Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail AG

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Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail AG
Preise und Konditionen
der DB Schenker Rail AG

                 Allgemeine Bestimmungen
                 für Gütertransportleistungen
                 mit Allgemeiner Preisliste
                 Gültig ab 1. Januar 2014
                 Delivering solutions.
Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail AG
Inhalt

    1    Anwendungsbereich und Allgemeines

    2    Preise und Leistungen

    3    Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke

    4    Locofrachten

    5    Serviceleistungen

    6    Allgemeine Preisliste (APL)

    7    Preistafeln (APL) 1 und 2

    8    Frachtbriefmuster

    9    Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG

    10   Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte
         „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
         (Bedingungen Ganzzug-Produkte)

Herausgeber:                                                          Zu beziehen unter Bestellnummer
DB Schenker Rail AG                                                   TAPL 0110 von:
Marketing                                                             DB Kommunikationstechnik GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 3                                                 Medien- und Kommunikationsdienste
60549 Frankfurt am Main                                               Logistikcenter
Tel.: +49 (0) 203 9851 9000                                           Kriegsstraße 136
                                                                      76133 Karlsruhe
                                                                      Fax: +49 (0) 721 9385509
                                                                      E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de

Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG sowie dazu erscheinende Änderungen und
Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht.
Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG ist im Internet unter
­www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar.

2                                                                                                             Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       Anwendungsbereich und Allgemeines
 1
       Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker         Für Sendungen im grenzüberschreitenden Ver­kehr
       Rail AG (nachfolgend „DB Schenker Rail“) für den         gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail AG
       Wagenladungsverkehr und den Kombinierten Ver­            für den internationalen Eisenbahn­verkehr.
       kehr; sie werden ergänzt durch die Regelungen, die in
       der Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für    Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten G
                                                                                                         ­ üter bilden
       Privat­güter­wagen/Güterwagen anderer Halter gelten      eine Sendung.
       zusätzlich die „Bestim­mun­gen für Privat­güter­wagen/
       Güterwagen anderer Halter (PKL-Güterwagenverwen­         Geschlossene Züge werden als eine Sendung ge­schlos­
       dung)“. Für den Kombinierten Ver­kehr gelten             sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/
       zusätzlich die „Bestimmungen für den Kom­­bi­nierten     Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis­
       Verkehr“. Die Preise und Konditionen DB Schenker         anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert.
       Rail ­gelten für Transporte zwischen den im Bahnhofs­
       verzeichnis genannten Güterver­kehrs­­stel­len.          Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch den
                                                                DB Schenker Rail Kundenservice. Transportaufträge
       Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von          sollten dort mindestens zwei Stunden vor Bedienung
       DB Schenker Rail für den Eisenbahn­güterverkehr          des Gleisanschlusses/öffent­lichen Ladegleises vor-
       entnommen.                                               liegen. Transportaufträge m
                                                                                          ­ üssen die für den
                                                                Frachtbrief vorgesehenen Angaben enthalten.
        Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedin­gungen
        (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils           Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in
       ­neues­ten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Heftes).       Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt.

       Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungs-                Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbeson-
       verkehr der DB Schenker Rail gelten vorrangig die        dere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen,
       „Bedin­gungen der DB Schenker Rail AG für die            sind in deutscher Sprache abzufassen.
       Ganzzug-Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘,
       ,DB SCHENKERvario­train‘, ,DB SCHENKERflex­train‘
       (Bedin­gungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in
       diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt.

Stand: 01.01.2014                                                                                                        3
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
        2.1 Preise und Leistungen
    2
        Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgen-   Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff
        den Leistungsumfang:                                     wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in
                                                                 Höhe von
        –	die Bereitstellung der Wagen innerhalb der fest­ge­
           leg­ten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie   2.2.9	143,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
                                                                         stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3
        –	
          den Transport der Wagen bis in das öffent­liche Lade-­         des RID) – Codezahl 905 –
          gleis bzw. bis an die vereinbarte Über­gabestelle.
                                                                 2.2.10	430,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
        Darüber hinausgehende Leistungen werden b    ­ esonders          stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5
        berechnet.                                                       und 1.6 des RID) – Codezahl 906 –

        Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des        berechnet.
        Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail ein
                                                                 Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7
        dem Aufwand angemessenes Entgelt ­berechnen.
                                                                 des RID t­ eilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf
                                                                 Anfrage unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr.
        2.2 Aufschläge
                                                                 0104000).
        Aufschläge werden erhoben für:                           2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge
        2.2.1	Sendungen, die nur unter besonderen
               technischen oder betrieblichen Bedingungen        Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz­
               beför­dert werden können, z. B. bei               zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des
               Überschreiten des Lademaßes.                      Stornierungs­entgeltes erhoben, wenn der Stornierungs­
                                                                 auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Ver­kehrs­tag
        2.2.2   I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus   (ab 01.07.2014: „… wenn der Stornierungsauftrag nach
                 beson­deren Gründen notwendig ist.              12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag“)
                                                                 erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der
        2.2.3	Sendungen von und nach bestimmten                 Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor
               Eisenbahnverkehrsunternehmen oder                 Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn
               Eisenbahninfrastrukturbetreibern (bspw.           ihre Ursache von DB Schenker Rail zu vertreten ist.
               Hafenbahnen/Häfen), wenn diese hierfür
                                                                 Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug:
               separate Entgelte in Rechnung stellen.
                                                                 –	Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
        2.2.4    endungen von und nach Serviceeinrichtungen
                S                                                   Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.653,– EUR
                gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ –            –	Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
                AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe,               Relationen > 200 Kilometer* 3.304,– EUR
                Güterterminals), wenn der Betreiber              –	Grenzüberschreitende Relationen
                der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen          > 400 Kilometer* 4.956,– EUR
                Nutzungsbedingungen besondere Entgelte
                                                                 *	Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem
                von den Zugangsberechtigten verlangt.             Entfernungswerk der DB Schenker Rail für den Eisenbahn­
                – Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 –             güterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen
                                                                  nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den
        2.2.5	Beauftragung per Fax                               inter­nationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen
               Für eine Beauftragung per Fax wird ein             Eisenbahnverbandes UIC.
               Entgelt in Höhe von 9,– € pro Auftrag
               erhoben (ab 01.07.2014).                          Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu
                                                                 der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht
        2.2.6    ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen–
                D                                                storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen
                Sassnitz Mitte See in Höhe von 222,– EUR/        mit dem vollen Stornierungs­entgelt­satz (100 %)
                Wagen. – Codezahl 131 –                          > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende
                                                                 Relationen mit dem vollen Stornie­rungs­entgelt­satz
        2.2.7    ie Bestellung eines geschlossenen Zuges
                D                                                (100 %) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt.
                (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn
                diese weniger als 24 Stunden vor dem Über­       Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme
                                                                 durch DB Schenker Rail stellt eine Stor­nierung des
                gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von
                                                                 ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer
                1.100,– EUR/Zug. – Codezahl 961 –
                                                                 gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar.
        2.2.8	Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die            Die Stornierung muss schriftlich an das zustän-
               Frachten werden verdoppelt.                       dige Team im Kundenservice der DB Schenker Rail
                                                                 erfolgen. – Codezahl 960 –
4                                                                                                                   Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       3.1 Preisberechnung (Frachten)
 3
       Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten)                            Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht
       und Entgelte enthalten keine Umsatz­steuer. Die                               nach der APL, Preistafel 1, Gewichts­stufe bis 13,499 t
       Umsatz­steuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen                            abzüglich 25% unter Preislisten­nummer 0123 00 0
       Gesamt­betrag berech­net.                                                     berechnet.

       Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht                         Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur
       für jeden Wagen gesondert berechnet.                                          die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen
                                                                                     Preisliste berechnet.
       Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht
       für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise                              EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf fracht-
       gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet,                              frei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im
       ­Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden.                             Fracht­brief oder in der Nachweisung/Wagenliste ge­-
        Das Gewicht bestimmt die ­anzuwendende Preisreihe                            trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist.
        in den Preis­tafeln.

       Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem
       Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese
       Auslastung berechnet.

       Sind die zu einer Sendung gehörenden ­Güter wegen
       ihrer Länge auf mehrere Wagen ver­laden, so wird jeder
       Wagen als zu gleichen ­Teilen belastet angesehen.

        3.2 Zahlungsvermerke
        Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu
        Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt.

        Zahlungsvermerk                                                 Bedeutung
       		                                                               Der Absender bezahlt
        frei Fracht                                                     • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke
        frei Fracht einschließlich …                                    •d
                                                                          ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders
                                                                         bezeichneten Kosten
        frei                                                            • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten,
                                                                           die beim Versand berechnet werden können
        frei … (Bezeichnung der Kosten)                                 • nur bestimmte Kosten
        frei aller Kosten                                               • für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte,
                                                                           auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten),
                                                                           jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten
        unfrei                                                          Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten

       Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufschläge gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme:
       – der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem
          Versandbahnhof entstehen,
       – des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird.

