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Prestele & Partner
                                                    STEUERBERATER

                                                                                               Prestele & Partner
                                                                                               Steuerberatungsgesellschaft mbB

                                                                                               Maximilian - Philipp - Str. 34
                                                                                               86842 Türkheim

                                                                                               Telefon: 08245 - 9628 0
                                                                                               Fax: 08245 - 9628 28

                                                                                               Email: info@prestele.com
                                                                                               www.prestele.com

                                                                                               Geschäftsführende Partner:
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020
                                                                                               Josef Prestele
Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                 Steuerberater

                                                                                               Oliver Prestele
in den vergangenen Wochen waren die Schlagzeilen zur Steuergesetzgebung geprägt von            Steuerberater, B.A.
dem Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. So werden in dieser Aus-
gabe schwerpunktmäßig die Rechtsänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
vom 29.6.2020 (Nr. 1) sowie die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Un-        Partnerschaftsgesellschaft
ternehmen, die bis zum 30.9.2020 beantragt werden müssen, aufgezeigt (Nr. 2 bis 5). Die        mit Sitz in Türkheim
                                                                                               Amtsgericht Memmingen
befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 1.7.2020 wirft in der Praxis eine Reihe von      Part.-Nr.: PR98
Fragen auf (Nr. 6).

In fünf Bundesländern ist die Frist für den Einbau manipulationssicherer Sicherheitseinrich-
tungen in Kassensysteme verschoben worden (Nr. 7). Die Mindestlohnkommission hat ihre          Finanzamt Memmingen
                                                                                               USt-Nr.: 138/172/53800
Empfehlungen bis 2022 vorgelegt (Nr. 9).

Mit freundlichen Grüßen
                                                                                               Sparkasse Türkheim
                                                                                               DE44 7315 0000 0760 7234 37
                                                                                               BIC: BYLADEM1MLM

                                                                                               Raiffeisenbank Türkheim
                                                                                               DE81 7016 9575 0000 0328 16
                                                                                               BIC: GENODEF1TRH

Aus dem Inhalt:
1	Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz: Weitere steuerliche Erleichterungen
2	Überbrückungshilfen (1): Antragsberechtigte Unternehmen
3	Überbrückungshilfen (2): Nicht antragsberechtigte Unternehmen
4	Überbrückungshilfen (3): Förderfähige Kosten
5	Überbrückungshilfen (4): Maximale Förderbeträge und Antragstellung
6	Umsatzsteuer: Regelungen ab 1.7.2020
7	Kassensysteme: Mehrere Bundesländer bieten unbürokratische Lösung
8 Bonpflicht: Elektronische Belegausgabe möglich
9	Mindestlohn: Steigerungen bis Ende 2022
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                            Nr. 5/2020

