Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de

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Mitteilungsblatt
          der Gemeinde
          Gersdorf
          Jahrgang 29   Mittwoch, 3. Januar 2018   Nummer 1

       Immer Steuermann, selten Sozius
    drum vielen Dank nun ganz zum Schluss!

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                          Seite 2                                                       3. Januar 2018

  Liebe Gersdorferinnen und Gersdorfer,
  ich wünsche Ihnen und Euch ein gesundes und erfolgreiches neues         Diesbezüglich bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass es noch einige
  Jahr 2018.                                                              Einschränkungen auf unseren Straßen geben wird.
  Es mögen die kleinen und vielleicht auch großen Wünsche und Erwar-      Die Planungen für unser nächstes großes Bauprojekt, Regenrückhal-
  tungen in Erfüllung gehen, die man sich zumeist am Jahresanfang         tebecken zum Hochwasserschutz, werden in diesem Jahr weiter
  setzt.                                                                  forciert, um die Möglichkeit und Voraussetzung zur Beantragung von
  Ich wünsche mir als neuer Bürgermeister unseres lebenswer ten           Fördermitteln zu erlangen.
  Ortes einen erfolgreichen Beginn meiner Amtszeit.                       An unserem erweiterten Eigenheimstandort „Aktienwald“ hoffe ich,
  Ich baue auf die Hilfe und Kompetenz der Amtsleiterinnen und Amts-      dass die Erschließungsarbeiten bis zum späten Frühjahr abgeschlos-
  leiter sowie aller Angestellten der Gemeindeverwaltung, Bauhof und      sen sein werden, so dass die ersten verkauften Grundstücke im
  Kinder tagesstätten, um einen reibungslosen Amtsübergang zu             Anschluss bebaut werden können.
  gewährleisten.                                                          Von unseren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wünsche ich mir
  Ich wünsche mir aber auch Unterstützung seitens unserer Bürgerin-       konstruktive Diskussionen und eine loyale Zusammenarbeit mit mir
  nen und Bürger.                                                         und der Gemeindeverwaltung. Es mögen alle Entscheidungen abge-
  Bitte setzten Sie sich auch für unser Gersdorf ein.                     wogen werden, um Beschlüsse stets zum Wohle unseres Heimatdor-
  Ich weiß, wieviel ehrenamtliches Arrangement von Ihnen schon aufge-     fes und unserer Einwohner zu treffen.
  bracht wird, um die vielen Vereine und Organisationen mit Leben zu      Ein Dankeschön möchte ich noch an meinen Vorgänger, Herrn Wolf-
  erfüllen.                                                               gang Streubel, richten, der sich bereiterklärt hat, mir bei Problem-
  Gerade auch diese Gemeinschaften machen das Miteinander in unse-        lösungen, die aus Sachverhalten seiner langen achtzehnjährigen
  rem Ort in beträchtlichem Maße aus. Hier haben wir außerdem das         Amtszeit resultieren, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
  große Glück, dass oftmals alle Generationen, von unseren Kindern        Liebe Gersdorferinnen und Gersdorfer, abschließend hoffe ich, dass
  bis zu unseren Senioren, aufeinandertreffen, sich gegenseitig ergän-    wir uns auch persönlich kennenlernen, sei es jederzeit im Dorf, im
  zen und voneinander lernen.                                             Rathaus, im Sommer in unserem wunderschönen Sommerbad, zu
  Zu unseren Kirchgemeinden im Ort wünsche ich mir ein freundliches,      unseren Traditionsveranstaltungen wie Kirmes und Pyramidenfest
  angenehmes Verhältnis und einen steten Austausch unserer Sicht-         oder auch zu den Veranstaltungen der Brauerei und des Azurit sowie
  weisen.                                                                 zu den Ausstellungen in der Hessenmühle.
  Unseren Kindern und Jugendlichen wünsche ich Spaß und gute Noten        In diesem Sinne wünsche ich uns nochmals ein friedliches und erfolg-
  in den Kindereinrichtungen und Schulen.                                 reiches neues Jahr 2018 im Kreise unserer Familien, unserer
  Unseren Industriebetrieben und Gewerbetreibenden wünsche ich im         Freunde und der Dorfgemeinschaft.
  neuen Jahr gute Geschäfte und zufriedene Kunden.
  Die Baustellen zur Hochwasserschadensbeseitigung werden uns
  leider auch 2018 noch begleiten.
                                                                          Ihr, Euer Erik Seidel

                                          Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern
                                            ein gesundes und friedliches neues Jahr!
                                                                                                                                                 C
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3. Januar 2018                                                   Seite 3                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                                     Rückblick

      n Die beiden Wahlen und das Baugeschehen prägten 2017 das Leben im Ort

      Wenn auch in diesem Jahr die Beseitigung der Schäden an der              für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Erste Grund-
      kommunalen Infrastruktur, die durch das Hochwasser von 2013              stücke wurden schon verkauft.
      verursacht wurden, wieder einen großen Raum im Ortsgeschehen
      einnahm, so galt doch der Wahl des neuen Bürgermeisters und              Der Haldenweg erhielt nunmehr auch einen neuen Straßenbelag.
      der Bundestagswahl das Hauptaugenmerk der Bürgerinnen und
      Bürger. Schließlich wirken sich die Ergebnisse dieser Wahlen auf die     Um die Breitbandversorgung im Ort auf ein zeitgemäßes Niveau zu
      Entwicklung des Ortes und seiner Einwohner in den nächsten Jahren        heben, kann dank der Fördermittelbewilligung durch den Bund die
      aus.                                                                     Bestandserfassung und Bedarfsermittlung durch eine Fachfirma
                                                                               ausgeführt werden, auf deren Grundlage bei entsprechender Förde-
      Mit Erik Seidel zieht ab 22. Dezember der bisherige „Sportchef“ als      rung der notwendige Ausbau des Netzes erfolgen kann.
      Bürgermeister im Rathaus ein. Dazu wünschen wir ihm alles Gute
      und immer ein glückliches Händchen.                                      Jahr für Jahr tragen auch private Hausbesitzer im gesamten Dorf, die
                                                                               ihre Häuser saniert oder neu gebaut haben, zur weiteren Verbesse-
      Trotz aller Widrigkeiten konnten auch in diesem Jahr einige Maßnah-
                                                                               rung des Ortsbildes bei. Vielen Dank an die engagierten Bürgerinnen
      men realisiert werden. Der Neubau des ersten Abschnittes des
                                                                               und Bürger, ebenso an alle ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem
      Marktgewölbes wurde fertiggestellt. Der zweite Abschnitt wurde
                                                                               Wirken in den verschiedenen Bereichen für ein lebenswertes Gers-
      begonnen und ein ganzes Stück vorangebracht, trotz der vielen
                                                                               dorf sorgen. Zu diesen gehören auf jeden Fall die Kameradinnen und
      Baustellenüberflutungen durch Starkregenereignisse. Um das
                                                                               Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und des Roten Kreuzes.
      Gewerbe zu unterstützen und den Bürgern die Einkaufsmöglichkeit
      in der Ortsmitte zu erhalten, hat die Gemeindeverwaltung mit Unter-      Letztere sind eine Fusion mit der Ortsgruppe Lichtenstein eingegan-
      stützung der Familie Kretschmar eine Zufahrtsmöglichkeit während         gen, um weiterhin die Einsatzbereitschaft zu sichern. Ihnen allen sei
      der Baumaßnahme geschaffen. Mit dem Neubau des Marktgewöl-               an dieser Stelle nochmals besonders für ihr Engagement gedankt.
      bes werden die Standsicherheit des Bauwerkes und die Durchlass-          Gleiches gilt für alle Funktionäre, Übungsleiter und Organisatoren in
      menge des Baches in diesem Bereich deutlich erhöht. Obendrein            den übrigen Vereinen unseres Ortes.
      wird auch das Erscheinungsbild unseres Marktes verbessert.
                                                                               Da wir 2018 das 80-jährige Badjubiläum und 2019 die 850-Jahr-
      Die gleichen Effekte erzielte der Landkreis mit dem Ersatzneubau der     Feier unseres Ortes feiern, laufen bereits die Planungen zu beiden
      Hauptstraßenbrücke an der Bachgasse. Obendrein kommt es hier             Ereignissen in den jeweiligen Arbeitsgruppen.
      zu einer Verbesserung der Hydraulik des Baches. Unser Dank gilt
      dem Landratsamt und auch dem Netto-Markt samt Besitzer und               In diesem Jahr feierten die Schnitzer und Klöpplerinnen im Rahmen
      Belegschaft, die uns hier echt unterstützt haben.                        des Pyramidenfestes ihr 90-jähriges Vereinsjubiläum.

