Einladung zum traditionellen Nellinger Jakobimarkt am Donnerstag, den 25. Juli 2019
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55. Jahrgang Freitag, 19. Juli 2019 Nummer 29 Einladung zum traditionellen Nellinger Jakobimarkt am Donnerstag, den 25. Juli 2019 Der Markttag beginnt um 8.00 Uhr mit dem traditionellen Viehmarkt auf dem Rat- hausparkplatz. Ein buntes Treiben erwartet Sie, wenn beinahe 100 Marktbeschicker nach Nellingen anreisen. Im Sortiment finden die Marktbesucher unter anderem Haushaltswaren, Spielzeug, Korbwaren, Schmuck, Kurzwaren, Taschen und Gewürze sowie Bekleidung für alle Altersgruppen. Auch in diesem Jahr wird Werner Staudenmaier wieder interessierte Gäste auf die Gässles- und Stiegelestour, quer durch Nellingen, mitnehmen. Beginn ist um 10.30 Uhr. Treffpunkt ist das Heimatmuseum in der Ortsmitte. Das Nellinger Heimatmuseum ist von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Bücherei im Rathaus hat einen Bücherflohmarkt vorbereitet. Für den Gaumen gibt es ein reichhaltiges Angebot an Essen und Getränken. In der Ortsmitte befinden sich, neben Karussell und Schiffschaukel, der Weinstand, diesjäh- rig gemeinsam vom Harmonikaclub und Liederkranz betrieben, das Essenszelt der Landju- gend, der Stand der Musikvereinsjugend, bei dem belegte Brötchen usw. angeboten werden. Vor dem ehem. Gasthaus Linde befindet sich wieder die Pilsbar der MC Kolbhalde und der Sportverein bietet in der Festhalle Kaffee und Kuchen an. Die Kinder können sich beim Reitangebot des Reitvereins vergnügen. Wir laden Sie ein, an diesem Tag in Nellingen zu verweilen, durch die bunten Stände und Buden rund um das Rathaus und entlang der Marktstraßen zu bummeln und die örtliche Gastronomie zu besuchen. Seien Sie herzlich willkommen! de Ihr ww.nellingen. W ei te re Infos unter w Franko Kopp Bürgermeister Einladung zur Teilnahme am Viehmarkt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Viehmarkt beim traditionellen Jakobimarkt am Donnerstag, den 25. Juli 2019, wird wie in den letzten Jahren auf dem Parkplatz beim Rathaus auf der östlichen Seite (vor der Zahnarztpraxis) abgehalten. Landwirte und sonstige Tierhalter werden gebeten, Pferde und sonstige Tiere auf dem Viehmarkt zu präsentieren. Für jedes anwesende Tier wird von der Gemeinde eine Prämie ausbezahlt. Je Großvieh (Pferd, ...) werden 8 €, je Schaf,... werden 6 € und je Kleintier (Hase, Huhn...) werden 3 € aus- bezahlt. Die Prämie kann für höchstens 4 Tiere pro Person in Anspruch genommen werden. Der Viehauftrieb findet zwischen 8.00 und 8.30 Uhr über die Schulstraße statt. Die Aus- zahlung beginnt ab 9.00 Uhr. Wir freuen uns auf viele große und kleine Aussteller mit den verschiedensten Tieren. Das Veterinäramt hat seinen Besuch auf dem Viehmarkt angekündigt. Bitte beachten Sie deshalb die Veröffentlichung des Landratsamtes hierzu in diesem Mitteilungsblatt. Mit freundlichen Grüßen Franko Kopp, Bürgermeister
Nellinger Mitteilungsblatt 19. Juli 2019, Nummer 29 2 Marktstand am Jakobimarkt Wie auch in den letzten Jahren, bieten wir am Jakobimarkt an unserer Markt-Hütte wieder lecker belegte Ciabatta-Brötchen an. Der Erlös kommt unserer Jugendarbeit zugute. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Musikverein Nellingen e. V. Kaffee und Kuchen in der Festhalle – die Sportgemeinde Nellingen lädt ein! Am Jakobi-Markt bieten wir vom Frauenturnen in der Fest- halle in der Freistraße Kaffee und Kuchen an. Genießen Sie die angenehme Atmosphäre in der schönen Halle und unsere leckeren selbst gemachten Tor- ten und Kuchen und gönnen Sie sich eine kurze Auszeit vom turbulenten Marktgeschehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Einladung in den Biergarten in der Dorfmitte Die Landjugend möchte alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich am 25. Juli 2019 in den Biergarten in der Dorfmitte einladen. Für Ihr leibliches Wohl wird wieder bestens gesorgt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Landjugend Nellingen Pferdereiten am Jakobimarkt Unsere Reiterjugend bietet am Jakobimarkt zwischen 14:00 und 16:00 Uhr Pferdereiten in der Reithalle an. Die Reiterjugend freut sich auf euch! Reit- und Fahrverein Nellingen e.V.
