Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail Deutschland AG Delivering solutions.
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Gültig ab 1. Januar 2012 Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen mit Allgemeiner Preisliste Delivering solutions.
Inhalt 1 Anwendungsbereich und Allgemeines 2 Preise und Leistungen 3 Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke 4 Locofrachten 5 Serviceleistungen 6 Allgemeine Preisliste (APL) 7 Preistafeln (APL) 1 und 2 8 Frachtbriefmuster 9 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG 10 Bedingungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) Herausgeber: Zu beziehen unter Bestellnummer DB Schenker Rail Deutschland AG TAPL 0110 von: Marketing DB Kommunikationstechnik GmbH Rheinstraße 2 Medien- und Kommunikationsdienste 55116 Mainz Logistikcenter Tel.: 0180 5 331050* Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe Fax: +49 (0) 721 9385509 * 14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG sowie dazu erscheinende Änderungen und Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht. Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG ist im Internet unter www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar. 2 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen Anwendungsbereich und Allgemeines 1 Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr Rail Deutschland AG (nachfolgend „DB Schenker Rail gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail Deutschland“) für den Wagenladungsverkehr und den Deutschland AG für den internationalen Eisenbahn Kombinierten Verkehr; sie werden ergänzt durch die verkehr. Regelungen, die in der Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für Privatgüterwagen/Güterwagen Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten Güter bilden anderer Halter gelten zusätzlich die „Bestimmungen eine Sendung. für Privatgüterwagen/Güterwagen anderer Halter (PKL-Güterwagenverwendung)“. Für den Kombinierten Geschlossene Züge werden als eine Sendung geschlos Verkehr gelten zusätzlich die „Bestimmungen für den sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/ Kombinierten Verkehr“. Die Preise und Konditionen Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis DB Schenker Rail Deutschland gelten für Transporte anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert. zwischen den im Bahnhofsverzeichnis genannten Güterverkehrsstellen. Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch unser DB Schenker Rail Deutschland KundenServiceZentrum. Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von Transportaufträge sollten dort mindestens zwei DB Schenker Rail Deutschland für den Eisenbahn Stunden vor Bedienung des Gleisanschlusses/öffent güterverkehr entnommen. lichen Ladegleises vorliegen. Transportaufträge müssen die für den Frachtbrief vorgesehenen Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedingungen Angaben enthalten. (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils neuesten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in Heftes). Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt. Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungs- Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbeson- verkehr der DB Schenker Rail Deutschland gelten dere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen, vorrangig die „Bedingungen der sind in deutscher Sprache abzufassen. DB Schenker Rail Deutschland AG für die Ganzzug- Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘, ,DB SCHENKERvariotrain‘, ,DB SCHENKERflextrain‘ (Bedingungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt. Stand: 01.01.2012 3
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 2.1 Preise und Leistungen 2 Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgen- Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff den Leistungsumfang: wird bei allen Preislistennummern ein Aufpreis in Höhe von – die Bereitstellung der Wagen innerhalb der festge legten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie 2.2.9 128,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 – den Transport der Wagen bis in das öffentliche Lade- des RID) – Codezahl 905 – gleis bzw. bis an die vereinbarte Übergabestelle. 2.2.10 387,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen Darüber hinausgehende Leistungen werden besonders stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 berechnet. und 1.6 des RID) – Codezahl 906 – Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des berechnet. Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 Deutschland ein dem Aufwand angemessenes Entgelt des RID – ausgenommen UN-Nr. 2908 bis 2911 – berechnen. teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 0104000). 2.2 Aufpreise 2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge Aufpreise werden berechnet für: 2.2.1 Sendungen, die nur unter besonderen techni- Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz schen oder betrieblichen Bedingungen beför zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des dert werden können, z.B. bei Überschreiten Stornierungsentgeltes erhoben, wenn der Stornierungs des Lademaßes. auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Verkehrstag erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der 2.2.2 I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus Stornierungsauftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 2 vor besonderen Gründen notwendig ist. Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn ihre Ursache von DB Schenker Rail Deutschland 2.2.3 – Hafenbahnentgelte – zu vertreten ist. Sendungen von und nach bestimmten Eisen bahnverkehrs- oder Eisenbahninfrastruktur Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug: unternehmen (Hafenbahnen), wenn diese hier – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende für separate Entgelte in Rechnung stellen. Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.503,– EUR – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende 2.2.4 endungen von und nach Serviceeinrichtungen S Relationen > 200 Kilometer* 3.004,– EUR gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ – – Grenzüberschreitende Relationen AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe, > 400 Kilometer* 4.505,– EUR Güterterminals), wenn der Betreiber der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen *Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem Entfer Nutzungsbedingungen besondere Entgelte nungswerk der DB Schenker Rail Deutschland für den von den Zugangsberechtigten verlangt. Eisenbahngüterverkehr, Kilometer für grenzüberschrei – Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 – tende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungs anzeiger für den internationalen Güterverkehr (DIUM) 2.2.5 – bleibt frei – des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC. Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu 2.2.6 ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen– D der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht stor- Sassnitz Mitte See in Höhe von 200,– EUR/ niert wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit Wagen. – Codezahl 131 – dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen 2.2.7 ie Bestellung eines geschlossenen Zuges D mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn 400 Kilometer in Rechnung gestellt. diese weniger als 24 Stunden vor dem Über gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme 519,– EUR/Zug. – Codezahl 961 – durch DB Schenker Rail Deutschland stellt eine Stor nierung des ursprünglich bestellten Ganzzuges mit 2.2.8 Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die einer gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar. Frachten werden verdoppelt. Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige Team im KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland erfolgen. – Codezahl 960 – 4 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 3.1 Preisberechnung (Frachten) 3 Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten) Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer. Die nach der APL, Preistafel 1, Gewichtsstufe bis 13,499 t Umsatzsteuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen abzüglich 25 % unter Preislistennummer 0123 00 0 Gesamtbetrag berechnet. berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur für jeden Wagen gesondert berechnet. die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen Preisliste berechnet. Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf fracht- gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet, frei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden. Frachtbrief oder in der Nachweisung/Wagenliste ge Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist. in den Preistafeln. Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese Auslastung berechnet. Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen ihrer Länge auf mehrere Wagen verladen, so wird jeder Wagen als zu gleichen Teilen belastet angesehen. 3.2 Zahlungsvermerke Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt. Zahlungsvermerk Bedeutung Der Absender bezahlt frei Fracht • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke frei Fracht einschließlich … • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders bezeichneten Kosten frei • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten, die beim Versand berechnet werden können frei … (Bezeichnung der Kosten) • nur bestimmte Kosten frei aller Kosten • für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte, auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten), jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten unfrei Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufpreise gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme: – der Entgelte für Hafenbahnen gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen, – des Aufpreises für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird. Stand: 01.01.2012 5
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 4 Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs Preislistennummer 1. Bahnhofssendung 0118 00 0 Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 188,– EUR pro Wagen berechnet. 2. Umstellungen 0119 00 8 Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt in Höhe von 94,– EUR pro Wagen berechnet. 3. Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern 0118 00 0 Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert oder werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet. 0119 00 8 6 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5 Serviceleistungen Betrag EUR Berechnungsbasis 5.1 Zollüberwachung Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen: 5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle 12,00 Wagen 1) des Versandbahnhofs **) 5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit- 22,60 Wagen 1) dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/ gemeinsamen Versandverfahren (vgVV) 5.1.3 Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen 40,60 Wagen 1) zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2) 5.1.4 zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof 3) 4,80 Wagen 1) 5.1.5 geschlossene Züge 4) 5.1.6 Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und 40,60 Wagen 1) sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung 5) Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren 6). 5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden berechnen wir zusätzlich 39,80 Zollanmeldung 5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren – VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3) 12,00 Wagen 1) 5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern 1 % vom Aufschub- Zollanmeldung betrag, mindestens 11,70 EUR höchstens 18,20 EUR 1) Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen 6) Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben. der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein 2) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder einge- EU-Außengrenze zur Schweiz. führt werden. *) Ist DB Schenker Rail Deutschland nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist 3) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der nur die Hälfte des Betrages zu erheben. Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief **) Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV) (GLV-CIM) vorgeschrieben ist. – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für das jeweilige Versandverfahren erhoben. 4) Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird. 5) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchge- führt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben. Stand: 01.01.2012 7
