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Geschäftsbericht 2020 Pensionskasse Schuhe-Leder
Inhaltsverzeichnis Jahresbericht Jahresbericht 2020 3 Stand der beruflichen Vorsorge 4 Jahresrechnung 2020 Bilanz per 31. Dezember 2020 6 Betriebsrechnung 2020 7-8 Anhang zur Jahresrechnung 2020 9 - 29 Änderungen per 1. Januar 2021 30 1
Jahresbericht 2020 der Pensionskasse Schuhe-Leder 1. Januar bis 31. Dezember 2020 2
Jahresbericht 2020 Corona – eine zusätzliche Herausforderung Pool rückgedeckt, ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der Corona- Die seit Jahren tiefen Kapitalzinsen sowie der Ausstieg Pandemie geprägt. Auf der administrativen Seite galt von AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft per Ende es, sich auf die Verordnungen des Bundesrates einzu- 2020 machen es für die Pensionskasse Schuhe-Leder stellen (Hygiene- und Abstandsregeln, Homeoffice). unumgänglich, weitere Vermögensanteile in Sachwerte Bewährte Prozesse und eingespielte Arbeitsabläufe zu investieren. Dabei dürfen im langjährigen Durch- mussten hinterfragt und an die neuen Rahmenbedin- schnitt höhere Erträge erwartet werden als mit Nominal- gungen angepasst werden. Dies setzte von allen Invol- wertanlagen. Der wesentliche Teil des Vermögens ist vierten ein hohes Mass an Offenheit und Flexibilität vo- weiterhin bei den verbleibenden Lebensversicherern raus. Oberste Priorität hatte die reibungslose Abwick- rückgedeckt. Zusammen mit den vollumfänglich gebilde- lung des Tagesgeschäfts, damit unsere Kunden und ten Wertschwankungsreserven schützt dies unsere Pen- Versicherten unsere Dienstleistungen in gewohnter sionskasse vor grösseren Kapitalverlusten. Die Sicher- Qualität in Anspruch nehmen konnten und auch weiter- heit der uns anvertrauten Vorsorgeguthaben bleibt unser hin können. oberstes Gebot. Nach dem rekordverdächtigen Anlagejahr 2019 haben die Finanzmärkte die Corona-Pandemie im ersten Quartal 2020 deutlich zu spüren bekommen. Als Folge Verzinsung der Altersguthaben 1.5 Prozent im Jahr der zum Teil starken Kursverluste sind viele Vorsorge- 2021 werke zwischenzeitlich in Unterdeckung geraten. Sich glücklich schätzen darf, wer bei einer gesunden Hinweise auf die Sicherheit einer Pensionskasse gibt und sicheren Vorsorgeeinrichtung wie der Pensions- auch die Verzinsung der Altersguthaben. Der vom Bun- kasse Schuhe-Leder versichert ist. Zwar sank auch bei desrat für die Verzinsung des obligatorischen Altersgut- uns der Deckungsgrad zwischenzeitlich auf knapp 109 habens beschlossene Mindestzinssatz für das Jahr 2021 Prozent. Von einer Unterdeckung waren wir aber jeder- beträgt 1 Prozent. Die stabile finanzielle Lage der Pensi- zeit weit entfernt. Unser langjähriges und traditionell onskasse Schuhe-Leder ermöglicht es uns, das obligato- sozialpartnerschaftlich gestütztes Pensionskassenmo- rische sowie überobligatorische Altersguthaben im Jahr dell hat sich einmal mehr auch in schwierigen Zeiten 2021 mit 1.5 Prozent (Vorjahr 1.5 Prozent) zu verzinsen. bestens bewährt. Ab April 2020 erholten sich die Finanzmärkte bereits wieder und legten bis Ende Jahr trotz anhaltender Ausblick 2021 Corona-Krise wider Erwarten weiter zu, so dass die Auch im neuen Jahr setzen wir uns täglich für die Anlie- meisten Vorsorgeeinrichtungen das Anlagejahr 2020 gen unserer Kunden ein. Unser Ziel ist es, für die Versi- positiv abgeschlossen haben dürften. cherten erstklassige Dienstleistungen zu erbringen. Das unter dem Strich erneut erfreuliche Anlagejahr Nicht spektakulär, sondern solide, überlegt und mit indi- 2020 darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die viduellen Lösungen für die Bedürfnisse der Branche und fundamentalen Herausforderungen in der beruflichen der einzelnen Firmen. Unsere volle Aufmerksamkeit gilt Vorsorge nach wie vor unverändert sind und eine Re- dabei der sicheren Anlage der uns anvertrauten Gelder. form derselben dringend notwendig ist. Die gestiegene Lebenserwartung, die langandauernde Tiefzinsphase Wir danken unseren Kunden und Versicherten für das sowie die seit der 1. BVG-Reform im Jahr 2005 unver- unserer Pensionskasse entgegengebrachte Vertrauen. änderten Parameter im Bundesgesetz über die berufli- Für ein Vertrauen, das uns anspornt, auch weiterhin eine che Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge engagierte, verlässliche und sichere Pensionskasse zu (BVG) führen weiterhin zu einer jährlichen systemfrem- sein, egal ob wir uns in einer normalen, besonderen den Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu oder ausserordentlichen Lage befinden. Ebenso danken den Rentenbezügern. wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr grosses Engagement und ihren Einsatz im vergangenen, heraus- fordernden Geschäftsjahr. Deckungsgrad 110.4 Prozent per 31.12.2020 AHV-Kasse Simulac und Per 31. Dezember 2020 beträgt der Deckungsgrad der Pensionskasse Schuhe-Leder Pensionskasse Schuhe-Leder erfreuliche 110.4 Pro- zent (Vorjahr 109.6 Prozent). Die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und Invalidität sind vollständig ausfinanziert und reserviert. Beim ausgewiesenen Deckungsgrad besteht zusätzlich ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad einer M. Aeschbacher A. Brunner autonomen Pensionskasse. Das Vermögen ist weitge- Geschäftsleiter Leiter Pensionskasse hend bei einem schweizerischen Lebensversicherer- 3
