Prozesssteuerung bei der Konzeption eines Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm - Parkraumbewirtschaftung am Tempelhofer Damm Dokumentation zur ...

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Prozesssteuerung bei der Konzeption eines
Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm
        Parkraumbewirtschaftung am Tempelhofer Damm
           Dokumentation zur Informationsveranstaltung
                         am 06. Juni 2021 um 18.00 Uhr
AUFTRAGGEBER

       Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
       Straßen- und Grünflächenamt

       Dienstsitz:
       Rathaus Tempelhof
       Tempelhofer Damm 165
       12099 Berlin

       Postanschrift:
       John-F.-Kennedy-Platz
       10820 Berlin

       Ansprechpartner:
       Frau Fremder
       E-Mail: tempelhoferdamm-stra@ba-ts.berlin.de

AUFTRAGNEHMER

       slapa & die raumplaner gmbh
       Geschäftsführerin Sabine Slapa

       Kaiser-Friedrich-Straße 90
       10585 Berlin
       Tel 030 666 2971-0
       Fax 030 666 2971-1
       Internetauftritt: www.die-raumplaner.de

       Bearbeiterinnen:
       Sabine Slapa, Jana Degenkolb
       E-Mail: tempelhoferdamm@die-raumplaner.de

Berlin, den 24.06.2021
INHALT
1   Anlass und Ziel ................................................................................................................. 4
2   Ablauf............................................................................................................................... 4
3   Rückfragen zum Inputvortrag „Parkraumbewirtschaftung in Geschäftsstraßen“ ........... 5
4   Rückfragen zum Inputvortrag „Parkraumbewirtschaftung am „Tempelhofer Damm“ ... 6
Prozesssteuerung bei der Konzeption eines Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm
                      Informationsveranstaltung Parkraumbewirtschaftung 03.06.2021

1 ANLASS UND ZIEL
Der ruhende Verkehr in den Straßen rund um den Tempelhofer Damm zwischen Alt-Tempelhof und
Ullsteinstraße wird neu organisiert. Mit Hilfe von Parkraumbewirtschaftung soll zum einen ein
größerer Wechsel von Fahrzeugen der Kundschaft für die anliegenden Geschäfte sowie eine
Bevorzugung von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erreicht werden. Notwendig ist dies durch
den Wegfall der Parkspur während der Baumaßnahme der BVG am Tunnel der U6 und die
darauffolgende Umsetzung der geschützten Radverkehrsanlage.

Die digitale öffentliche Informationsveranstaltung beleuchtet als Einstieg verschiedene Praxisbeispiele
zu Parkraumbewirtschaftung in und um Geschäftsstraßen allgemein. In einem Experteninput erläutert
Frau Uta Bauer vom difu (Deutsches Institut für Urbanistik) Beispiele aus ganz Europa und bewertet
deren Auswirkungen auf städtische Lebensqualität und die Geschäfte in den umgestalteten Straßen.
Zudem wird ein Einblick über die Modelle und Kosten verschiedener Länder bezüglich der dortigen
Parkraumbewirtschaftung gegeben und Berlin eingeordnet. Im Ergebnis gibt es zwei klare
Erkenntnisse: erstens profitieren Geschäfte durchgängig von der Parkraumbewirtschaftung und
zweitens ist die bessere Aufenthaltsqualität durch Verkehrsreduzierung für Kund_innen und
Besucher_innen ein wesentlicher Standortfaktor, der die Geschäftsstraße insgesamt aufwertet.

Hauptinhalt der Veranstaltung war die Vorstellung der Konzeption und des Zeitplans für die
vorgesehene Parkraumbewirtschaftung rund um den Tempelhofer Damm. Die Teilnehmenden
konnten in einem Textchat Rückfragen stellen, die während der Veranstaltung von der Moderation
gesammelt und von den Fachleuten beantwortet wurden. Nachgereichte oder offen gebliebene
Fragen wurden im Nachgang beantwortet und in diese Dokumentation aufgenommen. Dier hier
veröffentlichten Antworten entsprechen nicht dem konkreten Wortlaut, dieser kann der
Videoaufzeichnung entnommen werden.

