Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht

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Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
Studienjahr 2012/2013

    Private Wealth Management

    Berufsbegleitender Masterstudiengang

    Abschluss: LL.M./EMBA

    zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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                                            Der Inhalt

                                             3        Das Konzept

                                             4        Der Studiengang in Kürze

                                             6        Ihre Termine, Module und Klausuren

                                             8        Unsere Kooperationspartner

                                            10        Studienganginformationen

                                            14        Die Inhalte der Module

                                            34        Ihre Dozentinnen und Dozenten

                                            40        Das Leben in Münster

                                            42        Die Studiengebühren

                                            43        Anmeldung & Bewerbung

                                            44        Ihre Ansprechpartner

                                            Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige
                                            geschlechterdifferenzierte Schreibweise.

Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Foto: Presseamt Münster/Joachim Busch)
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                                                                              Das Konzept

Ein Beratungsfeld mit Zukunft: Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen

Umfassende Betreuung von Privatvermögen und kompetente Beratung in der Unternehmens-                     Das Executive Board

nachfolge gewinnen in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Dies betrifft sowohl private
Großvermögen als auch die Nachfolgeregelung mittelständischer Unternehmen: In allen Fällen
spielen das Erbrecht, die Vermögensverwaltung und die Unternehmensnachfolge eine bedeu-
tende Rolle.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge – insbesondere bei Familienunternehmen, zu denen in
Deutschland mehr als 90 Prozent aller Unternehmen zählen – ist für den Bestand eines Unternehmens
von entscheidender Bedeutung. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen
kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquidi-
tätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getrof-
fen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts-, steuer- und     Dr. Andreas Richter, LL.M.
                                                                                                         (Vorsitzender)
wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen verlangen.
                                                                                                         P+P Pöllath + Partners, Berlin

Ein Blick auf das wachsende Privatvermögen und das Erbvolumen in Deutschland verdeutlicht die Dyna-      Prof. Dr. Martin T. Bohl
                                                                                                         Westfälische Wilhelms-Universität
mik: Vererbt wird in Deutschland bis 2020 voraussichtlich Vermögen im Umfang von 2,6 Billionen Euro      Münster
(Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge). Durch diese Entwicklungen besteht ein hoher Bedarf an
                                                                                                         Prof. Dr. Marc Desens
kompetenten Beratern, aber das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und die Erwartungen
                                                                                                         Universität Leipzig
an die Berater sind entsprechend hoch.
                                                                                                         Prof. Dr. Johann Kindl
                                                                                                         (Akademischer Leiter)
Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang an: Der von Wissenschaftlern und Praktikern ge-       Westfälische Wilhelms-Universität
meinsam konzipierte Studiengang vermittelt in erster Linie Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet     Münster
des Erbrechts, der Unternehmensnachfolge und der Vermögensverwaltung. Dabei werden immer auch
                                                                                                         Reinhard Panse
die Bezüge zu den relevanten Schnittstellen, insbesondere zum Steuerrecht, hergestellt.                  HQ Trust GmbH,
                                                                                                         Bad Homburg

Dozenten des Studiengangs sind Wissenschaftler und Praktiker aus Kanzleien, Banken, Vermögens-           Prof. Dr. Ingo Saenger
verwaltungen, Family Offices, Beratungsgesellschaften oder Gerichten. Die Teilnehmer profitieren von     Westfälische Wilhelms-Universität
dem praxisbezogenen Fachwissen der Dozenten sowie der wissenschaftlichen Vertiefung und Verzah-          Münster

nung der verschiedenen Rechtsgebiete. Nach Absolvierung des Studiengangs sind sie in der Lage, ihre      Prof. Dr. Christoph Watrin
Mandanten in komplexen Fragen der Nachfolgegestaltung rechtlich wie steuerlich mit Berücksichti-         Westfälische Wilhelms-Universität
                                                                                                         Münster
gung wirtschaftswissenschaftlicher Aspekte kompetent zu beraten.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen je nach Wahl des Studienschwerpunktes der Hoch-
schulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) ver-
liehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmern den Erwerb und
Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für den
„Fachanwalt für Erbrecht“.

Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer des Masterstudiengangs „Unternehmensnachfolge, Erb-
recht und Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität begrüßen zu dürfen.

Prof. Dr. Johann Kindl                              Dr. Andreas Richter, LL.M.
Westfälische Wilhelms-Universität                   P+P Pöllath + Partners, Berlin
Münster
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    Der Studiengang in Kürze

    10 Vorteile für Ihre Karriere

    1.	Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads

    2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater in der rechtlichen und ökonomischen
       Nachfolgegestaltung und Vermögensverwaltung

    3.	Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und
        Blockveranstaltungen

    4.	Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs

    5.	Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutsch-
        lands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis

    6. Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten

    7.	Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO)
         für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“

    8.	Formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst

    9.	Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg

    10.	Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang
        hinaus profitieren können
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Studienablauf

 Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 30 – 40 Seiten)

 Unterrichtssprache: Deutsch

  Module mit insgesamt 420 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an mindes-
 8
 tens 75 % der Unterrichtsstunden

  urze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 15 Präsenzwochenenden jeweils
 K
 einmal im Monat

 P rüfungen: 6 Klausuren à 3 Zeitstunden, eine Klausur à 5 Stunden sowie eine Präsentationsprü-
  fung. Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note
  der Masterarbeit zusammen

 60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System)

 Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH,
 basierend auf jahrelanger Erfahrung

 Online-Zugriff auf Kursunterlagen

Bewerbung, Anmeldung und Kosten

 Studienbeginn: 11. September 2012

 Anmeldeschluss: 15. Juli 2012

 Kosten:
        12.600 € (drei Raten à 4.200 €) bzw. 10.500 € (drei Raten à 3.500 €) bei Anmeldung
 bis zum 15. Juni 2012

  eine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen,
 K
 die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten.

 Zahlungskonditionen: Ratenzahlung, Teilstipendien und Frühbucherrabatt

  inzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien
 E
 des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses oder des
 Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde.

 Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an
 der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 € pro Semester an.
 Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der
 digitalen Datenbanken der Universität.
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                             Ihre Termine, Module und Klausuren

                                              2012/2013

                  September 2012                                     Oktober 2012
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                   November 2012                                     Dezember 2012
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                    Januar 2013                                       Februar 2013
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                     März 2013                                         April 2013
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                     Mai 2013                                          Juni 2013
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                                                     2013/2014

                            Juli 2013                                        August 2013
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                         September 2013                                     Oktober 2013
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                          November 2013                                     Dezember 2013
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                           Januar 2014                                       Februar 2014
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  Präsenzphase

  Klausuren/Präsentationsprüfung

Ausgabe der Masterarbeiten: 15. Februar 2014
Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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    Unsere Kooperationspartner
Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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     Studienganginformationen

     Das Konzept: Exzellente Beratung durch interdisziplinäres Spezialwissen

     Das Angebot von erb- und steuerrechtlich versierten Beratern, die zudem tiefgehende Kenntnisse im
     Bereich der Vermögensanlage mitbringen, ist auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nach-
     frage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesen
     Gebieten die eigenen Chancen erheblich verbessert. Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Un-
     ternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ver-
     mittelt den Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Erb- und
     Steuerrechts sowie des Vermögensmanagements auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz
     zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt.

     Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen

     Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Juristen
     und Ökonomen, die eine Beratungstätigkeit in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesell-
     schaften oder in der Vermögensverwaltung ausüben bzw. anstreben. Angesprochen sind vor allem
     Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Unternehmensjuristen, Wirtschaftsprüfer sowie
     Mitarbeiter aus Family Offices. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Be-
     rufseinsteiger sowie Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben
     möchten.

     Der Abschluss: LL.M. oder EMBA

     Eine Besonderheit des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ ist die Mög-
     lichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich
     und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaft-
     lichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master
     of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel stehen für eine exzellente Ausbildung auf
     höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventen als Experten ausge-
     wiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und
     Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsord-
     nungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechti-
     gung für den höheren Dienst.
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Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Erbrecht

Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die
ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch
für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur
die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich
bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen
besonderen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht
& Vermögen“ bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen
Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeich-
nung „Fachanwalt für Erbrecht“ Voraussetzung sind.

Qualitätssicherung & Akkreditierung

Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Aus-
wahl der Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das
Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard lang-
fristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen
von dem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen an-
gepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolven-
tenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms
herangezogen.

                                                                                                         Häufig bilden sich Netzwerke, die
                                                                                                         auch nach Abschluss des Studien-
                                                                                                         gangs fortbestehen.
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     Studienganginformationen

     Der Alumniverein

     Teilnehmer, Absolventen und Dozenten des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Ver-
     mögen“ sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein des Studiengangs beizutreten. Der Verein verfolgt
     ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem er die Bildung und Wissenschaft in den
     Bereichen der Nachfolgegestaltung und der Vermögensverwaltung fördert. Zu diesem Zweck organi-
     siert der Verein in regelmäßigen Abständen Vorträge und Workshops zu Themen z. B. auf dem Gebiet
     der Vermögensnachfolge, des Vermögensmanagements und des Steuerrechts. Die Mitglieder treffen
     sich hierzu an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Die Veranstaltungen bieten nicht nur Gele-
     genheit für einen fachlichen Austausch mit den Vortragenden zu aktuellen Themen, sondern auch für
     ein Wiedersehen mit Studienkollegen und Dozenten aus dem Studiengang.

     Studienort und Übernachtung

     Die Vorlesungen des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ finden nicht – wie
     sonst oft üblich – in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im
     Kettelerschen Hof abgehalten, einem 2007 errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münste-
     raner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen
     über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benöti-
     gen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster
     einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei
     vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte,
     die auch von unseren Teilnehmern in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 € pro Nacht).

     Der Kettelersche Hof in Münster
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Die JurGrad – School of Tax and Business Law

Die JurGrad – School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissen-
schaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer
2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von
berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich
Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad
gGmbH ist der Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der
Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen
Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.B. Ausdehnung der
Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage; Einrichtung von Stel-
len für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte; Sachmittel zur Aufbesserung des
Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation
und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehran-
gebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus
fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer und Dozenten.
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                                         Die Inhalte der Module
                                         Modul 1

                                         Modul 1.1

                                              Allgemeine Einführung

     Di. 11. September 2012                   Z iel des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ ist die Ver-
         09.15 – 13.15 Uhr                    mittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Recht, Steuern und
                                              Vermögensmanagement, um private Vermögen zu betreuen. Anhand von Fallstudien wird ein
                                              Überblick über die einzelnen Inhalte des Studiengangs gegeben sowie verdeutlicht, wie diese
                                              Inhalte in Zusammenhang stehen.

                                               ozenten
                                              D
                                              Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
                                              Dr. Andreas Richter, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin

                                         1.1 Einführung in das Bürgerliche Recht (nur für Ökonomen)

     Di. 11. September 2012              	In der „Einführung in das Bürgerliche Recht“ wird den wirtschaftswissenschaftlich vorgebilde-
         14.00 – 18.15 Uhr                    ten Teilnehmern der Einstieg in das Bürgerliche Recht erleichtert. Nach einer Einführung in den
     Mi. 12. September 2012                   Aufbau und die wesentlichen Prinzipien sind zentrale Schwerpunkte die Willenslehre, das Abs-
         08.30 – 12.30 Uhr                    traktionsprinzip sowie das Anfechtungsrecht, die die Grundlagen für die in späteren Modulen
                                              auftretenden Fragen des Erbrechts bilden.

                                              Dozent
                                              Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster

                                         1.1 Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen (nur für Juristen)

     Di. 11. September 2012              	In der Veranstaltung „Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen“ werden sich die ju-
         14.00 – 18.15 Uhr                    ristisch vorgebildeten Teilnehmer zunächst mit den wesentlichen Merkmalen von Finanzinterme-
     Mi. 12. September 2012                   diären und dem deutschen Bankensystem auseinandersetzen, die Funktionen von Intermediären
         08.30 – 12.30 Uhr                    und die spezifischen Probleme des Kredit- und Einlagengeschäfts erörtern.

