Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
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Ortsnachrichten Ausgabe April 2018
Gompitz
Gompitz – Altfranken – Mobschatz Ockerwitz
Pennrich
Roitzsch
Steinbach
Unkersdorf
Zöllmen
Altfranken
Alt-Leuteritz
Brabschütz
Merbitz
Mobschatz
Podemus
Rennersdorf
Nachrichten aus
Gompitz......................................... 5
Nachrichten aus
Altfranken................................... 10
Nachrichten aus
Mobschatz.................................. 13
Termine und
Veranstaltungen............................ 16
Kirchennachrichten..................... 20
Heimatseite..................................... 21
Foto: Verwaltungsstelle Gompitz
Anzeigen2
Verwaltungsstelle Gompitz/ Altfranken Behördenrufnummer, Tel.: 115
Sitz und Sprechzeiten: Polizei, Tel.: 110
Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel.: 112
Tel. Gompitz: (03 51) 4 13 92 32 Polizeirevier Cotta,
Tel. Altfranken: (03 51) 5 00 62 18 Julius-Vahlteich-Str. 2, 01159 Dresden, Tel.: (03 51) 4 14 08-0
Fax: (03 51) 4 13 92 36 Bürgerpolizist Herr Peter,
E-Mail: ortschaft-gompitz@dresden.de Sprechzeiten in der Verwaltungsstelle Cossebaude,
Mo. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Dresdner Str. 3, 01156 Dresden: Di. 15 – 17 Uhr
Di. und Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel.: 116 117
Mi. geschlossen
Vermittlung dringender ärztlicher Hausbesuche, Auskunft über dienst-
Ortschaftsbüro Mobschatz habende Praxen im Rahmen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiens-
Sitz und Sprechzeiten in Gompitz: tes, Allgemeinärztliche-/ Kinderärztliche-/ Chirurgische-/ Augenärzt-
Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden liche-/ HNO-ärztliche Bereitschaftspraxis, Telefonische Beratungen
Tel.: (03 51) 5 00 62 20, Fax: (03 51) 4 13 92 36 Giftnotruf, Tel.: (03 61) 73 07 30
E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de Apothekennotdienst, Tel.: 0800 0022833
Mo., Di., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Arztpraxis Dr. med. Ina Funke,
Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Tel.: (03 51) 4 11 69 14, OT Pennrich, Podemuser Str. 15
Mi. geschlossen
Sitz und Sprechzeiten in Mobschatz: Zahnarztpraxis Dr. Ariane Forker und Dr. Eric Forker,
Am Tummelsgrund 7 b, 01156 Dresden Tel.: (03 51) 4 24 84 16-0, OT Gompitz, Altnossener Str. 30 a
Tel.: (03 51) 4 53 86 31, Fax: (03 51) 4 53 86 33 Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Marlies Kuntze,
E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de Tel.: (03 52 04) 39 49 66, OT Unkersdorf, Teichweg 12
Di. 14:00 – 18:00 Uhr Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Elisabeth Pönisch
Einwohnermeldeamt, Wohngeld/Soziales und Dr. med. dent. Roman Pönisch,
Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden Tel.: (03 51) 4 12 93 23, OT Altfranken, Otto-Harzer-Str. 30
Tel.: (03 51) 4 88 79 35, (03 51) 4 88 79 36 Praxis f. Sport-Physiotherapie und Osteopathie Uta Sanner,
Sprechzeiten: Di. und Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Tel.: (03 51) 4 27 53 11, OT Ockerwitz, Ockerwitzer Ring 22
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Psychologische Praxis Dr. Dipl.-Psych. Petrica Seidl,
Ordnung und Sicherheit Tel.: (03 51) 4 22 38 02, OT Ockerwitz, Zschonerblick 11
Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden Privatpraxis Orthopädie u. Sportmedizin Dr. med. Axel Klein,
Tel.: (03 51) 4 88 79 34 Tel.: (03 51) 4 17 74 599, OT Pennrich, Oskar-Maune-Str. 6
Annahme von Grünschnitt Tierarztpraxis H. Bothe, Tel.: (03 51) 4 17 89 72, (01 73) 9 41 73 81,
- auf dem Bauhof Gompitz im OT Pennrich, Altnossener Str. 46: OT Pennrich, Altnossener Str. 48
ganzjährig: freitags 13:00 – 14:00 Uhr
1. April – 31. Oktober: montags 16:00 – 18:00 Uhr Abfallentsorgung im April
- auf dem Bauhof-Lagerplatz im OT Brabschütz, Zum Schwarm, Rest- Gelber Bio- Städtische
geöffnet vom 1. März – 30. November: abfall Sack abfall Blaue Tonne
mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat 09:00– 14-tägig 04.*/
11:00 Uhr am: 11./ 25.
Altfranken 07.*/ 20. 10./ 12./ 26.
Gebühren:
aller 4 Wochen 17./
- bis zu 1 cbm -> jeweils 0,50 Euro pro 0,2 cbm
am: 25. oder 11. 24.
- mehr als 1 cbm -> jeweils 2,75 Euro pro angefangenen cbm
Bitte beachten: An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme. Alt-Leuteritz 12./ 26. 05.*/ 18. 13./ 27.
Brabschütz 12./ 26. 12./ 26. 13./ 27.
Störungsmeldungen
Gompitz 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26.
Öffentliche Beleuchtung
RB Zentrale Technische Dienstleistungen, Tel.: (03 51) 4 88 15 55 Merbitz 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27.
Erdgas Mobschatz 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27.
DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 33 33 Ockerwitz 12./ 26. 07.*/ 20. 05.*/ 12./ 26.
Strom 11./ 12./ 26. (außer
DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 86 86 Pennrich 06.*/ 19. 12./ 26. 18./ Zum Schmiede-
Wasser 25./ berg**)
DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 22 22 Podemus 12./ 26. 07.*/ 20. 13./ 27.
Abwasser Rennersdorf 06.*/ 19. 12./ 26. 13./ 27.
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Tel.: (03 51) 8 40 08 66
Roitzsch 12./ 26. 07.*/ 20. 12./ 26.
Telefon
Dt. Telekom AG, Tel.: (08 00) 3 30 20 00 oder: www.telekom.de Steinbach 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26.
Unkersdorf 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26.
Deutsche Postfiliale Zöllmen 06.*/ 19. 12./ 26. 12./ 26.
- im Blumengeschäft D. Geißler, OT Gompitz,
Kesselsdorfer Str. 326, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 11 66 72 * Verschiebung wegen Feiertag
Öffnungszeiten: Mo. – Do. 08:00 – 18:30 Uhr ** Zum Schmiedeberg am: 03.*/ 09./ 16./ 23./ 30.
Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
Auskunft zum Abfuhrrhythmus: www.dresden.de/abfuhrkalender
Sa. 08:00 – 17:00 Uhr
Abfall-Info-Telefon: (03 51) 4 88 96 33
- im Lebensmittelgeschäft S. Paul, OT Mobschatz,
Elbhangstr. 10, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 53 75 06 zuständige Entsorgungsunternehmen:
Öffnungszeiten: Di. – Fr. 08:30 – 13:00 Uhr u. 14:30 – 17:00 Uhr Restabfall und Bioabfall in den Becker Umweltdienste GmbH,
Sa. 07:00 – 11:00 Uhr Ortschaften Gompitz, Mobschatz Tel.: (03 51) 64 40 00
Restabfall und Bioabfall in der Stadtreinigung Dresden GmbH,
Ortschaft Altfranken Tel.: (03 51) 4 45 51 16
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist
Gelber Sack in Stratmann Entsorgung GmbH,
Freitag, 13. April 2018
allen Ortschaften Tel.: (03 51) 88 59 50
Die nächste Ausgabe erscheint am
Städtische Blaue Tonne in Veolia Umweltservice Ost GmbH
Freitag, 27. April 2018 allen Ortschaften & Co. KG, Tel.: 0800 563 214 789Informationen der Verwaltung 3
Mobile Schadstoffsammlung
Vom 9. bis 28. April 2018 findet eine mobile Schadstoffsammlung Stellplätze und Haltezeiten des Schadstoffmobils
statt. Jeder private Haushalt hat dabei die Möglichkeit, maximal Brabschütz, Dorfplatz-Brabschütz/Zum Schwarm
zehn Kilogramm schadstoffhaltige Abfälle dem Annahmepersonal am Dienstag, 17.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr
am Schadstoffmobil zu übergeben. Altfranken, Otto-Harzer-Straße
Gebührenfrei werden angenommen am Montag, 23.04.2018, 10:00 - 10:45 Uhr
• Haushaltsreiniger, Entkalker, Desinfektionsmittel, Nagellack- Unkersdorf, Am Schreiberbach/Schwarmweg
entferner, Spraydose mit Restinhalt, PUR-Montageschaumdose am Freitag, 27.04.2018, 10:00 - 11:00 Uhr
• Pflanzendünger, Unkraut- und Pennrich, Altnossener Str. 46 (Einfahrt Bauhof)
Schädlingsbekämpfungsmittel, Insektenspray am Freitag, 27.04.2018, 11:30 - 13:00 Uhr
• flüssige Farbe, Lack, Lösungsmittel, Klebstoff Gompitz, Ockerwitzer Allee/Altgompitz
• Imprägnier- und Abbeizmittel
am Freitag, 27.04.2018, 14:30 - 15:15 Uhr
• Mineralöl und Kraftstoffe
Ockerwitz, Ockerwitzer Allee 21
• quecksilberhaltiger Abfall wie Thermometer
am Freitag, 27.04.2018, 15:45 - 16:30 Uhr
• Speiseöl und -fett sowie Frittieröl
• Akku, Batterie, Autobatterie (Pfandgutschein des Online-Händ- Mobschatz, Elbhangstraße/Am Berg
lers wird bestätigt) am Freitag, 27.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr
Eingetrocknete Farb- und Lackreste gehören in den Restabfall. Die komplette Terminübersicht mit den Stellplätzen aller Ortsämter
Zusätzlich werden Leuchtstoffröhren sowie LED- und Energie- und Ortschaften finden Sie im Abfallratgeber 2018 auf den Seiten
sparlampen angenommen. 28/29, im Internet unter www.dresden.de/abfall und im The-
Hinweise menstadtplan (http://stadtplan.dresden.de, Entsorgung & Abfall,
• Stellen Sie Schadstoffe niemals unbeaufsichtigt und vor Eintref- Mobile Sammelstellen).
fen des Sammelfahrzeugs am Straßenrand ab. Schadstoffe müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden, da
• Übergeben Sie die Schadstoffe direkt dem Annahmepersonal. sie umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Sie er-
• Lassen Sie Schadstoffreste möglichst in ihrem Originalbehält- kennen Schadstoffe unter anderem an folgenden Gefahrensym-
nis. bolen auf der Verpackung:
• Vermischen Sie keine Stoffe miteinander, es besteht die Gefahr
von chemischen Reaktionen.
Wenn Sie noch Fragen zur Entsorgung von Schadstoffen oder zu
anderen Abfällen haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am
Abfall-Info-Telefon für private Haushalte 0351 4889633
beraten Sie gern. Sie erreichen sie auch unter der E-Mail-Adresse
abfallberatung@dresden.de.
Streugutbeseitigung
Laut der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger verpflichtet, dass nur Streugut abgeholt werden kann, das zu einem Haufen bzw.
die Reinigungsflächen (z. B. Gehwege, Schnittgerinne, Fahrbahnen) in Eimern zusammengekehrt ist.
in einem sauberen Zustand zu halten sowie Hydranten, Absperr- Wir bitten um Ihre telefonische Mitteilung unter Tel.: 0351 4139232
schieber und Straßenentwässerungseinrichtungen von Verunreini- (Gompitz), 0351 5006218 (Altfranken), 0351 5006220 (Mob-
gungen freizuhalten. schatz) - so bald wie möglich erfolgt die Abholung.
Dazu zählt auch, Reste von Streugut nach Beendigung der Winter-
periode zu entfernen. Wie in den vergangenen Jahren sind Ihnen Die ausführliche Straßenreinigungssatzung ist in der Broschüre „In
die Mitarbeiter des Bauhofes bei der Beseitigung des Streugu- Ordnung! – Stadtrecht für jedermann“ nachzulesen. Sie erhalten diese
tes behilflich. Da dies eine freiwillige Leistung der Verwaltung von kostenlos in der Verwaltungsstelle Gompitz und im Ortschaftsbüro Mob-
Gompitz/Altfranken und Mobschatz ist, bitten wir um Verständnis, schatz. Im Internet ist sie abrufbar unter www.dresden.de/satzungen.4 Informationen der Verwaltung
Anzeigen
Wohin mit Gartenabfällen?
Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne oder
auf den Wertstoffhof.
Keinesfalls dürfen die Pflanzenreste in der freien Natur abgeladen
werden. Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist in Dresden
verboten.
Baum-, Hecken-, Rasenschnitt oder Laub können bei den dafür
vorgesehenen Annahmestellen gegen eine Gebühr abgegeben
werden. Äste und Stämme dürfen nicht länger als 1 m sein. Die
Annahmegebühr beträgt 2,75 Euro je angefangenen cbm bzw. für
Kleinmengen bis zu 1 cbm jeweils 0,50 Euro je 0,2 cbm.
Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle
im OT Pennrich, Altnossener Str. 46:
ganzjährig freitags 13:00 – 14:00 Uhr
01.04. – 31.10. montags 16:00 – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle
im OT Brabschütz, Zum Schwarm:
01.03. – 30.11. mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden
1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr
An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme!
