Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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Studienjahr 2012/2013 Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA zugleich Fachanwalt für Erbrecht
2 Der Inhalt 3 Das Konzept 4 Der Studiengang in Kürze 6 Ihre Termine, Module und Klausuren 8 Unsere Kooperationspartner 10 Studienganginformationen 14 Die Inhalte der Module 34 Ihre Dozentinnen und Dozenten 40 Das Leben in Münster 42 Die Studiengebühren 43 Anmeldung & Bewerbung 44 Ihre Ansprechpartner Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige geschlechterdifferenzierte Schreibweise. Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Foto: Presseamt Münster/Joachim Busch)
3 Das Konzept Ein Beratungsfeld mit Zukunft: Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen Umfassende Betreuung von Privatvermögen und kompetente Beratung in der Unternehmens- Das Executive Board nachfolge gewinnen in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Dies betrifft sowohl private Großvermögen als auch die Nachfolgeregelung mittelständischer Unternehmen: In allen Fällen spielen das Erbrecht, die Vermögensverwaltung und die Unternehmensnachfolge eine bedeu- tende Rolle. Die Regelung der Unternehmensnachfolge – insbesondere bei Familienunternehmen, zu denen in Deutschland mehr als 90 Prozent aller Unternehmen zählen – ist für den Bestand eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquidi- tätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getrof- fen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts-, steuer- und Dr. Andreas Richter, LL.M. (Vorsitzender) wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen verlangen. P+P Pöllath + Partners, Berlin Ein Blick auf das wachsende Privatvermögen und das Erbvolumen in Deutschland verdeutlicht die Dyna- Prof. Dr. Martin T. Bohl Westfälische Wilhelms-Universität mik: Vererbt wird in Deutschland bis 2020 voraussichtlich Vermögen im Umfang von 2,6 Billionen Euro Münster (Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge). Durch diese Entwicklungen besteht ein hoher Bedarf an Prof. Dr. Marc Desens kompetenten Beratern, aber das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und die Erwartungen Universität Leipzig an die Berater sind entsprechend hoch. Prof. Dr. Johann Kindl (Akademischer Leiter) Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang an: Der von Wissenschaftlern und Praktikern ge- Westfälische Wilhelms-Universität meinsam konzipierte Studiengang vermittelt in erster Linie Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet Münster des Erbrechts, der Unternehmensnachfolge und der Vermögensverwaltung. Dabei werden immer auch Reinhard Panse die Bezüge zu den relevanten Schnittstellen, insbesondere zum Steuerrecht, hergestellt. HQ Trust GmbH, Bad Homburg Dozenten des Studiengangs sind Wissenschaftler und Praktiker aus Kanzleien, Banken, Vermögens- Prof. Dr. Ingo Saenger verwaltungen, Family Offices, Beratungsgesellschaften oder Gerichten. Die Teilnehmer profitieren von Westfälische Wilhelms-Universität dem praxisbezogenen Fachwissen der Dozenten sowie der wissenschaftlichen Vertiefung und Verzah- Münster nung der verschiedenen Rechtsgebiete. Nach Absolvierung des Studiengangs sind sie in der Lage, ihre Prof. Dr. Christoph Watrin Mandanten in komplexen Fragen der Nachfolgegestaltung rechtlich wie steuerlich mit Berücksichti- Westfälische Wilhelms-Universität Münster gung wirtschaftswissenschaftlicher Aspekte kompetent zu beraten. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen je nach Wahl des Studienschwerpunktes der Hoch- schulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) ver- liehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für den „Fachanwalt für Erbrecht“. Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer des Masterstudiengangs „Unternehmensnachfolge, Erb- recht und Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Johann Kindl Dr. Andreas Richter, LL.M. Westfälische Wilhelms-Universität P+P Pöllath + Partners, Berlin Münster
4 Der Studiengang in Kürze 10 Vorteile für Ihre Karriere 1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads 2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater in der rechtlichen und ökonomischen Nachfolgegestaltung und Vermögensverwaltung 3. Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen 4. Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs 5. Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutsch- lands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis 6. Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten 7. Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ 8. Formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst 9. Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg 10. Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
5 Studienablauf Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 30 – 40 Seiten) Unterrichtssprache: Deutsch Module mit insgesamt 420 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an mindes- 8 tens 75 % der Unterrichtsstunden urze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 15 Präsenzwochenenden jeweils K einmal im Monat P rüfungen: 6 Klausuren à 3 Zeitstunden, eine Klausur à 5 Stunden sowie eine Präsentationsprü- fung. Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen 60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System) Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH, basierend auf jahrelanger Erfahrung Online-Zugriff auf Kursunterlagen Bewerbung, Anmeldung und Kosten Studienbeginn: 11. September 2012 Anmeldeschluss: 15. Juli 2012 Kosten: 12.600 € (drei Raten à 4.200 €) bzw. 10.500 € (drei Raten à 3.500 €) bei Anmeldung bis zum 15. Juni 2012 eine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, K die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten. Zahlungskonditionen: Ratenzahlung, Teilstipendien und Frühbucherrabatt inzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien E des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde. Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.
