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Franz Thönnes, MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Vorsitzender der Deutsch- Nordischen Parlamentariergruppe Vorsitzender des Ständigem Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz Franz Thönnes MdB . Platz der Republik 1· 10557 Berlin =U 2007 DE Wolfgang Mädel I Vorsitzender der AfA Schleswig-Holstein Kleiner Kuhberg 28 - 30 24103 Kiel Berlin, 13. Februar 2007 Veränderung des gesetzlichen Renteneintrittalters Lieber Wolfgang I _ vielen Dank für deine E-Mail vom November 2006 und die Übersendung der in Bad Oldesloe diskutierten Erklärung des AfA-Landesvorstandes Schleswig-Holstein. Gerne beantworte ich auch im Namen der Mitglieder der SPD Landesgruppe Schleswig-Holstein Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. Michael Bürsch, Bettina Hagedorn, Gaby Hiller-Ohm, Sönke Rix, Dr. Ernst-Dieter Rossmann, Jörn Thießen und Dr. Wolfgang Wodarg die darin wiedergegebenen Positionen zur aktuellen Beratung des Gesetzes zur Veränderung des gesetzlichen Renteneintrittsalters I von 65 auf 67 Jahren. Die Anhebung der Altersgrenzen ist gewiss keine leichte Entscheidung. Sie ist Bestandteil der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD, der eine deutliche Zustimmung auf dem SPD-Bundesparteitag am 14. November 2005 Karlsruhe erhalten hat. Bei den derzeitigen strittigen Diskussionen nehmen wir kollegial-kritisch formulierte Positionen der Gewerkschaften sehr ernst. Und natürlich beziehen wir die Arbeitsmarktsituation und auch die Arbeitsbedingungen in besonderen Industrie- und Handwerksbereichen mit ein. Dabei sind wir zu einem kalkulierbaren und verantwortlichen Handeln angehalten, das die Gesamtheit der Bedingungen sieht und gleichzeitig auch die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation und Initiativen für "gute Arbeit", für Arbeit, die die Beschäftigungsfähigkeit erhält, vorantreibt. Ich glaube, dass uns gemeinsam klar ist, dass es sich bei den angesprochenen Themen um sehr komplexe Bereiche handelt. Eine Antwort, die die Gesamtzusammenhänge notwendigerweise erläutert kommt daher nicht um eine gewisse Länge herum. Und ebenso ist darauf zu verweisen, dass es unter den Kolleginnen und Kollegen der Landesgruppe differenzierte Einschätzungen gibt, so dass sich ein abschließendes Bild erst nach der Anhörung, deren Auswertung sowie den parallel laufenden Diskussionen und Anmerkungen bilden wird. Die Grundlagen für die beschlossenen rentenpolitischen Entscheidungen liegen in der ökono- mischen Entwicklung der vergangenen Jahre sowie der damit einhergehenden Arbeitsmarkt-
- 2 - situation, der Demographie, der finanziellen Situation der Rentenversicherung, der Notwendigkeit eines Mentalitätswechsels bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und der Sicherung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die niedrigen Wachstumsraten der Jahre 2002 bis 2005 (0,0 %, .I. 0,2 %,+ 1,2 % und + 0,9 %) geben natürlich auch die Verteilungsspielräume des wirtschaftlichen Erfolges in Deutschland wieder. Sie sind begleitet von hoher Arbeitslosigkeit und einer teilweise negativen Einkommensentwicklung mit dementsprechender Wirkung auf die Beitragseinnahmen der sozialen Sicherungssysteme, deren Ausgaben nicht zuletzt demographie- und unterstützungsbedingt steigen. Die Entscheidung zur langfristigen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist ebenso eine Antwort auf die erfreuliche Entwicklung des längeren Lebens. So ist die