      Weiterhin ließ der Landkreis die Deckschicht der Hauptstraße             Bei den verschiedenen Anlässen zeigten wir Gersdorfer wieder, dass
      oberhalb der Brückenbaustelle bis zum südlichen Ortsende sanie-          wir auch zu feiern verstehen, wie zum Tannenbaumverbrennen der
      ren.                                                                     Jugendfeuerwehr und den beiden Festen der Glückauf-Brauerei,
                                                                               dem Brauereifest und dem Frühschoppen zum Tag des Deut-
      An der Emil-Kretschmar-Straße wurde ein Einlaufbauwerk für von           schen Bieres. Dazwischen konnte die Feuerwehr zum Hexenfeuer
      den Feldern wild abfließendes Wasser errichtet, was die Unterlieger      wieder viele Gäste begrüßen.
      und die Straße schützen soll.
                                                                               Auch das Turmfest der Kirchgemeinde im September wurde wieder
      Die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport werden sich eben-        gut besucht.
      falls weiter verbessern, denn dank Förderung durch den Freistaat         Viele Besucher konnten wir auch wieder zur Kirmes mit dem traditio-
      konnte auch der zweite Bauabschnitt der Sanierung der Schul-             nellen Bockbieranstich der Glückauf-Brauerei trotz des miserablen
      sporthalle begonnen und nach Abschluss des Rohbaus Richtfest
                                                                               Wetters begrüßen. Weniger erfreulich ist natürlich, wenn einzelne
      gefeiert werden. Dieser Bauabschnitt umfasst die dringend erforder-
                                                                               Besucher auf dem Heimweg randalieren und die Toilettentrennwän-
      lichen Geräteräume, eine neue Ausgabeküche für die Schulspeisung
                                                                               de zerstören oder den Hunt vor der Glückauf-Brauerei aus den
      und den Ersatz für die Räume des Bauhofes, die für die neuen Sani-
                                                                               Schienen kippen. Zumal dieser angeschweißt war.
      tärräume benötigt wurden. Der Bauabschnitt wird über das
      Programm „Brücken in die Zukunft“ gefördert.
                                                                               Den Abschluss der Feste bildete wie immer das Pyramidenfest.
      Um in naher Zukunft ein Hochwasserschutzbecken auf den „Wart-
      burgwiesen“ mit entsprechender Förderung bauen zu können,                Wir danken an dieser Stelle noch einmal allen, die konstruktiv an der
      wurden Vorplanungen in Auftrag gegeben und 2017 fortgeführt.             Vorbereitung und Ausführung der Veranstaltungen mitgewirkt haben
      Dieses Becken soll einmal die Grundstücke an der Hauptstraße             bzw. sich anderweitig im Ehrenamt engagieren.
      spürbar von den Gefahren durch Hochwässer entlasten. Aber auch
      jeder einzelne Grundstücksbesitzer ist weiterhin aufgerufen, private     Nach all diesen Veranstaltungen endete auch die Amtszeit unseres
      Vorsorge zu treffen. Einen 100-prozentigen Schutz wird es dennoch        Bürgermeisters Wolfgang Streubel nach über 18 Jahren am
      nie geben.                                                               21.12.2017 und eine neue Ära beginnt.

      Im Herbst begannen auch die Erschließungsarbeiten für den vier-          Allen Gersdorfern und anderen Lesern unseres Mitteilungsblat-
      ten und letzten Bauabschnitt des Baugebietes „Am Aktienwald“.            tes wünschen wir ein gesegnetes, gesundes und glückliches
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      2018 können hier weitere Eigenheime entstehen und Wohneigentum           Jahr 2018.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                       Seite 4                                                       3. Januar 2018

                                                  Amtliche Bekanntmachungen

                   Aus dem Gemeinderat                                 n Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gersdorf

In der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2017 wurden                 zur Entwurfsauslage der Haushaltssatzung der Gemeinde Gers-
folgende Beschlüsse gefasst:                                           dorf für das Haushaltsjahr 2018
                                                                       Der Entwurf der Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan
Beschluss-Nr.: GR-43/12/17                                             liegt vom 11. Januar 2018 bis 18. Januar 2018 öffentlich aus.
Am 08.10.2017 erhielt die                                              Die Auslegung erfolgt im Zimmer 3 der Gemeindeverwaltung Gersdorf
Gemeinde         Gersdorf      vom                                     zu den üblichen Öffnungszeiten sowie am Freitag, dem 12.01.2018, am
Kommunalamt des Landkreises                                            Samstag, dem 13.01.2018 sowie Mittwoch, dem 17.01.2018 in der Zeit
Zwickau den Wahlprüfungsbe-                                            von 9.00 bis 11.00 Uhr.
scheid für die Wahl des Bürger-                                        Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum 29. Januar 2018
meisters am 24.09.2017. Darin                                          Einwände gegen den Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift gemäß
wurde die Gültigkeit der Wahl                                          § 76 Abs.1 SächsGemO erheben.
festgestellt. Herr Erik Seidel kann                                    Für die Einspruchsfrist gelten neben den üblichen Öffnungszeiten
somit am 22. Dezember 2017                                             folgende Zusatzöffnungszeiten: Mittwoch, den 24.01.2018, Freitag,
seine Amtsperiode als Bürgermei-                                       den 19. und 26.01.2018 jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr.
ster der Gemeinde Gersdorf
antreten. Nach § 51 Abs. 6 der
Gemeindeordnung für den Frei-                                          Seidel, Bürgermeister
staat Sachsen (SächsGemO) hat
ein vom Gemeinderat gewähltes                                           n Abschluss der Ortskernsanierung
Mitglied den Bürgermeister in
öffentlicher Sitzung zu vereidigen
und zu verpflichten. Die Gemeindeverwaltung schlug Herrn Andreas        n Richtigstellung Artikel der Freien Presse vom 12.12.2017
Schumacher als „Dienstältesten“ Gemeinderat dafür vor. Dem stimm-       Die Freie Presse berichtete in einem Artikel vom 12.12.2017 über
ten die Gemeinderäte einstimmig zu.                                     den bevorstehenden Abschluss der Ortskernsanierung in Gersdorf.
Herr Erik Seidel wurde von Gemeinderat Andreas Schumacher als           In diesem wird darauf verwiesen, dass alle betroffenen Grund-
Bürgermeister verpflichtet und vereidigt.                               stückseigentümer im Zuge dieses Abschlusses noch einmal einen
                                                                        Bescheid über zu zahlende Ausgleichsbeträge erhalten werden.
Beschluss-Nr.: GR-44/12/17                                              Diese Aussage ist falsch. Es werden nur diejenigen Grundstücksei-
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zur           gentümer einen abschließenden Bescheid mit Aufforderung zur
vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeinde-       Zahlung des Ausgleichsbetrages erhalten, die noch keine Zahlungen
ordnung zu.                                                             geleistet und somit von der vorzeitigen freiwilligen Ablöse keinen
                                                                        Gebrauch gemacht haben.

  n Einladung                                                          Das Gewerbeamt informiert

  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag,      n Bedarfsanfrage zum Offenhalten von
  dem 30. Januar 2018, um 19.00 Uhr, im Vereinsraum der                  Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus
  Hessenmühle statt.
                                                                         besonderem Anlass im Jahr 2018
  n Tagesordnung: (Änderungen vorbehalten)
  1. Bestätigung der Tagesordnung, Protokollkontrolle und Festle-      Mit § 8 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 01.12.2010
     gung der Gemeinderäte zur Unterzeichnung des Protokolls           werden die Gemeinden ermächtigt, die Ladenöffnung an maximal vier
  2. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat                  Sonntagen eines Kalenderjahres durch Festlegen in einer Rechtsver-
  3. Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2018               ordnung zuzulassen. Dabei ist das Vorliegen eines besonderen Anlas-
  4. Grundstücksangelegenheiten                                        ses unabdingbar.
  5. Vergabebeschlüsse                                                 Durch die notwendige Angabe des entsprechenden Datums zum
  6. Allgemeines                                                       jeweiligen Anlass ist die Rechtsverordnung jährlich neu zu beschließen.
  7. Anfragen der Bürger                                               Für das Jahr 2018 ist beabsichtigt, entsprechend der vorangegangen
                                                                       Jahre, die Ladenöffnungszeit während des Pyramidenfestes am
                  Nächste Ausschusssitzungen:                          3. Advent (Sonntag, den 16. Dezember 2018) per Rechtsverordnung zu
                     09.01.2018 | 06.02.2018                           gestatten.