19. Juli 2019, Nummer 29 Nellinger Mitteilungsblatt 3 Hinweise zum Jakobimarkt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeindeverwaltung am Markttag kann die Bushaltestelle beim Rathaus Nellingen nicht Rathaus – Telefon 0 73 37/96 30-0, Telefax 96 30-90 angefahren werden. Hierfür wird an diesem Tag die Ersatzbus- www.nellingen.de haltestelle vor der Volksbank in der Türkheimer Straße bedient. Den Marktbesuchern stehen die WC-Anlagen im Erdgeschoss Sprechstunden Nellingen des Rathauses sowie im Heimatmuseum zur Verfügung. Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Bei den Anliegern, die durch den Markt in ihrer Freizügigkeit ein- Montag – Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr geschränkt werden, bedanke ich mich schon jetzt für das Ver- Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr ständnis. Sprechstunden Oppingen - Gemeinschaftshaus Wie üblich sind die Marktstraßen, die Schulstraße und das Donnerstag 16.30 bis 17.30 Uhr Sattlergässle am Markttag für den Verkehr gesperrt. In der oder nach tel. Voranmeldung bei Ortsvorsteherin Brigitte Hof, Wehrgasse darf nicht geparkt werden. Tel. 92 33 150 Die Marktstände in der Steinbosstraße werden dieses Jahr nur bis zur Einmündung des Meierweges aufgestellt. Es muss Bürgermeister Franko Kopp – Sprechstunden sichergestellt sein, dass eine Befahrung des Meierweges für Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr den Umleitungsverkehr möglich ist (Schulbus, Rettungsfahr- Außerdem steht Ihnen Bürgermeister Kopp während der üblichen zeuge usw.). Öffnungszeiten nach tel. Anmeldung für ein Gespräch zur Verfügung. Um an diesem Tag das Verkehrsaufkommen in der Steinbos- Kranke und gehbehinderte Bürger können mit den jeweiligen straße (ab dem Meierweg bis zum Ortsende) zu minimieren Sachbearbeitern Termine für Hausbesuche vereinbaren. Bitte und die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, bitten wir rufen Sie vorher an. E-Mail: info@Nellingen.de alle, am Markttag ausnahmsweise die offizielle Umleitung über Scharenstetten zu nutzen. Telefonnummern Vielen Dank für Ihr Verständnis. Grundschule 3 80 Mit freundlichen Grüßen Kindergarten63 36 Franko Kopp, Bauhof Bürgermeister Bauhofleiter Herr Wittlinger (Hausmeister Sporth.) 01 73/9 08 73 81 Bauhofmitarbeiter Herr Schrag (Hausmeister Festh.) 01 73/9 08 73 82 Strom für Marktstände Bauhofmitarbeiter Herr Allgöwer 01 73/8 81 90 77 Die Marktbeschicker haben oft eine weite Anreise hinter sich und sind ganz auf die Einkaufslust der Marktbesucher ange- Notruftafel wiesen. Es wäre schön, wenn Sie als unmittelbarer Nachbar eines Notruf (Unfall, Überfall) 1 10 Marktstandes diesem die Möglichkeit geben könnten, Strom Feuerwehr 1 12 über Sie zu beziehen. Polizei Amstetten 0 73 31/7157-0 Wir bedanken uns herzlich für Ihr Entgegenkommen. Polizei Ulm 07 31/18 80 Bürgermeisteramt Nellingen Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Giftnotruf Freiburg 07 61/1 92 40 Rathaus am Jakobimarkt nicht geöffnet Albwerk Energieversorgung Geislingen/St. 0 73 31/2 09-7 77 Am Donnerstag, den 25. Juli 2019 müssen die Dienststunden Gas-Störungsstelle 08 00/0 82 45 05 der Gemeindeverwaltung entfallen. Störungsdienst Wasser 0 73 45/96 38 21 20 Am Freitag, den 26.07.2019 sind wir wieder zu den gewohnten (Langenau Landeswasserversorgung) Zeiten zu erreichen. Außerdem dürfen wir gerne auch auf unsere örtlichen Bürgermeisteramt Nellingen Ärzte (innerhalb der normalen Sprechstunden) verweisen: Beflaggung an öffentlichen Gebäuden Dr./FU Brüssel Erwin Beckers 20.07. - Jahrestag des Attentats auf Hitler (Facharzt für Allgemeinmedizin) Dr. med. Beate Buck-Beckers Herausgeber: (Fachärztin für Allgemeinmedizin) Bürgermeisteramt, 89191 Nellingen, Schulplatz 17 Private Gemeinschaftspraxis 07337/497 info@nellingen.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Dr. med. Joachim Kozak Bürgermeister Kopp oder sein Vertreter im Amt (erreichbar mittwochs von 14.30-19.00 Uhr 07337/9249-56 Verantwortlich für den Anzeigenteil: oder unter Durchwahl -58 oder -62 Fink GmbH, Druck und Verlag, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstr. 17) Dr. med. dent. Elisabeth Eckert, Zahnärztin 07337/923030 Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 71 21/97 93-993
Nellinger Mitteilungsblatt 19. Juli 2019, Nummer 29 4 Gemeinde Nellingen Alb-Donau-Kreis Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G für das Jahr 2019 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Einladung zur Sitzung des Gemeinderates in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Nellingen am 13.05.2019 folgende Haushalts- Nellingen am Montag, den 22. Juli 2019 satzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: Beginn: 19:00 Uhr im Rathaus Nellingen, Sitzungssaal, Schul- platz 17, 89191 Nellingen §1 Haushaltsplan Tagesordnung: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: I. Öffentlich 1. den Einnahmen 1. Bekanntgaben und Ausgaben von je 8.420.000 € 2. Bürgerfragestunde davon 3. Verpflichtung und Amtseinsetzung der Mitglieder des neu ge- im Verwaltungshaushalt 6.360.000 € wählten Gemeinderates im Vermögenshaushalt 2.060.000 € 4. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 5. Wahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses Kreditaufnahmen für Investitionen und 6. Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Schul- und Kinder- Investitionsförderungsmaßnahmen (Kredit- gartenangelegenheiten und Soziales 7. Wahl der weiteren Vertreter in die Verbandsversammlungen ermächtigung) von 0€ 7.1 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Laichinger Alb 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- 7.2 Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II ermächtigungen von 1.780.000 € 7.3 Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb §2 7.4 Abwasserzweckverband „Oberes Lonetal“ Kassenkredite 7.5 Zweckverband „Verband Region Schwäbische Alb – Verband Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird zur Errichtung des Bahnhofes Merklingen und der interkommu- festgesetzt auf 400.000 € nalen Entwicklung von Industrie und Gewerbe“ §3 8. Wahl der Vertreter der Gemeinde Nellingen in den Beirat der Steuersätze Diakoniestation Laichinger Alb Die Hebesätze werden (entsprechend der 9. Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises „Interkommunale Zu- Hebesatzsatzung vom 10.12.2018) festgesetzt sammenarbeit Merklingen/Nellingen“ 1. für die Grundsteuer 10. Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises Feuerwehr zur Beschaf- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe fung eines HLF 20 (Grundsteuer A) auf 340 v. H., 11. Wahl des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreter auf Vor- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H., schlag des Ortschaftsrates Oppingen vom 16.07.2019 der Steuermessbeträge; 12. Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs des Bebauungs- 2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. planes und der örtlichen Bauvorschriften für das Sondergebiet der Steuermessbeträge. „Freiflächenphotovoltaikanlage Ziegerlauch“, Nellingen §4 12.1 Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Äußerun- Sonstige Bestimmungen gen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Neue Vorhaben des Vermögenshaushaltes, die mit Zuweisungen der Behördenbeteiligung. Dritter finanziert werden sollen, dürfen erst begonnen werden, 12.2 Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. wenn die Bewilligungsbescheide bzw. verbindliche Zusagen über 12.3 Auslegungsbeschluss für die örtlichen Bauvorschriften nach die Höhe und den Zeitpunkt der Bereitstellung der Zuweisung § 74 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. 