Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

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Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Amtsblatt                        Heimat- und Bürgerzeitung
                                   der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

  Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger

Jahrgang 28                     Freitag, den 18. Dezember 2020               Nr. 12

       Frohe W eihnachten
          Am Ende des alten Jahres bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen
         und Bürgern für das Vertrauen und wünsche Ihnen frohe Weihnachten
                      und einen guten Start ins neue Jahr 2021.

                           Ihr Bürgermeister Frank Dietzel
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                                            -2-                                                                     Nr. 12/2020
                                                                                        Notrufe/Bereitschaftsdienste:
         Informationen der Verwaltung
                                                                                        Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110
                                                                                        Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112
Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel                                                  Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0
                                                                                        Rettungsleitstelle Saalfeld/Saale���������������������������� 03671/990-0
OT Uhlstädt                                                                             (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten,
Jenaische Str. 90                                                                       Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft,
07407 Uhlstädt-Kirchhasel                                                               Bereitschaftsdienste bei Störungen
                                                                                        - Gas, Wasser, Elektro usw.)
Öffnungszeiten der Verwaltung                                                           Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730
                                                                                        Thüringer Energienetze
                                                                                        Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390
einschließlich Standesamt                                                               bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177
                                                                                        Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849
Montag            08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                        Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt
Dienstag          08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr                                   - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307
Mittwoch          geschlossen                                                           - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303
Donnerstag        08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag           08.00 - 13.00 Uhr

Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen:                                                  Besuchen Sie uns auch im Internet unter
Bürgermeister, Herr Dietzel ��������������������������������� 036742/67062                                    www.uhlstaedt-kirchhasel.de
Sekretariat/Hauptverwaltung, Frau Bohne������������ 036742/67060                                                 und bei Facebook

Haupt- und Ordnungsverwaltung:
Leiterin, Frau Heyder-Freiny ���������������������������������036742/67070
SB Personalverwaltung/Friedhofsverwaltung,                                                                          !!! Achtung !!!
Herr Mathejczyk ��������������������������������������������������� 036742/67063
Einwohnermeldeamt, Frau Ohme �������������������������036742/67072                            Veränderte Öffnungszeiten im Dezember 2020
SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport/
Ordnungsamt (Bäume), Frau Schaubitzer ����������� 036742/67065                           Die Verwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, ein-
Standesamt/Ordnungsamt, Frau Streipert ����������� 036742/67067                          schließlich Einwohnermeldeamt und Standesamt bleiben am
                                                                                          •     Montag, den 28.12.2020
Finanzverwaltung:                                                                         •     Dienstag, den 29.12.2020
Kämmerin, Frau Krause���������������������������������������� 036742/67071               •     Mittwoch, den 30.12.2020
Steuern, Abgaben, Liegenschaften,
Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069      durchgehend ganztägig geschlossen.
Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Loth����� 036742/67064
SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073                Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser
                                                                                          Schließtage. Erledigen Sie Ihre verwaltungstechnischen An-
Bauverwaltung:                                                                            gelegenheiten, unter Berücksichtigung der Terminvergabe,
SB, Frau Meißner����������������������������������������������� 036742/670791            rechtzeitig, damit Sie die Feiertage in Ruhe genießen kön-
SB, Frau Fichtelmann����������������������������������������� 036742/670790              nen.

unsere Fax-Nummern:                                                                       Ab Donnerstag, den 04. Januar 2021 sind wir zu den be-
Verwaltung (gesamt)��������������������������������������������� 036742/67077            kannten Öffnungszeiten, wieder für Sie da.
Kindergarten Großkochberg��������������������������������036743/204083
Tourist Information������������������������������������������������ 036742/63536         Frank Dietzel
                                                                                          Bürgermeister
Weitere Einrichtungen in der Gemeinde
Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990
Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534
Sport- und Vereinszentrum/                                                                       Redaktionsschluss im Januar 2021
Sportverein (Uhlstädt)������������������������������������������ 036742/67662
Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751            Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“
Ortsbrandmeister Nico Freitag ���������������������������0152/04546359                   2021 erscheint
Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527
Kindergarten „Am Sperlingsberg“                                                                              am Freitag, den 29.01.2021
Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429         Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler
Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044                         Form (Word-Format)
Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V.,
Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld/Saale����������� 03671/527010-7                                              Sonntag, den 17.01.2021.
Frau Herzinger (Jufö)�������������������������������������������0160/97330719
                                                                                          Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte
Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister:                                                   können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer-
                                                                                          den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge-
in Heilingen:                                                                             genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung
    Herr Wötzel                                                                           ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können
    Termine nach Vereinbarung                                                             Berichte nicht entgegengenommen werden.
    Tel.: 036742/67307
In Großkochberg:
    Herr Hercher, nach Vereinbarung

Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Polizei:
dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung
Tel.: 036742/670795 (Nur während der Sprechzeiten)
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                         -3-                                                      Nr. 12/2020
Informationen der Ordnungsverwaltung                                 Rentnerweihnachtsfeiern
Leidliches Thema - Hundekot auf öffentliche Straßen                  Liebe Seniorinnen und Senioren,
und Plätzen                                                          wir haben in der Adventszeit auf die alljährlichen, traditionellen
Es gibt mittlerweile kaum eine Straße in der Gemeine Uhlstädt-       Rentnerweihnachtsfeiern verzichtet. Diese Entscheidung ist uns
Kirchhasel, in der noch kein Hund eine „Tretmine“ hinterlassen       nicht leicht gefallen, aber in anbetracht der Situation war es die
hat. Manche Wege sind derart voll, dass man gar nicht mehr           Richtige. Trotz alle dem wollten wir an Sie alle denken und haben
langlaufen möchte. Aktuelle Fälle erreichten die Ordnungsver-        uns dazu entschlossen, an jeden Haushalt mit Bewohnerinnen und
waltung aus mehreren Ortsteilen der Gemeinde.                        Bewohnern ab 65 Jahren eine Weihnachtskarte zu versenden.
Daher werden hiermit alle Hundehalter und mit dem Führen von         Hierbei haben wir darauf geachtet, die Übermittlungssperren ein-
Hunden Beauftragte nochmals angehalten und aufgefordert, den         zuhalten.
Hundekot dort zu entfernen, wo ihre Vierbeiner ihn hinterlassen      Es gibt insgesamt 11 Motive, die in den fünf Kindergärten in un-
haben und diesen in ihrem Hausmüll oder den dafür vorgesehe-         serem Gemeindegebiet entstanden sind - diese möchten wir Ih-
nen Abfallbehältern zu entsorgen.                                    nen natürlich nicht vorenthalten.
Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist bemüht, nach und nach in
allen Ortsteilen Spender für Hundekotbeutel mit entsprechender       Beispiel aus dem Kindergarten Engerda:
Entsorgungsmöglichkeit aufzustellen.
Aber die Verunreinigung der Straßen, Plätze und Wege ist und
bleibt immer noch eine Ordnungswidrigkeit entsprechend Ord-
nungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchha-
sel und wird von uns bei entsprechender Meldung (Tatort, Tat-
zeit, Hundehalter usw.) mit Verwarnungs- und Bußgeld geahndet.
Bitte zeigen Sie Zivilcourage und melden Sie uns derartige ver-
antwortungslose Hundehalter.
Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen
im Winter
Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wir möchten daher dar-
auf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer in der Gemein-
de Uhlstädt-Kirchhasel verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren
Grundstücken von Schnee zu beräumen und bei Schnee-, Reif-
oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand,
Splitt, Granulat) zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei Stra-
ßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder
Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke (im
Jahr mit gerader Endziffer) als auch die Eigentümer oder Besit-      Bespiel aus dem Kindergarten Großkochberg:
zer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen
Grundstücke (im Jahr mit ungerader Endziffer) zum Winterdienst
auf diesem Gehweg verpflichtet. Grundsätzlich darf der besei-
tigte Schnee bzw. die Eisstücke nur auf Flächen außerhalb
des Verkehrsraumes, d.h. auch nicht auf Gehwegen, ent-
sorgt werden. In Ausnahmefällen darf der Schnee auf Ver-
kehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr
und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig
beeinträchtigt werden.
Die Sicherungsmaßnahmen sind in der Zeit von 07.00 - 20.00
Uhr vorzunehmen.
Die Grundstückseigentümer der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
werden außerdem dringend gebeten, die ggf. vor ihren Grund-
stücken liegenden Hydranten von Schnee und Eis zu befreien,
damit sie im Bedarfsfall jederzeit für eine sofortige Löschwas-
serentnahme zugänglich sind. Aus Gründen des vorbeugenden
Brandschutzes sollten diese zusätzlichen Arbeiten im eigenen
Interesse durchgeführt werden.
Die Entnahme von Streumaterial aus gemeindeeigenen Streu-
gutbehältern zum Bestreuen von Weg- und Hofflächen innerhalb
von Privatgrundstücken ist nicht erlaubt. Das für die privaten
Grundstückesoberflächen erforderliche Streumaterial hat jeder
Grundstückseigentümer selbst vorrätig zu halten.
Bedenken Sie bitte, dass Grundstückseigentümer, die ihren o.g.       Beispiel aus dem Kindergarten Kirchhasel:
Pflichten nicht nachkommen, ggf. für daraus resultierende Unfäl-
le und Schäden haften und außerdem mit einen Ordnungsgeld
gestraft werden können.
Behinderung des Winterdienstes
Bewuchs von Bäumen und Sträuchern der in den Verkehrsraum
der Straße oder Gehweg hineinragt, kann eine Gefahr für den Ver-
kehr, insbesondere für die Winterdienstfahrzeuge darstellen. Wir
bitten deshalb die Grundstückseigentümer, diese zurückzuschnei-
den, falls sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Probleme bereiten jedes Jahr Fahrzeuge, die auf den Straßen
geparkt werden und so besonders in engeren Straßen ein zügi-
ges Durchfahren der Winterdienstfahrzeuge mit einer Räumbrei-
te von teilweise 3 m behindern. Die Winterdienstfahrer werden
bei beengten Verhältnissen aus haftungsrechtlichen Gründen
nicht weiterfahren, so dass diese Straßenzüge nicht oder nur
teilweise geräumt werden. Wir bitten deshalb um Beachtung und
Verständnis.
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                      -4-                                                     Nr. 12/2020
Beispiel aus dem Kindergarten Uhlstädt:

                                                                             Weihnachtsgrüße
                                                                                  des Bürgermeisters
                                                                    Ein „Danke“ ist eine Wertschätzung für die Arbeit des
                                                                    Anderen.
                                                                    Es ist eine Zeit, in welcher auch Weihnachten und
                                                                    Silvester nicht so sein werden, wie wir es kennen.
                                                                    Gerade jetzt gilt es, wieder Werte wie Gemeinschaft,
Beispiel aus dem Kindergraten Zeutsch:                              Solidarität, Verständnis … verstärkt zu leben und zu
                                                                    behalten.
                                                                    Dafür sage ich den Einwohnerinnen und Einwohnern
                                                                    der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zurückblickend für
                                                                    jetzt und später einfach
                                                                                            Danke.
                                                                                      Bleiben Sie gesund!

                                                                    Ich wünsche Ihnen allen besinnliche
                                                                    Feiertage und ein Gesundes neues Jahr!
                                                                    Frank Dietzel
                                                                    Bürgermeister

                                                                  Der Nikolaus war da …
An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei den Kindern
und ihren Pädagoginnen und Pädagogen für die Unterstützung
                                                                  … und brachte Geschenke für jede unserer
bedanken!                                                         Kindertageseinrichtungen.
                                                                  Pünktlich vor Nikolaus übergab Bürgermeister Frank Dietzel am
Katharina Schaubitzer                                             04.06.2020 gemeinsam mit der Sachbearbeiterin für Jugend,
SB Jugend/Soziales/Kultur und Sport                               Soziales, Kultur und Sport jedem Kindergarten ein großes Lego-
                                                                  Paket. Neben Zootieren, Häusern, Polizei und Feuerwehr gab es
                                                                  auch für jede Einrichtung noch etwas zum Naschen.
                                                                  Da die gestalteten Bilder der Kinder zudem schon als Karte an-
                                                                  zusehen waren, gab es diese auch gleich noch mit dazu. Die
    Informationen aus der Gemeinde                                Kinder haben sich über die Geschenke sehr gefreut und waren
                                                                  erstaunt, wie schön die Postkarte aussah, für die sie bereits im
                                                                  November in ihrem Kindergarten gebastelt haben. Nun hoffen
                                                                  alle, dass sich auch die Seniorinnen und Senioren aus der Ge-
 Verteilung der Amtsblätter                                       meinde freuen.
 ab Januar 2021
 Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
 da sich die Beschwerden bezüglich der mangelhaften Vertei-
 lung unseres Amtsblattes in der Vergangenheit häuften und
 es keine zufriedenstellende Lösung zwischen dem Verlag
 und der Verteilerfirma hergestellt werden konnten, wird es
 ab dem kommenden Jahr folgende Änderung geben.

 Sie erhalten Ihre Amtsblätter ab Januar durch die Deut-
 sche Post.

 Wir hoffen und wünschen, dass wir so wieder zuverlässig
 alle Haushalte erreichen können.

