Private Wealth Management Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA - zugleich Fachanwalt für Erbrecht
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Studienjahr 2012/2013
Private Wealth Management
Berufsbegleitender Masterstudiengang
Abschluss: LL.M./EMBA
zugleich Fachanwalt für Erbrecht2
Der Inhalt
3 Das Konzept
4 Der Studiengang in Kürze
6 Ihre Termine, Module und Klausuren
8 Unsere Kooperationspartner
10 Studienganginformationen
14 Die Inhalte der Module
34 Ihre Dozentinnen und Dozenten
40 Das Leben in Münster
42 Die Studiengebühren
43 Anmeldung & Bewerbung
44 Ihre Ansprechpartner
Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige
geschlechterdifferenzierte Schreibweise.
Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Foto: Presseamt Münster/Joachim Busch)3
Das Konzept
Ein Beratungsfeld mit Zukunft: Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen
Umfassende Betreuung von Privatvermögen und kompetente Beratung in der Unternehmens- Das Executive Board
nachfolge gewinnen in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Dies betrifft sowohl private
Großvermögen als auch die Nachfolgeregelung mittelständischer Unternehmen: In allen Fällen
spielen das Erbrecht, die Vermögensverwaltung und die Unternehmensnachfolge eine bedeu-
tende Rolle.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge – insbesondere bei Familienunternehmen, zu denen in
Deutschland mehr als 90 Prozent aller Unternehmen zählen – ist für den Bestand eines Unternehmens
von entscheidender Bedeutung. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen
kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquidi-
tätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getrof-
fen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts-, steuer- und Dr. Andreas Richter, LL.M.
(Vorsitzender)
wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen verlangen.
P+P Pöllath + Partners, Berlin
Ein Blick auf das wachsende Privatvermögen und das Erbvolumen in Deutschland verdeutlicht die Dyna- Prof. Dr. Martin T. Bohl
Westfälische Wilhelms-Universität
mik: Vererbt wird in Deutschland bis 2020 voraussichtlich Vermögen im Umfang von 2,6 Billionen Euro Münster
(Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge). Durch diese Entwicklungen besteht ein hoher Bedarf an
Prof. Dr. Marc Desens
kompetenten Beratern, aber das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und die Erwartungen
Universität Leipzig
an die Berater sind entsprechend hoch.
Prof. Dr. Johann Kindl
(Akademischer Leiter)
Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang an: Der von Wissenschaftlern und Praktikern ge- Westfälische Wilhelms-Universität
meinsam konzipierte Studiengang vermittelt in erster Linie Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet Münster
des Erbrechts, der Unternehmensnachfolge und der Vermögensverwaltung. Dabei werden immer auch
Reinhard Panse
die Bezüge zu den relevanten Schnittstellen, insbesondere zum Steuerrecht, hergestellt. HQ Trust GmbH,
Bad Homburg
Dozenten des Studiengangs sind Wissenschaftler und Praktiker aus Kanzleien, Banken, Vermögens- Prof. Dr. Ingo Saenger
verwaltungen, Family Offices, Beratungsgesellschaften oder Gerichten. Die Teilnehmer profitieren von Westfälische Wilhelms-Universität
dem praxisbezogenen Fachwissen der Dozenten sowie der wissenschaftlichen Vertiefung und Verzah- Münster
nung der verschiedenen Rechtsgebiete. Nach Absolvierung des Studiengangs sind sie in der Lage, ihre Prof. Dr. Christoph Watrin
Mandanten in komplexen Fragen der Nachfolgegestaltung rechtlich wie steuerlich mit Berücksichti- Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
gung wirtschaftswissenschaftlicher Aspekte kompetent zu beraten.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen je nach Wahl des Studienschwerpunktes der Hoch-
schulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) ver-
liehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmern den Erwerb und
Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für den
„Fachanwalt für Erbrecht“.
Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer des Masterstudiengangs „Unternehmensnachfolge, Erb-
recht und Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität begrüßen zu dürfen.
Prof. Dr. Johann Kindl Dr. Andreas Richter, LL.M.
Westfälische Wilhelms-Universität P+P Pöllath + Partners, Berlin
Münster4
Der Studiengang in Kürze
10 Vorteile für Ihre Karriere
1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater in der rechtlichen und ökonomischen
Nachfolgegestaltung und Vermögensverwaltung
3. Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und
Blockveranstaltungen
4. Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs
5. Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutsch-
lands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
6. Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten
7. Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO)
für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
8. Formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst
9. Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg
10. Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang
hinaus profitieren können5
Studienablauf
Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 30 – 40 Seiten)
Unterrichtssprache: Deutsch
Module mit insgesamt 420 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an mindes-
8
tens 75 % der Unterrichtsstunden
urze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 15 Präsenzwochenenden jeweils
K
einmal im Monat
P rüfungen: 6 Klausuren à 3 Zeitstunden, eine Klausur à 5 Stunden sowie eine Präsentationsprü-
fung. Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note
der Masterarbeit zusammen
60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System)
Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH,
basierend auf jahrelanger Erfahrung
Online-Zugriff auf Kursunterlagen
Bewerbung, Anmeldung und Kosten
Studienbeginn: 11. September 2012
Anmeldeschluss: 15. Juli 2012
Kosten:
12.600 € (drei Raten à 4.200 €) bzw. 10.500 € (drei Raten à 3.500 €) bei Anmeldung
bis zum 15. Juni 2012
eine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen,
K
die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten.
Zahlungskonditionen: Ratenzahlung, Teilstipendien und Frühbucherrabatt
inzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien
E
des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses oder des
Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde.
Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an
der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 € pro Semester an.
Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der
digitalen Datenbanken der Universität.6
Ihre Termine, Module und Klausuren
2012/2013
September 2012 Oktober 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 1 2 1 2 3 4 5 6 7
3 4 5 6 7 8 9 8 9 10 11 12 13 14
10 11 12 13 14 15 16 15 16 17 18 19 20 21
17 18 19 20 21 22 23 22 23 24 25 26 27 28
24 25 26 27 28 29 30 29 30 31
November 2012 Dezember 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 1 1 2
5 6 7 8 9 10 11 3 4 5 6 7 8 9
12 13 14 15 16 17 18 10 11 12 13 14 15 16
19 20 21 22 23 24 25 17 18 19 20 21 22 23
26 27 28 29 30 31 24 25 26 27 28 29 30
31
Januar 2013 Februar 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 1 2 3
7 8 9 10 11 12 13 4 5 6 7 8 9 10
14 15 16 17 18 19 20 11 12 13 14 15 16 17
21 22 23 24 25 26 27 18 19 20 21 22 23 24
28 29 30 31 25 26 27 28 29 30
März 2013 April 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 1 2 3 4 5 6 7
4 5 6 7 8 9 10 8 9 10 11 12 13 14
11 12 13 14 15 16 17 15 16 17 18 19 20 21
18 19 20 21 22 23 24 22 23 24 25 26 27 28
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Mai 2013 Juni 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 1 1 2
6 7 8 9 10 11 12 3 4 5 6 7 8 9
13 14 15 16 17 18 19 10 11 12 13 14 15 16
20 21 22 23 24 25 26 17 18 19 20 21 22 23
27 28 29 30 31 24 25 26 27 28 29 307
2013/2014
Juli 2013 August 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4
8 9 10 11 12 13 14 5 6 7 8 9 10 11
15 16 17 18 19 20 21 12 13 14 15 16 17 18
22 23 24 25 26 27 28 19 20 21 22 23 24 25
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September 2013 Oktober 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 1 1 2 3 4 5 6
2 3 4 5 6 7 8 7 8 9 10 11 12 13
9 10 11 12 13 14 15 14 15 16 17 18 19 20
16 17 18 19 20 21 22 21 22 23 24 25 26 27
23 24 25 26 27 28 29 28 29 30 31
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November 2013 Dezember 2013
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 1 2 1
4 5 6 7 8 9 10 2 3 4 5 6 7 8
11 12 13 14 15 16 17 9 10 11 12 13 14 15
18 19 20 21 22 23 24 16 17 18 19 20 21 22
25 26 27 28 29 30 23 24 25 26 27 28 29
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Januar 2014 Februar 2014
Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 1 1 2
6 7 8 9 10 11 12 3 4 5 6 7 8 9
13 14 15 16 17 18 19 10 11 12 13 14 15 16
20 21 22 23 24 25 26 17 18 19 20 21 22 23
27 28 29 30 31 24 25 26 27 28
Präsenzphase
Klausuren/Präsentationsprüfung
Ausgabe der Masterarbeiten: 15. Februar 201410
Studienganginformationen
Das Konzept: Exzellente Beratung durch interdisziplinäres Spezialwissen
Das Angebot von erb- und steuerrechtlich versierten Beratern, die zudem tiefgehende Kenntnisse im
Bereich der Vermögensanlage mitbringen, ist auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nach-
frage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesen
Gebieten die eigenen Chancen erheblich verbessert. Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Un-
ternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ver-
mittelt den Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Erb- und
Steuerrechts sowie des Vermögensmanagements auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz
zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt.
Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Juristen
und Ökonomen, die eine Beratungstätigkeit in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften oder in der Vermögensverwaltung ausüben bzw. anstreben. Angesprochen sind vor allem
Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Unternehmensjuristen, Wirtschaftsprüfer sowie
Mitarbeiter aus Family Offices. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Be-
rufseinsteiger sowie Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben
möchten.
Der Abschluss: LL.M. oder EMBA
Eine Besonderheit des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ ist die Mög-
lichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich
und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaft-
lichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master
of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel stehen für eine exzellente Ausbildung auf
höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventen als Experten ausge-
wiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und
Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsord-
nungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechti-
gung für den höheren Dienst.11
Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Erbrecht
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die
ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch
für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur
die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich
bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen
besonderen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht
& Vermögen“ bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen
Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeich-
nung „Fachanwalt für Erbrecht“ Voraussetzung sind.
Qualitätssicherung & Akkreditierung
Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Aus-
wahl der Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das
Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard lang-
fristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen
von dem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen an-
gepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolven-
tenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms
herangezogen.
Häufig bilden sich Netzwerke, die
auch nach Abschluss des Studien-
gangs fortbestehen.12
Studienganginformationen
Der Alumniverein
Teilnehmer, Absolventen und Dozenten des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Ver-
mögen“ sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein des Studiengangs beizutreten. Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem er die Bildung und Wissenschaft in den
Bereichen der Nachfolgegestaltung und der Vermögensverwaltung fördert. Zu diesem Zweck organi-
siert der Verein in regelmäßigen Abständen Vorträge und Workshops zu Themen z. B. auf dem Gebiet
der Vermögensnachfolge, des Vermögensmanagements und des Steuerrechts. Die Mitglieder treffen
sich hierzu an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Die Veranstaltungen bieten nicht nur Gele-
genheit für einen fachlichen Austausch mit den Vortragenden zu aktuellen Themen, sondern auch für
ein Wiedersehen mit Studienkollegen und Dozenten aus dem Studiengang.
Studienort und Übernachtung
Die Vorlesungen des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ finden nicht – wie
sonst oft üblich – in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im
Kettelerschen Hof abgehalten, einem 2007 errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münste-
raner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen
über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benöti-
gen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster
einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei
vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte,
die auch von unseren Teilnehmern in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 € pro Nacht).
Der Kettelersche Hof in Münster13 Die JurGrad – School of Tax and Business Law Die JurGrad – School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer 2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.B. Ausdehnung der Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage; Einrichtung von Stel- len für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte; Sachmittel zur Aufbesserung des Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehran- gebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmer und Dozenten.
14
Die Inhalte der Module
Modul 1
Modul 1.1
Allgemeine Einführung
Di. 11. September 2012 Z iel des Studiengangs „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ ist die Ver-
09.15 – 13.15 Uhr mittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Recht, Steuern und
Vermögensmanagement, um private Vermögen zu betreuen. Anhand von Fallstudien wird ein
Überblick über die einzelnen Inhalte des Studiengangs gegeben sowie verdeutlicht, wie diese
Inhalte in Zusammenhang stehen.
ozenten
D
Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Dr. Andreas Richter, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
1.1 Einführung in das Bürgerliche Recht (nur für Ökonomen)
Di. 11. September 2012 In der „Einführung in das Bürgerliche Recht“ wird den wirtschaftswissenschaftlich vorgebilde-
14.00 – 18.15 Uhr ten Teilnehmern der Einstieg in das Bürgerliche Recht erleichtert. Nach einer Einführung in den
Mi. 12. September 2012 Aufbau und die wesentlichen Prinzipien sind zentrale Schwerpunkte die Willenslehre, das Abs-
08.30 – 12.30 Uhr traktionsprinzip sowie das Anfechtungsrecht, die die Grundlagen für die in späteren Modulen
auftretenden Fragen des Erbrechts bilden.