13. Durchführung der Bürgermeisterwahl im Jahr 2019 - Beratung vorliegen. und Beschlussfassung, insbesondere über §5 a) Festsetzung des Tages der Wahl und etwaigen Neuwahl Sperrvermerke b) Die Stellenausschreibung nach § 47 Abs. 2 der Gemeinde- Bei den nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen wird ein ordnung Sperrvermerk angebracht: c) Die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für die HH-Stelle Bezeichnung Gesamtaufwand in € Hauptwahlen nach § 10 Kommunalwahlgesetz d) Bildung des Gemeindewahlausschusses nach § 11 Kommu- 2.1300.9353. Ersatzbeschaffung HLF 20 200.000 nalwahlgesetz Feuerwehr Nellingen e) Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume 14. Verhinderungsstellvertretung der Standesbeamten in den Stan- Bindende Entscheidungen sind erst zulässig, wenn die Gesamt- desamtsbezirken Heroldstatt und Nellingen finanzierung gesichert ist. Dies umfasst sowohl die Einhaltung Hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwi- der Kostenobergrenze bei der Auftragsvergabe (einschl. Neben- schen der Gemeinde Heroldstatt und der Gemeinde Nel- kosten und Ingenieurleistungen), als auch die Bewilligung der im lingen Haushaltsplan 2019 eingeplanten Mittel aus der Fachförderung 15. Baugesuche zur Förderung des Feuerwehrwesens und des Zuschusses aus Im Baugenehmigungsverfahren dem Ausgleichstock. a) Erweiterung Wohnhaus - Anbau an das vorhandene Wohnhaus, Für die Aufhebung des Sperrvermerkes ist der Gemeinderat zu- Hauptstraße 29, Flst. Nr. 26/2, 89191 Nellingen-Oppingen ständig. 16. Verschiedenes §6 Zu dieser Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Übertragbarkeit Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Planansätze zur Unterhaltung von Anlagen, Gebäuden und Ein- Mit freundlichen Grüßen richtungen sowie zur Anschaffung von Geräten und Ausstattungs- Franko Kopp gegenständen in folgenden Bereichen werden zur Bildung von Bürgermeister Haushaltsresten (§ 19 Abs. 2 GemHVO) für übertragbar erklärt:
19. Juli 2019, Nummer 29 Nellinger Mitteilungsblatt 5 Asylbewerber: 1.1110.5000., 1.1110.5200. Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) mit dem Grundschule: 1.2100.5000. Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ deut- Heimatmuseum: 1.3200.5200. lich erweitert. Diese Fördermittel stehen in Baden-Württemberg Kinderspielplätze: 1.4601.5100. Kindergarten: 1.4640.5000. auch über das ELR zur Verfügung. Festhalle: 1.5610.5000., 1.5610.5200. 2. Förderschwerpunkte 2020 Sporthalle: 1.5611.5000., 1.5611.5200. Sportplatz: 1.5620.5100. Innen- und Ortskernentwicklung Gemeindestraßen: 1.6300.5100. Ziel der Programmausschreibung 2020 ist es, innerörtliche Po- Winterdienst: 1.6750.6340. tenziale optimal zu nutzen, denn Innen- und Ortskernentwicklung Feldwege: 1.7850.5100., 1.7850.510001. sind von zentraler Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" muss §7 Deckungsfähigkeit in der kommunalen Baulandpolitik zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz ist zu erhalten und zu zeitgemäßem Gem. § 18 Abs. 2 GemHVO werden die Gruppierungen Wohnraum umzubauen. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 1. 5400 - 540 799 2. 5500 - 550 799 2020 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem 3. 6500 - 650 799 Wohnraum gefördert. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehen- den Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für der Unterabschnitte den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" eingesetzt. Dieser 1. 0200 10. 2100 19. 7200 2. 0220 11. 2150 20. 7410 Förderschwerpunkt umfasst neben privaten Wohnbaumaßnah- 3. 0300 12. 3200 21. 7500 men u.a. auch die kommunale Verbesserung des Wohnumfeldes. 4. 0500 13. 4640 22. 7670 Im Fokus steht die innerörtlichen Nachverdichtung, also vorrangig 5. 0600 14. 5610 23. 7710 Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Ge- 6. 1100 15. 5611 24. 8150 7. 1110 16. 5620 25. 8550 bäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. 8. 1120 17. 6000 26. 8800 Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des 9. 1300 18. 7000 vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwick- für gegenseitig deckungsfähig erklärt. lungsbedarf nachweisen. Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 der Gemein- ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnut- deordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das zung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Haushaltsjahr 2019 in der Zeit von Fremdnutzung (Umnutzung und Modernisierung). Bauvorhaben Montag, 22.07.2019, bis Dienstag, 30.07.2019 im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwoh- je einschließlich auf dem Rathaus während der üblichen Dienst- nungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine stunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 03.07.2019, AZ.: zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Ver- 04-902.41/Nellingen, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat ordnung (EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Weiterhin am 13.05.2019 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushalts- nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Fremdnutzung plan für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt. in Neubauvorhaben (Nr. 5.4 ELR), d.h. die nicht durch Umnutzung Nellingen, den 19.07.2019 bestehender Bausubstanz entstehen. Franko Kopp Flächen- und Wohnraumaktivierung Bürgermeister Innenentwicklung braucht Strukturen, Dialog und Überzeugung, um einen Veränderungsprozess einzuleiten. Deshalb unterstützt Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) das ELR seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mit- Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und wirkungsprozessen (Nr. 5.2 ELR). Dabei hat sich gezeigt, dass Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahrespro- der Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen gramms 2020 vom 17. Mai 2019 Bürgerschaft, Planenden und Verwaltung zur Steigerung der Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse beitragen kann. Die schreibt hiermit das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungs- Bereitstellung eines solchen Koordinators kann mit 40 % der programm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Ver- zuwendungsfähigen Kosten nach Nr. 5.2 ELR gefördert werden. waltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig - ELR - vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (www.mlr. zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR" und Gemeinsames geschaffen werden. Die Aktivierung innerörtlicher Flächen unter- Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). stützt das ELR deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, 1. Grundsätzliches Abbruch und Neuordnung. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Bau- Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen reifmachung zur Weiterveräußerung von Grundstücken angebo- Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für ten. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Gemeinden trotz der die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden Förderung eine hohe Finanzierungsbelastung haben, die nicht und Städte geschaffen. Voraussetzung für eine Förderung sind durch Verkaufserlöse abgedeckt werden kann. Um den Anreiz für kommunale Aufnahmeanträge. Lebendige Ortskerne zu erhalten, innerörtliche Flächenaktivierung zu erhöhen, kann der Fördersatz zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnort- beim unrentierlichen Mehraufwand abweichend von Nr. 6.1.1 ELR nahe Versorgung zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze von 40 % auf bis zu 75 % erhöht werden. zu schaffen sind hierbei die zentralen Ziele. Aktive Beteiligung von Lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zusammenarbeit Bäckereien und Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind von beson- Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat derer Bedeutung. Zuwendungsempfangende können neben den der Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priori- Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. tät. Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen För- Von Seiten des Bundes wurde die Gemeinschaftsaufgabe "Ver- dervorrang. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) im und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum.