Stand: 01.01.2014                                                                                                                                     5
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

    4    Locofrachten

         Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs                            Preislistennummer
         1.	Bahnhofssendung                                                                            0118 00 0
             Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und
             entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 209,– EUR pro Wagen berechnet.
         2.	Umstellungen                                                                               0119 00 8
             Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine
             Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt
             in Höhe von 105,– EUR pro Wagen berechnet.
         3.	Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern                                                       0118 00 0
             Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert                 oder
             werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet.                             0119 00 8

    5    Serviceleistungen

        			                                                                           Betrag EUR    Berechnungsbasis
         5.1	
             Zollüberwachung
             Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der
             Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen:

         5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle               13,30           Wagen 1)

               des Versandbahnhofs **)

         5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit-                25,20           Wagen 1)
        		     dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/

               gemeinsamen Versandverfahren (vgVV)

         5.1.3	Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen           45,10           Wagen 1)
                zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2)

         5.1.4	zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof3)
                                                                                          5,30           Wagen 1)
         5.1.5 geschlossene Züge   4)

        	5.1.6	Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und                    45,10           Wagen 1)
                 sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung5)

        Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren6).

         5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des
        		     Kunden berechnen wir zusätzlich                            44,30                       Zollanmeldung

         5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren –
        		     VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3)                                      13,30           Wagen 1)

        5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern   1 % vom Aufschub-                                    Zollanmeldung
        			­betrag,
        			                                    mindestens 13,00 EUR
        			                                    höchstens 20,20 EUR

6                                                                                                              Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       1)   Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen               6)   Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen­
            Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben.                     der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein­
       2)   Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung                 schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition
            für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des                          ­gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private
            (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem                     Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die
            Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der                               nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder einge-
            EU-Außengrenze zur Schweiz.                                                           führt werden.

       3)   Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der             *)   Ist DB Schenker Rail nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die
            Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß                       Hälfte des Betrages zu erheben.
            § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief              **)	Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV)
            (GLV-CIM) vorgeschrieben ist.                                                        – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für
       4)   Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das              das jeweilige Versandverfahren erhoben.
            im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird.
       5)   Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf
            einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll­
            behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche
            Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchge-
            führt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben.

       5.3   Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren
       5.3.1	
             Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist)
             – insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen –
             wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet.

        5.3.1.1 Standgeld

                                                                                                   Standgeldsätze je angefangene
                                                                                                    24 Stunden und Güterwagen
       			                                                                                1.–6. Tag                                        ab dem 7. Tag
       		 1.–3. Tag                                                                        ab dem            bei hohem                                 bei hohem
       			                                                                                4.–6. Tag         Wagenbedarf                               Wagenbedarf
         Wagengattungen                                             EUR                     EUR                   EUR                  EUR                  EUR
         E, G, K, L, O, T                                          31,–                     40,–                  52,–                  71,–               104,–
         Ea, F, Ga, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm,
                                                                   43,–                     56,–                  76,–                  98,–               152,–
         Tb, Td, U, Z
         H                                                         48,–                     63,–                  83,–                106,–                163,–
         Ealos-t, Ealos-x, Fa, Ha,
         Hbb 305/306/308/310/311 Ki, La,                           55,–                     72,–                  93,–                126,–                184,–
         R, Sl, Ta
         Hi(i)(m)rrs-tt                                            64,–                     83,–                 110,–                144,–                220,–
         Facns 133, Fal, Habb, Habi, Ia, Laa, Rb,
         Rn, S, Tadg, Tads 960/961                                 66,–                     85,–                 113,–                149,–                227,–
         Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za
         Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u,
                                                                   81,–                    111,–                 142,–                188,–                287,–
         Tal 966-971

       Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die                 Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
       Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffen-             Kundenservice mit.
       de Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preis­klasse
       der übergeordneten Wagen­gat­tung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird
       der Wagen­gat­tung Habb und somit der Preisklasse 6 zugeordnet).

Stand: 01.01.2014                                                                                                                                                       7
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

     5.3.1.2 S
              tandgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs

    			 Standgeldsätze je angefangene
    			 24 Stunden und Güterwagen
    		                                                                                        Spalte A           Spalte B              Spalte C
    		 1.–7. Tag                                                                                                  ab dem          bei hohem
    			                                                                                                         8.–30. Tag       Wagenbedarf
     Wagengattungen mit Bauartnummer                                                            EUR                EUR                  EUR
     Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465                        182,–               210,–                275,–

    Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag   Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
    der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden     Kundenservice mit.
    verdoppelt.

