Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail AG
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Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen mit Allgemeiner Preisliste Gültig ab 1. Januar 2014 Delivering solutions.
Inhalt 1 Anwendungsbereich und Allgemeines 2 Preise und Leistungen 3 Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke 4 Locofrachten 5 Serviceleistungen 6 Allgemeine Preisliste (APL) 7 Preistafeln (APL) 1 und 2 8 Frachtbriefmuster 9 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG 10 Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) Herausgeber: Zu beziehen unter Bestellnummer DB Schenker Rail AG TAPL 0110 von: Marketing DB Kommunikationstechnik GmbH Edmund-Rumpler-Str. 3 Medien- und Kommunikationsdienste 60549 Frankfurt am Main Logistikcenter Tel.: +49 (0) 203 9851 9000 Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe Fax: +49 (0) 721 9385509 E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG sowie dazu erscheinende Änderungen und Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht. Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG ist im Internet unter www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar. 2 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen Anwendungsbereich und Allgemeines 1 Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr Rail AG (nachfolgend „DB Schenker Rail“) für den gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail AG Wagenladungsverkehr und den Kombinierten Ver für den internationalen Eisenbahnverkehr. kehr; sie werden ergänzt durch die Regelungen, die in der Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten G üter bilden Privatgüterwagen/Güterwagen anderer Halter gelten eine Sendung. zusätzlich die „Bestimmungen für Privatgüterwagen/ Güterwagen anderer Halter (PKL-Güterwagenverwen Geschlossene Züge werden als eine Sendung geschlos dung)“. Für den Kombinierten Verkehr gelten sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/ zusätzlich die „Bestimmungen für den Kombinierten Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis Verkehr“. Die Preise und Konditionen DB Schenker anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert. Rail gelten für Transporte zwischen den im Bahnhofs verzeichnis genannten Güterverkehrsstellen. Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch den DB Schenker Rail Kundenservice. Transportaufträge Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von sollten dort mindestens zwei Stunden vor Bedienung DB Schenker Rail für den Eisenbahngüterverkehr des Gleisanschlusses/öffentlichen Ladegleises vor- entnommen. liegen. Transportaufträge m üssen die für den Frachtbrief vorgesehenen Angaben enthalten. Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in neuesten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Heftes). Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt. Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungs- Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbeson- verkehr der DB Schenker Rail gelten vorrangig die dere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen, „Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die sind in deutscher Sprache abzufassen. Ganzzug-Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘, ,DB SCHENKERvariotrain‘, ,DB SCHENKERflextrain‘ (Bedingungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt. Stand: 01.01.2014 3
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 2.1 Preise und Leistungen 2 Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgen- Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff den Leistungsumfang: wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von – die Bereitstellung der Wagen innerhalb der festge legten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie 2.2.9 143,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 – den Transport der Wagen bis in das öffentliche Lade- des RID) – Codezahl 905 – gleis bzw. bis an die vereinbarte Übergabestelle. 2.2.10 430,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen Darüber hinausgehende Leistungen werden b esonders stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 berechnet. und 1.6 des RID) – Codezahl 906 – Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des berechnet. Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail ein Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 dem Aufwand angemessenes Entgelt berechnen. des RID t eilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 2.2 Aufschläge 0104000). Aufschläge werden erhoben für: 2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge 2.2.1 Sendungen, die nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz befördert werden können, z. B. bei zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des Überschreiten des Lademaßes. Stornierungsentgeltes erhoben, wenn der Stornierungs auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Verkehrstag 2.2.2 I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus (ab 01.07.2014: „… wenn der Stornierungsauftrag nach besonderen Gründen notwendig ist. 12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag“) erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der 2.2.3 Sendungen von und nach bestimmten Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn Eisenbahninfrastrukturbetreibern (bspw. ihre Ursache von DB Schenker Rail zu vertreten ist. Hafenbahnen/Häfen), wenn diese hierfür Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug: separate Entgelte in Rechnung stellen. – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende 2.2.4 endungen von und nach Serviceeinrichtungen S Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.653,– EUR gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ – – Innerdeutsche oder grenzüberschreitende AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe, Relationen > 200 Kilometer* 3.304,– EUR Güterterminals), wenn der Betreiber – Grenzüberschreitende Relationen der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen > 400 Kilometer* 4.956,– EUR Nutzungsbedingungen besondere Entgelte * Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem von den Zugangsberechtigten verlangt. Entfernungswerk der DB Schenker Rail für den Eisenbahn – Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 – güterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den 2.2.5 Beauftragung per Fax internationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen Für eine Beauftragung per Fax wird ein Eisenbahnverbandes UIC. Entgelt in Höhe von 9,– € pro Auftrag erhoben (ab 01.07.2014). Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht 2.2.6 ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen– D storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen Sassnitz Mitte See in Höhe von 222,– EUR/ mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) Wagen. – Codezahl 131 – > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz 2.2.7 ie Bestellung eines geschlossenen Zuges D (100 %) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt. (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn diese weniger als 24 Stunden vor dem Über Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme durch DB Schenker Rail stellt eine Stornierung des gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer 1.100,– EUR/Zug. – Codezahl 961 – gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar. 2.2.8 Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die Die Stornierung muss schriftlich an das zustän- Frachten werden verdoppelt. dige Team im Kundenservice der DB Schenker Rail erfolgen. – Codezahl 960 – 4 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 3.1 Preisberechnung (Frachten) 3 Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten) Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer. Die nach der APL, Preistafel 1, Gewichtsstufe bis 13,499 t Umsatzsteuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen abzüglich 25% unter Preislistennummer 0123 00 0 Gesamtbetrag berechnet. berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur für jeden Wagen gesondert berechnet. die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen Preisliste berechnet. Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf fracht- gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet, frei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden. Frachtbrief oder in der Nachweisung/Wagenliste ge- Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist. in den Preistafeln. Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese Auslastung berechnet. Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen ihrer Länge auf mehrere Wagen verladen, so wird jeder Wagen als zu gleichen Teilen belastet angesehen. 3.2 Zahlungsvermerke Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt. Zahlungsvermerk Bedeutung Der Absender bezahlt frei Fracht • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke frei Fracht einschließlich … •d ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders bezeichneten Kosten frei • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten, die beim Versand berechnet werden können frei … (Bezeichnung der Kosten) • nur bestimmte Kosten frei aller Kosten • für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte, auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten), jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten unfrei Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufschläge gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme: – der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen, – des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird. Stand: 01.01.2014 5
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 4 Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs Preislistennummer 1. Bahnhofssendung 0118 00 0 Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 209,– EUR pro Wagen berechnet. 2. Umstellungen 0119 00 8 Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt in Höhe von 105,– EUR pro Wagen berechnet. 3. Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern 0118 00 0 Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert oder werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet. 0119 00 8 5 Serviceleistungen Betrag EUR Berechnungsbasis 5.1 Zollüberwachung Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen: 5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle 13,30 Wagen 1) des Versandbahnhofs **) 5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit- 25,20 Wagen 1) dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/ gemeinsamen Versandverfahren (vgVV) 5.1.3 Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen 45,10 Wagen 1) zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2) 5.1.4 zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof3) 5,30 Wagen 1) 5.1.5 geschlossene Züge 4) 5.1.6 Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und 45,10 Wagen 1) sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung5) Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren6). 5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden berechnen wir zusätzlich 44,30 Zollanmeldung 5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren – VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3) 13,30 Wagen 1) 5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern 1 % vom Aufschub- Zollanmeldung betrag, mindestens 13,00 EUR höchstens 20,20 EUR 6 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 1) Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen 6) Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben. der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein 2) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder einge- EU-Außengrenze zur Schweiz. führt werden. 3) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der *) Ist DB Schenker Rail nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß Hälfte des Betrages zu erheben. § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief **) Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV) (GLV-CIM) vorgeschrieben ist. – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für 4) Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das das jeweilige Versandverfahren erhoben. im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird. 5) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchge- führt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben. 5.3 Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren 5.3.1 Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist) – insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen – wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet. 5.3.1.1 Standgeld Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen 1.–6. Tag ab dem 7. Tag 1.–3. Tag ab dem bei hohem bei hohem 4.–6. Tag Wagenbedarf Wagenbedarf Wagengattungen EUR EUR EUR EUR EUR E, G, K, L, O, T 31,– 40,– 52,– 71,– 104,– Ea, F, Ga, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm, 43,– 56,– 76,– 98,– 152,– Tb, Td, U, Z H 48,– 63,– 83,– 106,– 163,– Ealos-t, Ealos-x, Fa, Ha, Hbb 305/306/308/310/311 Ki, La, 55,– 72,– 93,– 126,– 184,– R, Sl, Ta Hi(i)(m)rrs-tt 64,– 83,– 110,– 144,– 220,– Facns 133, Fal, Habb, Habi, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, Tads 960/961 66,– 85,– 113,– 149,– 227,– Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u, 81,– 111,– 142,– 188,– 287,– Tal 966-971 Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffen- Kundenservice mit. de Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preisklasse der übergeordneten Wagengattung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird der Wagengattung Habb und somit der Preisklasse 6 zugeordnet). Stand: 01.01.2014 7