                                              Dozent
                                              Prof. Dr. Martin T. Bohl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

     Kleine Pausen zwischen den Vorle-
     sungen erleichtern das Lernen.
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                                                                                      Modul 1

Modul 1.2 bis 1.4

1.2 Grundlagen des materiellen Erbrechts
	
	Diese Veranstaltung soll den Kursteilnehmern die grundlegenden rechtlichen Fähigkeiten und             Mi. 12. September 2012
     Kenntnisse im Bereich des materiellen Erbrechts vermitteln. An dieser Stelle werden zunächst            13.15 – 17.30 Uhr
     die Grundprinzipien und Begriffe des deutschen Erbrechts sowie dessen verfassungsrechtliche         Do. 13. September 2012
     Einordnung behandelt. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen Erbfolge. Im zweiten            08.30 – 12.30 Uhr
     Abschnitt zum materiellen Erbrecht wird die Rechtsstellung des Erben besprochen. Inhalt dieser
     Vorlesung ist zunächst die Annahme und die Ausschlagung der Erbschaft. Neben den im Erbrecht
     relevanten Auskunfts- und Herausgabeansprüchen umfasst dieser Modulabschnitt zudem die
     Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten und die Anfechtung der Erbschaft.

     Dozent
     Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster

1.3	Grundlagen des Gesellschaftsrechts

	Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ erfordert als                   Do. 13. September 2012
     Querschnittsfach neben betriebswirtschaftlichen Erfahrungen nicht nur Kenntnisse im Erb- und            13.15 – 17.30 Uhr
     Steuerrecht. Für eine umfassende Beratung sind auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unab-          Fr. 14. September 2012
     dingbar. In diesem Abschnitt werden nach der Vermittlung bzw. Wiederholung der allgemeinen              08.30 – 12.30 Uhr
     Grundlagen des Gesellschaftsrechts die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten erörtert. Es wer-
     den Bezugspunkte und Fragestellungen aufgezeigt, die in anderen Modulen, etwa zur Unterneh-
     mensnachfolge, wieder aufgegriffen und vertieft werden.

	Dozent
  Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

1.4 Einführung in das Steuerrecht
	
	Nach einem kurzen Blick auf die Geschichte der Besteuerung erhalten die Studierenden einen             Fr. 14. September 2012
     Überblick über das deutsche Steuersystem unter Berücksichtigung der Prinzipien der Besteue-             13.15 – 17.30 Uhr
     rung sowie verfassungs- und europarechtlicher Einwirkungen auf das deutsche Steuerrecht. Auch       Sa. 15. September 2012
     steuerverfahrensrechtliche Grundlagen werden besprochen. Es folgt eine Einführung in das Ein-           08.30 – 12.30 Uhr
     kommensteuerrecht, bei der neben wichtigen Grundbegriffen auch etwa die verschiedenen Ein-
     kunftsarten sowie die Ermittlung der Einkünfte behandelt werden. Schließlich stehen die Grund-
     lagen der Unternehmensbesteuerung und des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts auf dem
     Programm. Gerade im sich schnell verändernden Steuerrecht ist Verständnis für die Grundstruk-
     turen unverzichtbar, so dass auch angesichts des erheblichen inhaltlichen Umfangs dieses Moduls
     hier ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt wird. Später folgende Module zu anderen Steuerarten
     bauen auf diesen Grundlagen auf.

     Dozent
     Dr. Henning Tappe, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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                               Modul 1/2

                               Modul 1.5 bis 2.2

                               1.5 Vertiefung des materiellen Erbrechts

     Do. 18. Oktober 2012      	Die Unterrichtseinheit soll vertiefte Kenntnisse im materiellen Erbrecht vermitteln. Sie widmet
         14.00 – 18.15 Uhr          sich in erster Linie der gewillkürten Erbfolge. Es werden die verschiedenen Formen (Testamente,
     Fr. 19. Oktober 2012           Erbvertrag) und Verfügungen von Todes wegen detailliert erläutert, da sie das Hauptmittel der
         08.30 – 17.30 Uhr          Absicherung der Vermögensnachfolge sind, sowie das breite Spektrum der Gestaltungsoptio-
     Sa. 20. Oktober 2012           nen aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bilden die Möglichkeiten zur Selbstbindung des Erblassers
         08.30 – 15.30 Uhr          in wechselbezüglichen und vertragsmäßigen Verfügungen und die Sicherung dieser Bindung. Im
                                    Anschluss wird auf den Erbschafts- und Erbteilskauf eingegangen. Den Abschluss bildet eine aus-
                                    führliche Darstellung des Pflichtteilsrechts, das sich regelmäßig als systematische rechtliche Gren-
                                    ze für die geplante Vermögensnachfolge erweist. Den Kursteilnehmern werden zudem Zusam-
                                    menhänge des Erb- und Familienrechts aufgezeigt, die in den Unterhaltsansprüchen im Erbfalle,
                                    in Problemen bei der Kollision von Zugewinnausgleich und Pflichtteil im Rahmen des gesetzlichen
                                    Erbrechts des Ehegatten sowie in den Besonderheiten der Gütergemeinschaft zu sehen sind.
     Klausur zu Modul 1
                                    Dozenten
     Do. 15. November 2012          Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster
          10.00 – 13.00 Uhr         Dr. Daniel Lehmann, Rölfs RP Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, München

                               2.1 Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft

     Do. 15. November 2012     	In diesem Abschnitt werden die Themen Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlass-
         14.00 – 18.15 Uhr       insolvenz insbesondere unter dem Aspekt der Asset Protection besprochen. Es werden Sinn und
                                 Zweck der drei Verfahrensarten sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. Ein
                                 besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Erläuterung der wesentlichen Ver-
                                 fahrensabschnitte. In diesem Rahmen wird auch die Tätigkeit des Anwalts als Nachlass(insolvenz-)
                                 verwalter vorgestellt.

                                    Dozenten
                                    Dr. Christoph Schotte, Noerr LLP, München
                                    Dr. Wolfram Theiss, Noerr LLP, München

                               2.2 Testamentsvollstreckung

     Fr.   16. November 2012   	In dieser Vorlesung stehen die Zielsetzung der Testamentsvollstreckung sowie die rechtliche Stel-
           08.30 – 12.30 Uhr     lung des Testamentsvollstreckers im Vordergrund. Dabei bildet die praktische Durchführung der
                                 Testamentsvollstreckung den Schwerpunkt. Es werden die Aufgaben und Befugnisse des Testa-
                                 mentsvollstreckers näher erläutert und die systematischen Grenzen einer Testamentsvollstreckung
                                 an Anteilen eines persönlich haftenden Gesellschafters dargelegt. Ferner werden der Ablauf einer
                                 Abwicklungs- und insbesondere einer Dauervollstreckung, die Erstellung des Nachlassverzeichnis-
                                 ses und die Auseinandersetzung des Nachlasses aufgezeigt sowie die Regelungen zu den Verwal-
                                 tungs- und Verfügungsbefugnissen des Testamentsvollstreckers über den Nachlass besprochen.

