Obligationenanleihe Emissionsprospekt vom 24. 08. 2017

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Obligationenanleihe Emissionsprospekt vom 24. 08. 2017
Obligationenanleihe
Emissionsprospekt vom
24. 08. 2017
Obligationenanleihe
Emissionsprospekt vom 24. 08. 2017

2% Anleihe 2017–2022 von CHF 8.3 Mio. mit Aufstockungsmöglichkeit
Zeichnungsfrist: Bis 22. 11. 2017

Edisun Power Europe AG
Universitätstrasse 51
8006 Zürich
Schweiz

Telefon: +41 44 266 61 20
Fax: +41 44 266 61 22
Mail: info@edisunpower.com
4   Obligationenanleihe 2017 – 2022

    Verkaufsbeschränkungen/
    Sales Restrictions

    Allgemeines

    Die Verteilung dieses Prospekts bzw. ein Angebot oder ein Verkauf von Obliga­
    tionen sind in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt. Personen, die in
    den Besitz dieses Prospekts gelangen, werden von der Gesellschaft aufgefor­
    dert, sich über solche Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
    Die Gesellschaft übernimmt keine rechtliche Verantwortung bei einer Verletzung
    die­ser Einschränkungen durch Dritte, unabhängig davon, ob diese potenzielle
    Käufer sind oder nicht. Dieser Prospekt stellt kein Angebot zum Kauf/Verkauf
    und keine Aufforderung zur Zeichnung von Obligationen der Gesellschaft dar.
    Ausser in der Schweiz hat die Gesellschaft in keiner anderen Rechtsordnung
    Vorkehrungen getroffen, für welche die Erstellung eines Prospekts erforderlich
    ist.

    United States of America and U.S. Persons

    The Notes have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act
    of 1933, as amended (the „Securities Act“), and may not be offered or sold within
    the United States of America (the „United States“) or to, or for the account
    or benefit of U.S. persons except in accordance with Regulation S under the
    Securities Act or pursuant to an exemption from, or in a transaction not subject
    to, the registration requirements of the Securities Act.

    The Issuer has not offered or sold and will not offer or sell any Notes within the
    United States except in accordance with Rule 903 and Regulation S under the
    Securities Act.
5

Accordingly, none of the Issuer and its affiliates nor any persons acting on their
behalf have engaged or will engage in any directed selling efforts in the United
States with respect to the Notes, and they have complied and will comply with
the offering restrictions requirement of Regulation S.

European Economic Area

In relation to each Member State of the European Economic Area, which has im­
plemented the Prospectus Directive (each, a „Relevant Member State“), the
Issuer has represented and agreed that with effect from and including the date
on which the Prospectus Directive is implemented in that Relevant Member
State (the „Relevant Implementation Date“) it has not made and will not make
an offer of the Notes to the public in that Relevant Member State prior to the
publication of a prospectus in relation to the Notes which has been approved by
the competent authority in that Relevant Member State or, where appropriate,
approved in another Relevant Member State and notified to the competent
authority in that Relevant Member State, all in accordance with the Prospectus
Directive, except that it may, with effect from and including the Relevant
Im­plementation Date, make an offer of Notes to the public in that Relevant
Member State:

a)   at any time to a legal entity which is qualified as defined in the Prospectus
     Directive; or

b)   at any time to fewer than 100 or, if the Relevant Member State has imple-
     mented the relevant provision of the 2010 PD Amending Directive, 150 natu-
     ral or legal persons (other than qualified investors as defined in the Pros-
     pectus Directive) as permitted under the Prospectus Directive, subject to
     obtaining the prior consent of the relevant bank or banks nominated by the
     company for such an offer; or
6   Obligationenanleihe 2017 – 2022

    c)   in any other circumstances which do not require the publication by the
         Issuer of a prospectus pursuant to Article 3 of the Prospectus Directive.

    Provided that no such offer of Notes referred to in (a) to (c) above shall require the
    Issuer to publish a prospectus pursuant to Article 3 of the Prospectus Directive
    or supplement a prospectus pursuant to Article 16 of the Prospectus Directive.

    For the purposes of this provision, the expression an „offer of Notes to the public“
    in relation to any Notes in any Relevant Member State means the communica­
    tion in any form and by any means of sufficient information on the terms of the
    offer and the Notes to be offered so as to enable an investor to decide to purchase
    or subscribe the Notes, as the same may be varied in that Member State by any
    measure implementing the Prospectus Directive in that Member State and the
    expression Prospectus Directive means Directive 2003/71/EC (as amended by
    Directive 2010/73/EC) and includes any relevant implementing measure in each
    Relevant Member State.

    United Kingdom

    This Prospectus is only being distributed to and is only directed at persons who:
    (1) are outside the United Kingdom;
    (2) have professional experience in matters relating to investments falling
         within article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financi-
         al Promotion) Order 2005 (the “FPO”),
    (3) are persons falling within article 49(2)(a) to (d) of the FPO; or
    (4) are persons to whom this Prospectus may otherwise lawfully be communi-
         cated (all such persons together being referred to as “Relevant Persons”).

    Any investment activity to which this Prospectus relates is available only to Rele­
    vant Persons and will be engaged in only with Relevant Persons. Persons who are
    not Relevant Persons should not act or rely on this Prospectus or any of its con­
    tents.
7

This Prospectus has not been delivered for approval to the Financial Conduct
Authority in the United Kingdom nor to an authorized person within the meaning
of the Financial Services and Markets Act 2000 (the “FSMA”). No approved pro-
spectus within the meaning of Section 85 of FSMA has been published or is in­
tended to be published in relation to the notes offering. The Prospectus does not
constitute a prospectus for the purpose of FSMA.

Other Jurisdictions

Applicable laws may restrict the distribution of this Prospectus in certain juris­
dictions. No action has been taken by the Issuer that would permit any offer of
the Notes or possession or distribution of this Prospectus or any other publicity
material or documentation recording the Notes in any jurisdiction where action
for that purpose is required. Persons into whose possession this Prospectus
comes must inform themselves about and observe any such restrictions. Any fai­
lure to comply with these restrictions may constitute a violation of the laws of
any such jurisdiction.
8   Obligationenanleihe 2017 – 2022
9

Inhalt

10   Zusammenfassung des Angebots
12   Risikofaktoren und Anlageerwägungen
20   Geschäftstätigkeit
32   Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
38   Kapitalverhältnisse
40   Finanzinformationen / Vertreter Anleihensobligationäre
42   Angebot
52   Besteuerung
54   Allgemeine Informationen
58   Verantwortung für den Prospekt

Inkorporation von Dokumenten mittels Verweis
Die folgenden Dokumente werden hiermit mittels Verweis (incorporation by
Re­ference) in diesen Prospekt inkorporiert und bilden integralen Bestandteil
dieses Prospekts:

Lagebericht 2016 der Edisun Power Europe AG
Halbjahresbericht 2017 der Edisun Power Europe AG
www.edisunpower.com > Investoren > Berichterstattung

Kopien des Prospekts sind bei Edisun Power Europe AG, Universitätstrasse 51,
8006 Zürich verfügbar und können telefonisch (+41 44 266 61 20), per Mail
(info@edisunpower.com) oder per Fax (+41 44 266 61 22) bestellt werden.
10   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     ZUSAMMENFASSUNG
     DES ANGEBOTS
Zusammenfassung des Angebots    11

Emittentin                                 Rückzahlung
Edisun Power Europe AG, Zürich             30. November 2022, unter Vorbehalt
                                           der vorzeitigen Rückzah­lung
Betrag
CHF 8.3 Mio., aufstockbar                  Zusicherungen
                                           Pari Passu-Klausel, Negativklausel
Stückelung                                 mit Ausnahmen, Cross-Default-
CHF 5’000 und ein Mehrfaches davon         Klausel

Verbriefungen                              Aufstockungsmöglichkeit
Globalurkunde auf Dauer. Der Titel­-       Die Emittentin behält sich das Recht
druck ist während der ganzen               vor, jederzeit ohne Zustimmung der
Lauf­­zeit der Anleihe nicht vorgesehen.   Obligationäre den Nominalbetrag der
Dem Investor wird kein Recht auf           Anleihe durch Ausgabe weiterer, mit
Aushändigung einer Einzelurkunde           der Basistranche fungibler Obligatio­
eingeräumt.                                nen aufzustocken.