Nellinger Mitteilungsblatt 19. Juli 2019, Nummer 29 6 Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölke- Die Förderung von Modernisierung und Umbau von Rathäusern rung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchent- und Kindergärten ist im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnah- lichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich men und Restrukturierungen in strukturschwachen Ländlichen vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bei Räumen möglich. Ein Beispiel hierfür ist das Zusammenlegen von Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend re- mehreren kommunalen Einrichtungen, um Synergien zu erzielen gional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Ge- und die Folgekosten zu minimieren. meinde, in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen werden nur werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der noch gefördert, wenn sie der Innen- und Ortskernentwicklung die- Grundversorgung dienen. Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag nen. Dabei wird die Förderung auf Bestandsgebäude konzentriert der Gemeinde darzulegen und im Formular ELR-5 zu bestätigen. und auf max. 500.000 € begrenzt, es sei denn der Förderzuschlag Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige zur CO2-Speicherung kommt zur Anwendung. Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung kön- EFRE-Innovationsinfrastrukturen nen auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u.a. nach Auf der Grundlage des EFRE-Programms Baden-Württemberg den o.g. Bestimmungen zählen. Aufgrund der Bedeutung der 2014 - 2020 "Innovation und Energiewende" können im Maß- Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Ab- nahmenbereich "Innovationsinfrastruktur" die Errichtung und grenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grund- der Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen gefördert versorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert. werden. Aufnahmeanträge von Städten und Gemeinden sind Ein besonderes Augenmerk muss auf Dorfgasthäuser gerichtet möglich nach Nr. 6.1 ELR, für Innovationsinfrastrukturen, die im werden. Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan liegen und aus nicht nur der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, son- einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WIN- dern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für Region entwickelt sind. Der Fördersatz beträgt 50 %. Die zu- gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Dorfgasthäuser wendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken Lebens- müssen mindestens 200.000 € betragen. Die Fördersumme ist auf qualität und Lebendigkeit unserer Dörfer. max. 750.000 € begrenzt. Für das Auswahlverfahren im Rahmen Durch die zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln über die des Jahresprogramms 2020 ist eine formlose Beschreibung mit Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und folgenden Punkten und Unterlagen vorzulegen: des Küstenschutzes (GAK) über den Sonderrahmenplan „För- · Antragsteller / Zuwendungsempfänger und weitere Beteiligte derung der ländlichen Entwicklung“ können Investitionen von · Vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, Baupläne Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen · Kosten und Finanzierung der Investition für lokale Basisdienstleistungen auf der Basis der Verordnung (EU) · Kosten und Finanzierung des Betriebs Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des · Formular geplante Zielbeiträge Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De- Für weitergehende Informationen wird auf www.efre-bw.de un- minimis-Beihilfen (De-minimis) mit einem erhöhten Fördersatz von ter Förderung/Innovationsinfrastruktur verwiesen. Die möglichst bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) frühzeitige Abstimmung mit dem für die Aufstellung des Jahres- gefördert werden. programms zuständigen Regierungspräsidium ist zu empfehlen. Förderzuschlag bei CO2-Speicherung 3. Verfahren Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenscho- ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen nender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Einsatz nachwachsender Rohstoffe - in der Regel dürfte das vor Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzu- allem Holz sein -, wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. stellen. Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zu- von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen sätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragsstellung zu gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallende Ein- bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwendungs- zelprojekte. Diese sind im Formular ELR-1/3 entsprechend der nachweis, dem die "Statistik der Baufertigstellungen" (siehe auch Priorität aufzulisten. https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) mit Be- Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des stätigungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist. gemeindlichen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für Tabelle zur erhöhten Förderung bei CO2 bindenden Baustoffen: wohnraumbezogene Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Sicht. Bei der Formulierung der Pro- Förderart Fördersatz max. Förderbeträge jektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen (Formular Nr. 6.1 45 bzw. 55 % max. 750.000 € ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie zum vorge- Nr. 6.2 35 % Umnutzung: max. 55.000 € pro Wohneinheit (WE) sehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab und Modernisierung und Baulückenschluss: max. lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens 25.000 € pro WE allg.: max. 125.000 € bestätigen. Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für unterschiedliche Be- Nr. 6.3.1.1 35 % max. 200.000 € unter Beachtung von De-minimis reiche, so müssen auch die Aufnahmeanträge zueinander in eine bei Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Rangfolge gebracht werden. bei Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen Nr. 6.3.1.2, max. 15 bzw. 20 % max. 250.000 € zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen, damit die An- und 6.3.1.3 träge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1). Nr. 6.3.3 max. 15 bzw. 20 % max. 200.000 € Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirk- und Landesebene) werden die kommunalen Sonstiges Aufnahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in Im Förderschwerpunkt Arbeiten soll vorrangig die Entflechtung eine Rangfolge gebracht. Insbesondere auf Landkreisebene ist störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum die strukturelle Ausgangslage mit Bezug auf die Bedürftigkeit der Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das Gemeinde (z. B. Bevölkerungsentwicklung, Steuerkraftsumme, nahegelegene Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Einwohner pro ha Siedlungsfläche) und die strukturelle Bedeutung Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträgli- der beantragten Projekte bei der Priorisierung der Aufnahmean- chen Nachnutzung zugeführt werden. träge zu würdigen.