Stand der beruflichen Vorsorge Reform BVG 21 mit und hat ein eigenes Modell vorgelegt. Ebenso prä- sentierte der Schweizerische Pensionskassenverband Die berufliche Vorsorge steht vor der doppelten Her- (ASIP) einen eigenen Vorschlag für eine Reform der be- ausforderung der steigenden Lebenserwartung und un- ruflichen Vorsorge. genügender nominalen Anlagerenditen. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen Der Bundesrat unterstützt den Kompromissvorschlag beruflichen Vorsorge ist trotz der Ablehnung entspre- chender Vorlagen durch das Schweizer Stimmvolk in Nach einer aufgrund der Corona-Pandemie verlängerten den Jahren 2010 und 2017 dringend notwendig. Vernehmlassungsfrist bis Ende Mai 2020 verabschie- Während sich die Vorlage im Jahr 2010 auf die Sen- dete der Bundesrat am 25. November 2020 die Bot- kung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes be- schaft zuhanden des Parlamentes. schränkte, hatte die im September 2017 abgelehnte Trotz breiter Kritik von den bürgerlichen Parteien, wichti- Vorlage das Ziel, die AHV (1. Säule) und die berufliche gen Verbänden, sowie auch von einzelnen Arbeitneh- Vorsorge gemeinsam zu reformieren. Begründet wurde mer- und Arbeitgeberorganisationen, hält der Bundesrat die Ablehnung unter anderem damit, dass die Reform an den wesentlichen Elementen des Kompromissvor- von AHV und beruflicher Vorsorge in einer einzigen schlags der Sozialpartner fest. Mit der Reform BVG 21 Vorlage zu komplex war. kann das Leistungsniveau der obligatorischen berufli- Der Bundesrat trug diesem Einwand Rechnung und chen Vorsorge insgesamt gehalten und im Niedriglohn- schlug im Dezember 2017 vor, die notwendigen Mass- bereich und für Teilzeitbeschäftigte sogar verbessert nahmen für die erste und die zweite Säule nicht mehr werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profi- mit einer gemeinsamen Reformvorlage weiterzuverfol- tieren. Diskutierte Alternativen sichern laut dem Bundes- gen. Stattdessen soll den demografischen und wirt- rat das Rentenniveau nicht. schaftlichen Herausforderungen, welche beide Säulen Es ist aber fraglich, ob der Kompromissvorschlag im der Altersvorsorge betreffen, mit zwei separaten Vorla- Parlament mehrheitsfähig ist. Kritisiert wird insbeson- gen begegnet werden. Für die Reform der zweiten dere der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken, Säule waren die Gewerkschaften und Wirtschaftsver- der im Umlageverfahren finanziert werden soll und ein bände dazu aufgerufen, gemeinsam Lösungen für die wesensfremdes Element in die im Kapitaldeckungsver- Pensionskassen auszuarbeiten. fahren finanzierte 2. Säule einführt. Damit würde eine systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicher- Kompromissvorschlag der Sozialpartner ten hin zu den Rentenbezügern zementiert. Demgegenüber sind verschiedene Alternativvorschläge Am 2. Juli 2019 präsentierten die drei nationalen Dach- in Diskussion, doch scheint es bis anhin noch keine Eini- organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gung auf eine bestimmte Variante zu geben. (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Travail.Suisse Parteien und Verbänden sind gefordert, eine mehrheits- und Schweizerischer Gewerkschaftsbund) ihren Kom- fähige Lösung für die dringend benötigte Reform der be- promissvorschlag zur Reform der beruflichen Vor- ruflichen Vorsorge zu finden, damit die 2. Säule nachhal- sorge. tig stabilisiert werden kann. Dieser sieht vor, den Mindestumwandlungssatz in ei- nem Schritt von heute 6.8 Prozent auf 6 Prozent zu senken. Damit die Rentnerinnen und Rentner keine Reform der Ergänzungsleistungen Leistungsverschlechterung erfahren, wird die Senkung des Umwandlungssatzes mit zwei Massnahmen voll Auf den 1. Januar 2021 tritt die Änderung des Bundes- kompensiert. Einerseits werden die im BVG versicher- gesetzes über Ergänzungsleistungen (EL-Reform) in ten Löhne durch die Halbierung des Koordinationsab- Kraft. Mit dieser Reform sollen das Leistungsniveau der zuges erhöht. Andererseits erhalten während 15 Jah- Ergänzungsleistungen gesichert und Fehlanreize im ren nach Inkrafttreten der Reform alle künftigen BVG- System beseitigt werden. Rentnerinnen und Rentner einen lebenslangen Zu- Gleichzeitig tritt auch eine Massnahme für ältere Arbeits- schlag. Für die ersten fünf Pensionierungsjahrgänge lose in der beruflichen Vorsorge in Kraft, welche ihren beträgt der monatliche Zuschlag 200 Franken, für die Ursprung in der im Jahr 2017 gescheiterten Reform der nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letz- Altersvorsorge hatte: Nach bisherigem Recht scheidet ten fünf Jahrgänge 100 Franken. Alle späteren Jahr- eine versicherte Person, die nach Vollendung des 58. Al- gänge haben ebenfalls einen Anspruch auf einen Ren- tersjahres ihre Stelle verliert, automatisch aus der Pensi- tenzuschlag; die Höhe wird dann vom Bundesrat fest- onskasse aus und muss ihr Altersguthaben auf ein Frei- gelegt. Finanziert wird der Rentenzuschlag im Umlage- zügigkeitskonto überweisen lassen. Freizügigkeitsstiftun- verfahren über 0.5 Lohnprozente. gen zahlen bei der Pensionierung in der Regel keine Mit dem Kompromissvorschlag werden zudem die Bei- Renten, sondern lediglich das Kapital aus. Nach neuem tragssätze für die Altersgutschriften vereinfacht: 9 Pro- Recht hat diese Person, wenn das Arbeitsverhältnis vom zent im Alter von 25 bis 44 und 14 Prozent ab Alter 45. Arbeitgeber aufgelöst wurde, die Möglichkeit, ihr Pensi- Ausserdem fallen die mit der Reform hinfällig werden- onskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bis- den Zuschüsse des Sicherheitsfonds BVG für Vorsor- herigen Arbeitgebers zu belassen und später eine Rente geeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur weg. zu beziehen. Der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte Schwei- zerische Gewerbeverband trägt den Kompromiss nicht 4
Jahresrechnung 2020 der Pensionskasse Schuhe-Leder 1. Januar bis 31. Dezember 2020 5
Bilanz per 31. Dezember 2020 Aktiven Anh. 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Vermögensanlagen 9’605’612.50 8’998’256.91 Flüssige Mittel 64 - - Forderungen und Darlehen 64 4’573’789.35 5’262’461.81 Wertschriften 612 5’031’823.15 3’735’795.10 Forderungen in Grundpfandtiteln auf Liegenschaften 64 - - Anlagen beim Arbeitgeber 64/69 - - Liegenschaften 64 - - Andere Anlagen 64 - - Aktive Rechnungsabgrenzung 64 - - Aktiven aus Versicherungsverträgen 611 75’543’082.35 73’250’532.30 Aktiven 85’148’694.85 82’248’789.21 Passiven Anh. 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Verbindlichkeiten 495’337.25 385’053.69 Freizügigkeitsleistungen und Renten 470’861.25 360’307.14 Banken / Versicherungen - - Andere Verbindlichkeiten 24’476.00 24’746.55 Passive Rechnungsabgrenzung 4’081.61 4’081.61 Arbeitgeber-Beitragsreserven 58/69 670’269.50 798’835.95 Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 670’269.50 798’835.95 Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht - - Nicht-technische Rückstellungen 71 - - Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 76’065’115.35 73’960’073.30 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 - - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - - Passiven aus Versicherungsverträgen 52/54 75’543’082.35 73’250’532.30 Technische Rückstellungen 563 522’033.00 709’541.00 Wertschwankungsreserve 63 1’549’669.06 1’307’528.29 Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung 6’364’222.08 5’793’216.37 Stand zu Beginn der Periode 5’793’216.37 5’622’902.98 Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation - - Ertrags- / Aufwandüberschuss 571’005.71 170’313.39 Passiven 85’148’694.85 82’248’789.21 6
