Quick-Alert - Patientensicherheit Schweiz

Die Seite wird erstellt Hortensia Bühler
 
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Quick-Alert® | Nr. 47 (V1) | 17.01.2019
                                                                                               ®
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Quick-
Alert                                      ®
                                                                                                       Nr. 47                 (V1)

«VERANTWORTUNG FÜR DIE KORREKTE HANDHABUNG
VON ZENTRALVENÖSEN KATHETERN (ZVK)»

Der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gemeldete Berichte:

Fall 1                                          von uns Kenntnis im Bezug auf die Hand-       zuständigen Pflegefachfrau nach, ob dies
                                                habung. Wurde als ganz normaler ZVK ge-       so in Ordnung sei und diese schickte sie
«Ich hatte am Morgen den 10.10.18 einen         handhabt. Es wurden BE über das System        wieder zurück um die Infusionen ohne
Patienten auf die Abteilung verlegt mit         gemacht und Infusionen infundiert. Auf        Perfusoren wieder anzuhängen an den
einem 3 Lumen ZVK welcher am Vortag             Verordnung des AA/OA sollte dann der          ZVK. Dies machte sie und zum Glück
eingelegt wurde. Dieser Pat. hat eine           Volumenkatheter MAC Katheter durch die        waren noch alle Lumen durchgängig!»
Polytox-Vergangenheit und daher sehr            Pflege gezogen werden. Ich habe dies
schlechte Venenverhältnisse. Der Pat. ver-      dann abgeklärt und von der interdisziplinä-
schlechterte sich auf der Abteilung mit den     ren Intensivstation erfahren, das diese Art   Fall 4
O2-Werten so dass er wieder zu uns kom-         von Katheter von einem Arzt mit Erfahrung
men musste. Als ich den ZVK ansah, war          gezogen werden muss, wegen der hohen          «Patientin mit 3-Lumigen zentralen
das Mediale Lumen komplett verklebt und         Blutungsgefahr. Auf MEHREREN telefoni-        Venenkatheter hat am Freitagabend auf
zugeknotet. Der CA hat dies auch gleich         schen Anfragen AA/ OA/ DA Chirurgie/          Verordnung der Ärztin PALL-Filter am Infu-
bemerkt. Wir haben die Pflege von der           Anästhesie hat sich niemand zuständig         sionsbesteck erhalten. Ärztin «montierte»
Abteilung darauf angesprochen, welche           gefühlt und niemand sich bereit erklärt       den ersten Filter selber und bat dann, dass
meinte, wir sollen uns an den AA wenden,        den Katheter zu ziehen. Schlussendlich hat    die Pflege die restlichen zwei Filter anb-
sie habe lediglich die Verordnung ausge-        die Anästhesie den Katheter gezogen.»         ringt. Die zuständige Pflegende kannte
führt. Die Stationsleitung hat die Hygiene-                                                   diese Filter nicht und holte eine andere
fachfrau informiert welche gleich vorbei                                                      Pflegende, welche die Filter dann an-
kam. Die Hygiene hat die CIRS-Gruppe            Fall 3                                        brachte. Nach anbringen der Filter hat
involviert und der CA hat den AA auf der                                                      die Pflegende bei der Ärztin nachgefragt,
Abteilung informiert. Der Pat. erhielt am       «Bei einer Pat., welche einen dreilumigen     wozu die Filter benötigt werden, was
nächsten Tag einen 1 Lumen ZVK. Zuvor           ZVK hatte, wurde ein MRI geplant. Alle        beachtet werden muss und wie oft die
wurde er ca. 8x gestochen um einen PVK          Lumen des ZVK wurden mittels Perfusoren       Filter gewechselt werden müssen. (…)»
zu legen.»                                      offen gehalten gemäss Pflegerichtlinie.
                                                Die Pat. wurde zum MRI aufgeboten und
                                                von der FaGe-Lernenden im 3.Lehrjahr
Fall 2                                          begleitet. Der Mitarbeiter vom MRI sagte
                                                er müsse den ZVK für die Untersuchung
«Pat. wurde mit einem Volumenkatheter           abstöpseln und tat dies auch. Die FaGe-
MAC Katheter (als ZVK Funktion) von der         Lernende wurde mit dem Infusionsständer
interdisziplinären Intensivstation zu uns auf   und den drei Perfusoren zurück auf die Ab-
die Abteilung verlegt. Leider hatte niemand     teilung geschickt. Dort fragte sie bei der