Dozent
Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster
1.1 Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen (nur für Juristen)
Di. 11. September 2012 In der Veranstaltung „Vermögensmanagement: Überblick und Grundlagen“ werden sich die ju-
14.00 – 18.15 Uhr ristisch vorgebildeten Teilnehmer zunächst mit den wesentlichen Merkmalen von Finanzinterme-
Mi. 12. September 2012 diären und dem deutschen Bankensystem auseinandersetzen, die Funktionen von Intermediären
08.30 – 12.30 Uhr und die spezifischen Probleme des Kredit- und Einlagengeschäfts erörtern.
Dozent
Prof. Dr. Martin T. Bohl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kleine Pausen zwischen den Vorle-
sungen erleichtern das Lernen.15
Modul 1
Modul 1.2 bis 1.4
1.2 Grundlagen des materiellen Erbrechts
Diese Veranstaltung soll den Kursteilnehmern die grundlegenden rechtlichen Fähigkeiten und Mi. 12. September 2012
Kenntnisse im Bereich des materiellen Erbrechts vermitteln. An dieser Stelle werden zunächst 13.15 – 17.30 Uhr
die Grundprinzipien und Begriffe des deutschen Erbrechts sowie dessen verfassungsrechtliche Do. 13. September 2012
Einordnung behandelt. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen Erbfolge. Im zweiten 08.30 – 12.30 Uhr
Abschnitt zum materiellen Erbrecht wird die Rechtsstellung des Erben besprochen. Inhalt dieser
Vorlesung ist zunächst die Annahme und die Ausschlagung der Erbschaft. Neben den im Erbrecht
relevanten Auskunfts- und Herausgabeansprüchen umfasst dieser Modulabschnitt zudem die
Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten und die Anfechtung der Erbschaft.
Dozent
Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster
1.3 Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Der Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Vermögensmanagement“ erfordert als Do. 13. September 2012
Querschnittsfach neben betriebswirtschaftlichen Erfahrungen nicht nur Kenntnisse im Erb- und 13.15 – 17.30 Uhr
Steuerrecht. Für eine umfassende Beratung sind auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unab- Fr. 14. September 2012
dingbar. In diesem Abschnitt werden nach der Vermittlung bzw. Wiederholung der allgemeinen 08.30 – 12.30 Uhr
Grundlagen des Gesellschaftsrechts die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten erörtert. Es wer-
den Bezugspunkte und Fragestellungen aufgezeigt, die in anderen Modulen, etwa zur Unterneh-
mensnachfolge, wieder aufgegriffen und vertieft werden.
Dozent
Prof. Dr. Johann Kindl, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
1.4 Einführung in das Steuerrecht
Nach einem kurzen Blick auf die Geschichte der Besteuerung erhalten die Studierenden einen Fr. 14. September 2012
Überblick über das deutsche Steuersystem unter Berücksichtigung der Prinzipien der Besteue- 13.15 – 17.30 Uhr
rung sowie verfassungs- und europarechtlicher Einwirkungen auf das deutsche Steuerrecht. Auch Sa. 15. September 2012
steuerverfahrensrechtliche Grundlagen werden besprochen. Es folgt eine Einführung in das Ein- 08.30 – 12.30 Uhr
kommensteuerrecht, bei der neben wichtigen Grundbegriffen auch etwa die verschiedenen Ein-
kunftsarten sowie die Ermittlung der Einkünfte behandelt werden. Schließlich stehen die Grund-
lagen der Unternehmensbesteuerung und des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts auf dem
Programm. Gerade im sich schnell verändernden Steuerrecht ist Verständnis für die Grundstruk-
turen unverzichtbar, so dass auch angesichts des erheblichen inhaltlichen Umfangs dieses Moduls
hier ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt wird. Später folgende Module zu anderen Steuerarten
bauen auf diesen Grundlagen auf.
Dozent
Dr. Henning Tappe, Westfälische Wilhelms-Universität Münster16
Modul 1/2
Modul 1.5 bis 2.2
1.5 Vertiefung des materiellen Erbrechts
Do. 18. Oktober 2012 Die Unterrichtseinheit soll vertiefte Kenntnisse im materiellen Erbrecht vermitteln. Sie widmet
14.00 – 18.15 Uhr sich in erster Linie der gewillkürten Erbfolge. Es werden die verschiedenen Formen (Testamente,
Fr. 19. Oktober 2012 Erbvertrag) und Verfügungen von Todes wegen detailliert erläutert, da sie das Hauptmittel der
08.30 – 17.30 Uhr Absicherung der Vermögensnachfolge sind, sowie das breite Spektrum der Gestaltungsoptio-
Sa. 20. Oktober 2012 nen aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bilden die Möglichkeiten zur Selbstbindung des Erblassers
08.30 – 15.30 Uhr in wechselbezüglichen und vertragsmäßigen Verfügungen und die Sicherung dieser Bindung. Im
Anschluss wird auf den Erbschafts- und Erbteilskauf eingegangen. Den Abschluss bildet eine aus-
führliche Darstellung des Pflichtteilsrechts, das sich regelmäßig als systematische rechtliche Gren-
ze für die geplante Vermögensnachfolge erweist. Den Kursteilnehmern werden zudem Zusam-
menhänge des Erb- und Familienrechts aufgezeigt, die in den Unterhaltsansprüchen im Erbfalle,
in Problemen bei der Kollision von Zugewinnausgleich und Pflichtteil im Rahmen des gesetzlichen
Erbrechts des Ehegatten sowie in den Besonderheiten der Gütergemeinschaft zu sehen sind.