 Frank Dietzel
 Bürgermeister

                                                                  Frank Dietzel
                                                                  Bürgermeister
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                       -5-                                                     Nr. 12/2020
                                                                   Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                   Beschluss-Nr.: 099/2020
                                                                   Genehmigung der Niederschrift
                                                                   Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt
                                                                   die Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung am
       Amtliche Bekanntmachungen                                   06.10.2020.

                                                                   Beschluss - Nr.: 100/2020
                                                                   Beantragung von Fördermitteln
                                                                   Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt
      Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel                                 die Beantragung von Fördermitteln für die Sportstätte in Nieder-
                                                                   krossen.

Beschlüsse des Hauptausschusses                                    Beschluss - Nr.: 101/2020
                                                                   Außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss - Nr.: 052/2020                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt,
Genehmigung Niederschrift                                          einer außerplanmäßigen Ausgabe für den „Ausgleich Einnahme-
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-         verlust wegen Aussetzung Elternbeitragspflicht § 30 a ThürKi-
migt die Niederschrift der 08. öffentlichen Hauptausschusssit-     taG“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
zung am 18.08.2020.
                                                                   Beschluss - Nr.: 102/2020
Beschluss - Nr.: 053/2020                                          Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020
Genehmigung Niederschrift                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt,
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-         einer überplanmäßigen Ausgabe für den „Umbau Bestandsge-
migt die Niederschrift der 09. öffentlichen Hauptausschusssit-     bäude Kita Zeutsch“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
zung am 01.10.2020.                                                Die überplanmäßige Ausgabe wird vom Bauausschuss be-
Beschluss - Nr.: 054/2020                                          gleitet.
Ausreichung von Fördermitteln nach dem Termin, welcher
                                                                   Beschluss - Nr.: 103/2020
nach 5.2. der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwen-
                                                                   Genehmigung der Niederschrift
dungen für die Jugendarbeit ortsansässiger Vereine der Ge-
meinde Uhlstädt-Kirchhasel“, festgesetzt wurde                     Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be-            die Niederschrift der 8. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
schließt, den Vereinen                                             am 06.10.2020.
- SV 1956 Großkochberg e.V.
- SV 90 Niederkrossen e.V.                                                  Amtliche Bekanntmachung der
die Fördermittel nach dem Termin, welcher nach 5.2. der „Förder-
                                                                                 Festsetzung der Grundsteuer
richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Jugendarbeit
ortsansässiger Vereine der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel“, fest-                   für das Kalenderjahr 2021
gesetzt wurde, auszureichen.                                       Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel setzt hiermit die Grundsteu-
                                                                   erhebesätze für das Kalenderjahr 2021 wie folgt fest:
Beschluss - Nr.: 055/2020
Verwendung von überschüssigen Geldern aus der HH-Stelle            Grundsteuer A (land -und forstw. Vermögen)            270 v.H.
3001.000.7181                                                      Grundsteuer B (Grundstücke)                           390 v.H.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel                Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung
beschließt, die noch vorhandenen Gelder der HH-Stelle              eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbeschei-
3001.000.7181, gemäß der Prioritätenliste des Ausschusses für      den für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.
Jugend/Soziales/Kultur und Sport, für Fußballnetze zu investie-
ren.                                                               Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft
                                                                   alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 die glei-
Beschluss - Nr.: 056/2020                                          che Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushalts-              wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 gemäß § 27
jahr 2020                                                          Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntma-
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be-            chung, mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2011 durch Grund-
schließt, über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haus-        steuerbescheid veranlagten Betrag, festgesetzt. Die Steuerfest-
haltsjahr 2020 zuzustimmen.                                        setzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die
                                                                   Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit
Beschluss - Nr.: 057/2020                                          Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigen-
Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2020                  tumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be-            Grundsteuerbescheid erteilt.
schließt, einer überplanmäßigen Ausgabe für den „Umbau Kin-
dergarten Zeutsch“ für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.         Zahlungsaufforderung:
                                                                   Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung (SEPA-Basislast-
Beschluss - Nr.: 058/2020                                          schriftmandat) zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben,
Genehmigung Niederschrift
                                                                   werden gebeten, die Grundsteuer 2021 - wie im zuletzt ergange-
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-
                                                                   nen Bescheid festgesetzt - auf ein Konto der Gemeindekasse zu
migt die Niederschrift der 08. nichtöffentlichen Hauptausschuss-
                                                                   überweisen. Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und
sitzung am 18.08.2020.
                                                                   15.11.2021. Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahn-
Beschluss - Nr.: 059/2020                                          gebühren und Säumniszuschlägen belastet.
Genehmigung Niederschrift
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-         Rechtsbehelfsbelehrung:
migt die Niederschrift der 09. nichtöffentlichen Hauptausschuss-   Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats
sitzung am 01.10.2020.                                             nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi-
                                                                   derspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel,
                                                                   OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
                                                                   einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt
                                                                   mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All-
                                                                   gemeinverfügung folgenden Tages.
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                          -6-                                                       Nr. 12/2020
Bitte beachten Sie:                                                 Thüringer Tierseuchenkasse
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit
des Bescheides nicht gehemmt und ändert nichts an der fristge-      Anstalt des öffentlichen Rechts
rechten Zahlungspflicht (§ 80 Abs.2 Nr.1 VwGO)
                                                                             Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
gez. Dietzel                                                            über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
Bürgermeister                                                                           für das Jahr 2021
                                                                    Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3
                                                                    und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz
                                                                    1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTier-
       Amtliche Bekanntmachungen                                    GesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt
          anderer Institutionen                                     geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBl. S.
                                                                    236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 22. Okto-
                                                                    ber 2020 folgende Satzung beschlossen:

                Coronaregeln                                                                          §1
                                                                    (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
       im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt                             2021 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
                                                                    folgt festgesetzt:
       Zur Eindämmung der Coronapandemie
                                                                    1.       Pferde, Esel, Maultiere und
           gilt aufgrund von Verordnungen
                                                                             Maulesel                                je Tier 4,20 Euro
    des Freistaats Thüringen sowie der Allgemein-
                                                                    2.       Rinder
         verfügung im Landkreis folgendes:                                   einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
 Veranstaltungen, Versammlungen und Märkte                          2.1      Rinder bis 24 Monate                    je Tier 6,00 Euro
 • sind grundsätzlich untersagt                                     2.2      Rinder über 24 Monate                   je Tier 6,50 Euro
 • Ausnahme z.B. für Versammlungen nach Art. 8 GG und               3.       Schafe und Ziegen
     Art 10 Thüringer Verfassung, religiöse Veranstaltungen         3.1      Schafe bis 9 Monate                     je Tier 0,10 Euro
     oder Spezial- und Wochenmärkte unter freiem Himmel             3.2      Schafe über 9 bis 18 Monate             je Tier 0,90 Euro
 Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                      3.3      Schafe über 18 Monate                   je Tier 0,90 Euro
 • in allen öffentlichen Gebäuden,                                  3.4      Ziegen bis 9 Monate                     je Tier 2,30 Euro
 • auf Parkplätzen                                                  3.5      Ziegen über 9 bis 18 Monate             je Tier 2,30 Euro
 • im Freien, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht
                                                                    3.6      Ziegen über 18 Monate                   je Tier 2,30 Euro
      eingehalten werden kann wie z.B. bei Veranstaltungen
      und Versammlungen                                             4.       Schweine
 • Als Bedeckung gelten auch selbstgenähte Masken,                  4.1      Zuchtsauen nach erster Belegung
      Schals oder Tücher - sie müssen eng anliegen und gut          4.1.1 weniger als 20 Sauen                       je Tier 1,20 Euro
      sitzen. Visiere o.ä. sind nicht ausreichend!                  4.1.2 20 und mehr Sauen                          je Tier 1,60 Euro
 Gaststätten                                                        4.2      Ferkel bis 30 kg                        je Tier 0,60 Euro
 • sind geschlossen                                                 4.3      sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg
 • außer-Haus-Angebote sind möglich                                 4.3.1 weniger als 50 Schweine                    je Tier 0,90 Euro
                                                                    4.3.2 50 und mehr Schweine                       je Tier 1,20 Euro
 Sport
 • ist sowohl in Hallen wie auch unter freiem Himmel in             Absatz 4 bleibt unberührt.
    Gruppen untersagt                                               5.       Bienenvölker                           je Volk 1,00 Euro
 • erlaubt ist Individualsport (Joggen, Radfahren, ...) mit bis     6.       Geflügel
    zu 2 Personen                                                   6.1      Legehennen über 18 Wochen
                                                                             und Hähne                               je Tier 0,07 Euro
 Treffen und private Feiern
 • in der Öffentlichkeit maximal 5 Personen aus 2 Haus-             6.2      Junghennen bis 18 Wochen
     halten                                                                  einschließlich Küken                    je Tier 0,03 Euro
 • Bitte auch in Privaträumen einhalten!                            6.3      Mastgeflügel (Broiler)
                                                                             einschließlich Küken                    je Tier 0,03 Euro
 Verkauf und Verzehr alkoholischer Getränke                         6.4      Enten, Gänse und Truthühner
 • Der Verkauf offener alkoholischer Getränke ist untersagt                  einschließlich Küken                    je Tier 0,20 Euro
 … in Saalfeld                                                      7.       Tierbestände von Viehhändlern                    vier v. H.
 • ist untersagt auf Marktplatz, Kirchplatz und Fischmarkt                                                    der umgesetzten Tiere
 • sowie auf den Straßen: Obere Straße, Blankenburger                                                                   des Vorjahres
     Straße, Brudergasse, Köditzgasse, Saalstraße                                                                   (nach § 2 Abs. 7)
 … in Rudolstadt                                                    8.       Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
 • ist untersagt auf Marktplatz                                              beitragspflichtigen Tierhalter
 • sowie auf den Straßen: Marktstraße, Ratsgasse, Töpfer-                    insgesamt                                       6,00 Euro
     gasse                                                          Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2021 keine
                                                                    Beiträge erhoben.
 Stand 7. Dezember 2020.
 Diese Auflistung ist ein Auszug aus den zur Erstellung gül-        (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
 tigen Verordnungen des Freistaats Thüringen und der All-           Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-
 gemeinverfügung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Es            sam versorgt werden.
 können weitere Regeln oder Ausnahmen gelten. Die Volltex-          (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-
 te sind unter www.kreis-slf.de zu finden.                          vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un-
                                                                    terliegen nicht der Beitragspflicht.
                                                                    (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
                                                                    wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
                                                                    1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver-
                                                                         ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis
                                                                         der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeit-
                                                                         raum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 in die Kategorie
                                                                         I eingestuft worden.
                                                                    2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
                                                                         spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                          -7-                                                         Nr. 12/2020
   gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen              2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, die-
   in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der             se Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
   Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
   Kategorie I eingestuft.                                                                            §3
Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage         Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die
2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse           Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge
durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2021 schriftlich oder        nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, die Beiträge nach § 2 Abs.
elektronisch vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge-     3, 5 und 7 werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Beitragsbe-
mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils     scheides in voller Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach
das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entspre-           § 2 Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen bereits ent-
chend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.             richteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird kein gesonderter
                                                                      Beitragsbescheid erstellt. Eine anteilige Rückerstattung von Bei-
                                 §2                                   trägen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel ist die                                        §4
Zahl der am 3. Januar 2021 vorhandenen Tiere (Stichtag für die        (1) Für Tierhalter, die schuldhaft
amtliche Erhebung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei          1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-
Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres eingewinterten              bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-
Bienenvölker maßgebend.                                                   zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen
(2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse entsprechend                oder
der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter Verwendung des amt-             2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge
lichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens 14 Tage                nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen         entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
und die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ihnen am          Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz
Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvölkern die Anzahl der          2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu-
im Herbst 2020 eingewinterten Bienenvölker, oder gegebenen-           chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
falls die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) schrift-       TierGesG bleibt unberührt.
lich oder im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der        (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas-
Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die Teilnahme am            se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen-
elektronischen Meldeverfahren ist die Angabe und Authentifizie-
                                                                      kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
rung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für jede Tierhaltung, die
                                                                      nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine
                                                                      nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebo-
                                                                      geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
gen auszufüllen.
                                                                      Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
                                                                      (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich             auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch nachzumel-         der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
den. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach      dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand          absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs-
nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als          zeitraum noch entsprochen wird.
20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die
                                                                                                     §5
nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge
nach § 1.                                                             Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die vom Verwal-
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-          tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 22. Oktober 2020
meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-              beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die
nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und           Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021
in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur        wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Mi-
vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann             nisteriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran-     vom 2. November 2020 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m.
lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere          § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.
seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier-
seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes           Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
für das Jahr 2021 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
                                                                      Jena, 3. November 2020
Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde-
verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer       PD Dr. Karsten Donat
Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei-        Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die      ZWA Thüringer Holzland
Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2021 keinen amtlichen Er-     Beschluss der Verbandsversammlung des Zweck-
hebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind           verbandes zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März     der Gemeinden im Thüringer Holzland am 25.11.2020
2021 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu mel-
den.                                                                  Diese Beschlussvorlage wurde vom Verbandsausschuss in
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-          seiner Sitzung am 12.11.2020 vorberaten und einstimmig zur
pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je-   Annahme durch die Verbandsversammlung empfohlen.
weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht
oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf        Beschluss - Nr.: 09/11/20
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig           Beschluss:
ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser-         Die Verbandsversammlung beschließt die Ankündigung der
hebung nutzen.                                                        4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenut-
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer-       zungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes zur Wasserver-
de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des       sorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2021 zu melden. Im           Holzland.
Übrigen gilt Absatz 2 entsprechend. Viehhändler im Sinne der          Die 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbe-
Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die        nutzungssatzung (GS-WBS) liegt zur Beschlussfassung vor und
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und             ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                          -8-                                                       Nr. 12/2020
     Ankündigung der 4. Änderungssatzung vom                          Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren:
                   __.__._____                                        >    Die einstimmige Aufnahme von fünf neuen Mitgliedern. Ins-
   der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung                         gesamt zählt die FBG jetzt 116 Mitglieder und hat eine Mit-
                                                                           gliedsfläche von fast 755 ha.
                     vom 29.06.2005
 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017                > Rückblick zu den Tätigkeiten der FBG 2019 durch den Re-
     des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und                           vierförster Maik Meißner (Schadholzvermarktung, kein Ein-
                  Abwasserentsorgung                                       schlag von „gesundem“ Holz, Fördermittelantrag gestellt und
                                                                           bewilligt, Vorstandssitzungen, 2 Kurzexkursionen, Tagesex-
           der Gemeinden im Thüringer Holzland
                                                                           kursion zum Sägewerk Finkenmühle, Wegeprojekte, Unter-
Präambel:                                                                  stützung GS Uhlstädt finanziell und materiell, Sammelbestel-
Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgaben-                lungen)
gesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserver-            > Informationen zu aktuellen Themen des Waldes durch Maik
sorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer                  Meißner, insbesondere zur Borkenkäferproblematik, Mäuse-
Holzland folgende 4. Änderungssatzung zu seiner Gebühren-                  plage, Schadholzsituation, Holzpreise, …
satzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 29.06.2005 in der                  - intensive Information über den Einsatz von Borkenkä-
Fassung der 3. Änderungssatzung vom 03.11.2017 (GS-WBS):                       ferfallen, deren Nutzen und für welche Waldflächen und
                                                                               -besitzer es Sinn ergibt, Vorstellen der Fördermöglichkeit
                            Artikel 1                                          über die FBG
Der § 5 Absatz 3 und Absatz 4 der GS-WBS erhalten folgen-                  - ausführliche Informationen über die derzeitigen umfang-
de neue Fassung:                                                               reichen Fördermöglichkeiten des Landes, gefördert wer-
                                                                               den z.B. die Schadholzaufbereitung und -beräumung,
                              §5                                               aber auch die Wiederaufforstung (Pflanzgut, Pflanzung
                      Verbrauchsgebühr                                         und Wildschutzzaun) sowie der Wegebau
(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers
                                                                      > geplante Vorhaben der FBG 2020/2021 (Schadholzaufar-
    (netto)         (zzgl. 7 % Mwst.)       (brutto)                       beitung, Fahrten/Exkursionen z.Z. nicht möglich, Wegebau,
    1,51 Euro       0,11 Euro               1,62 Euro                      Wegepflege als Gemeinschaftsprojekt für Fischertal-, Hein-
                                                                           zenberg- und Saalleitenweg geplant, unter Beteiligung der
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher                Gemeinde Uhlstädt & Thüringen Forst, Motorsägen-Lehr-
Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter               gang)
entnommenen Wassers                                                   In der anschließenden Diskussion wurde nochmals das Thema
    (netto)       (zzgl. 7 % Mwst.)         (brutto)                  Borkenkäferfalle aufgegriffen und der Vorstand per Beschluss
                                                                      einstimmig dazu ermächtigt, bei ausreichend angemeldetem Be-
    1,51 Euro     0,11 Euro                 1,62 Euro
                                                                      darf durch FBG-Mitglieder oder Waldbesitzer bezüglich der Bor-
                                                                      kenkäferfallen tätig zu werden.
                            Artikel 2                                 Deshalb der Appell an alle Waldbesitzer: Wer Fragen zu den viel-
                          Inkrafttreten                               fältigen Fördermöglichkeiten für den Wald hat, bei wem Bedarf/
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.              Interesse an Borkenkäferfallen oder Pflanzenbestellungen be-
                                                                      steht, bitte mit dem FBG-Vorstand, dem Geschäftsführer Denny
ausgefertigt: Hermsdorf, den
                                                                      Fabian oder dem Revierförster Maik Meißner Kontakt aufneh-
Perschke
                                                                      men!
Verbandsvorsitzender                            - Siegel -
                                                                      Weiterhin wird nochmals darauf hingewiesen, dass Fördermittel
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland                nur in Anspruch genommen werden können, wenn erst der An-
                                                                      trag gestellt wurde, ehe man aktiv wird. KEINE Angebote/Bestel-
                                                                      lungen/Maßnahmen vor Antragsstellung!