    5.3.2      ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand
              F                                                               5.3.5	Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen
              ­eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern                              Güter­wagen.
               ­befördert werden, wird bei Überschreiten der                         Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird
                Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent­                         neben der vertraglichen Vergütung (insbeson­
                gelt in Höhe von 5,90 EUR pro Tag b­ erechnet.                       dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die
                                                                                     gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des
    5.3.3     Bestellen von Güterwagen, Ladefristen:
                                                                                     Betrages berechnet, der bei einer Anmietung
    5.3.3.1	Die Be­stel­lung von leeren Güterwagen sollte                           angefallen wäre.
             bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünsch-                       5.3.6	
                                                                                    Abrufverfahren.
             ten Bedarfstag vorangehenden Werktags                                  Das Sammeln von beladenen und/oder leeren
             – aus­­­­genommen samstags – bei unserem                               Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden
             Kundenservice erfolgen. Die Bestel­lungen                              mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw.
             sollen der aktuellen Aufnahme­kapazität der                            einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach
             Ver­lade­anlagen entsprechen.                                          vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf
    5.3.3.2	Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent­                       werden hierfür 54,20 EUR pro Wagen zusätz-
             liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen                         lich zum Standgeld berechnet.
             unser Kundenservice auf Anfrage mit.                             5.4	Zeitleistung Personal.
    5.3.3.3	Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten                          Pro DB Schenker Rail Mitar­bei­ter und je
             für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis­                           angefangene Viertelstun­de w
                                                                                                              ­ erden 13,30 EUR
             an­schluss die jeweiligen von uns mit dem                             berechnet.
             Anschließer verein­bar­ten örtlichen Lade­                       5.5	Rückgabe von nicht verwendungsfähigen
             fristen­regelungen. Die je­weils aktuell gültigen                     Güterwagen.
             örtlichen Lade­fristen können beim Kunden­                            Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem
             service erfragt werden.                                               Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB) zurück­
                                                                                   gegeben, werden je Wagen 171,– EUR 1)
    5.3.3.4	Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade­
                                                                                   berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben
             fristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die
                                                                                   hiervon unberührt.
             Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht
             Stunden.                                                         5.6	Wiegen.
                                                                                   Für das Wiegen von Güterwagen und anderen
    5.3.4	
          Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen.
                                                                                   Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage
          a)	Für das Abbestellen eines noch nicht be-
                                                                                   werden je Wagen 49,50 EUR1) berechnet
              reitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr
              des dem gewünschten Bedarfstag voran­                           5.7	Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade­
              gehen­den Werk­tags – ausgenommen sams­­                             rückständen.
              tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe                             Für die Beseitigung von Lade­rückständen, die
              des Stand­geldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet.                         bei der Be- und Entladung von Holz (NHM
          b)	Für das Abbestellen eines bereitgestellten                           4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter
              Güterwagens berechnen wir für die gesamte                            Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von
              Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie                              26,60 EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag
              unsere Aufwendungen für die Rückholung                               geht zulasten des Frachtzahlers.
              des leeren Wagens.
                                                                              1) ImRahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/
                                                                                Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden beson-
                                                                                ders in Rechnung gestellt.

8                                                                                                                                       Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       5.8	Serviceleistungen nach Vereinbarung.                  5.9.2	Wagenausfallkosten
            Weitere Serviceleistungen können Sie gegen                   Die Zuführung und der Aufenthalt des
            Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot                     Fahrzeugs zu/in einer Servicestelle wird als
            umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Ver­mie­                  unproduktive Zeit gewertet.
            tung von Güter­wa­gen, Personenbegleitung                    Basierend auf den Wagenstandgeldern
            von Gütertrans­porten. Auskünfte erteilen                    (s. 5.3.1) werden im Regelfall drei Tage
            Ihnen gerne unsere Verkäufer.                                Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen
                                                                         im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung
       5.9	Ver- und Entladeschäden am Wagen.                            der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß
            Bei Beschädigungen von Wagen kann neben                      5.3.1).
            den Reparaturkosten auch die Abrechnung
            von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehö-           5.9.3	Auslagenpauschale
            ren insbesondere:                                            Durch die Bearbeitung eines Vorfalls „Ver-/
                                                                         Entladeschaden“ entstehen besondere
       5.9.1	Leerlaufkosten zur nächstgelegenen                         administrative Kosten, welche je Fahrzeug
              Servicestelle                                              berechnet werden. Bei einer durchschnitt-
              Entsteht durch die Beschädigung die                        lichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten
              Notwendigkeit einer direkten Zuführung                     wird der zweifache Satz von „Zeitleistung
              zu einer Servicestelle („Werkstatt“), wer-                 Personal“ (s. 5.4) erhoben.
              den Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender
       		     Tabelle) erhoben.

