Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
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Amtsblatt Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger Jahrgang 28 Freitag, den 18. Dezember 2020 Nr. 12 Frohe W eihnachten Am Ende des alten Jahres bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Vertrauen und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2021. Ihr Bürgermeister Frank Dietzel
Uhlstädt -2- Nr. 12/2020 Notrufe/Bereitschaftsdienste: Informationen der Verwaltung Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110 Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112 Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0 Rettungsleitstelle Saalfeld/Saale���������������������������� 03671/990-0 OT Uhlstädt (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten, Jenaische Str. 90 Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Bereitschaftsdienste bei Störungen - Gas, Wasser, Elektro usw.) Öffnungszeiten der Verwaltung Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730 Thüringer Energienetze Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390 einschließlich Standesamt bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177 Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849 Montag 08.00 - 12.00 Uhr Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307 Mittwoch geschlossen - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303 Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen: Besuchen Sie uns auch im Internet unter Bürgermeister, Herr Dietzel ��������������������������������� 036742/67062 www.uhlstaedt-kirchhasel.de Sekretariat/Hauptverwaltung, Frau Bohne������������ 036742/67060 und bei Facebook Haupt- und Ordnungsverwaltung: Leiterin, Frau Heyder-Freiny ���������������������������������036742/67070 SB Personalverwaltung/Friedhofsverwaltung, !!! Achtung !!! Herr Mathejczyk ��������������������������������������������������� 036742/67063 Einwohnermeldeamt, Frau Ohme �������������������������036742/67072 Veränderte Öffnungszeiten im Dezember 2020 SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport/ Ordnungsamt (Bäume), Frau Schaubitzer ����������� 036742/67065 Die Verwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, ein- Standesamt/Ordnungsamt, Frau Streipert ����������� 036742/67067 schließlich Einwohnermeldeamt und Standesamt bleiben am • Montag, den 28.12.2020 Finanzverwaltung: • Dienstag, den 29.12.2020 Kämmerin, Frau Krause���������������������������������������� 036742/67071 • Mittwoch, den 30.12.2020 Steuern, Abgaben, Liegenschaften, Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069 durchgehend ganztägig geschlossen. Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Loth����� 036742/67064 SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073 Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Schließtage. Erledigen Sie Ihre verwaltungstechnischen An- Bauverwaltung: gelegenheiten, unter Berücksichtigung der Terminvergabe, SB, Frau Meißner����������������������������������������������� 036742/670791 rechtzeitig, damit Sie die Feiertage in Ruhe genießen kön- SB, Frau Fichtelmann����������������������������������������� 036742/670790 nen. unsere Fax-Nummern: Ab Donnerstag, den 04. Januar 2021 sind wir zu den be- Verwaltung (gesamt)��������������������������������������������� 036742/67077 kannten Öffnungszeiten, wieder für Sie da. Kindergarten Großkochberg��������������������������������036743/204083 Tourist Information������������������������������������������������ 036742/63536 Frank Dietzel Bürgermeister Weitere Einrichtungen in der Gemeinde Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990 Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534 Sport- und Vereinszentrum/ Redaktionsschluss im Januar 2021 Sportverein (Uhlstädt)������������������������������������������ 036742/67662 Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751 Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“ Ortsbrandmeister Nico Freitag ���������������������������0152/04546359 2021 erscheint Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527 Kindergarten „Am Sperlingsberg“ am Freitag, den 29.01.2021 Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044 Form (Word-Format) Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V., Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld/Saale����������� 03671/527010-7 Sonntag, den 17.01.2021. Frau Herzinger (Jufö)�������������������������������������������0160/97330719 Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister: können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer- den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge- in Heilingen: genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung Herr Wötzel ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Termine nach Vereinbarung Berichte nicht entgegengenommen werden. Tel.: 036742/67307 In Großkochberg: Herr Hercher, nach Vereinbarung Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Polizei: dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tel.: 036742/670795 (Nur während der Sprechzeiten)
