Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg

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Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
No r d - In d i e n
  Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal
  15-tägige Studien- und Erlebnisreise inkl. den Höhepunkten im Emirat Dubai

Termin: 26.02. - 11.03.2020
                                                                               In Zusammenarbeit mit
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Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg
65549 Limburg, Diezer Str. 35
Ansprechpartner: Dir. Michael Schneider
Tel. 06431-9116-0
E-Mail: m.schneider@vhs-limburg-weilburg.de
Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
NORD-INDIEN - DELUXE
 Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal
 inkl. Besichtigung von Dubai und Auffahrt auf den Burj Khalifa

                                                                                            04. Tag, Sa., 29.02.2020: Delhi - Agra (F/A)
 Höhepunkte der Reise:                                                                      Nach dem Frühstück fahren Sie nach Agra, am Westufer des
  Linienflüge mit EMIRATES ab/bis Frankfurt
                                                                                            Yanuna-Flusses gelegen. Die Stadt, die wegen ihrer zahlreichen
  Delhi Stadtbesichtigung mit Fort & Raj Ghat Gedenkstätte von Mahatma Gandhi
                                                                                            Baudenkmäler bekannt wurde, gilt als Zentrum des indischen
  Besuch von Agra mit dem Roten Fort und 2 Übernachtungen im 5-Sterne Hotel
                                                                                            Kunsthandwerks, der Musik und Dichtkunst. Ceck-in im Hotel.
  Taj Mahal „einem Traum aus weißem Marmor“
                                                                                            Am Nachmittag Besuch des Itimad-ud-Daula-Mausoleums,
  Fatehpur Sikri „die verlassene Stadt“
                                                                                            welches zw. 1622 und 1628 erbaut wurde. Als Vorläufer des
  Übernachtung in einem schönen Palasthotel in Bharatpur
                                                                                            Taj Mahal weist das Mausoleum eine Reihe architektonischer
  Jeepfahrt zu einem nahe gelegenen Dorf
                                                                                            und dekorativer Besonderheiten auf. Die wunderschöne Anlage
  2 Übernachtungen in einem sehr schönen Palasthotel beim Ranthambore N.P.
                                                                                            wird auch als Mini-Taj-Mahal bezeichnet und ist ein unbeding-
  2 Pirschfahrten zur Tigerbeobachtung im Ranthambore Nationalpark
                                                                                            tes Muss in Agra. Anschließend Besuch des Mehtab Garden,
  2 Übernachtungen in Jaipur in einem 5-Sterne Hotel
                                                                                            eine der letzten Parkanlagen, die von Mogulen angelegt wur-
  Jaipur mit Rikshafahrt, Basar, Stadtpalast, Janter Manter & Palast der Winde
                                                                                            den. Hier erwartet Sie mit dem Blick auf die Rückseite des Taj
  Besuch der Fort Amber inkl. Elefantenritt
                                                                                            Mahal ein Vorgeschmack auf das Highlight am nächsten Tag.
  Überraschungsabendessen in einmaliger Umgebung in Jaipur
                                                                                            Rückfahrt zum Hotel gemeinsames Abendessen.
