PFLICHTENHEFT BMX 2020 - Swiss Cycling
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PFLICHTENHEFT BMX 2020 ORGANISATION UND ABLAUF SWISS CUP MEISTERSCHAFTEN CHALLENGE SUISSE SCHWEIZERMEISTERSCHAFTEN BMX SWISS CYCLING BMX FAKO Das vorliegende Pflichtenheft regelt die Bedingungen für die Veranstalter eines Swiss Cup Laufs, der Meisterschaft Challenge Suisse und die der BMX Schweizermeisterschaften 2020.
1. ALLGEMEINES 1.1 Die Unterverbände und Clubs von SWISS CYCLING können die Funktion des ORGANISATORS von BMX-Rennen ausüben. Die BMX FAKO kann auch externe Gremien mit der Durchführung eines solchen Rennens beauftragen, wenn diese eine einwandfreie Organisation garantieren können. Der VERANSTALTER befolgt die verbindlichen UCI/SWISS CYCLING Reglemente und verpflichtet sich zudem, alle aus den gültigen Reglementen ergehenden Verpflichtungen, welche die VERANSTALTER von Radsportwettbewerben in der Schweiz betreffen, zu befolgen. Der VERANSTALTER ist personell sowie finanziell unabhängig und alleine für seine gegenüber Dritten eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich. Der VERANSTALTER darf sich nicht auf die vorliegende Vereinbarung berufen, um SWISS CYCLING gegenüber Dritten juristisch und finanziell zu verpflichten. 1.2 Ankündigung der Veranstaltungen: SWISS CYCLING, durch die BMX FAKO, schreibt die einzelnen Läufe des Swiss Cups und der Schweizer Meisterschaft aus. Kann eine angekündigte Veranstaltung nicht zum vorgesehenen Termin organisiert werden, muss dies mindestens acht Wochen vorher der BMX-KOMMISSION FAKO von SWISS CYCLING mitgeteilt werden. 1.3 Versicherungen: Die ORGANISATOREN müssen für ihre Veranstaltung als Organisator eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese Versicherung muss eventuelle Schäden an Eigentum Dritter sowie Personenschäden abdecken, nicht jedoch Schäden an Fahrzeugen der Teilnehmer. SWISS CYCLING bietet für Organisatoren eine spezielle Versicherung an. Falls die von SWISS CYCLING vorgeschlagene Versicherung nicht berücksichtigt wurde, muss die anderweitig abgeschlossene Vertragspolice SWISS CYCLING durch die BMX FAKO spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung zugesandt werden. 1.4 Kalendergebühr: Alle ORGANISATOREN verpflichten sich zur Zahlung einer Kalendergebühr von CHF 600.00. Der ORGANISATOR der Schweizer Meisterschaften verpflichtet sich zur Zahlung einer Kalendergebühr von CHF 800.00. Dieser Betrag wird dem Organisator nach Bestätigung seines Termins durch SWISS CYCLING verrechnet und muss 30 Tage vor der Veranstaltung bezahlt werden.
