Pensionskasse Coiffure & Esthétique - Geschäftsbericht 2019
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Geschäftsbericht 2019 Pensionskasse Coiffure & Esthétique
Inhaltsverzeichnis 57. Jahresbericht Jahresbericht 2019 3 Stand der beruflichen Vorsorge 4-5 Jahresrechnung 2019 Bilanz per 31. Dezember 2019 7 Betriebsrechnung 2019 8-9 Anhang zur Jahresrechnung 2019 10 - 30 Änderungen per 1. Januar 2020 31
57. Jahresbericht der Pensionskasse Coiffure & Esthétique 1. Januar bis 31. Dezember 2019 2
Jahresbericht 2019 Fundamentale Herausforderungen in der 2. Säule besteht eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versi- cherungsleistungen. Das Anlagejahr 2019 war für die meisten Vorsorgeein- Die seit Jahren tiefen Kapitalzinsen sowie der Ausstieg richtungen das beste seit der Finanzkrise 2008 und von AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft machen es macht das schwache Anlagejahr 2018 scheinbar ver- für die Pensionskasse Coiffure & Esthétique unumgäng- gessen. Bestimmt haben die positiven Anlageergeb- lich, weitere Vermögensanteile in Sachwerte zu investie- nisse 2019 die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen ren. Dabei dürfen im langjährigen Durchschnitt höhere positiv beeinflusst. Die fundamentalen Herausforde- Erträge erwartet werden als mit Nominalwertanlagen. rungen in der beruflichen Vorsorge bleiben jedoch Der wesentliche Teil des Vermögens ist weiterhin bei unverändert: Die Lebenserwartung steigt weiter an, den verbleibenden Lebensversicherern rückgedeckt. geburtenstarke Jahrgänge erreichen das Pensionsalter Zusammen mit den vollumfänglich gebildeten Wert- und ein Ende der Tiefzinsphase ist nicht in Sicht. Damit schwankungsreserven schützt dies unsere Pensions- setzt sich die jährliche systemfremde Umverteilung von kasse vor grösseren Kapitalverlusten. Die Sicherheit der den aktiven Versicherten hin zu den Rentenbezügern uns anvertrauten Vorsorgeguthaben bleibt unser obers- als Folge zu optimistischer gesetzlicher Parameter fort. tes Gebot. Eine Reform der beruflichen Vorsorge tut Not. Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband haben Verzinsung der Altersguthaben 1.75 Prozent im Jahr diesbezüglich im Sommer 2019 einen gemeinsamen 2020 Vorschlag ausgearbeitet. In dessen Fokus steht die Reduktion des gesetzlichen Mindestumwandlungssat- Hinweise auf die Sicherheit einer Pensionskasse gibt zes inklusive Kompensationsmassnahmen. Der Bun- auch die Verzinsung der Altersguthaben. Der vom Bun- desrat hat den Reformvorschlag kurz vor Weihnachten desrat für die Verzinsung des obligatorischen Altersgut- in die Vernehmlassung gegeben. Die Sozialpartner habens beschlossene Mindestzinssatz für das Jahr 2020 hoffen, dass die Reform 2022 in Kraft gesetzt werden beträgt 1 Prozent. Die stabile finanzielle Lage der Pensi- kann. Ob der Termin gehalten werden kann und ob die onskasse Coiffure & Esthétique ermöglicht es uns, das dringend notwendige Reform überhaupt zu Stande obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben kommt, ist ungewiss. im Jahr 2020 mit 1.75 Prozent (Vorjahr 1.75 Prozent) zu Die Vorsorgeeinrichtungen tun gut daran, die Erträge verzinsen. auf den Vermögensanlagen in erster Linie für die Ver- Gleichzeitig konnten alle Bezügerinnen und Bezüger stärkung der Vorsorgekapitalien und zur Bildung von einer Altersrente anfangs Dezember 2019 von einer Rückstellungen im Hinblick auf kommende Anpassun- einmaligen Gutschrift von CHF 500.00 profitieren. gen der technischen Parameter zu verwenden. Gleich- zeitig dürfen auch die aktiven Versicherten nicht in Ausblick 2020 Vergessenheit geraten. Trotz tiefer Zinsen und volatiler Anlagemärkte wirkt eine stabile Mehrverzinsung der Auch im neuen Jahr setzen wir uns täglich für die Anlie- aktuellen Umverteilung zwischen aktiven Versicherten gen unserer Kunden ein. Unser Ziel ist es, für die Versi- und Rentenbeziehenden entgegen und stärkt das cherten erstklassige Dienstleistungen zu erbringen. Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge. Nicht spektakulär, sondern solide, überlegt und mit indi- Umsichtiges Handeln ist angezeigt. Es gilt, die Gefahr viduellen Lösungen für die Bedürfnisse der Branche und von plötzlich notwendigen, radikalen Anpassungen zu der einzelnen Firmen. Unsere volle Aufmerksamkeit gilt verringern. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung der dabei der sicheren Anlage der uns anvertrauten Gelder. Vorsorgeeinrichtungen steht das langfristige Gleichge- wicht zwischen Aktiven und Passiven im Vordergrund. Wir danken unseren Kunden und Versicherten für das unserer Pensionskasse entgegengebrachte Vertrauen. Deckungsgrad 112.2 Prozent per 31.12.2019 Für ein Vertrauen, das uns anspornt, auch weiterhin eine engagierte, verlässliche und sichere Pensionskasse zu Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique ist gesund sein. Ebenso danken wir den Mitarbeiterinnen und Mit- und sicher. Die versicherungstechnischen Risiken arbeitern für ihr grosses Engagement und ihren Einsatz Alter, Tod und Invalidität sind vollständig ausfinanziert im vergangenen Geschäftsjahr. und reserviert. Ein anschaulicher Gradmesser der aktuellen Lage einer Pensionskasse ist der Deckungs- AHV-Kasse und Pensionskasse Coiffure & Esthétique grad. Per 31. Dezember 2019 beträgt der Deckungs- grad der Pensionskasse Coiffure & Esthétique erfreuli- che 112.2 Prozent (Vorjahr 111.4 Prozent). Beim ausgewiesenen Deckungsgrad besteht zusätzlich ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad einer autonomen Pensionskasse. Das Vermögen ist weitge- hend bei einem schweizerischen Lebensversicherer- M. Aeschbacher A. Brunner Pool rückgedeckt, ohne Anlagerisiko angelegt und mit Geschäftsleiter Leiter Pensionskasse einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zusätzlich 3