Uhlstädt -3- Nr. 12/2020 Informationen der Ordnungsverwaltung Rentnerweihnachtsfeiern Leidliches Thema - Hundekot auf öffentliche Straßen Liebe Seniorinnen und Senioren, und Plätzen wir haben in der Adventszeit auf die alljährlichen, traditionellen Es gibt mittlerweile kaum eine Straße in der Gemeine Uhlstädt- Rentnerweihnachtsfeiern verzichtet. Diese Entscheidung ist uns Kirchhasel, in der noch kein Hund eine „Tretmine“ hinterlassen nicht leicht gefallen, aber in anbetracht der Situation war es die hat. Manche Wege sind derart voll, dass man gar nicht mehr Richtige. Trotz alle dem wollten wir an Sie alle denken und haben langlaufen möchte. Aktuelle Fälle erreichten die Ordnungsver- uns dazu entschlossen, an jeden Haushalt mit Bewohnerinnen und waltung aus mehreren Ortsteilen der Gemeinde. Bewohnern ab 65 Jahren eine Weihnachtskarte zu versenden. Daher werden hiermit alle Hundehalter und mit dem Führen von Hierbei haben wir darauf geachtet, die Übermittlungssperren ein- Hunden Beauftragte nochmals angehalten und aufgefordert, den zuhalten. Hundekot dort zu entfernen, wo ihre Vierbeiner ihn hinterlassen Es gibt insgesamt 11 Motive, die in den fünf Kindergärten in un- haben und diesen in ihrem Hausmüll oder den dafür vorgesehe- serem Gemeindegebiet entstanden sind - diese möchten wir Ih- nen Abfallbehältern zu entsorgen. nen natürlich nicht vorenthalten. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist bemüht, nach und nach in allen Ortsteilen Spender für Hundekotbeutel mit entsprechender Beispiel aus dem Kindergarten Engerda: Entsorgungsmöglichkeit aufzustellen. Aber die Verunreinigung der Straßen, Plätze und Wege ist und bleibt immer noch eine Ordnungswidrigkeit entsprechend Ord- nungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchha- sel und wird von uns bei entsprechender Meldung (Tatort, Tat- zeit, Hundehalter usw.) mit Verwarnungs- und Bußgeld geahndet. Bitte zeigen Sie Zivilcourage und melden Sie uns derartige ver- antwortungslose Hundehalter. Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen im Winter Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wir möchten daher dar- auf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer in der Gemein- de Uhlstädt-Kirchhasel verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu beräumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt, Granulat) zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei Stra- ßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke (im Jahr mit gerader Endziffer) als auch die Eigentümer oder Besit- Bespiel aus dem Kindergarten Großkochberg: zer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke (im Jahr mit ungerader Endziffer) zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Grundsätzlich darf der besei- tigte Schnee bzw. die Eisstücke nur auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes, d.h. auch nicht auf Gehwegen, ent- sorgt werden. In Ausnahmefällen darf der Schnee auf Ver- kehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die Sicherungsmaßnahmen sind in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorzunehmen. Die Grundstückseigentümer der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel werden außerdem dringend gebeten, die ggf. vor ihren Grund- stücken liegenden Hydranten von Schnee und Eis zu befreien, damit sie im Bedarfsfall jederzeit für eine sofortige Löschwas- serentnahme zugänglich sind. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes sollten diese zusätzlichen Arbeiten im eigenen Interesse durchgeführt werden. Die Entnahme von Streumaterial aus gemeindeeigenen Streu- gutbehältern zum Bestreuen von Weg- und Hofflächen innerhalb von Privatgrundstücken ist nicht erlaubt. Das für die privaten Grundstückesoberflächen erforderliche Streumaterial hat jeder Grundstückseigentümer selbst vorrätig zu halten. Bedenken Sie bitte, dass Grundstückseigentümer, die ihren o.g. Beispiel aus dem Kindergarten Kirchhasel: Pflichten nicht nachkommen, ggf. für daraus resultierende Unfäl- le und Schäden haften und außerdem mit einen Ordnungsgeld gestraft werden können. Behinderung des Winterdienstes Bewuchs von Bäumen und Sträuchern der in den Verkehrsraum der Straße oder Gehweg hineinragt, kann eine Gefahr für den Ver- kehr, insbesondere für die Winterdienstfahrzeuge darstellen. Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer, diese zurückzuschnei- den, falls sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Probleme bereiten jedes Jahr Fahrzeuge, die auf den Straßen geparkt werden und so besonders in engeren Straßen ein zügi- ges Durchfahren der Winterdienstfahrzeuge mit einer Räumbrei- te von teilweise 3 m behindern. Die Winterdienstfahrer werden bei beengten Verhältnissen aus haftungsrechtlichen Gründen nicht weiterfahren, so dass diese Straßenzüge nicht oder nur teilweise geräumt werden. Wir bitten deshalb um Beachtung und Verständnis.
Uhlstädt -4- Nr. 12/2020 Beispiel aus dem Kindergarten Uhlstädt: Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters Ein „Danke“ ist eine Wertschätzung für die Arbeit des Anderen. Es ist eine Zeit, in welcher auch Weihnachten und Silvester nicht so sein werden, wie wir es kennen. Gerade jetzt gilt es, wieder Werte wie Gemeinschaft, Beispiel aus dem Kindergraten Zeutsch: Solidarität, Verständnis … verstärkt zu leben und zu behalten. Dafür sage ich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zurückblickend für jetzt und später einfach Danke. Bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen besinnliche Feiertage und ein Gesundes neues Jahr! Frank Dietzel Bürgermeister Der Nikolaus war da … An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei den Kindern und ihren Pädagoginnen und Pädagogen für die Unterstützung … und brachte Geschenke für jede unserer bedanken! Kindertageseinrichtungen. Pünktlich vor Nikolaus übergab Bürgermeister Frank Dietzel am Katharina Schaubitzer 04.06.2020 gemeinsam mit der Sachbearbeiterin für Jugend, SB Jugend/Soziales/Kultur und Sport Soziales, Kultur und Sport jedem Kindergarten ein großes Lego- Paket. Neben Zootieren, Häusern, Polizei und Feuerwehr gab es auch für jede Einrichtung noch etwas zum Naschen. Da die gestalteten Bilder der Kinder zudem schon als Karte an- zusehen waren, gab es diese auch gleich noch mit dazu. Die Informationen aus der Gemeinde Kinder haben sich über die Geschenke sehr gefreut und waren erstaunt, wie schön die Postkarte aussah, für die sie bereits im November in ihrem Kindergarten gebastelt haben. Nun hoffen alle, dass sich auch die Seniorinnen und Senioren aus der Ge- Verteilung der Amtsblätter meinde freuen. ab Januar 2021 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, da sich die Beschwerden bezüglich der mangelhaften Vertei- lung unseres Amtsblattes in der Vergangenheit häuften und es keine zufriedenstellende Lösung zwischen dem Verlag und der Verteilerfirma hergestellt werden konnten, wird es ab dem kommenden Jahr folgende Änderung geben. Sie erhalten Ihre Amtsblätter ab Januar durch die Deut- sche Post. Wir hoffen und wünschen, dass wir so wieder zuverlässig alle Haushalte erreichen können. Frank Dietzel Bürgermeister Frank Dietzel Bürgermeister
