Prospekt mit integriertem Fondsvertrag vom September 2021 Bellevue Entrepreneur Switzerland

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Prospekt mit integriertem Fondsvertrag vom September 2021 Bellevue Entrepreneur Switzerland
Prospekt mit integriertem Fondsvertrag vom
September 2021

Bellevue Entrepreneur Switzerland

Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts

(Art "Effektenfonds")

Der Bellevue Entrepreneur Switzerland wurde von der PMG Fonds Management AG als Fondsleitung und
RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank für die Bellevue
Asset Management AG aufgelegt.

Fondsleitung:
PMG Fonds Management AG
Dammstrasse 23
CH-6300 Zug

Depotbank:
RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich
Bleicherweg 7
CH-8027 Zürich
PMG Fonds Management AG
Dammstrasse 23 | CH 6300 Zug
+41 (0)44 215 2838 | pmg@pmg.swiss - www.pmg.swiss
Teil 1                     Prospekt ......................................................................................................................................................................................... 4
1         Informationen über den Anlagefonds ................................................................................................................................................... 4
    1.1                    Allgemeine Angaben zum Anlagefonds ......................................................................................................................................................................... 4

    1.2                    Anlageziel und Anlagepolitik, Anlagebeschränkungen sowie Derivateinsatz des Anlagefonds .............................................................. 5

          1.2.1            Anlageziel .................................................................................................................................................................................................................................... 5

          1.2.2            Anlagepolitik .............................................................................................................................................................................................................................. 5

          1.2.3            Sicherheitenstrategie im Rahmen von Geschäften mit Derivaten ........................................................................................................................ 6

          1.2.4            Die wesentlichen Risiken ....................................................................................................................................................................................................... 6

          1.2.5            Derivateinsatz des Anlagefonds ......................................................................................................................................................................................... 8

    1.3                    Profil des typischen Anlegers .............................................................................................................................................................................................. 9

    1.4                    Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften .................................................................................................................................................... 9

2         Informationen über die Fondsleitung ................................................................................................................................................... 10
    2.1                    Allgemeine Angaben zur Fondsleitung ..........................................................................................................................................................................10

    2.2                    Delegation der Anlageentscheide .................................................................................................................................................................................... 11

    2.3                    Delegation der Fondsbuchführung .................................................................................................................................................................................. 11

    2.4                    Delegation weiterer Teilaufgaben ....................................................................................................................................................................................12

    2.5                    Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten...........................................................................................................................................12

3         Informationen über die Depotbank....................................................................................................................................................... 12

4         Informationen über Dritte ......................................................................................................................................................................... 13
    4.1                    Zahlstelle .....................................................................................................................................................................................................................................13

    4.2                    Vertriebsträger..........................................................................................................................................................................................................................13

    4.3                    Prüfgesellschaft ........................................................................................................................................................................................................................13

5         Weitere Informationen ............................................................................................................................................................................... 13
    5.1                    Nützliche Hinweise .................................................................................................................................................................................................................13

    5.2                    Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen ................................................................................................................. 14

    5.3                    Vergütungen und Nebenkosten .......................................................................................................................................................................................15

          5.3.1            Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des Fondsvertrages) ...............................................................15

          5.3.2            Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus § 19 des Fondsvertrages) ...........................................15

          5.3.3            Bezahlung von Retrozessionen und Rabatten .............................................................................................................................................................16

          5.3.4            Total Expense Ratio ................................................................................................................................................................................................................17

          5.3.5            Gebührenteilungsvereinbarungen ("commission sharing agreements") und geldwerte Vorteile ("soft commissions") ...............17

          5.3.6            Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen .....................................................................................................................................................17

    5.4                    Publikationen des Anlagefonds .........................................................................................................................................................................................18

    5.5                    Verkaufsrestriktionen .............................................................................................................................................................................................................18

    5.6                    Ausführliche Bestimmungen ...............................................................................................................................................................................................18

Teil 2                     Fondsvertrag ............................................................................................................................................................................... 19

I         Grundlagen ..................................................................................................................................................................................................... 19
    §1                     Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter ............................................................................19

                                                                                                                                                                                                                                                                  2 | 39
II         Rechte und Pflichten der Vertragsparteien......................................................................................................................................... 19
      §2                         Der Fondsvertrag .....................................................................................................................................................................................................................19

      §3                         Die Fondsleitung ......................................................................................................................................................................................................................19

      §4                         Die Depotbank ........................................................................................................................................................................................................................ 20

      §5                         Die Anleger ................................................................................................................................................................................................................................21

      §6                         Anteile und Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 22