6 Ihre Termine, Module und Klausuren 2012/2013 September 2012 Oktober 2012 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 1 2 1 2 3 4 5 6 7 3 4 5 6 7 8 9 8 9 10 11 12 13 14 10 11 12 13 14 15 16 15 16 17 18 19 20 21 17 18 19 20 21 22 23 22 23 24 25 26 27 28 24 25 26 27 28 29 30 29 30 31 November 2012 Dezember 2012 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 1 1 2 5 6 7 8 9 10 11 3 4 5 6 7 8 9 12 13 14 15 16 17 18 10 11 12 13 14 15 16 19 20 21 22 23 24 25 17 18 19 20 21 22 23 26 27 28 29 30 31 24 25 26 27 28 29 30 31 Januar 2013 Februar 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 4 5 6 7 8 9 10 14 15 16 17 18 19 20 11 12 13 14 15 16 17 21 22 23 24 25 26 27 18 19 20 21 22 23 24 28 29 30 31 25 26 27 28 29 30 März 2013 April 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 1 2 3 4 5 6 7 4 5 6 7 8 9 10 8 9 10 11 12 13 14 11 12 13 14 15 16 17 15 16 17 18 19 20 21 18 19 20 21 22 23 24 22 23 24 25 26 27 28 25 26 27 28 29 30 31 29 30 31 Mai 2013 Juni 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 1 1 2 6 7 8 9 10 11 12 3 4 5 6 7 8 9 13 14 15 16 17 18 19 10 11 12 13 14 15 16 20 21 22 23 24 25 26 17 18 19 20 21 22 23 27 28 29 30 31 24 25 26 27 28 29 30
7 2013/2014 Juli 2013 August 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 8 9 10 11 12 13 14 5 6 7 8 9 10 11 15 16 17 18 19 20 21 12 13 14 15 16 17 18 22 23 24 25 26 27 28 19 20 21 22 23 24 25 29 30 31 26 27 28 29 30 31 September 2013 Oktober 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 1 1 2 3 4 5 6 2 3 4 5 6 7 8 7 8 9 10 11 12 13 9 10 11 12 13 14 15 14 15 16 17 18 19 20 16 17 18 19 20 21 22 21 22 23 24 25 26 27 23 24 25 26 27 28 29 28 29 30 31 30 November 2013 Dezember 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 1 2 1 4 5 6 7 8 9 10 2 3 4 5 6 7 8 11 12 13 14 15 16 17 9 10 11 12 13 14 15 18 19 20 21 22 23 24 16 17 18 19 20 21 22 25 26 27 28 29 30 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Januar 2014 Februar 2014 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 1 1 2 6 7 8 9 10 11 12 3 4 5 6 7 8 9 13 14 15 16 17 18 19 10 11 12 13 14 15 16 20 21 22 23 24 25 26 17 18 19 20 21 22 23 27 28 29 30 31 24 25 26 27 28 Präsenzphase Klausuren/Präsentationsprüfung Ausgabe der Masterarbeiten: 15. Februar 2014
10 Studienganginformationen Das Konzept: Exzellente Beratung durch interdisziplinäres Spezialwissen Das Angebot von erb- und steuerrechtlich versierten Beratern, die zudem tiefgehende Kenntnisse im Bereich der Vermögensanlage mitbringen, ist auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nach- frage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesen Gebieten die eigenen Chancen erheblich verbessert. Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Un- ternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ver- mittelt den Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Erb- und Steuerrechts sowie des Vermögensmanagements auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Juristen und Ökonomen, die eine Beratungstätigkeit in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften oder in der Vermögensverwaltung ausüben bzw. anstreben. Angesprochen sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Unternehmensjuristen, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter aus Family Offices. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Be- rufseinsteiger sowie Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Der Abschluss: LL.M. oder EMBA Eine Besonderheit des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ ist die Mög- lichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaft- lichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel stehen für eine exzellente Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventen als Experten ausge- wiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsord- nungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechti- gung für den höheren Dienst.
11 Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Erbrecht Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen besonderen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeich- nung „Fachanwalt für Erbrecht“ Voraussetzung sind. Qualitätssicherung & Akkreditierung Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Aus- wahl der Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard lang- fristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von dem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen an- gepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolven- tenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen. Häufig bilden sich Netzwerke, die auch nach Abschluss des Studien- gangs fortbestehen.
12 Studienganginformationen Der Alumniverein Teilnehmer, Absolventen und Dozenten des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Ver- mögen“ sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein des Studiengangs beizutreten. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem er die Bildung und Wissenschaft in den Bereichen der Nachfolgegestaltung und der Vermögensverwaltung fördert. Zu diesem Zweck organi- siert der Verein in regelmäßigen Abständen Vorträge und Workshops zu Themen z. B. auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge, des Vermögensmanagements und des Steuerrechts. Die Mitglieder treffen sich hierzu an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Die Veranstaltungen bieten nicht nur Gele- genheit für einen fachlichen Austausch mit den Vortragenden zu aktuellen Themen, sondern auch für ein Wiedersehen mit Studienkollegen und Dozenten aus dem Studiengang. Studienort und Übernachtung Die Vorlesungen des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ finden nicht – wie sonst oft üblich – in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im Kettelerschen Hof abgehalten, einem 2007 errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münste- raner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benöti- gen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte, die auch von unseren Teilnehmern in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 € pro Nacht). Der Kettelersche Hof in Münster
13 Die JurGrad – School of Tax and Business Law Die JurGrad – School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer 2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.B. Ausdehnung der Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage; Einrichtung von Stel- len für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte; Sachmittel zur Aufbesserung des Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehran- gebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer und Dozenten.
14 Die Inhalte der Module Modul 1 Modul 1.1 Allgemeine Einführung Di. 11. September 2012 Z iel des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ ist die Ver- 09.15 – 13.15 Uhr mittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Recht, Steuern und Vermögensmanagement, um private Vermögen zu betreuen. Anhand von Fallstudien wird ein Überblick über die einzelnen Inhalte des Studiengangs gegeben sowie verdeutlicht, wie diese Inhalte in Zusammenhang stehen. ozenten D Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Andreas Richter, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin 1.1 Einführung in das Bürgerliche Recht (nur für Ökonomen) Di. 11. September 2012 In der „Einführung in das Bürgerliche Recht“ wird den wirtschaftswissenschaftlich vorgebilde- 14.00 – 18.15 Uhr ten Teilnehmern der Einstieg in das Bürgerliche Recht erleichtert. Nach einer Einführung in den Mi. 12. September 2012 Aufbau und die wesentlichen Prinzipien sind zentrale Schwerpunkte die Willenslehre, das Abs- 08.30 – 12.30 Uhr traktionsprinzip sowie das Anfechtungsrecht, die die Grundlagen für die in späteren Modulen auftretenden Fragen des Erbrechts bilden. Dozent Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster 1.1 Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen (nur für Juristen) Di. 11. September 2012 In der Veranstaltung „Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen“ werden sich die ju- 14.00 – 18.15 Uhr ristisch vorgebildeten Teilnehmer zunächst mit den wesentlichen Merkmalen von Finanzinterme- Mi. 12. September 2012 diären und dem deutschen Bankensystem auseinandersetzen, die Funktionen von Intermediären 08.30 – 12.30 Uhr und die spezifischen Probleme des Kredit- und Einlagengeschäfts erörtern. Dozent Prof. Dr. Martin T. Bohl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Kleine Pausen zwischen den Vorle- sungen erleichtern das Lernen.
