PANDEMIEPLAN (STAND 25.06.2021) - KRISENSTAB DER UDS | 25.06.2021 DER VORLIEGENDE PANDEMIEPLAN GILT FÜR DIE ZEIT DES EINGESCHRÄNKTEN ...

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Pandemieplan
              (Stand 25.06.2021)
                       Der vorliegende Pandemieplan
gilt für die Zeit des eingeschränkten Funktionsbetriebs

                 Krisenstab der UdS | 25.06.2021
PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

Versionsüberblick
 Status             Datum        Beschreibung

 Notbetrieb         23.04.2020   Initiale Erstellung auf Basis der Rechtsverordnung des
                                 Saarlandes

 Stufe 0            04.05.2020   Beginn der geänderten Landesvorgaben, daher Überar-
                                 beitung entsprechend der Änderung der Rechtsverord-
                                 nung vom 02.05.2020 und Einführung des Eingeschränk-
                                 ten Funktionsbetriebs

 Stufe 1            04.06.2020   Anpassung an geänderte Landesvorgaben: Konkretisie-
                                 rungen im Eingeschränkten Funktionsbetrieb

 Stufe 2            Version      Anpassung an erneut geänderte Landesvorgaben
                    29.06.2020

 Stufe 2            08.10.2020   Anpassung zum Wintersemester 2020/2021

 eingeschränkter    08.11.2020   Anpassung an geänderte Landesvorgaben: Konkretisie-
 Funktionsbetrieb                rungen und Verschärfung aufgrund der epidemischen
                                 Lage im Eingeschränkten Funktionsbetrieb

                    01.04.2021   Anpassung zum Lehrbetrieb Sommersemester 2021 mit
                                 Anpassung an erneut geänderte Landesvorgaben

                    18.06.2021   Anpassung an geänderte Landesvorgaben zum Präsen-
                                 zunterricht:

                    25.06.2021   Erneute Anpassung an geänderter Landesvorgabe zur
                                 Testpflicht im Präsenzunterricht. Konkretisierungen im
                                 Eingeschränkten Funktionsbetrieb sowie mit Ausblick
                                 des Wegfalls der Bundesnotbremse zum 30.06.2021
PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

Der vorliegende Pandemieplan ist die Fortschreibung aus dem Wintersemester 2020/21 (Stand
08.11.2020). Grundlage ist die jeweils gültige Verordnung des Landes zur Bekämpfung der Corona-
Pandemie (siehe www.corona.saarland.de).

Es gilt weiterhin der eingeschränkte Funktionsbetrieb. Die Umsetzung/Veränderung/Erweiterung der
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen orientieren sich an dem aktuellen Entwicklungsstand, der
Bewertung durch den Krisenstab und beruhen auf Beschluss des Präsidiums.

Seit der Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Mai 2020 ist
es gestattet, den Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes einschließlich des Studien-, Lehr-
und Prüfungsbetriebs in Präsenzform unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygienemaßnahmen
nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der
jeweiligen Hochschule aufzunehmen.

Im Fall einer Verschärfung der Pandemiesituation im Regionalverband Saarbrücken bzw. im
Saarpfalz-Kreis wird der vorliegende Pandemieplan erneut überprüft, und es werden gegebe-
nenfalls standortspezifisch Maßnahmen für die Bereiche Lehre, Forschung und Verwaltung er-
griffen. Über die in diesem Pandemieplan geltenden Regelungen hinausgehende Vorgaben aus
den Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden sind zusätzlich zu beachten. Bitte infor-
mieren Sie sich daher tagesaktuell auf der Corona-Website der UdS. Im Fall einer erneuten An-
ordnung der Landesbehörden zum Notbetrieb der Universität des Saarlandes werden die Be-
dingungen an die Notbetriebsplanungen angepasst und wieder alle Mitglieder des Krisenstab-
teams einberufen.
PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

Inhaltsverzeichnis

1   Allgemeine Regelungen an den Standorten der UdS ................................................................................................................................. 1

    1.1      Homeoffice ....................................................................................................................................................................................................... 1

    1.2      Mund-Nasen-Schutz..................................................................................................................................................................................... 2

    1.3      Zutritt von Dritten und Dienstleistenden .............................................................................................................................................. 2

    1.4      Hygienemaßnahmen .................................................................................................................................................................................... 3

