TCS MasterCard Vertragliche Bedingungen

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TCS MasterCard Vertragliche Bedingungen
Ausgabe 10/2013

TCS MasterCard®
Vertragliche Bedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
   Reise- und Flugunfallversicherung
- Bestimmung zur Nutzung
   von elektronischen Kommunikationsmitteln
- Gebührenübersicht
- Leistungsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
    für die Benützung der TCS MasterCard
    Die vorliegenden Bedingungen gelten für        Kartenlaufzeit automatisch eine neue Karte      2. Kartenverwendung                            zeichneten Geldautomaten im In- und
    die von Cembra Money Bank AG (nachste-         zugestellt. Bei Ersatzkartenbestellungen,                                                      Ausland für den Bargeldbezug einzusetzen.
    hend «Herausgeberin») herausgegebenen          nicht aber bei Erneuerungen nach Ablauf         2.1 Karteneinsatz und Genehmigung
    Kreditkarten (TCS MasterCard und TCS           der Gültigkeitsdauer, kann die Herausge-        Die Karte berechtigt den Inhaber, bei den      Eine gemäss den Bestimmungen a) bis
    MasterCard Gold sowie alle auf diesen          berin eine Ersatzkartengebühr belasten. Es      entsprechenden MasterCard-Akzeptanz-           e) erfolgte Auslösung der Transaktion
    Kartentypen basierenden limitierten Son-       besteht kein Anspruch des Inhabers auf ein      stellen (nachfolgend «Akzeptanzstellen»)       sowie der Einsatz seiner Karte für den Bar-
    derausgaben; alle nachfolgend unter der        bestimmtes Kartendesign. Die Heraus-            im Rahmen der von der Herausgebe-              geldbezug mittels Eingabe von PIN oder
    gemeinsamen Sammelbezeichnung «TCS             geberin behält sich vor, das Kartendesign       rin festgelegten Kreditlimite Waren und        Unterzeichnung des Bezugsbelegs gilt als
    MasterCard») sowie die Kreditkarte ohne        jederzeit zu ändern.                            Dienstleistungen wie folgt zu bezahlen:        durch den Inhaber autorisiert, selbst wenn
    Kreditlimite (TCS MasterCard Load&Go;                                                                                                         es sich bei der die Transaktion auslösen-
    nachfolgend «TCS MasterCard Load&Go»).         1.3 Beendigung des Vertragsverhältnisses        a.	mit seiner Unterschrift;                   den Person nicht um den Inhaber handelt.
    Alle Karten zusammen werden nachste-           Der Inhaber hat jederzeit das Recht, das        b. mit seinem PIN-Code;                        Folglich anerkennt der Inhaber die ausge-
    hend «Karten» genannt. Der Antragsteller       Vertragsverhältnis ohne Angabe von Grün-        c.	aufgrund persönlicher Autorisierung        wiesene Forderung der Akzeptanzstelle.
    bzw. Karteninhaber wird als «Inhaber»          den schriftlich zu kündigen. Bei Kündigung          auf andere Weise als durch Unterschrift    Er weist die Herausgeberin gleichzeitig
    bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich          der Hauptkarte gilt auch die Zusatzkar-             oder PIN-Code, beispielsweise durch        ausdrücklich und unwiderruflich an, die
    zwischen Inhabern der oben genannten           te als gekündigt. Das Vertragsverhältnis            die Verwendung eines Passworts oder        Beträge der betreffenden Akzeptanzstelle
    Karten unterschieden wird.                     betreffend Zusatzkarte/-n kann durch den            weiterer Legitimationsmittel;              zu vergüten. Die Herausgeberin ist be-
                                                   Haupt- oder den Zusatzkarteninhaber             d.	aufgrund von Telefon-, Internet-, Korre-   rechtigt, den Betrag der so getätigten und
    1. Kartenausgabe, Gültigkeits-                 schriftlich beendet werden. Die Herausge-           spondenztransaktionen sowie allen an-      elektronisch registrierten Transaktion dem
    dauer, Erneuerung und Rück-                    berin behält sich vor, das Vertragsverhältnis       deren Käufen oder Dienstleistungsbe-       Inhaber zu belasten. Die Risiken aus der
    forderung                                      jederzeit und ohne Angabe von Gründen               zügen, bei denen der Inhaber auf eine      missbräuchlichen Verwendung der Karte
                                                   zu beenden, Karten nicht zu erneuern                persönliche Autorisierung verzichtet       liegen, vorbehältlich nachstehender Ziffer
    1.1 Kartenausgabe, PIN-Code, Eigentum          bzw. nicht zu ersetzen sowie Karten zu              und die Transaktion allein durch Angabe    4.1, beim Inhaber.
