NEWS advoselect - BÖHM MATHES VENT Rechtsanwälte
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NEWS advoselect Avocats Rechtsanwälte Lawyers Informationen für Mandanten 04.2021 www.advoselect.com IN DIESER AUSGABE: S2/S3 Arbeitszeugnisse können ohne Worte lügen, Neue Pflichten für ausländische IT-Unternehmen in Russland | S4 Advoselect Herbsttagung IMMOBILIENRECHT Änderungen im Maklerrecht von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ge- plant, hat sich dann allerdings im Gesetzgebungsverfahren für die 50:50 Regelung entschie- den. Die Gesetzesänderung kann ihren Zweck erreichen, künftige Immobilienkäufer zu entlasten, und damit den stän- digen Anstieg der Kaufpreise zumindest ein wenig kom- pensieren. Der Zweck wird verfehlt, wenn der Verkäufer SpeedKingz/Shutterstock.com die Maklerkosten in die Kauf- preisfindung einfließen lässt, von vornherein einen höheren Kaufpreis verlangt, und sich diese Praxis durchsetzt. Die Verteilung der Maklerkosten bei Vermitt- samt zu zahlenden Courtage ausmachen. Bevor lung von Kaufverträgen über Wohnungen und der Auftraggeber des Maklers von der anderen Einfamilienhäuser wurde neu geregelt. Stichtag Kaufvertragspartei überhaupt eine Zahlung ver- für die Anwendung der neuen Regelungen ist langen kann, muss er nachweisen, dass er die der 23.12.2020. Courtage gezahlt hat. Die Änderungen betreffen den Verkauf von Schließlich muss der Maklerauftrag in Einfamilienhäusern einschließlich solcher mit Ein- Textform geschlossen werden, ein Vertragsab- liegerwohnung und Eigentumswohnungen. Die schluss mündlich oder per Handschlag begründet Neuregelung gilt nur, wenn der Käufer ein Ver- keinen wirksamen Maklervertrag. braucher ist. Nach der Gesetzesänderung ist es Unverändert ist die seit Juni 2015 geltende nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollstän- Regelung geblieben, dass bei der Vermittlung dig dem Käufer aufzubürden, wenn der Makler von Mietwohnungen ausschließlich das Bestel- zumindest vom Verkäufer mitbeauftragt wurde. lerprinzip gilt. Der Gesetzgeber hatte ursprüng- Autor: Rechtsanwalt Johannes-Christian Vent, Der Käufer von Wohnimmobilien soll von Neben- lich eine solche Regelung auch für den Verkauf Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht kosten des Erwerbs entlastet werden. Wird der Makler von Käufer und Verkäufer beauftragt, kann er seine Vergütung künftig nur noch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Hat der Makler mit einer Partei ver- einbart, für diese unentgeltlich tätig zu werden, Das Baurechtsseminar online! besteht auch kein Anspruch gegen die andere Im 2. Halbjahr 2021 setzen wir das Baurechtsseminar online! mit dem Themenkomplex Partei. „Materialpreiserhöhungen und aktuelle Rechtsprechung im Bauvertragsrecht und Vereinbarungen zwischen den Kaufvertrags- VOB/B-Vertrag 2020/2021“ fort. Das brandaktuelle Thema Materialpreiserhöhungen parteien mit dem Ziel der Verschiebung der Kos- hatte am 23.09.2021 viele Online-Teilnehmer. Die folgenden Online-Seminare sind am tenlast sind nur wirksam, wenn die dem anderen 14.10.2021 und 18.11.2021 zu aktuellen Urteilen des BGH und der OLG. Anmeldungen sind Part aufgebürdeten Kosten max. 50 % der insge- wie immer über office@bmv-rechtsanwaelte.de möglich. Böhm Mathes Vent | Rechtsanwälte | Peterstraße 3 | 99084 Erfurt | Telefon: +49 361 213011-0 | Fax: +49 361 213011-90 | office@bmv-rechtsanwaelte.de | www.bmv-rechtsanwaelte.de