                                                                      Das vollständige Protokoll der Mitgliederversammlung ist beim
                                                                      Geschäftsführer der FBG „Uhlstädter Heide“ Herrn Denny Fabi-
                                                                      an (Niederkrossen), beim Vorstandvorsitzenden Günther Holoda
            Sonstige Informationen                                    (Zeutsch) sowie dem Revierförster Maik Meißner (Oberkrossen)
                                                                      einsehbar.
                                                                      Weitere Informationen zur Arbeit unserer FBG, Fördermöglich-
Forstbetriebsgemeinschaft                                             keiten für Maßnahmen im Wald und einer Mitgliedschaft finden
„Uhlstädter Heide“                                                    Sie auch auf unserer Web-Seite unter www.fbg-uhlstaedter-
                                                                      heide.npage.de, bitte besuchen Sie diese.
Am 23. Oktober 2020 fand die Mitgliederversammlung der FBG
„Uhlstädter Heide“ statt, die einzige dieses Jahr und nicht öffent-   Wir wünschen allen FBG-Mitgliedern, Waldbesitzern und Freun-
lich, aufgrund der Corona-Situation. Trotz der schwierigen Bedin-     den des Waldes ein besinnliches Weihnachtsfest sowie einen
gungen konnten wir uns über eine rege und zahlreiche Beteili-         guten Rutsch ins Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
gung von FBG-Mitgliedern freuen.
Hauptthemen waren der jährliche Kassen- und Budgetbericht             Günther Holoda (FBG-Vorstand)
des Geschäftsführers Denny Fabian sowie der Bericht der Re-
visionskommission (Karin Müller) für das Geschäftsjahr 2019. In
der anschließenden Abstimmung wurde dem Vorstand dafür die            Forstamt Saalfeld/Rudolstadt
Entlastung erteilt.
Weiterhin stand die Wahl des neuen Vorstandes auf der Tages-          Forstrevier Dorndorf - Vertretungsregelung
ordnung, welche alle fünf Jahre stattfindet. Dabei wurde der bis-     Das zum 31.12.2020 freigewordene Forstrevier Dorndorf wird bis
herige Vorstand einstimmig von den anwesenden Mitgliedern             auf weiteres durch folgende Revierleiter vertreten:
wiedergewählt. Ab 1. Januar 2021 setzt dieser mit folgender Be-
setzung seine Arbeit für die FBG fort:                                Gemarkungen:
- Vorsitzender: Günther Holoda, Zeutsch                               Beutelsdorf / Röbschütz / Heilingen / Dorndorf / Rödelwitz /
- Stellvertreter: Martin Brehme, Orlamünde                            Engerda / Schmieden
- Schriftführer: Bettina Seebeck, Kolkwitz                            durch RL Annette Broska
- Beisitzer: Eckehard Pfeifer, Rückersdorf
- Beisitzer: Günter Jacob, Niederkrossen                              Büro: Bahnhofstr. 185 A, OT Uhlstädt,
- Beisitzer: Marcel Knauer, Zeutsch                                         07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Die alten und neuen Vorstandsmitglieder bedanken sich für das               Handy: 0172/3480323 Telefon: 0361/573913237
entgegengebrachte Vertrauen.                                                Mail: annette.broska@forst.thueringen.de
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                        -9-                                                     Nr. 12/2020
Gemarkungen:                                                        Da z. Zt. gemeinsame Wanderungen im geplanten Rahmen nicht
Neusitz / Kuhfraß / Großkochberg / Kleinkochberg / Neckeroda        möglich sind, wurden zum Beispiel in „Familie“ Bestandswege
durch RL Gabriele Janke                                             abgelaufen und bewertet oder Vorschläge für neue Routen erar-
Büro: Im Vorwerksgarten 5, OT Großkochberg,                         beitet. Uns erreichten über zwanzig Rückmeldungen über Lieb-
       07407 Uhlstädt-Kirchhasel                                    lingstouren und Empfehlungen. Für unseren ersten LEADER-
       Handy: 0172/3480329 Telefon: 0361/573913078                  Projektantrag (Abgabetermin 15.01.2021 werden wir erstmal
                                                                    sechs Wege auswählen. Diese Wege müssen abgegangen und
       Mail: gabriele.janke@forst.thueringen.de                     bewertet werden. Unser Ziel ist es die schönsten Wegeverläu-
Landeswald in der Gemarkung Rödelwitz (Schauenforst)                fe der Region, mit kulturellen und natürlichen Highlights, sowie
durch RL Andreas Schöler:                                           Gastronomie und Kultur zu verbinden. Dabei werden aktuelle
Büro: Neusitzer Str. 10, OT Großkochberg,                           Wanderstandards etabliert und die Wege digital erfasst. Bisher
       07407 Uhlstädt-Kirchhasel                                    haben wir drei Wege festgelegt. Diese wurden erwandert, der
       Handy: 0172/3480330 Telefon: 0361/573913077                  Zustand der alten Beschilderung erfasst, das vorhandene Inven-
       Mail: andreas.schoeler@forst.thueringen.de                   tar aufgenommen und Fotos von besonders schönen Orten ge-
                                                                    macht. Hier sind unsere bisherigen Ergebnisse:
Eckardt
Forstamtsleiter                                                     1. Saaletal Fernsichten rund um den Kienberg,
                                                                       Start und Ziel Uhlstädt
  TEAG Thüringer Energie AG                                            Wegeverlauf: Uhlstädt-Schöne Aussicht - Partschefeld -
                                                                       Kienberghaus - Schillingsbank - Uhlstädt
  Neue Störungsnummer Strom                                            9,7 km/3 h/220 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel
                                                                    2. Wacholder-Weitblicke im Hexengrund,
  Sehr geehrte Damen und Herren,                                       START und Ziel Partschefeld
  die alten Störungsnummern werden zum 31.12.2020 abge-
                                                                       Wegeverlauf: Partschefeld - Röbschütz - Schützenhügel -
  schaltet.
                                                                       Mordberg - Heilingen - Liebesgrund - Partschefeld
  Ab 01.01.2021 sind folgende, neue Nummern gültig:                    11,5 km/3,5 h/ca. 390 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel
                                                                    3. Alte Buchenwälder und verwunschene Plätze,
  TEAG Thüringer Energie AG
                                                                       Start und Ziel Weißen
  Kundenservice:             03647 – 817 1111
                                                                       Wegeverlauf: Weißen - Klinge - Buchwand - Frauentafel - Rö-
  TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG                             telbeere - Weißen
  (im Auftrag der TEAG)                                                8 km/2,5 km/ 416 Höhenmeter/Schwierigkeitsgrad mittel
  Störungsdienst Strom:      0800 – 686 1166 (24 Std.)
                                                                    Wichtig ist es, gutes Fotomaterial aller vier Jahreszeiten von
                                                                    diesen Gebieten nutzen zu können (schöne Aussichten, Stim-
                                                                    mungen mit Wolken, Nebel; Nahaufnahmen Pflanzen & Tieren,
                                                                    Gestein; Dorfansichten). Denken Sie bitte beim nächsten Blick
                  Aus der Gemeinde                                  ins Fotoarchiv daran und schicken Sie Bilder an die Tourist-in-
                                                                    formation unter Nennung der Bildautoren - diese werten unsere
                                                                    Tour-Empfehlungen maßgeblich auf! Wie das dann fertig aus-
Bibliothek Uhlstädt                                                 sieht, sehen Sie später als digitale Wanderempfehlung unter:
                                                                    https://www.outdooractive.com/de/
Kommende Termine 2021
                                                                    Im November wurden der Archäologische Rundweg Kirchhasel
Aufgrund der auch weiterhin zu erwartenden Beschränkungen           und der Entdeckerpfad Saalleiten Oberkrossen digital im Out-
verschiebt sich unsere Veranstaltung mit Hans Thiers (Lesung        door Aktive erfasst. Im Dezember werden weitere Wege gezielt
aus dem 3. Buch Kriminalfälle im Bezirk Gera) vom 22.01.2021        erwandert. In Vorbereitung sind Rundwege um Großkochberg,
auf den 16.04.2021, in der Hoffnung, dass die Grippesaison          um Etzelbach oder um Neusitz. Wer würde gern Regionalwissen
dann vorbei sein wird.                                              beisteuern, und mitwandern? Weiterhin soll es mindestens einen
Bitte beachten Sie zukünftige Hinweise betreffend der Durch-        Zubringer zum Schustersteig (Uhlstädt Heide) geben, der noch
führbarkeit unserer für den 26.02.2021 geplanten Veranstaltung      zu erwandern ist.
„Historische Ansichten, Diashow mit Bernd Wiesel“.                  Vielen Dank an alle Akteure, die in den letzten Monaten aktiv
                                                                    in der AG Wandern mitgewirkt haben. Ihnen und Ihren Familien
Anette Siegert
                                                                    eine sorgenfreie und erholsame Weihnacht sowie einen gesun-
Im Internet: http://www.uhlstaedt-kirchhasel.de/info/bibliothek/.   den Jahreswechsel! Wir wünschen allen ein wieder normales
Öffnungszeiten der Bibliothek:                                      2021, werden oder bleiben Sie gesund!!
Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr,
                                                                    AUF BALD IM WALD - Der Weg ist das Ziel,
erster Samstag im Monat (der kein Feiertag ist) 10.00 bis 12.00
                                                                    helfen Sie mit unsere Region schöner zu machen.
Uhr.
                                                                    die drei Ortswegewarte im Namen der Arbeitsgruppe Wandern
Kontakt: Anette Siegert (Telefon 0178 56 37 417; bibliothek.
uhlstaedt@mail.de ) oder einfach zu den Öffnungszeiten einen
Ehrenamtlichen ansprechen.