III        Richtlinien der Anlagepolitik.................................................................................................................................................................... 23
      A         Anlagegrundsätze ................................................................................................................................................................................................................................... 23

      §7                         Einhaltung der Anlagevorschriften ..................................................................................................................................................................................24

      §8                         Anlageziel und Anlagepolitik .............................................................................................................................................................................................24

      §9                         Flüssige Mittel .......................................................................................................................................................................................................................... 26

      B         Anlagetechniken und -instrumente ................................................................................................................................................................................................. 26

      § 10                       Effektenleihe ............................................................................................................................................................................................................................. 26

      § 11                       Pensionsgeschäfte.................................................................................................................................................................................................................. 26

      § 12                       Derivate ...................................................................................................................................................................................................................................... 26

      § 13                       Aufnahme und Gewährung von Krediten..................................................................................................................................................................... 29

      § 14                       Belastung des Fondsvermögens ...................................................................................................................................................................................... 29

      C         Anlagebeschränkungen ........................................................................................................................................................................................................................ 29

      § 15                       Risikoverteilung ....................................................................................................................................................................................................................... 29

IV         Berechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ..................................................... 30
      § 16                       Berechnung des Nettoinventarwertes ........................................................................................................................................................................... 30

      § 17                       Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................................................................................ 32

V          Vergütungen und Nebenkosten ............................................................................................................................................................ 33
      § 18                       Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger ........................................................................................................................................... 33

      § 19                       Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens ........................................................................................................................ 33

VI         Rechenschaftsablage und Prüfung ....................................................................................................................................................... 35
      § 20                       Rechenschaftsablage ............................................................................................................................................................................................................ 35

      § 21                       Prüfung ....................................................................................................................................................................................................................................... 35

VII        Verwendung des Erfolges ........................................................................................................................................................................ 35
      § 22........................................................................................................................................................................................................................................................................... 35

VIII Publikationen des Anlagefonds.............................................................................................................................................................. 36
      § 23........................................................................................................................................................................................................................................................................... 36

IX         Umstrukturierung und Auflösung ......................................................................................................................................................... 37
      § 24                       Vereinigung .............................................................................................................................................................................................................................. 37

      § 25                       Laufzeit des Anlagefonds und Auflösung..................................................................................................................................................................... 38

X          Änderung des Fondsvertrages ............................................................................................................................................................... 38
      § 26........................................................................................................................................................................................................................................................................... 38

XI         Anwendbares Recht und Gerichtsstand .............................................................................................................................................. 39
      § 27 ........................................................................................................................................................................................................................................................................... 39

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Teil 1           Prospekt

Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und
Anleger und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht)
sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Anlagefonds.

Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den Wesentlichen Informationen für die Anlegerin-
nen und Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind.

1     Informationen über den Anlagefonds

1.1     Allgemeine Angaben zum Anlagefonds
Der Bellevue Entrepreneur Switzerland ("der Fonds") ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art
"Effektenfonds" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsver-
trag wurde ursprünglich von der 1741 Asset Management AG, St. Gallen, als Fondsleitung aufgestellt und mit
Zustimmung der Notenstein Privatbank AG, St. Gallen, als Depotbank, der damaligen Eidgenössischen Ban-
kenkommission unterbreitet und von dieser erstmals am 23. Dezember 2005 genehmigt. Das erste Rech-
nungsjahr lief vom 3. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006. Am 1. Juli 2012 hat ein Fondsleitungs- und
Depotbankwechsel stattgefunden. Die neue Fondsleitung ist die PMG Fonds Management AG, Zug, die neue
Depotbank ist die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich.

Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver-
pflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen
und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und in eigenem Namen
zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen
Aufgaben am Fondsvertrag teil.

Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi-
gung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereini-
gen.

Es bestehen zur Zeit folgende Anteilsklassen. Die Anteilsklassen unterscheiden sich in den Voraussetzungen
für den Erwerb sowie in der Kostenstrukur (vgl. Ziff. 5.3).

     Klasse A: Ausschüttungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an
      das gesamte Anlegerpublikum wendet. Es besteht keine erforderliche Mindestanlage.
     Klasse B: Thesaurierende Anteilsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die
      sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet. Es besteht keine erforderliche Mindestanlage.
     Klasse I: Ausschüttungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken lautet und die sich an
      qualifizierte Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3 bis 4 KAG i.V.m. Art. 6 und 6a KKV oder an Anleger wendet,
      die mit einem Finanzintermediär gemäss Art. 10 Abs. 3 Buchstabe a KAG oder mit einem unabhängigen

                                                                                                        4 | 39
Vermögensverwalter im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchstabe c KAG einen Beratungs- oder Dienstleistungs-
      vertrag unterzeichnet haben. Es besteht keine erforderliche Mindestanlage. Im Unterschied zur Klasse
      "A" bzw. "B" werden bei der Klasse "I" keine Vertriebsentschädigungen entrichtet (retrofreie Klasse). Vor-
      behalten bleiben Rabattzahlungen im Sinne von § 19 Ziff. 8 i.V.m.Ziff. 5.3.3 des Prospektes.

