Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen - als Entlastungsleistungen im Sinne des 45 a und b SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag
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Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen als Entlastungsleistungen im Sinne des § 45 a und b SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag SCHULUNGSUNTERLAGENS
Inhaltsverzeichnis Weitere Verzeichnisse Abkürzungsverzeichnis Seite 4 Abbildungsverzeichnis Seite 4 Tabellenverzeichnis Seite 4 Anlagenverzeichnis Seite 4 Zu diesen Schulungsunterlagen Seite 5 1 Methodisch-didaktische Hinweise für Referierende Seite 6 1.1 Didaktische Aufbereitung Seite 6 1.2 Schulungsbeginn Seite 6 1.3 Methodische Grundsätze Seite 6 2 Biografiearbeit und hauswirtschaftliche Betreuung Seite 7 2.1 Ausgangspunkt Seite 7 2.2 Ziel der Biografiearbeit Seite 8 2.3 Sinn und Zweck der Biografiearbeit Seite 8 2.4 Alltagskultur als Ausdruck der Persönlichkeit Seite 9 2.5 Datenerhebung Seite 9 2.6 Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen Seite 10 3 Grundlagen der Hygiene Seite 12 3.1 Definitionen Seite 12 3.2 Besonders gefährdete Personengruppen (YOPI) Seite 12 3.3 Übertragungswege der Mikroorganismen Seite 13 3.4 Wachstumseinflüsse auf Mikroorganismen und Viren Seite 13 4 Hygiene bei Einkauf, Lebensmittellagerung, Speisenzubereitung und Vorratshaltung Seite 15 4.1 Küchenhygiene Seite 15 4.2 Lebensmittelhygiene Seite 15 4.3 Vorratsschädlinge im Haushalt Seite 17 5 Hygiene bei Reinigung und Wäschepflege Seite 19 5.1 Bedeutung des Global Harmonisierten Systems (GHS) Seite 19 5.2 Wäschepflege im Privathaushalt Seite 19 5.3 Hygiene bei der Reinigung im Privathaushalt Seite 20 Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) Seite 2
6 Desinfektion im Privathaushalt Seite 22 6.1 Definition und Abgrenzung Seite 22 6.2 Notwendigkeit der Desinfektion (siehe auch Personalhygiene) Seite 22 6.3 Flächendesinfektion Seite 23 7 Gesundheitsschutz für die Dienstleistungskraft Seite 24 7.1 Personalhygiene Seite 24 7.1.1 Beim Arbeitseinsatz Seite 24 7.1.2 Hautschutz Seite 24 7.1.3 Händewaschen Seite 25 7.1.4 Händedesinfektion (siehe auch Desinfektion im Privathaushalt) Seite 25 7.2 Arbeitsschuhe Seite 26 7.3 Entspanntes Stehen Seite 26 7.4 Rückenschonendes Arbeiten Seite 26 7.5 Ermüdung und Erholung Seite 27 8 Unfallverhütung für Dienstleistende und Kunden Seite 28 9 Reinigung im Privathaushalt Seite 29 9.1 Grundsätze der Reinigung Seite 29 9.2 Reinigungsmaterialien Seite 29 9.3 Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln Seite 30 9.4 Überblick über die wichtigsten Reinigungsmittel im Haushalt Seite 31 9.5 Reinigung verschiedener Materialien und Oberflächen Seite 32 9.5.1 Bodenbeläge Seite 32 9.5.2 Hygienische Reinigung elektronischer Geräte Seite 33 10 Ernährung im Alter Seite 34 10.1 Veränderungen und Einflussfaktoren Seite 34 10.2 Allgemeine Empfehlungen Seite 35 10.3 Ernährungsempfehlungen Seite 35 10.4 Ernährung bei Demenz Seite 37 10.5 Ernährung bei Kau- und Schluckstörungen Seite 38 11 Quellennachweise Seite 39 Auswahl Internetauftritte Seite 42 12 Anlage Seite 43 Impressum Seite 44 Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) Seite 3
Weitere Verzeichnisse Abkürzungsverzeichnis AVSG = Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze www.gesetze-bayern.de DGE e. V. = Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. www.dge.de DGH e. V. = Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. www.dghev.de DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de GHS = Global Harmonisiertes System. Weltweit einheitliches System zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien IfSG = Infektionsschutzgesetz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Mensche SGB = Sozialgesetzbuch www.sozialgesetzbuch-sgb.de ZBFS = Zentrum Bayern Familie und Soziales www.zbfs.bayern.de Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Darstellung Bedeutung der Hauswirtschaft im Alltag (eigene Darstellung) Seite 7 Abbildung 2 Darstellung Alltagskultur als Ausdruck der Persönlichkeit (eigene Darstellung) Seite 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Besonders gefährdete Personengruppen Seite 12 (eigene Darstellung nach BfR Sicher verpflegt Seite 2) Tabelle 2 Übersicht Maßnahmen zur Unfallverhütung Seite 28 K=betrifft Kunden, DL=betrifft Dienstleistende, B=betrifft beide Tabelle 3 Materialien und ihre Eignung für die Reinigung Seite 29 Tabelle 4 Vorschläge zur Ernährung bei Demenz Seite 37 (eigene Darstellung nach DGE-Praxiswissen – Essen und Trinken bei Demenz) Anlagenverzeichnis Anlage Auszug aus Neue Gefahrenpiktogramme/Symbole für Gefahrstoffe Seite 43 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („EG-GHS-Verordnung“) (eigene Darstellung nach GHS) Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) Seite 4
Zu diesen Schulungsunterlagen Diese Schulungsunterlagen werden herausgegeben vom: Kompetenzzentrum Hauswirtschaft Triesdorf, Reitbahn 3 91746 Weidenbach Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zum 01.01.2019 ein Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45 a und b SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag) veröffentlicht: Modul 1: Betreuung Pflegebedürftiger Modul 2: Kommunikation und Begleitung Modul 3: Unterstützung bei der Haushaltsführung Das Schulungskonzept steht auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2018/12/schulungskonzept_tagesbetreuung.pdf Die in Modul 3 geforderten Inhalte entsprechen denen dieser Schulungsunterlagen. Das ausgewählte Grund- lagenwissen ersetzt kein Fachbuch. Für qualitätsgesichertes haushaltsnahes Dienstleistungsangebot müssen die Mitarbeitenden kontinuierlich geschult werden. Auch dazu können diese Unterlagen eingesetzt werden. An der Erstellung dieser Schulungsunterlagen haben mitgewirkt: Verena Bertele, Dienstleistungszentrum für haushaltsnahe Angebote Erkheim Michaela Braun, Dienstleistungszentrum für haushaltsnahe Angebote Erkheim Anja Feuchtenberger, Mehrgenerationenhaus Weidenbach Margit Kistner, Mehrgenerationenhaus Weidenbach Judith Regler-Keitel, Kompetenzzentrum Hauswirtschaft Triesdorf Michaela Schülein, Fortbildungszentrum Hauswirtschaft Triesdorf Karin Strobel, Fortbildungszentrum Hauswirtschaft Triesdorf Hinweis zum Urheberrecht: Alle Rechte liegen beim Kompetenzzentrum Hauswirtschaft Triesdorf. Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – sowie Weitergabe mit Zusätzen, Veränderungen, Aufdrucken oder Aufklebern ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Kompetenzzentrums Hauswirtschaft Triesdorf gestattet. Hinweis zur gendergerechten Sprache: Prinzipiell wird auf gendergerechte Sprache zurückgegriffen. Wird an einzelnen Stellen auf eine Form verwiesen, dient dies der besseren Lesbarkeit. Selbstverständlich ist die jeweils fehlende Form immer mit eingeschlossen. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) Seite 5