                                    Dozent
                                    Dr. Georg Wiesner, Hengeler Mueller, Düsseldorf
17

                                                                                     Modul 2

Modul 2.3 und 2.4

2.3 Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht

	In diesem Abschnitt der Ausbildung beschäftigen sich die Studierenden zunächst mit der recht-        Fr. 16. November 2012
    lichen Konstruktion der testamentarischen Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, durch die            13.15 – 17.30 Uhr
    der Erblasser dafür Sorge tragen kann, die Substanz des Erbes langfristig zu erhalten. Hier sind   Sa. 17. November 2012
    zugleich Potentiale und Probleme erbrechtlicher Potestativbedingungen als Steuerungsinstrumen-         08.30 – 12.30 Uhr
    te zu vertiefen. Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Vermächtnisrecht. Hier geht
    es um die Besonderheiten der Zuwendung einzelner Vermögensvorteile durch den Erblasser im
    Wege der letztwilligen Verfügung, ohne dass der Empfänger als Erbe anzusehen ist, und um den
    strategischen Einsatz des Vermächtnisrechts in der Vermögensnachfolge.

    Dozenten
    Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster
    Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen

2.4 Erbvertrags- und Testamentsgestaltung

	In diesem Modulabschnitt wird die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten eingehend              Sa. 17. November 2012
    dargestellt. Aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis werden die Vor- und Nachteile beider          13.15 – 17.30 Uhr
    Gestaltungsinstrumente sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutert. So stehen die Errichtungsvor-
    aussetzungen, allgemeine und besondere Gestaltungsvarianten (z. B.: Berliner Testament, Pflicht-
    teilsstrafklauseln usw.), die Folgen erbrechtlicher Bindungen und die Möglichkeiten zum Widerruf
    eines Testaments oder zum Rücktritt vom Erbvertrag im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt
    liegt auf der Erörterung der Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen sowie auf der Frage, ob es
    für bestimmte Lebens- und Vermögenssituationen jeweils „den“ passenden Testamentstyp gibt
    (z. B.: für (un)verheiratete Unternehmer, kinderlose Unternehmer, Geschiedene, für Jung- oder
    Altunternehmer usw.). Vor dem Hintergrund der Inhalte des ersten Moduls und nach Absolvie-
    rung dieses Moduls werden die Kursteilnehmer imstande sein, die Rechtsfolgen der gesetzlichen
    und gewillkürten Erbfolge zu bestimmen und die Fähigkeit besitzen, ein Testament unter Berück-
    sichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Wünsche und Absichten
    des Erblassers zu gestalten.

    Dozent
    Mark Pawlytta, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M.
18

                               Modul 2

                               Modul 2.5 bis 2.7

                               2.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

     Do. 06. Dezember 2012     	Bei der Erbfolge geht es immer um den Übergang von Vermögen als Summe von Vermögensge-
         14.00 – 18.15 Uhr          genständen und Verbindlichkeiten oder einzelner Vermögensgegenstände von einem Rechtssub-
     Fr. 07. Dezember 2012          jekt auf ein anderes. Die Vermögensmehrung auf Erwerberseite wird im Rahmen dieses Abschnitts
         08.30 – 12.30 Uhr          sowohl aus schenkung- als auch aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Den Teilnehmern
                                    wird ein grundlegender Überblick über die Struktur der Besteuerung im Erb- und Schenkungsfall
                                    gegeben. Nach einer grundlegenden Einführung in die Unternehmensbewertung aus Sicht der
                                    Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand von konkreten Beispielen werden die verschiedenen
                                    Erwerbstatbestände (wie der Erwerb von Todes wegen, Schenkung auf den Todesfall und unter
                                    Lebenden sowie Zweckzuwendungen), die Entstehung und die Berechnung der Steuer bespro-
                                    chen. Zudem wird in dieser Veranstaltung die praxisrelevante Änderung und Berichtigung (be-
                                    standskräftiger) Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt
                                    dieser Vorlesung liegt auf der inhaltlichen Bestimmtheit zusammengefasster Steuerbescheide und
                                    den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

                                    Dozent
                                    Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen

                               2.6 Unternehmensbewertung

     Fr.   07. Dezember 2012   	Im Rahmen der Nachfolgegestaltung sind auch betriebswirtschaftliche Bewertungen von Unter-
           13.15 – 17.30 Uhr        nehmen oder Teilen von Unternehmen erforderlich. In diesem Modul werden sämtliche Grundla-
                                    gen der Unternehmensbewertung wie Bewertungsanlässe, Bewertungsfunktionen und Verfahren
                                    zur Ermittlung des Unternehmenswertes dargestellt und jeweils anhand von Fällen vertieft.

                                    Dozent
                                    Stephan Fetsch, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln

                               2.7	Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und
                                    Schenkungsteuer

     Sa. 08. Dezember 2012     	In diesem Modulabschnitt werden verfahrensrechtliche Aspekte, wie die Festsetzung und Erhe-
         08.30 – 15.30 Uhr          bung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und
                                    des Erbschaftsteuergesetzes, behandelt.

                                    Dozentin
                                    Ulrike Wefers, Richterin am Finanzgericht Köln

     Klausur zu Modul 2

     Mi. 16. Januar 2013
       14.00 – 17.00 Uhr
19

                                                                                    Modul 3

Modul 3.1 und 3.2

3.1 Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen

	Die Veranstaltung „Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen“ befasst          Do. 17. Januar 2013
     sich mit der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Besteuerung dergleichen in        08.30 – 17.30 Uhr
     Gestalt der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG). Die einzelnen Einnahmetatbestände werden hierbei
     systematisch beleuchtet und Abgrenzungsfragen zu anderen Einkunftsarten gelöst. Die Besteue-
     rung komplexer Kapitalanlagen wird hierbei einen Schwerpunkt darstellen. Anschließend wird die
     Abgeltungsteuer als solche und ihre Funktionsweise in Form des Steuerabzugs vom Kapitalertrag
     grundlegend aufgearbeitet. Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Kapitalvermögen, die
     grundsätzlich einem eigenem Verlustverrechnungsregime mit weitgehenden Restriktionen unter-
     liegen, wird den Teilnehmern praxisnah erläutert und Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung
     der Einkünfte aus Kapitalvermögen – insbesondere hinsichtlich der Verlustnutzung – aufgezeigt.