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.3 Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren 5.3.1 Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist) – insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen – wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet. 5.3.1.1 Standgeld Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen 1.–6. Tag ab dem 7. Tag 1.–3. Tag ab dem bei hohem bei hohem 4.–6. Tag Wagenbedarf Wagenbedarf Wagengattungen EUR EUR EUR EUR EUR E, G, K, L, O, T 28,– 36,– 47,– 64,– 94,– Ea, F, Ga, H, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm, 39,– 51,– 69,– 89,– 138,– Tb, Td, U, Z Fa, Ha, Hbb, Ki, La, R, Sl, Ta 50,– 65,– 84,– 114,– 167,– Facns 133, Fal, Habb, Habi, Hi(i)(m)rrs-tt, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, 59,– 77,– 103,– 135,– 206,– Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u 74,– 101,– 129,– 171,– 260,– Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffen- KundenServiceZentrum mit. de Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preisklasse der übergeordneten Wagengattung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird der Wagengattung Habb und somit der Preisklasse 4 zugeordnet). 5.3.1.2 Standgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen Spalte A Spalte B Spalte C 1.–7. Tag ab dem bei hohem 8.–30. Tag Wagenbedarf Wagengattungen mit Bauartnummer EUR EUR EUR Facs 139 105,– 120,– 158,– Facs 140 Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465 172,– 198,– 259,– Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden KundenServiceZentrum mit. verdoppelt. 5.3.2 ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand F 5.3.3 Bestellen von Güterwagen, Ladefristen: eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern 5.3.3.1 Die Bestellung von leeren Güterwagen sollte befördert werden, wird bei Überschreiten der bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünschten Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent Bedarfstag vorangehenden Werktags – aus gelt in Höhe von 5,30 EUR pro Tag berechnet. genommen samstags – in unserem Kunden ServiceZentrum erfolgen. Die Bestellungen sollen der aktuellen Aufnahmekapazität der Verladeanlagen entsprechen. 8 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.3.3.2 Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen werden hierfür 48,80 EUR pro Wagen zusätz- unser KundenServiceZentrum auf Anfrage mit. lich zum Standgeld berechnet. 5.3.3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten 5.4 Zeitleistung Personal. für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis Pro DB Schenker Rail Deutschland Mitarbeiter anschluss die jeweiligen von uns mit dem und je angefangene Viertelstunde werden Anschließer vereinbarten örtlichen Lade 12,00 EUR berechnet. fristenregelungen. Die jeweils aktuell gültigen 5.5 Rückgabe von nicht verwendungsfähigen örtlichen Ladefristen können im Kunden Güterwagen. ServiceZentrum erfragt werden. Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem 5.3.3.4 Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB) fristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die zurückgegeben, werden je Wagen 154,– EUR 1) Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben Stunden. hiervon unberührt. 5.3.4 Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen. 5.6 Wiegen. a) Für das Abbestellen eines noch nicht be- Für das Wiegen von Güterwagen und anderen reitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage des dem gewünschten Bedarfstag voran werden je Wagen 44,50 EUR1) berechnet gehenden Werktags – ausgenommen sams 5.7 Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe rückständen. des Standgeldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet. Für die Beseitigung von Laderückständen, die b) Für das Abbestellen eines bereitgestellten bei der Be- und Entladung von Holz (NHM Güterwagens berechnen wir für die gesamte 4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von 24,00 unsere Aufwendungen für die Rückholung EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag geht des leeren Wagens. zulasten des Frachtzahlers. 5.3.5 Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen 5.8 Serviceleistungen nach Vereinbarung. Güterwagen. Weitere Serviceleistungen können Sie gegen Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot neben der vertraglichen Vergütung (insbeson umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Vermie dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die tung von Güterwagen, Personenbegleitung gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des von Gütertransporten. Auskünfte erteilen Betrages berechnet, der bei einer Anmietung Ihnen gerne unsere Verkäufer. angefallen wäre. 5.3.6 Abrufverfahren. Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden 1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/ mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw. Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden besonders einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach in Rechnung gestellt. 6 Allgemeine Preisliste (APL) Preislistennummer Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von – Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen) 0110 00 7 – Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern 0112 00 3 – leeren Schutz- oder Zwischenwagen 0123 00 0 Preisabschläge: Aufpreise: Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be- Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Ladelänge fördert werden, wird der Preis nach der Preistafel 1 ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf. 2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt. zugeladenen Güter berechnet.) Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet. Stand: 01.01.2012 9