Formulare des Finanzamtes
Die Formulare zur Steuererklärung 2017 sind mit einer Vielzahl von
Anlagen (z. B. Anlage N, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand,
Anlage AV, Anlage R, Anlage KAP) in der Verwaltungsstelle Gom-
pitz/Altfranken sowie im Ortschaftsbüro Mobschatz erhältlich.
Rennersdorf/Brabschütz
Durchlass des Lotzebaches wird
saniert
Bis voraussichtlich Ende Juni 2018 setzen Fachleute den Durchlass
des Lotzebaches an der Rennersdorfer Hauptstraße instand.
Die Arbeiter richten zurzeit die Baustelle ein und sperren die Ren-
nersdorfer Hauptstraße. Die Umleitung verläuft über die Schützen-
straße und die Lotzebachstraße. Die Haltestelle Rennersdorf der
Buslinie 91 ist verlegt. Die Bekanntmachung erfolgt über Aushänge
im Fahrgastunterstand vor Ort. Fußgänger und Radfahrer können
an der Baustelle vorbei gehen bzw. fahren.
Die Arbeiter sichern den Gewölbebogen, setzen die Widerlager und
Kappen instand, sanieren die anschließenden Ufermauern und die
Gewässerfließsohle. Dazu ist es erforderlich, den Straßenbereich
aufzubrechen und Erdarbeiten durchzuführen.
Die Arbeiten führt die Firma Teichmann Bau GmbH, Wilsdruff, aus.
Die Baukosten betragen rund 65.000 Euro.
(Quelle: Dresdner Amtsblatt Nr. 11/2018 vom 15.03.2018)
Alle Baustellen auf einen Blick unter www.dresden.de/
verkehrsbehinderungen
AnzeigenNachrichten aus Gompitz 5
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Annahme, dass der Winter nun endlich vorbei ist, planen Sie Ausbau von Straßen, Fußwegen und Oberflächenerneuerungen zum
Ihre Gartengestaltung und mögliche Verschönerungsarbeiten am Inhalt hat.
Haus oder in der Wohnung. Ähnlich geht es uns als Ortschaftsrat Das Umweltamt soll Mittel für die Wanderwege in der Zschone be-
für unsere Ortsteile auch. reitstellen und da vor allem den Wanderweg Eingang zur Zschone
Eine Vielzahl von Punkten auf der Tagesordnung der vergangenen von der Mühle in Richtung Pennrich ein weiteres Teilstück mit Git-
öffentlichen Sitzung am 12. März 2018 belegen das. Traurig ist, terrosten versehen.
dass trotz sehr wichtiger und informativer Themen so eine geringe
Zwei weitere Maßnahmen dürfen zukünftig nicht mehr vernachläs-
Anzahl von Besuchern den Weg zu uns gefunden hat.
sigt werden. Dafür sind unbedingt Mittel im Haushalt 2019/2020
Zum einen hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Landschaftsplan einzustellen.
der Landeshauptstadt Dresden auseinander zu setzen, der weitrei-
Seit 2016 soll unsere Verwaltungsstelle in Gompitz mit einem bar-
chende Auswirkungen auf bestimmte Ortslagen von Steinbach und
rierefreien Zugang ausgerüstet werden, um auch behinderten Bür-
Ockerwitz hat und vor allem langfristig auch auf den Flächennut-
gerinnen und Bürgern den Zugang zu gewähren. Leider ist uns dies
zungsplan übergreift. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundlage
bisher nicht gelungen. Nun sollten wir aus unserer Bitte eine Forde-
für die bauliche Entwicklung in unserer Ortschaft dar. Das betrifft
rung machen, denn wir sehen diese Maßnahme nicht als Wohlwol-
nicht nur die Wohnungsbauentwicklung, sondern ebenso die Land-
len an, sondern als eine Selbstverständlichkeit.
wirtschaft als auch die Gewerbeentwicklung. Da hat der Ortschafts-
rat eine hohe Verantwortung in der Mitwirkung, denn damit wird
Des Weiteren bemüht sich der Ortschaftsrat seit 2005 um die Sanie-
die Entwicklung der nächsten Jahre sehr richtungsweisend mitbe-
rung/Rekonstruktion des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in Penn-
stimmt.
rich. Das Grundstück, auf dem der Dreiseitenhof steht, gehört der
Eine weitere und für die Zukunft nicht unerhebliche Überlegung der Stadt Dresden. Die Funktionen Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr
Stadtverwaltung ist die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. sind bisher darin untergebracht. Der Dreiseitenhof soll als Ortsmit-
Die Überlegungen einiger Fraktionen des Stadtrates gehen dahin, telpunkt eine zentrale Rolle spielen. Dazu fordert der Ortschaftsrat
eine Änderung der Ortschaftsgebiete vorzunehmen. D. h., die Ort- die Stadtverwaltung auf, zunächst erst einmal Mittel für ein Nut-
schaften/Ortschaftsräte sollen wegfallen und in größer strukturier- zungskonzept und die Planung bereitzustellen.
te Stadtteile integriert werden. Welche Effekte daraus erzielt wer-
Bei der Beantragung der Finanzmittel für die Ortschaft zur Ausfüh-
den sollen, bleibt noch ein Geheimnis. Fest steht jedoch, der Einfluss
rung gem. § 67 Sächs. Gemeindeordnung übertragener Aufgaben
auf die weitere Entwicklung der Ortschaft wird stark eingeschränkt,
sind dem Ortschaftsrat angemessene Haushaltsmittel zur Verfü-
die Bürgernähe geht deutlich verloren und die Eigeninitiative der
gung zu stellen. Was ist dabei angemessen?
Ortschaften kommt zum Erliegen, weil dann die Verfügungsmittel
Auf jeden Fall haben wir statt bisher 25,00 €/Einwohner jetzt
und Investitionspauschale je Einwohner und Haushalt nicht mehr
30,00 €/Einwohner Verfügungsmittel beantragt. Bei den Investiti-
wirksam werden. Und was wir mit den zur Verfügung stehenden
onsmitteln haben wir statt bisher 27,00 €/Einwohner nun 35,00 €/
Geldern gemacht haben, ist für jedermann in den letzten Jahren gut
Einwohner beantragt. Wenn alles so klappt, wären wir gut aufge-
nachvollziehbar und sichtbar.
stellt.