     Dozent
     Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr, LOHR + COMPANY GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
     Düsseldorf

3.2 Unternehmenssteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften
    und Körperschaften, Gewerbesteuer

	In dieser Veranstaltung wird den Kursteilnehmern unter genereller Einbeziehung der Änderungen       Fr. 18. Januar 2013
     durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zunächst ein Überblick über die Stellung der           08.30 – 17.30 Uhr
     Personengesellschaft im Steuerrecht und die Bedeutung der Mitunternehmerschaft geboten. So-      Sa. 19. Januar 2013
     dann werden der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und die Bestandteile der           08.30 – 17.30 Uhr
     Einkünfte bei der Mitunternehmerschaft erörtert. Nach einem einleitenden Überblick über die
     Grundstrukturen der Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die speziellen
     sachlichen Steuerbefreiungen des § 8b KStG sowie die nichtabziehbaren Aufwendungen nach
     § 10 KStG wird der Fokus auf die Abgrenzung zu Vorgängen, die durch das Gesellschaftsver-
     hältnis veranlasst sind, und auf die Behandlung von Ausschüttungen bei der ausschüttenden
     Körperschaft und beim Anteilseigner gelegt. Abschließend werden sich die Teilnehmer mit den
     Grundzügen der Gewerbesteuer befassen.

     Dozenten
     Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen
     Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München

                                                                                                      Klausur zu Modul 3

                                                                                                      Do. 21. März 2013
                                                                                                       10.00 – 13.00 Uhr
20

                                         Modul 4

                                         Modul 4.1 und 4.2

                                         4.1 Unternehmensnachfolgeprozesse

     Do. 21. März 2013                   	Probleme rund um die Unternehmensnachfolge haben eine hohe wirtschaftliche und gesellschafts-
         14.00 – 18.15 Uhr                    rechtliche Relevanz. Statistiken zufolge stehen in Deutschland jährlich 71.000 Unternehmen mit
     Fr. 22. März 2013                        mehr als 900.000 Beschäftigten vor der Nachfolgefrage. Strategien für Familienvermögen und
         08.30 – 17.30 Uhr                    Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen werden aufgezeigt und zur Diskussion gestellt.
     Sa. 23. März 2013                        Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Strukturierung der Unternehmensnachfolge
         08.30 – 15.30 Uhr                    unter gesellschafts-, erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten als wesentliche Faktoren einer
                                              erfolgreichen Übergabe eines Unternehmens an den oder die Nachfolger. Dabei werden insbe-
                                              sondere Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast behandelt. Ein wei-
                                              terer Fokus wird auf der Nachfolge in Gesellschaftsanteile unter Berücksichtigung verschiedener
                                              gesellschaftsvertraglicher Gestaltungen liegen. Schließlich werden Grundlagen zur „Corporate
                                              Governance“ behandelt.

                                              Dozenten
                                              Dr. Matthias Blaum, Hengeler Mueller, Düsseldorf
                                              Dr. Christoph Philipp, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München
                                              Prof. Dr. Reinhard Pöllath, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München
                                              Dr. Tom Rüsen, Wittener Institut für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke

                                         4.2 Vorweggenommene Erbfolge

     Do. 11. April 2013                  	Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf der einkommensteuerlichen und schenkung-
         14.00 – 18.15 Uhr                    steuerlichen Behandlung verschiedener Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge in Be-
                                              triebsvermögen. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge hat der Rechtsnachfolger häufig
                                              seinerseits Leistungen an den Übertragenden oder an Dritte zu erbringen. In vielen Fällen behält
                                              sich der bisherige Betriebsinhaber auch einen Nießbrauch am übertragenen Betriebsvermögen
                                              vor oder der Übernehmende verpflichtet sich zum Zwecke der wirtschaftlichen Absicherung des
                                              Übertragenden zur Zahlung wiederkehrender Leistungen an diesen. Im Rahmen der Veranstal-
                                              tung werden die sich hieraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen beleuchtet und optimierte
                                              Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

                                              Dozent
                                              Lothar Siemers, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

     Begrenzte Teilnehmerzahlen und
     der unmittelbare Kontakt zu den
     Dozenten zeichnen die Masterstu-
     diengänge an der Westfälischen
     Wilhelms-Universität Münster aus.
21

                                                                                         Modul 4

Modul 4.3 bis 4.5

4.3 Familienpool/Familiengesellschaft

	Vermögende Mandanten streben regelmäßig einen Vermögenserhalt in der Familie über mehrere                 Fr.   12. April 2013
  Generationen an. Aufgabe des Beraters ist es daher, „Angriffe“ durch die eigenen Familien-                      08.30 – 12.30 Uhr
  mitglieder in Form von Erbstreitigkeiten und übermäßigem „Verzehr“ der Vermögenssubstanz
  abzuwehren. Durch den Einsatz von sog. Familienpools/Familiengesellschaften im Rahmen der
  vorweggenommenen Erbfolge kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und eine „Zer-
  splitterung“ des Vermögens vermieden werden. So lassen sich langfristig vor allem komplexe
  Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen sowie besondere Investitionen mit großen Anlagevo-
  lumina (etwa Private Equity) rentabel verwalten. Neben dem Gesellschaftszweck (insbesondere in
  Abgrenzung zum Erbrecht) werden zivil- und steuerrechtliche Wirkungen verschiedener Familien-
  gesellschaften dargestellt. Ein Themenschwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Optimierung
  von Familienvermögensverwaltungsgesellschaften. Deren Rechtsform (in der Regel GbR, KG,
  GmbH & Co. KG oder GmbH) wird regelmäßig gerade auch durch die steuerlichen Wirkungen
  bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf zivil- und steuerrechtlichen Besonderheiten, die
  durch die Beteiligung Minderjähriger an solchen Gesellschaften entstehen.

