Pflegeberufereformgesetz aus der Sicht Pflegedirektion Krankenhaus - Pflegedirektion - Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Pflegeberufereformgesetz
aus der Sicht
Pflegedirektion Krankenhaus

Pflegedirektion
Direktor: Dipl.-Krpfl. Henry Rafler
BG Klinikum Bergmannstrost Halle

27.01.2020
Veränderte Anforderungen an
Pflegefachkräfte
• Verschiebung der fachlichen Grenzen zwischen Pflege im
  Krankenhaus-Altenheim-stationärer Langzeitpflege-
  ambulanter Pflege
• Sachsen-Anhalt (2017):
 • 6305 Pflegefachkräfte in ambulanter Pflege
  • 33% GuK
  • 67% Altenpflege
 • 7677 Pflegefachkräfte in der stationären Pflege
  • 75% Altenpflege
  • 25 % GuK

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Krankenhauspflege der Zukunft / Gegenwart

1) Pflege von älteren Patienten
- alle Fachrichtungen außer Kinderpflege
- Grund: demographische Entwicklung
- inhaltliche Schwerpunkte
 • aktivierende und rehabilitative Pflege (z.B.
   Ressourcenerkennung; - Nutzung Frühmobilisation)
 • Lebensgewohnheiten, Verhalten älterer Menschen
- Inhalt aus Altenpflege, Krankenpflege

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Krankenhauspflege der Zukunft / Gegenwart
2) Pflege von demenziell erkrankten Patienten
- alle Fachrichtungen außer Kinderpflege
- Grund: Demenz = Erkrankung des Alters
- inhaltliche Schwerpunkte
 • therapeutische Pflege (z.B. Anbahnung zur Verbesserung der
   Kognition mit Ergo – Waschtraining, Anziehtherapie usw.)
- Inhalt aus Altenpflege, Krankenpflege

Referent                                   27.01.2020      Seite 4
Krankenhauspflege der Zukunft / Gegenwart
3) Patienten mit onkologischen Erkrankungen
- alle Fachrichtungen
- Grund:      -bessere, frühere Diagnostik
              -individuellere Therapie bessere Prognosen
              (personalisierte Medizin)
- inhaltliche Schwerpunkte
 • Einhaltung der Therapietreue
 • Unterstützung zum Bewältigen von Nebenwirkungen
- Inhalt aus Krankenpflege, Kinderkrankenpflege,
  Altenpflege
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Krankenhauspflege der Zukunft / Gegenwart
4) Patienten mit „Volkskrankheiten und deren
Auswirkungen (z.B. Diabetes)“
- alle Fachrichtungen
- Grund: z.Zt. weitere Zunahme in allen Ländern
- inhaltliche Schwerpunkte
 • Patientenedukation– Verhaltensänderung, Leben mit der
   chronischen Erkrankung
 • Alle Arten der Prävention
- Inhalt aus Krankenpflege, Kinderkrankenpflege,
  Altenpflege

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Neue Gesetze und Verordnungen zur Pflege
im Krankenhaus 2020

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                                                                    förder-
                                                                    programme
                              Pflegeper-                            bis 2018
  PPR 2.0 ?                   sonalquotient
                              2020
                                              Pflegebudget
              Pflegeberufe-                   2020
              reformgesetz
              2020
                                                              Pflegepersonal-
                                                              untergrenzen
                                                              2019/2020

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Pflegeberufereformgesetz
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte nach §4 :
• Erhebung und Feststellung des individuellen
  Pflegebedarfs und Planung der Pflege
• Organisation, Gestaltung und Steuerung des
  Pflegprozesses
• Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der
  Qualität der Pflege

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Pflegeausbildung im Überblick
• drei Jahre Vollzeit oder höchstens fünf Jahre Teilzeit
• Erste zwei Jahre =generalistische Ausbildung
 • Zwischenprüfung nach 2/3 derAusbildung
• Zum dritten Ausbildungsjahr Entscheidung (Wahlrecht der
  Azubis 4-6 Monate vor dem 3. Ausbildungsjahr):
 • Fortsetzung der generalistischen Ausbildung zum
   Pflegefachmann/Pflegefachfrau
  • EU-weite Anerkennung und universelle Einsatzmöglichkeiten
 • Fachabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
 • Fachabschluss Altenpflege