  Übernachtung in Delhi in einem 4-Sterne Plus Hotel inkl. Abschiedsabendessen
                                                                                            Jaypee Palace 
  3 Übernachtungen im 5-Sterne Hotel in Dubai zur Erholung und Entspannung
                                                                                            www.jaypeehotels.com/convention-center-agra
  Besichtigung Dubai an 2 Tagen (opt. Auffahrt zur Prime Zeit auf den Burj Khalifa)
  Abendessen direkt an den berühmten Wasserspielen am Burj Khalifa
                                                                                            05. Tag, So., 01.03.2020: Besuch des Weltwunders
  Gemeinsames Abschiedsabendessen im Hotelrestaurant oder örtl. Restaurant
                                                                                            Taj Mahal & Rotes Fort (F/A)
                                                                                            Nach dem Frühstück besuchen Sie das schönste Bauwerk Indiens,
                                                                                            das Taj Mahal, das zu den beeindruckendsten Sehenswürdigkei-
PROGRAMMABLAUF:                                                                             ten der Welt gehört. Dieses berühmte Bauwerk ist eine Harmonie
01. Tag, Mi., 26.02.2020: Frankfurt - Dubai - Delhi                                         aus weißem Marmor und Einlegearbeiten aus Halbedelsteinen
Abends Linienflug mit EMIRATES von Frankfurt über Dubai nach Delhi. Nachtflug.              und wurde von Shah Jahan in Gedenken an seine geliebte Frau
                                                                                            Mumtaj Mahal erbaut. Der Besucht stellt den absoluten Höhe-
02. Tag, Do., 27.02.2020: Delhi (A)                                                         punkt Ihrer Indienreise dar. Mittagspause unterwegs. Am Nach-
Ankunft in Delhi am Nachmittag und Begrüßung durch Ihre örtliche deutschsprechende          mittag besuchen Sie das Rote Fort. Es besteht aus rotem Sand-
Reiseleitung. Transfer zum Hotel und check-in. Gemeinsames Abendessen im Hotel.             stein mit Marmoreinlagen, aber auch aus weißem Marmor mit
The Suryaa Hotel Delhi     http://www.thesuryaa.com                                         Verzierungen aus Gold und Halbedelsteinen. Im Innern der von
                                                                                            einer 21 m hohen Mauer umgebenen Anlage befinden sich re-
03. Tag, Fr., 28.02.2020: Delhi (F/A)                                                       präsentative Paläste, mehrere Moscheen und Gärten. Am späten
Frühstück im Hotel. Heute fahren Sie nach Alt Delhi und besichtigen das Rote Fort (von      Nachmittag Rückkunft in Ihrem Hotel. Genießen Sie noch einige
außen), eine beeindruckende Festung aus dem 17. Jahrhundert. Anschließend sehen Sie         Zeit am schönen Dach-Pool des Hotels, der vor kurzem neu er-
Raj Ghat, die Gedenkstätte für Mahatma Gandhi. Weiterfahrt nach Neu-Delhi. Hier be-         richtet wurde. Gemeinsames Abendessen im Hotel.
suchen Sie u.a. den Qutub Komplex, das India Gate, das Parlamentsviertel und einen          Jaypee Palace 
Sik-Tempel. Rückfahrt zum Hotel und Abendessen. Weitere Übernachtung in Delhi.         www.jaypeehotels.com/convention-center-agra
Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
06. Tag, Mo., 02.03.2020: Agra - Bharatpur Palasthotel (F/A)                   tungen am frühen Morgen bzw. am späten Nachmittag am besten sind.
Nach dem Frühstück Fahrt nach Bharatpur. Unterwegs besuchen Sie die            Rückkehr zur Lodge und spätes Frühstück. Anschließend Freizeit für eigene
verlassene Stadt Fatehpur Sikri, in rotem Sandstein von Akbar dem Großen       Erkundungen oder einfach zum Entspannen. Das Modellprojekt „Rantham-
erbaut. Künstliche Wasserbecken, verschachtelte Hofanlagen und herrliche       bore Nationalpark“, welches die Regierung 1955 zur Erhaltung der einhei-
Steinmetzarbeiten versetzen den Besucher zurück ins 16. Jahrhundert, wo die-   mischen Tigerpopulation gründete, beherbergt auf einem 392qkm großen
se mittelalterliche Stadt als Hauptstadt des Reiches erbaut wurde. Die weit-   Gebiet u.a. Hyänen, Schakale, Dschungelkatzen, Marschkrokodile, Phytons
gehend verlassene Stadt gehört heute zum Weltkulturerbe. Sie besichtigen       und eine reiche Vogelwelt. An den Ufern der Seen kann man verschiedene
hier den „Panch Mahal“ und andere der gut erhaltenen Gebäude, die einen        Arten von Hirschen und Antilopen, wie Sambar, Chital, Chinkara und Nilgai
Eindruck von der Größe und der Pracht der Stadt auf der Höhe ihrer Macht ge-   beobachten, die zum Trinken kommen, sowie Sumpfkrokodile, die sich dort
ben. Südwestlich des Palastes steht die Moschee „Jami Masjid“ mit dem Grab     sonnen. Nach dem Mittagessen erwartet Sie eine weitere Canter-Safari mit
von Scheich Salim Chishti. Mittagspause mit leichten Snacks. Weiterfahrt zu    einem Park Führer, der Ihnen Auskunft über die Tiere und den gesamten
ihrem Palasthotel nach Bharatpur und check-in. Am Abend unternehmen Sie        Park gibt. Abendessen.
