PLANERISCHE UND RECHTLICHE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE - Netzwerk Biodiversität - Runder Tisch für Gemeinden
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Netzwerk Biodiversität - Runder Tisch für Gemeinden PLANERISCHE UND RECHTLICHE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT AUF GEMEINDEEBENE André Stapfer, 17.12. 2020
Übersicht über die aktuellen Grundlagen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum Beispiele von verbindlichen Grundlagen • BUNDESEBENE Wichtig !: Artikel zum - Natur- und Heimatschutzgesetz Ökologischen Ausgleich - Naturschutzverordnung • KANTONSEBENE Relativ wenige Kantone - Baugesetz / Naturschutzgesetz / Richtplan unterstützen Gemeinden • GEMEINDEEBENE Verschiedene Gemeinden - Reglement (z.B. Baureglement) haben gute, nachahmenswerte - Richtlinie Instrumente - kommunaler Richtplan - Kommission Beispiele von Planungsgrundlagen / Vollzugshilfen • BUNDESEBENE Unterstützung für Kantone - Vollzugshilfen, Modellvorhaben Raumplanung und Gemeinden wird verstärkt - Projekte im Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie • KANTONSEBENE eher zögerliche Verstärkung - Konzepte, Vollzugshilfen der Unterstützung • GEMEINDEEBENE Verschiedene Gemeinden - Konzepte, Leitbilder, Strategie, Legislaturplanung mit guten Beispielen
KANTONSEBENE Baureglement, Beispiel Kanton Aargau Baugesetz §40 Die Bauherrschaft leistet für Bauten und Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einen ökologischen Ausgleich. Ein Ausgleich ist namentlich zu leisten für Infrastrukturanlagen, Eindolungen, Freizeitanlagen in Nichtbauzonen, Materialabbaustellen sowie landwirtschaftliche Aussiedlungen. Die Grösse der Ausgleichsfläche entspricht höchstens 15 % der Fläche, die durch das Bauvorhaben verändert wird. Bei Materialabbaustellen kann der ökologische Ausgleich während des Abbaus geleistet werden. Baugesetz §40 Die Gemeinden können zweckgebundene Ersatzabgaben einführen. [z.B. Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds] Verordnung zum Baugesetz §39, 2, c) Bewilligungsvoraussetzungen für Arealüberbauungen sind … f) gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen
KOMMUNALE EBENE Richtlinie, Beispiel ZOFINGEN § 15 1 Als ökologische Ausgleichsflächen im Sinne von § 40 Abs. 5 BNO gelten - Ruderalflächen - extensive Wiesen - Hecken mit Krautsaum - naturnahe Gewässer wie Bachläufe oder Weiher mit Krautsaum - andere als ökologisch wertvoll eingestufte Flächen. 2 Die ökologischen Ausgleichsflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden. Die ökologischen Ausgleichsflächen sind objektspezifisch gemäss Vorgaben der Fachstelle Natur und Landschaft zu pflegen. 3 Bepflanzungen und Ansaaten sind mit standortheimischen Arten zu erfolgen. 9
KOMMUNALE EBENE Richtlinie, Beispiel Stadt Zürich Richtlinie für das Biodiversitätsförderprogramm der Stadt Zürich für die ökologische Aufwertung von privaten Grünflächen Verwaltungsverordnung VVO über die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen Art. 1 Diese Verwaltungsverordnung richtet sich an alle Dienstabteilungen, die Grün- und Freiflächen verwalten. Art. 8 Für Begrünungen werden ausschliesslich standortgerechtes Pflanzenmaterial und Saatgut des Schweizer Mittellandes verwendet. Einheimische Arten sind grundsätzlich zu bevorzugen. Bei Strassenbäumen sind den Standorten angepasste Arten zu wählen, die den anspruchsvollen Standortbedingungen entsprechen.
