ORIENTIERUNGSKATALOG KINDERSCHUTZDIAGNOSTIK - ANKERBEISPIELE - Stand: Dezember 2019
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ORIENTIERUNGSKATALOG KINDERSCHUTZDIAGNOSTIK - ANKERBEISPIELE - Stand: Dezember 2019 Jugendamt Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Familie
Orientierungskatalog mit Ankerbeispielen zum Stuttgarter Kinderschutzbogen, zum Diagnoseinstrument zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung der Jugendämter Stuttgart und Düsseldorf (DKWG) des Jugendamtes Düsseldorf sowie Diag- noseinstrument Kindeswohlgefährdung Hamburg Die hier beschriebenen Ankerbeispiele beziehen sich auf folgende Module der oben genannten Instrumente: Interaktion; Grundversorgung und Schutz des Kindes und Jugendlichen (0.-3. Geb., 3.-6. Geb., 6.-14. Geb., 14.-18. Geb.) Erscheinungsbild Jugendliche*r (Altersgruppe 14.-18. Geb.) sowie Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen. Stand: Dezember 2019 Redaktion: Wulfhild Reich, Jugendamt Stuttgart, Stabsabteilung Qualität und Qualifizierung Ulrike Staffeldt, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg, Abteilung Gestaltung der Jugendhilfe Die Urheberrechte liegen bei den Jugendämtern Stuttgart, Düsseldorf. Die Ankerbeispiele können mit freundlicher Genehmigung und auf eigene fachliche Verantwortung nachgedruckt und kostenfrei verbreitet werden. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf
Der Orientierungskatalog enthält sogenannte Ankerbeispiele, die auf der Basis der kommunikativen Validierung, einer Methode der qualitativen Sozialforschung, entwickelt wurden. Fachkräfte der Jugendhilfe können diesen Katalog als Arbeitshilfe zur Einschätzung der Situation des von Kindeswohlgefährdung bedrohten Kindes oder Jugendlichen verwenden. Die darin aufgeführten Ankerbeispiele sind nicht als umfassend und abschließend zu betrachten. Sie müssen immer wieder reflektiert und weiterentwickelt werden. Bevor man sich an einzelnen Beschreibungen orientiert, ist es wichtig alle Beispiele mit ihren Bewertungen zu betrachten! Die Ankerbeispiele sind Beispiele, die jeweils im Zusammenhang mit der Lebenssituation der Familie zu sehen sind. Sie sollen hilfreich in der Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten, den Kindern und Jugendlichen und den Kooperationspartnern sein und transparent und besprechbar machen, was sozialpädagogische Fachkräfte als relevant für eine Gefährdung bzw. das Kindeswohl erachten. Die Ankerbeispiele wurden durch Fachkräfte der Allgemeinen Sozialen Dienste/ Bezirkssozialdienste der Jugendämter Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg in durch Experten geleiteten Praxisworkshops erarbeitet und werden regelmäßig überarbeitet. Für die Altersgruppe der Jugendlichen (14. – 18. Geb.) liegen zusätzlich Ankerbeispiele für das „Erscheinungsbild Jugendliche*r“ vor, sowie für adipöse Kinder und Jugendliche. Diese Ankerbeispiele wurden von Berliner Jugendämtern übernommen. Erläuterungen zu den Abkürzungen: Der Erziehungsberechtigte ist gemäß § 7 (1) Nr. 6 SGB VIII der Personensorgeberechtigte selbst und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Die erziehungsberechtigte Person muss nicht unbedingt mit dem Kind im Haushalt zusammenleben. Der Erziehungsberechtigte wird nachfolgend mit „Eb“ abgekürzt. Mit Bezugspersonen sind alle Erziehungsberechtigten gemeint, die einen engen Bezug zum Kind haben und daher bei der Gefährdungseinschätzung unbedingt zu betrachten sind. In der Regel werden diese Bezugspersonen mit dem Kind auch in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Dies können z.B. leibliche Eltern, neue Partner, Großelternteile, Onkel, Tanten, Au Pair etc. sein. Sie werden im Folgenden mit „Bp“ abgekürzt. Neue Partner der Erziehungsberechtigten leben nicht unbedingt mit dem Kind im Haushalt zusammen. Sie können aber für das Kind wichtige Versor- gungsaufgaben übernehmen. Insofern sind sie als Bezugsperson des Kindes in den Blick zu nehmen. Hausbesuche kürzen wir „Hb“ ab. Gliederung der Broschüre Ankerbeispiele zu Seite Farbcode Altersgruppe 0.- 3. Geburtstag 4 Altersgruppe 3.- 6. Geburtstag 24 Altersgruppe 6.- 14. Geburtstag 44 Altersgruppe 14.- 18. Geburtstag 62 Kooperationsbereitschaft Bezugspersonen 82 Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf
Überblick der bewerteten Aspekte Altersgruppe 0.-3. Geburtstag Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson Grundversorgung und Schutz Ernährung Schlafplatz Kleidung Körperpflege Beaufsichtigung des Kindes und Schutz vor Unfallgefahren, Schutz vor Gewalt (auch durch sex. Missbrauch, weibl. Genitalverstümmelung, Erleben häuslicher Gewalt, Schutz vor Ausbeutung etc.) Sicherung der medizinischen Versorgung Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 4
0.-3. Geburtstag Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson Die meisten Kriterien sind nur anwendbar, wenn das Kind bei Hausbesuchen wach ist und der Hausbesuch insgesamt mindestens 30 Minuten dauert, vor allem bei Säuglingen. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 5
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 0.-3. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ positiv Kaum Blickkontakt der Bp zum Kind, auch nicht nach Bp hat während des Hausbesuchs mehrfach positiven Körper- Signalen des Kindes. kontakt zum Kind. Bp spricht nicht mit Kind, hört nicht zu, unterbricht Bp spricht mit dem Kind, lässt Kind ausreden, hört zu, äußert Kind ständig, äußert sich abwertend über Kind. sich positiv über das Kind. Aufmerksamkeit/ Körperkon- Bp reagiert mit Abneigung, wenn Kind Körperkontakt Kind reagiert grundsätzlich freudig auf Bezugsperson. takt/ Blickkontakt/ Zuwendung sucht. für das Kind Versorgung des Kindes wirkt sehr mechanisch. Bei Versorgung des Kindes deutliche Ablenkung durch das Smartphone, digitale Medien. Kind wendet sich während Hausbesuch kaum an Bp, blickt ins Leere, wirkt apathisch, dreht Kopf von Be- zugsperson weg. Bp versteht Signale des Kindes (z.B. Weinen, Rufen, Bp kann Gefühle und Signale des Kindes weitgehend verste- Reiben der Augen aufgrund von Müdigkeit) nicht hen und reagiert überwiegend angemessen. oder deutet sie sehr negativ (z.B. Kind will Bezugs- Bp spricht differenziert über Bedürfnisse und den individuellen person nur ärgern). Rhythmus des Kindes (z.B. bezüglich Mahlzeiten). Bp übergeht erkennbare, wichtige Bedürfnisse des Bp schildert unter Umständen Schwierigkeiten, auf kindliche Angemessenheit der Wahr- Kindes (z.B. Hunger, Durst) oder wertet wichtige Be- Bedürfnisse einzugehen, holt sich aber ausreichende Unter- nehmung kindlicher Bedürf- dürfnisse des Kindes ab, bzw. bagatellisiert sie (z.B. stützung. nisse Bedürfnis nach regelmäßigen Schlafenszeiten). Kind verhält sich unruhig, nimmt Ansprache der Bp nicht wahr. Bp zeigt Hilflosigkeit im Umgang mit wichtigen Be- dürfnissen des Kindes (z.B. zwanghaftes Füttern) oder die Fachkraft erkennt eine ausgeprägte Überfor- derung (Bp macht es nicht selbst zum Thema). Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 6
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 0.-3. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ positiv Bp ignoriert beim Hausbesuch deutliche emotionale Bp bietet weinendem Kind Trost an, Kind lässt sich beruhigen. Signale des Kindes (z.B. Weinen). Kind darf so sein, wie es sich fühlt und wird von Bp respektiert Bp belastet weinendes Kind zusätzlich durch Strafen, und geschützt. scharfe Vorwürfe, Anschreien oder Auslachen. Bp hilft dem Kind beim Umgang mit seinen Gefühlen, indem Ausgeprägte negative Stimmungen der Bp werden in er/sie Gefühle benennt, sie auf reale Ursache zurückführt (z.B. einer das Kind erkennbar ängstigenden oder belas- „du musst dich jetzt ärgern weil…“) und Lösungen aufzeigt Feinfühligkeit gegenüber tenden Weise vor dem Kind ausgelebt. bzw. Körperkontakt anbietet. emotionalen Bedürfnissen Entwicklung der Geschlechtsidentität: Bp verneint, ig- Entwicklung der Geschlechtsidentität: Bp greift die Gefühle des des Kindes noriert, beschämt das Kind in seinem Gefühl „anders Kindes „anders zu sein“ einfühlsam auf. Mit dem Kind wird al- zu sein“, äußert ein rigides Geschlechterrollenver- ters- und entwicklungsangemessen darüber gesprochen, dass Auch was die Entwicklung der ständnis. es Jungen gibt, die in einem weiblichen Körper geboren sind Geschlechtsidentität betrifft Bp wendet psychische oder körperliche Gewalt an, und Mädchen, die in einem männlichen Körper geboren sind wenn Kind sich nicht als rollenkonformes Mädchen und dass das ok ist. Kind wird respektiert in seiner Suche. oder Junge verhält oder droht, Kind aus der Familie Sensible Einführung des neuen Partners / der neuen Partnerin. zu verstoßen. Bp bleibt dem Kind in der Elternrolle erhalten und hat die Be- Neuem Partner wird direkt Erziehungsverantwortung dürfnisse des Kindes im Blick. zugeschrieben. Bp und neuer Partner / neue Partnerin bilden eine Einheit gegen das Kind. Bp reagiert nicht, auch wenn Kind Grenzen gegen- Bp bestärkt und ermutigt das Kind, spricht es überwiegend über den Besuchern deutlich überschreitet, Gegen- freundlich an und setzt angemessene Grenzen, wenn sein Ver- stände im Haushalt zerstört, Geschwister schlägt halten dies erfordert. oder sich selbst in Gefahr bringt. Im Konfliktfall erhält das Kind klare und bestimmte Aussagen, Grenzen setzen und Führen Ständige Ermahnungen des Kindes bleiben ohne denen die Bp bei Bedarf durch Wiederholung, Hilfestellung des Kindes Wirkung, Bp scheint dies nicht zu bemerken oder oder Konsequenzen Geltung verschafft. zeigt sich hilflos und bleibt passiv. Bp verhält sich willkürlich gegenüber Kind (z.B. Medi- ennutzung wird erst verboten, fünf Minuten später plötzlich erlaubt). Kind erscheint angesichts eines übermäßig strengen Auftretens der Bp sehr verängstigt. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 7
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 0.-3. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ positiv Kind verbleibt während des Hausbesuchs im Kinder- Bp kann über beobachtete Entwicklungsfortschritte beim Kind bett bzw. im Kinderzimmer, obwohl es wach ist. sprechen. Kind darf nicht in der Wohnung spielen. Bp spricht alters-/entwicklungsangemessen mit dem Kind. Bp spricht nicht mit dem Kind. Digitale Medien werden gemeinsam spielerisch genutzt, um Laut der Beobachtung beim Hb und Schilderung der Kind zu fördern. Verbale Anregungen/ Spiel- Bp schildert gemeinsame Spiele und alters-/entwicklungsge- Bp sitzt Kind häufig vor TV1) Spielkonsole, Tablet. und Bewegungsmöglichkeiten mäße Freizeitaktivitäten mit dem Kind, die oft im Freien statt- Es können kaum gemeinsame Spiele und alters-/ent- für das Kind finden oder beschreibt einen aktiven Einbezug des Kindes in wicklungsgemäße Aktivitäten mit dem Kind beschrie- ben werden. Alltagsaktivitäten (z.B. „Kind hilft beim Backen“). Kind wird keine Gelegenheit gegeben, sich im Freien Kind hat in der Wohnung erkennbar Raum zum Spielen und zu bewegen. Erforschen. Bei Kind im 3. Lebensjahr: Es werden keine Kontakte Bp schildert Kontakte des Kindes zu Gleichaltrigen. zu Gleichaltrigen beschrieben. Ab 1. Lebensjahr: Kind hat ausreichend Gelegenheit zu bewe- gungsorientiertem Spiel mit anderen Kindern im Freien. Bp äußert deutlich überfordernde Erwartungen an Bp äußert angemessene Erwartungen bezüglich der Entwick- das Kind (z.B. Kind sollte mit 2 Jahren sauber sein, lung des Kindes und handelt entsprechend (z.B. Förderung sich eine Stunde lang alleine beschäftigen oder per- des Kindes zur Sauberkeit im Alter von 2-3 Jahren). sönliche Krisen der Bp verstehen). Kind wird von Bp unterstützt, selbstständig aus dem Glas zu Eine alters- und/oder entwicklungsentsprechende trinken, im Alter von ca. 2 Jahren. Selbstständigkeit des Kindes zeigt sich beim Haus- Bp erkennt die besonderen Bedarfe des Kindes und holt sich Angemessenheit von Anforde- besuch nicht (z.B. gesundes Kind wird mit 3 Jahren ärztliche/ therapeutische Hilfe. rungen/ Erwartungen an das noch regelmäßig gefüttert oder nimmt nur flüssige Kind Nahrung zu sich). Kind mit körperlicher/geistiger Behinderung und/oder besonderem Förderbedarf wird ständig überfordert. Bewegungsdrang des Kindes wird sehr deutlich be- hindert (z.B. Kind wird im Laufstall, Buggy, Baby- schale o.ä.) gelassen. 2 Bp hat massive Ängste bezüglich der Außenwelt. 1 Empfehlung des Berufsverbands der Kinderärzte und BzGA: Im Alter von 0-3 Jahre kein Medienkonsum, 3-6 Jahre 30 Minuten maximal täglich. 2 Hinweis: „Gehfrei“ oder „Baby Walker“ können zu Unfällen führen, sind ohne nachgewiesenen Nutzen für die motorische Entwicklung und können auch schädlich sein (Beinver- formung, Hüftschädigung). Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 8
