Pensionskasse Metzger - Geschäftsbericht 2020

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Geschäftsbericht 2020
Pensionskasse Metzger
Inhaltsverzeichnis

61. Jahresbericht

 Jahresbericht 2020 3
 Stand der beruflichen Vorsorge 4

Jahresrechnung 2020

 Bilanz per 31. Dezember 2020 6
 Betriebsrechnung 2020 7-8
 Anhang zur Jahresrechnung 2020 9 - 30
 Änderungen per 1. Januar 2021 31

 1
61. Jahresbericht
 der Pensionskasse Metzger
1. Januar bis 31. Dezember 2020

 2
Jahresbericht 2020

Corona – eine zusätzliche Herausforderung Pool rückgedeckt, ohne Anlagerisiko angelegt und mit
 einer garantierten Verzinsung unterlegt.
Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der Corona- Die seit Jahren tiefen Kapitalzinsen sowie der Ausstieg
Pandemie geprägt. Auf der administrativen Seite galt von AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft per Ende
es, sich auf die Verordnungen des Bundesrates einzu- 2020 machen es für die Pensionskasse Metzger unum-
stellen (Hygiene- und Abstandsregeln, Homeoffice). gänglich, weitere Vermögensanteile in Sachwerte zu in-
Bewährte Prozesse und eingespielte Arbeitsabläufe vestieren. Dabei dürfen im langjährigen Durchschnitt hö-
mussten hinterfragt und an die neuen Rahmenbedin- here Erträge erwartet werden als mit Nominalwertanla-
gungen angepasst werden. Dies setzte von allen Invol- gen. Der wesentliche Teil des Vermögens ist weiterhin
vierten ein hohes Mass an Offenheit und Flexibilität vo- bei den verbleibenden Lebensversicherern rückgedeckt.
raus. Oberste Priorität hatte die reibungslose Abwick- Zusammen mit den vollumfänglich gebildeten Wert-
lung des Tagesgeschäfts, damit unsere Kunden und schwankungsreserven schützt dies unsere Pensions-
Versicherten unsere Dienstleistungen in gewohnter kasse vor grösseren Kapitalverlusten. Die Sicherheit der
Qualität in Anspruch nehmen konnten und auch weiter- uns anvertrauten Vorsorgeguthaben bleibt unser obers-
hin können. tes Gebot.
Nach dem rekordverdächtigen Anlagejahr 2019 haben
die Finanzmärkte die Corona-Pandemie im ersten
Quartal 2020 deutlich zu spüren bekommen. Als Folge Verzinsung der Altersguthaben 1.75 Prozent im Jahr
der zum Teil starken Kursverluste sind viele Vorsorge- 2021
werke zwischenzeitlich in Unterdeckung geraten.
Sich glücklich schätzen darf, wer bei einer gesunden Hinweise auf die Sicherheit einer Pensionskasse gibt
und sicheren Vorsorgeeinrichtung wie der Pensions- auch die Verzinsung der Altersguthaben. Der vom Bun-
kasse Metzger versichert ist. Zwar sank auch bei uns desrat für die Verzinsung des obligatorischen Altersgut-
der Deckungsgrad zwischenzeitlich auf knapp 111 Pro- habens beschlossene Mindestzinssatz für das Jahr 2021
zent. Von einer Unterdeckung waren wir aber jederzeit beträgt 1 Prozent. Die stabile finanzielle Lage der Pensi-
weit entfernt. Unser langjähriges und traditionell sozial- onskasse Metzger ermöglicht es uns, das obligatorische
partnerschaftlich gestütztes Pensionskassenmodell hat sowie überobligatorische Altersguthaben im Jahr 2021
sich einmal mehr auch in schwierigen Zeiten bestens mit 1.75 Prozent (Vorjahr 1.75 Prozent) zu verzinsen.
bewährt.
Ab April 2020 erholten sich die Finanzmärkte bereits
wieder und legten bis Ende Jahr trotz anhaltender Ausblick 2021
Corona-Krise wider Erwarten weiter zu, so dass die Auch im neuen Jahr setzen wir uns täglich für die Anlie-
meisten Vorsorgeeinrichtungen das Anlagejahr 2020 gen unserer Kunden ein. Unser Ziel ist es, für die Versi-
positiv abgeschlossen haben dürften. cherten erstklassige Dienstleistungen zu erbringen.
Das unter dem Strich erneut erfreuliche Anlagejahr Nicht spektakulär, sondern solide, überlegt und mit indi-
2020 darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die viduellen Lösungen für die Bedürfnisse der Branche und
fundamentalen Herausforderungen in der beruflichen der einzelnen Firmen. Unsere volle Aufmerksamkeit gilt
Vorsorge nach wie vor unverändert sind und eine Re- dabei der sicheren Anlage der uns anvertrauten Gelder.
form derselben dringend notwendig ist. Die gestiegene
Lebenserwartung, die langandauernde Tiefzinsphase Wir danken unseren Kunden und Versicherten für das
sowie die seit der 1. BVG-Reform im Jahr 2005 unver- unserer Pensionskasse entgegengebrachte Vertrauen.
änderten Parameter im Bundesgesetz über die berufli- Für ein Vertrauen, das uns anspornt, auch weiterhin eine
che Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge engagierte, verlässliche und sichere Pensionskasse zu
(BVG) führen weiterhin zu einer jährlichen systemfrem- sein, egal ob wir uns in einer normalen, besonderen
den Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu oder ausserordentlichen Lage befinden. Ebenso danken
den Rentenbezügern. wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr grosses
 Engagement und ihren Einsatz im vergangenen, heraus-
 fordernden Geschäftsjahr.
Deckungsgrad 114.3 Prozent per 31.12.2020
 AHV-Kasse und Pensionskasse Metzger
Per 31. Dezember 2020 beträgt der Deckungsgrad der
Pensionskasse Metzger erfreuliche 114.3 Prozent
(Vorjahr 113.7 Prozent).
Die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und
Invalidität sind vollständig ausfinanziert und reserviert.
Beim ausgewiesenen Deckungsgrad besteht zusätzlich
ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad einer M. Aeschbacher A. Brunner
autonomen Pensionskasse. Das Vermögen ist weitge- Geschäftsleiter Leiter Pensionskasse
hend bei einem schweizerischen Lebensversicherer-

