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                                                                                                                                                                  www.advoselect.com

                                                                    IN DIESER AUSGABE: S2/S3 Arbeitszeugnisse können
                                                                    ohne Worte lügen, Neue Pflichten für ausländische IT-Unternehmen
                                                                    in Russland | S4 Advoselect Herbsttagung

   IMMOBILIENRECHT

   Änderungen im Maklerrecht
                                                                                                                                                                    von Einfamilienhäusern und
                                                                                                                                                                    Eigentumswohnungen          ge-
                                                                                                                                                                    plant, hat sich dann allerdings
                                                                                                                                                                    im Gesetzgebungsverfahren für
                                                                                                                                                                    die 50:50 Regelung entschie-
                                                                                                                                                                    den.
                                                                                                                                                                        Die      Gesetzesänderung
                                                                                                                                                                    kann ihren Zweck erreichen,
                                                                                                                                                                    künftige Immobilienkäufer zu
                                                                                                                                                                    entlasten, und damit den stän-
                                                                                                                                                                    digen Anstieg der Kaufpreise
                                                                                                                                                                    zumindest ein wenig kom-
                                                                                                                                                                    pensieren. Der Zweck wird
                                                                                                                                                                    verfehlt, wenn der Verkäufer
                                                                                                                     SpeedKingz/Shutterstock.com

                                                                                                                                                                    die Maklerkosten in die Kauf-
                                                                                                                                                                    preisfindung einfließen lässt,
                                                                                                                                                                    von vornherein einen höheren
                                                                                                                                                                    Kaufpreis verlangt, und sich
                                                                                                                                                                    diese Praxis durchsetzt.

   Die Verteilung der Maklerkosten bei Vermitt-              samt zu zahlenden Courtage ausmachen. Bevor
   lung von Kaufverträgen über Wohnungen und                 der Auftraggeber des Maklers von der anderen
   Einfamilienhäuser wurde neu geregelt. Stichtag            Kaufvertragspartei überhaupt eine Zahlung ver-
   für die Anwendung der neuen Regelungen ist                langen kann, muss er nachweisen, dass er die
   der 23.12.2020.                                           Courtage gezahlt hat.
        Die Änderungen betreffen den Verkauf von                  Schließlich muss der Maklerauftrag in
   Einfamilienhäusern einschließlich solcher mit Ein-        Textform geschlossen werden, ein Vertragsab-
   liegerwohnung und Eigentumswohnungen. Die                 schluss mündlich oder per Handschlag begründet
   Neuregelung gilt nur, wenn der Käufer ein Ver-            keinen wirksamen Maklervertrag.
   braucher ist. Nach der Gesetzesänderung ist es                 Unverändert ist die seit Juni 2015 geltende
   nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollstän-          Regelung geblieben, dass bei der Vermittlung
   dig dem Käufer aufzubürden, wenn der Makler               von Mietwohnungen ausschließlich das Bestel-
   zumindest vom Verkäufer mitbeauftragt wurde.              lerprinzip gilt. Der Gesetzgeber hatte ursprüng-                                      Autor: Rechtsanwalt Johannes-Christian Vent,
   Der Käufer von Wohnimmobilien soll von Neben-             lich eine solche Regelung auch für den Verkauf                                        Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
   kosten des Erwerbs entlastet werden.
        Wird der Makler von Käufer und Verkäufer
   beauftragt, kann er seine Vergütung künftig nur
   noch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
   verlangen. Hat der Makler mit einer Partei ver-
   einbart, für diese unentgeltlich tätig zu werden,
                                                                        Das Baurechtsseminar online!
   besteht auch kein Anspruch gegen die andere                          Im 2. Halbjahr 2021 setzen wir das Baurechtsseminar online! mit dem Themenkomplex
   Partei.                                                              „Materialpreiserhöhungen und aktuelle Rechtsprechung im Bauvertragsrecht und
        Vereinbarungen zwischen den Kaufvertrags-                       VOB/B-Vertrag 2020/2021“ fort. Das brandaktuelle Thema Materialpreiserhöhungen
   parteien mit dem Ziel der Verschiebung der Kos-                      hatte am 23.09.2021 viele Online-Teilnehmer. Die folgenden Online-Seminare sind am
   tenlast sind nur wirksam, wenn die dem anderen                       14.10.2021 und 18.11.2021 zu aktuellen Urteilen des BGH und der OLG. Anmeldungen sind
   Part aufgebürdeten Kosten max. 50 % der insge-                       wie immer über office@bmv-rechtsanwaelte.de möglich.