Aufgrund der Tatsache, dass unsere Ortschaftsverfassung unbefris-
Aber es gibt auch einfachere Sachen. Die Stadt Dresden arbeitet
tet ist, haben wir genügend Zeit alles dafür zu tun, dass unsere
gerade an einem Bankkonzept, d. h. an welche Stellen sollen Bänke
Ortschaft auch in Zukunft nicht schlechter gestellt wird. Wir sollten
aufgestellt werden. Wir bitten Sie uns in nächster Zeit/ bis Ende April
aber dennoch mit allen anderen Ortschaften einen Schulterschluss
Vorschläge zu unterbreiten oder Empfehlungen auszusprechen, da-
machen, denn gemeinsam sind wir in dieser heiklen Angelegenheit
mit die Bänke auch dort hinkommen, wo es sinnvoll und gewollt ist.
stärker.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Nun kommen wir zum Geld. Der Ortschaftsrat war aufgefordert
Mit freundlichem Gruß
für den Doppelhaushalt 2019/2020 den einzelnen Ämtern die
entsprechenden Zuarbeiten zu machen. Wie jedes Jahr wurde dem Gerhard Ofschanka
Straßen- und Tiefbauamt eine Prioritätenliste übergeben, die den Ortsvorsteher
Ortschaftsratssitzung
Gompitz
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gompitz fin-
det am Montag, 9. April 2018, um 19:30 Uhr im Gemeinde-
zentrum Gompitz, Altnossener Str. 46 a in 01156 Dresden statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang
in den Schaukästen.
Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben
wittich.de/gruss6 Nachrichten aus Gompitz
Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
Gompitz vom 05.02.2018
Beschlussempfehlung zur Vorlage V2006/17 „Aufhebung Begründung:
der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Durch- In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in
führung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine
Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom 8. Juni weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet. Diese
2006“ Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an bestehen-
Zustimmung den Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den auf diese
Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhaltungssat-
Beschluss zu V-GP0150/18
zung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich beide
Der Ortschaftsrat Gompitz beschließt, der Ortsgruppe Gompitz im
Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau, die
Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. einen Zuschuss in
Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachsenen
Höhe von 250,00 Euro aus dem Verfügungsfonds des Ortschafts-
Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine zu-
rates zur Organisation und Durchführung des 6. Heimattages des
sätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen
Wilsdruffer Landes am 14.04.2018 in Dorfhain bereit zu stellen.
Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung
Beschluss V-GP0151/18 der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist
Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage V1999/17 (Landschaftsplan bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A17 stark beein-
Dresden in der Fassung August 2017) unter der Bedingung zu, dass trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist
die in der Begründung genannte Kennzeichnung aus der Vorlage für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g.
entfernt wird. Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen.
Beschlüsse aus der öffentlichen Sondersitzung
des Ortschaftsrates Gompitz vom 12.02.2018
Beschluss zu V-GP0152/18 schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August
Der Ortschaftsrat Gompitz hebt den in seiner 40. Sitzung am 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftspla-
05.02.2018 gefassten Beschluss V-GP0151/18 auf. nes“ in den zuständigen Ausschuss des Stadtrates der Landeshaupt-
Beschluss zu V-GP0153/18 zur Vorlage des Oberbürger- stadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den Stadtrat der
meisters der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Land- Landeshauptstadt Dresden für das Gebiet der Ortschaft Gompitz
schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung ordnungsgemäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine
August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Rechte beachtet, beteiligt wird.
Landschaftsplanes“ 2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zuständi-
Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des gen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneute Be-
Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land- ratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ort-
hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gompitz rügt schaftsrates der Ortschaft Gompitz zu gewährleisten.
die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung und 3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt
Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters der Lan- Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss,
deshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landes- Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tagesordnung der 48. Sit-
hauptstadt Dresden In der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs- zung des Stadtrates (SR/048/2018) am Donnerstag, dem 1. März
beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß § 67 Abs. 6 2018, zu nehmen.
SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten der 4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die Vor-
Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Be- lage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in
deutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein Beratungs- und der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss
Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betref- des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem Beschluss gemäß § 52
fen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Gompitz zwingend vor Abs. 2 SächsGemO aufgrund eines Verstoßes gegen § 67 Abs. 6
der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates der SächsGemO, aus Rechtsgründen zu widersprechen.
Landeshauptstadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den 5) für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei-
Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt werden müssen. nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung
Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die Gremien bei der des Ortschaftsrates der Ortschaft Gompitz gemäß § 67 Abs. 6
Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt erst SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses zu verfahren.
Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Änderung 6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den
des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dres-
vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom den im Ortschaftsrat für das Gebiet der Ortschaft erst nach einer
13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der gemeindli- Beschlussfassung über die Vorlage V1999/17 - Landschaftsplan -
chen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen hat. Der Ort- durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden erfolgt.
schaftsrat der Ortschaft Gompitz fordert den Oberbürgermeister der Beschluss zu V-GP0154/18
Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte der Ortschaft zu Der Ortschaftsrat lehnt die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan
achten und zu schützen sowie einen gesetzeskonformen Beratungs- der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017“ ab.
und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe und Begründung:
die Pflicht des Oberbürgermeisters: In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in
1) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft Gom- der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine
pitz vor der abschließenden Beratung der Vorlage V1999/17 „Land- weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet.Nachrichten aus Gompitz 7
Diese Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an zusätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen
bestehenden Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung
auf diese Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhal- der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist
tungssatzung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A 17 stark beein-
beide Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau, trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist
die Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachse- für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g.
nen Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen.
Freiwillige Feuerwehr nicht nur
zur Belustigung da!
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit vielen Jahren hat das Feuerwehrfest am 1. Mai regen Zulauf.
Alle sind von der Organisation des Festes und deren Gestaltung
begeistert. Darüber freuen wir uns jedes Jahr besonders!
April, April ... mal sehen, Leider geriet der eigentliche Grund des Festes immer mehr in den
Hintergrund. Wir suchen nämlich Nachwuchs! Dabei reden wir
was er will, nicht nur über Kinder und Jugendliche für unsere Jugendfeuerwehr,
so begrüßen wir die erwachende Natur und entdecken bei gemein- sondern auch Erwachsene für die Aktive Abteilung.
samen Spaziergängen miteinander viele neue und interessante Wir suchen Männer und Frauen bis 50 Jahre, die im Ort ansässig
Dinge der Frühlingszeit im schönen Zschoner Grund ... und bereit sind in ihrer Freizeit etwas für die Allgemeinheit zu tun.
Unser Monatsthema im April „Rund um den Löwenzahn“ wird den Die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Wir
Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen, Entdecken stellen in unseren Ortschaften dennoch zu jeder Tag- und Nacht-
und Experimentieren bieten. zeit sowie an Wochenenden und Feiertagen einen ausreichenden
Die zahnärztliche Betreuung und Kontrolle unserer Kinder im Mo- Brandschutz sicher und helfen Ihnen und Ihren Nachbarn in vielen
nat März regte erneut dazu an, dass Kinder bis zum 24. Lebens- unverhofften Notsituationen. Zurzeit sind wir 20 Kameraden und
monat vom Schnuller entwöhnt sein sollten, da ein fortdauerndes eine Kameradin. Der aktuelle Bedarf liegt bei weiteren 25 ehren-
Lutschen u. a. zu Zahnfehlstellungen sowie daraus resultierenden amtlichen Mitgliedern.
