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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Jahrgang 29 Mittwoch, 3. Januar 2018 Nummer 1 Immer Steuermann, selten Sozius drum vielen Dank nun ganz zum Schluss! C M Y K
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 2 3. Januar 2018 Liebe Gersdorferinnen und Gersdorfer, ich wünsche Ihnen und Euch ein gesundes und erfolgreiches neues Diesbezüglich bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass es noch einige Jahr 2018. Einschränkungen auf unseren Straßen geben wird. Es mögen die kleinen und vielleicht auch großen Wünsche und Erwar- Die Planungen für unser nächstes großes Bauprojekt, Regenrückhal- tungen in Erfüllung gehen, die man sich zumeist am Jahresanfang tebecken zum Hochwasserschutz, werden in diesem Jahr weiter setzt. forciert, um die Möglichkeit und Voraussetzung zur Beantragung von Ich wünsche mir als neuer Bürgermeister unseres lebenswer ten Fördermitteln zu erlangen. Ortes einen erfolgreichen Beginn meiner Amtszeit. An unserem erweiterten Eigenheimstandort „Aktienwald“ hoffe ich, Ich baue auf die Hilfe und Kompetenz der Amtsleiterinnen und Amts- dass die Erschließungsarbeiten bis zum späten Frühjahr abgeschlos- leiter sowie aller Angestellten der Gemeindeverwaltung, Bauhof und sen sein werden, so dass die ersten verkauften Grundstücke im Kinder tagesstätten, um einen reibungslosen Amtsübergang zu Anschluss bebaut werden können. gewährleisten. Von unseren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wünsche ich mir Ich wünsche mir aber auch Unterstützung seitens unserer Bürgerin- konstruktive Diskussionen und eine loyale Zusammenarbeit mit mir nen und Bürger. und der Gemeindeverwaltung. Es mögen alle Entscheidungen abge- Bitte setzten Sie sich auch für unser Gersdorf ein. wogen werden, um Beschlüsse stets zum Wohle unseres Heimatdor- Ich weiß, wieviel ehrenamtliches Arrangement von Ihnen schon aufge- fes und unserer Einwohner zu treffen. bracht wird, um die vielen Vereine und Organisationen mit Leben zu Ein Dankeschön möchte ich noch an meinen Vorgänger, Herrn Wolf- erfüllen. gang Streubel, richten, der sich bereiterklärt hat, mir bei Problem- Gerade auch diese Gemeinschaften machen das Miteinander in unse- lösungen, die aus Sachverhalten seiner langen achtzehnjährigen rem Ort in beträchtlichem Maße aus. Hier haben wir außerdem das Amtszeit resultieren, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. große Glück, dass oftmals alle Generationen, von unseren Kindern Liebe Gersdorferinnen und Gersdorfer, abschließend hoffe ich, dass bis zu unseren Senioren, aufeinandertreffen, sich gegenseitig ergän- wir uns auch persönlich kennenlernen, sei es jederzeit im Dorf, im zen und voneinander lernen. Rathaus, im Sommer in unserem wunderschönen Sommerbad, zu Zu unseren Kirchgemeinden im Ort wünsche ich mir ein freundliches, unseren Traditionsveranstaltungen wie Kirmes und Pyramidenfest angenehmes Verhältnis und einen steten Austausch unserer Sicht- oder auch zu den Veranstaltungen der Brauerei und des Azurit sowie weisen. zu den Ausstellungen in der Hessenmühle. Unseren Kindern und Jugendlichen wünsche ich Spaß und gute Noten In diesem Sinne wünsche ich uns nochmals ein friedliches und erfolg- in den Kindereinrichtungen und Schulen. reiches neues Jahr 2018 im Kreise unserer Familien, unserer Unseren Industriebetrieben und Gewerbetreibenden wünsche ich im Freunde und der Dorfgemeinschaft. neuen Jahr gute Geschäfte und zufriedene Kunden. Die Baustellen zur Hochwasserschadensbeseitigung werden uns leider auch 2018 noch begleiten. Ihr, Euer Erik Seidel Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gesundes und friedliches neues Jahr! C M Y K
3. Januar 2018 Seite 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Rückblick n Die beiden Wahlen und das Baugeschehen prägten 2017 das Leben im Ort Wenn auch in diesem Jahr die Beseitigung der Schäden an der für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Erste Grund- kommunalen Infrastruktur, die durch das Hochwasser von 2013 stücke wurden schon verkauft. verursacht wurden, wieder einen großen Raum im Ortsgeschehen einnahm, so galt doch der Wahl des neuen Bürgermeisters und Der Haldenweg erhielt nunmehr auch einen neuen Straßenbelag. der Bundestagswahl das Hauptaugenmerk der Bürgerinnen und Bürger. Schließlich wirken sich die Ergebnisse dieser Wahlen auf die Um die Breitbandversorgung im Ort auf ein zeitgemäßes Niveau zu Entwicklung des Ortes und seiner Einwohner in den nächsten Jahren heben, kann dank der Fördermittelbewilligung durch den Bund die aus. Bestandserfassung und Bedarfsermittlung durch eine Fachfirma ausgeführt werden, auf deren Grundlage bei entsprechender Förde- Mit Erik Seidel zieht ab 22. Dezember der bisherige „Sportchef“ als rung der notwendige Ausbau des Netzes erfolgen kann. Bürgermeister im Rathaus ein. Dazu wünschen wir ihm alles Gute und immer ein glückliches Händchen. Jahr für Jahr tragen auch private Hausbesitzer im gesamten Dorf, die ihre Häuser saniert oder neu gebaut haben, zur weiteren Verbesse- Trotz aller Widrigkeiten konnten auch in diesem Jahr einige Maßnah- rung des Ortsbildes bei. Vielen Dank an die engagierten Bürgerinnen men realisiert werden. Der Neubau des ersten Abschnittes des und Bürger, ebenso an alle ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Marktgewölbes wurde fertiggestellt. Der zweite Abschnitt wurde Wirken in den verschiedenen Bereichen für ein lebenswertes Gers- begonnen und ein ganzes Stück vorangebracht, trotz der vielen dorf sorgen. Zu diesen gehören auf jeden Fall die Kameradinnen und Baustellenüberflutungen durch Starkregenereignisse. Um das Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Gewerbe zu unterstützen und den Bürgern die Einkaufsmöglichkeit in der Ortsmitte zu erhalten, hat die Gemeindeverwaltung mit Unter- Letztere sind eine Fusion mit der Ortsgruppe Lichtenstein eingegan- stützung der Familie Kretschmar eine Zufahrtsmöglichkeit während gen, um weiterhin die Einsatzbereitschaft zu sichern. Ihnen allen sei der Baumaßnahme geschaffen. Mit dem Neubau des Marktgewöl- an dieser Stelle nochmals besonders für ihr Engagement gedankt. bes werden die Standsicherheit des Bauwerkes und die Durchlass- Gleiches gilt für alle Funktionäre, Übungsleiter und Organisatoren in menge des Baches in diesem Bereich deutlich erhöht. Obendrein den übrigen Vereinen unseres Ortes. wird auch das Erscheinungsbild unseres Marktes verbessert. Da wir 2018 das 80-jährige Badjubiläum und 2019 die 850-Jahr- Die gleichen Effekte erzielte der Landkreis mit dem Ersatzneubau der Feier unseres Ortes feiern, laufen bereits die Planungen zu beiden Hauptstraßenbrücke