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 7 Preistafel 1 Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen jede weitere Sendungs- bis 13,499 13,500 17,500 21,500 25,500 Tonne gewicht in t – 17,499 – 21,499 – 25,499 – 30,499 kostet Entfer- Wagenpreise in EUR nung bis km 100 569 569 569 626 700 25 110 579 579 596 665 745 28 120 579 579 628 700 783 30 130 652 652 657 735 823 31 140 652 652 689 769 860 32 150 683 683 718 802 901 33 160 683 683 748 837 937 35 170 696 696 778 872 974 35 180 696 714 810 906 1015 36 190 725 743 844 939 1052 39 200 725 771 872 973 1092 39 220 725 808 915 1023 1145 43 240 743 855 970 1083 1213 45 260 783 906 1025 1145 1284 48 280 826 954 1079 1207 1350 51 300 869 1002 1133 1267 1418 53 320 907 1048 1186 1325 1482 54 340 943 1090 1237 1380 1545 57 360 983 1132 1284 1435 1606 58 380 1019 1177 1331 1487 1665 60 400 1055 1218 1382 1541 1727 61 450 1111 1284 1452 1623 1818 66 500 1186 1368 1551 1732 1939 73 550 1257 1450 1643 1835 2056 75 600 1323 1525 1728 1931 2160 80 650 1385 1600 1810 2020 2266 84 700 1446 1672 1892 2114 2367 86 750 1496 1726 1954 2183 2444 89 800 1529 1765 1997 2232 2501 93 850 1565 1803 2044 2283 2557 94 900 1598 1842 2090 2333 2612 95 950 1632 1883 2133 2382 2668 99 1000 1665 1924 2177 2432 2725 101 1100 1719 1983 2245 2508 2810 104 1200 1786 2062 2335 2609 2922 107 1300 1855 2142 2426 2708 3036 110 1400 1924 2221 2515 2810 3146 117 1500 1992 2300 2605 2911 3257 119 10 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen Preistafel 2 Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m jede weitere Sendungs- bis 34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500 Tonne gewicht in t 34,499 – 39,499 – 44,499 – 49,499 – 54,499 – 59,499 – 64,499 – 69,499 – 75,499 kostet Entfer- Wagenpreise in EUR nung bis km 100 866 959 1080 1202 1324 1445 1568 1690 1787 24 110 922 1022 1151 1280 1410 1541 1673 1800 1903 25 120 969 1075 1211 1347 1482 1620 1757 1894 2003 28 130 1017 1128 1270 1414 1556 1698 1841 1984 2098 30 140 1065 1181 1328 1479 1627 1780 1930 2077 2200 31 150 1111 1232 1388 1545 1701 1857 2014 2171 2297 32 160 1160 1285 1446 1611 1774 1937 2099 2265 2393 33 170 1207 1338 1505 1677 1843 2015 2186 2354 2492 34 180 1253 1389 1567 1739 1920 2096 2272 2449 2590 35 190 1301 1442 1624 1806 1991 2174 2355 2541 2688 36 200 1349 1496 1682 1874 2063 2256 2445 2635 2787 37 220 1416 1568 1766 1965 2166 2367 2563 2763 2923 39 240 1501 1661 1874 2087 2297 2506 2719 2928 3099 43 260 1583 1757 1980 2204 2427 2649 2870 3094 3276 46 280 1672 1850 2086 2319 2555 2789 3024 3260 3449 48 300 1756 1944 2192 2436 2685 2931 3179 3425 3623 51 320 1836 2033 2290 2548 2808 3067 3325 3583 3791 52 340 1910 2116 2385 2653 2922 3193 3461 3731 3945 54 360 1984 2200 2477 2757 3037 3315 3596 3876 4100 56 380 2060 2281 2572 2862 3150 3441 3732 4024 4253 58 400 2135 2364 2665 2966 3264 3565 3866 4167 4409 59 450 2248 2489 2807 3122 3439 3757 4073 4388 4643 61 500 2398 2655 2996 3334 3671 4007 4347 4684 4956 67 550 2541 2813 3174 3531 3888 4245 4603 4961 5245 73 600 2673 2961 3337 3714 4088 4467 4843 5218 5520 75 650 2801 3102 3496 3890 4283 4681 5074 5467 5784 80 700 2925 3237 3653 4063 4473 4886 5299 5710 6041 83 750 3022 3345 3771 4199 4624 5049 5473 5901 6240 85 800 3091 3424 3857 4295 4731 5165 5601 6038 6385 86 850 3164 3503 3947 4392 4839 5283 5727 6171 6529 89 900 3230 3579 4033 4488 4943 5398 5853 6308 6673 92 950 3300 3657 4118 4586 5051 5515 5981 6444 6815 93 1000 3371 3732 4207 4677 5158 5631 6102 6579 6961 95 1100 3475 3849 4335 4825 5316 5807 6294 6783 7174 99 1200 3614 4000 4510 5018 5529 6038 6548 7054 7460 103 1300 3750 4155 4683 5212 5740 6268 6798 7327 7748 106 1400 3890 4309 4856 5404 5952 6500 7050 7597 8033 109 1500 4030 4464 5029 5599 6166 6734 7300 7869 8322 113 Stand: 01.01.2012 11
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite 8 Das Muster des Fracht- briefes ist verkleinert dargestellt. Es besteht aus den Teilen: – Blatt 1 Versand- blatt – Blatt 2 Frachtbrief- doppel – Blatt 3 Empfangs- blatt – Blatt 4 Frachtbrief 12 Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite Stempel der Zugwechselbahnhöfe 1 2 3 4 Anmerkungen (1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise. (2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt. (3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungs- bahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab 4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen. (4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden: a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen; b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden; c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt. Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin. (5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B. – Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG), – bahnseitig verwiegen, – Zoll-(Steuer-)behandlung in ..., – bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... . (6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen. (7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung wiedergegeben wird. (8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“. (9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“, „Zur Verfügung des N. N.“, (10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben. Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen. (11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen. (12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen. (13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen. (14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist. (15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben. 05.98 Stand: 01.01.2012 13
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG – Stand: 1. Januar 2012 – 1 Geltungsbereich, abweichende und ergänzende Bedingungen 7 Hindernisse 9 1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Umschlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3 Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir berechtigt, das beladene Transportmittel abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordentlichen genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere internationalen Transporte, Kaufmanns. soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für den internationa- 8 Verlustvermutung len Eisenbahnverkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. grenzüberschreitende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeitraum von 30 Tagen nach 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung Ablauf der Lieferfrist. unsererseits. 