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.3.1.2 S tandgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen Spalte A Spalte B Spalte C 1.–7. Tag ab dem bei hohem 8.–30. Tag Wagenbedarf Wagengattungen mit Bauartnummer EUR EUR EUR Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465 182,– 210,– 275,– Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden Kundenservice mit. verdoppelt. 5.3.2 ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand F 5.3.5 Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern Güterwagen. befördert werden, wird bei Überschreiten der Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent neben der vertraglichen Vergütung (insbeson gelt in Höhe von 5,90 EUR pro Tag b erechnet. dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des 5.3.3 Bestellen von Güterwagen, Ladefristen: Betrages berechnet, der bei einer Anmietung 5.3.3.1 Die Bestellung von leeren Güterwagen sollte angefallen wäre. bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünsch- 5.3.6 Abrufverfahren. ten Bedarfstag vorangehenden Werktags Das Sammeln von beladenen und/oder leeren – ausgenommen samstags – bei unserem Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden Kundenservice erfolgen. Die Bestellungen mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw. sollen der aktuellen Aufnahmekapazität der einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach Verladeanlagen entsprechen. vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf 5.3.3.2 Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent werden hierfür 54,20 EUR pro Wagen zusätz- liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen lich zum Standgeld berechnet. unser Kundenservice auf Anfrage mit. 5.4 Zeitleistung Personal. 5.3.3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Pro DB Schenker Rail Mitarbeiter und je für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis angefangene Viertelstunde w erden 13,30 EUR anschluss die jeweiligen von uns mit dem berechnet. Anschließer vereinbarten örtlichen Lade 5.5 Rückgabe von nicht verwendungsfähigen fristenregelungen. Die jeweils aktuell gültigen Güterwagen. örtlichen Ladefristen können beim Kunden Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem service erfragt werden. Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB) zurück gegeben, werden je Wagen 171,– EUR 1) 5.3.3.4 Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben fristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die hiervon unberührt. Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht Stunden. 5.6 Wiegen. Für das Wiegen von Güterwagen und anderen 5.3.4 Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen. Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage a) Für das Abbestellen eines noch nicht be- werden je Wagen 49,50 EUR1) berechnet reitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr des dem gewünschten Bedarfstag voran 5.7 Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade gehenden Werktags – ausgenommen sams rückständen. tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe Für die Beseitigung von Laderückständen, die des Standgeldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet. bei der Be- und Entladung von Holz (NHM b) Für das Abbestellen eines bereitgestellten 4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter Güterwagens berechnen wir für die gesamte Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie 26,60 EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag unsere Aufwendungen für die Rückholung geht zulasten des Frachtzahlers. des leeren Wagens. 1) ImRahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/ Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden beson- ders in Rechnung gestellt. 8 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.8 Serviceleistungen nach Vereinbarung. 5.9.2 Wagenausfallkosten Weitere Serviceleistungen können Sie gegen Die Zuführung und der Aufenthalt des Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot Fahrzeugs zu/in einer Servicestelle wird als umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Vermie unproduktive Zeit gewertet. tung von Güterwagen, Personenbegleitung Basierend auf den Wagenstandgeldern von Gütertransporten. Auskünfte erteilen (s. 5.3.1) werden im Regelfall drei Tage Ihnen gerne unsere Verkäufer. Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung 5.9 Ver- und Entladeschäden am Wagen. der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß Bei Beschädigungen von Wagen kann neben 5.3.1). den Reparaturkosten auch die Abrechnung von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehö- 5.9.3 Auslagenpauschale ren insbesondere: Durch die Bearbeitung eines Vorfalls „Ver-/ Entladeschaden“ entstehen besondere 5.9.1 Leerlaufkosten zur nächstgelegenen administrative Kosten, welche je Fahrzeug Servicestelle berechnet werden. Bei einer durchschnitt- Entsteht durch die Beschädigung die lichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten Notwendigkeit einer direkten Zuführung wird der zweifache Satz von „Zeitleistung zu einer Servicestelle („Werkstatt“), wer- Personal“ (s. 5.4) erhoben. den Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender Tabelle) erhoben. Wagen mit Wagen mit 2 Achsen mehr als 2 Achsen EUR EUR Konventionelle Güterwagen 129,– 166,– Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge 141,– 184,– 6 Allgemeine Preisliste (APL) Preislistennummer Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von – Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen) 0110 00 7 – Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern 0112 00 3 – leeren Schutz- oder Zwischenwagen 0123 00 0 Preisabschläge: Aufpreise: Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be- Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Ladelänge fördert werden, wird der Preis nach der Preistafel 1 ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf. 2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt. zugeladenen Güter berechnet. Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet. Stand: 01.01.2014 9