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 0.-3. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ positiv Im Gespräch mit der Bp wird deutlich, dass das Kind Es wird eine Tagesstruktur beschrieben, die sowohl die Be- häufig an beliebig wechselnde Personen abgegeben dürfnisse des Kindes als auch der Bp berücksichtigt. und dort unzureichend betreut wird. Bp sorgt für eine verlässliche Betreuungssituation während ei- Die persönliche Situation der Bp (z.B. ständig wech- gener Abwesenheit. selnde Aufenthalte/ Partner) ermöglicht keinen regel- Bp kann mit bestimmten Tageszeiten oder Ereignissen verbun- mäßigen Tagesablauf mit dem Kind. dene kindgemäße Rituale beschreiben und umsetzen (z.B. Strukturierter Tagesablauf/ Bp kann nicht schildern, wie lange das Kind in der beim zu Bett bringen). Zuverlässigkeit gegenüber Regel schläft, wie oft es Hunger bekommt und wie oft Falls die Bp gegenüber dem Kind beim Hausbesuch Verspre- dem Kind die Windel gewechselt werden muss. chungen macht, bleibt sie dabei oder erklärt Abweichungen Kind hat keine Möglichkeit eine Tagesstruktur zu ent- kindgemäß. wickeln. Angemessener Schlaf- Wach-Rhythmus nicht möglich. Kind wird mehrfach nicht rechtzeitig von der Kinder- tageseinrichtung abgeholt. Bp vertröstet das Kind beim Hb immer wieder, ohne dass Versprechen eingelöst werden. Aus den Schilderungen der Bp ergibt sich, dass das Eltern sind sich einig oder schützen das Kind vor unangemes- Kind heftige oder gewalttätige Auseinandersetzungen sen ausgetragenen Auseinandersetzungen. miterleben musste. Im Gespräch wird Wertschätzung der Bp gegenüber dem an- Es wird vor dem Kind abwertend über den anderen deren Elternteil deutlich. Auseinandersetzung der Elternteil gesprochen oder aus den Äußerungen der Kind spricht unbefangen über den anderen Elternteil. Erziehungsberechtigten um Bp geht hervor, dass das Kind ausgehorcht / zur Par- Bei Konflikten, die die Eltern nicht selbst lösen können, wird das Kind teinahme aufgefordert wird. Hilfe gesucht. Es werden jahrelange gerichtliche Auseinander- Vor allem im Rahmen von setzungen um das Kind beschrieben. Trennung und Scheidung Belegbar positive Beziehungen des Kindes zum an- deren Elternteil oder weiteren engen Bezugsperso- nen werden ohne nachvollziehbaren Grund unterbun- den. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 9
0.-3. Geburtstag Grundversorgung und Schutz des Kindes Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 10
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-1. Geb. Ernährung I Nach Möglichkeit im U-Heft Gewichtskurve anschauen. Kinderärztliche Hinweise sind kursiv gedruckt. Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Flaschenmahlzeiten: Flaschenmahlzeiten: Flaschenmahlzeiten: Baby wird voll gestillt oder Kuhvollmilch, H-Milch oder Kuhvollmilch, H-Milch oder Die Folgemilch (Milch 2) erhält volladaptierte Pulver- Magermilch vor dem 5. Le- Magermilch vor dem 10. wird vor dem 4. Lebens- milch (Milch 1) bis zum 5. bensmonat. Lebensmonat. monat eingesetzt. Lebensmonat. Essen Kein regelmäßiges Angebot Phasenweise wenig oder Ist sättigender, jedoch nicht Regelmäßiges Angebot an an Nahrung. kein Angebot an Nahrung. gut verträglich für das Nahrung. Bei besonderen Ernährungs- Nicht an die zeitlichen Be- Selten an die zeitlichen Be- Darmsystem des Babys. Regelmäßiges Angebot an weisen sollte Expertise ein- dürfnisse des Säuglings an- dürfnisse des Säuglings Meistens werden die Mahl- ungesüßter Flüssigkeit geholt werden. gepasste Mahlzeiten. angepasste Mahlzeiten. zeiten an die zeitlichen Be- (Tee, Wasser, Säfte3). Kein regelmäßiges Angebot Nicht dem Alter bzw. der dürfnisse des Säuglings Mahlzeiten orientieren sich Bei veganer Ernährung der an Flüssigkeit. Gewichtsentwicklung ent- angepasst. an den Bedürfnissen des KM ohne ausreichende Vita- Pflanzliche Milchersatzge- sprechende Folgemilch. Vegane Kost mit Nährstoff- Säuglings. min B -Versorgung erhält das tränke (außer spezieller So- überwachung und adäqua- Kind über das Stillen keinen janahrung für Säuglinge). ter -ergänzung. Bei gestill- Vitamin B Komplex, dieser ten Kindern auch bei der Vegane Kost ohne Nährstoff- wird jedoch für den Nerven- Mutter. überwachung durch Kinder- aufbau gebraucht. Außerdem Wissenschaftsbasierte Er- arzt und adäquate Nährstoff- mangelt es an Eisen, Jod, nährungsberatung wird ergänzung, bei gestillten Kin- Zink, Vitamin D, A, B2, konsequent umgesetzt. dern auch ohne Nährstoff- Omega-3-Fettsäuren überwachung und -ergän- zung bei der Mutter. Vegane Kost ohne wissen- schaftsbasierte Ernährungs- beratung/ Eltern setzen Er- nährungsberatung nicht um. 3 Tee, Wasser erst bei Zufüttern ab 5. Monat; möglichst kein Saft, wenn doch, dann nur sehr stark verdünnt. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 11