NEWS ARBEITSRECHT Arbeitszeugnisse können ohne Worte lügen Dem Arbeitszeugnis geht ein unrühmlicher Ruf tivieren“ oder „… hat den Erwartungen in jeder als faul und bequem. Übertreibungen sind ein gern voraus: In ihnen sollen die meisten Lügen formuliert Hinsicht und allerbester Weise entsprochen. gewähltes Mittel, ein Zeugnis unglaubwürdig er- sein, obwohl es laut Arbeitsrecht immer „wahr“ und Heißt es hingegen, „… hat sich bemüht, unseren scheinen zu lassen. „wohlwollend“ sein sollte. § 109 GewerbeO gesagt, Anforderungen nachzukommen“ oder „… war in Auch wenn sich das Zeugnis auf den ersten dass der Arbeitnehmer bei Beendigung eines der Regel erfolgreich“ ist das Unternehmen froh, Blick als wunderbar darstellt, lauern im Verborge- Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches eine unqualifizierte Kraft freigesetzt zu haben. nen Fallen, die nur der Profi herauslesen kann. Zeugnis habe. Das Zeugnis müsse min- destens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer könne verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeits- verhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Dabei muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierun- gen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aus- sage über den Arbeitnehmer zu treffen. Und dennoch: Trotz klarer Fomulierung sprechen geschriebene und nicht geschriebene Wörter ganze Geschich- ten. Negative Formulierungen im Zeug- nis sind verboten, aber versteckte Aus- sagen sind gang und gäbe. So hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die – ohne es präzise auszudrücken – ver- steckte Aussagen in den Zeugnisalltag einfließen lässt. Sie klingen zwar auf den ersten Blick freundlich, sind aber zuweilen vernichtend. Positiv sind Formulierungen, in denen ein Verstetigungselement gele- sen werden kann: „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Das ist in der Schulzeugnissprache eine glatte eins. Fehlt das Wort „vollsten“ wird daraus schnell eine Drei, fehlt auch noch das „stets“, ist das eine Vier. Indiskutable Leistungen werden einem Mitar- Nicht unbedingt die Note spiegelt wider, was Nicht umsonst werden in Deutschland weit mehr beiter bestätigt, wenn er sich „bemüht“ hat. Das ist der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer gehalten hat. als 10.000 Zeugnisprozesse geführt. Nach einem außer seinem Bemühen nichts Positives zu vermel- Es sind die Formulierungen und die Auslassungen Urteil des BAG müssen Arbeitszeugnisse mindes- den. im Text. In vielen Zeugnissen stecken geheime In- tens „befriedigend“ sein. Sollte es schlechter aus- Stolz können Arbeitnehmer ein Zeugnis vorle- formationen, die das Zeugnis beeinflussen. Vorsicht fallen, muss dieses der Arbeitgeber begründen, gen, wenn Aussagen wie „… verstand es, in allerbe- beispielsweise, wenn von gutem Delegierverhalten wenn es besser sein soll, ist der Arbeitnehmer ge- ster Weise die Kollegen zu überzeugen und zu mo- gesprochen wird. Das qualifiziert den Arbeitnehmer fragt. KURZ UND BÜNDIG vereinbarung soll die Zusammenarbeit der Finanz- kontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, der ge- Pilotprojekt „Netzwerk für digitale Aufklärung“ Rahmenvereinbarung gegen Schwarzarbeit werkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländi- Ein wichtiger Teil der Initiative der Staatsministerin Viele mobile Beschäftigte kennen ihre Rechte und sche Beschäftigte („Faire Integration“, „Faire Mobi- für Digitalisierung „Netzwerk für digitale Aufklä- deutsche Mindeststandards wie Mindestlöhne oder lität“) sowie der Servicestelle gegen Arbeitsaus- rung“ wurde gestartet: Der Pilot der Suchmaschine, Erholungsurlaub nicht. Oftmals sprechen sie auch beutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ver- die erstmalig eine ressortübergreifende Suche nach nicht gut genug Deutsch, um ihre Rechte einzufor- bessert werden. So wollen die Beteiligten das Un- Themen auf einen Klick ermöglicht, ist online. Unter dern. Dies wird teilweise von Arbeitgebern ausge- terlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch kon- www.bundesregierung.de/NetzwerkDA kann der Pi- nutzt. Dem möchten die Bundesministerien der sequenter bekämpfen. Die Vereinbarung trat zum lot getestet werden und damit auch zur Weiterent- Finanzen sowie für Arbeit und Soziales gemeinsam 1. Juli 2021 in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen wicklung der Software beitragen. Momentan befin- mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Ende Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten den sich die Informationsangebote entlang der begegnen. Mit der Unterzeichnung einer Rahmen- Stellen. Ressortzuständigkeiten auf den jeweiligen Websites