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 7 Preistafel 1 (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen jede weitere Sendungs bis 13,499 13,500 17,500 21,500 25,500 Tonne gewicht –17,499 –21,499 –25,499 –30,499 kostet in t Entfernung Wagenpreise in EUR bis km 100 633 633 633 697 778 28 110 644 644 663 740 829 31 120 644 644 699 778 871 34 130 725 725 730 817 915 35 140 725 725 766 855 957 36 150 759 759 798 892 1002 37 160 759 759 832 930 1042 39 170 774 774 865 969 1083 39 180 774 794 901 1007 1129 40 190 807 827 939 1044 1170 43 200 807 857 969 1082 1215 43 220 807 898 1018 1137 1273 48 240 827 950 1078 1204 1349 50 260 871 1007 1140 1273 1428 53 280 919 1061 1200 1342 1501 57 300 966 1114 1260 1409 1577 59 320 1008 1165 1319 1474 1648 60 340 1049 1212 1375 1535 1718 63 360 1093 1259 1428 1596 1785 64 380 1133 1309 1480 1653 1851 67 400 1173 1354 1537 1713 1921 68 450 1236 1428 1614 1804 2021 73 500 1319 1521 1725 1926 2156 81 550 1397 1612 1827 2040 2286 84 600 1471 1696 1922 2147 2402 89 650 1540 1779 2013 2246 2520 93 700 1608 1859 2104 2351 2632 95 750 1664 1920 2172 2427 2718 99 800 1700 1963 2221 2482 2781 104 850 1740 2005 2273 2539 2843 105 900 1777 2049 2324 2594 2905 106 950 1815 2094 2372 2649 2967 110 1000 1851 2139 2421 2704 3031 112 1100 1911 2205 2497 2788 3125 115 1200 1986 2293 2596 2902 3249 119 1300 2062 2382 2698 3011 3376 123 1400 2139 2469 2797 3125 3498 130 1500 2215 2557 2896 3237 3621 132 10 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen Preistafel 2 (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m jede weitere Sendungs- bis 34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500 Tonne gewicht 34,499 –39,499 –44,499 –49,499 –54,499 –59,499 –64,499 –69,499 –74,499 kostet in t Entfernung Wagenpreise in EUR bis km 100 963 1067 1201 1336 1472 1607 1743 1879 1987 26 110 1025 1136 1280 1423 1568 1713 1860 2001 2116 28 120 1077 1196 1347 1498 1648 1801 1953 2106 2227 31 130 1131 1255 1412 1572 1730 1888 2047 2206 2333 34 140 1184 1313 1477 1645 1810 1979 2146 2310 2446 35 150 1236 1370 1543 1718 1891 2064 2240 2414 2554 36 160 1290 1429 1608 1792 1972 2154 2334 2519 2661 37 170 1342 1487 1673 1865 2050 2241 2431 2617 2771 38 180 1393 1544 1742 1933 2135 2331 2526 2723 2880 39 190 1447 1604 1805 2008 2213 2417 2618 2825 2989 40 200 1500 1664 1870 2083 2294 2508 2719 2930 3099 41 220 1575 1743 1964 2185 2409 2632 2850 3073 3250 43 240 1669 1847 2083 2320 2554 2786 3023 3256 3446 48 260 1760 1953 2202 2450 2699 2946 3191 3441 3643 51 280 1859 2057 2319 2578 2841 3101 3362 3625 3835 53 300 1952 2162 2438 2709 2985 3259 3535 3809 4028 57 320 2041 2261 2546 2833 3122 3410 3698 3984 4215 58 340 2124 2353 2652 2950 3249 3551 3849 4149 4387 60 360 2206 2446 2755 3065 3377 3686 3999 4310 4559 62 380 2291 2536 2860 3183 3503 3826 4150 4474 4729 64 400 2374 2629 2963 3298 3630 3964 4299 4633 4903 66 450 2500 2767 3121 3471 3824 4177 4529 4879 5163 68 500 2667 2952 3332 3707 4082 4455 4834 5208 5510 74 550 2825 3128 3529 3926 4323 4721 5118 5517 5832 81 600 2972 3293 3710 4130 4545 4967 5386 5802 6138 84 650 3114 3449 3888 4325 4762 5205 5642 6079 6431 89 700 3253 3599 4062 4518 4973 5433 5892 6350 6717 92 750 3360 3720 4193 4669 5141 5614 6085 6561 6938 94 800 3437 3807 4288 4776 5261 5743 6228 6714 7100 95 850 3518 3895 4389 4884 5380 5874 6368 6862 7260 99 900 3592 3980 4484 4990 5497 6002 6508 7014 7420 103 950 3669 4066 4579 5099 5616 6132 6651 7166 7578 104 1000 3748 4150 4677 5201 5735 6261 6785 7316 7741 106 1100 3865 4280 4820 5366 5911 6457 6999 7542 7977 110 1200 4019 4448 5015 5580 6148 6714 7281 7843 8295 114 1300 4170 4620 5207 5796 6382 6970 7559 8148 8615 117 1400 4325 4792 5399 6009 6618 7228 7839 8448 8932 122 1500 4481 4964 5592 6226 6856 7488 8117 8750 9253 126 Stand: 01.01.2014 11
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite 8 Das Muster des Fracht- briefes ist verkleinert dargestellt. Es besteht aus den Teilen: – Blatt 1 Versand- blatt – Blatt 2 Frachtbrief- doppel – Blatt 3 Empfangs- blatt – Blatt 4 Frachtbrief 12 Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite Stempel der Zugwechselbahnhöfe 1 2 3 4 Anmerkungen (1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise. (2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt. (3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungs- bahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab 4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen. (4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden: a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen; b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden; c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt. Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin. (5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B. – Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG), – bahnseitig verwiegen, – Zoll-(Steuer-)behandlung in ..., – bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... . (6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen. (7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung wiedergegeben wird. (8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“. (9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“, „Zur Verfügung des N. N.“, (10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben. Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen. (11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen. (12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen. (13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen. (14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist. (15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben. 05.98 Stand: 01.01.2014 13