Coupons                                    Kotierung
2% p.a., zahlbar jährlich                  Die Anleihe wird nicht kotiert.
am 30. November, erstmals
am 30. November 2018                       Anwendbares Recht
                                           Schweizer Recht
Emissionspreis
100%                                       Gerichtsstand
                                           Zürich
Platzierungspreis
100%                                       Zuteilung
                                           Die Zuteilung liegt im Ermessen
Laufzeit                                   der Emittentin
5 Jahre unter Vorbehalt der
vorzeitigen Rückzahlung                    Verkaufsbeschränkungen
                                           U.S.A. / U.S. Persons, EWR, U.K.
Zeichnungsschluss
22. November 2017                          Valorennummer/ISIN
                                           37906209 / CH0379062091
Liberierung
1. Dezember 2017
12   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     RISIKOFAKTOREN UND
     ANLAGEERWÄGUNGEN
Risikofaktoren und Anlageerwägungen    13

Zusätzlich zu den anderen Informationen, die im vorliegenden Prospekt ent­
halten sind, sollten potentielle Käufer von Obligationen die spezifischen Risiko­
faktoren, welche nachfolgend geschildert werden, genau in Betracht ziehen, be­
vor sie die Entscheidung treffen, in die Obligationen zu investieren. Die Risiken,
die untenstehend beschrieben werden, sind nicht die einzigen, die auf Edisun
Power zutreffen. Weitere Risiken, die Edisun Power derzeit nicht bekannt sind
oder von Edisun Power gegenwärtig als nicht ausschlaggebend betrachtet wer­
den, könnten ebenfalls die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Edisun Powers
Geschäfte, finanzielle Lage oder Geschäftsergebnisse könnten von jedem dieser
Risiken ernsthaft negativ beeinflusst werden.

Dieser Prospekt beinhaltet auch zukunftsgerichtete Angaben zu betrieblichen
und finanziellen Entwicklungen und Ergebnissen, die Risiken und Unsicher­
heiten involvieren. Edisun Powers tatsächliche Ergebnisse könnten aufgrund
bestimmter Faktoren erheblich von diesen in Zukunft erwarteten Ergebnissen
abweichen, u.a. aufgrund der Risiken, welchen Edisun Power wie nachfolgend
und andernorts in diesem Prospekt beschrieben, ausgesetzt ist.

Risiken in Verbindung mit dem Geschäft
von Edisun Power

Risiken im geschäftlichen Umfeld

Die Entwicklung und die Profitabilität von Projekten im Bereich der erneuer­
baren Energien sind stark abhängig vom jeweiligen regulatorischen Umfeld. Jede
Änderung dieses Umfelds, namentlich die Änderung der Förderpolitik oder die
(auch rückwirkende) Anpassung von Tarifen und/oder Einspeisevergütungen,
kann einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäft der Gesellschaft haben.

Die Förderpolitik und damit auch die Preise für Energie aus erneuerbaren Ener­
gie­quellen hängen zum Teil von der Preisentwicklung der nicht­-erneuerbaren
14   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Energien ab. Fallende Preise für konventionelle Energieträger können zu einer
     verminderten Attraktivität der erneuerbaren Energien führen, was über die
     Förderpolitik einen negativen Einfluss auf den Geschäftsgang der Gesellschaft
     haben kann.

     Die Förderpolitik hängt stark von der politischen und finanziellen Situation eines
     Landes ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Förder­
     programme rückwirkend oder mit Wirkung auf bestehende Projekte nachträglich
     zum Nachteil der Gesellschaft abgeändert werden. Die nachträgliche Änderung
     von Förderprogrammen kann einen negativen Einfluss auf den Ertrag der Gesell­
     schaft haben.

     Die technische Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien ist rasant.
     Eine ungenügende oder zu langsame Anpassung an neue technische Entwick­
     lungen kann einen negativen Einfluss auf die Geschäfte der Gesellschaft haben.

     Geschäftsrisiken

     Die Gesellschaft strebt weiteres Wachstum an, was eine zunehmende Komple­
     xität im Bereich der Geschäftsabwicklung, des Projektmanagements und der
     Führung mit sich bringt. Die Gesellschaft investiert selektiv in neue Projekte, wo­
     bei der Kauf von bestehenden Anlagen oder schlüsselfertigen Projekten im
     Vordergrund steht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft
     bei der Implementierung des weiteren Wachstums Schwierigkeiten erfährt.
     Insofern besteht die Gefahr, dass das Wachstum das Geschäftsergebnis der
     Gesellschaft negativ beeinflusst.

     Die Gesellschaft arbeitet bei schlüsselfertigen Projekten mit weltweit tätigen
     oder lokalen Partnern zusammen. Die Gesellschaft prüft diese Partner, vertraut
     aber auf die Qualität deren Arbeit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
     aufgrund von Fehlern dieser Partner Verzögerungen eintreten oder Zusatz­kosten
     entstehen, was negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis der Gesell­
     schaft haben kann.
Risikofaktoren und Anlageerwägungen   15

Die Gesellschaft kann aktuell auf das Wissen und die Erfahrung von erfahrenen
Mitarbeitenden zurückgreifen. Obwohl die Prozesse der Gesellschaft sehr gut
dokumentiert sind, besteht das Risiko, dass durch eine allfällige Mitarbeiter­
fluktuation Wissen verloren geht oder weniger gut verfügbar ist, was negative
Auswirkungen auf die Geschäfte der Gesellschaft haben kann.

Die Gesellschaft konzentriert ihre Geschäfte auf Länder mit vorteilhaften Rah­
menbedingungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Diese geo­
grafische Konzentration kann ein erhöhtes Risiko darstellen, sollten sich die
Rahmenbedingungen in einem betroffenen Land ändern.

Die Gesellschaft arbeitet beim Betrieb der bestehenden Anlagen mit lokalen
Partnern zusammen. Die Gesellschaft vertraut auf die Qualität der Arbeit dieser
Partner, kann aber nicht ausschliessen, dass aufgrund von Fehlern der Partner
Situationen entstehen können, die negative Auswirkungen auf die Geschäfte der
Gesellschaft haben könnten.

Die Gesellschaft ist in beträchtlichem Umfang auf Fremdkapital angewiesen. In
der Vergangenheit hat die Gesellschaft Fremdkapital in erster Linie im Rahmen
von Privatplatzierungen von Anleihen und Obligationen mit unterschiedlichen
Laufzeiten erhältlich gemacht. Es gibt keine Garantie, dass die Gesellschaft
auch künftig in der Lage sein wird, die gewünschten Fremdkapitalmittel auf­
zunehmen.

Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, die für das weitere Wachstum be­
nötigten Mittel aufzunehmen, werden nicht alle angestrebten Projekte realisier­
bar sein, was einen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann.

Um die Stromerzeugungsanlagen betreiben zu können, ist die Gesellschaft auf
verschiedene staatliche Bewilligungen angewiesen. Die Bewilligungssysteme
unterscheiden sich von Land zu Land. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass Bewilligungen aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen werden. Dies
kann negative Auswirkungen auf den Geschäftsgang der Gesellschaft haben.
16   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Die Gesellschaft hat mit einer beschränkten Zahl an Zulieferern Verträge abge­
     schlossen und setzt deren Produkte in den bestehenden Anlagen ein. Bei der
     Auswahl der Produkte und Dienstleistungen wurde auf deren langfristige Quali­
     tät geachtet. Obwohl die technischen Risiken der Solarstromanlagen überschau­
     bar und auf wenige Komponenten beschränkt sind, ist nicht auszuschliessen,
     dass Zulieferer nicht in der Lage sind, allfällige Gewährleistungsansprüche der
     Gesellschaft zu befriedigen. Trotz bestehenden Versicherungsdeckungen könnte
     dies zu zusätzlichen Kosten für die Gesellschaft führen, was negative Aus­
     wirkungen auf den Geschäftsgang haben könnte.

     Eine Veränderung der Preise für Solarmodule und andere Komponenten kann
     einen negativen Einfluss auf den Geschäftsgang der Gesellschaft haben.

     Solarmodule und Kupferkabel sind die wertvollsten Teile einer Solarstrominstal­
     lation und sind deshalb anfällig auf Diebstahl. Die Solarstromanlagen der
     Gesellschaft sind gegen Diebstahl versichert und situationsangepasst gesichert.
     Trotzdem kann die Gesellschaft durch einen Diebstahl Schaden erleiden, was
     den Geschäftsgang belasten könnte.

     Trotz des relativ geringen technischen Risikos von Solarstromanlagen können
     Teile oder die ganze Anlage ausfallen. Es besteht das Risiko, dass der Ausfall
     nicht sofort bemerkt wird, was die Stillstandszeit verlängert. Das Risiko von Still­
     standszeiten wird durch eine professionelle Betriebsführung und Überwachung
     der Anlagen durch ausgewählte Partner gemindert. Im Weiteren sind die Anlagen
     grundsätzlich gegen das Risiko etwaiger Betriebsunterbrechungen und Ertrags­
     ausfälle versichert.

     Photovoltaikanlagen sind äusseren Einflüssen wie Hagel, Wind, Schnee etc.
     ausgesetzt. Der Betrieb elektrischer Anlagen kann zudem im Fehlerfall einen
     Brand auslösen. Sämtliche Anlagen sind gegenüber solchen Einflüssen versi­
     chert. Trotzdem bedingen solche Ereignisse Zusatzkosten und können je nach
     Ausmass den Geschäftsgang belasten.
Risikofaktoren und Anlageerwägungen   17

Die Gesellschaft ist abhängig von Stromübertragungssystemen, um den von ihr
produzierten Strom zu übertragen. Normalerweise ist die Gesellschaft nicht
­Eigentümerin dieser Übertragungsanlagen und sie kontrolliert diese auch nicht.
 Im Falle eines Unterbruchs solcher Übertragungsanlagen kann es somit zu
 Produktionsausfällen kommen, die einen negativen Einfluss auf den Geschäfts­
 gang der Gesellschaft haben können.

Die Profitabilität eines Solarprojekts hängt, unter anderem, von den meteoro­
logischen Bedingungen am Standort ab. Diese können von den Planvorgaben
abweichen, was zu einem tieferen Ertrag und somit zu einem negativen Einfluss
auf den Geschäftsgang der Gesellschaft führen kann.

Die von der Gesellschaft betriebenen Solarstromanlagen und Solarparks befin­
den sich in der Regel auf gemieteten Dächern oder auf gepachtetem Boden.
Die Miet­/Pachtverträge können unter gewissen Umständen vorzeitig gekündigt
­werden. In einem solchen Fall würden der Gesellschaft zusätzliche Kosten (inkl.
 ausserordentliche Wertberichtigungen) entstehen, welche den Geschäftsgang
 negativ beeinflussen können.

Ein Teil der Photovoltaikanlagen ist auf Dächern montiert. Aufgrund von geän­
derten Normen oder Gesetzen können sich zusätzliche Anforderungen an die
Statik des Gebäudes und damit an die Anlage ergeben. Dies kann zu erheblichen
Mehrkosten oder ungeplanten Zusatzinvestitionen führen, was den Geschäfts­
gang negativ beeinflussen kann.

Teilweise erfüllen die Anlagen resp. deren Module auch die Funktion der Dicht­
heit des Daches. Aufgrund von geänderten Normen oder Gesetzen oder durch
Alterung resp. verborgenen Schäden können bei einer Anlage Mehrkosten oder
ungeplante Zusatzinvestitionen entstehen, was den Geschäftsgang negativ
beeinflussen kann.

Im Rahmen der Optimierung des Anlagenportfolios ist der Verkauf oder Kauf
von Anlagen möglich. Der Kauf­und Verkaufsprozess unterliegt immer gewissen
Annahmen, Kalkulationen und Risiken, welche die Finanzsituation der Gesell­
schaft negativ beeinflussen können.
18   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Finanzielle Risiken

     Die Erträge aus Solarstromanlagen ausserhalb der Schweiz fallen in der jeweili­
     gen Landeswährung an, in der Regel in Euro. Währungsschwankungen zwischen
     diesen Landeswährungen und dem Schweizer Franken können negative Aus­
     wirkungen auf den Geschäftsgang der Gesellschaft haben.

     Ein Teil der Erträge aus Photovoltaikanlagen der Gesellschaft wurden zum
     ­Zwecke der Sicherung ausstehender Verbindlichkeiten an Dritte abgetreten. Die
      jeweiligen Abtretungsvereinbarungen sehen vor, dass der Abtretungsempfänger
      die direkte Zahlung durch den Schuldner verlangen kann. Es ist davon auszu­
      gehen, dass die Abtretungsempfänger von diesem Recht Gebrauch machen wür­
      den, falls die Gesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geriete. Dies könnte einen
      wesentlichen, negativen Einfluss auf die finanzielle Situation der Gesellschaft
      haben.

     Bei durch Banken finanzierten Anlagen besteht das Risiko, dass die Banken bei
     Verstoss gegen die im Kreditvertrag vereinbarten Bedingungen sowie bei wesent­
     ­lichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse Kredite kündigen. Eine
      derartige Kündigung könnte sich nachteilig auf die Finanzlage der Gesellschaft
      auswirken.

