Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de

 
WEITER LESEN
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
Ortsnachrichten                                               Ausgabe April 2018

                                                                                  Gompitz
Gompitz – Altfranken – Mobschatz                                                  Ockerwitz
                                                                                  Pennrich
                                                                                  Roitzsch
                                                                                  Steinbach
                                                                                  Unkersdorf
                                                                                  Zöllmen

                                                                                  Altfranken

                                                                                  Alt-Leuteritz
                                                                                  Brabschütz
                                                                                  Merbitz
                                                                                  Mobschatz
                                                                                  Podemus
                                                                                  Rennersdorf

                                                       Nachrichten aus
                                                       Gompitz......................................... 5

                                                       Nachrichten aus
                                                       Altfranken................................... 10

                                                       Nachrichten aus
                                                       Mobschatz.................................. 13

                                                       Termine und
                                                       Veranstaltungen............................ 16

                                                       Kirchennachrichten..................... 20

                                                       Heimatseite..................................... 21

                     Foto: Verwaltungsstelle Gompitz
 Anzeigen
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
2

    Verwaltungsstelle Gompitz/ Altfranken                                  Behördenrufnummer, Tel.: 115
    Sitz und Sprechzeiten:                                                 Polizei, Tel.: 110
    Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden                                   Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel.: 112
    Tel. Gompitz: (03 51) 4 13 92 32                                       Polizeirevier Cotta,
    Tel. Altfranken: (03 51) 5 00 62 18                                    Julius-Vahlteich-Str. 2, 01159 Dresden, Tel.: (03 51) 4 14 08-0
    Fax: (03 51) 4 13 92 36                                                Bürgerpolizist Herr Peter,
    E-Mail: ortschaft-gompitz@dresden.de                                   Sprechzeiten in der Verwaltungsstelle Cossebaude,
    Mo. und Fr.         08:00 – 12:00 Uhr                                  Dresdner Str. 3, 01156 Dresden: Di. 15 – 17 Uhr
    Di. und Do.         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
                                                                           Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel.: 116 117
    Mi.                 geschlossen
                                                                           Vermittlung dringender ärztlicher Hausbesuche, Auskunft über dienst-
    Ortschaftsbüro Mobschatz                                               habende Praxen im Rahmen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiens-
    Sitz und Sprechzeiten in Gompitz:                                      tes, Allgemeinärztliche-/ Kinderärztliche-/ Chirurgische-/ Augenärzt-
    Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden                                   liche-/ HNO-ärztliche Bereitschaftspraxis, Telefonische Beratungen
    Tel.: (03 51) 5 00 62 20, Fax: (03 51) 4 13 92 36                      Giftnotruf, Tel.: (03 61) 73 07 30
    E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de                                 Apothekennotdienst, Tel.: 0800 0022833
    Mo., Di., Fr.       09:00 – 12:00 Uhr                                  Arztpraxis Dr. med. Ina Funke,
    Do.                 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
                                                                           Tel.: (03 51) 4 11 69 14, OT Pennrich, Podemuser Str. 15
    Mi.                 geschlossen
    Sitz und Sprechzeiten in Mobschatz:                                    Zahnarztpraxis Dr. Ariane Forker und Dr. Eric Forker,
    Am Tummelsgrund 7 b, 01156 Dresden                                     Tel.: (03 51) 4 24 84 16-0, OT Gompitz, Altnossener Str. 30 a
    Tel.: (03 51) 4 53 86 31, Fax: (03 51) 4 53 86 33                      Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Marlies Kuntze,
    E-Mail: ortschaft-mobschatz@dresden.de                                 Tel.: (03 52 04) 39 49 66, OT Unkersdorf, Teichweg 12
    Di.                 14:00 – 18:00 Uhr                                  Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Elisabeth Pönisch
    Einwohnermeldeamt, Wohngeld/Soziales                                   und Dr. med. dent. Roman Pönisch,
    Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden     Tel.: (03 51) 4 12 93 23, OT Altfranken, Otto-Harzer-Str. 30
    Tel.: (03 51) 4 88 79 35, (03 51) 4 88 79 36                           Praxis f. Sport-Physiotherapie und Osteopathie Uta Sanner,
    Sprechzeiten: Di. und Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr      Tel.: (03 51) 4 27 53 11, OT Ockerwitz, Ockerwitzer Ring 22
                   Fr.          08:00 – 12:00 Uhr                          Psychologische Praxis Dr. Dipl.-Psych. Petrica Seidl,
    Ordnung und Sicherheit                                                 Tel.: (03 51) 4 22 38 02, OT Ockerwitz, Zschonerblick 11
    Sitz: Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Str. 3, 01156 Dresden     Privatpraxis Orthopädie u. Sportmedizin Dr. med. Axel Klein,
    Tel.: (03 51) 4 88 79 34                                               Tel.: (03 51) 4 17 74 599, OT Pennrich, Oskar-Maune-Str. 6
    Annahme von Grünschnitt                                                Tierarztpraxis H. Bothe, Tel.: (03 51) 4 17 89 72, (01 73) 9 41 73 81,
    - auf dem Bauhof Gompitz im OT Pennrich, Altnossener Str. 46:          OT Pennrich, Altnossener Str. 48
      ganzjährig: freitags 13:00 – 14:00 Uhr
      1. April – 31. Oktober: montags 16:00 – 18:00 Uhr                    Abfallentsorgung im April
    - auf dem Bauhof-Lagerplatz im OT Brabschütz, Zum Schwarm,                                 Rest-            Gelber       Bio-     Städtische
      geöffnet vom 1. März – 30. November:                                                     abfall            Sack       abfall   Blaue Tonne
      mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat 09:00–                   14-tägig                           04.*/
      11:00 Uhr                                                                          am: 11./ 25.
                                                                           Altfranken                        07.*/ 20.      10./ 12./ 26.
    Gebühren:
                                                                                         aller 4 Wochen                     17./
      - bis zu 1 cbm -> jeweils 0,50 Euro pro 0,2 cbm
                                                                                         am: 25. oder 11.                   24.
      - mehr als 1 cbm -> jeweils 2,75 Euro pro angefangenen cbm
    Bitte beachten: An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme.        Alt-Leuteritz 12./ 26.            05.*/ 18.            13./ 27.
                                                                           Brabschütz 12./ 26.               12./ 26.             13./ 27.
    Störungsmeldungen
                                                                           Gompitz       06.*/ 19.           12./ 26.             12./ 26.
    Öffentliche Beleuchtung
     RB Zentrale Technische Dienstleistungen, Tel.: (03 51) 4 88 15 55    Merbitz       12./ 26.            07.*/ 20.            13./ 27.
    Erdgas                                                                 Mobschatz 12./ 26.                07.*/ 20.            13./ 27.
     DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 33 33                        Ockerwitz 12./ 26.                07.*/ 20.      05.*/ 12./ 26.
    Strom                                                                                                                   11./ 12./ 26. (außer
     DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 86 86                        Pennrich      06.*/ 19.           12./ 26.       18./ Zum Schmiede-
    Wasser                                                                                                                  25./ berg**)
     DREWAG NETZ GmbH, Tel.: (03 51) 2 05 85 22 22                        Podemus       12./ 26.            07.*/ 20.            13./ 27.
    Abwasser                                                               Rennersdorf   06.*/ 19.           12./ 26.             13./ 27.
     Stadtentwässerung Dresden GmbH, Tel.: (03 51) 8 40 08 66
                                                                           Roitzsch      12./ 26.            07.*/ 20.            12./ 26.
    Telefon
     Dt. Telekom AG, Tel.: (08 00) 3 30 20 00 oder: www.telekom.de        Steinbach     06.*/ 19.           12./ 26.             12./ 26.
                                                                           Unkersdorf    06.*/ 19.           12./ 26.             12./ 26.
    Deutsche Postfiliale                                                   Zöllmen       06.*/ 19.           12./ 26.             12./ 26.
    - im Blumengeschäft D. Geißler, OT Gompitz,
    Kesselsdorfer Str. 326, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 11 66 72         * Verschiebung wegen Feiertag
    Öffnungszeiten:     Mo. – Do. 08:00 – 18:30 Uhr                         ** Zum Schmiedeberg am: 03.*/ 09./ 16./ 23./ 30.
                        Fr.        08:00 – 19:00 Uhr
                                                                            Auskunft zum Abfuhrrhythmus: www.dresden.de/abfuhrkalender
                        Sa.        08:00 – 17:00 Uhr
                                                                            Abfall-Info-Telefon: (03 51) 4 88 96 33
    - im Lebensmittelgeschäft S. Paul, OT Mobschatz,
    Elbhangstr. 10, 01156 Dresden, Tel.: (03 51) 4 53 75 06                zuständige Entsorgungsunternehmen:
    Öffnungszeiten:     Di. – Fr. 08:30 – 13:00 Uhr u. 14:30 – 17:00 Uhr   Restabfall und Bioabfall in den     Becker Umweltdienste GmbH,
                        Sa.        07:00 – 11:00 Uhr                       Ortschaften Gompitz, Mobschatz      Tel.: (03 51) 64 40 00
                                                                           Restabfall und Bioabfall in der     Stadtreinigung Dresden GmbH,
                                                                           Ortschaft Altfranken                Tel.: (03 51) 4 45 51 16
     Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist
                                                                           Gelber Sack in                      Stratmann Entsorgung GmbH,
     Freitag, 13. April 2018
                                                                           allen Ortschaften                   Tel.: (03 51) 88 59 50
     Die nächste Ausgabe erscheint am
                                                                           Städtische Blaue Tonne in           Veolia Umweltservice Ost GmbH
     Freitag, 27. April 2018                                               allen Ortschaften                   & Co. KG, Tel.: 0800 563 214 789
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
Informationen der Verwaltung                                                                                                              3