eine Jeep- Safari zu einem nahegelegenen Dorf, wo Sie einen Einblick in das    Nahargarh Palace http://nahargarh.com/
tägliche Leben der Bewohner erhalten. Bei Tee und Gebäck bietet sich auch
die Möglichkeit eines Gesprächs mit den Einheimischen oder dem Dorflehrer.
Abendessen in Ihrem Palasthotel.
Laxmi Vilas Palace http://laxmivilas.com/

07. Tag, Di., 03.03.2020: Ranthambore N.P. / Palasthotel (F/M/A)
Nach dem Frühstück geht die Reise weiter zum berühmten Ranthambore
Nationalpark. Dieser Nationalpark gehört zu den malerischsten Wildre-
servaten der Welt. Ranthambore ist bekannt für seine Tiger, die nicht nur
nachts umherstreifen, sondern auch häufig tagsüber beobachtet werden     09. Tag, Do., 05.03.2020: Ranthambore - Jaipur (F/A)
können. Hier im Park wurden bereits mehrere hervorragende wissenschaft-  Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Jaipur, der Hauptstadt Rajasthans. Mit
liche Dokumentationsfilme über das Verhalten von Tigern gedreht. Über    der rötlichen Bemalung der Fassaden gehört die Altstadt Jaipurs zu den far-
den Wipfeln der Bäume erheben sich die Ruinen der Festung Ranthambore,   benprächtigsten Orten Indiens. Nachmittags Besichtigung der rosafarbenen
die vom Maharaja von Jaipur als Jagdsitz genutzt wurde. Nach der Ankunft Altstadt von Jaipur. Von der Dachterrasse eines Tempelgebäudes haben Sie
Transfer zu Ihrem einmalig schönen Palasthotel. Gemeinsames Mittages-    zunächst einen schönen Blick auf das bunte Straßenleben mit seinen Märk-
sen. Lassen Sie sich verzaubern von indischer Musik, mehreren Innenhöfen ten und Menschen. Anschließend haben Sie Gelegenheit die Vielfalt indischer
mit Springbrunnen in einer wirklich außergewöhnlich schönen Atmosphäre.  Gewürze in einem nahegelegenen Basar kennenzulernen. Selbstverständlich
Der Rest des Tages steht in der schönen Palastanlage zur freien Verfügung.
                                                                         haben Sie auch Zeit Einkäufe zu machen oder über den Früchte- und Ge-
Gemeinsames Abendessen.                                                  müsemarkt zu spazieren. Tauchen Sie ein in ein farbenprächtiges, indisches
Nahargarh Palace http://nahargarh.com/                                   Markttreiben. Eine Fahrradrikshafahrt führt Sie anschließend durch die quirli-
                                                                         ge Altstadt. Bevor Sie zu Ihrem Hotel fahren, besuchen Sie noch einen lokalen
08. Tag, Mi., 04.03.2020: Ranthambore Nationalpark (F/M/A)               Basar, wo Sie Seide, Kunsthandwerk und viele indische Souvenirs erstehen
Frühmorgens Weckruf und Aufbruch zu einer ersten erlebnisreichen         oder einfach nur ansehen können. Gemeinsames Abendessen im Hotel.
Canter-Safari (in einem offen Fahrzeug), da die Chancen auf Wildbeobach- Hotel Hilton  www3.hilton.com/en/hotel-locations/in/index.html
Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
10. Tag, Fr., 06.03.2020: Jaipur/Palast der Winde/Amber Fort/Stadtpa-          führt die Tour weiter zu den hochragenden architektonischen Wundern diese
last / Jantar Mantar Observatorium / Maharadscha-Abendessen (F/A)              Stadt. Anschließend Transfer zu Ihrem Hotel.