Es besteht zurzeit für keine der aufgeführten Anteilsklassen ein Mindestzeichnungsbetrag für zusätzliche
Zeichnungen (Folgezeichnungen).

Die Anteilsinhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in Anteile einer anderen Anteilsklasse auf
der Grundlage des Inventarwertes der beiden betroffenen Anteilsklassen verlangen, wenn die Voraussetzun-
gen des Haltens derjenigen Anteilsklasse, in welche der Umtausch erfolgen soll, erfüllt sind.

Der Anleger ist nur am Vermögen und am Erfolg der Anteilsklasse des Fonds berechtigt, an der er beteiligt
ist. Alle Anteilsklassen berechtigen zur Beteiligung am ungeteilten Vermögen des Fonds. Diese Beteiligung
kann aufgrund anteilsklassenspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oder aufgrund anteils-
klassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen und die verschiedenen Anteilsklassen des Fonds können
deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen.

Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn die Kosten
grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt.

Beim Bellevue Entrepreneur Switzerland ist der Schweizer Franken die Referenzwährung und die Rechnungs-
einheit aller Anteilsklassen. Bei der Referenzwährung handelt es sich nicht notwendigerweise um die Wäh-
rung, in der die Anlagen des Fonds gehalten werden.

1.2       Anlageziel und Anlagepolitik, Anlagebeschränkungen sowie Derivateinsatz des
          Anlagefonds

1.2.1     Anlageziel
Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, durch eine aktive Verwaltung einen Vermö-
genszuwachs auf mittlere bis lange Sicht zu erzielen.

1.2.2 Anlagepolitik
Der Bellevue Entrepreneur Switzerland investiert nach dem Grundsatz der Risikoverteilung mindestens zwei
Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, direkt oder indirekt in Beteiligungswertpapiere
und –rechte von eigentümergeführten Unternehmen, die an der SIX Swiss Exchange kotiert sind und die
entweder (i) ihren Sitz in der Schweiz haben, (ii) ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben, ihre Geschäftstä-
tigkeit aber überwiegend in der Schweiz ausüben oder (iii) als Holdinggesellschaft überwiegend Beteiligun-
gen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz halten.

Als eigentümergeführt gelten diejenigen Unternehmen, welche die Definition eigentümergeführter Unter-
nehmen in § 8 Ziff. 2 Bst. aa des Fondsvertrags erfüllen.

Bis zu einem Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, können in Beteiligungswertpa-
piere und -rechte investiert werden, die den vorerwähnten Anforderungen nicht genügen sowie direkt oder
indirekt in festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

                                                                                                           5 | 39
Für das Fondsvermögen erwirbt und veräussert die Fondsleitung gemäss ihrer Einschätzung der Entwicklung
der Wirtschafts-, Währungs- und Kapitalmarktlage die nach dem Fondsvertrag und dem Gesetz für einen
Effektenfonds zulässigen Vermögenswerte.

Es kann nicht zugesichert werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Der Wert der Anteile
kann steigen oder fallen.

1.2.3 Sicherheitenstrategie im Rahmen von Geschäften mit Derivaten
Im Zusammenhang mit Derivatgeschäften des Anlagefonds können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Ri-
siken werden wie folgt minimiert:

Als Sicherheiten sind die folgenden Arten zulässig:

 Barmittel (Cash Collateral), sofern sie auf eine frei konvertierbare Währung lauten.

Umfang der Besicherung:
Die Besicherung von Derivatgeschäften richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften für die Abwicklung
von solchen Geschäftsarten. Zentral abgewickelte Derivatgeschäfte unterliegen immer einer Besicherung.
Der Umfang und die Höhe richten sich nach den jeweiligen Vorschriften der zentralen Gegenpartei, resp. der
Clearingstelle. Für nicht zentral abgewickelte Derivatgeschäfte kann die Fondsleitung oder ihre Beauftragten
mit den Gegenparteien gegenseitige Besicherungsvereinbarungen abschliessen. Der Wert der ausgetausch-
ten Sicherheiten muss dauernd mindestens dem Wiederbeschaffungswert der ausstehenden Derivatge-
schäfte entsprechen.