Mobile Schadstoffsammlung
Vom 9. bis 28. April 2018 findet eine mobile Schadstoffsammlung        Stellplätze und Haltezeiten des Schadstoffmobils
statt. Jeder private Haushalt hat dabei die Möglichkeit, maximal       Brabschütz, Dorfplatz-Brabschütz/Zum Schwarm
zehn Kilogramm schadstoffhaltige Abfälle dem Annahmepersonal           am Dienstag, 17.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr
am Schadstoffmobil zu übergeben.                                       Altfranken, Otto-Harzer-Straße
Gebührenfrei werden angenommen                                         am Montag, 23.04.2018, 10:00 - 10:45 Uhr
• Haushaltsreiniger, Entkalker, Desinfektionsmittel, Nagellack-        Unkersdorf, Am Schreiberbach/Schwarmweg
    entferner, Spraydose mit Restinhalt, PUR-Montageschaumdose         am Freitag, 27.04.2018, 10:00 - 11:00 Uhr
• Pflanzendünger, Unkraut- und                                         Pennrich, Altnossener Str. 46 (Einfahrt Bauhof)
    Schädlingsbekämpfungsmittel, Insektenspray                         am Freitag, 27.04.2018, 11:30 - 13:00 Uhr
• flüssige Farbe, Lack, Lösungsmittel, Klebstoff                       Gompitz, Ockerwitzer Allee/Altgompitz
• Imprägnier- und Abbeizmittel
                                                                       am Freitag, 27.04.2018, 14:30 - 15:15 Uhr
• Mineralöl und Kraftstoffe
                                                                       Ockerwitz, Ockerwitzer Allee 21
• quecksilberhaltiger Abfall wie Thermometer
                                                                       am Freitag, 27.04.2018, 15:45 - 16:30 Uhr
• Speiseöl und -fett sowie Frittieröl
• Akku, Batterie, Autobatterie (Pfandgutschein des Online-Händ-        Mobschatz, Elbhangstraße/Am Berg
    lers wird bestätigt)                                               am Freitag, 27.04.2018, 17:15 - 18:30 Uhr

Eingetrocknete Farb- und Lackreste gehören in den Restabfall.          Die komplette Terminübersicht mit den Stellplätzen aller Ortsämter
Zusätzlich werden Leuchtstoffröhren sowie LED- und Energie-            und Ortschaften finden Sie im Abfallratgeber 2018 auf den Seiten
sparlampen angenommen.                                                 28/29, im Internet unter www.dresden.de/abfall und im The-
Hinweise                                                               menstadtplan (http://stadtplan.dresden.de, Entsorgung & Abfall,
• Stellen Sie Schadstoffe niemals unbeaufsichtigt und vor Eintref-     Mobile Sammelstellen).
    fen des Sammelfahrzeugs am Straßenrand ab.                         Schadstoffe müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden, da
• Übergeben Sie die Schadstoffe direkt dem Annahmepersonal.            sie umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Sie er-
• Lassen Sie Schadstoffreste möglichst in ihrem Originalbehält-        kennen Schadstoffe unter anderem an folgenden Gefahrensym-
    nis.                                                               bolen auf der Verpackung:
• Vermischen Sie keine Stoffe miteinander, es besteht die Gefahr
    von chemischen Reaktionen.
Wenn Sie noch Fragen zur Entsorgung von Schadstoffen oder zu
anderen Abfällen haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am
Abfall-Info-Telefon für private Haushalte 0351 4889633
beraten Sie gern. Sie erreichen sie auch unter der E-Mail-Adresse
abfallberatung@dresden.de.

Streugutbeseitigung
Laut der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger verpflichtet,      dass nur Streugut abgeholt werden kann, das zu einem Haufen bzw.
die Reinigungsflächen (z. B. Gehwege, Schnittgerinne, Fahrbahnen)      in Eimern zusammengekehrt ist.
in einem sauberen Zustand zu halten sowie Hydranten, Absperr-          Wir bitten um Ihre telefonische Mitteilung unter Tel.: 0351 4139232
schieber und Straßenentwässerungseinrichtungen von Verunreini-         (Gompitz), 0351 5006218 (Altfranken), 0351 5006220 (Mob-
gungen freizuhalten.                                                   schatz) - so bald wie möglich erfolgt die Abholung.
Dazu zählt auch, Reste von Streugut nach Beendigung der Winter-
periode zu entfernen. Wie in den vergangenen Jahren sind Ihnen         Die ausführliche Straßenreinigungssatzung ist in der Broschüre „In
die Mitarbeiter des Bauhofes bei der Beseitigung des Streugu-          Ordnung! – Stadtrecht für jedermann“ nachzulesen. Sie erhalten diese
tes behilflich. Da dies eine freiwillige Leistung der Verwaltung von   kostenlos in der Verwaltungsstelle Gompitz und im Ortschaftsbüro Mob-
Gompitz/Altfranken und Mobschatz ist, bitten wir um Verständnis,       schatz. Im Internet ist sie abrufbar unter www.dresden.de/satzungen.
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
4                                                  Informationen der Verwaltung

    Anzeigen
               Wohin mit Gartenabfällen?
               Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne oder
               auf den Wertstoffhof.
               Keinesfalls dürfen die Pflanzenreste in der freien Natur abgeladen
               werden. Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist in Dresden
               verboten.
               Baum-, Hecken-, Rasenschnitt oder Laub können bei den dafür
               vorgesehenen Annahmestellen gegen eine Gebühr abgegeben
               werden. Äste und Stämme dürfen nicht länger als 1 m sein. Die
               Annahmegebühr beträgt 2,75 Euro je angefangenen cbm bzw. für
               Kleinmengen bis zu 1 cbm jeweils 0,50 Euro je 0,2 cbm.
               Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle
               im OT Pennrich, Altnossener Str. 46:
               ganzjährig              freitags 13:00 – 14:00 Uhr
               01.04. – 31.10.         montags 16:00 – 18:00 Uhr
               Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestelle
               im OT Brabschütz, Zum Schwarm:
               01.03. – 30.11.         mittwochs 15:30 – 18:00 Uhr und jeden
                                       1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr
               An Feiertagen erfolgt keine Grünschnittannahme!