19. Juli 2019, Nummer 29 Nellinger Mitteilungsblatt 7 Dabei ist auch der besondere Unterstützungsbedarf von Gemein- dass im Herbst 2019 alle Flächen veräußert sein werden. Weitere den zu berücksichtigen, die von der Konversion militärischer Lie- Gewerbegrundstücke könnten dann im Gewerbegebiet Amstetter genschaften betroffen sind. Burren entstehen. Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012 – 2016 der unter der Internetadresse "https://rp.baden-wuerttemberg.de/ Gemeinde Nellingen Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx" abzurufen. Bürgermeister Kopp informierte, dass vom 18.03.-31.05.2019 Auf folgende Besonderheiten für unsere Gemeinde dürfen wir der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamtes die Jah- hinweisen: resrechnungen 2012 – 2016 geprüft hat. Neben der finanziellen Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können aus- wirtschaftlichen Prüfung der Verhältnisse der Gemeinde Nellin- schließlich von der Gemeinde gestellt werden, die hierzu eine gen, fand auch eine bautechnische Prüfung über verschiedene Projektliste zu erstellen hat. Baumaßnahmen in der Zeit statt. Die Gemeinderäte wurden be- Wenn Sie im Jahr 2020 vorhaben, eine bauliche, gewerbliche In- reits vorab in der Sitzung am 24.06.2019 ausführlich durch Herrn vestitionsmaßnahme durchzuführen und in die Projektliste der Geschäftsführer Zimmermann und Herrn Bürgermeister Kopp Gemeinde aufgenommen werden möchten, melden Sie sich bitte über das Ergebnis informiert. bis spätestens 31. August 2019 (Ausschlusstermin) bei der Ge- Herr Geschäftsführer Zimmermann erläuterte, dass es keine grö- meindeverwaltung Nellingen. ßeren Beanstandungen gab. Die Verwaltung hat eine ausführliche Stellungnahme über die einzelnen Anregungen erarbeitet, die im Bei wohnbaulichen Maßnahmen ist Grundvoraussetzung, dass Wesentlichen dem Gemeinderat durch den Geschäftsführer Wer- die Gemeinde ein Entwicklungskonzept aufzustellen hat. ner Zimmermann vorgetragen wurde. Diese wird an die Rech- Der Sanierungsträger, die LBBW Immobilien Kommunalentwick- nungsprüfung des Landratsamtes abgegeben. lung GmbH ist derzeit für die Ortschaft Oppingen dabei, dies auszuarbeiten. Baugesuche Dies wird dann im Jahr 2020 voraussichtlich vorliegen. Wohn- Dem Baugesuch im Baugenehmigungsverfahren, Errichtung bauliche Maßnahmen für Oppingen können deshalb erst 2020 eines Einfamilienhauses mit Garage, Sattlergässle 10, Flst. für 2021 beantragt werden. Nr. 130/5 in Nellingen erteilte der Gemeinderat einstimmig das Für Nellingen werden die Förderanträge im Herbst 2020 durch Einvernehmen. die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorbereitet. Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Dies betrifft aber ausschließlich Maßnahmen nach dem Landes- Gemeinderat sanierungsprogramm. Nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat vor Wohnbauvorhaben nach dem ELR können aus diesem Grund der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates auch für Nellingen nicht gefördert werden. festzustellen, ob ein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 GemO Für Nellingen können Anträge nach dem ELR nur für gewerbli- gegeben ist. Der Gemeinderat stellte fest, dass bei keinem ge- che Vorhaben bis 31.08.2019 für das Jahr 2020 gestellt werden. wählten Bewerber ein Hinderungsgrund vorliegt. Bei Fragen zum Programm helfen Ihnen die Ansprechpartner Verabschiedung der bisherigen Mitglieder des Gemeindera- beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Frau Edenhofer unter Tel.: tes 0731/185-1300 und Herr Koller unter Tel.: 01731/185-1297 gerne Bürgermeister Kopp verabschiedete in würdiger Form Frau Ul- weiter. rike Hirschle nach 20-jähriger Tätigkeit als Gemeinderätin und Nach Abgabe Ihrer Voranmeldung vereinbaren Sie bitte einen Herrn Werner Staudenmaier nach 25 Tätigkeit als Gemeinderat gesonderten Gesprächstermin mit Herrn Bürgermeister Franko vom 05.09.1994 – 09.07.2019 sowie als stellvertretender Bür- Kopp, Tel.: 07337/9630-0, E-Mail: franko.kopp@nellingen.de zur germeister vom 21.09.2009 – 09.07.2019. Er erinnerte in einem Abstimmung des Projektes und der weiteren gemeindlichen Pla- kurzen Rückblick über die vielfältigen Aufgaben, Vorhaben und nung. umgesetzten Maßnahmen. Bei Frau Hirschle erinnerte er an ihren engagierten Einsatz im Förderverein Sporthalle, für die Impulse in Gemeindeverwaltung Nellingen der Kindergartenarbeit, in sozialen Angelegenheiten, im Bereich Franko Kopp Schule. Frau Hirschle war nahe bei den Menschen und hat ge- Bürgermeister spürt, wo der Schuh drückt. Bürgermeister Kopp bedauere das Aufhören von Frau Hirschle. Mit ihren besonderen Gaben werde sie dem Gremium fehlen. Gemeinderätin Hirschle bedankte sich für die Worte und Glück- wünsche. Herrn Werner Staudenmaier titulierte Bürgermeister Kopp als „Nellinger Urgestein“. Sein ehrenamtliches Engagement in der Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinde Nellingen ab Beginn der 70er-Jahre sei nicht nur be- Gemeinderates vom 09.07.2019 eindruckend, sondern einmalig. Der Vorsitzende zählte einen Teil Haushaltserlass seiner vielseitigen Tätigkeiten und Engagements auf. Im Bereich Bürgermeister Kopp teilte mit, dass vom Landratsamt der Haus- der Feuerwehr habe er seit 1970 seinen ehrenamtlichen Dienst haltserlass eingegangen ist. Der Kommunal- und Prüfungsdienst versehen, von 1986 – 1991 als Abteilungskommandant und von bestätigt die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 13. Mai 1991-2001 als Abteilungs- und Gesamtkommandant. Bereits im 2019 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan Jahr 2001 konnte ihm die Ehrenmedaille in Gold der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2019. Für das sehr gute Ergebnis bedankte Nellingen verliehen werden. Weitere ehrenamtliche Stationen von sich der Vorsitzende bei der Finanzverwaltung, Herrn Zimmer- Herrn Staudenmaier zählte Bürgermeister Kopp auf, wie die Be- mann und posthum bei Frau Rommel. gleitung der Landjugend, den Aufbau des Nellinger Rettichballs, Veräußerung von Gewerbegrundstücken – Oppinger Grund III Eigenleistungen beim Feuerwehrgerätehaus, Kümmern um die Im Gewerbegebiet Oppinger Grund III konnten zwei Grundstücke Ortseingangsschilder, Beteiligung an der Beschaffung des LF veräußert werden, ein Grundstück an eine Firma der Medizintech- 16/12 und des TSW für Oppingen, Vorschlag zur Errichtung der nik, die ihren Standort in Nellingen konzentrieren möchte. Der Plakatierwände in der Ortsmitte, Gestaltung des Millenium-Feuer- Vorsitzende zeigte sich erfreut über die dadurch mögliche Schaf- werks und Hauptverantwortlicher bei der Herausgabe des Jubilä- fung von ca. 20 Arbeitsplätzen. Alle weiteren Grundstücksflächen umsmitteilungsblattes 2014. In letzter Zeit galt sein Engagement sind bereits vorreserviert. Bürgermeister Kopp geht davon aus, der Stiegeles- und Gässlestour und der Sanierung des Hochbe-
Nellinger Mitteilungsblatt 19. Juli 2019, Nummer 29 8 hälters Schwachs- setzung bei Herrn Landrat Scheffold vom Alb-Donau-Kreis auf tett. Herr Stauden- 31.12.2019 beantragt habe. maier habe sein Ohr Vorab habe ich den Landrat persönlich bei einem Gespräch im bei den Bürgern, sein LRA informiert. Wort habe großes Inzwischen wurde vom Landratsamt dem Antrag auf Beendigung Gewicht und seine meines Beamtenverhältnisses und somit der Versetzung in den gute Arbeit habe Ruhestand auf 31.12.2019 schriftlich stattgegeben sowohl innerhalb Zum 31.12. dieses Jahres bin ich 64 Jahre alt und hätte 46 anre- als auch außerhalb chenbare Dienstjahre als Beamter, davon 18 Jahre als hauptamt- des Gemeinderates licher Bürgermeister in Nellingen vorzuweisen. große Anerkennung Aufgrund der inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Belas- erfahren, so Bürger- tungen bitte ich um Verständnis für meinen Schritt. In den vergangenen 18 Jahren habe ich nahezu eine 60 – 70 Stun- meister Kopp. Er denwoche konstant zu bewältigen gehabt. bedankte sich bei Ich möchte mich bei Ihnen im Gemeinderat, bei Frau OV Hof, seinem Stellvertre- beim OR Oppingen, bei GF Werner Zimmermann und posthum ter Staudenmaier für bei Ulrike Rommel, beim Finanzteam, sowie bei meinem tollen dieses große ehren- Rathausteam, unserem Bauhof, insbesondere Herrn Bauhofleiter amtliche Engage- Wittlinger und dem Kiga-Team ganz herzlich bedanken. ment und wünschte Ich habe meinen Job immer mit