TCS MasterCard Vertragliche Bedingungen
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Ausgabe 10/2013 TCS MasterCard® Vertragliche Bedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Allgemeine Versicherungsbedingungen Reise- und Flugunfallversicherung - Bestimmung zur Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln - Gebührenübersicht - Leistungsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der TCS MasterCard Die vorliegenden Bedingungen gelten für Kartenlaufzeit automatisch eine neue Karte 2. Kartenverwendung zeichneten Geldautomaten im In- und die von Cembra Money Bank AG (nachste- zugestellt. Bei Ersatzkartenbestellungen, Ausland für den Bargeldbezug einzusetzen. hend «Herausgeberin») herausgegebenen nicht aber bei Erneuerungen nach Ablauf 2.1 Karteneinsatz und Genehmigung Kreditkarten (TCS MasterCard und TCS der Gültigkeitsdauer, kann die Herausge- Die Karte berechtigt den Inhaber, bei den Eine gemäss den Bestimmungen a) bis MasterCard Gold sowie alle auf diesen berin eine Ersatzkartengebühr belasten. Es entsprechenden MasterCard-Akzeptanz- e) erfolgte Auslösung der Transaktion Kartentypen basierenden limitierten Son- besteht kein Anspruch des Inhabers auf ein stellen (nachfolgend «Akzeptanzstellen») sowie der Einsatz seiner Karte für den Bar- derausgaben; alle nachfolgend unter der bestimmtes Kartendesign. Die Heraus- im Rahmen der von der Herausgebe- geldbezug mittels Eingabe von PIN oder gemeinsamen Sammelbezeichnung «TCS geberin behält sich vor, das Kartendesign rin festgelegten Kreditlimite Waren und Unterzeichnung des Bezugsbelegs gilt als MasterCard») sowie die Kreditkarte ohne jederzeit zu ändern. Dienstleistungen wie folgt zu bezahlen: durch den Inhaber autorisiert, selbst wenn Kreditlimite (TCS MasterCard Load&Go; es sich bei der die Transaktion auslösen- nachfolgend «TCS MasterCard Load&Go»). 1.3 Beendigung des Vertragsverhältnisses a. mit seiner Unterschrift; den Person nicht um den Inhaber handelt. Alle Karten zusammen werden nachste- Der Inhaber hat jederzeit das Recht, das b. mit seinem PIN-Code; Folglich anerkennt der Inhaber die ausge- hend «Karten» genannt. Der Antragsteller Vertragsverhältnis ohne Angabe von Grün- c. aufgrund persönlicher Autorisierung wiesene Forderung der Akzeptanzstelle. bzw. Karteninhaber wird als «Inhaber» den schriftlich zu kündigen. Bei Kündigung auf andere Weise als durch Unterschrift Er weist die Herausgeberin gleichzeitig bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich der Hauptkarte gilt auch die Zusatzkar- oder PIN-Code, beispielsweise durch ausdrücklich und unwiderruflich an, die zwischen Inhabern der oben genannten te als gekündigt. Das Vertragsverhältnis die Verwendung eines Passworts oder Beträge der betreffenden Akzeptanzstelle Karten unterschieden wird. betreffend Zusatzkarte/-n kann durch den weiterer Legitimationsmittel; zu vergüten. Die Herausgeberin ist be- Haupt- oder den Zusatzkarteninhaber d. aufgrund von Telefon-, Internet-, Korre- rechtigt, den Betrag der so getätigten und 1. Kartenausgabe, Gültigkeits- schriftlich beendet werden. Die Herausge- spondenztransaktionen sowie allen an- elektronisch registrierten Transaktion dem dauer, Erneuerung und Rück- berin behält sich vor, das Vertragsverhältnis deren Käufen oder Dienstleistungsbe- Inhaber zu belasten. Die Risiken aus der forderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zügen, bei denen der Inhaber auf eine missbräuchlichen Verwendung der Karte zu beenden, Karten nicht zu erneuern persönliche Autorisierung verzichtet liegen, vorbehältlich nachstehender Ziffer 1.1 Kartenausgabe, PIN-Code, Eigentum bzw. nicht zu ersetzen sowie Karten zu und die Transaktion allein durch Angabe 4.1, beim Inhaber. Nach Abschluss des Kartenvertrages mit sperren und/oder zurückzufordern. Mit seines Namens, der Kartennummer, des der Herausgeberin erhält der Antragsteller Beendigung des Vertragsverhältnisses, Verfalldatums und – falls verlangt – des In Ländern, gegen die gewisse Sanktionen eine persönliche, nicht übertragbare Karte Rückforderung oder Rückgabe der Karte/-n auf dem Unterschriftsstreifen ange- und Embargos bestehen, sind keine sowie einen persönlichen Code (nachfol- müssen fakturierte Rechnungsbeträge so- brachten Kartenprüfwerts (CVC) auslöst; Transaktionen möglich. Die aktuelle gend «PIN-Code» genannt) für den Einsatz fort bezahlt werden. Noch nicht fakturierte e. mit Kartenverwendung ohne Unter- Liste der betroffenen Länder kann unter der Karte. Jede ausgestellte Karte bleibt Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt schrift, PIN oder andere persönliche www.cembra.ch/cards/legal eingesehen Eigentum der Herausgeberin. der Rechnung zu bezahlen. Der Inhaber ist Autorisierung (z.B. bei automatisierten werden. Die Karte darf in diesen Ländern verpflichtet, zurückgeforderte Karten sofort Zahlstellen in Parkhäusern, auf Auto- nicht eingesetzt werden. 1.2 Kartenverfall und -ersatz und gekündigte Karten bei Vertragsbeendi- bahnen oder bei Contactless-Lese- Die Karte verfällt am Ende der auf der Karte gung unbrauchbar zu machen. geräten). 2.2 Obliegenheiten beim Karteneinsatz angegebenen Gültigkeitsdauer. Sie ist nach Bei Unterzeichnung des manuell oder elek- Ablauf der Gültigkeitsdauer sofort un- Der Inhaber ist darüber hinaus berechtigt, tronisch erstellten Kauf- oder Bezugsbelegs brauchbar zu machen. Ohne gegenteilige seine Karte bei den dazu ermächtigten muss die Unterschrift mit derjenigen auf der Mitteilung wird dem Inhaber vor Ablauf der Stellen sowie an entsprechend gekenn- Karte übereinstimmen. Die Akzeptanzstelle 1 2
kann die Vorweisung eines amtlichen Aus- 2.7 Ladegebühr für Kreditkarten Trägt die Karte das Logo von Tankstellen 3.2 Aufbewahrung weises verlangen. Der Beleg ist vom Inhaber ohne Kreditlimite (nachfolgend «Logo-Tankstellen»), so Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewah- aufzubewahren. Die Herausgeberin kann den Inhabern der profitiert der Inhaber für die mit seiner ren. Ausser für den bestimmungsgemässen Kreditkarten ohne Kreditlimite für jedes Auf- Karte getätigten Transaktionen in Schweizer Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte ins- 2.3 Mitgliedschaftsbeiträge, Produkte laden der Karte eine Gebühr belasten. Diese Franken an Logo-Tankstellen in der Schweiz besondere weder Dritten ausgehändigt noch und Dienstleistungen des TCS Gebühr wird direkt vom einbezahlten Betrag und im Fürstentum Liechtenstein von anderweitig zugänglich gemacht werden. Der Inhaber anerkennt, dass durch den TCS in Abzug gebracht. Die Höhe der Gebühr einem zusätzlichen Umsatzbonus (nach- vertriebene Produkte und Dienstleistungen richtet sich nach der geltenden Gebühren- folgend «Tankstellenrabatt»). Der jeweils 3.3 Verlust, Diebstahl und wie TCS Mitgliedschaftsbeiträge usw. direkt übersicht. gültige Tankstellenrabatt wird auf www. Kartenmissbrauch dem Kartenkonto des Kunden belastet wer- mastercard.tcs.ch/leistungen publiziert. Die Wird die Karte verloren, gestohlen oder den können. 