 3
Stand der beruflichen Vorsorge

Reform BVG 21 mit und hat ein eigenes Modell vorgelegt. Ebenso prä-
 sentierte der Schweizerische Pensionskassenverband
Die berufliche Vorsorge steht vor der doppelten Her- (ASIP) einen eigenen Vorschlag für eine Reform der be-
ausforderung der steigenden Lebenserwartung und un- ruflichen Vorsorge.
genügender nominalen Anlagerenditen. Eine Senkung
des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen Der Bundesrat unterstützt den Kompromissvorschlag
beruflichen Vorsorge ist trotz der Ablehnung entspre-
chender Vorlagen durch das Schweizer Stimmvolk in Nach einer aufgrund der Corona-Pandemie verlängerten
den Jahren 2010 und 2017 dringend notwendig. Vernehmlassungsfrist bis Ende Mai 2020 verabschie-
Während sich die Vorlage im Jahr 2010 auf die Sen- dete der Bundesrat am 25. November 2020 die Bot-
kung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes be- schaft zuhanden des Parlamentes.
schränkte, hatte die im September 2017 abgelehnte Trotz breiter Kritik von den bürgerlichen Parteien, wichti-
Vorlage das Ziel, die AHV (1. Säule) und die berufliche gen Verbänden, sowie auch von einzelnen Arbeitneh-
Vorsorge gemeinsam zu reformieren. Begründet wurde mer- und Arbeitgeberorganisationen, hält der Bundesrat
die Ablehnung unter anderem damit, dass die Reform an den wesentlichen Elementen des Kompromissvor-
von AHV und beruflicher Vorsorge in einer einzigen schlags der Sozialpartner fest. Mit der Reform BVG 21
Vorlage zu komplex war. kann das Leistungsniveau der obligatorischen berufli-
Der Bundesrat trug diesem Einwand Rechnung und chen Vorsorge insgesamt gehalten und im Niedriglohn-
schlug im Dezember 2017 vor, die notwendigen Mass- bereich und für Teilzeitbeschäftigte sogar verbessert
nahmen für die erste und die zweite Säule nicht mehr werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profi-
mit einer gemeinsamen Reformvorlage weiterzuverfol- tieren. Diskutierte Alternativen sichern laut dem Bundes-
gen. Stattdessen soll den demografischen und wirt- rat das Rentenniveau nicht.
schaftlichen Herausforderungen, welche beide Säulen Es ist aber fraglich, ob der Kompromissvorschlag im
der Altersvorsorge betreffen, mit zwei separaten Vorla- Parlament mehrheitsfähig ist. Kritisiert wird insbeson-
gen begegnet werden. Für die Reform der zweiten dere der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken,
Säule waren die Gewerkschaften und Wirtschaftsver- der im Umlageverfahren finanziert werden soll und ein
bände dazu aufgerufen, gemeinsam Lösungen für die wesensfremdes Element in die im Kapitaldeckungsver-
Pensionskassen auszuarbeiten. fahren finanzierte 2. Säule einführt. Damit würde eine
 systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicher-
Kompromissvorschlag der Sozialpartner ten hin zu den Rentenbezügern zementiert.
 Demgegenüber sind verschiedene Alternativvorschläge
Am 2. Juli 2019 präsentierten die drei nationalen Dach- in Diskussion, doch scheint es bis anhin noch keine Eini-
organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gung auf eine bestimmte Variante zu geben.
(Schweizerischer Arbeitgeberverband, Travail.Suisse Parteien und Verbänden sind gefordert, eine mehrheits-
und Schweizerischer Gewerkschaftsbund) ihren Kom- fähige Lösung für die dringend benötigte Reform der be-
promissvorschlag zur Reform der beruflichen Vor- ruflichen Vorsorge zu finden, damit die 2. Säule nachhal-
sorge. tig stabilisiert werden kann.
Dieser sieht vor, den Mindestumwandlungssatz in ei-
nem Schritt von heute 6.8 Prozent auf 6 Prozent zu
senken. Damit die Rentnerinnen und Rentner keine Reform der Ergänzungsleistungen
Leistungsverschlechterung erfahren, wird die Senkung
des Umwandlungssatzes mit zwei Massnahmen voll Auf den 1. Januar 2021 tritt die Änderung des Bundes-
kompensiert. Einerseits werden die im BVG versicher- gesetzes über Ergänzungsleistungen (EL-Reform) in
ten Löhne durch die Halbierung des Koordinationsab- Kraft. Mit dieser Reform sollen das Leistungsniveau der
zuges erhöht. Andererseits erhalten während 15 Jah- Ergänzungsleistungen gesichert und Fehlanreize im
ren nach Inkrafttreten der Reform alle künftigen BVG- System beseitigt werden.
Rentnerinnen und Rentner einen lebenslangen Zu- Gleichzeitig tritt auch eine Massnahme für ältere Arbeits-
schlag. Für die ersten fünf Pensionierungsjahrgänge lose in der beruflichen Vorsorge in Kraft, welche ihren
beträgt der monatliche Zuschlag 200 Franken, für die Ursprung in der im Jahr 2017 gescheiterten Reform der
nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letz- Altersvorsorge hatte: Nach bisherigem Recht scheidet
ten fünf Jahrgänge 100 Franken. Alle späteren Jahr- eine versicherte Person, die nach Vollendung des 58. Al-
gänge haben ebenfalls einen Anspruch auf einen Ren- tersjahres ihre Stelle verliert, automatisch aus der Pensi-
tenzuschlag; die Höhe wird dann vom Bundesrat fest- onskasse aus und muss ihr Altersguthaben auf ein Frei-
gelegt. Finanziert wird der Rentenzuschlag im Umlage- zügigkeitskonto überweisen lassen. Freizügigkeitsstiftun-
verfahren über 0.5 Lohnprozente. gen zahlen bei der Pensionierung in der Regel keine
Mit dem Kompromissvorschlag werden zudem die Bei- Renten, sondern lediglich das Kapital aus. Nach neuem
tragssätze für die Altersgutschriften vereinfacht: 9 Pro- Recht hat diese Person, wenn das Arbeitsverhältnis vom
zent im Alter von 25 bis 44 und 14 Prozent ab Alter 45. Arbeitgeber aufgelöst wurde, die Möglichkeit, ihr Pensi-
Ausserdem fallen die mit der Reform hinfällig werden- onskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bis-
den Zuschüsse des Sicherheitsfonds BVG für Vorsor- herigen Arbeitgebers zu belassen und später eine Rente
geeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur weg. zu beziehen.
Der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte Schwei-
zerische Gewerbeverband trägt den Kompromiss nicht

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Jahresrechnung 2020
 der Pensionskasse Metzger
 1. Januar bis 31. Dezember 2020

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Bilanz per 31. Dezember 2020

Aktiven Anh. 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF

Vermögensanlagen 222’036’050.59 216’790’628.18
 Flüssige Mittel 64 - -
 Forderungen und Darlehen 64 12’836’462.29 21’432’273.38
 Wertschriften 612 203’979’588.30 190’138’354.80
 Forderungen in Grundpfandtiteln auf Liegenschaften 64 - -
 Anlagen beim Arbeitgeber 64/69 5’220’000.00 5’220’000.00
 Liegenschaften 64 - -
 Andere Anlagen 64 - -

Aktive Rechnungsabgrenzung 64 199’004.50 54’684.85

Aktiven aus Versicherungsverträgen 611 976’972’747.60 954’442’518.25

Aktiven 1’199’207’802.69 1’171’287’831.28

Passiven Anh. 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF

Verbindlichkeiten 5’798’080.68 6’331’114.89
 Freizügigkeitsleistungen und Renten 5’241’363.88 5’914’780.09
 Banken / Versicherungen - -
 Andere Verbindlichkeiten 556’716.80 416’334.80

Passive Rechnungsabgrenzung 466’835.96 187’397.61

Arbeitgeber-Beitragsreserven 58/69 10’545’684.07 11’060’145.47
 Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 10’545’684.07 11’060’145.47
 Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht - -

Nicht-technische Rückstellungen 71 - -

Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 1’034’195’703.90 1’014’297’911.25
 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 46’272’720.30 45’476’875.00
 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - -
 Passiven aus Versicherungsverträgen 52/54 976’972’747.60 954’442’518.25
 Technische Rückstellungen 563 10’950’236.00 14’378’518.00

Wertschwankungsreserve 63 52’837’059.00 51’820’480.00

Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung 95’364’439.08 87’590’782.06
 Stand zu Beginn der Periode 87’590’782.06 78’503’213.98
 Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation - -
 Ertrags- / Aufwandüberschuss 7’773’657.02 9’087’568.08

Passiven 1’199’207’802.69 1’171’287’831.28

 6
Betriebsrechnung 2020

 Anh. 1.1. - 31.12.2020 1.1. - 31.12.2019
 in CHF in CHF

Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 61’369’009.20 62’169’549.75
 Beiträge Arbeitnehmer 26’259’542.94 26’162’822.70
 Beiträge Arbeitgeber und Selbständigerwerbende 28’219’437.46 28’066’280.45
 davon Entnahme aus Arbeitgeber-Beitragsreserven zur
 Beitragsfinanzierung 69 -2’808’803.30 -1’816’773.60
 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 6’830’097.20 7’669’652.70
 Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer - -
 Sanierungsbeiträge Arbeitgeber - -
 Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve 2’239’468.30 1’462’853.75
 Zuschüsse Sicherheitsfonds 629’266.60 624’713.75

Eintrittsleistungen 31’639’050.91 29’551’963.80
 Freizügigkeitseinlagen 29’996’815.90 28’296’468.24
 Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen - -
 Technische Rückstellungen - -
 Wertschwankungsreserve - -
 Freie Mittel - -
 Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung 1’642’235.01 1’255’495.56

Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 93’008’060.11 91’721’513.55

Reglementarische Leistungen -40’280’679.85 -40’385’307.45
 Altersrenten -13’946’865.85 -13’347’036.65
 Hinterlassenenrenten -3’286’117.70 -3’205’469.75
 Invalidenrenten -3’356’508.30 -3’542’308.15
 Übrige reglementarische Leistungen - -
 Kapitalleistungen bei Pensionierung -19’294’648.00 -18’737’142.00
 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität -396’540.00 -1’553’350.90

Austrittsleistungen -43’927’340.85 -55’940’402.40
 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -41’884’961.80 -53’959’776.65
 Übertragung von zus. Mitteln bei kollektivem Austritt - -
 Vorbezüge WEF / Scheidung -2’042’379.05 -1’980’625.75

Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -84’208’020.70 -96’325’709.85

Auflösung / Bildung nicht rückvers. Vorsorgekapitalien,
technische Rückstellungen und Beitragsreserven 3’997’617.00 -51’032’908.15
 Auflösung / Bildung nicht rückvers. Vorsorgekapital Aktive 42/51 - -45’000’000.00
 Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation - -
 Auflösung / Bildung nicht rückversichertes
 Vorsorgekapital Rentner 42/54 - -
 Auflösung / Bildung technische Rückstellungen 563 3’428’282.00 -6’386’828.00
 Verzinsung des Sparkapitals - -
 Auflösung / Bildung von Beitragsreserven 69 569’335.00 353’919.85

Ertrag aus Versicherungsleistungen 88’996’076.00 148’510’338.25
 Versicherungsleistungen 51 87’633’075.00 144’667’906.60
 Überschussanteil aus Versicherungen 722 1’363’001.00 3’842’431.65

 7
Betriebsrechnung 2020

 Anh. 1.1. - 31.12.2020 1.1. - 31.12.2019
 in CHF in CHF

Versicherungsaufwand -103’158’616.91 -99’787’415.92
 Versicherungsprämien -56’711’751.80 -55’026’175.10
 Sparprämien -43’835’852.30 -43’484’410.45
 Brutto-Risikoprämien -11’667’292.80 -10’364’651.45
 Brutto-Kostenprämien -1’208’606.70 -1’177’113.20
 Einmaleinlagen an Versicherungen -46’080’422.36 -44’369’827.82
 Beiträge an Sicherheitsfonds 12 -366’442.75 -391’413.00

Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil -1’364’884.50 -6’914’182.12

Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 12’624’328.20 32’261’582.40
 Ergebnis aus flüssigen Mitteln 671 - -
 Ergebnis aus Forderungen und Darlehen 671 -313’555.70 -284’044.35
 Ergebnis aus Wertschriften 672 14’312’731.50 33’564’361.60
 Ergebnis aus Forderungen in Grundpfandtiteln 671 - -
 Ergebnis aus Anlagen beim Arbeitgeber 671 83’850.00 83’167.45
 Ergebnis aus Liegenschaften 671 - -
 Verzinsung nicht versicherte Altersguthaben 42/51 -795’845.30 -476’875.00
 Verzugszinsen auf Freizügigkeitsleistungen -2’213.40 -1’586.15
 Zinsen auf Arbeitgeber-Beitragsreserve 69 -54’873.60 -56’382.30
 Vermögensverwaltungsaufwand 68 -605’765.30 -567’058.85

Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen 71 - -

Sonstiger Ertrag 31’230.29 83’972.00
 Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen - -
 Übrige Erträge 31’230.29 83’972.00

Sonstiger Aufwand -4’530.75 -3’140.00

Verwaltungsaufwand -2’495’907.22 -2’553’401.59
 Allgemeine Verwaltung 97 -2’457’172.07 -2’506’423.14
 Marketing- und Werbeaufwand 97 -3’261.00 -14’238.95
 Makler- und Brokertätigkeit 97 - -
 Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge 97 -27’192.15 -24’631.50
 Aufsichtsbehörden 97 -8’282.00 -8’108.00

Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung
Wertschwankungsreserve 8’790’236.02 22’874’830.69

Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve 63 -1’016’579.00 -13’787’262.61

Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss 7’773’657.02 9’087’568.08

 8
Anhang zur Jahresrechnung 2020

1 Grundlagen und Organisation

11 Rechtsform und Zweck

 Die Pensionskasse Metzger ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung
 Gewerbe Schweiz mit Sitz in Bern. Die Stiftung proparis bezweckt mit der Pensionskasse, den
 Selbstständigerwerbenden sowie den Mitgliederfirmen die berufliche Vorsorge nach BVG und
 allenfalls die Abdeckung eines weitergehenden Vorsorgebedarfs im Bereich der 2. Säule
 einfach und kostengünstig zu ermöglichen.
 Diese Teilrechnung behandelt ausschliesslich die Daten des Vorsorgewerkes und nicht jene der
 konsolidierten Rechnungslegung der proparis auf Stiftungsebene.

12 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

 Die Stiftung proparis mit ihren Vorsorgewerken untersteht der Bernischen BVG- und
 Stiftungsaufsicht (BBSA).
 Sie erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Kanton Bern im Register für die berufliche Vorsorge unter
 der Nummer BE 836 eingetragen (Art. 48 BVG). Sie leistet reglementarische Leistungen und
 entrichtet demzufolge dem Sicherheitsfonds Beiträge (Art. 59 BVG).