2 ABLAUF
 Teil I: Begrüßung
 Informationen zum Ablauf der Veranstaltung
 Sabine Slapa, die raumplaner
 Begrüßung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
 Christiane Heiß, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
 Teil II: Fachinputs
 Parkraumbewirtschaftung in Geschäftsstraßen
 Uta Bauer, difu
 Beantwortung von Rückfragen aus dem Chat
 Uta Bauer, difu und Christiane Heiß, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg; Moderation durch Sabine
 Slapa, die raumplaner
 Parkraumbewirtschaftung am Tempelhofer Damm
 Dirk Ohm, IVAS
 Beantwortung von Rückfragen aus dem Chat

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 Dirk Ohm, IVAS und Christiane Heiß, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg; Moderation durch Sabine
 Slapa, die raumplaner
 Teil III: Abschluss
 Erläuterung zum weiteren Vorgehen und Verabschiedung
 Christiane Heiß, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und Sabine Slapa, die raumplaner

3 RÜCKFRAGEN ZUM INPUTVORTRAG
  „PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG IN GESCHÄFTSSTRASSEN“
Ist Carsharing ein Faktor, der zu einer zu hohen Anzahl von Fahrzeugen im öffentlichen Raum führt?

Frau Bauer: Es gibt verschiedene Leih-Systeme: stationsbasiert oder frei im Raum verfügbar. Ziel ist es,
sich nur für bestimmte Gelegenheiten ein Kfz zu mieten, statt ein eigenes dauerhaft abzustellen und
nur temporär zu nutzen. Mit stärkerer Nutzung von Carsharing kann sich die Gesamtzahl an
Fahrzeugen insgesamt reduzieren.

Welche Erfahrungen wurden mit Dauerparkplätzen in privaten Parkhäusern gemacht?

Frau Bauer: Private Stellplätze sind ggf. unbequemer zu erreichen (Tore, Tiefgaragen etc.) und daher
sind diese Stellplätze nicht attraktiv im Vergleich zu kostenfreien ebenerdigen Parkplätzen an der
Straße. Hier sollte effektiver gehandelt werden.

Warum werden vor Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht erst Ersatzflächen geschaffen
statt gleich Stellflächen zu streichen?

Frau Bauer: Die Zahl der Kfz wird weiter steigen, der Platz im öffentlichen Raum jedoch nicht. Es gibt
andere Flächenkonkurrenzen (Grünflächen, Wohnraum etc.), die relevanter in der Nutzung sind und
daher sollte dem Parken nicht der Vorrang gegeben werden. Es gibt kein Recht auf einen kostenfreien
Parkplatz vor dem Wohnstandort. Parkraumbewirtschaftung ist ein Instrument, um den knappen Platz
effizienter zu verteilen.

Wie kann die Einhaltung kontrolliert werden?

Frau Heiß: Die Besetzung der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes wird aktuell von 24
Mitarbeitenden auf 44 erhöht. 20 weitere Mitarbeitende sind speziell für die Kontrolle des ruhenden
Verkehrs eingestellt. Aus den Parkgebühren werden weitere 27 Mitarbeitende für die
Parkraumbewirtschaftung am Tempelhofer Damm finanziert. Erst mit der Parkraumbewirtschaftung
kann die notwendige Präsenz im öffentlichen Raum finanziert werden. Insofern profitiert auch die
Verkehrssicherheit für alle.

Wurde schon das Gespräch mit den Parkhausbetreiber_innen gesucht, um Lösungen für
Dauerstellplätze anzubieten?

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Frau Heiß: Die Gespräche laufen bereits seit einiger Zeit. Es liegt auch schon ein Konzept seitens der
Betreiber des Tempelhofer Hafen-Centers vor, seitens Karstadt wird das Konzept Ende Juni erwartet.
Generell bietet sich schon jetzt die App Parkopedia als Tool für die Suche nach Parkplätzen an.

Wurde bereits mit Vivantes und anderen großen Betrieben gesprochen, deren Mitarbeiter viele
Stellplätze besetzen?

Frau Heiß: Ja, aber hier sind aufgrund der Pandemie andere Prioritäten vorrangig, daher verzögern
sich die Verhandlungen. Dieses wird sich mit der Parkraumbewirtschaftung auch verlagern.