2.8 Einschränkung oder Erweiterung Gewährung des Tankstellenrabatts erfolgt besteht sonst die Möglichkeit einer miss- der Verwendungsmöglichkeiten bei Bezahlung mit Kreditkarte automatisch bräuchlichen Verwendung, so muss dies 2.4 Gebühr für Bargeldbezüge Die Verwendungsmöglichkeiten von Karte, via Abzug am Kartentransaktionsbetrag und unverzüglich der Herausgeberin gemeldet Für Bargeldbezüge im In- und Ausland an PIN-Code sowie Kredit- und Bezugslimiten wird auf der Monatsabrechnung gesondert werden. Geldautomaten und an Schaltern wird eine können jederzeit erweitert, eingeschränkt ausgewiesen. Gebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe oder aufgehoben werden. Für Bargeld-Be- 3.4 Geheimhaltung PIN-Code der Gebühr richtet sich nach der geltenden züge und -Transaktionen gelten spezielle Darüber hinaus können Inhaber einer Der Inhaber ist verpflichtet, den PIN-Code Gebührenübersicht. Tages- und Gesamtlimiten. Die Kredit- bzw. Karte im Rahmen der Zusammenarbeit mit jederzeit geheim zu halten. Der PIN-Code Bezugslimiten können bei der Herausgebe- verschiedenen Partnern des TCS und/oder darf nicht an Dritte weitergegeben und nicht 2.5 Umrechnung von Fremdwährungen rin erfragt werden. der Herausgeberin (zusammen nachstehend aufgezeichnet werden, auch nicht in ver- Bei Verwendung der Karte in Fremdwährun- «Partnerfirmen») von weiteren Vorteilen und schlüsselter Form. Der persönlich geänderte gen anerkennt der Inhaber einen Bearbei- 2.9 Umsatzbonus, Tankstellenrabatt Vergünstigungen beim Bezug von Waren PIN-Code darf nicht aus leicht ermittelbaren tungszuschlag auf den in Schweizer Franken und Loyalitätsprogramm und Dienstleistungen profitieren. Kombinationen, wie z.B. Telefonnummern, umgerechneten Gesamtbetrag sowie den Die Inhaber der TCS MasterCard Kreditkar- Geburtsdaten, Autokennzeichen, bestehen. von der Herausgeberin am Tag der interna- ten (nicht aber TCS MasterCard Load&Go) 3. Sorgfaltspflichten tionalen Transaktionsverarbeitung zugrunde profitieren von einem «Umsatzbonus». Auf des Inhabers 3.5 Prüfung der Monatsrechnung und gelegten Umrechnungskurs. dem mit der Haupt- und der Zusatzkarte Meldung von Missbräuchen Sind Miss- getätigten Umsatz mit Einkäufen erhält der Der Inhaber hat folgende Sorgfalts- bräuche oder andere Unregelmässigkeiten 2.6 Transaktionsgebühr Hauptkarteninhaber eine prozentuale Rück- pflichten: insbesondere auf der Monatsrechnung Wird die Karte im Ausland zur Bezahlung vergütung. Die Höhe des Umsatzbonus und erkennbar, so sind diese der Herausgeberin in Schweizer Franken verwendet, kann die die vom Umsatzbonus ausgeschlossenen 3.1 Unterschrift bei Entdeckung unverzüglich telefonisch Herausgeberin eine Gebühr in Rechnung Transaktionen werden auf www.mastercard. Die Karte ist sofort nach Erhalt auf der zu melden. Spätestens innert 30 Tagen ab stellen. Die Höhe der Gebühr richtet sich tcs.ch/leistungen publiziert. Die Höhe der Rückseite mit dokumentenechtem Datum der jeweiligen Monatsrechnung nach der geltenden Gebührenübersicht. Rückvergütung hängt von der Art der Karte Schreibmaterial (z.B. Kugelschreiber) ist zudem eine schriftliche Beanstandung ab und wird auf der jeweiligen Abrechnung zu unterschreiben. einzureichen, ansonsten gilt die Monats- ausgewiesen und dem Konto des Hauptkar- rechnung bzw. der Kontoauszug als durch teninhabers automatisch gutgeschrieben. den Inhaber genehmigt. Wird dem Inhaber 3 4
ein Schadenformular zugestellt, so hat er 4. Verantwortlichkeit zu bezogenen Waren oder Dienstleistun- mit Beendigung des Vertragsverhältnisses dieses innert 10 Tagen nach Erhalt ausgefüllt und Haftung gen sowie Meinungsverschiedenheiten und oder nach der Rückforderung oder Rückga- und unterzeichnet an die Herausgeberin zu- Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften be der Karte. Auch nach Beendigung oder rückzusenden. Der Inhaber ist verpflichtet, 4.1 Schadenübernahme bei direkt mit der betreffenden Akzeptanzstelle Rückforderung der Karte haftet der Inhaber im Schadenfall bei der zuständigen Polizei- Nichtverschulden zu regeln. Die Monatsrechnung ist dennoch für die von ihm verursachten Schäden. behörde Strafanzeige zu erstatten und eine Wenn der Inhaber die Sorgfaltspflichten ge- fristgerecht zu bezahlen. Eine widerrechtliche Kartenverwendung Kopie der Anzeige zu verlangen. mäss Ziffer 3 eingehalten hat und ihn auch kann zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt sonst kein Verschulden trifft, übernimmt die 4.4 Bei Nichtakzeptanz der Karte werden. 3.6 Mitteilung von Änderungen Herausgeberin Schäden, die dem Inhaber Die Herausgeberin übernimmt keine Sämtliche Änderungen gegenüber den im aus missbräuchlicher Verwendung der Verantwortung für den Fall, dass sich eine 5. Zahlungsmodalitäten/ Antrag gemachten Angaben (namentlich Na- Karte durch Dritte oder infolge Fälschun- Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen Gebühren mens-, Adress- und Kontoänderungen sowie gen oder Verfälschungen der Karte durch weigert, die Karte zu akzeptieren, oder dass Änderungen des/der wirtschaftlich Berech- Dritte entstehen. Nicht als «Dritte» gelten aus technischen oder anderen Gründen eine 5.1 Möglichkeiten und Beschrieb tigten) sowie die wesentliche Verschlechte- Ehepartner oder eingetragene Partner des Zahlung mit der Karte nicht ausgeführt wer- (TCS MasterCard) rung der Einkommens- bzw. Vermögensver- Inhabers und im gleichen Haushalt wie der den kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen Die Transaktionen werden monatlich hältnisse sind der Herausgeberin umgehend Inhaber lebende Personen. Schäden, für die sich die Verwendung der Karte an einem Au- in einer Rechnung unter Angabe von schriftlich mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer eine Versicherung aufzukommen hat, sowie tomaten als unmöglich erweist oder wenn Transaktions- und Verbuchungsdatum, neuen Adresse gelten Mitteilungen der Her- allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art, die Karte durch den Automaten beschädigt Akzeptanzstelle und Transaktionsbetrag ausgeberin an die zuletzt bekannt gegebene soweit gesetzlich zulässig, werden nicht oder unbrauchbar gemacht wird. in der Kartenwährung und allenfalls in der Adresse als gültig zugestellt. übernommen. Bei allfälliger Schadenüber- Transaktionswährung ausgewiesen. Das nahme durch die Herausgeberin hat der 4.5 Für Zusatzkarten (TCS MasterCard Transaktionsdatum ist gleichzeitig das 3.7 Zahlungstransaktionen im Internet Inhaber seine Forderungen aus dem Scha- und TCS MasterCard Load&Go) Fälligkeitsdatum. Die Herausgeberin kann Sofern eine von der Herausgeberin bzw. Ak- densfall an die Herausgeberin abzutreten. Der Hauptkarteninhaber haftet