                                                                          Sollte seitens der Gersdorfer Verkaufsstellen weiterer Bedarf an
                                                                          Sonntagöffnungszeiten – geknüpft an einen besonderen Anlass –
                                                                          bestehen, ist dieser bitte bis zum 31. Januar 2018 schriftlich,
                                                                          zusammen mit einem Konzept für die geplante Veranstaltung,
n Sprechzeiten der Schiedsstelle                                          beim Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Gersdorf zu erklären.
                                                                          Aufgrund dieser Bedarfsanmeldungen kann dann eine Bera-
           Die Schiedsstelle der Gemeinde Gersdorf steht den              tung im Gemeinderat erfolgen.
           Einwohnerinnen und Einwohnern im Bedarfsfall zur Ver-
           fügung.                                                     Die Sonntagsöffnung an den bestimmten Sonn- oder Feiertagen ist
           Gersdorferinnen und Gersdorfer, die das Tätigwerden der     freiwillig und darf ausschließlich in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und
           Schiedsstelle begehren, werden gebeten, über Nicole         18.00 Uhr stattfinden, natürlich kann die Dauer der Ladenöffnung
           Portack unter der Rufnummer 037203/919-28 (Rathaus)         jeweils individuell gestaltet werden.
           Kontakt aufzunehmen.                                        Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 03 72 03/9 19-28.       C
                                                                                                                                                 M
                                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                 K

           Gehre, Friedensrichter                                      N. Portack, Gewerbeamt
Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
3. Januar 2018                                                     Seite 5                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                          Amtliche Bekanntmachungen

    n Öffentliche Bekanntmachung zu Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
                                                                                 Er gilt bis zu seinem Widerruf.
        Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich               Eine Auskunft erfolgt ferner nicht, wenn für die Person ein bedingter
        wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und             Sperrvermerk gem. § 52 BMG (z. B. Bewohner von Pflegeheimen)
        Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfül-               eingerichtet ist.
        lung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister,
        aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.                            •   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an
        Jeder Einwohner hat gegenüber der zuständigen Meldebehör-                    Adressbuchverlage
        de – nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes – die Möglich-                 Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der
        keit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw.               Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage
        diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.               widersprechen zu können.
                                                                                 Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverla-
                                                                                 gen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an              Auskunft erteilen über
    • Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im                 1. Familienname,
       Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung                        2. Vornamen,
    • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und/oder                  3. Doktorgrad und
       Ehejubiläen                                                               4. derzeitige Anschriften.
    • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen                  Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbü-
    • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft für die Daten des         chern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei
       Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft          einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Wider-
    • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr                    spruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person
       zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial                       gemeldet ist, einzulegen.
                                                                                 Er gilt bis zu seinem Widerruf.
    Auf diese Widerspruchsmöglichkeiten ist jeweils jährlich durch
    ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen:                                      •   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
                                                                                     an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den
    •   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,                    Familienangehörigen eines Mitglieds dieser
        Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen                              Religionsgesellschaft
    Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der            Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht,
    Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergrup-            der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu
    pen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit              können.
    Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu              Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    widersprechen.                                                               Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtli-
    Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wähler-              chen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß
    gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammen-                 § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten
    hang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler              übermitteln:
    Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona-              1. Vor- und Familiennamen,
    ten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1          2. Geburtsdatum und Geburtsort,
    BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,            3. Geschlecht,
    soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.             4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt          5. derzeitige Anschriften,
    werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf       6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
    diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden           7. Sterbedatum.
    und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung             Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die
    zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die              Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die
    Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch kann schriftlich oder münd-         jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbin-
    lich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begrün-         dung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Wider-
    dung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er       spruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der
    durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.                           Hauptwohnung einzulegen.
                                                                                 Er gilt bis zu seinem Widerruf.
    •   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass
        von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder
        Rundfunk                                                                     Das Formular „Widerspruch und Einwilligung nach dem
    Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der                Bundesmeldegesetz“ erhalten Sie auf Nachfrage im Einwoh-
    Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.                       nermeldeamt oder auf der Internetseite der Gemeinde Gersdorf
    Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem                   www.gemeinde-gersdorf.de,
    Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die             Rubrik Bürger/Formulare/Einwohnermeldeamt.
    Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über
    1. Familienname,                                                                 Für Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen des Einwohnermel-
    2. Vornamen,                                                                     deamtes unter der Rufnummer 037203/919-28 auch gern zur
    3. Doktorgrad,                                                                   Verfügung.
    4. Anschrift sowie
    5. Datum und Art des Jubiläums.
    Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag
    und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen
C
M
Y
    sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Bei einem Widerspruch                       www.gemeinde-gersdorf.de
K   werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Melde-
    behörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                             Seite 6                                                        3. Januar 2018

                Amtliche Bekanntmachungen                                      n 850 Jahre Gersdorf

n Gewerbejubiläen in Gersdorf                                                  Für unser 850-jähriges Ortsjubiläum in der Woche vom
                                                                               24. bis 30. Juni 2019 brauchen wir noch Ihre Unterstützung:
Die Gemeindeverwaltung Gersdorf möchte Gewerbetreibende anläss-                – Wer würde zur Verschönerung des Ortes ehrenamtlich
lich eines Gewerbejubiläums gern mit einem Gruß bedenken. Hierzu                   Wimpelketten nähen?
erfolgt auch regelmäßig eine Auswertung durch das Gewerbeamt.                  – Welcher Verein hat noch alte Vereinsfahnen?
Dabei können allerdings nur diejenigen Betriebe als Jubiläum ausge-            – Für den geplanten Festumzug am Sonntag, den 30.06.2019
wertet werden, bei denen es seit der Anmeldung in Gersdorf keinen                  werden noch für einige Bilder des Umzuges Bürger oder
Inhaberwechsel und keinen Rechtsformwechsel gab, da gewerbe-                       Vereine gesucht, die ein solches Bild ausgestalten bzw.
rechtlich (nur) auf den jeweiligen Gewerbetreibenden abzuzielen ist.               darstellen würden.
Damit auch Firmenjubiläen außerhalb dieser „gewerberechtlichen
                                                                               Folgende Themen wären noch möglich:
Auswertung“ bedacht werden können, bitten wir alle Gewerbetreiben-
                                                                                   • Mönche und Pestzeit • Schönburger Herrschaft
de, die einen Gruß der Gemeindeverwaltung wünschen, im laufenden
                                                                                   • Durchzug Napoleons • Strumpfwirkerei
Jahr anstehende Jubiläen (25jähriges, 50jähriges und weitere Runde
Jubiläen) an das Gewerbeamt der Gemeinde Gersdorf zu melden, das                   • Pferdeomnibus • Straßenbahn
geht gern telefonisch unter der Rufnummer 037203/919-28.                           • Erster Weltkrieg und Inflation • Zweiter Weltkrieg
                                                                                   • Pioniere • LPG

  n Das Fundbüro informiert                                                    Ansprechpartnerin ist Frau Bochmann (Rathaus Zimmer 1,
                                                                               Telefon: 037203/91913,
  Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro abgegeben und                         Mail: melanie.bochmann@gemeinde-gersdorf.de).
  können im Rathaus, Zimmer 8, abgeholt werden:

  1 Fahrrad, 2 Autoschlüssel, 1 Kette, 1 Kinderhandtasche,
  1 Mütze, 1 Paar Stiefel, 1 Paar Handschuhe sowie
  mehrere Schlüssel
                                                                             n Tierbestandsmeldung 2018
                                                                             Sehr geehrte Tierhalter,
                                                                             bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern,
n Das Einwohnermeldeamt informiert zur Wohnungs-                             Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen
  geberbescheinigung                                                         zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchen-
                                                                             kasse gesetzlich verpflichtet sind.
Obwohl schon seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes zum
                                                                             n Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus-
01.11.2015 die Pflicht besteht, bei der Anmeldung im Einwohnermel-
                                                                               setzung für:
deamt eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen, wird dies
                                                                             – eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
oft versäumt, sicher auch, weil es weder unter den Wohnungsgebern
                                                                             – für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die
noch unter den Mietern hinreichend bekannt ist. Aus diesem Grund
                                                                               Tierkörperbeseitigung
erfolgt hier nochmals eine kurze Information zur Wohnungsgeberbe-
                                                                             – für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
scheinigung:
                                                                             Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine
                                                                             Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie
• Bescheinigung des Wohnungsgebers (= derjenige, der die
                                                                             bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie
    Wohnung vermietet) darüber,
                                                                             sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
• WER (alle meldepflichtigen Personen),
                                                                             Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stich-
• WANN (Datum des Einzugs),
                                                                             tag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende
• in WELCHE Wohnung (Adresse und konkrete Angaben zur Lage
                                                                             Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann
    der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes)
                                                                             Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen.
gezogen ist.
                                                                             Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsi-
                                                                             schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAG-
Diese Bescheinigung ist bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt
                                                                             TierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen
vorzulegen. Das heißt, der Vermieter ist verpflichtet, neuen Mietern eine
                                                                             Tierseuchenkasse.
solche Bestätigung zeitnah auszustellen, damit der/die Mieter die
                                                                             Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten
gesetzlich festgelegte Meldefrist von zwei Wochen nach Erfolgen des
                                                                             Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle.
Einzugs einhalten kann. Die Bestätigung muss natürlich auch Name
                                                                             Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tier-
und Anschrift des Wohnungsgebers und – sofern dieser nicht der
                                                                             haltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Eigentümer ist – außerdem Name und Anschrift des Eigentümers der
Wohnung enthalten.
                                                                             n Bitte unbedingt beachten:
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter. Vermietet der
                                                                             Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde-
Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsge-
                                                                             und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die
ber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter.
                                                                             einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter
Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um einen gesetz-
                                                                             Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten
lich geforderten Nachweis im Rahmen eines Meldevorgangs. Die Vorla-
                                                                             3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer
ge eines Mietvertrages bei der Anmeldung ist kein Ersatz für die
                                                                             entsorgten Tiere einsehen.
Wohnungsgeberbescheinigung!
Ein Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie auf der
                                                                             Sächsische Tierseuchenkasse,
Internetseite der Gemeindeverwaltung Gersdorf (www.gemeinde-gers-
                                                                             Anstalt des öffentlichen Rechts
dorf.de unter der Rubrik Bürger ---> Formulare und Satzungen --->
                                                                             Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Pass-, Ausweis- und Einwohnermeldeamt)
                                                                             Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35                                  C
Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 037203/919-28.                                                                                         M
                                                                                                                                                        Y
                                                                             E-Mail: info@tsk-sachsen.de                                                K

Ihr Einwohnermeldeamt                                                        Internet: www.tsk-sachsen.de
Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
3. Januar 2018                                                    Seite 7                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                n Wenn der Winter die Abfalltonne fest im Griff hat
                                                                                n Entgegenkommen erleichtert die Arbeit des
                                                                                    Entsorgungspersonals
                                                                                Machen Eisglätte und Schneewände eine Anfahrt der Entsorgungsfahr-
                                                                                zeuge unmöglich, müssen die Abfallbehälter an einer für sie erreichba-
                                                                                ren Stelle zur Entleerung bereitgestellt werden. Dabei hilft es enorm,
                                                                                wenn die Standplätze der Tonnen auf dem Gehweg sowie deren Weg
       Amt für Abfallwirtschaft                                                 zur Fahrbahn am Entleerungstag vollständig von Schnee beräumt sind.

                                                                                Gibt es hinsichtlich der Anfahrbarkeit keine Hindernisse, so liegt auch
    n Schwerkraftschlösser und Mülltonnen-Clips                                 die vollständige Entleerung in der Hand der Tonnen-Nutzer. So sollten
      bieten Alternativen                                                       festgefrorene Abfälle am Entleerungstag vom Behälterrand entfernt
                                                                                sein. Ein Stellplatz am bzw. im Haus oder der Garage ist optimal, um
    Künftig werden bereitgestellte Abfallbehälter, an denen Ketten, Schlös-     dem Anfrieren vorzubeugen. Zusätzlich können Bioabfälle in Küchen-
    ser, Ösen, Haken oder Ähnliches befestigt sind, nicht mehr entleert,        oder Zeitungspapier, Restabfälle in Tüten verpackt werden.
    teilt das Amt für Abfallwirtschaft mit.
                                                                                Die ordnungsgemäße Entleerung im Winter und vor allem über die
    „Die losen Metallteile stören nicht nur beim Einhängen der Abfallbehäl-     Feiertage ist im Interesse aller Beteiligten. Mit ein bisschen Entgegen-
    ter am Entsorgungsfahrzeug, sondern stellen auch eine erhebliche            kommen wird dem Entsorgungspersonal die Entleerung der Tonnen
    Unfallgefahr für das Entsorgungspersonal dar“ begründet Carmen              erheblich erleichtert. Es wird um Verständnis gebeten, sollte trotz aller
    Nowatzky, Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes, diese Maßnahme.              Bemühungen einmal eine Entsorgung nicht möglich sein!

    „Unabhängig davon“ weist sie darauf hin, „sind alle Abfalltonnen nach       In diesem Fall können zugelassene Restabfallsäcke benutzt werden,
    der Abfallwirtschaftssatzung pfleglich zu behandeln und dürfen nur          die bei der nächsten Abholung selbstverständlich mitgenommen
    sachgemäß verwendet werden. Folglich sind Beschädigungen zu                 werden.
    unterlassen bzw. zu verhindern. Eine Beschädigung liegt auch dann
    vor, wenn Tonnen von Fremdkörpern durchbohrt werden, zumal                  Die Verkaufsstellen sind im Terminteil des Abfallkalenders 2018 sowie
    dadurch die eingebauten Transponder zerstört werden können!“                auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft unter
                                                                                www.landkreis-zwickau.de/abfall zu finden.
    Sie zeigt Verständnis, dass sich die Nutzer mit dem Anbringen von
    Schlössern vor dem Einbringen fremder Abfälle schützen wollen. Sie
    empfiehlt jedoch den Einbau von Schwerkraftschlössern oder soge-
    nannte Mülltonnen-Clips als risikolose Alternative.

    „Der Einbau eines Schwerkraftschlosses kann beim Amt für Abfallwirt-
                                                                                                          Öffnungszeiten
    schaft schriftlich oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-              Gemeindeverwaltung Gersdorf
    zwickau.de beantragt werden. Der preisgünstigere Mülltonnen-Clip ist           Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf
    im Fachhandel erhältlich. Beide Varianten werden passgenau für die
                                                                                   Telefon-Nr.: 037203/9190
    jeweiligen Tonnen produziert, beschädigen die Gefäße nicht und
    enthalten keine losen Teile.“ so die Amtsleiterin.                             Fax-Nr.:     037203/91911
                                                                                   E-Mail:      info@gemeinde-gersdorf.de
                                                                                   Internet:    www.gemeinde-gersdorf.de
                                                                                   Montag:      09.00 bis 11.30 Uhr
                                                                                   Dienstag:    09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
    n Ausgediente Weihnachtsbäume                                                  Donnerstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
      werden entsorgt
                                                                                     Zusätzlich ist das Einwohnermeldeamt in diesem Monat am
    n Weihnachtsbäume werden kompostiert                                             Samstag, dem 13. Januar 2018, von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
    Ab dem 8. Januar 2018 werden im gesamten Landkreis die ausgedien-                  (Bürgerservice für Pendler und auswärtig Arbeitende)
    ten Weihnachtsbäume grundstücksnah entsorgt. Dazu sind diese bis
    07:00 Uhr am von der Restabfallentsorgung gewohnten Standort                   Bibliothek, Hauptstraße 200, 09355 Gersdorf
    bereitzulegen.                                                                 Telefon-Nr.:  037203/68131
                                                                                   E-Mail:       buecherei@gemeinde-gersdorf.de
    Es ist zu beachten, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume einer
    Kompostierung zugeführt werden und daher nur restlos abgeschmückt              Dienstag:     14.00 bis 18.00 Uhr
    und unverpackt angenommen werden können.                                       Donnerstag: 09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 18.00 Uhr

    Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt, der im Garten angefallen ist,          Kleiderkammer, Hauptstraße 179, 09355 Gersdorf
    wird nicht mitgenommen.                                                        Telefon-Nr.: 037203/65282
                                                                                   Dienstag:    09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 17.00 Uhr
               Termin für Gersdorf: Freitag, 19. Januar 2018                       Donnerstag: 15.00 bis 17.00 Uhr

                                                                                   Tetzner-Museum, Hauptstraße 193, 09355 Gersdorf
                                                                                   Sonntag, den 07.01.2018, 13.30 bis 18.00 Uhr
C                                                                                  Sonntag, den 21.01.2018, 13.30 bis 18.00 Uhr
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                www.gemeinde-gersdorf.de                                           sowie nach Terminvereinbarung unter Tel.: 027203/91913
Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                              Seite 8                                                       3. Januar 2018

                                                      Amtliche Bekanntmachungen

n 6. PROJEKTAUFRUF 2017
  Zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der Region „Schönburger Land“

Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „Schönburger Land“                 Das ausgefüllte Projektantragsformular ist mit den geforderten Unterla-
ruft nachfolgende Ziele und Maßnahmen auf:                                    gen, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die weiteren im Aufruf
                                                                              bereitgestellten Unterlagen dienen der Information zur detaillierten
06-2017-1.1                                                                   Darstellung des Vorhabens, damit dieses im Rahmen der Bewertung
Reduzierung des Flächenverbrauchs/Flächeninwertsetzung                        der Kohärenz- und Rankingkriterien eine ausreichende Anzahl von
1.1.1     Rückbau von Brachen und technischer Infrastruktur                   Punkten erreicht. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfül-
                                                                              len, werden abgelehnt.
06-2017-1.3
Stärkung der Landwirtschaft und Umwelt                                        Bitte nutzen Sie die kosten- und gebührenfreien Beratungsmöglichkei-
1.3.1     Ausbau/Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau              ten des Regionalmanagements!
          von Wertschöpfungsketten und als zusätzliche
          wirtschaftliche Standbeine                                          n Grundlagen:
1.3.2     Ausbau/Umnutzung ländlicher Bausubstanz für                         – Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat
          Bildungszwecke                                                        Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)
                                                                                http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
06-2017-2.1                                                                   – Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für
Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur                           Umwelt und Landwirtschaft
2.1.2   Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung                         www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
2.1.3   Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für                      – LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“
        gewerbliche Zwecke                                                      vom 26.10.2016
2.1.4   Erhalt und Entwicklung der äußeren Hülle von gewerblich                 www.region-schoenburgerland.de
        genutzten Gebäuden und deren Betriebs- und
        Erschließungsflächen
                                                                              n Budget:
                                                                              Für den 6. Projektaufruf 2017 stehen insg. 2.000.000 € zur Verfügung,
06-2017-3.2
                                                                              davon in den Maßnahmen:
Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und
                                                                              06-2017-1.1: 200.000 € / 06-2017-1.3: 200.000 € /
attraktiven Dorf- und Stadtbilder
                                                                              06-2017-2.1: 300.000 € / 06-2017-3.2: 500.000 € /
3.2.1     Maßnahmen zum Erhalt denkmalgeschützter ländlicher
                                                                              06-2017-4.1: 400.000 € / 06-2017-4.2: 400.000 €
          Bausubstanz
3.2.2     Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit
                                                                              n Antragsteller:
          öffentlicher Zugänglichkeit inkl. Frei- und Parkanlagen
                                                                              Folgende Vorhabenträger sind antragsberechtigt:
06-2017-4.1
Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote                     Kommunen/Unternehmen/Private/Vereine und Sonstige
4.1.1   Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung                      Die genaue Zuordnung ist dem Aktionsplan zu entnehmen.
        ländlicher Bausubstanz
4.1.2   Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und                            n Zu beachtende Angaben und Daten:
        bedarfsgerechter Wohnungsangebote
                                                                              Jeweilige Nr. des Aufrufs:
06-2017-4.2                                                                   06-2017-1.1 / 06-2017-1.3 / 06-2017-3.2 / 06-2017-4.1 / 06-2017-4.2
Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokul-                Datum des Aufrufs:          21.12.2017
tur und des Breitensports                                                     Datum Abgabefrist:          27.04.2018 (Posteingang)
4.2.1    Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von
         Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/                   n Abgabe bei:
         sozialen Betreuung                                                     LEADER-Region „Schönburger Land“ – Geschäftsstelle
4.2.2    Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von                             Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
         Einrichtungen des Breitensports (Sport- und
         Freizeiteinrichtungen)                                               n Vorhabenauswahl:
4.2.3    Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger                                  Sitzung des Koordinierungskreises am 13.06.2018
         Bewirtschaftungskonzepte für Einrichtungen der
         Daseinsvorsorge und Soziokultur                                      n Beratende Regionalmanagementstellen:
                                                                              – Martin Böhm, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
n Antragsformulare:                                                             Tel.: 037608-406011, Mobil: 0176-16854100
Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der      – Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz
Internetseite der Region „Schönburger Land“ zum Download veröf-                 Tel. 0371-49529777, Fax. 0371-49529778
fentlicht ist: www.region-schoenburgerland.de                                   E-Mail: info@region-schoenburgerland.de

                                                  www.gemeinde-gersdorf.de
                                                                                                                                                        C
                                                                                                                                                        M
                                                                                                                                                        Y
                                                                                                                                                        K
Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
3. Januar 2018                                                    Seite 9                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                n Bewertungskriterien
                                                                                Nachfolgende Kriterien liegen der Bewertung der Anträge zugrunde:
                                                                                – Innovationsgrad
                                                                                – Verbesserung Vereinsaktivitäten
                                                                                – Lokale Wirkung
                                                                                – Modellcharakter

                                                                                n Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
                                                                                Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der
                                                                                Internetseite der Region „Schönburger Land“ zum Download veröf-
                                                                                fentlicht ist:
                                                                                    www.region-schoenburgerland.de
                                                                                    Die Projektanträge nebst Anlagen sind bis spätestens zum
                                                                                    28.02.2018 (Posteingang) einzureichen bei:
                                                                                    LEADER-Region „Schönburger Land“
                                                                                    Geschäftsstelle
                                                                                    Pachtergasse 14
                                                                                    08396 Waldenburg
    Die Lokale Aktionsgruppe „Schönburger Land“ ruft die Vereine der
                                                                                Auf der Homepage der Region finden Sie neben dem auszufüllenden
    LEADER-Region auf, sich am Ideenwettbewerb „Starke Vereine für
                                                                                Projektantrag ebenfalls die ausführlichen Auslobungsunterlagen
    ländliche Räume“ zu beteiligen. Konkret geht es um Projektideen zur
                                                                                einschließlich Bewertungsmaßstäbe.
    Nachwuchsförderung und Nachwuchsgewinnung in den Vereinen.
                                                                                Die Preisverleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam im April 2018. Die
    n Preisgeld
                                                                                Sieger werden dazu im Vorfeld schriftlich zu dieser Veranstaltung
    Für den Ideenwettbewerb steht insgesamt ein Preisgeld von 12.500
                                                                                eingeladen.
    Euro zur Verfügung. Es ist die Prämierung der besten Ideen vorgese-
    hen. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Für die besten Ideen wird ein
                                                                                n Beratende Regionalmanagementstellen
    pauschaler Betrag i. H. v. mindestens 750 Euro je Preisträger ausge-
                                                                                Bitte nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten des
    zahlt. Die Jury hat die Möglichkeit, die Preisgelder nach Ermessen zu
                                                                                Regionalmanagements!
    staffeln und so besonders gute Ansätze höher zu prämieren.
                                                                                Martin Böhm, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
                                                                                Tel.: 037608-406011, Mobil: 0176-16854100
    n Teilnahmebedingungen
                                                                                Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz
    1. Teilnehmen können alle gemeinnützig tätigen Vereine, die ihren Sitz
                                                                                Tel. 0371-49529777, Fax. 0371-49529778
       in der LEADER-Region „Schönburger Land“ haben. Die Region
                                                                                E-Mail: info@region-schoenburgerland.de
       umfasst folgende Städte und Gemeinden: Bernsdorf, Callenberg,
       Gersdorf, Glauchau, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna, Meerane,
                                                                                n Informationsveranstaltung
       Niederfrohna Oberwiera, Remse, Schönberg, St. Egidien und
                                                                                Wir laden alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung am
       Waldenburg.
                                                                                Montag, dem 22.01.2018 um 16:00 Uhr in den Ratssaal des Rathau-
    2. Es werden neue Ideen gesucht, die nicht bereits in der Vergangen-
                                                                                ses der Stadt Waldenburg (Markt 1, 08396 Waldenburg) ein.
       heit umgesetzt wurden. Diese Ideen sollen einen besonders inno-
       vativen und konkret umsetzbaren Charakter aufweisen.
                                                                                Um eine vorhergehende Anmeldung per E-Mail oder telefonisch wird
    3. Vereine mit einem diskriminierenden Hintergrund werden von
                                                                                gebeten.
       diesem Wettbewerb ausgeschlossen.
    4. Jeder Verein darf sich nur mit einer Projektidee am Wettbewerb
       beteiligen.