15 Modul 1 Modul 1.2 bis 1.4 1.2 Grundlagen des materiellen Erbrechts Diese Veranstaltung soll den Kursteilnehmern die grundlegenden rechtlichen Fähigkeiten und Mi. 12. September 2012 Kenntnisse im Bereich des materiellen Erbrechts vermitteln. An dieser Stelle werden zunächst 13.15 – 17.30 Uhr die Grundprinzipien und Begriffe des deutschen Erbrechts sowie dessen verfassungsrechtliche Do. 13. September 2012 Einordnung behandelt. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen Erbfolge. Im zweiten 08.30 – 12.30 Uhr Abschnitt zum materiellen Erbrecht wird die Rechtsstellung des Erben besprochen. Inhalt dieser Vorlesung ist zunächst die Annahme und die Ausschlagung der Erbschaft. Neben den im Erbrecht relevanten Auskunfts- und Herausgabeansprüchen umfasst dieser Modulabschnitt zudem die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten und die Anfechtung der Erbschaft. Dozent Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster 1.3 Grundlagen des Gesellschaftsrechts Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ erfordert als Do. 13. September 2012 Querschnittsfach neben betriebswirtschaftlichen Erfahrungen nicht nur Kenntnisse im Erb- und 13.15 – 17.30 Uhr Steuerrecht. Für eine umfassende Beratung sind auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unab- Fr. 14. September 2012 dingbar. In diesem Abschnitt werden nach der Vermittlung bzw. Wiederholung der allgemeinen 08.30 – 12.30 Uhr Grundlagen des Gesellschaftsrechts die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten erörtert. Es wer- den Bezugspunkte und Fragestellungen aufgezeigt, die in anderen Modulen, etwa zur Unterneh- mensnachfolge, wieder aufgegriffen und vertieft werden. Dozent Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 1.4 Einführung in das Steuerrecht Nach einem kurzen Blick auf die Geschichte der Besteuerung erhalten die Studierenden einen Fr. 14. September 2012 Überblick über das deutsche Steuersystem unter Berücksichtigung der Prinzipien der Besteue- 13.15 – 17.30 Uhr rung sowie verfassungs- und europarechtlicher Einwirkungen auf das deutsche Steuerrecht. Auch Sa. 15. September 2012 steuerverfahrensrechtliche Grundlagen werden besprochen. Es folgt eine Einführung in das Ein- 08.30 – 12.30 Uhr kommensteuerrecht, bei der neben wichtigen Grundbegriffen auch etwa die verschiedenen Ein- kunftsarten sowie die Ermittlung der Einkünfte behandelt werden. Schließlich stehen die Grund- lagen der Unternehmensbesteuerung und des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts auf dem Programm. Gerade im sich schnell verändernden Steuerrecht ist Verständnis für die Grundstruk- turen unverzichtbar, so dass auch angesichts des erheblichen inhaltlichen Umfangs dieses Moduls hier ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt wird. Später folgende Module zu anderen Steuerarten bauen auf diesen Grundlagen auf. Dozent Dr. Henning Tappe, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
16 Modul 1/2 Modul 1.5 bis 2.2 1.5 Vertiefung des materiellen Erbrechts Do. 18. Oktober 2012 Die Unterrichtseinheit soll vertiefte Kenntnisse im materiellen Erbrecht vermitteln. Sie widmet 14.00 – 18.15 Uhr sich in erster Linie der gewillkürten Erbfolge. Es werden die verschiedenen Formen (Testamente, Fr. 19. Oktober 2012 Erbvertrag) und Verfügungen von Todes wegen detailliert erläutert, da sie das Hauptmittel der 08.30 – 17.30 Uhr Absicherung der Vermögensnachfolge sind, sowie das breite Spektrum der Gestaltungsoptio- Sa. 20. Oktober 2012 nen aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bilden die Möglichkeiten zur Selbstbindung des Erblassers 08.30 – 15.30 Uhr in wechselbezüglichen und vertragsmäßigen Verfügungen und die Sicherung dieser Bindung. Im Anschluss wird auf den Erbschafts- und Erbteilskauf eingegangen. Den Abschluss bildet eine aus- führliche Darstellung des Pflichtteilsrechts, das sich regelmäßig als systematische rechtliche Gren- ze für die geplante Vermögensnachfolge erweist. Den Kursteilnehmern werden zudem Zusam- menhänge des Erb- und Familienrechts aufgezeigt, die in den Unterhaltsansprüchen im Erbfalle, in Problemen bei der Kollision von Zugewinnausgleich und Pflichtteil im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten sowie in den Besonderheiten der Gütergemeinschaft zu sehen sind. Klausur zu Modul 1 Dozenten Do. 15. November 2012 Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster 10.00 – 13.00 Uhr Dr. Daniel Lehmann, Rölfs RP Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, München 2.1 Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft Do. 15. November 2012 In diesem Abschnitt werden die Themen Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlass- 14.00 – 18.15 Uhr insolvenz insbesondere unter dem Aspekt der Asset Protection besprochen. Es werden Sinn und Zweck der drei Verfahrensarten sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Erläuterung der wesentlichen Ver- fahrensabschnitte. In diesem Rahmen wird auch die Tätigkeit des Anwalts als Nachlass(insolvenz-) verwalter vorgestellt. Dozenten Dr. Christoph Schotte, Noerr LLP, München Dr. Wolfram Theiss, Noerr LLP, München 2.2 Testamentsvollstreckung Fr. 16. November 2012 In dieser Vorlesung stehen die Zielsetzung der Testamentsvollstreckung sowie die rechtliche Stel- 08.30 – 12.30 Uhr lung des Testamentsvollstreckers im Vordergrund. Dabei bildet die praktische Durchführung der Testamentsvollstreckung den Schwerpunkt. Es werden die Aufgaben und Befugnisse des Testa- mentsvollstreckers näher erläutert und die systematischen Grenzen einer Testamentsvollstreckung an Anteilen eines persönlich haftenden Gesellschafters dargelegt. Ferner werden der Ablauf einer Abwicklungs- und insbesondere einer Dauervollstreckung, die Erstellung des Nachlassverzeichnis- ses und die Auseinandersetzung des Nachlasses aufgezeigt sowie die Regelungen zu den Verwal- tungs- und Verfügungsbefugnissen des Testamentsvollstreckers über den Nachlass besprochen. Dozent Dr. Georg Wiesner, Hengeler Mueller, Düsseldorf