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG – Stand: 1. Januar 2014 – 1 Geltungsbereich, Änderungen dieser ALB, PKL und sonstiger allgemeiner DB Schenker Rail AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf betriebs 9 Geschäftsbedingungen, abweichende und ergänzende Bedingungen 1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Umschlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige sichere Verladung zu überprüfen. 6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3 zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere internationalen Transporte, überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert, soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail AG für den internationalen Eisenbahn- werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. verkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten nicht für Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, auch die Rechte entsprechend § 415 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der unsererseits. Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. 1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen 7 Hindernisse Fassung: Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir berechtigt, das beladene Transportmittel – Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordentlichen – Verladerichtlinien der DB Schenker Rail AG Kaufmanns. – Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn 8 Verlustvermutung – Allgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und DB Schenker Rail A G grenzüberschreitende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeitraum von 30 Tagen nach – Geschäftsbedingungen für das Frachtausgleichsverfahren der DeutscheVerkehrsBank AG. Ablauf der Lieferfrist. 1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsübliche Leistungen erbringen wir auf der 9 Gefahrgut Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden. 9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechtsvorschriften sowie unsere Vor- 1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elektronischen Austauschs von Vertrags- schriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn zu beachten. und Leistungsdaten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt. 9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/ 1.6 Änderungen Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw. Wir sind jederzeit berechtigt, diese ALB, PKL und unsere sonstigen allgemeinen von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hinaus die Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten ALB, PKL und sonstigen allgemeinen körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist. Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden in Textform (z.B. per Email oder 9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungsanteils von allen Verpflichtungen anderen elektronischen Kommunikationsmitteln) spätestens einen Monat vor dem vor- frei, die beim Transport, der Verwahrung oder sonstigen Behandlung gegenüber Dritten geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anbieten. Die Zustimmung des Kunden entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nichtbeachtung der dem Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind. Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung 9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Abstellen werden wir den Kunden in unserem Angebot, das die geänderten ALB, PKL und beladener Transportmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, gesondert hinweisen. leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 2 Leistungsvertrag, Einzelverträge Ungereinigte leere und nicht entgaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger 2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden als einen Monat abgestellt. schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von 12 Monaten. 10 Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungsverbot Die Verlängerung, Änderung oder der Abschluss eines neuen Leistungsvertrages bedürfen 10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtausgleichsverfahren. Andere Zahlungs ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leistungsvertrag nicht von beiden Parteien unter- verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2 schrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestätigungs- und 10.3. schreiben verbindlich. 10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ist die 2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leistungsdaten, die für den Abschluss von Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforderlich sind (z. B. Relation, Lade- in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen gut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt). Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheits 2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande. leistung verlangen. Bei Anbindung des Kunden an unseren Kundenservice sind Aufträge ausschließlich 10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, an diesen zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kundenservice nicht es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestätigung 11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist. Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut 3 Frachtbrief, Transportauftrag unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen „Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail AG abgedruckten Muster a uszustellen. erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“. Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestempelte Namens- 12 Besondere Bedingungen für den Kombinierten Verkehr oder Firmenangaben gelten nicht als Unterschrift. 12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach 3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauf- besonderer Vereinbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Ausfüllen der erforderlichen trag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Frachtbriefs, haftet Beförderungspapiere). er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Trans- 12.2 LE im Sinne dieser ALB sind: portauftrag enthaltenen Angaben. –C ontainer für den Überseeverkehr, deren Abmessungen, Eckbeschläge und Festigkeit 4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail AG, Ladefristen von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind 4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung. – Binnencontainer für den europäischen Festlandsverkehr 4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benötigten Anzahl und Gattung von Wagen – Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und – Sattelanhänger LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“. entsprechend. 12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Bestim- 4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und mungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungs- Konditionen der DB Schenker Rail AG“. schild) entsprechen. 4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den 12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebssicher und für das Gut geeignet sein. vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über Beanstandungen unverzüglich zu informieren. 