1 Methodisch-didaktische Hinweise für Referierende 1.1 Didaktische Aufbereitung Das Schulungsprogramm sollte abgeschlossene Themenblöcke enthalten. Niveau und fachliche Tiefe müssen sich an den Schulungsteilnehmenden orientieren. Unterlagen sollten verständlich formuliert sein. Eine schriftliche Planung der Unterrichtseinheiten zur methodischen Umsetzung macht Sinn. 1.2 Schulungsbeginn Wer eine Schulung leitet, sollte darauf achten, sich vorzustellen, einen Überblick über das Schulungsprogramm zu geben und den Teilnehmenden ermöglichen, sich gegenseitig kennenzulernen („Wie heiße ich?“, „Wo komme ich her?“, „Welche Erfahrungen mit Haushalten älterer Menschen bringe ich mit?“). Zu Beginn sollte auch der Sinn dieser Schulung erklärt werden (fremder Haushalt, Verstehen des alten Menschen, Hygiene enorm wichtig, qualitätsgesichertes Arbeiten …). 1.3 Methodische Grundsätze Erwachsene lernen langsamer, aber genauer, sie verfügen über großes Erfahrungswissen und viele Ver- knüpfungspunkte, um Neues zu lernen. Wichtig dabei sind folgende Grundsätze bei den Schulungen: Lebensnähe Die fachlichen Inhalte können anhand von Beispielen aus der Lebenswelt der Teilnehmenden erläutert werden, die Erfahrungen der Teilnehmenden zu den Schulungsthemen sollten erfragt und einbezogen werden. Anschaulichkeit Bei vielen Themen bietet sich der Einsatz von Anschauungsmaterial an, z. B. Handschuhe, Reinigungsmittel, Tücher, Lebensmittel usw., auch durch Fotos und Videos können Inhalte veranschaulicht werden. Angemessenheit Nur „das Wichtigste“ kann in dieser Schulung vermittelt werden. Nicht das gesamte Wissen einer hauswirt- schaftlichen Fachkraft kann in diese 20 Unterrichtseinheiten gepackt werden. Selbsttätigkeit Mit praktischen Übungen werden Fertigkeiten vermittelt und Wissen in die Praxis umgesetzt, z. B. hygienisches Händewaschen, Händedesinfektion, Körperhaltung bei der Fußbodenreinigung, Unfallschutz bei der Fenster- reinigung. Kleine Aufträge für Gruppenarbeiten ermöglichen selbstständiges Erarbeiten von Inhalten, Diskussi- on verschiedener Themen und intensiven Erfahrungsaustausch. Erfolgssicherung Unterlagen zum Nachlesen und das Zusammenfassen der wichtigsten Inhalte am Ende von abgeschlossenen Unterrichtseinheiten tragen zur Sicherung des Schulungserfolges bei. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 1 Seite 6
2 Biografiearbeit und hauswirtschaftliche Betreuung 2.1 Ausgangspunkt Leben in der eigenen Wohnung (im vertrauten Umfeld) • gibt Sicherheit und Geborgenheit, • ermöglicht Selbstbestimmung, eigene Rituale und Gewohnheiten, • ist aus finanzieller Sicht von Vorteil. Bedeutung der Hauswirtschaft im Alltag vermittelt Zufriedenheit (Sinnhaftigkeit des Tuns) fördert das Wohlbefinden (Essen, frische Wäsche, Ordnung und Sauberkeit, Wohnatmosphäre) Erfahrungen, Hauswirt- Erwartungen, schaftliches ermöglicht Selbstbestimmung Gewohnheiten Tun (Was? Wann? Wie?) prägt den Alltag (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen, Gestalten) gibt Struktur im Tagesablauf Abbildung 1: Darstellung Bedeutung der Hauswirtschaft im Alltag (eigene Darstellung) Der Dienstleistungseinsatz in einem Haushalt • erfolgt höflich, respektvoll und diskret, • die Verschwiegenheit gegenüber Dritten wird gewahrt (Schweigepflicht), • die Gewohnheiten und Bedürfnisse der Kundschaft werden berücksichtigt, • die Erwartungen und Wünsche der Kundschaft werden erfüllt, • auf unvorhersehbare Situationen wird flexibel reagiert. Die Kommunikation mit der Kundschaft • Gespräche sind die Grundlage für eine positive Beziehung zur Kundschaft. • Wichtig dabei sind - eine offene, zugewandte Körperhaltung, - wertschätzende und respektvolle Gesprächsführung, - freundliche Mimik und Blickkontakt während des Gesprächs, Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 2 Seite 7
- das Beachten der Distanzzone (Abstand von ca. 50–100 cm), - Gesprächseinstieg: z. B. Thema „Wetter“, Frage nach dem Befinden, - die klare und konkrete Formulierung der Anliegen, - das aufmerksame Zuhören und Zusammenfassen der Anliegen. Hinweis: Weiterführende Informationen zum Umgang mit Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen sind Inhalt des 1. Teils der Schulung im Sinne des § 45 b SGB XI (siehe Anlage 2). 2.2 Ziel der Biografiearbeit „… Unterstützung der Individualität des Pflegebedürftigen durch die Pflegenden. Es werden Informa- tionen aus der Biografie des zu pflegenden und zu betreuenden Menschen gesammelt, um durch die Einbeziehung dieser Informationen in den Pflegeprozess eine persönlichkeitsfördernde und individuel- le Pflege und Betreuung zu ermöglichen …“ (zit. n. Landespflegeausschuss 2006, S.1) 2.3 Sinn und Zweck der Biografiearbeit Biografiearbeit v. a. hinsichtlich • Ernährung, Wohnen, Kleidung • Feste und Feiern im Jahreskreis Durch Biografiearbeit verstehe ich den alten Menschen besser • Was ist ihm wichtig und warum? • Warum verhält er sich so? Biografiearbeit übt Einfluss auf die zu erbringende Dienstleistung und die Betroffenen aus • Welche Erwartungen haben die Betroffenen? • Welche Gewohnheiten und Rituale? Durch Biografiearbeit • kann an Erfahrungen/Bekanntes angeknüpft werden (gibt Sicherheit), • kann Alltagsnormalität vermittelt werden (möglichst wenig Veränderung), • können Kompetenzen reaktiviert werden. aten aus der Biografiearbeit bilden die Grundlage für D hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen • Unterstützung • Aktivierung • Einbeziehung • miteinander arbeiten Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 2 Seite 8