17 Modul 2 Modul 2.3 und 2.4 2.3 Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht In diesem Abschnitt der Ausbildung beschäftigen sich die Studierenden zunächst mit der recht- Fr. 16. November 2012 lichen Konstruktion der testamentarischen Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, durch die 13.15 – 17.30 Uhr der Erblasser dafür Sorge tragen kann, die Substanz des Erbes langfristig zu erhalten. Hier sind Sa. 17. November 2012 zugleich Potentiale und Probleme erbrechtlicher Potestativbedingungen als Steuerungsinstrumen- 08.30 – 12.30 Uhr te zu vertiefen. Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Vermächtnisrecht. Hier geht es um die Besonderheiten der Zuwendung einzelner Vermögensvorteile durch den Erblasser im Wege der letztwilligen Verfügung, ohne dass der Empfänger als Erbe anzusehen ist, und um den strategischen Einsatz des Vermächtnisrechts in der Vermögensnachfolge. Dozenten Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen 2.4 Erbvertrags- und Testamentsgestaltung In diesem Modulabschnitt wird die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten eingehend Sa. 17. November 2012 dargestellt. Aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis werden die Vor- und Nachteile beider 13.15 – 17.30 Uhr Gestaltungsinstrumente sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutert. So stehen die Errichtungsvor- aussetzungen, allgemeine und besondere Gestaltungsvarianten (z. B.: Berliner Testament, Pflicht- teilsstrafklauseln usw.), die Folgen erbrechtlicher Bindungen und die Möglichkeiten zum Widerruf eines Testaments oder zum Rücktritt vom Erbvertrag im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erörterung der Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen sowie auf der Frage, ob es für bestimmte Lebens- und Vermögenssituationen jeweils „den“ passenden Testamentstyp gibt (z. B.: für (un)verheiratete Unternehmer, kinderlose Unternehmer, Geschiedene, für Jung- oder Altunternehmer usw.). Vor dem Hintergrund der Inhalte des ersten Moduls und nach Absolvie- rung dieses Moduls werden die Kursteilnehmer imstande sein, die Rechtsfolgen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge zu bestimmen und die Fähigkeit besitzen, ein Testament unter Berück- sichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Wünsche und Absichten des Erblassers zu gestalten. Dozent Mark Pawlytta, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M.
18 Modul 2 Modul 2.5 bis 2.7 2.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer Do. 06. Dezember 2012 Bei der Erbfolge geht es immer um den Übergang von Vermögen als Summe von Vermögensge- 14.00 – 18.15 Uhr genständen und Verbindlichkeiten oder einzelner Vermögensgegenstände von einem Rechtssub- Fr. 07. Dezember 2012 jekt auf ein anderes. Die Vermögensmehrung auf Erwerberseite wird im Rahmen dieses Abschnitts 08.30 – 12.30 Uhr sowohl aus schenkung- als auch aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Den Teilnehmern wird ein grundlegender Überblick über die Struktur der Besteuerung im Erb- und Schenkungsfall gegeben. Nach einer grundlegenden Einführung in die Unternehmensbewertung aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand von konkreten Beispielen werden die verschiedenen Erwerbstatbestände (wie der Erwerb von Todes wegen, Schenkung auf den Todesfall und unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen), die Entstehung und die Berechnung der Steuer bespro- chen. Zudem wird in dieser Veranstaltung die praxisrelevante Änderung und Berichtigung (be- standskräftiger) Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Vorlesung liegt auf der inhaltlichen Bestimmtheit zusammengefasster Steuerbescheide und den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Dozent Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen 2.6 Unternehmensbewertung Fr. 07. Dezember 2012 Im Rahmen der Nachfolgegestaltung sind auch betriebswirtschaftliche Bewertungen von Unter- 13.15 – 17.30 Uhr nehmen oder Teilen von Unternehmen erforderlich. In diesem Modul werden sämtliche Grundla- gen der Unternehmensbewertung wie Bewertungsanlässe, Bewertungsfunktionen und Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes dargestellt und jeweils anhand von Fällen vertieft. Dozent Stephan Fetsch, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln 2.7 Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Sa. 08. Dezember 2012 In diesem Modulabschnitt werden verfahrensrechtliche Aspekte, wie die Festsetzung und Erhe- 08.30 – 15.30 Uhr bung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Erbschaftsteuergesetzes, behandelt. Dozentin Ulrike Wefers, Richterin am Finanzgericht Köln Klausur zu Modul 2 Mi. 16. Januar 2013 14.00 – 17.00 Uhr