       		                                                                          Wagen mit            Wagen mit
       		                                                                          2 Achsen          mehr als 2 Achsen
       		                                                                             EUR                   EUR
        Konventionelle Güterwagen                                                    129,–                 166,–
        Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge            141,–                 184,–

 6      Allgemeine Preisliste (APL)

       			                                                                                         Preislistennummer
        Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von
        – Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen)                               0110 00 7
        – Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern                                                       0112 00 3
        – leeren Schutz- oder Zwischenwagen                                                           0123 00 0

       Preisabschläge:                                            Aufpreise:

       Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be-­         Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Lade­länge
       fördert werden, wird der Preis nach der Preis­tafel 1      ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als
       für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf.       2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt.
       zugeladenen Güter berechnet.
       Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet.

Stand: 01.01.2014                                                                                                         9
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
 Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

     7   Preistafel 1 (Preislistennummer 01 10 007)
         Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen
                                                                                           jede
                                                                                          weitere
         Sendungs                bis 13,499     13,500       17,500    21,500    25,500   Tonne
         gewicht                               –17,499      –21,499   –25,499   –30,499   kostet
         in t
         Entfernung              Wagenpreise in EUR
         bis km
           100                        633             633      633       697       778       28

           110                        644             644      663       740       829       31
           120                        644             644      699       778       871       34
           130                        725             725      730       817       915       35
           140                        725             725      766       855       957       36
           150                        759             759      798       892      1002       37

           160                        759             759      832       930      1042       39
           170                        774             774      865       969      1083       39
           180                        774             794      901      1007      1129       40
           190                        807             827      939      1044      1170       43
           200                        807             857      969      1082      1215       43

           220                        807             898     1018      1137      1273       48
           240                        827             950     1078      1204      1349       50
           260                        871         1007        1140      1273      1428       53
           280                        919         1061        1200      1342      1501       57
           300                        966         1114        1260      1409      1577       59

           320                      1008          1165        1319      1474      1648       60
           340                      1049          1212        1375      1535      1718       63
           360                      1093          1259        1428      1596      1785       64
           380                      1133          1309        1480      1653      1851       67
           400                      1173          1354        1537      1713      1921       68

           450                      1236          1428        1614      1804      2021       73
           500                      1319          1521        1725      1926      2156       81
           550                      1397          1612        1827      2040      2286       84
           600                      1471          1696        1922      2147      2402       89
           650                      1540          1779        2013      2246      2520       93

           700                      1608          1859        2104      2351      2632       95
           750                      1664          1920        2172      2427      2718       99
           800                      1700          1963        2221      2482      2781      104
           850                      1740          2005        2273      2539      2843      105
           900                      1777          2049        2324      2594      2905      106

           950                      1815          2094        2372      2649      2967      110
          1000                      1851          2139        2421      2704      3031      112
          1100                      1911          2205        2497      2788      3125      115
          1200                      1986         2293         2596      2902      3249      119
          1300                      2062         2382         2698      3011      3376      123

          1400                      2139         2469         2797      3125      3498      130
          1500                      2215         2557         2896      3237      3621      132

10                                                                                        Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
        Preistafel 2 (Preislistennummer 01 10 007)
        Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m
                                                                                                     jede
                                                                                                    weitere
        Sendungs-     bis   34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500                 Tonne
        gewicht     34,499 –39,499 –44,499 –49,499 –54,499 –59,499 –64,499 –69,499 –74,499          kostet
        in t
        Entfernung Wagenpreise in EUR
        bis km
           100         963     1067     1201     1336   1472     1607     1743     1879    1987        26

           110        1025     1136     1280     1423   1568     1713     1860     2001    2116        28
           120        1077     1196     1347     1498   1648     1801     1953     2106    2227        31
           130        1131     1255     1412     1572   1730     1888     2047     2206    2333        34
           140        1184     1313     1477     1645   1810     1979     2146     2310    2446        35
           150        1236     1370     1543     1718   1891     2064     2240     2414    2554        36

           160        1290     1429     1608     1792   1972     2154     2334     2519    2661        37
           170        1342     1487     1673     1865   2050     2241     2431     2617    2771        38
           180        1393     1544     1742     1933   2135     2331     2526     2723    2880        39
           190        1447     1604     1805     2008   2213     2417     2618     2825    2989        40
           200        1500     1664     1870     2083   2294     2508     2719     2930    3099        41