Sprachfehlern führen kann. Wir hoffen Sie auch dieses Jahr als unsere Gäste zum Feuerwehrfest
Wie Sie sicher schon wissen, befindet sich am Seiteneingang un- begrüßen zu dürfen, denn es warten wieder spannende Themen
serer Kindertagesstätte ein Baum, an dem Schnuller aufgehängt auf Sie. Jedoch, wenn Sie mögen, betrachten Sie dieses Mal unser
werden können. Bei Abgabe am Baum können sich die Kinder einen Fest von einem anderen Blickwinkel – aus dem Ihrer Nachbarn, die
Brief von der Schnullerfee aus dem Kasten nehmen, der eine kleine händeringend Kräfte für die Freiwillige Feuerwehr suchen.
Überraschung beinhaltet. Manchmal kommt uns sogar die Schnul- Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns ganz unverbindlich zu
lerfee persönlich besuchen ... den in den Ortsnachrichten veröffentlichten Terminen.
Aufgrund der Überarbeitung unserer Konzeption und den positi- Mirko Göhler
ven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, haben die künftigen Wehrleiter STF Gompitz
Krippenkinder mit Ihren Eltern wieder die Möglichkeit, ab April die
Eingewöhnungsgruppe in Vorbereitung auf den Beginn im Sommer
zu nutzen.
Wussten Sie schon ...
Frische Salate mit Wildkräutern verfeinert schmecken den
Kindern und Erwachsenen.
Gurkensalat mit Löwenzahn:
20 Löwenzahnblüten mit Stiel, 1 Salatgurke, 1 Zitrone und
1 TL Olivenöl
Die Stängel des Löwenzahns der Länge nach
einschneiden und in lauwarmes Wasser legen
zum Entbittern.
Die Gurke hobeln und mit den Löwenzahn-
schnecken vermischen. Die gelben Blütenblät-
ter zupfen und darüber streuen.8 Nachrichten aus Gompitz
Traditionspflege in der
FEUERWEHRFEST Ortschaft Gompitz
Pflanzung des „Jahrgangsbaumes
Freiwillige Feuerwehr Gompitz 2017“ am 1. Mai 2018 um 11 Uhr
Im Rahmen des Feuerwehrfestes in Gom-
SAVE 1. Mai 2018 • 9-17 Uhr pitz am 1. Mai 2018 wird der Jahrgangs-
THE baum für alle Kinder der Ortschaft Gom-
pitz, die im Jahr 2017 geboren sind und
DATE zu diesem Zeitpunkt in der Ortschaft Gompitz wohnten, im
Pennricher Park gepflanzt.
Gemeindezentrum Gompitz/Pennrich
Auf diesem Weg laden wir diese Kinder mit ihren Familien
Wettkämpfe der Feuerwehr & Jugendfeuerwehr, ganz herzlich ein, bei der Pflanzung am 1. Mai 2018 um 11 Uhr
Fußballturnier, Oldtimerrundfahrten, dabei zu sein und sich gern auch mit zu betätigen!
Schauvorführungen, Feuerwehr zum Anfassen Bitte geben Sie Ihre Rückmeldung (siehe unten) in der Verwal-
tungsstelle Gompitz, Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden ab
bzw. übermitteln uns diese ausgefüllt und unterschrieben per
WIR SUCHEN DICH!
E-Mail an: ortschaft-gompitz@dresden.de.
Zur Erinnerung an die schöne Pflanztradition werden wir eine
persönliche Urkunde für jedes Kind anfertigen und Ihnen zeit-
nah zukommen lassen. Darüber hinaus wird an den Jahr-
MACH MIT! HEISS
gangsbaum eine Tafel mit den Namen der Kinder angebracht.
Des Weiteren möchten wir Sie auf die Chronikschreibung
durch den Heimatverein Gompitz e. V. aufmerksam machen
AUF
COOLE
und um Ihre Unterstützung bitten, damit möglichst alle Kinder
aufgenommen werden, für die der Jahrgangsbaum gepflanzt
wurde. Für die Eintragung der Daten Ihres Kindes in die Chro-
TYPEN nik wird Ihr schriftliches Einverständnis benötigt, worum sich
der Vereinsvorsitzende Herr Mike Heinrich während der
Pflanzaktion bemühen wird.
-------------------------------------------------------------------
Rückmeldung
Pflanzung des „Jahrgangsbaumes 2017“
Vorname des Kindes:
………………………………………………………………………………………..........
Familienname des Kindes:
………………………………………………………………………………………..........
Anschrift:
………………………………………………………………………………………..........
………………………………………………………………………………………..........
ggf. E-Mail:
…………………………………………………………………………….………………….
Wir nehmen am 01.05.2018 teil: ja nein
Erinnerungsurkunde gewünscht: ja nein
Bekanntgabe an Namenstafel gewünscht: ja nein
Einverständnis zur Datenweitergabe an
den Heimatverein Gompitz e. V. ja nein
Datum:
………………………………………………………………………………………
Unterschrift der Eltern:
FEUERWEHR-GOMPITZ.DE ………………………………………………………………………………………..........
………………………………………………………………………………………..........Nachrichten aus Gompitz 9
Anzeigen
Osterhase kommt auch
nach Gompitz
Unsere Schulkinder hatten schon vor Ostern Glück.
Denn der Osterhase verlor einige Süßigkeiten, beim Transport zu
den Verstecken auf unserem Schulgelände und so hatten alle Kin-
der eine schöne Einstimmung auf die Osterferien.
Das Hortteam freut sich auf die Ferienzeit mit den Kindern. Alle
Aktivitäten bestimmen die Kinder entsprechend ihren Wünschen
und Bedürfnissen.
Nach den Ferientagen kommt am Montag, 16.04. um 9.45 Uhr der
Fotograf zu unseren Schulkindern der Klasse 4.
Am 20.04. freuen wir uns auf unsere Zahnärztin Frau Thomas, Sie
ist immer ganz begeistert vom gesunden Zustand der Zähne unserer
Schülerinnen und Schüler.
Vom 23.04. - 25.04. gehen unsere großen Schulkinder nach Gorbitz
zum Fahrradfahren mit der Polizei. Für die Prüfung am 25.04. drü-
cken wir ganz fest beide Daumen für alle Kinder.
Wir freuen uns schon sehr auf die anfeuernden Zuschauer, wenn
auch wir wieder am 27.04. am Fußballturnier Cossebaude teilneh-
men.
Wir wünschen allen einen wunderschönen Monat April, mit viel
Spaß und Freude am 1. April.