Herzblut und sehr gerne für unsere ihm für die Zukunft Bürgerschaft wahrgenommen. Ich habe in den nahezu 18 Jahren alles erdenklich Gute. sehr viel Unterstützung von unseren Mitbürgern für meine Arbeit Gemeinderat Stau- erfahren. Hierfür sage ebenfalls ein ganz herzliches Dankeschön. denmaier bedankte Bei der Verabschiedung unserer langjährigen Gemeinderäte Frau sich beim Vorsit- Ulla Hirschle und Werner Staudenmaier soeben, habe ich einen zenden für die Aus- kurzen Überblick über einen Teil der vielfältigen und umfangreichen führungen. Seine Aufgaben und Investitionen geben können, die wir gemeinsam für Maxime sei immer ein lebenswertes und schönes Nellingen erreicht haben. gewesen, alle Bür- Wir haben unsere Albgemeinde in meiner Amtszeit zusammen ger gleich zu behan- wesentlich voranbringen können. deln und die Lasten Auch im wichtigsten Hauptorgan, dem Gemeinderat haben wir auf alle gleich zu bisher eine zum großen Teil vertrauensvolle und von gegenseitiger verteilen. Er führte Achtung geprägte Zusammenarbeit gehabt. aus, dass zu einer Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Demokratie unter- werte Gemeinderäte, schiedliche Ansichten gehörten. Er habe seine Arbeit immer gerne wir erleben derzeit sehr viele Umbrüche, politische Entscheidungen gemacht. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Gremium von gestern werden in Frage gestellt, es werden andere Prioritäten kam, war dies das Salz in der Suppe. gesetzt, die junge Generation meldet sich zu Wort. Dies gilt sowohl Nach dem Ende seiner Ära im Gemeinderat habe er nicht vor, in der großen als auch in unserer kleinen politischen Welt vor Ort. sich auszuruhen, sondern bereits neue Projekte, wie z. B. die „Alles im Leben hat seine Zeit“ Kartierung der Kleindenkmäler und historischen Wegweisern. Er Ich denke auch nach 18 Jahren an der Spitze unserer Gemeinde bedankte sich für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und Nellingen ist die Zeit gekommen, einen Generationenwechsel zu mit der Verwaltung. vollziehen und das örtliche Drehbuch in jüngere Hände zu geben. Im Anschluss nahm Bürgermeister Kopp die Ehrungen aller der- Die Jungen können dann die weitere Zukunft nach ihren eigenen zeitigen Gemeinderäte für ihre ehrenamtliche Tätigkeit vor: Vorstellungen und Ideen zusammen mit dem Gemeinderat gestalten. 20 Jahre (mit Ehrennadel des Gemeindetags): Bruno Wanderer. Mit der Beendigung auf den 31.12.2019 können die derzeit laufen- 10 Jahre (mit Ehrennadel des Gemeindetags und der Gemeinde- den Vorhaben sinnvoll zeitlich weiter geführt und dem Nachfolger medaille in Silber): Herbert Bühler und Hans Eberhardt. oder der Nachfolgerin zur weiteren Bearbeitung und Ausgestal- 5 Jahre (mit Gemeindemedaille in Bronze): Roland Fink, Markus Hag- tung in korrekter Weise und nachvollziehbar übergeben werden meyer, Rolf Stäb, Nadine Turi, Jens Windmüller und Helmut Wörz. Der Gemeinderat wird sich in der Sitzung am 22.7.2019 mit den Die Gemeindemedaille in Silber erhielt Günter Maier für fünfjähri- Modalitäten der Bürgermeisterwahl befassen, damit diese wich- ge Ratstätigkeit und zehnjähriges Engagement im Ortschaftsrat. tige Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ich gehe davon aus, dass auch das Rechnungswesen durch den GVV, insbesondere durch unseren geschätzten Werner Zimmermann über- gangsweise bis Mitte 2020 in gewohnter Weise auf der Grundlage der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fortgeführt wird.“ Erklärung des Bürgermeisters in eigener Sache Bürgermeister Kopp gab in der Sitzung die nachfolgend abge- Wir gratulieren am druckte Erklärung in eigener Sache ab: 22.07. Herrn Egon Hans Kießling, Schießwiesenweg 12, „Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, zum 75. Geburtstag liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wünschen von Herzen alles Gute für das neue Lebensjahr. ich möchte Sie hiermit rechtzeitig darüber informieren, dass ich Auch den hier nicht genannten Jubilarinnen und Jubilaren sagen aufgrund gesundheitlicher Probleme und altersbedingt die vor- wir herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und für das neue zeitige Beendigung meiner 3. Amtszeit und somit die zur Ruhe- Lebensjahr alles Gute.
19. Juli 2019, Nummer 29 Nellinger Mitteilungsblatt 9 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Laichingen und Umgebung Termine - Müllabfuhr Vertretung des Hausarztes: Montag, 29.07.2019 Notfallpraxis Ulm am Bundeswehrkrankenhaus Ulm Leerung Bereitstellungstonne: Freitag, 19.07.2019 Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm Leerung Blaue Tonne: Freitag, 26.07.2019 Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117 Die Mülltonnen (Hausmüllabfuhr, Bereitstellungstonne, Blaue Tonne) müssen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche: Straßenrand bereitstehen. Bitte beachten! Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche Sommeröffnungszeiten Grüngutsammelplatz Eythstraße 24, 89075 Ulm; - ohne Voranmeldung an der Amstetter Straße Zahnärztlicher Notdienst Samstag 15.00 bis 19.00 Uhr im Alb-Donau-Kreis zu erfragen Dienstag und Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefon-Nr. 0180/5 91 16 01 Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist keinerlei Anlieferung Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 ohne Vorwahl möglich. Es sind nur Eigentümer und Besitzer von Grund- Tel.-Nr. für Krankentransport: 0731 192 22 stücken in der Gesamtgemeinde Nellingen zur Abgabe von Grüngut berechtigt. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen Ambulanter Pflegeservice GmbH ADK, des Personals. Standort Laichingen Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Der Pflegedienst ist unter Telefon-Nr. 0 73 33/8 02 -168 rund um die Uhr erreichbar. Öffnungszeiten der Wertstoffcontainer beim Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis Feuerwehrgerätehaus Mittwoch und Freitag (08:00 bis 12:30 Uhr) Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag (08:00 bis 17:30 Uhr) Karin Wörner; Freitag und Samstag von 08.00 – 12.00 Uhr Telefonnummer 0731 185 4379 karin.woerner@alb-donau-kreis.de Sollten Sie Fragen zum Thema Müll haben, wenden Sie Tierärztlicher Dienst: Dr. Pfetsch, Merklingen, sich bitte an die Fa. Gebr. Braig GmbH & Co. KG, Telefon 07337/921570 Entsorgungsfachbetrieb, Peter- und Paul-Weg 46, 89584 Ehingen-Berkach, Tel. 0 73 91/77 03-15, Fax. 0 73 91/77 03-99, www.braig-ehingen.de, blaue.tonne@braig-ehingen.de Schließung der Deponien Zuständig im Juli Die Deponien "Unter Kaltenbuch" in Laichingen-Suppingen und Lonetal-Apotheke, Amstetten, Hauptstraße 103, "Roter Hau" in Ehingen-Stetten sind am Dienstag, 23.07.2019, info@apotheke-amstetten.de, Tel. 07331/9781-0, Fax 07331/9781-11 ab 12 Uhr geschlossen. Die Zustellung des Rezeptes ist kostenlos. Die Deponie in Laichingen-Suppingen ist ebenfalls am Freitag, 26.07.2019, geschlossen. Folgende Erdaushub- und Bauschuttdeponien sind zu folgenden Zeiten in den Sommerferien geschlossen: Deponie "Roter Hau" in Ehingen-Stetten vom 05.08. bis 09.08.2019. Deponie "Grund" in Lonsee-Ettlenschieß Apotheken-Notdienstfinder (kostenfrei aus dem Festnetz) vom 12.08. bis 16.08.2019. unter der Rufnummer 0800 0022 833 Der tägliche Notdienst beginnt um 8.30 Uhr und endet am nächs- ten Morgen um 8.30 Uhr. Die Apothekennotdienste in unserer näheren Umgebung können unter der Rufnummer 0800/0022833 erfragt werden oder Sie fin- den eine Aufstellung im Internet: www.lak-bw.notdienst-portal.de! Wir sind für euch immer montags im Rathaus in der Ortsmitte von 15.00 - 18.00 Uhr da. Bei uns könnt Ihr tolle Bücher für alle Alterklassen, spannende CD`s und Filme, Zeitschriften u.v.m. ausleihen. Wir freuen uns auf viele Besucher! Unter der Rufnum- mer 9630-60 ist auch weiterhin eine Verlängerung der Ausleihzeit möglich.