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  EXPERTENKOMMENTAR

  Zentralvenöse Katheter (ZVK) gelten als unverzichtbar in der       Eine fachlich korrekte Handhabung des ZVK erfordert von den
  modernen Versorgung von Patienten in Akutspitälern. Mit dem        Mitgliedern des multiprofessionellen Behandlungsteams ein
  Einsatz von ein- oder mehrlumigen ZVK ergeben sich für das         hohes Mass an theoretischer und praktischer Fachkompetenz.
  Behandlungsteam und die Patienten diagnostische und thera-         Das theoretische Wissen über und der praktische Umgang mit
  peutische Möglichkeiten, die ein periphervenöser Zugang            ZVK wird in den Ausbildungen zu den verschiedenen Gesund-
  nicht bietet (1). Die Indikation für die Anlage eines ZVK mit      heitsberufen in unterschiedlichem Ausmass vermittelt. Folglich
  Berücksichtigung der Einlagehäufigkeit, dessen Nutzen sowie        kann es zu unsicheren und fehlerhaften Handlungen an ZVK
  die Anzahl der Lumen muss gut gegenüber potentiellen               kommen. Erst durch Weiterbildung und regelmässige Betreuung
  Komplikationen und Risiken abgewogen werden. Neben einer           von Patienten mit ZVK erlangen Fachpersonen die erforderliche
  Paravasation oder einer katheterassoziierten Infektion kann        Sicherheit und Routine. Daher ist es nötig, betriebsinterne Schu-
  es zu mechanischen und/oder thrombotischen Komplikationen          lungen anzubieten (6).
  kommen (1-5). Dies erfordert eine Prüfung der Indikation vor
  der Einlage sowie täglich während der Anwendung eines ZVK.         Um den korrekten Umgang mit ZVK sicherzustellen und zu un-
                                                                     terstützen, bedarf es zwingend spitalinterner evidenzbasierter
  Die eingangs aufgeführten CIRRNET-Berichte zeigen, dass es         Richtlinien sowie einer gezielten Implementierung dieser fachli-
  bei der Betreuung von Patienten mit ZVK auf Bettenstationen        chen Inhalte. Diese Richtlinien beinhalten konkrete Handlungs-
  und/oder in diagnostischen und therapeutischen Funktions-          anweisungen zum Umgang mit einem ZVK sowie Regelungen
  bereichen (z.B. Radiologie, Endoskopie, Dialyse etc.) zu Proble-   der Informationsprozesse und der Verantwortlichkeiten im mul-
  men kommen kann, welche die Patientensicherheit gefährden.         tiprofessionellen Behandlungsteam.
  Neben fehlendem Wissen und Können im Umgang mit dem
  ZVK sind nicht klar definierte Zuständigkeiten und unzurei-        Gesundheitsinstitutionen sind aufgefordert, sowohl aktuelle und
  chende Absprachen zwischen behandelnden Berufsgruppen              gültige Richtlinien zum Umgang mit ZVK als auch ausreichend
  mögliche Problemursachen.                                          qualifiziertes, im fachgerechten Umgang mit ZVK geschultes
                                                                     Fachpersonal zur Verfügung zu stellen (7).

                                                                                                                                 Seite 2
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  EMPFEHLUNGEN

  • Grundsätzlich führt nur entsprechend ausgebildetes und           • Die Übergabe bei der Verlegung eines Patienten wird
    erfahrenes diplomiertes Fachpersonal Handlungen an                 optimalerweise beim Patienten durchgeführt und enthält
    zentralvenösen Kathetern (ZVK) aus!                                die relevanten Informationen bezüglich ZVK. Zu diesem
                                                                       Zweck muss eine lückenlose Dokumentation sichergestellt
  • Gesundheitsinstitutionen benennen qualifizierte Fach-              sein (z.B. Indikation, Einlagedatum, Anzahl Lumen,
    personen als Ansprechpersonen für Mitarbeitende auf                Bestückung der Lumen, Versorgung der Einstichstelle etc.).
    den Abteilungen bzw. in diagnostischen und therapeutischen
    Funktionsbereichen (sogenannte Fach-Teams).                      • Neue Mitarbeitende werden bei Stellenantritt im Umgang
                                                                       mit ZVK anhand der spitalinternen Richtlinien theoretisch
  • Mitarbeitende müssen alle verwendeten ZVK, auch peripher           geschult und praktisch eingeführt. Danach Supervision/
    eingeführte zentralvenöse Katheter (PICC), an welchen sie          Intervision durch geschulte und erfahrene Mitarbeitende
    Handlungen vornehmen, kennen.                                      der eigenen Abteilung.