an der Bachgasse. Obendrein kommt es hier Ereignissen in den jeweiligen Arbeitsgruppen. zu einer Verbesserung der Hydraulik des Baches. Unser Dank gilt dem Landratsamt und auch dem Netto-Markt samt Besitzer und In diesem Jahr feierten die Schnitzer und Klöpplerinnen im Rahmen Belegschaft, die uns hier echt unterstützt haben. des Pyramidenfestes ihr 90-jähriges Vereinsjubiläum. Weiterhin ließ der Landkreis die Deckschicht der Hauptstraße Bei den verschiedenen Anlässen zeigten wir Gersdorfer wieder, dass oberhalb der Brückenbaustelle bis zum südlichen Ortsende sanie- wir auch zu feiern verstehen, wie zum Tannenbaumverbrennen der ren. Jugendfeuerwehr und den beiden Festen der Glückauf-Brauerei, dem Brauereifest und dem Frühschoppen zum Tag des Deut- An der Emil-Kretschmar-Straße wurde ein Einlaufbauwerk für von schen Bieres. Dazwischen konnte die Feuerwehr zum Hexenfeuer den Feldern wild abfließendes Wasser errichtet, was die Unterlieger wieder viele Gäste begrüßen. und die Straße schützen soll. Auch das Turmfest der Kirchgemeinde im September wurde wieder Die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport werden sich eben- gut besucht. falls weiter verbessern, denn dank Förderung durch den Freistaat Viele Besucher konnten wir auch wieder zur Kirmes mit dem traditio- konnte auch der zweite Bauabschnitt der Sanierung der Schul- nellen Bockbieranstich der Glückauf-Brauerei trotz des miserablen sporthalle begonnen und nach Abschluss des Rohbaus Richtfest Wetters begrüßen. Weniger erfreulich ist natürlich, wenn einzelne gefeiert werden. Dieser Bauabschnitt umfasst die dringend erforder- Besucher auf dem Heimweg randalieren und die Toilettentrennwän- lichen Geräteräume, eine neue Ausgabeküche für die Schulspeisung de zerstören oder den Hunt vor der Glückauf-Brauerei aus den und den Ersatz für die Räume des Bauhofes, die für die neuen Sani- Schienen kippen. Zumal dieser angeschweißt war. tärräume benötigt wurden. Der Bauabschnitt wird über das Programm „Brücken in die Zukunft“ gefördert. Den Abschluss der Feste bildete wie immer das Pyramidenfest. Um in naher Zukunft ein Hochwasserschutzbecken auf den „Wart- burgwiesen“ mit entsprechender Förderung bauen zu können, Wir danken an dieser Stelle noch einmal allen, die konstruktiv an der wurden Vorplanungen in Auftrag gegeben und 2017 fortgeführt. Vorbereitung und Ausführung der Veranstaltungen mitgewirkt haben Dieses Becken soll einmal die Grundstücke an der Hauptstraße bzw. sich anderweitig im Ehrenamt engagieren. spürbar von den Gefahren durch Hochwässer entlasten. Aber auch jeder einzelne Grundstücksbesitzer ist weiterhin aufgerufen, private Nach all diesen Veranstaltungen endete auch die Amtszeit unseres Vorsorge zu treffen. Einen 100-prozentigen Schutz wird es dennoch Bürgermeisters Wolfgang Streubel nach über 18 Jahren am nie geben. 21.12.2017 und eine neue Ära beginnt. Im Herbst begannen auch die Erschließungsarbeiten für den vier- Allen Gersdorfern und anderen Lesern unseres Mitteilungsblat- ten und letzten Bauabschnitt des Baugebietes „Am Aktienwald“. tes wünschen wir ein gesegnetes, gesundes und glückliches C M 2018 können hier weitere Eigenheime entstehen und Wohneigentum Jahr 2018. Y K
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 4 3. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen Aus dem Gemeinderat n Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gersdorf In der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2017 wurden zur Entwurfsauslage der Haushaltssatzung der Gemeinde Gers- folgende Beschlüsse gefasst: dorf für das Haushaltsjahr 2018 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan Beschluss-Nr.: GR-43/12/17 liegt vom 11. Januar 2018 bis 18. Januar 2018 öffentlich aus. Am 08.10.2017 erhielt die Die Auslegung erfolgt im Zimmer 3 der Gemeindeverwaltung Gersdorf Gemeinde Gersdorf vom zu den üblichen Öffnungszeiten sowie am Freitag, dem 12.01.2018, am Kommunalamt des Landkreises Samstag, dem 13.01.2018 sowie Mittwoch, dem 17.01.2018 in der Zeit Zwickau den Wahlprüfungsbe- von 9.00 bis 11.00 Uhr. scheid für die Wahl des Bürger- Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum 29. Januar 2018 meisters am 24.09.2017. Darin Einwände gegen den Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift gemäß wurde die Gültigkeit der Wahl § 76 Abs.1 SächsGemO erheben. festgestellt. Herr Erik Seidel kann Für die Einspruchsfrist gelten neben den üblichen Öffnungszeiten somit am 22. Dezember 2017 folgende Zusatzöffnungszeiten: Mittwoch, den 24.01.2018, Freitag, seine Amtsperiode als Bürgermei- den 19. und 26.01.2018 jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr. ster der Gemeinde Gersdorf antreten. Nach § 51 Abs. 6 der Gemeindeordnung für den Frei- Seidel, Bürgermeister staat Sachsen (SächsGemO) hat ein vom Gemeinderat gewähltes n Abschluss der Ortskernsanierung Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und zu verpflichten. Die Gemeindeverwaltung schlug Herrn Andreas n Richtigstellung Artikel der Freien Presse vom 12.12.2017 Schumacher als „Dienstältesten“ Gemeinderat dafür vor. Dem stimm- Die Freie Presse berichtete in einem Artikel vom 12.12.2017 über ten die Gemeinderäte einstimmig zu. den bevorstehenden Abschluss der Ortskernsanierung in Gersdorf. Herr Erik Seidel wurde von Gemeinderat Andreas Schumacher als In diesem wird darauf verwiesen, dass alle betroffenen Grund- Bürgermeister verpflichtet und vereidigt. stückseigentümer im Zuge dieses Abschlusses noch einmal einen Bescheid über zu zahlende Ausgleichsbeträge erhalten werden. Beschluss-Nr.: GR-44/12/17 Diese Aussage ist falsch. Es werden nur diejenigen Grundstücksei- Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zur gentümer einen abschließenden Bescheid mit Aufforderung zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeinde- Zahlung des Ausgleichsbetrages erhalten, die noch keine Zahlungen ordnung zu. geleistet und somit von der vorzeitigen freiwilligen Ablöse keinen Gebrauch gemacht haben. n Einladung Das Gewerbeamt informiert Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, n Bedarfsanfrage zum Offenhalten von dem 30. Januar 2018, um 19.00 Uhr, im Vereinsraum der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Hessenmühle statt. besonderem Anlass im Jahr 2018 n Tagesordnung: (Änderungen vorbehalten) 1. Bestätigung der Tagesordnung, Protokollkontrolle und Festle- Mit § 8 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 01.12.2010 gung der Gemeinderäte zur Unterzeichnung des Protokolls werden die Gemeinden ermächtigt, die Ladenöffnung an maximal vier 2. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat Sonntagen eines Kalenderjahres durch Festlegen in einer Rechtsver- 3. Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2018 ordnung zuzulassen. Dabei ist das Vorliegen eines besonderen Anlas- 4. Grundstücksangelegenheiten ses unabdingbar. 5. Vergabebeschlüsse Durch die notwendige Angabe des entsprechenden Datums zum 6. Allgemeines jeweiligen Anlass ist die Rechtsverordnung jährlich neu zu beschließen. 7. Anfragen der Bürger Für das Jahr 2018 ist beabsichtigt, entsprechend der vorangegangen Jahre, die Ladenöffnungszeit während des Pyramidenfestes am Nächste Ausschusssitzungen: 3. Advent (Sonntag, den 16. Dezember 2018) per Rechtsverordnung zu 09.01.2018 | 06.02.2018 gestatten. Sollte seitens der Gersdorfer Verkaufsstellen weiterer Bedarf an Sonntagöffnungszeiten – geknüpft an einen besonderen Anlass – bestehen, ist dieser bitte bis zum 31. Januar 2018 schriftlich, zusammen mit einem Konzept für die geplante Veranstaltung, n Sprechzeiten der Schiedsstelle beim Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Gersdorf zu erklären. Aufgrund dieser Bedarfsanmeldungen kann dann eine Bera- Die Schiedsstelle der Gemeinde Gersdorf steht den tung im Gemeinderat erfolgen. Einwohnerinnen und Einwohnern im Bedarfsfall zur Ver- fügung. Die Sonntagsöffnung an den bestimmten Sonn- oder Feiertagen ist Gersdorferinnen und Gersdorfer, die das Tätigwerden der freiwillig und darf ausschließlich in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und Schiedsstelle begehren, werden gebeten, über Nicole 18.00 Uhr stattfinden, natürlich kann die Dauer der Ladenöffnung Portack unter der Rufnummer 037203/919-28 (Rathaus) jeweils individuell gestaltet werden. Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 03 72 03/9 19-28. C M Y K Gehre, Friedensrichter N. Portack, Gewerbeamt
3. Januar 2018 Seite 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen n Öffentliche Bekanntmachung zu Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Er gilt bis zu seinem Widerruf. Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich Eine Auskunft erfolgt ferner nicht, wenn für die Person ein bedingter wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Sperrvermerk gem. § 52 BMG (z. B. Bewohner von Pflegeheimen) Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfül- eingerichtet ist. lung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können. • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Jeder Einwohner hat gegenüber der zuständigen Meldebehör- Adressbuchverlage de – nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes – die Möglich- Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der keit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen. widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverla- gen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an Auskunft erteilen über • Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im 1. Familienname, Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung 2. Vornamen, • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und/oder 3. Doktorgrad und Ehejubiläen 4. derzeitige Anschriften. • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbü- • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft für die Daten des chern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Wider- • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr spruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Auf diese Widerspruchsmöglichkeiten ist jeweils jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen: • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Religionsgesellschaft Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht, Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergrup- der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu pen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit können. Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft widersprechen. Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtli- Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wähler- chen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammen- § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten hang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler übermitteln: Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona- 1. Vor- und Familiennamen, ten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 2. Geburtsdatum und Geburtsort, BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, 3. Geschlecht, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt 5. derzeitige Anschriften, werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf 6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden 7. Sterbedatum. und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch kann schriftlich oder münd- jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbin- lich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begrün- dung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Wider- dung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er spruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Das Formular „Widerspruch und Einwilligung nach dem Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Bundesmeldegesetz“ erhalten Sie auf Nachfrage im Einwoh- Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen. nermeldeamt oder auf der Internetseite der Gemeinde Gersdorf Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem www.gemeinde-gersdorf.de, Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Rubrik Bürger/Formulare/Einwohnermeldeamt. Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über 1. Familienname, Für Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen des Einwohnermel- 2. Vornamen, deamtes unter der Rufnummer 037203/919-28 auch gern zur 3. Doktorgrad, Verfügung. 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen C M Y sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Bei einem Widerspruch www.gemeinde-gersdorf.de K werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Melde- behörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 6 3. