LESERREISE PERLEN DES ORIENTS - Cotravel

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LESERREISE PERLEN DES ORIENTS
LESERREISE PERLEN DES ORIENTS - Cotravel
Perlen des Orients   1

LESERREISE PERLEN DES ORIENTS
MIT MICHAEL WRASE
21. OKTOBER – 6. NOVEMBER 2020

PERSISCHE, ARABISCHE UND
LEVANTINISCHE MÄRCHEN
Wundervoller, bezaubernder, historischer Orient – einnehmend, vielfältig,
herzlich, warm. Ihre einmalige Reiseroute entführt Sie in die Perlen des Mor-
genlandes. Deren Reichtum an Kulturen, Völkern und unterschiedlichen
Landschaftszügen Sie überwältigen wird. Sie kombinieren das persische
Weltreich im modernen Iran mit arabischer Romantik im Oman und dem von
den Kulturen des Mittelmeeres geprägten Königreich Jordanien. Ihr beglei-
tender Fachreferent Michael Wrase führt Sie mit seinem Korrespondenten-
wissen und persönlicher Sympathie für die bereisten Regionen näher an
Menschen und Geschichten heran.
Eine Auflistung solch illustrer Reiseziele bedarf genaueren Hinschauens: Sie be-
ginnen Ihr zauberhaftes Abenteuer im legendären Isfahan der Safawiden, mit sei-
nen Brücken, Plätzen und schillernden Blautönen der meisterhaft verzierten Ka-
cheln. Über den Persischen Golf erreichen Sie das arabische Märchen Maskat mit
seinen Souks und Sonnenuntergängen. Im Geländewagen fahren Sie durch Tro-
ckentäler, die sich dank dem Regen in ein fruchtbares Paradies verwandeln. Zu-
letzt finden Sie sich im abendländisch geprägten Amman wieder, inmitten von
römischen Ruinen zwischen Ost und West. Die Schatzkammer von Petra führt
Ihnen den Reichtum des Weihrauchhandels vor Augen, bevor Sie unter dem
Sternenzelt in der unwirklichen Wüstenlandschaft von Wadi Rum übernachten
und zum Schluss das Rote Meer geniessen.
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Highlights
  Facettenreiche Länder: Eine einmalige orientalische Kombination. Der wenig
  besuchte Iran überrascht mit theologischen Stätten und Gastfreundschaft, im
  Oman staunen Sie über einmalige Gebirgslandschaften und Bergdörfer und
  Jordanien trumpft mit historischen Juwelen.
  Einblicke in den Orient: Michael Wrase erhellt so manche Zusammenhänge
  mit seinem Wissen als Nahostkorrespondent.
  Geschichte zum Greifen nah: Seien es die Königsgräber der Perser in Perse-
  polis, die ehemalige römische Provinzstadt Gerasa oder die berühmte Schatz-
  kammer der Nabatäer in Petra; Sie stossen auf die Spuren grosser Völker.
  Arabia felix: Der Weihrauch als wertvolles Exportgut sowie der Gewürzehan-
  del bescherte dem Oman Reichtum. Noch heute finden Sie in Maskat alte Han-
  delshäuser und hören die Geschichte der Weihrauchstrasse vom Jordan in den
  Oman.
  Feilschen ist erlaubt: Auf den farbenfrohen und lebendigen Basaren und
  Souks in Shiraz, Maskat und Amman darf ruhig „gemärtet“ werden.

Termin:                  21. Oktober – 6. November 2020
Dauer:                   17 Tage
Referent:                Michael Wrase
Teilnehmerzahl:          max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           8‘250.-
Einzelzimmerzuschlag:   1‘300.-
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Reiseprogramm
Tag 1: Zürich – Istanbul – Isfahan
Am Nachmittag fliegen wir mit Turkish Airlines via Istanbul in den Iran. Mitten in
der Nacht landen wir am nächsten Tag in Isfahan.

