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Ortsnachrichten Ausgabe April 2018 Gompitz Gompitz – Altfranken – Mobschatz Ockerwitz Pennrich Roitzsch Steinbach Unkersdorf Zöllmen Altfranken Alt-Leuteritz Brabschütz Merbitz Mobschatz Podemus Rennersdorf Nachrichten aus Gompitz......................................... 5 Nachrichten aus Altfranken................................... 10 Nachrichten aus Mobschatz.................................. 13 Termine und Veranstaltungen............................ 16 Kirchennachrichten..................... 20 Heimatseite..................................... 21 Foto: Verwaltungsstelle Gompitz Anzeigen
2 Verwaltungsstelle Gompitz/ Altfranken Behördenrufnummer, Tel.: 115 Sitz und Sprechzeiten: Polizei, Tel.: 110 Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel.: 112 Tel. Gompitz: (03 51) 4 13 92 32 Polizeirevier Cotta, Tel. Altfranken: (03 51) 5 00 62 18 Julius-Vahlteich-Str. 2, 01159 Dresden, Tel.: (03 51) 4 14 08-0 Fax: (03 51) 4 13 92 36 Bürgerpolizist Herr Peter, E-Mail: ortschaft-gompitz@dresden.de Sprechzeiten in der Verwaltungsstelle Cossebaude, Mo. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Dresdner Str. 3, 01156 Dresden: Di. 15 – 17 Uhr Di. und Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel.: 116 117 Mi. geschlossen Vermittlung dringender ärztlicher Hausbesuche, Auskunft über dienst- Ortschaftsbüro Mobschatz habende Praxen im Rahmen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiens- Sitz und Sprechzeiten in Gompitz: tes, Allgemeinärztliche-/ Kinderärztliche-/ Chirurgische-/ Augenärzt- Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden liche-/ HNO-ärztliche Bereitschaftspraxis, Telefonische Beratungen Tel.: (03 51) 5 00 62 20, Fax: (03 51) 4 13 92 36 Giftnotruf, Tel.: (03 61) 73 07 30 E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de Apothekennotdienst, Tel.: 0800 0022833 Mo., Di., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Arztpraxis Dr. med. Ina Funke, Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Tel.: (03 51) 4 11 69 14, OT Pennrich, Podemuser Str. 15 Mi. geschlossen Sitz und Sprechzeiten in Mobschatz: Zahnarztpraxis Dr. Ariane Forker und Dr. Eric Forker, Am Tummelsgrund 7 b, 01156 Dresden Tel.: (03 51) 4 24 84 16-0, OT Gompitz, Altnossener Str. 30 a Tel.: (03 51) 4 53 86 31, Fax: (03 51) 4 53 86 33 Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Marlies Kuntze, E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de Tel.: (03 52 04) 39 49 66, OT Unkersdorf, Teichweg 12 Di. 14:00 – 18:00 Uhr Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Elisabeth Pönisch Einwohnermeldeamt, Wohngeld/Soziales und Dr. med. dent. Roman Pönisch, Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden Tel.: (03 51) 4 12 93 23, OT Altfranken, Otto-Harzer-Str. 30 Tel.: (03 51) 4 88 79 35, (03 51) 4 88 79 36 Praxis f. Sport-Physiotherapie und Osteopathie Uta Sanner, Sprechzeiten: Di. und Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Tel.: (03 51) 4 27 53 11, OT Ockerwitz, Ockerwitzer Ring 22 Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Psychologische Praxis Dr. Dipl.-Psych. Petrica Seidl, Ordnung und Sicherheit Tel.: (03 51) 4 22 38 02, OT Ockerwitz, Zschonerblick 11 Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden Privatpraxis Orthopädie u. Sportmedizin Dr. med. Axel Klein, Tel.: (03 51) 4 88 79 34 Tel.: (03 51) 4 17 74 599, OT Pennrich, Oskar-Maune-Str. 6 Annahme von Grünschnitt Tierarztpraxis H. Bothe, Tel.: (03 51) 4 17 89 72, (01 73) 9 41 73 81, - auf dem Bauhof Gompitz im OT Pennrich, Altnossener Str. 46: OT Pennrich, Altnossener Str. 48 ganzjährig: freitags 13:00 – 14:00 Uhr 1. April – 31. Oktober: montags 16:00 – 18:00 Uhr Abfallentsorgung im April - auf dem Bauhof-Lagerplatz im OT Brabschütz, Zum Schwarm, Rest- Gelber Bio- Städtische geöffnet vom 1. März – 30. November: abfall Sack abfall Blaue Tonne mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat 09:00– 14-tägig 04.*/ 11:00 Uhr am: 11./ 25. Altfranken 07.*/ 20. 10./ 12./ 26. Gebühren: aller 4 Wochen 17./ - bis zu 1 cbm -> jeweils 0,50 Euro pro 0,2 cbm am: 25. oder 11. 24. - mehr als 1 cbm -> jeweils 2,75 Euro pro angefangenen cbm Bitte beachten: An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme. Alt-Leuteritz 12./ 26. 05.*/ 18. 13./ 27. Brabschütz 12./ 26. 12./ 26. 13./ 27. Störungsmeldungen Gompitz 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26. Öffentliche Beleuchtung RB Zentrale Technische Dienstleistungen, Tel.: (03 51) 4 88 15 55 Merbitz 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27. Erdgas Mobschatz 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27. DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 33 33 Ockerwitz 12./ 26. 07.*/ 20. 05.*/ 12./ 26. Strom 11./ 12./ 26. (außer DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 86 86 Pennrich 06.*/ 19. 12./ 26. 18./ Zum Schmiede- Wasser 25./ berg**) DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 22 22 Podemus 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27. Abwasser Rennersdorf 06.*/ 19. 12./ 26. 13./ 27. Stadtentwässerung Dresden GmbH, Tel.: (03 51) 8 40 08 66 Roitzsch 12./ 26. 07.*/ 20. 