Lebenserwartung Neugeborener in den letzten 45 Jahren bei den Männern von 64,6 Jahren auf 75,6 Jahre und bei den Frauen von 69,5 Jahren auf 81,3 Jahre gestiegen. Parallel dazu ist die Rentenbezugsdauer im Durchschnitt von zehn Jahren auf heute siebzehn Jahre und damit um 70 % angewachsen. Und es ist davon auszugehen, dass die künftige Lebenserwartung bis 2030 bei 65-Jährigen um weitere 2,8 Jahre zunehmen wird. Da die Rentenausgaben in einem umlagefinanzierten System immer von denen, die in Arbeit sind mit ihren Beiträgen zu finanzieren sind, müssen die Beiträge einerseits bezahlbar bleiben und dürfen andererseits als Lohnnebenkosten Arbeit und den Aufbau neuer Beschäftigung nicht gefährden. Gewährleistet werden muss ebenfalls, dass die künftigen Rentnerinnen und Rentner ein an- gemessenes Auskommen im Alter haben. Dabei wird die gesetzliche Rente auch künftig die wesentliche Säule der Altersversorgung sein. Sie ist jedoch mit der staatlich geförderten privaten und der betrieblichen Altersvorsorge zu ergänzen, wenn der Lebensstandard auch im Alter gewahrt werden soll. Vor diesem Hintergrund gilt es, eine vernünftige Balance bei der Aufteilung der wachsenden Aufwendungen einer Gesellschaft des längeren Lebens zwischen den Generationen zu finden. Dazu gehört auch, dass das von den Ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung von rund 236 Mrd. € im Jahr 2006 nur rund 74,2 % über Beiträge gedeckt sind und aus dem Bundeshaushalt bereits heute schon über 77 Mrd. € in die Rentenleistungen fließen. Das sind die Ökosteuer, ein Mehrwertsteuerpunkt sowie weitere Steuermittel für z.B. die sozialpolitisch gewollten Leistungen der Rentenversicherung für die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung. Insgesamt macht dies jetzt schon fast 30 % des Bundeshaushaltes aus. Angesichts der Haushaltssituation hat eine weitere Steuerfinanzierung hier ihre Grenzen. Insbesondere dann, wenn wir einen handlungsfähigen Staat wollen, der auch seine Spielräume für Beschäftigungsaufbau, aktive Arbeitsmarktpolitik, Infrastruktur- und Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung (Ganztagsschulen, Krippenplätze, neue Technologien) nutzt und ebenso für die anderen notwendigen sozialen Leistungen wie u.a. Grundsicherung zu sorgen hat. Uno die Demographie beinhaltet eine weitere Herausforderung. Das Verhältnis Beitragszahler zu !Rentner verschiebt sich gleichfalls. Auch das hat etwas mit dem längeren Leben zu tun. Aber ebenso mit der zurückgegangenen Zahl an Kindern. Die Geburtenrate der sechziger Jahre, in denen eine Frau in ihrem Leben im Schnitt 2,4 Kinder bekam, ist inzwischen auf 1,4 zurückgegangen. Und dies führt in den kommenden dreizehn Jahren dazu, dass sich das Verhältnis der über 65-Jährigen und Älteren zu den 20 - 64-Jährigen von heute noch ca. 1 : 3 auf ungefähr 1 : 2 in 2020 entwickeln wird. Diese Fakten kann man nicht ausblenden, wenn man politisch verantwortlich gegenüber den I Generationen handeln will. Die Entwicklung löst nun mal zusätzliche Kosten aus. Sie mit übermäßig steigenden Beitragssätzen zu beantworten, würde neue und bestehende Arbeit gefährden. Sie über eine Erhöhung des Steueranteils aus dem Bundeshaushalt zu finanzie-