solidarisch für den Versand der Monatsrechnung per zeptanzstelle unterstützte Zahlungsmetho- und unbeschränkt für die aus der Verwen- Post eine Gebühr erheben. Die Höhe der de mit erhöhter Sicherheit zur Verfügung 4.2 Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten dung der Zusatzkarte entstehenden Ver- Gebühr richtet sich nach der geltenden steht (z.B. MasterCard SecureCode), ist der Der Inhaber, der seinen Sorgfaltspflichten pflichtungen und verpflichtet sich zu deren Gebührenübersicht. Dem Inhaber einer Inhaber verpflichtet, diese zu verwenden. nicht nachkommt, haftet bis zur Wirksam- Bezahlung. Die Haftung für Schäden, die aus TCS MasterCard stehen folgende Zahlungs- keit einer allfälligen Sperre unbeschränkt missbräuchlicher Verwendung durch Dritte möglichkeiten zur Verfügung: 3.8 Erneuerung für alle aus der missbräuchlichen Verwen- oder infolge Fälschungen oder Verfälschun- Erhält der Inhaber seine neue Karte nicht dung der Karte entstehenden Schäden. gen entstehen, richtet sich nach Ziffer 4.1. a. Zahlung des gesamten Rechnungsbe- mindestens 10 Tage vor Verfall der bisheri- trages netto innert 20 Tagen ab Rech- gen Karte, so hat er dies der Herausgeberin 4.3 Für die mit der Karte 4.6 Nach Beendigung des Vertrags- nungsdatum. Für während der aktuellen unverzüglich zu melden. abgeschlossenen Geschäfte verhältnisses, Rückforderung oder Rechnungsperiode getätigte Transak- Die Herausgeberin lehnt jede Gewährleis- Rückgabe der Karte/-n tionen fällt bei fristgerechter Bezahlung tung und Haftung für die unter Verwendung Das Recht zur Nutzung der Karte, insbeson- kein Zins an, und diese Beträge werden der Karte abgeschlossenen Geschäfte ab; dere auch für Telefon-, Korrespondenz- oder daher in der ersten Rechnung ohne Zins insbesondere sind allfällige Beanstandungen Internetbestellungen, erlischt in jedem Fall in Rechnung gestellt; 5 6
b. Lastschriftverfahren (LSV/Debit Direct): er von diesem Recht Gebrauch, werden keine Teilzahlungsmöglichkeit bzw. wird Weise schriftlich mitgeteilt und gelten als Direktbelastung des in einem separaten ab Zahlungseingang keine Zinsen mehr kein Kredit gewährt. Allfällige Ausstände, genehmigt, wenn der Inhaber die Karte Auftrag angegebenen Bank- oder Post- belastet. die das Guthaben übersteigen, sind sofort nicht innert 30 Tagen der Herausgeberin kontos. Wird beim Lastschriftverfahren und im vollen Betrag zu begleichen. Auf zurückgibt oder nach der Mitteilung weiter- die Belastung von der Korrespondenz- 5.2 Zahlungsverzug (TCS MasterCard) dem Betrag sind ab Eintritt des Ausstands verwendet. bank abgewiesen, so hat der Inhaber Wird der Mindestbetrag nicht bis zum auf bis zu dessen Begleichung Verzugszinsen den ausstehenden Rechnungsbetrag per der Monatsrechnung angegebenen Termin (Jahreszins von 14,9%) geschuldet. Die 7. Daten und Datenschutz Einzahlungsschein zu begleichen; bezahlt, gerät der Inhaber mit Ablauf dieses Herausgeberin behält sich vor, für solche c. Zahlung in monatlichen Teilbeträgen, Termins ohne Mahnung sofort in Verzug und Ausstände eine Gebühr zu erheben. 7.1 Einholung von Informationen und nach Massgabe der folgenden Zahlungs- hat Verzugszinsen (Jahreszins von 14,9%) Unterlagen, Kreditprüfungen und Kreditbedingungen: rückwirkend ab dem jeweiligen Transak- 5.5 Gebühren und weitere Kosten Die Herausgeberin ist ermächtigt, im Zu- tionsdatum zu bezahlen. Nach Eintritt des Die von der Herausgeberin im Zusammen- sammenhang mit der Ausstellung und der Der jeweils monatlich zu bezahlende Verzugs ist die Herausgeberin berechtigt, für hang mit diesen Bedingungen und der Be- Verwendung der Karte Auskünfte, z.B. bei Mindestbetrag wird von der Herausgeberin jede Rechnung oder Mahnung eine Gebühr nutzung der Karten erhobenen Gebühren Banken, externen Bonitätsprüfern, staatli- bestimmt und auf der Monatsrechnung zu erheben, bis die ausstehenden Beträge und weiteren Kosten werden dem Inhaber chen Stellen, der Zentralstelle für Kreditin- angegeben. Er beträgt 3% des gesamten beglichen sind. Im Falle wiederholten gemäss separater Gebührenübersicht formation (ZEK), der Informationsstelle für ausstehenden monatlichen Rechnungs- Zahlungsverzugs ist die Herausgeberin bei belastet. Die Gebührenübersicht bildet Teil Konsumkredit (IKO) oder anderen Stellen, betrags, mindestens aber CHF 50.–. Macht erfolgloser schriftlicher oder mündlicher dieser Bedingungen. Die jeweils geltende einzuholen sowie der ZEK bei Kartensper- der Inhaber einer TCS MasterCard von der Kontaktaufnahme berechtigt, dem Inhaber Gebührenübersicht kann beim Kunden- rungen infolge Zahlungsrückständen oder Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch, so wird Zahlungserinnerungen per SMS zu senden. dienst angefordert oder im Internet unter wegen missbräuchlicher Kartenverwen- ihm auf allen Rechnungsbeträgen bis zur Dieses Recht der Herausgeberin besteht un- www.cembra.ch/cards abgerufen werden. dung bzw. anderen Stellen (insb. der IKO) vollständigen Bezahlung an die Herausge- abhängig von der Zustimmung zur Nutzung bei entsprechenden gesetzlichen Pflichten berin ein Jahreszins von 14,9% in Rechnung elektronischer Kommunikationsmittel. 5.6 Ersatz weiterer Auslagen Meldung zu erstatten. Der Inhaber aner- gestellt. Der Zins wird ab dem jeweiligen Der Inhaber ist zum Ersatz sämtlicher kennt das Recht der ZEK und der IKO, ihren Transaktionsdatum berechnet und in der 5.3 Überschreiten der Kreditlimite weiteren Auslagen (z.B. Betreibungskos- Mitgliedern solche Daten zugänglich zu nächsten Monatsrechnung gesondert aus- (TCS MasterCard) ten) verpflichtet, die der Herausgeberin bei machen. Der Inhaber erklärt sich damit gewiesen sowie dort, zusammen mit dem Allfällige Ausstände, welche die Kreditlimite der Einbringung fälliger Forderungen aus einverstanden, dass die Herausgeberin die unbezahlt gebliebenen Betrag der letzten übersteigen, sind sofort und im vollen Be- diesem Vertrag entstehen. entsprechenden Angaben wie auch seine Monatsrechnung und den seither getätigten trag zu begleichen. Auf dem Betrag sind ab weiteren aus der Beziehung zur Heraus- neuen Bezügen, in Rechnung gestellt. Teil- Datum des Überschreitens der Kredit- 6. Änderungen und geberin stammenden Daten auch in ihre zahlungen werden ab Zahlungseingang für limite Verzugszinsen (Jahreszins von 14,9%) Bedingungen eigene Bonitätsdatenbank aufnimmt. den weiteren Zinsenlauf berücksichtigt. Die geschuldet. Die Herausgeberin behält Herausgeberin kann Teilzahlungen nach ei- sich vor, für solche Überschreitungen der Die Herausgeberin behält sich vor, diese 7.2 Telefonnummernanzeige, genem Ermessen auf einzelne ausstehende Kreditlimite eine Gebühr zu erheben. Bedingungen sowie die übrigen Kon- Aufnahme von Telefongesprächen, Beträge anrechnen. Der Inhaber einer TCS ditionen jederzeit zu ändern. Solche IVR und Betrugsprävention MasterCard kann jederzeit den gesamten 5.4 TCS MasterCard Load&Go Änderungen werden dem Inhaber auf dem Die Herausgeberin ist berechtigt, den ausstehenden Betrag zurückzahlen. Macht Für die TCS MasterCard Load&Go besteht Zirkularweg oder auf andere geeignete Inhaber unter Anzeige der Telefonnum- 7 8