19 Modul 3 Modul 3.1 und 3.2 3.1 Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen Die Veranstaltung „Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen“ befasst Do. 17. Januar 2013 sich mit der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Besteuerung dergleichen in 08.30 – 17.30 Uhr Gestalt der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG). Die einzelnen Einnahmetatbestände werden hierbei systematisch beleuchtet und Abgrenzungsfragen zu anderen Einkunftsarten gelöst. Die Besteue- rung komplexer Kapitalanlagen wird hierbei einen Schwerpunkt darstellen. Anschließend wird die Abgeltungsteuer als solche und ihre Funktionsweise in Form des Steuerabzugs vom Kapitalertrag grundlegend aufgearbeitet. Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Kapitalvermögen, die grundsätzlich einem eigenem Verlustverrechnungsregime mit weitgehenden Restriktionen unter- liegen, wird den Teilnehmern praxisnah erläutert und Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen – insbesondere hinsichtlich der Verlustnutzung – aufgezeigt. Dozent Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr, LOHR + COMPANY GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 3.2 Unternehmenssteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften, Gewerbesteuer In dieser Veranstaltung wird den Kursteilnehmern unter genereller Einbeziehung der Änderungen Fr. 18. Januar 2013 durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zunächst ein Überblick über die Stellung der 08.30 – 17.30 Uhr Personengesellschaft im Steuerrecht und die Bedeutung der Mitunternehmerschaft geboten. So- Sa. 19. Januar 2013 dann werden der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und die Bestandteile der 08.30 – 17.30 Uhr Einkünfte bei der Mitunternehmerschaft erörtert. Nach einem einleitenden Überblick über die Grundstrukturen der Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die speziellen sachlichen Steuerbefreiungen des § 8b KStG sowie die nichtabziehbaren Aufwendungen nach § 10 KStG wird der Fokus auf die Abgrenzung zu Vorgängen, die durch das Gesellschaftsver- hältnis veranlasst sind, und auf die Behandlung von Ausschüttungen bei der ausschüttenden Körperschaft und beim Anteilseigner gelegt. Abschließend werden sich die Teilnehmer mit den Grundzügen der Gewerbesteuer befassen. Dozenten Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München Klausur zu Modul 3 Do. 21. März 2013 10.00 – 13.00 Uhr
20 Modul 4 Modul 4.1 und 4.2 4.1 Unternehmensnachfolgeprozesse Do. 21. März 2013 Probleme rund um die Unternehmensnachfolge haben eine hohe wirtschaftliche und gesellschafts- 14.00 – 18.15 Uhr rechtliche Relevanz. Statistiken zufolge stehen in Deutschland jährlich 71.000 Unternehmen mit Fr. 22. März 2013 mehr als 900.000 Beschäftigten vor der Nachfolgefrage. Strategien für Familienvermögen und 08.30 – 17.30 Uhr Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen werden aufgezeigt und zur Diskussion gestellt. Sa. 23. März 2013 Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Strukturierung der Unternehmensnachfolge 08.30 – 15.30 Uhr unter gesellschafts-, erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten als wesentliche Faktoren einer erfolgreichen Übergabe eines Unternehmens an den oder die Nachfolger. Dabei werden insbe- sondere Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast behandelt. Ein wei- terer Fokus wird auf der Nachfolge in Gesellschaftsanteile unter Berücksichtigung verschiedener gesellschaftsvertraglicher Gestaltungen liegen. Schließlich werden Grundlagen zur „Corporate Governance“ behandelt. Dozenten Dr. Matthias Blaum, Hengeler Mueller, Düsseldorf Dr. Christoph Philipp, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München Prof. Dr. Reinhard Pöllath, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München Dr. Tom Rüsen, Wittener Institut für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke 4.2 Vorweggenommene Erbfolge Do. 11. April 2013 Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf der einkommensteuerlichen und schenkung- 14.00 – 18.15 Uhr steuerlichen Behandlung verschiedener Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge in Be- triebsvermögen. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge hat der Rechtsnachfolger häufig seinerseits Leistungen an den Übertragenden oder an Dritte zu erbringen. In vielen Fällen behält sich der bisherige Betriebsinhaber auch einen Nießbrauch am übertragenen Betriebsvermögen vor oder der Übernehmende verpflichtet sich zum Zwecke der wirtschaftlichen Absicherung des Übertragenden zur Zahlung wiederkehrender Leistungen an diesen. Im Rahmen der Veranstal- tung werden die sich hieraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen beleuchtet und optimierte Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dozent Lothar Siemers, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Begrenzte Teilnehmerzahlen und der unmittelbare Kontakt zu den Dozenten zeichnen die Masterstu- diengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aus.