2.4 Alltagskultur als Ausdruck der Persönlichkeit Wohnen Kleidung Freizeitverhalten Persönlich- keit Essen und Trinken Einkaufsverhalten LADEN Abbildung 2: Darstellung Alltagskultur als Ausdruck der Persönlichkeit (eigene Darstellung) 2.5 Datenerhebung Welche Daten werden erhoben? (siehe Literaturverzeichnis Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) Biografiearbeit in der bewohnerorientierten Hauswirtschaft. Ein Fragebogen zu hauswirtschaftlicher Biografiearbeit) • Lebensverhältnisse • Wohnumgebung • Soziale Kontakte • Jahreszeitliche Gewohnheiten, familiäre Feste • Tages- und Wochenstruktur • Wohnen • Reinigung, Wäsche • Essen und Trinken Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 2 Seite 9
Was sollte bei der Datenerhebung beachtet werden? • Basis der Biografiearbeit: - Vertrauensverhältnis - Sensibilität - Sorgfalt und Diskretion • Informiertes Einverständnis der Betroffenen bzw. der gesetzlich Vertretenden • Information hinsichtlich: - Freiwilligkeit - Sinn und Zweck - Dokumentation der Daten (Datenschutz) • Biografiearbeit bedeutet, den älteren Menschen zu motivieren, aus seinem Leben zu erzählen. • Das Zuhören ist wichtiger als umfangreiche Detailfragen. • Der Umfang der Informationserhebung ist individuell auf den Menschen abzustimmen (Beachtung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit). 2.6 Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen Grundlage im SGB XI: § 45 b Entlastungsbetrag • Der Betrag ist einzusetzen für „qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger … sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pfle- gebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags“. Er dient der Erstattung von Aufwendungen die den Versicherten in Zusammenhang mit Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 a entstehen“ (zit. nach § 45 a, b SGB XI). Abgrenzung • Hauswirtschaftliche Versorgungsleistung bedeutet die Erbringung von Leistungen (Reinigung, Wäsche, Verpflegung, Gestaltung). • Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen werden gemeinsam mit der zu betreuenden Person erbracht zur - Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, - Befähigung zur Alltagsbewältigung, - Aktivierung und Mobilisierung von Ressourcen, - Stärkung der Selbstständigkeit. • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen ermöglichen das Leben in der eigenen Wohnung im vertrauten Umfeld (siehe Biografiearbeit und hauswirtschaftliche Betreuung). Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 2 Seite 10
Beispiele für hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen • Einbeziehen beim Kochen und Backen • Tisch decken, Servietten falten • Wäsche legen, einfache Wäscheteile bügeln, Wäsche in den Schrank einräumen • Zimmer kehren, Staub wischen • Blumenpflege • gemeinsame Speisenplanung, Einkaufsplanung • Gestaltung von Tischschmuck, jahreszeitlicher Dekoration • einfache Gartenarbeiten, z. B. am Hochbeet • Kleidung gemeinsam auswählen Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen – worauf ist zu achten? • Personenorientierung: - Daten aus Biografie-Fragebogen (Erfahrungen, Bedürfnisse, Verhalten, Ressourcen) - aktueller körperlicher Zustand - positive Haltung gegenüber Klientel - Wertschätzung der Selbstbestimmung • Situationsorientierung: - Erfassen von Situationen (Wetter, Besucher, Tagesform, ...) - Kommunikation (Was will die Person?) - situativ flexible Gestaltung (Was ist wichtig?) • Wahrung der Privatsphäre und Selbstbestimmung: - Anbieten der Unterstützung - Einholen der Erlaubnis („Darf ich, ...“) - Schweigepflicht - Diskreter und verantwortungsvoller Umgang mit Gesprächen, Briefen, Aufzeichnungen, Geld Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 2 Seite 11
3 Grundlagen der Hygiene 3.1 Definitionen Hygiene ist definiert als die vorbeugende Medizin, d. h. die Gesamtheit aller Bestrebungen „ und Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Gesundheitsschäden ...“ (siehe Literaturverzeichnis Gesundheitsberichterstattung des Bundes ). „Mikroorganismen“ – Sammelbegriff für Kleinstlebewesen: • Bakterien sind einzellige Lebewesen. Beispiele: Listerien, Salmonellen, Colibakterien (z. B. EHEC), Campylobacter, Staphylokokken • Pilze vermehren sich durch die Bildung von Sporen oder durch Teilung. Beispiele: Schimmelpilze, Hefepilze • Viren (infektiöse Partikel) bestehen nicht aus einer eigenen Zelle. Sie dringen in Wirtszellen (z. B. rote und weiße Blutkörperchen, Leberzellen oder Muskelzellen) ein und vermehren sich dort. Beispiele: Norovirus, Rotavirus 3.2 Besonders gefährdete Personengruppen (YOPI) Zu den besonders gefährdeten Personengruppen gehören: Young (jung): Säuglinge und Kleinkinder bis fünf Jahre sind aufgrund ihres noch nicht voll ausgebildeten Immunsystems anfälliger für Erkrankungen. Old (alt): Ältere Menschen sind besonders anfällig, wenn ihre Abwehr- kräfte geschwächt sind. Pregnant (schwanger): Schwangere Frauen haben durch die Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko Immunosuppressed (immungeschwächt): Menschen, deren Abwehrkräfte durch Vorerkrankung oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind, sind ebenfalls gefährdet. Tabelle 1: Besonders gefährdete Personengruppen (eigene Darstellung nach BfR Sicher verpflegt Seite 2) Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 3 Seite 12