Tag 2 & 3: Isfahan
Unser Märchen von 1001 Nacht beginnt in der Stadt Isfahan. Mit ihrem Reich-
tum an architektonischen und landschaftlichen Kostbarkeiten wird sie in safawi-
dischen Quellen auch „die Hälfte der Welt“ genannt. Während zwei Tagen erkun-
den wir diese eindrückliche Stadt. Auf einem Rundgang überqueren wir die be-
rühmten Brücken von Shratestan und Khajou. Im armenischen Viertel, wo heute
auch Perser wohnen, besuchen wir die Vank-Kathedrale. Ein Vertreter der arme-
nischen Gemeinde erläutert uns den Status seiner ethnischen Volksgruppe im
Staat Iran. Auf dem Meidan-e-Naqsch-e-Dschahan blicken wir beeindruckt um
uns: Der zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannte Platz ist der grösste der Welt.
Eingerahmt von zweistöckigen Arkaden hat er eine Länge von 500 und eine Brei-
te von 150 Metern. Einen besonders eindrücklichen Blick auf den Platz bietet der
Ali-Qapu Palast mit seinen Musikzimmern, von wo aus schon die Safawiden-
Herrscher dem Polospiel zuschauten. Heute kann man die weitläufige Runde per
Pferdekutsche drehen, auf den Wiesenabschnitten zieren Fontänen und pickni-
ckende Familien das friedliche, einladende Gesamtbild. Ein Besuch auf dem Basar
von Isfahan, aufgeräumt versteckt hinter den Arkaden mit seinem reichen Ange-
bot aller Köstlichkeiten der persischen Welt, rundet den Tag ab. Unzählige Tee-
häuser, klein, von aussen unscheinbar und charmant, laden zum Erholen ein. Nach
zwei Tagen kann jeder für sich entscheiden, ob Isfahan auch heute noch die „Hälf-
te der Welt“ beinhaltet.
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Tag 4: Isfahan - Yazd
Mit dem Bus fahren wir in die Oasenstadt Yazd, die grösstenteils aus Lehmziegeln
erbaut wurde. Bei der Stadtbesichtigung begeben wir uns zunächst auf Spuren-
suche der noch heute existierenden zoroastrischen Gemeinde und besichtigen
einen ihrer „Türme des Schweigens“. Noch vor 60 Jahren wurden hier, den Vor-
schriften dieser Religion folgend, die Toten bestattet. Im Feuertempel brennt seit
mehr als 1‘500 Jahren ein ewiges Licht. Unser Spaziergang führt zu prunkvollen
Wohnhäusern, durch die traditionelle, ruhige Altstadt und zur Zendan-e Iskander,
einer theologischen Schule mit Handwerkershop. Beeindruckend sind auch die
Windtürme, jene traditionellen Bauten, die seit jeher Gebäude auf natürliche Art
zu kühlen vermögen. In dieser gemütlichen Stadt nächtigen wir in einem schmu-
cken Hotel mit historischem Flair.

Tag 5: Yazd – Persepolis – Shiraz
Nach weiteren Besichtigungen am Morgen in Yazd fahren wir nach Persepolis,
die Stadt der Perser. Als historischer Höhepunkt des heutigen Tages begeben wir
uns auf eine sagenumwobene Zeitreise: 520 v. Chr. vom König Dareios I gegrün-
det, Residenz von Xerxes und weiteren persischen Herrschern, 330 v. Chr. von
Alexander dem Grossen auf seinem Eroberungszug zerstört und als UNESCO-
Weltkulturerbe teilweise wieder aufgebaut. Persepolis atmet Geschichte wie
kaum ein anderer Ort. Der letzte Schah des Iran liess hier 1971 die gigantischen
Feierlichkeiten zum 2‘500-jährigen Jubiläum der iranischen Monarchie abhalten.
Kunstvolle Paläste von Königen entstanden auf einer künstlichen Terrasse, ge-
schmückt mit wunderbaren Reliefs. Schon das «Tor aller Länder» am prächtigen
Haupteingang symbolisiert die kulturelle und zivilisatorische Vermischung der
vielen Völker, die damals im persischen Reich lebten. Die Königsgräber, der «100
Säulen Saal» und die eindrücklichen Freitreppen mit Reliefs der unterworfenen
Völker bei der Entrichtung ihres Tributs geben eine Ahnung der Grösse dieses
Weltreichs, das sich von Kleinasien nach Ägypten und bis an den Indus erstreckte.
Voll beladen mit historischen Eindrücken erreichen wir am Abend Shiraz.
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Tag 6: Shiraz - Maskat
Ein märchenhafter Ort erwartet uns für den letzten Tag im Iran: Shiraz, berühmt
für seine grossen Dichter, Rosen, Paradiesgärten und Nachtigallen – mit der
gleichnamigen Traubensorte, auch wenn man heute vergeblich nach Wein in den
Restaurants sucht. Shiraz trägt zu Recht einige schmeichelnde Übernamen.
Durch ihren Blumenreichtum und die berühmten Rosenzüchtungen nennt man
die Stadt auch „Garten des Irans“ oder „Kulturhauptstadt Persiens“. Wir besichti-
gen bei unserem Rundgang die pink gekachelte Moschee Nasir al-Mulk und die
Karim Kham Zitadelle, der Narenjestan-Garten verzaubert uns mit seinen Oran-
gen. Auch haben wir Gelegenheit, durch die quirligen Gassen des Basars zu strei-
fen und die Gewürze, Teppiche, Antiquitäten und Kunsthandwerke zu bestaunen.
Am Abend verlassen wir den Iran und fliegen in etwas mehr als einer Stunde nach
Maskat. Spannende Tage im Oman erwarten uns.