     Die Laufzeiten und Währungen der ausstehenden Fremdkapitalverbindlichkei­
     ten sind nicht immer auf die Ertragsflüsse aus den Anlagen abgestimmt, so dass
     relevante Währungs-, Refinanzierungs- und Zinsänderungsrisiken bestehen. Es
     kann nötig sein kann, neues Eigen- oder Fremdkapital aufzunehmen oder Anla­
     gen zu verkaufen, um Fremdkapitalverbindlichkeiten zurückzahlen zu können.
     Es kann nicht zugesichert werden, dass solche Finanzierungen oder Anlagenver­
     käufe jederzeit und zu guten Konditionen in entsprechenden Währungen mög­
     lich sein werden.
Risikofaktoren und Anlageerwägungen    19

Rechtliche Risiken

Allfällige Klagen und Klageandrohungen sowie andere rechtliche Massnahmen
gegen die Gesellschaft, einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats oder gegen die
Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft können, unabhängig von der
Berechtigung der jeweiligen Klage oder des erwarteten Ausgangs eines allfäl­
ligen Verfahrens, ebenso wie die Veröffentlichung anderweitiger negativer Nach­
richten über die Gesellschaft, einen negativen Einfluss auf die finanzielle Situa­
tion der Gesellschaft haben.

Steuerliche Risiken

Die Gesellschaft untersteht in regelmässigen Abständen Prüfungen durch die
Steuer- und Sozialversicherungsbehörden. Es kann nicht ausgeschlossen wer­
den, dass im Rahmen von solchen Prüfungen noch nicht berücksichtigte Korrek­
turen und Aufrechnungen vorgenommen werden, die sich negativ auf die finan­
zielle Situation der Gesellschaft auswirken.

Sollten in Zukunft die Steuergesetzgebung, die Rechtsprechung, die Praxis der
Steuerbehörden ändern oder Absprachen mit Steuerbehörden widerrufen wer­
den, kann dies nachteilige Folgen für die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft haben.
20   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Geschäftstätigkeit   21

Übersicht
Edisun Power finanziert und betreibt derzeit mittelgrosse Photovoltaikanlagen
(0.1–2.5 MWp) und verkauft den durch diese Anlagen erzeugten Solarstrom. Als
Allein-­oder Haupteigentümerin verfügte sie per 30. Juni 2017 über 34 Photovol­
taikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 18 MWp, sowie Projektrechte für
eine 12 MWp Photovoltaikanlage, welche bis Ende Jahr in der Nähe von Valencia
von einem Generalunternehmer im Auftrag von Edisun Power gebaut wird.

Die Edisun Power Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich (Schweiz). Sie ist in der
Schweiz, in Deutschland, Spanien und Frankreich tätig, prüft aber auch Projekte
in anderen Ländern. Edisun Power ist auf den Verkauf von Solarstrom fokussiert,
was zusammen mit der Betriebsführung von Photovoltaikanlagen für einige
externe Kunden sowie Mieterträgen auf im Eigentum von der Gesellschaft oder
­deren Tochtergesellschaften gehaltenem Land 100% der Einnahmen der Gesell-
 schaft ausmacht. Die Gesellschaft strebt weiteres Wachstum an, ohne die Ge-
 meinkosten wesentlich zu erhöhen. Zusammen mit dem optimalen Betrieb der
 bestehenden und neuen Anlagen soll eine gesunde Profitabilität erreicht wer-
 den.

Edisun Power richtet ihr Augenmerk auf den Betrieb und Kauf von mittelgrossen
Photovoltaikanlagen in Gebieten, die sich durch Merkmale auszeichnen wie güns-
tige Sonneneinstrahlungsverhältnisse, ein Bedürfnis, die Nutzung erneuerbarer
Energien zu verstärken, den politischen Willen, Solarenergie zu unterstützen so-
wie attraktive Einspeisevergütungen oder Abnahmeverträge, die bereits beste-
hen oder zu erwarten sind. Beim Kauf von Anlagen werden vorwiegend A  ­ nlagen in
Betracht gezogen, welche in Betrieb sind oder welche schlüsselfertig gekauft
werden können. Damit werden das technische Risiko sowie das Ertragsrisiko
minimiert. Edisun Power ist in der Schweiz und in ausgewählten euro­päischen
Ländern tätig. Sie kann sich damit den steigenden Bedarf an erneuerbaren Ener-
gien, der u.a. auf das Pariser Klimaschutzübereinkommen der Klimaschutz­
konferenz in Paris (COP21) im Dezember 2015 beruht, zu Nutze machen.
22   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Die folgende Darstellung zeigt die Position von Edisun Power in der Wertschöp-
     fungskette von Photovoltaikanlagen:

      Produzierende Industrie             EPC (Engineering, Procu-   Anlagebetreuer
                                          rement, Construction)

      Solarsilizium, Ingots/Wafers,      Planung und                 Anlagen
      Solarzellen und Module             Realisierung

                                                                     Edisun Power
                                                                     Finanzierung
                                                                     und Betrieb,
                                                                     Netzeinspeisung

     Edisun Power ist derzeit und bis auf weiteres lediglich in der Finanzierung und im
     Betrieb von Anlagen beschäftigt. Edisun Power ist bemüht, mit strategischen
     Lieferanten zu arbeiten, die über Erfahrungen im Zusammenhang mit der Instal-
     lation und der Wartung von Photovoltaikanlagen verfügen und nimmt die Zu­
     lieferer über die branchenüblichen Haftungsklauseln und Leistungsgarantien
     in ihre Pflicht.

     Edisun Power profitiert von ihrem breitgefächerten geographischen Geschäfts-
     bereich. Unterstützt durch ökologische, regulatorische und technische Trends
     gilt der Photovoltaikmarkt langfristig als lukrativ. In diesem Umfeld kann Edisun
     Power von garantierten Mindeststrompreisen (z.B. Netzeinspeisevergütungen)
     und anderen staatlichen Unterstützungen für den Ausbau und für die verstärkte
     Nutzung von erneuerbaren Energien profitieren. Zudem können allgemeine
     Erhöhungen der Strompreise die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren
     Energien massgebend verbessern.

     Aufgrund der politischen Lage sowie der Marktsituation konzentriert sich die
     Gruppe momentan auf die Märkte, in welchen sie bereits über Anlagen verfügt. Im
     Rahmen des weiteren Wachstums werden aber auch andere Märkte mit einem
     stabilen Umfeld, z.B. Italien oder Grossbritannien evaluiert.
Geschäftstätigkeit   23

Die nachstehende Tabelle zeigt die Kapazität der verschiedenen Photovoltaik­
anlagen, welche die Edisun Power besitzt und bereits nutzt:

                                                            Anlagen in Betrieb,
                                                          Stand per 30.06.2017

Schweiz                                                               1.8 MWp
Deutschland                                                           2.1 MWp
Spanien                                                               9.3 MWp
Frankreich                                                            4.8 MWp
Total                                                                18.0 MWp

Grundsätzlich wird für die Photovoltaikanlagen der Edisun Power in Deutschland
und in der Schweiz eine Eigenkapitalrendite von mehr als 6%, in Frankreich
von 7% und in Spanien eine solche von mehr als 9% angestrebt. Wegen den rück-
wirkend geltenden gesetzlichen Veränderungen in Spanien erreichen diese
Anlagen seit Mitte 2013 nur noch eine Rendite von ca. 7.5%, wobei die Rendite
in Spanien in Zukunft den Zinsverhältnissen angepasst werden kann.