Das Team der Grundschule Gompitz
Rückblick und
Vorausschau
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals dafür entschuldigen,
dass der Nordkorea-Vortrag ausfallen musste. Leider ließ sich dies
nicht vermeiden und wir arbeiten an einem Ausweichtermin im
Herbst.
Auch dieses Jahr bietet uns Herr Torsten Herfurt eine Verkehrs-
teilnehmerschulung an. Alle Interessenten sind zu der kostenfrei-
en Veranstaltung am 10.04.2018 um 19:30 eingeladen. Wie immer
findet diese im Gemeindezentrum Pennrich statt.
Alle Familien unserer Ortschaft, die sich im Jahr 2017 über Nach-
wuchs freuen konnten, laden wir zur diesjährigen Pflanzung
des Jahrgangsbaums herzlichst ein. Sie findet am 1. Mai um
11:00 Uhr im Pennricher Park statt.
Bitte melden Sie sich, falls noch nicht geschehen, vorher bei mir an
(heinrichs-hof@gmx.de), dann erhalten Sie rechtzeitig eine schriftli-
che Einladung mit allen weiteren Informationen.
Schön wäre es, wenn Sie dieses Anliegen an alle betreffenden Be-
kannten und Verwandten weitergeben könnten. Vielleicht erreichen
wir dadurch, dass möglichst alle davon erfahren und diese schöne
Tradition weiterleben kann.
Mike Heinrich, Pennrich
Vorsitzender Heimatverein Gompitz e. V.
Verkehrsteilnehmerschulung, 10.04.2018, 19:30 Uhr,
Gemeindezentrum
Jahrgangsbaum, 01.05.2018, 11:00 Uhr, Pennricher Park10 Nachrichten aus Altfranken
Liebe Altfrankener Bürgerinnen Beschlüsse aus der öffentlichen
und Bürger, Sitzung des Ortschaftsrates
in der letzten Sitzung stand die Beschlussempfehlung für den Land-
schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden an. Im Landschaftsplan
Altfranken vom 12.02.2018
sind für die Ortschaft Altfranken sämtliche Feldflächen mit hoher Beschlussausfertigung V-AF0062/18
Erosionsgefährdung eingestuft und als erosionsmindernde Maß- Vorlage des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt
nahmen Grünzäsuren vorgesehen. Es wird im Plan ausgeführt, dass Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt-
trotz hoher Fruchtbarkeit der Äcker, diese Flächen keine Vorrangs- stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwä-
tandorte für ackerbauliche Nutzung sind. gungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“
Der Ortschaftsrat weist in seiner Beschlussempfehlung darauf hin, Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des
dass über Jahrhunderte auf diesen Flächen Ackerbau betrieben Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land-
wurde und heute immer noch fruchtbare Äcker vorhanden sind, d. h. hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Altfranken
die Erosionsgefährdung wird offensichtlich überschätzt. Die Bele- rügt die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung
gung der Ackerflächen mit Grünzäsuren erscheint auf Grund dieser und Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters
Tatsache völlig überflüssig. Die Umsetzung dieses Konzeptes führt der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der
zwangsläufig zur Reduzierung bzw. zum Verlust der Ackerflächen Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier:
und damit im ungünstigsten Fall zum Ruin des Landwirtschaftsbe- Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß
triebes, der diese Flächen nutzt. Dagegen hat sich der Ortschaftsrat § 67 Abs. 6 SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angele-
ausgesprochen. genheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von un-
Nach Informationen des Straßen- und Tiefbauamtes soll der end- mittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein
gültige Ausbau der Otto-Harzer-Straße vom Anschluss an die Kes- Beratungs- und Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die
selsdorfer Straße bis zur Einmündung Kastanienweg in der Zeit vom Ortschaft betreffen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Altfran-
6. August bis 2. November 2018 erfolgen. Dazu ist vorgesehen, die ken zwingend vor der Beratung in den zuständigen Ausschüssen
Fahrbahn in Asphalt und den Gehweg auf einer Breite von 2,50 m des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor Beschluss-
in Betonpflaster herzustellen. Leistungen der Stadtentwässerung fassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt
Dresden GmbH und DREWAG Netz GmbH (Trinkwasser) werden werden müssen. Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die
ebenfalls eingeordnet. Es ist geplant, die Baumaßnahme unter Gremien bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müs-
Sperrung der Otto-Harzer-Straße im o. g. Abschnitt durchzuführen. sen. Dies gilt erst Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit
Die Umleitungen gehen in beiden Richtungen über Kesselsdorfer der Änderung des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Be-
Straße, Kohlsdorfer Weg (Kohlsdorfer Landstraße) und Altfrankener kanntmachung vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Dorfstraße. Gesetzes vom 13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der
Vom 7. bis 14. April findet wieder unter dem Motto „Sauber ist gemeindlichen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen
Schöner“ in ganz Dresden die Aktionswoche des Frühjahrsputzes hat. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Alfranken fordert den Ober-
statt. Auch in unserer Ortschaft wollen wir wieder eine Reinigungs- bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte
aktion starten und den weggeworfenen Müll beseitigen sowie die der Ortschaft zu achten und zu schützen sowie einen gesetzeskon-
verschmutzten Gehwege reinigen. formen Beratungs- und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es
ist die Aufgabe und die Pflicht des Oberbürgermeisters:
Am Samstag, dem 7. April 2018, 9:00 Uhr startet die 1.) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft
Aktion „Sauberes Altfranken“ Altfranken vor der abschließenden Beratung der Vorlage
mit Treff vor dem Ortschaftszentrum, V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden
Otto-Harzer-Straße 2b. in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss,
Da wir alle von der Sauberkeit profitieren und gewissermaßen da- Beschluss des Landschaftsplanes“ in den zuständigen Aus-
mit auch eine Visitenkarte für unseren Ort hinterlassen, rufe ich schuss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor
Sie auf, sich zahlreich an dieser Aktion zu beteiligen. Die Details Beschlussfassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt
entnehmen Sie bitte der separaten Veröffentlichung in diesem Heft Dresden für das Gebiet der Ortschaft Altfranken ordnungsge-
bzw. dem Aushang in den Schaukästen. mäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine Rech-
te beachtet, beteiligt wird.
Mit freundlichen Grüßen 2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zustän-
Ihr Ortsvorsteher Dr. Doltze digen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneu-
te Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung
des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken zu gewährleisten.
3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt-
stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs-
Ortschaftsratssitzung beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tages-
ordnung der 48. Sitzung des Stadtrates (SR/048/2018) am
Altfranken Donnerstag, dem 1. März 2018, zu nehmen.