13 Angabe der Urkunde und Reglemente
 In Kraft seit

 Stiftungsurkunde 20.11.2019
 Organisations- und Wahlreglement proparis 01.12.2020
 Entschädigungsreglement proparis 01.01.2014
 Organisations- und Wahlreglement des Vorsorgewerkes 01.05.2018
 Vorsorgereglement 01.01.2018
 Kostenreglement 01.07.2013
 Anlagereglement 02.12.2019
 - vorsorgewerkspezifischer Anhang 29.11.2018
 Reglement Teil- & Gesamtliquidation 1 01.06.2009
 Reglement Reserven und Rückstellungen 01.12.2018
 Reglement Sanierungsmassnahmen 01.01.2013
 1
 Genehmigung durch BSV gemäss Verfügung vom 25. Januar 2010

14 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung

 Die paritätisch zusammengesetzte Versicherungskommission des Vorsorgewerks besteht aus
 folgenden Mitgliedern.
 Funktion AG / AN Amtsdauer
 Büttiker Rolf Präsident AG-Vertreter 2020-2022
 Meschi Giusy Vizepräsidentin AN-Vertreterin 2020-2022
 Hugentobler Natalie Mitglied AN-Vertreterin 2020-2022
 Jobin Olivier Mitglied AG-Vertreter 2020-2022
 Kaufmann Urs Mitglied AG-Vertreter 2020-2022
 Ungricht Beat Mitglied AN-Vertreter 2020-2022
 Widmer Kurt Mitglied AG-Vertreter 2020-2022
 Wildi Esther Mitglied AN-Vertreterin 2020-2022

 9
Anhang zur Jahresrechnung 2020

 Adresse Durchführungsstelle Pensionskasse Metzger
 c/o AHV-Kasse Metzger
 Wyttenbachstrasse 24, Postfach, 3000 Bern 22

 Telefon: 031 340 60 60
 E-Mail: pkmetzger@ak34.ch
 Website: www.ahvpkmetzger.ch

 Geschäftsführung Durchführungsstelle der AHV-Kasse Metzger
 Leiter der Pensionskasse: Adrian Brunner

 Zeichnungsberechtigung Das Vorsorgewerk hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
 Rechtsgeschäfte können nur durch zeichnungsberechtigte
 Vertreter der proparis (Rechtsträger) getätigt werden.

15 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde

 Experte für die berufliche Vorsorge KELLER Pensionskassenexperten AG, Frauenfeld
 Mandatsleiter: Matthias Keller
 Pensionskassen-Experte SKPE

 Revisionsstelle Ernst & Young AG, Bern
 Leitender Revisor: Marco Schmid

 Anlageberater c-alm AG, St. Gallen
 Dr. Alvin Schwendener

 Andere Berater AXA Leben AG, Winterthur
 Beat Hostettler

 Geschäftsstelle der proparis Vorsorge-Stiftung, Bern
 Michael Krähenbühl

 Aufsichtsbehörde Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
 Register Nr. BE 836
 Zuständiger Aufsichtsexperte: Rolf Laubscher

16 Angeschlossene Arbeitgeber
 Veränderung 31.12.2020 31.12.2019
 Anzahl angeschlossene Betriebe -48 977 1’025

 10
Anhang zur Jahresrechnung 2020

2 Aktive Mitglieder und Rentner

21 Aktive Versicherte
 31.12.2020 31.12.2019
 Total beitragspflichtige Versicherte 8’882 8’907
 Total beitragsfreie Versicherte 1’484 1’608
 Total aktive Versicherte 10’366 10’515

 Total beitragspflichtbefreite Versicherte 462 471
 Total Versicherte 10’828 10’986

 Bestandesbewegungen aktive Versicherte: 2020 2019
 Total Versicherte am 1. Januar 10’986 11’515
 Eintritte (inklusive technische Zugänge) 1’546 1’413
 Austritte (inklusive technische Abgänge) -1’571 -1’787
 Abgänge infolge Pensionierung oder Tod -133 -155
 Total Versicherte am 31. Dezember 10’828 10’986

 Aktive Versicherte, welche sich in Plänen der Basis und der weitergehenden Vorsorge
 befinden, werden doppelt gezählt.
 Ab dem Tag des Austritts aus dem angeschlossenen Betrieb werden Destinatäre, deren Freizügigkeits-
 leistung noch im Vorsorgewerk geführt wird, als beitragsfreie Versicherte ausgewiesen. Die Löschung
 im Mitgliederstamm erfolgt erst mit der Überweisung der Austrittsleistung.
 Bei beitragspflichtbefreiten Versicherten handelt es sich um Personen, die seit mehr als drei Monaten
 arbeitsunfähig und im Vorsorgewerk somit beitragsbefreit sind. Diesen Status behalten sie bis zur
 Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder dem Erreichen des ordentlichen Schlussalters.

22 Rentenbezüger

221 Versicherungsmässig rückgedeckte Renten

 Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2019
 Altersrenten 63 -51 1’135 1’123
 Pens.-Kinderrenten 0 -1 18 19
 Überlebenszeitrenten 2 0 2 0
 Invalidenrenten 37 -43 329 335
 IV-Kinderrenten 0 -12 100 112
 Ehegattenrenten 31 -31 493 493
 Waisenrenten 8 -7 40 39
 Total Bezüger 141 -145 2’117 2’121

 Teilinvalide werden sowohl unter den aktiven Versicherten wie auch unter den Rentnern gezählt.
 Unter den Ehegattenrenten werden auch die Partnerrenten subsummiert.

 11
Anhang zur Jahresrechnung 2020

222 Autonom durch das Vorsorgewerk getragene Renten

 Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2019
 Altersrenten 0 0 0 0
 Pens.-Kinderrenten 0 0 0 0
 Invalidenrenten 0 0 0 0
 IV-Kinderrenten 0 0 0 0
 Ehegattenrenten 0 0 0 0
 Waisenrenten 0 0 0 0
 Total Bezüger 0 0 0 0

 Total Renten 141 -145 2’117 2’121

3 Art der Umsetzung des Zwecks

31 Erläuterung zu den Vorsorgeplänen

 BVG-Vorsorge
 Die Pensionskasse Metzger bietet den Verbandsmitgliedern mit den "BVG-Plänen" die
 Möglichkeit, die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
 und Invalidenvorsorge (BVG seit 1985 in Kraft) zu verwirklichen.
 Es werden folgende Pläne in der BVG-Vorsorge angeboten:

 - Pläne BB, BB-flex, BBU, BBU-flex, B1, B1-flex, B1U, B1U-flex, B2, B2-flex, B2U, B2U-flex,
 B3, B3-flex, B3U, B3U-flex, B4, B4-flex, B4U, B4U-flex, B6, B6U, BG, S1, S1U, S2, S2U,
 S3, S3U, S4, S4U, S5, S5U, AMB, ABF, BF-BVG und firmenspezifische Pläne

 Weitergehende Vorsorge
 Für die weitergehende Vorsorge stehen die nachfolgend aufgeführten Versicherungs-
 möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Vorsorgepläne:

 - mit Alterskapital: Pläne B, BK, BKU, C, CK, CKU, D, DK, DKU, KU33a, DKU-AMB, DKU-ABF,
 BF-WV und firmenspezifische Pläne
 - mit reiner Risikodeckung: Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR, IRU

32 Finanzierung, Finanzierungsmethode

 Zur Finanzierung seiner Aufwendungen erhebt das Vorsorgewerk jährliche Beiträge. Die
 Beitragsordnung wird von der paritätischen Versicherungskommission unter Berücksichtigung
 des vom geschäftsführenden Versicherer in Rechnung gestellten Prämienaufwands, der
 Verwaltungskosten und des Aufwands für den Sicherheitsfonds festgelegt.