-3- ren, die Gestaltungsspielräume erheblich einengen. Finanzierungslücken würden so weiter in die Zukunft verschoben. deshalb erfolgt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029. Ab dem Jahr 2012 (Jahrgänge ab 1947) soll die Altersgrenze zunächst um einen Monat pro Jahrgang auf Alter 66, ab 2024 (Jahrgänge ab 1959) um zwei Monate pro Jahrgang auf Alter 67 angehoben werden. Es handelt sich somit um eine behutsame, langfristige und damit auch kalkulierbar angelegte Anhebung. Sie dient natürlich zum einen der Sicherung bezahlbarer Beiträge und damit der Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatzziele genauso wie zum anderen der Rentenniveausicherung. Betrachtet man die durchschnittlich gestiegene Rentenbezugsdauer, so ist der Vorwurf, es handele sich bei der Erhöhung des Rentenalters um eine Rentenkürzung, haltlos. Der aktuelle Rentenwert wird nicht gemindert. Zukünftig werden die Renten höher sein als heute, und erweiterte Beitragszeiten schaffen zusätzliche Rentenanwartschaften. Wer von Kürzungen spricht, der geht davon aus, dass sich an der Arbeitsmarktsituation in der Zukunft nichts ändert. Das käme aber der Aufgabe jedes gewerkschaftlichen wie auch politischen Gestaltungswillens gleich. Die Situation lässt sich verbessern. Das zeigen uns die erfreulichen Entwicklungen der letzten Monate mit einem Wirtschaftswachstum von + 2,5 %, 764.000 Arbeitslose weniger und ca. 430.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mehr im Jahresvergleich Januar 2007 zu Januar 2006. Natürlich haben wir uns auch mit der Situation von Arbeitnehmern befasst, die unter gesund- heitsbeeinträchtigenden Bedingungen arbeiten. Im Gewerkschaftsbereich selbst ist bekannt, , wie schwierig es ist, im einzelnen genaue Berufs- und Tätigkeitsabgrenzungen und dement- sprechende Kriterien hierfür zu finden. Deshalb hat sich die SPD-Seite in den Verhandlungen mit der CDU/CSU sehr dafür eingesetzt, eine Regelung zu finden, die besonders belastete Ar- beitnehmer dennoch berücksichtigt. So bleiben die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für langjährig Versicherte erhalten. Für denjenigen, der mit 35 Pflicht- beitragsjahren (bis 2023) in die Erwerbsminderungsrente muss, bleibt es bei dem geltenden Recht (abschlagsfreier Rentenbezug ab 63 Jahren). Ab 2024 werden 40 Pflichtbeitragsjahre vorausgesetzt. Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente nach Alter 60, wo die Neuregelungen ausschließlich greifen, können beispielsweise Versicherte in Handwerksberufen, die mit sechzehn Jahren die Lehre begonnen haben, sehr wohl auf 35 bzw. 40 Pflichtbeitragsjahre kommen. Gleichwohl werden wir die Frage der Folgen der Beschäftigung unter besonders schweren Arbeitsbedingungen weiter im Auge behalten. Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in die Rente gehen. Dies dürfte insbesondere für Arbeiter und Handwerker von Interesse sein, die meist schon in jungen Jahren ihre Lehre be- gonnen haben. Wie viele Versicherte unter diese Regelung fallen, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ermittelt. Unter Berücksichtigung der neuen Regelungen bezüglich der Altersgrenzen kommt sie zu dem Ergebnis, dass rd. 20 % der Rentenzugänge in Deutschland die Bedingungen für eine abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren erfüllen. Das heißt, jeder Fünfte kann auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Eine generell abschlagsfreie Rente nach 45 oder noch weniger Versicherungsjahren - unab- hängig vom Alter - würde den Sinn der Rentenreform verwässern, das Rentensystem aber auch die früher in Rente gehenden wohl vor erhebliche finanzielle Probleme stellen. Drüber hinaus bleibt das Zugangsalter für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren mit flexiblem Rentenzugang ab 63 Jahren erhalten.