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-1. Geb. Ernährung II Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Saft oder gesüßter Tee aus Saft oder gesüßter Tee aus Vor dem 6. Lebensmonat: Vor dem 6. Lebensmonat: Trinken der Babyflasche (Zähne sind Trinkbecher. Abgekochtes Wasser oder Abgekochtes Wasser oder ständig Zucker ausgesetzt). ungesüßter Tee ungesüßter Tee Flüssigkeit muss ständig ver- Unbeaufsichtigtes Einflößen, Nur Muttermilch oder Fla- fügbar sein und angeboten Fläschchen wird durch ein schennahrung, ab Beikost- werden Kissen fixiert. alter: Wasser + ungesüßter Zu große und selbst vergrö- Tee ßerte Sauger. 4.-9. Lebensmonat: 4.-9. Lebensmonat: Breiige Beikost oder Gläs- Frisch zubereitete breiige Nahrungsqualität Beikost mit Stückchen, zu Beikost mit Stückchen, zu chen. Beikost oder Gläschen. wenig breiig. wenig breiig. Achtung auf abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten oder verdorbene Lebens- mittel Für Säuglinge ungeeignete Als Beikost wird Gebrate- Altersgemäße Beikost wird Maximal alle 1-2 Wochen Lebensmittel wie Milchschnit- nes oder Frittiertes vor wahllos eingeführt, ohne wird eine neue altersge- ten u.ä. dem 10. Lebensmonat ge- die Verträglichkeit abzu- mäße Beikost eingeführt Süßigkeiten werden sehr geben. warten. und Verträglichkeit berück- häufig als Belohnung und Süßigkeiten werden häufig Gelegentlich werden Sü- sichtigt. Beikost Trostmittel eingesetzt. als Belohnung und Trost- ßigkeiten als Belohnung Gemüse-Getreide-Fleisch- „Alternative“ Nahrungsmittel mittel eingesetzt. und Trostmittel benutzt. Brei Ab Beginn 5. Lebensmonat wie Mandelmilch, vegane Vegetarische Kost ohne Lakto-ovo-vegetarische Säugling bekommt keine schrittweise Einführung Kost. wissenschaftsbasierte Er- Kost mit ausreichender Zu- Süßigkeiten. nährungsberatung. fuhr von tierischen Produk- Lakto-ovo-vegetarische ten Kost mit ausreichender Ei- senversorgung auf der Grundlage erfolgter wis- senschaftsbasierter Ernäh- rungsberatung. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 12
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-1. Geb. Ernährung III Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Bis 5. Lebensmonat: Bis 5. Lebensmonat: Bis 5. Lebensmonat: Bis 5. Lebensmonat: Weniger als 4 Flaschen- Ab 4 Flaschenmahlzeiten. 6 Flaschenmahlzeiten. Pul- 6-8 Flaschenmahlzeiten. mahlzeiten. Pulvermilch wird Pulvermilch wird nicht im vermilch wird im richtigen Pulvermilch wird im richti- nicht im richtigen Mengen- richtigen Mengenverhältnis Mengenverhältnis von Pul- gen Mengenverhältnis von verhältnis von Pulver und von Pulver und Wasser ver und abgekochtem Pulver und abgekochtem Menge Wasser hergestellt. hergestellt. Wasser hergestellt Wasser frisch hergestellt. Ab 5. Lebensmonat: Ab 5. Lebensmonat: Ab 5. Lebensmonat: Ab 5. Lebensmonat: Jede Beikost ersetzt Keine oder nicht ausrei- Keine ausreichende Menge Getreide-Gemüse 190g, Getreide-Gemüse 190g, 1 Flaschenmahlzeit! chende Menge an Beikost, an Beikost, Getreide-Ge- Obst 125g. Obst 125g. ausschließlich Flaschennah- müse weniger als 190g, Ab 8. Lebensmonat: Ab 8. Lebensmonat: Hinweis auf Gefahr einer Adi- rung. Obst 125g. 220 g Getreide-Gemüse. 220 g Getreide-Gemüse- positas Keine festen Mahlzeiten oder Ab 8. Lebensmonat: Fleisch. ständige Nahrungsgabe weniger als 220g Getreide- (zum Ruhigstellen). Gemüse. Hungerzeichen oder man- Auf ausreichende Gesamt- gelndes Gedeihen werden menge wird nicht geachtet nicht erkannt. Übelriechende, unreine, nicht Fläschchen und Sauger Fläschchen und Sauger Fläschchen und Sauger ausgekochte Sauger. werden ohne Ausspülen werden in den ersten 4 Le- werden in den ersten 4 Le- Hygiene Dreckiges benutztes Ge- mehrmals benutzt. bensmonaten nach jeder bensmonaten nach jeder schirr und Besteck Dreckiges benutztes Ge- Benutzung zumindest heiß Benutzung ausgekocht. schirr und Besteck. ausgewaschen. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 13
Grundversorgung und Schutz des Kindes 1.-3. Geb. Ernährung IV Nach Möglichkeit im U-Heft Gewichtskurve anschauen. Kinderärztliche Hinweise sind kursiv gedruckt. Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Kein regelmäßiges Angebot Phasenweise wenig oder Unregelmäßiges aber aus- Regelmäßiges Angebot an Essen und Trinken an Nahrung. kein Angebot an Nahrung reichendes Angebot an Nahrung. Kein regelmäßiges Angebot z.B. am Ende des Monats. Nahrung und Trinken. Regelmäßiges Angebot an Bei besonderen Ernährungs- an Flüssigkeit. Kein regelmäßiges Ange- Bp bemüht sich um tägli- ungesüßter Flüssigkeit weisen sollte Expertise ein- Bp bietet keine täglichen und bot an Flüssigkeit. che gemeinsame Mahlzei- (Tee, Wasser, verdünnte geholt werden. gemeinsamen Mahlzeiten an. Bp bietet nicht täglich ge- ten. Säfte). Kind isst unkontrolliert und meinsame Mahlzeiten an. Zwischenmahlzeiten nimmt Tägliche gemeinsame nebenbei. Kind isst oft alleine, obwohl das Kind unkontrolliert ein. Hauptmahlzeiten Hinweis auf Gefahr einer Adi- Kein fester Essplatz. Bp anwesend sind. positas Nur 1-2 Mahlzeiten pro Tag, Keine festen Mahlzeiten Mindestens 3 Mahlzeiten Regelmäßig 5 Mahlzeiten häufiger Wechsel zwischen oder ständige Nahrungs- pro Tag. pro Tag, davon eine Menge Überfütterung und Mangeler- gabe (z.B. zum Ruhigstel- Bp bemühen sich, ange- warme: Frühstück, Mittag- nährung. len). messene Portionsgrößen essen, Abendessen, Gewichtskurve im U-Heft Kind isst zu große Portionen. Die Essensmenge wird sel- anzubieten. Zwei Zwischenmahlzeiten beachten! Kind isst wahllos und jeder- ten begrenzt. mit Obst, Joghurt, Quark. zeit. Altersangemessene Portio- nen Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 14
Grundversorgung und Schutz des Kindes 1.-3. Geb. Ernährung V Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Im Haushalt stehen nur Es werden überwiegend Bp bemühen sich um ein An- Mahlzeiten werden mit hochverarbeitete Lebens- Fertiggerichte angeboten. gebot an frischen Lebensmit- frischen Zutaten zubereitet mittel, Fertiggerichte zur Frische Lebensmittel, wie teln, wie Gemüse und Obst. Tägliches Angebot an fri- Verfügung. Gemüse und Obst stehen Mahlzeiten werden frisch zu- schem Gemüse und Obst. Einseitiges Lebensmittel- nur selten zur Verfügung. bereitet, mitunter gibt es Fer- Neue Lebensmittel werden angebot Geringes Angebot an Le- tiggerichte vorsichtig eingeführt, häufi- Verdorbene Nahrung. bensmittelvielfalt, geringe Verschiedene Lebensmittel ges Anbieten führt zu Akzep- Keine Koch- und Kühlmög- Geschmacksvielfalt werden angeboten, Ge- tanz. Nahrungsqualität lichkeit vorhanden. Chips, Cola, Energydrinks schmacksvielfalt vorhanden. Geschmacksvielfalt ist durch Vegane Kost ohne Über- oder Süßigkeiten als Chips oder Süßigkeiten nur eine breite Palette von Le- Achtung auf abgelaufene