mer zu kontaktieren. Die Herausgeberin Der Inhaber kann die Verwendung seiner nommen sind Daten betreffend Einkaufs- angemessenen Datenschutz gewährleistet, ist berechtigt, Telefongespräche mit dem Daten zu Marketingzwecken jederzeit und Bargeldbezugsdetails. Die Bank/Post ist so erfolgt eine Weitergabe der Daten nur, Inhaber aufzuzeichnen. Alle Angaben gegenüber der Herausgeberin schriftlich berechtigt, der Herausgeberin Änderungen wenn sich die Empfänger der Daten vor- werden vertraulich behandelt. Telefonge- ablehnen. von Kundendaten mitzuteilen. gängig zur Wahrung des Bankgeheimnisses spräche können nach Wahl der Herausge- und eines angemessenen Datenschutzes berin automatisiert via Sprachdialogsystem 7.4 Datenbekanntgabe an 7.5 Outsourcing der Datenbearbeitung verpflichtet haben. Die Herausgeberin be- (IVR) oder persönlich geführt werden. Im Partnerfirmen und Banken Die Herausgeberin kann ihre Dienst- hält sich vor, die Daten unter anderem über Rahmen der Prävention oder im Rahmen Falls die Karte Versicherungs- oder andere leistungen teilweise an Dritte auslagern, das Internet zu übertragen. Das Internet von Massnahmen gegen Betrugs- und Leistungen von Partnerfirmen beinhaltet, insbesondere in den Bereichen Abwicklung ist ein weltweites, offenes und jedermann Missbrauchsfälle ist die Herausge- ermächtigt der Inhaber die Herausgeberin, von Geschäftsprozessen, IT-Sicherheit zugängliches Netz. Entsprechend kann die berin ferner berechtigt, dem Inhaber seine Daten diesen Partnerfirmen bekannt und Systemsteuerung, Marktforschung, Herausgeberin die Vertraulichkeit von Da- Warnhinweise und Hinweise betreffend zu geben, soweit diese für die Durchfüh- Berechnung von geschäftsrelevanten Kredit- ten bei der Übertragung über das Internet Kreditlimitenüberschreitung und der- rung und Administration des Loyalitätspro- und Marktrisiken sowie Administration von nicht gewährleisten. gleichen via elektronische Kommunika- gramms, zur Abwicklung einer Versiche- Vertragsverhältnissen (z.B. Antrags- und tionsmittel (insbesondere SMS und/oder rungsbeziehung oder zur Erbringung Vertragsabwicklung, Inkasso, Kommuni- 7.8 Karte als TCS Mitgliedschaftsausweis E-Mail) zu übermitteln. Dieses Recht der anderer mit der Karte verknüpfter Leistungen kation mit Inhaber). Der Inhaber ist damit und Ausweis für Vergünstigungen bei Herausgeberin besteht unabhängig von der notwendig ist. Umfasst sein können neben einverstanden, dass die Herausgeberin zu Partnerfirmen Zustimmung zur Nutzung elektronischer den Kunden- und Kartendaten (Stammda- diesem Zweck seine Daten an Dritte im In- Die Karte dient auch als TCS Mitgliedschafts- Kommunikationsmittel. ten) und den kumulierten Umsatzzahlen und Ausland bekannt geben, übertragen und ausweis sowie als Ausweis für Vergünsti- auch gewisse Transaktionsdaten sowie von diesen bearbeiten lassen kann. gungen bei Partnerfirmen. Die Erkennung 7.3 Datenbearbeitung zu Status- und Kontrolldaten (insbesondere und Erfassung der Daten durch Dritte, die Marketingzwecken Sperrungen). 7.6 Datenbearbeitung im Ausland Identifikation des Inhabers als Mitglied des Der Inhaber ermächtigt die Herausgeberin, Die Herausgeberin ist berechtigt, Daten TCS und die Speicherung der Daten erfol- seine aus der Beziehung zur Herausgeberin Die Partnerfirmen verwenden und nutzen in Staaten bearbeiten zu lassen, deren gen unter anderem über die auf der Karte oder zu TCS, TCS Sektionen und Gesell- diese Daten zur Erfassung und Bewirtschaf- Gesetzgebung keinen angemessenen angebrachten Identifikationsmerkmale. Die schaften (z.B. Assista TCS) stammenden tung des Loyalitätsprogramms und zu Mar- Datenschutz gewährleistet. Der Inhaber Herausgeberin bringt diese Identifikations- Daten zu bearbeiten und auszuwerten ketingzwecken. Die Partnerfirmen werden willigt ausdrücklich dazu ein, dass die merkmale für und gemäss den Instruktionen sowie zu Marketingzwecken und -auswer- Inhaber dieser Daten und verwenden diese Herausgeberin berechtigt ist, die Daten- des TCS und ausschliesslich für Belange des tungen im In- und Ausland zu verwenden. in eigener Verantwortung und gemäss deren übertragung und -bearbeitung im In- und TCS und allfälliger Partnerfirmen an. Der Der Inhaber ist weiter damit einverstanden, eigenen Datenschutzbestimmungen. Ausland nach pflichtgemässem Ermessen TCS und die Partnerfirmen bestimmen den dass seine Daten dazu verwendet werden, frei zu bestimmen. Umfang der über diese Identifikationsmerk- ihm Informationen über die Produkte und Die Herausgeberin ist zudem berechtigt, male zu erschliessenden Daten in eigener Dienstleistungen der Herausgeberin oder der Bank des Inhabers bzw. der Post (für 7.7 Vertraulichkeit der Datenbearbeitung Verantwortung und gemäss deren eigenen von Dritten an seine Post-, E-Mail- oder das Postkonto) die zur Abwicklung von Sollten die oben erwähnten Dritten nicht Datenschutzbestimmungen. Telefonadresse (z.B. SMS) zuzustellen. Die Lastschriftverfahren (LSV/Debit Direct) not- dem Bankgeheimnis unterstehen oder Herausgeberin kann Dritte mit der Versen- wendigen Daten (kumulierte Umsatzzahlen) sollte die Datenbearbeitung in Ländern dung dieser Informationen beauftragen. zu übermitteln. Ausdrücklich davon ausge- erfolgen, deren Gesetzgebung keinen 9 10
Reise- und Flugunfallversicherung für TCS MasterCard® und TCS MasterCard® Gold Leistungsübersicht Versicherungs-Leistungen TCS MasterCard® TCS MasterCard® Gold 8. Übertragung der Rechte Kollektive Reise- & Flugunfallversicherung aus dem Vertragsverhältnis und Securitisation Todesfallsumme ab dem vollendeten 16. Lebensjahr CHF 300 000.– CHF 600 000.– Die Herausgeberin kann das Vertragsverhält- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr CHF 10 000.– CHF 10 000.– nis oder ihre Rechte aus dem Vertragsver- hältnis z.B. im Rahmen einer Forderungsab- Invaliditätssumme tretung und/oder Securitisation (Verbriefung (anteilsmässig je nach Grad der Invalidität) CHF 300 000.– CHF 600 000.– von Forderungen) ganz oder teilweise Transport- und Rettungskosten CHF 60 000.– CHF 60 000.