Klausur zu Modul 1
Dozenten
Do. 15. November 2012 Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster
10.00 – 13.00 Uhr Dr. Daniel Lehmann, Rölfs RP Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, München
2.1 Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft
Do. 15. November 2012 In diesem Abschnitt werden die Themen Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlass-
14.00 – 18.15 Uhr insolvenz insbesondere unter dem Aspekt der Asset Protection besprochen. Es werden Sinn und
Zweck der drei Verfahrensarten sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. Ein
besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Erläuterung der wesentlichen Ver-
fahrensabschnitte. In diesem Rahmen wird auch die Tätigkeit des Anwalts als Nachlass(insolvenz-)
verwalter vorgestellt.
Dozenten
Dr. Christoph Schotte, Noerr LLP, München
Dr. Wolfram Theiss, Noerr LLP, München
2.2 Testamentsvollstreckung
Fr. 16. November 2012 In dieser Vorlesung stehen die Zielsetzung der Testamentsvollstreckung sowie die rechtliche Stel-
08.30 – 12.30 Uhr lung des Testamentsvollstreckers im Vordergrund. Dabei bildet die praktische Durchführung der
Testamentsvollstreckung den Schwerpunkt. Es werden die Aufgaben und Befugnisse des Testa-
mentsvollstreckers näher erläutert und die systematischen Grenzen einer Testamentsvollstreckung
an Anteilen eines persönlich haftenden Gesellschafters dargelegt. Ferner werden der Ablauf einer
Abwicklungs- und insbesondere einer Dauervollstreckung, die Erstellung des Nachlassverzeichnis-
ses und die Auseinandersetzung des Nachlasses aufgezeigt sowie die Regelungen zu den Verwal-
tungs- und Verfügungsbefugnissen des Testamentsvollstreckers über den Nachlass besprochen.
Dozent
Dr. Georg Wiesner, Hengeler Mueller, Düsseldorf17
Modul 2
Modul 2.3 und 2.4
2.3 Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht
In diesem Abschnitt der Ausbildung beschäftigen sich die Studierenden zunächst mit der recht- Fr. 16. November 2012
lichen Konstruktion der testamentarischen Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, durch die 13.15 – 17.30 Uhr
der Erblasser dafür Sorge tragen kann, die Substanz des Erbes langfristig zu erhalten. Hier sind Sa. 17. November 2012
zugleich Potentiale und Probleme erbrechtlicher Potestativbedingungen als Steuerungsinstrumen- 08.30 – 12.30 Uhr
te zu vertiefen. Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Vermächtnisrecht. Hier geht
es um die Besonderheiten der Zuwendung einzelner Vermögensvorteile durch den Erblasser im
Wege der letztwilligen Verfügung, ohne dass der Empfänger als Erbe anzusehen ist, und um den
strategischen Einsatz des Vermächtnisrechts in der Vermögensnachfolge.
Dozenten
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen
2.4 Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
In diesem Modulabschnitt wird die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten eingehend Sa. 17. November 2012
dargestellt. Aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis werden die Vor- und Nachteile beider 13.15 – 17.30 Uhr
Gestaltungsinstrumente sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutert. So stehen die Errichtungsvor-
aussetzungen, allgemeine und besondere Gestaltungsvarianten (z. B.: Berliner Testament, Pflicht-
teilsstrafklauseln usw.), die Folgen erbrechtlicher Bindungen und die Möglichkeiten zum Widerruf
eines Testaments oder zum Rücktritt vom Erbvertrag im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt
liegt auf der Erörterung der Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen sowie auf der Frage, ob es
für bestimmte Lebens- und Vermögenssituationen jeweils „den“ passenden Testamentstyp gibt
(z. B.: für (un)verheiratete Unternehmer, kinderlose Unternehmer, Geschiedene, für Jung- oder
Altunternehmer usw.). Vor dem Hintergrund der Inhalte des ersten Moduls und nach Absolvie-
rung dieses Moduls werden die Kursteilnehmer imstande sein, die Rechtsfolgen der gesetzlichen
und gewillkürten Erbfolge zu bestimmen und die Fähigkeit besitzen, ein Testament unter Berück-
sichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Wünsche und Absichten
des Erblassers zu gestalten.
Dozent
Mark Pawlytta, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M.18
Modul 2
Modul 2.5 bis 2.7
2.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Do. 06. Dezember 2012 Bei der Erbfolge geht es immer um den Übergang von Vermögen als Summe von Vermögensge-
14.00 – 18.15 Uhr genständen und Verbindlichkeiten oder einzelner Vermögensgegenstände von einem Rechtssub-
Fr. 07. Dezember 2012 jekt auf ein anderes. Die Vermögensmehrung auf Erwerberseite wird im Rahmen dieses Abschnitts
08.30 – 12.30 Uhr sowohl aus schenkung- als auch aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Den Teilnehmern
wird ein grundlegender Überblick über die Struktur der Besteuerung im Erb- und Schenkungsfall
gegeben. Nach einer grundlegenden Einführung in die Unternehmensbewertung aus Sicht der
Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand von konkreten Beispielen werden die verschiedenen
Erwerbstatbestände (wie der Erwerb von Todes wegen, Schenkung auf den Todesfall und unter
Lebenden sowie Zweckzuwendungen), die Entstehung und die Berechnung der Steuer bespro-
chen. Zudem wird in dieser Veranstaltung die praxisrelevante Änderung und Berichtigung (be-
standskräftiger) Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt
dieser Vorlesung liegt auf der inhaltlichen Bestimmtheit zusammengefasster Steuerbescheide und
den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Dozent
Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen
2.6 Unternehmensbewertung
Fr. 07. Dezember 2012 Im Rahmen der Nachfolgegestaltung sind auch betriebswirtschaftliche Bewertungen von Unter-
13.15 – 17.30 Uhr nehmen oder Teilen von Unternehmen erforderlich. In diesem Modul werden sämtliche Grundla-
gen der Unternehmensbewertung wie Bewertungsanlässe, Bewertungsfunktionen und Verfahren
zur Ermittlung des Unternehmenswertes dargestellt und jeweils anhand von Fällen vertieft.
Dozent
Stephan Fetsch, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
2.7 Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und
Schenkungsteuer
Sa. 08. Dezember 2012 In diesem Modulabschnitt werden verfahrensrechtliche Aspekte, wie die Festsetzung und Erhe-
08.30 – 15.30 Uhr bung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und
des Erbschaftsteuergesetzes, behandelt.