2. PERSONAL 2.1 Der PCP und sein Assistent, das Rennbüropersonal und der Zielverantwortliche werden von der BMX FAKO ernannt. 2.2 Die Organisation des Zielfilms liegt in der Verantwortung des VERANSTALTERS, der Zielfilm besteht aus 1-2 Personen. 2.2a Für die Organisation des Rennbüros macht der Veranstalter eine Anfrage an Andrea Langhart, sie organisiert das Rennbüro für alle Swiss Cup-Veranstaltungen. 2.3 Der Organisator ist für die Suche des Personals für den Pistenunterhalt, die Umgebung, die Sicherheit und die Gastronomie zuständig. Er muss für die Verköstigung (Essen und Trinken) sämtlicher aufgebotener Personen sorgen, Rennbüropersonal und Kommissäre. 2.4 Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ist eine Liste aller zuständigen Personen an die BMX FAKO zu übermitteln. « Siehe Anhang 1 – Wettbewerbspersonal ». 3. UMGEBUNG 3.1 Es ist eine klare Trennung zwischen Rennstrecke und Zuschauern umzusetzen. Die Rennstrecke muss so gesperrt werden, dass keine unbefugten Personen eindringen können. 3.2 Es ist ein eventuell überdachter Vorstartbereich (Regen, grosse Hitze - zum Komfort der Piloten) einzurichten. Zudem muss in den Bereichen Verpflegung, Vorstart und Ziel ein geordneter Ablauf vorgesehen werden. 3.3 Für die Anbringung der Rennblätter ist ein spezieller Ort mit ausreichender Grösse vorzusehen. 3.4 Sind keine festen Infrastrukturen vorhanden, ist für die Verpflegung ein Zelt vorzusehen. 3.5 Der ORGANISATOR kann für die Sponsoren ein VIP- Zelt einrichten. 3.6 Der ORGANISATOR ist für die Pflege des Umfelds zuständig (Rasenmähen, Abfallbeseitigung...). 3.7 Im Veranstaltungsgelände sind Toiletten in ausreichender Zahl vorgesehen. 4. RENNBÜRO 4.1 Der Zeitplan für die Veranstaltung und offizielles Training wird von der BMX FAKO erstellt. Er muss durch den Veranstalter sichtbar angeschlagen werden. 4.2 Die Anmeldung erfolgt immer im Rennbüro. Dieses muss während des
Einschreibens jeweils mit 2 Personen vom Club besetzt werden. Anmeldegebühr: Im Reglement Swiss Cup / Schweizer Meisterschaft nachzulesen auf der Webseite von SWISS CYCLING. 4.3 Es ist ein als Rennbüro geeigneter Raum vorzusehen, zu dem nur befugte Personen Zutritt haben. 4.4 Das Rennbüro erstellt die Ranglisten. (Spätestens) Montag nach dem jeweiligen Rennen schickt der Chef Rennbüro die Tages- und Gesamtrangliste per Mail an den Disziplinenverantwortlichen BMX von Swiss Cycling. Dieser sorgt dafür, dass die Resultate schnellstmöglich auf der Homepage veröffentlicht werden. 4.5 Für die Zeiterfassung mittels Transponder, muss eine intakte Start- und Zielschlaufe vorhanden und montiert sein. Die Coax-Kabel von beiden Schlaufen müssen bis ins Rennbüro gezogen sein. Eine geeignete Schnittstelle zur Abnahme des Gate Startimpulses muss vorhanden und bis ins Rennbüro gezogen sein. Folgende Ausrüstung muss für das Büro ebenfalls zur Verfügung gestellt werden: - 500 Blatt Papier, Bostitch, Locher - Hilfspersonal für das Aushängen der Resultate. – 1 Parkplatz in der Nähe des Büros "siehe Anhang 2 - Wettbewerbsmaterial". 5. SICHERHEIT 5.1 Dem Rettungswagen muss die Zufahrt zur Rennstrecke möglich sein. Bei den offiziellen Trainings und den Rennen muss 1 Arzt und 1 Rettungssanitäter, plus 2 bis 4 Samariter oder 2 Rettungssanitäter und 2 bis 4 Samariter auf Platz sein. (Nur Samariter genügen nicht!). 5.2 Die Veranstaltung muss mindestens zwei Wochen vor dem Rennen beim zuständigen Krankenhaus angemeldet werden. 5.3 Der PCP überprüft die Rennstrecke auf einwandfreien Zustand und Sicherheit, damit die Fahrer möglichst wenigen Risiken ausgesetzt sind. 5.4 Ein Ambulanzfahrzeug auf Platz ist wünschenswert und wird empfohlen, doch falls ein Rettungswagen in weniger als 8 Minuten auf dem Renngelände einsatzbereit ist, kann dieser auf Abruf eingesetzt werden. 6. BAHN BMX Die Strecke muss dem Reglement « UCI CYCLING REGULATIONS – PART VI BMX » entsprechen. 7. SPEAKER 7.1 Wichtige Informationen müssen in zwei Sprachen - Französisch und Deutsch - erfolgen. Kommentare können in der jeweils bevorzugten Sprache erfolgen.