Tag 7: Maskat
Umgeben von Bergen und Wüste, in einer malerischen Bucht am Golf von Oman
gelegen, reicht die Geschichte der Hauptstadt Omans bis in die Antike zurück.
Der einstige Gewürzhandelshafen Matrah ist allerdings mit der Machtübernah-
me des heutigen Sultans zu einer modernen Musterstadt geworden. Die im indi-
schen Stil erbauten Handelshäuser zeugen von vergangenen Zeiten, und die in
Dishdashas gekleideten Omanis von aufrechterhaltenen Traditionen. Wir be-
grüssen unseren Fachreferenten Michael Wrase, der uns in die Geschichte des
Gewürz- und Weihrauchhandels im Oman einführt. Unsere heutige Stadtführung
beginnt mit einer Besichtigung der gigantischen, mit Marmor verkleideten Sultan
Qabus-Moschee, der grössten Moschee des Sultanats. Beim beeindruckenden Al-
Alam-Sultanspalast und den portugiesischen Festungen Jalani und Mirani legen
wir ebenfalls einen Fotostopp ein. Das architektonisch interessante Bait al-
Zubair-Museum gewährt indes einen umfassenden Einblick in verschiedene Le-
bensbereiche der Omanis und in die Kunstgeschichte des Landes. Im Stadtteil
Matrah besuchen wir den farbenfrohen Souk, der als einer der schönsten Märkte
der Golfstaaten gilt. Gegen Abend, wenn die gemächliche Stadt ins Rot der unter-
gehenden Sonne getaucht wird, erinnern wir uns wie erst vor vierzig Jahren bei
Sonnenuntergang die Tore Maskats geschlossen wurden, als wäre die Zeit im
Mittelalter stehengeblieben.
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Tag 8: Maskat – Wadi Shab – Maskat
Der heutige Tagesausflug bringt uns Richtung Süden. Die Bimmah Doline, ein mit
natürlichem Wasser gefülltes Sinkloch, soll der Legende nach durch einen Meteo-
reinsturz entstanden sein. Die geologischen Erklärung - Unterspülung des wei-
chen Sandsteines durch das naheliegende Meerwasser - erscheint uns aber viel
plausibler. Als Highlight steht die Wanderung durch das Wadi Shab auf dem Pro-
gramm. Ein Wadi ist ein Trockental in Wüstengebieten, welches jeweils nach Re-
genfällen im Einzugsgebiet viel Wasser führt und somit über Jahren tiefe
Schluchten in die Landschaft gegraben hat. Das Wadi Shab ist eines der eindrück-
lichsten im Oman, da möglich vorhandenes Frischwasser auf Salzwasser trifft. Je
nach Gezeitenstand und Regenfällen kann in diesem magischen Wasser auch ge-
schwommen werden.

