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Prestele & Partner STEUERBERATER Prestele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Maximilian - Philipp - Str. 34 86842 Türkheim Telefon: 08245 - 9628 0 Fax: 08245 - 9628 28 Email: info@prestele.com www.prestele.com Geschäftsführende Partner: Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 Josef Prestele Sehr geehrte Damen und Herren, Steuerberater Oliver Prestele in den vergangenen Wochen waren die Schlagzeilen zur Steuergesetzgebung geprägt von Steuerberater, B.A. dem Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. So werden in dieser Aus- gabe schwerpunktmäßig die Rechtsänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 (Nr. 1) sowie die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Un- Partnerschaftsgesellschaft ternehmen, die bis zum 30.9.2020 beantragt werden müssen, aufgezeigt (Nr. 2 bis 5). Die mit Sitz in Türkheim Amtsgericht Memmingen befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 1.7.2020 wirft in der Praxis eine Reihe von Part.-Nr.: PR98 Fragen auf (Nr. 6). In fünf Bundesländern ist die Frist für den Einbau manipulationssicherer Sicherheitseinrich- tungen in Kassensysteme verschoben worden (Nr. 7). Die Mindestlohnkommission hat ihre Finanzamt Memmingen USt-Nr.: 138/172/53800 Empfehlungen bis 2022 vorgelegt (Nr. 9). Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Türkheim DE44 7315 0000 0760 7234 37 BIC: BYLADEM1MLM Raiffeisenbank Türkheim DE81 7016 9575 0000 0328 16 BIC: GENODEF1TRH Aus dem Inhalt: 1 Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz: Weitere steuerliche Erleichterungen 2 Überbrückungshilfen (1): Antragsberechtigte Unternehmen 3 Überbrückungshilfen (2): Nicht antragsberechtigte Unternehmen 4 Überbrückungshilfen (3): Förderfähige Kosten 5 Überbrückungshilfen (4): Maximale Förderbeträge und Antragstellung 6 Umsatzsteuer: Regelungen ab 1.7.2020 7 Kassensysteme: Mehrere Bundesländer bieten unbürokratische Lösung 8 Bonpflicht: Elektronische Belegausgabe möglich 9 Mindestlohn: Steigerungen bis Ende 2022
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 zu einer teilweisen Erstattung der Einkommensteuer- 1 Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz: Vorauszahlungen im Jahr 2019. Die Steuerfestsetzung Weitere steuerliche Erleichterungen für 2019 steht sodann unter dem Vorbehalt der Nach- Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist am 1.7.2020 in prüfung. Im Rahmen der Veranlagung 2020 wird der Kraft getreten. Hier die wichtigsten Gesetzesänderungen vorläufige Verlustrücktrag für 2020 überprüft. für Einzelunternehmer: Der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2019 wird hierfür in einem ersten Schritt um den vorläufigen Verlustrück- – Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sinkt der Mehr- trag für 2020 erhöht. Sollten sich im zweiten Schritt – wertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent, da- für 2020 keine rücktragsfähigen negativen Einkünfte mit soll der Binnenkonsum gestärkt werden. ergeben oder verzichtet der Steuerpflichtige ganz oder Hinweis: Der Bundesrat hatte bereits am 5.6.2020 teilweise auf den Verlustrücktrag – ist der Steuerbe- dem (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, scheid für 2019 zu ändern, soweit ein Verlustrücktrag wonach für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 aus 2020 tatsächlich nicht infrage kommt. In allen an- erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstlei- deren Fällen ist der Steuerbescheid für 2019 aufgrund stungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) des Verlustrücktrags zu ändern. der ermäßigte Steuersatz gilt. Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) – Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf – wird als steuerlicher Investitionsanreiz vorübergehend den 26. des zweiten auf den betreffenden Monat fol- wieder eingeführt. Sie wird mit dem Faktor 2,5 gegen- genden Kalendermonats verschoben. Hierdurch soll über der derzeit geltenden linearen AfA und maximal Unternehmen mehr Liquidität verschafft werden. Für 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter Unternehmen, die die Dauerfristverlängerung nutzen, des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und wird die Verschiebung in der Regel dazu führen, dass 2021 ermöglicht (§ 7 Abs. 2 EStG). ihnen ein etwaiges Vorsteuerguthaben für die Beglei- Soweit für ein bewegliches Wirtschaftsgut auch die Vo- chung der Einfuhrumsatzsteuer zur Verfügung steht. raussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderab- Der Anwendungszeitpunkt wird gesondert mit einem schreibungen z.B. nach § 7g Abs. 5 EStG vorliegen, Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekannt ge- können diese neben der degressiven Abschreibung in geben, sobald feststeht, bis wann die IT-technischen Anspruch genommen werden. Voraussetzungen geschaffen werden können. Hinweis: Die Tatsache, dass für eine Investition die Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag – degressive