                                                               zu einer teilweisen Erstattung der Einkommensteuer-
    1	Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz:
                                                               Vorauszahlungen im Jahr 2019. Die Steuerfestsetzung
       Weitere steuerliche Erleichterungen                     für 2019 steht sodann unter dem Vorbehalt der Nach-
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist am 1.7.2020 in         prüfung. Im Rahmen der Veranlagung 2020 wird der
Kraft getreten. Hier die wichtigsten Gesetzesänderungen        vorläufige Verlustrücktrag für 2020 überprüft.
für Einzelunternehmer:                                      	Der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2019 wird hierfür
                                                              in einem ersten Schritt um den vorläufigen Verlustrück-
–	Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sinkt der Mehr-            trag für 2020 erhöht. Sollten sich im zweiten Schritt –
   wertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und           bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
   der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent, da-        für 2020 keine rücktragsfähigen negativen Einkünfte
   mit soll der Binnenkonsum gestärkt werden.                 ergeben oder verzichtet der Steuerpflichtige ganz oder
	Hinweis: Der Bundesrat hatte bereits am 5.6.2020            teilweise auf den Verlustrücktrag – ist der Steuerbe-
  dem (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt,           scheid für 2019 zu ändern, soweit ein Verlustrücktrag
  wonach für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021          aus 2020 tatsächlich nicht infrage kommt. In allen an-
  erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstlei-            deren Fällen ist der Steuerbescheid für 2019 aufgrund
  stungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken)             des Verlustrücktrags zu ändern.
  der ermäßigte Steuersatz gilt.                              Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA)
                                                            –	
  Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf
–	                                                           wird als steuerlicher Investitionsanreiz vorübergehend
  den 26. des zweiten auf den betreffenden Monat fol-         wieder eingeführt. Sie wird mit dem Faktor 2,5 gegen-
  genden Kalendermonats verschoben. Hierdurch soll            über der derzeit geltenden linearen AfA und maximal
  Unternehmen mehr Liquidität verschafft werden. Für          25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter
  Unternehmen, die die Dauerfristverlängerung nutzen,         des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und
  wird die Verschiebung in der Regel dazu führen, dass        2021 ermöglicht (§ 7 Abs. 2 EStG).
  ihnen ein etwaiges Vorsteuerguthaben für die Beglei-      	Soweit für ein bewegliches Wirtschaftsgut auch die Vo-
  chung der Einfuhrumsatzsteuer zur Verfügung steht.          raussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderab-
  Der Anwendungszeitpunkt wird gesondert mit einem            schreibungen z.B. nach § 7g Abs. 5 EStG vorliegen,
  Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekannt ge-          können diese neben der degressiven Abschreibung in
  geben, sobald feststeht, bis wann die IT-technischen        Anspruch genommen werden.
  Voraussetzungen geschaffen werden können.
                                                            	Hinweis: Die Tatsache, dass für eine Investition die
  Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag
–	
                                                              degressive AfA anstelle der linearen AfA in Anspruch
  gemäß § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG werden für Verluste
                                                              genommen werden kann, kann bereits unterjährig bei
  der Veranlagungszeiträume (VZ) 2020 und 2021 von
                                                              der Festsetzung der Vorauszahlungen berücksichtigt
  einer Mio. Euro auf fünf Mio. Euro bei Einzelveran-
                                                              werden und so eventuell Liquiditätsvorteile zur Folge
  lagung und von zwei Mio. Euro auf zehn Mio. Euro
                                                              haben.
  bei Zusammenveranlagung angehoben. Dies gilt nur
  für Verluste der VZ 2020 und 2021; danach gelten wie-       Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG sind
                                                            –	
  der die alten Werte.                                        grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Wirt-
                                                              schaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirt-
–	Der erweiterte Rücktrag für Verluste aus dem VZ 2020
                                                              schaftsjahres für begünstigte Investitionen zu ver-
   soll unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuerer-
                                                              wenden. Andernfalls sind sie rückgängig zu machen.
   klärung 2019 nutzbar gemacht werden. Hierzu wur-
                                                              Für Fälle in denen die dreijährige Investitionsfrist in
   de ein neuer § 111 EStG eingefügt. Auf Antrag wird
                                                              2020 ausläuft, wird diese auf vier Jahre verlängert.
   danach ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom
                                                              Die Investition kann also auch in 2021 getätigt wer-
   Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 abgezogen. Dieser
                                                              den, ohne negative steuerliche Folgen befürchten zu
   beträgt pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags
                                                              müssen.
   der Einkünfte des VZ 2019. Mehr als 30 Prozent sind
   möglich, wenn der voraussichtliche Verlustrücktrag aus     Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirt-
                                                            –	
   2020 anhand detaillierter Unterlagen (z.B. BWA-Aus-        schaftsgüter des Betriebsvermögens (u.a. Grund-
   wertungen) nachgewiesen wird.                              stücke und Gebäude) können Unternehmer steuerfrei
                                                              in eine Rücklage einstellen (§ 6b EStG). Diese Rück-
	Kann eine Veranlagung des Jahres 2019 noch nicht
                                                              lage kann innerhalb von vier Jahren steuerfrei auf neu
  erfolgen (z.B. weil die Steuererklärung noch nicht fer-
                                                              angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter
  tig ist), kann der pauschale Verlustrücktrag auf Antrag
                                                              übertragen werden.
  bereits im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt
  werden und tritt an die Stelle des pauschalierten           Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG werden
                                                            –	
  Verlustrücktrags nach dem BMF-Schreiben vom                 vorübergehend um ein Jahr verlängert. Sofern ei-
  24.4.2020 (vgl. Mandanteninformation 4/2020), das           ne Reinvestitionsrücklage am Schluss des nach dem
  mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben wird.          29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschafts-
  Voraussetzung ist die Herabsetzung der Vorauszah-           jahres noch vorhanden ist und nach § 6b Abs. 3 EStG
  lungen 2020 auf null Euro. Als Konsequenz kommt es          aufzulösen wäre, endet die Reinvestitionsfrist erst am