7.2 Während der Veranstaltung ist für musikalische Untermalung zu sorgen. 8. CAMPING 8.1 Bei der Ausschreibung muss ersichtlich sein, ob es Elektrizität hat oder nicht. 8.2 Es ist ausreichend Platz für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte vorzusehen. 8.3 Es sind ausreichende elektrische Anschlüsse und Frischwasser-Bezugsorte im Campinggelände und im Umkreis der Rennstrecke, vorzusehen. Für Campinggebühren kann eine Gebühr erhoben werden. 8.4 Es empfiehlt sich die Installation von Duschen in der Nähe des Campinggeländes. 8.5 Es ist darauf zu achten, dass im Falle einer Evakuierung stets ein Notausgang für alle erreichbar ist. 9. VERPFLEGUNG 9.1 Die Restauration der Veranstaltung muss reibungslos und ohne lange Wartezeiten ablaufen. Die angebotenen Speisen müssen im Interesse der Sportler und des Clubs hochwertig sein. 10. MITTEILUNGEN UND AUNKÜNDIGUNGEN Alle BMX-Rennen müssen ordnungsgemäss angekündigt werden. Für die Veröffentlichung ist der ORGANISATOR zuständig. Der ORGANISATOR muss die lokalen und regionalen Medien zum Rennen einladen und ihnen Ankündigungen, Plakate und Flugblätter bereitstellen. Zu diesem Zweck werden von SWISS CYCLING folgende Elemente zur Verfügung gestellt: - Ein Verzeichnis der Adressen der BMX-Clubs - Offizielle Verbandspublikationen (Zeitschrift und Website) von SWISS CYCLING Auf sämtlichen Veröffentlichungen (etwa Plakate und Programmbroschüren) muss das Logo von SWISS CYCLING sichtbar aufgedruckt sein. Bei der Kommunikations -Abteilung von SWISS CYCLING können Muster angefordert werden. Die Ankündigung des Rennens muss in französischer und deutscher Sprache verfasst sein. Die Informationen müssen, zur Veröffentlichung auf der Webseite, mindestens 8 Wochen vor dem Rennen an SWISS CYCLING BMX FAKO übermittelt werden. 11. BESONDERHEITEN UND PREISVERLEIHUNG 11.1 Der Organisator ist für die Übergabe der Preise an die Rennfahrer zuständig: gemäss Reglementen Swiss Cup und Schweizer Meisterschaft.
11.2 Die ersten drei jeder Kategorie -12 Jahre erhalten einen Pokal. Der Organisator muss dem vierten bis achten Rang einen Preis in Form einer Medaille oder eines Pokals verleihen. Jeder Club, der eine Veranstaltung des Swiss Cup organisiert, kann diese Prämien erhöhen. Für Nicht -Finalisten ist keine Prämie vorgesehen. 11.3 Die Pokale für die Gesamtwertung des Swiss Cup werden von SWISS CYCLING finanziert. SCHWEIZERMEISTERSCHAFT 11.4 SWISS CYCLING überreicht dem VERANSTALTER das Trikot des Schweizer Meisters und Medaillen (Gold, Silber, Bronze) für alle berechtigten Athletenkategorien. 11.5 Der VERANSTALTER organisiert eine Siegerehrung, die auf einem Podest stattfinden muss. Ein Blumenstrauss wird den 3 ersten Athleten jeder Kategorie übergeben und nach der Übergabe des Trikots an den Schweizer Meister wird die Nationalhymne gespielt. Der VERANSTALTER ist dafür besorgt, dass er über einen entsprechenden Tonträger in guter Qualität verfügt. Alternativ kann er diesen bis zwei Wochen vor dem Wettkampf bei SWISS CYCLING in CD- Form bestellen. Auch ist es ihm überlassen, die Nationalhymne in einer anderen Form (live gesungen, gespielt usw.) darzubieten. Die Medaillen- und Trikotübergabe erfolgt in Absprache mit SWISS CYCLING. Diese werden übergeben durch einen Vertreter von SWISS CYCLING (offizieller SWISS CYCLING, SWISS CYCLING FAKO BMX-Mitglied oder Nationaltrainer). 