Tätigkeiten von Edisun Power
Edisun Power hat die Planung und Umsetzung der Projekte bei einem Grossteil
der Anlagen selber oder mit Partnern durchgeführt und kennt die bestehenden
Anlagen dementsprechend gut. Zur erfolgreichen Planung und Umsetzung ge-
hören unter anderem die Standortwahl, Einschätzung der Sonneneinstrahlung
und Topographie/Beschattung, die Beurteilung der Netzsituation/Einspeisung,
das Einholen der Bewilligungen, die Auswahl von Komponenten wie Modulen
sowie die Erstellung der diversen Verträge (Einspeisevertrag mit Elektrizitäts­
werken, Dachnutzungsvertrag für die bebauten Verträge, Versicherungen,
­Garantien für Bau und Betrieb, etc.).
24   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Edisun Power hat keine Anlagen selbst gebaut, sondern immer kompetente,
     ­lokale Unterlieferanten beauftragt. Edisun Power hat aber im Sinne des Projekt-
      managements den Bau überwacht und insbesondere die Qualitätssicherung
      in allen Phasen des Projektes sichergestellt.

     Seit 2012 erwirbt Edisun Power ausschliesslich Photovoltaikanlagen, die bereits
     in Betrieb sind oder schlüsselfertige Anlagen. Damit kann das Geschäftsrisiko
     bei etwas geringeren Renditen stark reduziert werden. Auch in diesen Fällen wer-
     den sämtliche Verträge, die technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte
     der ­Anlage sorgfältig geprüft.

     Die Photovoltaikanlagen werden mittels eines lokalen Wartungsservices in-
     standgehalten. Der produzierte Strom wird dem lokalen Netzbetreiber oder
     einem anderen Abnehmer mittels Langzeitverträgen (die Bedingungen des
     ­
     Pachtvertrages entsprechen normalerweise jenem des Energiekaufvertrages)
     oder zu staatlich fixierten Konditionen (gesetzlich festgesetzte Mindestpreise/
     Einspeisevergütungen) verkauft. Photovoltaik­-Anlagenbetreiber können zusätz­
     liche Einkünfte generieren, indem sie sich «grüne Zertifikate» ausstellen lassen,
     die von der Menge der gewonnenen erneuerbaren Energie abhängen. Diese Zer-
     tifikate werden auf einem separaten Markt gehandelt. Der Verkauf von Energie
     zu gesetzlich festgelegten Mindestpreisen schliesst jedoch in der Regel den
     Verkauf von Zertifikaten für grünen Strom aus. Aktuell verkauft Edisun Power
     keine solchen Zertifikate.

     Während der Produktionsphase wird der Ertrag durch den Verkauf des erzeugten
     Solarstroms erzielt. Die Photovoltaikanlage wird unter Berücksichtigung der er-
     warteten Leistungsdegradation möglichst leistungsfähig gehalten, um während
     langer Zeit effizient genutzt werden zu können. Die Erfahrung zeigt, dass gut
     betriebene und gewartete Anlagen länger als die ursprünglich kalkulierten 25
     Jahre betrieben werden können.
Geschäftstätigkeit   25

Nettoumsatz nach Region (in 000 CHF)
                                      31.12.2016    31.12.2015      31.12.2014
                                        revidiert     revidiert       revidiert

Schweiz                                    1’054         1’088            1’224
Deutschland                                1’024         1’037            1’364
Spanien                                    3’477         3’255            2’635
Frankreich                                 2’679         2’276           2’645
Edisun Power Europe AG                         0             0                7
Gruppe                                     8’234         7’656           7’875

Nettoumsatz nach Geschäftsfeld (in 000 CHF)
                                      31.12.2016    31.12.2015      31.12.2014
                                        revidiert     revidiert       revidiert

Ertrag aus Stromverkauf                    7’968         7’481            7’356
Ertrag aus Dienstleistungen,                 266           175              519
Modulverkäufen und sonstiger Ertrag
Total                                      8’234         7’656           7’875

Im Geschäftsjahr 2016 erzielte Edisun Power einen Nettoerlös von TCHF 959
und ein Betriebsergebnis (EBIT) von TCHF 3’007.
26   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Strategie von Edisun Power
     Edisun Power ist bestrebt, die bestehenden Anlagen möglichst effizient und
     kostengünstig zu bewirtschaften. Aus diesem Grund wurden eigene personelle
     Ressourcen, welche ursprünglich auf den Ausbau des Geschäftes durch eigene
     Entwicklung von Photovoltaikprojekten ausgerichtet waren, in Frankreich und
     der Schweiz bis Ende 2014 abgebaut. Aktuell betreibt die Gruppe die Anlagen im
     Sinne des Asset Managements unter Beizug von Know­how lokaler, bewährter
     Partner. Mit diesem Modell ist es möglich, mit der bestehenden Kostenstruktur
     mehr Photovoltaikanlagen zu betreiben. Daher ist der Zukauf von weiteren
     Photovoltaikanlagen geplant. Zudem werden die Kosten weiterhin optimiert. Im
     Vordergrund steht dabei die Reduktion der Finanzierungskosten.

     In den letzten Jahren hat sich in Europa ein Zweitmarkt für Photovoltaikanlagen
     etabliert, der ähnlich wie der Immobilienmarkt funktioniert. Anlagenentwickler,
     Modulhersteller oder andere Asset Manager optimieren Ihr Portfolio und ver­
     kaufen die vor wenigen Jahren gebauten Anlagen.

     Fokussierung auf Photovoltaik-Zweitmärkte
     und schlüsselfertige Projekte mit tiefen Risiken

     Zweitmarktanlagen bieten kleinere Renditen, beinhalten aber auch wesentlich
     geringere Risiken, da die Leistung der Anlagen und vor allem auch die finanzielle
     Situation mit Vergangenheitsdaten leicht überprüft werden kann.

     Im Sinne der optimalen Ausnützung der bestehenden Ressourcen konzentriert
     sich Edisun Power vorab auf Zweitmarktanlagen in bestehenden Märkten, ins-
     besondere in Frankreich und Spanien. Um von grösseren Zweitmärkten profitie-
     ren zu können, werden auch Anlagen in anderen Märkten, insbesondere in Italien
     und Grossbritannien evaluiert. Ebenso kommen Anlagen in Frage, die kurz vor
     dem Bau stehen und bei diesen der Anlagenbauer die zukünftigen Erträge der
     Anlage weitestgehend garantiert. Als Beispiel dazu dienen die gekauften Pro-
     jektrechte für eine 12 MWp Anlage in Valencia (Spanien), welche derzeit realisiert
     wird.
Geschäftstätigkeit   27

Allenfalls kommen auch interessante Opportunitäten in anderen Märkten für
erneuerbare Energien, wie z.B. Biomasse oder Wind, in Frage, falls diese dem
geforderten Risikoprofil entsprechen.

Kongruente, kostengünstige Finanzierung von Anlagen

Die Edisun Power strebt eine möglichst währungs-­und fristenkongruente Finan-
zierung ihrer Anlagen an. So sollen Anlagen in Deutschland, Frankreich oder
Spanien durch lokale Banken in Euro finanziert werden. Ebenso ist der Verkauf
von Anlagen, welche nicht lokal finanziert sind, möglich.

Geistiges Eigentum
Das Betriebsergebnis der Edisun Power ist von keinen Lizenzen, Patenten oder
Markenrechten abhängig. Edisun Power verfügt in den von ihr bearbeiteten
Märkten über eigene Schutzrechte an Marken.

Risikomanagement
Die Gruppe verfügt über einen standardisierten Berichterstattungsprozess mit
regelmässigen Managementberichten. Diese geben Aufschluss über die wich-
tigsten Investitionen, enthalten eine Zusammenstellung der Rentabilitätszahlen
und eine strenge Kontrolle der Leistungsfähigkeit der Installationen. Die Daten
werden mit den Vorjahres- und den aktuellen Budgetzahlen verglichen. Der Ver-
waltungsrat erhält mindestens halbjährlich die Zahlen des Betriebsergebnisses.