                                                                  Wir gratulieren

                                                       Hurra Nachwuchs
                                Wir freuen uns über den Neuankömmling in Gersdorf
                                            und gratulieren ganz herzlich

                                   Frau Sindy Blechschmidt und Herrn Robert Dietze
                                               zur Geburt ihres Sohnes
                                       Dusty Noel Dietze am 09. November 2017

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                        Wir wünschen viel Freude mit dem Nachwuchs und alles Gute!
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Gersdorf Mitteilungsblatt - wms.kreative-aktivisten.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                       Seite 10                                                   3. Januar 2018

                                                          Wir gratulieren

                 Wir gratulieren nachträglich recht herzlich
                            im Monat Dezember
 am 01.12.2017   Herrn Peter Eichler        zum 72. Geburtstag      am 17.12.2017   Herrn Fritz Schön             zum 82. Geburtstag
 am 01.12.2017   Herrn Eberhard Gehre       zum 87. Geburtstag      am 19.12.2017   Herrn Fritz Ehrler            zum 98. Geburtstag
 am 01.12.2017   Herrn Ludwig Selbmann      zum 70. Geburtstag      am 19.12.2017   Frau Inge Feller              zum 88. Geburtstag
 am 02.12.2017   Frau Hannelore Engel       zum 75. Geburtstag      am 19.12.2017   Herrn Frank Roder             zum 75. Geburtstag
 am 02.12.2017   Frau Hildegard Findeisen   zum 99. Geburtstag      am 20.12.2017   Herrn Ludwig König            zum 75. Geburtstag
 am 02.12.2017   Herrn Klaus Greiner        zum 78. Geburtstag      am 20.12.2017   Herrn Manfred Löffler         zum 74. Geburtstag
 am 04.12.2017   Herrn Alfred Scholz        zum 81. Geburtstag      am 20.12.2017   Frau Charlotte Wagner         zum 84. Geburtstag
 am 05.12.2017   Herrn Lutz Vieweg          zum 71. Geburtstag      am 21.12.2017   Frau Gudrun Uhlig             zum 70. Geburtstag
 am 06.12.2017   Herrn Reinhardt Franz      zum 76. Geburtstag      am 21.12.2017   Herrn Christian Werner        zum 74. Geburtstag
 am 06.12.2017   Frau Anneliese Goldmann    zum 86. Geburtstag      am 22.12.2017   Frau Liesa Walther            zum 82. Geburtstag
 am 06.12.2017   Frau Margita Hamann        zum 76. Geburtstag      am 23.12.2017   Frau Christine Fritzsche      zum 88. Geburtstag
 am 06.12.2017   Herrn Karl Hausner         zum 81. Geburtstag      am 23.12.2017   Frau Martina Georgi           zum 71. Geburtstag
 am 06.12.2017   Frau Elvira Reimann        zum 83. Geburtstag      am 26.12.2017   Herrn Walter Gerber           zum 94. Geburtstag
 am 07.12.2017   Herrn Manfred Gantze       zum 86. Geburtstag      am 26.12.2017   Herrn Heinz Pester            zum 91. Geburtstag
 am 08.12.2017   Frau Liane Linke           zum 80. Geburtstag      am 27.12.2017   Frau Helga Riedel             zum 80. Geburtstag
 am 08.12.2017   Frau Christa Stoll         zum 83. Geburtstag      am 28.12.2017   Herrn Werner Kreßner          zum 80. Geburtstag
 am 08.12.2017   Frau Monika Waldmeyer      zum 73. Geburtstag      am 28.12.2017   Frau Christa Reinhold         zum 87. Geburtstag
 am 09.12.2017   Frau Anneliese Herold      zum 81. Geburtstag      am 28.12.2017   Frau Monika Weigel            zum 74. Geburtstag
 am 09.12.2017   Frau Christa König         zum 80. Geburtstag      am 29.12.2017   Herrn Rolf Hofmann            zum 76. Geburtstag
 am 09.12.2017   Herrn Bernd Pilz           zum 73. Geburtstag      am 29.12.2017   Frau Regina Müller            zum 72. Geburtstag
 am 09.12.2017   Herrn Ludwig Schulze       zum 79. Geburtstag      am 30.12.2017   Frau Brigitte Patzer          zum 83. Geburtstag
 am 09.12.2017   Herrn Rainer Uhlig         zum 78. Geburtstag      am 31.12.2017   Frau Karin Demmler            zum 76. Geburtstag
 am 10.12.2017   Herrn Werner Buchsbaum     zum 74. Geburtstag
 am 10.12.2017   Frau Maria Püschel         zum 84. Geburtstag
 am 11.12.2017   Frau Christine Andrich     zum 91. Geburtstag            Wir gratulieren nachträglich
 am 11.12.2017   Frau Margitta Frohberg     zum 73. Geburtstag                                 am 09.12.2017
 am 11.12.2017   Frau Brunhilde Gündel      zum 83. Geburtstag
                                                                              Renate und Hans-Jürgen Kaltofen
 am 11.12.2017   Frau Regina Martin         zum 74. Geburtstag
 am 14.12.2017   Herrn Ludwig Nebel         zum 74. Geburtstag                      zur Goldenen Hochzeit
 am 14.12.2017   Herrn Manfred Schuster     zum 80. Geburtstag
                                                                                               am 14.12.2017
 am 16.12.2017   Frau Siglinde Roscher      zum 70. Geburtstag
 am 17.12.2017   Frau Renate Bahner         zum 83. Geburtstag              Renate und Manfred Hutschenreuter
 am 17.12.2017   Frau Elke Hanewald         zum 73. Geburtstag
                                                                                            sowie am 31.12.2017
 am 17.12.2017   Herrn Frank Kretschmar     zum 84. Geburtstag
 am 17.12.2017   Frau Rosemarie Meiler      zum 70. Geburtstag                       Liane und Wilfried Linke
 am 17.12.2017   Frau Barbara Schmidt       zum 80. Geburtstag               zur Diamantenen Hochzeit.                                   C
 am 17.12.2017   Frau Ute Schmidt           zum 80. Geburtstag                                                                           M
                                                                                                                                         Y
                                                                                                                                         K
3. Januar 2018                                                                  Seite 11                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                                    Termine | Bereitschaftsdienste

      n Apothekenbereitschaft Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetages
      01. bis 04.01.         Engel-Apotheke                      Herrmannstr. 69                09337 Hohenstein-Ernstthal            03723/42157
      05. bis 11.01.         Apotheke Gersdorf                   Hauptstraße 195                09355 Gersdorf                        037203/4230
      12. bis 18.01.         Auersberg Apotheke                  Platanenstraße 4               09350 Lichtenstein                    037204/929192
      19. bis 25.01.         Apotheke „Am Hirsch“                Hofer Straße 15                09353 Oberlungwitz                    03723/48097
      26.01. bis 01.02.      Apotheke am Kaufland                Heinrich-Heine-Str. 1a         09337 Hohenstein-Ernstthal            03723/680332
      02. bis 04.02.         City-Apotheke                       Weinkellerstraße 28            09337 Hohenstein-Ernstthal            03723/62940
      05. bis 06.02.         Humanitas-Apotheke                  Imm.-Kant-Str. 30              09337 Hohenstein-Ernstthal            03723/627763
      07. bis 08.02.         Mohren-Apotheke                     Altmarkt 18                    09337 Hohenstein-Ernstthal            03723/2637