4 RÜCKFRAGEN ZUM INPUTVORTRAG
  „PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG AM TEMPELHOFER DAMM“
Wie ist der Stand der Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe (BWB)?

Frau Heiß: Die Berliner Wasserbetriebe werden nach aktuellem Planungsstand ab 2028 ihre Baustelle
auf diesem Abschnitt des Tempelhofer Damms beginnen. Konkrete Zeitpläne stehen nicht fest.

Wie hoch sind die Kosten für den Bewohner_innenparkausweis? Bleibt es bei 20,40 Euro für 2 Jahre?

Frau Heiß: Es gibt Diskussionen über eine Gebührenerhöhung im Land Berlin; ein Ergebnis liegt aber
nicht vor und erwarte ich auch nicht vor dem Einrichten der Parkzone am Tempelhofer Damm. Die
Ausgabe der Bewohner_innenparkausweise für die hier geplante Bewirtschaftung erfolgt ab Oktober
2021, unmittelbar nach den Wahlen. Bis Ende 2021 soll die Parkraumbewirtschaftung umgesetzt
werden. Über den konkreten Zeitplan und den Ablauf der Beantragung sowie die Gebühren wird
nochmals informiert (per Hauswurfsendung etc.).

Wird es Gästeparkausweise geben?

Frau Heiß: Auf Einzelantrag als Ausnahme wird es diese geben, ebenso wird es Gewerbeparkausweise
etc. geben.

Ist der Parkplatz neben dem Rathaus Tempelhof nur für Beschäftigte nutzbar oder kann dieser auch
als Ausweichfläche für die wegfallenden Parkplätze am Tempelhofer Damm dienen?

Frau Heiß: Es handelt sich um gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze für Besucher_innen des
Rathauses. Die Parkplätze hinter der Schranke stehen unter der Woche als gebührenpflichtige
Parkplätze für Mitarbeiter_innen der Verwaltung zur Verfügung, nachts und am Wochenende sind
diese öffentlich und kostenfrei nutzbar.

Wird die 30er Zone weiterhin eingerichtet bleiben, auch wenn die Parkspur wegfällt und es eine
geschützte Radspur gibt?

Frau Heiß: Die Tempo 30-Zone dient der Luftreinhaltung und stellt eine Maßnahme zur Minderung der
Stickstoffkonzentrationen dar. Die Maßnahme wird daher vsl. noch weitere 5 Jahre bestehen.

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Wann wurde die vorgestellte Erhebung zum Parkverhalten vorgenommen und wurden auch private
Stellplätze untersucht?

Herr Ohm: Untersucht wurden nur öffentliche Stellplätze, da private Stellplätze nicht zugänglich sind.
Des Weiteren sind dies nur wenige im Vergleich zu öffentlichen Parkflächen. Die Erhebung wurde
2019 durchgeführt.

Wird die Neue Mitte Tempelhof bereits im Konzept berücksichtigt, wo 500 neue Wohnungen
entstehen werden?

Herr Ohm: Zukünftige Bedarfe sind nicht im Detail berücksichtigt, da Neubauvorhaben nach einem
bestimmten Stellplatzschlüssel Stellplätze einkalkulieren müssen. Des Weiteren wird von der
Verlagerung von KfZ-Verkehr zu neuen Mobilitätsformen ausgegangen.

Ist es auch für Motorräder erforderlich einen Parkausweis zu beantragen?

Frau Heiß: Bewohner_innenparkausweise für Motorräder oder Motorräder mit Beiwagen sind
möglich. Zusätzlich muss noch geplant werden, wie Kleinfahrzeuge (auch Lastenräder etc.) abgestellt
werden können.

Kann bei Baumaßnahmen/Einschränkungen auch auf andere Parkzonen ausgewichen werden, wen
nur begrenzt Plätze verfügbar sind?

Frau Heiß: Auf Wunsch der BVV wurde die Fläche der Parkraumbewirtschaftung reduziert.
Ursprünglich sollten „natürliche Barrieren“ wie der Teltowkanal, die S-Bahntrasse, das Gewerbegebiet
und die Autobahn die Zone für eine flächendeckende gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze
abgrenzen. Die nun reduzierte Fläche wird voraussichtlich aus einer Parkzone bestehen.