Dozentin
Ulrike Wefers, Richterin am Finanzgericht Köln
Klausur zu Modul 2
Mi. 16. Januar 2013
14.00 – 17.00 Uhr19
Modul 3
Modul 3.1 und 3.2
3.1 Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Die Veranstaltung „Besteuerung und Optimierung von Einkünften aus Kapitalvermögen“ befasst Do. 17. Januar 2013
sich mit der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Besteuerung dergleichen in 08.30 – 17.30 Uhr
Gestalt der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG). Die einzelnen Einnahmetatbestände werden hierbei
systematisch beleuchtet und Abgrenzungsfragen zu anderen Einkunftsarten gelöst. Die Besteue-
rung komplexer Kapitalanlagen wird hierbei einen Schwerpunkt darstellen. Anschließend wird die
Abgeltungsteuer als solche und ihre Funktionsweise in Form des Steuerabzugs vom Kapitalertrag
grundlegend aufgearbeitet. Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Kapitalvermögen, die
grundsätzlich einem eigenem Verlustverrechnungsregime mit weitgehenden Restriktionen unter-
liegen, wird den Teilnehmern praxisnah erläutert und Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung
der Einkünfte aus Kapitalvermögen – insbesondere hinsichtlich der Verlustnutzung – aufgezeigt.
Dozent
Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr, LOHR + COMPANY GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
3.2 Unternehmenssteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften
und Körperschaften, Gewerbesteuer
In dieser Veranstaltung wird den Kursteilnehmern unter genereller Einbeziehung der Änderungen Fr. 18. Januar 2013
durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zunächst ein Überblick über die Stellung der 08.30 – 17.30 Uhr
Personengesellschaft im Steuerrecht und die Bedeutung der Mitunternehmerschaft geboten. So- Sa. 19. Januar 2013
dann werden der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und die Bestandteile der 08.30 – 17.30 Uhr
Einkünfte bei der Mitunternehmerschaft erörtert. Nach einem einleitenden Überblick über die
Grundstrukturen der Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die speziellen
sachlichen Steuerbefreiungen des § 8b KStG sowie die nichtabziehbaren Aufwendungen nach
§ 10 KStG wird der Fokus auf die Abgrenzung zu Vorgängen, die durch das Gesellschaftsver-
hältnis veranlasst sind, und auf die Behandlung von Ausschüttungen bei der ausschüttenden
Körperschaft und beim Anteilseigner gelegt. Abschließend werden sich die Teilnehmer mit den
Grundzügen der Gewerbesteuer befassen.
Dozenten
Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen
Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München
Klausur zu Modul 3
Do. 21. März 2013
10.00 – 13.00 Uhr20
Modul 4
Modul 4.1 und 4.2
4.1 Unternehmensnachfolgeprozesse
Do. 21. März 2013 Probleme rund um die Unternehmensnachfolge haben eine hohe wirtschaftliche und gesellschafts-
14.00 – 18.15 Uhr rechtliche Relevanz. Statistiken zufolge stehen in Deutschland jährlich 71.000 Unternehmen mit
Fr. 22. März 2013 mehr als 900.000 Beschäftigten vor der Nachfolgefrage. Strategien für Familienvermögen und
08.30 – 17.30 Uhr Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen werden aufgezeigt und zur Diskussion gestellt.
Sa. 23. März 2013 Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Strukturierung der Unternehmensnachfolge
08.30 – 15.30 Uhr unter gesellschafts-, erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten als wesentliche Faktoren einer
erfolgreichen Übergabe eines Unternehmens an den oder die Nachfolger. Dabei werden insbe-
sondere Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast behandelt. Ein wei-
terer Fokus wird auf der Nachfolge in Gesellschaftsanteile unter Berücksichtigung verschiedener
gesellschaftsvertraglicher Gestaltungen liegen. Schließlich werden Grundlagen zur „Corporate
Governance“ behandelt.
Dozenten
Dr. Matthias Blaum, Hengeler Mueller, Düsseldorf
Dr. Christoph Philipp, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München
Prof. Dr. Reinhard Pöllath, LL.M., P+P Pöllath + Partners, München
Dr. Tom Rüsen, Wittener Institut für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke
4.2 Vorweggenommene Erbfolge
Do. 11. April 2013 Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf der einkommensteuerlichen und schenkung-
14.00 – 18.15 Uhr steuerlichen Behandlung verschiedener Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge in Be-
triebsvermögen. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge hat der Rechtsnachfolger häufig
seinerseits Leistungen an den Übertragenden oder an Dritte zu erbringen. In vielen Fällen behält
sich der bisherige Betriebsinhaber auch einen Nießbrauch am übertragenen Betriebsvermögen
vor oder der Übernehmende verpflichtet sich zum Zwecke der wirtschaftlichen Absicherung des
Übertragenden zur Zahlung wiederkehrender Leistungen an diesen. Im Rahmen der Veranstal-
tung werden die sich hieraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen beleuchtet und optimierte
Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Dozent
Lothar Siemers, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Begrenzte Teilnehmerzahlen und
der unmittelbare Kontakt zu den
Dozenten zeichnen die Masterstu-
diengänge an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster aus.21
Modul 4
Modul 4.3 bis 4.5
4.3 Familienpool/Familiengesellschaft
Vermögende Mandanten streben regelmäßig einen Vermögenserhalt in der Familie über mehrere Fr. 12. April 2013
Generationen an. Aufgabe des Beraters ist es daher, „Angriffe“ durch die eigenen Familien- 08.30 – 12.30 Uhr
mitglieder in Form von Erbstreitigkeiten und übermäßigem „Verzehr“ der Vermögenssubstanz
abzuwehren. Durch den Einsatz von sog. Familienpools/Familiengesellschaften im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und eine „Zer-
splitterung“ des Vermögens vermieden werden. So lassen sich langfristig vor allem komplexe
Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen sowie besondere Investitionen mit großen Anlagevo-
lumina (etwa Private Equity) rentabel verwalten. Neben dem Gesellschaftszweck (insbesondere in
Abgrenzung zum Erbrecht) werden zivil- und steuerrechtliche Wirkungen verschiedener Familien-
gesellschaften dargestellt. Ein Themenschwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Optimierung
von Familienvermögensverwaltungsgesellschaften. Deren Rechtsform (in der Regel GbR, KG,
GmbH & Co. KG oder GmbH) wird regelmäßig gerade auch durch die steuerlichen Wirkungen
bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf zivil- und steuerrechtlichen Besonderheiten, die
durch die Beteiligung Minderjähriger an solchen Gesellschaften entstehen.