    1.5      Schnelltestmöglichkeiten an den Standorten der Universität ....................................................................................................... 3

2   Präsenzveranstaltungen ......................................................................................................................................................................................... 4

    2.1      Lehre und Studium ........................................................................................................................................................................................ 4

    2.2      Außerhalb von Lehre und Studium ......................................................................................................................................................... 4

    2.3      Weitere Formate............................................................................................................................................................................................. 5

    2.4      Dienstreisen ..................................................................................................................................................................................................... 5

3   Regelungen zu den räumlichen Bedingungen an den Standorten der UdS....................................................................................... 6

    3.1      Büronutzung .................................................................................................................................................................................................... 6

    3.2      Sozialräume...................................................................................................................................................................................................... 7

    3.3      Toiletten und Waschräume ........................................................................................................................................................................ 7

    3.4      Wartesituationen............................................................................................................................................................................................ 7

4   Regelungen beim Betreten der UdS .................................................................................................................................................................. 7

    4.1      Reiserückkehrende ........................................................................................................................................................................................ 7

    4.2      Regelungen bei Vorliegen von grippeähnlichen Symptomen ...................................................................................................... 7

    4.3      Risikogruppen ................................................................................................................................................................................................. 8

    4.4      Betreuungssituation aufgrund von Corona-bedingten Schließungen ....................................................................................... 9

    4.5      Urlaub................................................................................................................................................................................................................. 9

5   Vorgehen im Infektionsfall .................................................................................................................................................................................... 9

6   Ausgewählte Formulare und Informationsseiten zum Pandemieplan ............................................................................................... 11
PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

1 Allgemeine Regelungen an den Standorten der UdS
Alle Regelungen gelten an allen Standorten der Universität. Zu den Standorten der UdS zählen auch
die Forschungslabore der Universität in fremden Räumlichkeiten. Für die Forschungsflächen in den
Gebäuden des UKS gilt es besonders, auf eine Risikominimierung zu achten.

Bitte beachten: Der Mindestabstand von 1,5 m ist nach wie vor der sicherste Schutz! Keinesfalls sollte
das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dazu führen, dass der Mindestabstand in Situationen, in
denen das räumlich möglich ist, nicht mehr konsequent eingehalten wird. Zudem sollte immer auf
eine verbindliche Einhaltung der Husten- und Niesetikette geachtet werden.

1.1 Homeoffice
Für den eingeschränkten Funktionsbetrieb gilt, unter Beachtung der Anpassung der Bundes-Not-
bremse zum 30. Juni 2021, ab dem 1. Juli 2021 das Grundprinzip, dass der Vorrang für Homeoffice
aufgehoben ist und Aufgaben auch wieder an den Standorten der Universität vor Ort erledigt werden
können. Die Raumbelegung kann entsprechend der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Einhaltung der verbindlichen Vorgaben hinsichtlich
der Belegung und Nutzung von Büroräumen erweitert werden. Weitere Regelungen betreffend Bü-
roräume sind in Abschnitt 3.1 zu finden.

Homeoffice 1 ist weiterhin möglich unter der Voraussetzung, dass Mitarbeitende telefonisch sowie
unter ihrer dienstlichen Kontaktadresse erreichbar sind. Jede vorgesetzte Person ist für den jeweili-
gen Bereich verantwortlich, die Verteilung der Arbeitszeit sowohl auf den dienstlichen als auch häus-
lichen Arbeitsplatz zu planen und zu koordinieren. Um einen weiteren Schritt in Richtung Normalbe-
trieb vorzubereiten, ist als Orientierungswert eine Aufteilung von 40/60 - Präsenz/Homeoffice der
individuellen Arbeitszeit zu Grunde zu legen. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die verschiedenen
Orte muss für die Bereiche dokumentiert werden. Die Zeiterfassung ist weiterhin, wie während der
letzten Monate der Pandemie, zu organisieren. Vorerst gilt diese Übergangsregelung für die Nutzung
von Homeoffice bis zum 30.09.2021. Der an der Universität geltende Umgang mit alternierender

1 Homeoffice ist als Überbegriff für die Durchführung von dienstlichen Tätigkeiten außerhalb der Standorte der UdS zu
verstehen. Konkret gibt es folgende Abgrenzung der Begrifflichkeit: 1. Alternierende Telehomearbeit: die Beschäftigten
arbeiten im Wechsel an ihrem Arbeitsplatz in der Hochschule und ihrem dafür eingerichteten Arbeitsplatz in ihrer Wohnung.
2. Mobiles Arbeiten: Die Beschäftigten erledigen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung an einem Ort außerhalb der
Hochschule. 3. Kurzzeitige Mobile Arbeit: In begründbaren und dokumentierten Ausnahmefällen können Beschäftigte bei
kurzfristig eintretender Notwendigkeit mit ihrer vorgesetzten Person ein zeitlich eng begrenztes Arbeiten von zu Hause
aus vereinbaren.