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen n 850 Jahre Gersdorf n Gewerbejubiläen in Gersdorf Für unser 850-jähriges Ortsjubiläum in der Woche vom 24. bis 30. Juni 2019 brauchen wir noch Ihre Unterstützung: Die Gemeindeverwaltung Gersdorf möchte Gewerbetreibende anläss- – Wer würde zur Verschönerung des Ortes ehrenamtlich lich eines Gewerbejubiläums gern mit einem Gruß bedenken. Hierzu Wimpelketten nähen? erfolgt auch regelmäßig eine Auswertung durch das Gewerbeamt. – Welcher Verein hat noch alte Vereinsfahnen? Dabei können allerdings nur diejenigen Betriebe als Jubiläum ausge- – Für den geplanten Festumzug am Sonntag, den 30.06.2019 wertet werden, bei denen es seit der Anmeldung in Gersdorf keinen werden noch für einige Bilder des Umzuges Bürger oder Inhaberwechsel und keinen Rechtsformwechsel gab, da gewerbe- Vereine gesucht, die ein solches Bild ausgestalten bzw. rechtlich (nur) auf den jeweiligen Gewerbetreibenden abzuzielen ist. darstellen würden. Damit auch Firmenjubiläen außerhalb dieser „gewerberechtlichen Folgende Themen wären noch möglich: Auswertung“ bedacht werden können, bitten wir alle Gewerbetreiben- • Mönche und Pestzeit • Schönburger Herrschaft de, die einen Gruß der Gemeindeverwaltung wünschen, im laufenden • Durchzug Napoleons • Strumpfwirkerei Jahr anstehende Jubiläen (25jähriges, 50jähriges und weitere Runde Jubiläen) an das Gewerbeamt der Gemeinde Gersdorf zu melden, das • Pferdeomnibus • Straßenbahn geht gern telefonisch unter der Rufnummer 037203/919-28. • Erster Weltkrieg und Inflation • Zweiter Weltkrieg • Pioniere • LPG n Das Fundbüro informiert Ansprechpartnerin ist Frau Bochmann (Rathaus Zimmer 1, Telefon: 037203/91913, Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro abgegeben und Mail: melanie.bochmann@gemeinde-gersdorf.de). können im Rathaus, Zimmer 8, abgeholt werden: 1 Fahrrad, 2 Autoschlüssel, 1 Kette, 1 Kinderhandtasche, 1 Mütze, 1 Paar Stiefel, 1 Paar Handschuhe sowie mehrere Schlüssel n Tierbestandsmeldung 2018 Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, n Das Einwohnermeldeamt informiert zur Wohnungs- Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen geberbescheinigung zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchen- kasse gesetzlich verpflichtet sind. Obwohl schon seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes zum n Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus- 01.11.2015 die Pflicht besteht, bei der Anmeldung im Einwohnermel- setzung für: deamt eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen, wird dies – eine Entschädigung im Tierseuchenfall, oft versäumt, sicher auch, weil es weder unter den Wohnungsgebern – für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die noch unter den Mietern hinreichend bekannt ist. Aus diesem Grund Tierkörperbeseitigung erfolgt hier nochmals eine kurze Information zur Wohnungsgeberbe- – für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. scheinigung: Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie • Bescheinigung des Wohnungsgebers (= derjenige, der die bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie Wohnung vermietet) darüber, sich bitte bei der Tierseuchenkasse. • WER (alle meldepflichtigen Personen), Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stich- • WANN (Datum des Einzugs), tag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende • in WELCHE Wohnung (Adresse und konkrete Angaben zur Lage Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes) Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen. gezogen ist. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsi- schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAG- Diese Bescheinigung ist bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt TierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen vorzulegen. Das heißt, der Vermieter ist verpflichtet, neuen Mietern eine Tierseuchenkasse. solche Bestätigung zeitnah auszustellen, damit der/die Mieter die Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten gesetzlich festgelegte Meldefrist von zwei Wochen nach Erfolgen des Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle. Einzugs einhalten kann. Die Bestätigung muss natürlich auch Name Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tier- und Anschrift des Wohnungsgebers und – sofern dieser nicht der haltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eigentümer ist – außerdem Name und Anschrift des Eigentümers der Wohnung enthalten. n Bitte unbedingt beachten: Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter. Vermietet der Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsge- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die ber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter. einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um einen gesetz- Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten lich geforderten Nachweis im Rahmen eines Meldevorgangs. Die Vorla- 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer ge eines Mietvertrages bei der Anmeldung ist kein Ersatz für die entsorgten Tiere einsehen. Wohnungsgeberbescheinigung! Ein Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie auf der Sächsische Tierseuchenkasse, Internetseite der Gemeindeverwaltung Gersdorf (www.gemeinde-gers- Anstalt des öffentlichen Rechts dorf.de unter der Rubrik Bürger ---> Formulare und Satzungen ---> Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Pass-, Ausweis- und Einwohnermeldeamt) Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 C Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 037203/919-28. M Y E-Mail: info@tsk-sachsen.de K Ihr Einwohnermeldeamt Internet: www.tsk-sachsen.de
3. Januar 2018 Seite 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen n Wenn der Winter die Abfalltonne fest im Griff hat n Entgegenkommen erleichtert die Arbeit des Entsorgungspersonals Machen Eisglätte und Schneewände eine Anfahrt der Entsorgungsfahr- zeuge unmöglich, müssen die Abfallbehälter an einer für sie erreichba- ren Stelle zur Entleerung bereitgestellt werden. Dabei hilft es enorm, wenn die Standplätze der Tonnen auf dem Gehweg sowie deren Weg Amt für Abfallwirtschaft zur Fahrbahn am Entleerungstag vollständig von Schnee beräumt sind. Gibt es hinsichtlich der Anfahrbarkeit keine Hindernisse, so liegt auch n Schwerkraftschlösser und Mülltonnen-Clips die vollständige Entleerung in der Hand der Tonnen-Nutzer. So sollten bieten Alternativen festgefrorene Abfälle am Entleerungstag vom Behälterrand entfernt sein. Ein Stellplatz am bzw. im Haus oder der Garage ist optimal, um Künftig werden bereitgestellte Abfallbehälter, an denen Ketten, Schlös- dem Anfrieren vorzubeugen. Zusätzlich können Bioabfälle in Küchen- ser, Ösen, Haken oder Ähnliches befestigt sind, nicht mehr entleert, oder Zeitungspapier, Restabfälle in Tüten verpackt werden. teilt das Amt für Abfallwirtschaft mit. Die ordnungsgemäße Entleerung im Winter und vor allem über die „Die losen Metallteile stören nicht nur beim Einhängen der Abfallbehäl- Feiertage ist im Interesse aller Beteiligten. Mit ein bisschen Entgegen- ter am Entsorgungsfahrzeug, sondern stellen auch eine erhebliche kommen wird dem Entsorgungspersonal die Entleerung der Tonnen Unfallgefahr für das Entsorgungspersonal dar“ begründet Carmen erheblich erleichtert. Es wird um Verständnis gebeten, sollte trotz aller Nowatzky, Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes, diese Maßnahme. Bemühungen einmal eine Entsorgung nicht möglich sein! „Unabhängig davon“ weist sie darauf hin, „sind alle Abfalltonnen nach In diesem Fall können zugelassene Restabfallsäcke benutzt werden, der Abfallwirtschaftssatzung pfleglich zu behandeln und dürfen nur die bei der nächsten Abholung selbstverständlich mitgenommen sachgemäß verwendet werden. Folglich sind Beschädigungen zu werden. unterlassen bzw. zu verhindern. Eine Beschädigung liegt auch dann vor, wenn Tonnen von Fremdkörpern durchbohrt werden, zumal Die Verkaufsstellen sind im Terminteil des Abfallkalenders 2018 sowie dadurch die eingebauten Transponder zerstört werden können!“ auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft unter www.landkreis-zwickau.de/abfall zu finden. Sie zeigt Verständnis, dass sich die Nutzer mit dem Anbringen von Schlössern vor dem Einbringen fremder Abfälle schützen wollen. Sie empfiehlt jedoch den Einbau von Schwerkraftschlössern oder soge- nannte Mülltonnen-Clips als risikolose Alternative. „Der Einbau eines Schwerkraftschlosses kann beim Amt für Abfallwirt- Öffnungszeiten schaft schriftlich oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis- Gemeindeverwaltung Gersdorf zwickau.de beantragt werden. Der preisgünstigere Mülltonnen-Clip ist Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf im Fachhandel erhältlich. Beide Varianten werden passgenau für die Telefon-Nr.: 037203/9190 jeweiligen Tonnen produziert, beschädigen die Gefäße nicht und enthalten keine losen Teile.“ so die Amtsleiterin. Fax-Nr.: 037203/91911 E-Mail: info@gemeinde-gersdorf.de Internet: www.gemeinde-gersdorf.de Montag: 09.00 bis 11.30 Uhr Dienstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr n Ausgediente Weihnachtsbäume Donnerstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr werden entsorgt Zusätzlich ist das Einwohnermeldeamt in diesem Monat am n Weihnachtsbäume werden kompostiert Samstag, dem 13. Januar 2018, von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Ab dem 8. Januar 2018 werden im gesamten Landkreis die ausgedien- (Bürgerservice für Pendler und auswärtig Arbeitende) ten Weihnachtsbäume grundstücksnah entsorgt. Dazu sind diese bis 07:00 Uhr am von der Restabfallentsorgung gewohnten Standort Bibliothek, Hauptstraße 200, 09355 Gersdorf bereitzulegen. Telefon-Nr.: 037203/68131 E-Mail: buecherei@gemeinde-gersdorf.de Es ist zu beachten, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume einer Kompostierung zugeführt werden und daher nur restlos abgeschmückt Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr und unverpackt angenommen werden können. Donnerstag: 09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 18.00 Uhr Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt, der im Garten angefallen ist, Kleiderkammer, Hauptstraße 179, 09355 Gersdorf wird nicht mitgenommen. Telefon-Nr.: 037203/65282 Dienstag: 09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 17.00 Uhr Termin für Gersdorf: Freitag, 19. Januar 2018 Donnerstag: 15.00 bis 17.00 Uhr Tetzner-Museum, Hauptstraße 193, 09355 Gersdorf Sonntag, den 07.01.2018, 13.30 bis 18.00 Uhr C Sonntag, den 21.01.2018, 13.30 bis 18.00 Uhr M Y K www.gemeinde-gersdorf.de sowie nach Terminvereinbarung unter Tel.: 027203/91913
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 8 3. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen n 6. PROJEKTAUFRUF 2017 Zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der Region „Schönburger Land“ Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „Schönburger Land“ Das ausgefüllte Projektantragsformular ist mit den geforderten Unterla- ruft nachfolgende Ziele und Maßnahmen auf: gen, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die weiteren im Aufruf bereitgestellten Unterlagen dienen der Information zur detaillierten 06-2017-1.1 Darstellung des Vorhabens, damit dieses im Rahmen der Bewertung Reduzierung des Flächenverbrauchs/Flächeninwertsetzung der Kohärenz- und Rankingkriterien eine ausreichende Anzahl von 1.1.1 Rückbau von Brachen und technischer Infrastruktur Punkten erreicht. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfül- len, werden abgelehnt. 06-2017-1.3 Stärkung der Landwirtschaft und Umwelt Bitte nutzen Sie die kosten- und gebührenfreien Beratungsmöglichkei- 1.3.1 Ausbau/Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau ten des Regionalmanagements! von Wertschöpfungsketten und als zusätzliche wirtschaftliche Standbeine n Grundlagen: 1.3.2 Ausbau/Umnutzung ländlicher Bausubstanz für – Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Bildungszwecke Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm 06-2017-2.1 – Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur Umwelt und Landwirtschaft 2.1.2 Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm 2.1.3 Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für – LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ gewerbliche Zwecke vom 26.10.2016 2.1.4 Erhalt und Entwicklung der äußeren Hülle von gewerblich www.region-schoenburgerland.de genutzten Gebäuden und deren Betriebs- und Erschließungsflächen n Budget: Für den 6. Projektaufruf 2017 stehen insg. 2.000.000 € zur Verfügung, 06-2017-3.2 davon in den Maßnahmen: Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und 06-2017-1.1: 200.000 € / 06-2017-1.3: 200.000 € / attraktiven Dorf- und Stadtbilder 06-2017-2.1: 300.000 € / 06-2017-3.2: 500.000 € / 3.2.1 Maßnahmen zum Erhalt denkmalgeschützter ländlicher 06-2017-4.1: 400.000 € / 06-2017-4.2: 400.000 € Bausubstanz 3.2.2 Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit n Antragsteller: öffentlicher Zugänglichkeit inkl. Frei- und Parkanlagen Folgende Vorhabenträger sind antragsberechtigt: 06-2017-4.1 Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote Kommunen/Unternehmen/Private/Vereine und Sonstige 4.1.1 Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung Die genaue Zuordnung ist dem Aktionsplan zu entnehmen. ländlicher Bausubstanz 4.1.2 Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und n Zu beachtende Angaben und Daten: bedarfsgerechter Wohnungsangebote Jeweilige Nr. des Aufrufs: 06-2017-4.2 06-2017-1.1 / 06-2017-1.3 / 06-2017-3.2 / 06-2017-4.1 / 06-2017-4.2 Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokul- Datum des Aufrufs: 21.12.2017 tur und des Breitensports Datum Abgabefrist: 27.04.2018 (Posteingang) 4.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/ n Abgabe bei: sozialen Betreuung LEADER-Region „Schönburger Land“ – Geschäftsstelle 4.2.2 Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg Einrichtungen des Breitensports (Sport- und Freizeiteinrichtungen) n Vorhabenauswahl: 4.2.3 Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger Sitzung des Koordinierungskreises am 13.06.2018 Bewirtschaftungskonzepte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur n Beratende Regionalmanagementstellen: – Martin Böhm, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg n Antragsformulare: Tel.: 037608-406011, Mobil: 0176-16854100 Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der – Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz Internetseite der Region „Schönburger Land“ zum Download veröf- Tel. 0371-49529777, Fax. 0371-49529778 fentlicht ist: www.region-schoenburgerland.de E-Mail: info@region-schoenburgerland.de www.gemeinde-gersdorf.de C M Y K
