Patientenverfügung Eine Empfehlung der Evangelisch-reformierten, der Römisch-Katholischen und der Christkatholischen Kirchen beider Basel ...
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Patientenverfügung Eine Empfehlung der Evangelisch-reformierten, der Römisch- Katholischen und der Christkatholischen Kirchen beider Basel
Einleitung4 1. Medizinischer Fortschritt und neue Herausforderungen 5 2. Patientenverfügung und biblisches Menschenbild 6 3. Warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist 7 4. Praktische Hinweise und Empfehlungen 8 5. Basler Patientenverfügung 9
Einleitung 1. Medizinischer Fortschritt und neue Herausforderungen Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben, unter Gottes Hand gestalte ich Eine der grössten Errungenschaften unserer Zeit ist Kosten zu messen sei. Der Gedanke, körperliche Ein- die steigende Lebenserwartung vieler Menschen.1 schränkungen, sei es als junger oder älterer Mensch, mein Leben, in Gottes Hand gebe ich es zurück. Augustin Neben verbesserter Hygiene, liegt ein Hauptgrund tragen zu müssen, wird oftmals nur schwer akzeptiert im Fortschritt medizinischer und pflegerischer Mög- und selten mit dem Begriff Würde in Verbindung lichkeiten. Viele Krankheiten lassen sich heute früher gebracht. Die fortschreitende Entwicklung und Praxis der me- eine Lebensverkürzung die Folge sein kann, oder auf und genauer diagnostizieren und dadurch besser dizinischen Möglichkeiten wirft zunehmend ethische der Intensivstation so lange wie möglich zu leben? behandeln. Somit ist es heute wahrscheinlich, dass Die heutigen medizinischen und pflegerischen Errun- und spirituelle Fragen auf, die sich früher so nicht viele Menschen unserer Gesellschaft ein hohes Alter genschaften ermöglichen uns in der Regel eine hohe gestellt haben: Ist die Ausschöpfung aller medizini- Solche Fragen lassen sich nicht generell beantworten. erreichen können. Doch in jedem Alter können wir Lebensqualität bis zum Lebensende. Es ist wichtig, schen Möglichkeiten zur Lebenserhaltung in jeder Dies mahnt uns auch zu einer grossen Vorsicht, nur plötzlich und unerwartet auf Hilfe und medizinische dass wir auch würdigend wahrnehmen, wie vielerorts Lebensphase gleichermassen geboten? Sollen wir eine einzige Handlungsweise in Betracht zu ziehen. Unterstützung angewiesen sein. Schwere Erkrankun- Menschen mit hochkomplexen Krankheitsverläufen unter bestimmten Umständen darauf verzichten, gen und Unfälle machen deutlich, wie verletzlich un- hervorragend gepflegt und behandelt werden. In den wenn die beabsichtigte Lebensverlängerung zu ei- Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten ser Leben in jedem Moment ist. Somit ist es wichtig, allermeisten Institutionen erhalten diese Menschen ner belastenden Sterbeverlängerung zu führen droht Lage des am Lebensende stehenden Menschen he- dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod eine individuell auf sie und ihre Situation zugeschnit- oder bereits geführt hat? raus, unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und und Sterben nicht erst im Alter beginnt, sondern mit tene, umfassende Betreuung und Behandlung, wel- in Übereinstimmung mit seinen Wünschen, seinen Menschen aller Altersgruppen ausführlich diskutiert che eine sehr gute Schmerzbehandlung beinhaltet. Was ist besser: in der vertrauten Umgebung zu ster- Vorstellungen und seiner Glaubenseinstellung ge- wird. Tod und Sterben sowie der Umgang damit Dies macht es möglich, dass heute viele Menschen ben, auch wenn dadurch nicht alle medizinisch-tech- troffen