           220        1575     1743     1964     2185   2409     2632     2850     3073    3250        43
           240        1669     1847     2083     2320   2554     2786     3023     3256    3446        48
           260        1760     1953     2202     2450   2699     2946     3191     3441    3643        51
           280        1859     2057     2319     2578   2841     3101     3362     3625    3835        53
           300        1952     2162     2438     2709   2985     3259     3535     3809    4028        57

           320        2041     2261     2546     2833   3122     3410     3698     3984    4215        58
           340        2124     2353     2652     2950   3249     3551     3849     4149    4387        60
           360        2206     2446     2755     3065   3377     3686     3999     4310    4559        62
           380        2291     2536     2860     3183   3503     3826     4150     4474    4729        64
           400        2374     2629     2963     3298   3630     3964     4299     4633    4903        66

           450        2500     2767     3121     3471   3824     4177     4529     4879    5163        68
           500        2667     2952     3332     3707   4082     4455     4834     5208    5510        74
           550        2825     3128     3529     3926   4323     4721     5118     5517    5832        81
           600        2972     3293     3710     4130   4545     4967     5386     5802    6138        84
           650        3114     3449     3888     4325   4762     5205     5642     6079    6431        89

           700        3253     3599     4062     4518   4973     5433     5892     6350    6717        92
           750        3360     3720     4193     4669   5141     5614     6085     6561    6938        94
           800        3437     3807     4288     4776   5261     5743     6228     6714    7100        95
           850        3518     3895     4389     4884   5380     5874     6368     6862    7260        99
           900        3592     3980     4484     4990   5497     6002     6508     7014    7420       103

           950        3669     4066     4579     5099   5616     6132     6651     7166    7578       104
         1000         3748     4150     4677     5201   5735     6261     6785     7316    7741       106
         1100         3865     4280     4820     5366   5911     6457     6999     7542    7977       110
         1200         4019     4448     5015     5580   6148     6714     7281     7843    8295       114
         1300         4170     4620     5207     5796   6382     6970     7559     8148    8615       117

         1400         4325     4792     5399     6009   6618     7228     7839     8448    8932       122
         1500         4481     4964     5592     6226   6856     7488     8117     8750    9253       126

Stand: 01.01.2014                                                                                             11
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für
 Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite

     8
         Das Muster
         des Fracht-
         briefes ist
         verkleinert
         dargestellt.
         Es besteht
         aus den
         Teilen:
         – Blatt 1
           Versand-
           blatt
         – Blatt 2
           Frachtbrief-
           doppel
         – Blatt 3
           Empfangs-
           blatt
         – Blatt 4
           Frachtbrief

12                                                                      Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für
Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite

                                                                                  Stempel der Zugwechselbahnhöfe

                                      1                                       2                                      3                                      4

                    Anmerkungen
                     (1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise.

                     (2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest
                         auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht
                         angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt.

                     (3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungs-
                         bahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit
                         einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von
                         zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab
                         4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen.

                     (4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden:
                         a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder
                            miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen;
                         b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden;
                         c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt.

                        Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin.

                     (5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B.
                         – Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG),
                         – bahnseitig verwiegen,
                         – Zoll-(Steuer-)behandlung in ...,
                         – bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... .

                     (6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen.

                     (7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine
                         bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung
                         wiedergegeben wird.

                     (8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“.

                     (9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“,
                         „Zur Verfügung des N. N.“,

                    (10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten
                         Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben.
                         Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen.

                    (11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen.

                    (12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen.

                    (13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand
                         bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen.

                    (14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist.

                    (15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben.

                                                                                                                                                                            05.98

Stand: 01.01.2014                                                                                                                                                                   13
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG
 – Stand: 1. Januar 2014 –
         1 Geltungsbereich, Änderungen dieser ALB, PKL und sonstiger allgemeiner                       DB Schenker Rail AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf betriebs­