KOMMUNALE EBENE Mehrwertabgebe im Baureglement, Beispiel Stadt Basel
KOMMUNALE EBENE GRÜNDFLÄCHENZIFFER IM Baureglement, Beispiel Reinach BL
KOMMUNALE EBENE Beispiel Illnau-Effretikon
Illnau-Effretikon: Ein vorbildliches Konzept mit verpflichtendem Charakter 14
Illnau-Effretikon: Ein vorbildliches Konzept mit verpflichtendem Charakter Beispiel „Anforderungen ökologischer Ausgleich Illnau-Effretikon“ (Kosten: 10‘000 – 12 000 CHF einmalig) •! Ökologische Ausgleichsflächen: mind. 20% der Umgebungsflächen ist als ökologische Ausgleichsfläche (Blumenwiese, Ruderalflächen, Hochstaudenflur) zu gestalten und zu pflegen. •! Pflanzenauswahl: Mind. 2/3 einheimische Stauden, Sträucher und Bäume müssen verwendet werden. Keine Arten aus der „Schwarzen Liste“. •! Strukturen: Pro Aare ökologische Ausgleichfläche in eine Struktur anzulegen (Holzbeige, Asthaufen, Steinstruktur, Trockenmauer, Teich,...) •! Flachdachbegrünung: Diese sind extensiv zu begrünen. •! Nistgelegenheiten: Pro Wohn- /Büroeinheit ist eine Nistgelegenheit für Gebäudebrüter •zu schaffen. Kein Abbruch von Brutplätzen zwischen dem 25. April und Ende Juli. •! Versickerung und Retention: Wo möglich sollen wasserdurchlässig Beläge eingebaut werden. Dachwasser soll in Rückhaltebecken geleitet und an Ort versickert werden. 15
Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft - Baden (19‘000 Einwohner) 16
Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft - Baden (19‘000 Einwohner) Muster-Umgebungsplan 17
Beispiel Richtlinie für die Bauherrschaft – Stadt Baden 1. Ausgangszustand 2. Bauprojekt mit Angaben zu - Gewässer (z.B. offene/eingedolte Bäche, Gewässerabstände gemäss Vollzugsver- - Mauern, Stützmauern, Treppen, Zäune und ordnung zur Gewässerschutzverordnung des Rampen (mit Terrainkoten und Materialangaben) Bundes) - Belagsflächen (Wege, Plätze, Parkplätze) mit Angaben zu Material, Unterbau und - Wälder, schützenswerte/geschützte Versickerungsfähigkeiten Lebensräume - Pflanz- und Ansaatflächen (z.B. Wiesen, - Bestehende Bäume mit vollständigen Rasen, Rabatten, mit Spezifizierung des Typs) deutschen und botanischen Namen und Angaben zu Stammumfang und geschätztem - Ökologische Ersatz- und Ausgleichselemente Kronendurchmesser (inkl. Angaben zum Bodenaufbau) - Dachbegrünungen mit Aufbaustärke - Bäume auf benachbarten Grundstücken und - Gehölzneu- und Ersatzpflanzungen mit im öffentlichen Grund, deren Kronen oder vollständigen deutschen und botanischen Wurzelraum durch das Bauvorhaben tangiert Namen (überwiegend einheimische Pflanzen werden 18 wählen)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Ökologischer Ausgleich quantitativ und qualitativ festlegen und verbindlich machen – Beispiel Zofingen (11‘000 Einwohner)
Hinweis auf zwei relevante Projekte im Aktionsplan des Bundesrates zur Biodiversitätsstrategie Projektleitung: Claudia Moll, BAFU Umsetzungsziel • Der Bund erarbeitet juristisch geprüfte Musterparagraphen zur rechtlichen Abstützung der Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum Wirkungsziele Beitrag an die verstärkte Förderung von Natur und Landschaft im Siedlungsraum in dem die Musterparagraphen - die Kantone bei der verstärkten rechtlichen Abstützung der Förderung der Siedlungsökologie in ihren Baugesetzen unterstützen - und die Gemeinden bei der Abstützung in ihren Baureglementen
Hinweis auf zwei relevante Projekte im Aktionsplan des Bundesrates zur Biodiversitätsstrategie Projektleitung: Claudia Moll, BAFU Vorgehen in Etappen 1. Erarbeitung von Zielvorstellung zur Biodiversität und Landschaftsqualität 2. Analyse heutiger Planungsinstrumente und Fördermassnahmen in den Kantonen und Gemeinden 3. Eruierung der Einflussfaktoren - Bericht der Hochschule OST (früher HSR) liegt vor - Konsultation mittels Umfrage bei ausgewählten Gemeinden und Kantonsvertretern 4. Erarbeiten von Musterparagraphen (Jahr 2021) - mittels eines externen Auftrags an Fachperson Recht sowie Raumplanung - Konsolidierung mit Fachexperten 5. Sensibilisierung von Kantonen und Gemeinden für die Verwendung
Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie Hinweise auf interessante Projekte beim Bundesamt für Umwelt www.ilf.hsr.ch (Rubrik «Publikationen») direkt: https://ilf.hsr.ch/index.php?id=6211
Hinweise auf zwei interessante Projekte beim Bundesamt für Umwelt Projektleitung: Claudia Moll, BAFU
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern» Projekt TK / BAFU 2019-2022 Foto © Giuseppe Micciché, Pfingstweidpark, antón & ghiggi, landschaft architektur
Projekt «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern» - Arbeitsschritte Schritt 1 Referenzrahmen «Biodiversität und Landschaftsqualität in Wissensbasis Agglomerationen» Schritt 2 Instrumente und Prozesse Evaluation + Potenzialanalyse und Weiterentwicklung Empfehlungen von Planungsinstrumenten Schritt 3 Inhalt Aufarbeitung aktueller Forschungsstand Wissen bündeln und erfolgreiche Praxis Schritt 4 Synthese Verdichtung Erkenntnisse, Hinweise für Planungshilfen alle Planungsstufen Schritt 5 Plattform Vernetzung von Kommunikation, Vernetzung, Austausch Akteuren und Verbreitung
Projekt «Biodiversität und Landschaftsqualität in Agglomerationen fördern» - Arbeitsschritte
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