PLANERISCHE UND RECHTLICHE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE - Netzwerk Biodiversität - Runder Tisch für Gemeinden

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PLANERISCHE UND RECHTLICHE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE - Netzwerk Biodiversität - Runder Tisch für Gemeinden
Netzwerk Biodiversität
- Runder Tisch für Gemeinden

PLANERISCHE UND RECHTLICHE
INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER
BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE

André Stapfer, 17.12. 2020
PLANERISCHE UND RECHTLICHE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE - Netzwerk Biodiversität - Runder Tisch für Gemeinden
Übersicht über die aktuellen Grundlagen
zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum

 Beispiele von verbindlichen Grundlagen
 • BUNDESEBENE Wichtig !: Artikel zum
 - Natur- und Heimatschutzgesetz Ökologischen Ausgleich
 - Naturschutzverordnung
 • KANTONSEBENE Relativ wenige Kantone
 - Baugesetz / Naturschutzgesetz / Richtplan unterstützen Gemeinden
 • GEMEINDEEBENE Verschiedene Gemeinden
 - Reglement (z.B. Baureglement) haben gute, nachahmenswerte
 - Richtlinie Instrumente
 - kommunaler Richtplan
 - Kommission

 Beispiele von Planungsgrundlagen /
 Vollzugshilfen
 • BUNDESEBENE Unterstützung für Kantone
 - Vollzugshilfen, Modellvorhaben Raumplanung und Gemeinden wird verstärkt
 - Projekte im Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie
 • KANTONSEBENE eher zögerliche Verstärkung
 - Konzepte, Vollzugshilfen der Unterstützung
 • GEMEINDEEBENE Verschiedene Gemeinden
 - Konzepte, Leitbilder, Strategie, Legislaturplanung mit guten Beispielen
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BUNDESEBENE
Rechtliche Grundlage zur Natur im Siedlungsraum
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Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
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KANTONSEBENE
vom Gesetz bis zur Vollzugshilfe, Beispiel Kanton Zug
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KANTONSEBENE
Baureglement, Beispiel Kanton Aargau

 Baugesetz §40
 Die Bauherrschaft leistet für Bauten und Anlagen mit erheblichen
 Auswirkungen auf die Umwelt einen ökologischen Ausgleich. Ein Ausgleich ist
 namentlich zu leisten für Infrastrukturanlagen, Eindolungen, Freizeitanlagen in
 Nichtbauzonen, Materialabbaustellen sowie landwirtschaftliche
 Aussiedlungen.
 Die Grösse der Ausgleichsfläche entspricht höchstens 15 % der Fläche, die
 durch das Bauvorhaben verändert wird. Bei Materialabbaustellen kann der
 ökologische Ausgleich während des Abbaus geleistet werden.

 Baugesetz §40
 Die Gemeinden können zweckgebundene Ersatzabgaben einführen.
 [z.B. Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds]

 Verordnung zum Baugesetz §39, 2, c)
 Bewilligungsvoraussetzungen für Arealüberbauungen sind …
 f) gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische
 Ausgleichsflächen
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KANTONSEBENE
Strategie / Konzept, Beispiel Kanton Bern
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KOMMUNALE EBENE
Baureglement, Beispiel ZOFINGEN

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KOMMUNALE EBENE
 Richtlinie, Beispiel ZOFINGEN

§ 15
1 Als ökologische Ausgleichsflächen im Sinne von § 40 Abs. 5 BNO gelten
- Ruderalflächen
- extensive Wiesen
- Hecken mit Krautsaum
- naturnahe Gewässer wie Bachläufe oder Weiher mit Krautsaum
- andere als ökologisch wertvoll eingestufte Flächen.

2 Die ökologischen Ausgleichsflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden.
Die ökologischen Ausgleichsflächen sind objektspezifisch gemäss Vorgaben der Fachstelle Natur und
Landschaft zu pflegen.

3 Bepflanzungen und Ansaaten sind mit standortheimischen Arten zu erfolgen.

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KOMMUNALE EBENE
 Richtlinie, Beispiel Stadt Zürich

  Richtlinie für das Biodiversitätsförderprogramm der Stadt Zürich
 für die ökologische Aufwertung von privaten Grünflächen

  Verwaltungsverordnung VVO über die naturnahe Pflege und
 Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen

Art. 1 Diese Verwaltungsverordnung richtet sich an alle Dienstabteilungen,
die Grün- und Freiflächen verwalten.

Art. 8 Für Begrünungen werden ausschliesslich standortgerechtes
Pflanzenmaterial und Saatgut des Schweizer Mittellandes verwendet.
Einheimische Arten sind grundsätzlich zu bevorzugen. Bei Strassenbäumen
sind den Standorten angepasste Arten zu wählen, die den anspruchsvollen
Standortbedingungen entsprechen.
KOMMUNALE EBENE
Mehrwertabgebe im Baureglement, Beispiel Stadt Basel
KOMMUNALE EBENE
GRÜNDFLÄCHENZIFFER IM Baureglement, Beispiel Reinach BL
KOMMUNALE EBENE
Beispiel Illnau-Effretikon
Illnau-Effretikon: Ein vorbildliches Konzept mit verpflichtendem Charakter

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Illnau-Effretikon: Ein vorbildliches Konzept mit verpflichtendem Charakter