Stand der beruflichen Vorsorge Reform der 2. Säule nerinnen und Rentner erfahren indes keine Leistungs- verschlechterung, da die Senkung des Umwandlungs- Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen satzes mit zwei Massnahmen voll kompensiert wird. Vorsorge im Jahr 1985 haben sich die demografischen Einerseits sieht das Modell die Halbierung des Koordina- und ökonomischen Rahmenbedingungen grundlegend tionsabzuges und somit eine entsprechende Erhöhung geändert. Die Lebenserwartung in der Schweiz ist so der im BVG versicherten Löhne vor, insbesondere im hoch wie nie zuvor: Wurden im Jahr 1981 im Durch- Niedriglohnbereich und bei Teilzeitbeschäftigten. Ande- schnitt über einen Zeitraum von 14 Jahren Leistungen rerseits erhalten während 15 Jahren nach Inkrafttreten bezogen, sind es heute fast 20 Jahre bei den Männern der Reform alle künftigen BVG-Rentnerinnen und Rent- und über 22 Jahre bei den Frauen. Als Folge davon ner einen lebenslangen Zuschlag. Für die ersten fünf muss das während der Erwerbstätigkeit in der berufli- Pensionierungsjahrgänge beträgt der monatliche Zu- chen Vorsorge angesparte Altersguthaben heute län- schlag 200 Franken, für die nächsten fünf Jahrgänge ger für Rentenzahlungen herhalten. 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Dem gegenüber sind die Inflation und die erwarteten Franken. Alle späteren Jahrgänge haben ebenfalls einen nominalen Anlagerenditen deutlich gesunken. Im Vor- Anspruch auf einen Rentenzuschlag, die Höhe wird feld der Einführung des BVG betrug die durchschnittli- dann vom Bundesrat festgelegt. Finanziert wird der che Teuerung 3 bis 4 Prozent. In den letzten zehn Rentenzuschlag im Umlageverfahren über 0.5 Lohnpro- Jahren lag die Inflation dagegen im Mittel bei etwa null. zente. Ein rechnerisch korrekter Umwandlungssatz läge heu- Neben der Kompensation der Senkung des Mindestum- te daher etwa bei 5 Prozent anstatt bei den gesetzlich wandlungssatzes werden die Beitragssätze für die Al- vorgeschriebenen 6.8 Prozent. Die Differenz geht tersgutschriften vereinfacht: 9 Prozent im Alter von 25 zulasten der jüngeren Generationen. Laut Oberaufsicht bis 44 und 14 Prozent ab Alter 45. Ausserdem fallen die der beruflichen Vorsorge wurden in den letzten fünf mit der Reform hinfällig werdenden Zuschüsse des Si- Jahren im Mittel 6 bis 7 Milliarden Franken pro Jahr cherheitsfonds BVG für Vorsorgeeinrichtungen mit un- von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehen- günstiger Altersstruktur weg. den umverteilt. Bereits 2010 hat das Schweizer Volk eine Senkung Vorschlag des Schweizerischen Gewerbeverbandes des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 Prozent auf 6.4 Prozent an der Urne deutlich abgelehnt. 2017 Für den Schweizerischen Gewerbeverband ist die Sen- wurde die Grossreform „Altersvorsorge 2020“, in wel- kung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent cher die 1. und 2. Säule gemeinsam hätten reformiert ebenfalls unumgänglich. Einen Ausbau der 2. Säule werden sollen, ebenfalls abgelehnt. In der Vorlage durch eine starke Senkung des Koordinationsabzugs enthalten war die Senkung des Mindestumwandlungs- und die Einführung von Umlageelementen lehnt der satzes von 6.8 Prozent auf 6 Prozent. Schweizerische Gewerbeverband hingegen ab. Ende Dezember 2017 hat der Bundesrat die Stossrich- Als Ausgleich für die Senkung des Mindestumwand- tung für den nächsten Reformversuch der Altersvor- lungssatzes werden die angesparten Alterskapitalien sorge festgelegt. Die AHV und die berufliche Vorsorge erhöht. Dazu werden die Beitragssätze für die Altersgut- sollen separat reformiert werden. Für die Reform der schriften im Alter von 25 bis 34 von heute 7 Prozent auf zweiten Säule waren die Gewerkschaften und Wirt- 9 Prozent erhöht, im Alter von 35 bis 44 von heute 10 schaftsverbände dazu aufgerufen, gemeinsam Lösun- Prozent auf 14 Prozent und im Alter von 45 bis 54 von gen für die Pensionskassen auszuarbeiten. Am 2. Juli heute 15 Prozent auf 16 Prozent. Im Alter von 55 bis 2019 präsentierten die drei nationalen Dachorganisati- zum Referenzrentenalter wird der Beitragssatz für die onen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Schweizeri- Altersgutschriften unverändert bei 18 Prozent belassen. scher Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und Schwei- Für die ersten Pensionierungsjahrgänge (10 bis maximal zerischer Gewerkschaftsbund) ihren „Sozialpartner- 20 Jahre) wird die Erhöhung der Altersgutschriften nicht kompromiss“. ausreichen, um die Senkung des Umwandlungssatzes Der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte zu kompensieren. Sie erhalten die Leistungseinbusse Schweizerische Gewerbeverband trägt den Kompro- ähnlich wie bei der Altersvorsorge 2020 kompensiert miss nicht mit und hat ein eigenes Modell vorgelegt. (zentrale Lösung via Sicherheitsfonds BVG). Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) präsentierte bereits im Mai 2019 einen Vorschlag für Vorschlag des Schweizerischen Pensionskassenver- eine Reform der beruflichen Vorsorge. bandes (ASIP) Gemeinsam an den Reformvorschlägen von den Sozi- alpartnern, vom Schweizerischen Gewerbeverband Der Vorschlag des ASIP enthält als Reformmassnahme und vom ASIP ist, dass sie den Umwandlungssatz die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.8%. Die reduzieren, ohne das Leistungsniveau modellmässig Leistungssenkung wird mit einer Erhöhung der individu- zu reduzieren. Danach hören die Gemeinsamkeiten ellen Altersguthaben kompensiert. Um dies zu erreichen, aber bereits wieder auf. schlägt der ASIP vor, das Alter für den Beginn des Al- terssparens von aktuell 25 auf 20 Jahre zu senken. Der Kompromissvorschlag der Sozialpartner Koordinationsabzug wird auf 60 Prozent des AHV- Lohnes, maximal 21‘330 Franken gesenkt und die Al- Der Kompromissvorschlag der Sozialpartner sieht vor, tersgutschriften angepasst. Die Beitragssätze für die den Mindestumwandlungssatz in einem Schritt von Altersgutschriften betragen 9 Prozent im Alter von 20 bis heute 6.8 Prozent auf 6 Prozent zu senken. Die Rent- 34, 12 Prozent im Alter von 35 bis 44, 16 Prozent im 4