werden. betreffen jede Generation. auch mit krankheitsbedingten Einschränkungen bis nischen Möglichkeiten jederzeit verfügbar sind und zum Lebensende würdevoll und mit hoher Selbstbe- Besonders mit Blick auf das eigene Alter haben viele stimmung leben können. Menschen Angst vor zunehmendem Kontrollverlust und vor würdelos empfundener Abhängigkeit. Da- Die moderne Palliative Care-Bewegung nimmt diese bei ist zum Beispiel die Angst vor einer möglichen Anliegen auf. Sie ist gegründet auf ein biblisches Demenzerkrankung gross. Viele Menschen fürchten Menschenbild. Cicely Saunders (1918–2005), die sich ausserdem davor, unter sehr grossen Schmerzen Pionierin und christliche Palliativmedizinerin, hat lange Zeit ein Leben ertragen zu müssen, das ihnen die WHO Definition von Palliative Care (lateinisch nicht mehr lebenswert erscheint. «palliare»: «mit einem Mantel bedecken»; englisch «care»: «Versorgung, Betreuung, Aufmerksamkeit») Verbreitet ist auch die Angst, einer hochtechnisierten entscheidend mitgeprägt. Die WHO definiert Pallia- Medizin ausgeliefert zu sein, durch die man, vielleicht tive Care als «Haltung und Behandlung, welche die auch gegen den eigenen Willen, am Leben erhalten Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen wird. Einige Mitmenschen möchten unter allen Um- verbessern soll, wenn eine lebensbedrohliche oder ständen ihren Angehörigen die belastende Pflege chronische Krankheit vorliegt. Sie erreicht dies, indem und Begleitung oder auch die hohen Pflegekosten sie Schmerzen und andere physische, psychische, ersparen. psychosoziale und spirituelle Probleme frühzeitig und aktiv sucht, immer wieder erfasst und adäquat Diese Ängste sind nicht aus der Luft gegriffen und behandelt»2. nachvollziehbar. Es ist wichtig, dass Palliative Care durch staatliche, Es muss aber auch kritisch gesagt werden, dass das private und kirchliche Initiativen unterstützt und vo- Bild vom Alter in unserer Gesellschaft mitunter sehr rangebracht wird. Zu den ethischen Grundlagen der negativ dargestellt wird. Unsere Gesellschaft pro- Palliative Care gehört, dass der Wille des Patienten pagiert oft einseitig (bewusst und unbewusst), dass beachtet und respektiert wird. der Wert des Lebens durch Nutzen, Leistung und 1 Lag diese bei den um 1900 Geborenen noch bei 46.2 Jahren für Männer und 48.9 Jahren bei Frauen, betrug diese 2010 bereits 80.2 beziehungsweise 84.6 Jahre., siehe in: «Würde und Autonomie im Alter», CURAVIVA Schweiz. 2 www.palliative.ch/de/palliative-care/was-bedeutet-palliative-care/ 4 5
2. Patientenverfügung und biblisches 3. Warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist Menschenbild Von jeher sind Krankheit und Gesundheit nicht nur Die Bibel ermutigt uns zu einer Sicht vom Leben, die Dieses grosse «Ja» Gottes über unserem Leben wahr- wenn alle medizinischen Massnahmen ausgeschöpft aus medizinischer Sicht zu verstehen. Viele Menschen davon ausgeht, dass jeder Mensch ungleich mehr zunehmen und anzunehmen sowie mit dieser Hoff- sind. In einem anderen Fall möchten Sie vielleicht haben das Bedürfnis, sich als Christ oder Christin mit ist, als er von sich selbst weiss. Würde und Wert nung/Verheissung älter zu werden, schliesst nicht lieber, dass keine lebensverlängernden Massnah- diesem Thema auseinanderzusetzen. Aus diesem eines Menschen sind von Gott her gegeben, und aus, unser Leben in allen Phasen verantwortlich zu men eingesetzt werden. Eventuell soll dann sogar Grund ist es wünschenswert, wenn auch Kirchge- kein Mensch kann genau und umfassend wissen, gestalten. Der