12./ 26. Telefon Dt. Telekom AG, Tel.: (08 00) 3 30 20 00 oder: www.telekom.de Steinbach 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26. Unkersdorf 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26. Deutsche Postfiliale Zöllmen 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26. - im Blumengeschäft D. Geißler, OT Gompitz, Kesselsdorfer Str. 326, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 11 66 72 * Verschiebung wegen Feiertag Öffnungszeiten: Mo. – Do. 08:00 – 18:30 Uhr ** Zum Schmiedeberg am: 03.*/ 09./ 16./ 23./ 30. Fr. 08:00 – 19:00 Uhr Auskunft zum Abfuhrrhythmus: www.dresden.de/abfuhrkalender Sa. 08:00 – 17:00 Uhr Abfall-Info-Telefon: (03 51) 4 88 96 33 - im Lebensmittelgeschäft S. Paul, OT Mobschatz, Elbhangstr. 10, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 53 75 06 zuständige Entsorgungsunternehmen: Öffnungszeiten: Di. – Fr. 08:30 – 13:00 Uhr u. 14:30 – 17:00 Uhr Restabfall und Bioabfall in den Becker Umweltdienste GmbH, Sa. 07:00 – 11:00 Uhr Ortschaften Gompitz, Mobschatz Tel.: (03 51) 64 40 00 Restabfall und Bioabfall in der Stadtreinigung Dresden GmbH, Ortschaft Altfranken Tel.: (03 51) 4 45 51 16 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Gelber Sack in Stratmann Entsorgung GmbH, Freitag, 13. April 2018 allen Ortschaften Tel.: (03 51) 88 59 50 Die nächste Ausgabe erscheint am Städtische Blaue Tonne in Veolia Umweltservice Ost GmbH Freitag, 27. April 2018 allen Ortschaften & Co. KG, Tel.: 0800 563 214 789
Informationen der Verwaltung 3 Mobile Schadstoffsammlung Vom 9. bis 28. April 2018 findet eine mobile Schadstoffsammlung Stellplätze und Haltezeiten des Schadstoffmobils statt. Jeder private Haushalt hat dabei die Möglichkeit, maximal Brabschütz, Dorfplatz-Brabschütz/Zum Schwarm zehn Kilogramm schadstoffhaltige Abfälle dem Annahmepersonal am Dienstag, 17.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr am Schadstoffmobil zu übergeben. Altfranken, Otto-Harzer-Straße Gebührenfrei werden angenommen am Montag, 23.04.2018, 10:00 - 10:45 Uhr • Haushaltsreiniger, Entkalker, Desinfektionsmittel, Nagellack- Unkersdorf, Am Schreiberbach/Schwarmweg entferner, Spraydose mit Restinhalt, PUR-Montageschaumdose am Freitag, 27.04.2018, 10:00 - 11:00 Uhr • Pflanzendünger, Unkraut- und Pennrich, Altnossener Str. 46 (Einfahrt Bauhof) Schädlingsbekämpfungsmittel, Insektenspray am Freitag, 27.04.2018, 11:30 - 13:00 Uhr • flüssige Farbe, Lack, Lösungsmittel, Klebstoff Gompitz, Ockerwitzer Allee/Altgompitz • Imprägnier- und Abbeizmittel am Freitag, 27.04.2018, 14:30 - 15:15 Uhr • Mineralöl und Kraftstoffe Ockerwitz, Ockerwitzer Allee 21 • quecksilberhaltiger Abfall wie Thermometer am Freitag, 27.04.2018, 15:45 - 16:30 Uhr • Speiseöl und -fett sowie Frittieröl • Akku, Batterie, Autobatterie (Pfandgutschein des Online-Händ- Mobschatz, Elbhangstraße/Am Berg lers wird bestätigt) am Freitag, 27.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr Eingetrocknete Farb- und Lackreste gehören in den Restabfall. Die komplette Terminübersicht mit den Stellplätzen aller Ortsämter Zusätzlich werden Leuchtstoffröhren sowie LED- und Energie- und Ortschaften finden Sie im Abfallratgeber 2018 auf den Seiten sparlampen angenommen. 28/29, im Internet unter www.dresden.de/abfall und im The- Hinweise menstadtplan (http://stadtplan.dresden.de, Entsorgung & Abfall, • Stellen Sie Schadstoffe niemals unbeaufsichtigt und vor Eintref- Mobile Sammelstellen). fen des Sammelfahrzeugs am Straßenrand ab. Schadstoffe müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden, da • Übergeben Sie die Schadstoffe direkt dem Annahmepersonal. sie umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Sie er- • Lassen Sie Schadstoffreste möglichst in ihrem Originalbehält- kennen Schadstoffe unter anderem an folgenden Gefahrensym- nis. bolen auf der Verpackung: • Vermischen Sie keine Stoffe miteinander, es besteht die Gefahr von chemischen Reaktionen. Wenn Sie noch Fragen zur Entsorgung von Schadstoffen oder zu anderen Abfällen haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Abfall-Info-Telefon für private Haushalte 0351 4889633 beraten Sie gern. Sie erreichen sie auch unter der E-Mail-Adresse abfallberatung@dresden.de. Streugutbeseitigung Laut der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger verpflichtet, dass nur Streugut abgeholt werden kann, das zu einem Haufen bzw. die Reinigungsflächen (z. B. Gehwege, Schnittgerinne, Fahrbahnen) in Eimern zusammengekehrt ist. in einem sauberen Zustand zu halten sowie Hydranten, Absperr- Wir bitten um Ihre telefonische Mitteilung unter Tel.: 0351 4139232 schieber und Straßenentwässerungseinrichtungen von Verunreini- (Gompitz), 0351 5006218 (Altfranken), 0351 5006220 (Mob- gungen freizuhalten. schatz) - so bald wie möglich erfolgt die Abholung. Dazu zählt auch, Reste von Streugut nach Beendigung der Winter- periode zu entfernen. Wie in den vergangenen Jahren sind Ihnen Die ausführliche Straßenreinigungssatzung ist in der Broschüre „In die Mitarbeiter des Bauhofes bei der Beseitigung des Streugu- Ordnung! – Stadtrecht für jedermann“ nachzulesen. Sie erhalten diese tes behilflich. Da dies eine freiwillige Leistung der Verwaltung von kostenlos in der Verwaltungsstelle Gompitz und im Ortschaftsbüro Mob- Gompitz/Altfranken und Mobschatz ist, bitten wir um Verständnis, schatz. Im Internet ist sie abrufbar unter www.dresden.de/satzungen.