Uhlstädt -5- Nr. 12/2020 Beschlüsse des Gemeinderates Beschluss-Nr.: 099/2020 Genehmigung der Niederschrift Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt die Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Amtliche Bekanntmachungen 06.10.2020. Beschluss - Nr.: 100/2020 Beantragung von Fördermitteln Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel die Beantragung von Fördermitteln für die Sportstätte in Nieder- krossen. Beschlüsse des Hauptausschusses Beschluss - Nr.: 101/2020 Außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020 Beschluss - Nr.: 052/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, Genehmigung Niederschrift einer außerplanmäßigen Ausgabe für den „Ausgleich Einnahme- Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- verlust wegen Aussetzung Elternbeitragspflicht § 30 a ThürKi- migt die Niederschrift der 08. öffentlichen Hauptausschusssit- taG“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen. zung am 18.08.2020. Beschluss - Nr.: 102/2020 Beschluss - Nr.: 053/2020 Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020 Genehmigung Niederschrift Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- einer überplanmäßigen Ausgabe für den „Umbau Bestandsge- migt die Niederschrift der 09. öffentlichen Hauptausschusssit- bäude Kita Zeutsch“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen. zung am 01.10.2020. Die überplanmäßige Ausgabe wird vom Bauausschuss be- Beschluss - Nr.: 054/2020 gleitet. Ausreichung von Fördermitteln nach dem Termin, welcher Beschluss - Nr.: 103/2020 nach 5.2. der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwen- Genehmigung der Niederschrift dungen für die Jugendarbeit ortsansässiger Vereine der Ge- meinde Uhlstädt-Kirchhasel“, festgesetzt wurde Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- die Niederschrift der 8. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung schließt, den Vereinen am 06.10.2020. - SV 1956 Großkochberg e.V. - SV 90 Niederkrossen e.V. Amtliche Bekanntmachung der die Fördermittel nach dem Termin, welcher nach 5.2. der „Förder- Festsetzung der Grundsteuer richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Jugendarbeit ortsansässiger Vereine der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel“, fest- für das Kalenderjahr 2021 gesetzt wurde, auszureichen. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel setzt hiermit die Grundsteu- erhebesätze für das Kalenderjahr 2021 wie folgt fest: Beschluss - Nr.: 055/2020 Verwendung von überschüssigen Geldern aus der HH-Stelle Grundsteuer A (land -und forstw. Vermögen) 270 v.H. 3001.000.7181 Grundsteuer B (Grundstücke) 390 v.H. Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung beschließt, die noch vorhandenen Gelder der HH-Stelle eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbeschei- 3001.000.7181, gemäß der Prioritätenliste des Ausschusses für den für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird. Jugend/Soziales/Kultur und Sport, für Fußballnetze zu investie- ren. Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 die glei- Beschluss - Nr.: 056/2020 che Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushalts- wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 gemäß § 27 jahr 2020 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntma- Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- chung, mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2011 durch Grund- schließt, über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haus- steuerbescheid veranlagten Betrag, festgesetzt. Die Steuerfest- haltsjahr 2020 zuzustimmen. setzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Beschluss - Nr.: 057/2020 Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigen- Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020 tumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- Grundsteuerbescheid erteilt. schließt, einer überplanmäßigen Ausgabe für den „Umbau Kin- dergarten Zeutsch“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung (SEPA-Basislast- Beschluss - Nr.: 058/2020 schriftmandat) zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, Genehmigung Niederschrift werden gebeten, die Grundsteuer 2021 - wie im zuletzt ergange- Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- nen Bescheid festgesetzt - auf ein Konto der Gemeindekasse zu migt die Niederschrift der 08. nichtöffentlichen Hauptausschuss- überweisen. Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und sitzung am 18.08.2020. 15.11.2021. Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahn- Beschluss - Nr.: 059/2020 gebühren und Säumniszuschlägen belastet. Genehmigung Niederschrift Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- Rechtsbehelfsbelehrung: migt die Niederschrift der 09. nichtöffentlichen Hauptausschuss- Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats sitzung am 01.10.2020. nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi- derspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All- gemeinverfügung folgenden Tages.