Böhm Mathes Vent | Rechtsanwälte | Peterstraße 3 | 99084 Erfurt | Telefon: +49 361 213011-0 | Fax: +49 361 213011-90 | office@bmv-rechtsanwaelte.de | www.bmv-rechtsanwaelte.de
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NEWS
ARBEITSRECHT

Arbeitszeugnisse können ohne Worte lügen
Dem Arbeitszeugnis geht ein unrühmlicher Ruf           tivieren“ oder „… hat den Erwartungen in jeder           als faul und bequem. Übertreibungen sind ein gern
voraus: In ihnen sollen die meisten Lügen formuliert   Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.              gewähltes Mittel, ein Zeugnis unglaubwürdig er-
sein, obwohl es laut Arbeitsrecht immer „wahr“ und     Heißt es hingegen, „… hat sich bemüht, unseren           scheinen zu lassen.
„wohlwollend“ sein sollte. § 109 GewerbeO gesagt,      Anforderungen nachzukommen“ oder „… war in                    Auch wenn sich das Zeugnis auf den ersten
dass der Arbeitnehmer bei Beendigung eines             der Regel erfolgreich“ ist das Unternehmen froh,         Blick als wunderbar darstellt, lauern im Verborge-
Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches    eine unqualifizierte Kraft freigesetzt zu haben.         nen Fallen, die nur der Profi herauslesen kann.
Zeugnis habe. Das Zeugnis müsse min-
destens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten.
Der Arbeitnehmer könne verlangen,
dass sich die Angaben darüber hinaus
auf Leistung und Verhalten im Arbeits-
verhältnis (qualifiziertes Zeugnis)
erstrecken. Dabei muss das Zeugnis klar
und verständlich formuliert sein. Es
darf keine Merkmale oder Formulierun-
gen enthalten, die den Zweck haben,
eine andere als aus der äußeren Form
oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aus-
sage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Und dennoch: Trotz klarer Fomulierung
sprechen geschriebene und nicht
geschriebene Wörter ganze Geschich-
ten.
     Negative Formulierungen im Zeug-
nis sind verboten, aber versteckte Aus-
sagen sind gang und gäbe. So hat sich
eine Zeugnissprache entwickelt, die –
ohne es präzise auszudrücken – ver-
steckte Aussagen in den Zeugnisalltag
einfließen lässt. Sie klingen zwar auf
den ersten Blick freundlich, sind aber
zuweilen vernichtend.
     Positiv sind Formulierungen, in
denen ein Verstetigungselement gele-
sen werden kann: „… stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit“. Das ist in der
Schulzeugnissprache eine glatte eins.
Fehlt das Wort „vollsten“ wird daraus
schnell eine Drei, fehlt auch noch das
„stets“, ist das eine Vier.
     Indiskutable Leistungen werden einem Mitar-            Nicht unbedingt die Note spiegelt wider, was        Nicht umsonst werden in Deutschland weit mehr
beiter bestätigt, wenn er sich „bemüht“ hat. Das ist   der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer gehalten hat.           als 10.000 Zeugnisprozesse geführt. Nach einem
außer seinem Bemühen nichts Positives zu vermel-       Es sind die Formulierungen und die Auslassungen          Urteil des BAG müssen Arbeitszeugnisse mindes-
den.                                                   im Text. In vielen Zeugnissen stecken geheime In-        tens „befriedigend“ sein. Sollte es schlechter aus-
      Stolz können Arbeitnehmer ein Zeugnis vorle-     formationen, die das Zeugnis beeinflussen. Vorsicht      fallen, muss dieses der Arbeitgeber begründen,
gen, wenn Aussagen wie „… verstand es, in allerbe-     beispielsweise, wenn von gutem Delegierverhalten         wenn es besser sein soll, ist der Arbeitnehmer ge-
ster Weise die Kollegen zu überzeugen und zu mo-       gesprochen wird. Das qualifiziert den Arbeitnehmer       fragt.