-4- Der Stichtag für die Geltung des Vertrauensschutzes bei Alterszeit wurde zwischenzeitlich auf den 31. Dezember 2006 gelegt. Damit haben all die Beschäftigten, die den Geburtsjahrgängen 1954 und älter angehören, Vertrauensschutz, wenn sie zum Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. Den vielen Wünschen von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Unternehmen haben wir hiermit entsprochen. Es geht nicht nur um diese Fragen oder alleine um die finanzielle Situation der Rentenversicherung. Es geht es auch um ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft zur Umorientierung in der Haltung zur Rolle der älteren Arbeitnehmer und um konkrete Verhaltensänderungen. Die Anhebung der Altersgrenze ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die dringend notwendige Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. . Deshalb muss mit dieser Entscheidung einhergehen: • das Beschäftigungspotenzial der Älteren zu steigern, • dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, • das Erfahrungswissen der Älteren besser auszuschöpfen und • damit über ein höheres Wirtschaftswachstum die Sicherung und Steigerung des Wohlstands zu erreichen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist somit Bestandteil einer langfristig angelegten Strategie, um unsere Gesellschaft und unsere Volkswirtschaft für die Zukunft wettbewerbsfähig zu halten. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherstellung der zukünftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands. Sie ist die Basis unserer Sozialsysteme. Wir werden es uns künftig nicht mehr leisten können, die Potenziale einzelner gesellschaftlicher Gruppen ungenutzt zu lassen. Dies betrifft auch und gerade die Älteren. Die Anhebung der Altersgrenze ist daher nicht nur unter rentenpolitischen Gesichtspunkten notwendig und nicht nur die erforderliche und angemessene Antwort auf die steigende Lebenserwartung. Sie wirkt auch dem drohenden Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung rechtzeitig entgegen. Schon jetzt verzeichnen wir in einigen Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit erfreulicherweise relativ niedrig ist einen Mangel an Fachkräften. Ab Mitte des nächsten Jahrzehnts wird sich der Anteil der 20 - 64-Jährigen in der Gesellschaft stark verringern. Bis 2030 wird er um 5,3 Mio. zurückgehen. Gleichzeitig steigt die Zahl der über 65-Jährigeh um 6,4 Mio. Mit der "Initiative 50plus" werden die Rahmeinbedingungen für eine längere Erwerbsdauer ver- bessert. Insgesamt werden so die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum sowohl ange- botsseitig als auch mit dem 25 Mrd. Euro Wachstums- und Innovationsprogramm nachfrage- •• seitig gestärkt. Im Ergebnis wird nicht nur die Beschäftigungsquote Älterer, sondern die Be- schäftigung insgesamt zunehmen. Um diese Entwicklung zu verstärken wurde die "Initiative 50plus" aufgelegt. Wesentliche Elemente sind: • Übernahme von Weiterbildungskosten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern für die über 45-Jährigen;
-5- • Kombilohn für Ältere: Weiterentwicklung der Entgeltsicherung - ältere Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt aufnehmen, sollen im ersten Jahr 50 % und im zweiten Jahr 30 % der Lohndifferenz ausgeglichen bekommen; • Eingliederungszuschüsse für die Arbeitgeber bei der Einstellung von über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen; • Übernahme des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei der Einstellung über 55-jähriger Arbeitsloser (letzter Eintritt 31. Dezember 2007); • 250 Mio. Euro für 62 innovative regionale Projekte in den Regionen "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen" (bis Ende 2007); • 30.000 Zusatzjobs für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren (bis Ende 2009); • Fortsetzung der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" (INQA) I Qualifizierung und Gesundheit. Die bisherigen Aktivitäten, auch zur Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters bei den .Altersrenten, waren erfolgreich. So konnte dies in den letzten Jahren von ca. 62 auf 63,2 Jahre im Jahr 2005 gesteigert werden. Die Wirksamkeit zeigt sich aber beispielsweise ebenso an der Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer (55 - 64 Jahre). Diese hat sich seit 2000 von 37,5 % auf bereits 48,3 % im 2. Quartal 2006 erhöht. Die Altersteilzeitförderung mit finanziellen Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit für einen Teil der Aufstockungsbeträge sowie der Übernahme eines Teils der Rentenversicherungsbeiträge (unmittelbare Förderung) spielt weiterhin eine Rolle. Sie ist für Altersteilzeit-Arbeitsver- haltnisse möglich, mit denen vor dem 1. Januar 2010 begonnen wird. Die Befristung der Aiters- teilzeitförderung berücksichtigt die zu erwartende demographische Entwicklung, wonach ab Mitte des nächsten Jahrzehnts das Angebot an Arbeitskräften erheblich abnehmen wird. Die Vereinbarung von nicht durch die BA geförderter Altersteilzeit ist nach derzeit geltendem Recht auch nach dem Jahr 2010 möglich. Dabei geht es um die Steuerfreiheit für die Arbeitgeber hinsichtlich der Aufstockungsbeträge und der dementsprechenden Rentenversicherungsbeiträge. Das Thema Altersteilzeit bleibt damit weiterhin auf der Tagesordnung ist nicht z81etzt auch vor dem Hintergrund der weiteren Arbeitsmarktentwicklung und den Überlegungen, gleitende Übergänge in flexibleren Altersteilzeit-Formen zu gestalten, zu bewerten. Die Arbeitsmarktentwicklung spielt auch eine wichtige Rolle bei der Bestandsprüfungsklausel. Denn die langfristige Anhebung des Renteneintrittalters ist kein Selbstzweck. So ist im Gesetzentwurf beschrieben, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahme mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich. Deshalb geht es nun auch parallel darum, alles zu tun, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Ar- beitnehmer zu erhalten. Es geht deshalb gleichfalls um verstärkte Aktivitäten für "Gute Arbeit, für Arbeit, die nicht krank macht. Tarifpartner und Betriebsparteien sind somit ebenso gefordert, Vereinbarungen über altersgerechte Arbeitsbedingungen zu treffen. Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es dazu neue Rechte in den Bereichen der Allgemeinen Aufgaben, der Gestaltung der Arbeit, der Bildung und Weiterbildung. Hinzu kommt die erwähnte Initiative "INQUA" - Neue Qualität der Arbeit und die Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement aus dem Sozialgesetzbuch IX für alle Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten, das helfen soll Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Auch die Zusammenarbeit mit
-6- den Unfallversicherungsträgern und den Rehabilitationsträgern ist unter dem Aspekt der Prävention zu intensivieren. In diesem Zusammenhang ist es gut, dass mit der gerade beschlossenen Gesundheitsreform auch die Krankenkassen zur Förderung der "betrieblichen Prävention" verpflichtet wurden. Im Koalitionsvertrag vom November 2005 wurde vereinbart, dass "Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, eine Perspektive bekommen" müssen. Unter anderem zu diesem Zweck wurde die Arbeitsgruppe "Arbeitsmarkt" unter Leitung von Bundesminister Franz Müntefering gebildet. Mit Vorschlägen ist hier bis April dieses Jahres zu rechnen. Dabei werden natürlich auch die Überlegungen der SPD- Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales mit dem Papier "Jobperspektiven" eine Rolle spielen. Unabhängig davon legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen für alle Jugendlichen zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu senken. Dies geschieht insbesondere auch durch die gemeinsamen Anstrengungen im Ausbildungspakt. Der Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist in jüngster Zeit ausgesprochen erfreulich. Im Januar 2007 lag sie um 23,3 % niedriger als im Vorjahr. Es bleibt für uns dabei: Kein Jugendlicher soll in Zukunft länger als drei Monate arbeitslos sein. Ende Dezember 2006 lag die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Jugendarbeitslosigkeit bei 19,1 Wochen (Vorjahr 20,1 Wochen). Die Förderung im neuen System ist auf einem guten Weg. Rund 145.500 Jugendlichen wird derzeit hiermit konkret geholfen. Dabei nehmen neben den Arbeitsgelegenheiten die sonstigen weiteren Leistungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung den größten Part ein. Im gesamten Rechtskreis des SGB 1I und SGB 111 werden für die Integration junger Menschen 2005 rund fünf Mrd. Euro ausgegeben. So konnten jahresdurchschnittlich rund 626.000 Jugendliche unterstützt werden. Die Ende Januar vorgelegte Bilanz der Ausbildungsplatzsituation zeigt erneut, dass der von der SPD initiierte Ausbildungspakt auch im dritten Jahr einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Bildungschancen junger Menschen leistet. Vor allem die Zahlen zur Angebotsseite am Ausbildungsstellenmarkt sind ermutigend und verdeutlichen, dass der Ausbildungspakt eindeutig greift. Mit 26.