Uhlstädt -6- Nr. 12/2020 Bitte beachten Sie: Thüringer Tierseuchenkasse Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt und ändert nichts an der fristge- Anstalt des öffentlichen Rechts rechten Zahlungspflicht (§ 80 Abs.2 Nr.1 VwGO) Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse gez. Dietzel über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen Bürgermeister für das Jahr 2021 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier- Amtliche Bekanntmachungen GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt anderer Institutionen geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 22. Okto- ber 2020 folgende Satzung beschlossen: Coronaregeln §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2021 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: Zur Eindämmung der Coronapandemie 1. Pferde, Esel, Maultiere und gilt aufgrund von Verordnungen Maulesel je Tier 4,20 Euro des Freistaats Thüringen sowie der Allgemein- 2. Rinder verfügung im Landkreis folgendes: einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Veranstaltungen, Versammlungen und Märkte 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro • sind grundsätzlich untersagt 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro • Ausnahme z.B. für Versammlungen nach Art. 8 GG und 3. Schafe und Ziegen Art 10 Thüringer Verfassung, religiöse Veranstaltungen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro oder Spezial- und Wochenmärkte unter freiem Himmel 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 0,90 Euro Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 0,90 Euro • in allen öffentlichen Gebäuden, 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro • auf Parkplätzen 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro • im Freien, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro eingehalten werden kann wie z.B. bei Veranstaltungen und Versammlungen 4. Schweine • Als Bedeckung gelten auch selbstgenähte Masken, 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung Schals oder Tücher - sie müssen eng anliegen und gut 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro sitzen. Visiere o.ä. sind nicht ausreichend! 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro Gaststätten 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro • sind geschlossen 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg • außer-Haus-Angebote sind möglich 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Sport • ist sowohl in Hallen wie auch unter freiem Himmel in Absatz 4 bleibt unberührt. Gruppen untersagt 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro • erlaubt ist Individualsport (Joggen, Radfahren, ...) mit bis 6. Geflügel zu 2 Personen 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro Treffen und private Feiern • in der Öffentlichkeit maximal 5 Personen aus 2 Haus- 6.2 Junghennen bis 18 Wochen halten einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro • Bitte auch in Privaträumen einhalten! 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro Verkauf und Verzehr alkoholischer Getränke 6.4 Enten, Gänse und Truthühner • Der Verkauf offener alkoholischer Getränke ist untersagt einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro … in Saalfeld 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. • ist untersagt auf Marktplatz, Kirchplatz und Fischmarkt der umgesetzten Tiere • sowie auf den Straßen: Obere Straße, Blankenburger des Vorjahres Straße, Brudergasse, Köditzgasse, Saalstraße (nach § 2 Abs. 7) … in Rudolstadt 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden • ist untersagt auf Marktplatz beitragspflichtigen Tierhalter • sowie auf den Straßen: Marktstraße, Ratsgasse, Töpfer- insgesamt 6,00 Euro gasse Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2021 keine Beiträge erhoben. Stand 7. Dezember 2020. Diese Auflistung ist ein Auszug aus den zur Erstellung gül- (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer tigen Verordnungen des Freistaats Thüringen und der All- Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein- gemeinverfügung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Es sam versorgt werden. können weitere Regeln oder Ausnahmen gelten. Die Volltex- (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht- te sind unter www.kreis-slf.de zu finden. vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un- terliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver- ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeit- raum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-
Uhlstädt -7- Nr. 12/2020 gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die- in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. §3 Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2021 schriftlich oder nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs. elektronisch vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge- 3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe- mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entspre- § 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent- chend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei- §2 trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die §4 Zahl der am 3. Januar 2021 vorhandenen Tiere (Stichtag für die (1) Für Tierhalter, die schuldhaft amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier- Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier- Bienenvölker maßgebend. zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend oder der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt- 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu- im Herbst 2020 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen- chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift- TierGesG bleibt unberührt. lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas- Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen- elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie- kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo- geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, gen auszufüllen. Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel- der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs- nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als zeitraum noch entsprochen wird. 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die §5 nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die vom Verwal- (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge- tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 22. Oktober 2020 meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts- beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021 in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Mi- vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann nisteriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran- vom 2. November 2020 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier- seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. für das Jahr 2021 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Jena, 3. November 2020 Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde- verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer PD Dr. Karsten Donat Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei- Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die ZWA Thüringer Holzland Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2021 keinen amtlichen Er- Beschluss der Verbandsversammlung des Zweck- hebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind verbandes zur Wasserver- und Abwasserentsorgung verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März der Gemeinden im Thüringer Holzland am 25.11.2020 2021 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu mel- den. Diese Beschlussvorlage wurde vom Verbandsausschuss in (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde- seiner Sitzung am 12.11.2020 vorberaten und einstimmig zur pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je- Annahme durch die Verbandsversammlung empfohlen. weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf Beschluss - Nr.: 09/11/20 der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig Beschluss: ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser- Die Verbandsversammlung beschließt die Ankündigung der hebung nutzen. 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenut- (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer- zungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes zur Wasserver- de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des sorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2021 zu melden. Im Holzland. Übrigen gilt Absatz 2 entsprechend. Viehhändler im Sinne der Die 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbe- Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die nutzungssatzung (GS-WBS) liegt zur Beschlussfassung vor und 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Uhlstädt -8- Nr. 12/2020 Ankündigung der 4. Änderungssatzung vom Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren: __.__._____ > Die einstimmige Aufnahme von fünf neuen Mitgliedern. Ins- der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung gesamt zählt die FBG jetzt 116 Mitglieder und hat eine Mit- gliedsfläche von fast 755 ha. vom 29.06.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017 > Rückblick zu den Tätigkeiten der FBG 2019 durch den Re- des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und vierförster Maik Meißner (Schadholzvermarktung, kein Ein- Abwasserentsorgung schlag von „gesundem“ Holz, Fördermittelantrag gestellt und bewilligt, Vorstandssitzungen, 2 Kurzexkursionen, Tagesex- der Gemeinden im Thüringer Holzland kursion zum Sägewerk Finkenmühle, Wegeprojekte, Unter- Präambel: stützung GS Uhlstädt finanziell und materiell, Sammelbestel- Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgaben- lungen) gesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserver- > Informationen zu aktuellen Themen des Waldes durch Maik sorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Meißner, insbesondere zur Borkenkäferproblematik, Mäuse- Holzland folgende 4. Änderungssatzung zu seiner Gebühren- plage, Schadholzsituation, Holzpreise, … satzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 29.06.2005 in der - intensive Information über den Einsatz von Borkenkä- Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017 (GS-WBS): ferfallen, deren Nutzen und für welche Waldflächen und -besitzer es Sinn ergibt, Vorstellen der Fördermöglichkeit Artikel 1 über die FBG Der § 5 Absatz 3 und Absatz 4 der GS-WBS erhalten folgen- - ausführliche Informationen über die derzeitigen umfang- de neue Fassung: reichen Fördermöglichkeiten des Landes, gefördert wer- den z.B. die Schadholzaufbereitung und -beräumung, §5 aber auch die Wiederaufforstung (Pflanzgut, Pflanzung Verbrauchsgebühr und Wildschutzzaun) sowie der Wegebau (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers > geplante Vorhaben der FBG 2020/2021 (Schadholzaufar- (netto) (zzgl. 7 % Mwst.) (brutto) beitung, Fahrten/Exkursionen z.Z. nicht möglich, Wegebau, 1,51 Euro 0,11 Euro 1,62 Euro Wegepflege als Gemeinschaftsprojekt für Fischertal-, Hein- zenberg- und Saalleitenweg geplant, unter Beteiligung der (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Gemeinde Uhlstädt & Thüringen Forst, Motorsägen-Lehr- Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter gang) entnommenen Wassers In der anschließenden Diskussion wurde nochmals das Thema (netto) (zzgl. 7 % Mwst.) (brutto) Borkenkäferfalle aufgegriffen und der Vorstand per Beschluss einstimmig dazu ermächtigt, bei ausreichend angemeldetem Be- 1,51 Euro 0,11 Euro 1,62 Euro darf durch FBG-Mitglieder oder Waldbesitzer bezüglich der Bor- kenkäferfallen tätig zu werden. Artikel 2 Deshalb der Appell an alle Waldbesitzer: Wer Fragen zu den viel- Inkrafttreten fältigen Fördermöglichkeiten für den Wald hat, bei wem Bedarf/ Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Interesse