 12
Anhang zur Jahresrechnung 2020

33 Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit

 Gemäss Beschluss der Versicherungskommission wurden die Überschüsse der Versicherer in die
 Freien Mittel überführt, um den Prämienüberhang in der Beitragsordnung sowie die im Vergleich zu
 den Garantien der Versicherer höhere Verzinsung zu finanzieren.

 Der Zinssatz für das Jahr 2020 für die BVG-Vorsorge und die weitergehende Vorsorge
 beträgt für den obligatorischen wie überobligatorischen Altersguthabenteil 1.75%.
 Im Überobligatorium werden die Altersguthaben von Männern (Schlussalter 65) mit einem
 Umwandlungssatz von 5.000% verrentet. Für Frauen (Schlussalter 64) beträgt der Satz 4.880%.
 Durch die Versicherungskommission wurde keine Anpassung der überobligatorischen Renten nach
 Art. 36 BVG Abs. 2 beschlossen. Der auf dem BVG-Teil des Altersguthabens angewendete
 Umwandlungssatz ist um einiges höher als der tarifliche Umwandlungssatz der Versicherer und
 verursacht jedes Jahr bei Neurentnern eine Verrentungsdifferenz, die ebenfalls mit zusätzlich
 erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden muss. Dieser Finanzierungsmechanismus
 stellt eine direkte Solidarität zwischen den Aktiven und dem Rentnerbestand dar.

4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit

41 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26

 Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss
 GAAP FER 26 in der Fassung vom 1. Januar 2014.

42 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze

 Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und
 werden wie folgt umgesetzt:
 - Wertschriften sind zum Kurswert bilanziert
 - Liegenschaften sind zum Ertragswert bilanziert
 - Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen: Spar-Deckungskapital aktive Versicherte und
 Deckungskapital Rentner auf Grundlage der Versicherungstarife der AXA Leben AG
 - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive: Bezug von bis zu 30% des Spar-Deckungskapitals
 der aktiven Versicherten für die Finanzierung von Anlagen, die das Vorsorgewerk auf eigenes
 Risiko tätigen will
 - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner und technische Rückstellungen:
 durch die Stiftung autonom getragene Verpflichtungen gemäss den reglementarischen
 Bestimmungen und Berechnungen des Experten für berufliche Vorsorge
 Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Betriebsrechnung und dem Anhang.
 Sie enthält die Vorjahreszahlen.

 Der Anhang enthält ergänzende Angaben und Erläuterungen zur Vermögensanlage, zur
 Finanzierung und zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung. Auf
 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist einzugehen, wenn diese die Beurteilung der Lage der
 Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen.

43 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung

 Es wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen.

 13
Anhang zur Jahresrechnung 2020

5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad

51 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

 Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei drei Versicherungsgesellschaften
 gemäss Grundvertrag mit der Stiftung proparis vom 1.1.2016 sowie dem vorsorgewerk-
 spezifischen Verbandsversicherungsvertrag vom 1.1.2016 rückgedeckt.
 Die geschäftsführende Versicherungsgesellschaft ist die AXA (AXA Leben AG).

 Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen

 Die Aktiven aus Versicherungsverträgen entsprechen dem versicherungstechnischen
 Rückkaufswert der Deckungskapitalien (Aktive) und dem Rentendeckungskapital der
 laufenden und anwartschaftlichen Renten, die bei den Versicherern rückgedeckt sind.
 Die Passiven aus Versicherungsverträgen entsprechen den Altersguthaben respektive dem
 noch rückgedeckten Teil des Altersguthabens der Pensionskasse, welche gebundene Mittel
 bezogen hat, sowie dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen
 Rentenverpflichtungen, die bei den Versicherern rückgedeckt sind.
 Autonom angelegte Altersguthaben werden in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorge-
 kapital Aktive" und autonom angelegte Rentendeckungskapitalien in der Kontengruppe "Nicht
 rückversichertes Vorsorgekapital Rentner" ausgewiesen.

 Stand der Aktiven und Passiven aus 2020 2019
 Versicherungsverträgen in CHF in CHF

 Total Vorsorgekapitalien am 31.12. 1’023’245’467.90 999’919’393.25
 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive (Ziffer 42) -46’272’720.30 -45’476’875.00
 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner (Ziffer 542) 0.00 0.00
 Stand am 31.12. 976’972’747.60 954’442’518.25

52 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat
 2020 2019
 in CHF in CHF
 Stand am 01.01. 713’240’099.25 712’445’209.70
 Altersgutschriften 44’579’898.25 44’235’835.35
 Weitere Beiträge und Einlagen 6’864’516.05 7’684’758.40
 Freizügigkeitseinlagen 29’996’815.90 28’296’468.24
 Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung 1’642’235.01 1’255’495.56
 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -41’263’428.10 -53’823’589.20
 Vorbezüge WEF/Scheidung -2’042’379.05 -1’980’625.75
 Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität -34’890’940.05 -36’482’843.55
 Verzinsung des Sparkapitals 11’888’896.64 11’609’390.50
 Stand am 31.12. 730’015’713.90 713’240’099.25

 Der Stand am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres 2020 entspricht der Altersguthabenfüh-
 rung des technischen Abschlusses von M&S Pension (Verwaltungsplattform der Durchführungsstelle).

 Das Vorsorgekapital teilt sich auf in:
 BVG-Altersguthaben 504’385’045.85 494’021’249.30
 überobligatorisches Altersguthaben 225’630’668.05 219’218’849.95

 14
Anhang zur Jahresrechnung 2020

53 Summe der Altersguthaben nach BVG
 Veränderung 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF in CHF
 Altersguthaben nach BVG 10’363’796.55 504’385’045.85 494’021’249.30
 BVG-Mindestzins, vom Bundesrat festgelegt 1.00% 1.00%

54 Entwicklung des Deckungskapitals/Vorsorgekapitals Rentner

541 Versicherungsmässig rückgedecktes Vorsorgekapital Rentner

 Das Vorsorgewerk hat diese Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten bei den Versicherern
 rückgedeckt und benötigt für diese keine eigenen Rückstellungen.
 Die Reserven für diese versicherten Leistungen werden gemäss Tarif des geschäftsführenden
 Versicherers (AXA Leben AG) berechnet und gestellt. Sie bilden bei Kunden mit eigener Einnahmen-
 und Ausgabenrechnung (EAR) einen Bestandteil des Rückkaufswertes aus Versicherungsvertrag
 (siehe Bilanz "Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen").