2-3 GASTBEITRAG – Elena Balashova, LL.M., Juristin, Geschäftsführende Partnerin der Rechtsanwaltkanzlei Balashova Legal Consultants Neue Pflichten für ausländische IT-Unternehmen in Russland Ein bedeutender Anteil des russischen IT-Segments dische Unternehmen, die als Hosting-Provider (Be- setzen und gegebenenfalls die Interessen des wird von ausländischen Unternehmen wie der Such- reitstellung von Infrastrukturen für Websites im Unternehmens vor Gericht vertreten. Darüber hin- maschine Google, dem Videohostingdienst You- Internet), Betreiber von Werbesystemen oder aus müssen die offiziellen Vertretungen ausländi- Tube, den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter Organisatoren von Informationsverbreitung im scher Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um usw. besetzt. Diese Unternehmen bieten Informa- Internet tätig sind, wenn sich ihre Aktivitäten unter den Zugang zu Informationen zu beschränken tionsdienste für ein Millionenpublikum in Russland anderem an russische Nutzer richten. oder diese zu löschen, wenn sie unter Verletzung an und haben gleichzeitig keine offiziellen Vertre- Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen die des russischen Rechts verbreitet werden. tungen ihrer Muttergesellschaften in Russland. oben genannten ausländischen Personen ein elek- Die Erfüllung der neuen Anforderungen wird Unter diesem Aspekt hat die Staatsduma der tronisches Formular in ihre Informationsressour- von Roskomnadzor überwacht. Auf der offiziellen Russischen Föderation einen Gesetzesentwurf aus- cen aufnehmen, um Anfragen russischer Bürger Homepage der Behörde ist geplant, ein Verzeich- gearbeitet, der die Aktivitäten ausländischer Inter- und Organisationen zu übermitteln, sowie ein nis der ausländischen Personen zu veröffentlichen, netunternehmen, die Dienstleistungen für russi- persönliches Konto auf der offiziellen Website die entsprechende Tätigkeiten im IT-Bereich aus- sche Nutzer anbieten, regeln soll. Das einschlägige der zuständigen Behörde (Russische Aufsichts- üben. Ausländische Personen können mit entspre- Föderale Gesetz Nr. 236-FZ zur Tätigkeit ausländi- chender Antragstellung Informatio- scher Einrichtungen im Informations- und Telekom- nen über sich selbst von diesem munikationsnetz Internet auf dem Territorium der Verzeichnis ausschließen, wenn die Russischen Förderation (im Folgenden „FZ-236“) tägliche Besucherzahl ihrer Ressource wurde vom Präsidenten der Russischen Föderation in den letzten drei Monaten weniger unterzeichnet und trat am 01. Juli 2021 in Kraft. als 500.000 russische Nutzer beträgt. Die besonderen Anforderungen, Verbote und Bleibt diese Statistik sechs Monate Beschränkungen, die durch das Föderale Gesetz lang bestehen, kann die Information 236 eingeführt wurden, sollen sicherstellen, dass auf Initiative von Roskomnadzor ent- ausländische Unternehmen die Anforderungen der fernt werden. russischen Gesetzgebung über die Verbreitung von Die Nichteinhaltung der Bestim- Informationen einhalten. Dies bezieht sich auf aus- mungen des FZ-236 durch ein auslän- ländische Eigentümer von Ressourcen (Websites/ disches Internetunternehmen kann Seiten von Websites, Informationssysteme und Pro- die Anwendung einer oder mehrerer gramme), auf die in einem einzigen 24-Stun- Sanktionen gleichzeitig nach sich zie- den-Zeitraum von mehr als 500.000 russischen hen, speziell die Information der Nut- Nutzern zugegriffen wird und die zer der Ressource über die Verletzung • Informationen in russischer Sprache oder in behörde für Kommunikationsdienste Roskom- der russischen Gesetze durch das betreffende aus- einer der offiziellen Sprachen der staatlichen nadzor) für die Interaktion mit den staatlichen ländische Internetunternehmen; Verbot der Ver- Subjekte oder der Völker der RF anbieten und Organen der Russischen Föderation registrieren. breitung von Werbung auf der Ressource oder für (oder) verbreiten; Ab dem 1. Januar 2022 gilt für ausländische die Ressource selbst; Beschränkung des Geldtrans- • gezielte Werbung nutzen, um die Aufmerksam- Unternehmen außerdem die Verpflichtung, in der fers und der Annahme von Zahlungen von natürli- keit der russischen Nutzer auf sich zu ziehen; Russischen Föderation eine Zweigniederlassung zu chen oder juristischen Personen zugunsten des • persönliche Angaben von deren Nutzern aus gründen, eine Repräsentanz zu eröffnen oder eine ausländischen Internetunternehmens; Verbot der der RF verarbeiten; juristische Person zu bilden, die die Interessen der Anzeige in Suchmaschinen; Verbot der Erfassung • finanzielle Mittel von russischen natürlichen Muttergesellschaften umfassend vertritt und der und des grenzüberschreitenden Transfers von per- oder juristischen Personen bekommen. Hauptkanal für die Interaktion mit den russischen sonenbezogenen Daten; teilweise oder vollstän- Darüber hinaus reicht es aus, wenn ein Unterneh- Aufsichtsbehörden in der Russischen Föderation ist. dige Beschränkung des Zugriffs auf die Informati- men mindestens ein Kriterium aus der Aufstellung Die Niederlassungen (Repräsentanzen/juristi- onsressource. erfüllt, um verpflichtet zu werden, den neuen An- sche Personen) müssen Beschwerden von russi- Vermutlich wird das neue Gesetz für etwa 20 forderungen zu entsprechen. schen Bürgern und Organisationen entgegenneh- große ausländische Plattformen gelten: soziale Das neue Gesetz gilt nicht nur für ausländi- men und prüfen, Gerichtsentscheidungen, Be- Netzwerke, Videohosting-Seiten, Messenger, Mail- sche Ressourcenbesitzer, sondern auch für auslän- schlüsse und Auflagen staatlicher Stellen durch- und Spieldienste sowie Suchmaschinen. der Ministerien. Gerade bei Querschnittsthemen wie E-Mobilität (46%). Deutschland wird somit seinem Anspruch etwa der Digitalisierung, die die Zuständigkeit ver- Erstmals rollen eine Million Elektrofahrzeuge auf gerecht, Leitanbieter und Leitmarkt für diese wich- schiedener Ressorts berühren, fehlte bislang eine deutschen Straßen. Mehr als 50 Prozent dieser tige Mobilitätstechnologie zu werden. Es werden zentrale Suche, mit der alle Informationsangebote Elektrofahrzeuge sind rein batteriebetrieben. für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur viel- angezeigt werden. In der derzeitigen Phase sind das Im Juli wurden laut Kraftfahrtbundesamt in fältige Fördermöglichkeiten bereitgestellt. Zum Auf- Bundespresseamt, das Bundesministerium für Ar- Deutschland etwa 57.000 Elektrofahrzeuge neu bau von 30.000 öffentlich zugänglichen Ladepunk- beit und Soziales, das Bundesministerium für Ver- zugelassen. Damit erreichten Industrie und Bun- ten wird in Kürze ein Programm mit 500 Mio. € kehr und digitale Infrastruktur, das Auswärtige Amt desregierung das gesteckte Ziel, eine Million elekt- starten. Die Bundesregierung schreibt das sowie die Bundeszentrale für politische Bildung mit risch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Stra- „Deutschlandnetz“ mit mehr als 1.000 Schnellla- ihren Informationenangeboten an die Suchmaschi- ßen zu bringen. Über die Hälfte davon (54%) sind destandorten aus. Bis Ende 2023 soll überall in ne angebunden. Die Anbindung weiterer Ressorts rein elektrische Fahrzeuge, die übrigen sind Deutschland der nächste Schnellladepunkt in weni- und Behörden ist geplant. Plug-In-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge gen Minuten erreichbar sein.