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Telehomearbeit bezogen auf die Beantragung, Bereitstellung von Endgeräten und der Gefährdungs-
beurteilung des Telearbeitsplatzes ist für die Übergangsphase somit weiterhin außer Kraft gesetzt. In
Härtefällen können davon abweichende, individuelle Regelungen in Absprache mit der Dienststelle
(entsprechend dem Telehomearbeit-Antragsverfahren) getroffen werden.

1.2 Mund-Nasen-Schutz
Es besteht weiterhin Maskenpflicht: Innerhalb der Gebäude im Bewegungsverkehr besteht die Pflicht
zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske - mit Ausnahme bei
Vorlage eines begründeten ärztlichen Attests. Im Außenbereich wird auch das Tragen eines medizi-
nischen Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen, insbesondere beim Ein- und Austritt in die Ge-
bäude sowie in Wartebereichen und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die Hygiene- und Abstandsregelungen gelten unverändert weiter. Eine Pflicht zum Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes nach Einnahme des Arbeitsplatzes unter Einhaltung der Abstandsregelung
besteht nicht.

Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Situationen, in denen
der empfohlene Sicherheitsabstand (auch nur für kurze Momente!) nicht sicher eingehalten werden
kann sowie an den Bushaltestellen. Ausnahmen bzw. Konkretisierungen sind in entsprechenden
Handreichungen niedergelegt (z.B. für Labore, siehe Handreichungen des Arbeitsschutzes in Ab-
schnitt 6).

Auch für die universitären Gebäude am Campus Homburg gilt die Pflicht zur Verwendung des Mund-
Nasen-Schutzes. Daneben und insbesondere beim Zutritt von Klinikumsgebäuden gilt es, die Emp-
fehlung des Universitätsklinikums zu beachten.

1.3 Zutritt von Dritten und Dienstleistenden
Der Zutritt von Dritten zu Standorten der Universität ist zu beschränken. Zunächst sind die Durch-
führung von Telefon- bzw. Videokonferenzen zu prüfen. Die externen Personen müssen vor dem
Betreten des Campus auf geltende Infektionsschutzmaßnahmen der UdS hingewiesen werden und
sollten einen Nachweis über einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
eine Impfung oder Genesung erbringen können. Zu Präsenzveranstaltungen in bestimmten Räum-
lichkeiten müssen sich die Teilnehmenden ebenfalls zur Kontaktnachverfolgung vorher anmelden;
beim Betreten der Räume registrieren sich alle bitte, wo verfügbar, über die Staysio App. Zur Anmel-
dung des Präsenztermins verwenden Sie bitte das Online-Formular, das in Abschnitt 6 verfügbar ist.

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1.4 Hygienemaßnahmen
Hygienebeauftragte: Die Vorgesetzten sind weiterhin für die Zeit des eingeschränkten Betriebs zu
Hygienebeauftragten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht ernannt. Sie sind verantwortlich für die Ein-
haltung der genannten Abstands- und Hygieneregeln in ihren Bereichen.

Handhygiene: Hände regelmäßig 20-30 Sekunden mit Seife reinigen, insbesondere auch wenn man
Schreibtisch/Raum verlassen hat vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Abgeraten wird vom gene-
rellen Tragen von Einmalhandschuhen ohne berufliche oder tätigkeitsbezogene Indikation (wie das
z.B. bei Patientenversorgung, Pflege oder spezieller Gefahrstoffexposition etc. gegeben ist). Nur in
Ausnahmefällen kann das Tragen von Einmalhandschuhen in bestimmten, meist kurzfristigen Situa-
tionen sinnvoll sein.

"Husten-, Niesetikette": Es wird empfohlen, entweder in die Ellenbeuge oder in ein Einmal-Taschen-
tuch, das vor Mund und Nase gehalten wird, zu husten oder zu niesen. Anschließend Einmal-
Taschentuch entsorgen und Hände reinigen.