2
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                              Nr. 5/2020

   Schluss des darauffolgenden Wirtschaftsjahres. Die        Antragsberechtigt sind
   Verordnungsermächtigung ermöglicht eine Verlänge-           Unternehmen und Organisationen aus allen Wirt-
                                                             –	
   rung der Frist bis zum 31.12.2021.                          schaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirt-
  B ei den Einkünften aus Gewerbebetrieb wird
–	                                                            schaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit
  der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG von 3,8 auf 4,0           sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise
  des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht, was den                anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen ein-
  in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuer-             stellen mussten;
  Hebesätzen Rechnung tragen soll. Bis zu einem                Soloselbstständige und selbstständige Angehörige
                                                             –	
  Hebesatz von bis zu 420 Prozent können damit im              der Freien Berufe im Haupterwerb.
  Einzelfall Personenunternehmer vollständig von der
  Gewerbesteuer entlastet werden. Vielfach liegt der         Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig
  Hebesatz bei der Gewerbesteuer allerdings so hoch,         oder zu wesentlichen Teilen als Folge der Corona-Kri-
  dass auch weiterhin ein Teil der Gewerbesteuer nicht       se wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten
  angerechnet werden kann. Dies gilt ab dem Veranla-         April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens
  gungszeitraum 2020.                                        60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen
                                                             ist.
  Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Kauf-
–	
  preisgrenze für die 0,25 Prozent-Besteuerung von
  rein elektrischen Fahrzeugen ohne Kohlenstoffdioxide-       3	Überbrückungshilfen (2): Nicht antrags-
  mission je Fahrzeug von 40.000 Euro auf 60.000 Eu-             berechtigte Unternehmen
  ro angehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3
  Nr. 3 EStG). Die Änderung gilt für Fahrzeuge, die nach     Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann keinen An-
  dem 31.12.2018 angeschafft, geleast oder erstmalig         trag auf Überbrückungshilfe stellen, wenn das Unterneh-
  zur privaten Nutzung überlassen wurden. Das neue           men
  Recht gilt für die Bewertung ab 1.1.2020.
                                                             –	nicht bei einem deutschen Finanzamt angemeldet ist,
  Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszula-
–	                                                          –	keine inländische Betriebsstätte oder Sitz hat,
  ge wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis
  zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage                –	qualifiziert ist für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  von bis zu vier Mio. Euro pro Unternehmen (bisher             (in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Ge-
  zwei Mio. Euro) gewährt (§ 3 Abs. 5 Forschungszula-           schäftsjahren vor dem 1.1.2020 mehr als 43 Mio. Euro
  gengesetz). Damit soll ein Anreiz geschaffen werden,          Bilanzsumme und mehr als 50 Mio. Euro Umsatzer-
  dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und             löse),
  Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer       –	einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro er-
  Produkte investieren.                                         zielt oder Teil einer Unternehmensgruppe ist, die einen
                                                                Konzernabschluss aufstellt und deren konsolidierter
  Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die
–	
                                                                Konzernumsatz im Jahr vor der Antragstellung minde-
  Hinzurechnungstatbestände gemäß § 8 Nr. 1 Gewerbe­
                                                                stens 750 Mio. Euro betrug,
  steuergesetz (u.a. Mieten, Pachten, Lizenzen) von
  100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Dies gilt ab         –	am 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten war,
  Erhebungszeitraum 2020.                                    –	die Gründung erst nach dem 31.10.2019 erfolgte,
                                                             –	die Soloselbstständigkeit nur im Nebenerwerb prakti-
                                                                ziert wird.
 2	Überbrückungshilfen (1): Antragsbe-
    rechtigte Unternehmen
                                                              4	Überbrückungshilfen (3): Förderfähige
Trotz verschiedener Lockerungen ist bei zahlreichen Unter-
                                                                 Kosten
nehmen der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise
immer noch stark eingeschränkt. Mit der Überbrückungs-       Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfal-
hilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die    lende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte
unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen     und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der
oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis    folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Beson-
August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt      derheiten Rechnung trägt.
werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu
ausführliche Informationen auf seiner Internetseite veröf-   1.	Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und
fentlicht. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen        Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang
enden jeweils spätestens am 30.9.2020 und die Auszah-            mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen.
lungsfristen am 30.11.2020. Die als Überbrückungshilfe           Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.
bezogenen Leistungen sind steuerbar und nach den all-        2.	Weitere Mietkosten (Fahrzeuge und Maschinen, die
gemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der              betrieblich genutzt werden, entsprechend ihres nach
Gewinnermittlung zu berücksichtigen.                             steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils).