21 Modul 4 Modul 4.3 bis 4.5 4.3 Familienpool/Familiengesellschaft Vermögende Mandanten streben regelmäßig einen Vermögenserhalt in der Familie über mehrere Fr. 12. April 2013 Generationen an. Aufgabe des Beraters ist es daher, „Angriffe“ durch die eigenen Familien- 08.30 – 12.30 Uhr mitglieder in Form von Erbstreitigkeiten und übermäßigem „Verzehr“ der Vermögenssubstanz abzuwehren. Durch den Einsatz von sog. Familienpools/Familiengesellschaften im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und eine „Zer- splitterung“ des Vermögens vermieden werden. So lassen sich langfristig vor allem komplexe Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen sowie besondere Investitionen mit großen Anlagevo- lumina (etwa Private Equity) rentabel verwalten. Neben dem Gesellschaftszweck (insbesondere in Abgrenzung zum Erbrecht) werden zivil- und steuerrechtliche Wirkungen verschiedener Familien- gesellschaften dargestellt. Ein Themenschwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Optimierung von Familienvermögensverwaltungsgesellschaften. Deren Rechtsform (in der Regel GbR, KG, GmbH & Co. KG oder GmbH) wird regelmäßig gerade auch durch die steuerlichen Wirkungen bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf zivil- und steuerrechtlichen Besonderheiten, die durch die Beteiligung Minderjähriger an solchen Gesellschaften entstehen. Dozent Dr. Stephan Scherer, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim 4.4 Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolgeplanung ist regelmäßig mit gesellschafts- und vor allem steuerrechtlichen Fr. 12. April 2013 Gestaltungsfragen verknüpft. Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Grundstrukturen, 13.15 – 17.30 Uhr Zusammenhänge und Gestaltungsmöglichkeiten, die Umwandlungs- und Umwandlungssteuer- Sa. 13. April 2013 recht bieten. Dabei werden die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, 08.30 – 12.30 Uhr Vermögensübertragung und Formwechsel systematisch aufgeschlüsselt und anhand von Fallbei- spielen vor allem hinsichtlich ihrer steuerlichen Auswirkungen erläutert. Dozent Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig 4.5 Steueroptimierter Verkauf eines Familienunternehmens In vielen Fällen findet sich im Familienkreis kein geeigneter Nachfolger, sodass eine Unterneh- Do. 02. Mai 2013 mensfortführung nur durch einen Verkauf gewährleistet werden kann. Die Veranstaltung befasst 14.00 – 18.15 Uhr sich daher mit der steuerlichen Optimierung des Verkaufs eines Familienunternehmens. Behandelt wird der Veräußerungsprozess eines Familienunternehmens insgesamt. Begutachtet werden so- wohl die Ziele des Verkäufers als auch die des Erwerbers aus steuerlicher Sicht. Zur steueroptimalen Gestaltung des Verkaufs werden verschiedene Ausgangsmodelle herangezogen, die zum einen auf dem Verkauf von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zum anderen auf dem von Kapitalgesellschaften basieren. Abschließend wird die Nachbereitung eines Verkaufs erörtert sowie Fragen der Umwandlung von Unternehmen und des Umwandlungssteuerrechts vertieft. Dozenten Dr. Jan Bron, LL.M. oec, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M. Dr. Ulf Gibhardt, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M.
22 Modul 4 Modul 4.6 und 4.7 4.6 Stiftungen – Zivilrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Grundlagen sowie Stiftungsstrategien Fr. 03. Mai 2013 Stiftungsgestaltungen spielen im Rahmen der Unternehmensnachfolge immer häufiger eine we- 08.30 – 17.30 Uhr sentliche Rolle. Gegenstand dieser Veranstaltung sind schwerpunktmäßig gemeinnützige Stif- tungen. In einem zivilrechtlichen Teil lernen die Teilnehmer die rechtsfähige Stiftung kennen, insbesondere die wesentlichen Merkmale einer Stiftung, ihre Entstehungsvoraussetzungen, das Haftungsregime sowie die staatliche Stiftungsaufsicht. Die Dozenten behandeln zudem in Grund- lagen die Sonderform der unternehmensverbundenen Stiftung. Der steuerliche Teil des Modul- abschnitts behandelt die subjektiven und objektiven Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Auch das Verfahren der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird behandelt. Nach diesem Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer eine Einführung zu Strategien gemeinnütziger Stiftungen. In Kleingruppenarbeit können sie das Erlernte anhand von Fallbeispielen anwenden. Dozenten Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin Dr. Christian Meyn, Auridis GmbH, Neuss Prof. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 4.7 Stiftungen – Familienstiftungen und unternehmensverbundene Stiftungen Sa. 04. Mai 2013 Familienstiftungen sind eine Anwendungsform der Rechtsform Stiftung mit Besonderheiten in 08.30 – 12.30 Uhr zivilrechtlicher und in steuerlicher Hinsicht, die häufig als Instrument der Unternehmensnachfolge eingesetzt wird. Dieser Abschnitt basiert auf dem Modulabschnitt 4.6 und vermittelt umfang- reiche Kenntnisse bezüglich der spezifischen Merkmale einer Familienstiftung in verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Kontexten. Den Kursteilnehmern werden darüber hinaus die im deutschen Steuerrecht vorgesehenen Sonderregelungen für ausländische Familienstiftungen er- läutert und schließlich Gestaltungsmodelle für den Unternehmensnachfolgeprozess unter Einsatz einer Familienstiftung aufgezeigt. Klausur zu Modul 4 Dozenten Do. 20. Juni 2013 Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin 10.00 – 13.00 Uhr Dr. Alexander Stupp, Single Family Office, Neuss