3.3 Übertragungswege der Mikroorganismen Tröpfcheninfektion • Übertragung der Krankheitserreger durch Niesen, Husten, Sprechen (Speichel-Tröpfchen). Die Erreger werden eingeatmet oder über die Hände an die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen übertragen. • Übertragung v. a. von Viren, die zu grippalen Infekten, echter Grippe, Masern, Windpocken, Hirnhautentzündung führen. Kontaktinfektion oder Schmierinfektion • Übertragung durch „Weiterreichen“ der Erreger durch Berührungen • Übertragung durch Gegenstände, an denen Erreger haften (z. B. Armaturen, Türgriff) • Übertragungsweg v. a. von Noroviren, Rotaviren, die zu Durchfallerkrankungen führen Lebensmittelinfektion • Bakterien und Viren haften an Lebensmitteln. • Vor allem Bakterien können sich in Lebensmitteln rasch vermehren. • Einige Bakterienarten können Giftstoffe (Toxine) im Lebensmittel bilden und eine Lebensmittelvergiftung auslösen. • Häufige Erkrankungsbilder sind Erbrechen und/oder Durchfall. 3.4 Wachstumseinflüsse auf Mikroorganismen und Viren Wasser: • Vermehrung von Mikroorganismen, wenn Wasser zur Verfügung steht. • Zucker und Salze binden Wasser an sich, sodass Mikroorganismen es nicht zum Wachstum nutzen können. Nährstoffe: • Vermehrung von Mikroorganismen in Lebensmitteln mit hohem Kohlenhydrat- und Eiweißgehalt, z. B. Fisch, Fleisch, Geflügel, Speiseeis, Käse, Kartoffelsalat Sauerstoff: • Je nach Bakteriengruppe unterschiedlich, z. B. können sich Listerien auch in vakuumverpackten Lebensmitteln vermehren. pH-Wert: • Maß für den sauren oder basischen Charakter einer wässrigen Lösung (pH-Wert-Skala 0–14) • Die meisten Mikroorganismen vermehren sich im neutralen Bereich (pH-Wert 7), Schimmelpilze, Hefen und einige Bakterien können sich auch im sauren Bereich vermehren. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 3 Seite 13
Temperatur: • Zwischen 20°C und 40°C vermehren sich Verderbs- und Krankheitserreger am besten, unter 10°C vermehren sich die meisten Mikroorganismen nicht mehr, sondern verfallen in einen Ruhezustand. • Ausnahme: z. B. Listerien, sie vermehren sich auch bei Kühlschranktemperaturen • Über 70°C werden die meisten Mikroorganismen und Viren abgetötet, vollständige Abtötung durch Erhitzen (29 Minuten bei 121°C) • Kälte tötet die Mikroorganismen meistens nicht ab, sondern hemmt nur ihre Vermehrung. Nach dem Auftauen oder Erwärmen setzen sich Wachstum und Vermehrung fort. Zeit: • Je länger Mikroorganismen und Viren optimale Bedingungen vorfinden, desto schneller vermehren sie sich: z. B. verdoppelt sich das Bakterium „Escherichia coli“ unter optimalen Bedingungen alle 20 Minuten. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 3 Seite 14
4 Hygiene bei Einkauf, Lebensmittellagerung, Speisenzubereitung und Vorratshaltung Eine Belehrung der Mitarbeiter nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist erforderlich, z. B. durch das Gesundheitsamt, falls Tätigkeiten im Bereich Verpflegung/Umgang mit Lebensmitteln ausgeübt werden. Eine Folgebelehrung ist alle zwei Jahre nötig. 4.1 Küchenhygiene Küche, Vorratsräume und Arbeitsgeräte sauber halten • Abfall am Ort der Entstehung beseitigen, d. h. mit Abfallschüssel arbeiten • hygienische Abfallentsorgung sicherstellen (Mülltrennung), Bioabfall täglich leeren • beim Arbeiten entstandene Verunreinigungen sofort beseitigen und Zwischenreinigungen der Arbeitsflächen durchführen J e nach Dienstleistungsvereinbarung: Waren in Küchen- und Vorratsschränken regelmäßig kontrollieren (Mindesthaltbarkeitsdatum, Schädlingsbefall) und die Schränke reinigen Spül- und Geschirrtücher, Handtücher täglich wechseln, z. B. kann ein unsauberes, feuchtes Wischtuch mit 100 Millionen Keimen/cm² besiedelt sein Spülbürsten und Edelstahlspiralen 1 x pro Woche im Geschirrspüler reinigen 4.2 Lebensmittelhygiene L ebensmittel nur dann weiterverarbeiten, wenn sie auf ihre einwandfreie Beschaffenheit/ Schädlingsbefall überprüft wurden. Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum auf Verderb überprüfen: • Schimmelbildung, Fäulnis • aufgeblähte Packung • abweichende Konsistenz/Beschaffenheit • untypischer, unangenehmer Geruch Aufbewahrung und Lagerung von Lebensmitteln • Speisen immer abdecken und kühlstellen, Speisereste im Kühlschrank aufbewahren • Warmhalten von Speisen vermeiden, rasch abkühlen (z. B. durch Umfüllen in flache Gefäße) und bei Verwendung wieder auf mind. 72°C für 2 Minuten erhitzen • Lebensmittel vor Insekten und Schädlingen schützen • Lagern der Lebensmittel nach dem Prinzip „First in – first out“, d. h. neue Waren werden hinter den älteren Waren einsortiert (siehe auch Hygiene bei Einkauf, Lebensmittellagerung, Speisenzubereitung und Vorratshaltung) Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 4 Seite 15
Zubereitung von Lebensmitteln • Bei Arbeitsplanung beachten: Speisen wie Salate, die nicht mehr erhitzt werden, getrennt von rohem Geflügel, Eiern, Fisch, Fleisch und Auftauflüssigkeit zubereiten • Probierlöffel: Nicht den gleichen Löffel zum Entnehmen und Probieren von Speisen verwenden • Geschirr-Innenflächen nicht mit der Hand berühren Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln • Tiefgekühltes Geflügel oder Fleisch vor dem Zubereiten vollständig im Kühlschrank auftauen lassen (Durchschlagsieb), Auftauflüssigkeit wegschütten, Geschirr und Geräte, die Kontakt mit Fleisch oder Flüssigkeit hatten, mit Spülmittel heiß spülen bzw. in der Spülmaschine reinigen • Fleisch, vor allem Hackfleisch und Geflügel, vollständig durchgaren • Hackfleisch und Geflügel bei 2°C lagern • Hackfleisch am Tag des Einkaufs zubereiten • Bei der Personengruppe der YOPIs wird empfohlen: keine Rohmilch, kein rohes Fleisch oder Roh- wurst (Tartar oder Mettwurst), keine rohen Eier (Rühr- und Spiegeleier durchgaren, Frühstücksei mind. 7 Min. kochen), Speisereste nur gut durchgegart wieder verzehren Hygiene beim Einkauf und Transport • saubere Transportbehälter verwenden • tiefgefrorene Lebensmittel zum Schluss einkaufen (Kühltasche) • bei Eiern auf Frische, Sauberkeit, Unversehrtheit und Kennzeichnung achten • grundsätzlich Mindesthaltbarkeitsdatum- bzw. Verbrauchsdatum beachten • allgemein auf einwandfreie Ware achten • Transportzeiten möglichst kurz halten • leicht verderbliche Lebensmittel (Hackfleisch, Fisch, Geflügel, Speiseeis) immer in Kühltaschen transportieren, Kühlkette nicht unterbrechen • rohes Fleisch, Fisch, Geflügel getrennt von Obst, Gemüse und Brot etc. transportieren • nach dem Einkauf sofort die Hände waschen Kontrolle des Lebensmittelvorrates • Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren und Lebensmittel rechtzeitig verbrauchen • wöchentliche Kontrolle der Vorräte, z. B. vor dem Einkauf Empfehlungen zum Einfrieren • Speisen sachgemäß vor- und zubereiten, schnell abkühlen lassen • nur vollständig abgekühlte Speisen einfrieren • Portionen nicht zu groß wählen (Gemüse, Obst und Speisen max. 1 kg pro Packung, Fleisch bis max. 3 kg), flache Verpackung, Lebensmittel möglichst luftdicht verpacken • Gefriergerät vor dem Einlagern größerer Mengen Lebensmittel (> 25% des Gefriervermögens) auf Dauerbetrieb schalten (am nächsten Tag wieder auf Normalbetrieb wechseln) • Verpackung kennzeichnen mit Inhaltsangabe, Datum des Einlagerungstags, Gewicht Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 4 Seite 16