3. Januar 2018 Seite 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen n Bewertungskriterien Nachfolgende Kriterien liegen der Bewertung der Anträge zugrunde: – Innovationsgrad – Verbesserung Vereinsaktivitäten – Lokale Wirkung – Modellcharakter n Abgabe der Wettbewerbsbeiträge Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der Internetseite der Region „Schönburger Land“ zum Download veröf- fentlicht ist: www.region-schoenburgerland.de Die Projektanträge nebst Anlagen sind bis spätestens zum 28.02.2018 (Posteingang) einzureichen bei: LEADER-Region „Schönburger Land“ Geschäftsstelle Pachtergasse 14 08396 Waldenburg Die Lokale Aktionsgruppe „Schönburger Land“ ruft die Vereine der Auf der Homepage der Region finden Sie neben dem auszufüllenden LEADER-Region auf, sich am Ideenwettbewerb „Starke Vereine für Projektantrag ebenfalls die ausführlichen Auslobungsunterlagen ländliche Räume“ zu beteiligen. Konkret geht es um Projektideen zur einschließlich Bewertungsmaßstäbe. Nachwuchsförderung und Nachwuchsgewinnung in den Vereinen. Die Preisverleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam im April 2018. Die n Preisgeld Sieger werden dazu im Vorfeld schriftlich zu dieser Veranstaltung Für den Ideenwettbewerb steht insgesamt ein Preisgeld von 12.500 eingeladen. Euro zur Verfügung. Es ist die Prämierung der besten Ideen vorgese- hen. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Für die besten Ideen wird ein n Beratende Regionalmanagementstellen pauschaler Betrag i. H. v. mindestens 750 Euro je Preisträger ausge- Bitte nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten des zahlt. Die Jury hat die Möglichkeit, die Preisgelder nach Ermessen zu Regionalmanagements! staffeln und so besonders gute Ansätze höher zu prämieren. Martin Böhm, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg Tel.: 037608-406011, Mobil: 0176-16854100 n Teilnahmebedingungen Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz 1. Teilnehmen können alle gemeinnützig tätigen Vereine, die ihren Sitz Tel. 0371-49529777, Fax. 0371-49529778 in der LEADER-Region „Schönburger Land“ haben. Die Region E-Mail: info@region-schoenburgerland.de umfasst folgende Städte und Gemeinden: Bernsdorf, Callenberg, Gersdorf, Glauchau, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna, Meerane, n Informationsveranstaltung Niederfrohna Oberwiera, Remse, Schönberg, St. Egidien und Wir laden alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung am Waldenburg. Montag, dem 22.01.2018 um 16:00 Uhr in den Ratssaal des Rathau- 2. Es werden neue Ideen gesucht, die nicht bereits in der Vergangen- ses der Stadt Waldenburg (Markt 1, 08396 Waldenburg) ein. heit umgesetzt wurden. Diese Ideen sollen einen besonders inno- vativen und konkret umsetzbaren Charakter aufweisen. Um eine vorhergehende Anmeldung per E-Mail oder telefonisch wird 3. Vereine mit einem diskriminierenden Hintergrund werden von gebeten. diesem Wettbewerb ausgeschlossen. 4. Jeder Verein darf sich nur mit einer Projektidee am Wettbewerb beteiligen. Wir gratulieren Hurra Nachwuchs Wir freuen uns über den Neuankömmling in Gersdorf und gratulieren ganz herzlich Frau Sindy Blechschmidt und Herrn Robert Dietze zur Geburt ihres Sohnes Dusty Noel Dietze am 09. November 2017 C M Wir wünschen viel Freude mit dem Nachwuchs und alles Gute! Y K
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 10 3. Januar 2018 Wir gratulieren Wir gratulieren nachträglich recht herzlich im Monat Dezember am 01.12.2017 Herrn Peter Eichler zum 72. Geburtstag am 17.12.2017 Herrn Fritz Schön zum 82. Geburtstag am 01.12.2017 Herrn Eberhard Gehre zum 87. Geburtstag am 19.12.2017 Herrn Fritz Ehrler zum 98. Geburtstag am 01.12.2017 Herrn Ludwig Selbmann zum 70. Geburtstag am 19.12.2017 Frau Inge Feller zum 88. Geburtstag am 02.12.2017 Frau Hannelore Engel zum 75. Geburtstag am 19.12.2017 Herrn Frank Roder zum 75. Geburtstag am 02.12.2017 Frau Hildegard Findeisen zum 99. Geburtstag am 20.12.2017 Herrn Ludwig König zum 75. Geburtstag am 02.12.2017 Herrn Klaus Greiner zum 78. Geburtstag am 20.12.2017 Herrn Manfred Löffler zum 74. Geburtstag am 04.12.2017 Herrn Alfred Scholz zum 81. Geburtstag am 20.12.2017 Frau Charlotte Wagner zum 84. Geburtstag am 05.12.2017 Herrn Lutz Vieweg zum 71. Geburtstag am 21.12.2017 Frau Gudrun Uhlig zum 70. Geburtstag am 06.12.2017 Herrn Reinhardt Franz zum 76. Geburtstag am 21.12.2017 Herrn Christian Werner zum 74. Geburtstag am 06.12.2017 Frau Anneliese Goldmann zum 86. Geburtstag am 22.12.2017 Frau Liesa Walther zum 82. Geburtstag am 06.12.2017 Frau Margita Hamann zum 76. Geburtstag am 23.12.2017 Frau Christine Fritzsche zum 88. Geburtstag am 06.12.2017 Herrn Karl Hausner zum 81. Geburtstag am 23.12.2017 Frau Martina Georgi zum 71. Geburtstag am 06.12.2017 Frau Elvira Reimann zum 83. Geburtstag am 26.12.2017 Herrn Walter Gerber zum 94. Geburtstag am 07.12.2017 Herrn Manfred Gantze zum 86. Geburtstag am 26.12.2017 Herrn Heinz Pester zum 91. Geburtstag am 08.12.2017 Frau Liane Linke zum 80. Geburtstag am 27.12.2017 Frau Helga Riedel zum 80. Geburtstag am 08.12.2017 Frau Christa Stoll zum 83. Geburtstag am 28.12.2017 Herrn Werner Kreßner zum 80. Geburtstag am 08.12.2017 Frau Monika Waldmeyer zum 73. Geburtstag am 28.12.2017 Frau Christa Reinhold zum 87. Geburtstag am 09.12.2017 Frau Anneliese Herold zum 81. Geburtstag am 28.12.2017 Frau Monika Weigel zum 74. Geburtstag am 09.12.2017 Frau Christa König zum 80. Geburtstag am 29.12.2017 Herrn Rolf Hofmann zum 76. Geburtstag am 09.12.2017 Herrn Bernd Pilz zum 73. Geburtstag am 29.12.2017 Frau Regina Müller zum 72. Geburtstag am 09.12.2017 Herrn Ludwig Schulze zum 79. Geburtstag am 30.12.2017 Frau Brigitte Patzer zum 83. Geburtstag am 09.12.2017 Herrn Rainer Uhlig zum 78. Geburtstag am 31.12.2017 Frau Karin Demmler zum 76. Geburtstag am 10.12.2017 Herrn Werner Buchsbaum zum 74. Geburtstag am 10.12.2017 Frau Maria Püschel zum 84. Geburtstag am 11.12.2017 Frau Christine Andrich zum 91. Geburtstag Wir gratulieren nachträglich am 11.12.2017 Frau Margitta Frohberg zum 73. Geburtstag am 09.12.2017 am 11.12.2017 Frau Brunhilde Gündel zum 83. Geburtstag Renate und Hans-Jürgen Kaltofen am 11.12.2017 Frau Regina Martin zum 74. Geburtstag am 14.12.2017 Herrn Ludwig Nebel zum 74. Geburtstag zur Goldenen Hochzeit am 14.12.2017 Herrn Manfred Schuster zum 80. Geburtstag am 14.12.2017 am 16.12.2017 Frau Siglinde Roscher zum 70. Geburtstag am 17.12.2017 Frau Renate Bahner zum 83. Geburtstag Renate und Manfred Hutschenreuter am 17.12.2017 Frau Elke Hanewald zum 73. Geburtstag sowie am 31.12.2017 am 17.12.2017 Herrn Frank Kretschmar zum 84. Geburtstag am 17.12.2017 Frau Rosemarie Meiler zum 70. Geburtstag Liane und Wilfried Linke am 17.12.2017 Frau Barbara Schmidt zum 80. Geburtstag zur Diamantenen Hochzeit. C am 17.12.2017 Frau Ute Schmidt zum 80. Geburtstag M Y K