9 Gefahrgut 1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen 9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechtsvorschriften sowie unsere Vor- Fassung: schriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn zu beachten. – Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG 9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/ – Verladerichtlinien der DB Schenker Rail Deutschland AG Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw. –V orschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hinaus die –A llgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der DB Schenker Rail körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist. Deutschland AG 9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungsanteils von allen Verpflichtungen –G eschäftsbedingungen für das Frachtausgleichsverfahren der DeutscheVerkehrsBank AG. frei, die beim Transport, der Verwahrung oder sonstigen Behandlung gegenüber Dritten 1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsübliche Leistungen erbringen wir auf der entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nichtbeachtung der dem Kunden Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden. obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind. 1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elektronischen Austauschs von Vertrags- 9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Abstellen und Leistungsdaten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt. beladener Transportmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter 2 Leistungsvertrag, Einzelverträge leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden Ungereinigte leere und nicht entgaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von 12 Monaten. als einen Monat abgestellt. Die Verlängerung, Änderung oder der Abschluss eines neuen Leistungsvertrages bedürfen 10 Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungsverbot ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leistungsvertrag nicht von beiden Parteien unter- 10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtausgleichsverfahren. Andere Zahlungs schrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestätigungs- verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2 schreiben verbindlich. und 10.3. 2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leistungsdaten, die für den Abschluss von 10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ist die Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforderlich sind (z. B. Relation, Lade- Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen gut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt). in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen 2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande. Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheits Bei Anbindung des Kunden an unser KundenServiceZentrum sind Aufträge ausschließlich leistung verlangen. an dieses zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn das KundenServiceZentrum 10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestäti- es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. gung erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist. 11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften 3 Frachtbrief, Transportauftrag Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie „Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail Deutschland AG abgedruckten Muster für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen auszustellen. Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestem- erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“. pelte Namens- oder Firmenangaben gelten nicht als Unterschrift. 12 Besondere Bedingungen für den Kombinierten Verkehr 3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauf- 12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach trag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Frachtbriefs, haftet besonderer Vereinbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Ausfüllen der erforderlichen er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Trans- Beförderungspapiere). portauftrag enthaltenen Angaben. 12.2 LE im Sinne dieser ALB sind: 4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail Deutschland AG, Ladefristen –C ontainer für den Überseeverkehr, deren Abmessungen, Eckbeschläge und Festigkeit 4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung. von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind 4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benötigten Anzahl und Gattung von Wagen – Binnencontainer für den europäischen Festlandsverkehr und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und – Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB – Sattelanhänger entsprechend. – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“. 4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und 12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Bestim- Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“. mungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungs- 4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den schild) entsprechen. vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über 12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebssicher und für das Gut geeignet sein. Beanstandungen unverzüglich zu informieren. 12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt. 4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen 13 Haftung Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel 13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 8,33 zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung beschränkt. Unfälle sind unverzüglich an unser KundenServiceZentrum zu melden. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend. 4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig, Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB. d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit 13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung auf einen Betrag von einer Million EURO oder losen Bestandteilen, ferner fristgerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal zwei Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je zurückgegeben werden. Bei Nichterfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und nachdem, welcher Betrag höher ist. Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ für uns entstandene Aufwendungen. 