23 Modul 5 Modul 5.1 5.1 Psychologische Faktoren bei der Beratung von Familienunternehmen Grundlegende Fragen über die zukünftige Ausrichtung eines Familienunternehmens werden Do. 20. Juni 2013 in der Unternehmerfamilie entschieden: Soll das Unternehmen weiter in der Hand der Familie 14.00 – 18.15 Uhr bleiben oder entschließt man sich zu einem Verkauf an Dritte? Innerhalb dieser Diskussionen kommen auch emotionale Themen aus dem persönlichen und familiären Bereich ins Spiel. So- mit sind für den Unternehmer nicht nur wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte von Bedeutung, sondern auch die so genannten weichen Faktoren. Dies erfordert vom Berater, sich beim Unternehmer entsprechend zu positionieren und bedeutet, die Fähigkeit einzubringen, mit den harten und weichen Einflussfaktoren und deren Wechselwirkungen umgehen zu können. In dieser Veranstaltung ist es möglich, eigene Erfahrungen mit Unternehmerfamilien zu reflektieren und Ansätze für ein Coaching kennen zu lernen. Es werden praxisnahe Methoden für die Arbeit mit Unternehmerfamilien vorgestellt (z.B. im Rahmen einer Familien-Konferenz) und mit Praxis- Fällen illustriert. Dozentin Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert, EQUA-Stiftung, München
24 Modul 5 Modul 5.2 und 5.3 5.2 Rechtsbeziehungen in der Familie Fr. 21. Juni 2013 Rechtsgeschäfte unter Beteiligung von Familienmitgliedern, insbesondere von minderjährigen Fa- 08.30 – 17.30 Uhr milienmitgliedern, weisen zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten auf. So bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Familiengerichts oder sogar der Beteiligung ei- nes Ergänzungspflegers bereits beim Vertragsschluss. Steuerlich werden Verträge zwischen nahen Angehörigen nur akzeptiert, wenn sie einer von der Rechtsprechung entwickelten besonderen Prüfung standhalten. Diese Veranstaltung des fünften Moduls vermittelt dem Berater das nötige „Handwerkszeug“ für die wirksame Gestaltung der außerordentlich interessanten Gestaltungs- optionen innerhalb der Familie. Diese Veranstaltung befasst sich darüber hinaus mit den Gestal- tungsmöglichkeiten von Vorsorgevollmachten- und Patientenverfügungen. Durch ein Ausnutzen der rechtlichen Möglichkeiten kann sichergestellt werden, dass die Wünsche und Vorstellungen des Vollmachtgebers auch im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit noch berücksichtigt werden. Vor allem kann so vermieden werden, dass vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Fehler bei der Gestaltung in diesem Bereich haben oft fatale Folgen, da dann keine Handlungsfähigkeit mehr besteht und die rechtliche Betreuung aufgrund ihrer Schwerfälligkeit meist keine Alternative dar- stellt. Bei behinderten, insolventen oder bedürftigen Angehörigen gibt es oft ein Spannungsver- hältnis zwischen dem Wunsch nach ausreichender Versorgung der Angehörigen und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder von Gläubigern des Angehörigen. In dieser Vorlesung wird auf die sehr komplexen Gestaltungsmöglichkeiten der Auflösung dieses Spannungsverhältnisses eingegangen. Dozenten Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, Rechtsanwalt, Münster 5.3 Family Governance Sa. 22. Juni 2013 Der letzte Modulabschnitt umfasst die strategische Funktion der Family Governance, ihre Inhalte 08.30 – 12.30 Uhr und Verfahren, die Entwicklung (Familienstrategie), die Dokumentation (Familiencharta) sowie die Family Governance in der Praxis als Ordnungsrahmen einer Unternehmerfamilie. Dozentin Amelie Fritsch, Institut für Familienstrategie, Stuttgart Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet.
25 Modul 5 Modul 5.4 und 5.5 5.4 Single Family Office: Funktion und Aufgabe eines Family Office Dieser Abschnitt widmet sich zunächst den unterschiedlichen Ausprägungen der Family Offices, Do. 18. Juli 2013 wobei die originärste Organisationsstruktur, das so genannte Single Family Office, in den Vor- 09.15 – 13.15 Uhr dergrund gerückt wird. Das Single Family Office kümmert sich neben anderen Dienstleistungen in erster Linie um die Vermögensverwaltung einer einzelnen Familie. Das typische Single Family Office verwaltet durchschnittlich mindestens 100 bis 300 Millionen Euro. Das Dienstleistungs- spektrum umfasst nicht nur – wie gemeinhin angenommen – die Vermögensverwaltung und das Vermögenscontrolling, sondern auch die Familienverwaltung (die Family Governance, die Nachfolgeplanung und die Stiftungsverwaltung), das Lifestyle Management und die vor allem in Deutschland wichtige Rechts- und Steuerberatung, wofür sich das Family Office weitestgehend externer Partner bedient. Daher werden den Teilnehmern die Funktion und Aufgabe sowie die Errichtung eines Single Family Office und dessen wirtschaftliche Strukturierung eingehend darge- legt. Dozent Ralf Bauderer, Solvia Vermögensverwaltungs GmbH, Wolfenbüttel 5.5 Multi Family Office Während zuvor das Single Family Office beleuchtet wurde, beschäftigen sich die Kursteilnehmer Do. 18. Juli 2013 hier zunächst mit der Organisationsform des so genannten Multi Family Office. Multi Family Of- 14.00 – 18.15 Uhr fices, die entweder unabhängig oder einer Bank zugehörig sind, bedienen in der Regel Kunden mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro. Das Modul behandelt u. a. folgende Themen: Single versus Multi Family Office, Asset Allocation-Optimierung für unterschiedliche Anforderun- gen bezüglich Risk-Return-Profil, Anlagehorizont sowie Ausschüttung und Diversifikation durch alternative Anlageklassen. Zudem wird die Möglichkeit der Erweiterung des Dienstleistungsan- gebotes und des Outsourcing für die Family Office-Service-Abteilungen besprochen. Ein weiterer Vorlesungsteil widmet sich der Verwendung von Holdingstrukturen im internationalen Steuer- optimierungsprozess. Hier werden sich die Teilnehmer in erster Linie mit den unternehmerischen Beweggründen für den Einsatz einer Holdingstruktur auseinandersetzen. Dozent Dr. Fritz Becker, HQ Trust GmbH, Bad Homburg