Betriebsrechnung 2020 Anh. 1.1. - 31.12.2020 1.1. - 31.12.2019 in CHF in CHF Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 4’174’009.70 4’179’654.45 Beiträge Arbeitnehmer 1’902’106.85 1’882’525.95 Beiträge Arbeitgeber und Selbständigerwerbende 1’944’579.15 1’925’213.15 davon Entnahme aus Arbeitgeber-Beitragsreserven zur Beitragsfinanzierung 69 -169’268.90 -77’355.05 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 372’509.30 343’564.00 Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer - - Sanierungsbeiträge Arbeitgeber - - Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve 37’000.00 22’500.00 Zuschüsse Sicherheitsfonds 87’083.30 83’206.40 Eintrittsleistungen 2’823’423.70 1’938’654.08 Freizügigkeitseinlagen 2’615’152.15 1’504’060.94 Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen - - Technische Rückstellungen - - Wertschwankungsreserve - - Freie Mittel - - Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung 208’271.55 434’593.14 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 6’997’433.40 6’118’308.53 Reglementarische Leistungen -2’305’652.10 -2’627’301.00 Altersrenten -1’274’349.45 -1’273’845.15 Hinterlassenenrenten -191’051.00 -172’836.75 Invalidenrenten -113’158.65 -113’007.10 Übrige reglementarische Leistungen - - Kapitalleistungen bei Pensionierung -727’093.00 -1’067’612.00 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität - - Austrittsleistungen -3’224’091.55 -2’235’619.30 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -3’007’938.35 -2’164’100.30 Übertragung von zus. Mitteln bei kollektivem Austritt - - Vorbezüge WEF / Scheidung -216’153.20 -71’519.00 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -5’529’743.65 -4’862’920.30 Auflösung / Bildung nicht rückvers. Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven 319’776.90 -212’987.95 Auflösung / Bildung nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 - - Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation - - Auflösung / Bildung nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - - Auflösung / Bildung technische Rückstellungen 563 187’508.00 -267’843.00 Verzinsung des Sparkapitals - - Auflösung / Bildung von Beitragsreserven 69 132’268.90 54’855.05 Ertrag aus Versicherungsleistungen 6’449’509.00 5’695’927.85 Versicherungsleistungen 51 5’687’481.80 4’974’352.70 Überschussanteil aus Versicherungen 722 762’027.20 721’575.15 7
Betriebsrechnung 2020 Anh. 1.1. - 31.12.2020 1.1. - 31.12.2019 in CHF in CHF Versicherungsaufwand -7’495’130.05 -6’483’873.25 Versicherungsprämien -3’872’282.20 -3’768’772.00 Sparprämien -2’829’796.60 -2’749’963.35 Brutto-Risikoprämien -880’791.30 -853’798.30 Brutto-Kostenprämien -161’694.30 -165’010.35 Einmaleinlagen an Versicherungen -3’598’585.45 -2’691’098.15 Beiträge an Sicherheitsfonds 12 -24’262.40 -24’003.10 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil 741’845.60 254’454.88 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 290’838.95 699’656.85 Ergebnis aus flüssigen Mitteln 671 - - Ergebnis aus Forderungen und Darlehen 671 9’444.45 13’411.85 Ergebnis aus Wertschriften 672 296’966.05 691’732.65 Ergebnis aus Forderungen in Grundpfandtiteln 671 - - Ergebnis aus Anlagen beim Arbeitgeber 671 - - Ergebnis aus Liegenschaften 671 - - Verzinsung nicht versicherte Altersguthaben 42/51 - - Verzugszinsen auf Freizügigkeitsleistungen - - Zinsen auf Arbeitgeber-Beitragsreserve 69 -3’702.45 -4’117.45 Vermögensverwaltungsaufwand 68 -11’869.10 -1’370.20 Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen 71 - - Sonstiger Ertrag 800.59 822.20 Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen 800.00 800.00 Übrige Erträge 0.59 22.20 Sonstiger Aufwand -256.00 -267.00 Verwaltungsaufwand -220’082.66 -192’247.11 Allgemeine Verwaltung 97 -207’536.51 -179’924.38 Marketing- und Werbeaufwand 97 -2’211.25 -3’929.78 Makler- und Brokertätigkeit 97 - - Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge 97 -9’656.90 -7’724.95 Aufsichtsbehörden 97 -678.00 -668.00 Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve 813’146.48 762’419.82 Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve 63 -242’140.77 -592’106.43 Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss 571’005.71 170’313.39 8
Anhang zur Jahresrechnung 2020 1 Grundlagen und Organisation 11 Rechtsform und Zweck Die Pensionskasse Schuhe-Leder ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz mit Sitz in Bern. Die Stiftung proparis bezweckt mit der Pensionskasse, den Selbstständigerwerbenden sowie den Mitgliederfirmen die berufliche Vorsorge nach BVG und allenfalls die Abdeckung eines weitergehenden Vorsorgebedarfs im Bereich der 2. Säule einfach und kostengünstig zu ermöglichen. Diese Teilrechnung behandelt ausschliesslich die Daten des Vorsorgewerkes und nicht jene der konsolidierten Rechnungslegung der proparis auf Stiftungsebene. 12 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Stiftung proparis mit ihren Vorsorgewerken untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). Sie erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Kanton Bern im Register für die berufliche Vorsorge unter der Nummer BE 836 eingetragen (Art. 48 BVG). Sie leistet reglementarische Leistungen und entrichtet demzufolge dem Sicherheitsfonds Beiträge (Art. 59 BVG). 13 Angabe der Urkunde und Reglemente In Kraft seit Stiftungsurkunde 20.11.2019 Organisations- und Wahlreglement proparis 01.12.2020 Entschädigungsreglement proparis 01.01.2014 Organisations- und Wahlreglement des Vorsorgewerkes 01.05.2018 Vorsorgereglement 01.01.2018 Kostenreglement 01.07.2013 Anlagereglement 02.12.2019 - vorsorgewerkspezifischer Anhang 01.01.2019 Reglement Teil- & Gesamtliquidation 1 01.06.2009 Reglement Reserven und Rückstellungen 01.12.2018 Reglement Sanierungsmassnahmen 01.01.2013 1 Genehmigung durch BSV gemäss Verfügung vom 25. Januar 2010 14 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung Die paritätisch zusammengesetzte Versicherungskommission des Vorsorgewerks besteht aus folgenden Mitgliedern. Funktion AG / AN Amtsdauer Romang Christoph Präsident AG-Vertreter 2020-2023 Prescha Andreas Vizepräsident AN-Vertreter 2020-2023 Balsiger Manuel Mitglied AG-Vertreterin 2020-2023 Bracher Susanna Mitglied AN-Vertreterin 2020-2023 Müller Christine Mitglied AN-Vertreterin 2020-2023 Odermatt André Mitglied AG-Vertreterin 2020-2023 9