4 Informationen der Verwaltung Anzeigen Wohin mit Gartenabfällen? Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne oder auf den Wertstoffhof. Keinesfalls dürfen die Pflanzenreste in der freien Natur abgeladen werden. Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist in Dresden verboten. Baum-, Hecken-, Rasenschnitt oder Laub können bei den dafür vorgesehenen Annahmestellen gegen eine Gebühr abgegeben werden. Äste und Stämme dürfen nicht länger als 1 m sein. Die Annahmegebühr beträgt 2,75 Euro je angefangenen cbm bzw. für Kleinmengen bis zu 1 cbm jeweils 0,50 Euro je 0,2 cbm. Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle im OT Pennrich, Altnossener Str. 46: ganzjährig freitags 13:00 – 14:00 Uhr 01.04. – 31.10. montags 16:00 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle im OT Brabschütz, Zum Schwarm: 01.03. – 30.11. mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme! Formulare des Finanzamtes Die Formulare zur Steuererklärung 2017 sind mit einer Vielzahl von Anlagen (z. B. Anlage N, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage AV, Anlage R, Anlage KAP) in der Verwaltungsstelle Gom- pitz/Altfranken sowie im Ortschaftsbüro Mobschatz erhältlich. Rennersdorf/Brabschütz Durchlass des Lotzebaches wird saniert Bis voraussichtlich Ende Juni 2018 setzen Fachleute den Durchlass des Lotzebaches an der Rennersdorfer Hauptstraße instand. Die Arbeiter richten zurzeit die Baustelle ein und sperren die Ren- nersdorfer Hauptstraße. Die Umleitung verläuft über die Schützen- straße und die Lotzebachstraße. Die Haltestelle Rennersdorf der Buslinie 91 ist verlegt. Die Bekanntmachung erfolgt über Aushänge im Fahrgastunterstand vor Ort. Fußgänger und Radfahrer können an der Baustelle vorbei gehen bzw. fahren. Die Arbeiter sichern den Gewölbebogen, setzen die Widerlager und Kappen instand, sanieren die anschließenden Ufermauern und die Gewässerfließsohle. Dazu ist es erforderlich, den Straßenbereich aufzubrechen und Erdarbeiten durchzuführen. Die Arbeiten führt die Firma Teichmann Bau GmbH, Wilsdruff, aus. Die Baukosten betragen rund 65.000 Euro. (Quelle: Dresdner Amtsblatt Nr. 11/2018 vom 15.03.2018) Alle Baustellen auf einen Blick unter www.dresden.de/ verkehrsbehinderungen Anzeigen
Nachrichten aus Gompitz 5 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in der Annahme, dass der Winter nun endlich vorbei ist, planen Sie Ausbau von Straßen, Fußwegen und Oberflächenerneuerungen zum Ihre Gartengestaltung und mögliche Verschönerungsarbeiten am Inhalt hat. Haus oder in der Wohnung. Ähnlich geht es uns als Ortschaftsrat Das Umweltamt soll Mittel für die Wanderwege in der Zschone be- für unsere Ortsteile auch. reitstellen und da vor allem den Wanderweg Eingang zur Zschone Eine Vielzahl von Punkten auf der Tagesordnung der vergangenen von der Mühle in Richtung Pennrich ein weiteres Teilstück mit Git- öffentlichen Sitzung am 12. März 2018 belegen das. Traurig ist, terrosten versehen. dass trotz sehr wichtiger und informativer Themen so eine geringe Zwei weitere Maßnahmen dürfen zukünftig nicht mehr vernachläs- Anzahl von Besuchern den Weg zu uns gefunden hat. sigt werden. Dafür sind unbedingt Mittel im Haushalt 2019/2020 Zum einen hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Landschaftsplan einzustellen. der Landeshauptstadt Dresden auseinander zu setzen, der weitrei- Seit 2016 soll unsere Verwaltungsstelle in Gompitz mit einem bar- chende Auswirkungen auf bestimmte Ortslagen von Steinbach und rierefreien Zugang ausgerüstet werden, um auch behinderten Bür- Ockerwitz hat und vor allem langfristig auch auf den Flächennut- gerinnen und Bürgern den Zugang zu gewähren. Leider ist uns dies zungsplan übergreift. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundlage bisher nicht gelungen. Nun sollten wir aus unserer Bitte eine Forde- für die bauliche Entwicklung in unserer Ortschaft dar. Das betrifft rung machen, denn wir sehen diese Maßnahme nicht als Wohlwol- nicht nur die Wohnungsbauentwicklung, sondern ebenso die Land- len an, sondern als eine Selbstverständlichkeit. wirtschaft als auch die Gewerbeentwicklung. Da hat der Ortschafts- rat eine hohe Verantwortung in der Mitwirkung, denn damit wird Des Weiteren bemüht sich der Ortschaftsrat seit 2005 um die Sanie- die Entwicklung der nächsten Jahre sehr richtungsweisend mitbe- rung/Rekonstruktion des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in Penn- stimmt. rich. Das Grundstück, auf dem der Dreiseitenhof steht, gehört der Eine weitere und für die Zukunft nicht unerhebliche Überlegung der Stadt Dresden. Die Funktionen Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr Stadtverwaltung ist die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. sind bisher darin untergebracht. Der Dreiseitenhof soll als Ortsmit- Die Überlegungen einiger Fraktionen des Stadtrates gehen dahin, telpunkt eine zentrale Rolle spielen. Dazu fordert der Ortschaftsrat eine Änderung der Ortschaftsgebiete vorzunehmen. D. h., die Ort- die Stadtverwaltung auf, zunächst erst einmal Mittel für ein Nut- schaften/Ortschaftsräte sollen wegfallen und in größer strukturier- zungskonzept und die Planung bereitzustellen. te Stadtteile integriert werden. Welche Effekte daraus erzielt wer- Bei der Beantragung der Finanzmittel für die Ortschaft zur Ausfüh- den sollen, bleibt noch ein Geheimnis. Fest steht jedoch, der Einfluss rung gem. § 67 Sächs. Gemeindeordnung übertragener Aufgaben auf die weitere Entwicklung der Ortschaft wird stark eingeschränkt, sind dem Ortschaftsrat angemessene Haushaltsmittel zur Verfü- die Bürgernähe geht deutlich verloren und die Eigeninitiative der gung zu stellen. Was ist dabei angemessen? Ortschaften kommt zum Erliegen, weil dann die Verfügungsmittel Auf jeden Fall haben wir statt bisher 25,00 €/Einwohner jetzt und Investitionspauschale je Einwohner und Haushalt nicht mehr 30,00 €/Einwohner Verfügungsmittel beantragt. Bei den Investiti- wirksam werden. Und was wir mit den zur Verfügung stehenden onsmitteln haben wir statt bisher 27,00 €/Einwohner nun 35,00 €/ Geldern gemacht haben, ist für jedermann in den letzten Jahren gut Einwohner beantragt. Wenn alles so klappt, wären wir gut aufge- nachvollziehbar und sichtbar. stellt. Aufgrund der Tatsache, dass unsere Ortschaftsverfassung unbefris- Aber es gibt auch einfachere Sachen. Die Stadt Dresden arbeitet tet ist, haben wir genügend Zeit alles dafür zu tun, dass unsere gerade an einem Bankkonzept, d. h. an welche Stellen sollen Bänke Ortschaft auch in Zukunft nicht schlechter gestellt wird. Wir sollten aufgestellt werden. Wir bitten Sie uns in nächster Zeit/ bis Ende April aber dennoch mit allen anderen Ortschaften einen Schulterschluss Vorschläge zu unterbreiten oder Empfehlungen auszusprechen, da- machen, denn gemeinsam sind wir in dieser heiklen Angelegenheit mit die Bänke auch dort hinkommen, wo es sinnvoll und gewollt ist. stärker. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Nun kommen wir zum Geld. Der Ortschaftsrat war aufgefordert Mit freundlichem Gruß für den Doppelhaushalt 2019/2020 den einzelnen Ämtern die entsprechenden Zuarbeiten zu machen. Wie jedes Jahr wurde dem Gerhard Ofschanka Straßen- und Tiefbauamt eine Prioritätenliste übergeben, die den Ortsvorsteher Ortschaftsratssitzung Gompitz Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gompitz fin- det am Montag, 9. April 2018, um 19:30 Uhr im Gemeinde- zentrum Gompitz, Altnossener Str. 46 a in 01156 Dresden statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang in den Schaukästen. Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben wittich.de/gruss