11.6 Hat SWISS CYCLING für eine Kategorie einen Hauptsponsor, so darf ein Vertreter dieses Hauptsponsors dem Schweizer Meister einen Preis übergeben. 12. DOPINGKONTROLLEN 12.1 SWISS CYCLING verpflichtet sich, Antidoping Schweiz die Durchführung der Veranstaltung anzukündigen, damit sie allenfalls Dopingkontrollen durchführen kann. SWISS CYCLING kann die Entscheidungen von Antidoping Schweiz in diesem Bereich weder im Voraus kennen, noch beeinflussen. 12.2 Unabhängig davon, ob eine Dopingkontrolle tatsächlich stattfindet oder nicht, muss der VERANSTALTER ein Lokal zur Durchführung der Kontrollen vorbereiten. Dieses Lokal muss den im UCI und WADA-Reglement gestellten Anforderungen entsprechen. Ferner müssen Wegweiser den Zugang kennzeichnen. Der VERANSTALTER hat den medizinischen Inspekteuren von Antidoping Schweiz, die anlässlich der Veranstaltung zugegen sind, beizustehen. 12.3 Die mit den Dopingkontrollen anfallenden Kosten sind für den VERANSTALTER bereits mit der Kalendergebühr beglichen. Zusätzliche Kosten fallen für den VERANSTALTER keine an. 12.4 Eine Ansprechperson (Präsident oder OK Mitglied) ist von Seiten des Organisators
zu benennen und kümmert sich um die Anliegen der medizinischen Inspektoren von Antidoping Schweiz.
KAPAZITÄT als GASTGEBER VERANSTALTUNGSORT: ……………………………………. Möglichkeit eines Campinplatzes vor Ort: JA / NEIN Kapazität des Campingplatzes: ……………………………………………… Strom: JA / NEIN Sanitäre Anlagen: JA / NEIN Parkplatz-Kapazität «Parkplatz» vorhanden: ………………………………………. RESSOURCEN, CLUB Frühere bereits organisierte Grossveranstaltungen: ………………………………………. ………………………………………………………………………………………………….... …………………………………………………………………………………………………… BMX BAHN Länge: ……………….. Anzahl der Kurven: ……………….. Höhe des Starthügels: .................... Breite der Startgerade: ………………. Breite der 2. Gerade: ………………… Breite der 3. Gerade: ………………. Breite der 4. Gerade: ………………… Oberfläche (Bodenbelag) der BMX Bahn: …………………………………. Bodenbelag des Starthügels: ………………………………….................... Bodenbelag der Kurven: ………………………............………...............…. Art des Startgatters: ………………………................................………..… System des Startsignals: …………………………………........................... PRO SECTION: JA / NEIN INFRASTRUKTUR Elektrischer Anschluss am Start: O / JA O / NEIN Elektrischer Anschluss im Ziel: O / JA O / NEIN Kabelschlaufen im Start- und Zielgelände vorhanden: O / JA O / NEIN Coax-Kabel bis ins Rennbüro Verlegt: O / JA O / NEIN Pistenbeleuchtung: O / JA O / NEIN Piste ist eingezäunt: O / JA O / NEIN Wasser auf der BMX-Bahn: O / JA O / NEIN Entwässerungseinrichtung: O / JA O / NEIN
Gedeckter Startplatz: O / JA O / NEIN Wifi im Rennbüro vorhanden: O / JA O / NEIN Das vorliegende Pflichtenheft ist durch den ORGANISATOR ordnungsgemäss zu unterschreiben und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, an die FAKO zurück zu senden. Unterschrift: Das Organisationskomitee des Clubs BMX…………………………………………………… Vertreten durch den Präsidenten.