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Adresse Durchführungsstelle Pensionskasse Schuhe-Leder c/o AHV-Kasse SCHULESTA Wyttenbachstrasse 24, Postfach, 3000 Bern 22 Telefon: 031 340 61 61 E-Mail: pkschuhe-leder@ak34.ch Website: www.schulesta.ch Geschäftsführung Durchführungsstelle der AHV-Kasse SCHULESTA Leiter der Pensionskasse: Adrian Brunner Zeichnungsberechtigung Das Vorsorgewerk hat keine eigene Rechtspersönlich- keit. Rechtsgeschäfte können nur durch zeichnungs- berechtigte Vertreter der proparis (Rechtsträger) getätigt werden. 15 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Experte für die berufliche Vorsorge KELLER Pensionskassenexperten AG, Frauenfeld Mandatsleiter: Matthias Keller Pensionskassen-Experte SKPE Revisionsstelle Ernst & Young AG, Bern Leitender Revisor: Marco Schmid Andere Berater AXA Leben AG, Winterthur Beat Hostettler Geschäftsstelle der proparis Vorsorge-Stiftung, Bern Michael Krähenbühl Aufsichtsbehörde Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) Register Nr. BE 836 Zuständiger Aufsichtsexperte: Rolf Laubscher 16 Angeschlossene Arbeitgeber Veränderung 31.12.2020 31.12.2019 Anzahl angeschlossene Betriebe -31 146 177 10
Anhang zur Jahresrechnung 2020 2 Aktive Mitglieder und Rentner 21 Aktive Versicherte 31.12.2020 31.12.2019 Total beitragspflichtige Versicherte 701 709 Total beitragsfreie Versicherte 74 73 Total aktive Versicherte 775 782 Total beitragspflichtbefreite Versicherte 28 23 Total Versicherte 803 805 Bestandesbewegungen aktive Versicherte: 2020 2019 Total Versicherte am 1. Januar 805 816 Eintritte (inklusive technische Zugänge) 96 95 Austritte (inklusive technische Abgänge) -85 -96 Abgänge infolge Pensionierung oder Tod -13 -10 Total Versicherte am 31. Dezember 803 805 Aktive Versicherte, welche sich in Plänen der Basis und der weitergehenden Vorsorge befinden, werden doppelt gezählt. Ab dem Tag des Austritts aus dem angeschlossenen Betrieb werden Destinatäre, deren Freizügigkeits- leistung noch im Vorsorgewerk geführt wird, als beitragsfreie Versicherte ausgewiesen. Die Löschung im Mitgliederstamm erfolgt erst mit der Überweisung der Austrittsleistung. Bei beitragspflichtbefreiten Versicherten handelt es sich um Personen, die seit mehr als drei Monaten arbeitsunfähig und im Vorsorgewerk somit beitragsbefreit sind. Diesen Status behalten sie bis zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder dem Erreichen des ordentlichen Schlussalters. 22 Rentenbezüger 221 Versicherungsmässig rückgedeckte Renten Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2019 Altersrenten 5 -8 137 140 Pens.-Kinderrenten 0 0 0 0 Überlebenszeitrenten 0 0 1 1 Invalidenrenten 4 -3 20 19 IV-Kinderrenten 0 -1 9 10 Ehegattenrenten 6 0 34 28 Waisenrenten 0 -2 0 2 Total Bezüger 15 -14 201 200 Teilinvalide werden sowohl unter den aktiven Versicherten wie auch unter den Rentnern gezählt. Unter den Ehegattenrenten werden auch die Partnerrenten subsummiert. 11
Anhang zur Jahresrechnung 2020 222 Autonom durch das Vorsorgewerk getragene Renten Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2019 Altersrenten 0 0 0 0 Pens.-Kinderrenten 0 0 0 0 Invalidenrenten 0 0 0 0 IV-Kinderrenten 0 0 0 0 Ehegattenrenten 0 0 0 0 Waisenrenten 0 0 0 0 Total Bezüger 0 0 0 0 Total Renten 15 -14 201 200 3 Art der Umsetzung des Zwecks 31 Erläuterung zu den Vorsorgeplänen BVG-Vorsorge Die Pensionskasse Schuhe-Leder bietet den Verbandsmitgliedern mit den "BVG-Plänen" die Möglichkeit, die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG seit 1985 in Kraft) zu verwirklichen. Es werden folgende Pläne in der BVG-Vorsorge angeboten: - Pläne BB, BB-flex, BBU, BBU-flex, B1, B1-flex, B1U, B1U-flex, B4, B4-flex, B4U, B4U-flex, AMB, ABF, BF-BVG und firmenspezifische Pläne Weitergehende Vorsorge Für die weitergehende Vorsorge stehen die nachfolgend aufgeführten Versicherungs- möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Vorsorgepläne: - mit Alterskapital: Pläne B, BK, BKU, CK, CKU, DK, DKU, DKU-AMB, DKU-ABF, KU33a, BF-WV - mit reiner Risikodeckung: Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR, IRU 32 Finanzierung, Finanzierungsmethode Zur Finanzierung seiner Aufwendungen erhebt das Vorsorgewerk jährliche Beiträge. Die Beitragsordnung wird von der paritätischen Versicherungskommission unter Berücksichtigung des vom geschäftsführenden Versicherer in Rechnung gestellten Prämienaufwands, der Verwaltungskosten und des Aufwands für den Sicherheitsfonds festgelegt. 33 Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit Gemäss Beschluss der Versicherungskommission wurden die Überschüsse der Versicherer in die Freien Mittel überführt, um den Prämienüberhang in der Beitragsordnung sowie die im Vergleich zu den Garantien der Versicherer höhere Verzinsung und höheren Umwandlungssätze im Überobligatorium zu finanzieren. 12
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Der Zinssatz für das Jahr 2020 für die BVG-Vorsorge und die weitergehende Vorsorge beträgt für den obligatorischen wie überobligatorischen Altersguthabenteil 1.50%. Im Überobligatorium werden die Altersguthaben von Männern (Schlussalter 65) mit einem Umwandlungssatz von 5.00% verrentet. Für Frauen (Schlussalter 64) beträgt der Satz 4.88%. Durch die Versicherungskommission wurde keine Anpassung der überobligatorischen Renten nach Art. 36 BVG Abs. 2 beschlossen. Der auf dem BVG-Teil des Altersguthabens angewendete Umwandlungssatz ist um einiges höher als der tarifliche Umwandlungssatz der Versicherer und verursacht jedes Jahr bei Neurentnern eine Verrentungsdifferenz, die ebenfalls mit zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden muss. Dieser Finanzierungsmechanismus stellt eine direkte Solidarität zwischen den Aktiven und dem Rentnerbestand dar. 4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 41 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 in der Fassung vom 1. Januar 2014. 