Glaube ruft uns sogar zur Verantwor- eine Krankheit, die an sich gut behandelbar ist, wie meinden und Kantonalkirchen zu diesem Thema was er für andere bedeutet. Im Glauben an Gott und tung und Planung auf. Sich Gedanken zu machen, z.B. eine Lungenentzündung, nicht mehr behandelt informieren und zum Gespräch einladen. an Jesus Christus, unseren auferstandenen Herrn, welche medizinischen Massnahmen für uns wichtig werden. Sie haben ein Recht dazu, Ihren Willen zu vertrauen wir darauf, dass jeder Mensch mit seinem und sinnvoll erscheinen, wenn wir nicht mehr in der dokumentieren und so zu kommunizieren, dass deut- Inwiefern bietet die Bibel eine Orientierungshilfe? Leben – wie immer es beschaffen ist – einzigartig Lage sind unseren Willen kund zu tun, widerspricht lich wird, was für Sie wichtig und entscheidend ist. Kann ich in einer Patientenverfügung auch meinem und wertvoll ist. Der christliche Glaube möchte sich nicht der biblischen Auffassung von Gott geleitetem Wunsch nach seelsorgerlicher Begleitung Ausdruck dafür einsetzen, dass nicht Gesundheit, Leistung oder Leben und Handeln. Deshalb erachten wir auch eine Vielleicht denken Sie auch: «Warum soll ich eine verleihen? finanzielle Möglichkeiten sowie gesellschaftliche Be- schriftliche Willensbekundung des Einzelnen, z.B. in Patientenverfügung ausfüllen? – Gott wird es schon urteilungen aus rein ökonomischer Sicht den Wert Form einer Patientenverfügung, als sinnvolles und richten!» – Sicher kann er das. Doch diese Haltung Diese und andere Fragen tauchen in Seelsorgege- unseres Lebens definieren, sondern Gottes «Ja» zu wichtiges Instrumentarium der Hilfe für Angehörige, ist nicht ganz unproblematisch.1 Ihre Angehörigen sprächen immer wieder auf und sind meist verbun- jedem einzelnen Menschen gerade auch in Krankheit Pflegende, Ärzteschaft und Seelsorgende. werden froh sein, wenn Sie Ihren Willen frühzeitig den mit einem Austausch über sehr grundsätzliche oder Sterben. Sterben versteht sich in diesem Zusam- äussern, am besten schriftlich. Denn sonst könnten ethische, spirituelle, theologische, aber zum Teil auch menhang immer auch als Teil des Lebens. Vielleicht denken Sie am liebsten gar nicht an das sie uneins werden untereinander. Die Einen denken, ganz praktische Fragen der Lebensgestaltung in Zei- eigene Sterben. Dies geht vielen Menschen so. Und Sie wollten es so, die Anderen, Sie wollten es ganz ten der Krankheit. doch gibt es kein anderes Ereignis in unserer Zukunft, anders. Trauen Sie sich, Ihre Meinung zu äussern, das ebenso sicher ist wie dies, dass wir einmal ster- Sie haben ein Recht dazu. Es ist auch für Ihre behan- ben werden. delnden Ärztinnen und Ärzte hilfreich und wichtig, Ihre diesbezügliche Einstellung zu kennen und in die Vielleicht wünschen Sie sich aber auch den Tod her- Behandlung mit einzubeziehen. bei, weil Sie Ihrem Leben nicht mehr viel Positives abgewinnen können. Sie brauchen sich auch nicht von dem bestimmen lassen, von dem Sie denken, es sei der Wunsch Ihrer In beiden Fällen ist es wichtig und besonders für Angehörigen oder der gesellschaftlichen Allgemein- Ihre Angehörigen und die Sie Betreuenden hilfreich, heit. Es geht um Ihr Leben und Sterben! Vielleicht dass Sie eine Patientenverfügung ausfüllen, damit suchen Sie eine Antwort in der Zwiesprache mit Gott, diese Menschen wissen, wie in Ihrem Sinn gehandelt im Gebet, vielleicht auch im Gespräch mit Ihren An- werden soll, wenn Sie sich selber nicht mehr äussern gehörigen oder Vertrauenspersonen – aber letztlich können. entscheiden Sie. Gott trägt Sie, wie immer Sie sich auch entscheiden. Einerseits möchten Sie vielleicht erst dann sterben, 1 Siehe dazu auch Dietrich Bonhoeffer; «Einige Sätze über das Walten Gottes in der Geschichte», in «Widerstand und Ergebung»; 20 f.; 3. Aufl., München, 1985. Bonhoeffer betont hier, dass «Gott auf aufrichtige Gebete und verantwortliche Taten wartet und antwortet.» 6 7