4.3 Vorratsschädlinge im Haushalt Wie werden Vorräte vor Schädlingen geschützt? • Vorräte möglichst kühl und trocken lagern • Vorratsräume regelmäßig lüften und reinigen • Fliegengitter am Fenster anbringen • Türen nach außen geschlossen halten • Abfälle regelmäßig entleeren • neu eingekaufte Produkte genau kontrollieren • Lebensmittel in fest verschließbare Dosen, Gläser und Behältnisse füllen • Verschüttetes sofort beseitigen • Tierfutternäpfe regelmäßig reinigen Worauf soll beim Einkauf geachtet werden? • Verpackungen besonders an Ecken, Kanten und Falten auf Fraßschäden, Beschädigungen oder Gespinste kontrollieren • keine Transportkartons aus dem Geschäft mitnehmen Beim Öffnen von Verpackungen Ware genau begutachten, • ob evtl. Schädlinge bei Lichteinfall schnell in tiefere Schichten eindringen, • ob sich an den äußeren Schichten der Ware Raupen erkennen lassen, • ob die Ware an der Oberfläche und der Innenseite der Verpackung Spinnfäden enthält. Woran ist ein Schädlingsbefall zu erkennen? • Vorratsschädlinge sind meist sehr klein, oft lichtscheu, sie leben versteckt • Werden bei der Kontrolle der Vorräte bzw. Vorratsräume - Häutungsreste - versponnene Puppen oder Gespinste in den Lebensmitteln - Raupen (z. B. 2 cm große weiß-gelbe Larve der Lebensmittelmotte) - herumflatternde Motten oder andere Schädlinge - bei Nagetieren (Kot, Haare oder tote Tiere) - bei Schaben Häutungsreste oder Kot (schwarze kleine Kügelchen) gefunden, sofort Hauptbefallsort suchen! Wie werden Vorratsschädlinge im Haushalt bekämpft? • befallene Lebensmittel aus Vorratsschrank/Vorratskammer entfernen • Schädlinge abtöten – Abtötung erfolgt durch Einfrieren, Erhitzung auf mind. 80°C, übergießen mit kochendem Wasser • bei Bedarf geeignete Fallen aufstellen • anschließend Schränke entleeren Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 4 Seite 17
• Schrankbretter und -wände auf Schädlinge untersuchen • Schränke und Räume gründlich und sorgfältig reinigen • alle Ritzen, Bohrungen und sonstigen Verstecke gründlich säubern, möglich auch mit Staubsauger • Staubsaugerbeutel anschließend sofort entsorgen • unzugängliche Ecken mit einem Haartrockner erhitzen Worauf muss bei der Schädlingsbekämpfung besonders geachtet werden? • Chemische und mechanische Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung immer mit dem Auftraggeber besprechen. • Chemische Bekämpfungsmittel nur einsetzen, wenn andere Maßnahmen erfolglos waren. Beim Einkauf des Präparates ein Beratungsgespräch fordern. Beim Einsatz die Hinweise zur Anwendung beachten. • Bei Verdacht auf Rattenbefall muss eine geprüfte Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuge- zogen werden. • Auch bei sehr starkem Schädlingsbefall in mehreren Bereichen sollte eine professionelle Schädlingsbekämpfung beauftragt werden. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 4 Seite 18
5 Hygiene bei Reinigung und Wäschepflege 5.1 Bedeutung des Global Harmonisierten Systems (GHS) Das GHS beschreibt die Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung. Die Gefahrstoffverordnung gilt für alle chemischen Produkte, die im Privathaushalt und im Großhaushalt vorhanden sind. Das bedeutet: Ist ein Gefahrensymbol auf dem Produkt abgebildet, sind besondere Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind im Sicherheitsdatenblatt beschrieben. Die Sicherheitsdatenblätter können bei der Herstellerfirma angefordert werden. Die Herstelleradresse ist auf dem Produkt aufgedruckt. Für die Dienstleistungserbringung im Privathaushalt empfiehlt es sich daher, möglichst wenige Produkte mit einem Gefahrensymbol einzusetzen. Hinweis: Neue Gefahrensymbole (siehe Anlagenverzeichnis Anlage 1) 5.2 Wäschepflege im Privathaushalt Vor dem Waschprozess: • Wäschesortierung entsprechend der Pflegekennzeichnung und nach Farben (weiß - hell - dunkel) • neue dunkle Wäschestücke aussortieren, zunächst separat waschen • stark verschmutzte Wäsche aussortieren, separat mit Vorwäsche waschen • Taschen entleeren und, wenn möglich, Metallteile entfernen • Reißverschlüsse und Klettverschlüsse schließen, Bett- und Kissenbezüge zuknöpfen • bei folgenden Wäschestücken die Innenseite nach außen wenden: T-Shirts oder Pullover mit Aufdruck, dunkle Hosen • Wäschesack verwenden für empfindliche Stücke (z. B. Feinstrumpfhosen usw.) • kleine und große Wäschestücke möglichst mischen (bessere Waschwirkung und Verteilung in der Trommel, v. a. beim Schleudern) • Wäsche locker und nicht gefaltet in die Waschtrommel einfüllen • Flecken vor dem Waschen vorbehandeln Waschmittel • Dosierung gemäß Waschmittelhersteller, nach Härtegrad des Wassers , Wäschemenge und Verschmutzungsgrad der Wäsche • Waschmittel je nach Wäscheart, z. B. - Vollwaschmittel (enthält Bleichmittel und optische Aufheller), z. B. für helle Bettwäsche, Unterwäsche, Handtücher - Colorwaschmittel für bunte Wäsche Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 5 Seite 19