                                                                                                                      3
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                Nr. 5/2020

3.	Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen.                 beträge für kleine Unternehmen können in begründeten
4.	Finanzierungskostenanteil von Leasingraten.                Ausnahmefällen überschritten werden. Unternehmerlohn
                                                               ist nicht förderfähig.
5.	Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung
    oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten         Das Antragsverfahren kann nur von einem Steuerberater,
    Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV.             Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer durch-
6.	Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung      geführt werden, der den Antrag über eine digitale Schnitt-
    und Hygienemaßnahmen.                                      stelle direkt an die EDV der Bewilligungsstellen der Länder
                                                               übermittelt. Bei Antragstellung ist eine Umsatzschätzung
7.	Grundsteuern.                                              für April und Mai 2020 abzugeben sowie eine Umsatzpro-
8.	Betriebliche Lizenzgebühren.                               gnose für den beantragten Förderzeitraum. Außerdem ist
                                                               eine Schätzung der voraussichtlichen Fixkosten einzu-
9.	Versicherungen, Abonnements und andere feste Aus-
                                                               reichen, deren Erstattung beantragt wird.
    gaben.
10.	Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im   Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer berücksichtigt im
    Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungs-           Rahmen des Antragsverfahrens folgende Unterlagen:
    hilfe anfallen.                                            –	Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und
11.	Kosten für Auszubildende.                                    der Monate April und Mai 2020,
12.	Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht         –	Jahresabschluss 2019,
    von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit     –	Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung 2019,
    zehn Prozent der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 geför-
    dert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn        –	
                                                                 Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jah-
    sind nicht förderfähig.                                      res 2019,
13.	Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros an-        –	Bewilligungsbescheid, falls dem Antragsteller Soforthil-
    gemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen,           fe gewährt wurde.
    die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern
                                                               Soweit der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019 oder an-
    aufgrund coronabedingter Stornierungen zurückge-
    zahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12 gleichge-     dere erforderliche Kennzahlen noch nicht vorliegen, kann
    stellt.                                                    auf den Jahresabschluss 2018 oder andere erforderliche
                                                               Kennzahlen aus 2018 abgestellt werden. Falls das Unter-
Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen vor dem 1.3.2020      nehmen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit ist,
begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an         erfolgt die Plausibilitätsprüfung anhand der Umsatzsteuer-
verbundene Unternehmen oder an Unternehmen gehen,              jahreserklärung. Der konkrete Umfang der vorzulegenden
die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem      Unterlagen/Angaben hängt von den individuellen Umstän-
beherrschenden Einfluss derselben Person oder dessel-          den des Antragstellers ab.
ben Unternehmens stehen, sind nicht förderfähig. Die
Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten,
abhängig von der Intensität des Umsatzeinbruchs im För-         6	Umsatzsteuer: Regelungen ab 1.7.2020
dermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat:
                                                               Wichtige Fragen in Zusammenhang mit der temporären
Die Erstattung der Fixkosten beträgt bei einem Um-             Steuersatzsenkung sind in einem Anwendungsschreiben
satzeinbruch von                                               des Bundesfinanzministeriums vom 30.6.2020 geregelt
–	mehr als 70 Prozent: 80 Prozent,                            worden.

–	70 bis 50 Prozent: 50 Prozent,                              Die abgesenkten Umsatzsteuersätze gelten nur für Leis-
–	unter 50 bis 40 Prozent: 40 Prozent.                        tungen, die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 erbracht
                                                               werden. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung spielt eben-
Die Berechnung wird dabei für jeden Monat einzeln vorge-       so wenig eine Rolle, wie der Zeitpunkt des Zahlungsein-
nommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat          gangs beim Unternehmer oder der Zeitpunkt der vertrag-
bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmo-         lichen Vereinbarung. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt
nat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen För-   der Leistungsausführung.
dermonat.
                                                               Lieferungen einschließlich Werklieferungen sind grund-
                                                               sätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger
    5	Überbrückungshilfen (4): Maximale För-                  (Kunde) die Verfügungsmacht über den zu liefernden Ge-
       derbeträge und Antragstellung                           genstand erlangt hat. Bei der Beförderung oder Versen-
                                                               dung von Gegenständen gilt die Lieferung bereits im Zeit-
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Mo-             punkt des Beginns der Beförderung oder Versendung als
nat. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten             ausgeführt.
beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro
pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäf-            Beispiel:
tigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungs-        Ein Händler versendet seine Waren per Post bzw. Pa-