Alter von 45 bis 54 und unverändert 18 Prozent im hung der Lohnabzüge, nachdem das Volk 2019 dem Alter von 55 bis zum Referenzrentenalter. Das Refe- AHV-Steuer-Deal und somit einer Anhebung der AHV- renzrentenalter wird für Frauen und Männer bei 65 Beiträge ab 2020 um 0.3 Prozent zugestimmt hat. Jahren vereinheitlicht. Zudem profitieren die ersten 10 In nächster Zeit werden in Parteien und Verbänden Pensionierungsjahrgänge von Kompensationsmass- weitere Gespräche darüber geführt, wie eine dringend nahmen, welche im Gegensatz zum Sozialkompromiss nötige Reform der beruflichen Vorsorge tatsächlich reali- dezentral durch die einzelnen Pensionskassen finan- siert werden kann. Gesucht ist eine mehrheitsfähige ziert werden müssen. Lösung, damit der Reformstau gelöst und die 2. Säule nachhaltig stabilisiert werden kann. Die drei Vorschläge im Vergleich Was die versicherten Leistungen betrifft, führen die Reform der Ergänzungsleistungen drei Vorschläge bei Personen mit eher höheren Löh- nen zu vergleichbaren Resultaten. Unterschiede gibt Auf den 1. Januar 2020 wird die Änderung des Bundes- es bei den tieferen Löhnen, wo der Vorschlag des gesetzes über Ergänzungsleistungen (EL-Reform) in Schweizerischen Gewerbeverbandes das heutige Kraft gesetzt. Mit dieser Reform sollen das Leistungsni- Niveau beibehält, während der Vorschlag der Sozial- veau der Ergänzungsleistungen gesichert und Fehlan- partner und das Modell des ASIP das Leistungsziel reize im System beseitigt werden. erhöhen. Unterschiedlich sind auch die Kosten: Die Sozialpart- Gleichzeitig tritt auch eine Massnahme für ältere Arbeits- ner schätzen die jährlichen Zusatzkosten für ihren lose in der beruflichen Vorsorge in Kraft, welche ihren Kompromissvorschlag auf 2.7 Milliarden Franken. Ihr Ursprung in der gescheiterten Reform der Altersvorsorge Modell wäre demnach das teuerste. Der Schweizeri- hatte: Nach bisherigem Recht scheidet eine versicherte sche Gewerbeverband schätzt die Kosten für sein Person, die nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Modell auf 1.5 Milliarden Franken. Das Modell des Stelle verliert, automatisch aus der Pensionskasse aus ASIP liegt mit geschätzten 2.1 Milliarden Franken und muss ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto dazwischen. Zum Vergleich: Für die Altersreform 2020 überweisen lassen. Freizügigkeitsstiftungen zahlen bei wurden Zusatzkosten von 2.3 Milliarden pro Jahr ge- der Pensionierung in der Regel keine Renten, sondern schätzt. lediglich das Kapital aus. Nach neuem Recht hat diese Person die Möglichkeit, ihr Pensionskassenguthaben in Der Bundesrat hat den „Sozialpartnerkompromiss“ der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers zu weitgehend übernommen und am 13. Dezember 2019 belassen und später eine Rente zu beziehen. in die Vernehmlassung geschickt. Das auffallendste Element des Kompromissvorschlags Die ursprünglich im Rahmen dieser Reform geplanten bildet der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken, Restriktionen bei der Barauszahlung der Freizügigkeits- der im Umlageverfahren finanziert werden soll und ein leistung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätig- wesensfremdes Element in die im Kapitaldeckungsver- keit sowie beim Bezug der Altersleistungen in Kapital- fahren finanzierte 2. Säule einführt. Wenig überra- form wurden im Verlauf der Debatte verworfen. Der schend ist darüber eine heftige Diskussion entbrannt Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge ist somit und die Meinungen gehen weit auseinander. Bei einer weiterhin im bisherigen Ausmass möglich. Umsetzung wäre es die zweite flächendeckende Erhö- 5
Jahresrechnung 2019 der Pensionskasse Coiffure & Esthétique 1. Januar bis 31. Dezember 2019 6
Bilanz per 31. Dezember 2019 Aktiven Anh. 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF Vermögensanlagen 32'666'871.70 21'399'773.06 Flüssige Mittel 64 - - Forderungen und Darlehen 64 4'287'339.00 12'893'072.21 Wertschriften 612 28'379'532.70 8'506'700.85 Forderungen in Grundpfandtiteln auf Liegenschaften 64 1'623'023.75 - Anlagen beim Arbeitgeber 64/69 - - Liegenschaften 64 - - Andere Anlagen 64 - - Aktive Rechnungsabgrenzung 64 32'653.35 41'012.05 Aktiven aus Versicherungsverträgen 611 148'275'745.40 147'273'570.15 Aktiven 180'975'270.45 168'714'355.26 Passiven Anh. 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF Verbindlichkeiten 775'567.29 894'389.81 Freizügigkeitsleistungen und Renten 685'299.29 792'573.81 Banken / Versicherungen - - Andere Verbindlichkeiten 90'268.00 101'816.00 Passive Rechnungsabgrenzung 169'550.96 49'753.95 Arbeitgeber-Beitragsreserven 58/69 379'378.85 333'704.55 Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 379'378.85 333'704.55 Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht - - Nicht-technische Rückstellungen 71 - - Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 160'037'362.75 150'247'091.15 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 8'058'333.35 - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - - Passiven aus Versicherungsverträgen 52/54 148'275'745.40 147'273'570.15 Technische Rückstellungen 563 3'703'284.00 2'973'521.00 Wertschwankungsreserve 63 7'640'184.00 2'977'345.30 Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung 11'973'226.60 14'212'070.50 Stand zu Beginn der Periode 14'212'070.50 14'539'529.74 Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation - - Ertrags- / Aufwandüberschuss -2'238'843.90 -327'459.24 Passiven 180'975'270.45 168'714'355.26 7
Betriebsrechnung 2019 Anh. 1.1. - 31.12.2019 1.1. - 31.12.2018 in CHF in CHF Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 13'659'400.05 12'840'591.35 Beiträge Arbeitnehmer 5'887'583.25 5'812'519.60 Beiträge Arbeitgeber und Selbständigerwerbende 5'905'059.00 5'809'383.65 davon Entnahme aus Arbeitgeber-Beitragsreserven zur Beitragsfinanzierung 69 -30'930.00 -31'511.85 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 1'665'844.65 1'074'337.65 Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer - - Sanierungsbeiträge Arbeitgeber - - Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve 75'000.00 18'000.00 Zuschüsse Sicherheitsfonds 156'843.15 157'862.30 Eintrittsleistungen 4'058'737.77 6'285'526.50 Freizügigkeitseinlagen 3'212'453.07 5'655'038.49 Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen - - Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung 846'284.70 630'488.01 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 17'718'137.82 19'126'117.85 Reglementarische Leistungen -3'653'530.95 -3'950'314.40 Altersrenten -1'926'018.55 -1'742'247.70 Hinterlassenenrenten -101'801.25 -106'196.00 Invalidenrenten -383'212.15 -365'611.70 Übrige reglementarische Leistungen - - Kapitalleistungen bei Pensionierung -1'097'685.00 -1'736'259.00 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität -144'814.00 Austrittsleistungen -5'966'224.60 -7'182'560.90 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -5'895'244.60 -7'077'741.00 Übertragung von zus. Mitteln bei kollektivem Austritt - - Vorbezüge WEF / Scheidung -70'980.00 -104'819.90 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -9'619'755.55 -11'132'875.30 Auflösung / Bildung nicht rückvers. Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven -8'773'833.00 555'920.85 Auflösung / Bildung nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 -8'000'000.00 - Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation - - Auflösung / Bildung nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - - Auflösung / Bildung technische Rückstellungen 563 -729'763.00 542'409.00 Verzinsung des Sparkapitals - - Auflösung / Bildung von Beitragsreserven 69 -44'070.00 13'511.85 Ertrag aus Versicherungsleistungen 18'783'134.90 14'172'810.25 Versicherungsleistungen 51 17'900'276.50 11'577'883.15 Überschussanteil aus Versicherungen 722 882'858.40 2'594'927.10 8