4. Praktische Hinweise und Empfehlungen Die Patientenverfügung dient dazu, den eigenen zu entscheiden. Wichtig erscheint uns, dass eine Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer gute Beratungsmöglichkeit angeboten wird. In un- Behandlungen schriftlich zu formulieren. Sie tritt nur serer Region empfehlen wir Ihnen deshalb die Basler dann in Kraft, wenn Sie sich wegen Krankheit oder Patientenverfügung oder diejenige des Berufsver- Name, Vorname Unfall nicht mehr selber dazu äussern können. bands der Schweizer Ärzte FMH. Erstere wurde von der GGG Voluntas, der Ärztegesellschaft Basel-Stadt Geburtsdatum Die Patientenverfügung hält für diesen Fall fest: (MedGes) und dem Universitätsspital Basel erarbeitet; • Habe ich Vertrauenspersonen bestimmt? letztere wird regelmässig überarbeitet und steht in Aktuelle Adresse • Welche Vorausverfügungen habe ich getroffen einer ausführlichen und einer Kurzfassung zur Ver- Strasse Nr. (z.B. bezüglich künstlicher Ernährung, fügung. Beide erfüllen hohe Qualitätsanforderungen Reanimation etc.)? und können alleine, oder noch besser mit dem Arzt/ PLZ Ort • Welche Lebenseinstellung habe ich (z.B. was ist der Ärztin oder in einem Beratungsgespräch aus- mir wichtig im Leben bzw. Sterben)? gefüllt werden.3 Die Beraterinnen und Berater der Im Besitz meiner geistigen Kräfte verfüge ich für den Fall der Urteilsunfähigkeit Folgendes: GGG und anderer Institutionen der Region wie z.B. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vertrauenspersonen über das Hospiz im Park Arlesheim wurden sorgfältig auf 1. Motivation den Hinterlegungsort des Originals informieren und ihre Aufgabe vorbereitet und werden regelmässig ihnen und dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Ko- geschult und stehen unter Schweigepflicht. Was bewegt mich, eine Patientenverfügung zu verfassen? Gibt es einen konkreten Anlass? pie aushändigen. Eine Patientenverfügung sollte alle 2–3 Jahre aktualisiert werden. Dazu ist es nicht nötig, Nicht jede Person kann sich vorstellen, eine solche dass Sie erneut eine Patientenverfügung ausfüllen; es Verfügung auszufüllen. Es ist auch hilfreich, wenn genügt, wenn Sie Ihre Unterschrift mit Datum unter Sie handschriftlich Ihre Gedanken festhalten und die bestehende Patientenverfügung setzen. diese mit Unterschrift und Datum aufbewahren und Vertrauenspersonen mitteilen, wo Ihre Willensbe- Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, wird eine kundung zu finden ist. Es ist ebenfalls sinnvoll, wenn 2. Gedanken zu meinem Leben und Sterben Vertretung bestimmt (zuerst der Ehepartner, der Part- neben Vertrauenspersonen und Ärzten auch Namen Die Patientenverfügung berührt viele Fragen des Menschseins: Wie sehe ich mein eigenes Leben und ner/die Partnerin bei eingetragenen Partnerschaften der betreffenden Kirchgemeinden oder Pfarrperso- Sterben? An welchen Krankheiten leide ich? Welche Erfahrungen von Krankheit und Abhängigkeit oder auch Nachkommen, Eltern oder Geschwister). nen angeben sind. So können Angehörige, aber auch prägen mich? Was bedeutet für mich Lebensqualität? Persönliche Einstellungen und Werte in Bezug Diese Bestimmungen sind gesetzlich geregelt und ein staatliches Spital