wachung der Nährstoffver- Hauptnahrungsmittel. als Zwischenmahlzeiten. bensmitteln gewährleistet. Mindesthaltbarkeitsdaten sorgung durch Kinderarzt Vegetarische Kost ohne Vegane Kost nach erfolgter Optimierte Mischkost: Spar- oder verdorbene Lebens- und ohne adäquate Nähr- ausreichende Kenntnisse wissenschaftsbasierter Er- sam Fett und Zucker, mäßig mittel stoffergänzung. zur Zusammensetzung, nährungsberatung mit konse- tierische Lebensmittel (Milch, Restriktive Kostformen z.B. durch wissenschafts- quenter Nährstoffergänzung Eier, Fleisch, Fisch), reich- ohne medizinische Be- basierte Ernährungsbera- und -überwachung. lich pflanzliche Lebensmittel. gründung tung. Lakto-ovo-vegetarische Kost Lakto-ovo-vegetarische Kost Für Kinder ungeeignete mit ausreichender Zufuhr von mit ausreichender Eisenver- Lebensmittel, z.B. alkohol- tierischen Produkten sorgung (Sachkenntnisse er- haltig oder koffeinangerei- forderlich). chert. Süßigkeiten und süße Ge- Kind hat überwiegend un- Kind trinkt überwiegend un- Kind trinkt ungesüßte Ge- tränke, Energydrinks sind kontrollierten Zugang zu gesüßte Getränke. Süße Ge- tränke, wie Tee, Wasser. in großen Mengen vorhan- Süßigkeiten und süßen tränke werden in der Regel Bp bieten Süßigkeiten in (al- Süßigkeiten und den. Kind hat unkontrollier- Getränken. nicht eingekauft. ters-) angemessener Art und süße Getränke ten Zugang. Süßigkeiten werden häu- Süßigkeiten werden in der Weise an. Süßigkeiten werden immer fig als Belohnung und Regel in (alters-) angemes- Hinweis auf Gefahr einer als Belohnung und Trost- Trostmittel benutzt. sener Art und Weise angebo- Adipositas mittel benutzt. ten, gelegentlich aber als Be- lohnung und Trostmittel be- nutzt. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 15
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Schlafplatz Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Keine Matratze oder Bett, Sofa wird als Schlafplatz Schlafsofa mit Sicherung Matratze oder Bett ent- kein Bettzeug. genutzt, keine Sicherung gegen Herausfallen. sprechend der Körper- dreckig, Ungeziefer, gegen Herausfallen Eigenes Bett mit Siche- größe. Feucht, Schimmel. Dreckiges Bettzeug rung gegen Herausfal- Sicherung gegen Heraus- Qualität Schlafplatz len. fallen. Bettzeug einigermaßen Eigenes, sauberes Bett- sauber. zeug, möglichst Schlafsack bei 0-1 Jährigen. Trockener und sauberer Schlafplatz Wechselnder Schlafplatz Fester Schlafplatz. Fester Schlafplatz. Fester Schlafplatz. TV, Internet läuft ständig. TV, Internet läuft ständig. Kein TV, Internet im Raum Rauchfrei, ohne Zugluft, mit Verraucht, laut. Laut. Rauchfrei, ohne Zugluft, Frischluft. Ort mit Frischluft. Ruhige Lage des Schlaf- Zugluft, Raum nicht beheiz- Zugluft, Raum beheizbar. bar. Raum beheizbar. raumes. Raum beheizbar. Kind ist den ganzen Tag Schlafbedürfnis wird tags- Schlafbedürfnis wird tags- Wenn das Kind müde ist, müde, kann oder darf aber über nur selten erfüllt. über manchmal mit wird das Einschlafen durch nicht schlafen. Kind wirkt müde. kleinen Verzögerungen eine ruhige Atmosphäre, ggf. Schlafbedürfnis Kind hat dunkle Augenringe. erfüllt. Abdunkelung erleichtert. Kind hat keine dunklen Kind wirkt ausgeschlafen und Augenringe. konzentrationsfähig. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 16
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Kleidung Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Kleidung bietet keinen wit- Überwiegend nicht witte- Überwiegend Witterungsge- Kleidung bietet witterungs- terungsgemäßen Schutz. rungsgemäße Kleidung. mäße Kleidung. gemäßen Schutz, ist tro- Kleidung ist hautreizend. Phasenweise trägt Kind Ab und zu verschmutzte cken, nicht hautreizend. (z.B. zu viel Waschpulver, nach Urin, Schweiß oder Kleidung. Kind trägt saubere Klei- Bekleidung als kratzig). Kot riechende oder ver- dung. Schutz Kind trägt immer die gleiche schmutzte Kleidung. nach Urin, Schweiß oder Kot riechende oder stark verschmutzte Kleidung. Zu kleine oder zu große Be- Der Körpergröße entspre- Kleidergröße kleidung. chende Kleidung. Keine passenden Schuhe Extrem ausgetretene, nicht Passende Schuhe, nur be- Passende, witterungsge- Schuhe oder kaputte Schuhe. passende Schuhe. dingt witterungsgemäß, z.B. mäße Schuhe. Nicht witterungsgemäß Nicht witterungsgemäß Gummistiefel oder dicke (z.B. Sandalen im Winter). (z.B. Sandalen im Winter). Turnschuhe im Sommer. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 17
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Körperpflege I Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Der Windelbereich ist mehr- Volle Windel, die nicht zeit- Volle Windel wird zeitnah Volle Windel wird sofort ge- fach extrem wund und er- nah gewechselt wird, gewechselt. wechselt. fährt keine (medizinische) Hautreizungen. Mehrfach Keine erkennbaren Hautrei- Keine erkennbaren Hautrei- Windelbereich Behandlung. unangenehmer Geruch. zungen. zungen. Gerötete und/ oder schmie- Gerötete und/ oder schmie- rige Ablagerungen in den rige Ablagerungen in den Hautfalten Hautfalten Bp kümmern sich nicht, Kind wird von Bp aufgefor- Kind wird von Bp aufgefor- Bp halten Kind zum Wa- überlassen es ihrem Kind dert sich zu waschen, aber dert und teilweise angeleitet schen an, unterstützen, be- allein, keine Anleitung und nicht angeleitet und nicht und unterstützt. gleiten und überprüfen ihr Kontrolle. unterstützt. Seife und Handtuch sind Kind dabei. Körper waschen Seife und Handtuch stehen vorhanden. Sauberkeitserziehung wird nicht zur Verfügung. begonnen mit dem Ziel Sauberkeitserziehung wird Kind ist mit 3,5 Jahren überhaupt nicht begonnen. „sauber“. Kind hat ständig unange- Kind hat bei einem von Kind hat unauffälligen Kör- Körpergeruch nehmen Körpergeruch. mehreren Hausbesuchen pergeruch. unangenehmen Körperge- ruch. Dauerhafter, unbehandelter Immer wiederkehrender Immer wiederkehrender Kein Ungezieferbefall. Ungezieferbefall. Ungezieferbefall. Behand- Ungezieferbefall, der sofort Oder wenn Ungezieferbefall Ungeziefer lung wird nicht vollständig behandelt wird. auftritt, wird dieser sofort durchgeführt. und konsequent behandelt. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 18