Betriebsrechnung 2019 Anh. 1.1. - 31.12.2019 1.1. - 31.12.2018 in CHF in CHF Versicherungsaufwand -18'716'421.15 -20'803'701.01 Versicherungsprämien -11'662'623.70 -11'869'174.05 Sparprämien -8'932'074.45 -8'860'054.35 Brutto-Risikoprämien -2'346'189.05 -2'612'223.80 Brutto-Kostenprämien -384'360.20 -396'895.90 Einmaleinlagen an Versicherungen -6'962'935.00 -8'856'704.11 Beiträge an Sicherheitsfonds 12 -90'862.45 -77'822.85 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil -608'736.98 1'918'272.64 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 3'786'815.30 -703'092.78 Ergebnis aus flüssigen Mitteln 671 - - Ergebnis aus Forderungen und Darlehen 671 -15'216.95 37'235.47 Ergebnis aus Wertschriften 672 3'925'432.85 -719'500.55 Ergebnis aus Forderungen in Grundpfandtiteln 671 - - Ergebnis aus Anlagen beim Arbeitgeber 671 - - Ergebnis aus Liegenschaften 671 - - Verzinsung nicht versicherte Altersguthaben 42/51 -58'333.35 - Verzugszinsen auf Freizügigkeitsleistungen - - Zinsen auf Arbeitgeber-Beitragsreserve 69 -1'604.30 -1'659.10 Vermögensverwaltungsaufwand 68 -63'462.95 -19'168.60 Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen 71 - - Sonstiger Ertrag 11'852.78 1'200.00 Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen 400.00 1'200.00 Übrige Erträge 11'452.78 Sonstiger Aufwand -788.65 -3'632.75 Verwaltungsaufwand -765'147.65 -742'031.54 Allgemeine Verwaltung 97 -753'262.30 -723'266.39 Marketing- und Werbeaufwand 97 -184.40 - Makler- und Brokertätigkeit 97 - - Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge 97 -9'672.95 -16'731.15 Aufsichtsbehörden 97 -2'028.00 -2'034.00 Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve 2'423'994.80 470'715.57 Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve 63 -4'662'838.70 -798'174.81 Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss -2'238'843.90 -327'459.24 9
Anhang zur Jahresrechnung 2019 1 Grundlagen und Organisation 11 Rechtsform und Zweck Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz mit Sitz in Bern. Die Stiftung proparis bezweckt mit der Pensionskasse, den Selbstständigerwerbenden sowie den Mitgliederfirmen die berufliche Vorsorge nach BVG und allenfalls die Abdeckung eines weitergehenden Vorsorgebedarfs im Bereich der 2. Säule einfach und kostengünstig zu ermöglichen. Diese Teilrechnung behandelt ausschliesslich die Daten des Vorsorgewerkes und nicht jene der konsolidierten Rechnungslegung der proparis auf Stiftungsebene. 12 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Stiftung proparis mit ihren Vorsorgewerken untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). Sie erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Kanton Bern im Register für die berufliche Vorsorge unter der Nummer BE 836 eingetragen (Art. 48 BVG). Sie leistet reglementarische Leistungen und entrichtet demzufolge dem Sicherheitsfonds Beiträge (Art. 59 BVG). 13 Angabe der Urkunde und Reglemente In Kraft seit Stiftungsurkunde 20.11.2019 Organisations- und Wahlreglement proparis 02.12.2019 Entschädigungsreglement proparis 01.01.2014 Organisations- und Wahlreglement des Vorsorgewerks 01.05.2018 Vorsorgereglement 01.01.2018 Kostenreglement 01.07.2013 Anlagereglement 02.12.2019 - vorsorgewerkspezifischer Anhang 01.01.2019 1 Reglement Teil- & Gesamtliquidation 01.06.2009 Reglement Reserven und Rückstellungen 01.12.2018 Reglement Sanierungsmassnahmen 01.01.2013 1 Genehmigung durch BSV gemäss Verfügung vom 25. Januar 2010 14 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung Die paritätisch zusammengesetzte Versicherungskommission des Vorsorgewerks besteht aus folgenden Mitgliedern. Funktion AG / AN Amtsdauer Ayer Caroline Präsidentin AN-Vertreterin 2016-2019 Ojetti Damien Vizepräsident AG-Vertreter 2016-2019 Buchmeier Daniel Mitglied AG-Vertreter 2016-2019 Hiestand Marcel Mitglied AG-Vertreter 2016-2019 Lienberger Sonja Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019 Oezen Ruth Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019 Polito Véronique Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019 Schneiter Evelyne Mitglied AG-Vertreterin 2016-2019 10
Anhang zur Jahresrechnung 2019 Adresse Durchführungsstelle Pensionskasse Coiffure & Esthétique c/o AHV-Kasse Coiffure & Esthétique Wyttenbachstrasse 24, Postfach, 3000 Bern 22 Telefon: 031 340 61 61 E-Mail: pkc-e@ak34.ch Website: www.ahvpkcoiffure.ch Geschäftsführung Durchführungsstelle der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique Leiter der Pensionskasse: Adrian Brunner Zeichnungsberechtigung Das Vorsorgewerk hat keine eigene Rechtspersönlich- keit. Rechtsgeschäfte können nur durch zeichnungs- berechtigte Vertreter der proparis (Rechtsträger) getätigt werden. 15 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Experte für die berufliche Vorsorge KELLER Pensionskassenexperten AG, Frauenfeld Mandatsleiter: Matthias Keller Pensionskassen-Experte SKPE Revisionsstelle Ernst & Young AG, Bern Leitender Revisor: Patrik Schaller Anlageberater c-alm AG, St.Gallen Dr. Alvin Schwendener Andere Berater AXA Leben AG, Winterthur Beat Hostettler Geschäftsstelle der proparis Vorsorge-Stiftung, Bern Michael Krähenbühl Aufsichtsbehörde Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) Register Nr. BE 836 Zuständiger Aufsichtsexperte: Rolf Laubscher 16 Angeschlossene Arbeitgeber Veränderung 31.12.2019 31.12.2018 Anzahl angeschlossene Betriebe -6 1'506 1'512 11