  • Gesundheitsinstitutionen stellen aktuelle, prozessorientierte    • Nachweis von regelmässig stattfindenden Fortbildungen
    und evidenzbasierte Richtlinien zum Umgang mit ZVK zur             für alle Mitarbeitenden, die Handlungen an ZVK vornehmen
    Verfügung. Diese sollen niederschwellig, optimalerweise            (z.B. in Form von interprofessionellen Simulationstrainings
    elektronisch verfügbar sein.                                       oder Fallbesprechungen).

  • Bei intravenösen Therapien muss klar kommuniziert werden,        • Speak-up: Gegenseitiges, berufs- und hierarchieüber-
    welches Lumen des ZVK für die Therapie verwendet                   greifendes Ansprechen, wenn die Sicherheit von Patienten
    werden darf (z.B. Markierung des Lumens, Dokumentation             gefährdet ist. Zudem müssen sich Fachpersonen auch
    in Patientenakte).                                                 getrauen, eigene Unsicherheiten im Umgang mit ZVK
                                                                       anzusprechen.
  • Kein Einsatz invasiver Instrumente (Katheter, Sonden, Drains),
    wenn kein Nutzen für den Patienten zu erwarten ist, und
    tägliche Bewertung ihrer Notwendigkeit (insbesondere vor
    der Verlegung eines Patienten) mit dem Ziel einer möglichst
    baldigen Entfernung.

  • Die Verlegung eines Patienten mit ZVK setzt voraus, dass die
    weitere fachlich qualifizierte Versorgung gewährleistet ist.

                                                                                                                               Seite 3
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  Weiterführende Literatur                                             Autoren und an der Entwicklung
                                                                       beteiligte Fachpersonen
  1. Bell T, O'Grady NP. Prevention of central line-associated
     bloodstream infections. Infectious Disease Clinics of North       • Kerker-Specker Carmen, MScN, Stiftung Patientensicherheit
     America 2017;31(3):551-9.                                           Schweiz
  2. Templeton A, Schlegel M, Fleisch F, Rettenmund G, Schöbi B,       • Frank Olga, Dr., Stiftung Patientensicherheit Schweiz
     Henz S, et al. Multilumen central venous catheters increase       • Bernhart-Just Alexandra, ehemalige Leiterin Klinische
     risk for catheter-related bloodstream infection: prospective        Pflegewissenschaft & Pflegeentwicklung, Bethesda Spital AG;
     surveillance study. Infection 2008;36(4):322-7.                     ehemalige Vizepräsidentin Schweizerischer Verein für
  3. Zürcher M, Tramèr MR, Walder B. Colonization and blood-             Pflegewissenschaft VFP und Präsidentin Akademische
     stream infection with single- versus multi-lumen central            Fachgesellschaft Akutpflege († 2018)
     venous catheters: a quantitative systematic review.               • Bosshart - Baumann Katharina, Klinische Pflegewissen-
     Anesthesia & Analgesia 2004;99(1):177-82.                           schaftlerin MScN, Zentrum Klinische Pflegewissenschaft
  4. Blot K, Bergs J, Vogelaers D, Blot S, Vandijck D. Prevention        (Z-KPW), UniversitätsSpital Zürich
     of central line-associated bloodstream infections through         • Desmedt Mario, Vizepräsident Swiss Nurse Leaders;
     quality improvement interventions: a systematic review              Directeur des soins, Hôpital ophtalmique Jules-Gonin (HOJG)
     and meta-analysis. Clinical Infectious Diseases 2014 Jul            Fondation Asile des aveugles (FAA), Lausanne
     1;59(1):96-105.                                                   • Dobrowolska Karolina, Leiterin Radiologie Services,
  5. Lippuner T, Walder B. Der zentralvenöse Katheter - Nutzen           Hirslanden AG
     versus Risiko. INFO Stiftung für Patientensicherheit in der       • Fliedner Monica, wissenschaftliche Mitarbeiterin Direktion
     Anästhesie 1/05. 2005.                                              Pflege/MTT, InselGruppe Bern
  6. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräven-           • Friedli-Wüthrich Heidi, Leiterin Pflegeentwicklung,
     tion (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Prävention von             Spital Emmental; Mitglied der Qualitätskommission der
     Infektionen, die von Gefässkathetern ausgehen. Teil 1 –             Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI)
     Nichtgetunnelte zentralvenöse Katheter. Bundesgesundheits-        • Fröhlich Martin Robert, Dipl. PGW, Dipl. Experte Intensiv-
     blatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz                    pflege NDS HF, Fachführender Pflegeexperte, Institut für
     2017;60(2):171-206.                                                 Intensivmedizin am UniversitätsSpital Zürich; Mitglied der
  7. O'Grady NP, Alexander M, Burns LA, Dellinger EP, Garland J,         Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI)
     Heard SO, et al. Guidelines for the prevention of intravascular   • Herion Christian, PhD, MME Unibe Dipl. Experte Anästhesie-
     catheter-related infections. American Journal of Infection          pflege NDS HF, Kantonsspital Aarau; Schweizerische
     Control 2011;39(4, Supplement 1):S1-34.                             Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege (SIGA/FSIA)
  8. Gehring K, Grande B, Kolbe M, Schwappach D. speak up -            • Massebiaux Cécile, Infirmière spécialiste clinique en soins
     Wenn Schweigen gefährlich ist. Schriftenreihe Nr. 8. Gehring        aigus, Hôpitaux universitaires de Genève (HUG)
     K, Schwappach D, Herausgeber. Zürich, Schweiz: Stiftung           • Meier Marie-Theres, Fachexpertin Infektionsprävention,
     für Patientensicherheit Schweiz; 2016. 1-54 S.                      UniversitätsSpital Zürich; Präsidentin der fibs (Interessen-
                                                                         gruppe der Fachexperten/-innen für Infektionsprävention
                                                                         und Berater/-innen für Spitalhygiene des Schweizerischen
                                                                         Berufsverbandes für Pflegefachfrauen und Pflegefach-
                                                                         männer SBK)
                                                                       • Moeller Peter, Infermiere esperto clinico, Ospedale Beate
                                                                         Vergine di Mendrisio, Ente Ospedaliero Cantonale (EOC)
                                                                       • Schild Barbara, Caposervizio Anestesiologia, Ente Ospedaliero
                                                                         Cantonale (EOC); Co-Präsidentin Schweizerische Gesellschaft
                                                                         für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR
                                                                       • Schumacher Philippe, Chefarzt Anästhesiologie, Bürgerspital
                                                                         Solothurn; Präsident Stiftung Patientensicherheit in der
                                                                         Anästhesie der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie
                                                                         und Reanimation SGAR/SSAR
                                                                       • Vonmoos Roland, Leiter Pflege Anästhesie, Kantonsspital
                                                                         Aarau; Kommission SIGA/FSIA Management der Schweizerischen
                                                                         Interessengemeinschaft für Anästhesiepflege