oder eine Pflegeeinrichtung den auf Gesundheit, Krankheit und Tod sind für medizinische Entscheide eine wertvolle Orientierung. können im Erwachsenenschutzrecht nachgelesen Kontakt zu den gewünschten Institutionen bzw. werden.1 Personen aufnehmen und diese in die Begleitung einbeziehen. Es gibt in der Schweiz mittlerweile über 60 verschie- dene Vorlagen für Patientenverfügungen. Diese Mit Pfarrpersonen, Seelsorgenden oder Vertrau- unterscheiden sich nicht nur im Umfang, sondern enspersonen Ihrer Wahl können Sie auch über Ihre werden auch inhaltlich durch unterschiedliche Or- Gedanken bezüglich Ihrer Bestattung sprechen. Die ganisationen und Institutionen geprägt. Gute Doku- Patientenverfügung ersetzt eine Bestattungsverfü- mente bieten nach unserer Einschätzung beispiels- gung nicht. Sie können aber auch in einer Patien- weise die Caritas, das Schweizerische Weisse Kreuz, tenverfügung hierzu wichtige Willensbekundungen Dialog Ethik oder die FMH2 an. Es ist für die einzelne (Bestattungsort; Bibeltexte usw.) festhalten. Person deshalb nicht einfach, sich für eine Verfügung 1 Dies ist im Erwachsenschutzrecht unter Art. 370–373 und 377–381 geregelt, siehe unter: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/201407010000/210.pdf 2 siehe Internetseiten: - Caritas: www.caritas.ch/de/hilfe-finden/alter-und-betreuung/im-alter-das-richtige-tun/patientenverfuegung-und-vorsorgeauftrag/ - Schweiz. Weisses Kreuz: www.wkz.ch/loslassen/ - Dialog Ethik: http://dialog-ethik.ch/patientenverfuegung/ - FMH: www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html Seite 1 von 5 3 www.ggg-voluntas.ch; Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der GGG Voluntas «Ihre Patientenverfügung: Selbstbestimmung sichern, Angehörige entlasten». www.basler-patientenverfuegung.ch/ 8 9
3. Situationen, für die diese Patientenverfügung gilt 5. Spezielle medizinische Massnahmen Bitte Zutreffendes mit «Ja», nicht Zutreffendes mit «Nein» kennzeichnen. Falls Sie sich zum jetzigen 1. Künstliche Zufuhr von Flüssigkeit oder Ernährung Zeitpunkt nicht entscheiden können, wählen Sie «k.A.» (= keine Angabe). Bin ich nicht fähig, Nahrung oder Flüssigkeit auf natürlichem Wege aufzunehmen: * Diese Patientenverfügung gilt für folgende Situationen, in denen medizinische Entscheide anstehen Ja Nein k.A. und ich nicht fähig bin, meinen Willen zu äussern und zu bilden: * a) gestatte ich die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit Ja Nein k.A. (Magensonde, Infusion). 1) Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde und es absehbar ist, b) Falls ich unter a) mit «Nein» geantwortet habe: dass der Tod eintritt. gestatte ich die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit, sofern sie 2) Wenn aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls mein Leben ausschliesslich der Linderung von Symptomen dient. nur noch unter grossem Einsatz medizinischer und technischer Mittel aufrechterhalten werden kann und keine Zeichen von Erholung oder 2. Weitere Massnahmen und Bemerkungen Besserung bestehen. 3) Wenn ich aufgrund einer unerwartet eintretenden schweren Hirnschädigung (z.B. wegen Hirnblutung, Hirnschlag oder Unfall) oder eines fortschreitenden, irreversiblen Hirnabbau-Prozesses (z.B. Alzheimer-Demenz) die Fähigkeit zur Kommunikation und Wahrnehmung schwer eingebüsst haben sollte. 4) Wenn unabhängig von den Situationen 1, 2 oder 3 bei einem Spitalaufenthalt Behandlungsentscheide nötig sind wie zum Beispiel bei schweren Komplikationen. 