Das Management erstellt zudem jährlich ein mittelfristiges Budget. Dieses
zukunftsgerichtete Überwachungsinstrument ermöglicht dem Verwaltungsrat,
regelmässig eine finanzielle Prognose für die Gruppe abgeben zu können. Das
28   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Risikomanagement beinhaltet insbesondere eine fortlaufende Evaluation der
     Strategie durch den Verwaltungsrat und eine Beurteilung des Versicherungs-
     schutzes sowie die Vorbereitung des Jahresberichts betreffend die Geschäfts­
     risiken durch die Geschäftsleitung.

     Edisun Power hat das interne Kontrollsystem IKS im Jahr 2008 eingeführt.

     Gerichtsverfahren
     Von Zeit zu Zeit sind die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften in recht­
     liche Verfahren involviert. Aktuell beabsichtigt die Gesellschaft, den Staat
     Spanien wegen der rückwirkenden Veränderung der staatlich garantierten Ein-
     speisetarife in den Jahren 2012 bis 2014 aufgrund der internationalen Ener-
     giecharta einzuklagen. Eingefordert werden die durch die Änderungen der Ein-
     speisetarife resultierenden Verluste der Gesellschaft in Spanien. Um die damit
     einhergehenden finanziellen Risiken zu begrenzen, wird dies im Rahmen einer
     Gruppenklage unter Beizug eines Prozess­finanzierers geschehen, so dass weder
     Anwalts- noch Gerichtskosten die Gesellschaft belasten. Ansonsten sind weder
     die Gesellschaft selbst noch die Tochtergesellschaften in Verfahren vor staatli-
     chen oder Schiedsgerichten oder vor Verwaltungsbehörden involviert, die aus
     Sicht der Gesellschafteinen bedeutenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der
     Gruppe, deren finanzielle Verhältnisse oder deren Ertragsergebnisse haben
     könnten.

     Versicherung
     Edisun Power ist der Auffassung, grundsätzlich einen angemessenen Versiche-
     rungsschutz für ihre Geschäftstätigkeit, insbesondere auch für ihren Anlagen-
     park zu haben.
Geschäftstätigkeit   29

Edisun Power evaluiert fortwährend verschiedene Risiken. Im Rahmen der
Geschäftstätigkeit werden Risiken analysiert und Möglichkeiten der Risiko­
verringerung, unter anderem auch durch Versicherungen, aufgezeigt. Edisun
Power hat verschiedene Risiken versichert, insbesondere verfügt Edisun Power
über ein Haftpflicht- und Sachversicherungsprogramm, das auch Produktions-
ausfallrisiken versichert.

Steuern
Die Gesellschaften der Edisun Power Gruppe unterliegen der ordentlichen
Besteuerung am jeweiligen Sitz der Gesellschaften.

Geschäftsunterbrechung
Die durch Edisun Power betriebenen Anlagen waren, mit Ausnahme zweier
Unter­brüche in 2012 und 2013 der 861 kWp Anlage Gravona in Tavaco, nie von
wesentlichen Produktionsunterbrüchen betroffen. Bei den Unterbrüchen der
Anlage Gravona handelte es sich um einen Planungsfehler des Anlagenplaners;
die Kosten für die Reparatur resp. Verbesserung sowie der Produktionsausfall
wurden von der Versicherung übernommen.
30   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Verbindlichkeiten
     Anleihen

     Per 30. Juni 2017 waren folgende Anleihen ausstehend:

     Edisun Power Europe AG                                       Fälligkeit
     3.50% 2012 – 2018                  CHF     8’300’000         30.06.20181)
     4.50% 2014 – 2024                  CHF     5’000’000         31.01.2024
     2.25% 2015 – 2023                  CHF     3’980’000         30.06.2023
     2.00% 2016 – 2021                  CHF    12’250’000         30.11.2021

     1) D
         ie Gesellschaft hat am 24. August 2017 beschlossen, die per 30. Juni 2018 fällige
        Anleihe 3.5% 2012-2018 über CHF 8.3 Mio. per 30. November 2017 vorzeitig zurück­zu-
        zahlen.

     Ansonsten hat die Gesellschaft keine ausstehenden Wandelanleihen, Optionen
     oder Anleihensobligationen.

     Darlehen

     Per 30. Juni 2017 hatte Edisun Power folgende Verbindlichkeiten aus Darlehen,
     die nicht besichert sind:

     Ausstehender Betrag           Zinssatz in % p.a.            Fälligkeit
     EUR    1’300’000              4.0%                          31.10.2017
     EUR      450’000              2.5%                          30.11.2020
     EUR      450’000              2.5%                          30.11.2020
Geschäftstätigkeit   31

Per 30. Juni 2017 hatte Edisun Power folgende Verbindlichkeiten aus Darlehen,
die durch Abtretung der Stromerträge besichert sind:
                                                Besichert durch
Ausstehender     Zinssatz                       Abtretung der Erträge
Betrag           in % p.a.     Fälligkeit       folgender Anlagen

EUR    495’370   1.75%         30.03.2026       Petersen Allpa
EUR    876’190   4.50%         30.03.2020       Lebert
EUR 4’880’821    4.21%         30.11.2025       Chatuzange, Haréville,
                 bis 6.09%     bis 20.06.2027   Poussan, St. Etienne,
                                                Villenoy
EUR 4’550’000    2.50%         31.12.2031       Arthenas, Prissé,
                                                Challes-les-Eaux, Tavaco,
                                                La Boissière du Doré
EUR 2’392’395    3.38%         31.12.2026       Sainte Maxime
                 bis 5.32%
EUR 1’244’835    4.5%          31.03.2031       Huelva
EUR 3’608’539    4.0%          30.09.2029       Condado
EUR 4’025’478    4.5%          31.03.2031       Cortadeta

Sicherheiten

Die Gesellschaft hat als Sicherheiten für die Bankfinanzierungen der französi-
schen Anlagen zwei Solidarbürgschaften über total EUR 14.476 Mio. gegenüber
der Edisun Power France SAS abgegeben.

Es bestehen keine weiteren Eventualverbindlichkeiten gegenüber Drittparteien.

Keine wesentlichen Veränderungen
seit dem 30. Juni 2017
Seit dem 30. Juni 2017 hat es keine wesentlichen Veränderungen in der Ge-
schäftstätigkeit oder in der finanziellen Situation der Edisun Power gegeben.
32   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     VERWALTUNGSRAT UND
     GESCHÄFTSLEITUNG
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung   33

Übersicht und Mitglieder
Der Verwaltungsrat besteht gemäss Art. 14 der Statuten aus mindestens drei
und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden je-
weils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Präsident des Verwaltungsrats wird durch die Generalversammlung gewählt.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn
mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Für Feststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit der Durchführung von Kapitalerhöhungen ist der Verwal-
tungsrat unabhängig der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Infolge der Grösse und Zusammensetzung des Verwaltungsrats kann der Ver-
waltungsrat in allen Fragen als Gesamtverwaltungsrat beraten und entscheiden.
Gemäss Organisationsreglement kann er von Fall zu Fall einen Teil seiner Befug-
nisse einem Verwaltungsratsausschuss übertragen.