                                                                                                                                  Seite 4
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  Verabschiedet durch folgende                                   Hinweis
  Fachgesellschaften/Gremien
                                                                 Diese Problematik hat eine überregionale Relevanz. Bitte prüfen
  • Interessengruppe der Fachexperten/-Innen für Infektions-     Sie die Bedeutung für Ihren Betrieb und sorgen ggf. in Absprache
    prävention und Berater/-Innen für Spitalhygiene (fibs) des   mit Ihren zuständigen Stellen dafür, dass sie zielgerecht und
    Schweizerischen Berufsverbandes für Pflegefachfrauen         nötigenfalls breit kommuniziert wird.
    und Pflegefachmänner (SBK)
  • Onkologiepflege Schweiz                                      Die vorliegenden Empfehlungen bezwecken die Sensibilisierung
  • Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und             und Unterstützung von Gesundheitsinstitutionen und in der Ge-
    Pflegefachmänner (SBK)                                       sundheitsversorgung tätigen Fachpersonen bei der Erstellung
  • Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI)        ihrer betriebsinternen Richtlinien. Es ist Sache der Leistungser-
  • Schweizerische Interessengemeinschaft für Anästhesie-        bringer, die Empfehlungen im lokalen Kontext zu prüfen und zu
    pflege (SIGA/FSIA)                                           entscheiden ob sie verbindlich aufgenommen, verändert oder
  • Schweizerische Vereinigung der Fachleute für medizinisch-    verworfen werden. Die spezifische Ausgestaltung und Anwen-
    technische Radiologie (SVMTRA)                               dung entsprechend den jeweils geltenden Sorgfaltspflichten
  • Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft (VFP)          (basierend auf lokalen fachlichen, betrieblichen, rechtlichen,
  • Stiftung für Patientensicherheit in der Anästhesie der       individuellen und situativen Gegebenheiten) liegen in der aus-
    Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie und         schliesslichen Eigenverantwortung der hierfür fachlich geeigne-
    Reanimation (SGAR/SSAR)                                      ten Leistungserbringer.
  • Swiss Nurse Leaders

                                                                     Stiftung für Patientensicherheit   Tel. +41 43 244 14 80
                                                                     Asylstrasse 77                     info@patientensicherheit.ch
                                                                     CH-8032 Zürich                     www.patientensicherheit.ch

                                                                                                                             Seite 5
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