Raumlüften: Räume mit technischer Lüftung werden nur mit Frischluft belüftet. Sonstige Räume sind
so intensiv wie klimatisch verträglich zu lüften (siehe Handreichungen des Arbeitsschutzes in Ab-
schnitt 6).

Reinigung und Desinfektion: Die Festlegung des Bedarfs an erhöhter Reinigungsintensität erfolgt
durch den Krisenstab. In einzelnen Bereichen u.a. mit erhöhtem "Kundenkontakt bzw. Publikumsver-
kehr" kann als weitere Hygienemaßnahme der Einsatz von Flächen- und/oder Handdesinfektionsmit-
teln sinnvoll sein. Für Rückfragen steht die Stabsstelle Arbeitsschutz oder der Betriebsärztliche Dienst
zur Verfügung.

Bewegungsverkehr in Gebäuden: Nach Möglichkeit sollten Treppen genutzt werden. Aufzüge sollten
nur genutzt werden, wenn dies auf Grund der Höhe des Gebäudes, einer körperlichen Beeinträchti-
gung oder bei Transporten nicht zu umgehen ist. Aufzüge sollten nur einzeln unter Einhaltung des
Mindestabstands beim Ein- und Aussteigen genutzt werden.

1.5 Schnelltestmöglichkeiten an den Standorten der Universität
Für anlassbezogene Testungen für Präsenzsituationen gibt es für Universitätsmitglieder auch die
Möglichkeit, sich auf dem Campus Saarbrücken oder im Testzentrum Homburg einem Schnelltest
zu unterziehen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass die Bereiche und ihre Mitarbeitenden
Selbsttests beziehen, um sich selbst testen zu können. Diese sind über das Zentrale Chemikalienla-
ger zu erhalten.

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2 Präsenzveranstaltungen

2.1 Lehre und Studium
Die Regelungen zum Lehrbetrieb mit den vom Präsidium definierten Ausnahmen bleiben für das
Sommersemester 2021 bestehen, d.h. Lehrveranstaltungen finden weiterhin grundsätzlich online
statt. Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Hierzu
zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht und Kleinstarbeitsgruppen (max.
10 Teilnehmer*innen). Ausnahmen können weiter Einzeltermine i.S. von Einführungsveranstaltungen,
Abstimmungsterminen in Lehrveranstaltungen (z.B. Kick-off) sowie Beratungsangebote für Studien-
anfängerinnen und Studienanfängern oder Erstsemester sein. Es ist möglich, bei verfügbarem Lehr-
raum zusätzliche Präsenzangebote anzubieten, wenn es eine gleichwertige digitale Alternative gibt
oder die Studierbarkeit im Studiengang wie auch die Zugänglichkeit für Risikogruppen auf andere
Weise sichergestellt ist. Dies kann auch über ein Hybrid-Format sein. Im Falle von Hybrid-Formaten
dürfen den digital teilnehmenden Studierenden keine Nachteile entstehen. An Präsenzunterricht sol-
len nur Personen teilnehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden oder geimpft oder genesen sind. Die
Teilnehmenden sollen möglichst schon getestet an den Standorten erscheinen.

Für alle Lehrveranstaltungen, für die Präsenzanteile vorgesehen sind, ist über die Platzvergabefunk-
tionalität in HIS-LSF eine Anmeldeliste zu führen. Näheres regeln die Handreichungen LS zum Som-
mersemester 2021, die Bestandteile des Pandemieplans sind. Zu Präsenzlehrveranstaltungen sollen
sich die Teilnehmenden ebenfalls zur Kontaktnachverfolgung vorher anmelden; beim Betreten der
Lehrräume registrieren sich alle bitte über die Staysio App. Zur Anmeldung der Präsenzveranstaltung
verwenden Sie bitte das Online-Formular. Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt 6.