an Borkenkäferfallen oder Pflanzenbestellungen be- steht, bitte mit dem FBG-Vorstand, dem Geschäftsführer Denny ausgefertigt: Hermsdorf, den Fabian oder dem Revierförster Maik Meißner Kontakt aufneh- Perschke men! Verbandsvorsitzender - Siegel - Weiterhin wird nochmals darauf hingewiesen, dass Fördermittel des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland nur in Anspruch genommen werden können, wenn erst der An- trag gestellt wurde, ehe man aktiv wird. KEINE Angebote/Bestel- lungen/Maßnahmen vor Antragsstellung! Das vollständige Protokoll der Mitgliederversammlung ist beim Geschäftsführer der FBG „Uhlstädter Heide“ Herrn Denny Fabi- an (Niederkrossen), beim Vorstandvorsitzenden Günther Holoda Sonstige Informationen (Zeutsch) sowie dem Revierförster Maik Meißner (Oberkrossen) einsehbar. Weitere Informationen zur Arbeit unserer FBG, Fördermöglich- Forstbetriebsgemeinschaft keiten für Maßnahmen im Wald und einer Mitgliedschaft finden „Uhlstädter Heide“ Sie auch auf unserer Web-Seite unter www.fbg-uhlstaedter- heide.npage.de, bitte besuchen Sie diese. Am 23. Oktober 2020 fand die Mitgliederversammlung der FBG „Uhlstädter Heide“ statt, die einzige dieses Jahr und nicht öffent- Wir wünschen allen FBG-Mitgliedern, Waldbesitzern und Freun- lich, aufgrund der Corona-Situation. Trotz der schwierigen Bedin- den des Waldes ein besinnliches Weihnachtsfest sowie einen gungen konnten wir uns über eine rege und zahlreiche Beteili- guten Rutsch ins Jahr 2021! Bleiben Sie gesund! gung von FBG-Mitgliedern freuen. Hauptthemen waren der jährliche Kassen- und Budgetbericht Günther Holoda (FBG-Vorstand) des Geschäftsführers Denny Fabian sowie der Bericht der Re- visionskommission (Karin Müller) für das Geschäftsjahr 2019. In der anschließenden Abstimmung wurde dem Vorstand dafür die Forstamt Saalfeld/Rudolstadt Entlastung erteilt. Weiterhin stand die Wahl des neuen Vorstandes auf der Tages- Forstrevier Dorndorf - Vertretungsregelung ordnung, welche alle fünf Jahre stattfindet. Dabei wurde der bis- Das zum 31.12.2020 freigewordene Forstrevier Dorndorf wird bis herige Vorstand einstimmig von den anwesenden Mitgliedern auf weiteres durch folgende Revierleiter vertreten: wiedergewählt. Ab 1. Januar 2021 setzt dieser mit folgender Be- setzung seine Arbeit für die FBG fort: Gemarkungen: - Vorsitzender: Günther Holoda, Zeutsch Beutelsdorf / Röbschütz / Heilingen / Dorndorf / Rödelwitz / - Stellvertreter: Martin Brehme, Orlamünde Engerda / Schmieden - Schriftführer: Bettina Seebeck, Kolkwitz durch RL Annette Broska - Beisitzer: Eckehard Pfeifer, Rückersdorf - Beisitzer: Günter Jacob, Niederkrossen Büro: Bahnhofstr. 185 A, OT Uhlstädt, - Beisitzer: Marcel Knauer, Zeutsch 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Die alten und neuen Vorstandsmitglieder bedanken sich für das Handy: 0172/3480323 Telefon: 0361/573913237 entgegengebrachte Vertrauen. Mail: annette.broska@forst.thueringen.de
Uhlstädt -9- Nr. 12/2020 Gemarkungen: Da z. Zt. gemeinsame Wanderungen im geplanten Rahmen nicht Neusitz / Kuhfraß / Großkochberg / Kleinkochberg / Neckeroda möglich sind, wurden zum Beispiel in „Familie“ Bestandswege durch RL Gabriele Janke abgelaufen und bewertet oder Vorschläge für neue Routen erar- Büro: Im Vorwerksgarten 5, OT Großkochberg, beitet. Uns erreichten über zwanzig Rückmeldungen über Lieb- 07407 Uhlstädt-Kirchhasel lingstouren und Empfehlungen. Für unseren ersten LEADER- Handy: 0172/3480329 Telefon: 0361/573913078 Projektantrag (Abgabetermin 15.01.2021 werden wir erstmal sechs Wege auswählen. Diese Wege müssen abgegangen und Mail: gabriele.janke@forst.thueringen.de bewertet werden. Unser Ziel ist es die schönsten Wegeverläu- Landeswald in der Gemarkung Rödelwitz (Schauenforst) fe der Region, mit kulturellen und natürlichen Highlights, sowie durch RL Andreas Schöler: Gastronomie und Kultur zu verbinden. Dabei werden aktuelle Büro: Neusitzer Str. 10, OT Großkochberg, Wanderstandards etabliert und die Wege digital erfasst. Bisher 07407 Uhlstädt-Kirchhasel haben wir drei Wege festgelegt. Diese wurden erwandert, der Handy: 0172/3480330 Telefon: 0361/573913077 Zustand der alten Beschilderung erfasst, das vorhandene Inven- Mail: andreas.schoeler@forst.thueringen.de tar aufgenommen und Fotos von besonders schönen Orten ge- macht. Hier sind unsere bisherigen Ergebnisse: Eckardt Forstamtsleiter 1. Saaletal Fernsichten rund um den Kienberg, Start und Ziel Uhlstädt TEAG Thüringer Energie AG Wegeverlauf: Uhlstädt-Schöne Aussicht - Partschefeld - Kienberghaus - Schillingsbank - Uhlstädt Neue Störungsnummer Strom 9,7 km/3 h/220 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel 2. Wacholder-Weitblicke im Hexengrund, Sehr geehrte Damen und Herren, START und Ziel Partschefeld die alten Störungsnummern werden zum 31.12.2020 abge- Wegeverlauf: Partschefeld - Röbschütz - Schützenhügel - schaltet. Mordberg - Heilingen - Liebesgrund - Partschefeld Ab 01.01.2021 sind folgende, neue Nummern gültig: 11,5 km/3,5 h/ca. 390 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel 3. Alte Buchenwälder und verwunschene Plätze, TEAG Thüringer Energie AG Start und Ziel Weißen Kundenservice: 03647 – 817 1111 Wegeverlauf: Weißen - Klinge - Buchwand - Frauentafel - Rö- TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG telbeere - Weißen (im Auftrag der TEAG) 8 km/2,5 km/ 416 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel Störungsdienst Strom: 0800 – 686 1166 (24 Std.) Wichtig ist es, gutes Fotomaterial aller vier Jahreszeiten von diesen Gebieten nutzen zu können (schöne Aussichten, Stim- mungen mit Wolken, Nebel; Nahaufnahmen Pflanzen & Tieren, Gestein; Dorfansichten). Denken Sie bitte beim nächsten Blick Aus der Gemeinde ins Fotoarchiv daran und schicken Sie Bilder an die Tourist-in- formation unter Nennung der Bildautoren - diese werten unsere Tour-Empfehlungen maßgeblich auf! Wie das dann fertig aus- Bibliothek Uhlstädt sieht, sehen Sie später als digitale Wanderempfehlung unter: https://www.outdooractive.com/de/ Kommende Termine 2021 Im November wurden der Archäologische Rundweg Kirchhasel Aufgrund der auch weiterhin zu erwartenden Beschränkungen und der Entdeckerpfad Saalleiten Oberkrossen digital im Out- verschiebt sich unsere Veranstaltung mit Hans Thiers (Lesung door Aktive erfasst. Im Dezember werden weitere Wege gezielt aus dem 3. Buch Kriminalfälle im Bezirk Gera) vom 22.01.2021 erwandert. In Vorbereitung sind Rundwege um Großkochberg, auf den 16.04.2021, in der Hoffnung, dass die Grippesaison um Etzelbach oder um Neusitz. Wer würde gern Regionalwissen dann vorbei sein wird. beisteuern, und mitwandern? Weiterhin soll es mindestens einen Bitte beachten Sie zukünftige Hinweise betreffend der Durch- Zubringer zum Schustersteig (Uhlstädt Heide) geben, der noch führbarkeit unserer für den 26.02.2021 geplanten Veranstaltung zu erwandern ist. „Historische Ansichten, Diashow mit Bernd Wiesel“. Vielen Dank an alle Akteure, die in den letzten Monaten aktiv in der AG Wandern mitgewirkt haben. Ihnen und Ihren Familien Anette Siegert eine sorgenfreie und erholsame Weihnacht sowie einen gesun- Im Internet: http://www.uhlstaedt-kirchhasel.de/info/bibliothek/. den Jahreswechsel! Wir wünschen allen ein wieder normales Öffnungszeiten der Bibliothek: 2021, werden oder bleiben Sie gesund!! Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr, AUF BALD IM WALD - Der Weg ist das Ziel, erster Samstag im Monat (der kein Feiertag ist) 10.00 bis 12.00 helfen Sie mit unsere Region schöner zu machen. Uhr. die drei Ortswegewarte im Namen der Arbeitsgruppe Wandern Kontakt: Anette Siegert (Telefon 0178 56 37 417; bibliothek. uhlstaedt@mail.de ) oder einfach zu den Öffnungszeiten einen Ehrenamtlichen ansprechen. Neues aus der kommunalen Arbeitsgruppe Wandern Kontaktmöglichkeiten: Alte Wege neu gedacht! Der Weg ist das Ziel! E-Mail: touristinfo@ uhlstaedt.kirchhasel.de Trotz Corona-Kontaktverboten haben wir in Kleingruppen im letz- ten Monat intensiv an unserem Projekt „Wir gehen es gemein- Marina Ehlert sam an - Neuausrichtung, Beschilderungen und Bewerbung Telefon 0176 434 774 99 der Wanderregion Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel“ weiter ge- arbeitet. Thomas Hellmuthhäuser Herzlichen Dank an alle Wander - und Naturfreunde, welche uns Telefon 0176 630 167 64 mit ihren Hinweisen und Vorschlägen unterstützt haben. Uns er- reichten Interessensbekundungen aus dem gesamten Gemein- Annett Hergeth degebiet. Unser Netzwerk wird größer - Danke! Telefon 0162 868 3567
Uhlstädt - 10 - Nr. 12/2020 Ihre Freiwillige Feuerwehr informiert: Danke … Für die geleistete Arbeit in 2020 möchte ich mich bei allen Mit- gliedern und Unterstützern unserer Feuerwehren recht herzlich bedanken. Nicht immer war bzw. ist unsere Arbeit leicht. Gera- de während der COVID-19 Pandemie standen wir vor anderen, neuen Herausforderungen die wir Bravour gemeistert haben. Wie wichtig unsere Feuerwehren sind, zeigt allein die Anzahl der Alarmierungen. In der Summe aller Löschgruppen kommen ins- gesamt 154 Alarmierungen zustande. (Stand 11/20) Das zeigt, welchen Beitrag unsere ehrenamtlichen Kameradin- nen und Kameraden für das Allgemeinwohl leisten. Ich wünsche ein gesegnetes und vor allem einsatzfreies Weihnachtsfest Wir wünschen allen Eltern, Großeltern und Freunden unseres und alles Gute für das kommende Jahr 2021. Kindergartens eine schöne Adventszeit, Glück und Gesundheit Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die wir in diesem Jahr erleben durften. Johanniter Kindertagesstätte Nico Freitag „Hexengrundknirpse“ Engerda Ortsbrandmeister Die Hexengrundknirpse wollen einmal DANKE sagen Unseren letzten Artikel in diesem Jahr möchten wir dazu verwen- den, um uns bei einigen Menschen ganz lieb zu bedanken. Nachrichten Zuerst geht unser Dank an die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, denn es wurde uns die gesamte Zaunerneuerung genehmigt und aus den Kindertagesstätten unser neuer Zaun gefällt uns sehr gut. Die Tore halten wieder zu und wir brauchen beim Spielen keine Angst mehr zu haben, dass sich ein kleines Kind auf die Straße verirrt. Das ist wichtig, Kindergarten der Volkssolidarität Uhlstädt denn da kann ganz schön viel passieren. Außerdem ist unser Zaun wieder neu geschmückt. Wenn ihr vorbeifahrt, könnt ihr uns „Kienbergwichtel“ kleine Knirpse lustig vom Zaun aus winken sehen. Am 19.11.2020 war bei den Kienbergwichteln wieder allerhand los. An diesem Tag stand das Motto „Kommt wir woll`n Laterne laufen“ im Vordergrund. Dieses Jahr fand unser Laternenfest lei- der nicht im gewohnten Rahmen mit Eltern und Großeltern statt. Die Erzieher haben sich jedoch tolle Aktivitäten für die Kinder überlegt um den Tag, trotz der aktuellen Lage, zu etwas beson- derem zu machen. Bei einer gemeinsamen Eröffnung mit be- kannten Laternenliedern und gemütlicher Atmosphäre starteten die Kinder mit dem Fest. Unser zweiter großer Dank geht an unsere Eltern, die sind die Besten auf der ganzen Welt, denn auch in der Pandemie haben sie für unseren Kindergarten einen super tollen Weihnachtsmarkt veranstaltet. Sie haben sehr viel Geld für uns gesammelt und wir dürfen uns dafür etwas Schönes für die Kita kaufen. Ein beson- derer Dank geht dabei an die Bastel-Mutti´s und besonders an die Familie Unbehaun, denn sie haben den Markt bei sich zu Hause ausgerichtet. Wir danken auch den fleißigen Besuchern, die uns Kinder so toll unterstützt haben. Es gab eine Mal- und Bastelstraße bei der die Kinder ihre La- ternen nach Lust und Laune gestalten konnten. Unser Highlight des Festes war ein Kinderkino, bei dem mittels eines Projektors bekannte Märchen, wie z.B. Das singende klingende Bäumchen, der Wettlauf zwischen Hase und Igel und die Geschichte vom Fischer und seiner Frau erzählt wurden. Natürlich kam das leibli- che Wohl nicht zu kurz. Die Kinder konnten sich mit Popcorn und leckerem Kinderpunsch versorgen. Zum Abschluss gab es einen gemeinsamen Laternenumzug mit selbstgebastelten Laternen. Das Fest war rundum gelungen.