Nach dem Frühstück fahren Sie in die Altstadt, wo Sie am Palast der Winde      Marriott Al Jaddaf Dubai  www.marriott.de/hotels/travel/dxbmh-mar-
einen Fotostopp einlegen werden. Es ist wohl das bekannteste Bauwerk Jai-      riott-hotel-al-jaddaf-dubai/
purs mit einer bizarren, pinkfarbenen Fassade, die den Frauen der Maharajas
                                                                        13. Tag, Mo., 09.03.2020: Ausführliche Besichtigung der Highlights
als Ausguck diente. Weiterfahrt zum Fort Amber, wo Sie die letzten Meter per
Jeep oder per Elefant zurücklegen. (Lange Wartezeiten). Hier befand sichvon Dubai inkl. Abendessen und Fountain-Show (F/A)
sieben Jahrhunderte lang die Hauptstadt der Kachchwaha-Fürsten. Auf ei- Frühstück im Hotel. Um ca. 10-11 Uhr geht es auf eine magische Reise zu den
nem Bergrücken über dem Tal thront die ausgedehnte Palastanlage und     Sehenswürdigkeiten in Dubai, die inzwischen Kultcharakter haben. Zunächst fla-
                                                                        nieren Sie durch das historische Viertel Bastakiya mit seinem Labyrinth aus engen
spiegelt sich malerisch im Wasser des Maoto Sagar Sees zu ihren Füßen. Es
erwarten Sie imposante Palastgebäude und kostbare Wandmalereien. Später Gassen, restaurierten Kaufmannshäusern, Kunstgallerien, Cafés und Boutique
besuchen den Stadtpalast mit seinen Gebäuden aus Marmor und Sandstein   Hotels. Weiter geht es per “Abra” (Wasser-Taxi) zu einer Stimmungsvollen Fahrt
sowie das Museum mit wertvollen Teppichen, Manuskripten und Miniaturen. über den Dubai Creek mit schöner Aussicht. Sie besuchen den exotischen Ge-
(Gelegenheit zur Mittagspause im angegliederten Gartenrestaurant/Eigene würzmarkt und den wohl einmaligen glitzernden Gold Souq – verlockende Düfte
Kosten). Anschließend besuchen Sie das Janter Manter aus dem 18. Jahr-  und glitzernde Juwelen warten dort auf Sie. Ihre Tour führt Sie auch zum Madinat
hundert, eine Sternwarte unter freiem Himmel mit dem größten AstrolabiumJumeirah Souk. Lassen Sie sich durch die kleinen Gassen treiben und genießen
der Welt. Rückfahrt zum Hotel. Abends Abfahrt zu einem ganz besonderen  Sie die Basaratmosphäre mit einmaligem Blick auf das Hotelwunder Burj Al Arab.
Abendessen in außergewöhnlich schöner Atmosphäre.                       Weiter geht es zur Dubai Mall, eine der größten Einkaufsmalls weltweit. Auf
Hotel Hilton  www3.hilton.com/en/hotel-locations/in/index.html     1,1 Mio. m² erwartet Sie das weltgrößte Einkaufs-, Unterhaltungs- und Freizeit-
                                                                        zentrum. In dem riesigen Einkaufszentrum sind über 1200 Einzelhandelsfilialen
                                                                        angesiedelt, die von Armani bis Zara reichen. Außerdem befinden sich hier das
                                                                        Dubai Aquarium, Vergnügungsparks für Kinder und ein Eislaufplatz. Gegen ca.