Tag 9: Maskat – Nizwa
Die nächsten Tage sind wir mit 4x4 Fahrzeugen unterwegs. Auf spektakulären
Bergstrassen überqueren wir das Gebirge. Unterwegs fahren wir durch das Wadi
Bani Awf mit seinen Kalksteinhängen und Plantagen und kommen an der bekann-
ten Snake Gorge mit Wasserfällen und Felsenpools vorbei. Wir gelangen an mär-
chenhaften Bergdörfer, wie das im typisch arbischen Stil erbaute Bilad Sayt, vor-
bei. Misfat Al Abreen ist bekannt für seine landwirtschaftlichen Terrassen und
den traditionellen Lehmhäuser mit Palmwedeldächern. Hier erfahren wir mehr
über das einzigartige, omanische Falaj Bewässerungssystem, das in den trocke-
nen Wüstengebieten für eine ganzjährige Wasserversorgung sorgt. Gute Gele-
genheit für Michael Wrase, uns mehr über die Wichtigkeit des Wassers im Wüs-
tenstaat zu erklären. Nach dem Mittagessen besuchen wir die UNESCO ge-
schützte Festung von Bahla. Die längste Stadtmauer des Omans umgibt das im-
posante Wehrgebäude. Abends treffen wir in der Oasenstadt Nizwa ein.
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Tag 10. Nizwa – Jebel Akhdar
Nizwa, die ehemalige Hauptstadt des Oman, ist auch heute noch politisches und
religiöses Zentrum des Sultanats. Seit Jahrhunderten ein aktiver Handelsplatz,
finden hier bis heute Einheimische wie auch Besucher aus aller Welt interessante
Waren. Gewürze, Rinder, die berühmten Krummdolche der Region sowie schil-
lernder Silberschmuck. Auf dem wöchentlichen Ziegenmarkt erleben wir das
quirlige Handeln hautnah. Optischer Höhepunkt ist das mächtige Fort aus dem
17. Jh. – von der Kanonenplattform des 23 m hohen Turms bietet sich uns ein un-
vergesslicher Panoramablick. Auf der Fahrt in die karge Berglandschaft blicken
wir im berühmten Ruinendorf Birkat Al Maouz zurück in die Vergangenheit. Das
Gebirgsmassiv Jebel Akhdar – grüner Berg – ist bekannt für seine Schluchten,
omanischen Dörfern und landwirtschaftlichen Terrassen. Wir Übernachten auf
einem Plateau und lassen unseren Blick über die herrlichen Täler schweifen. .

Tag 11: Jebel Akhdar – Maskat – Amman
In Ruhe und Abgeschiedenheit geniessen wir die Annehmlichkeiten unseres Ho-
tels inklusive Swimming Pool oder unternehmen eine Wanderung in der ein-
drückliche Bergregion, wo bis heute das bereits im Mittelalter geschätzte Ro-
senwasser hergestellt wird. Gegen Nachmittag fahren wir nach Maskat und flie-
gen weiter nach Amman. Das Königreich Jordanien erwartet uns, ebenfalls orien-
talisch geprägt und doch mit merklichen Unterschieden zu den bisherigen be-
suchten Ländern. Wir sind gespannt auf römische Spuren in einer Umgebung von
1001 Nacht. Michael Wrase erklärt uns die strategische Lage Jordaniens im Na-
hen Osten.