5) Weitere Situationen, Bemerkungen: 6. Reanimation 4. Allgemeine Zielsetzung medizinischer Massnahmen Im Falle eines Herz-Kreislauf- oder Atem-Stillstandes: Bitte Zutreffendes ankreuzen: * Ja Nein k.A. a) oder b) gestatte ich Versuche zur Wiederbelebung (kardio-pulmonale Reanimation). Ich bestimme, dass medizinische Ich bestimme, dass medizinische Massnahmen Massnahmen vorrangig der Erhaltung des vorrangig meinem Wohlbefinden und der Bemerkungen: Lebens dienen. Allfällige Belastungen, Linderung des Leidens dienen. Die Behandlung welche aus der Lebenserhaltung entstehen, von Symptomen (wie beispielsweise Schmerzen, nehme ich in Kauf. Ich möchte erst dann Atemnot, Unruhe und Angst) hat Vorrang. sterben, wenn medizinische Möglichkeiten Mir ist klar, dass dadurch mein Leben verkürzt ausgeschöpft sind. werden kann. Bemerkungen oder Ergänzungen: * * Falls Sie bei den mit einem Stern bezeichneten Aussagen keine Angaben machen, entscheidet die Vertrauensperson nach Ihrem Falls Sie bei den mit einem Stern bezeichneten Aussagen keine Angaben machen, entscheidet die Vertrauensperson nach Ihrem mutmasslichen Willen. Haben Sie keine Vertrauensperson bezeichnet, regelt das Gesetz, welche Ihnen nahestehende Person für Sie mutmasslichen Willen. Haben Sie keine Vertrauensperson bezeichnet, regelt das Gesetz, welche Ihnen nahestehende Person für Sie entscheidet. entscheidet. Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 10 11
Mein Arzt / meine Ärztin 7. Meine Vertrauensperson Ich ermächtige die Vertrauensperson, meinen Willen gegenüber dem behandelnden Team geltend zu Organisation machen. Ich entbinde die Ärzte und das ganze Team ihr gegenüber von der Schweigepflicht. Name, Vorname Die Vertrauensperson ist so bald wie möglich zu informieren. Sie ist berechtigt, zu medizinischen Strasse Nr. Massnahmen Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern. Ist sie nicht verfügbar, muss die Ersatzperson kontaktiert werden. PLZ Ort Vertrauensperson Ersatz-Vertrauensperson Telefonnummer Fax / Mobil Name, Vorname Strasse Nr. Ja Nein PLZ Ort Ist er / sie im Besitz dieser Patientenverfügung? Telefon P Ist er / sie bei einer allfälligen Hospitalisation zu benachrichtigen? Telefon G Telefon Mobil 9. Hinterlegungsstelle und weitere Verfügungen Bemerkungen: Zutreffendes ankreuzen bzw. Angaben ergänzen: Medizinische Notrufzentrale Basel Anderer Hinterlegungsort: Tel. +41 61 261 15 15 (Adresse, Tel., ggf. Kontaktperson eintragen) 8. Zusätzliche Angaben Gewünschter Pflege- Weitere persönliche Verfügungen: und Sterbeort: Ja Nein Hinweise zur pflegerischen Betreuung: Bestattungsverfügung: Seelsorgerische Begleitung: Hinterlegungsort: Ja Nein Bemerkungen: Einsicht in die Krankengeschichte durch die Vertrauensperson, auch nach meinem Tod Autopsie Organspende Bemerkungen: 10. Handschriftliche Unterzeichnung Ort und Datum: Unterschrift: Version November 2016 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5 12 13
Erarbeitet von: Nicole Dubec Egger, dipl. Pflegefachfrau, HF, NDS Onkologie Dr. med. Walter Meili, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Pfarrerin Martina Holder-Franz, MAS PCPP Mitherausgebende: Kirchliche Kommission Palliative Care Basel-Stadt Ökumenische Koordinationsstelle Palliative Care BL Christkatholische Kirche BS und BL September 2021, dritte Auflage Weitere Informationen und Downloads unter: www.erk-bs.ch/palliative_care www.refbl.ch www.ihrekirchen.ch www.pccv.ch Layout: Sarah Lehmann 14
Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt Rittergasse 3 4001 Basel www.erk-bs.ch
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