NEWS 4 ADVOSELECT INSIDE Endlich wieder persönlicher Austausch: „Advoselect“-Herbsttagung in Leipzig Kurz vor der mit Spannung erwarteten Bundes- allem die aktuelle Rechtsprechung des Bundesar- Großbritannien und DusiLaw Legal & Tax aus Ita- tagswahl haben sich Wirtschaftsanwälte aus ganz beitsgerichts, aktuelle Entwicklungen im Gesell- lien Aspekte der zivilrechtlichen, strafrechtlichen Europa zur Herbsttagung des Netzwerks und administrativen Haftung länderspezi- „Advoselect“ in Leipzig getroffen. Die Ver- fisch aufbereiteten und Unternehmer im anstaltung, bei der sich Vertreterinnen Anschluss auch individuelle Fragen stellen und Vertreter führender Wirtschaftskanz- konnten. Darüber hinaus wurden in Sit- leien über Ländergrenzen hinweg zu den zungen der Fachausschüsse Gesellschafts- neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung recht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und und Rechtsprechung austauschen, konnte internationaler Rechtsverkehr neueste In- in diesem Jahr erstmals seit Pandemiebe- formationen zu Gesetzgebung und Recht- ginn wieder als Präsenzveranstaltung aus- sprechung sowie Erfahrungsberichte be- gerichtet werden. „Der persönliche Aus- sprochen. tausch spielt bei Advoselect eine sehr Abgerundet wurde die dreitägige wichtige Rolle“, so Viktoria Maruschka, Herbsttagung mit einer Führung durch Vorständin der Advoselect Service AG. das Bundesverwaltungsgericht, einem „Wir sind sehr froh, dass dies bei der Seminar zu modernen, mandantenorien- Herbsttagung wieder möglich war, und tierten Preismodellen für anwaltliche haben mit Blick auf die Bundestagswahl Beratung in Zeiten voranschreitender Digi- bewusst einen Veranstaltungsort in talisierung, das „1. Advoselect Golfturnier“, Deutschland gewählt. Die Weichenstellun- die Gesellschafterversammlung der Advo- gen, die von dieser Wahl ausgehen, werden auch schaftsrecht und Haftungsfallen bei Auslandsge- select EWIV und die Hauptversammlung der Advo- von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien in schäften in verschiedenen europäischen Ländern. select Service-AG. Außerdem konnte man zwei ganz Europa mit großem Interesse verfolgt.“ Zu letzterem Thema fand auch eine Mandanten- neue Kanzleien aus Mannheim und Warschau Zu den Top-Themen, die bei der Herbsttagung veranstaltung im „Club International“ in Leipzig begrüßen. Und es gibt bereits neue Anfragen inte- im Fokus standen, zählten neben wirtschaftsrele- statt, bei der die Mitgliedskanzleien Kayser, Becker ressierter Kanzleien. Das Netzwerk befindet sich vanten Fragen rund um die Bundestagswahl vor & Wagner aus Luxemburg, Hunters Law LLP aus also auf Wachstumskurs. MOSKAU IHRE ADVOSELECT-ANWÄLTE IN EUROPA FLENSBURG GIESSEN KOPENHAGEN HAMBURG MÜNCHEN KRAKAU ROTENBURG KARLSRUHE LONDON OSNABRÜCK WALSRODE DEN HAAG BERLIN STUTTGART LEUVEN GÖTTINGEN FRANKFURT BRÜSSEL WIEN DINSLAKEN HANNOVER LUXEMBURG STRASBOURG BUDAPEST ERFURT WORMS PARIS BREGENZ CHEMNITZ LEIPZIG MAILAND 255 Rechtsanwälte aus derzeit 34 Advoselect- LISSABON Kanzleien beraten Unternehmen im Wirtschafts- recht. Die Advoselect-Gruppe hat 20 Kanzleien in Deutschland und 14 internationale. IMPRESSUM Adresse: Advoselect Service-AG ∙ Goethestraße 29 ∙ 35390 Gießen ∙ Tel.: 06 41 9728 32 86 ∙ E-Mail: info@advoselect.com ∙ www.advoselect.com Redaktion: RA Uwe Scherf Layout: my:uniquate GmbH Fotos und Illustrationen: TPYXA Illustration/Shutterstock.com, humphery/Shutterstock.com, Pasuwan/Shutterstock.com, Travel mania/Shutterstock.com, Primakov/Shutterstock.com, Advoselect Service-AG, my:uniquate GmbH
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