     9   Geschäftsbedingungen, abweichende und ­ergän­zende Bedingungen
         1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Um­schlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige
                                                                                                       sichere Ver­­­ladung zu überprüfen.
                                                                                                       6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung
         beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3      zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht
         genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere inter­nationalen Transporte,            überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert,
         soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail AG für den internationalen Eisenbahn-           werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
         verkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten nicht für                  Nach fruchtlosem Frist­ablauf sind wir berech­tigt, auch die Rechte entsprechend § 415
         Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.                                              Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen.
         1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung          6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der
         unsererseits.                                                                                 Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.
         1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen           7 Hindernisse
         Fassung:                                                                                      Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir be­rechtigt, das beladene Transportmittel
         – Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG                                              abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordent­lichen
         – Verladerichtlinien der DB Schenker Rail AG                                                  Kaufmanns.
         – Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn                      8 Verlustvermutung
         – Allgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der                            Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und
            DB Schenker Rail A
                             ­G                                                                        grenz­über­schrei­tende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeit­raum von 30 Tagen nach
         – Geschäftsbedingungen für das Fracht­aus­gleichs­­­verfahren der DeutscheVerkehrsBank AG.   Ablauf der Lieferfrist.
         1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsüb­liche Leistungen erbringen wir auf der      9 Gefahrgut
         Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden.       9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechts­vorschriften sowie unsere Vor-
         1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elek­tronischen Austauschs von Vertrags-       schriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisen­bahn zu beachten.
         und Leis­tungs­daten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt.               9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/
         1.6 Änderungen                                                                                Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw.
         Wir sind jederzeit berechtigt, diese ALB, PKL und unsere sonstigen allgemeinen                von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hin­­aus die
         Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten ALB, PKL und sonstigen allgemeinen             ­körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist.
         Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden in Textform (z.B. per Email oder                   9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungs­anteils von allen Ver­pflich­tungen
         anderen elektronischen Kommunikationsmitteln) spätestens einen Monat vor dem vor-             frei, die beim Trans­port, der Verwahrung oder sonstigen Be­handlung gegenüber Dritten
         geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anbieten. Die Zustimmung des Kunden               entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nicht­beachtung der dem Kunden
         gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des         obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.
         Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung                    9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Ab­stellen
         werden wir den Kunden in unserem Angebot, das die geänderten ALB, PKL und                     ­beladener Trans­­portmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter
         sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, gesondert hinweisen.                       leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
         2 Leistungsvertrag, Einzelverträge                                                             Ungereinigte leere und nicht ent­gaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger
         2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leis­tungen ist ein mit dem Kunden               als einen Monat abgestellt.
         schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Lauf­­zeit von 12 Monaten.     10 Entgelte, Rechnungsstellung, ­Aufrechnungs­­verbot
         Die Verlängerung, Än­de­rung oder der Abschluss eines neuen Leis­tungs­vertrages bedürfen     10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtaus­gleichs­­verfahren. Andere Zahlungs­
         ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leis­tungs­vertrag nicht von beiden Parteien unter-     verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2
         schrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestäti­gungs-­      und 10.3.
         schrei­ben verbindlich.                                                                       10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rech­nungs­­erhalt ohne Abzug fällig. Ist die
         2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leis­tungs­­daten, die für den Abschluss von     ­Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen
         Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforder­lich sind (z. B. Relation, Lade-       in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis­zinssatz der Deutschen
         gut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt).                                                          Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicher­heits­
         2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande.                leistung verlangen.
         Bei Anbindung des Kunden an unseren Kundenservice sind Auf­träge ausschließ­lich              10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen,
         an diesen zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kundenservice nicht           es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
         innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestätigung        11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften
         erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist.                               Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut
         3 Frachtbrief, Transportauftrag                                                               unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie
         3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den      für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen
         „Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail AG abgedruckten Muster a    ­ uszustellen.      erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“.
         Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestempelte Namens-         12 Besondere Bedingungen für den ­Kombinierten Verkehr
         oder Firmen­­angaben gelten nicht als Unterschrift.                                           12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach
         3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauf-           besonderer Ver­einbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Aus­füllen der erforderlichen
         trag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Fracht­briefs, haftet      Beförderungspa­piere).
         er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Trans-        12.2 LE im Sinne dieser ALB sind:
         portauftrag enthaltenen Angaben.
                                                                                                       –C
                                                                                                         ontainer für den Überseeverkehr, deren Ab­messungen, Eckbeschläge und Festigkeit
         4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail AG, Ladefristen                            von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind
         4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung.                       – Binnencontainer für den europäischen Fest­lands­­verkehr
         4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benö­tigten Anzahl und Gattung von Wagen        – Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten
         und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und
                                                                                                       – Sattelanhänger
         LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB
                                                                                                       – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“.
         entsprechend.
                                                                                                       12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vor­schriften und technischen Bestim-
         4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und
                                                                                                       mungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungs-
         Konditionen der DB Schenker Rail AG“.
                                                                                                       schild) entsprechen.
         4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den
                                                                                                       12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebs­sicher und für das Gut geeignet sein.
         vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über
         Beanstandungen unverzüglich zu informieren.                                                   12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt.
         4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm            13 Haftung
         beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen     13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Be­schädigung ist auf einen Betrag von 8,33
         Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel                Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Roh­gewichts der Sendung beschränkt.
         zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und            Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend.
         Unfälle sind unverzüglich an unseren Kundenservice zu melden.                                 Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB.
         4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig,         13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung abweichend von dem gesetzlich vorgesehenen
         d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit       Betrag auf einen Betrag von einer Million EURO oder zwei Rech­nungseinheiten für
         losen Bestandteilen, ferner frist­gerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal         jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je n
                                                                                                                                                       ­ achdem, welcher Betrag höher ist.
         zurückgegeben werden. Bei Nicht­erfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und            13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrläs-
         Konditionen der DB Schenker Rail AG“ für uns entstandene Aufwendungen. Ein weiterge-          siges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechts­vorschriften
         hender Schadens­ersatz­an­spruch bleibt hiervon unberührt.                                    haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinaus­gehende Ersatzansprüche
         4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu       jeder Art gegen uns, unsere Mit­arbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt
         dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.                                              nicht bei der Verletzung ­vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen
         5 Wagen Dritter                                                                               Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typi­schen Schaden.
         Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail AG ist, so stellt er       13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen.
         sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte Stelle (ECM)         13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben.
         unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine Selbstdeklaration      14 Gerichtsstand, anwendbares Recht
         zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind wir berechtigt, die           14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergeben­den Streitigkeiten (einschließ­lich
         Übernahme der Wagen zu verweigern.                                                            Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder
         6 Ladevorschriften                                                                            nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.
         6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Ent­­ladung, wenn nicht etwas anderes            14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inlän­discher Parteien maßgebende Recht der
         vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der           Bundes­republik Deutschland.