Nellinger Mitteilungsblatt 19. Juli 2019, Nummer 29 10 HELFER GESUCHT ! Im Gemeindehaus gibt es ein separates Am traditionellem Jakobi-Markttag (25.07.2019) sucht das Bü- Kinderprogramm. chereiteam noch fleißige Mithelfer/-innen (gerne auch Schüler Anschließend Mittagsimbiss im Kirchgarten. ab der 3. Klasse) für jeweils 1 Stunde zum Aushelfen auf dem Das Opfer ist je zur Hälfte für die eigene Bücherflohmarkt. Kirchengemeinde bestimmt und zur Interessierte Erwachsene und Schüler können sich zu den o.a. anderen Hälfte für die Apis. Öffnungszeiten melden und listen lassen. Die Oppinger Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen. Herzlich Grüße - Euer Büchereiteam. Freitag, 26. Juli 2019 08:20 Uhr Schulabschlussgottesdienst Bitte vormerken: in der Andreaskirche Nellingen mit Pfrin. Knöppler Während der Schulferien im Ländle gibt es veränderte, teilweise verkürzte Öffnungszeiten, die hiermit bekannt gegeben werden: Hinweise 29.07.2019 15 - 18 Uhr, Die Evangelischen Kirchengemeinden Nellingen und Oppin- 05.08.2019 geschlossen, 12.08.2019 geschlossen, 19.08.2019 gen präsentieren sich auf dem Jakobi-Markt geschlossen von 12:00 – 15:00 Uhr vor dem Rathaus. 26.08.2019, 15 - 17 Uhr; 02.09.2019, 15 - 17 Uhr, Informieren Sie sich über die vielfältigen Angebote unserer Kir- 09.09.2019, 15 - 17 Uhr chengemeinden. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Dank an die Feuerwehr Oppingen ENDE AMTLICHER TEIL. Für die folgenden Beiträge sind Wir möchten uns ganz herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchen, Organisationen, Vereine usw. inhaltlich selbst Oppingen bedanken, die bei einer Übung die Dachrinnen und verantwortlich. Dies betrifft auch die Veröffentlichung Abläufe an der Michaelskirche gereinigt haben. von Fotos und Texten nach der Datenschutzgrundver- ordnung (DSGVO). Maria Königin Laichingen Pfarramt – Gartenstraße 18, 89150 Laichingen; Telefon: 07333/6800, Fax: 07333/947075 E-Mail: mariakoenigin.laichingen@drs.de Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik Homepage: www.maria-regina.net Evangelische Kirchengemeinden Nellingen und Oppingen Pfarrer Karl Enderle: Kirchenplatz 3, 72589 Westerheim, Evangelisches Pfarramt: Telefon: 07337/472, Fax: 922096 Telefon 07333/5412, karl.enderle@drs.de Sekretariat: Pfarramt. Nellingen-Oppingen@elkw.de Kirchenpflege: Susanne Geißinger-Haßler, Telefon: Pfarrerin Sandra Baier: Sandra.Baier@elkw.de 07337/921057; E-Mail: susanne.geissinger-hassler@drs.de - Pfarrerin Heidi Knöppler: Heidi.Knoeppler@elkw.de Sprechzeit nach Vereinbarung Tel. Nr. 0157/ 57465395 www. nellingen-oppingen-evangelisch.de Freitag, 19. Juli Bürozeiten 17.00 Uhr Zeit für Gott (Rosenkranz) Dienstag und Donnerstag von 09:30 – 11:30 Uhr Sonntag, 21. Juli 10.30 Uhr Nationengottesdienst mit dem Kirchenchor und dem Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glau- Musikteam ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. (Epheser 2,8) Dienstag, 23. Juli 11.00 Uhr Stille Anbetung Veranstaltungen, Gruppen und Kreise 18.30 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 19. Juli 2019 19.30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung 16:00 -17:00 Uhr Kleine Jungschar Donnerstag, 24. Juli Montag, 22. Juli2019 19.30 Uhr Kirchenchorprobe 14:30 Uhr Seniorengymnastik mit Frau Kaemper im Gemeinde- Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit haus Samstag, 20. Juli 15:00 – 18:00 Uhr Bücherei im Bürgerhaus 18.30 Uhr Eucharistiefeier Westerheim Kinderchor im Gemeindehaus: Sonntag, 21. Juli 16:00 – 16:45 Uhr Mini Music Kids ab 5 Jahren 09.00 Uhr Eucharistiefeier Suppingen 16:45 – 17:45 Uhr Music Kids ab 7 Jahren 09.00 Uhr ökum. Gottesdienst Westerheim/Sellenberg Dienstag, 23. Juli 2019 10.30 Uhr ökum. Gottesdienst Ennabeuren/im Grünen 09:30 - 11:00 Uhr „Kleine Rettichle“ für Babys und Kleinkinder 10.30 Uhr Nationengottesdienst Laichingen mit Mama, Papa oder Großeltern. Kontakt: Susanne Maurer, Tel.: Herzliche Einladung zum Nationengottesdienst 9247080 Eine schöne und gute Tradition im Jahreskalender der Katholi- schen Kirchengemeinde Maria Königin ist der Nationengottes- Gottesdienste dienst. Er wird in diesem Jahr am Sonntag, den 21. Juli 2019 Sonntag, 21. Juli 2019 um 10.30 Uhr in der Kirche Maria Königin Laichingen gefeiert. 10:30 Uhr Sonntagstreff-Gottesdienst in Nellingen mit Pfrin. San- Die Sprachenvielfalt in der Kirchengemeinde ist beeindruckend. dra Baier zum Thema: „Sehnsucht Heimat – wo bin ich zu Hause?“ In der jeweiligen Muttersprache werden von Gemeindemitglieder und Taufe von Pia Riek. Fürbitten vorgetragen und das "Vater Unser" in Latein gebetet.