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Pflegeausbildung im Überblick
Zugangsvoraussetzungen:
• Gesundheitliche Eignung
• Mittleren Schulabschluss oder
• Hauptschulabschluss und
 • Zweijährig erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
 • Abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der
   Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
• Eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung
• Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei:
 • Bereits erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen in der Pflege
 • Anerkannter einjähriger Ausbildung in der Pflegehilfe und
   erfolgreichen Abschluss
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Pflegeausbildung im Überblick
Übergangsregelungen:
• für die bisherigen Ausbildungen
• Beginn vor dem 31.12.2019 (Altenpflege oder GuK) kann
  bis zum 31.12.2024 nach bisherigen Regelungen
  abgeschlossen werden
Bestandsschutz:
• Bisherige Pflegeausbildungen nach dem Altenpflege-oder
  Krankenpflegegesetz werden neuer Ausbildung
  gleichgestellt
• Damit erworbene Berufsbezeichnungen bleiben erhalten
  und werden nicht entsprechend neuer Bezeichnung
  geändert
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Verantwortung der Ausbildungsträger
• Krankenhäuser §108 SGB V
• Stationäre Pflegeeinrichtungen (§71 Abs.2 und §72 Abs.1
  SGB XI)
• Ambulante Dienste (§71 Abs.1 und §72 Abs.1 SGB XI)
• Verantwortung für die Durchführung und Organisation der
  praktischen Ausbildung
 • 2500 Stunden
  • Pflicht-, Vertiefungs- und weitere Einsätze
• Sicherstellung, das alle erforderlichen Praxiseinsätze
  auch durchgeführt werden

Referent                                      27.01.2020   Seite 12
Verantwortung der Ausbildungsträger
• Erstellen eines Ausbildungsplans
 • Muss Vorgaben des Bundesrahmenplanes für die praktische
   Ausbildung erfüllen
 • Ausbildungsplan muss die Pflegeschule zustimmen
• Kooperationen mit weiteren Einrichtungen notwendig
• Insgesamt höhere Verantwortung des Trägers der
  Ausbildung als bisher
 • Möglichkeit verschiedene Aufgaben auch an die Pflegeschule
   übertragbar

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Verantwortung der Ausbildungsträger
• Ausbildungsträger hat Gesamtverantwortung für die
  Durchführung der Ausbildung, umfasst auch Organisation
  und Koordination mit den weiteren an der Ausbildung
  beteiligten Einrichtungen
• Eigene Pflegeschule oder Kooperation mit Pflegeschule
• Kooperation mit anderen Einrichtungen notwendig
 • Kooperationsverträge in schriftlicher Form gemäß §126 BGB
 • Sind Grundlage für regelmäßige Abstimmungen zwischen dem
   Ausbildungsträger, den kooperierenden Praxiseinrichtungen und
   der Pflegeschule

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Finanzierung der Ausbildung
• Beitragszahler:
 • Land, Pflegeversicherung (sozial, privat),Krankenhäuser, stationäre
   und ambulante Pflegeinrichtungen
• Ausgleichsfond (verwaltet durch die Investitionsbank)
 • Ermittelt den erforderlichen Gesamtfinanzierungsbedarf der
   Ausbildung
 • Erhebt die Umlagebeiträge der Beitragszahler
 • Zahlt die Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen
   Ausbildung und die Pflegeschulen aus
• Ausgleichszuweisungsempfänger
 • Pflegeschule, Träger der praktischen Ausbildung
 • Mitteilungspflicht an Ausgleichsfond über Zahl der
   Ausbildungsplätze und voraussichtliche Mehrkosten der Ausbildung

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Ausbildungsvertrag
Empfohlene Inhalte:
• Berufsbezeichnung
• Gewählter Vertiefungseinsatz
• Beginn und Dauer der Ausbildung
• Angaben über die der Ausbildung zugrundeliegende
  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
• Einen Ausbildungsplan (Darstellung der inhaltlichen und
  zeitlichen Gliederung der Ausbildung)
• Hinweise auf die Schulpflicht

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Ausbildungsvertrag
Empfohlene Inhalte:
• Tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit
• Dauer der Probezeit
• Angaben zur Zahlung und Höhe der
  Ausbildungsvergütung
• Anzahl der Urlaubstage
• Voraussetzungen unter denen der Ausbildungsvertrag
  gekündigt wird
• Weiter hinweise z.B.: tarifliche Regelungen oder
  Betriebsvereinbarungen
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Praxiseinsätze in der Ausbildung (Beispiel)
•   Orientierungseinsatz (Krankenhaus)= 400 Stunden
•   Stationäre Langzeitpflege = Pflichteinsatz = 400 Stunden
•   Ambulante Pflege = Pflichteinsatz = 400 Stunden
•   Pädiatrie = Pflichteinsatz = maximal 120 Stunden
•   Krankenhaus = Pflichteinsatz = 400 Stunden
•   Zwischenprüfung
•   Psychiatrie (Allgemein-, Geronto-, kinder- und Jugendpsychiatrie) =
    Pflichteinsatz 120 Stunden
•   Vertiefungseinsatz = im Bereich eines Pflichteinsatzes = 500 Stunden
•   Weiter Einsätze o. freie Verteilung = 160 Stunden
•   Abschluss der Ausbildung
•   Unter direkter Aufsicht mindestens 80 höchstens 120 Stunden
    Nachtdienst (Jugendschutzgesetz, ab Ende zweites Ausbildungsjahr)

Referent                                         27.01.2020       Seite 18
Kompetenzbasierter Ausbildungsplan
 • Analyse der Kernkompetenzen der Einrichtung
 • Schwerpunktsetzung der in der Ausbildung anzubahnenden
   Kompetenzen
 • Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufgabenbereiche
 • Planung der Praxisanleitertage
 • Erstellung eines Einsatzplanes