Unsere nächste Sitzung findet statt am 4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die
Montag, dem 09.04.2018, 19:00 Uhr Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt
im Ortschaftszentrum, Otto-Harzer-Str. 2b. Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbe-
schluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Beschluss gemäß § 52 Abs. SächsGemO aufgrund eines Ver-
stoßes gegen § 67 Abs. 6 SächsGemO, aus Rechtsgründen zu
widersprechen.Nachrichten aus Altfranken 11
5) für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei- Beschlussausfertigung V-AF0064/18
nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Betei- Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das
ligung des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken gemäß Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
§ 67 Abs. 6 SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Be- 1. Bereits mit den Beschlüssen V-AF0073/14 und V-AF0036/16
schlusses zu verfahren. wurde das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aufgefor-
6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den dert, die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewirtschaftung
Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt des Altfrankener Parkes als Park, wie im Landschaft- und
Dresden, der die ökologische Grundlage für den Flächen- Flächennutzungsplan ausgewiesen, in die Haushaltplanung
nutzungsplan und dessen Funktion bei der Ausweisung von aufzunehmen.Durch die Pflege des Parkes als Wald sind die
Nutzungsbeschränkungen bildet, im Ortschaftsrat für das Ge- Bäume auf Grund von Sturmschäden stark verstümmelt und
biet der Ortschaft erst nach einer Beschlussfassung über die die abgetrennten Äste bleiben im Gelände liegen. Der Altfran-
Vorlage V1999/17 durch den Stadtrat der Landeshauptstadt kener Park ist in einem sehr schlechten Zustand.Die Einwohner
Dresden erfolgt. der Ortschaft sind entsetzt über den derzeitigen Zustand des
Zustimmung Parkes. Es muss dringend eine intensivere Pflege stattfinden,
um das Areal in einen gepflegten Zustand zu versetzen.
Beschlussempfehlung V2006/17 2. Weiterhin wird dringend ein Spielplatz im Gebiet Altfrankener
Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Höhe benötigt. Es gab diesbezüglich bereits mehrfach Anfra-
Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren gen von Bürgern aus diesem Wohngebiet. Die nächste Spiel-
sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom möglichkeit in der Ortschaft ist der Spielplatz im Altfrankener
8. Juni 2006 Park. Da der Weg zu diesem Spielplatz für die Kinder aus dem
Zustimmung Wohngebiet Altfrankener Höhe zu weit ist und mit einer erhöh-
ten Gefahr durch die Querung einer Hauptverkehrsstraße ver-
Beschlüsse aus der öffentlichen bunden ist, wird der zusätzliche Spielplatz benötigt.
Der Ortschaftsrat Altfranken fordert das Amt für Stadtgrün und
Sitzung des Ortschaftsrates Abfallwirtschaft auf, die notwendigen finanziellen Mittel für beide
Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufzunehmen.
Altfranken vom 12.03.2018 Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die-
se Maßnahmen in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen
Beschlussempfehlung A0385/17 wurde bzw. warum nicht.
Die touristische Infrastruktur weiter entwickeln durch Zustimmung
eine Verbesserung des mehrsprachigen Wegeleitsystems in
Dresden im Rahmen der Bewerbung zur Europäischen Kul- Beschlussausfertigung V-AF0065/18
turhauptstadt 2025 Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das
Zustimmung Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung
Das Ortschaftszentrum Altfranken auf der Otto-Harzer Straße 2b
Beschlussempfehlung V1999/17 ist ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger der
Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fas- Ortschaft und wird für verschiedene Veranstaltungen sowie als Ver-
sung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss sammlungsraum genutzt.
des Landschaftsplanes Das Gebäude ist bis auf den Kellerbereich in einem guten bauli-
Punkteweise Abstimmung chen Zustand. Der Keller ist unzureichend gegen Nässe isoliert und
Putzabhebungen im Erdgeschoss sowie Schimmelbildungen im Kel-
Beschlussempfehlung V1939/17 ler sind die Folge der unzureichenden Isolierung.
Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Der Ortschaftsrat Altfranken bittet das Amt für Hochbau und Im-
Dresden in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999 mobilienverwaltung die finanziellen Mittel für eine umfangreiche
hier: Trockenlegung in die Haushaltplanung 2019/2020 aufzunehmen.
1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf- Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die-
fentlichen Auslegung se Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen
2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan wurde bzw. warum nicht.
3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs- Zustimmung
plan-Entwurf
4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung Anzeigen
Punkteweise Abstimmung
Beschlussausfertigung V-AF0063/18
Finanzmittel für Ortschaften zur Planung des Doppelhaus-
haltes 2019/2020
Für die Erfüllung der Aufgaben des Ortschaftsrates entsprechend der
Sächsischen Gemeindeordnung § 67 ist es erforderlich Finanzmittel
in angemessener Höhe (30 Euro pro Einwohner in den Verfügungs-
mitteln und 35 Euro pro Einwohner als Investpauschale) in den Dop-
pelhaushalt 2019/2020 einzustellen. Der Ortschaftsrat Altfranken
beauftragt den Oberbürgermeister mit der Bereitstellung der Mittel,
auch um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Ortschaften auf
Grund unterschiedlicher Haushaltsansätze zu vermeiden.
Zustimmung12 Nachrichten aus Altfranken
Auch in diesem Jahr plant der Ortschaftsrat Altfranken im Rahmen der
Aktion „Sauber ist Schöner!“ eine Reinigungsaktion in der Ortschaft. Wie die
letzten Jahre gezeigt haben, wird in und um die Ortschaft immer wieder Müll
gedankenlos weggeworfen und die Umgebung damit verschandelt. Auch die
Wege im Altfrankener Park sind in einem schlechten Zustand und müssen
dringend gereinigt werden.
Bitte helfen Sie mit, unsere Ortschaft zu verschönern
und kommen am
zur Aktion „Sauberes Altfranken“
Treffpunkt ist 9 Uhr am Ortschaftszentrum
Otto-Harzer-Straße 2 b
Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk.
Gerätschaften, wie z. B. Fächerbesen und Schaufeln sind nur in kleiner
Stückzahl vorhanden. Deshalb wäre es schön, wenn diese selbst mitgebracht
werden könnten. Handschuhe und Müllsäcke werden bereitgestellt.
Wie jedes Jahr ist für eine kleine Stärkung nach getaner Arbeit gesorgt.
Ihr Ortschaftsrat Altfranken
Um Meldung der Teilnahme bis zum 04.04.2018 unter der Telefon-Nr. 5 00 62 18 oder
unter ortschaft-gompitz@dresden.de wird gebeten.
Sauber gewinnt!
Unter allen fleißigen Teilnehmern verlost die Stadtreinigung Dresden in diesem Jahr wieder attraktive Preise, spendiert von Dresdner
Unternehmen.
Was müssen Sie tun?
Schicken Sie nach getaner Arbeit ein „Beweisbild der Putzaktion“ (z. B. ein Gruppenbild) an folgende E-Mail Adresse:
redaktion@srdresden.de
Bitte unbedingt Kontaktdaten angeben (Name, Vereinsname, Name des Kindergartens o. ä., Adresse, Ansprechpartner und Anzahl der
Teilnehmer an der Putzaktion). Dann ist Ihre Putzaktion im Lostopf. Die Gewinner werden im Anschluss der Aktionswoche schriftlich
benachrichtigt.