                                                                        17:00 Uhr (zur Prime Hour), erwartet Sie die Auffahrt auf den Burj Khali-
                                                                        fa. Genießen Sie einen absolut einmaligen Ausblick auf Dubai von einer
                                                                        der höchsten Aussichtsplattform der Welt. Ob bei Tag oder bei Nacht, der
                                                                        Blick aus dem 124. Und 125. Stock des höchsten Gebäudes der Welt ist
                                                                        phänomenal. Ein Erlebnis ganz besonderer Art. Anschließend erwartet alle
                                                                        Teilnehmer ein gemeinsames Abendessen ab ca. 18 Uhr im Abd El Wahab
                                                                        Restaurant. Lassen Sie sich ein köstliches arabisches Menü schmecken und
11. Tag, Sa., 07.03.2020: Jaipur - Delhi (F/A)
                                                                        genießen Sie die atemberaubende Fountain Show vor der Kulisse des Burj
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Delhi zurück. Unterwegs ergeben sich
                                                                        Khalifa. Rückfahrt zum Hotel gegen 20:00 Uhr.
immer wieder Möglichkeiten zu einem Halt wie z.B. bei einer Schule oder
lokalen Märkten. Nach Ankunft in Delhi Zimmerverteilung in Ihrem Hotel. 14. Tag, Di., 10.03.2020: Dubai / Freizeit (F/A)
Gemeinsames Abschiedsabendessen im Hotel.                               Frühstück. Ganztägig Freizeit in der luxuriösen Hotelanlage. Abends erwartet
Radisson Blu Udyog Vihar /                                         Sie ein fürstliches Abschiedsabendessen im Hotel oder einem örtl. Restaurant.
http://radisson-gurugram-udyog-vihar.gurgaon-hotels.com/de/
                                                                               15. Tag, Mi., 11.03.2020: Dubai - Frankfurt (F)
12. Tag, So., 08.03.2020: Delhi - Dubai (F)                                    Frühstück. Am späten Vormittag erfolgt der Transfer zum Flughafen in Dubai
Nach dem Frühstück erfolgt der Transfer zum Flughafen für den Flug mit         für den Flug mit EMIRATES nach Frankfurt. Ankunft am Abend und Ende
EMIRATES nach Dubai. Ankunft in Dubai um die Mittagszeit. Vom Flughafen        dieser schönen Reise.
aus fahren Sie zunächst entlang der Dubai Marina, eine neu entstandene
Wohngegend. Weiter geht die Fahrt auf den Stamm der legendären Palm Ju-        Änderungen bleiben vorbehalten!
meirah, von wo aus Sie einen faszinierenden Blick auf das Atlantis Hotel und
die Skyline von Dubai genießen. Mit dem Blick auf das Burj Al Arab, eines
der luxuriösesten und teuersten Hotels der Welt und Wahrzeichen von Dubai,
Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
FLUGÜBERSICHT EMIRATES AIRLINES
Termin: 26.02. - 11.03.2020
                                                                                     Strecke                   Abflug         Ankunft     Flug Nr.
REISEPREISE
                                                                                     Frankfurt - Dubai         20.30h         05.55h+1      EK 048
€ 3.080,- p.P. im Doppelzimmer
                                                                                                               10.00h
€ 760,- EZ-Zuschlag                                                                  Dubai - Delhi                            14.45h        EK 516
Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen                                                   Delhi - Dubai             10.35h         13.00h        EK 511
Evtl. Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren    Dubai - Frankfurt         14.35h         18.40h        EK 047
und Kerosinzuschläge bleiben vorbehalten.
                                                                                    Änderungen vorbehalten!
EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN
- Bustransfer zum Frankfurter Flughafen und zurück                                  HOTELÜBERSICHT
- Linienflüge ab/bis Frankfurt mit Emirates in der Touristenklasse                  ausgesuchte Palasthotels und hochwertige Stadt- und Strandhotels
- Flughafensteuern/Beförderungsgebühren € 174,- p.P. / Stand Mai 2019                Ort             Hotel                                   Nächte
- 13 Übernachtungen in den genannten Palasthotels, Stadthotels und                                   The Suryaa Hotel Delhi 
                                                                                     Delhi                                                       2
  in den U.A.E. in Dubai in Doppel- oder Einzelzimmern mit Bad oder
                                                                                     Agra            Jaypee Palace                          2
  Dusche / WC
- Buffet-Frühstück in den Hotels/Palästen (Tag 3-15)                                 Bharatpur       Laxmi Vilas Palace (Heritage)               1
- 2 x Mittagessen und 12 x Abendessen gemäß Programm                                 Ranthambore     Nahargarh Palace (Heritage)                 2
  (1 x besonderes Abendessen am Tag 10 gemäß Programm)
                                                                                     Jaipur          Hotel Hilton                           2
- alle Transfers und Exkursionen im privaten und
  klimatisierten Reisebus (45-Sitzer Volvo-Bus mit Toilette ab 16 TN)                Delhi           Radisson Blu Udyog Vihar /             1
- sämtliche Besichtigungen einschließlich der Eintrittsgelder                        Dubai           Marriott Al Jaddaf Dubai               3
- Rikshafahrt, Elefantenritt, Canter-Jeepfahrten,lokale Begegnungen usw.