AfA anstelle der linearen AfA in Anspruch gemäß § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG werden für Verluste genommen werden kann, kann bereits unterjährig bei der Veranlagungszeiträume (VZ) 2020 und 2021 von der Festsetzung der Vorauszahlungen berücksichtigt einer Mio. Euro auf fünf Mio. Euro bei Einzelveran- werden und so eventuell Liquiditätsvorteile zur Folge lagung und von zwei Mio. Euro auf zehn Mio. Euro haben. bei Zusammenveranlagung angehoben. Dies gilt nur für Verluste der VZ 2020 und 2021; danach gelten wie- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG sind – der die alten Werte. grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Wirt- schaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirt- – Der erweiterte Rücktrag für Verluste aus dem VZ 2020 schaftsjahres für begünstigte Investitionen zu ver- soll unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuerer- wenden. Andernfalls sind sie rückgängig zu machen. klärung 2019 nutzbar gemacht werden. Hierzu wur- Für Fälle in denen die dreijährige Investitionsfrist in de ein neuer § 111 EStG eingefügt. Auf Antrag wird 2020 ausläuft, wird diese auf vier Jahre verlängert. danach ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom Die Investition kann also auch in 2021 getätigt wer- Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 abgezogen. Dieser den, ohne negative steuerliche Folgen befürchten zu beträgt pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags müssen. der Einkünfte des VZ 2019. Mehr als 30 Prozent sind möglich, wenn der voraussichtliche Verlustrücktrag aus Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirt- – 2020 anhand detaillierter Unterlagen (z.B. BWA-Aus- schaftsgüter des Betriebsvermögens (u.a. Grund- wertungen) nachgewiesen wird. stücke und Gebäude) können Unternehmer steuerfrei in eine Rücklage einstellen (§ 6b EStG). Diese Rück- Kann eine Veranlagung des Jahres 2019 noch nicht lage kann innerhalb von vier Jahren steuerfrei auf neu erfolgen (z.B. weil die Steuererklärung noch nicht fer- angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter tig ist), kann der pauschale Verlustrücktrag auf Antrag übertragen werden. bereits im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt werden und tritt an die Stelle des pauschalierten Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG werden – Verlustrücktrags nach dem BMF-Schreiben vom vorübergehend um ein Jahr verlängert. Sofern ei- 24.4.2020 (vgl. Mandanteninformation 4/2020), das ne Reinvestitionsrücklage am Schluss des nach dem mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben wird. 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschafts- Voraussetzung ist die Herabsetzung der Vorauszah- jahres noch vorhanden ist und nach § 6b Abs. 3 EStG lungen 2020 auf null Euro. Als Konsequenz kommt es aufzulösen wäre, endet die Reinvestitionsfrist erst am 2
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 Schluss des darauffolgenden Wirtschaftsjahres. Die Antragsberechtigt sind Verordnungsermächtigung ermöglicht eine Verlänge- Unternehmen und Organisationen aus allen Wirt- – rung der Frist bis zum 31.12.2021. schaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirt- B ei den Einkünften aus Gewerbebetrieb wird – schaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG von 3,8 auf 4,0 sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht, was den anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen ein- in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuer- stellen mussten; Hebesätzen Rechnung tragen soll. Bis zu einem Soloselbstständige und selbstständige Angehörige – Hebesatz von bis zu 420 Prozent können damit im der Freien Berufe im Haupterwerb. Einzelfall Personenunternehmer vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Vielfach liegt der Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig Hebesatz bei der Gewerbesteuer allerdings so hoch, oder zu wesentlichen Teilen als Folge der Corona-Kri- dass auch weiterhin ein Teil der Gewerbesteuer nicht se wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten angerechnet werden kann. Dies gilt ab dem Veranla- April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens gungszeitraum 2020. 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Kauf- – preisgrenze für die 0,25 Prozent-Besteuerung von rein elektrischen Fahrzeugen ohne Kohlenstoffdioxide- 3 Überbrückungshilfen (2): Nicht antrags- mission je Fahrzeug von 40.000 Euro auf 60.000 Eu- berechtigte Unternehmen ro angehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG). Die Änderung gilt für Fahrzeuge, die nach Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann keinen An- dem 31.12.2018 angeschafft, geleast oder erstmalig trag auf Überbrückungshilfe stellen, wenn das Unterneh- zur privaten Nutzung überlassen wurden. Das neue men Recht gilt für die Bewertung ab 1.1.2020. – nicht bei einem deutschen Finanzamt angemeldet ist, Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszula- – – keine inländische Betriebsstätte oder Sitz hat, ge wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage – qualifiziert ist für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds von bis zu vier Mio. Euro pro Unternehmen (bisher (in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Ge- zwei Mio. Euro) gewährt (§ 3 Abs. 5 Forschungszula- schäftsjahren vor dem 1.1.2020 mehr als 43 Mio. Euro gengesetz). Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Bilanzsumme und mehr als 50 Mio. Euro Umsatzer- dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und löse), Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer – einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro er- Produkte investieren. zielt oder Teil einer Unternehmensgruppe ist, die einen Konzernabschluss aufstellt und deren konsolidierter Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die – Konzernumsatz im Jahr vor der Antragstellung minde- Hinzurechnungstatbestände gemäß § 8 Nr. 1 Gewerbe stens 750 Mio. Euro betrug, steuergesetz (u.a. Mieten, Pachten, Lizenzen) von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Dies gilt ab – am 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten war, Erhebungszeitraum 2020. – die Gründung erst nach dem 31.10.2019 erfolgte, – die Soloselbstständigkeit nur im Nebenerwerb prakti- ziert wird. 2 Überbrückungshilfen (1): Antragsbe- rechtigte Unternehmen 4 Überbrückungshilfen (3): Förderfähige Trotz verschiedener Lockerungen ist bei zahlreichen Unter- Kosten nehmen der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch stark eingeschränkt. Mit der Überbrückungs- Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfal- hilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die lende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Beson- August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt derheiten Rechnung trägt. werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu ausführliche Informationen auf seiner Internetseite veröf- 1. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und fentlicht. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang enden jeweils spätestens am 30.9.2020 und die Auszah- mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. lungsfristen am 30.11.2020. Die als Überbrückungshilfe Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig. bezogenen Leistungen sind steuerbar und nach den all- 2. Weitere Mietkosten (Fahrzeuge und Maschinen, die gemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der betrieblich genutzt werden, entsprechend ihres nach Gewinnermittlung zu berücksichtigen. steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils). 3
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen. beträge für kleine Unternehmen können in begründeten 4. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten. Ausnahmefällen überschritten werden. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig. 5. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Das Antragsverfahren kann nur von einem Steuerberater, Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV. Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer durch- 6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung geführt werden, der den Antrag über eine digitale Schnitt- und Hygienemaßnahmen. stelle direkt an die EDV der Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Bei Antragstellung ist eine Umsatzschätzung 7. Grundsteuern. für April und Mai 2020 abzugeben sowie eine Umsatzpro- 8. Betriebliche Lizenzgebühren. gnose für den beantragten Förderzeitraum. Außerdem ist eine Schätzung der voraussichtlichen Fixkosten einzu- 9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Aus- reichen, deren Erstattung beantragt wird. gaben. 10. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer berücksichtigt im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungs- Rahmen des Antragsverfahrens folgende Unterlagen: hilfe anfallen. – Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 11. Kosten für Auszubildende. der Monate April und Mai 2020, 12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht – Jahresabschluss 2019, von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit – Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung 2019, zehn Prozent der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 geför- dert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn – Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jah- sind nicht förderfähig. res 2019, 13. Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros an- – Bewilligungsbescheid, falls dem Antragsteller Soforthil- gemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, fe gewährt wurde. die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern Soweit der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019 oder an- aufgrund coronabedingter Stornierungen zurückge- zahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12 gleichge- dere erforderliche Kennzahlen noch nicht vorliegen, kann stellt. auf den Jahresabschluss 2018 oder andere erforderliche Kennzahlen aus 2018 abgestellt werden. Falls das Unter- Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen vor dem 1.3.2020 nehmen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit ist, begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an erfolgt die Plausibilitätsprüfung anhand der Umsatzsteuer- verbundene Unternehmen oder an Unternehmen gehen, jahreserklärung. Der konkrete Umfang der vorzulegenden die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem Unterlagen/Angaben hängt von den individuellen Umstän- beherrschenden Einfluss derselben Person oder dessel- den des Antragstellers ab. ben Unternehmens stehen, sind nicht förderfähig. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten, abhängig von der Intensität des Umsatzeinbruchs im För- 6 Umsatzsteuer: Regelungen ab 1.7.2020 dermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat: Wichtige Fragen in Zusammenhang mit der temporären Die Erstattung der Fixkosten beträgt bei einem Um- Steuersatzsenkung sind in einem Anwendungsschreiben satzeinbruch von des Bundesfinanzministeriums vom 30.6.2020 geregelt – mehr als 70 Prozent: 80 Prozent, worden. – 70 bis 50 Prozent: 50 Prozent, Die abgesenkten Umsatzsteuersätze gelten nur für Leis- – unter 50 bis 40 Prozent: 40 Prozent. tungen, die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 erbracht werden. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung spielt eben- Die Berechnung wird dabei für jeden Monat einzeln vorge- so wenig eine Rolle, wie der Zeitpunkt des Zahlungsein- nommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat gangs beim Unternehmer oder der Zeitpunkt der vertrag- bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmo- lichen Vereinbarung. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt nat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen För- der Leistungsausführung. dermonat. Lieferungen einschließlich Werklieferungen sind grund- sätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger 5 Überbrückungshilfen (4): Maximale För- (Kunde) die Verfügungsmacht über den zu liefernden Ge- derbeträge und Antragstellung genstand erlangt hat. Bei der Beförderung oder Versen- dung von Gegenständen gilt die Lieferung bereits im Zeit- Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Mo- punkt des Beginns der Beförderung oder Versendung als nat. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten ausgeführt. beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäf- Beispiel: tigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungs- Ein Händler versendet seine Waren per Post bzw. Pa- 4
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 ketdienst an seine Kunden. Die Lieferungen sind am Tag den Bezug von Kraftstoffen zu je 25 Euro (brutto) verkauft. der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen Die Mineralölgesellschaft musste die Umsatzsteuer im erbracht. Mai 2020 mit dem Satz von 19 Prozent aus dem Kaufpreis herausrechnen und abführen. Dass die Gutscheine ggf. Erfolgt die Übergabe nach dem 30.6.2020, so gelten die erst im 2. Halbjahr 2020 eingelöst werden, ist unbeacht- neuen Steuersätze. Eine sonstige Leistung ist ausgeführt, lich. wenn sie beendet ist. Soll der Leistungsempfänger (Kun- de) bei längerfristigen Leistungen (z.B. bei Bauleistungen, Minderung der Bemessungsgrundlage (z.B. Skonto, die erst nach dem 31.12.2020 beendet werden) von den Rabatt, Nachberechnung): Tritt nach dem 30.6.2020 ei- abgesenkten Steuersätzen profitieren, dann besteht ggf. ne Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage die Möglichkeit, durch ergänzende vertragliche Vereinba- für einen vor dem 1.7.2020 ausgeführten Umsatz ein, hat rungen Teilleistungen zu schaffen. Derartige Vereinba- der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, nach rungen müssten aber vor der Wiederanhebung der Steu- § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG den dafür geschuldeten Steuer- ersätze, somit vor dem 1.1.2021, getroffen werden. betrag zu berichtigen. Dabei ist sowohl im Falle der Be- Besonderheiten im B2B-Bereich: Wird nach dem steuerung nach vereinbarten Entgelten als auch im Falle 1.7.2020 mit den „alten“ Steuersätzen fakturiert, dann liegt der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten der bis ein sogenannter überhöhter Steuerausweis vor und der zum 30.6.2020 geltende Umsatzsteuersatz von 19 Pro- Leistungsempfänger darf nur den korrekten Steuerbetrag zent bzw. 7 Prozent anzuwenden. Das Gleiche gilt für die als Vorsteuer abziehen (z.B. 16 Prozent), auch wenn er Berichtigung des Vorsteuerabzugs. den überhöht ausgewiesenen Betrag bezahlt hat (z.B. 19 Prozent). Begrenzt auf Leistungen im Juli 2020 bean- Umtausch: Beim Umtausch eines Gegenstands wird die standet es die Finanzverwaltung bei Leistungen zwischen ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stel- Unternehmern nicht, wenn noch die bisherigen Steuersät- le tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 1.7.2020 ge- ze fakturiert (und bezahlt) werden und der Leistungsemp- lieferter Gegenstand nach diesem Stichtag umgetauscht, fänger den entsprechenden Betrag als Vorsteuer abzieht. ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands, falls sie dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, der ab 1.7.2020 Die Nichtbeanstandungsregelung ermöglicht insbesonde- geltende Umsatzsteuersatz von 16 Prozent anzuwenden. re, dass Verträge über Dauerleistungen (z.B. Mietverträ- ge) erst im Laufe des Juli 2020 und nicht schon bis zum 30.6.2020 angepasst werden müssen. Der Umsatzsteu- 7 Kassensysteme: Mehrere Bundesländer erausweis muss auch bei Dauerleistungsverträgen an die bieten unbürokratische Lösung neue Rechtslage angepasst werden (z.B. Mietverträge). Dabei ist aber nicht erforderlich, dass ein Nachtrag zum Das Bundesfinanzministerium (BMF) verweigert eine Frist- Vertrag erstellt wird, der von beiden Vertragsparteien un- verlängerung bei der Kassenumstellung. Mehrere Länder terschrieben wird. Es genügt ein Schreiben des Leisten- handeln im Interesse der Wirtschaft. den (z.B. des Vermieters) an den Leistungsempfänger, das sich auf den Vertrag bezieht und in dem auf den ge- Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, änderten Steuersatz und den geänderten Steuerbetrag Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und dem hingewiesen wird. Saarland haben beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Mo- Jahresboni, Jahresrückvergütungen etc.: Jahresboni naten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme etc. sind auf die jeweils unterschiedlich besteuerten Um- mehr Zeit zu geben. Das BMF verlangt, dass Firmen bis sätze aufzuteilen (z.B. bei einem Bonus für das Jahr 2020 50 Prozent zu 19 Prozent und 50 Prozent zu 16 Prozent). Ende September manipulationssichere technische Sicher- Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Verpflichtung vor, heitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Al- dem Bonusempfänger einen Beleg zu erteilen, aus dem lerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona- ersichtlich ist, wie sich der Bonus auf die unterschiedlichen Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Steuersätze verteilt, damit sichergestellt ist, dass die Be- Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Rea- richtigung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer überein- lisierung der Kassenlösungen. stimmen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallre- Einzweckgutscheine: Bei Einzweckgutscheinen steht gelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum der anzuwendende Steuersatz bereits bei Ausgabe des 31.3.2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister Gutscheins fest, weil nur aus einem begrenzten Sorti- geeinigt. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben ment ausgewählt werden kann, das einheitlich besteuert sie sich für eine bundeseinheitliche Lösung eingesetzt. wird. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer bereits mit „Ohne das Bundesfinanzministerium war das aber nicht dem Verkauf des Gutscheins. Dass zum Zeitpunkt der möglich“, erklärte dazu Finanzminister Reinhold Hilbers. Einlösung des Gutscheins ein anderer Steuersatz gilt, ist Die Finanzministerien haben den zeitlichen Aufschub da- irrelevant. her mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach wer- den die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maß- Beispiel: gabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis Eine Mineralölgesellschaft hat im Mai 2020 Gutscheine für zum 31.3.2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn 5
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Download-Link, per Near-Field-Communication (NFC), E- Sicherungseinrichtung verbunden waren. Mail oder direkt über ein Kundenkonto denkbar. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall be- 9 Mindestlohn: Steigerungen bis Ende stätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus. Da zuver- 2022 lässige technische Sicherheitssysteme in den vergange- nen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund Am 30.6.2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Emp- und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE fehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben. den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Der Mindestlohn soll in vier Stufen steigen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, wird 8 Bonpflicht: Elektronische Belegausgabe der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2021 und 2022 möglich folgende neue Höhe haben: 1.1.2021 - 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 28.5.2020 mit sofortiger Wirkung den 1.7.2021 - 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro Anwendungserlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) er- 1.1.2022 - 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro gänzt. Dabei wurde im Zusammenhang mit der sogenann- ten Bonpflicht die Möglichkeit für eine elektronische Bele- 1.7.2022 - 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 Euro gausgabe mit aufgenommen. Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an um 11,8 Prozent. digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde ei- ne zwingende Ausgabe des Kassenbelegs an die Kunden Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für festgeschrieben. Diese Regelung hat mit ihrem Inkraft- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene – treten ab 1.1.2020 für viel Aufregung und Unverständnis Berufsausbildung. gesorgt. Trotz zahlreicher Proteste bleibt die Regelung Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im – jedoch erhalten. Allerdings hat die Finanzverwaltung nun Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der festgelegt, wie der sogenannten Bonpflicht durch die Aus- Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der gabe eines elektronischen Belegs anstelle eines papiernen Einführung eines „Mindestlohns für Azubis“ die Rede. Kassenzettels nachgekommen werden kann. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wur- für Auszubildende ist aber „Mindestausbildungsvergü- de zu § 146a um folgende Regelungen ergänzt: tung“ und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn). – In Nr. 6.3 wird die elektronische Bereitstellung des Be- legs von der Zustimmung des Kunden abhängig ge- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Mo- – macht. Diese bedarf keiner besonderen Form, es ge- nate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeits- nügt damit insbesondere auch ein mündliches „Ja“ auf losigkeit. die Frage des Unternehmers. Bereits die Möglichkeit Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im – für den Kunden, einen elektronischen Beleg entgegen- Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Aus- zunehmen, gilt als eine elektronische Bereitstellung. bildung stattfindet. Unabhängig von der tatsächlichen Entgegennahme durch den Kunden ist der elektronische Beleg in jedem Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu ei- – Fall zu erstellen. ner Dauer von drei Monaten zur Orientierung für ei- ne Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums – Nicht ausreichend ist es, den Beleg nur an einem Bild- dient. schirm (Terminal/Kassendisplay) anzuzeigen, ohne Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als – dass dieser sodann vom Kunden auch elektronisch Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer entgegengenommen werden kann. anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufs- Sodann wird festgelegt, wie eine elektronische Belegaus- bildungsgesetz teilnehmen. gabe in der Praxis erfolgen könnte. Es wird hierzu auf die ehrenamtlich Tätige. – bekannten Datenformate (z.B. JPG, PNG oder PDF) ver- wiesen. Diese Formate müssen vom Kunden auf dessen Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes Endgerät (z.B. Smartphone) durch eine kostenfreie Stan- für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Min- dardsoftware empfangen und angezeigt werden können. destlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist in- Das BMF macht ansonsten keine technischen Vorgaben zwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner für die eigentliche elektronische Übermittlung. Die Bereit- Branche darf 2020 (abgesehen von den oben genannten stellung und Anzeige eines elektronischen Belegs ist damit Personengruppen) weniger gezahlt werden als den ge- in der Praxis insbesondere durch einen QR-Code, einen setzlichen Mindestlohn. 6
Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020 (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen) Thema Volltext-Fundstelle Weitere Informations- quellen 1 Zweites Corona- Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur BMF, Schreiben vom Steuerhilfegesetz Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 24.4.2020, Az. IV 29.6.2020; BGBl. 2020 I, S. 1512 C 8 - 2225/20/10003 :010 2 Überbrückungs- Gemeinsame Pressemitteilung vom 8.7.2020 „Corona-Überbrückungshilfe des www.bmwi.de hilfen (1) Bundes startet – gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht“ 3 Überbrückungs- siehe Nr. 2 siehe Nr. 2 hilfen (2) 4 Überbrückungs- siehe Nr. 2 siehe Nr. 2 hilfen (3) 5 Überbrückungs- siehe Nr. 2 siehe Nr. 2 hilfen (4) 6 Umsatzsteuer Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.6.2020, „Umsatzsteuer: Bundesfinanzministerium, Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuer- Schreiben vom 1.7.2020 satzes zum 1.7.2020“, „Muster der Vordrucke im Az. III C 2 - S 7030/20/10009 :004; BStBl. 2020 I, S. 584 Umsatzsteuer- Voranmel- dungs- und Vorauszah- lungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 Az. III 3 - S 7344/19/100 01 :001 7 Kassensysteme Pressemitteilung, Presse-Abo-Service Niedersachsen vom 10.7.2020 – 8 Bonpflicht BMF, Schreiben vom 28.5.2020, Az. IV A 4 - S 0316-a20/10003 :002 www.bundesfinanzministerium.de 9 Mindestlohn www.dgb.de vom 1.7.2020 „Empfehlungen der Mindestlohnkommission – Ende Juni 2020“
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