Anhang zur Jahresrechnung 2019 2 Aktive Mitglieder und Rentner 21 Aktive Versicherte 31.12.2019 31.12.2018 Total beitragspflichtige Versicherte 3'961 3'993 Total beitragsfreie Versicherte 527 496 Total aktive Versicherte 4'488 4'489 Total beitragspflichtbefreite Versicherte 78 77 Total Versicherte 4'566 4'566 Bestandesbewegungen aktive Versicherte: 2019 2018 Total Versicherte am 1. Januar 4'566 4'675 Eintritte (inklusive technische Zugänge) 693 753 Austritte (inklusive technische Abgänge) -669 -825 Abgänge infolge Pensionierung oder Tod -24 -37 Total Versicherte am 31. Dezember 4'566 4'566 Aktive Versicherte, welche sich in Plänen der Basis und der weitergehenden Vorsorge befinden, werden doppelt gezählt. Ab dem Tag des Austritts aus dem angeschlossenen Betrieb werden Destinatäre, deren Freizügigkeits- leistung noch im Vorsorgewerk geführt wird, als beitragsfreie Versicherte ausgewiesen. Die Löschung im Mitgliederstamm erfolgt erst mit der Überweisung der Austrittsleistung. Bei beitragspflichtbefreiten Versicherten handelt es sich um Personen, die seit mehr als drei Monaten arbeitsunfähig und im Vorsorgewerk somit beitragsbefreit sind. Diesen Status behalten sie bis zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder dem Erreichen des ordentlichen Schlussalters. 22 Rentenbezüger 221 Versicherungsmässig rückgedeckte Renten Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2018 Altersrenten 15 -3 193 181 Pens.-Kinderrenten 0 0 2 2 Überlebenszeitrenten 0 0 0 0 Invalidenrenten 13 -14 60 61 IV-Kinderrenten 0 -2 18 20 Ehegattenrenten 1 -1 19 19 Waisenrenten 0 -1 5 6 Total Bezüger 29 -21 297 289 Teilinvalide werden sowohl unter den aktiven Versicherten wie auch unter den Rentnern gezählt. Unter den Ehegattenrenten werden auch die Partnerrenten subsummiert. 12
Anhang zur Jahresrechnung 2019 222 Autonom durch das Vorsorgewerk getragene Renten Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2018 Altersrenten 0 0 0 0 Pens.-Kinderrenten 0 0 0 0 Invalidenrenten 0 0 0 0 IV-Kinderrenten 0 0 0 0 Ehegattenrenten 0 0 0 0 Waisenrenten 0 0 0 0 Total Bezüger 0 0 0 0 Total Renten 29 -21 297 289 3 Art der Umsetzung des Zwecks 31 Erläuterung zu den Vorsorgeplänen BVG-Vorsorge Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique bietet den Verbandsmitgliedern mit den "BVG-Plänen" die Möglichkeit, die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG seit 1985 in Kraft) zu verwirklichen. Es werden folgende Pläne in der BVG-Vorsorge angeboten: - Pläne BB, BBU, B1, B1U, B2, B2U, B3, B3U, B4, B4U, S3, AMB, ABF, BF-BVG Weitergehende Vorsorge Für die weitergehende Vorsorge stehen die nachfolgend aufgeführten Versicherungs- möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Vorsorgepläne: - mit Alterskapital: Pläne B, BK, BKU, CK, CKU, DK, DKU, DKU-AMB, DKU-ABF, KU33a, BF-WV - mit reiner Risikodeckung: Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR, IRU 32 Finanzierung, Finanzierungsmethode Zur Finanzierung seiner Aufwendungen erhebt das Vorsorgewerk jährliche Beiträge. Die Beitragsordnung wird von der paritätischen Versicherungskommission unter Berücksichtigung des vom geschäftsführenden Versicherer in Rechnung gestellten Prämienaufwands, der Verwaltungskosten und des Aufwands für den Sicherheitsfonds festgelegt. 13
Anhang zur Jahresrechnung 2019 33 Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit Gemäss Beschluss der Versicherungskommission wurden die Überschüsse der Versicherer in die Freien Mittel überführt, um den Prämienüberhang in der Beitragsordnung sowie die im Vergleich zu den Garantien der Versicherer höhere Verzinsung und höheren Umwandlungssätze im Überobligatorium zu finanzieren. Der Zinssatz für das Jahr 2019 für die BVG-Vorsorge und die weitergehende Vorsorge beträgt für den obligatorischen wie überobligatorischen Altersguthabenteil 1.75%. Im Überobligatorium werden die Altersguthaben von Männern (Schlussalter 65) mit einem Umwandlungssatz von 5.835% verrentet. Für Frauen (Schlussalter 64) beträgt der Satz 5.574%. Durch die Versicherungskommission wurde keine Anpassung der überobligatorischen Renten nach Art. 36 BVG Abs. 2 beschlossen. Der auf dem BVG-Teil des Altersguthabens angewendete Umwandlungssatz ist um einiges höher als der tarifliche Umwandlungssatz der Versicherer und verursacht jedes Jahr bei Neurentnern eine Verrentungsdifferenz, die ebenfalls mit zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden muss. Dieser Finanzierungsmechanismus stellt eine direkte Solidarität zwischen den Aktiven und dem Rentnerbestand dar. 4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 41 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 in der Fassung vom 1. Januar 2014. 42 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und werden wie folgt umgesetzt: - Wertschriften sind zum Kurswert bilanziert - Liegenschaften sind zum Ertragswert bilanziert - Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen: Spar-Deckungskapital aktive Versicherte und Deckungskapital Rentner auf Grundlage der Versicherungstarife der AXA Leben AG - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive: Bezug von bis zu 30% des Spar-Deckungskapitals der aktiven Versicherten für die Finanzierung von Anlagen, die das Vorsorgewerk auf eigenes Risiko tätigen will - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner und technische Rückstellungen: durch die Stiftung autonom getragene Verpflichtungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen und Berechnungen des Experten für berufliche Vorsorge Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Betriebsrechnung und dem Anhang. Sie enthält die Vorjahreszahlen. Der Anhang enthält ergänzende Angaben und Erläuterungen zur Vermögensanlage, zur Finanzierung und zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung. Auf Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist einzugehen, wenn diese die Beurteilung der Lage der Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen. 43 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Es wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen. 14