4
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                                 Nr. 5/2020

ketdienst an seine Kunden. Die Lieferungen sind am Tag          den Bezug von Kraftstoffen zu je 25 Euro (brutto) verkauft.
der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen              Die Mineralölgesellschaft musste die Umsatzsteuer im
erbracht.                                                       Mai 2020 mit dem Satz von 19 Prozent aus dem Kaufpreis
                                                                herausrechnen und abführen. Dass die Gutscheine ggf.
Erfolgt die Übergabe nach dem 30.6.2020, so gelten die          erst im 2. Halbjahr 2020 eingelöst werden, ist unbeacht-
neuen Steuersätze. Eine sonstige Leistung ist ausgeführt,
                                                                lich.
wenn sie beendet ist. Soll der Leistungsempfänger (Kun-
de) bei längerfristigen Leistungen (z.B. bei Bauleistungen,     Minderung der Bemessungsgrundlage (z.B. Skonto,
die erst nach dem 31.12.2020 beendet werden) von den            Rabatt, Nachberechnung): Tritt nach dem 30.6.2020 ei-
abgesenkten Steuersätzen profitieren, dann besteht ggf.         ne Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage
die Möglichkeit, durch ergänzende vertragliche Vereinba-        für einen vor dem 1.7.2020 ausgeführten Umsatz ein, hat
rungen Teilleistungen zu schaffen. Derartige Vereinba-          der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, nach
rungen müssten aber vor der Wiederanhebung der Steu-            § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG den dafür geschuldeten Steuer-
ersätze, somit vor dem 1.1.2021, getroffen werden.              betrag zu berichtigen. Dabei ist sowohl im Falle der Be-
Besonderheiten im B2B-Bereich: Wird nach dem                    steuerung nach vereinbarten Entgelten als auch im Falle
1.7.2020 mit den „alten“ Steuersätzen fakturiert, dann liegt    der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten der bis
ein sogenannter überhöhter Steuerausweis vor und der            zum 30.6.2020 geltende Umsatzsteuersatz von 19 Pro-
Leistungsempfänger darf nur den korrekten Steuerbetrag          zent bzw. 7 Prozent anzuwenden. Das Gleiche gilt für die
als Vorsteuer abziehen (z.B. 16 Prozent), auch wenn er          Berichtigung des Vorsteuerabzugs.
den überhöht ausgewiesenen Betrag bezahlt hat (z.B.
19 Prozent). Begrenzt auf Leistungen im Juli 2020 bean-         Umtausch: Beim Umtausch eines Gegenstands wird die
standet es die Finanzverwaltung bei Leistungen zwischen         ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stel-
Unternehmern nicht, wenn noch die bisherigen Steuersät-         le tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 1.7.2020 ge-
ze fakturiert (und bezahlt) werden und der Leistungsemp-        lieferter Gegenstand nach diesem Stichtag umgetauscht,
fänger den entsprechenden Betrag als Vorsteuer abzieht.         ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands, falls sie dem
                                                                allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, der ab 1.7.2020
Die Nichtbeanstandungsregelung ermöglicht insbesonde-           geltende Umsatzsteuersatz von 16 Prozent anzuwenden.
re, dass Verträge über Dauerleistungen (z.B. Mietverträ-
ge) erst im Laufe des Juli 2020 und nicht schon bis zum
30.6.2020 angepasst werden müssen. Der Umsatzsteu-               7	Kassensysteme: Mehrere Bundesländer
erausweis muss auch bei Dauerleistungsverträgen an die              bieten unbürokratische Lösung
neue Rechtslage angepasst werden (z.B. Mietverträge).
Dabei ist aber nicht erforderlich, dass ein Nachtrag zum        Das Bundesfinanzministerium (BMF) verweigert eine Frist-
Vertrag erstellt wird, der von beiden Vertragsparteien un-      verlängerung bei der Kassenumstellung. Mehrere Länder
terschrieben wird. Es genügt ein Schreiben des Leisten-         handeln im Interesse der Wirtschaft.
den (z.B. des Vermieters) an den Leistungsempfänger,
das sich auf den Vertrag bezieht und in dem auf den ge-         Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen,
änderten Steuersatz und den geänderten Steuerbetrag             Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und dem
hingewiesen wird.                                               Saarland haben beschlossen, Unternehmen, Händlern
                                                                und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Mo-
Jahresboni, Jahresrückvergütungen etc.: Jahresboni
                                                                naten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme
etc. sind auf die jeweils unterschiedlich besteuerten Um-
                                                                mehr Zeit zu geben. Das BMF verlangt, dass Firmen bis
sätze aufzuteilen (z.B. bei einem Bonus für das Jahr 2020
50 Prozent zu 19 Prozent und 50 Prozent zu 16 Prozent).         Ende September manipulationssichere technische Sicher-
Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Verpflichtung vor,       heitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Al-
dem Bonusempfänger einen Beleg zu erteilen, aus dem             lerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-
ersichtlich ist, wie sich der Bonus auf die unterschiedlichen   Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen
Steuersätze verteilt, damit sichergestellt ist, dass die Be-    Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Rea-
richtigung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer überein-          lisierung der Kassenlösungen.
stimmen.
                                                                Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallre-
Einzweckgutscheine: Bei Einzweckgutscheinen steht               gelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum
der anzuwendende Steuersatz bereits bei Ausgabe des             31.3.2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister
Gutscheins fest, weil nur aus einem begrenzten Sorti-           geeinigt. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben
ment ausgewählt werden kann, das einheitlich besteuert          sie sich für eine bundeseinheitliche Lösung eingesetzt.
wird. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer bereits mit      „Ohne das Bundesfinanzministerium war das aber nicht
dem Verkauf des Gutscheins. Dass zum Zeitpunkt der              möglich“, erklärte dazu Finanzminister Reinhold Hilbers.
Einlösung des Gutscheins ein anderer Steuersatz gilt, ist       Die Finanzministerien haben den zeitlichen Aufschub da-
irrelevant.                                                     her mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach wer-
                                                                den die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maß-
Beispiel:
                                                                gabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis
Eine Mineralölgesellschaft hat im Mai 2020 Gutscheine für       zum 31.3.2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn

                                                                                                                         5
Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer                                                               Nr. 5/2020

besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer         Download-Link, per Near-Field-Communication (NFC), E-
Sicherungseinrichtung verbunden waren.                        Mail oder direkt über ein Kundenkonto denkbar.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür
nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall be-      9	Mindestlohn: Steigerungen bis Ende
stätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus. Da zuver-         2022
lässige technische Sicherheitssysteme in den vergange-
nen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund        Am 30.6.2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Emp-
und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE         fehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in
bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.        den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Der Mindestlohn
                                                              soll in vier Stufen steigen. Sofern die Bundesregierung
                                                              dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, wird
    8	Bonpflicht: Elektronische Belegausgabe                 der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2021 und 2022
       möglich                                                folgende neue Höhe haben:
                                                              1.1.2021 - 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit seinem
Schreiben vom 28.5.2020 mit sofortiger Wirkung den            1.7.2021 - 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro
Anwendungserlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) er-
                                                              1.1.2022 - 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro
gänzt. Dabei wurde im Zusammenhang mit der sogenann-
ten Bonpflicht die Möglichkeit für eine elektronische Bele-   1.7.2022 - 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 Euro
gausgabe mit aufgenommen.
                                                              Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt
Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an       um 11,8 Prozent.
digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde ei-
ne zwingende Ausgabe des Kassenbelegs an die Kunden           Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für
festgeschrieben. Diese Regelung hat mit ihrem Inkraft-          Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene
                                                              –	
treten ab 1.1.2020 für viel Aufregung und Unverständnis         Berufsausbildung.
gesorgt. Trotz zahlreicher Proteste bleibt die Regelung
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jedoch erhalten. Allerdings hat die Finanzverwaltung nun
                                                                Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der
festgelegt, wie der sogenannten Bonpflicht durch die Aus-
                                                                Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der
gabe eines elektronischen Belegs anstelle eines papiernen
                                                                Einführung eines „Mindestlohns für Azubis“ die Rede.
Kassenzettels nachgekommen werden kann.
                                                                Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wur-             für Auszubildende ist aber „Mindestausbildungsvergü-
de zu § 146a um folgende Regelungen ergänzt:                    tung“ und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen
                                                                Mindestlohn).
–	In Nr. 6.3 wird die elektronische Bereitstellung des Be-
   legs von der Zustimmung des Kunden abhängig ge-              Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Mo-
                                                              –	
   macht. Diese bedarf keiner besonderen Form, es ge-           nate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeits-
   nügt damit insbesondere auch ein mündliches „Ja“ auf         losigkeit.
   die Frage des Unternehmers. Bereits die Möglichkeit          Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im
                                                              –	
   für den Kunden, einen elektronischen Beleg entgegen-         Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Aus-
   zunehmen, gilt als eine elektronische Bereitstellung.        bildung stattfindet.
   Unabhängig von der tatsächlichen Entgegennahme