Dozent
Dr. Stephan Scherer, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim
4.4 Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolgeplanung ist regelmäßig mit gesellschafts- und vor allem steuerrechtlichen Fr. 12. April 2013
Gestaltungsfragen verknüpft. Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Grundstrukturen, 13.15 – 17.30 Uhr
Zusammenhänge und Gestaltungsmöglichkeiten, die Umwandlungs- und Umwandlungssteuer- Sa. 13. April 2013
recht bieten. Dabei werden die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, 08.30 – 12.30 Uhr
Vermögensübertragung und Formwechsel systematisch aufgeschlüsselt und anhand von Fallbei-
spielen vor allem hinsichtlich ihrer steuerlichen Auswirkungen erläutert.
Dozent
Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig
4.5 Steueroptimierter Verkauf eines Familienunternehmens
In vielen Fällen findet sich im Familienkreis kein geeigneter Nachfolger, sodass eine Unterneh- Do. 02. Mai 2013
mensfortführung nur durch einen Verkauf gewährleistet werden kann. Die Veranstaltung befasst 14.00 – 18.15 Uhr
sich daher mit der steuerlichen Optimierung des Verkaufs eines Familienunternehmens. Behandelt
wird der Veräußerungsprozess eines Familienunternehmens insgesamt. Begutachtet werden so-
wohl die Ziele des Verkäufers als auch die des Erwerbers aus steuerlicher Sicht. Zur steueroptimalen
Gestaltung des Verkaufs werden verschiedene Ausgangsmodelle herangezogen, die zum einen
auf dem Verkauf von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zum anderen auf dem von
Kapitalgesellschaften basieren. Abschließend wird die Nachbereitung eines Verkaufs erörtert sowie
Fragen der Umwandlung von Unternehmen und des Umwandlungssteuerrechts vertieft.
Dozenten
Dr. Jan Bron, LL.M. oec, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M.
Dr. Ulf Gibhardt, SJ Berwin LLP, Frankfurt a. M.22
Modul 4
Modul 4.6 und 4.7
4.6 Stiftungen – Zivilrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche
Grundlagen sowie Stiftungsstrategien
Fr. 03. Mai 2013 Stiftungsgestaltungen spielen im Rahmen der Unternehmensnachfolge immer häufiger eine we-
08.30 – 17.30 Uhr sentliche Rolle. Gegenstand dieser Veranstaltung sind schwerpunktmäßig gemeinnützige Stif-
tungen. In einem zivilrechtlichen Teil lernen die Teilnehmer die rechtsfähige Stiftung kennen,
insbesondere die wesentlichen Merkmale einer Stiftung, ihre Entstehungsvoraussetzungen, das
Haftungsregime sowie die staatliche Stiftungsaufsicht. Die Dozenten behandeln zudem in Grund-
lagen die Sonderform der unternehmensverbundenen Stiftung. Der steuerliche Teil des Modul-
abschnitts behandelt die subjektiven und objektiven Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen
des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Auch das Verfahren der steuerlichen Anerkennung der
Gemeinnützigkeit wird behandelt. Nach diesem Überblick über die rechtlichen und steuerlichen
Grundlagen erhalten die Teilnehmer eine Einführung zu Strategien gemeinnütziger Stiftungen. In
Kleingruppenarbeit können sie das Erlernte anhand von Fallbeispielen anwenden.
Dozenten
Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
Dr. Christian Meyn, Auridis GmbH, Neuss
Prof. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
4.7 Stiftungen – Familienstiftungen und unternehmensverbundene
Stiftungen
Sa. 04. Mai 2013 Familienstiftungen sind eine Anwendungsform der Rechtsform Stiftung mit Besonderheiten in
08.30 – 12.30 Uhr zivilrechtlicher und in steuerlicher Hinsicht, die häufig als Instrument der Unternehmensnachfolge
eingesetzt wird. Dieser Abschnitt basiert auf dem Modulabschnitt 4.6 und vermittelt umfang-
reiche Kenntnisse bezüglich der spezifischen Merkmale einer Familienstiftung in verschiedenen
rechtlichen und steuerlichen Kontexten. Den Kursteilnehmern werden darüber hinaus die im
deutschen Steuerrecht vorgesehenen Sonderregelungen für ausländische Familienstiftungen er-
läutert und schließlich Gestaltungsmodelle für den Unternehmensnachfolgeprozess unter Einsatz
einer Familienstiftung aufgezeigt.
Klausur zu Modul 4
Dozenten
Do. 20. Juni 2013 Dr. Katharina Gollan, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
10.00 – 13.00 Uhr Dr. Alexander Stupp, Single Family Office, Neuss23
Modul 5
Modul 5.1
5.1 Psychologische Faktoren bei der Beratung von Familienunternehmen
Grundlegende Fragen über die zukünftige Ausrichtung eines Familienunternehmens werden Do. 20. Juni 2013
in der Unternehmerfamilie entschieden: Soll das Unternehmen weiter in der Hand der Familie 14.00 – 18.15 Uhr
bleiben oder entschließt man sich zu einem Verkauf an Dritte? Innerhalb dieser Diskussionen
kommen auch emotionale Themen aus dem persönlichen und familiären Bereich ins Spiel. So-
mit sind für den Unternehmer nicht nur wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte von
Bedeutung, sondern auch die so genannten weichen Faktoren. Dies erfordert vom Berater, sich
beim Unternehmer entsprechend zu positionieren und bedeutet, die Fähigkeit einzubringen, mit
den harten und weichen Einflussfaktoren und deren Wechselwirkungen umgehen zu können. In
dieser Veranstaltung ist es möglich, eigene Erfahrungen mit Unternehmerfamilien zu reflektieren
und Ansätze für ein Coaching kennen zu lernen. Es werden praxisnahe Methoden für die Arbeit
mit Unternehmerfamilien vorgestellt (z.B. im Rahmen einer Familien-Konferenz) und mit Praxis-
Fällen illustriert.