               Formulare des Finanzamtes
               Die Formulare zur Steuererklärung 2017 sind mit einer Vielzahl von
               Anlagen (z. B. Anlage N, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand,
               Anlage AV, Anlage R, Anlage KAP) in der Verwaltungsstelle Gom-
               pitz/Altfranken sowie im Ortschaftsbüro Mobschatz erhältlich.

               Rennersdorf/Brabschütz
               Durchlass des Lotzebaches wird
               saniert
               Bis voraussichtlich Ende Juni 2018 setzen Fachleute den Durchlass
               des Lotzebaches an der Rennersdorfer Hauptstraße instand.
               Die Arbeiter richten zurzeit die Baustelle ein und sperren die Ren-
               nersdorfer Hauptstraße. Die Umleitung verläuft über die Schützen-
               straße und die Lotzebachstraße. Die Haltestelle Rennersdorf der
               Buslinie 91 ist verlegt. Die Bekanntmachung erfolgt über Aushänge
               im Fahrgastunterstand vor Ort. Fußgänger und Radfahrer können
               an der Baustelle vorbei gehen bzw. fahren.
               Die Arbeiter sichern den Gewölbebogen, setzen die Widerlager und
               Kappen instand, sanieren die anschließenden Ufermauern und die
               Gewässerfließsohle. Dazu ist es erforderlich, den Straßenbereich
               aufzubrechen und Erdarbeiten durchzuführen.
               Die Arbeiten führt die Firma Teichmann Bau GmbH, Wilsdruff, aus.
               Die Baukosten betragen rund 65.000 Euro.

               (Quelle: Dresdner Amtsblatt Nr. 11/2018 vom 15.03.2018)
               Alle Baustellen auf einen Blick unter www.dresden.de/
               verkehrsbehinderungen
                    Anzeigen
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
Nachrichten aus Gompitz                                                                                                                       5

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Annahme, dass der Winter nun endlich vorbei ist, planen Sie       Ausbau von Straßen, Fußwegen und Oberflächenerneuerungen zum
Ihre Gartengestaltung und mögliche Verschönerungsarbeiten am             Inhalt hat.
Haus oder in der Wohnung. Ähnlich geht es uns als Ortschaftsrat          Das Umweltamt soll Mittel für die Wanderwege in der Zschone be-
für unsere Ortsteile auch.                                               reitstellen und da vor allem den Wanderweg Eingang zur Zschone
Eine Vielzahl von Punkten auf der Tagesordnung der vergangenen           von der Mühle in Richtung Pennrich ein weiteres Teilstück mit Git-
öffentlichen Sitzung am 12. März 2018 belegen das. Traurig ist,          terrosten versehen.
dass trotz sehr wichtiger und informativer Themen so eine geringe
                                                                         Zwei weitere Maßnahmen dürfen zukünftig nicht mehr vernachläs-
Anzahl von Besuchern den Weg zu uns gefunden hat.
                                                                         sigt werden. Dafür sind unbedingt Mittel im Haushalt 2019/2020
Zum einen hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Landschaftsplan           einzustellen.
der Landeshauptstadt Dresden auseinander zu setzen, der weitrei-
                                                                         Seit 2016 soll unsere Verwaltungsstelle in Gompitz mit einem bar-
chende Auswirkungen auf bestimmte Ortslagen von Steinbach und
                                                                         rierefreien Zugang ausgerüstet werden, um auch behinderten Bür-
Ockerwitz hat und vor allem langfristig auch auf den Flächennut-
                                                                         gerinnen und Bürgern den Zugang zu gewähren. Leider ist uns dies
zungsplan übergreift. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundlage
                                                                         bisher nicht gelungen. Nun sollten wir aus unserer Bitte eine Forde-
für die bauliche Entwicklung in unserer Ortschaft dar. Das betrifft
                                                                         rung machen, denn wir sehen diese Maßnahme nicht als Wohlwol-
nicht nur die Wohnungsbauentwicklung, sondern ebenso die Land-
                                                                         len an, sondern als eine Selbstverständlichkeit.
wirtschaft als auch die Gewerbeentwicklung. Da hat der Ortschafts-
rat eine hohe Verantwortung in der Mitwirkung, denn damit wird
                                                                         Des Weiteren bemüht sich der Ortschaftsrat seit 2005 um die Sanie-
die Entwicklung der nächsten Jahre sehr richtungsweisend mitbe-
                                                                         rung/Rekonstruktion des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in Penn-
stimmt.
                                                                         rich. Das Grundstück, auf dem der Dreiseitenhof steht, gehört der
Eine weitere und für die Zukunft nicht unerhebliche Überlegung der       Stadt Dresden. Die Funktionen Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr
Stadtverwaltung ist die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.           sind bisher darin untergebracht. Der Dreiseitenhof soll als Ortsmit-
Die Überlegungen einiger Fraktionen des Stadtrates gehen dahin,          telpunkt eine zentrale Rolle spielen. Dazu fordert der Ortschaftsrat
eine Änderung der Ortschaftsgebiete vorzunehmen. D. h., die Ort-         die Stadtverwaltung auf, zunächst erst einmal Mittel für ein Nut-
schaften/Ortschaftsräte sollen wegfallen und in größer strukturier-      zungskonzept und die Planung bereitzustellen.
te Stadtteile integriert werden. Welche Effekte daraus erzielt wer-
                                                                         Bei der Beantragung der Finanzmittel für die Ortschaft zur Ausfüh-
den sollen, bleibt noch ein Geheimnis. Fest steht jedoch, der Einfluss
                                                                         rung gem. § 67 Sächs. Gemeindeordnung übertragener Aufgaben
auf die weitere Entwicklung der Ortschaft wird stark eingeschränkt,
                                                                         sind dem Ortschaftsrat angemessene Haushaltsmittel zur Verfü-
die Bürgernähe geht deutlich verloren und die Eigeninitiative der
                                                                         gung zu stellen. Was ist dabei angemessen?
Ortschaften kommt zum Erliegen, weil dann die Verfügungsmittel
                                                                         Auf jeden Fall haben wir statt bisher 25,00 €/Einwohner jetzt
und Investitionspauschale je Einwohner und Haushalt nicht mehr
                                                                         30,00 €/Einwohner Verfügungsmittel beantragt. Bei den Investiti-
wirksam werden. Und was wir mit den zur Verfügung stehenden
                                                                         onsmitteln haben wir statt bisher 27,00 €/Einwohner nun 35,00 €/
Geldern gemacht haben, ist für jedermann in den letzten Jahren gut
                                                                         Einwohner beantragt. Wenn alles so klappt, wären wir gut aufge-
nachvollziehbar und sichtbar.
                                                                         stellt.
Aufgrund der Tatsache, dass unsere Ortschaftsverfassung unbefris-
                                                                         Aber es gibt auch einfachere Sachen. Die Stadt Dresden arbeitet
tet ist, haben wir genügend Zeit alles dafür zu tun, dass unsere
                                                                         gerade an einem Bankkonzept, d. h. an welche Stellen sollen Bänke
Ortschaft auch in Zukunft nicht schlechter gestellt wird. Wir sollten
                                                                         aufgestellt werden. Wir bitten Sie uns in nächster Zeit/ bis Ende April
aber dennoch mit allen anderen Ortschaften einen Schulterschluss
                                                                         Vorschläge zu unterbreiten oder Empfehlungen auszusprechen, da-
machen, denn gemeinsam sind wir in dieser heiklen Angelegenheit
                                                                         mit die Bänke auch dort hinkommen, wo es sinnvoll und gewollt ist.
stärker.
                                                                         Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Nun kommen wir zum Geld. Der Ortschaftsrat war aufgefordert
                                                                         Mit freundlichem Gruß
für den Doppelhaushalt 2019/2020 den einzelnen Ämtern die
entsprechenden Zuarbeiten zu machen. Wie jedes Jahr wurde dem            Gerhard Ofschanka
Straßen- und Tiefbauamt eine Prioritätenliste übergeben, die den         Ortsvorsteher

 Ortschaftsratssitzung
 Gompitz
 Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gompitz fin-
 det am Montag, 9. April 2018, um 19:30 Uhr im Gemeinde-
 zentrum Gompitz, Altnossener Str. 46 a in 01156 Dresden statt.
 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang
 in den Schaukästen.

   Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben
                       wittich.de/gruss
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
6                                                                                                                Nachrichten aus Gompitz

Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
Gompitz vom 05.02.2018
Beschlussempfehlung zur Vorlage V2006/17 „Aufhebung                   Begründung:
der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Durch-                   In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in
führung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie                   der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine
Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom 8. Juni                weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet. Diese
2006“                                                                 Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an bestehen-
Zustimmung                                                            den Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den auf diese
                                                                      Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhaltungssat-
Beschluss zu V-GP0150/18
                                                                      zung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich beide
Der Ortschaftsrat Gompitz beschließt, der Ortsgruppe Gompitz im
                                                                      Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau, die
Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. einen Zuschuss in
                                                                      Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachsenen
Höhe von 250,00 Euro aus dem Verfügungsfonds des Ortschafts-
                                                                      Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine zu-
rates zur Organisation und Durchführung des 6. Heimattages des
                                                                      sätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen
Wilsdruffer Landes am 14.04.2018 in Dorfhain bereit zu stellen.
                                                                      Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung
Beschluss V-GP0151/18                                                 der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist
Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage V1999/17 (Landschaftsplan        bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A17 stark beein-
Dresden in der Fassung August 2017) unter der Bedingung zu, dass      trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist
die in der Begründung genannte Kennzeichnung aus der Vorlage          für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g.
entfernt wird.                                                        Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen.

Beschlüsse aus der öffentlichen Sondersitzung
des Ortschaftsrates Gompitz vom 12.02.2018
Beschluss zu V-GP0152/18                                              schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August
Der Ortschaftsrat Gompitz hebt den in seiner 40. Sitzung am           2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftspla-
05.02.2018 gefassten Beschluss V-GP0151/18 auf.                       nes“ in den zuständigen Ausschuss des Stadtrates der Landeshaupt-
Beschluss zu V-GP0153/18 zur Vorlage des Oberbürger-                  stadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den Stadtrat der
meisters der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Land-                 Landeshauptstadt Dresden für das Gebiet der Ortschaft Gompitz
schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung               ordnungsgemäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine
August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des                 Rechte beachtet, beteiligt wird.
Landschaftsplanes“                                                    2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zuständi-
Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des           gen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneute Be-
Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land-        ratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ort-
hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gompitz rügt      schaftsrates der Ortschaft Gompitz zu gewährleisten.
die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung und     3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt
Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters der Lan-     Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss,
deshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landes-           Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tagesordnung der 48. Sit-
hauptstadt Dresden In der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs-      zung des Stadtrates (SR/048/2018) am Donnerstag, dem 1. März
beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß § 67 Abs. 6        2018, zu nehmen.
SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten der      4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die Vor-
Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Be-      lage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in
deutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein Beratungs- und   der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss
Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betref-   des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem Beschluss gemäß § 52
fen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Gompitz zwingend vor      Abs. 2 SächsGemO aufgrund eines Verstoßes gegen § 67 Abs. 6
der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates der        SächsGemO, aus Rechtsgründen zu widersprechen.
Landeshauptstadt Dresden und vor Beschlussfassung durch den           5) für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei-
Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt werden müssen.        nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung
Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die Gremien bei der        des Ortschaftsrates der Ortschaft Gompitz gemäß § 67 Abs. 6
Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt erst     SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses zu verfahren.
Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Änderung         6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den
des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung           Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dres-
vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom      den im Ortschaftsrat für das Gebiet der Ortschaft erst nach einer
13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der gemeindli-        Beschlussfassung über die Vorlage V1999/17 - Landschaftsplan -
chen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen hat. Der Ort-      durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden erfolgt.
schaftsrat der Ortschaft Gompitz fordert den Oberbürgermeister der    Beschluss zu V-GP0154/18
Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte der Ortschaft zu       Der Ortschaftsrat lehnt die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan
achten und zu schützen sowie einen gesetzeskonformen Beratungs-       der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017“ ab.
und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe und     Begründung:
die Pflicht des Oberbürgermeisters:                                   In der Vorlage sind in der Ortslage Steinbach drei Bereiche und in
1) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft Gom-   der Ortslage Ockerwitz ein Bereich mit der Kennzeichnung „keine
pitz vor der abschließenden Beratung der Vorlage V1999/17 „Land-      weitere Bebauung in sensiblen Bereichen“ gekennzeichnet.
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
Nachrichten aus Gompitz                                                                                                                  7

Diese Kennzeichnung schränkt eine bauliche Veränderung an             zusätzliche Einschränkung hinzu. Für einen landwirtschaftlichen
bestehenden Gebäuden ein. Im Bereich Steinbach liegt über den         Betrieb in einem dieser Bereiche stellt dies sogar eine Bedrohung
auf diese Weise gekennzeichneten Bereichen zusätzlich eine Erhal-     der Existenz dar. Der Ortsteil Steinbach der Ortschaft Gompitz ist
tungssatzung. Aus der Sicht des Ortschaftsrates widersprechen sich    bereits durch eine Teilung des Dorfes durch die A 17 stark beein-
beide Dokumente. Der Landschaftsplan spricht von einem Rückbau,       trächtigt. Eine weitere Auflage zusätzlich zur Erhaltungssatzung ist
die Erhaltungssatzung spricht vom Erhalt des historisch gewachse-     für die Bewohner unzumutbar. Der Ortschaftsrat fordert die o. g.
nen Dorfkerns. Zu dieser Belastung kommt für die Bewohner eine        Kennzeichnung aus der Vorlage zu entfernen.