……………………………………………………………. verpflichtet sich: - Das vorliegende Pflichtenheft mit Anhang zu respektieren und Folge zu leisten. - Nach Erhalt der Rechnung, die ausstehenden Kalendergebühren umgehend zu bezahlen. - Spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung, eine Vertragskopie der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung an die FAKO zu schicken. - Im Minimum 2 Monate vor dem Wettkampf, eine unterschriebene Vertragskopie der Sanitätsleistung an die FAKO zu senden. - Im Minimum 2 Monate vor dem Wettkampf alle Informationen zur Ausschreibung in deutscher und französischer Sprache der FAKO zu senden. - Spätestens 1 Woche vor Rennbeginn eine Liste der verantwortlichen Helfer an die FAKO weiter zu leiten. - Ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Gemäss Anhang 1. - Genügend Material bereit zu stellen. Gemäss Anhang 2. Der unterzeichnende Club bestätigt und anerkennt dieses Pflichtenheft und die darin enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der Organisation der Veranstaltung des Swiss Cups und der Schweizer Meisterschaften. Der ORGANISATOR verpflichtet sich zur Organisation seiner Veranstaltung gemäss diesen Vorgaben. Nur die FAKO BMX Swiss Cycling ist befugt, etwaige Änderungen oder Anpassungen aus irgendwelchen Gründen am bestehenden Pflichtenheft vor zu nehmen. Bei Nichteinhaltung des Pflichtenheftes kann die FAKO BMX eine Busse, bemessen an der Schwere des Verstosses, aussprechen. Die Entscheidung ob das Rennen trotzdem durchgeführt wird obliegt dem PCP. Ort: ………………………………….. Datum: ……../……../……… Unterschrift des Clubpräsidenten:
Wird durch die FAKO ausgefüllt Meinung der SWISS CYCLING BMX FAKO Eingangsdatum: ………/………./………. Bitte innerhalb von 10 Tagen an die FAKO zurück senden. Adresse : fakobmxswisscycling@gmail.com Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem französischen und dem deutschen Text hat der Text in seiner Originalsprache Vorrang. Die Originalsprache ist Französisch
ANHANG 1 Zur Verfügung gestelltes Personal für die Rennveranstaltung. Das Team der Rennveranstaltung konstituiert sich wie folgt: 1. Kommissäre, welche durch die FAKO nominiert werden (Liste A) : z.B. 4 Personen 2. Personal, welches durch den organisierenden Club ernannt wird (Liste B) z.B. 11- 12 Personen 3. Weitere, vom organisierenden Club bestimmte, verantwortliche Helfer (Liste C) : z.B. 11 Personen LISTE A 1. PCP 2. PCP - Assistent 3. Kommissär - Ziel 4. Kommissär - Start LISTE B 1. Verantwortlicher –Vorstart 2. Personal – Vorstart 3. Personal – Vorstart 4. Starter 5. Assistent Rennbüro für Einschrieben 6. Assistent Rennbüro für Einschrieben 7.Aushängen der Raceblätter 8. Verbindung Ziel – Sekretariat (Wenn Rennbüro und Zielfilm nicht im selben Raum) 9. 1 Person pro Kurven der BMX bahn. Diese Personen müssen "erzogen" werden muss aber nicht offiziellen Kommissare Swiss Cycling sein LISTE C 1. Verantwortlicher - Organisation 2. Verantwortlicher - Personal 3. Verantwortlicher - Infrastrukturen 4. Verantwortlicher - Sicherheit 5. Verantwortlicher - BMX-Bahn 6. Verantwortlicher - Camping 7. Verantwortlicher – Animationen (fakultativ) 8. Sprecher (2) 9. Verantwortlicher - Auszeichnungen 10. Verantwortlicher – Dopingkontrollen 11. Verantwortlicher - Verpflegung / Restauration
ANHANG 2 Von Club zur Verfügung gestelltes Material Rennbüro / Zielfilm: Ein geschlossener Raum für 6 Personen mit direktem Zugang zur Piste muss als Büro bereitgestellt werden. 2 separate Steckdosen (Zielfilm und Computer Auswertung) und eine Parkmöglichkeit in der Nähe muss vorhanden sein. Material für das Rennbüro: - 500 Blatt Papier - Kugelschreiber für Kommissäre - Bostitch / Locher Sportmaterial: - Kabelschlaufen an Start und Ziel korrekt montiert, funktionsfähig - Coax-Kabel bis ins Rennbüro verlegt - Voice Box Sonstiges Material: - Eine Steckdose in der Nähe der Ziellinie (für Video)
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