12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt. 4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm 13 Haftung beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen 13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 8,33 Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung beschränkt. zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend. Unfälle sind unverzüglich an unseren Kundenservice zu melden. Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB. 4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig, 13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung abweichend von dem gesetzlich vorgesehenen d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit Betrag auf einen Betrag von einer Million EURO oder zwei Rechnungseinheiten für losen Bestandteilen, ferner fristgerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je n achdem, welcher Betrag höher ist. zurückgegeben werden. Bei Nichterfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und 13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrläs- Konditionen der DB Schenker Rail AG“ für uns entstandene Aufwendungen. Ein weiterge- siges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften hender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden. nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen 5 Wagen Dritter Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail AG ist, so stellt er 13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen. sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte Stelle (ECM) 13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben. unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine Selbstdeklaration 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind wir berechtigt, die 14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Übernahme der Wagen zu verweigern. Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder 6 Ladevorschriften nach unserer Wahl der Sitz des Kunden. 6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Entladung, wenn nicht etwas anderes 14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht der vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der Bundesrepublik Deutschland. 14
Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2014 – 1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer 6 Serviceleistungen 10 1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganzzügen als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain. 6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind. DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind 6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail AG innerhalb des Kundenservice der DB Schenker Rail AG auf ihre Durchführbarkeit hin anzufragen und Deutschlands. sind nach Freigabe durch den Kundenservice im Transportauftrag mit anzugeben. 1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder 6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der berechnet. insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen 7 Frachtberechnung Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains 7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren. Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen 1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen. „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge. 8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) 1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante 8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können. Fassung. 1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit. 1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt. 1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht. 1.8 DB Schenker Rail AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer e inzusetzen. 2 Bestellmodalitäten 2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt. 2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats, mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6. 2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen (gültig bis 30.06.2014). Ab dem 01.07.2014 müssen DB SCHENKERvariotrains im Wochenprogramm bis Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen. 2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG bestellt werden. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker Rail AG als ange- nommen gilt, wenn DB Schenker Rail AG nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der Lauf dieser Frist. 2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der DB Schenker Rail AG zustande. 2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe des Zuges wird außerdem ein Aufschlag nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3 Stornierung 3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr (ab 01.07.2014: „… bis Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr“) vor dem Verkehrstag entgeltfrei möglich. Danach wird Stornie- rungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten und ist an das zuständige Team des Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu richten. 3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet. 4 Transportmittel, Transportauftrag 4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüterwagen oder von der DB Schenker Rail AG zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen). Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim Kun- denservice der DB Schenker Rail AG zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit disponiert. 4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der geplanten Übergabe des Ganzzuges beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und DB SCHENKERvariotrain sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail und dem Besteller der Leistung abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden maßgebend. Wird der Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher erteilt, ist das gewünschte Versanddatum anzugeben. 4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker Rail mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker Rail AG abgelehnt werden. 5 Ladefristen 5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der vereinbarten geplanten Übergabezeit. 5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privat güterwagen ergibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung. 5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich. 15
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