- Feinwaschmittel für Wolle, Seide, Viskose oder Lyocell (enthält keine Enzyme, optische Aufheller, Bleichmittel, sodass die Fasern geschont werden) - nach Absprache persönliche Produkte des Haushalts verwenden Hygienisches Waschen • Desinfektionswaschmittel sind für Haushaltswaschmaschinen ungeeignet, da die desinfizierende Wirkung nicht unbedingt gegeben ist, z. B. zu kurze Einwirkzeit (Standzeiten), falsches Flottenverhältnis (=Verhältnis der Wäschemenge zum Wasservolumen in der Maschine). • Im Privathaushalt genügt es, wenn die möglicherweise keimbelastete Wäsche mit Vollwaschmittel in Pulverform bei 60°C im Normalprogramm gewaschen wird. • Auch bei einem 40°C-Waschprogramm mit Vollwaschmittel wird der Keimgehalt der Wäsche erheblich reduziert. • Kurzprogramme dürfen bei keimbelasteter Wäsche nicht gewählt werden. • Hygienespüler sind grundsätzlich nicht sinnvoll. • Hygienespüler können im Einzelfall angewendet werden. Dies ist beispielsweise bei Handwäsche von Thrombosestrümpfen der Fall (ausreichende Einwirkzeit beachten). 5.3 Hygiene bei der Reinigung im Privathaushalt Reinigen ist das Entfernen • von unerwünschten Substanzen, z. B. Lebensmittelresten oder Schmutz, • von Oberflächen, Geräten, Vorrichtungen, • sowie das Beseitigen von Verschmutzungen in Räumen. Allgemeine Grundsätze zur Hygiene bei der Reinigung: • saubere und hygienisch einwandfreie Reinigungsutensilien verwenden (Eimer, Mopps, Reinigungstücher, etc.) • auf die richtige Dosierung der Reinigungsmittel achten • Absprache mit Kundschaft Arbeitshandschuhe bei der Reinigung • Arbeitshandschuhe müssen für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein (Kennzeichnung nach DIN EN ISO 374-1: 2016). • Für die Handschuhe zur Einmalverwendung werden die Bezeichnungen Einmal-/Einweghandschuh verwen- det. Ausschlaggebend für das Einsatzgebiet ist ausschließlich die Kennzeichnung auf der Handschuhpackung. • Haushaltshandschuhe können aus Vinyl (preiswert, mechanisch belastbar) oder Nitril (teuer, mechanisch sehr gut belastbar, nicht allergen) bestehen. • Beim Wechsel der Arbeitsplätze (z. B. Badezimmer - Küche) werden die Einmalhandschuhe entsorgt. Für den Küchenbereich sollten separate Handschuhe verwendet werden. • Bei stark schwitzenden Händen können zusätzlich Baumwollhandschuhe unter den Arbeitshandschuhen getragen werden. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 5 Seite 20
• Bei Verwendung von Haushaltshandschuhen: - Wechsel der Handschuhe beim Verlassen des jeweiligen Bereiches (z. B. Küche – Bad) - Nach Abschluss der Reinigung werden die Haushaltshandschuhe gereinigt. - Außenreinigung mit Wasser und Seife, ggf. Desinfektionsmittel - Innenreinigung: Handschuh auf die linke Seite drehen, regelmäßig abwaschen und trocknen lassen Reinigungsprozess • vom weniger verschmutzten zum stärker verschmutzten bzw. keimbelasteten Bereich arbeiten (Wohnzimmer, Flur, Küche, Badezimmer, Sanitärräume) • regelmäßig Hände mit und ohne Handschuhe waschen und ggf. desinfizieren • Reinigungstücher wechseln – Keimübertragung ausschließen • Reinigungsflotte (Reinigungswasser) nach Erfordernis wechseln – vor allem nach Reinigung von Sanitäranlagen und Toiletten • Reinigungswasser sollte max. Körpertemperatur haben. Einsatz der Reinigungstücher und -schwämme nach dem Farbsystem: • Rot: für das WC, Urinal, Griffbereich um WC, Fliesen im umgebenden Bereich • Gelb: für übrige Flächen im Sanitärbereich wie Waschbecken, Fliesen, Ablagen, Armaturen, Spiegel, Duschkabine und Badewanne • Blau: im Wohnbereich für Einrichtungsgegenstände, wie Schreibtische, Schränke, Stühle, Regale, Heizkörper, Türen etc. • Grün: besondere Bereiche z. B. Küche Hygiene bei der Sanitärreinigung • Türklinken und Lichtschalter reinigen, ggf. desinfizieren (bei ansteckenden Krankheiten) • befüllte Müllbeutel sofort entsorgen • Mülleimer mit frischem Müllbeutel wieder nachbeschicken, ggf. vorher reinigen • bei Reinigung von Toiletten Sanitärreiniger oder WC-Reiniger verwenden • in Haushalten mit hochansteckenden Krankheiten: Einwegschürze und Einweghandschuhe anziehen, nach Beendigung der Arbeit Handschuhe und Einwegschürze entsorgen (Desinfektionsreiniger einsetzen) Nach Beendigung der Reinigung • Reinigungsmittel fachgerecht verschließen • In Haushalten mit Kindern bzw. demenziell Erkrankten müssen Reinigungsmittel unzugänglich aufbewahrt werden. • Reinigungstücher in separaten Wäschekorb legen und entweder sofort waschen (bei mind. 60 Grad, Ver- wendung von Vollwaschmittel) oder Trocknung ermöglichen und zu einem späteren Zeitpunkt waschen. • Reinigungseimer reinigen und ggf. bei Erkrankungen, wie z. B. Norovirus, desinfizieren • Arbeitskleidung ablegen und waschen, ggf. Einwegkleidung entsorgen • Hände gründlich waschen und ggf. desinfizieren (30 Sekunden) • Zum Händewaschen kaltes bis lauwarmes Wasser verwenden. Bei heißem Wasser weicht die Haut auf, der Säureschutzmantel wird angegriffen und Keime können sich ansiedeln. • Hautpflegecreme auftragen und einwirken lassen Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 5 Seite 21
6 Desinfektion im Privathaushalt 6.1 Definition und Abgrenzung Reinigung, Desinfektion • Reinigung = Schmutz beseitigen, Keimreduzierung um bis zu 80 % • Desinfektion = Keimreduzierung um bis zu 99,999 % Arten der Desinfektion • Flächendesinfektion • Hautdesinfektion • Wäschedesinfektion Chemische Desinfektion von Händen und Oberflächen im Privathaushalt durch: • Flüssigkeit: z. B. Alkohole, Aldehyde, Quartäre Ammoniumverbindungen (Quats/QAV) Physikalische Desinfektion im Privathaushalt • Wärme: Kochen, Behandlung mit Dampf oder Heißluft 6.2 Notwendigkeit der Desinfektion (siehe auch Personalhygiene) Eine prophylaktische (vorbeugende) Desinfektion ist im Privathaushalt nicht erforderlich. Desinfektionsmaßnahmen müssen ergriffen werden • bei Infektion mit Norovirus oder anderen Magen-Darm-Infektionen • bei immungeschwächten Menschen • bei krebserkrankten Menschen (Chemo-Therapie) • bei Pilzerkrankungen • bei Kontakt mit infektiösen Materialien. Wichtig: Anweisungen des Hausarztes oder Pflegedienstes beachten. eim Wechsel von einem Haushalt in den nächsten müssen die Hände B desinfiziert werden (vgl. 7.1.4). Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 6 Seite 22