42 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und werden wie folgt umgesetzt: - Wertschriften sind zum Kurswert bilanziert. - Liegenschaften sind zum Ertragswert bilanziert. - Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen: Spar-Deckungskapital aktive Versicherte und Deckungskapital Rentner auf Grundlage der Versicherungstarife der AXA Leben AG. - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive: Bezug von bis zu 30% des Spar-Deckungskapitals der aktiven Versicherten für die Finanzierung von Anlagen, die das Vorsorgewerk auf eigenes Risiko tätigen will. - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner und technische Rückstellungen: durch die Stiftung autonom getragene Verpflichtungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen und Berechnungen des Experten für berufliche Vorsorge. Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Betriebsrechnung und dem Anhang. Sie enthält die Vorjahreszahlen. Der Anhang enthält ergänzende Angaben und Erläuterungen zur Vermögensanlage, zur Finanzierung und zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung. Auf Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist einzugehen, wenn diese die Beurteilung der Lage der Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen. 13
Anhang zur Jahresrechnung 2020 43 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Es wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen. 5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 51 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei drei Versicherungsgesellschaften gemäss Grundvertrag mit der Stiftung proparis vom 1.1.2016 sowie dem vorsorgewerk- spezifischen Verbandsversicherungsvertrag vom 1.1.2016 rückgedeckt. Die geschäftsführende Versicherungsgesellschaft ist die AXA (AXA Leben AG). Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen Die Aktiven aus Versicherungsverträgen entsprechen dem versicherungstechnischen Rückkaufswert der Deckungskapitalien (Aktive) und dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Renten, die bei den Versicherern rückgedeckt sind. Die Passiven aus Versicherungsverträgen entsprechen den Altersguthaben respektive dem noch rückgedeckten Teil des Altersguthabens der Pensionskasse, welche gebundene Mittel bezogen hat, sowie dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Rentenverpflichtungen, die bei den Versicherern rückgedeckt sind. Autonom angelegte Altersguthaben werden in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorge- kapital Aktive" und autonom angelegte Rentendeckungskapitalien in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner" ausgewiesen. Stand der Aktiven und Passiven aus 2020 2019 Versicherungsverträgen in CHF in CHF Total Vorsorgekapitalien am 31.12. 75’543’082.35 73’250’532.30 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive (Ziffer 42) 0.00 0.00 Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner (Ziffer 542) 0.00 0.00 Stand am 31.12. 75’543’082.35 73’250’532.30 14
Anhang zur Jahresrechnung 2020 52 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat 2020 2019 in CHF in CHF Stand am 01.01. 50’496’399.30 48’871’956.05 Altersgutschriften 2’871’604.20 2’792’887.15 Weitere Beiträge und Einlagen 372’509.30 343’564.00 Freizügigkeitseinlagen 2’615’152.15 1’504’060.94 Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung 208’271.55 434’593.14 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -3’007’938.35 -2’164’100.30 Vorbezüge WEF/Scheidung -216’153.20 -71’519.00 Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität -1’868’070.85 -1’925’621.58 Verzinsung des Sparkapitals 731’560.25 710’578.90 Stand am 31.12. 52’203’334.35 50’496’399.30 Der Stand am Anfang und am Ende des Geschäftsjahrs 2019 entspricht der Altersguthabenführung des technischen Abschlusses von M&S Pension (Verwaltungsplattform der Durchführungsstelle). Das Vorsorgekapital teilt sich auf in: BVG-Altersguthaben 36’481’648.95 36’066’795.55 überobligatorisches Altersguthaben 15’721’685.40 14’429’603.75 53 Summe der Altersguthaben nach BVG Veränderung 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF in CHF Altersguthaben nach BVG 414’853.40 36’481’648.95 36’066’795.55 BVG-Mindestzins, vom Bundesrat festgelegt 1.00% 1.00% 54 Entwicklung des Deckungskapitals/Vorsorgekapitals Rentner 541 Versicherungsmässig rückgedecktes Vorsorgekapital Rentner Das Vorsorgewerk hat diese Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten bei den Versicherern rückgedeckt und benötigt für diese keine eigenen Rückstellungen. Die Reserven für diese versicherten Leistungen werden gemäss Tarif des geschäftsführenden Versicherers (AXA Leben AG) berechnet und gestellt. Sie bilden bei Kunden mit eigener Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) einen Bestandteil des Rückkaufswertes aus Versicherungsvertrag (siehe Bilanz "Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen"). 2020 2019 in CHF in CHF Stand am 01.01. 22’754’133.00 22’484’860.00 Wertveränderung aus Anpassung Berechnungsgrundlagen 0.00 0.00 Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 585’615.00 269’273.00 Total Deckungskapital Rentner am 31.12. (Rückdeckung) 23’339’748.00 22’754’133.00 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 221) 201 200 15
Anhang zur Jahresrechnung 2020 542 Vorsorgekapital Rentner ohne Rückdeckung Für autonom getragene Risiken wird die technische Grundlage aufgrund einer Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge und auf Antrag der Versicherungskommission durch den Stiftungsrat bestimmt. Das Vorsorgekapital Rentner für die durch die Stiftung autonom getragenen Verpflichtungen ist unter der Bilanzposition Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen bilanziert. 2020 2019 in CHF in CHF Stand am 01.01. 0.00 0.00 Bildung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00 Auflösung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00 Total Deckungskapital Rentner am 31.12. 