     Dozent
     Dr. Stephan Scherer, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim

4.4 Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge

	Unternehmensnachfolgeplanung ist regelmäßig mit gesellschafts- und vor allem steuerrechtlichen            Fr. 12. April 2013
     Gestaltungsfragen verknüpft. Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Grundstrukturen,              13.15 – 17.30 Uhr
     Zusammenhänge und Gestaltungsmöglichkeiten, die Umwandlungs- und Umwandlungssteuer-                    Sa. 13. April 2013
     recht bieten. Dabei werden die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung,               08.30 – 12.30 Uhr
     Vermögensübertragung und Formwechsel systematisch aufgeschlüsselt und anhand von Fallbei-
     spielen vor allem hinsichtlich ihrer steuerlichen Auswirkungen erläutert.

     Dozent
     Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig

4.5 Steueroptimierter Verkauf eines Familienunternehmens

	In vielen Fällen findet sich im Familienkreis kein geeigneter Nachfolger, sodass eine Unterneh-           Do. 02. Mai 2013
     mensfortführung nur durch einen Verkauf gewährleistet werden kann. Die Veranstaltung befasst               14.00 – 18.15 Uhr
     sich daher mit der steuerlichen Optimierung des Verkaufs eines Familienunternehmens. Behandelt
     wird der Veräußerungsprozess eines Familienunternehmens insgesamt. Begutachtet werden so-
     wohl die Ziele des Verkäufers als auch die des Erwerbers aus steuerlicher Sicht. Zur steueroptimalen
     Gestaltung des Verkaufs werden verschiedene Ausgangsmodelle herangezogen, die zum einen
     auf dem Verkauf von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zum anderen auf dem von
     Kapitalgesellschaften basieren. Abschließend wird die Nachbereitung eines Verkaufs erörtert sowie
     Fragen der Umwandlung von Unternehmen und des Umwandlungssteuerrechts vertieft.

     Dozenten
     Dr. Jan Bron, LL.M. oec, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M.
     Dr. Ulf Gibhardt, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M.
22

                               Modul 4

                               Modul 4.6 und 4.7

                               4.6 Stiftungen – Zivilrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche
                                   Grundlagen sowie Stiftungsstrategien

     Fr.   03. Mai 2013        	Stiftungsgestaltungen spielen im Rahmen der Unternehmensnachfolge immer häufiger eine we-
           08.30 – 17.30 Uhr       sentliche Rolle. Gegenstand dieser Veranstaltung sind schwerpunktmäßig gemeinnützige Stif-
                                   tungen. In einem zivilrechtlichen Teil lernen die Teilnehmer die rechtsfähige Stiftung kennen,
                                   insbesondere die wesentlichen Merkmale einer Stiftung, ihre Entstehungsvoraussetzungen, das
                                   Haftungsregime sowie die staatliche Stiftungsaufsicht. Die Dozenten behandeln zudem in Grund-
                                   lagen die Sonderform der unternehmensverbundenen Stiftung. Der steuerliche Teil des Modul-
                                   abschnitts behandelt die subjektiven und objektiven Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen
                                   des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Auch das Verfahren der steuerlichen Anerkennung der
                                   Gemeinnützigkeit wird behandelt. Nach diesem Überblick über die rechtlichen und steuerlichen
                                   Grundlagen erhalten die Teilnehmer eine Einführung zu Strategien gemeinnütziger Stiftungen. In
                                   Kleingruppenarbeit können sie das Erlernte anhand von Fallbeispielen anwenden.

                                   Dozenten
                                   Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
                                   Dr. Christian Meyn, Auridis GmbH, Neuss
                                   Prof. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

                               4.7 Stiftungen – Familienstiftungen und unternehmensverbundene
                                   Stiftungen

     Sa. 04. Mai 2013          	Familienstiftungen sind eine Anwendungsform der Rechtsform Stiftung mit Besonderheiten in
         08.30 – 12.30 Uhr         zivilrechtlicher und in steuerlicher Hinsicht, die häufig als Instrument der Unternehmensnachfolge
                                   eingesetzt wird. Dieser Abschnitt basiert auf dem Modulabschnitt 4.6 und vermittelt umfang-
                                   reiche Kenntnisse bezüglich der spezifischen Merkmale einer Familienstiftung in verschiedenen
                                   rechtlichen und steuerlichen Kontexten. Den Kursteilnehmern werden darüber hinaus die im
                                   deutschen Steuerrecht vorgesehenen Sonderregelungen für ausländische Familienstiftungen er-
                                   läutert und schließlich Gestaltungsmodelle für den Unternehmensnachfolgeprozess unter Einsatz
                                   einer Familienstiftung aufgezeigt.
     Klausur zu Modul 4
                                   Dozenten
     Do. 20. Juni 2013             Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
         10.00 – 13.00 Uhr         Dr. Alexander Stupp, Single Family Office, Neuss
23

                                                                                    Modul 5

Modul 5.1

5.1 Psychologische Faktoren bei der Beratung von Familienunternehmen

	Grundlegende Fragen über die zukünftige Ausrichtung eines Familienunternehmens werden               Do. 20. Juni 2013
    in der Unternehmerfamilie entschieden: Soll das Unternehmen weiter in der Hand der Familie            14.00 – 18.15 Uhr
    bleiben oder entschließt man sich zu einem Verkauf an Dritte? Innerhalb dieser Diskussionen
    kommen auch emotionale Themen aus dem persönlichen und familiären Bereich ins Spiel. So-
    mit sind für den Unternehmer nicht nur wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte von
    Bedeutung, sondern auch die so genannten weichen Faktoren. Dies erfordert vom Berater, sich
    beim Unternehmer entsprechend zu positionieren und bedeutet, die Fähigkeit einzubringen, mit
    den harten und weichen Einflussfaktoren und deren Wechselwirkungen umgehen zu können. In
    dieser Veranstaltung ist es möglich, eigene Erfahrungen mit Unternehmerfamilien zu reflektieren
    und Ansätze für ein Coaching kennen zu lernen. Es werden praxisnahe Methoden für die Arbeit
    mit Unternehmerfamilien vorgestellt (z.B. im Rahmen einer Familien-Konferenz) und mit Praxis-
    Fällen illustriert.