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Körperpflege II Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) schmierige Ablagerungen in Ungepflegte Fingernägel, Haut, Fingernägel werden Haut, Fingernägel und Haut/ Hautfalten (Hals, Ohren, Fettige, ungekämmte Haare gereinigt, Haare wirken gepflegt. Achseln). Haare werden gewaschen Nägel und Haare Schmutzige, eingerissene, und gekämmt. entzündete Fingernägel Haare verfilzt Keine Zahnpflege durch die nur sporadische Zahn- Zahnpflege durch die Bp. Zahnpflege 2x täglich durch Bp. pflege durch die Bp. Zahnarztbesuch bei Zahn- die Bp. Verfärbte Zahnstummel Kariöse Zähne. problemen. Eigene immer wieder aus- Kein Zahnarztbesuch bei Keine eigene Zahnbürste. Eigene Zahnbürste. gewechselte Zahnbürste. Zahnproblemen. braun oder gelb verfärbte Keine verfärbten Zähne Zahnarztvorsorge Zahnpflege Keine Zahnbürste im Haus- Zähne Trinkflasche mit ungesüß- Trinkflasche mit ungesüß- halt. Zugriff zur Trinkflasche mit tem Getränk tem Getränk Ständiger Zugriff zur Trink- gesüßtem Getränk und zu- flasche mit gesüßtem Ge- ckerhaltigen Lebensmitteln. tränk und zuckerhaltigen Lebensmitteln. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 19
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Beaufsichtigung des Kindes und Schutz vor Unfallgefahren, Schutz vor Gewalt I Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Gefahrenquellen im Innen- und Außen Bp erkennt Gefahrenquel- Bp erkennen Gefahrenquel- Bp erkennen Gefahrenquel- Bp erkennen Gefahrenquel- len nicht als solche und si- len, verharmlosen sie je- len und sichern diese über- len und sichern diese der -bereich chert diese nicht ab. doch und sichern diese nur wiegend oder provisorisch Entwicklung des Kindes z.B. Scherben, Müll, Kippen am Bo- den, ungesicherte Steckdosen, of- Bp haben kein Bewusstsein unzureichend ab. ab. entsprechend dauerhaft ab. fene/ defekte Fenster, ungesicherte für Gefahren. heiße Herdplatten, Wasserkocher, ungesicherte Treppe, Giftstoffe, Rei- nigungsmittel; Gartenteich etc. Kind wird gefährdender Kind wird öfter gefährden- Kind wird sehr selten ge- Kind wird keiner gefährden- Umgebung ausgesetzt, z.B. der Umgebung ausgesetzt fährdender Umgebung aus- den Umgebung ausgesetzt verrauchter Kneipe. wie verrauchter Kneipe etc. gesetzt wie verrauchter wie verrauchter Kneipe etc. Haustiere, die nicht adä- Haustiere, die nicht adä- Kneipe etc. Kein unbeaufsichtigter Kon- quat versorgt + betreut wer- quat versorgt + betreut wer- Kein unbeaufsichtigter Kon- takt mit dem Haustier. Kein den, Verunreinigung durch den, Verunreinigung durch takt mit dem Haustier. Kein Zugang des Tieres zum Speichelkontakt, Tieraus- Speichelkontakt, Tieraus- Zugang des Tieres zum Schlafplatz des Kindes. scheidungen, Tierhaare. scheidungen, Tierhaare. Schlafplatz des Kindes. Katzenklo und Tierfutter- Gefährdende Aggressive Tiere. (Fell-) Aggressive Tiere. Katzenklo und Tierfutter- schalen sind außer Reich- Umgebung Tierhaltung trotz Tierhaaral- schalen sind außer Reich- weite des Kindes. Tier ist lergie des Kindes weite des Kindes. veterinär-medizinisch ver- Für das Kind sichtbarer Me- Jugendschutzrelevanter sorgt. dienkonsum der Bp mit Ge- Medienkonsum der Bp walt- oder pornografischen ohne Anwesenheit des Kin- Inhalten. des. Ungesicherter Zugang des Zugänge zu nicht altersge- Kindes zu nicht altersge- rechten Medien sind für das rechten Medien. Kind blockiert. Kein altersgerechter Kin- Kein altersgerechter Kin- Altersgerechter Kindersitz dersitz, keine Kindersiche- dersitz, keine Kindersiche- und Kindersicherung. rung. rung. Angeschnallt Sicherheit im Auto Nicht angeschnallt Kind wird nicht alleine im Kind alleine im Auto. Auto gelassen. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 20
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Beaufsichtigung des Kindes und Schutz vor Unfallgefahren, Schutz vor Gewalt II Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Keine Aufsicht, Mangelnde Aufsicht Ausreichende Aufsicht Gute Aufsicht Bp sieht keine Notwendig- Kind wurde mindestens ein- Wenn das Kind schläft und Kind wird nicht alleine in Aufsicht keit. mal für eine längere Zeit allein in der Wohnung ge- der Wohnung gelassen. Kind wird mehrmals pro von 1-2 Stunden alleine in lassen wird, wird Baby- Bp organisieren geeigneten 0-3jähriges Kind darf auch Woche stundenweise al- der Wohnung gelassen. phone benutzt und Bp oder Babysitter. nicht für kurze Zeit alleine in leine in der Wohnung ge- Aufsichtsperson sind in un- der Wohnung gelassen wer- lassen. mittelbarer Nähe (z.B. bei den! Nachbarn). Nicht geeignete Aufsichts- Aufsichtsperson ist überfor- Dem Kind bekannte Auf- Aufsichtsperson hat die Ge- Aufsichtsperson personen, z.B. Geschwis- dert und kann kindliche Be- sichtsperson erkennt die samtsituation gut im Blick, ter unter 12 Jahren, alko- dürfnisse nicht erkennen. kindlichen Bedürfnisse, erkennt die kindlichen Be- holisierte, gewaltbereite o- aber kann nicht immer an- dürfnisse und reagiert ent- Neue Partner der Bp können der dem Kind unbekannte gemessen darauf reagie- sprechend. eine Gefahr oder Ressource Personen. ren. für das Kind bedeuten Bp telefonisch nicht er- Bp telefonisch erreichbar reichbar Kind wird alleine Gefah- Kind wird zwar ermahnt, Kind wird über Gefahren Kind wird vor Gefahren ge- Schutz vor ren ausgesetzt, die es aber nicht nachhaltig vor angemessen aufgeklärt, schützt. Gefahren nicht kennt und nicht be- Gefahren geschützt. Bp er- aber nicht immer davor ge- wältigen kann (z.B. allein kennt selber Gefahr nicht. schützt. an Strasse). Schutz vor Gewalt Bp ist gewalttätig gegen- Bp schützt Kind vor Gewalt über dem Kind. und Ausbeutung jeglicher Kind ist nicht geschützt Art. Kein Kontakt zu gefähr- auch durch sex. Missbrauch, vor Gewalt und Ausbeu- denden Dritten. weibl. Genitalverstümmelung, tung jeglicher Art. Erleben häuslicher Gewalt, Schutz vor Ausbeutung etc. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 21