Anhang zur Jahresrechnung 2019 5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 51 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei drei Versicherungsgesellschaften gemäss Grundvertrag mit der Stiftung proparis vom 1.1.2016 sowie dem vorsorgewerk- spezifischen Verbandsversicherungsvertrag vom 1.1.2016 rückgedeckt. Die geschäftsführende Versicherungsgesellschaft ist die AXA (AXA Leben AG). Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen Die Aktiven aus Versicherungsverträgen entsprechen dem versicherungstechnischen Rückkaufswert der Deckungskapitalien (Aktive) und dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Renten, die bei den Versicherern rückgedeckt sind. Die Passiven aus Versicherungsverträgen entsprechen den Altersguthaben respektive dem noch rückgedeckten Teil des Altersguthabens der Pensionskasse, welche gebundene Mittel bezogen hat, sowie dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Rentenverpflichtungen, die bei den Versicherern rückgedeckt sind. Autonom angelegte Altersguthaben werden in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorge- kapital Aktive" und autonom angelegte Rentendeckungskapitalien in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner" ausgewiesen. Stand der Aktiven und Passiven aus 2019 2018 Versicherungsverträgen in CHF in CHF Total Vorsorgekapitalien am 31.12. 156'334'078.75 147'273'570.15 Bezogene Spar-Deckungskapitalien (s. Anhang Ziffer 42) -8'058'333.35 0.00 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner (Ziffer 542) 0.00 0.00 Stand am 31.12. 148'275'745.40 147'273'570.15 52 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat 2019 2018 in CHF in CHF Stand am 1.1. 111'361'411.15 105'662'323.65 Altersgutschriften 9'091'890.05 9'007'216.30 Weitere Beiträge und Einlagen 1'665'844.65 1'074'337.60 Freizügigkeitseinlagen 3'212'453.07 5'655'038.49 Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung 846'284.70 630'488.01 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -5'895'244.60 -7'077'741.00 Vorbezüge WEF/Scheidung -70'980.00 -104'819.90 Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität -3'301'392.67 -5'260'381.10 Verzinsung des Sparkapitals 1'883'724.40 1'774'949.10 Stand am 31.12. 118'793'990.75 111'361'411.15 Der Stand am Anfang und am Ende des Geschäftsjahrs 2019 entspricht der Altersguthabenführung des technischen Abschlusses von M&S Pension (Verwaltungsplattform der Durchführungsstelle). Das Vorsorgekapital teilt sich auf in: BVG-Altersguthaben 83'994'783.45 79'478'748.45 überobligatorisches Altersguthaben 34'799'207.30 31'882'662.70 15
Anhang zur Jahresrechnung 2019 53 Summe der Altersguthaben nach BVG Veränderung 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF in CHF Altersguthaben nach BVG 4'516'035.00 83'994'783.45 79'478'748.45 BVG-Mindestzins, vom Bundesrat festgelegt 1.00% 1.00% 54 Entwicklung des Deckungskapitals/Vorsorgekapitals Rentner 541 Versicherungsmässig rückgedecktes Vorsorgekapital Rentner Das Vorsorgewerk hat diese Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten bei den Versicherern rückgedeckt und benötigt für diese keine eigenen Rückstellungen. Die Reserven für diese versicherten Leistungen werden gemäss Tarif des geschäftsführenden Versicherers (AXA Leben AG) berechnet und gestellt. Sie bilden bei Kunden mit eigener Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) einen Bestandteil des Rückkaufswertes aus Versicherungsvertrag (siehe Bilanz "Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen"). 2019 2018 in CHF in CHF Stand am 1.1. 35'912'159.00 31'706'087.00 Wertveränderung aus Anpassung Berechnungsgrundlagen 0.00 0.00 Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1'627'929.00 4'206'072.00 Total Deckungskapital Rentner am 31.12 (Rückdeckung) 37'540'088.00 35'912'159.00 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 221) 297 289 542 Vorsorgekapital Rentner ohne Rückdeckung Für autonom getragene Risiken wird die technische Grundlage aufgrund einer Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge und auf Antrag der Versicherungskommission durch den Stiftungsrat bestimmt. Das Vorsorgekapital Rentner für die durch die Stiftung autonom getragenen Verpflichtungen ist unter der Bilanzposition Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen bilanziert. 2019 2018 in CHF in CHF Stand am 1.1. 0.00 0.00 Bildung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00 Auflösung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00 Total Deckungskapital Rentner am 31.12 0.00 0.00 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 222) 0 0 16
Anhang zur Jahresrechnung 2019 543 Anpassung der Renten an die Preisentwicklung Gemäss Artikel 36 BVG Abs. 1 und 2 wurden folgende Anpassungen der Renten an die Preis- entwicklung vorgenommen: 2019 2018 in CHF in CHF Für die Renten im Obligatorium nach Abs. 1 gem. Gesetz 7'173.00 0.00 Für die Renten im Überobligatorium nach Abs. 2 gemäss Beschluss der Versicherungskommission: 0.00 0.00 Total Rentenanpassung an die Preisentwicklung 7'173.00 0.00 Erläuterung zum Beschluss der Versicherungskommission nach Absatz 2 unter Punkt 33 des Anhangs. 55 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens per 31.12.2017 Ein Gutachten per 31.12.2017, aus welchem die versicherungstechnischen Ergebnisse entnommen werden können, liegt vor. In ihrem Bericht vom 29.06.2018 bestätigt die Keller Pensionskassenexperten AG, dass - sich der Deckungsgrad in der versicherungstechnischen Bilanz gegenüber dem Vorjahr von 111.37% auf 111.60% erhöht hat und das Vorsorgewerk die volle Risikofähigkeit besitzt. - die erwartete Rendite über der notwendigen Rendite liegt. Per 31.12.2017 besteht kein Anlass zu zwingenden Empfehlungen. Der Experte beantragt, dass die reglementarischen überobligatorischen Umwandlungssätze schrittweise auf das Niveau der überobligatorischen Umwandlungssätze der Versicherer gesenkt werden, sodass im Überobligatorium keine Pensionierungsverluste entstehen. Zudem schlägt der Experte der Versicherungskommission unter anderem vor, Alternativen in der Finanzierung der Pensionierungsverluste zu prüfen und zu analysieren, unter welchen Bedingungen neu entstehende Renten kostengünstiger autonom getragen werden können. 17
Anhang zur Jahresrechnung 2019 56 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen 561 Versicherungsmässige Rückdeckung von Risiken Deckungskapital aktive Versicherte 2019 2018 Zinsgarantie der Versicherer auf BVG-Deckungskapital 1.00% 1.00% Nominalwertgarantie der Versicherer im Überobligatorium 0.00% 0.00% laufende Altersrenten mit BW-Zinssatz BW-Zinssatz BVG-Rentenumwandlungssatz GRM/GRF Tarife 80 u. 95 3.00-5.95% 3.00-5.95% Renten-UWS im Überobl. GRM/GRF Tarif 18 / 16 2.39% 2.67% laufende Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen Tarifgeneration GRM/GRF 80 3.00% 3.00% Tarifgeneration GRM/GRF 95 3.50% 3.50% Tarifgeneration GRM/GRF 04 2.50% 2.50% Tarifgeneration GRM/GRF 12 1.75% 1.75% Tarifgeneration GRM/GRF 14 1.25% 1.25% Tarifgeneration GRM/GRF 17 1.00% 1.00% Tarifgeneration GRM/GRF 19 0.50% N/A Pauschalreserven gemäss Verbandsversicherungsvertrag Diese technischen Rückstellungen werden auch im Rahmen der technischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) bei den Versicherern gebildet/aufgelöst und sind Bestandteil der technischen Reserven. Diese werden dem Rückkaufswert nicht angerechnet, weil sich die Versicherer im Rahmen des Verbandsversicherungsvertrages dazu verpflichten, für die ge- meldeten Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen auch nach Vertragsauflösung aufzukommen. Die Pensionskasse kann die Versicherer jedoch aus diesem Risiko entlassen und sich dafür diese Rückstellungen auszahlen lassen. Als Pauschalreserven gelten: - Reserve für die BVG-Verrentungsdifferenzfinanzierung - Schwankungsreserve Altersrentengrundlage - Rücklagen für anwartschaftliche Invaliditätsleistungen - Rücklagen für eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle 562 Durch das Vorsorgewerk autonom getragene Risiken Als technische Grundlage wird bei rückgedeckten Risiken der Tarif der Versicherer verwendet. Bei autonom getragenen Risiken werden die technischen Grundlagen gegebenenfalls aufgrund der Risikostruktur und den Marktgegebenheiten in Zusammenarbeit mit dem Experten festgelegt. 18