– Dritten im In- und Ausland zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte im In- und Ausland übertragen. Sie darf solchen Dritten die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kundeninformation nach VVG Welche Risiken sind versichert, stehenden Daten jederzeit zugänglich ma- und Wie ist der Umfang chen. Der Inhaber verzichtet diesbezüglich Die nachfolgende Kundeninformation des Versicherungsschutzes? ausdrücklich auf das Bankgeheimnis. gibt in übersichtlicher und knapper Form einen Überblick über die Identität des Versichert sind die Folgen von Unfällen, die 9. Anwendbares Recht Versicherers und den wesentlichen Inhalt eine versicherte Person als Passagier (Lenker des Versicherungsvertrages (Art. 3 des oder Insasse) mit einem versicherten Trans- Die Rechtsbeziehung des Inhabers mit Bundesgesetzes über den Versicherungs- portmittel während einer Reise erleidet. Der der Herausgeberin im Zusammenhang vertrag, VVG). Umfang des Versicherungsschutzes ist: mit der Benützung der Karte untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichts- Wer ist Versicherer? - im Todesfall eine Todesfallsumme von stand richtet sich nach den zwingenden CHF 300 000.– (TCS MasterCard ®) gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Der Versicherer ist die AGA International bzw. CHF 600 000.– (TCS Master- solche nicht zur Anwendung kommen, S.A., Paris, Zweigniederlassung Wallisellen Card® Gold); für versicherte Personen, ist Erfüllungsort, Gerichtsstand und für (Schweiz), nachstehend «AGA» genannt, mit die im Zeitpunkt des Unfalles das 16. Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland Sitz an der Hertistrasse 2, 8304 Wallisellen. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch der Betreibungsort Zürich 1. Die beträgt die Todesfallentschädigung Herausgeberin ist berechtigt, den Inhaber Wer ist Versicherungs- höchstens CHF 10 000.–; vor jedem anderen zuständigen Gericht nehmerin? - im Invaliditätsfall eine Invaliditätssumme im In- oder Ausland zu belangen. (anteilsmässig je nach Grad der Invalidität) Versicherungsnehmerin ist die Cembra von CHF 300 000.– (TCS MasterCard®) Money Bank AG (nachstehend «Cembra»), bzw. CHF 600 000.– (TCS MasterCard® mit Sitz am Bändliweg 20, 8048 Zürich. Gold); 11 12
- Transport- und Rettungskosten in Höhe - Folgen von kriegerischen Ereignissen. Wann beginnt und endet der von CHF 60 000.– (TCS MasterCard® - Ereignisse im Zusammenhang mit der Versicherungsschutz? bzw. TCS MasterCard® Gold). Teilnahme an gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich einer Der Versicherungsschutz beginnt ab Eine detaillierte Auflistung der versicherten Gefahr aussetzt. Inbesitznahme der TCS MasterCard® Risiken sowie der Umfang des Versiche- bzw. TCS MasterCard® Gold Kreditkarte rungsschutzes ergeben sich aus den Allge- Diese Auflistung enthält nur die wich- durch den Karteninhaber und endet mit meinen Versicherungsbedingungen (AVB). tigsten Ausschlüsse. Weitere Ausschlüsse Auflösung des TCS MasterCard® bzw. TCS ergeben sich aus den Allgemeinen MasterCard® Gold Kreditkartenvertrages Welche Personen sind Versicherungsbedingungen und aus (Kündigung durch die Cembra oder durch versichert? dem VVG. den Karteninhaber) bzw. mit Ablauf der Gültigkeit der TCS MasterCard® bzw. TCS Aufgrund des mit der Versicherungsneh- Wer ist Prämienschuldnerin? MasterCard® Gold Kreditkarte. Überdies merin abgeschlossenen Kollektivversi- endet der Versicherungsschutz durch Kün- cherungsvertrages gewährt die AGA Kar- Die Prämie wird von der Versicherungs- digung des Kollektiv-Versicherungsvertra- teninhabern einer TCS MasterCard® bzw. nehmerin übernommen. ges zwischen der Cembra und AGA. TCS MasterCard® Gold Kreditkarte sowie den sich aus den Allgemeinen Versiche- Welche Pflichten haben die Wie behandelt die AGA Daten? rungsbedingungen (AVB) ergebenden zu- versicherten Personen? sätzlichen Personen Versicherungsschutz Die AGA bearbeitet Daten, die sich aus den und ein mit den Versicherungsleistungen - Ihren vertraglichen oder gesetzlichen Vertragsunterlagen oder der Vertrags- im Zusammenhang stehendes direktes Melde-, Auskunfts- oder Verhaltens- abwicklung ergeben, und verwendet Forderungsrecht. pflichten vollumfänglich nachzukom- diese insbesondere für die Bestimmung men (z.B. unverzügliche Meldung eines der Prämie, für die Risikoabklärung, für Welche wesentlichen Schadenfalls an die AGA). die Bearbeitung von Leistungsfällen, für Ausschlüsse bestehen? - Alles zu unternehmen, was zur Min- statistische Auswertungen sowie für Mar- derung des Schadens und zu dessen ketingzwecke. Die Daten werden physisch - Ereignisse, die bei Ausstellung der TCS Klärung beitragen kann (z.B. Ermächti- oder elektronisch aufbewahrt. MasterCard® oder TCS MasterCard® gung Dritter, der AGA zur Abklärung des Gold Kreditkarte bzw. bei Inbesitznah- Versicherungsfalles die entsprechenden AGA kann Daten im erforderlichen Umfang me durch den Karteninhaber bereits Unterlagen, Informationen etc. heraus- an involvierte Dritte, namentlich andere eingetreten sind oder deren Eintritt für zugeben). beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte die versicherte Person bei Ausstel- und externe Sachverständige, weiterlei- lung der TCS MasterCard® oder TCS Diese Auflistung enthält nur die wichtigs- ten. Eine Datenweitergabe kann auch zum MasterCard® Gold Kreditkarte bzw. bei ten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben Zweck der Aufdeckung oder Verhinderung Inbesitznahme durch den Karteninha- sich aus den Allgemeinen Versicherungs- eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen. ber erkennbar waren. bedingungen und aus dem VVG. 13 14
Allgemeine Versicherungsbedingungen Reise- und Flugunfallversicherung Gemäss Kollektiv Versicherungsvertrag mit 3. Beginn und Dauer des 4.3 5. Versicherte Transportmittel der Cembra Money Bank AG (nachstehend Versicherungsschutzes Folgende Körperschädigungen sind auch «Cembra») haftet die AGA International ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung - Bus S.A., Paris, Zweigniederlassung Wallisellen Der Versicherungsschutz beginnt ab den Unfällen gleichgestellt: Knochenbrü- - Eisenbahn (Schweiz), nachstehend AGA, für Schäden Ausstellung der TCS MasterCard® bzw. TCS che, sofern sie nicht eindeutig auf eine - Flugzeug der versicherten Personen gemäss dem MasterCard® Gold Kreditkarte und endet Erkrankung zurückzuführen sind; Ver- - Hubschrauber durch die nachfolgenden Bestimmun- mit Auflösung des TCS MasterCard® bzw. renkungen von Gelenken; Meniskusrisse; - Schiffe (Kreuzfahrten, Segelboot, gen definierten Leistungsumfang sowie TCS MasterCard® Gold Kreditkartenver- Muskelrisse; Muskelzerrungen; Sehnen- Motorboot, Ruderboot) ergänzend durch die Bestimmungen des trages (Kündigung durch die Cembra oder risse; Bandläsionen sowie Trommelfell- - Taxi Schweizerischen Versicherungsvertrags- durch den Karteninhaber) bzw. mit Ablauf verletzungen. - Mietfahrzeuge: von der versicherten gesetzes. der Gültigkeit der TCS MasterCard® bzw. Person gegen Entgelt zur geschäftli- TCS MasterCard® Gold Kreditkarte. Über- 4.4 chen oder privaten Beförderung von 1. Versicherte Personen dies endet der Versicherungsschutz durch Eine Reise beinhaltet entweder Waren oder Personen benutzte und von Kündigung des Kollektiv-Versicherungs- ihr bei einem gewerbsmässigen Anbie- Der Versicherungsschutz