Barsicherheiten werden nicht wieder angelegt.

1.2.4 Die wesentlichen Risiken
Der Nettoinventarwert der Anlagen des Fonds richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert der Anlagen. Je
nach dem generellen Börsentrend und der Entwicklung der im Fondsportefeuille gehaltenen Titel kann der
Nettoinventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine län-
gere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt
und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Bei Anlagen im sog.
Markt für Nebenwerte bzw. Mid Caps sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten, die beim Anle-
ger eine gewisse Risikobereitschaft voraussetzen. Der Finanzmarkt in Bezug auf mittelgrosse und insbeson-
dere kleine Unternehmen ist zum Teil wenig liquid. Dies kann das Handeln von diesen Nebenwerten je nach
Marktverfassung bedeutend erschweren, wie auch zu überdurchschnittlichen Kursveränderungen führen.

Einteilung nach Risikoart

Politische Risiken
Politische Risiken sind geo- und länderpolitische Begebenheiten, Ereignisse und Entscheide wie Kriege, Sank-
tionen, Enteignungen, Blockaden und dergleichen, die sich unter Umständen negativ auf die entsprechenden
Finanzmärkte und Anlagen auswirken. Sie können insbesondere bei Investitionen in Emerging Markets auf-
treten, aber auch in anderen Märkten, wenn sich das politische Umfeld verschlechtert.

Ökonomische Risiken

                                                                                                       6 | 39
Ökonomische Risiken sind typischerweise in Zyklen verlaufende wirtschaftliche Abschwünge, die regional
oder weltweit auftreten und unterschiedliche Ausmasse annehmen können. Ihnen unterliegen sämtliche An-
lagen.

Systemische Risiken
Systemische Risiken sind durch das Finanzmarktsystem bedingte Risiken in Form von adversen Mechanis-
men, welche ansteckende oder sich selbst verstärkende negative Auswirkungen in lokalen oder im weltwei-
ten Finanzsystem haben können. Sie äussern sich beispielsweise in Liquiditäts- und Kreditverknappung und
im Emittenten- und Gegenparteienrisiko. Insbesondere OTC-Geschäfte, Termin- und Swap-Geschäfte, Deri-
vate, strukturierte Produkte oder Zertifikate und ähnliche Geschäfte weisen Gegenpartei- und Emittentenri-
siken auf. Auch Forderungswertpapiere weisen alle ein Emittentenrisiko auf. Systemischen Risiken unterlie-
gen auch Alternative Anlagen wie Hedge Funds, weil solche Strategien oft mit Leverage arbeiten und ent-
sprechende Margen bei Prime Brokern hinterlegt werden. Nehmen beispielsweise die Positionswerte von
Hedge Funds ab, können Prime Broker höhere Margenhinterlegung einfordern, was wiederum zu Auflösun-
gen von weiteren Positionen und entsprechendem verstärkenden Preisdruck führen kann. Solche Mechanis-
men können sich wiederum auf Positionen von anderen Marktteilnehmern auswirken und entsprechende
Dominoeffekte auslösen.

Operationelle Risiken
Operationelle Risiken sind Risiken im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Administration, Handelsab-
wicklung, Back-Office, Lieferungen (Settlement), Aufbewahrung, Rechnungslegung, Bewertungsdienstleis-
tungen, Berichtswesen und ähnliche Risiken. Solche administrativen oder logistischen Risiken können durch
Störungen von Abläufen und Stellen aus Krisen, Katastrophen, oder menschlichen oder anderen Versagen
entstehen und können sehr schwer oder gar nicht vorhersehbar sein.

Liquiditätsrisiken
Der Anlagefonds darf in Anlagen investieren, die keinen täglichen Handel haben. Bei grossen Rücknahmen
im Fondsvermögen kann es vorkommen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens kurzfristig
verschiebt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei grossen Umwälzungen im Fonds kurzfristig zu
Verschiebungen in der Zusammensetzung des Portfolios kommen kann und sich im Extremfall die Auszah-
lungen von Rücknahmen verzögern könnten.

Einteilung nach Art der Anlage

Währungsrisiken
Der Anlagefonds kann in frei konvertierbare Währungen investieren. Währungsschwankungen gegenüber
der Referenzwährung können sich positiv oder negativ auf den Wert des Anlagefonds auswirken, soweit die
Fremdwährungen nicht vollständig abgesichert sind.

Zinsrisiken
Bei festverzinslichen Anlagen verursacht eine Verschiebung des Zinsniveaus nach unten Kapitalgewinne und
eine Verschiebung des Zinsniveaus nach oben Kapitalverluste. Es ist Ziel der Anlagestrategie, solche Risiken
über die Festlegung der Duration zu steuern.