                                                                      Freiwillige Feuerwehr nicht nur
                                                                      zur Belustigung da!
                                                                      Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                      seit vielen Jahren hat das Feuerwehrfest am 1. Mai regen Zulauf.
                                                                      Alle sind von der Organisation des Festes und deren Gestaltung
                                                                      begeistert. Darüber freuen wir uns jedes Jahr besonders!
April, April ... mal sehen,                                           Leider geriet der eigentliche Grund des Festes immer mehr in den
                                                                      Hintergrund. Wir suchen nämlich Nachwuchs! Dabei reden wir
was er will,                                                          nicht nur über Kinder und Jugendliche für unsere Jugendfeuerwehr,
so begrüßen wir die erwachende Natur und entdecken bei gemein-        sondern auch Erwachsene für die Aktive Abteilung.
samen Spaziergängen miteinander viele neue und interessante           Wir suchen Männer und Frauen bis 50 Jahre, die im Ort ansässig
Dinge der Frühlingszeit im schönen Zschoner Grund ...                 und bereit sind in ihrer Freizeit etwas für die Allgemeinheit zu tun.
Unser Monatsthema im April „Rund um den Löwenzahn“ wird den           Die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Wir
Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen, Entdecken         stellen in unseren Ortschaften dennoch zu jeder Tag- und Nacht-
und Experimentieren bieten.                                           zeit sowie an Wochenenden und Feiertagen einen ausreichenden
Die zahnärztliche Betreuung und Kontrolle unserer Kinder im Mo-       Brandschutz sicher und helfen Ihnen und Ihren Nachbarn in vielen
nat März regte erneut dazu an, dass Kinder bis zum 24. Lebens-        unverhofften Notsituationen. Zurzeit sind wir 20 Kameraden und
monat vom Schnuller entwöhnt sein sollten, da ein fortdauerndes       eine Kameradin. Der aktuelle Bedarf liegt bei weiteren 25 ehren-
Lutschen u. a. zu Zahnfehlstellungen sowie daraus resultierenden      amtlichen Mitgliedern.
Sprachfehlern führen kann.                                            Wir hoffen Sie auch dieses Jahr als unsere Gäste zum Feuerwehrfest
Wie Sie sicher schon wissen, befindet sich am Seiteneingang un-       begrüßen zu dürfen, denn es warten wieder spannende Themen
serer Kindertagesstätte ein Baum, an dem Schnuller aufgehängt         auf Sie. Jedoch, wenn Sie mögen, betrachten Sie dieses Mal unser
werden können. Bei Abgabe am Baum können sich die Kinder einen        Fest von einem anderen Blickwinkel – aus dem Ihrer Nachbarn, die
Brief von der Schnullerfee aus dem Kasten nehmen, der eine kleine     händeringend Kräfte für die Freiwillige Feuerwehr suchen.
Überraschung beinhaltet. Manchmal kommt uns sogar die Schnul-         Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns ganz unverbindlich zu
lerfee persönlich besuchen ...                                        den in den Ortsnachrichten veröffentlichten Terminen.
Aufgrund der Überarbeitung unserer Konzeption und den positi-         Mirko Göhler
ven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, haben die künftigen         Wehrleiter STF Gompitz
Krippenkinder mit Ihren Eltern wieder die Möglichkeit, ab April die
Eingewöhnungsgruppe in Vorbereitung auf den Beginn im Sommer
zu nutzen.

Wussten Sie schon ...
Frische Salate mit Wildkräutern verfeinert schmecken den
Kindern und Erwachsenen.

Gurkensalat mit Löwenzahn:
20 Löwenzahnblüten mit Stiel, 1 Salatgurke, 1 Zitrone und
1 TL Olivenöl
      Die Stängel des Löwenzahns der Länge nach
      einschneiden und in lauwarmes Wasser legen
      zum Entbittern.
      Die Gurke hobeln und mit den Löwenzahn-
      schnecken vermischen. Die gelben Blütenblät-
      ter zupfen und darüber streuen.
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
8                                                                                                Nachrichten aus Gompitz

                                                    Traditionspflege in der
    FEUERWEHRFEST                                   Ortschaft Gompitz
                                                    Pflanzung des „Jahrgangsbaumes
    Freiwillige Feuerwehr Gompitz                   2017“ am 1. Mai 2018 um 11 Uhr
                                                    Im Rahmen des Feuerwehrfestes in Gom-
    SAVE        1. Mai 2018 • 9-17 Uhr              pitz am 1. Mai 2018 wird der Jahrgangs-
     THE                                            baum für alle Kinder der Ortschaft Gom-
                                                    pitz, die im Jahr 2017 geboren sind und
    DATE                                            zu diesem Zeitpunkt in der Ortschaft Gompitz wohnten, im
                                                    Pennricher Park gepflanzt.
            Gemeindezentrum Gompitz/Pennrich
                                                    Auf diesem Weg laden wir diese Kinder mit ihren Familien
    Wettkämpfe der Feuerwehr & Jugendfeuerwehr,     ganz herzlich ein, bei der Pflanzung am 1. Mai 2018 um 11 Uhr
             Fußballturnier, Oldtimerrundfahrten,   dabei zu sein und sich gern auch mit zu betätigen!

     Schauvorführungen, Feuerwehr zum Anfassen      Bitte geben Sie Ihre Rückmeldung (siehe unten) in der Verwal-
                                                    tungsstelle Gompitz, Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden ab
                                                    bzw. übermitteln uns diese ausgefüllt und unterschrieben per

     WIR SUCHEN DICH!
                                                    E-Mail an: ortschaft-gompitz@dresden.de.
                                                    Zur Erinnerung an die schöne Pflanztradition werden wir eine
                                                    persönliche Urkunde für jedes Kind anfertigen und Ihnen zeit-
                                                    nah zukommen lassen. Darüber hinaus wird an den Jahr-

     MACH MIT!                HEISS
                                                    gangsbaum eine Tafel mit den Namen der Kinder angebracht.
                                                    Des Weiteren möchten wir Sie auf die Chronikschreibung
                                                    durch den Heimatverein Gompitz e. V. aufmerksam machen
                               AUF
                             COOLE
                                                    und um Ihre Unterstützung bitten, damit möglichst alle Kinder
                                                    aufgenommen werden, für die der Jahrgangsbaum gepflanzt
                                                    wurde. Für die Eintragung der Daten Ihres Kindes in die Chro-
                                   TYPEN            nik wird Ihr schriftliches Einverständnis benötigt, worum sich
                                                    der Vereinsvorsitzende Herr Mike Heinrich während der
                                                    Pflanzaktion bemühen wird.

                                                    -------------------------------------------------------------------
                                                    Rückmeldung
                                                    Pflanzung des „Jahrgangsbaumes 2017“
                                                    Vorname des Kindes:

                                                    ………………………………………………………………………………………..........
                                                    Familienname des Kindes:

                                                    ………………………………………………………………………………………..........
                                                    Anschrift:

                                                    ………………………………………………………………………………………..........

                                                    ………………………………………………………………………………………..........
                                                    ggf. E-Mail:

                                                    …………………………………………………………………………….………………….

                                                    Wir nehmen am 01.05.2018 teil:                     ja       nein

                                                    Erinnerungsurkunde gewünscht:                      ja       nein

                                                    Bekanntgabe an Namenstafel gewünscht:  ja                   nein

                                                    Einverständnis zur Datenweitergabe an
                                                    den Heimatverein Gompitz e. V.                     ja       nein
                                                    Datum:
                                                             ………………………………………………………………………………………
                                                    Unterschrift der Eltern:

     FEUERWEHR-GOMPITZ.DE                           ………………………………………………………………………………………..........
                                                    ………………………………………………………………………………………..........
Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz - Dresden.de
Nachrichten aus Gompitz                                                            9

                                                                        Anzeigen

Osterhase kommt auch
nach Gompitz
Unsere Schulkinder hatten schon vor Ostern Glück.
Denn der Osterhase verlor einige Süßigkeiten, beim Transport zu
den Verstecken auf unserem Schulgelände und so hatten alle Kin-
der eine schöne Einstimmung auf die Osterferien.
Das Hortteam freut sich auf die Ferienzeit mit den Kindern. Alle
Aktivitäten bestimmen die Kinder entsprechend ihren Wünschen
und Bedürfnissen.
Nach den Ferientagen kommt am Montag, 16.04. um 9.45 Uhr der
Fotograf zu unseren Schulkindern der Klasse 4.
Am 20.04. freuen wir uns auf unsere Zahnärztin Frau Thomas, Sie
ist immer ganz begeistert vom gesunden Zustand der Zähne unserer
Schülerinnen und Schüler.
Vom 23.04. - 25.04. gehen unsere großen Schulkinder nach Gorbitz
zum Fahrradfahren mit der Polizei. Für die Prüfung am 25.04. drü-
cken wir ganz fest beide Daumen für alle Kinder.
Wir freuen uns schon sehr auf die anfeuernden Zuschauer, wenn
auch wir wieder am 27.04. am Fußballturnier Cossebaude teilneh-
men.
Wir wünschen allen einen wunderschönen Monat April, mit viel
Spaß und Freude am 1. April.
Das Team der Grundschule Gompitz