erstreckt sich vertrages zwischen der Cembra und AGA. - einen Hin- und Rückflug oder ter gemietete nachfolgend aufgeführte auf folgende Personen: - mindestens eine Übernachtung ausser- Fahrzeuge (abschliessende Aufzählung): 4. Versicherte Unfälle halb des üblichen Wohnsitzes sowie Mietwagen (Kleinbus, Personenwagen, - Karteninhaber einer TCS MasterCard® einen Hin- und Rückweg und dauert Motorhomes, Camper), Mietmotor- bzw. TCS MasterCard® Gold Kreditkarte 4.1 insgesamt maximal 90 Tage. rad, Mietmotorfahrrad, Mietfahrrad, (nachfolgend Versicherter oder versi- Versichert sind die Folgen von Unfällen, die Mietschiffe (Segelboot, Motorboot, cherte Person genannt); ein Passagier (Lenker oder Insasse) während 4.5 Ruderboot). - Im gleichen Haushalt lebender Ehe- einer Reise mit einem Transportmittel Versichert sind zudem Unfälle bei Trans- gatte bzw. registrierter Lebenspartner gemäss Ziffer 5 inkl. Ein- und Aussteigen porten mit Transportmitteln gemäss Ziffer Mit Ausnahme von Mietfahrzeugen sind des Versicherten. Ist der Versicherte erleidet, sofern die Reisekosten im Voraus 5, welche mit einem Generalabonnement von der versicherten Person selbst pilo- nicht verheiratet, so erstreckt sich der zu mindestens 80% mit einer gültigen TCS (muss mit Kreditkarte bezahlt sein) oder tierte bzw. selbst gelenkte Transportmittel Versicherungsschutz auf die mit ihm in MasterCard® bzw. TCS MasterCard® Gold Halbtax-Abonnement (Abonnement und nicht versichert. eheähnlicher Gemeinschaft im gleichen Kreditkarte bezahlt wurden (Nachweis Fahrkarte müssen mit Kreditkarte bezahlt Haushalt lebende Person; durch Kreditkartenbeleg oder Monatsrech- sein) gelöst worden sind. 6. Versicherte Leistungen - Im gleichen Haushalt des Versicherten nung des Kreditkartenkontos). lebende, unterstützungsberechtigte 4.6 6.1 Todesfall und ledige Kinder, bis zur Vollendung 4.2 Darüber hinaus gilt der Versicherungs- 6.1.1 des 25. Lebensjahres. Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtig- schutz für Unfälle mit Taxi, Bus, Eisenbahn Stirbt eine versicherte Person infolge eines te schädigende Einwirkung eines ungewöhn- als Zubringer zum Flughafen (Flug muss versicherten Unfalles, bezahlt die AGA die 2. Örtlicher Geltungsbereich lichen äusseren Faktors auf den menschli- mit Karte bezahlt sein) sowie als Zubringer vereinbarte Versicherungssumme von chen Körper, die eine Beeinträchtigung der vom Flughafen zur Zieldestination (Hotel, CHF 300 000.– bei TCS MasterCard® Versicherungsschutz gilt weltweit. körperlichen, geistigen oder psychischen Ferienhaus etc.) und Wohnort. Karten bzw. CHF 600 000.– bei TCS Mas- Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. terCard® Gold Karten. Für versicherte Per- 15 16
sonen, die im Zeitpunkt des Unfalles das Die Invaliditätssumme bemisst sich nach Verlust eines Beines unterhalb 50% 6.2.7 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der vereinbarten Versicherungssumme von des Kniegelenkes Die Feststellung des Invaliditätsgrades hat beträgt die Todesfallentschädigung höchs- CHF 300 000.– bei TCS MasterCard® in der Schweiz zu erfolgen. Verlust eines Fusses 40% tens CHF 10 000.–. Anspruchsberechtigt Karten bzw. CHF 600 000.– bei TCS sind nacheinander folgende Personen: MasterCard® Gold Karten und dem Invali- Verlust der Sehkraft eines Auges 30% 6.3 Transport- und Rettungskosten ditätsgrad. Verlust eines Daumens 22% Die notwendigen Auslagen bis höchstens a. überlebender Ehegatte; ist der Kartenin- CHF 60 000.– werden innert 5 Jahren ab haber/versicherte Person nicht verhei- 6.2.2 Verlust des Gehörs auf einem Ohr 15% dem Unfalltag subsidiär zu einer bestehen- ratet, der mit ihm im gleichen Haushalt War die versicherte Person bereits vor dem Verlust eines Zeigefingers 14% den Unfallversicherung erbracht für: lebende Konkubinatspartner; Unfall invalid, so berechnet sich die von Verlust eines anderen Fingers 8% b. Kinder und Adoptivkinder zu gleichen AGA zu bezahlende Invaliditätssumme auf- - Suchaktionen, die im Hinblick auf eine Teilen; grund der Differenz des Invaliditätsgrades Rettung oder Bergung der versicherten 6.2.4 c. die Eltern; vor und nach dem Unfall. Person unternommen werden; Die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von d. die Geschwister. - alle durch den Unfall bedingten Reisen Gliedern oder Organen wird dem Verlust 6.2.3 und Transporte der versicherten Person gleichgestellt. Bei teilweisem Verlust oder 6.1.2 Invaliditätsgrad in Prozenten: an den Behandlungsort, mit Luftfahr- teilweiser Gebrauchsunfähigkeit gilt ein Eine abweichende Begünstigung bedarf zeugen jedoch nur, wenn dies aus me- Verlust beider Arme oder Hände; 100% entsprechend geringerer Prozentsatz. einer schriftlichen Anzeige der versicherten dizinischen oder technischen Gründen beider Beine oder Füsse; eines Person an den Versicherer. unumgänglich ist; Armes oder einer Hand und 6.2.5 - nicht krankheitsbedingte Rettungsaktio- zugleich eines Beines oder Bei vorstehend nicht aufgeführten Be- 6.1.3 nen zugunsten des Versicherten; Fusses; gänzliche Lähmung; einträchtigungen der Gesundheit erfolgt Sind keine der aufgezählten Hinterlassenen - Bergung und Überführung der Leiche unheilbare, jedes vernunftgemässe die Bestimmung des Invaliditätsgrades vorhanden, werden nur die Bestattungs- an den Bestattungsort. Handeln ausschliessende Geistes- aufgrund ärztlicher Feststellungen in kosten bis zu 10% der Versicherungssum- störung; völlige Erblindung Anlehnung an die obigen Prozentsätze. me vergütet. 6.4 Höchstleistung pro versicherte Person Sind vom Unfall mehrere Körperteile oder Verlust eines Armes im 70% Pro versicherte Person und für ein und Organe betroffen, werden die Prozentsät- 6.1.4 Ellbogengelenk oder ober- dasselbe Unfallereignis werden höchstens ze zusammengezählt. Der Invaliditätsgrad Die Todesfallleistungen werden angemes- halb desselben einmal die vereinbarten Summen geleistet, kann jedoch nie mehr als 100% betragen. sen gekürzt, wenn der Tod nur teilweise die Verlust eines Armes unter- 60% auch wenn die versicherte Person mehr als Folge eines versicherten Unfalles ist. halb des Ellbogengelenkes eine TCS MasterCard® bzw. TCS Master- 6.2.6 oder einer Hand Card® Gold Kreditkarte besitzt. Die Invaliditätsleistungen werden angemes- 6.2 Invaliditätsfall (einschliesslich der Finger) sen gekürzt, wenn die Gesundheitsschä- 6.2.1 6.5 Maximalleistung pro Luftfahrzeug Verlust eines Beines im Knie- 60% digung nur teilweise die Folge eines versi- Erleidet eine versicherte Person infolge Wenn mehrere versicherte Personen mit gelenk oder oberhalb desselben cherten Unfalles ist. Die Invaliditätssumme eines versicherten Unfalles eine der unter ein und demselben Luftfahrzeug verun- wird ausbezahlt, sobald das Ausmass Ziffer 6.2.3 aufgeführten Körperschädi- Verlust des Gehörs auf 60% fallen, sind die von der AGA aus diesem der bleibenden Invalidität feststellbar ist. gungen, wird die AGA leistungspflichtig. beiden Ohren Vertrag zu bezahlenden Entschädigungen 17 18