Tag 12: Amman – Gerasa – Amman
Auf einer Fahrt durch die Zweimillionenstadt Amman erfreuen wir uns an den
Cafés, den kleinen Spezialitätenläden und dem chaotischen Durcheinander auf
der Strasse. Weil die Stadt recht hoch liegt, herrscht während des ganzen Jahres
ein angenehmes Klima – davon profitieren auch wir auf unserem Rundgang, wenn
wir über den Zitadellenhügel spazieren, zwischen antiken Ruinen mit herrlichem
Blick über die Stadt – oder wenn wir das römische Theater besichtigen, in wel-
chem in der Antike bis zu 6'000 Zuschauer Kulturdarbietungen genossen haben.
Etwas ausserhalb in Gerasa stossen wir auf eine der weltweit besterhaltensten
römischen Provinzstädte. Kontinuierlich über die letzten Jahrzehnte freigelegt
und rekonstruiert, blicken wir hier hinter der griechisch-römischen Fassade auf
ein faszinierendes Aufeinandertreffen von Ost und West.
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Tag 13 & 14: Amman - Petra
Durch die Wüste fahren wir ca. 3-4 Stunden südlich zur legendärer Stadt Petra,
wo wir die nächsten zwei Tage verbringen. Die Nabatäer, ein antikes arabisches
Händlervolk, das auf dem Gebiet des heutigen Jordaniens lebte, erwarb sich
durch den Zwischenhandel mit Weihrauch märchenhaften Reichtum. Dieses
Vermögen ermöglichte es ihnen, die als achtes Weltwunder geltende rosarote
Felsenstadt Petra zu erbauen. Wir hetzen nicht durch die Ruinen, sondern lassen
uns Zeit. Nach der imposanten Felsenschlucht Siq eröffnet sich einem die atem-
beraubende Sicht auf die 2’000 Jahre alte Fassade der berühmten Schatzkammer
von Petra. Hier wurden Grabstätten, Tempelanlagen und andere architektoni-
sche Meisterleistungen geschaffen, die sich vollendet in die Landschaft einpas-
sen. Das weniger besuchte, aber trotzdem sehr eindrückliche „kleine“ Petra
schauen wir uns ebenso an.

Tag 15: Petra – Wadi Rum
Unsere Reise führt uns weiter ins Wadi Rum – Bekanntheit erlangte die Wüsten-
landschaft 1962, als der legendäre Historienstreifen „Lawrence of Arabia“ unter
Anderem hier gedreht wurde. Die Natur hat mit Wadi Rum ein Meisterstück ge-
schaffen und dem Sandstein eine unendliche Fülle an Formen eingeprägt – Kup-
peln, Brücken und Orgelpfeifen ragen aus dem flammenden roten Wüstensand
und darüber spannt sich ein azurblauer Himmel. Wir erleben dieses Naturwunder
mit 4x4 Fahrzeugen und hoffen, dass es nur schüttelt und wir nirgends stecken
bleiben. Sehr eindrücklich werden auch der Sonnenuntergang und der Sternen-
himmel über der Wüste zu erleben sein, wo wir in einem komfortablen Wüsten-
camp nach beduinischer Art übernachten werden – schöner kann Einschlafen fast
nicht sein!
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Tag 16. Wadi Rum - Aqaba
Nach dem Frühstück erfolgt eine kurze Fahrt ans Rote Meer, wo wir gegen Mit-
tag in Aqaba eintreffen. In einem Hotel direkt am Meer geniessen wir auf gemüt-
liche Art und Weise den letzten Nachmittag unseres Abenteuers durch den Ori-
ent. Bevor wir uns von Michael Wrase verabschieden, gibt er uns einen letzten
Über- und Ausblick über die komplexe Lage der verschiedenen Länder im Nahen
Osten. Beim Abendessen lassen wir ein letztes Mal die orientalische Stimmung
auf uns wirken.

Tag 17: Aqaba – Istanbul – Zürich
Mitten in der Nach geht es zum Flughafen. Mit Turkish Airlines fliegen wir via Is-
tanbul zurück nach Zürich, wo wir am Vormittag ankommen.
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Ihr Fachreferent Michael Wrase
Der Nahostkorrespondent verschiedener deutschsprachiger Zeitungen lebte in
den 80er Jahren in Beirut und Damaskus, seit bald 30 Jahren nun in der Republik
Zypern. Seit Jahrzehnten bereist er für seine Tätigkeit regelmässig die Länder
des Nahen und Mittleren Ostens und somit auch den Iran, den Oman und Jorda-
nien. Michael Wrase begleitet die Reisenden in Oman und Jordanien an zehn Ta-
gen und teilt mit Ihnen sein profundes Wissen über Land und Leute in täglichen
Referaten zu kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Themen. Er ist unter-
wegs auch immer wieder gerne für weitere Gespräche offen und erleichtert Be-
gegnungen mit der einheimischen Bevölkerung. Aktuelle Geschehnisse können es
notwendig machen, dass er seiner Korrespondentenpflicht nachgehen muss. Es
kann also vorkommen, dass einzelne Vorträge auf andere Tage verschoben wer-
den müssen.