26 Modul 5 Modul 5.6 und 5.7 5.6 Controlling und Reporting im Family Office Fr. 19. Juli 2013 Das Controlling und Reporting in einem Family Office ist ein essentieller Bestandteil eines jeden 08.30 – 12.30 Uhr Family Office. Den Teilnehmern soll daher aufgezeigt werden, wie eine optimale Controlling- und Reporting-Infrastruktur im Family Office aussieht. Besprochen werden zunächst die verschiedenen Aufgaben des Reportings. Es dient insbesondere den Familienmitgliedern, denen durch aussage- kräftige Darstellungen Transparenz über das Vermögen und dessen Wertentwicklung verschafft wird. Dafür spielt der Performance-Report eine herausragende Rolle. Daneben aber erfüllt er eine ebenso wichtige Aufgabe im Hinblick auf die Vermögensverwaltung an sich, denn auch die Berater können ihrer Pflicht nur nachkommen, wenn ihnen die Datenlage korrekt und vollständig zur Ver- fügung steht. Das Reporting erstreckt sich in der Regel auf alle Anlagegüter wie Wertpapiervermö- gen, Immobilienbesitz, geschlossene Fonds und Beteiligungen bis hin zu Kapitallebensversicherun- gen. Neben der Art der Darstellung des Reports und der Berechnung werden sich die Teilnehmer mit den verschiedenen Formen des Reports befassen. Letzteres ist insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Adressaten von Bedeutung: Der Steuerberater ist auf eine korrekte und vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Erträge angewiesen, der Controller und Vermögensberater vor allem auch auf Risiko-Reports. Grundlage für ein Reporting ist im besten Falle ein Finanzbuchhal- tungssystem. Dozent Jörg Eigelshoven, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 5.7 Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit Fr. 19. Juli 2013 Mediation ist ein wichtiges Mittel zur Streitbeilegung und spielt im modernen Rechtsleben, aber 13.15 – 17.30 Uhr auch in der Konfliktforschung eine immer größere Rolle. Das Interesse an Mediation wächst, da Vergleiche im Gerichtsverfahren oder klassische Kompromisslösungen oft nicht das gewünschte Ergebnis bringen können. Dies ist gerade auch im Erbrecht der Fall, weshalb die Kursteilnehmer in die Grundzüge der Mediation eingeführt werden sollen. Neben Konfliktformen, Zielen des Medi- ationsverfahrens und der Rolle des Mediators werden die Grundregeln der Kommunikation sowie die Bedeutung der Gesprächsführung und des aktiven Zuhörens vermittelt. Die abschließende Mediation anhand eines Fallbeispiels ist zugleich die Abschlussprüfung zu Modul 5. Dozent Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), SKW Schwarz Rechtsanwälte, Hamburg Mediations- und Präsentationsprüfung Sa. 20. Juli 2013 08.30 – 15.30 Uhr
27 Modul 6 Modul 6.1 6.1 Wegzugsbesteuerung In diesem Modulabschnitt werden die ertragsteuerliche sowie die erbschaft- und schenkungsteu- Do. 22. August 2013 erliche Behandlung des Wegzugs von Privatpersonen aus Deutschland erläutert. Im Fokus stehen 14.00 – 18.15 Uhr sowohl die Besteuerung zum Wegzugszeitpunkt als auch die Besteuerungsfolgen im Inland in der Zeit nach dem Wegzug. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse über Regelungen des Außensteuergesetzes, mit denen der deutsche Gesetzgeber den Wegzug ins Ausland steuer- rechtlich unattraktiv machen wollte. Sowohl im Hinblick auf die einkommensteuerliche als auch die erbschaftsteuerliche Wegzugsbesteuerung sollen insbesondere die durch das Europarecht ge- zogenen Schranken aufgezeigt und die abkommensrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden. Dozent Dr. Jens Escher, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
28 Modul 6 Modul 6.2 und 6.3 6.2 Internationales Privat- und Erbrecht Fr. 23. August 2013 Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Vermögen wächst auch die Zahl der grenz- 08.30 – 17.30 Uhr überschreitenden Sachverhalte in Erbangelegenheiten. In Erbfällen mit Auslandsberührung ist vor Anwendung des materiellen Erbrechts stets zunächst zu klären, ob überhaupt deutsches oder ein ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. In dieser Veranstaltung werden die das maßge- bende Erbstatut festlegenden Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts erörtert. Dabei geht es um die Reichweite dieser Normen und um die Abgrenzung erbrechtlicher zu schuld-, güter-, gesellschaftsrechtlichen usw. Sachverhalten, ferner um die nähere Festlegung der ein- zelnen Anknüpfungspunkte wie z. B. die Ermittlung der Staatsangehörigkeit, die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person oder die Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl. Darüber hinaus wird die Veranstaltung auch ausgewählte Fragestellungen des Internationalen Erbverfahrensrechts berühren. Dozent Prof. Dr. Heinrich Dörner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 6.3 Grenzüberschreitende Fondsstrukturen im Investment Office Sa. 24. August 2013 Eine effiziente Vermögensverwaltung kommt ohne den Einsatz kollektiver Investmentvehikel nicht 08.30 – 17.30 Uhr aus: Zum einen basieren zahlreiche Anlageangebote auf Fondsvehikeln, zum anderen werden häu- fig auch eigene Fondsstrukturen („Familienfonds“) zur Bündelung der Vermögensverwaltung ge- nutzt. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Fonds sind nicht nur vielschichtig, sondern unterliegen auch einem rasanten Wandel. Europarechtliche Bezüge spielen hierbei eine immer stärkere Rolle. Sowohl einzelnen Fondsinvestments als auch den Familienfonds liegen häu- fig grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde. In der Veranstaltung werden die typischen Struk- turen und Probleme anhand einer Fallstudie erarbeitet. Den Teilnehmern werden sowohl Grund- züge des Investmentrechts und Investmentsteuerrechts (einschließlich der relevanten Aspekte des internationalen Steuerrechts) als auch wertpapieraufsichtsrechtliche Bezüge vermittelt. Neben den Aspekten des deutschen Rechts wird aufgrund der hohen Praxisrelevanz ein besonderes Augen- merk auf Luxemburger Strukturen liegen. Dozent Dr. Jens Steinmüller, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin Alle Studienunterlagen des Mas- terstudiengangs „Unternehmens- nachfolge, Erbrecht & Vermögen“ werden den Teilnehmern zu Beginn einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
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