13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrläs- Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. siges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden. jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt 5 Wagen Dritter nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail Deutschland AG ist, so stellt er sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte 13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen. Stelle (ECM) unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine 13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben. Selbstdeklaration zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht wir berechtigt, die Übernahme der Wagen zu verweigern. 14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich 6 Ladevorschriften Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder 6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Entladung, wenn nicht etwas anderes nach unserer Wahl der Sitz des Kunden. vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der 14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht der DB Schenker Rail Deutschland AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf Bundesrepublik Deutschland. betriebssichere Verladung zu überprüfen. 6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert, werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, auch die Rechte entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen. 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. 14
Bedingungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2012 – 1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer 6 Serviceleistungen 10 1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganzzügen als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain. 6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind. DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind 6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam des die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail Deutschland AG KundenServiceZentrums der DB Schenker Rail Deutschland AG auf ihre Durchführbarkeit innerhalb Deutschlands. hin anzufragen und sind nach Freigabe durch das KundenServiceZentrum im Transportauftrag 1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder mit anzugeben. als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss 6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen Fassung berechnet. Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains 7 Frachtberechnung sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens 7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren. keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die 1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen“ „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge. der DB Schenker Rail Deutschland AG in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen. 1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante 8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt 8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können. Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils 1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben aktuellen Fassung. unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten 8.2 DB Schenker Rail Deutschland AG haftet bei Verlust und Beschädigung bis zu sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit. 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm des verlorenen oder beschädigten Gutes, 1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht jedoch abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 HGB in jedem Schadensfall begrenzt auf werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt. einen Betrag von einer Million Euro oder zwei Rechnungseinheiten je Kilogramm 1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen des Gutes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Feiertagen nicht. 1.8 DB Schenker Rail Deutschland AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer inzusetzen. e 2 Bestellmodalitäten 2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt. 2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats, mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6. 2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen. 2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland AG bestellt werden. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker Rail Deutschland AG als angenommen gilt, wenn DB Schenker Rail Deutschland AG nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der Lauf dieser Frist. 2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der DB Schenker Rail Deutschland AG zustande. 2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe des Zuges wird außerdem ein Aufpreis nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3 Stornierung 3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr vor dem Verkehrstag entgeltfrei möglich. Danach wird Stornierungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten und ist an das zuständige Team des KundenServiceZentrums der DB Schenker Rail Deutschland AG zu richten. 3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet. 4 Transportmittel, Transportauftrag 4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüterwagen oder von der DB Schenker Rail Deutschland AG zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen). Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland AG zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit disponiert. 4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der geplanten Übergabe des Ganzzuges beim KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland AG eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und DB SCHENKERvariotrain sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail Deutschland und dem Besteller der Leistung abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden maßgebend. Wird der Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher erteilt, ist das gewünschte Versanddatum anzugeben. 4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker Rail Deutschland mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker Rail Deutschland AG abgelehnt werden. 5 Ladefristen 5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der vereinbarten geplanten Übergabezeit. 5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privatgüterwagen ergibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung. 5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich. 15
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