Sollte Ihr Fachreferent Michael Wrase nachweislich krank werden, ist cotravel
verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge-
wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner
machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht
verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein
aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und
kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län-
dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der
Einheimischen passen. Für die Besichtigungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“
von Vorteil, da die Reiseteilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf den
Beinen sind und teilweise auch zu Fuss unterwegs sind.
In allen drei Länder prägt der Islam das Tagesgeschehen und somit auch viele
Verhaltensweisen. Obwohl alle drei Länder gegenüber Touristen sehr offen sind
und die Gastfreundlichkeit überall zu spüren ist, sind gewisse Verhaltensweisen
einzuhalten. Vor allem im Iran herrscht eine strenge, eng an der Religion orien-
tierte Gesetzgebung. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften
einhalten – wobei in den letzten Jahren eine gewisse Lockerung innerhalb der
immer noch geltenden Regeln zu beobachten ist (Kopftuch bzw. Haare bede-
ckender Schal, Oberteil nicht eng, mindestens bis unter die Knie reichend und
mindestens ¾ Ärmel). Für Männer sind kurze Hosen tabu. An religiösen Orten
(Moscheen etc.) sollte nach Möglichkeit Kleidung mit langen Ärmeln getragen
werden, obwohl auch hier eine deutliche Auflockerung sichtbar ist. Die für das
Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbe-
dingt zu beachten. Kontakte zwischen nicht Verheirateten können geahndet
werden. Beim Fotografieren von Menschen ist Zurückhaltung geboten – ein
freundliches Anfragen wird geschätzt. Unsere bisherigen Reisegruppen haben
sich ohne Schwierigkeiten durch alle Länder bewegt und fühlten sich durch die
Verhaltensregeln nicht negativ beeinflusst. Beim Infotreffen (s. Abschnitt „Vorbe-
reitungstreffen“) werden diese Themen noch ausführlicher behandelt.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in alle drei bereisten Länder
einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum
hinaus gültig ist und über mindestens zwei leere Seiten verfügt. Für alle drei Län-
der sind elektronische Visa nötig, welche cotravel für Sie einholt. Cotravel wird
einige Angaben über Ihre Person bereits im Voraus anfragen. Die Bearbeitung
sowie die Visumkosten (ca. CHF 100.-, Stand August 2019) sind im Arrangement
bereits inbegriffen.
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Klima
Oktober ist ein idealer Reisemonat für alle drei bereisten Gebiete. Die Hitze des
Sommers ist vorbei und der zum Teil doch kalte (Iran) und auch regenreiche (Jor-
danien) Winter hat noch nicht begonnen. Da Sie sich aber in allen drei Länder auf
verschiedenen Höhenlagen bewegen, kann es zu grossen Temperaturunterschie-
den führen. In Isfahan und Amman sind mit Tagestemperaturen zwischen 20° –
25° Grad Celsius zu rechnen, in Maskat ca. 2 °- 3° wärmer. Während der Nacht
kann es auf ca 5° - 10° abkühlen. Gelegentliche Regenschauer, vor allem in Jor-
danien, sind immer wieder möglich.

Transport/Unterkunft/Mahlzeiten
Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Isfahan und retour ab Aqaba (jeweils
via Istanbul) sind bei Turkish Airlines gebucht. Die Flugdauer beträgt:
Zürich – Istanbul: 2h55                Istanbul – Isfahan:   3h25
Aqaba – Istanbul: 2h35                 Istanbul – Zürich:    2h55
Der Direktflug von Shiraz im Iran nach Maskat im Oman ist mit der omanischen
Salam Air und dauert 1h35. Von Maskat nach Amman in Jordanien fliegen Sie mit
der omanischen Oman Air in 2h55.
Vor Ort sind Sie mit modernen klimatisierten Reisebussen unterwegs, die Stras-
sen sind gut ausgebaut. Um in die Berggebiete im Oman und ins Wadi Rum zu ge-
langen, sind Sie auch mit 4x4 Fahrzeugen unterwegs.
Die Unterkunft erfolgt im Allgemeinen in guten bis sehr guten Hotels. Hervorzu-
heben ist das historische Hotel in Yazd sowie eine Nacht in einem Wüstencamp
im Wadi Rum. Die Zelte des Camps haben alle eine private Toilette/Dusche , ver-
fügen über und normale Betten und bieten Annehmlichkeiten wie ein Hotelzim-
mer.
Nebst dem Frühstück ist jeweils das Mittagessen oder Abendessen im Arrange-
ment inbegriffen. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“
oder als Picknick eingenommen werden.