3. Januar 2018 Seite 11 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Termine | Bereitschaftsdienste n Apothekenbereitschaft Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetages 01. bis 04.01. Engel-Apotheke Herrmannstr. 69 09337 Hohenstein-Ernstthal 03723/42157 05. bis 11.01. Apotheke Gersdorf Hauptstraße 195 09355 Gersdorf 037203/4230 12. bis 18.01. Auersberg Apotheke Platanenstraße 4 09350 Lichtenstein 037204/929192 19. bis 25.01. Apotheke „Am Hirsch“ Hofer Straße 15 09353 Oberlungwitz 03723/48097 26.01. bis 01.02. Apotheke am Kaufland Heinrich-Heine-Str. 1a 09337 Hohenstein-Ernstthal 03723/680332 02. bis 04.02. City-Apotheke Weinkellerstraße 28 09337 Hohenstein-Ernstthal 03723/62940 05. bis 06.02. Humanitas-Apotheke Imm.-Kant-Str. 30 09337 Hohenstein-Ernstthal 03723/627763 07. bis 08.02. Mohren-Apotheke Altmarkt 18 09337 Hohenstein-Ernstthal 03723/2637 n Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Müllentsorgung 03.01. 14.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. K. Schulze 03723/42909 n Leichtverpackungen (Gelbe Tonne) 04.01. 19.00 - 22.00 Uhr Hofer Straße 221 bzw. • unterer und oberer Ortsteil: 09353 Oberlungwitz 0162/2866851 12.01. | 26.01. | 09.02. 05.01. 14.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. M. Krüger 03723/711120 06.01./07.01. 07.00 - 22.00 Uhr Pölitzstraße 65 bzw. n Papier/Pappe/Karton 06.01./07.01. 09.00 - 11.00 Uhr Notsprechstunde 09337 Hoh.-Er. 0162/1596660 • unterer und oberer Ortsteil: 16.01. | 30.01. | 13.02. 08.01./09.01. 19.00 - 22.00 Uhr MVZ Kinderarztpraxis 037204/324940 10.01. 14.00 - 22.00 Uhr Hartensteiner Str. 42 bzw. n Restabfall (Hausmüll) 11.01. 19.00 - 22.00 Uhr 09350 Lichtenstein 0174/3067429 • unterer Ortsteil: 04.01. | 18.01. | 01.02. 12.01. 14.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. B. Reichel 03723/42869 • oberer Ortsteil: 13.01./14.01. 07.00 - 22.00 Uhr E.-Thälmann-Siedlg. 12a bzw. 05.01. | 19.01. | 02.02. 13.01./14.01. 09.00 - 11.00 Uhr Notsprechstunde 09337 Hoh.-Er. 0160/96236396 15.01./16.01. 19.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. M. Krüger 03723/711120 n Biotonne (Veolia) 17.01. 14.00 - 22.00 Uhr Pölitzstraße 65 bzw. • unterer und oberer Ortsteil: 18.01. 19.00 - 22.00 Uhr 09337 Hoh.-Er. 0162/1596660 15.01. | 29.01. | 12.02. 19.01. 14.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. K. Schulze 03723/42909 Feiertagsregelung: Fällt der vorgesehene 20.01./21.01. 07.00 - 22.00 Uhr Hofer Straße 221 bzw. Abholtag auf einen gesetzlichen Feiertag, 20.01./21.01. 09.00 - 11.00 Uhr Notsprechstunde 09353 Oberlungwitz 0162/2866851 so erfolgt die Leerung der Behälter bei allen 22.01./23.01. 19.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. B. Reichel 03723/42869 Abfallarten ab dem darauffolgenden Werk- 24.01. 14.00 - 22.00 Uhr E.-Thälmann-Siedlg. 12a bzw. tag, soweit nichts Abweichendes bekannt- 25.01. 19.00 - 22.00 Uhr 09337 Hoh.-Er. 0160/96236396 gegeben wurde. 26.01. 14.00 - 22.00 Uhr MVZ Kinderarztpraxis 037204/324940 27.01./28.01. 07.00 - 22.00 Uhr Hartensteiner Str. 42 bzw. 27.01./28.01. 09.00 - 11.00 Uhr Notsprechstunde 09350 Lichtenstein 0174/3067429 n WAD GmbH Havarie- und 29.01./30.01. 19.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. D. Oehme 037204/2304 Bereitschaftsdienst 31.01. 14.00 - 22.00 Uhr Glauchauer Str. 37a bzw. Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdi- 01.02. 19.00 - 22.00 Uhr 09350 Lichtenstein 0171/6202342 schen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz 02.02. 14.00 - 22.00 Uhr MVZ Kinderarztpraxis 037204/324940 bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst 03.02./04.02. 07.00 - 22.00 Uhr Hartensteiner Str. 42 bzw. (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefon- 03.02./04.02. 09.00 - 11.00 Uhr Notsprechstunde 09350 Lichtenstein 0174/3067429 nummer 0172 3578636 zu benachrichtigen. 05.02./06.02. 19.00 - 22.00 Uhr Dipl.-med. B. Reichel 03723/42869 07.02. 14.00 - 22.00 Uhr E.-Thälmann-Siedlg. 12a bzw. 08.02. 19.00 - 22.00 Uhr 09337 Hoh.-Er. 0160/96236396 n Regionaler Zweckverband – Wasserversorgung n Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Bereich Lugau-Glauchau 06.01./07.01. 9.00 bis 11.00 Uhr Dr. Albrecht Eigenwillig & Dr. Marlen Eigenwillig Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon Virchowstraße 18, 08371 Glauchau, Telefon 03763/429330 24 h: 03763 / 405 405 | www.rzv-glauchau.de 13.01./14.01. 9.00 bis 11.00 Uhr Dipl.-Stom. Gabriele Herold & Dr. med. dent. Annekatrin Herold Glauchauer Straße 17, 09350 Lichtenstein, Telefon 037204/2626 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 20.01./21.01. 9.00 bis 11.00 Uhr Tobias Witt Deutschlandweite Bahnhofstraße 4, 09350 Lichtenstein/Rödlitz, Telefon 037204/2267 Arzt-Notdienst-Telefonnummer: 116 117 C M Y K Weitere Termine lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Im Notfall schauen Sie bitte im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 12 3. Januar 2018 Kirchennachrichten n GOTTESDIENSTE MARIENKIRCHGEMEINDE Fahrdienst: Katja Reichel, Telefon: 03723 681856 GERSDORF 07.01. – 1. SONNTAG NACH EPIPHANIAS 15:00 Uhr „Ist auch mir zur Seite“ Krippenspiel mit der Theatergruppe der Werkstatt der Lebenshilfe e. V. n RUFNUMMERN Pfarramt Telefon: 03 72 03 / 42 88 14.01. – 2. SONNTAG NACH EPIPHANIAS Fax Telefon: 03 72 03 / 6 42 90 9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst Wohnung Pfrn. Schmidt Telefon: 03 72 03 / 6 42 89 E-Mail: kg.gersdorf@evlks.de 21.01. – LETZTER SONNTAG NACH EPIPHANIAS Homepage: www.kirchgemeinde-gersdorf.de 9.30 Uhr Predigtgottesdienst n ÖFFNUNGSZEITEN – PFARRAMTSKANZLEI UND 28.01. – SEPTUAGESIMAE FRIEDHOFSVERWALTUNG 09.30 Uhr Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst Montag 09.30–11.30 Uhr Dienstag 15.00–18.00 Uhr 04.02. – SEXAGESIMAE Mittwoch geschlossen 09.30 Uhr Predigtgottesdienst mit Pfr. i. R. Lucke Donnerstag 09.30–11.30 Uhr Freitag 09.30–11.00 Uhr n AUS DEM GEMEINDELEBEN n JAHRESLOSUNG: „Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle Termine 2018 des lebendigen Wassers umsonst.