                                                                                                       7 | 39
Kreditrisiken
Jede Art von Schulden beinhaltet Kreditrisiken. Bei Anlagen mit solchen Kreditrisiken kann eine Verminde-
rung der Kreditprämien für eine jeweilige Schuld zu Kapitalgewinnen, aber eine Ausweitung der Kreditprä-
mien zu Kapitalverlusten führen. Bei signifikanter Verschlechterung der Bonität eines Kreditschuldners kann
dies zu substanziellen Verlusten, im Falle eines Bankrottes des Schuldners gar zu einem Totalverlust führen.
Es ist Ziel des Fonds, solche Risiken durch Diversifikation und Kreditanalyse unter Kontrolle zu halten und
eine entsprechende Prämie auf solchen Risiken zu verdienen.

Aktienrisiken
Anlagen in öffentlich gehandelten Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren unterliegen Marktpreisschwan-
kungen, die abhängig sind vom Geschäftsverlauf der jeweiligen Unternehmen und von der allgemeinen Ver-
fassung des Gesamtaktienmarktes. Es ist Ziel des Fonds, solche Risiken über eine breite Verteilung über viele
Aktien zu diversifizieren. Die verbleibenden Risiken bleiben aber substanziell.

1.2.5 Derivateinsatz des Anlagefonds
Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentli-
chen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Verän-
derung des Anlagecharakters des Fonds führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II
zur Anwendung.

Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt.

Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsiche-
rung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kol-
lektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimm- und messbar sind.

Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate eingesetzt werden, wie sie im Fonds-
vertrag näher beschrieben sind (vgl. § 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig
sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden
Markt gehandelt oder OTC (Over-the-Counter) abgeschlossen sein. Derivate und strukturierte Produkte un-
terliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht.

Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben bezie-
hungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengagement in Derivaten bis zu 100%
seines Nettofondsvermögens und mithin das Gesamtengagement des Fonds bis zu 200% seines Nettofonds-
vermögens betragen.

Auf den Einsatz von OTC-Derivaten und von Kreditderivaten wird verzichtet.

Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -
instrumente (insbesondere Derivate sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, §§ 7-15)
ersichtlich.

                                                                                                        8 | 39
1.3     Profil des typischen Anlegers
Der Anlagefonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont (mind. 5 Jahre), die ein
langfristiges Kapitalwachstum anstreben und an einem aktiv verwalteten Portfolio interessiert sind. Die An-
leger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Inventarwertes der
Fondsanteile in Kauf nehmen. Sie sind mit den wesentlichen Risiken einer Aktienanlage vertraut.

1.4     Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften
Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch
einer Kapitalsteuer.

Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von
der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert werden.

Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes
unterliegen. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund
von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in
der Schweiz zurückgefordert.

Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unter-
liegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die mit separatem Coupon aus-
geschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer.

In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration
in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern.

Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz
und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkom-
men besteht keine Rückforderungsmöglichkeit.

Ferner können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person,
welche die Anteile direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bsp.
abgeltende Quellensteuer, Europäische Zinsbesteuerung, Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen.

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen
der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vor-
behalten.

Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder
Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des An-
legers. Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. Weder die Fondsleitung
noch die Depotbank können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Anleger aus dem
Kaufen und Verkaufen bzw. dem Halten von Fondsanteilen übernehmen.

Der Anlagefonds hat den folgenden Steuerstatus:

Abgeltende Quellensteuer:

                                                                                                      9 | 39
Dieser Anlagefonds ist für die abgeltende Quellensteuer im Vereinigten Königreich und in Österreich nicht
transparent, d.h. die Erhebung der abgeltenden Quellensteuer basiert nicht auf den konkreten Steuerfakto-
ren des Anlagefonds (Fonds-Reporting), sondern wird aufgrund einer Ersatzbemessung erfolgen.

Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (automatischer Informations-
austausch):

Dieser Anlagefonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informationsaustausches im Sinne des
gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut.

FATCA:

Der Anlagefonds wurde bei den US-Steuerbehörden als "Registered Deemed-Compliant Financial Instituti-
ons" im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance
Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

Teilfreistellung gemäss deutschem Investmentsteuergesetz:

Mindestens 50% des Aktivvermögens werden fortlaufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8
InvStG angelegt.

Bei der Ermittlung des in Kapitalbeteiligungen angelegten Fondsvermögens werden Zielfonds mit ihren be-
wertungstäglich veröffentlichten Kapitalbeteiligungsquoten berücksichtigt, sofern diese eine mindestens wö-
chentliche Bewertung vornehmen.