 • Mögliche Kompetenzen:
  • Entwickeln mit hochaltrigen Menschen Angebote zur kulturellen
    Teilhabe
  • Entwickeln mit Menschen mit Demenz und ihren Bezugspersonen
    Angebote zur sinnstiftenden Aktivität
  • Entwickeln mit Kindern mit Langzeitbeatmung Angebote zum Lernen
    und Spielen
Referent                                    27.01.2020      Seite 19
Praxisanleitung
• Erfolgt im Umfang von mindestens 10% der
  Ausbildungszeit während eines Praxiseinsatzes
• Abschluss einer dreijährigen Ausbildung (in Deutschland
  anerkannt)
• Mindestens einjährige Berufserfahrung im Einsatzbereich
  innerhalb der letzten fünf Jahre
• Berufspädagogische Zusatzqualifikation 300 Stunden
• Jährliche berufspädagogische Fortbildung (24 Stunden)
• Übergangsregelung = Pflegefachkräfte, die vor dem
  31.12.2019 bereits als Praxisanleiter tätig waren werden
  gleichgestellt

Referent                               27.01.2020    Seite 20
Praxisanleitung
Modell der vollständigen Handlung:
 1.   Informieren
 2.   Planen
 3.   Entscheiden
 4.   Durchführen
 5.   Kontrollieren
 6.   Bewerten/Evaluieren

Referent                             27.01.2020   Seite 21
Praxisanleitung - Gestaltung
 1. Lernen am Modell = gemeinsames Zusammenarbeiten
 2. Lernen durch Anleitung = vier-Stufen Modell (demonstrieren,
    wiederholen, festigen und überprüfen)
 3. Lernen durch Reflexion des Erlebten
  • Azubi schildert Fall, geneinsames analysieren und reflektieren
  • PA stellt gezielte Reflexionsfragen
 4. Lernen anhand von bearbeiteten Aufgaben = gemeinsame
    Besprechung von der Pflegeschule gestellte Aufgaben
 5. Lernen in strukturierten Auswertungsgeprächen = über
    Gesprächsprotokolle Ausbildungsstand dokumentieren

Referent                                     27.01.2020      Seite 22
Theoretischer und praktischer Unterricht
1. Pflegeprozess und Pflegediagnostik = 680+320=1000 h
2. Kommunikation und Beratung = 200+80=280h
3. Intro- und interprofessionelles Handeln =200+100=300h
4. Gesetze, Verordnungen und ethische Leitlinien =80+80
   =160h
5. Wissenschaftliche Erkenntnisse und berufsethische
   Werthaltungen = 100+60 = 160h
6. Stunden zur freien Verteilung =140+60 = 200h
    (Vertiefung zur Risikominimierung und
     Komplikationsvermeidung, Expertenstandards ??)
Gesamt = 1400 + 700 = 2100 Stunden

Referent                              27.01.2020    Seite 23
Studium – Qualifizierung für die direkte
Pflege am Bett
• Mindestens dreijähriges Studium = Abschluss
  Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann mit akademischen
  Grad
• Durchlaufen alle für die Pflege relevanten Einsatzgebiete
• Hochschule stellt Praxisbegleitung sicher
• Praxisanleitung durch hochschulisch qualifiziertes
  Personal
• Studenten haben keinen Ausbildungsvertrag
• Kosten der praktischen Ausbildung werden nicht über
  Ausbildungsfond geregelt

Referent                                27.01.2020     Seite 24
Studium – Qualifizierung für die direkte
Pflege am Bett
Zugangsvoraussetzungen:
• Gesundheitliche Eignung
• Allgemeine Hochschulreife oder
• Fachhochschulreife oder
• Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur
  Pflegefachfrau/-mann und drei Jahre Berufserfahrung

• NC ??

Referent                              27.01.2020    Seite 25
Studium – Qualifizierung für die direkte
Pflege am Bett
Erweiterte Tätigkeitsfelder:
• Steuerung und Gestaltung hoch komplexer Pflegeprozesse auf der
  Grundlage wissenschaftsbasierter Entscheidungen
• Die Anwendung von vertieften Wissen über die Grundlagen der
  Pflegewissenschaft zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen und
  pflegerischen Versorgung
• Die Erschließung von Forschungsgebieten der professionellen Pflege
  und Übertragung in das berufliche Handeln
• Die Mitwirkung an der Entwicklung von
  Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards

Referent                                      27.01.2020      Seite 26
Laufbahnmodell UKH

Referent             27.01.2020   Seite 27
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen
Praxisbeispiele:
• Projekt alleinerziehende in Teilzeitausbildung
  (Katharinenhospital Stuttgart)
• „Schülerstation“ am Ende der Ausbildung
• Kniggetraining vor dem ersten Einsatz (www.waz.de)
• Quiz-App: Nebenbei Fachwissen trainieren
  (www.supernurse.de)
• App, um Kommunikation in der Pflege zu trainieren
  (www.ein-tag-deutsch.de)
• Medienwerkstatt Pflegeausbildung (www.ibaf.de)
Referent                              27.01.2020       Seite 28
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
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