- Elefantenritt (lange Wartezeit) oder Jeepfahrt zum Fort Amber                     oder ähnliche Hotels
- durchgehende, qualifizierte, deutschsprechende Reiseleitung ab/bis Delhi
- lokale, deutschsprechende Reiseleitung in Dubai für Transfers und Ausflüge
- Ausführliche Besichtigung von Dubai an 2 Tagen inkl. Abendessen
  direkt an der Fountain-Show beim Burj Khalifa
- Auffahrt zur Prime Zeit auf den Burj Khalifa
- Bettensteuer für die U.A.E. für 3 Nächte ca. € 7,50 p.P.
- Trinkgelder in Indien unterwegs wie Koffer, Riksha, Kellner usw. (€ 20,-)
- Vor- und Nachbereitungsabend in der Volkshochschule
- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN
- Visumgebühr Indien inkl. Besorgung (zzt. € 75,- p.P./Stand April 2019)
- Trinkgelder für Reiseleitung/Busfahrer/Beifahrer in Indien (€ 40,- p.P.)
- Trinkgelder für Reiseleitung und Busfahrer in Dubai
- Gepäckträgergebühren an den Flughäfen
- Trinkgelder für Kofferträger in Dubai, Bedienungsgelder in den Restaurants
- Getränke während der Mahlzeiten
- Reiseversicherungen
- Foto- und Videogebühren (an manchen Tempeln in Indien erforderlich)
                                                                                      Anmeldung und Information bei:
REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG                                                     Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg
mit Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall                65549 Limburg, Diezer Str. 35
beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind.                   Ansprechpartner: Dir. Michael Schneider
jedoch € 25,- p.P.                                                                    Tel. 06431-9116-0
Bei stationärem Aufenthalt ohne Selbstbehalt.                                         E-Mail: m.schneider@vhs-limburg-weilburg.de
bis 3.000 EUR Reisepreis         € 105,- p.P.
bis 4.000 EUR Reisepreis         € 135,- p.P.
Ab 10 Abschlüssen beläuft sich die Versicherungsprämie auf 2,9% vom
persönlichen Reisepreis pro Person                                                   Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
                                                                                     EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much.
                                                                                      02245 91560
Premium-Schutz                                                                       E-Mail: gruppenreisen@exo-tours.de
Urlaubsgarantie, Reisekranken-, Notfall-, Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung
Reisedauer bis 17 Tage: € 55,- p.P.
                                                                                     EXO - TOURS
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REISEBEDINGUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages                                                                                                           Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses              umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit             tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über                12. Haftung, Beschränkung der Haftung
die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.               Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen                 beschränkt,
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich,                 a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveran-            b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
stalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung              trägers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr-
der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung             lässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-             Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
nommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner                      bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln.              im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,The-
Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.                       aterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistun-
                                                                                                                                          gen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften                                                                                               Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-              des Reiseveranstalters sind.