Anhang zur Jahresrechnung 2019 563 Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen Gemäss dem Reglement Reserven und Rückstellungen werden die folgenden technischen Rückstellungen ausgeschieden. Technische Rückstellungen 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF Zinsrückstellungen 1'781'910.00 1'670'421.00 - reglementarischer Zinssatz 2019 1.75% Latente Pensionierungsverluste 481'294.00 415'198.00 Teuerungsanpassung der Renten 0.00 0.00 Finanzierungsrückstellungen 1'440'080.00 887'902.00 - Zielgrösse 2018 - RBNS: Jahresprämie Invalidität 1'978'774.00 - IBNR: Jahresprämie Invalidität 2'152'993.00 (2014 - 2018 gewichtet) - Jahresprämie Invalidität 1'978'774.00 - vorhandene IBNR/RBNS 4'131'767.00 Weitere Rückstellungen 0.00 0.00 Rückstellung für Langlebigkeit 0.00 0.00 Risikoschwankungsfonds Aktive 0.00 0.00 Risikoschwankungsfonds Rentner 0.00 0.00 Rückstellung Pensionierungsverluste 0.00 0.00 Rückstellung für pendente Vorsorgefälle 0.00 0.00 Rückstellung IBNR (vor dem 01.01.2016 eingetreten) 0.00 0.00 Rückstellung RBNS (vor dem 01.01.2016 eingetreten) 0.00 0.00 Total technische Rückstellungen 3'703'284.00 2'973'521.00 Finanzierungsrückstellungen Zur künftigen Finanzierung der Differenz zwischen den gesamten Jahresbeiträgen eines Vorsorgewerkes und dem entsprechenden Aufwand (Jahresprämien inkl. Altersgutschriften, Beitrag an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten) wird eine Rückstellung gebildet. Die im abgelaufenen Rechnungsjahr festgestellte Differenz wird für das Folgejahr um die Auswirkungen des Pricings der Versicherer und der beschlossenen Beitragsordnung angepasst. Das Resultat wird mit einem Faktor für zwei Jahre (= 200%) multipliziert. Hat das Vorsorgewerk die Jahresbeiträge ausdrücklich für eine kürzere Frist als zwei Jahre beschlossen, so reduziert sich die Finanzierungsrückstellung entsprechend. Die Rückstellung per 31.12.2019 beträgt gemäss Beschluss der Versicherungskommission CHF 1'440'080 und entspricht einem Faktor von 200% (Vorjahr 200%). Zinsrückstellungen Zur längerfristigen Sicherstellung eines gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz erhöhten Zinssatzes auf den Altersguthaben wird eine Reserve in der Höhe der Differenz für zwei Jahre ausgeschieden. Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique verzinst im Geschäftsjahr 2020 sowohl die obligatorischen wie auch die überobligatorischen Altersguthaben mit 1.75%, was eine Zinsrückstellung von CHF 1'781'910 zur Folge hat. 19
Anhang zur Jahresrechnung 2019 Latente Pensionierungsverluste Der reglementarische Umwandlungssatz im ordentlichen Pensionierungsalter wird von der Versicherungskommission jährlich pro Vorsorgeplan festgelegt. Hinsichtlich der Rückdeckung des Vorsorgewerkes wird der Umwandlungssatz für Altersguthaben im Versicherungsvertrag festgelegt und kann vom reglementarischen Umwandlungssatz abweichen. Die Kosten, welche aufgrund des Ausgleiches von reglementarisch höheren Umwandlungssätzen entstehen, gehen zu Lasten des Vorsorgewerkes. Zur Deckung dieses zusätzlichen Aufwandes besteht eine Rückstellung für latente Pensionierungsverluste von CHF 481'294. Die Reserve wird in Abhängigkeit des vorhandenen Altersguthabens derjenigen Versicherten ausgeschieden, bei welchen per Stichtag eine vorzeitige oder ordentliche Pensionierung möglich ist. 57 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen Es wurden keine Änderungen vorgenommen. 58 Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht Es bestehen ausschliesslich Arbeitgeber-Beitragsreserven ohne Verwendungsverzicht. 59 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 31.12.2019 31.12.2018 100 in CHF in CHF 1 = Gesamte Aktiven per Bilanzstichtag zu Marktwerten bi- lanziert vermindert um nicht verfügbare Mittel 180'975'270.45 168'714'355.26 - Verbindlichkeiten -775'567.29 -894'389.81 - Passive Rechnungsabgrenzung -169'550.96 -49'753.95 - Arbeitgeber-Beitragsreserven -379'378.85 -333'704.55 - nicht technische Rückstellungen - - für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 179'650'773.35 167'436'506.95 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken benötigtes Vorsorgekapital (Vk) - Vorsorgekapital Rentner - - - Vorsorgekapital Aktive Versicherte 8'058'333.35 - - Passiven aus Versicherungsvertrag 148'275'745.40 147'273'570.15 - technische Rückstellungen 3'703'284.00 2'973'521.00 Total Vk 160'037'362.75 150'247'091.15 Deckungsgrad 1 (Vv x 100 : Vk) 112.26% 111.44% Unterdeckung nein nein 20
Anhang zur Jahresrechnung 2019 Deckungsgradberechnung mit Anrechnung der Wertschwankungsreserve (DG2) 100 2 = ( + ) für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 179'650'773.35 167'436'506.95 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken und WSR benötigtes Vorsorgekapital: - Total Vk 160'037'362.75 150'247'091.15 1 - WSR-Zielwert 7'640'184.00 2'977'345.30 Total (Vk+WSR) 167'677'546.75 153'224'436.45 Deckungsgrad 2 (inklusive WSR) 107.14% 109.28% Volle Risikofähigkeit ja ja 1 Auf dem Vermögensteil bei den Versicherern müssen keine Wertschwankungsreserven gestellt werden. Es besteht ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad bei einer autonomen Pensionskasse. Das bei den Versicherern rückgedeckte Vermögen (Aktiven aus Versicherungsverträgen) ist ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zudem besteht eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versicherungsleistung. 21