    Dozentin
    Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert, EQUA-Stiftung, München
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                                       Modul 5

                                       Modul 5.2 und 5.3

                                       5.2 Rechtsbeziehungen in der Familie

     Fr.   21. Juni 2013               	Rechtsgeschäfte unter Beteiligung von Familienmitgliedern, insbesondere von minderjährigen Fa-
           08.30 – 17.30 Uhr                milienmitgliedern, weisen zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten auf. So bedürfen
                                            bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Familiengerichts oder sogar der Beteiligung ei-
                                            nes Ergänzungspflegers bereits beim Vertragsschluss. Steuerlich werden Verträge zwischen nahen
                                            Angehörigen nur akzeptiert, wenn sie einer von der Rechtsprechung entwickelten besonderen
                                            Prüfung standhalten. Diese Veranstaltung des fünften Moduls vermittelt dem Berater das nötige
                                            „Handwerkszeug“ für die wirksame Gestaltung der außerordentlich interessanten Gestaltungs-
                                            optionen innerhalb der Familie. Diese Veranstaltung befasst sich darüber hinaus mit den Gestal-
                                            tungsmöglichkeiten von Vorsorgevollmachten- und Patientenverfügungen. Durch ein Ausnutzen
                                            der rechtlichen Möglichkeiten kann sichergestellt werden, dass die Wünsche und Vorstellungen
                                            des Vollmachtgebers auch im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit noch berücksichtigt werden. Vor
                                            allem kann so vermieden werden, dass vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Fehler bei der
                                            Gestaltung in diesem Bereich haben oft fatale Folgen, da dann keine Handlungsfähigkeit mehr
                                            besteht und die rechtliche Betreuung aufgrund ihrer Schwerfälligkeit meist keine Alternative dar-
                                            stellt. Bei behinderten, insolventen oder bedürftigen Angehörigen gibt es oft ein Spannungsver-
                                            hältnis zwischen dem Wunsch nach ausreichender Versorgung der Angehörigen und dem Schutz
                                            des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder von Gläubigern des Angehörigen. In
                                            dieser Vorlesung wird auf die sehr komplexen Gestaltungsmöglichkeiten der Auflösung dieses
                                            Spannungsverhältnisses eingegangen.

                                            Dozenten
                                            Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster
                                            Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, Rechtsanwalt, Münster

                                       5.3 Family Governance

     Sa. 22. Juni 2013                      
                                            Der letzte Modulabschnitt umfasst die strategische Funktion der Family Governance, ihre Inhalte
         08.30 – 12.30 Uhr                  und Verfahren, die Entwicklung (Familienstrategie), die Dokumentation (Familiencharta) sowie die
                                            Family Governance in der Praxis als Ordnungsrahmen einer Unternehmerfamilie.

                                       	Dozentin
                                         Amelie Fritsch, Institut für Familienstrategie, Stuttgart

     Die Vortragsräume sind mit
     modernster Präsentationstechnik
     ausgestattet und verfügen über
     einen freien WLAN-Zugang zum
     Internet.
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                                                                                      Modul 5

Modul 5.4 und 5.5

5.4 Single Family Office: Funktion und Aufgabe eines Family Office

	Dieser Abschnitt widmet sich zunächst den unterschiedlichen Ausprägungen der Family Offices,          Do. 18. Juli 2013
     wobei die originärste Organisationsstruktur, das so genannte Single Family Office, in den Vor-         09.15 – 13.15 Uhr
     dergrund gerückt wird. Das Single Family Office kümmert sich neben anderen Dienstleistungen
     in erster Linie um die Vermögensverwaltung einer einzelnen Familie. Das typische Single Family
     Office verwaltet durchschnittlich mindestens 100 bis 300 Millionen Euro. Das Dienstleistungs-
     spektrum umfasst nicht nur – wie gemeinhin angenommen – die Vermögensverwaltung und
     das Vermögenscontrolling, sondern auch die Familienverwaltung (die Family Governance, die
     Nachfolgeplanung und die Stiftungsverwaltung), das Lifestyle Management und die vor allem in
     Deutschland wichtige Rechts- und Steuerberatung, wofür sich das Family Office weitestgehend
     externer Partner bedient. Daher werden den Teilnehmern die Funktion und Aufgabe sowie die
     Errichtung eines Single Family Office und dessen wirtschaftliche Strukturierung eingehend darge-
     legt.

	Dozent
     Ralf Bauderer, Solvia Vermögensverwaltungs GmbH, Wolfenbüttel

5.5 Multi Family Office

	Während zuvor das Single Family Office beleuchtet wurde, beschäftigen sich die Kursteilnehmer         Do. 18. Juli 2013
     hier zunächst mit der Organisationsform des so genannten Multi Family Office. Multi Family Of-         14.00 – 18.15 Uhr
     fices, die entweder unabhängig oder einer Bank zugehörig sind, bedienen in der Regel Kunden
     mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro. Das Modul behandelt u. a. folgende Themen:
     Single versus Multi Family Office, Asset Allocation-Optimierung für unterschiedliche Anforderun-
     gen bezüglich Risk-Return-Profil, Anlagehorizont sowie Ausschüttung und Diversifikation durch
     alternative Anlageklassen. Zudem wird die Möglichkeit der Erweiterung des Dienstleistungsan-
     gebotes und des Outsourcing für die Family Office-Service-Abteilungen besprochen. Ein weiterer
     Vorlesungsteil widmet sich der Verwendung von Holdingstrukturen im internationalen Steuer-
     optimierungsprozess. Hier werden sich die Teilnehmer in erster Linie mit den unternehmerischen
     Beweggründen für den Einsatz einer Holdingstruktur auseinandersetzen.

	Dozent
     Dr. Fritz Becker, HQ Trust GmbH, Bad Homburg
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                               Modul 5

                               Modul 5.6 und 5.7

                               5.6 Controlling und Reporting im Family Office

     Fr.   19. Juli 2013       	Das Controlling und Reporting in einem Family Office ist ein essentieller Bestandteil eines jeden
           08.30 – 12.30 Uhr     Family Office. Den Teilnehmern soll daher aufgezeigt werden, wie eine optimale Controlling- und
                                 Reporting-Infrastruktur im Family Office aussieht. Besprochen werden zunächst die verschiedenen
                                 Aufgaben des Reportings. Es dient insbesondere den Familienmitgliedern, denen durch aussage-
                                 kräftige Darstellungen Transparenz über das Vermögen und dessen Wertentwicklung verschafft
                                 wird. Dafür spielt der Performance-Report eine herausragende Rolle. Daneben aber erfüllt er eine
                                 ebenso wichtige Aufgabe im Hinblick auf die Vermögensverwaltung an sich, denn auch die Berater
                                 können ihrer Pflicht nur nachkommen, wenn ihnen die Datenlage korrekt und vollständig zur Ver-
                                 fügung steht. Das Reporting erstreckt sich in der Regel auf alle Anlagegüter wie Wertpapiervermö-
                                 gen, Immobilienbesitz, geschlossene Fonds und Beteiligungen bis hin zu Kapitallebensversicherun-
                                 gen. Neben der Art der Darstellung des Reports und der Berechnung werden sich die Teilnehmer
                                 mit den verschiedenen Formen des Reports befassen. Letzteres ist insbesondere im Hinblick auf die
                                 verschiedenen Adressaten von Bedeutung: Der Steuerberater ist auf eine korrekte und vollständige
                                 Aufstellung aller steuerpflichtigen Erträge angewiesen, der Controller und Vermögensberater vor
                                 allem auch auf Risiko-Reports. Grundlage für ein Reporting ist im besten Falle ein Finanzbuchhal-
                                 tungssystem.