KURZ UND BÜNDIG                                        vereinbarung soll die Zusammenarbeit der Finanz-
                                                       kontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, der ge-
                                                                                                                Pilotprojekt „Netzwerk für digitale
                                                                                                                Aufklärung“
Rahmenvereinbarung gegen Schwarzarbeit                 werkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländi-          Ein wichtiger Teil der Initiative der Staatsministerin
Viele mobile Beschäftigte kennen ihre Rechte und       sche Beschäftigte („Faire Integration“, „Faire Mobi-     für Digitalisierung „Netzwerk für digitale Aufklä-
deutsche Mindeststandards wie Mindestlöhne oder        lität“) sowie der Servicestelle gegen Arbeitsaus-        rung“ wurde gestartet: Der Pilot der Suchmaschine,
Erholungsurlaub nicht. Oftmals sprechen sie auch       beutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ver-            die erstmalig eine ressortübergreifende Suche nach
nicht gut genug Deutsch, um ihre Rechte einzufor-      bessert werden. So wollen die Beteiligten das Un-        Themen auf einen Klick ermöglicht, ist online. Unter
dern. Dies wird teilweise von Arbeitgebern ausge-      terlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch kon-        www.bundesregierung.de/NetzwerkDA kann der Pi-
nutzt. Dem möchten die Bundesministerien der           sequenter bekämpfen. Die Vereinbarung trat zum           lot getestet werden und damit auch zur Weiterent-
Finanzen sowie für Arbeit und Soziales gemeinsam       1. Juli 2021 in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen   wicklung der Software beitragen. Momentan befin-
mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Ende           Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten            den sich die Informationsangebote entlang der
begegnen. Mit der Unterzeichnung einer Rahmen-         Stellen.                                                 Ressortzuständigkeiten auf den jeweiligen Websites
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GASTBEITRAG – Elena Balashova, LL.M., Juristin, Geschäftsführende Partnerin der Rechtsanwaltkanzlei Balashova Legal Consultants