6.3 Flächendesinfektion Arten der Flächendesinfektion: • Scheuer-Wisch-Desinfektion: mit Reinigungstextilien, Bürsten oder Pads den Schmutz und die Keime durch Reiben vom Gegenstand entfernen • Wisch-Desinfektion: auf gereinigter und trockener Oberfläche auftragen • Sprühdesinfektion: auf gereinigter und trockener Oberfläche flächendeckend aufsprühen (nur für kleine, schwer zugängliche Flächen; kann bei Anwen- dungsfehlern gesundheitsbelastend sein) Einsatzgebiet: Oberflächen, Fußböden, Gegenstände von Einrichtungen Wirkstoff: Alkohole, Aldehyde Durchführung: • Herstellerhinweise beachten (Anwendung, Dosierung) • grobe Verschmutzungen vorab mit Reinigungsmittel entfernen, Lappen wechseln, Nachwischen mit klarem Wasser zur Tensid-Entfernung, Lappen wechseln, Flächen trocknen lassen • kaltes bis handwarmes Wasser zum Ansetzen der Desinfektionslösung ver- wenden • keine Reiniger hinzugeben • auf vollständige Benetzung der Oberfläche achten • angegebene Einwirkzeit einhalten • bei Wisch-Desinfektion lebensmittelberührende Flächen nach der Einwirkzeit gründlich mit Trinkwasser spülen • Reinigungsutensilien waschen, sauber und trocken lagern Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 6 Seite 23
7 Gesundheitsschutz für die Dienstleistungskraft Gesundheit schließt körperliches und seelisch-psychisches Wohlbefinden ein. 7.1 Personalhygiene 7.1.1 Beim Arbeitseinsatz • saubere, kurze und unlackierte Fingernägel • Handschmuck, Armbänder und Armbanduhren ablegen • auf Körperhygiene achten • Haare zusammenbinden • saubere Arbeitskleidung tragen • schmutzige Hände nicht an der Arbeitskleidung abwischen • bei der Zubereitung von Mahlzeiten Schürze überziehen • offene Wunden oder Verletzungen mit wasserundurchlässigen Verbandsmaterialien versorgen • nicht in die Hand husten oder niesen, sondern in die Armbeuge bzw. in ein Papier- taschentuch (sofortige Entsorgung), anschließend Hände waschen 7.1.2 Hautschutz Arbeitshandschuhe (siehe auch Punkt Hygiene bei der Reinigung im Privathaushalt): • Tragen nur bei Arbeiten mit Wasser und Reinigungsmitteln sowie bei Kontakt mit infektiösem Material erforderlich • Vor dem Anziehen der Arbeitshandschuhe die Hände reinigen und Hautschutzcreme (hornhautfestigendes Mittel, erhältlich im Fachhandel) auftragen. • Aus Gründen des Umweltschutzes sind die Haushaltshandschuhe den Einmalhand- schuhen vorzuziehen. Bei empfindlicher Haut empfiehlt es sich auf Haushaltshand- schuhe zurückzugreifen (i. d. R. weniger Latexkontakt). Hautgesundheit • Tragezeit der Handschuhe kurz halten • Nicht routinemäßig, sondern nur in besonderen Ausnahmefällen sollen Hände wa- schen und Händedesinfektion miteinander kombiniert werden. • Konsequente Hautpflege ist wichtig für eine gesunde Haut: nach den Pausen, vor dem Verlassen des Haushalts und nach Arbeitsende Hautpflegecreme verwenden. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 7 Seite 24
7.1.3 Hände waschen Ablauf Hände waschen: • Hände unter fließendes Wasser halten (richtige Wassertemperatur kalt bis lauwarm) • Einseifen der ganzen Hand, auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingernägel, Daumen, Fingerzwischenräume • Dauer: 20–30 Sekunden • Abspülen der Seifenreste (Test: keine Bläschenbildung bei Abwaschvorgang) • möglichst kein erneuter Kontakt der Hände mit dem Hebel der Armatur • gründliches Abtrocknen der Hände mit Papiertuch/frischem Textilhandtuch Die Hände sollen mit Wasser und Seife gewaschen werden, • wenn sie sichtbar verschmutzt sind, • nach Arbeitsplatzwechsel (z. B. nach dem Sortieren von Schmutzwäsche, nach Reinigungsarbeiten, nach Gartenarbeiten, nach dem Einkauf, …), • vor Beginn der Nahrungszubereitung, • bei der Zubereitung von rohem Fleisch oder Eiern, • vor den Mahlzeiten, • nach dem Besuch der Toilette, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, • nach dem Kontakt mit Kranken, • nach dem Kontakt mit Haushaltsabfällen, • nach dem Kontakt mit Tieren, Tierfutter oder tierischem Abfall. 7.1.4 Händedesinfektion (siehe auch Desinfektion im Privathaushalt) Händedesinfektion bedeutet Keimreduzierung und ausreichende Keimabtötung. Händedesinfektion ist notwendig: • vor dem Betreten eines neuen Haushaltes mit Kundenkontakt • beim Verlassen des Haushalts • nach Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien (z. B. infektiöse Exkremente, Blut o. Ä.) • bei Kontakt mit erkrankten Personen bzw. immungeschwächten Menschen Desinfektion wirkt nur, wenn die Hände keine sichtbare Verschmutzung aufweisen. Bei der Händedesinfektion müssen die Hände trocken sein. Die gesamte Haut der Hände muss für eine Zeitdauer von 30 Sekunden mit dem Händedesinfektionsmittel befeuchtet sein. Voraussetzung für eine wirksame Desinfektion: kurze Fingernägel, keine künstlichen Fingernägel, kein Nagellack, keine Ringe oder anderer Schmuck Nach Händedesinfektion die Hände erst trocknen lassen, ggf. Hautschutzcreme auftragen, bevor Handschuhe angezogen werden. Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 7 Seite 25
7.2 Arbeitsschuhe Die Schuhe beeinflussen Körperhaltung und die Beanspruchung der Beine und Füße. Je nach Arbeitsaufgabe und Umgebung gelten besondere Anforderungen an die Eigenschaften der Schuhe. Wählen Sie Ihre Schuhe zuerst nach der Anforderung aus, und erst dann nach dem Aussehen. Achten Sie dabei auf die Bodenoberfläche, die typischen Bodenzustände und die Rutschfestigkeit Ihrer Sohlen. (siehe Literaturverzeichnis DGUV (2017): Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle – Verhaltensregeln) 7.3 Entspanntes Stehen Augen: blicken nach vorne Kopf: aufrecht gehalten Brustbein: nach vorne oben angehoben Schultern: nicht hochgezogen, liegen entspannt auf dem Brustkorb Arme: hängen entspannt herunter Rücken: gerade Bauch- und Gesäßmuskeln: etwas angespannt Becken: leicht aufgerichtet Hände: weisen zur Körperinnenseite Knie: leicht gebeugt Füße: stehen leicht versetzt, in Hüftbreite auseinander 7.4 Rückenschonendes Arbeiten Möglichst in aufrechter Haltung und mit geradem Rücken arbeiten: • Stiele/Rohre der Arbeitsgeräte (Wischgerät, Staubsauger, Besen) müssen lang genug sein, d. h. Teleskopstiel, angepasst an Körpergröße, Stiel sollte bis zur Schulter reichen • Wischen: Die Wisch-Schwünge gehen von der Mitte aus zur Seite, mit kleinen Schritten rückwärtsgehen • Staubsaugen: Saugrohr auf Leistenhöhe fassen. Die Saugrohrbewegung wird durch einen Schritt in Arbeitsrichtung unterstützt, d.h. mit den Beinen arbeiten und nicht mit Oberkörper und Armen • beidseitiges Arbeiten (dynamisches Arbeiten, Vermeidung von statischer Haltearbeit) • Beim Arbeiten mit Handfeger und Kehrschaufel, beim Auswringen des Wischmopps oder beim Aufheben von Gegenständen vom Boden wird empfohlen, mit geradem Rücken in die Knie zu gehen. • Unterseite des Waschbeckens reinigen: in die Hocke gehen, eine Hand reinigt, die andere freie Hand dient dem Festhalten und Ausbalancieren des Körpers Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 7 Seite 26