 2020 2019
 in CHF in CHF
 Stand am 1.1. 286’679’294.00 273’179’689.00
 Wertveränderung aus Anpassung Berechnungsgrundlagen 0.00 0.00
 Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 6’550’460.00 13’499’605.00
 Total Deckungskapital Rentner am 31.12. (Rückdeckung) 293’229’754.00 286’679’294.00

 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 221) 2’117 2’121

542 Vorsorgekapital Rentner ohne Rückdeckung

 Für autonom getragene Risiken wird die technische Grundlage aufgrund einer Empfehlung des Experten
 für berufliche Vorsorge und auf Antrag der Versicherungskommission durch den Stiftungsrat bestimmt.
 Das Vorsorgekapital Rentner für die durch die Stiftung autonom getragenen Verpflichtungen ist unter
 der Bilanzposition Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen bilanziert.

 2020 2019
 in CHF in CHF
 Stand am 1.1. 0.00 0.00
 Bildung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00
 Auflösung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00
 Total Deckungskapital Rentner am 31.12. 0.00 0.00

 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 222) 0 0

 15
Anhang zur Jahresrechnung 2020

543 Anpassung der Renten an die Preisentwicklung

 Gemäss Artikel 36 BVG Abs. 1 und 2 wurden folgende Anpassungen der Renten an die Preis-
 entwicklung vorgenommen:
 2020 2019
 in CHF in CHF
 Für die Renten im Obligatorium nach Abs. 1 gem. Gesetz 55’297.00 47’746.00
 Für die Renten im Überobligatorium nach Abs. 2
 gemäss Beschluss der Versicherungskommission: 0.00 0.00

 Total Rentenanpassung an die Preisentwicklung 55’297.00 47’746.00

 Erläuterung zum Beschluss der Versicherungskommission nach Absatz 2 unter Punkt 33
 des Anhangs.

55 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens per 31.12.2017

 Ein Gutachten per 31.12.2017, aus welchem die versicherungstechnischen Ergebnisse
 entnommen werden können, liegt vor. In ihrem Bericht vom 29.06.2018 bestätigt die Keller
 Pensionskassenexperten AG, dass

 - sich der Deckungsgrad in der versicherungstechnischen Bilanz gegenüber dem Vorjahr von
 111.46% auf 113.01% erhöht hat und das Vorsorgewerk die volle Risikofähigkeit besitzt.
 - die erwartete Rendite über der notwendigen Rendite liegt.

 Per 31.12.2017 besteht kein Anlass zu zwingenden Empfehlungen.

 Der Experte beantragt, dass die reglementarischen überobligatorischen Umwandlungssätze
 schrittweise auf das Niveau der überobligatorischen Umwandlungssätze der Versicherer gesenkt
 werden, sodass im Überobligatorium keine grossen Pensionierungsverluste entstehen.
 Zudem schlägt der Experte der Versicherungskommission unter anderem vor, Alternativen in der
 Finanzierung der Pensionierungsverluste zu prüfen und zu analysieren, unter welchen Bedingungen
 neu entstehende Renten kostengünstiger autonom getragen werden können.

 16
Anhang zur Jahresrechnung 2020

56 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

561 Versicherungsmässige Rückdeckung von Risiken

 Deckungskapital aktive Versicherte 2020 2019
 Zinsgarantie der Versicherer auf BVG-Deckungskapital 1.00% 1.00%
 Nominalwertgarantie der Versicherer im Überobligatorium 0.00% 0.00%

 laufende Altersrenten mit BW-Zinssatz BW-Zinssatz
 BVG-Rentenumwandlungssatz GRM/GRF Tarife 80 und 95 3.00-5.95% 3.00-5.95%
 Renten-UWS im Überobl. GRM/GRF Tarif 18/16 2.39% 2.39%

 laufende Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen
 Tarifgeneration GRM/GRF 80 3.00% 3.00%
 Tarifgeneration GRM/GRF 95 3.50% 3.50%
 Tarifgeneration GRM/GRF 04 2.50% 2.50%
 Tarifgeneration GRM/GRF 12 1.75% 1.75%
 Tarifgeneration GRM/GRF 14 1.25% 1.25%
 Tarifgeneration GRM/GRF 17 1.00% 1.00%
 Tarifgeneration GRM/GRF 19 0.50% 0.50%

 Pauschalreserven gemäss Verbandsversicherungsvertrag
 Diese technischen Rückstellungen werden auch im Rahmen der technischen Einnahmen- und
 Ausgabenrechnung (EAR) bei den Versicherern gebildet/aufgelöst und sind Bestandteil der
 technischen Reserven. Diese werden dem Rückkaufswert nicht angerechnet, weil sich die
 Versicherer im Rahmen des Verbandsversicherungsvertrages dazu verpflichten, für die ge-
 meldeten Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen auch nach Vertragsauflösung aufzukommen.
 Die Pensionskasse kann die Versicherer jedoch aus diesem Risiko entlassen und sich dafür
 diese Rückstellungen auszahlen lassen.

 Als Pauschalreserven gelten:
 - Reserve für die BVG-Verrentungsdifferenzfinanzierung
 - Schwankungsreserve Altersrentengrundlage
 - Rücklagen für anwartschaftliche Invaliditätsleistungen
 - Rücklagen für eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle

562 Durch das Vorsorgewerk autonom getragene Risiken

 Als technische Grundlage wird bei rückgedeckten Risiken der Tarif der Versicherer verwendet. Bei
 autonom getragenen Risiken werden die technischen Grundlagen gegebenenfalls aufgrund der
 Risikostruktur und den Marktgegebenheiten in Zusammenarbeit mit dem Experten festgelegt.

 17
Anhang zur Jahresrechnung 2020

563 Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen

 Gemäss dem Reglement Reserven und Rückstellungen werden die folgenden technischen
 Rückstellungen ausgeschieden.

 Technische Rückstellungen 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF
 Zinsrückstellungen 10’950’236.00 10’698’601.00
 - reglementarischer Zinssatz 2021 1.75%
 Latente Pensionierungsverluste 0.00 0.00
 Teuerungsanpassung der Renten 0.00 0.00
 Finanzierungsrückstellungen 0.00 3’679’917.00
 - Zielgrösse 2020
 - RBNS: Jahresprämie Invalidität 8’947’672
 - IBNR: Jahresprämie Invalidität 8’585’999
 (2016 - 2020 gewichtet)
 - Jahresprämie Invalidität 8’947’672
 - vorhandene IBNR/RBNS 17’533’671
 Weitere Rückstellungen 0.00 0.00
 Rückstellung für Langlebigkeit 0.00 0.00
 Risikoschwankungsfonds Aktive 0.00 0.00
 Risikoschwankungsfonds Rentner 0.00 0.00
 Rückstellung Pensionierungsverluste 0.00 0.00
 Rückstellung für pendente Vorsorgefälle 0.00 0.00
 Rückstellung IBNR 0.00 0.00

 Total technische Rückstellungen 10’950’236.00 14’378’518.00

 Finanzierungsrückstellungen

 Zur künftigen Finanzierung der Differenz zwischen den gesamten Jahresbeiträgen eines
 Vorsorgewerkes und dem entsprechenden Aufwand (Jahresprämien inkl. Altersgutschriften,
 Beitrag an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten) wird eine Rückstellung gebildet.
 Die im abgelaufenen Rechnungsjahr festgestellte Differenz wird für das Folgejahr um die
 Auswirkungen des Pricings der Versicherer und der beschlossenen Beitragsordnung angepasst.
 Das Resultat wird mit einem Faktor für zwei Jahre (= 200%) multipliziert. Hat das Vorsorgewerk
 die Jahresbeiträge ausdrücklich für eine kürzere Frist als zwei Jahre beschlossen, so reduziert sich
 die Finanzierungsrückstellung entsprechend.
 Die Rückstellung per 31.12.2019 betrug CHF 3'679'917 (Faktor 200%). Per Ende 2020 ist aufgrund
 der 2021 fakturierten Brutto-Risikoprämie keine Finanzierungsrückstellung mehr notwendig.