6 Nachrichten aus Gompitz Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Gompitz vom 05.02.2018 Beschlussempfehlung zur Vorlage V2006/17 „Aufhebung Begründung: der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Durch- In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in führung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom 8. Juni weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet. Diese 2006“ Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an bestehen- Zustimmung den Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den auf diese Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhaltungssat- Beschluss zu V-GP0150/18 zung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich beide Der Ortschaftsrat Gompitz beschließt, der Ortsgruppe Gompitz im Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau, die Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. einen Zuschuss in Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachsenen Höhe von 250,00 Euro aus dem Verfügungsfonds des Ortschafts- Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine zu- rates zur Organisation und Durchführung des 6. Heimattages des sätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen Wilsdruffer Landes am 14.04.2018 in Dorfhain bereit zu stellen. Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung Beschluss V-GP0151/18 der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage V1999/17 (Landschaftsplan bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A17 stark beein- Dresden in der Fassung August 2017) unter der Bedingung zu, dass trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist die in der Begründung genannte Kennzeichnung aus der Vorlage für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g. entfernt wird. Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen. Beschlüsse aus der öffentlichen Sondersitzung des Ortschaftsrates Gompitz vom 12.02.2018 Beschluss zu V-GP0152/18 schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August Der Ortschaftsrat Gompitz hebt den in seiner 40. Sitzung am 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftspla- 05.02.2018 gefassten Beschluss V-GP0151/18 auf. nes“ in den zuständigen Ausschuss des Stadtrates der Landeshaupt- Beschluss zu V-GP0153/18 zur Vorlage des Oberbürger- stadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den Stadtrat der meisters der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Land- Landeshauptstadt Dresden für das Gebiet der Ortschaft Gompitz schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung ordnungsgemäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Rechte beachtet, beteiligt wird. Landschaftsplanes“ 2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zuständi- Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des gen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneute Be- Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land- ratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ort- hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gompitz rügt schaftsrates der Ortschaft Gompitz zu gewährleisten. die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung und 3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters der Lan- Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, deshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landes- Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tagesordnung der 48. Sit- hauptstadt Dresden In der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs- zung des Stadtrates (SR/048/2018) am Donnerstag, dem 1. März beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß § 67 Abs. 6 2018, zu nehmen. SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten der 4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die Vor- Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Be- lage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in deutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein Beratungs- und der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betref- des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem Beschluss gemäß § 52 fen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Gompitz zwingend vor Abs. 2 SächsGemO aufgrund eines Verstoßes gegen § 67 Abs. 6 der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates der SächsGemO, aus Rechtsgründen zu widersprechen. Landeshauptstadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den 5) für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei- Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt werden müssen. nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die Gremien bei der des Ortschaftsrates der Ortschaft Gompitz gemäß § 67 Abs. 6 Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt erst SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses zu verfahren. Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Änderung 6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dres- vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom den im Ortschaftsrat für das Gebiet der Ortschaft erst nach einer 13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der gemeindli- Beschlussfassung über die Vorlage V1999/17 - Landschaftsplan - chen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen hat. Der Ort- durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden erfolgt. schaftsrat der Ortschaft Gompitz fordert den Oberbürgermeister der Beschluss zu V-GP0154/18 Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte der Ortschaft zu Der Ortschaftsrat lehnt die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan achten und zu schützen sowie einen gesetzeskonformen Beratungs- der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017“ ab. und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe und Begründung: die Pflicht des Oberbürgermeisters: In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in 1) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft Gom- der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine pitz vor der abschließenden Beratung der Vorlage V1999/17 „Land- weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet.