                                    Dozent
                                    Jörg Eigelshoven, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
                                    Düsseldorf

                               5.7 Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

     Fr.   19. Juli 2013       	Mediation ist ein wichtiges Mittel zur Streitbeilegung und spielt im modernen Rechtsleben, aber
           13.15 – 17.30 Uhr        auch in der Konfliktforschung eine immer größere Rolle. Das Interesse an Mediation wächst, da
                                    Vergleiche im Gerichtsverfahren oder klassische Kompromisslösungen oft nicht das gewünschte
                                    Ergebnis bringen können. Dies ist gerade auch im Erbrecht der Fall, weshalb die Kursteilnehmer in
                                    die Grundzüge der Mediation eingeführt werden sollen. Neben Konfliktformen, Zielen des Medi-
                                    ationsverfahrens und der Rolle des Mediators werden die Grundregeln der Kommunikation sowie
                                    die Bedeutung der Gesprächsführung und des aktiven Zuhörens vermittelt. Die abschließende
                                    Mediation anhand eines Fallbeispiels ist zugleich die Abschlussprüfung zu Modul 5.

                                    Dozent
                                    Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), SKW Schwarz Rechtsanwälte,
                                    Hamburg

     Mediations- und
     Präsentationsprüfung

     Sa. 20. Juli 2013
         08.30 – 15.30 Uhr
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                                                                                   Modul 6

Modul 6.1

6.1 Wegzugsbesteuerung

	In diesem Modulabschnitt werden die ertragsteuerliche sowie die erbschaft- und schenkungsteu-      Do. 22. August 2013
     erliche Behandlung des Wegzugs von Privatpersonen aus Deutschland erläutert. Im Fokus stehen        14.00 – 18.15 Uhr
     sowohl die Besteuerung zum Wegzugszeitpunkt als auch die Besteuerungsfolgen im Inland in
     der Zeit nach dem Wegzug. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse über Regelungen des
     Außensteuergesetzes, mit denen der deutsche Gesetzgeber den Wegzug ins Ausland steuer-
     rechtlich unattraktiv machen wollte. Sowohl im Hinblick auf die einkommensteuerliche als auch
     die erbschaftsteuerliche Wegzugsbesteuerung sollen insbesondere die durch das Europarecht ge-
     zogenen Schranken aufgezeigt und die abkommensrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert
     werden.

	Dozent
  Dr. Jens Escher, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
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                                         Modul 6

                                         Modul 6.2 und 6.3

                                         6.2 Internationales Privat- und Erbrecht

     Fr.    23. August 2013              	Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Vermögen wächst auch die Zahl der grenz-
            08.30 – 17.30 Uhr              überschreitenden Sachverhalte in Erbangelegenheiten. In Erbfällen mit Auslandsberührung ist vor
                                           Anwendung des materiellen Erbrechts stets zunächst zu klären, ob überhaupt deutsches oder ein
                                           ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. In dieser Veranstaltung werden die das maßge-
                                           bende Erbstatut festlegenden Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts erörtert. Dabei
                                           geht es um die Reichweite dieser Normen und um die Abgrenzung erbrechtlicher zu schuld-,
                                           güter-, gesellschaftsrechtlichen usw. Sachverhalten, ferner um die nähere Festlegung der ein-
                                           zelnen Anknüpfungspunkte wie z. B. die Ermittlung der Staatsangehörigkeit, die Definition des
                                           gewöhnlichen Aufenthalts einer Person oder die Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl.
                                           Darüber hinaus wird die Veranstaltung auch ausgewählte Fragestellungen des Internationalen
                                           Erbverfahrensrechts berühren.

                                         	Dozent
                                           Prof. Dr. Heinrich Dörner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

                                         6.3 Grenzüberschreitende Fondsstrukturen im Investment Office

     Sa. 24. August 2013                 	Eine effiziente Vermögensverwaltung kommt ohne den Einsatz kollektiver Investmentvehikel nicht
         08.30 – 17.30 Uhr                    aus: Zum einen basieren zahlreiche Anlageangebote auf Fondsvehikeln, zum anderen werden häu-
                                              fig auch eigene Fondsstrukturen („Familienfonds“) zur Bündelung der Vermögensverwaltung ge-
                                              nutzt. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Fonds sind nicht nur vielschichtig,
                                              sondern unterliegen auch einem rasanten Wandel. Europarechtliche Bezüge spielen hierbei eine
                                              immer stärkere Rolle. Sowohl einzelnen Fondsinvestments als auch den Familienfonds liegen häu-
                                              fig grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde. In der Veranstaltung werden die typischen Struk-
                                              turen und Probleme anhand einer Fallstudie erarbeitet. Den Teilnehmern werden sowohl Grund-
                                              züge des Investmentrechts und Investmentsteuerrechts (einschließlich der relevanten Aspekte des
                                              internationalen Steuerrechts) als auch wertpapieraufsichtsrechtliche Bezüge vermittelt. Neben den
                                              Aspekten des deutschen Rechts wird aufgrund der hohen Praxisrelevanz ein besonderes Augen-
                                              merk auf Luxemburger Strukturen liegen.

                                              Dozent
                                              Dr. Jens Steinmüller, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin

     Alle Studienunterlagen des Mas-
     terstudiengangs „Unternehmens-
     nachfolge, Erbrecht & Vermögen“
     werden den Teilnehmern zu Beginn
     einer Veranstaltung zur Verfügung
     gestellt.
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