den Maximalbetrag von CHF 15 000 000.– - Unfälle infolge Teilnahme an gewagten Versicherte sei als Unbeteiligter oder versicherte Person hat den Anordnun- beschränkt. Übersteigen die Ansprüche Handlungen, bei denen man sich wis- bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen gen des behandelnden Arztes und des diesen Betrag, so wird die Summe von sentlich einer Gefahr aussetzt; verletzt worden; Pflegepersonals Folge zu leisten. Sie ist CHF 15 000 000.– proportional aufgeteilt. - Unfälle bei der Benützung von Luftfahr- - Folgen der Teilnahme an Unruhen; verpflichtet, sich einer Untersuchung durch zeugen und beim Fallschirmabsprung, - Folgen von Missbrauch von Alkohol, die von der AGA beauftragten Ärzte zu 6.6 Maximalleistung für alle übrigen wenn der Versicherte vorsätzlich gegen Drogen oder Arzneimitteln; unterziehen; Transportmittel (exkl. Luftfahrzeuge, behördliche Vorschriften verstösst oder - Folgen von Vorfällen mit atomaren, bio- Ziffer 6.5) die erforderlichen amtlichen Ausweise logischen oder chemischen Substanzen; 8.4 Wenn mehrere versicherte Personen und Bewilligungen nicht besitzt; - Selbsttötung oder Folgen der versuch- Von einem Todesfall ist die AGA so zeitig mit ein und demselben Transportmittel - Flugunfälle mit Flugzeugen und ten Selbsttötung bzw. Selbstverstüm- zu benachrichtigen, dass eine Sektion auf verunfallen, sind die von der AGA aus Hubschraubern, die ein versicherter melung oder Folgen von Selbstverstüm- ihre Kosten veranlasst werden kann, wenn diesem Vertrag zu bezahlenden Entschä- Karteninhaber geschäftlich oder privat melung. noch anderer Ursachen als Unfall für den digungen auf den Maximalbetrag von gemietet hat; Tod in Frage kommen. Die Sektion darf CHF 20 000 000.– beschränkt. Übersteigen - Unfälle auf dem Arbeitsweg: 8. Pflichten im Schadenfall nicht vorgenommen werden, wenn eine die Ansprüche diesen Betrag, so wird die - Unfälle, die auf vorsätzliches oder grob- Einsprache des Ehegatten oder bei dessen Summe von CHF 20 000 000.– proportio- fahrlässiges Handeln oder Unterlassen 8.1 Fehlen der Eltern oder volljährigen Kinder nal aufgeteilt. der versicherten Person zurück zu Die versicherte Person oder anspruchs- des Versicherten oder eine entsprechende führen sind. berechtigte Person ist verpflichtet, alles zu Willenserklärung desselben vorliegt. 7. Ausschlüsse und nicht unternehmen, was zur Minderung des Scha- versicherte Ereignisse 7.2 dens und zu dessen Klärung beitragen kann. 8.5 Nicht versichert sind: Die AGA ist berechtigt, zusätzliche Belege 7.1 8.2 und Auskünfte, insbesondere ärztliche Von der Versicherung ausgeschlossen sind: - Folgen der von der Versicherung aus- Die versicherte Person oder anspruchs- Zeugnisse, zu verlangen. Die versicherte geschlossenen Unfälle; berechtigte Person ist verpflichtet, ihren bzw. anspruchsberechtigte Person räumt - Unfälle, die bereits vor Ausstellung der - Folgen von kriegerischen Ereignissen vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, AGA das Recht ein, direkt und auf eigene TCS MasterCard® bzw. TCS MasterCard® in der Schweiz bzw. im Wohnstaat; Auskunfts- oder Verhaltenspflichten Kosten solche Belege und Auskünfte einzu- Gold Kreditkarte bzw. vor Antritt der - Folgen von kriegerischen Ereignissen im vollumfänglich nachzukommen (u.a. fordern. Sie entbindet die Ärzte und Spi- Reise eingetreten sind; Ausland, vorbehaltlich eines erstmaligen unverzügliche Anzeige des versicherten täler, die die versicherte Person behandelt - Unfälle bei vorsätzlicher Ausübung Kriegsausbruches im jeweiligen Auf- Ereignisses bei der in Ziffer 13 genannten haben, zu diesem Zwecke ausdrücklich von eines Verbrechens bzw. Vergehens oder enthaltsland und unter der zusätzlichen Kontaktadresse). Leistungsansprüche sind der Schweigepflicht gegenüber der AGA. der Versuch dazu; Voraussetzung, dass der Versicherte zu begründen und zu belegen. - Unfälle mit vom Versicherten geleasten vom Kriegsausbruch vor Ort überrascht 8.6 Motorfahrzeugen und Flugzeugen; wird, bleibt der Versicherungsschutz 8.3 Kann die versicherte Person Leistungen, - Unfälle während der Teilnahme an während 14 Tagen ab Kriegsausbruch an Gibt ein Unfall voraussichtlich Anspruch welche die AGA erbracht hat, auch ge- Wettfahrten und Trainings mit Motor- gerechnet, in Kraft; auf Versicherungsleistungen, ist so bald als genüber Dritten geltend machen, muss sie fahrzeugen oder Booten; - Folgen der Beteiligung an Rauferei- möglich ein zugelassener Arzt beizuziehen diese Ansprüche wahren und an die AGA en und Schlägereien, es sei denn, der und für fachgemässe Pflege zu sorgen. Die abtreten. 19 20
Bestimmungen zur Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln 9. Verletzung der Pflichten 12. Gerichtsstand und Die vorliegenden Bestimmungen gelten für Gründen einzustellen. Die Einstellung wird anwendbares Recht die gegenseitige Kommunikation und den auf geeignete Weise bekannt gegeben. Verletzt die versicherte bzw. anspruchs- Datenaustausch per E-Mail/SMS oder mit berechtigte Person ihre Pflichten, kann 12.1 anderen elektronischen Kommunikations- 2. Nutzungsumfang die AGA ihre Leistungen ablehnen oder Klagen gegen die AGA können beim mitteln (nachfolgend gemeinsam «elek- kürzen. Gericht, am Sitz der Gesellschaft oder am tronische Kommunikationsmittel» bzw. die E-Mails und SMS, deren elektronische schweizerischen Wohnort der versicher- entsprechende Adresse «elektronische Absenderadresse mit der vom Inhaber ge- 10. Komplementärklausel ten oder anspruchsberechtigten Person Adresse» genannt) zwischen Antragstellern/ genüber der Herausgeberin schriftlich oder, eingereicht werden. Hat die versicherte Inhabern (nachfolgend gemeinsam «Inha- sofern anwendbar, über das eService-Portal 10.1 oder anspruchsberechtigte Person ihren ber» genannt) und Cembra Money Bank mitgeteilten elektronischen Adresse über- Hat eine versicherte Person Anspruch aus gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland, so ist AG (nachfolgend «Herausgeberin» oder einstimmen, gelten für die Herausgeberin als einem anderen Versicherungsvertrag (frei- ausschliesslich Zürich Gerichtsstand. «Bank») im Zusammenhang mit sämtlichen vom Inhaber verfasst. Hiervon ausgenom- willige oder obligatorische Versicherung), bestehenden und zukünftigen Kartenkonti men sind Fälle von Identitätsmissbrauch (z.B. beschränkt sich die Deckung auf den Teil 12.2 bei der Herausgeberin. infolge von Hacker-Angriffen), sofern der der AGA Leistungen, der denjenigen des In Ergänzung zu diesen Bestimmungen Inhaber die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer anderen Versicherungsvertrages über- gilt das Schweizerische Bundesgesetz 1. Anerkennung der Bestimmun- 4 eingehalten hat. Änderungen