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Sicherung der medizinischen Versorgung I Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Vorsorgeunter- Es wurden keine Vorsorge- Unregelmäßige Vorsorge- Regelmäßige Vorsorge- Es wurden alle Vorsorge- untersuchungen durchge- untersuchungen. untersuchungen mit 1 bis untersuchungen wahrge- suchungen führt. höchstens 2 nachvollzieh- nommen. (U-Heft) Keine U nach der U3. baren Ausnahmen, z.B. Gewicht und Größen- Es ist kein U- Heft vorhan- längere Erkrankung des wachstum sind perzenti- den, obwohl das Kind in Kleinkindes. lenparallel. Termine nachholen=> bei Gesundheitsamt anfragen! Deutschland geboren wurde. Impfschutz4 Keinerlei Impfungen. Impfungen unvollständig. Zumindest Impfungen von Alle empfohlenen Impfun- Polio, Diphtherie, Tetanus gen liegen vor. Eine willkürliche Auswahl an Impfungen ist medizinisch nicht sinnvoll Bei Erkrankung und in Not- Bei Erkrankung des Kindes Bei Erkrankung des Kindes Bei Erkrankung und in situationen des Kindes erfol- und in Notsituationen erfol- und in Notsituationen erfol- Notsituationen erfolgen gen keine Arztbesuche. gen Arztbesuche erst auf gen Arztbesuche. unverzüglich Arztbesu- Auch bei ernsten Erkrankun- dringliches Anraten. che. gen wird ausschließlich der Kind kommt immer als Not- Bp erkennt die besonde- Arztbesuche Notarzt gerufen. fall zum Kinder- oder Haus- ren Bedarfe des Kindes Trotz erkennbarer Behinde- arzt. und holt sich ärztliche/ rung/ Förderbedarf wird kein therapeutische Hilfe Arzt beratend hinzugezo- gen. Förder-/Therapiebedarf des Kindes wird negiert. 4 Aktuelle Informationen im Gesundheitsamt erfragen. Das im Juli 2019 im Kabinett beschlossene Masernschutzgesetz sieht eine Impfpflicht für Masern ab März 2020 vor. Wenn Impfungen nicht gemacht werden, stellt dies alleine noch keine Kindeswohlgefährdung dar, da keine Impfpflicht besteht. Eltern müssen sich jedoch der Konsequenzen eines mangelnden Impfschutzes bewusst sein. Der Impfschutz ist Teil der Gesundheitsfürsorge, die als Ganzes bewertet werden muss. Fehlen- der Impfschutz kann Aufnahme und Weiterbesuch von Kindern in einer Kindertageseinrichtung verhindern. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 22
Grundversorgung und Schutz des Kindes 0.-3. Geb. Sicherung der medizinischen Versorgung II Woran zu erkennen? -2 (sehr schlecht) -1 (schlecht) +1 (ausreichend) +2 (gut) Verordnete Diagnostik und / Therapie wird nicht einge- Diagnostik und Therapie Diagnostik und Therapie Weiterführende oder Therapie wird nicht ge- sehen oder nur unzuverläs- werden verzögert und / werden zeitnah und konse- Diagnostik und macht (z.B. Augenarzt – sig durchgeführt. oder unregelmäßig ge- quent durchgeführt. Therapie Brille / Ergotherapie / Logo- macht. pädie). Verschriebene Medika- Verschriebene Medika- Verschriebene Medika- Verschriebene Medika- mente werden entweder mente werden nicht umge- mente werden noch am mente werden sofort be- nicht besorgt und/ oder nicht hend besorgt und/ oder gleichen Tag besorgt und sorgt und regelmäßig und verabreicht. nicht regelmäßig verab- wie verordnet verabreicht. wie verordnet verabreicht. Medikamentengabe Kind wird über Medika- reicht. mente, z.B. Schlafmittel ruhig gestellt, damit Bp durchschlafen kann Überwiegend kaputte Vereinzelt kaputte Zähne. Überwiegend gesunde Gesunde Zähne. schwarze Zähne. Ungepflegte Zähne. Zähne. Zahnarztbesuch bei Bedarf Zähne Evtl. Schmerzzustände. Kein Zahnarztbesuch Zahnarztbesuch bei Bedarf Kein Zahnarztbesuch Für das Kind besteht keine Für das Kind besteht keine Für das Kind besteht eine Krankenversicherung. Krankenversicherung. Krankenversicherung. Krankenversiche- Die Bp organisiert diese Die Bp organisiert die Kran- nicht selbstständig. kenversicherung für das rungsschutz Kind erst nach Aufforde- rung. Keine Einschätzungsfähig- Mangelnde Einschätzungs- Einschätzungsfähigkeit des Bp kümmert sich um die keit der Bp. was den Ge- fähigkeit des Gesundheits- Gesundheitszustandes des Gesundheitsförderung des sundheitszustand des Kin- zustandes des Kindes. Kindes ist gegeben und Bp Kindes: Gesundheits- des betrifft. Bp geht Gesundheitsfragen handelt angemessen. - Gesunde Ernährung nur bei akuter Erkrankung Bp verfügen über Grund- - Bewegung bewusstsein nach. kenntnisse der Kinder- - Frische Luft krankheiten. - Körper- und Zahn- pflege. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 23
Überblick der bewerteten Aspekte Altersgruppe 3.-6. Geburtstag zu folgenden Kategorien liegen Ankerbeispiele vor: Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson Grundversorgung und Schutz Ernährung Schlafplatz Kleidung Körperpflege Beaufsichtigung des Kindes und Schutz vor Unfallgefahren, Schutz vor Gewalt (auch durch sex. Missbrauch, weibl. Genitalverstümmelung, Erleben häuslicher Gewalt, Schutz vor Ausbeutung etc.) Sicherung der medizinischen Versorgung Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik –Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 24
3.-6. Geburtstag Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson Die meisten Kriterien sind nur anwendbar, wenn der Hausbesuch mindestens 30 Minuten dauert und Kind und Bezugsperson ausreichend zusammen wahrgenommen werden können. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 25