2     Informationen über die Fondsleitung

2.1    Allgemeine Angaben zur Fondsleitung
Für die Fondsleitung zeichnet die PMG Fonds Management AG verantwortlich. Seit der Gründung im Jahre
1990 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zug im Fondsgeschäft tätig.

Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt zurzeit CHF 1.575 Millionen. Das Aktien-
kapital ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt.

Aktionäre
 Wermelinger Beat, Bäch, mit 1%
 SAKI Holding AG, Meierskappel, mit 96%
 PMG Fonds Management AG, Zug, mit 3%

Verwaltungsrat
 Präsident: Lütenegger Eric
 Vizepräsident: Wermelinger Beat
 Mitglied: Reto Toscan

Geschäftsleitung
 Dobal Raoul, Dr., COO

                                                                                                      10 | 39
 Schneider Bernhard, CEO

Die Fondsleitung verwaltet in der Schweiz insgesamt 19 Anlagefonds, wobei sich die Summe der verwalteten
Vermögen am 31. Dezember 2020 auf CHF 1.7 Mia. belief. Daneben amtet die PMG Fonds Management AG
als Fondsmanager, Investment Advisor und/oder Vertreter von 16 Luxemburger Fonds gemäss Teil 1 des
Gesetzes vom 17.12.2010 (UCITS V), 7 Luxemburger Spezial Investmentfonds gemäss Gesetz vom 13. Februar
2007 (SIF), 1 Luxemburger Reserved Alternative Investment Fund (RAIF), 1 Liechtensteiner Alternativer Invest-
ment Fonds (AIF), 6 Maltesischen Professional Investor Funds (PIF) und 1 Cayman Islands Mutual Fund in der
Höhe von insgesamt CHF 1.2 Mia.

Die Fondsleitung PMG Fonds Management AG ist bei den US-Steuerbehörden als "registered deemed com-
pliant FFI" im Sinne das Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über
die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) "IGA
Schweiz/USA" gemeldet.

Adresse: Dammstrasse 23, CH-6300 Zug,Internet: www.pmg.swiss

2.2   Delegation der Anlageentscheide
Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide an die Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700
Küsnacht ZH als Vermögensverwalterin delegiert. Die Bellevue Asset Management AG zeichnet sich durch
ihre langjährige Erfahrung im Asset Management aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi-
schen der Fondsleitung und der Vermögensverwalterin abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die
Entschädigung der Vermögensverwalterin geht zu Lasten der Fondsleitung.

Die Bellevue Asset Management AG ist eine Tochtergesellschaft der Bellevue Group AG mit Sitz in Küsnacht
ZH und ist als Vermögensverwalterin eingesetzt. Sie ist in ihrer Meinungsbildung unabhängig, was Basis für
objektive Anlageentscheide bietet. Es wird ein fundamentaler Analyseansatz verfolgt. Eine aktive Unterstüt-
zung wird durch die interne Finanzanalyse erbracht. Die Bellevue Asset Management AG verfolgt einen bot-
tom-up Stockpicking-Ansatz in einem klar bestimmten Titeluniversum. Schwergewichtig konzentriert sie sich
auf günstig bewertete Unternehmen mit gutem Management und gesunder Bilanzstruktur, freiem Cash Flow
sowie einer starken Marktstellung. Die Anlagen werden mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont
getätigt.

2.3   Delegation der Fondsbuchführung
Die Fondsleitung hat im Weiteren Teile der Fondsbuchführung an eine spezielle Fondsadministrationsgruppe
der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich delegiert. Die RBC Investor
Services Gruppe, zu der die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich
gehört, zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Administration von Fonds an verschiedenen
internationalen Fondsstandorten.

Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der RBC Investor Services
Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich abgeschlossener Delegationsvertrag.

                                                                                                        11 | 39
2.4    Delegation weiterer Teilaufgaben
Die Fondsleitung hat den Vertrieb des Anlagefonds der Bellevue Asset Management AG, Küsnacht ZH, als
Hauptvertriebsträgerin übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondslei-
tung und der Hauptvertriebsträgerin abgeschlossener Vertriebsvertrag.

2.5    Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten
Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläu-
bigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch
von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.

Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubiger-
rechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren.

Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie na-
mentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktio-
närin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahe stehender juristischer Personen zustehen, übt
die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrücklich Weisungen. Sie darf sich dabei auf
Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder Dritten
erhält oder aus der Presse erfährt.

Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

3     Informationen über die Depotbank
Als Depotbank fungiert die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich.

RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich wurde von der Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht FINMA als Zweigniederlassung einer ausländischen Bank und eines ausländischen Ef-
fektenhändlers sowie als Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen bewilligt.

RBC Investor Services Bank S.A. ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der
Nummer B-47192 registriert und wurde 1994 unter dem Namen "First European Transfer Agent" errichtet.
Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, und
ist auf Depotbank-, Fondverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert.

RBC Investor Services Bank S.A. ist ein Unternehmen der Royal Bank of Canada Gruppe.

Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsver-
mögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente
darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist
die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammel-
verwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten
des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den
hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt-
und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen
genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden.

                                                                                                        12 | 39
Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen
kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt
angewendet hat.

Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als "Participating Foreign Financial Institution (PFFI)" im Sinne
der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich
diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

4     Informationen über Dritte

4.1    Zahlstelle
Zahlstelle ist die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, Bleicherweg 7,
CH-8027 Zürich

4.2    Vertriebsträger
Mit dem Vertrieb des Anlagefonds ist die Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küs-
nacht ZH beauftragt worden.

4.3    Prüfgesellschaft
Als Prüfgesellschaft amtet die BDO AG, Schiffbaustrasse 2, CH-8031 Zürich.

5     Weitere Informationen

5.1    Nützliche Hinweise

                                      "A" Klasse               "B" Klasse               "I" Klasse

 Valoren-Nummer                       2324436                  37935372                 25935487

 ISIN-Nummer                          CH0023244368             CH0379353722             CH0259354873

 Kotierung                            Die Anteile sind nicht börsenkotiert (börsennotiert).

 Rechnungsjahr                        1. Januar bis 31. Dezember

 Erstausgabepreis                     CHF 100.—                CHF 100.—                CHF 100.—

 Mindestbeteiligung                   1 Anteil                 1 Anteil                 1 Anteil

 Rechnungseinheit                     Schweizer Franken (CHF)

 Laufzeit                             unbeschränkt             unbeschränkt             unbeschränkt

 Anteile aller Anteilsklassen         Die Anteile lauten auf den Inhaber. Die Anteile werden nicht verbrieft,
                                      sondern nur buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht berechtigt, die

                                                                                                         13 | 39
Aushändigung eines auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden
                                     Anteilscheines zu verlangen.

 Verwendung der Erträge (alle An-    Grundsätzlich wird der Nettoertrag der Anteilsklassen "A" und "I" inner-
 teilsklassen)                       halb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres spesenfrei
                                     an die Anleger ausgeschüttet. Kapitalgewinne werden in der Regel nicht
                                     ausgeschüttet, sondern im Fonds zur Wiederanlage zurückbehalten.
                                     Der Nettoertrag der Anteilsklasse "B" wird thesauriert. Vorbehalten blei-
                                     ben allfällige auf die Wiederanlage erhobenen Steuern und Abgaben,
                                     insbesondere Verrechnungssteuer. Es findet für die Anteilsklasse "B"
                                     keine Ausschüttung der Erträge und Kapitalgewinne an die Anleger
                                     statt.

5.2   Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen
Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Freitag), ausgegeben oder zurückgenommen.

Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen (Ostern, Pfingsten,
Weihnachten, Neujahr, Berchtoldstag, Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen
bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind (gemäss Handels- und Währungs-
kalender der SIX) bzw. mehr als 50% der Anlagen des Anlagefonds nicht adäquat bewertet werden können
oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinn von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Die Fonds-
leitung und die Depotbank sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen.

Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens 15.00 Uhr MEZ an einem Bankwerktag (Auftragstag)
bei der Depotbank vorliegen (Cut-off-Zeit), werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis
des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Netto-
inventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am
Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Auftragstags berechnet. Nach 15.00 Uhr MEZ (Cut-off-Zeit)
bei der Depotbank eingehende Aufträge werden am darauf folgenden Bankwerktag behandelt.

Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am Ver-
kehrswert des Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anla-
gefonds, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befind-
lichen Anteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf CHF 0.01 kaufmännisch gerundet.

Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinven-
tarwert dieser Klasse, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der
nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.

Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoin-
ventarwert dieser Klasse.

Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen,
Steuern und Abgaben), die dem Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Ver-
kauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsver-
mögen belastet.

                                                                                                        14 | 39
Ausgabe- und Rücknahmepreis werden auf CHF 0.01 kaufmännisch gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils
zwei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag (Valuta 2 Tage).

Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Fraktionsanteile werden bis auf 1/1'000 An-
teile ausgegeben.