und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An-
gehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person           Der Reiseveranstalter haftet jedoch
des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.)             a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige          Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisever-          b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
anstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen         Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn         13. Obliegenheiten des Kunden
der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.                                                          a) Mängelanzeige
                                                                                                                                          Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseve-
3. Bezahlung                                                                                                                              ranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Rei-
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung              sepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar
eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.                                                                                           ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max.             Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu ge-
EUR 260,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.                                                               ben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens
c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und            jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist
die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden un-               jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
verzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung
des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.                                                                            b) Fristsetzung vor Kündigung
                                                                                                                                          Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus
4. Leistungsänderungen                                                                                                                    wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig                angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen             verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben                 Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen              c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die                Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise            Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung                   wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätun-
des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.                  gen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
                                                                                                                                          Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
5. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn                d) Reiseunterlagen
nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für be-                 Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine)
stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsel-               nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
kurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich
die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.                    e) Schadensminderungspflicht
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zu-             Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat
lässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.             er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder
stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine         14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.                                                              a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend          vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
zu machen.                                                                                                                                dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
                                                                                                                                          machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur An-
6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom Reisevertrag                                                                                 meldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Rei-          Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
severanstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebe-
ginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der     b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Ent-       die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
schädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen              Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstal-
Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der              ter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:             15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
                                                                                                                                          Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
1. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn                                                                                                     Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
10% vom Reisepreis                                                                                                                        zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
2. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn                                                                                                     schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich
25% vom Reisepreis                                                                                                                        den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss
                                                                                                                                          er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der
3. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn                                                                                                     Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
50% vom Reisepreis                                                                                                                        sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
4. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn                                                                                                      16. Rechtswahl
65 % vom Reisepreis                                                                                                                       Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
5. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise                                                                                             Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die
80 % vom Reisepreis                                                                                                                       Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
                                                                                                                                          insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Veran-
staltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann.                                                                                           17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
                                                                                                                                          Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in            18. Gerichtsstand
Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseve-                Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der
ranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,               Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.                                                         Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
7. Umbuchungen, Ersatzperson                                                                                                              Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des                Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine
Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reisebeginn (unter                     19. Datenschutz (DSGVO)
Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein             Die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Reisedurchführung
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,     verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.exo-tours.de/index.php/datenschutz.html
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber            20. Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Richtlinie (EU) 2015/2302.
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.              Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
Wenn der Reisende ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Zimmerpartner ausfällt, so dass der Reisende allein an der Reise                  2015/2302. Sie können daher alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. EXO-TOURS trägt die volle
teilnimmt, stellt der Reiseveranstalter den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung.                                                             Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt EXO-TOURS über die gesetzlich
                                                                                                                                          vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist,
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen                                                                                                 zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm                  Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern
zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige           einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger           wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EXO-TOURS hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVers abgeschlossen.
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetz-          Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 - 244 2880,
liche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.                                                                                       E-Mail service@tourvers.de kontaktieren, wenn Ihnen die Leistungen aufgrund der Insolvenz von EXO-TOURS verweigert werden.
                                                                                                                                          Das Formbatt zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                                                                                              wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie in der Reiseausschreinung/Flyer oder auf der Rückseite des
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung               Anmeldeformulars.
des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des         Webseite, auf der die Richtlinie (EU)2015/2302, in welcher das nationale Recht in der umgesetzten Form zu finden ist:
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert   www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zu-
rücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem               Reiseveranstalter:
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
                                                                                                                                          EXO-TOURS e.K.
11. Höhere Gewalt                                                                                                                         Adamsweg 3 · 53804 Much
§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen,          Telefon 02245-9156-0 / Telefax 02245-9156-25
Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der                       E-Mail gruppenreisen@exo-tours.de
Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der                    www.exo-tours.de       				Stand Juni 2018
Nord - Indien Paläste - Maharadschas - Tiger - Taj Mahal - vhs Limburg-Weilburg
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach
                § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EXO-TOURS e.K. trägt
die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen
EXO-TOURS e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport
in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    •		 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
        Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
        Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
        Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
        erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn
        der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
        zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht
        auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
        aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
        geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschal-
        reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-
        probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
        vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
        durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
        Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland
        heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
        Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
        Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
        ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen
        zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
        Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
        gewährleistet. EXO-TOURS e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVERS abgeschlossen. Die Reisenden können
        diese Einrichtung
         Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg
         Tel.: +49 40 - 244 2880, E-Mail.: service@tourvers.de
         kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von EXO-TOURS eK. verweigert werden.
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