Dozentin
Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert, EQUA-Stiftung, München24
Modul 5
Modul 5.2 und 5.3
5.2 Rechtsbeziehungen in der Familie
Fr. 21. Juni 2013 Rechtsgeschäfte unter Beteiligung von Familienmitgliedern, insbesondere von minderjährigen Fa-
08.30 – 17.30 Uhr milienmitgliedern, weisen zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten auf. So bedürfen
bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Familiengerichts oder sogar der Beteiligung ei-
nes Ergänzungspflegers bereits beim Vertragsschluss. Steuerlich werden Verträge zwischen nahen
Angehörigen nur akzeptiert, wenn sie einer von der Rechtsprechung entwickelten besonderen
Prüfung standhalten. Diese Veranstaltung des fünften Moduls vermittelt dem Berater das nötige
„Handwerkszeug“ für die wirksame Gestaltung der außerordentlich interessanten Gestaltungs-
optionen innerhalb der Familie. Diese Veranstaltung befasst sich darüber hinaus mit den Gestal-
tungsmöglichkeiten von Vorsorgevollmachten- und Patientenverfügungen. Durch ein Ausnutzen
der rechtlichen Möglichkeiten kann sichergestellt werden, dass die Wünsche und Vorstellungen
des Vollmachtgebers auch im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit noch berücksichtigt werden. Vor
allem kann so vermieden werden, dass vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Fehler bei der
Gestaltung in diesem Bereich haben oft fatale Folgen, da dann keine Handlungsfähigkeit mehr
besteht und die rechtliche Betreuung aufgrund ihrer Schwerfälligkeit meist keine Alternative dar-
stellt. Bei behinderten, insolventen oder bedürftigen Angehörigen gibt es oft ein Spannungsver-
hältnis zwischen dem Wunsch nach ausreichender Versorgung der Angehörigen und dem Schutz
des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder von Gläubigern des Angehörigen. In
dieser Vorlesung wird auf die sehr komplexen Gestaltungsmöglichkeiten der Auflösung dieses
Spannungsverhältnisses eingegangen.
Dozenten
Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, Rechtsanwalt, Münster
5.3 Family Governance
Sa. 22. Juni 2013
Der letzte Modulabschnitt umfasst die strategische Funktion der Family Governance, ihre Inhalte
08.30 – 12.30 Uhr und Verfahren, die Entwicklung (Familienstrategie), die Dokumentation (Familiencharta) sowie die
Family Governance in der Praxis als Ordnungsrahmen einer Unternehmerfamilie.
Dozentin
Amelie Fritsch, Institut für Familienstrategie, Stuttgart
Die Vortragsräume sind mit
modernster Präsentationstechnik
ausgestattet und verfügen über
einen freien WLAN-Zugang zum
Internet.25
Modul 5
Modul 5.4 und 5.5
5.4 Single Family Office: Funktion und Aufgabe eines Family Office
Dieser Abschnitt widmet sich zunächst den unterschiedlichen Ausprägungen der Family Offices, Do. 18. Juli 2013
wobei die originärste Organisationsstruktur, das so genannte Single Family Office, in den Vor- 09.15 – 13.15 Uhr
dergrund gerückt wird. Das Single Family Office kümmert sich neben anderen Dienstleistungen
in erster Linie um die Vermögensverwaltung einer einzelnen Familie. Das typische Single Family
Office verwaltet durchschnittlich mindestens 100 bis 300 Millionen Euro. Das Dienstleistungs-
spektrum umfasst nicht nur – wie gemeinhin angenommen – die Vermögensverwaltung und
das Vermögenscontrolling, sondern auch die Familienverwaltung (die Family Governance, die
Nachfolgeplanung und die Stiftungsverwaltung), das Lifestyle Management und die vor allem in
Deutschland wichtige Rechts- und Steuerberatung, wofür sich das Family Office weitestgehend
externer Partner bedient. Daher werden den Teilnehmern die Funktion und Aufgabe sowie die
Errichtung eines Single Family Office und dessen wirtschaftliche Strukturierung eingehend darge-
legt.
Dozent
Ralf Bauderer, Solvia Vermögensverwaltungs GmbH, Wolfenbüttel
5.5 Multi Family Office
Während zuvor das Single Family Office beleuchtet wurde, beschäftigen sich die Kursteilnehmer Do. 18. Juli 2013
hier zunächst mit der Organisationsform des so genannten Multi Family Office. Multi Family Of- 14.00 – 18.15 Uhr
fices, die entweder unabhängig oder einer Bank zugehörig sind, bedienen in der Regel Kunden
mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro. Das Modul behandelt u. a. folgende Themen:
Single versus Multi Family Office, Asset Allocation-Optimierung für unterschiedliche Anforderun-
gen bezüglich Risk-Return-Profil, Anlagehorizont sowie Ausschüttung und Diversifikation durch
alternative Anlageklassen. Zudem wird die Möglichkeit der Erweiterung des Dienstleistungsan-
gebotes und des Outsourcing für die Family Office-Service-Abteilungen besprochen. Ein weiterer
Vorlesungsteil widmet sich der Verwendung von Holdingstrukturen im internationalen Steuer-
optimierungsprozess. Hier werden sich die Teilnehmer in erster Linie mit den unternehmerischen
Beweggründen für den Einsatz einer Holdingstruktur auseinandersetzen.