Nachrichten aus Gompitz 7 Diese Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an zusätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen bestehenden Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung auf diese Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhal- der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist tungssatzung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A 17 stark beein- beide Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau, trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist die Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachse- für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g. nen Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen. Freiwillige Feuerwehr nicht nur zur Belustigung da! Sehr geehrte Damen und Herren, seit vielen Jahren hat das Feuerwehrfest am 1. Mai regen Zulauf. Alle sind von der Organisation des Festes und deren Gestaltung begeistert. Darüber freuen wir uns jedes Jahr besonders! April, April ... mal sehen, Leider geriet der eigentliche Grund des Festes immer mehr in den Hintergrund. Wir suchen nämlich Nachwuchs! Dabei reden wir was er will, nicht nur über Kinder und Jugendliche für unsere Jugendfeuerwehr, so begrüßen wir die erwachende Natur und entdecken bei gemein- sondern auch Erwachsene für die Aktive Abteilung. samen Spaziergängen miteinander viele neue und interessante Wir suchen Männer und Frauen bis 50 Jahre, die im Ort ansässig Dinge der Frühlingszeit im schönen Zschoner Grund ... und bereit sind in ihrer Freizeit etwas für die Allgemeinheit zu tun. Unser Monatsthema im April „Rund um den Löwenzahn“ wird den Die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Wir Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen, Entdecken stellen in unseren Ortschaften dennoch zu jeder Tag- und Nacht- und Experimentieren bieten. zeit sowie an Wochenenden und Feiertagen einen ausreichenden Die zahnärztliche Betreuung und Kontrolle unserer Kinder im Mo- Brandschutz sicher und helfen Ihnen und Ihren Nachbarn in vielen nat März regte erneut dazu an, dass Kinder bis zum 24. Lebens- unverhofften Notsituationen. Zurzeit sind wir 20 Kameraden und monat vom Schnuller entwöhnt sein sollten, da ein fortdauerndes eine Kameradin. Der aktuelle Bedarf liegt bei weiteren 25 ehren- Lutschen u. a. zu Zahnfehlstellungen sowie daraus resultierenden amtlichen Mitgliedern. Sprachfehlern führen kann. Wir hoffen Sie auch dieses Jahr als unsere Gäste zum Feuerwehrfest Wie Sie sicher schon wissen, befindet sich am Seiteneingang un- begrüßen zu dürfen, denn es warten wieder spannende Themen serer Kindertagesstätte ein Baum, an dem Schnuller aufgehängt auf Sie. Jedoch, wenn Sie mögen, betrachten Sie dieses Mal unser werden können. Bei Abgabe am Baum können sich die Kinder einen Fest von einem anderen Blickwinkel – aus dem Ihrer Nachbarn, die Brief von der Schnullerfee aus dem Kasten nehmen, der eine kleine händeringend Kräfte für die Freiwillige Feuerwehr suchen. Überraschung beinhaltet. Manchmal kommt uns sogar die Schnul- Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns ganz unverbindlich zu lerfee persönlich besuchen ... den in den Ortsnachrichten veröffentlichten Terminen. Aufgrund der Überarbeitung unserer Konzeption und den positi- Mirko Göhler ven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, haben die künftigen Wehrleiter STF Gompitz Krippenkinder mit Ihren Eltern wieder die Möglichkeit, ab April die Eingewöhnungsgruppe in Vorbereitung auf den Beginn im Sommer zu nutzen. Wussten Sie schon ... Frische Salate mit Wildkräutern verfeinert schmecken den Kindern und Erwachsenen. Gurkensalat mit Löwenzahn: 20 Löwenzahnblüten mit Stiel, 1 Salatgurke, 1 Zitrone und 1 TL Olivenöl Die Stängel des Löwenzahns der Länge nach einschneiden und in lauwarmes Wasser legen zum Entbittern. Die Gurke hobeln und mit den Löwenzahn- schnecken vermischen. Die gelben Blütenblät- ter zupfen und darüber streuen.
8 Nachrichten aus Gompitz Traditionspflege in der FEUERWEHRFEST Ortschaft Gompitz Pflanzung des „Jahrgangsbaumes Freiwillige Feuerwehr Gompitz 2017“ am 1. Mai 2018 um 11 Uhr Im Rahmen des Feuerwehrfestes in Gom- SAVE 1. Mai 2018 • 9-17 Uhr pitz am 1. Mai 2018 wird der Jahrgangs- THE baum für alle Kinder der Ortschaft Gom- pitz, die im Jahr 2017 geboren sind und DATE zu diesem Zeitpunkt in der Ortschaft Gompitz wohnten, im Pennricher Park gepflanzt. Gemeindezentrum Gompitz/Pennrich Auf diesem Weg laden wir diese Kinder mit ihren Familien Wettkämpfe der Feuerwehr & Jugendfeuerwehr, ganz herzlich ein, bei der Pflanzung am 1. Mai 2018 um 11 Uhr Fußballturnier, Oldtimerrundfahrten, dabei zu sein und sich gern auch mit zu betätigen! Schauvorführungen, Feuerwehr zum Anfassen Bitte geben Sie Ihre Rückmeldung (siehe unten) in der Verwal- tungsstelle Gompitz, Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden ab bzw. übermitteln uns diese ausgefüllt und unterschrieben per WIR SUCHEN DICH! E-Mail an: ortschaft-gompitz@dresden.de. Zur Erinnerung an die schöne Pflanztradition werden wir eine persönliche Urkunde für jedes Kind anfertigen und Ihnen zeit- nah zukommen lassen. Darüber hinaus wird an den Jahr- MACH MIT! HEISS gangsbaum eine Tafel mit den Namen der Kinder angebracht. Des Weiteren möchten wir Sie auf die Chronikschreibung durch den Heimatverein Gompitz e. V. aufmerksam machen AUF COOLE und um Ihre Unterstützung bitten, damit möglichst alle Kinder aufgenommen werden, für die der Jahrgangsbaum gepflanzt wurde. Für die Eintragung der Daten Ihres Kindes in die Chro- TYPEN nik wird Ihr schriftliches Einverständnis benötigt, worum sich der Vereinsvorsitzende Herr Mike Heinrich während der Pflanzaktion bemühen wird. ------------------------------------------------------------------- Rückmeldung Pflanzung des „Jahrgangsbaumes 2017“ Vorname des Kindes: ……………………………………………………………………………………….......... Familienname des Kindes: ……………………………………………………………………………………….......... Anschrift: ……………………………………………………………………………………….......... ……………………………………………………………………………………….......... ggf. E-Mail: …………………………………………………………………………….…………………. Wir nehmen am 01.05.2018 teil: ja nein Erinnerungsurkunde gewünscht: ja nein Bekanntgabe an Namenstafel gewünscht: ja nein Einverständnis zur Datenweitergabe an den Heimatverein Gompitz e. V. ja nein Datum: ……………………………………………………………………………………… Unterschrift der Eltern: FEUERWEHR-GOMPITZ.DE ……………………………………………………………………………………….......... ………………………………………………………………………………………..........