der elektro- steigt. Die Kosten werden insgesamt nur über den Versicherungsvertrag (VVG). gen/Widerruf/Beendigung nischen Adresse können der Herausgeberin einmal vergütet. ausschliesslich entweder schriftlich, telefo- 13. Kontaktadresse Mit Angabe der elektronischen Adresse so- nisch, persönlich in einer Bankfiliale oder, 10.2 wie der Wahl des Inhabers, elektronische sofern anwendbar, über das eService-Portal Hat die AGA trotzdem Leistungen für den Schadenmeldungen: Kommunikationsmittel im Zusammenhang mitgeteilt werden. gleichen Schaden erbracht, gelten diese Cembra Money Bank AG mit Kartenkonti bei der Herausgeberin als Vorschuss, und die versicherte Person Bändliweg 20 nutzen zu wollen (nachfolgend «Wahl» Die Herausgeberin behält sich im Einzelfall tritt ihre Ansprüche gegen den Dritten 8048 Zürich genannt), erklärt sich der Inhaber mit vor, welche Angaben/Daten via elektroni- (Haftpflichtiger, freiwillige oder obligato- Tel. 044 439 40 20 den vorliegenden Nutzungsbestimmun- sche Kommunikationsmittel an den Inhaber rische Versicherung) in diesem Umfang an gen einverstanden. Die Wahl und damit kommuniziert werden. Elektronische Mit- die AGA ab. Informationen zur Versicherung: der Geltungsumfang der vorliegenden teilungen der Herausgeberin treten an die AGA International S.A., Paris Bestimmungen können sich entweder Stelle von anderen Formen für Mitteilungen 11. Verjährung Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) auf E-Mail oder SMS oder sämtliche gegenüber dem Inhaber, soweit nichts an- Hertistrasse 2 verfügbaren elektronischen Kommu- deres bestimmt ist. Die Forderungen aus dem Versicherungs- Postfach nikationsmittel beziehen. Der Inhaber vertrag verjähren zwei Jahre nach Eintritt CH-8304 Wallisellen hat jederzeit das Recht, die Vereinbarung Der Inhaber muss andere Formen für der Tatsache, welche die Leistungspflicht Tel. 044 283 32 22 gegenüber der Herausgeberin schriftlich Mitteilungen, welche aufgrund von be- begründet. Fax 044 283 31 19 zu widerrufen. Die Herausgeberin hat sonderen vertraglichen Bestimmungen zu jederzeit das Recht, die Kommunikation beachten sind, weiterhin einhalten. Elek- Ausgabe 2013 und den Datenaustausch via elektronische tronische Kommunikation ersetzt solche Kommunikationsmittel ohne Angabe von Formen für Mitteilungen nicht. 21 22
Insbesondere ist die Herausgeberin bei - E-Mails und SMS können bei der Übertra- Kommunikation und dem Datenaustausch via elektronische Kommunikationsmittel Kartenverlust, -diebstahl oder -miss- gung aufgrund von technischen Fehlern/ via elektronische Kommunikationsmittel nur mit der Herausgeberin kommuniziert. brauch jedenfalls auch unverzüglich Störungen gelöscht, fehlgeleitet oder für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. telefonisch zu benachrichtigen. verstümmelt werden. Alle Mitteilungen der Bank gelten als gültig - Durch das Abrufen von Internetseiten, Die Herausgeberin schliesst jegliche zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kun- 3. Risiken bei der Kommuni- inkl. des Klickens auf in E-Mails/SMS Haftung für Schäden, die aus oder im den bekannt gegebene Adresse, inklusive kation mit elektronischen eingebettete Links sowie des Öffnens von Zusammenhang mit der Kommunikation der mitgeteilten elektronischen Adresse, Kommunikationsmitteln Datenanhängen, können sich unter Um- und dem Datenaustausch via elektroni- abgesandt worden sind. Der Kunde ver- ständen schädliche Computerprogram- sche Kommunikationsmittel entstehen, pflichtet sich, der Bank von einem Wechsel Die Herausgeberin weist den Inhaber me wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner auf soweit gesetzlich zulässig, aus. der elektronischen Adressen sofort Kennt- insbesondere auf folgende Risiken bei der dem Computer, dem Smartphone oder nis zu geben. Benutzung von elektronischen Kommunika- ähnlichen Geräten des Kunden einnisten. Der Inhaber akzeptiert im Zusammenhang tionsmitteln hin: mit der offenen Kommunikation via E-Mail Sollten Teile der vorliegenden Nutzungs- 4. Sorgfaltspflichten auch ausdrücklich das Risiko, dass seine bestimmungen ganz oder teilweise un- - Die Übertragung via Internet erfolgt nur Daten bei der Übermittlung durch Dritte wirksam sein, wird die Gültigkeit der restli- dann verschlüsselt, wenn eine gesicherte Bei der elektronischen Kommunikation abgefangen oder veröffentlicht werden chen Bestimmungen davon nicht berührt. https-Verbindung aufgebaut wird. Dies gelten insbesondere die folgenden Sorg- können und dass insoweit der Geheim- Die rechtlich unwirksamen Bestimmungen ist bei eService der Fall. In vielen Fällen faltspflichten: nisschutz nicht gewährleistet ist. Die sind durch solche zu ersetzen, welche (inkl. Übermittlung via E-Mail) erfolgt Bank kann ihrerseits nicht dafür einstehen, dem angestrebten Zweck möglichst nahe jedoch eine unverschlüsselte und offene - Betriebssysteme sowie Browser sind dass E-Mails, die den Absender der Bank kommen. Kommunikation via Internet. Die Über- auf dem neusten Stand zu halten aufweisen, von der Bank versendet wurden; tragung von SMS erfolgt nur teilweise (insbesondere Sicherheitseinstellungen oder die von der Bank versendeten oder an Im Übrigen gelten die jeweils anwend- verschlüsselt, und die Verschlüsselung und Updates). Es sind dem Stand der die Bank gerichteten E-Mails unverfälscht, baren produktbezogenen Bestimmun- ist schwach. Technik entsprechende Sicherheitsvor- rechtzeitig und beim richtigen Empfänger gen, welche im Falle von Widersprüchen - Das Internet ist ein weltweites, offenes kehrungen zu verwenden (z.B. Firewall eintreffen. diesen Bedingungen vorgehen. und jedermann zugängliches Netz. Der und Antivirenprogramm). Übermittlungsweg von E-Mails kann - Bei Zweifeln, ob eine E-Mail oder SMS 6. Weitere Bestimmungen nicht kontrolliert werden und erfolgt tatsächlich von der Bank versendet unter Umständen auch über das Ausland. wurde, sollte die E-Mail bzw. SMS erst Die Bank behält sich vor, die Bestimmun- Entsprechend ist die Vertraulichkeit von nach Rücksprache mit der Bank geöff- gen zur Nutzung von elektronischen Kom- Daten bei der Übertragung per E-Mail net werden oder den darin enthaltenen munikationsmitteln jederzeit zu ändern. nicht gewährleistet. Informationen Folge geleistet werden. Änderungen werden dem Kunden auf ge- - E-Mails und deren Anhänge wie auch eignetem Weg mitgeteilt (z.B. Brief, E-Mail SMS können von Dritten unbemerkt 5. Haftungsausschluss oder, sofern anwendbar, Publikation im gefälscht oder verfälscht, Absender und eService-Portal) und gelten als genehmigt, Empfänger abgeändert und damit die Die Herausgeberin haftet aus oder im wenn der Kunde nicht innert einer Frist Authentizität vorgetäuscht werden. Zusammenhang mit der elektronischen von 30 Tagen widerspricht oder weiterhin 23 24
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