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen wurden 2006 rund 4,7 Prozent mehr Verträge ab- geschlossen als im Vorjahr. Dies entspricht dem stärksten zwischenjährlichen Zuwachs bei den Ausbildungsplätzen seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der neu abgeschlossenen Aus- bildungsverträge liegt mit über 576.000 so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Diese äußerst positive Entwicklung auf der Angebotsseite ist in erheblichem Maße auf den Ausbildungspakt zurückzuführen, der vor drei Jahren nicht zuletzt aufgrund des Engagements der .SPD-Bundestagsfraktion zustande kam: Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) In einer Analyse zum Ausbildungsjahr 2006 feststellt, fällt der Zuwachs bei den Ausbildungsplätzen höher aus, als allein aufgrund der binnenkonjunkturellen Belebung zu erwarten gewesen wäre. Das BIBB schlussfolgert daraus, dass sich die zahlreichen Initiativen und Programme der Bundesregierung zur Stabilisierung des Ausbildungsplatzangebots auszahlen. . Dazu gehören u.a. die Aufstockung des Sonderprogramms zur Einstiegsqualifizierung (EQJ) von 25.000 auf 40.000 Plätzen, die Fortsetzung des Ausbildungsprogramms Ost mit 13.000 betriebsnahen Ausbildungsplätzen sowie die Bereitstellung von 7.500 zusätzlichen außerbe- trieblichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Migrationhintergrund um 5.000 in 2006 und, um weitere 2.500 seit Anfang 2007. Hinzu kommt die Erhöhung des Programms JOBSTARTER um 25 Mio. € auf 125 Mio. € um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und die Verbundausbildung zu fördern.
-7- Sorgen bereiten indes Entwicklungen auf der Nachfrageseite. Zwar konnte die Zahl der Ende September 2006 noch als unvermittelt gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Nachvermittlungsaktionen bis Mitte Januar deutlicher reduziert werden als im Vorjahr. Aufgrund der gestiegenen Bewerberzahlen liegt die Zahl der aktuell noch unversorgten Jugendlichen aber immer noch mit 17.400 um knapp 1.800 über dem Vorjahreswert. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen verringerte sich bis Januar auf 1.700, so dass die rechnerische Lücke von unbesetzten Plätzen und nicht vermittelten Bewerbern noch 15.700 betrug. Wir setzen uns gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Ausbildungs- pakt, dessen Laufzeit Mitte dieses Jahres endet, nicht nur zeitlich verlängert, sondern auch inhaltlich zielführend weiterentwickelt wird. Ziel muss es sein, die erkennbaren positiven Entwicklungen im Bereich der dualen Berufsbildung zum Beginn einer wirklich nachhaltigen Trendwende am Ausbildungsstellenmarkt zu machen. Wir brauchen ausreichende Ausbildungsplätze, gezielte Hilfen für die Jugendlichen, die erhebliche Vermittlungs- und Eingliederungshemmnisse haben und neue Arbeitsplätze für junge und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Lieber Wolfgang, als diesen Positions- und Aktivitätsbeschreibungen wird deutlich, dass das jetzige Vorhaben der schrittweisen langfristigen Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze ab 2012 bis 2029 nicht alleine steht. Es geht ebenso um eine spürbare Verbesserung der Arbeitsmarktlage, der _ Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer, des Erhalts ihrer Beschäftigungsfähigkeit durch humane Arbeitsbedingungen und Prävention. Es geht um kontinuierliche Weiterbildung genauso wie um ausreichende Ausbildungsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Jüngeren wie Älteren. Dafür arbeiten wir und werden dementsprechend nach der Anhörung im Deutschen Bundestag und den weiteren parlamentarischen Beratungen unsere abschließende Entscheidung in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag treffen. Mit freundlichen Grüßen Franz Thönnes
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