   durch den Kunden ist der elektronische Beleg in jedem        Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu ei-
                                                              –	
   Fall zu erstellen.                                           ner Dauer von drei Monaten zur Orientierung für ei-
                                                                ne Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums
–	Nicht ausreichend ist es, den Beleg nur an einem Bild-       dient.
   schirm (Terminal/Kassendisplay) anzuzeigen, ohne
                                                                Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als
                                                              –	
   dass dieser sodann vom Kunden auch elektronisch
                                                                Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer
   entgegengenommen werden kann.
                                                                anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufs-
Sodann wird festgelegt, wie eine elektronische Belegaus-        bildungsgesetz teilnehmen.
gabe in der Praxis erfolgen könnte. Es wird hierzu auf die      ehrenamtlich Tätige.
                                                              –	
bekannten Datenformate (z.B. JPG, PNG oder PDF) ver-
wiesen. Diese Formate müssen vom Kunden auf dessen            Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes
Endgerät (z.B. Smartphone) durch eine kostenfreie Stan-       für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Min-
dardsoftware empfangen und angezeigt werden können.           destlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist in-
Das BMF macht ansonsten keine technischen Vorgaben            zwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner
für die eigentliche elektronische Übermittlung. Die Bereit-   Branche darf 2020 (abgesehen von den oben genannten
stellung und Anzeige eines elektronischen Belegs ist damit    Personengruppen) weniger gezahlt werden als den ge-
in der Praxis insbesondere durch einen QR-Code, einen         setzlichen Mindestlohn.

6
Hintergrundinformationen zum Mandanten-Rundschreiben für Einzelunternehmer Nr. 5/2020
                         (entsprechend der Reihenfolge der fachlichen Informationen)

    Thema               Volltext-Fundstelle                                                   Weitere Informations-
                                                                                              quellen

1   Zweites Corona-     Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur          BMF, Schreiben vom
    Steuerhilfegesetz   Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom   24.4.2020, Az. IV
                        29.6.2020; BGBl. 2020 I, S. 1512                                      C 8 - 2225/20/10003 :010

2   Überbrückungs-      Gemeinsame Pressemitteilung vom 8.7.2020 „Corona-Überbrückungshilfe des www.bmwi.de
    hilfen (1)          Bundes startet – gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch
                        die Länder steht“

3   Überbrückungs-      siehe Nr. 2                                                           siehe Nr. 2
    hilfen (2)

4   Überbrückungs-      siehe Nr. 2                                                           siehe Nr. 2
    hilfen (3)

5   Überbrückungs-      siehe Nr. 2                                                           siehe Nr. 2
    hilfen (4)

6   Umsatzsteuer        Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.6.2020, „Umsatzsteuer:      Bundesfinanzministerium,
                        Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuer-     Schreiben vom 1.7.2020
                        satzes zum 1.7.2020“,                                                 „Muster der Vordrucke im
                        Az. III C 2 - S 7030/20/10009 :004; BStBl. 2020 I, S. 584             Umsatzsteuer- Voranmel-
                                                                                              dungs- und Vorauszah-
                                                                                              lungsverfahren für das
                                                                                              Kalenderjahr 2020
                                                                                              Az. III 3 - S 7344/19/100
                                                                                              01 :001

7   Kassensysteme       Pressemitteilung, Presse-Abo-Service Niedersachsen vom 10.7.2020      –

8   Bonpflicht          BMF, Schreiben vom 28.5.2020, Az. IV A 4 - S 0316-a20/10003 :002
                        www.bundesfinanzministerium.de

9   Mindestlohn         www.dgb.de vom 1.7.2020 „Empfehlungen der Mindestlohnkommission       –
                        Ende Juni 2020“
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