Neue Pflichten für ausländische IT-Unternehmen
in Russland
Ein bedeutender Anteil des russischen IT-Segments      dische Unternehmen, die als Hosting-Provider (Be-       setzen und gegebenenfalls die Interessen des
wird von ausländischen Unternehmen wie der Such-       reitstellung von Infrastrukturen für Websites im        Unternehmens vor Gericht vertreten. Darüber hin-
maschine Google, dem Videohostingdienst You-           Internet), Betreiber von Werbesystemen oder             aus müssen die offiziellen Vertretungen ausländi-
Tube, den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter        Organisatoren von Informationsverbreitung im            scher Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um
usw. besetzt. Diese Unternehmen bieten Informa-        Internet tätig sind, wenn sich ihre Aktivitäten unter   den Zugang zu Informationen zu beschränken
tionsdienste für ein Millionenpublikum in Russland     anderem an russische Nutzer richten.                    oder diese zu löschen, wenn sie unter Verletzung
an und haben gleichzeitig keine offiziellen Vertre-         Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen die       des russischen Rechts verbreitet werden.
tungen ihrer Muttergesellschaften in Russland.         oben genannten ausländischen Personen ein elek-              Die Erfüllung der neuen Anforderungen wird
     Unter diesem Aspekt hat die Staatsduma der        tronisches Formular in ihre Informationsressour-        von Roskomnadzor überwacht. Auf der offiziellen
Russischen Föderation einen Gesetzesentwurf aus-       cen aufnehmen, um Anfragen russischer Bürger            Homepage der Behörde ist geplant, ein Verzeich-
gearbeitet, der die Aktivitäten ausländischer Inter-   und Organisationen zu übermitteln, sowie ein            nis der ausländischen Personen zu veröffentlichen,
netunternehmen, die Dienstleistungen für russi-        persönliches Konto auf der offiziellen Website          die entsprechende Tätigkeiten im IT-Bereich aus-
sche Nutzer anbieten, regeln soll. Das einschlägige    der zuständigen Behörde (Russische Aufsichts-           üben. Ausländische Personen können mit entspre-
Föderale Gesetz Nr. 236-FZ zur Tätigkeit ausländi-                                                                          chender Antragstellung Informatio-
scher Einrichtungen im Informations- und Telekom-                                                                           nen über sich selbst von diesem
munikationsnetz Internet auf dem Territorium der                                                                            Verzeichnis ausschließen, wenn die
Russischen Förderation (im Folgenden „FZ-236“)                                                                              tägliche Besucherzahl ihrer Ressource
wurde vom Präsidenten der Russischen Föderation                                                                             in den letzten drei Monaten weniger
unterzeichnet und trat am 01. Juli 2021 in Kraft.                                                                           als 500.000 russische Nutzer beträgt.
     Die besonderen Anforderungen, Verbote und                                                                              Bleibt diese Statistik sechs Monate
Beschränkungen, die durch das Föderale Gesetz                                                                               lang bestehen, kann die Information
236 eingeführt wurden, sollen sicherstellen, dass                                                                           auf Initiative von Roskomnadzor ent-
ausländische Unternehmen die Anforderungen der                                                                              fernt werden.
russischen Gesetzgebung über die Verbreitung von                                                                                 Die Nichteinhaltung der Bestim-
Informationen einhalten. Dies bezieht sich auf aus-                                                                         mungen des FZ-236 durch ein auslän-
ländische Eigentümer von Ressourcen (Websites/                                                                              disches Internetunternehmen kann
Seiten von Websites, Informationssysteme und Pro-                                                                           die Anwendung einer oder mehrerer
gramme), auf die in einem einzigen 24-Stun-                                                                                 Sanktionen gleichzeitig nach sich zie-
den-Zeitraum von mehr als 500.000 russischen                                                                                hen, speziell die Information der Nut-
Nutzern zugegriffen wird und die                                                                                            zer der Ressource über die Verletzung
• Informationen in russischer Sprache oder in          behörde für Kommunikationsdienste Roskom-               der russischen Gesetze durch das betreffende aus-
   einer der offiziellen Sprachen der staatlichen      nadzor) für die Interaktion mit den staatlichen         ländische Internetunternehmen; Verbot der Ver-
   Subjekte oder der Völker der RF anbieten und        Organen der Russischen Föderation registrieren.         breitung von Werbung auf der Ressource oder für
   (oder) verbreiten;                                        Ab dem 1. Januar 2022 gilt für ausländische       die Ressource selbst; Beschränkung des Geldtrans-
• gezielte Werbung nutzen, um die Aufmerksam-          Unternehmen außerdem die Verpflichtung, in der          fers und der Annahme von Zahlungen von natürli-
   keit der russischen Nutzer auf sich zu ziehen;      Russischen Föderation eine Zweigniederlassung zu        chen oder juristischen Personen zugunsten des
• persönliche Angaben von deren Nutzern aus            gründen, eine Repräsentanz zu eröffnen oder eine        ausländischen Internetunternehmens; Verbot der
   der RF verarbeiten;                                 juristische Person zu bilden, die die Interessen der    Anzeige in Suchmaschinen; Verbot der Erfassung
• finanzielle Mittel von russischen natürlichen        Muttergesellschaften umfassend vertritt und der         und des grenzüberschreitenden Transfers von per-
   oder juristischen Personen bekommen.                Hauptkanal für die Interaktion mit den russischen       sonenbezogenen Daten; teilweise oder vollstän-
Darüber hinaus reicht es aus, wenn ein Unterneh-       Aufsichtsbehörden in der Russischen Föderation ist.     dige Beschränkung des Zugriffs auf die Informati-
men mindestens ein Kriterium aus der Aufstellung            Die Niederlassungen (Repräsentanzen/juristi-       onsressource.
erfüllt, um verpflichtet zu werden, den neuen An-      sche Personen) müssen Beschwerden von russi-                 Vermutlich wird das neue Gesetz für etwa 20
forderungen zu entsprechen.                            schen Bürgern und Organisationen entgegenneh-           große ausländische Plattformen gelten: soziale
     Das neue Gesetz gilt nicht nur für ausländi-      men und prüfen, Gerichtsentscheidungen, Be-             Netzwerke, Videohosting-Seiten, Messenger, Mail-
sche Ressourcenbesitzer, sondern auch für auslän-      schlüsse und Auflagen staatlicher Stellen durch-        und Spieldienste sowie Suchmaschinen.