      Übersichtstabelle                                                          T    T+1     T+2    T+3
 1.   Zeichnungs- und Rückkaufaufträge, die bis 15.00 Uhr MEZ bei der Depot-     X
      bank eintreffen

 2.   Börsenschlusskurs für die Berechnung des Nettoinventarwerts                X

 3.   Berechnung des Nettoinventarwerts (Bewertungstag)                               X

 4.   Datum der Erstellung der Abrechnung der Transaktion                             X

 5.   Publikation der Kurse in den elektronischen Medien                              X

 6.   Valutadatum der Abrechnung                                                                     X

T = Auftragstag und Bewertungsstichtag / T+1 = Bewertungstag

5.3   Vergütungen und Nebenkosten

5.3.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des Fonds-
      vertrages)

 Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder          höchstens 5.00% des Nettoin-
 Vertriebsträgern im In- und Ausland *                                     ventarwertes auf Anteilen aller
                                                                           Anteilsklassen
 Kommission der Fondsleitung für die Auszahlung des Liquidationsbe- höchstens 0.50% des Brutto-
 treffnisses im Falle der Auflösung des Anlagefonds. Die Entschädigung betrages der Auszahlung auf
 der Depotbank für die hier genannte Leistung obliegt der Fondsleitung. Anteilen aller Anteilsklassen

* Beim Umtausch der Anteile einer Anteilsklasse in solche einer anderen Anteilsklasse dieses Anlagefonds
wird keine Ausgabekommission erhoben.

5.3.2 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus § 19
      des Fondsvertrages)

 Die Management Fee der Fondsleitung gemäss § 19 Ziff. 1 des Fondsvertra-     höchstens 1.40% p.a. für
 ges:                                                                         die Anteile der Anteils-
                                                                              klasse "A" und "B"
 (Diese wird verwendet für das Asset Management und den Vertrieb)
                                                                              höchstens 0.90% p.a. für
                                                                              die Anteile der Anteils-
                                                                              klasse "I"

                                                                                                      15 | 39
Service Fee der Fondsleitung gemäss § 19 Ziff. 2 des Fondsvertrages:          höchstens 0.30% p.a. auf
                                                                               Anteilen aller Anteilsklas-
                                                                               sen

Die Service Fee wird verwendet für die Leitung des Anlagefonds wie auch die Entschädigung der Depotbank
für die von ihr erbrachten Dienstleistungen wie die Aufbewahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des
Zahlungsverkehrs und die sonstigen in § 4 des Fondsvertrages aufgeführten Aufgaben. Ausserdem wird
damit die folgende Dienstleistung Dritter vergütet:

   Führung der Fondsbuchhaltung, RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung
    Zürich

Ausserdem werden aus der Management Fee der Fondsleitung Retrozessionen und Rabatte gemäss
Ziff. 5.3.3 des Prospekts bezahlt.

Die Management Fee gemäss § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages sowie die Service Fee gemäss § 19 Ziff. 2 des
Fondsvertrages dürfen zusammen für die Anteilsklasse "A" bzw. "B" maximal 1.70% p.a. betragen.

Die Management Fee gemäss § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages sowie die Service Fee gemäss § 19 Ziff. 2 des
Fondsvertrages dürfen zusammen für die Anteilsklasse "I" maximal 1.20% p.a. betragen.

Die Summe aus Management Fee und Service Fee entspricht einer Verwaltungskommission der Fondsleitung
für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds von maximal 1.60% p.a. für die
Anteilsklasse "A" bzw. "B" respektive maximal 1.10% p.a. für die Anteilsklasse "I" zuzüglich einer Depotbank-
kommission für die Aufbewahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlage-
fonds und die sonstigen in § 4 aufgeführten Aufgaben der Depotbank von maximal 0.10% p.a. für alle An-
teilsklassen, zusammen wiederum maximal 1.70% p.a für die Anteilsklasse "A" bzw. "B" respektive maximal
1.20% p.a. für die Anteilsklasse "I".

Zusätzlich können dem Anlagefonds die weiteren in § 19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und
Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.

Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.

5.3.3 Bezahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Fondsleitung und deren Beauftragte können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebs- und Ver-
mittlungstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Als Vertriebs- und
Vermittlungstätigkeit gilt insbesondere jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrieb oder die Vermittlung
von Fondsanteilen zu fördern, wie die Organisation von Road Shows, die Teilnahme an Veranstaltungen und
Messen, die Herstellung von Werbematerial, die Schulung von Vertriebsmitarbeitern etc.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger wei-
tergeleitet werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den An-
leger von sich auch kostenlos über die Höhe der Entschädigung, die sie für den Vertrieb erhalten können.

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