“ 25. März Konfirmation Offenbarung 21,6 27. Mai Jubelkonfirmation 08. September Turmfest 23. September Erntedankfest n MONATSSPRUCH: 13. Oktober Kirchweihfest „Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du und dein Sohn und deine Tochter und dein Sklave und deine Sklavin und dein Rind und dein Esel und dein MÄNNERWERK ganzes Vieh und dein Fremder in deinen Toren.“ 5. Mose 5,14 Hartmut Günther, Beauftragter der Männerarbeit in unserer Landeskir- che, ist am 24. Januar bei uns im Männerwerk zu Gast. Thema: Zum Wohl! – die Jahreslosung lässt grüßen. n WOCHENVERANSTALTUNGEN Beginn 15:00 Uhr im Kirchgemeindehaus. Kirchenvorstandssitzung Mittwoch, 10.01. 19.00 Uhr Männer sind herzlich eingeladen! Kreis junger Ehepaare Freitag, 12.01. 19.30 Uhr Kreis junger Erwachsener Ü20 Dienstag, 09.01. 19.00 Uhr GENERALSANIERUNG DER ORGEL Tanzen Mittwoch, 17.01. 19.30 Uhr Ab Anfang Januar beginnen die umfangreichen Arbeiten an unserer Mutter-Kind-Kreis Donnerstag, 11.01. 09.30 Uhr Orgel. Im 1. Abschnitt wird der Orgelprospekt nach historischem Frauendienst Mittwoch, 17.01. 15.00 Uhr Vorbild gestaltet. Männerwerk Mittwoch, 24.01. 15.00 Uhr Ab April ist der 2. Abschnitt geplant, in dem die Orgelbaufirma Groß Frauentreff Donnerstag, 25.01. 09.30 Uhr das eigentliche Orgelwerk grundsanieren wird. Ehekreis Freitag, 19.01. 19.30 Uhr Wir rechnen damit, dass die Arbeiten Ende September abgeschlossen kleine Kurrende ab 11.1. sind. donnerstags 17.15–18.00 Uhr Wir danken herzlich für alle privaten Spenden, Kollekten und für die große Kurrende ab 11.1. Mithilfe des Fördervereins Marienkirche Gersdorf e.V. im vergangenen donnerstags 18.00–18.45 Uhr Jahr, die uns den Beginn der Sanierung ermöglich haben. Vorschulkinderkreis samstags 09.30 Uhr Um die noch fehlenden Mittel aufzubringen, bitten wir weiter herzlich Junge Gemeinde mittwochs 18.30 Uhr um Spenden. Kirchenchor montags. 19.30 Uhr Flötenkreis montags 16.00–17.00 Uhr Posaunenchor mittwochs 18.00 Uhr in Oberlungwitz, Kirchweg 7, Jugendraum KIRCHE IM ADVENT, FENSTERSCHMUCK Wir danken allen herzlich, die für die Advents- und Weihnachtszeit Landeskirchliche Gemeinschaftsstunde die Fensternischen im Kirchenschiff mit viel Kreativität und Liebe sonntags 17.30 Uhr geschmückt haben. Wir danken auch all denen, die besonders in den Wochen vor Andacht im Azurit Donnerstag, 25.01. 16.00 Uhr Weihnachten mit viel Engagement zum Gelingen der Gemeinde- kreise und der anderen Veranstaltungen beitrugen und denen, die mit den Kurrendekindern zu Hausbesuchen unterwegs waren. Ein gesegnetes und behütetes neues Jahr wünschen die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen und Pfarrerin Barbara Schmidt www.gemeinde-gersdorf.de C M Y K
3. Januar 2018 Seite 13 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Kita-, Grund- und Oberschulnachrichten Hort Kindertagesstätte „Sonnenkinder“ n Fröhliche Weihnacht überall… Kita „Sonnenkinder“ – Krabbelgruppe Liebe Mamis und Papis! Die Krabbelgruppe der Kita „Sonnenkinder“ sucht „Verstärkung“. Wir laden alle Kinder ab 8 Monaten, die noch keine Einrichtung besuchen, mit Mama oder Papa zu unserem nächsten Krabbelnachmittag ganz herzlich ein. n Termin: Mittwoch, 10.01.2018 | Zeit: 15:00 Uhr Für telefonische Rückfragen erreichen Sie uns unter 037203/4278. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind! Das Krippenteam So ist es auch in den letzten Wochen bei uns im Hort gewesen. Einge- läutet haben wir den Dezember mit leckeren Plätzchenduft, denn unse- re Kinder haben fleißig gebacken. Mit viel Freude wurde unser Hort wieder weihnachtlich geschmückt. Förderkreis „Sonnenkinder“ e.V. Nun erklangen oft Weihnachtslieder und es roch überall angenehm 09355 Gerdorf nach Räucherkerzchen. Hofgraben 25–27 n EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern, Erzieherinnen und Unterstützer, hiermit möchten wir Sie recht herzlich zur jährlichen Mitgliederver- sammlung des Förderkreises „Sonnenkinder“ e.V. einladen. Termin: Montag, den 29.01.2018, 19.00 Uhr Turnraum der Kindertagesstätte „Sonnenkinder“, 09355 Gersdorf n Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung aller Mitglieder Ein Höhepunkt war natür- 2. Genehmigung der Tagesordnung lich der Nikolaustag für die 3. Bericht des Vorstandes und des Kassenprüfers Kinder. Ob der Nikolaus 4. Entlastung des Vorstandes wohl etwas in die Schuhe 5. Wahl des neuen Vorstandes getan hat? 6. Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoran- Nach Schulschluss haben schlages für das laufende Geschäftsjahr das die Kinder erfahren. 7. Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr Und natürlich war er bei 8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge uns im Hort gewesen und 9. Diskussion zu Vereinsprojekten für das Jahr 2018 hat damit den Kindern ein Die Mitgliederversammlung dient als Informationsveranstaltung unse- Lächeln ins Gesicht res Vereins, so dass alle Interessierten, auch Nichtmitglieder, herzlich gezaubert. eingeladen sind. Ein zweites Highlight war Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. am 8. Dezember unser Weihnachtsmarkt. Es konnte viel gebastelt Mit freundlichen Grüßen werden und bei leckeren Kuchen, Schokoladenäpfeln oder gebrannten Isabell Pester, 1. Vorsitzende, Jan Hartmann, 2. Vorsitzender Mandeln konnte der Tag gemütlich ausklingen. Auch unsere Tanzmäu- se zeigten freudig ihr Weihnachtsprogramm. Vielen Dank an all die flei- ßigen Eltern, welche für uns gebacken haben. Außerdem wollen wir uns Der Förderverein beim Pyramidenfest herzlich bei der Bäckerei Riedel und den Eltern der Klasse 1 bedanken. Der Verkauf von Kaffee und Kuchen durch Eltern der Klasse 1 ist bei uns zu einer schönen Tradition geworden. Das nächste tolle Ereignis ließ nicht lange auf sich warten. Am 12. Dezember fand unsere diesjährige Hortweihnachtsfeier im Theaterpädagogischen Zentrum in Stollberg statt. Die Kinder schauten sich begeistert das Theaterstück „Max und Moritz“ an. Nun freuen wir uns noch auf eine gemütliche Vorweihnachtzeit, denn ein paar Tage dauert es ja noch bis Heiligabend. Vielleicht kommt auch der Weihnachtsmann noch einmal bei uns im Hort vorbeigeschaut. C M In diesem Sinne wünschen wir allen eine schöne Adventszeit, frohe Y K Weihnachtstage und einen guten Rutsch in das Neue Jahr. Das Hort-Team
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