der Ministerien. Gerade bei Querschnittsthemen wie     E-Mobilität                                             (46%). Deutschland wird somit seinem Anspruch
etwa der Digitalisierung, die die Zuständigkeit ver-   Erstmals rollen eine Million Elektrofahrzeuge auf       gerecht, Leitanbieter und Leitmarkt für diese wich-
schiedener Ressorts berühren, fehlte bislang eine      deutschen Straßen. Mehr als 50 Prozent dieser           tige Mobilitätstechnologie zu werden. Es werden
zentrale Suche, mit der alle Informationsangebote      Elektrofahrzeuge sind rein batteriebetrieben.           für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur viel-
angezeigt werden. In der derzeitigen Phase sind das    Im Juli wurden laut Kraftfahrtbundesamt in              fältige Fördermöglichkeiten bereitgestellt. Zum Auf-
Bundespresseamt, das Bundesministerium für Ar-         Deutschland etwa 57.000 Elektrofahrzeuge neu            bau von 30.000 öffentlich zugänglichen Ladepunk-
beit und Soziales, das Bundesministerium für Ver-      zugelassen. Damit erreichten Industrie und Bun-         ten wird in Kürze ein Programm mit 500 Mio. €
kehr und digitale Infrastruktur, das Auswärtige Amt    desregierung das gesteckte Ziel, eine Million elekt-    starten. Die Bundesregierung schreibt das
sowie die Bundeszentrale für politische Bildung mit    risch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Stra-       „Deutschlandnetz“ mit mehr als 1.000 Schnellla-
ihren Informationenangeboten an die Suchmaschi-        ßen zu bringen. Über die Hälfte davon (54%) sind        destandorten aus. Bis Ende 2023 soll überall in
ne angebunden. Die Anbindung weiterer Ressorts         rein elektrische Fahrzeuge, die übrigen sind            Deutschland der nächste Schnellladepunkt in weni-
und Behörden ist geplant.                              Plug-In-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge         gen Minuten erreichbar sein.
NEWS advoselect - BÖHM MATHES VENT Rechtsanwälte
NEWS                                                                                                                                                                                                              4