2.2 Außerhalb von Lehre und Studium
Alle Präsenzveranstaltungen außerhalb von Lehre und Studium sind weiterhin dem Krisenstab anzu-
zeigen. Hier ist auf die Bedingungen laut Rundschreiben und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
bei Präsenzveranstaltungen zu achten (siehe Handreichungen von Lehre und Studium in Abschnitt
6). Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Online-Formular, siehe Abschnitt 6. Zu Veranstaltungs-
formaten in Präsenz außerhalb von Lehre und Studium sollen sich die Teilnehmenden ebenfalls zur
Kontaktnachverfolgung vorher anmelden; beim Betreten der Räume sollen sich alle über die Staysio
App registrieren. Eine Teilnahme sollte mit Nachweis über einen PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter
als 24 Stunden oder eine Impfung oder Genesung erfolgen.

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2.3 Weitere Formate
Sprechzeiten sollten weiterhin, wenn möglich, digital durchgeführt, können jedoch auch für beson-
dere Bedarfslagen, Öffnungszeiten für Publikumsverkehr oder Präsenz-Veranstaltungen unter Ein-
haltung der Abstands- und Hygieneregeln vor Ort angeboten werden. Ausreichende Zeitabstände
zum Lüften und um Wartesituationen zu vermeiden sind einzuhalten.

Die Öffnungszeiten und Serviceleistungen der Bibliotheken entnehmen Sie der aktualisierten Über-
sicht in Abschnitt 6. Eine vermehrte Rückkehr zu mehr Arbeitsplätzen ist unter Einhaltung der Hygi-
ene- und Abstandsregelegungen und Berücksichtigung der Raumkapazitäten möglich.

Alle Besprechungen und Sitzungen ab ≥20 Personen, einschließlich Bewerbungs- und Berufungsver-
fahren, sind weiterhin mit dem Online-Formular beim Krisenstab anzumelden, siehe Abschnitt 6. Soll-
ten Sitzungen vor Ort in Präsenz stattfinden, sind diese unter Beachtung der Abstands- und Hygie-
neregeln sowie bei Beteiligung von Dritten unter Einhaltung der Regeln für den Zutritt von Externen
umzusetzen. Ausreichende Zeitabstände zwischen der Nutzung von Räumlichkeiten zum Lüften sind
einzuhalten. Bei Präsenztreffen sollen sich die Teilnehmenden ebenfalls zur Kontaktnachverfolgung
vorher anmelden; beim Betreten der Räume registrieren sich alle bitte über die Staysio App. Infor-
mationen zur Staysio App finden sich unter dem Link in Abschnitt 6.

Es finden bis auf Weiteres keine Großveranstaltungen an den Standorten der UdS statt. Die aktuelle
Definition einer Großveranstaltung (Personenanzahl unter freiem Himmel, in geschlossenen Räumen)
findet sich in der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Für die Laborarbeit gelten auf Basis der aktuellen Erkenntnisse die bisherigen Regelungen (siehe
Handreichungen des Arbeitsschutzes in Abschnitt 6). Nach Bedarf sind individuelle Regelungen mit
der Stabsstelle Arbeitsschutz zu betrachten und zu vereinbaren.

Sport- und kulturelle Veranstaltungen sind entsprechend der Regelungen der saarländischen Ver-
ordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder möglich.

Ab 01. Juli 2021 sind Veranstaltungen laut Rundschreiben Nr. C1/2013/01 an der UdS unter Beach-
tung der jeweils gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronapandemie sowie unter Ein-
haltung der aktuellen Hygienemaßnahmen und Bewirtungsregelungen der UdS möglich. Darunter
fallen auch die Vernetzungstreffen für Studierende. Die einzelnen Veranstaltungen sind über das
Online-Portal zur Anzeige von Präsenzveranstaltungen dem Krisenstab frühzeitig anzumelden, siehe
Abschnitt 6.

2.4 Dienstreisen
Zwingend erforderliche Dienstreisen dürfen durchgeführt werden. Dabei muss das zwingende Erfor-
dernis der Dienstreise im Dienstreiseantrag nachvollziehbar dargelegt werden.
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 o Bei internationalen Dienstreisen sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu berück-
    sichtigen. Darüber hinaus gelten die Reisebeschränkungen der jeweiligen Länder.
 o Während der gesamten Dienstreise sind die jeweils vor Ort geltenden Abstands- und Hygiene-
    maßnahmen einzuhalten.
 o Es ist verpflichtend, sich tagesaktuell zu den Risikogebieten gem. RKI zu informieren und die
    Angaben zum Risikogebiert wahrheitsgemäß in den Formularen auszufüllen. Dies gilt auch für
    bereits genehmigte Dienstreiseanträge.