Rückblick und
Vorausschau
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals dafür entschuldigen,
dass der Nordkorea-Vortrag ausfallen musste. Leider ließ sich dies
nicht vermeiden und wir arbeiten an einem Ausweichtermin im
Herbst.
Auch dieses Jahr bietet uns Herr Torsten Herfurt eine Verkehrs-
teilnehmerschulung an. Alle Interessenten sind zu der kostenfrei-
en Veranstaltung am 10.04.2018 um 19:30 eingeladen. Wie immer
findet diese im Gemeindezentrum Pennrich statt.
Alle Familien unserer Ortschaft, die sich im Jahr 2017 über Nach-
wuchs freuen konnten, laden wir zur diesjährigen Pflanzung
des Jahrgangsbaums herzlichst ein. Sie findet am 1. Mai um
11:00 Uhr im Pennricher Park statt.
Bitte melden Sie sich, falls noch nicht geschehen, vorher bei mir an
(heinrichs-hof@gmx.de), dann erhalten Sie rechtzeitig eine schriftli-
che Einladung mit allen weiteren Informationen.
Schön wäre es, wenn Sie dieses Anliegen an alle betreffenden Be-
kannten und Verwandten weitergeben könnten. Vielleicht erreichen
wir dadurch, dass möglichst alle davon erfahren und diese schöne
Tradition weiterleben kann.
Mike Heinrich, Pennrich
Vorsitzender Heimatverein Gompitz e. V.

 Verkehrsteilnehmerschulung, 10.04.2018, 19:30 Uhr,
 Gemeindezentrum

 Jahrgangsbaum, 01.05.2018, 11:00 Uhr, Pennricher Park
10                                                                                                             Nachrichten aus Altfranken

Liebe Altfrankener Bürgerinnen                                         Beschlüsse aus der öffentlichen
und Bürger,                                                            Sitzung des Ortschaftsrates
in der letzten Sitzung stand die Beschlussempfehlung für den Land-
schaftsplan der Landeshauptstadt Dresden an. Im Landschaftsplan
                                                                       Altfranken vom 12.02.2018
sind für die Ortschaft Altfranken sämtliche Feldflächen mit hoher      Beschlussausfertigung V-AF0062/18
Erosionsgefährdung eingestuft und als erosionsmindernde Maß-           Vorlage des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt
nahmen Grünzäsuren vorgesehen. Es wird im Plan ausgeführt, dass        Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt-
trotz hoher Fruchtbarkeit der Äcker, diese Flächen keine Vorrangs-     stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwä-
tandorte für ackerbauliche Nutzung sind.                               gungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“
Der Ortschaftsrat weist in seiner Beschlussempfehlung darauf hin,      Am 1. März 2018 steht der Abwägungsbeschluss, Beschluss des
dass über Jahrhunderte auf diesen Flächen Ackerbau betrieben           Landschaftsplanes auf der Tagesordnung des Stadtrats der Land-
wurde und heute immer noch fruchtbare Äcker vorhanden sind, d. h.      hauptstadt Dresden. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Altfranken
die Erosionsgefährdung wird offensichtlich überschätzt. Die Bele-      rügt die fehlende Beteiligung des Ortschaftsrates bei der Beratung
gung der Ackerflächen mit Grünzäsuren erscheint auf Grund dieser       und Beschlussfassung über die Vorlage des Oberbürgermeisters
Tatsache völlig überflüssig. Die Umsetzung dieses Konzeptes führt      der Landeshauptstadt Dresden V1999/17 „Landschaftsplan der
zwangsläufig zur Reduzierung bzw. zum Verlust der Ackerflächen         Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier:
und damit im ungünstigsten Fall zum Ruin des Landwirtschaftsbe-        Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“. Gemäß
triebes, der diese Flächen nutzt. Dagegen hat sich der Ortschaftsrat   § 67 Abs. 6 SächsGemO ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angele-
ausgesprochen.                                                         genheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen oder von un-
Nach Informationen des Straßen- und Tiefbauamtes soll der end-         mittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind, zu hören. Er hat ein
gültige Ausbau der Otto-Harzer-Straße vom Anschluss an die Kes-        Beratungs- und Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die
selsdorfer Straße bis zur Einmündung Kastanienweg in der Zeit vom      Ortschaft betreffen. Kraft Gesetzes hätte der Ortschaftsrat Altfran-
6. August bis 2. November 2018 erfolgen. Dazu ist vorgesehen, die      ken zwingend vor der Beratung in den zuständigen Ausschüssen
Fahrbahn in Asphalt und den Gehweg auf einer Breite von 2,50 m         des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor Beschluss-
in Betonpflaster herzustellen. Leistungen der Stadtentwässerung        fassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beteiligt
Dresden GmbH und DREWAG Netz GmbH (Trinkwasser) werden                 werden müssen. Seine Anregungen und Hinweise hätten durch die
ebenfalls eingeordnet. Es ist geplant, die Baumaßnahme unter           Gremien bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müs-
Sperrung der Otto-Harzer-Straße im o. g. Abschnitt durchzuführen.      sen. Dies gilt erst Recht mit Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit
Die Umleitungen gehen in beiden Richtungen über Kesselsdorfer          der Änderung des § 67 Abs. 6 SächsGemO in der Fassung der Be-
Straße, Kohlsdorfer Weg (Kohlsdorfer Landstraße) und Altfrankener      kanntmachung vom 3. März 2014, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Dorfstraße.                                                            Gesetzes vom 13. Dezember 2017, insbesondere für den Bereich der
Vom 7. bis 14. April findet wieder unter dem Motto „Sauber ist         gemeindlichen Planungshoheit, eine Klarstellung vorgenommen
Schöner“ in ganz Dresden die Aktionswoche des Frühjahrsputzes          hat. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Alfranken fordert den Ober-
statt. Auch in unserer Ortschaft wollen wir wieder eine Reinigungs-    bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden daher auf, die Rechte
aktion starten und den weggeworfenen Müll beseitigen sowie die         der Ortschaft zu achten und zu schützen sowie einen gesetzeskon-
verschmutzten Gehwege reinigen.                                        formen Beratungs- und Entscheidungsprozess zu gewährleisten. Es
                                                                       ist die Aufgabe und die Pflicht des Oberbürgermeisters:
   Am Samstag, dem 7. April 2018, 9:00 Uhr startet die                 1.) dafür Sorge zu tragen, dass der Ortschaftsrat der Ortschaft
                 Aktion „Sauberes Altfranken“                                Altfranken vor der abschließenden Beratung der Vorlage
             mit Treff vor dem Ortschaftszentrum,                            V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden
                     Otto-Harzer-Straße 2b.                                  in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss,
Da wir alle von der Sauberkeit profitieren und gewissermaßen da-             Beschluss des Landschaftsplanes“ in den zuständigen Aus-
mit auch eine Visitenkarte für unseren Ort hinterlassen, rufe ich            schuss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden und vor
Sie auf, sich zahlreich an dieser Aktion zu beteiligen. Die Details          Beschlussfassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt
entnehmen Sie bitte der separaten Veröffentlichung in diesem Heft            Dresden für das Gebiet der Ortschaft Altfranken ordnungsge-
bzw. dem Aushang in den Schaukästen.                                         mäß und in einem angemessenen Verfahren, dass seine Rech-
                                                                             te beachtet, beteiligt wird.
Mit freundlichen Grüßen                                                2) für den Fall, dass eine abschließende Beratung in den zustän-
Ihr Ortsvorsteher Dr. Doltze                                                 digen Ausschüssen des Stadtrates schon erfolgte, eine erneu-
                                                                             te Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung
                                                                             des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken zu gewährleisten.
                                                                       3) die Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshaupt-
                                                                             stadt Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungs-
  Ortschaftsratssitzung                                                      beschluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ von der Tages-
                                                                             ordnung der 48. Sitzung des Stadtrates (SR/048/2018) am
  Altfranken                                                                 Donnerstag, dem 1. März 2018, zu nehmen.
  Unsere nächste Sitzung findet statt am                               4) für den Fall, dass der Stadtrat in seiner 48. Sitzung über die
  Montag, dem 09.04.2018, 19:00 Uhr                                          Vorlage V1999/17 „Landschaftsplan der Landeshauptstadt
  im Ortschaftszentrum, Otto-Harzer-Str. 2b.                                 Dresden in der Fassung August 2017 - hier: Abwägungsbe-
                                                                             schluss, Beschluss des Landschaftsplanes“ beschließt, diesem
  Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen.              Beschluss gemäß § 52 Abs. SächsGemO aufgrund eines Ver-
                                                                             stoßes gegen § 67 Abs. 6 SächsGemO, aus Rechtsgründen zu
                                                                             widersprechen.
Nachrichten aus Altfranken                                                                                                             11