Mit der Einsendung Ihres Fotos akzeptieren sie die Teilnahmebedingungen.Nachrichten aus Mobschatz 13
Liebe Bürgerinnen und Bürger Aus der öffentlichen Sitzung
der Ortschaft Mobschatz, des Ortschaftsrates vom
ich erlaube mir zu behaupten, dass die vergangene Sitzung des
Ortschaftsrates eine der wichtigsten des Jahres 2018 gewesen ist.
08.03.2018
Mit neun gefassten Beschlüssen, etwa über den Landschafts- und Beschluss zur SR-Vorlage V1999/17 (beratend):
Flächennutzungsplan, mussten wir konzentriert und durchaus auch Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August
unter Beachtung von Detailfragen entscheiden. Im Vorfeld der 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes
Stellungnahmen zu den genannten Fachplänen führten wir bereits zuständig: Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
mehrere Sitzungen durch, um auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, Berichterstatter: Ortsvorsteher
sich hierzu zu äußern. Ich hoffe, dass wir unsere Stellungnahmen Beschluss zur SR-Vorlage V1939/17 (beratend):
optimal und in Ihrem Interesse formuliert und schließlich beschlos- Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden
sen haben. Nun liegt es in den Händen unserer Stadträte, inwie- in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, hier:
weit unsere Änderungswünsche Beachtung finden. Außerdem war 1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf-
an diesem Abend die Vorstellung des Konzeptes des freien Kinder- fentlichen Auslegung
und Jugendhilfeträgers für dessen Einrichtung in Podemus geplant. 2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan
Leider musste dieser Tagesordnungspunkt aufgrund von Krankheit 3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs-
entfallen. Bitte entnehmen Sie unseren Aushängen, wann dieses plan-Entwurf
wichtige Thema im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates nach- 4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung
geholt werden kann. zuständig: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und
Liegenschaften
Außerdem diskutierten wir über die geplante Änderung der Haupt-
Berichterstatter: Ortsvorsteher
satzung der Landeshauptstadt Dresden. Hinter diesem sperrigen
Begriff verbirgt sich nichts weniger als eine der wichtigsten Arbeits- Beschluss V-MB0149/18 (beschließend):
grundlagen des Stadtrates, der beratenden und beschließenden Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
Ausschüsse sowie der Verwaltung. Neben der Frage, ob die Auf- 2019/2020 des Amtes für Hochbau und Immobilienverwaltung
gabenpalette der Ortsbeiräte im Stadtzentrum ausgeweitet wird, Beschluss V-MB0150/18 (beschließend):
bestehen ebenfalls Überlegungen, in diesem Zuge das Stadtgebiet Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
neu zu gliedern. Hierbei erlaubte sich die Stadtverwaltung ebenfalls 2019/2020 des Straßen- und Tiefbauamtes
den Vorschlag, verschiedene Ortschaften miteinander fusionieren
Beschluss V-MB0151/18 (beschließend):
zu lassen, oder gar Ortsämtern zuzuschlagen. Wir Ortsvorsteher
Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
haben uns vehement gegen solcherlei Vorschläge ausgesprochen.
2019/2020 des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Trotz allem wird der Stadtrat mit der Änderung der Hauptsatzung
der Landeshauptstadt Dresden auch über das Schicksal der Ort- Beschluss V-MB0152/18 (beschließend):
schaft Mobschatz entscheiden, sprich, ob wir im kommenden Jahr Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
im Rahmen der Kommunalwahl auch erneut einen Ortschaftsrat 2019/2020 des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden
wählen dürfen. Meinen es unsere kommunalpolitischen Repräsen- Beschluss V-MB0153/18 (beschließend):
tanten wirklich ernst mit ihrer Forderung nach mehr Demokratie Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 - Bereit-
und unmittelbarer lokaler Beteiligung, tun sie gut daran, die Ort- stellung der Investitionspauschale und der Verfügungsmittel für die
schaft Mobschatz und Weitere bestehen zu lassen. Denn die rege Ortschaft Mobschatz
Bürgerbeteiligung an den Ortschaftsratssitzungen sowie das vitale Berichterstatter: Ortsvorsteher
„Dorfleben“ in unseren Ortsteilen ist Zeugnis darüber, dass solch
dezentrale Gremien mit Entscheidungsgewalt und bescheidener Beschluss V-MB0147/18 (beschließend):
Budgethoheit tatsächlich einen gesellschaftlichen Mehrwert besit- Unterstützung der jährlichen Aktion „Saubere Zschone“ im Rahmen
zen. Denn Fakt ist auch: Entfällt die Arbeit einer Ortschaft in einem der Aktion „Sauber ist schöner“
bestimmten Gebiet, werden Kommunikations- und Entscheidungs- Beschluss V-MB0148/18 (beschließend):
wege länger, Barrieren für Problemäußerungen höher und nicht zu- Unterstützung der jährlichen Aktion „Sauberer Tummelsgrund“ im
letzt auch Finanzierungsmöglichkeiten von Festen, Kleinprojekten Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“
und Vereinen wesentlich komplizierter. Das kann ernsthaft niemand Berichterstatter: Ortsvorsteher
wollen! weitere Tagesordnungspunkte waren:
Am 24.03.2018 haben im Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“, – Sachstand zum neuen Konzept der Unterkunft für Kinder- und
wie in jedem Jahr, erneut freiwillige Helfer unsere linkselbischen Jugendliche in Podemus
Täler von Müll und Schmutz befreit. Zum zweiten Mal fand diese zuständig: Träger der Jugendeinrichtung
Aktion nicht mehr nur im Zschoner Grund statt, sondern auch im Berichterstatter: Ortsvorsteher
Tummelsgrund. Ich bedanke mich im Rahmen der gesamten Bürger- – Beratung über die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
schaft bei all jenen herzlich, die an diesem Tage mithalfen. Als klei- (SR-Vorlage V2160/18)
nes Dankeschön an die fleißigen Helfer sponserte der Ortschaftsrat zuständig: Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Recht
beide Aktionen mit einem Obolus in Form einer Erfrischung. Berichterstatter: Vertreter des Rechtsamtes
Es bleibt mir, Ihnen einen recht guten und sonnigen Monat April zu -> Die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Ortschaftsrates wur-
wünschen. Hoffen wir, dass es nun endlich Frühling wird! de in die nächste Sitzung vertagt.
– Aktuelle Informationen der Ortschaft Mobschatz
Es grüßt Sie herzlich Berichterstatter: Ortsvorsteher
Ihr Maximilian Vörtler – BürgeranfragenSie können auch lesen