Die Gesellschaft verfügt gemäss Art. 19a der Statuten über einen Vergütungs-
ausschuss. Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwal-
tungsrats, die von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr
gewählt werden.

Der Präsident des Verwaltungsrats hat derzeit auch das Amt des CEO inne.

Der Verwaltungsrat hat die ihm von Gesetzes wegen zustehenden, unübertrag-
baren und unentziehbaren Aufgaben. Er hat die oberste Entscheidungsgewalt im
Unternehmen, unter Vorbehalt derjenigen Angelegenheiten, über die gemäss
Gesetz die Aktionäre zu bestimmen haben. Er legt insbesondere die Unterneh-
menspolitik und die strategische Ausrichtung der Edisun Power fest, bestimmt
deren Ziele und Prioritäten und weist die Mittel zur Erreichung der festgelegten
Ziele zu. Der Verwaltungsrat legt die Organisation der Edisun Power fest, übt die
Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit aus, kontrolliert das Finanz- und Rech-
nungswesen und ist für die Ernennung und Abberufung sowie für die Über­
34   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     wachung der mit der Geschäftsleitung betrauten Personen verantwortlich. Er ist
     für den Lagebericht verantwortlich, genehmigt das Budget und die Mittelfrist-
     planung für die Geschäftsleitung und überwacht im Weiteren den Geschäfts-
     gang der Gruppe. Der Verwaltungsrat genehmigt einzelne Sachgeschäfte, die
     nach geltender Kompetenzordnung ihm vorbehalten sind. Dazu gehören insbe-
     sondere Entscheide über den Kauf oder Verkauf von Photovoltaikanlagen und
     von Liegenschaften. Im Übrigen hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung
     an den CEO und die Geschäftsleitung delegiert.

     Der Verwaltungsrat setzt sich zurzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

     Name                  Nationalität   Jahrgang    Funktion               Eintritt

     Rainer Isenrich       Schweiz        1960        Präsident VR / CEO     20121)
     Hans Nef              Schweiz        1944        Mitglied VR            2014
     Fulvio Micheletti     Schweiz        1957        Mitglied VR            2015

     1) Eintritt als CEO

     Rainer Isenrich, Präsident und CEO

     Rainer Isenrich ist seit dem 1. März 2012 als CEO (bis 30. April 2016 als CEO/CFO)
     für Edisun Power tätig. Seit dem 29. Mai 2015 ist er zudem Präsident des Verwal-
     tungsrats. Er studierte Elektrotechnik an der ETH Zürich, erwarb einen Master in
     Management am Georgia Institute of Technology (Atlanta/USA) und bildete sich
     am IMD in Lausanne im Innovationsmanagement weiter. Er verfügt über breite
     internatio­nale Fach-­und Führungserfahrung in diversen Industrien und Fach-
     funktionen. Von 1990 bis 2005 war Rainer Isenrich bei Georg Fischer tätig, unter
     anderem als Chief Information Officer von 1997 bis 2000 und als Leiter verschie-
     dener Unternehmenseinheiten und Sparten von 2000­bis 2005. Von 2005 bis
     2008 war er CEO der Multi­-Contact Gruppe und damit auch verantwortlich für
     die Aktivitäten von Multi­-Contact als Marktführer von Steckverbindern für Pho­
     to­­voltaikmodule. Danach war Rainer Isenrich in verschiedenen Aufgaben für den
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung   35

Automationsspezialisten Infranor und den Kunststoffhersteller Fischer Söhne
tätig.

Hans Nef, Vizepräsident (nicht exekutives Mitglied)

Hans Nef ist seit 28. August 2014 Mitglied des Verwaltungsrats der Edisun Power
Europe AG. Er ist eidg. Dipl. Ingenieur HTL und gründete 1969 das Ingenieurbüro
H. Nef. Mit seiner Firma war er vorwiegend für den städtischen Tiefbau, die Was-
serversorgung sowie sämtliche Werke der Stadt Zürich tätig. 1984 gründete er
die Primag Management AG, welche im Bereich Immobilienbewirtschaftung und
­verkauf, Baumanagement und der Ausführung diverser Bauprojekte (Mehrfami-
 lienhäuser und Gewerbebauten) sowie in der Hotellerie (Betreiberin von zwei Ho-
 tels) positioniert ist.

Hans Nef war Verwaltungsrat der Galenica AG. Aktuell ist er im Verwaltungsrat
von Ingenieurbüro H. Nef AG, Primag Management AG, Nef Weine AG und Freetex
AG in Zürich sowie von der UTA Immobilien AG in Baden.

Fulvio Micheletti (nicht exekutives Mitglied)

Fulvio Micheletti ist seit dem 29. Mai 2015 Mitglied des Verwaltungsrats der
Edisun Power Europe AG. Nach dem Start mit einer kaufmännischen Lehre beim
Schweizerischen Bankverein 1973 war Fulvio Micheletti während nahezu 40
Jahren in verschiedenen leitenden Positionen in dieser Bank, resp. der späteren
UBS (Fusion 1998) tätig. Zuletzt hatte er als Leiter Unternehmenskunden die
Gesamtverantwortung für das Firmenkundengeschäft der UBS in der Schweiz.
Fulvio Micheletti liess sich am American Institute of Banking and Finance in New
York (1982–1984), am Swiss Finance Institute in Zürich (1991–1994) sowie an
der Wharton Business School (University of Pennsylvania) in Philadelphia (1996)
weiterbilden und absolvierte in den Folgejahren zahlreiche bankinterne Semina-
re in den Bereichen Leadership und Management. Seit 2012 ist Herr Micheletti
selbständiger Unternehmensberater und bekleidet mehrere VR-Mandate mit-
36   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     telständischer Schweizer Unternehmen. Daneben ist er tätig als ausgewiesener
     Finanzspezialist-Experte und Coach für das Swiss Economic Forum.

     Fulvio Micheletti war Vorstandmitglied und Geschäftsführer der Vereinigung
     Schweizerischer Finanzchefs VSF (2007–2011) und Aufsichtsratsmitglied der
     Würth Finance International B.V. (2007–2011). Seit 2012 ist er Verwaltungsrats-
     mitglied der Priora Holding AG sowie der AgricoGas AG.

     Geschäftsleitung
     Die Geschäftsleitung wird vom Verwaltungsrat der Gesellschaft gewählt und ist
     für das Tagesgeschäft verantwortlich, soweit Entscheide nicht direkt vom Ver-
     waltungsrat gefällt werden. Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Gruppen-
     struktur direkt die Gesellschaft. Zudem ist sie für die operative Führung der
     Tochtergesellschaften zuständig. Die Geschäftsleitung orientiert den Verwal-
     tungsrat regelmässig über ihre Tätigkeit.

     Die Geschäftsleitung setzt sich zurzeit wie folgt zusammen:
                                                                               Für Edisun
                                                                               Power tätig
     Name               Nationalität      Jahrgang      Funktion               seit:

     Rainer Isenrich    Schweiz           1960          Chief Executive        2012
                                                        Officer (CEO)
     Reto Simmen        Schweiz           1971          Chief Financial        20141)
                                                        Officer (CFO)

     1) E
         intritt in die Gesellschaft 2014 als Leiter Finanz- und Rechnungswesen,
        seit 1. Mai 2016 CFO

     Rainer Isenrich, CEO
     (Rainer Isenrich ist zudem Präsident des Verwaltungsrats)
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung   37

Reto Simmen, CFO

Reto Simmen ist seit dem 1. Oktober 2014 als Leiter Finanz- und Rechnungs­
wesen für Edisun Power tätig. Per 1. Mai 2016 wurde er vom Verwaltungsrat als
Mitglied der Geschäftsleitung und CFO der Gruppe gewählt.