Dozent
Dr. Fritz Becker, HQ Trust GmbH, Bad Homburg26
Modul 5
Modul 5.6 und 5.7
5.6 Controlling und Reporting im Family Office
Fr. 19. Juli 2013 Das Controlling und Reporting in einem Family Office ist ein essentieller Bestandteil eines jeden
08.30 – 12.30 Uhr Family Office. Den Teilnehmern soll daher aufgezeigt werden, wie eine optimale Controlling- und
Reporting-Infrastruktur im Family Office aussieht. Besprochen werden zunächst die verschiedenen
Aufgaben des Reportings. Es dient insbesondere den Familienmitgliedern, denen durch aussage-
kräftige Darstellungen Transparenz über das Vermögen und dessen Wertentwicklung verschafft
wird. Dafür spielt der Performance-Report eine herausragende Rolle. Daneben aber erfüllt er eine
ebenso wichtige Aufgabe im Hinblick auf die Vermögensverwaltung an sich, denn auch die Berater
können ihrer Pflicht nur nachkommen, wenn ihnen die Datenlage korrekt und vollständig zur Ver-
fügung steht. Das Reporting erstreckt sich in der Regel auf alle Anlagegüter wie Wertpapiervermö-
gen, Immobilienbesitz, geschlossene Fonds und Beteiligungen bis hin zu Kapitallebensversicherun-
gen. Neben der Art der Darstellung des Reports und der Berechnung werden sich die Teilnehmer
mit den verschiedenen Formen des Reports befassen. Letzteres ist insbesondere im Hinblick auf die
verschiedenen Adressaten von Bedeutung: Der Steuerberater ist auf eine korrekte und vollständige
Aufstellung aller steuerpflichtigen Erträge angewiesen, der Controller und Vermögensberater vor
allem auch auf Risiko-Reports. Grundlage für ein Reporting ist im besten Falle ein Finanzbuchhal-
tungssystem.
Dozent
Jörg Eigelshoven, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
5.7 Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Fr. 19. Juli 2013 Mediation ist ein wichtiges Mittel zur Streitbeilegung und spielt im modernen Rechtsleben, aber
13.15 – 17.30 Uhr auch in der Konfliktforschung eine immer größere Rolle. Das Interesse an Mediation wächst, da
Vergleiche im Gerichtsverfahren oder klassische Kompromisslösungen oft nicht das gewünschte
Ergebnis bringen können. Dies ist gerade auch im Erbrecht der Fall, weshalb die Kursteilnehmer in
die Grundzüge der Mediation eingeführt werden sollen. Neben Konfliktformen, Zielen des Medi-
ationsverfahrens und der Rolle des Mediators werden die Grundregeln der Kommunikation sowie
die Bedeutung der Gesprächsführung und des aktiven Zuhörens vermittelt. Die abschließende
Mediation anhand eines Fallbeispiels ist zugleich die Abschlussprüfung zu Modul 5.
Dozent
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), SKW Schwarz Rechtsanwälte,
Hamburg
Mediations- und
Präsentationsprüfung
Sa. 20. Juli 2013
08.30 – 15.30 Uhr27
Modul 6
Modul 6.1
6.1 Wegzugsbesteuerung
In diesem Modulabschnitt werden die ertragsteuerliche sowie die erbschaft- und schenkungsteu- Do. 22. August 2013
erliche Behandlung des Wegzugs von Privatpersonen aus Deutschland erläutert. Im Fokus stehen 14.00 – 18.15 Uhr
sowohl die Besteuerung zum Wegzugszeitpunkt als auch die Besteuerungsfolgen im Inland in
der Zeit nach dem Wegzug. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse über Regelungen des
Außensteuergesetzes, mit denen der deutsche Gesetzgeber den Wegzug ins Ausland steuer-
rechtlich unattraktiv machen wollte. Sowohl im Hinblick auf die einkommensteuerliche als auch
die erbschaftsteuerliche Wegzugsbesteuerung sollen insbesondere die durch das Europarecht ge-
zogenen Schranken aufgezeigt und die abkommensrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert
werden.
Dozent
Dr. Jens Escher, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin28
Modul 6
Modul 6.2 und 6.3
6.2 Internationales Privat- und Erbrecht
Fr. 23. August 2013 Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Vermögen wächst auch die Zahl der grenz-
08.30 – 17.30 Uhr überschreitenden Sachverhalte in Erbangelegenheiten. In Erbfällen mit Auslandsberührung ist vor
Anwendung des materiellen Erbrechts stets zunächst zu klären, ob überhaupt deutsches oder ein
ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. In dieser Veranstaltung werden die das maßge-
bende Erbstatut festlegenden Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts erörtert. Dabei
geht es um die Reichweite dieser Normen und um die Abgrenzung erbrechtlicher zu schuld-,
güter-, gesellschaftsrechtlichen usw. Sachverhalten, ferner um die nähere Festlegung der ein-
zelnen Anknüpfungspunkte wie z. B. die Ermittlung der Staatsangehörigkeit, die Definition des
gewöhnlichen Aufenthalts einer Person oder die Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl.
Darüber hinaus wird die Veranstaltung auch ausgewählte Fragestellungen des Internationalen
Erbverfahrensrechts berühren.
Dozent
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
6.3 Grenzüberschreitende Fondsstrukturen im Investment Office
Sa. 24. August 2013 Eine effiziente Vermögensverwaltung kommt ohne den Einsatz kollektiver Investmentvehikel nicht
08.30 – 17.30 Uhr aus: Zum einen basieren zahlreiche Anlageangebote auf Fondsvehikeln, zum anderen werden häu-
fig auch eigene Fondsstrukturen („Familienfonds“) zur Bündelung der Vermögensverwaltung ge-
nutzt. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Fonds sind nicht nur vielschichtig,
sondern unterliegen auch einem rasanten Wandel. Europarechtliche Bezüge spielen hierbei eine
immer stärkere Rolle. Sowohl einzelnen Fondsinvestments als auch den Familienfonds liegen häu-
fig grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde. In der Veranstaltung werden die typischen Struk-
turen und Probleme anhand einer Fallstudie erarbeitet. Den Teilnehmern werden sowohl Grund-
züge des Investmentrechts und Investmentsteuerrechts (einschließlich der relevanten Aspekte des
internationalen Steuerrechts) als auch wertpapieraufsichtsrechtliche Bezüge vermittelt. Neben den
Aspekten des deutschen Rechts wird aufgrund der hohen Praxisrelevanz ein besonderes Augen-
merk auf Luxemburger Strukturen liegen.
Dozent
Dr. Jens Steinmüller, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Berlin
Alle Studienunterlagen des Mas-
terstudiengangs „Unternehmens-
nachfolge, Erbrecht & Vermögen“
werden den Teilnehmern zu Beginn
einer Veranstaltung zur Verfügung
gestellt.Sie können auch lesen