 Zinsrückstellungen

 Zur längerfristigen Sicherstellung eines gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz erhöhten
 Zinssatzes auf den Altersguthaben wird eine Reserve in der Höhe der Differenz für ein Jahr
 ausgeschieden. Die Pensionskasse Metzger verzinst im Geschäftsjahr 2021 sowohl die
 obligatorischen wie auch die überobligatorischen Altersguthaben mit 1.75%, was eine
 Zinsrückstellung von CHF 10'950'236 zur Folge hat.

 18
Anhang zur Jahresrechnung 2020

57 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen

 Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

58 Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht

 Es bestehen ausschliesslich Arbeitgeber-Beitragsreserven ohne Verwendungsverzicht.

59 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2
 31.12.2020 31.12.2019
 100 in CHF in CHF
 =
 
 Gesamte Aktiven per Bilanzstichtag zu Marktwerten bilanziert
 vermindert um nicht verfügbare Mittel 1’199’207’802.69 1’171’287’831.28
 - Verbindlichkeiten -5’798’080.68 -6’331’114.89
 - Passive Rechnungsabgrenzung -466’835.96 -187’397.61
 - Arbeitgeber-Beitragsreserven -10’545’684.07 -11’060’145.47
 - nicht technische Rückstellungen - -
 für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken
 verfügbar (Vv) 1’182’397’201.98 1’153’709’173.31
 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken
 benötigtes Vorsorgekapital (Vk)
 - Vorsorgekapital Aktive Versicherte 46’272’720.30 45’476’875.00
 - Vorsorgekapital Rentner - -
 - Passiven aus Versicherungsvertrag 976’972’747.60 954’442’518.25
 - technische Rückstellungen 10’950’236.00 14’378’518.00
 Total Vk 1’034’195’703.90 1’014’297’911.25

 Deckungsgrad 1 (Vv x 100 : Vk) 114.33% 113.74%
 Unterdeckung nein nein

 19
Anhang zur Jahresrechnung 2020

Deckungsgradberechnung mit Anrechnung der Wertschwankungsreserve (DG2)

 100
 =
 ( + )

für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken
verfügbar (Vv) 1’182’397’201.98 1’153’709’173.31

für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken
und WSR benötigtes Vorsorgekapital:
 - Total Vk 1’034’195’703.90 1’014’297’911.25
 1
- WSR-Zielwert 52’837’059.00 51’820’480.00
Total (Vk+WSR) 1’087’032’762.90 1’066’118’391.25

Deckungsgrad 2 (inklusive WSR) 108.77% 108.22%
Volle Risikofähigkeit ja ja

1
 Auf dem Vermögensteil bei den Versicherern müssen keine Wertschwankungsreserven gestellt werden.

Es besteht ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad bei einer autonomen Pensionskasse.
Das bei den Versicherern rückgedeckte Vermögen (Aktiven aus Versicherungsverträgen)
ist ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zudem besteht
eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versicherungsleistung.

 20
Anhang zur Jahresrechnung 2020

6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses
 aus Vermögensanlage

61 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement

611 Anlagen bei den Versicherern

 Die Anlagetätigkeit der Versicherer richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
 respektive deren Aufsichtsverordnung (AVO, SR 961.011). Die Mitversicherer (siehe Anhang
 Punkt 673) mussten auf den 1.1.2004 je einen eigenständigen Sicherungsfonds für ihr
 Kollektivgeschäft errichten (Art. 77 Abs. 1 lit. a AVO). Die Errichtung sowie Einhaltung der
 gesetzlichen Bestimmungen wird von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) überprüft.
 Die Berechnung zur Ermittlung des Überschusses der "Legal Quote im Sparprozess"
 wird nach Art. 147 - 153 AVO geregelt. Die Umsetzung obliegt jedem einzelnen
 Mitversicherer in der Verantwortung seines Quotenanteiles. Die effektiv geleisteten
 Quotenverzinsungen sind unter Punkt 673 dieses Anhanges ersichtlich.

612 Anlagen auf eigenes Risiko (finanziert mit freien oder gebundenen Mitteln)

 Anbieter / Bezeichnung Marktwert Marktwert
 in CHF in CHF
 2020 2019

 UBS (CH) Institutional Fund 2-Equities Global Passive II I-X 55’373’417.10 51’988’296.50
 UBS (CH) Institutional Fund - Equities CH Passive All II I-X 64’197’121.45 61’801’107.00
 UBS AST 2 Glob. Equities (ex CH) Passive II (hedged in CHF) 16’270’843.80 14’443’794.10
 AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha Fund A USD 12’151’633.40 12’742’232.70
 Candriam Equities L Emerging Markets 16’222’053.05 13’223’811.20
 BCV Immobilienmandat Schweiz 39’764’519.50 35’939’113.30
 Total Kollektivanlagen (Wertschriften auf eigenes Risiko) 203’979’588.30 190’138’354.80

 Als ASIP-Mitglied untersteht die Stiftung seit dem 1.1.2009 der ASIP-Charta. Damit soll
 dokumentiert werden, dass den Bestimmungen betreffend Integrität und Loyalität in der
 Vermögensverwaltung (Art. 48f bis 48l BVV 2) nachgelebt wird.

 Die Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der
 Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das
 oberste Organ hinreichend kontrolliert wird.

 Wahrnehmung der Stimmpflicht (VegüV): die Kollektivanlagen des Vorsorgewerkes sind von der
 Abstimmungspflicht ausgenommen.

62 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2)

 Die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten wurde vom Vorsorgewerk nicht in Anspruch genommen.

 21
Anhang zur Jahresrechnung 2020

63 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve
 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF
 Stand der Wertschwankungsreserve am 1.1. 51’820’480.00 38’033’217.39
 Auflösung zu Gunsten der Betriebsrechnung 0.00 0.00
 Zuweisung zu Lasten der Betriebsrechnung 1’016’579.00 13’787’262.61
 Wertschwankungsreserve gemäss Bilanz 52’837’059.00 51’820’480.00

 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve (Betrag) 52’837’059.00 51’820’480.00
 Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve 0.00 0.00

 Vorhandene Reserven in % der Vermögensanlagen 23.80% 23.90%
 Zielgrösse der Reserven in % der Vermögensanlagen 23.80% 23.90%

 Die Berechnung der Wertschwankungsreserve ist im Anhang 3 des Anlagereglements definiert.
 Die aktuelle Version dieses Reglements ist am 2. Dezember 2019 in Kraft gesetzt worden.

 Vorsorgewerke von proparis, deren Vorsorgekapitalien nicht vollständig rückgedeckt sind, berechnen
 den Zielwert für die Wertschwankungsreserven gemäss einem finanzökonomischen Ansatz.