14
Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte
„DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
(Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2014 –
     1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer                                                    6 Serviceleistungen

10   1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganz­zügen
     als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain.
                                                                                                    6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den
                                                                                                    Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind.
     DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind                      6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam
     die Ganzzug-­Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail AG innerhalb                 des Kundenservice der DB Schenker Rail AG auf ihre Durchführ­barkeit hin an­zufragen und
     Deutschlands.                                                                                  sind nach Freigabe durch den Kundenservice im Transportauftrag mit anzugeben.
     1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder                   6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen
     als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss                    der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung
     eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der              berechnet.
     insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen             7 Frachtberechnung
     Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains               7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und
     sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens                  keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die
     acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren.                          Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditi­onen
     1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der                    der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen.
     „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge.                                8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB)
     1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante                      8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine
     Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt        Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen
     werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können.                                          Fassung.
     1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben
     unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten
     sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit.
     1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht
     werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt.
     1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen
     Feiertagen nicht.
     1.8 DB Schenker Rail AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer e
                                                                                    ­ inzusetzen.
     2 Bestellmodalitäten
     2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“
     verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt.
     2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im
     Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats,
     mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für
     den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von
     DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6.
     2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr
     vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr
     vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen
     (gültig bis 30.06.2014).
     Ab dem 01.07.2014 müssen DB SCHENKERvariotrains im Wochenprogramm bis Mittwoch
     der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach
     Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain
     gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen.
     2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim
     Kundenservice der DB Schenker Rail AG bestellt werden. Mit der Bestellung gibt der
     Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker Rail AG als ange-
     nommen gilt, wenn DB Schenker Rail AG nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An
     Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der Lauf dieser Frist.
     2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden
     nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der
     DB Schenker Rail AG zustande.
     2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe
     des Zuges wird außerdem ein Aufschlag nach den Bestimmungen der „Preise und
     Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
     3 Stornierung
     3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder
     DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr (ab 01.07.2014: „… bis Mittwoch
     der Vorwoche, 12 Uhr“) vor dem Verkehrstag entgeltfrei möglich. Danach wird Stornie-
     rungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail
     AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
     3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder
     DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten
     und ist an das zuständige Team des Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu richten.
     3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder
     DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet.
     4 Transportmittel, Transportauftrag
     4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüter­wagen
     oder von der DB Schenker Rail AG zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen).
     Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim Kun-
     denservice der DB Schenker Rail AG zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit
     disponiert.
     4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der
     geplanten Übergabe des Ganzzuges beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG
     eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und DB SCHENKERvariotrain
     sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt
     DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail und dem Besteller der Leistung
     abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden maßgebend. Wird der
     Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher erteilt, ist das
     gewünschte Versanddatum anzugeben.
     4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker
     Rail mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt
     ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker Rail AG abgelehnt
     werden.
     5 Ladefristen
     5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich
     und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der
     vereinbarten geplanten Übergabezeit.
     5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privat­
     güter­wagen er­gibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der
     DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung.
     5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich.

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