3 Regelungen zu den räumlichen Bedingungen an den Standorten
    der UdS
Der eingeschränkte Betrieb erfordert, dass in allen Bereichen der UdS die jeweiligen Vorgesetzten
die Arbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen so koordinieren, dass sie sich mit ihren einzelnen Mitar-
beitenden über Homeoffice bzw. Arbeiten vor Ort mit Angabe von Funktion und Büro- bzw. Labor-
raum abstimmen. Es wird auch weiterhin empfohlen, für Büros und Laborräume z.B. tageweise rotie-
rende Belegschaften einzuteilen. Dies ist mit den Vorgesetzten und dem Kollegium abzustimmen,
z.B. anhand eines (digitalen) Stundenplans, der allen Beschäftigten des Bereichs zur Verfügung ge-
stellt wird, um die Anzahl gleichzeitiger Anwesenheit und auch den Begegnungsverkehr beim Kom-
men und Gehen zu reduzieren.

Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Testung von Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-
office arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten, wird über das aufgebaute Testzent-
rum in Saarbrücken abgedeckt. Des Weiteren können Selbsttests in den Bereichen verwendet wer-
den. Die Beschaffung ist über das Zentrale Chemikalienlager möglich.

3.1 Büronutzung
Zur Nutzung der Büros gilt die neue Handreichung Büronutzung. Je Person sind 8 - 10 m² erforder-
lich. Arbeitsplätze sind gegebenenfalls umzugestalten (diagonal versetzt anordnen) um am Arbeits-
platz den Mindestabstand von 1,5 m bei gemeinsamer Büronutzung und auch im Bewegungsverkehr
einzuhalten. Bei längerfristiger Unterschreitung des Mindestabstands sind Abtrennungen zu instal-
lieren. Die Stabsstelle Arbeitsschutz steht zur Beratung vor Ort zur Verfügung. Im Bewegungsverkehr
im Büro ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin gilt, dass notwendige interne Kommunika-
tion vorzugsweise über Telefon, E-Mail oder Microsoft Teams zu erfolgen hat. Es wird ebenfalls emp-
fohlen, feste Teams einzuplanen und immer die gleichen Personen miteinander arbeiten zu lassen.
Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sind empfohlen.

Für genaue Informationen siehe Handreichungen des Arbeitsschutzes in Abschnitt 6.

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PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

3.2 Sozialräume
In den Sozialräumen sollten sich max. 2 Personen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes gleich-
zeitig aufhalten. Nach Bedarf und individueller Vereinbarung mit der Stabsstelle Arbeitsschutz kön-
nen sich, insbesondere in größeren Einheiten, auch mehrere Personen in den Sozialräumen aufhalten.

3.3 Toiletten und Waschräume
Die Toiletten-/Waschräume sind ohne Personenbeschränkung unter Wahrung des Sicherheitsab-
standes geöffnet und dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden.

3.4 Wartesituationen
In allen Wartesituationen ist der Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Warteschlangenmar-
kierungen sind von den verantwortlichen Bereichen anzubringen (nicht im Bürobereich).

4 Regelungen beim Betreten der UdS

4.1 Reiserückkehrende
Bei Rückkehr aus den Risikogebieten gelten sowohl für Dienst- als auch für Privatreisen die Regelun-
gen in der „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des
Coronavirus“ in der aktuellen Fassung (Stand aktuell vom 21.05.2021).

Es ist verpflichtend, nach Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet die
Quarantäne-Abwesenheitsanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen. Ein Link hierzu ist in Abschnitt 6 zu
finden.

4.2 Regelungen bei Vorliegen von grippeähnlichen Symptomen
In der aktuellen Infektionslage im Saarland können Personen, die keinen kürzlich zurückliegenden
Kontakt zu einer Person mit bekannter oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion hatten und die nur
milde Krankheitssymptome wie z.B. nur Schnupfen ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefin-
dens aufweisen, die Standorte der UdS betreten. Gleiches gilt für Personen, die eine bekannte Symp-
tomatik aufgrund einer vorbestehenden anderen Erkrankung (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie) auf-
weisen. Erkrankte Personen mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens, insbesondere mit
Atemwegs- und/oder Grippesymptomen bzw. mit von für COVID-19 relevanten anderen Sympto-
men, müssen zu Hause bleiben und ggf. einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen (vorher in der Praxis
anrufen). Wenn ein Arzt/eine Ärztin aufgesucht wird, entscheidet er/sie über den Weiterbesuch der