0.00 0.00 Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 222) 0 0 543 Anpassung der Renten an die Preisentwicklung Gemäss Artikel 36 BVG Abs. 1 und 2 wurden folgende Anpassungen der Renten an die Preis- entwicklung vorgenommen: 2020 2019 in CHF in CHF Für die Renten im Obligatorium nach Abs. 1 gem. Gesetz 921.00 0.00 Für die Renten im Überobligatorium nach Abs. 2 gemäss Beschluss der Versicherungskommission: 0.00 0.00 Total Rentenanpassung an die Preisentwicklung 921.00 0.00 Erläuterung zum Beschluss der Versicherungskommission nach Absatz 2 unter Punkt 33 des Anhangs. 55 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens per 31.12.2017 Ein Gutachten per 31.12.2017, aus welchem die versicherungstechnischen Ergebnisse entnommen werden können, liegt vor. In ihrem Bericht vom 29.06.2018 bestätigt die Keller Pensionskassenexperten AG, dass - sich der Deckungsgrad in der versicherungstechnischen Bilanz gegenüber dem Vorjahr von 107.21% auf 108.45% erhöht hat und das Vorsorgewerk die volle Risikofähigkeit besitzt. - die notwendige Rendite über der erwarteten Rendite liegt, sodass eine Überprüfung der Finanzierung angezeigt ist. Per 31.12.2017 besteht kein Anlass zu zwingenden Empfehlungen. Der Experte beantragt, dass die reglementarischen überobligatorischen Umwandlungssätze parallel auf das Niveau der überobligatorischen Umwandlungssätze der Versicherer gesenkt werden, sodass im Überobligatorium keine Pensionierungsverluste entstehen. Beantragt wird zudem die Durchführung einer ALM-Studie betreffend Selbstanlagen, um das Anlagerisiko und die erwartete Rendite auf die dadurch zu finanzierenden Leistungen abzustimmen. Weiter schlägt der Experte der Versicherungskommission unter anderem vor, zu analysieren, unter welchen Bedingungen neu entstehende Renten kostengünstiger autonom getragen werden können. Ebenfalls vorgeschlagen wird die Berücksichtigung der erwarteten Rendite bei der Festlegung der Verzinsung. 16
Anhang zur Jahresrechnung 2020 56 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen 561 Versicherungsmässige Rückdeckung von Risiken Deckungskapital aktive Versicherte 2020 2019 Zinsgarantie der Versicherer auf BVG-Deckungskapital 1.00% 1.00% Nominalwertgarantie der Versicherer im Überobligatorium 0.00% 0.00% laufende Altersrenten mit BW-Zinssatz BW-Zinssatz BVG-Rentenumwandlungssatz GRM/GRF Tarife 80 und 95 3.00-5.95% 3.00-5.95% Renten-UWS im Überobl. GRM/GRF Tarif 18 / 16 2.39% 2.39% laufende Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen Tarifgeneration GRM/GRF 80 3.00% 3.00% Tarifgeneration GRM/GRF 95 3.50% 3.50% Tarifgeneration GRM/GRF 04 2.50% 2.50% Tarifgeneration GRM/GRF 12 1.75% 1.75% Tarifgeneration GRM/GRF 14 1.25% 1.25% Tarifgeneration GRM/GRF 17 1.00% 1.00% Tarifgeneration GRM/GRF 19 0.50% 0.50% Pauschalreserven gemäss Verbandsversicherungsvertrag Diese technischen Rückstellungen werden auch im Rahmen der technischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) bei den Versicherern gebildet/aufgelöst und sind Bestandteil der technischen Reserven. Diese werden dem Rückkaufswert nicht angerechnet, weil sich die Versicherer im Rahmen des Verbandsversicherungsvertrages dazu verpflichten, für die ge- meldeten Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen auch nach Vertragsauflösung aufzukommen. Die Pensionskasse kann die Versicherer jedoch aus diesem Risiko entlassen und sich dafür diese Rückstellungen auszahlen lassen. Als Pauschalreserven gelten: - Reserve für die BVG-Verrentungsdifferenzfinanzierung - Schwankungsreserve Altersrentengrundlage - Rücklagen für anwartschaftliche Invaliditätsleistungen - Rücklagen für eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle 562 Durch das Vorsorgewerk autonom getragene Risiken Als technische Grundlage wird bei rückgedeckten Risiken der Tarif der Versicherer verwendet. Bei autonom getragenen Risiken werden die technischen Grundlagen gegebenenfalls aufgrund der Risikostruktur und den Marktgegebenheiten in Zusammenarbeit mit dem Experten festgelegt. 17
Anhang zur Jahresrechnung 2020 563 Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen Gemäss dem Reglement Reserven und Rückstellungen werden die folgenden technischen Rückstellungen ausgeschieden. Technische Rückstellungen 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Zinsrückstellungen 522’033.00 504’964.00 - reglementarischer Zinssatz 2021 1.50% Latente Pensionierungsverluste 0.00 0.00 Teuerungsanpassung der Renten 0.00 0.00 Finanzierungsrückstellungen 0.00 204’577.00 - Zielgrösse 2020 - RBNS: Jahresprämie Invalidität 712’481.00 - IBNR: Jahresprämie Invalidität 740’480.00 (2016 - 2020 gewichtet) - Jahresprämie Invalidität 712’481.00 - vorhandene IBNR/RBNS 1’452’961.00 Weitere Rückstellungen 0.00 0.00 Rückstellung für Langlebigkeit 0.00 0.00 Risikoschwankungsfonds Aktive 0.00 0.00 Risikoschwankungsfonds Rentner 0.00 0.00 Rückstellung Pensionierungsverluste 0.00 0.00 Rückstellung für pendente Vorsorgefälle 0.00 0.00 Rückstellung IBNR 0.00 0.00 Total technische Rückstellungen 522’033.00 709’541.00 Finanzierungsrückstellungen Zur künftigen Finanzierung der Differenz zwischen den gesamten Jahresbeiträgen eines Vorsorgewerkes und dem entsprechenden Aufwand (Jahresprämien inkl. Altersgutschriften, Beitrag an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten) wird eine Rückstellung gebildet. Die im abgelaufenen Rechnungsjahr festgestellte Differenz wird für das Folgejahr um die Auswirkungen des Pricings der Versicherer und der beschlossenen Beitragsordnung angepasst. Das Resultat wird mit einem Faktor für zwei Jahre (= 200%) multipliziert. Hat das Vorsorgewerk die Jahresbeiträge ausdrücklich für eine kürzere Frist als zwei Jahre beschlossen, so reduziert sich die Finanzierungsrückstellung entsprechend. Die Rückstellung per 31.12.2019 betrug CHF 204'577 (Faktor 200%). Per Ende 2020 ist aufgrund der 2021 fakturierten Brutto-Risikoprämie keine Finanzierungsrückstellung mehr notwendig. Zinsrückstellungen Zur längerfristigen Sicherstellung eines gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz erhöhten Zinssatzes auf den Altersguthaben wird eine Reserve in der Höhe der Differenz für zwei Jahre ausgeschieden. Die Pensionskasse Schuhe-Leder verzinst im Geschäftsjahr 2021 sowohl die obligatorischen wie auch die überobligatorischen Altersguthaben mit 1.50%, was eine Zinsrückstellung von CHF 522'033 zur Folge hat. 18