Nachrichten aus Gompitz 9 Anzeigen Osterhase kommt auch nach Gompitz Unsere Schulkinder hatten schon vor Ostern Glück. Denn der Osterhase verlor einige Süßigkeiten, beim Transport zu den Verstecken auf unserem Schulgelände und so hatten alle Kin- der eine schöne Einstimmung auf die Osterferien. Das Hortteam freut sich auf die Ferienzeit mit den Kindern. Alle Aktivitäten bestimmen die Kinder entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen. Nach den Ferientagen kommt am Montag, 16.04. um 9.45 Uhr der Fotograf zu unseren Schulkindern der Klasse 4. Am 20.04. freuen wir uns auf unsere Zahnärztin Frau Thomas, Sie ist immer ganz begeistert vom gesunden Zustand der Zähne unserer Schülerinnen und Schüler. Vom 23.04. - 25.04. gehen unsere großen Schulkinder nach Gorbitz zum Fahrradfahren mit der Polizei. Für die Prüfung am 25.04. drü- cken wir ganz fest beide Daumen für alle Kinder. Wir freuen uns schon sehr auf die anfeuernden Zuschauer, wenn auch wir wieder am 27.04. am Fußballturnier Cossebaude teilneh- men. Wir wünschen allen einen wunderschönen Monat April, mit viel Spaß und Freude am 1. April. Das Team der Grundschule Gompitz Rückblick und Vorausschau Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals dafür entschuldigen, dass der Nordkorea-Vortrag ausfallen musste. Leider ließ sich dies nicht vermeiden und wir arbeiten an einem Ausweichtermin im Herbst. Auch dieses Jahr bietet uns Herr Torsten Herfurt eine Verkehrs- teilnehmerschulung an. Alle Interessenten sind zu der kostenfrei- en Veranstaltung am 10.04.2018 um 19:30 eingeladen. Wie immer findet diese im Gemeindezentrum Pennrich statt. Alle Familien unserer Ortschaft, die sich im Jahr 2017 über Nach- wuchs freuen konnten, laden wir zur diesjährigen Pflanzung des Jahrgangsbaums herzlichst ein. Sie findet am 1. Mai um 11:00 Uhr im Pennricher Park statt. Bitte melden Sie sich, falls noch nicht geschehen, vorher bei mir an (heinrichs-hof@gmx.de), dann erhalten Sie rechtzeitig eine schriftli- che Einladung mit allen weiteren Informationen. Schön wäre es, wenn Sie dieses Anliegen an alle betreffenden Be- kannten und Verwandten weitergeben könnten. Vielleicht erreichen wir dadurch, dass möglichst alle davon erfahren und diese schöne Tradition weiterleben kann. Mike Heinrich, Pennrich Vorsitzender Heimatverein Gompitz e. V. Verkehrsteilnehmerschulung, 10.04.2018, 19:30 Uhr, Gemeindezentrum Jahrgangsbaum, 01.05.2018, 11:00 Uhr, Pennricher Park
10 Nachrichten aus Altfranken Liebe Altfrankener Bürgerinnen Beschlüsse aus der öffentlichen und Bürger, Sitzung des Ortschaftsrates in der letzten Sitzung stand die Beschlussempfehlung für den Land- schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden an. Im Landschaftsplan Altfranken vom 12.02.2018 sind für die Ortschaft Altfranken sämtliche Feldflächen mit hoher Beschlussausfertigung V-AF0062/18 Erosionsgefährdung eingestuft und als erosionsmindernde Maß- Vorlage des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt nahmen Grünzäsuren vorgesehen. Es wird im Plan ausgeführt, dass Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt- trotz hoher Fruchtbarkeit der Äcker, diese Flächen keine Vorrangs- stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwä- tandorte für ackerbauliche Nutzung sind. gungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ Der Ortschaftsrat weist in seiner Beschlussempfehlung darauf hin, Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des dass über Jahrhunderte auf diesen Flächen Ackerbau betrieben Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land- wurde und heute immer noch fruchtbare Äcker vorhanden sind, d. h. hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Altfranken die Erosionsgefährdung wird offensichtlich überschätzt. Die Bele- rügt die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung gung der Ackerflächen mit Grünzäsuren erscheint auf Grund dieser und Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters Tatsache völlig überflüssig. Die Umsetzung dieses Konzeptes führt der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der zwangsläufig zur Reduzierung bzw. zum Verlust der Ackerflächen Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: und damit im ungünstigsten Fall zum Ruin des Landwirtschaftsbe- Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß triebes, der diese Flächen nutzt. Dagegen hat sich der Ortschaftsrat § 67 Abs. 6 SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angele- ausgesprochen. genheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von un- Nach Informationen des Straßen- und Tiefbauamtes soll der end- mittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein gültige Ausbau der Otto-Harzer-Straße vom Anschluss an die Kes- Beratungs- und Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die selsdorfer Straße bis zur Einmündung Kastanienweg in der Zeit vom Ortschaft betreffen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Altfran- 6. August bis 2. November 2018 erfolgen. Dazu ist vorgesehen, die ken zwingend vor der Beratung in den zuständigen Ausschüssen Fahrbahn in Asphalt und den Gehweg auf einer Breite von 2,50 m des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor Beschluss- in Betonpflaster herzustellen. Leistungen der Stadtentwässerung fassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt Dresden GmbH und DREWAG Netz GmbH (Trinkwasser) werden werden müssen. Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die ebenfalls eingeordnet. Es ist geplant, die Baumaßnahme unter Gremien bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müs- Sperrung der Otto-Harzer-Straße im o. g. Abschnitt durchzuführen. sen. Dies gilt erst Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit Die Umleitungen gehen in beiden Richtungen über Kesselsdorfer der Änderung des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Be- Straße, Kohlsdorfer Weg (Kohlsdorfer Landstraße) und Altfrankener kanntmachung vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des Dorfstraße. Gesetzes vom 13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der Vom 7. bis 14. April findet wieder unter dem Motto „Sauber ist gemeindlichen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen Schöner“ in ganz Dresden die Aktionswoche des Frühjahrsputzes hat. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Alfranken fordert den Ober- statt. Auch in unserer Ortschaft wollen wir wieder eine Reinigungs- bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte aktion starten und den weggeworfenen Müll beseitigen sowie die der Ortschaft zu achten und zu schützen sowie einen gesetzeskon- verschmutzten Gehwege reinigen. formen Beratungs- und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe und die Pflicht des Oberbürgermeisters: Am Samstag, dem 7. April 2018, 9:00 Uhr startet die 1.) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft Aktion „Sauberes Altfranken“ Altfranken vor der abschließenden Beratung der Vorlage mit Treff vor dem Ortschaftszentrum, V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden Otto-Harzer-Straße 2b. in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Da wir alle von der Sauberkeit profitieren und gewissermaßen da- Beschluss des Landschaftsplanes“ in den zuständigen Aus- mit auch eine Visitenkarte für unseren Ort hinterlassen, rufe ich schuss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor Sie auf, sich zahlreich an dieser Aktion zu beteiligen. Die Details Beschlussfassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt entnehmen Sie bitte der separaten Veröffentlichung in diesem Heft Dresden für das Gebiet der Ortschaft Altfranken ordnungsge- bzw. dem Aushang in den Schaukästen. mäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine Rech- te beachtet, beteiligt wird. Mit freundlichen Grüßen 2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zustän- Ihr Ortsvorsteher Dr. Doltze digen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneu- te Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken zu gewährleisten. 3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt- stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs- Ortschaftsratssitzung beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tages- ordnung der 48. Sitzung des Stadtrates (SR/048/2018) am Altfranken Donnerstag, dem 1. März 2018, zu nehmen. Unsere nächste Sitzung findet statt am 4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die Montag, dem 09.04.2018, 19:00 Uhr Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt im Ortschaftszentrum, Otto-Harzer-Str. 2b. Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbe- schluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Beschluss gemäß § 52 Abs. SächsGemO aufgrund eines Ver- stoßes gegen § 67 Abs. 6 SächsGemO, aus Rechtsgründen zu widersprechen.