Reto Simmen ist studierter Ökonom (lic. oec. HSG) und CAIA (Chartered Alter­
native Investment Analyst) Absolvent. Er weist eine 20-jährige Erfahrung in
unterschiedlichen Funktionen im Bereich Unternehmensfinanzierung auf. Seine
Karriere begann er nach dem Abschluss des Studiums 1996 im Firmenkunden­
geschäft der Credit Suisse, bevor er von 1999 bis 2000 in der Corporate
Finance Beratung der PricewaterhouseCoopers tätig war. Danach führte ihn
sein Weg ins Investment Banking, wo er von 2000 bis 2010 als Finanzanalyst
und Partner für den Schweizer Aktienbroker NZB Neue Zürcher Bank arbeitete.
Schliesslich war er von 2010 bis 2014 als Analyst für die Rimesa Unternehmens-
beratungs AG, einer Beratungs- und Investmentgesellschaft, tätig.

Revisionsstelle
Die Revisionsstelle im Sinne von Art. 727 ff. OR wird von der Generalversammlung
gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Vom 12. August 2008 (Datum des Handelsregistereintrags) bis und mit General-
versammlung vom 12. Mai 2017 amtete die PricewaterhouseCoopers AG als Re-
visionsstelle. Am 12. Mai 2017 wurde die BDO AG von der Generalversammlung
als Revisionsstelle gewählt. Der Handelsregistereintrag erfolgte am 24. Juli 2017.
38   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     KAPITALVERHÄLTNISSE
Kapitalverhältnisse   39

Aktienkapital zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts

Das im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Aktienkapital der Ge-
sellschaft beträgt CHF 10’247’280.00 und ist eingeteilt in 341’576 Namenaktien
mit einem Nennwert von je CHF 30.00.

Bedingtes Aktienkapital

Die Gesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital.

Genehmigtes Aktienkapital

Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts über ein
genehmigtes Aktienkapital von CHF 5’123’640.00. (Art. 3a Abs. 1 der Statuten),
welches den Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft je-
derzeit bis zum 11. Mai 2019 im Maximalbetrag von CHF 5’123’640.00 durch Aus-
gabe von höchstens 170’788 vollständig zu liberierenden Namenaktien zu je CHF
30.00 Nennwert zu erhöhen.

Aktienkapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat hat am 24. August 2017 beschlossen, das Aktienkapital im
Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch Ausgabe von
170’788 voll zu liberierenden Namenaktien zu je CHF 30.00 Nennwert von
CHF 10’247’280.00 auf CHF 15’370’920.00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre gewahrt wird.

Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 12. September 2017 vollzogen wer-
den.
40   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     FINANZINFORMATIONEN/
     VERTRETER ANLEIHEN­S­
     OBLIGATIONÄRE
Finanzinformationen/ Vertreter Anleihensobligationäre   41

Finanzinformationen

Es wird auf die Angaben im Lagebericht 2016 sowie im Halbjahresbericht 2017
der Edisun Power Europe AG verwiesen.

Vertreter Anleihensobligationäre

Dr. Thomas Aebersold, Rechtsanwalt und Notar, von Bern, in 3001 Bern, ist
Vertreter der Gläubigergemeinschaft nach Art. 1158 OR.
42   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     ANGEBOT
Angebot    43

Rechtsgrundlage
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrats vom 24. August 2017 begibt die Emit-
tentin eine 2% Anleihe 2017–2022 von CHF 8’300’000, mit Aufstockungs­­-
mög­lichkeit.

Der Nettoerlös der Anleihe ist zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs der
Edisun Power Gruppe bestimmt.

Anleihensbedingungen
1. Nennwert / Stückelung / Vorzeitige Rückzahlung /
Aufstockungsmöglichkeiten
Die 2% Anleihe 2017–2022 (Valorennummer 37906209 / ISIN CH0379062091)
wird in einem Betrag von CHF 8’300’000 Nennwert ausgegeben und ist eingeteilt
in auf den Inhaber (der „Obligationär“) lautende, mit Coupons versehene Obliga-
tionen von CHF 5’000 Nennwert und einem Mehrfachen davon (die „Obligatio-
nen“).

Die Edisun Power Europe AG (die „Emittentin“), behält sich das Recht vor, jeder-
zeit ohne Zustimmung der Inhaber von Obligationen oder Coupons (die „Obligati-
onäre“) die Anleihe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ganz
oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung der
Anleihe werden die Zinsen pro rata ausbezahlt.

Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber von Obli-
gationen oder Coupons der Anleihe den Betrag der Anleihe durch Ausgabe wei­
terer, mit der Anleihe fungibler Obligationen (bezüglich Anleihebedingungen,
Valorennummer, Endfälligkeit und Zinssatz) aufzustocken (die „Auf­stock­ungs-
tranchen”). Im Falle einer Aufstockung sind die Obligationen der Auf­stockungs-
tranche(n) zur Gleichstellung mit den Basistranchen einschliesslich aufgelau­­
fener Zinsen für die Zeitspanne vom Liberierungs- bzw. Coupontermin der
44   Obligationenanleihe 2017 – 2022

     Basistranche bis zum Zahlungstermin der Aufstockungstranche(n) zu liberieren.

     2. Form der Verurkundung / Verwahrung
     a) Die den Obligationären zustehenden Rechte werden in einer von der Emit-
          tentin rechtsgültig unterzeichneten Globalurkunde auf Dauer (die „Glo-
          balurkunde“) verbrieft. Dem einzelnen Obligationär steht lediglich ein sa-
          chenrechtlicher Miteigentumsanteil an der Globalurkunde zu; das Recht
          auf Tei­lung des Miteigentums, Ausstellung und Auslieferung von Einzel­ur­
          kun­den ist während der ganzen Anleihedauer wegbedungen.

     b)   Die Globalurkunde bleibt während der gesamten Laufzeit der Anleihe und
          bis zu deren vollständiger Rückzahlung bei Dr. Thomas Aebersold, Rechts­
          anwalt und Notar, von Bern, in 3001 Bern, hinterlegt.

     c)   Die in diesen Anleihensbedingungen angewendeten Begriffe „Obligationen“
          und „Coupons“ stehen stellvertretend für die den Obligationären im Umfang
          ihrer betragsmässig definierten Quote zustehenden Miteigentumsanteile
          an der Globalurkunde und für die daraus resultierenden Gläubigerrechte.
          Der Begriff „Obligationär(e)“ schliesst analog alle Personen ein, die berech-
          tigt sind, diese Rechte geltend zu machen.

     d)   Sofern die Emittentin es für notwendig oder nützlich erachtet oder wenn
          aufgrund von inländischen Rechtsvorschriften die Vorlage von Einzel­
          urkunden für die Durchsetzung von Rechten erforderlich sein sollte, wird
          die Emittentin ohne Kostenfolge für die Obligationäre und Couponinhaber
          den Druck von Einzelurkunden in Stückelungen von CHF 5’000 Nennwert
          und einem Mehrfachen davon veranlassen. Die Lieferung der Einzelurkun-
          den erfolgt in einem solchen Fall so bald als möglich im Austausch gegen
          die hinterlegte Globalurkunde.
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