Impfungen
Für die Einreise in den Iran, Oman und nach Jordanien sind keine Impfungen vor-
geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise
mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Aus-
künfte finden Sie unter www.safetravel.ch.

Vorbereitungstreffen
Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen
Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu
lernen und offene Fragen stellen zu können.

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange-
mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer-
zuschlag beträgt CHF 1‘300.-.
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Versicherung
Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den
Abschluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person
(CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder
für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten
gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie wäh-
rend den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch
in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Not-
fall aus dem Ausland). Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch
um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie
bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Weitere In-
formationen erhalten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei
cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Ver-
sicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen
Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungs-
entscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem
Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max.
CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangement-
preises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden
Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kun-
den.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%
44-20 Tage vor Abreise                                50%
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-
veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-
planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuel-
le Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit
100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran-
staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien-
tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel
„TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der
Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller
Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse-
ren Zielgebieten.
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Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-
chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent-
scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen o-
der nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs-
und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch)
arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO 2-Ausstoss auszu-
gleichen:
Von Zürich nach Isfahan und retour ab Aqaba, via Istanbul – Economy – Flugdis-
tanz: ca. 7‘100 km
Kompensationskosten: CHF 33.- (Stand September 2019, kann bis zur Abreise
geringfügig variieren)

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments
zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu er-
klären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre
Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwe-
cken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer-
zahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der
Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte
schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Kosten/Leistungen
Die 17-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Turkish Airlines, Salam Air und Oman Air, in
der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 310, Stand September 2019), alle
Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 1 Übernachtung im
Wüsten Camp Wadi Rum, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere
Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren,
Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Mi-
chael Wrase an 10 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Rei-
seleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘300.-.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

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21. OKTOBER – 6. NOVEMBER 2020

Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – PERLEN DES ORIENTS – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise-
und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Leserreise Perlen des Orients an. Die 17-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Turkish Airlines, Salam Air und Oman Air, in der Economy-Klasse (inkl.
Flugtaxen von CHF 310.-, Stand September 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel-
zimmer, 1 Übernachtung im Wüsten Camp Wadi Rum, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere
Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungs-
träger, Fachvorträge und Begleitung durch Michael Wrase an 10 Reisetagen, Begleitung durch lokale,
Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen.
Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘300.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass- Nr. / Gültig bis                        Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘300.-.
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 208.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 33.- pro Person).

   Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   Inserat    cotravel Web        Bekannte          Newsletter/Brief         Sonstige:

Datum                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-
faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-
rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-
nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind
sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-
lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder
über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-
severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-
stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-
teien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-
prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-
che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-
renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der
Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-
gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten)
veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl.
Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die
Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere
Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-
stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-
xen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-
erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-
reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen.
Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-
ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-
schluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-
rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-
tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem
Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-
folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-
beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-
fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und
sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden
Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-
torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde
wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-
dungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B.
gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden.
Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-
ses.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person,
maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-
preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-
nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-
barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-
gen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde
hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH
nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach
Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der
Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-
tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-
halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die
pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-
buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber
Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-
stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet
die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-
gen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-
setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-
hungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-
lich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-
fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis
nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen
Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-
ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-
gebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-
liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-
fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-
sprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-
chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den
Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-
che Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-
ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-
ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-
che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-
mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-
sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache,
Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-
tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-
nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört
oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur
Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen
(DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-
cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren,
zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-
der an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-
gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-
verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und
Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des
Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län-
dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug-
gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record
(PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda-
tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu-
chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre-
quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da-
tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über-
mitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh-
rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs-
vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei-
tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
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