Nachrichten aus Altfranken 11 5) für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei- Beschlussausfertigung V-AF0064/18 nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Betei- Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das ligung des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken gemäß Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft § 67 Abs. 6 SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Be- 1. Bereits mit den Beschlüssen V-AF0073/14 und V-AF0036/16 schlusses zu verfahren. wurde das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aufgefor- 6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den dert, die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewirtschaftung Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt des Altfrankener Parkes als Park, wie im Landschaft- und Dresden, der die ökologische Grundlage für den Flächen- Flächennutzungsplan ausgewiesen, in die Haushaltplanung nutzungsplan und dessen Funktion bei der Ausweisung von aufzunehmen.Durch die Pflege des Parkes als Wald sind die Nutzungsbeschränkungen bildet, im Ortschaftsrat für das Ge- Bäume auf Grund von Sturmschäden stark verstümmelt und biet der Ortschaft erst nach einer Beschlussfassung über die die abgetrennten Äste bleiben im Gelände liegen. Der Altfran- Vorlage V1999/17 durch den Stadtrat der Landeshauptstadt kener Park ist in einem sehr schlechten Zustand.Die Einwohner Dresden erfolgt. der Ortschaft sind entsetzt über den derzeitigen Zustand des Zustimmung Parkes. Es muss dringend eine intensivere Pflege stattfinden, um das Areal in einen gepflegten Zustand zu versetzen. Beschlussempfehlung V2006/17 2. Weiterhin wird dringend ein Spielplatz im Gebiet Altfrankener Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Höhe benötigt. Es gab diesbezüglich bereits mehrfach Anfra- Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren gen von Bürgern aus diesem Wohngebiet. Die nächste Spiel- sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom möglichkeit in der Ortschaft ist der Spielplatz im Altfrankener 8. Juni 2006 Park. Da der Weg zu diesem Spielplatz für die Kinder aus dem Zustimmung Wohngebiet Altfrankener Höhe zu weit ist und mit einer erhöh- ten Gefahr durch die Querung einer Hauptverkehrsstraße ver- Beschlüsse aus der öffentlichen bunden ist, wird der zusätzliche Spielplatz benötigt. Der Ortschaftsrat Altfranken fordert das Amt für Stadtgrün und Sitzung des Ortschaftsrates Abfallwirtschaft auf, die notwendigen finanziellen Mittel für beide Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufzunehmen. Altfranken vom 12.03.2018 Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die- se Maßnahmen in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen Beschlussempfehlung A0385/17 wurde bzw. warum nicht. Die touristische Infrastruktur weiter entwickeln durch Zustimmung eine Verbesserung des mehrsprachigen Wegeleitsystems in Dresden im Rahmen der Bewerbung zur Europäischen Kul- Beschlussausfertigung V-AF0065/18 turhauptstadt 2025 Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das Zustimmung Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung Das Ortschaftszentrum Altfranken auf der Otto-Harzer Straße 2b Beschlussempfehlung V1999/17 ist ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fas- Ortschaft und wird für verschiedene Veranstaltungen sowie als Ver- sung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss sammlungsraum genutzt. des Landschaftsplanes Das Gebäude ist bis auf den Kellerbereich in einem guten bauli- Punkteweise Abstimmung chen Zustand. Der Keller ist unzureichend gegen Nässe isoliert und Putzabhebungen im Erdgeschoss sowie Schimmelbildungen im Kel- Beschlussempfehlung V1939/17 ler sind die Folge der unzureichenden Isolierung. Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Der Ortschaftsrat Altfranken bittet das Amt für Hochbau und Im- Dresden in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999 mobilienverwaltung die finanziellen Mittel für eine umfangreiche hier: Trockenlegung in die Haushaltplanung 2019/2020 aufzunehmen. 1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf- Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die- fentlichen Auslegung se Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen 2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan wurde bzw. warum nicht. 3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs- Zustimmung plan-Entwurf 4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung Anzeigen Punkteweise Abstimmung Beschlussausfertigung V-AF0063/18 Finanzmittel für Ortschaften zur Planung des Doppelhaus- haltes 2019/2020 Für die Erfüllung der Aufgaben des Ortschaftsrates entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung § 67 ist es erforderlich Finanzmittel in angemessener Höhe (30 Euro pro Einwohner in den Verfügungs- mitteln und 35 Euro pro Einwohner als Investpauschale) in den Dop- pelhaushalt 2019/2020 einzustellen. Der Ortschaftsrat Altfranken beauftragt den Oberbürgermeister mit der Bereitstellung der Mittel, auch um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Ortschaften auf Grund unterschiedlicher Haushaltsansätze zu vermeiden. Zustimmung
12 Nachrichten aus Altfranken Auch in diesem Jahr plant der Ortschaftsrat Altfranken im Rahmen der Aktion „Sauber ist Schöner!“ eine Reinigungsaktion in der Ortschaft. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, wird in und um die Ortschaft immer wieder Müll gedankenlos weggeworfen und die Umgebung damit verschandelt. Auch die Wege im Altfrankener Park sind in einem schlechten Zustand und müssen dringend gereinigt werden. Bitte helfen Sie mit, unsere Ortschaft zu verschönern und kommen am zur Aktion „Sauberes Altfranken“ Treffpunkt ist 9 Uhr am Ortschaftszentrum Otto-Harzer-Straße 2 b Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk. Gerätschaften, wie z. B. Fächerbesen und Schaufeln sind nur in kleiner Stückzahl vorhanden. Deshalb wäre es schön, wenn diese selbst mitgebracht werden könnten. Handschuhe und Müllsäcke werden bereitgestellt. Wie jedes Jahr ist für eine kleine Stärkung nach getaner Arbeit gesorgt. Ihr Ortschaftsrat Altfranken Um Meldung der Teilnahme bis zum 04.04.2018 unter der Telefon-Nr. 5 00 62 18 oder unter ortschaft-gompitz@dresden.de wird gebeten. Sauber gewinnt! Unter allen fleißigen Teilnehmern verlost die Stadtreinigung Dresden in diesem Jahr wieder attraktive Preise, spendiert von Dresdner Unternehmen. Was müssen Sie tun? Schicken Sie nach getaner Arbeit ein „Beweisbild der Putzaktion“ (z. B. ein Gruppenbild) an folgende E-Mail Adresse: redaktion@srdresden.de Bitte unbedingt Kontaktdaten angeben (Name, Vereinsname, Name des Kindergartens o. ä., Adresse, Ansprechpartner und Anzahl der Teilnehmer an der Putzaktion). Dann ist Ihre Putzaktion im Lostopf. Die Gewinner werden im Anschluss der Aktionswoche schriftlich benachrichtigt. Mit der Einsendung Ihres Fotos akzeptieren sie die Teilnahmebedingungen.