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UdS bzw. über die Erfordernis eines Tests auf SARS-CoV-2. Treten die Krankheitssymptome bei Per-
sonen in Präsenz an den Standorten der UdS auf, verlassen die betroffenen Personen die Standorte
und nehmen Kontakt zu einem Arzt/einer Ärztin auf (vorher in der Praxis anrufen).

    o Wenn Mitarbeitende die UdS aufgrund von Symptomen verlassen, ist das Formular Abwesen-
      heitsanzeige (Krankmeldung) am gleichen Tag über die vorgesetzte Person an die Dienststelle
      zu senden. Bei Symptomfreiheit im Sinne einer deutlichen und nachhaltigen Besserung der Aus-
      gangssymptomatik kann die UdS ohne weitere Auflagen nach Rücksprache mit der vorgesetzten
      Person wieder besucht werden.
    o Ein Corona-Negativtest an der UdS kann nur von der Dienststelle veranlasst und nicht von Vor-
      gesetzten einzelner Bereiche gefordert werden.

4.3 Risikogruppen
Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist es der Universität gerade auch für Beschäftigte aus Risikogruppen
wichtig, die bestmögliche Arbeitssituation herzustellen. Nach aktuellem Stand ist nicht die Zugehö-
rigkeit zu einer Risikogruppe entscheidend, sondern der Kontext zu Tätigkeit und der Gefährdung
am Arbeitsplatz selbst. Daher bietet die Universität eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung 2 im
Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung an. Dies bedeutet, dass für Personen, deren Prä-
senz aufgrund ihres bisherigen Attestes ausgeschlossen war, eine individuelle Risikofaktoren-Bewer-
tung mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten am Arbeitsplatz erfolgt. Dabei wird der Arbeitsplatz unter
Beachtung der Grunderkrankung betrachtet und es erfolgt eine Beratung durch die Stabsstelle Ar-
beitsschutz und den Betriebsärztlichen Dienst. Die bisherigen befristeten Atteste verlieren nach der
Übergangszeit, spätestens zum 01.10.2021, ihre Gültigkeit und müssen aktualisiert werden, sofern
unter Berücksichtigung der Gefährdung am Arbeitsplatz und ggf. Anpassungen eine Präsenz ausge-
schlossen ist. Die Atteste müssen dann der Dienststelle neu vorgelegt werden. Können beispielsweise
durch Einrichtung von zusätzlichen Hygienemaßnahmen keine Aufgaben im bisherigen Tätigkeitsfeld
übertragen werden, wird mit der/dem Beschäftigten und der/dem Vorgesetzten unter Einbindung
der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten bzw. Schwerbehindertenvertretung eine
Übertragung neuer, möglichst gleichwertiger oder anderweitiger Tätigkeiten abgestimmt. Für Rück-
fragen und Beratungen stehen neben dem Krisenstab und dem Betriebsärztlichen Dienst auch die
Personalvertretungen, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte zur Ver-
fügung.

2Änderungen wurden gegenüber dem bisherigen Stand des Pandemieplans vom Robert-Koch Institut Ende Oktober
2020 überarbeitet, siehe Link RKI Und Stellungnahme vom BMAS

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PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

4.4 Betreuungssituation aufgrund von Corona-bedingten Schließungen
Die Universität sieht, dass Beschäftigte mit Kindern, die aufgrund einer Corona-bedingten Schließung
einer Schul- oder KITA-Einrichtung in die Kinderbetreuung (gilt für Kinder unter zwölf Jahren oder
Kinder mit Einschränkungen) 3 eingebunden sind, in besonderer Weise betroffen sind. In diesen Fällen
werden individuelle Regelungen über Art und Umfang der unter diesen Bedingungen zu erbringen-
den Arbeitsleistungen in Absprache mit der Dienststelle getroffen. Im Fall einer Schließung muss die
Dienststelle über den/die Vorgesetzte/n informiert und Nachweise (Kopie der Allgemeinverfügung
zur häuslichen Quarantäne des Kindes und Abwesenheitsanzeige) vorgelegt werden.

Dies gilt adäquat für Beschäftigte, die aufgrund einer Schließung einer Betreuungseinrichtung und
der nachweislichen Pflegeverantwortung in die Betreuung eingebunden sind.