 Erwartete Rendite p.a. (Zwischenstrategie gemäss Punkt 64 des Anhanges): 0.84%
 Volatilität (Risiko) der Zwischenstrategie "Portfolio Step 2": 2.38%
 Wertschwankungsreserve für Sollrendite: 2.00%
 Zeithorizont (in Jahren): 1
 Mit einer Sicherheit von 97.50%
 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve in % der
 Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen: 5.11%

 Zum Auffangen von Kursschwankungen auf den eigenen Vermögensanlagen wird eine
 Wertschwankungsreserve gebildet. Diese Reserve dient als Absicherung gegenüber Kursverlusten
 auf dem Anlagevermögen und dient der Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts.

64 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien
 Asset Allocation Asset Allocation 31.12.2020 31.12.2019
 Strategie Step 2 per Bilanzstichtag in CHF in CHF
 Aktiven aus
 Versicherungsvertrag 80.5% 81.47% 976’972’747.60 954’442’518.25
 Liquidität 1 3.0% 1.09% 13’035’466.79 21’486’958.23
 Anlagen Arbeitgeber 0.5% 0.44% 5’220’000.00 5’220’000.00
 Hypothekardarlehen 2 0.0% 0.00% 0.00 0.00
 Obligationen CHF 0.0% 0.00% 0.00 0.00
 Aktien Schweiz 4.0% 5.35% 64’197’121.45 61’801’107.00
 Aktien Welt 3.0% 4.62% 55’373’417.10 51’988’296.50
 Aktien Welt (hedged) 2.0% 1.36% 16’270’843.80 14’443’794.10
 Aktien Welt Small Cap 2.0% 1.01% 12’151’633.40 12’742’232.70
 Aktien Emerging Market 2.0% 1.35% 16’222’053.05 13’223’811.20
 Immobilien Schweiz 3.0% 3.32% 39’764’519.50 35’939’113.30
 Total (Bilanzsumme) 100.0% 100.00% 1’199’207’802.69 1’171’287’831.28
 Aktien Anlagen 13.0% 13.69% 164’215’068.80 154’199’241.50
 FW ohne Absicherung 7.0% 6.98% 83’747’103.55 77’954’340.40

 1
 Liquidität beinhaltet flüssige Mittel, Forderungen/Darlehen, transitorische Aktiven und andere Anlagen.
 2
 grundpfandgesichert

 22
Anhang zur Jahresrechnung 2020

 Anlagestrategie Anlagestrategie Takt. Bandbreiten
 in % in %

 Aktiven aus Versicherungsvertrag 80.5 66 - 86
 Liquidität 3 00 - 10
 Anlagen beim Arbeitgeber 0.5 00 - 03
 Hypothekardarlehen 0 00 - 03
 Obligationen CHF 0 00 - 30

 Aktien Schweiz 4 02 - 06
 Aktien Welt (unhedged) 3 02 - 06
 Aktien Welt (hedged) 2 01 - 05
 Aktien Welt Small Cap 2 01 - 03
 Aktien Emerging Market 2 01 - 03
 Aktien Total 13 07 - 23

 Immobilien Schweiz (Fonds) 3 02 - 08

 Total 100
 Total Fremdwährungen 7 04 - 12

65 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente

 Die proparis Vorsorge-Stiftung verwendet keine derivativen Instrumente.

 Offene Kapitalzusagen (z.B. aus Private-Equity-Anlagen)

 Es liegen keine offenen Kapitalzusagen vor.

66 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending

 Die angeschlossenen Vorsorgewerke betreiben selber keine Wertschriftenausleihe. In den
 Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung wird auch keine Wertschriftenausleihe betrieben.
 Eine Ausnahme stellt diesbezüglich der Fonds AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha dar.

67 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage

671 Rendite des Vermögens (Selbstanlage) 31.12.2020 31.12.2019
 in CHF in CHF
 Summe relevanter Aktiven zu Beginn des Geschäftsjahres 216’845’313.03 142’177’361.48
 Summe relevanter Aktiven am Ende des Geschäftsjahres 222’235’055.09 216’845’313.03
 Durchschnittlicher Bestand der Aktiven (ungewichtet) 219’540’184.06 179’511’337.26

 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 12’624’328.20 32’261’582.40

 Rendite auf gemittetem Vermögen (Selbstanlage) 5.75% 17.97%

 23
Anhang zur Jahresrechnung 2020

 Entwicklung des Kontokorrents Versicherung 2020 2019
 in CHF in CHF
 - Zinserträge auf Kontokorrent Versicherung 2’170.60 9’509.65
 - Zinsaufwendungen auf Kontokorrent Versicherung -315’726.30 -293’554.00
 Zinsergebnis auf Kontokorrent Versicherung -313’555.70 -284’044.35

 Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung 2020 2019
 in CHF in CHF
 Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung -20’614’300.00 -17’668’336.67

 Zinssatz Soll-Saldo 1.50% 1.50%
 Zinssatz Haben-Saldo 0.50% 0.50%

 Die Summe relevanter Aktiven umfasst das Total der Aktiven (Bilanzsumme) abzüglich die
 Rückkaufswerte aus Versicherungsvertrag.

672 Rendite auf den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung

 Anbieter / Bezeichnung Benchmark Fonds Fonds
 2020 (2019) in% 2020 in % 2019 in %

 1 UBS Institut. Fund Equities CH Passive 3.83 (30.59) 3.87 30.43
 2 UBS Institut. Fund Eq. Global Passive 6.31 (25.74) 6.49 22.74
 3 UBS AST 2 Gl. Equit. Passive hedged 12.56 (24.67) 12.61 22.94
 4 AXA Rosenberg Gl. Small Cap Alpha Fd 5.86 (23.96) -4.62 20.61
 5 Candriam Equities L Emerging Markets 7.99 (16.33) 22.60 20.79
 6 BCV Immobilienmandat Schweiz 10.81 (20.67) 10.61 15.04
 Total Portfolio 7.26 24.00

 Anlageprodukt ISIN Benchmark Anlagestil

 1 UBS Equities CH CH0046161532 Swiss Performance Index (TR) passiv
 2 UBS Equities Global CH0046164783 MSCI World ex. CH Brutto passiv
 3 UBS Global hedged CH0147419797 MSCI World ex. CH Brutto hedged in CHF passiv
 4 AXA Gl. Small Cap IE0008366928 MSCI World Small Cap Brutto aktiv
 5 Candriam EMMA LU0596238260 MSCI Emerging Markets Net Total Return aktiv
 6 Immobilien Schweiz nicht kotiert SXI Real Estate Funds Broad aktiv

 Die Renditen der Anlagegefässe sind die effektiv erzielten Resultate des Vorsorgewerkes
 (geldgewichtete Berechnung mit Berücksichtigung des Zeitpunkts von Geldzuflüssen und Abflüssen).

 Zulassung der Vermögensverwalter nach Art. 48f BVV 2

 Gemäss Art. 48f BVV 2 müssen die mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge
 betrauten Personen besondere Anforderungen erfüllen. Sämtliche oben aufgeführten Mandate
 erfüllen diese Vorgaben.

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