Nachrichten aus Mobschatz 13 Liebe Bürgerinnen und Bürger Aus der öffentlichen Sitzung der Ortschaft Mobschatz, des Ortschaftsrates vom ich erlaube mir zu behaupten, dass die vergangene Sitzung des Ortschaftsrates eine der wichtigsten des Jahres 2018 gewesen ist. 08.03.2018 Mit neun gefassten Beschlüssen, etwa über den Landschafts- und Beschluss zur SR-Vorlage V1999/17 (beratend): Flächennutzungsplan, mussten wir konzentriert und durchaus auch Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August unter Beachtung von Detailfragen entscheiden. Im Vorfeld der 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes Stellungnahmen zu den genannten Fachplänen führten wir bereits zuständig: Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft mehrere Sitzungen durch, um auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, Berichterstatter: Ortsvorsteher sich hierzu zu äußern. Ich hoffe, dass wir unsere Stellungnahmen Beschluss zur SR-Vorlage V1939/17 (beratend): optimal und in Ihrem Interesse formuliert und schließlich beschlos- Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden sen haben. Nun liegt es in den Händen unserer Stadträte, inwie- in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, hier: weit unsere Änderungswünsche Beachtung finden. Außerdem war 1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf- an diesem Abend die Vorstellung des Konzeptes des freien Kinder- fentlichen Auslegung und Jugendhilfeträgers für dessen Einrichtung in Podemus geplant. 2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan Leider musste dieser Tagesordnungspunkt aufgrund von Krankheit 3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs- entfallen. Bitte entnehmen Sie unseren Aushängen, wann dieses plan-Entwurf wichtige Thema im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates nach- 4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung geholt werden kann. zuständig: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Außerdem diskutierten wir über die geplante Änderung der Haupt- Berichterstatter: Ortsvorsteher satzung der Landeshauptstadt Dresden. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich nichts weniger als eine der wichtigsten Arbeits- Beschluss V-MB0149/18 (beschließend): grundlagen des Stadtrates, der beratenden und beschließenden Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt Ausschüsse sowie der Verwaltung. Neben der Frage, ob die Auf- 2019/2020 des Amtes für Hochbau und Immobilienverwaltung gabenpalette der Ortsbeiräte im Stadtzentrum ausgeweitet wird, Beschluss V-MB0150/18 (beschließend): bestehen ebenfalls Überlegungen, in diesem Zuge das Stadtgebiet Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt neu zu gliedern. Hierbei erlaubte sich die Stadtverwaltung ebenfalls 2019/2020 des Straßen- und Tiefbauamtes den Vorschlag, verschiedene Ortschaften miteinander fusionieren Beschluss V-MB0151/18 (beschließend): zu lassen, oder gar Ortsämtern zuzuschlagen. Wir Ortsvorsteher Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt haben uns vehement gegen solcherlei Vorschläge ausgesprochen. 2019/2020 des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Trotz allem wird der Stadtrat mit der Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden auch über das Schicksal der Ort- Beschluss V-MB0152/18 (beschließend): schaft Mobschatz entscheiden, sprich, ob wir im kommenden Jahr Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt im Rahmen der Kommunalwahl auch erneut einen Ortschaftsrat 2019/2020 des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden wählen dürfen. Meinen es unsere kommunalpolitischen Repräsen- Beschluss V-MB0153/18 (beschließend): tanten wirklich ernst mit ihrer Forderung nach mehr Demokratie Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 - Bereit- und unmittelbarer lokaler Beteiligung, tun sie gut daran, die Ort- stellung der Investitionspauschale und der Verfügungsmittel für die schaft Mobschatz und Weitere bestehen zu lassen. Denn die rege Ortschaft Mobschatz Bürgerbeteiligung an den Ortschaftsratssitzungen sowie das vitale Berichterstatter: Ortsvorsteher „Dorfleben“ in unseren Ortsteilen ist Zeugnis darüber, dass solch dezentrale Gremien mit Entscheidungsgewalt und bescheidener Beschluss V-MB0147/18 (beschließend): Budgethoheit tatsächlich einen gesellschaftlichen Mehrwert besit- Unterstützung der jährlichen Aktion „Saubere Zschone“ im Rahmen zen. Denn Fakt ist auch: Entfällt die Arbeit einer Ortschaft in einem der Aktion „Sauber ist schöner“ bestimmten Gebiet, werden Kommunikations- und Entscheidungs- Beschluss V-MB0148/18 (beschließend): wege länger, Barrieren für Problemäußerungen höher und nicht zu- Unterstützung der jährlichen Aktion „Sauberer Tummelsgrund“ im letzt auch Finanzierungsmöglichkeiten von Festen, Kleinprojekten Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“ und Vereinen wesentlich komplizierter. Das kann ernsthaft niemand Berichterstatter: Ortsvorsteher wollen! weitere Tagesordnungspunkte waren: Am 24.03.2018 haben im Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“, – Sachstand zum neuen Konzept der Unterkunft für Kinder- und wie in jedem Jahr, erneut freiwillige Helfer unsere linkselbischen Jugendliche in Podemus Täler von Müll und Schmutz befreit. Zum zweiten Mal fand diese zuständig: Träger der Jugendeinrichtung Aktion nicht mehr nur im Zschoner Grund statt, sondern auch im Berichterstatter: Ortsvorsteher Tummelsgrund. Ich bedanke mich im Rahmen der gesamten Bürger- – Beratung über die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung schaft bei all jenen herzlich, die an diesem Tage mithalfen. Als klei- (SR-Vorlage V2160/18) nes Dankeschön an die fleißigen Helfer sponserte der Ortschaftsrat zuständig: Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Recht beide Aktionen mit einem Obolus in Form einer Erfrischung. Berichterstatter: Vertreter des Rechtsamtes Es bleibt mir, Ihnen einen recht guten und sonnigen Monat April zu -> Die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Ortschaftsrates wur- wünschen. Hoffen wir, dass es nun endlich Frühling wird! de in die nächste Sitzung vertagt. – Aktuelle Informationen der Ortschaft Mobschatz Es grüßt Sie herzlich Berichterstatter: Ortsvorsteher Ihr Maximilian Vörtler – Bürgeranfragen
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