5)  für den Fall einer Beschlussfassung durch den Stadtrat zu ei-     Beschlussausfertigung V-AF0064/18
    nem späteren Zeitpunkt, ohne eine ordnungsgemäße Betei-           Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das
    ligung des Ortschaftsrates der Ortschaft Altfranken gemäß         Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
    § 67 Abs. 6 SächsGemO, entsprechend Punkt 2 dieses Be-            1. Bereits mit den Beschlüssen V-AF0073/14 und V-AF0036/16
    schlusses zu verfahren.                                                wurde das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aufgefor-
6) zu gewährleisten, dass eine abschließende Beratung über den             dert, die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewirtschaftung
    Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt                 des Altfrankener Parkes als Park, wie im Landschaft- und
    Dresden, der die ökologische Grundlage für den Flächen-                Flächennutzungsplan ausgewiesen, in die Haushaltplanung
    nutzungsplan und dessen Funktion bei der Ausweisung von                aufzunehmen.Durch die Pflege des Parkes als Wald sind die
    Nutzungsbeschränkungen bildet, im Ortschaftsrat für das Ge-            Bäume auf Grund von Sturmschäden stark verstümmelt und
    biet der Ortschaft erst nach einer Beschlussfassung über die           die abgetrennten Äste bleiben im Gelände liegen. Der Altfran-
    Vorlage V1999/17 durch den Stadtrat der Landeshauptstadt               kener Park ist in einem sehr schlechten Zustand.Die Einwohner
    Dresden erfolgt.                                                       der Ortschaft sind entsetzt über den derzeitigen Zustand des
Zustimmung                                                                 Parkes. Es muss dringend eine intensivere Pflege stattfinden,
                                                                           um das Areal in einen gepflegten Zustand zu versetzen.
Beschlussempfehlung V2006/17                                          2. Weiterhin wird dringend ein Spielplatz im Gebiet Altfrankener
Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur                     Höhe benötigt. Es gab diesbezüglich bereits mehrfach Anfra-
Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren                         gen von Bürgern aus diesem Wohngebiet. Die nächste Spiel-
sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) vom                       möglichkeit in der Ortschaft ist der Spielplatz im Altfrankener
8. Juni 2006                                                               Park. Da der Weg zu diesem Spielplatz für die Kinder aus dem
Zustimmung                                                                 Wohngebiet Altfrankener Höhe zu weit ist und mit einer erhöh-
                                                                           ten Gefahr durch die Querung einer Hauptverkehrsstraße ver-
Beschlüsse aus der öffentlichen                                            bunden ist, wird der zusätzliche Spielplatz benötigt.
                                                                      Der Ortschaftsrat Altfranken fordert das Amt für Stadtgrün und
Sitzung des Ortschaftsrates                                           Abfallwirtschaft auf, die notwendigen finanziellen Mittel für beide
                                                                      Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufzunehmen.
Altfranken vom 12.03.2018                                             Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die-
                                                                      se Maßnahmen in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen
Beschlussempfehlung A0385/17                                          wurde bzw. warum nicht.
Die touristische Infrastruktur weiter entwickeln durch                Zustimmung
eine Verbesserung des mehrsprachigen Wegeleitsystems in
Dresden im Rahmen der Bewerbung zur Europäischen Kul-                 Beschlussausfertigung V-AF0065/18
turhauptstadt 2025                                                    Zuarbeit zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 für das
Zustimmung                                                            Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung
                                                                      Das Ortschaftszentrum Altfranken auf der Otto-Harzer Straße 2b
Beschlussempfehlung V1999/17                                          ist ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger der
Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fas-              Ortschaft und wird für verschiedene Veranstaltungen sowie als Ver-
sung August 2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss                sammlungsraum genutzt.
des Landschaftsplanes                                                 Das Gebäude ist bis auf den Kellerbereich in einem guten bauli-
Punkteweise Abstimmung                                                chen Zustand. Der Keller ist unzureichend gegen Nässe isoliert und
                                                                      Putzabhebungen im Erdgeschoss sowie Schimmelbildungen im Kel-
Beschlussempfehlung V1939/17                                          ler sind die Folge der unzureichenden Isolierung.
Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt                  Der Ortschaftsrat Altfranken bittet das Amt für Hochbau und Im-
Dresden in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999                        mobilienverwaltung die finanziellen Mittel für eine umfangreiche
hier:                                                                 Trockenlegung in die Haushaltplanung 2019/2020 aufzunehmen.
1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf-         Bis zur 14. Kalenderwoche erwarten wir eine Rückmeldung, ob die-
      fentlichen Auslegung                                            se Maßnahme in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen
2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan          wurde bzw. warum nicht.
3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs-           Zustimmung
      plan-Entwurf
4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung                            Anzeigen
Punkteweise Abstimmung

Beschlussausfertigung V-AF0063/18
Finanzmittel für Ortschaften zur Planung des Doppelhaus-
haltes 2019/2020
Für die Erfüllung der Aufgaben des Ortschaftsrates entsprechend der
Sächsischen Gemeindeordnung § 67 ist es erforderlich Finanzmittel
in angemessener Höhe (30 Euro pro Einwohner in den Verfügungs-
mitteln und 35 Euro pro Einwohner als Investpauschale) in den Dop-
pelhaushalt 2019/2020 einzustellen. Der Ortschaftsrat Altfranken
beauftragt den Oberbürgermeister mit der Bereitstellung der Mittel,
auch um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Ortschaften auf
Grund unterschiedlicher Haushaltsansätze zu vermeiden.
Zustimmung
12                                                                                                                                             Nachrichten aus Altfranken

     Auch in diesem Jahr plant der Ortschaftsrat Altfranken im Rahmen der
     Aktion „Sauber ist Schöner!“ eine Reinigungsaktion in der Ortschaft. Wie die
     letzten Jahre gezeigt haben, wird in und um die Ortschaft immer wieder Müll
     gedankenlos weggeworfen und die Umgebung damit verschandelt. Auch die
     Wege im Altfrankener Park sind in einem schlechten Zustand und müssen
     dringend gereinigt werden.

     Bitte helfen Sie mit, unsere Ortschaft zu verschönern
                        und kommen am

                     zur Aktion „Sauberes Altfranken“
                Treffpunkt ist 9 Uhr am Ortschaftszentrum
                          Otto-Harzer-Straße 2 b
         Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk.
       Gerätschaften, wie z. B. Fächerbesen und Schaufeln sind nur in kleiner
     Stückzahl vorhanden. Deshalb wäre es schön, wenn diese selbst mitgebracht
         werden könnten. Handschuhe und Müllsäcke werden bereitgestellt.
       Wie jedes Jahr ist für eine kleine Stärkung nach getaner Arbeit gesorgt.

                                                 Ihr Ortschaftsrat Altfranken

       Um Meldung der Teilnahme bis zum 04.04.2018 unter der Telefon-Nr. 5 00 62 18 oder
                       unter ortschaft-gompitz@dresden.de wird gebeten.

        Sauber gewinnt!
        Unter allen fleißigen Teilnehmern verlost die Stadtreinigung Dresden in diesem Jahr wieder attraktive Preise, spendiert von Dresdner
        Unternehmen.