Gibt es eine Begrenzung der möglichen zu beantragenden Vignetten pro Haushalt? Bei welcher Stelle
erfolgt die Beantragung?

Frau Heiß: Jeder Bewohner erhält einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder
nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug., Im Rathaus Tempelhof wird ab August eine
neue Vignettenstelle eingerichtet.

Kann zukünftig am Stadtbad Tempelhof mit Parkvignette geparkt werden?

Diese Frage ist noch nicht geklärt – es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass für die
Besucher_innen der Besuch des Bades möglich ist. Im Zuge der Veränderungen rund um das Thema
Neue Mitte Tempelhof wird es sicherlich noch weitere Veränderungen geben.

Wie viele neue freie Parkplätze werden durch die PRB erwartet? Können die 300 wegfallenden Plätze
damit kompensiert werden?

Herr Ohm: Es ist davon auszugehen, dass tagsüber deutliche Reserven entstehen. Abends und nachts
sind keine neuen Kapazitäten zu erwarten. Hierfür wurde eine Evaluierung vorgeschlagen, um die

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Effekte nach einer bestimmten Zeit zu untersuchen und ggf. nachsteuern zu können. Der Zeitpunkt einer
Evaluation muss noch abgestimmt werden, sollte aber nicht zu kurzfristig erfolgen.

Wird die aktuelle Situation der Bus-Rad-Spur bleiben?

Frau Heiß: Die fertige Bauplanungsunterlage sowie eine Finanzierungszusage von über 1 Mio. Euro
liegen für die Umgestaltung des Tempelhofer Damms vor, die nach Abschluss der BVG-Baumaßnahme
erfolgt. Diese sieht keine dauerhafte Nutzung durch Busse vor, sondern eine geschützte Radspur
entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin. Eine barrierefreie Ertüchtigung von sechs
Knotenpunkten, drei davon baulich, drei bzgl. einer Umprogrammierung der Lichtsignalanlage,
verbessert auch die Sicherheit für den Fußverkehr. Zu den Lieferzonen gibt es noch kein finales
Konzept, hier befinden wir uns im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz und weiteren Experten. Liefermöglichkeiten auf dem Tempelhofer Damm werden
aber wieder entstehen. Für den Lieferverkehr wurden jeweils in den auf den Tempelhofer Damm
mündenden Seitenstraßen insgesamt 20 Zonen provisorisch ausgewiesen. Die Lieferzonen müssen 24
Stunden am Tag frei blieben, da rund um die Uhr geliefert wird, Parken ist hier also nicht möglich. Das
wird auch durch das Ordnungsamt kontrolliert.

Wie erfolgt die Einbindung des Bundes bzgl. des Tempelhofer Damms mit seinem Status als
Bundesstraße? Sind die Planungen mit einer als Bundesstraße klassifizierten Straße vereinbar? Frau
Heiß: Die Einbindung des Bundes regelt die Obere Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Hier liegen die notwendigen Genehmigungen
für die Umsetzung der geschützten Radspur und die Bewältigung des Kfz-Verkehrs vor. Im Raumbuch
des Projektes Verkehrsversuch Tempelhofer Damm (abrufbar unter https://www.berlin.de/ba-
tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/)
wurde der Planungsprozess dokumentiert, hier wird deutlich, dass die Sicherheit für die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden auch in der Bürgerbeteiligung die oberste Priorität bekommen hat und der
ruhende Verkehr weichen muss.

Warum können die Seitenstraßen des Tempelhofer Damms nicht alternativ für den Radverkehr
ausgebaut werden?

Laut § 43 MobG Berlin ist eine geschützte Radspur auf allen Hauptverkehrsstraßen einzurichten –
darüber hinaus sind für diese wichtige Nord-Süd-Verbindung Ausweichstrecken in den Seitenstraßen
aufgrund fehlender Querungen des Teltowkanals keine Option.

Was geschieht mit den ohne Kennzeichen abgestellten Fahrzeugen?

Frau Heiß: Diese erhalten durch das Ordnungsamt einen sog. gelben Punkt und müssen innerhalb von
14 Tagen entfernt werden. Erfolgt dies nicht durch den Halter, wird das Fahrzeug durch die
entsprechende Behörde entfernt. Online können diese Fahrzeuge dem Ordnungsamt gemeldet
werden.(https://ordnungsamt.berlin.de/).