19. Juli 2019, Nummer 29 Nellinger Mitteilungsblatt 11 Trotz vieler fremder Sprachen werden sich alle verstehen, aufei- nander zugehen und Geschwister im Glauben sein. Mitgestaltet wird der Gottesdienst vom katholischen Kirchenchor unter der Leitung von Ruth Häberle. Der Chor wird ein Spiritual und wird mehrere moderne Kirchenlieder vortragen, die Kirchengemeinde Einladung zur Abendwanderung ist eingeladen mitzusingen. Den musikalischen Rahmen bereitet Am Freitag, 19. Juli starten wir zu einer gemütlichen Abendwan- das Musikteam rund um Heike Schumann. derung auf der Nordalb, ca. 5 km, mit anschließender Einkehr in Pilgerfahrt nach Schönstatt vom 17. – 19. Oktober 2019 der Pizzeria "Vesuvio" in Deggingen. Dank und Freude mitbringen, Sorgen in größere Hände legen Treffpunkt: 17:00 Uhr in der Dorfmitte mit Pkw und neue Kraft für den Alltag schöpfen – hierzu lädt das Schön- Gäste sind herzlich willkommen. statt-Zentrum Liebfrauenhöhe im Rahmen einer Pilgerfahrt nach Marianne und Renate Schönstatt vom 17. - 19. Oktober herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das so genannte Ur- Wanderheim Weidacher Hütte heiligtum. Weitere Informationen und Anmeldung: Wallfahrtsbüro, Hüttendienst Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrau- Im Bereich des Donau-Blau-Gau befindet sich, nicht weit vom enhoehe.de. Flyer liegen in den Kirchen aus. Ort Weidach (Blaustein-Weidach), das Wanderheim Weidacher Hütte.. ...Das Wanderheim wurde 1953/54 erbaut. Wacholder, krüppelige Kiefern und eine kleine Heide sind bestens geeignet, damit sich Kinder hier wohlfühlen und austoben können. Beim Wanderheim ist ein Spielplatz mit Grillstelle eingerichtet. Auch eine Tischten- nisplatte ist vorhanden. Hinter dem Haus beginnt ein größeres Waldgebiet, das sich ins einsame, romantische Kiesental hin- abzieht. Eine andere Perle der Wanderlandschaft ist das Kleine Lautertal, das neben dem Lauterursprung, vereinzelten Felsen auch Wacholderheiden aufweist.“ Das Wanderheim „Weidacher Hütte“ wird von den Ortsgruppen des Donau-Blau-Gau ehrenamt- lich bewirtschaftet und ist an den Wochenenden und Feiertagen KreisLandFrauenverband Blaubeuren von April bis Oktober geöffnet. Projektchor-Singen im Ulmer Münster Wir, von der Ortsgruppe Nellingen, übernehmen am 20. Wir laden alle Landfrauen, Sängerinnen und alle, die es werden und 21. Juli den Wochenenddienst auf der Weidacher wollen (Gäste willkommen), am Samstag, 27.07.2019 um 19.00 Hütte. Uhr nach Weidach, Alte Schule, zu einer ersten Chorprobe ein. Wir würden uns freuen,wenn wir an diesem Wochenende In diesem Chorprojekt vom 19.07.2019 bis 06.10 2019 werden auch Gäste aus Nellingen begrüßen dürften. Lieder geprobt, welche dann am 06.10.2019 beim Erntedankgot- Einkehrmöglichkeit: tesdienst im Ulmer Münster mit 3 LandFrauen Chören aus dem samstags ab 14:00 und sonntags ab 10:00 Uhr Alb-Donau-Kreis zusammen gesungen werden. Weitere Informa- tion bei Brigitte Huober, Tel. 07333/5129. Mit freundlichem Gruß Halbtages-Lehrfahrt am Donnerstag, 26.09.2019 nach Reut- Die Vorstandschaft lingen. In Reutlingen machen wir eine Historische Stadtführung, Für den Sonntag brauchen wir noch eine Arbeitskraft. Wer hilft anschließend Gelegenheit zur Einkehr. Anmeldung bis 02.09.2019 mit? - Bitte melden unter der Nr. 0 73 37 – 9 68 96 26 oder E-Mail: Vom 29.11.- 01.12.2019 bieten wir eine 3-tägige Adventsreise schrag64@web.de. Dankeschön. ins Salzburger Land an. 6-tägige Seine-Kreuzfahrt vom 30.03.-04.04.2020. Von Paris bis in die Normandie, mit dem Kreuzfahrtschiff A-Rosa VIVA . Kulturfahrt am Samstag, 25. Juli 2020 zu den Passionsspielen nach Oberammergau. Informationen zu den Fahrten bei R. Gutknecht Tel. 07304/921611. SGM Aufhausen/ Nellingen - Damenmannschaft Termine Testspiele: Heimspiele Sportplatz Nellingen 10.08. / 16:00 Uhr / Bernhausen 25.08. / 13:00 Uhr / Holzheim Auswärts Jakobimarkt - 25.07.2019 31.07. / 19:30 Uhr / Wendlingen Die Landjugend möchte alle Bürgerinnen und Bürger recht herz- 06.08. / 19:30 Uhr / Scharenstetten lich am 25. Juli 2019 in den Biergarten in der Dorfmitte einladen. 23.08. / 19:30 Uhr / Römerstein Für Ihr leibliches Wohl wird wieder bestens gesorgt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. SGM Nellingen/Aufhausen - Herrenmannschaft Landjugend Nellingen Testspiele Herrenmannschaft! Samstag, 20.07. / 18:00 Uhr Markt Sportplatz Nellingen gegen Hausen-Überkingen. Zeltaufbau und Zeltabbau wird kurzfristig in der WhatsApp Samstag, 27.07. / 17:00 Uhr Gruppe bekannt gegeben. Sportplatz Nellingen gegen FC Neenstetten. Innenausbau Mi.. 24.07. / 16.00 Uhr Abbau Garnituren: Do.. 25.07. / ca. 22.00 Uhr Samstag, 03.08. / 17:00 Uhr Wir bitten um zahlreiche Kuchenspenden. Bitte teilt Luisa Startz Sportplatz Bissingen gegen SV Bissingen mit, was für einen Kuchen ihr machen wollt. Sonntag, 04.08. / 17:00 Uhr Danke! Sportplatz TSV Langenau gegen TSV Langenau II
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