Neues aus der kommunalen Arbeitsgruppe
Wandern                                                             Kontaktmöglichkeiten:

Alte Wege neu gedacht! Der Weg ist das Ziel!                        E-Mail: touristinfo@
                                                                    uhlstaedt.kirchhasel.de
Trotz Corona-Kontaktverboten haben wir in Kleingruppen im letz-
ten Monat intensiv an unserem Projekt „Wir gehen es gemein-         Marina Ehlert
sam an - Neuausrichtung, Beschilderungen und Bewerbung              Telefon 0176 434 774 99
der Wanderregion Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel“ weiter ge-
arbeitet.                                                           Thomas Hellmuthhäuser
Herzlichen Dank an alle Wander - und Naturfreunde, welche uns       Telefon 0176 630 167 64
mit ihren Hinweisen und Vorschlägen unterstützt haben. Uns er-
reichten Interessensbekundungen aus dem gesamten Gemein-            Annett Hergeth
degebiet. Unser Netzwerk wird größer - Danke!                       Telefon 0162 868 3567
Frohe Weihnachten - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                        - 10 -                                                     Nr. 12/2020
Ihre Freiwillige Feuerwehr informiert:
Danke …
Für die geleistete Arbeit in 2020 möchte ich mich bei allen Mit-
gliedern und Unterstützern unserer Feuerwehren recht herzlich
bedanken. Nicht immer war bzw. ist unsere Arbeit leicht. Gera-
de während der COVID-19 Pandemie standen wir vor anderen,
neuen Herausforderungen die wir Bravour gemeistert haben.
Wie wichtig unsere Feuerwehren sind, zeigt allein die Anzahl der
Alarmierungen. In der Summe aller Löschgruppen kommen ins-
gesamt 154 Alarmierungen zustande. (Stand 11/20)
Das zeigt, welchen Beitrag unsere ehrenamtlichen Kameradin-
nen und Kameraden für das Allgemeinwohl leisten.

              Ich wünsche ein gesegnetes und vor allem
                     einsatzfreies Weihnachtsfest                    Wir wünschen allen Eltern, Großeltern und Freunden unseres
            und alles Gute für das kommende Jahr 2021.               Kindergartens eine schöne Adventszeit, Glück und Gesundheit
              Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.                   und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die
                                                                     wir in diesem Jahr erleben durften.

                                                                     Johanniter Kindertagesstätte
Nico Freitag                                                         „Hexengrundknirpse“ Engerda
Ortsbrandmeister
                                                                     Die Hexengrundknirpse wollen einmal DANKE sagen
                                                                     Unseren letzten Artikel in diesem Jahr möchten wir dazu verwen-
                                                                     den, um uns bei einigen Menschen ganz lieb zu bedanken.
                  Nachrichten                                        Zuerst geht unser Dank an die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,
                                                                     denn es wurde uns die gesamte Zaunerneuerung genehmigt und
           aus den Kindertagesstätten                                unser neuer Zaun gefällt uns sehr gut. Die Tore halten wieder
                                                                     zu und wir brauchen beim Spielen keine Angst mehr zu haben,
                                                                     dass sich ein kleines Kind auf die Straße verirrt. Das ist wichtig,
Kindergarten der Volkssolidarität Uhlstädt                           denn da kann ganz schön viel passieren. Außerdem ist unser
                                                                     Zaun wieder neu geschmückt. Wenn ihr vorbeifahrt, könnt ihr uns
„Kienbergwichtel“                                                    kleine Knirpse lustig vom Zaun aus winken sehen.
Am 19.11.2020 war bei den Kienbergwichteln wieder allerhand
los. An diesem Tag stand das Motto „Kommt wir woll`n Laterne
laufen“ im Vordergrund. Dieses Jahr fand unser Laternenfest lei-
der nicht im gewohnten Rahmen mit Eltern und Großeltern statt.
Die Erzieher haben sich jedoch tolle Aktivitäten für die Kinder
überlegt um den Tag, trotz der aktuellen Lage, zu etwas beson-
derem zu machen. Bei einer gemeinsamen Eröffnung mit be-
kannten Laternenliedern und gemütlicher Atmosphäre starteten
die Kinder mit dem Fest.

                                                                     Unser zweiter großer Dank geht an unsere Eltern, die sind die
                                                                     Besten auf der ganzen Welt, denn auch in der Pandemie haben
                                                                     sie für unseren Kindergarten einen super tollen Weihnachtsmarkt
                                                                     veranstaltet. Sie haben sehr viel Geld für uns gesammelt und wir
                                                                     dürfen uns dafür etwas Schönes für die Kita kaufen. Ein beson-
                                                                     derer Dank geht dabei an die Bastel-Mutti´s und besonders an
                                                                     die Familie Unbehaun, denn sie haben den Markt bei sich zu
                                                                     Hause ausgerichtet. Wir danken auch den fleißigen Besuchern,
                                                                     die uns Kinder so toll unterstützt haben.