Anhang zur Jahresrechnung 2020 57 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen Es wurden keine Änderungen vorgenommen. 58 Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht Es bestehen ausschliesslich Arbeitgeber-Beitragsreserven ohne Verwendungsverzicht. 59 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 31.12.2020 31.12.2019 100 in CHF in CHF = Gesamte Aktiven per Bilanzstichtag zu Marktwerten bi- lanziert vermindert um nicht verfügbare Mittel 85’148’694.85 82’248’789.21 - Verbindlichkeiten -495’337.25 -385’053.69 - Passive Rechnungsabgrenzung -4’081.61 -4’081.61 - Arbeitgeber-Beitragsreserven -670’269.50 -798’835.95 - nicht technische Rückstellungen - - für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 83’979’006.49 81’060’817.96 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken benötigtes Vorsorgekapital (Vk) - Vorsorgekapital Aktive Versicherte - - - Vorsorgekapital Rentner - - - Passiven aus Versicherungsvertrag 75’543’082.35 73’250’532.30 - technische Rückstellungen 522’033.00 709’541.00 Total Vk 76’065’115.35 73’960’073.30 Deckungsgrad 1 (Vv x 100 : Vk) 110.40% 109.60% Unterdeckung nein nein 19
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Deckungsgradberechnung mit Anrechnung der Wertschwankungsreserve (DG2) 100 = ( + ) für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 83’979’006.49 81’060’817.96 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken und WSR benötigtes Vorsorgekapital: - Total Vk 76’065’115.35 73’960’073.30 1 - WSR-Zielwert 1’549’669.06 1’307’528.29 Total (Vk+WSR) 77’614’784.41 75’267’601.59 Deckungsgrad 2 (inklusive WSR) 108.20% 107.70% Volle Risikofähigkeit ja ja 1 Auf dem Vermögensteil bei den Versicherern müssen keine Wertschwankungsreserven gestellt werden. Es besteht ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad bei einer autonomen Pensionskasse. Das bei den Versicherern rückgedeckte Vermögen (Aktiven aus Versicherungsverträgen) ist ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zudem besteht eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versicherungsleistung. 20
Anhang zur Jahresrechnung 2020 6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 61 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement 611 Anlagen bei den Versicherern Die Anlagetätigkeit der Versicherer richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) respektive deren Aufsichtsverordnung (AVO, SR 961.011). Die Mitversicherer (siehe Anhang Punkt 673) mussten auf den 1.1.2004 je einen eigenständigen Sicherungsfonds für ihr Kollektivgeschäft errichten (Art. 77 Abs. 1 lit. a AVO). Die Errichtung sowie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) überprüft. Die Berechnung zur Ermittlung des Überschusses der "Legal Quote im Sparprozess" wird nach Art. 147 - 153 AVO geregelt. Die Umsetzung obliegt jedem einzelnen Mitversicherer in der Verantwortung seines Quotenanteiles. Die effektiv geleisteten Quotenverzinsungen sind unter Punkt 673 dieses Anhanges ersichtlich. 612 Anlagen auf eigenes Risiko (finanziert mit freien oder gebundenen Mitteln) Anbieter / Bezeichnung Marktwert Marktwert in CHF in CHF 2020 2019 UBS (CH) Institutional Fund 2 - Equities Global Passive II I-X 0.00 0.00 UBS (CH) Institutional Fund - Equities CH Passive All II I-X 2’769’357.00 2’665’996.95 UBS AST 2 Glob. Equities (ex CH) Passive II (hedged in CHF) 1’205’120.95 1’069’798.15 AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha Fund A USD 0.00 0.00 Candriam Equities L Emerging Markets 0.00 0.00 BCV Immobilienmandat Schweiz 1’057’345.20 0.00 Total Kollektivanlagen (Wertschriften auf eigenes Risiko) 5’031’823.15 3’735’795.10 Als ASIP-Mitglied untersteht die Stiftung seit dem 1.1.2009 der ASIP-Charta. Damit soll dokumentiert werden, dass den Bestimmungen betreffend Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung (Art. 48f bis 48l BVV 2) nachgelebt wird. Die Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird. Wahrnehmung der Stimmpflicht (VegüV): die Kollektivanlagen des Vorsorgewerkes sind von der Abstimmungspflicht ausgenommen. 62 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) Die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten wurde vom Vorsorgewerk nicht in Anspruch genommen. 21
Anhang zur Jahresrechnung 2020 63 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Stand der Wertschwankungsreserve am 1.1. 1’307’528.29 715’421.86 Auflösung zu Gunsten der Betriebsrechnung 0.00 0.00 Zuweisung zu Lasten der Betriebsrechnung 242’140.77 592’106.43 Wertschwankungsreserve gemäss Bilanz 1’549’669.06 1’307’528.29 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve (Betrag) 1’549’669.06 1’307’528.29 Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve 0.00 0.00 Vorhandene Reserven in % der Vermögensanlagen 16.13% 14.53% Zielgrösse der Reserven in % der Vermögensanlagen 16.13% 14.53% Die Berechnung der Wertschwankungsreserve ist im Anhang 3 des Anlagereglements definiert. Die aktuelle Version dieses Reglements ist am 2. Dezember 2019 in Kraft gesetzt worden. Prozentsätze für die Berechnung der Zielgrössen in % des Buchwerts der Vermögensanlage (Praktiker-Methode): Obligationen CHF 7.50% Aktien Schweiz und Welt 35.00% Immobilien Kollektivanlagen 15.00% Immobilien Direktanlagen 15.00% Grundpfandgesicherte Forderungen 7.50% Zum Auffangen von Kursschwankungen auf den eigenen Vermögensanlagen wird eine Wertschwankungsreserve gebildet. Diese Reserve dient als Absicherung gegenüber Kursverlusten auf dem Anlagevermögen und dient der Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts. 64 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien Asset Allocation Asset Allocation 31.12.2020 31.12.2019 Anhang 6 Regl. per Bilanzstichtag in CHF in CHF Aktiven aus Versicherungsvertrag 86.0% 88.72% 75’543’082.35 73’250’532.30 1 Liquidität 8.0% 5.37% 4’573’789.35 5’262’461.81 Anlagen Arbeitgeber 0.0% 0.00% 0.00 0.00 2 Hypothekardarlehen 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Obligationen CHF 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Aktien Schweiz 3.0% 3.25% 2’769’357.00 2’665’996.95 Aktien Welt 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Aktien Welt (hedged) 3.0% 1.42% 1’205’120.95 1’069’798.15 Aktien Welt Small Cap 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Aktien Emerging Market 0.0% 0.00% 0.00 0.00 Immobilien Schweiz 0.0% 1.24% 1’057’345.20 0.00 Total (Bilanzsumme) 100.0% 100.00% 85’148’694.85 82’248’789.21 Aktien Anlagen 6.0% 4.67% 3’974’477.95 3’735’795.10 FW ohne Absicherung 0.0% 0.00% 0.00 0.00 1 Liquidität beinhaltet flüssige Mittel, Forderungen/Darlehen, transitorische Aktiven und andere Anlagen. 2 grundpfandgesichert 22