ADVOSELECT INSIDE

Endlich wieder persönlicher Austausch:
„Advoselect“-Herbsttagung in Leipzig
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Bundes-                                allem die aktuelle Rechtsprechung des Bundesar-                              Großbritannien und DusiLaw Legal & Tax aus Ita-
tagswahl haben sich Wirtschaftsanwälte aus ganz                             beitsgerichts, aktuelle Entwicklungen im Gesell-                             lien Aspekte der zivilrechtlichen, strafrechtlichen
Europa zur Herbsttagung des Netzwerks                                                                                                                             und administrativen Haftung länderspezi-
„Advoselect“ in Leipzig getroffen. Die Ver-                                                                                                                       fisch aufbereiteten und Unternehmer im
anstaltung, bei der sich Vertreterinnen                                                                                                                           Anschluss auch individuelle Fragen stellen
und Vertreter führender Wirtschaftskanz-                                                                                                                          konnten. Darüber hinaus wurden in Sit-
leien über Ländergrenzen hinweg zu den                                                                                                                            zungen der Fachausschüsse Gesellschafts-
neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung                                                                                                                            recht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und
und Rechtsprechung austauschen, konnte                                                                                                                            internationaler Rechtsverkehr neueste In-
in diesem Jahr erstmals seit Pandemiebe-                                                                                                                          formationen zu Gesetzgebung und Recht-
ginn wieder als Präsenzveranstaltung aus-                                                                                                                         sprechung sowie Erfahrungsberichte be-
gerichtet werden. „Der persönliche Aus-                                                                                                                           sprochen.
tausch spielt bei Advoselect eine sehr                                                                                                                                 Abgerundet wurde die dreitägige
wichtige Rolle“, so Viktoria Maruschka,                                                                                                                           Herbsttagung mit einer Führung durch
Vorständin der Advoselect Service AG.                                                                                                                             das Bundesverwaltungsgericht, einem
„Wir sind sehr froh, dass dies bei der                                                                                                                            Seminar zu modernen, mandantenorien-
Herbsttagung wieder möglich war, und                                                                                                                              tierten Preismodellen für anwaltliche
haben mit Blick auf die Bundestagswahl                                                                                                                            Beratung in Zeiten voranschreitender Digi-
bewusst einen Veranstaltungsort in                                                                                                                                talisierung, das „1. Advoselect Golfturnier“,
Deutschland gewählt. Die Weichenstellun-                                                                                                                          die Gesellschafterversammlung der Advo-
gen, die von dieser Wahl ausgehen, werden auch                              schaftsrecht und Haftungsfallen bei Auslandsge-                              select EWIV und die Hauptversammlung der Advo-
von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien in                                 schäften in verschiedenen europäischen Ländern.                              select Service-AG. Außerdem konnte man zwei
ganz Europa mit großem Interesse verfolgt.“                                 Zu letzterem Thema fand auch eine Mandanten-                                 neue Kanzleien aus Mannheim und Warschau
     Zu den Top-Themen, die bei der Herbsttagung                            veranstaltung im „Club International“ in Leipzig                             begrüßen. Und es gibt bereits neue Anfragen inte-
im Fokus standen, zählten neben wirtschaftsrele-                            statt, bei der die Mitgliedskanzleien Kayser, Becker                         ressierter Kanzleien. Das Netzwerk befindet sich
vanten Fragen rund um die Bundestagswahl vor                                & Wagner aus Luxemburg, Hunters Law LLP aus                                  also auf Wachstumskurs.

                                                                                                                                                                            MOSKAU
           IHRE ADVOSELECT-ANWÄLTE IN EUROPA

        FLENSBURG              GIESSEN                                                                                        KOPENHAGEN
        HAMBURG                MÜNCHEN                                                                                                              KRAKAU
        ROTENBURG              KARLSRUHE                                                      LONDON
        OSNABRÜCK              WALSRODE                                                                    DEN HAAG
        BERLIN                 STUTTGART
                                                                                                    LEUVEN
        GÖTTINGEN              FRANKFURT                                                   BRÜSSEL                                                 WIEN
        DINSLAKEN              HANNOVER                                                    LUXEMBURG     STRASBOURG                                         BUDAPEST
        ERFURT                 WORMS                                                 PARIS                                      BREGENZ
        CHEMNITZ               LEIPZIG

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                                                  LISSABON                                                                                                              Kanzleien beraten Unternehmen im Wirtschafts-
                                                                                                                                                                        recht. Die Advoselect-Gruppe hat 20 Kanzleien
                                                                                                                                                                        in Deutschland und 14 internationale.

  IMPRESSUM        Adresse: Advoselect Service-AG ∙ Goethestraße 29 ∙ 35390 Gießen ∙ Tel.: 06 41 9728 32 86 ∙ E-Mail: info@advoselect.com ∙ www.advoselect.com           Redaktion: RA Uwe Scherf     Layout: my:uniquate GmbH

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