücktrocknen der Krone auf Grund eines Versorgungsmangels mit Wasser und Nährstoffen und langfristig zu einer Einschränkung der Standsicherheit des Baumes bis hin zum vollständigen Absterben eines Baumes auf Grund sekundärer Schadorganismen (Baumpilze) führen. Je nach Baumart wird ein Wurzelverlust bzw. Verletzungen im Wurzelraum erst im Laufe von Jahren sichtbar, wenn der Baum die Schädigung durch ungewöhnlich starke Vitalitätsschwächen in der Krone aufzeigt, wie z.B. vermehrte Totholzbildung, Ausbildung kleinerer Blätter oder verfrühte Herbstfärbung. Regelmäßig erforderliche Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt (und der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit) der betroffenen Bäume sind die Folge. Um Bodenverdichtungen im Wurzelbereich generell zu verhindern, eignet sich ein unverrückbarer Schutzzaun (siehe Abbildung 4). Ist ein Befahren des Kronenbereichs unvermeidbar, ist eine Baustraße gemäß DIN 18920 (Vlies, Schotter, Stahlplatte) siehe 12 bzw. nach Bild 13 der RAS-LP 4 (siehe Abbildung 5) anzulegen. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 25 von 26 Abbildung 4: Skizze für einen Schutzzaun, um Bodenverdichtungen zu verhindern (Quelle: Merkblatt des Gartensamtes der Stadt Düsseldorf). Abbildung 5:Auszug aus der RAS-LP 4, Bild 13, zur „Schadensbegrenzung eines zwingend notwendigen Befahrens des Wurzelbereiches und sonstiger befristetet Belastung nach besonderer Erlaubnis – Stammschutz ist Pflicht, aber nicht ausreichend bei Baumaßnahmen innerhalb. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
Neues Wohnquartier „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen Baumgutachterliche Stellungnahme Seite 26 von 26 Falls unzureichende Platzverhältnisse vorherrschen sollen, muss als Minimal- maßnahme ein Stammschutz erfolgen, siehe Abbildung 6. Abbildung 6: Skizze für einen Stammschutz, um Stammschäden zu verhindern (Quelle: Merkblatt des Gartensamtes der Stadt Düsseldorf) Schutzmaßnahmen während der Bauphase Der oben beschriebene Bauzaun ist während der gesamten Bauphase zu erhalten und ggf. bei Beschädigungen zu ersetzen und/ oder zu reparieren, um Überfahrungen durch schweres Gerät, Auffüllungen bzw. Ablagerungen von Baustoffen, das Abstellen der Baustelleneinrichtung o.ä. im Kronentraufenbereich zu jeder Zeit der Baumaßnahme zu vermeiden. Sachverständigenseits wird daher eine Dendrologische Baubegleitung während der gesamten Baumaßnahme dringend empfohlen. Hierdurch können Maßnahmen ergriffen werden, die negative Auswirkungen für den zu erhaltenden Baumbestand verhindern und zugleich den Anforderungen des Baufortschrittes Rechnung tragen. Hierunter fallen beispielsweise Errichtung von Wurzelbrücken oder die bedarfsgerechte Bewässerung der Bäume über den Zeitraum der gesamten Baumaßnahme, so dass der Baumbestand während der Baumaßnahme (nach Möglichkeit) keinen Schaden erleiden wird. Entstehen wider Erwarten Schäden am geschützten Baumbestand, werden kurzfristig Maßnahmen empfohlen bzw. ergriffen, die der nachhaltigen Schadensminimierung dienen. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB Stand: 03/21
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