Es gab eine Mal- und Bastelstraße bei der die Kinder ihre La-
ternen nach Lust und Laune gestalten konnten. Unser Highlight
des Festes war ein Kinderkino, bei dem mittels eines Projektors
bekannte Märchen, wie z.B. Das singende klingende Bäumchen,
der Wettlauf zwischen Hase und Igel und die Geschichte vom
Fischer und seiner Frau erzählt wurden. Natürlich kam das leibli-
che Wohl nicht zu kurz. Die Kinder konnten sich mit Popcorn und
leckerem Kinderpunsch versorgen. Zum Abschluss gab es einen
gemeinsamen Laternenumzug mit selbstgebastelten Laternen.
Das Fest war rundum gelungen.
Uhlstädt                                                         - 11 -                                                   Nr. 12/2020
Zum Schluss möchten wir all unseren fleißigen Lesern ein be-          Nun fehlte nur noch, zu erfahren, wo die Mich herkommt. So hör-
sinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr        ten und sahen wir, dass Kühe hier zweimal am Tag Karussell
wünschen.                                                             fahren können. Wenn die Runde beendet ist, sind die Euter leer
                                                                      und die Milch ist im Tank. Und schon neigte sich unser Ausflug
Liebe Grüße eure Hexengrundknirpse                                    dem Ende zu und es gab noch eine Überraschung für alle. Im
                                                                      Aufenthaltsraum der Mitarbeiter konnten wir leckere Dinge, die
                                                                      aus Milch hergestellt werden, probieren. Vom Landwirtschafts-
Johanniter Kindertagesstätte                                          ministerium gab es noch einen richtigen Milchtrinkbecher mit
„Wiedbachspatzen“ Zeutsch                                             Kuhflecken.
       MUH, MUH, MUH, SO RUFT IM STALL DIE KUH.                       Nach diesem aufregenden Tag waren alle Kinder ganz schön ge-
           SIE GIBT UNS MILCH UND BUTTER,                             schafft und haben nach dem Mittagessen schnell geschlafen …
             WIR GEBEN IHR DAS FUTTER.                                wie die Kälbchen. Vielen Dank Herr Ackermann!
       MUH, MUH, MUH, SO RUFT IM STALL DIE KUH!                       Die „Wiedbachspatzen“ wünschen allen eine besinnliche Ad-
                                                                      ventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes
Wo kommt eigentlich die Milch her?! Na klar, aus dem Euter            neues Jahr 2021!
der Kuh. Das wissen die Kinder schon lange. Im wöchentlichen
Wechsel können wir die Kühe auf verschiedenen Weiden hier in
unserem ländlichen Umfeld beobachten. Aber so richtig gese-           Kneipp®-Kindergarten „Am Sperlingsberg“
hen, wie das funktioniert mit der Kuh, dem Euter und der Milch        in Großkochberg
hat es kaum einer. So kamen wir auf die Idee, es uns genauer
anzuschauen.                                                          Großes Herz für die Senioren der Gemeinde
Wo leben die Kühe, wenn sie nicht auf der Weide stehen und
fressen? Von fast allen Wegen des Ortes können wir die große          Wegen der Corona-Pandemie kann unser traditioneller Weih-
Milchviehanlage und die fleißig umherfahrenden riesengroßen           nachtsmarkt in diesem Jahr nicht stattfinden. Und auch die Seni-
Traktoren und Erntemaschinen der Agrarproduktion Heilingen            oren-Weihnachtsfeier, zu der die Kinder unseres Kindergartens
Neusitz sehen. Die großen Futtersilotanks, die Biogasanlage           die Senioren wieder mit einem liebevoll gestalteten Programm
und natürlich die Ställe. Da wollten wir hin! Die Chefs der Agrar-    erfreuen wollten, wird es nicht geben. Große Sorgen machten
genossenschaft freuten sich sehr über unser Interesse an ihrer        sich deshalb die Werkstattkinder, dass den Senioren so etwas
Arbeit und luden alle Kinder ein.                                     Wichtiges fehlen wird: Jemand, der an sie denkt zu Weihnachten.
Und so ging es mit dem Bus der JUH los in Richtung Neusitz zur        Sie überlegten sich, dass man ihnen stattdessen einen lieben
Milchviehanlage. Herr Ackermann, der Chef der Agrargenossen-          Gruß mit der Post schicken könnte. Und mit Eifer, tollen Ideen
schaft, begrüßte uns persönlich und berichtete Wissenswertes          und viel Liebe gestalteten sie viele kleine Kunstwerke und merk-
über die Anlage, die Kühe, die Produktion und Verwertung der          ten dabei: Es macht große Freude, anderen eine Freude zu be-
Milch. Uns interessierten aber die echten, lebenden Kühe und wir      reiten!
konnten es kaum erwarten, sie zu sehen. Gleich zu Beginn sa-
hen wir ganz kleine Kälbchen mit einer Wärmedecke und einem
Eimer, der wie eine große Nuckelflasche aussah. Hier waren wir
in der Babystation, in der die neu geborenen Kälbchen gewärmt,
getrocknet und gefüttert wurden. Im nächsten Stall waren schon
etwas größere Kälber. Das war der Kälberkindergarten und hier
ging es auch ein bisschen zu, wie bei uns. Es wurde geschubst,
ums Essen gestritten und übermütig gesprungen.
                                Gleich danach konnten wir se-
                                hen, riechen und … schmecken,
                                was Kühe so zu Fressen bekom-
                                men. Begonnen wird mit der Auf-
                                zuchtmilch. Das Pulver, aus dem
                                sie angerührt wird, hat auch uns
                                sehr lecker geschmeckt. Wie Va-
                                nillepudding! Das darauffolgende
                                Futter heißt Silo und riecht wie
                                Sauerkraut und Rote Bete. Hier
                                wollte keiner von uns probieren.
                                Das hat aber auch ganz schön
                                gestunken! Aber die Kühe lieben
                                es.

Jetzt wollten wir aber auch
sehen, wem dieses Futter
schmeckt. Wir kamen in den
Stall mit den ganz großen
Kühen. Aber hier waren gar
nicht so viele Kühe. Das
musste ein ganz besonderer
Stall sein. Alles war sauber
mit Stroh ausgepolstert und
als eine Kuh sich plötzlich
hinlegte, wussten wir auch,
warum das so war. Plötzlich                                               Die Kinder und das Team wünschen allen Familien
waren bei der Kuh hinten
kleine Beine und ein Köpf-                                                  und Einwohnern der Gemeinde ein gesegnetes
chen zu sehen. Noch eine Weile gewartet, da rutschte ein gan-
zes Kälbchen aus der Kuh heraus. Ein Kälbchen war geboren, da
                                                                           Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund und behütet!
haben wir aber gestaunt. Die Mama hat es gleich abgeschleckt
                                                                      Dorit Beleites
und immer mit der Nase angestupst. So ein herrliches Erlebnis.
                                                                      Leiterin
Hatten wir ein Glück!
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