     n Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                                         Müllentsorgung
     03.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. K. Schulze       03723/42909
                                                                                                                         n Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)
     04.01.                19.00 - 22.00 Uhr                       Hofer Straße 221            bzw.
                                                                                                                         • unterer und oberer Ortsteil:
                                                                   09353 Oberlungwitz          0162/2866851
                                                                                                                           12.01. | 26.01. | 09.02.
     05.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. M. Krüger        03723/711120
     06.01./07.01.         07.00 - 22.00 Uhr                       Pölitzstraße 65             bzw.                      n Papier/Pappe/Karton
     06.01./07.01.         09.00 - 11.00 Uhr   Notsprechstunde     09337 Hoh.-Er.              0162/1596660              • unterer und oberer Ortsteil:
                                                                                                                           16.01. | 30.01. | 13.02.
     08.01./09.01.         19.00 - 22.00 Uhr                       MVZ Kinderarztpraxis        037204/324940
     10.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Hartensteiner Str. 42       bzw.                      n Restabfall (Hausmüll)
     11.01.                19.00 - 22.00 Uhr                       09350 Lichtenstein          0174/3067429              • unterer Ortsteil:
                                                                                                                           04.01. | 18.01. | 01.02.
     12.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. B. Reichel       03723/42869
                                                                                                                         • oberer Ortsteil:
     13.01./14.01.         07.00 - 22.00 Uhr                       E.-Thälmann-Siedlg. 12a     bzw.
                                                                                                                           05.01. | 19.01. | 02.02.
     13.01./14.01.         09.00 - 11.00 Uhr   Notsprechstunde     09337 Hoh.-Er.              0160/96236396

     15.01./16.01.         19.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. M. Krüger        03723/711120              n Biotonne (Veolia)
     17.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Pölitzstraße 65             bzw.                      • unterer und oberer Ortsteil:
     18.01.                19.00 - 22.00 Uhr                       09337 Hoh.-Er.              0162/1596660                15.01. | 29.01. | 12.02.

     19.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. K. Schulze       03723/42909
                                                                                                                         Feiertagsregelung: Fällt der vorgesehene
     20.01./21.01.         07.00 - 22.00 Uhr                       Hofer Straße 221            bzw.
                                                                                                                         Abholtag auf einen gesetzlichen Feiertag,
     20.01./21.01.         09.00 - 11.00 Uhr   Notsprechstunde     09353 Oberlungwitz          0162/2866851
                                                                                                                         so erfolgt die Leerung der Behälter bei allen
     22.01./23.01.         19.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. B. Reichel       03723/42869               Abfallarten ab dem darauffolgenden Werk-
     24.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       E.-Thälmann-Siedlg. 12a     bzw.                      tag, soweit nichts Abweichendes bekannt-
     25.01.                19.00 - 22.00 Uhr                       09337 Hoh.-Er.              0160/96236396             gegeben wurde.
     26.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       MVZ Kinderarztpraxis        037204/324940
     27.01./28.01.         07.00 - 22.00 Uhr                       Hartensteiner Str. 42       bzw.
     27.01./28.01.         09.00 - 11.00 Uhr   Notsprechstunde     09350 Lichtenstein          0174/3067429            n WAD GmbH Havarie- und
     29.01./30.01.         19.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. D. Oehme         037204/2304               Bereitschaftsdienst
     31.01.                14.00 - 22.00 Uhr                       Glauchauer Str. 37a         bzw.                    Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdi-
     01.02.                19.00 - 22.00 Uhr                       09350 Lichtenstein          0171/6202342            schen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz
     02.02.                14.00 - 22.00 Uhr                       MVZ Kinderarztpraxis        037204/324940           bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst
     03.02./04.02.         07.00 - 22.00 Uhr                       Hartensteiner Str. 42       bzw.                    (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefon-
     03.02./04.02.         09.00 - 11.00 Uhr   Notsprechstunde     09350 Lichtenstein          0174/3067429            nummer 0172 3578636 zu benachrichtigen.
     05.02./06.02.         19.00 - 22.00 Uhr                       Dipl.-med. B. Reichel       03723/42869
     07.02.                14.00 - 22.00 Uhr                       E.-Thälmann-Siedlg. 12a     bzw.
     08.02.                19.00 - 22.00 Uhr                       09337 Hoh.-Er.              0160/96236396           n Regionaler Zweckverband –
                                                                                                                         Wasserversorgung
      n Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                               Bereich Lugau-Glauchau
      06.01./07.01.       9.00 bis 11.00 Uhr Dr. Albrecht Eigenwillig & Dr. Marlen Eigenwillig                          Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon
                                             Virchowstraße 18, 08371 Glauchau, Telefon 03763/429330                      24 h: 03763 / 405 405 | www.rzv-glauchau.de
      13.01./14.01.       9.00 bis 11.00 Uhr Dipl.-Stom. Gabriele Herold & Dr. med. dent. Annekatrin Herold
                                             Glauchauer Straße 17, 09350 Lichtenstein, Telefon 037204/2626
                                                                                                                             Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
      20.01./21.01.       9.00 bis 11.00 Uhr Tobias Witt                                                                            Deutschlandweite
                                             Bahnhofstraße 4, 09350 Lichtenstein/Rödlitz, Telefon 037204/2267
                                                                                                                             Arzt-Notdienst-Telefonnummer:
                                                                                                                                       116 117
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    Im Notfall schauen Sie bitte im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                          Seite 12                                                     3. Januar 2018

                                                           Kirchennachrichten

                                                                         n GOTTESDIENSTE
                             MARIENKIRCHGEMEINDE                         Fahrdienst: Katja Reichel, Telefon: 03723 681856
                                  GERSDORF
                                                                         07.01. – 1. SONNTAG NACH EPIPHANIAS
                                                                         15:00 Uhr     „Ist auch mir zur Seite“
                                                                                       Krippenspiel mit der Theatergruppe der Werkstatt der
                                                                                       Lebenshilfe e. V.
n RUFNUMMERN
  Pfarramt                   Telefon: 03 72 03 / 42 88
                                                                         14.01. – 2. SONNTAG NACH EPIPHANIAS
  Fax                        Telefon: 03 72 03 / 6 42 90
                                                                         9.30 Uhr      Sakramentsgottesdienst
  Wohnung Pfrn. Schmidt      Telefon: 03 72 03 / 6 42 89
  E-Mail:                    kg.gersdorf@evlks.de
                                                                         21.01. – LETZTER SONNTAG NACH EPIPHANIAS
  Homepage:                  www.kirchgemeinde-gersdorf.de
                                                                         9.30 Uhr      Predigtgottesdienst
n ÖFFNUNGSZEITEN – PFARRAMTSKANZLEI UND
                                                                         28.01. – SEPTUAGESIMAE
  FRIEDHOFSVERWALTUNG
                                                                         09.30 Uhr    Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst
  Montag            09.30–11.30 Uhr
  Dienstag          15.00–18.00 Uhr
                                                                         04.02. – SEXAGESIMAE
  Mittwoch          geschlossen
                                                                         09.30 Uhr    Predigtgottesdienst mit Pfr. i. R. Lucke
  Donnerstag        09.30–11.30 Uhr
  Freitag           09.30–11.00 Uhr