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Anlagestrategie Anlagestrategie Takt. Bandbreiten in % in % Aktiven aus Versicherungsvertrag 86 76-96 Liquidität 8 00-15 Anlagen beim Arbeitgeber 0 00-03 Hypothekardarlehen 0 00-03 Obligationen CHF 0 00-10 Aktien Schweiz 3 01-05 Aktien Welt (unhedged) 0 00-05 Aktien Welt (hedged) 3 01-05 Aktien Welt Small Cap 0 00-02 Aktien Emerging Market 0 00-02 Aktien Total 6 02-14 Immobilien Schweiz (Fonds) 0 00 - 50 Total 100 Total Fremdwährungen 0 00-05 65 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente Die proparis Vorsorge-Stiftung verwendet keine derivativen Instrumente. Offene Kapitalzusagen (z.B. aus Private-Equity-Anlagen) Es liegen keine offenen Kapitalzusagen vor. 66 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending Die angeschlossenen Vorsorgewerke betreiben selber keine Wertschriftenausleihe. In den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung wird auch keine Wertschriftenausleihe betrieben. Eine Ausnahme stellt diesbezüglich der Fonds AXA Rosenberg Global Small Cap Alpha dar. 67 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 671 Rendite des Vermögens (Selbstanlage) 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Summe relevanter Aktiven zu Beginn des Geschäftsjahres 8’998’256.91 7’577’020.31 Summe relevanter Aktiven am Ende des Geschäftsjahres 9’605’612.50 8’998’256.91 Durchschnittlicher Bestand der Aktiven (ungewichtet) 9’301’934.71 8’287’638.61 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 290’838.95 699’656.85 Rendite auf gemittetem Vermögen (Selbstanlage) 3.13% 8.19% 23
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Entwicklung des Kontokorrents Versicherung 2020 2019 in CHF in CHF - Zinserträge auf Kontokorrent Versicherung 11’046.50 13’594.65 - Zinsaufwendungen auf Kontokorrent Versicherung -1’602.05 -182.80 Zinsergebnis auf Kontokorrent Versicherung 9’444.45 13’411.85 Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung 2020 2019 in CHF in CHF Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung 2’102’496.67 2’706’743.33 Zinssatz Soll-Saldo 1.50% 1.50% Zinssatz Haben-Saldo 0.50% 0.50% Die Summe relevanter Aktiven umfasst das Total der Aktiven (Bilanzsumme) abzüglich die Rückkaufswerte aus Versicherungsvertrag. 672 Rendite auf den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung Anbieter / Bezeichnung Benchmark Fonds Fonds 2020 in % 2020 in % 2019 in % 1 UBS Institut. Fund Equities CH Passive 3.83 3.87 30.43 2 UBS Institut. Fund Eq. Global Passive 6.31 N/A N/A 3 UBS AST 2 Gl. Equit. Passive hedged 12.56 12.61 12.31 4 AXA Rosenberg Gl. Small Cap Alpha Fd 5.86 N/A N/A 5 Candriam Equities L Emerging Markets 7.99 N/A N/A 6 BCV Immobilienmandat Schweiz 10.81 5.73 N/A Total Portfolio 7.74 29.31 Anlageprodukt ISIN Benchmark Anlagestil 1 UBS Equities CH CH0046161532 Swiss Performance Index (TR) passiv 2 UBS Equities Global CH0046164783 MSCI World ex. CH Brutto passiv 3 UBS Global hedged CH0147419797 MSCI World ex. CH Brutto hedged in CHF passiv 4 AXA Gl. Small Cap IE0008366928 MSCI World Small Cap Brutto aktiv 5 Candriam EMMA LU0596238260 MSCI Emerging Markets Net Total Return aktiv 6 Immobilien Schweiz nicht kotiert SXI Real Estate Funds Broad aktiv Die Renditen der Anlagegefässe sind die effektiv erzielten Resultate des Vorsorgewerkes (geldgewichtete Berechnung mit Berücksichtigung des Zeitpunkts von Geldzuflüssen und Abflüssen). Da sich das Anlageportfolio im Aufbau befindet, war das Vorsorgewerk im Jahr 2020 nicht in allen Produkten ganzjährig investiert. Die ausgewiesenen Benchmark-Renditen sind Kennzahlen, die sich auf das ganze Anlagejahr beziehen. Zulassung der Vermögensverwalter nach Art. 48f BVV 2 Gemäss Art. 48f BVV 2 müssen die mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge betrauten Personen besondere Anforderungen erfüllen. Sämtliche oben aufgeführten Mandate erfüllen diese Vorgaben. 24
Anhang zur Jahresrechnung 2020 673 Gesamtverzinsung des Vermögens bei den Versicherern Die Verzinsung der Rückkaufswerte aus Versicherungsvertrag erfolgt pro Mitversicherer und seiner Beteiligungsquote. Wir verweisen hier nochmals auf die gewährten Garantieleistungen unter Punkt 59 des Anhanges. Gesellschaft 2020 2019 Zinssatz 2020 Zinssatz 2019 DK-BVG / DK-üO DK-BVG / DK-üO Basler Leben 13.0% 13.0% 1.00% / 0.75% 1.00% / 1.00% Swiss Life 45.5% 45.5% 1.00% / 0.65% 1.00% / 0.75% AXA Winterthur 41.5% 41.5% 1.00% / 0.00% 1.00% / 0.25% Total 100.0% 100.0% 1.000% / 0.393% 1.000% / 0.575% Auf Vermögensteilen, welche auf der Passivseite der Bilanz Rentenverpflichtungen betreffen, werden die technischen Zinsen der jeweiligen Tarifgeneration erbracht. 68 Erläuterung zu den Vermögensverwaltungskosten Vermögensanlagen 31.12.2020 31.12.2019 in CHF in CHF Direkt verbuchte Vermögensverwaltungskosten 10’931.10 1’370.20 Summe aller Kostenkennzahlen für Kollektivanlagen 938.00 - Verbuchte Vermögensverwaltungskosten (Betriebsrechn.) 11’869.10 1’370.20 in % der kostentransparenten Vermögensanlagen 0.12% 0.02% Total der Vermögensanlagen 9’605’612.50 8’998’256.91 davon: kostentransparente Vermögensanlagen 9’605’612.50 8’998’256.91 Kostentransparenzquote 100.00% 100.00% (Anteil der kostentransparenten Vermögensanlagen) Als Bezugsgrösse für die Berechnung der Kennzahlen gelten die Vermögensanlagen ohne Aktive Rechnungsabgrenzung und Aktiven aus Versicherungsverträgen. Bei der Rückdeckung des Vorsorgekapitals der Aktiven handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit den Rückversicherern und nicht um eine Kollektivanlage der Stiftung. Die Vermögensverwaltungskosten der Versicherer sind nicht als Vermögensverwaltungkosten des Vorsorgewerkes auszuweisen. 69 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve 2020 2019 in CHF in CHF Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven am 1.1. 798’835.95 849’573.55 Bildung ABR 37’000.00 22’500.00 Auflösung ABR -169’268.90 -77’355.05 Zins 3’702.45 4’117.45 Total Arbeitgeber-Beitragsreserven am 31.12. 670’269.50 798’835.95 Der Zinssatz für das Jahr 2020 beträgt 0.50% (Vorjahr: 0.50%) 25
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