Uhlstädt - 11 - Nr. 12/2020 Zum Schluss möchten wir all unseren fleißigen Lesern ein be- Nun fehlte nur noch, zu erfahren, wo die Mich herkommt. So hör- sinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr ten und sahen wir, dass Kühe hier zweimal am Tag Karussell wünschen. fahren können. Wenn die Runde beendet ist, sind die Euter leer und die Milch ist im Tank. Und schon neigte sich unser Ausflug Liebe Grüße eure Hexengrundknirpse dem Ende zu und es gab noch eine Überraschung für alle. Im Aufenthaltsraum der Mitarbeiter konnten wir leckere Dinge, die aus Milch hergestellt werden, probieren. Vom Landwirtschafts- Johanniter Kindertagesstätte ministerium gab es noch einen richtigen Milchtrinkbecher mit „Wiedbachspatzen“ Zeutsch Kuhflecken. MUH, MUH, MUH, SO RUFT IM STALL DIE KUH. Nach diesem aufregenden Tag waren alle Kinder ganz schön ge- SIE GIBT UNS MILCH UND BUTTER, schafft und haben nach dem Mittagessen schnell geschlafen … WIR GEBEN IHR DAS FUTTER. wie die Kälbchen. Vielen Dank Herr Ackermann! MUH, MUH, MUH, SO RUFT IM STALL DIE KUH! Die „Wiedbachspatzen“ wünschen allen eine besinnliche Ad- ventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Wo kommt eigentlich die Milch her?! Na klar, aus dem Euter neues Jahr 2021! der Kuh. Das wissen die Kinder schon lange. Im wöchentlichen Wechsel können wir die Kühe auf verschiedenen Weiden hier in unserem ländlichen Umfeld beobachten. Aber so richtig gese- Kneipp®-Kindergarten „Am Sperlingsberg“ hen, wie das funktioniert mit der Kuh, dem Euter und der Milch in Großkochberg hat es kaum einer. So kamen wir auf die Idee, es uns genauer anzuschauen. Großes Herz für die Senioren der Gemeinde Wo leben die Kühe, wenn sie nicht auf der Weide stehen und fressen? Von fast allen Wegen des Ortes können wir die große Wegen der Corona-Pandemie kann unser traditioneller Weih- Milchviehanlage und die fleißig umherfahrenden riesengroßen nachtsmarkt in diesem Jahr nicht stattfinden. Und auch die Seni- Traktoren und Erntemaschinen der Agrarproduktion Heilingen oren-Weihnachtsfeier, zu der die Kinder unseres Kindergartens Neusitz sehen. Die großen Futtersilotanks, die Biogasanlage die Senioren wieder mit einem liebevoll gestalteten Programm und natürlich die Ställe. Da wollten wir hin! Die Chefs der Agrar- erfreuen wollten, wird es nicht geben. Große Sorgen machten genossenschaft freuten sich sehr über unser Interesse an ihrer sich deshalb die Werkstattkinder, dass den Senioren so etwas Arbeit und luden alle Kinder ein. Wichtiges fehlen wird: Jemand, der an sie denkt zu Weihnachten. Und so ging es mit dem Bus der JUH los in Richtung Neusitz zur Sie überlegten sich, dass man ihnen stattdessen einen lieben Milchviehanlage. Herr Ackermann, der Chef der Agrargenossen- Gruß mit der Post schicken könnte. Und mit Eifer, tollen Ideen schaft, begrüßte uns persönlich und berichtete Wissenswertes und viel Liebe gestalteten sie viele kleine Kunstwerke und merk- über die Anlage, die Kühe, die Produktion und Verwertung der ten dabei: Es macht große Freude, anderen eine Freude zu be- Milch. Uns interessierten aber die echten, lebenden Kühe und wir reiten! konnten es kaum erwarten, sie zu sehen. Gleich zu Beginn sa- hen wir ganz kleine Kälbchen mit einer Wärmedecke und einem Eimer, der wie eine große Nuckelflasche aussah. Hier waren wir in der Babystation, in der die neu geborenen Kälbchen gewärmt, getrocknet und gefüttert wurden. Im nächsten Stall waren schon etwas größere Kälber. Das war der Kälberkindergarten und hier ging es auch ein bisschen zu, wie bei uns. Es wurde geschubst, ums Essen gestritten und übermütig gesprungen. Gleich danach konnten wir se- hen, riechen und … schmecken, was Kühe so zu Fressen bekom- men. Begonnen wird mit der Auf- zuchtmilch. Das Pulver, aus dem sie angerührt wird, hat auch uns sehr lecker geschmeckt. Wie Va- nillepudding! Das darauffolgende Futter heißt Silo und riecht wie Sauerkraut und Rote Bete. Hier wollte keiner von uns probieren. Das hat aber auch ganz schön gestunken! Aber die Kühe lieben es. Jetzt wollten wir aber auch sehen, wem dieses Futter schmeckt. Wir kamen in den Stall mit den ganz großen Kühen. Aber hier waren gar nicht so viele Kühe. Das musste ein ganz besonderer Stall sein. Alles war sauber mit Stroh ausgepolstert und als eine Kuh sich plötzlich hinlegte, wussten wir auch, warum das so war. Plötzlich Die Kinder und das Team wünschen allen Familien waren bei der Kuh hinten kleine Beine und ein Köpf- und Einwohnern der Gemeinde ein gesegnetes chen zu sehen. Noch eine Weile gewartet, da rutschte ein gan- zes Kälbchen aus der Kuh heraus. Ein Kälbchen war geboren, da Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund und behütet! haben wir aber gestaunt. Die Mama hat es gleich abgeschleckt Dorit Beleites und immer mit der Nase angestupst. So ein herrliches Erlebnis. Leiterin Hatten wir ein Glück!
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