                                                                         n AUS DEM GEMEINDELEBEN
n JAHRESLOSUNG:
„Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle               Termine 2018
des lebendigen Wassers umsonst.“                                            25. März                 Konfirmation
                                                     Offenbarung 21,6       27. Mai                  Jubelkonfirmation
                                                                            08. September            Turmfest
                                                                            23. September            Erntedankfest
n MONATSSPRUCH:
                                                                            13. Oktober              Kirchweihfest
„Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An
ihm darfst du keine Arbeit tun: du und dein Sohn und deine Tochter und
dein Sklave und deine Sklavin und dein Rind und dein Esel und dein
                                                                         MÄNNERWERK
ganzes Vieh und dein Fremder in deinen Toren.“            5. Mose 5,14
                                                                         Hartmut Günther, Beauftragter der Männerarbeit in unserer Landeskir-
                                                                         che, ist am 24. Januar bei uns im Männerwerk zu Gast.
                                                                         Thema: Zum Wohl! – die Jahreslosung lässt grüßen.
n WOCHENVERANSTALTUNGEN                                                  Beginn 15:00 Uhr im Kirchgemeindehaus.
Kirchenvorstandssitzung          Mittwoch, 10.01.         19.00 Uhr      Männer sind herzlich eingeladen!
Kreis junger Ehepaare            Freitag, 12.01.          19.30 Uhr
Kreis junger Erwachsener Ü20 Dienstag, 09.01.             19.00 Uhr      GENERALSANIERUNG DER ORGEL
Tanzen                           Mittwoch, 17.01.         19.30 Uhr      Ab Anfang Januar beginnen die umfangreichen Arbeiten an unserer
Mutter-Kind-Kreis                Donnerstag, 11.01.       09.30 Uhr      Orgel. Im 1. Abschnitt wird der Orgelprospekt nach historischem
Frauendienst                     Mittwoch, 17.01.         15.00 Uhr      Vorbild gestaltet.
Männerwerk                       Mittwoch, 24.01.         15.00 Uhr      Ab April ist der 2. Abschnitt geplant, in dem die Orgelbaufirma Groß
Frauentreff                      Donnerstag, 25.01.       09.30 Uhr      das eigentliche Orgelwerk grundsanieren wird.
Ehekreis                         Freitag, 19.01.          19.30 Uhr      Wir rechnen damit, dass die Arbeiten Ende September abgeschlossen
kleine Kurrende                  ab 11.1.                                sind.
                                 donnerstags        17.15–18.00 Uhr      Wir danken herzlich für alle privaten Spenden, Kollekten und für die
große Kurrende                   ab 11.1.                                Mithilfe des Fördervereins Marienkirche Gersdorf e.V. im vergangenen
                                 donnerstags        18.00–18.45 Uhr      Jahr, die uns den Beginn der Sanierung ermöglich haben.
Vorschulkinderkreis              samstags                 09.30 Uhr      Um die noch fehlenden Mittel aufzubringen, bitten wir weiter herzlich
Junge Gemeinde                   mittwochs                18.30 Uhr      um Spenden.
Kirchenchor                      montags.                 19.30 Uhr
Flötenkreis                      montags            16.00–17.00 Uhr
Posaunenchor                     mittwochs                18.00 Uhr
    in Oberlungwitz, Kirchweg 7, Jugendraum                                KIRCHE IM ADVENT, FENSTERSCHMUCK
                                                                           Wir danken allen herzlich, die für die Advents- und Weihnachtszeit
Landeskirchliche Gemeinschaftsstunde                                       die Fensternischen im Kirchenschiff mit viel Kreativität und Liebe
                            sonntags                        17.30 Uhr      geschmückt haben.
                                                                           Wir danken auch all denen, die besonders in den Wochen vor
Andacht im Azurit               Donnerstag, 25.01.          16.00 Uhr      Weihnachten mit viel Engagement zum Gelingen der Gemeinde-
                                                                           kreise und der anderen Veranstaltungen beitrugen und denen, die
                                                                           mit den Kurrendekindern zu Hausbesuchen unterwegs waren.
Ein gesegnetes und behütetes neues Jahr wünschen
die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen und
Pfarrerin Barbara Schmidt

                                                                                     www.gemeinde-gersdorf.de                                    C
                                                                                                                                                 M
                                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                 K
3. Januar 2018                                                    Seite 13                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                   Kita-, Grund- und Oberschulnachrichten

                                    Hort                                                   Kindertagesstätte „Sonnenkinder“

    n Fröhliche Weihnacht überall…

                                                                                        Kita „Sonnenkinder“ – Krabbelgruppe
                                                                              Liebe Mamis und Papis!
                                                                              Die Krabbelgruppe der Kita „Sonnenkinder“ sucht „Verstärkung“. Wir
                                                                              laden alle Kinder ab 8 Monaten, die noch keine Einrichtung besuchen,
                                                                              mit Mama oder Papa zu unserem nächsten Krabbelnachmittag ganz
                                                                              herzlich ein.

                                                                              n Termin: Mittwoch, 10.01.2018 | Zeit: 15:00 Uhr
                                                                              Für telefonische Rückfragen erreichen Sie uns
                                                                              unter 037203/4278. Wir freuen uns auf Sie
                                                                              und Ihr Kind!
                                                                              Das Krippenteam
    So ist es auch in den letzten Wochen bei uns im Hort gewesen. Einge-
    läutet haben wir den Dezember mit leckeren Plätzchenduft, denn unse-
    re Kinder haben fleißig gebacken.
    Mit viel Freude wurde unser Hort wieder weihnachtlich geschmückt.         Förderkreis „Sonnenkinder“ e.V.
    Nun erklangen oft Weihnachtslieder und es roch überall angenehm           09355 Gerdorf
    nach Räucherkerzchen.
                                                                              Hofgraben 25–27

                                                                              n EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
                                                                              Liebe Vereinsmitglieder,
                                                                              liebe Eltern, Erzieherinnen und Unterstützer,
                                                                              hiermit möchten wir Sie recht herzlich zur jährlichen Mitgliederver-
                                                                              sammlung des Förderkreises „Sonnenkinder“ e.V. einladen.
                                                                              Termin: Montag, den 29.01.2018, 19.00 Uhr
                                                                              Turnraum der Kindertagesstätte „Sonnenkinder“, 09355 Gersdorf

                                                                              n Tagesordnung:
                                                                              1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung aller
                                                                                  Mitglieder
    Ein Höhepunkt war natür-                                                  2. Genehmigung der Tagesordnung
    lich der Nikolaustag für die                                              3. Bericht des Vorstandes und des Kassenprüfers
    Kinder. Ob der Nikolaus                                                   4. Entlastung des Vorstandes
    wohl etwas in die Schuhe                                                  5. Wahl des neuen Vorstandes
    getan hat?                                                                6. Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoran-
    Nach Schulschluss haben                                                       schlages für das laufende Geschäftsjahr
    das die Kinder erfahren.                                                  7. Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr
    Und natürlich war er bei                                                  8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    uns im Hort gewesen und                                                   9. Diskussion zu Vereinsprojekten für das Jahr 2018
    hat damit den Kindern ein                                                 Die Mitgliederversammlung dient als Informationsveranstaltung unse-
    Lächeln       ins   Gesicht                                               res Vereins, so dass alle Interessierten, auch Nichtmitglieder, herzlich
    gezaubert.                                                                eingeladen sind.
    Ein zweites Highlight war                                                 Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
    am 8. Dezember unser Weihnachtsmarkt. Es konnte viel gebastelt            Mit freundlichen Grüßen
    werden und bei leckeren Kuchen, Schokoladenäpfeln oder gebrannten         Isabell Pester, 1. Vorsitzende, Jan Hartmann, 2. Vorsitzender
    Mandeln konnte der Tag gemütlich ausklingen. Auch unsere Tanzmäu-
    se zeigten freudig ihr Weihnachtsprogramm. Vielen Dank an all die flei-
    ßigen Eltern, welche für uns gebacken haben. Außerdem wollen wir uns         Der Förderverein beim Pyramidenfest
    herzlich bei der Bäckerei Riedel und den Eltern der Klasse 1 bedanken.
    Der Verkauf von Kaffee und Kuchen durch Eltern der Klasse 1 ist bei
    uns zu einer schönen Tradition geworden. Das nächste tolle Ereignis
    ließ nicht lange auf sich warten.
    Am 12. Dezember fand unsere diesjährige Hortweihnachtsfeier im
    Theaterpädagogischen Zentrum in Stollberg statt. Die Kinder schauten
    sich begeistert das Theaterstück „Max und Moritz“ an.
    Nun freuen wir uns noch auf eine gemütliche Vorweihnachtzeit, denn
    ein paar Tage dauert es ja noch bis Heiligabend. Vielleicht kommt auch
    der Weihnachtsmann noch einmal bei uns im Hort vorbeigeschaut.
C
M
    In diesem Sinne wünschen wir allen eine schöne Adventszeit, frohe
Y
K   Weihnachtstage und einen guten Rutsch in das Neue Jahr.
    Das Hort-Team
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