Beispiel „Anforderungen ökologischer Ausgleich Illnau-Effretikon“
(Kosten: 10‘000 – 12 000 CHF einmalig)
•! Ökologische Ausgleichsflächen: mind. 20% der Umgebungsflächen ist als
ökologische Ausgleichsfläche (Blumenwiese, Ruderalflächen, Hochstaudenflur)
zu gestalten und zu pflegen.
•! Pflanzenauswahl: Mind. 2/3 einheimische Stauden, Sträucher und Bäume
müssen verwendet werden. Keine Arten aus der „Schwarzen Liste“.
•! Strukturen: Pro Aare ökologische Ausgleichfläche in eine Struktur anzulegen
(Holzbeige, Asthaufen, Steinstruktur, Trockenmauer, Teich,...)
•! Flachdachbegrünung: Diese sind extensiv zu begrünen.
•! Nistgelegenheiten: Pro Wohn- /Büroeinheit ist eine Nistgelegenheit für
Gebäudebrüter
•zu schaffen. Kein Abbruch von Brutplätzen zwischen dem 25. April und Ende
Juli.
•! Versickerung und Retention: Wo möglich sollen wasserdurchlässig Beläge
eingebaut werden. Dachwasser soll in Rückhaltebecken geleitet und an Ort
versickert werden.

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Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft - Baden (19‘000 Einwohner)

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Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft - Baden (19‘000 Einwohner)

 Muster-Umgebungsplan

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Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft – Stadt Baden

1. Ausgangszustand 2. Bauprojekt mit Angaben zu
- Gewässer (z.B. offene/eingedolte Bäche,
 Gewässerabstände gemäss Vollzugsver- - Mauern, Stützmauern, Treppen, Zäune und
 ordnung zur Gewässerschutzverordnung des Rampen (mit Terrainkoten und Materialangaben)
 Bundes)
 - Belagsflächen (Wege, Plätze, Parkplätze) mit
 Angaben zu Material, Unterbau und
- Wälder, schützenswerte/geschützte
 Versickerungsfähigkeiten
 Lebensräume
 - Pflanz- und Ansaatflächen (z.B. Wiesen,
- Bestehende Bäume mit vollständigen
 Rasen, Rabatten, mit Spezifizierung des Typs)
 deutschen und botanischen Namen und
 Angaben zu Stammumfang und geschätztem
 - Ökologische Ersatz- und Ausgleichselemente
 Kronendurchmesser
 (inkl. Angaben zum Bodenaufbau)
 - Dachbegrünungen mit Aufbaustärke
- Bäume auf benachbarten Grundstücken und
 - Gehölzneu- und Ersatzpflanzungen mit
 im öffentlichen Grund, deren Kronen oder
 vollständigen deutschen und botanischen
 Wurzelraum durch das Bauvorhaben tangiert
 Namen (überwiegend einheimische Pflanzen
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 wählen)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen
und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen
und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen
und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen
und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Hinweis auf zwei relevante Projekte
im Aktionsplan des Bundesrates zur Biodiversitätsstrategie

 Projektleitung: Claudia Moll, BAFU

 Umsetzungsziel
 • Der Bund erarbeitet juristisch geprüfte Musterparagraphen zur rechtlichen
 Abstützung der Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im
 Siedlungsraum

 Wirkungsziele
 Beitrag an die verstärkte Förderung von Natur und Landschaft im Siedlungsraum
 in dem die Musterparagraphen

 - die Kantone bei der verstärkten rechtlichen Abstützung der
 Förderung der Siedlungsökologie in ihren Baugesetzen unterstützen

 - und die Gemeinden bei der Abstützung in ihren Baureglementen
Hinweis auf zwei relevante Projekte
im Aktionsplan des Bundesrates zur Biodiversitätsstrategie

 Projektleitung: Claudia Moll, BAFU

Vorgehen in Etappen

1. Erarbeitung von Zielvorstellung zur Biodiversität und Landschaftsqualität
2. Analyse heutiger Planungsinstrumente und Fördermassnahmen
 in den Kantonen und Gemeinden
3. Eruierung der Einflussfaktoren

 - Bericht der Hochschule OST (früher HSR) liegt vor
 - Konsultation mittels Umfrage bei ausgewählten Gemeinden und Kantonsvertretern

4. Erarbeiten von Musterparagraphen (Jahr 2021)
 - mittels eines externen Auftrags an Fachperson Recht sowie Raumplanung
 - Konsolidierung mit Fachexperten

5. Sensibilisierung von Kantonen und Gemeinden für die Verwendung
Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie
 Hinweise auf interessante Projekte beim Bundesamt für Umwelt

www.ilf.hsr.ch (Rubrik «Publikationen»)
direkt: https://ilf.hsr.ch/index.php?id=6211
Hinweise auf zwei interessante Projekte beim Bundesamt für Umwelt

 Projektleitung: Claudia Moll, BAFU
Eidgenössisches Departement für
 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

 Bundesamt für Umwelt BAFU
 Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften

«Biodiversität und Landschaftsqualität
 in Agglomerationen fördern»
 Projekt TK / BAFU 2019-2022

 Foto © Giuseppe Micciché, Pfingstweidpark, antón & ghiggi, landschaft architektur
Projekt «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern»
- Arbeitsschritte

 Schritt 1 Referenzrahmen
 «Biodiversität und Landschaftsqualität in Wissensbasis
 Agglomerationen»
 Schritt 2 Instrumente und Prozesse
 Evaluation +
 Potenzialanalyse und Weiterentwicklung
 Empfehlungen
 von Planungsinstrumenten
 Schritt 3 Inhalt
 Aufarbeitung aktueller Forschungsstand Wissen bündeln
 und erfolgreiche Praxis
 Schritt 4 Synthese
 Verdichtung Erkenntnisse, Hinweise für Planungshilfen
 alle Planungsstufen
 Schritt 5 Plattform
 Vernetzung von
 Kommunikation, Vernetzung, Austausch
 Akteuren
 und Verbreitung
Projekt «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern»
- Arbeitsschritte
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