Anhang zur Jahresrechnung 2019 6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 61 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement 611 Anlagen bei den Versicherern Die Anlagetätigkeit der Versicherer richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) respektive deren Aufsichtsverordnung (AVO, SR 961.011). Die Mitversicherer (siehe Anhang Punkt 673) mussten auf den 1.1.2004 je einen eigenständigen Sicherungsfonds für ihr Kollektivgeschäft errichten (Art. 77 Abs. 1 lit. a AVO). Die Errichtung sowie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) überprüft. Die Berechnung zur Ermittlung des Überschusses der "Legal Quote im Sparprozess" wird nach Art. 147 - 153 AVO geregelt. Die Umsetzung obliegt jedem einzelnen Mitversicherer in der Verantwortung seines Quotenanteiles. Die effektiv geleisteten Quotenverzinsungen sind unter Punkt 673 dieses Anhanges ersichtlich. 612 Anlagen auf eigenes Risiko (finanziert mit freien oder gebundenen Mitteln) Marktwert Marktwert Anbieter / Bezeichnung in CHF in CHF 2019 2018 UBS (CH) Instititutional Fund 2-Equities Global Passive II I-X 1'620'145.05 0.00 UBS (CH) Institutional Fund - Equities CH Passive All II I-X 12'745'236.50 8'506'700.85 UBS AST 2 Glob. Equities (ex CH) Passive II (hedged in CHF) 7'616'926.30 0.00 AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha Fund A USD 1'623'023.75 0.00 Candriam Equities L Emerging Markets 1'607'111.60 0.00 BCV Immobilienmandat Schweiz 3'167'089.50 0.00 Total Kollektivanlagen (Wertschriften auf eigenes Risiko) 28'379'532.70 8'506'700.85 Als ASIP-Mitglied untersteht die Stiftung seit dem 1.1.2009 der ASIP-Charta. Damit soll dokumentiert werden, dass den Bestimmungen betreffend Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung (Art. 48f bis 48l BVV 2) nachgelebt wird. Die Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird. Wahrnehmung der Stimmpflicht (VegüV): die Kollektivanlagen des Vorsorgewerkes sind von der Abstimmungspflicht ausgenommen. 62 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) Die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten wurde vom Vorsorgewerk nicht in Anspruch genommen. 22
Anhang zur Jahresrechnung 2019 63 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF Stand der Wertschwankungsreserve am 1.1. 2'977'345.30 2'179'170.49 Auflösung zu Gunsten der Betriebsrechnung 0.00 0.00 Zuweisung zu Lasten der Betriebsrechnung 4'662'838.70 798'174.81 Wertschwankungsreserve gemäss Bilanz 7'640'184.00 2'977'345.30 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve (Betrag) 7'640'184.00 2'977'345.30 Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve 0.00 0.00 Vorhandene Reserven in % der Vermögensanlagen 23.39% 13.91% Zielgrösse der Reserven in % der Vermögensanlagen 23.39% 13.91% Die Berechnung der Wertschwankungsreserve ist im Anhang 3 des Anlagereglements definiert. Die aktuelle Version dieses Reglements ist am 2. Dezember 2019 in Kraft gesetzt worden. Vorsorgewerke von proparis, deren Vorsorgekapitalien nicht vollständig rückgedeckt sind, berechnen den Zielwert für die Wertschwankungsreserven gemäss einem finanzökonomischen Ansatz. Erwartete Rendite p.a. (Zwischenstrategie gemäss Punkt 64 des Anhanges): 1.01% Volatilität (Risiko) der Zwischenstrategie "Portfolio Step 1": 2.24% Wertschwankungsreserve für Sollrendite: 2.00% Zeithorizont (in Jahren): 1 Mit einer Sicherheit von 97.50% Zielgrösse der Wertschwankungsreserve in % der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen: 4.77% Zum Auffangen von Kursschwankungen auf den eigenen Vermögensanlagen wird eine Wertschwankungsreserve gebildet. Diese Reserve dient als Absicherung gegenüber Kursverlusten auf dem Anlagevermögen und dient der Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts. 64 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien Asset Allocation Asset Allocation 31.12.2019 31.12.2018 Strategie Step 1 per Bilanzstichtag in CHF in CHF Aktiven aus Versicherungsvertrag 78.0% 81.93% 148'275'745.40 147'273'570.15 Liquidität 1 7.0% 2.39% 4'319'992.35 12'934'084.26 Anlagen Arbeitgeber 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Hypothekardarlehen 2 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Obligationen CHF 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Aktien Schweiz 6.0% 7.04% 12'745'236.50 8'506'700.85 Aktien Welt 0.0% 0.90% 1'620'145.05 0.00 Aktien Welt (hedged) 7.0% 4.21% 7'616'926.30 0.00 Aktien Welt Small Cap 0.0% 0.90% 1'623'023.75 0.00 Aktien Emerging Market 0.0% 0.89% 1'607'111.60 0.00 Immobilien Schweiz 2.0% 1.75% 3'167'089.50 0.00 Total (Bilanzsumme) 100.0% 100.00% 180'975'270.45 168'714'355.26 Aktien Anlagen 13.0% 13.93% 25'212'443.20 8'506'700.85 FW ohne Absicherung 0.0% 2.68% 4'850'280.40 0.00 1 Liquidität beinhaltet flüssige Mittel, Forderungen/Darlehen, transitorische Aktiven und andere Anlagen. 2 grundpfandgesichert 23
Anhang zur Jahresrechnung 2019 Anlagestrategie Anlagestrategie Takt. Bandbreiten in % in % Aktiven aus Versicherungsvertrag 78 68-88 Liquidität 7 00-10 Anlagen beim Arbeitgeber 0 00-03 Hypothekardarlehen 0 00-03 Obligationen CHF 0 00-30 Aktien Schweiz 6 03-09 Aktien Welt (unhedged) 0 00-05 Aktien Welt (hedged) 7 04-10 Aktien Welt Small Cap 0 00-02 Aktien Emerging Market 0 00-02 Aktien Total 13 07-28 Immobilien Schweiz (Fonds) 2 00-04 Total 100 Total Fremdwährungen 0 00-04 65 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente Die proparis Vorsorge-Stiftung verwendet keine derivativen Instrumente. Offene Kapitalzusagen (z.B. aus Private-Equity-Anlagen) Es liegen keine offenen Kapitalzusagen vor. 66 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending Die angeschlossenen Vorsorgewerke betreiben selber keine Wertschriftenausleihe. In den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung wird auch keine Wertschriftenausleihe betrieben. Eine Ausnahme stellt diesbezüglich der Fonds AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha dar. 67 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 671 Rendite des Vermögens (Selbstanlage) 31.12.2019 31.12.2018 in CHF in CHF Summe relevanter Aktiven zu Beginn des Geschäftsjahres 21'440'785.11 22'234'758.01 Summe relevanter Aktiven am Ende des Geschäftsjahres 32'699'525.05 21'440'785.11 Durchschnittlicher Bestand der Aktiven (ungewichtet) 27'070'155.08 21'837'771.56 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 3'786'815.30 -703'092.78 Rendite auf gemittetem Vermögen (Selbstanlage) 13.99% -3.22% 24
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