Ist eine weitere analoge Diskussionsveranstaltung geplant?

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Frau Heiß: Die Anregung wird mitgenommen, jedoch ist die vor der Abgeordnetenhauswahl im Herbst
keine weitere Veranstaltung vorgesehen. Ggf. wird nach einem Jahr der umgesetzten
Parkraumbewirtschaftung eine Feedback-Veranstaltung möglich sein.

Werden auch die Eigentümer_innen von Wohnmobilen einen Parkausweis erhalten, obwohl diese
mehr Fläche als ein Pkw einnehmen und es bewachte Wohnmobil-Parkplätze am Tempelhofer Feld
gibt?

Frau Heiß: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn oder sie
(als Halter_in) zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Die StVO/ VwV-StVO zu Bewohner_innenparkausweisen enthält keine Vorgaben zur Klassifizierung der
Kraftfahrzeuge, für die ein Bewohnerparkausweis erteilt werden kann. Ein Wohnmobil ist ein
Kraftfahrzeug. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für einen Bewohner_innenparkausweis kann
demnach auch ein Bewohner_innenparkausweis für ein Wohnmobil ausgestellt werden.

Einschränkungen gibt es für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t. Nach § 12
Abs. 3a StVO ist das regelmäßige Parken für diese Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften in
reinen und allgemeinen Wohngebieten, in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen unzulässig. Auch in diesen Fällen ist es zulässig einen Bewohner_innenparkausweis
auszustellen, da das Parken zu den zulässigen Zeiten und ggf. auch in einem anderen Bereich der
jeweiligen Zone (Bereiche die kein allgemeines Wohngebiet darstellen), erlaubt ist.

Antragstellende können entsprechend darauf hingewiesen werden, dass gegebenenfalls die Nutzung
des Bewohner_innenparkausweises nur eingeschränkt erfolgen kann.

Welche Auswirkungen werden für Gewerbetreibende erwartet? Wie wird das Gespräch gesucht?

Frau Heiß: Nach allen Erfahrungen in anderen Städten mit der Parkraumbewirtschaftung erwarte ich
positive Effekte für die Geschäfte am Tempelhofer Damm. Durch die Bepreisung des Parkens werden
mehr Parkplätze rund um den Tempelhofer Damm verfügbar. Mit der geschützten Radspur wird der
Tempelhofer Damm sicherer erreichbar für Anwohnende aus dem Umfeld, die ohne eigenes Auto zum
Einkauf kommen. Die Gehsteige werden nicht mehr von Fahrradfahrenden genutzt und damit auch die
Sicherheit für zu Fuß Gehende erhöht. Das Bezirksamt hat das Gespräch mit den Gewerbetreibenden
über die Unternehmerinitiative Tempelhofer Damm aber auch mit der IHK und der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und sich immer wieder abgestimmt. Um Liefern und
Laden für Gewerbetreibende zu erleichtern, wurde der Micro-Hub an der Autobahnabfahrt Tempelhof
initiiert. Darüber hinaus war für den Lieferverkehr eine Vertreterin eines Logistik-Unternehmens in der
Leitliniengruppe vertreten.

In einem weiteren Gespräch speziell für diese Zielgruppe im Herbst sollen Gewerbetreibende
zusätzlich noch einmal informiert werden und der Austausch zu Liefer- und Ladebedarfen gesucht
werden.

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Welche Maßnahmen mit im Bereich ÖPNV sind geplant um den Autoverkehr aus der Stadt zu
bekommen?

Frau Heiß: Hier ist die Senatsverwaltung federführend. Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn
das Land Berlin über einen attraktiven ÖPNV verfügt, der zum Umsteigen vom privat genutzten PKW
auf den öffentlichen Nahverkehr animiert. Hieran arbeitet das Land gemeinsam mit den Berliner
Verkehrsbetrieben, der Deutschen Bahn und im VBB.

Wird der Mittelstreifen bleiben?

Frau Heiß: Um die notwendigen Breiten für alle Fahrbahnen und die Querungsstellen zu erreichen soll
der Mittelstreifen an vielen Stellen angepasst werden. Die Einzelheiten hierzu unterliegen der
derzeitigen Prüfung bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

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