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 3.-6. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ Positiv Kaum Blickkontakt zum Kind, auch nicht, wenn Kind Bp hat mindestens einmal positiven Körperkontakt zum Kind. Bp anspricht oder ruft. Bp spricht überwiegend freundlich mit dem Kind und äußert Aufmerksamkeit / Körper- Bp reagiert mit Abneigung, Herabsetzung, Ironie oder sich auch positiv über das Kind. Spott auf Kontaktversuche des Kindes oder Berührun- Bp reagiert angemessen auf die Zuwendungswünsche des kontakt / Blickkontakt / gen (z.B. „Immer hängst Du an mir“). Kindes. Zuwendung für das Kind Während der Anwesenheit des Kindes deutliche Ab- lenkung durchs Smartphone, digitale Medien. Kind wendet sich auch bei erkennbarer Überforderung nicht an Bp (z.B. kann Tür nicht alleine öffnen). Bp versteht beim Hausbesuch Bedürfnisse des Kindes Bp geht auf beobachtbare Gefühle beim Kind (z.B. Langeweile, (z.B. Wunsch nach Eigenständigkeit, Selbermachen) Frustration nach Misserfolg im Spiel) und Bitten des Kindes nicht oder deutet sie sehr negativ (z.B. Kind will Bp nur weitgehend angemessen ein. ärgern, lehnt Bp ab oder braucht sie nicht mehr). Bp spricht differenziert über Bedürfnisse und Vorlieben des Angemessenheit der Bp übergeht Bitten, Äußerungen oder andere deutliche Kindes (z.B. beim ins Bett bringen). Wahrnehmung kindlicher Signale des Kindes ohne Not. Bp schildert unter Umständen Schwierigkeiten, auf kindliche Bedürfnisse Bp lässt Hilflosigkeit im Umgang mit wichtigen Bedürf- Bedürfnisse einzugehen, holt sich aber ausreichende Unter- nissen des Kindes (z.B. im Hinblick auf Schlafenszei- stützung. ten, Zähneputzen oder regelmäßiges Essen) erken- Bp schildert eine Förderung von Außenkontakten des Kindes nen. (z.B. Kindertageseinrichtung, Besuch bei Freundinnen oder Außenkontakte werden unterbunden (z.B. auch wenn Freunden). Besuch da ist, verbleibt das Kind in seinem Zimmer). Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 26
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 3.-6. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ Positiv Bp ignoriert deutliche emotionale Signale des Kindes Bp bietet weinendem oder ängstlichem Kind Trost und Ermuti- (z.B. Weinen). gung an, Kind lässt sich beruhigen. Bp belastet weinendes oder ängstliches Kind zusätz- Bp hilft dem Kind beim Umgang mit seinen Gefühlen (z.B. Be- lich durch Drohungen, Strafen oder scharfe Vorwürfe schäftigung bei Langeweile). (z.B. siehst Du, jetzt kommst Du bald ins Heim). Bp kann eigene Stimmungen und emotionale Bedürfnisse zu- Ausgeprägte negative Stimmungen der Bp werden vor gunsten des Kindes zumindest zeitweise zurückstellen. Feinfühligkeit gegenüber dem Kind ausgelebt (z.B. Bp sucht vor dem Kind Streit Im Beisein von Dritten z.B. in der Kindertageseinrichtung be- emotionalen Bedürfnissen mit Fachkraft oder bricht emotional zusammen). richtet das Kind gegenüber der Bp offen von Erlebnissen und des Kindes Entwicklung der Geschlechtsidentität und sexuellen Gefühlen. Orientierung: Bp verneint, ignoriert, beschämt das Kind Entwicklung der Geschlechtsidentität und sexuellen Orientie- auch was die Entwicklung in seinem Gefühl „anders zu sein“, äußert ein rigides rung: Bp greift die Gefühle des Kindes „anders zu sein“ einfühl- der Geschlechtsidentität und Geschlechterrollenverständnis, verweigert es, kindliche sam auf. Kind weiß, dass es Jungen gibt, die in einem weibli- sexuellen Orientierung betrifft Fragen zur Sexualität zu beantworten. chen Körper geboren sind und Mädchen, die in einem männli- Bp wendet psychische oder körperliche Gewalt an, chen Körper geboren sind und dass das ok ist. wenn Kind sich nicht heteronormativ verhält oder Bp respektiert, schützt und unterstützt das Kind mit seinen Vor- droht, Kind aus der Familie zu verstoßen. stellungen von seinem Leben und seiner Identität. Neuem Partner wird direkt Erziehungsverantwortung Sensible Einführung des neuen Partners / der neuen Partnerin. zugeschrieben. Bp bleibt dem Kind in der Elternrolle erhalten und hat die Be- Bp und neuer Partner / neue Partnerin bilden eine Ein- dürfnisse des Kindes im Blick. heit gegen das Kind. Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 27
Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson 3.-6. Geb. Interaktion zwischen Kind und Bezugsperson negativ Positiv Bp reagiert nicht, auch wenn Kind Grenzen über- Kind wird gelobt, überwiegend freundlich angesprochen, aber schreitet, massiv stört, Gegenstände zerstört oder Ge- es wird auch bei grenzüberschreitendem Verhalten angemes- schwister schlägt oder sich selbst in Gefahr bringt. sen reagiert. Grenzen setzen und Führen Ständige Ermahnungen des Kindes bleiben ohne Wir- Bezugsperson erklärt Verbote. kung, Bp scheint dies nicht zu bemerken oder zeigt Im Konfliktfall erhält das Kind klare und bestimmte Aussagen, des Kindes sich hilflos. denen die Bp bei Bedarf durch Wiederholung, Hilfestellung Bp verhält sich willkürlich gegenüber Kind (z.B. Medi- oder Konsequenzen angemessen Geltung verschafft. ennutzung wird erst verboten, fünf Minuten später plötzlich erlaubt). Kind erscheint angesichts eines übermäßig strengen Auftretens der Bp sehr verängstigt. Kind darf nicht in der Wohnung spielen. Bp kann über beobachtete Lernfortschritte und Interessen Nach der Schilderung des Kindes oder der Bp ver- beim Kind sprechen. bringt das Kind ein Großteil seiner Freizeit mit dem Bp nutzt gemeinsam mit dem Kind Kinder-Apps und sorgt für Konsum von Medieninhalten digitaler Medien5. eine altersangemessene Medienkompetenz des Kindes. TV, Internet läuft den ganzen Tag ununterbrochen Bp schildert gemeinsame Spiele und Freizeitaktivitäten mit und Kind sieht für sein Alter ungeeignete Sendungen, dem Kind, die oft im Freien stattfinden. Verbale Anregungen / Spiel- kann sich dem nicht entziehen. Bp beschreibt einen aktiven Einbezug des Kindes in Alltagsak- und Bewegungsmöglichkei- Es können kaum gemeinsame Spiele und altersge- tivitäten. ten für das Kind mäße Aktivitäten mit dem Kind beschrieben werden. Kind hat zu Hause Raum zum Spielen und Erforschen. Kind wird keine Gelegenheit gegeben, sich im Freien Das Kind hat Kontakte zu Gleichaltrigen. zu bewegen. Kind hat täglich Gelegenheit zu bewegungsorientiertem Spiel Es werden keine Kontakte zu Gleichaltrigen beschrie- mit anderen Kindern. ben. Bp organisiert die Mitgliedschaft in einem Sportverein und Freizeitgestaltung besteht hauptsächlich aus Medien- nimmt ggf. selbst mit teil. Kind wird regelmäßig dorthin beglei- konsum und Essen. tet und ermutigt sich zu beteiligen. 5 Empfehlung des Berufsverbands der Kinderärzte und BzGA: Im Alter von 3-6 Jahre maximal 30 Minuten täglich Medienkonsum Orientierungskatalog Kinderschutzdiagnostik - Ankerbeispiele - / Stand: Dezember 2019 Copyright © Jugendamt Stuttgart / Jugendamt Düsseldorf Seite 28
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