rbeiten in der Hocke: Zum Beispiel vor der zu reinigenden Fläche mit geradem Rücken in die Hocke gehen, A mit einer Hand abstützen, die Flächen von oben nach unten bearbeiten, die Arbeitshand wechseln, mit der linken Hand die linke Seite und der rechten Hand die rechte Seite. Beim Aufstehen sich abstützen. Heben schwerer Gegenstände • nur zu zweit oder Aufteilung einer großen Last in mehrere kleinere Lasten • Körperhaltung: In die Knie gehen und die Last aus den Beinen heraus heben, mit aufrechter Körperhaltung und zuvor angespannter Bauchmuskulatur • schwere Gegenstände nicht ruckartig anheben Transportieren schwerer Gegenstände • Wenn möglich, Gegenstände fahren, statt sie zu tragen • Gegenstände nah am Körper tragen, möglichst mit beiden Händen • Lasten auf beide Hände verteilen • Gegenstand nahe an der Körpermitte halten 7.5 Ermüdung und Erholung Die Art der Belastung und die Arbeitsgeschwindigkeit beeinflussen, wie schnell die Ermüdung der Muskulatur voranschreitet. Pausen und Regenerationsphasen sind wichtig, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Vorbeugende Verhaltensregeln: • in gleichmäßigem Tempo arbeiten • sich nicht unter Druck setzen (setzen lassen) • nach körperlich anstrengender Arbeit eine Pause einlegen • nach körperlich schwerer Arbeit leichte Arbeiten erledigen • in Kurzpausen Entspannungsübungen machen Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 7 Seite 27
8 Unfallverhütung für Dienstleistende und Kunden Übersicht Maßnahmen zur Unfallverhütung Tabelle 2: K=betrifft Kunden; DL=betrifft Dienstleistende; B=betrifft beide Ort Maßnahme(n) K DL B Badezimmer rutschfeste Fußmatten auswählen x nasse Stellen sofort aufwischen x Duschmatten verwenden x Haltegriff montieren x beim Duschen sitzen (vor allem ältere Menschen) x elektrische Geräte niemals in Wassernähe benutzen x Heizstrahler nur von Fachpersonal montieren lassen x Verschüttetes am Boden sofort aufwischen x Küche bei Fett/Ölbrand niemals Wasser verwenden; mit Topfdeckel ersticken x Pfannengriffe seitlich über den Herd drehen x (so kann nicht dagegengestoßen werden) für gut beleuchtete Arbeitsfläche sorgen x keine schadhaften Geräte benutzen x Krallen- oder Tunnelgriff gegen Schnittverletzungen x geschlossene Schuhe mit rutschhemmender Sohle tragen x Leitern oder Tritte benutzen (keine Stühle oder Sonstiges) x Schubladen und Schranktüren nicht offen stehen lassen x keine Gegenstände (Eimer, Kisten, Taschen u.a.) im Weg liegen x oder stehen lassen Schlaf- und keine konzentrierten Wischpflege-Produkte oder Wachse, v.a. auf x Wohnbereich Treppen auftragen, da Rutschgefahr Teppiche vor Wegrutschen sichern (mit Gummimatten), x aufstehende Teppichkanten fixieren lose Kabel fixieren x Betriebsanleitung elektrischer Geräte genau lesen (evtl. Fachpersonal x kontaktieren) Heizdecken vor dem Schlafengehen abschalten und vom Stromnetz x trennen Telefonanschluss neben dem Bett (vor allem für ältere Menschen wichtig) x Nachtlicht erleichtert die Orientierung z.B. für Toilettenbesuch x Vermeidung von Medikamente sicher aufbewahren, z.B. in abschließbarem x Vergiftungs Medikamentenschrank unfällen Reinigungsmittel außerhalb der Sicht- und Reichweite von Kindern bzw. x demenziell Erkrankten und auf keinen Fall neben Lebensmitteln lagern Reinigungsmittel nicht in Getränkeflaschen umfüllen x Treppen Handlauf benutzen x Stufenmatten gut fixieren, lose Matten sofort befestigen x für gute Beleuchtung der Stufen oder des Treppenhauses sorgen x Treppen nicht als Abstellfläche nutzen x beim Tragen von Einkaufskörben darauf achten, dass Sicht auf x die Stufen gewährleistet ist rutschige Stufen nicht mit nassen Schuhen betreten x Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 8 Seite 28
9 Reinigung im Privathaushalt 9.1 Grundsätze der Reinigung Arbeitsvorbereitung • Orientierung an der vereinbarten Leistungserbringung im Haushalt der Person • Erfassen des Verschmutzungsgrades und der Schmutzart, danach Auswahl des Reinigungsverfahrens • Vorbereiten aller benötigten Geräte, Reinigungstücher und Reinigungsmittel Systematisches Arbeiten • Reinigen vom weniger verschmutzten zum stärker verschmutzten bzw. keimbelasteten Bereich • Gleiche Arbeiten immer nach gleichem Muster erledigen, Serienarbeit wo möglich • Von oben nach unten • Von hinten nach vorne 9.2 Reinigungsmaterialien Materialien und ihre Eignung für die Reinigung (Tabelle 3) Baumwolle Wofür? Material für Bodentücher, Spültücher und Geschirrtücher Besonderheiten - sehr gut geeignet zur Reinigung, weil Baumwolle sehr viel Wasser aufsaugen kann - bei 95°C waschbar Hinweis kann flusen Leinen/Halbleinen Wofür? Material für besonders hochwertige Geschirrtücher Besonderheiten - Leinen nicht so saugstark wie Tücher aus Halbleinen, aber flusenfreies Trocknen möglich - Geschirrtücher aus Halbleinen: relativ saugstark, hinterlassen kaum Flusen - bei 95°C waschbar Leder Wofür? zum Nachpolieren von Fensterscheiben, Spiegeln und verchromten Oberflächen Besonderheiten sehr saugfähig und flusenfrei Hinweis wird mit der Zeit hart Viskose-Vliestücher Wofür? universell einsetzbar Besonderheiten - für alle Oberflächen geeignet - saugfähig und weich Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen (02/2019) KAPITEL 9 Seite 29
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