4.5 Urlaub
Bereits genehmigter Urlaub bleibt weiterhin genehmigt, hierbei ist der Hinweis auf den aktualisierten
Urlaubsanträgen zum Reiseantritt in Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete zu beachten,
siehe auch Dienstreise 4. Eine Stornierung ist möglich. Urlaubsscheine, Abbau von Überstunden sowie
Krankmeldungen müssen dem Dezernat Personal zugeschickt werden. Eine Arbeits- und Erreichbar-
keitspflicht besteht während des Urlaubs nicht.

5 Vorgehen im Infektionsfall
Im Fall eines positiven Testergebnisses gilt weiterhin, dass Universitätsmitglieder, die einen positiven
Befund bei einem Corona-Test erhalten haben, die Standorte der Universität in der Quarantänezeit
nicht betreten dürfen bzw. die Standorte sofort verlassen müssen. Des Weiteren sollte dies umge-
hend unter der Mailadresse coronafall(at)uni-saarland.de gemeldet werden. Bitte geben Sie an, wel-
che Kontakte Sie zuletzt an der Universität hatten. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Die Uni-
versität wird dann Ihre Kontaktpersonen umgehend und anonymisiert informieren, um weiteren In-
fektionen möglichst vorzubeugen. Bitte wenden Sie sich auch umgehend an Ihre Vorgesetzte oder
Ihren Vorgesetzten. Auf Grundlage des Pandemieplans der Universität des Saarlandes, basierend auf
der saarländischen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), sind Beschäf-
tigte verpflichtet, dem Dezernat Personal ab dem ersten Tag die Abwesenheit aufgrund häuslicher

3   Bezug zur Bundesrichtlinie §45 SGB V, entspricht schon bestehender Regelungen der UdS
4   Es ist verpflichtend sich tagesaktuell zu den Risikogebieten gem. RKI zu informieren und die Angaben zum Risikogebiet
wahrheitsgemäß in den Formularen auszufüllen. Dies gilt auch für bereits genehmigte Urlaubsanträge.

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PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

Quarantäne mit dem Abwesenheitsformular Corona mitzuteilen. Der schriftliche Bescheid zur Anord-
nung häuslicher Quarantäne durch die zuständige Behörde gem. §30 Abs. 1 (IfSG) ist unverzüglich
bei Erhalt nachzureichen.

Die Risikobewertung – und eine mögliche damit einhergehende Verordnung einer Quarantäne –
erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde. Sollte diese in seiner Bewertung zum Schluss
kommen, dass Sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, wird sie sich mit Ihnen direkt
in Verbindung setzen. Allen Kontaktpersonen wird nahegelegt, sich verantwortungsbewusst zu ver-
halten und Ihre sozialen Kontakte in den kommenden Tagen einzuschränken.

Alle getroffenen Maßnahmen und Bedingungen werden kontinuierlich auf Wirksamkeit und Funk-
tionalität geprüft und entsprechend der aktuellen Entwicklungen angepasst. Überlastungstenden-
zen und Kapazitätsgrenzen sind dabei ständig im Auge zu behalten.

Der Krisenstab ist erreichbar über krisenstab@uni-saarland.de
Die Aufgaben des Krisenstabs sind weiterhin die ständige Sammlung und Bewertung von Informa-
tionen über die nationale/lokale Situation, die Einschätzung der Auswirkungen für die Universität
und auf Beschluss des Präsidiums die Festlegung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen
in Abhängigkeit der aktuellen Situation.

Eine ständige Aktualisierung der Informationen und der FAQs erfolgt auf der Homepage der UdS
für Coronavirus: www.uni-saarland.de/page/coronavirus

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PANDEMIEPLAN | eingeschränkter Funktionsbetrieb | STAND 25.06.2021

6 Ausgewählte Formulare und Informationsseiten zum Pandemie-
    plan

       Handreichungen zu                           Handreichungen zum Ar-
       Lehre und Studium                                 beitsschutz

   Erreichbarkeit und Service                      Anmeldung von Präsenz-
      in den Bibliotheken                                terminen

        Allgemeine Infos                             Abwesenheit aufgrund
      für Kontaktpersonen                            häuslicher Quarantäne

        Infoblatt häusliche                                 Staysio App
            Isolierung

      Risikogebiete laut RKI                        Verordnung zur Einreise

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