        Was müssen Sie tun?
        Schicken Sie nach getaner Arbeit ein „Beweisbild der Putzaktion“ (z. B. ein Gruppenbild) an folgende E-Mail Adresse:
        redaktion@srdresden.de

        Bitte unbedingt Kontaktdaten angeben (Name, Vereinsname, Name des Kindergartens o. ä., Adresse, Ansprechpartner und Anzahl der
        Teilnehmer an der Putzaktion). Dann ist Ihre Putzaktion im Lostopf. Die Gewinner werden im Anschluss der Aktionswoche schriftlich
        benachrichtigt.

        Mit der Einsendung Ihres Fotos akzeptieren sie die Teilnahmebedingungen.
Nachrichten aus Mobschatz                                                                                                                13

Liebe Bürgerinnen und Bürger                                             Aus der öffentlichen Sitzung
der Ortschaft Mobschatz,                                                 des Ortschaftsrates vom
ich erlaube mir zu behaupten, dass die vergangene Sitzung des
Ortschaftsrates eine der wichtigsten des Jahres 2018 gewesen ist.
                                                                         08.03.2018
Mit neun gefassten Beschlüssen, etwa über den Landschafts- und           Beschluss zur SR-Vorlage V1999/17 (beratend):
Flächennutzungsplan, mussten wir konzentriert und durchaus auch          Landschaftsplan der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung August
unter Beachtung von Detailfragen entscheiden. Im Vorfeld der             2017 - hier: Abwägungsbeschluss, Beschluss des Landschaftsplanes
Stellungnahmen zu den genannten Fachplänen führten wir bereits           zuständig: Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
mehrere Sitzungen durch, um auch Ihnen die Möglichkeit zu geben,         Berichterstatter: Ortsvorsteher
sich hierzu zu äußern. Ich hoffe, dass wir unsere Stellungnahmen         Beschluss zur SR-Vorlage V1939/17 (beratend):
optimal und in Ihrem Interesse formuliert und schließlich beschlos-      Entwurf zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden
sen haben. Nun liegt es in den Händen unserer Stadträte, inwie-          in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, hier:
weit unsere Änderungswünsche Beachtung finden. Außerdem war              1. Billigung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der öf-
an diesem Abend die Vorstellung des Konzeptes des freien Kinder-              fentlichen Auslegung
und Jugendhilfeträgers für dessen Einrichtung in Podemus geplant.        2. Billigung des geänderten Entwurfs zum Flächennutzungsplan
Leider musste dieser Tagesordnungspunkt aufgrund von Krankheit           3. Billigung der Begründung zum geänderten Flächennutzungs-
entfallen. Bitte entnehmen Sie unseren Aushängen, wann dieses                 plan-Entwurf
wichtige Thema im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates nach-         4. Beschluss über erneute öffentliche Auslegung
geholt werden kann.                                                      zuständig: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und
                                                                         Liegenschaften
Außerdem diskutierten wir über die geplante Änderung der Haupt-
                                                                         Berichterstatter: Ortsvorsteher
satzung der Landeshauptstadt Dresden. Hinter diesem sperrigen
Begriff verbirgt sich nichts weniger als eine der wichtigsten Arbeits-   Beschluss V-MB0149/18 (beschließend):
grundlagen des Stadtrates, der beratenden und beschließenden             Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
Ausschüsse sowie der Verwaltung. Neben der Frage, ob die Auf-            2019/2020 des Amtes für Hochbau und Immobilienverwaltung
gabenpalette der Ortsbeiräte im Stadtzentrum ausgeweitet wird,           Beschluss V-MB0150/18 (beschließend):
bestehen ebenfalls Überlegungen, in diesem Zuge das Stadtgebiet          Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
neu zu gliedern. Hierbei erlaubte sich die Stadtverwaltung ebenfalls     2019/2020 des Straßen- und Tiefbauamtes
den Vorschlag, verschiedene Ortschaften miteinander fusionieren
                                                                         Beschluss V-MB0151/18 (beschließend):
zu lassen, oder gar Ortsämtern zuzuschlagen. Wir Ortsvorsteher
                                                                         Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
haben uns vehement gegen solcherlei Vorschläge ausgesprochen.
                                                                         2019/2020 des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Trotz allem wird der Stadtrat mit der Änderung der Hauptsatzung
der Landeshauptstadt Dresden auch über das Schicksal der Ort-            Beschluss V-MB0152/18 (beschließend):
schaft Mobschatz entscheiden, sprich, ob wir im kommenden Jahr           Beschluss für die Investitionsplanung zum Doppelhaushalt
im Rahmen der Kommunalwahl auch erneut einen Ortschaftsrat               2019/2020 des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden
wählen dürfen. Meinen es unsere kommunalpolitischen Repräsen-            Beschluss V-MB0153/18 (beschließend):
tanten wirklich ernst mit ihrer Forderung nach mehr Demokratie           Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 - Bereit-
und unmittelbarer lokaler Beteiligung, tun sie gut daran, die Ort-       stellung der Investitionspauschale und der Verfügungsmittel für die
schaft Mobschatz und Weitere bestehen zu lassen. Denn die rege           Ortschaft Mobschatz
Bürgerbeteiligung an den Ortschaftsratssitzungen sowie das vitale        Berichterstatter: Ortsvorsteher
„Dorfleben“ in unseren Ortsteilen ist Zeugnis darüber, dass solch
dezentrale Gremien mit Entscheidungsgewalt und bescheidener              Beschluss V-MB0147/18 (beschließend):
Budgethoheit tatsächlich einen gesellschaftlichen Mehrwert besit-        Unterstützung der jährlichen Aktion „Saubere Zschone“ im Rahmen
zen. Denn Fakt ist auch: Entfällt die Arbeit einer Ortschaft in einem    der Aktion „Sauber ist schöner“
bestimmten Gebiet, werden Kommunikations- und Entscheidungs-             Beschluss V-MB0148/18 (beschließend):
wege länger, Barrieren für Problemäußerungen höher und nicht zu-         Unterstützung der jährlichen Aktion „Sauberer Tummelsgrund“ im
letzt auch Finanzierungsmöglichkeiten von Festen, Kleinprojekten         Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“
und Vereinen wesentlich komplizierter. Das kann ernsthaft niemand        Berichterstatter: Ortsvorsteher
wollen!                                                                  weitere Tagesordnungspunkte waren:
Am 24.03.2018 haben im Rahmen der Aktion „Sauber ist schöner“,           – Sachstand zum neuen Konzept der Unterkunft für Kinder- und
wie in jedem Jahr, erneut freiwillige Helfer unsere linkselbischen          Jugendliche in Podemus
Täler von Müll und Schmutz befreit. Zum zweiten Mal fand diese              zuständig: Träger der Jugendeinrichtung
Aktion nicht mehr nur im Zschoner Grund statt, sondern auch im              Berichterstatter: Ortsvorsteher
Tummelsgrund. Ich bedanke mich im Rahmen der gesamten Bürger-            – Beratung über die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
schaft bei all jenen herzlich, die an diesem Tage mithalfen. Als klei-      (SR-Vorlage V2160/18)
nes Dankeschön an die fleißigen Helfer sponserte der Ortschaftsrat          zuständig: Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Recht
beide Aktionen mit einem Obolus in Form einer Erfrischung.                  Berichterstatter: Vertreter des Rechtsamtes

Es bleibt mir, Ihnen einen recht guten und sonnigen Monat April zu       -> Die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Ortschaftsrates wur-
wünschen. Hoffen wir, dass es nun endlich Frühling wird!                     de in die nächste Sitzung vertagt.
                                                                         –      Aktuelle Informationen der Ortschaft Mobschatz
Es grüßt Sie herzlich                                                           Berichterstatter: Ortsvorsteher
Ihr Maximilian Vörtler                                                   –      Bürgeranfragen
Sie können auch lesen