    Nach Abschluss des Kartenvertrages mit         sperren und/oder zurückzufordern. Mit               seines Namens, der Kartennummer, des
    der Herausgeberin erhält der Antragsteller     Beendigung des Vertragsverhältnisses,               Verfalldatums und – falls verlangt – des   In Ländern, gegen die gewisse Sanktionen
    eine persönliche, nicht übertragbare Karte     Rückforderung oder Rückgabe der Karte/-n            auf dem Unterschriftsstreifen ange-        und Embargos bestehen, sind keine
    sowie einen persönlichen Code (nachfol-        müssen fakturierte Rechnungsbeträge so-             brachten Kartenprüfwerts (CVC) auslöst;    Transaktionen möglich. Die aktuelle
    gend «PIN-Code» genannt) für den Einsatz       fort bezahlt werden. Noch nicht fakturierte     e.	mit Kartenverwendung ohne Unter-           Liste der betroffenen Länder kann unter
    der Karte. Jede ausgestellte Karte bleibt      Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt            schrift, PIN oder andere persönliche       www.cembra.ch/cards/legal eingesehen
    Eigentum der Herausgeberin.                    der Rechnung zu bezahlen. Der Inhaber ist           Autorisierung (z.B. bei automatisierten    werden. Die Karte darf in diesen Ländern
                                                   verpflichtet, zurückgeforderte Karten sofort        Zahlstellen in Parkhäusern, auf Auto-      nicht eingesetzt werden.
    1.2 Kartenverfall und -ersatz                  und gekündigte Karten bei Vertragsbeendi-           bahnen oder bei Contactless-Lese-
    Die Karte verfällt am Ende der auf der Karte   gung unbrauchbar zu machen.                         geräten).                                  2.2 Obliegenheiten beim Karteneinsatz
    angegebenen Gültigkeitsdauer. Sie ist nach                                                                                                    Bei Unterzeichnung des manuell oder elek-
    Ablauf der Gültigkeitsdauer sofort un-                                                         Der Inhaber ist darüber hinaus berechtigt,     tronisch erstellten Kauf- oder Bezugsbelegs
    brauchbar zu machen. Ohne gegenteilige                                                         seine Karte bei den dazu ermächtigten          muss die Unterschrift mit derjenigen auf der
    Mitteilung wird dem Inhaber vor Ablauf der                                                     Stellen sowie an entsprechend gekenn-          Karte übereinstimmen. Die Akzeptanzstelle
1                                                                                                                                                                                                2
kann die Vorweisung eines amtlichen Aus-      2.7 Ladegebühr für Kreditkarten                Trägt die Karte das Logo von Tankstellen       3.2 Aufbewahrung
    weises verlangen. Der Beleg ist vom Inhaber   ohne Kreditlimite                               (nachfolgend «Logo-Tankstellen»), so           Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewah-
    aufzubewahren.                                Die Herausgeberin kann den Inhabern der         profitiert der Inhaber für die mit seiner      ren. Ausser für den bestimmungsgemässen
                                                  Kreditkarten ohne Kreditlimite für jedes Auf-   Karte getätigten Transaktionen in Schweizer    Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte ins-
    2.3 Mitgliedschaftsbeiträge, Produkte         laden der Karte eine Gebühr belasten. Diese     Franken an Logo-Tankstellen in der Schweiz     besondere weder Dritten ausgehändigt noch
    und Dienstleistungen des TCS                  Gebühr wird direkt vom einbezahlten Betrag      und im Fürstentum Liechtenstein von            anderweitig zugänglich gemacht werden.
    Der Inhaber anerkennt, dass durch den TCS     in Abzug gebracht. Die Höhe der Gebühr          einem zusätzlichen Umsatzbonus (nach-
    vertriebene Produkte und Dienstleistungen     richtet sich nach der geltenden Gebühren-       folgend «Tankstellenrabatt»). Der jeweils      3.3 Verlust, Diebstahl und
    wie TCS Mitgliedschaftsbeiträge usw. direkt   übersicht.                                      gültige Tankstellenrabatt wird auf www.        Kartenmissbrauch
    dem Kartenkonto des Kunden belastet wer-                                                      mastercard.tcs.ch/leistungen publiziert. Die   Wird die Karte verloren, gestohlen oder
    den können.                                   2.8 Einschränkung oder Erweiterung              Gewährung des Tankstellenrabatts erfolgt       besteht sonst die Möglichkeit einer miss-
                                                  der Verwendungsmöglichkeiten                    bei Bezahlung mit Kreditkarte automatisch      bräuchlichen Verwendung, so muss dies
    2.4 Gebühr für Bargeldbezüge                  Die Verwendungsmöglichkeiten von Karte,         via Abzug am Kartentransaktionsbetrag und      unverzüglich der Herausgeberin gemeldet
    Für Bargeldbezüge im In- und Ausland an       PIN-Code sowie Kredit- und Bezugslimiten        wird auf der Monatsabrechnung gesondert        werden.
    Geldautomaten und an Schaltern wird eine      können jederzeit erweitert, eingeschränkt       ausgewiesen.
    Gebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe         oder aufgehoben werden. Für Bargeld-Be-                                                        3.4 Geheimhaltung PIN-Code
    der Gebühr richtet sich nach der geltenden    züge und -Transaktionen gelten spezielle        Darüber hinaus können Inhaber einer            Der Inhaber ist verpflichtet, den PIN-Code
    Gebührenübersicht.                            Tages- und Gesamtlimiten. Die Kredit- bzw.      Karte im Rahmen der Zusammenarbeit mit         jederzeit geheim zu halten. Der PIN-Code
                                                  Bezugslimiten können bei der Herausgebe-        verschiedenen Partnern des TCS und/oder        darf nicht an Dritte weitergegeben und nicht
    2.5 Umrechnung von Fremdwährungen             rin erfragt werden.                             der Herausgeberin (zusammen nachstehend        aufgezeichnet werden, auch nicht in ver-
    Bei Verwendung der Karte in Fremdwährun-                                                      «Partnerfirmen») von weiteren Vorteilen und    schlüsselter Form. Der persönlich geänderte
    gen anerkennt der Inhaber einen Bearbei-      2.9 Umsatzbonus, Tankstellenrabatt              Vergünstigungen beim Bezug von Waren           PIN-Code darf nicht aus leicht ermittelbaren
    tungszuschlag auf den in Schweizer Franken    und Loyalitätsprogramm                          und Dienstleistungen profitieren.              Kombinationen, wie z.B. Telefonnummern,
    umgerechneten Gesamtbetrag sowie den          Die Inhaber der TCS MasterCard Kreditkar-                                                      Geburtsdaten, Autokennzeichen, bestehen.
    von der Herausgeberin am Tag der interna-     ten (nicht aber TCS MasterCard Load&Go)         3. Sorgfaltspflichten
    tionalen Transaktionsverarbeitung zugrunde    profitieren von einem «Umsatzbonus». Auf        des Inhabers                                   3.5 Prüfung der Monatsrechnung und
    gelegten Umrechnungskurs.                     dem mit der Haupt- und der Zusatzkarte                                                         Meldung von Missbräuchen Sind Miss-
                                                  getätigten Umsatz mit Einkäufen erhält der      Der Inhaber hat folgende Sorgfalts-            bräuche oder andere Unregelmässigkeiten
    2.6 Transaktionsgebühr                        Hauptkarteninhaber eine prozentuale Rück-       pflichten:                                     insbesondere auf der Monatsrechnung
    Wird die Karte im Ausland zur Bezahlung       vergütung. Die Höhe des Umsatzbonus und                                                        erkennbar, so sind diese der Herausgeberin
    in Schweizer Franken verwendet, kann die      die vom Umsatzbonus ausgeschlossenen            3.1 Unterschrift                               bei Entdeckung unverzüglich telefonisch
    Herausgeberin eine Gebühr in Rechnung         Transaktionen werden auf www.mastercard.        Die Karte ist sofort nach Erhalt auf der       zu melden. Spätestens innert 30 Tagen ab
    stellen. Die Höhe der Gebühr richtet sich     tcs.ch/leistungen publiziert. Die Höhe der      Rückseite mit dokumentenechtem                 Datum der jeweiligen Monatsrechnung
    nach der geltenden Gebührenübersicht.         Rückvergütung hängt von der Art der Karte       Schreibmaterial (z.B. Kugelschreiber)          ist zudem eine schriftliche Beanstandung
                                                  ab und wird auf der jeweiligen Abrechnung       zu unterschreiben.                             einzureichen, ansonsten gilt die Monats-
                                                  ausgewiesen und dem Konto des Hauptkar-                                                        rechnung bzw. der Kontoauszug als durch
                                                  teninhabers automatisch gutgeschrieben.                                                        den Inhaber genehmigt. Wird dem Inhaber

3                                                                                                                                                                                                 4
ein Schadenformular zugestellt, so hat er       4. Verantwortlichkeit                          zu bezogenen Waren oder Dienstleistun-         mit Beendigung des Vertragsverhältnisses
    dieses innert 10 Tagen nach Erhalt ausgefüllt   und Haftung                                    gen sowie Meinungsverschiedenheiten und        oder nach der Rückforderung oder Rückga-
    und unterzeichnet an die Herausgeberin zu-                                                     Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften          be der Karte. Auch nach Beendigung oder
    rückzusenden. Der Inhaber ist verpflichtet,     4.1 Schadenübernahme bei                       direkt mit der betreffenden Akzeptanzstelle    Rückforderung der Karte haftet der Inhaber
    im Schadenfall bei der zuständigen Polizei-     Nichtverschulden                               zu regeln. Die Monatsrechnung ist dennoch      für die von ihm verursachten Schäden.
    behörde Strafanzeige zu erstatten und eine      Wenn der Inhaber die Sorgfaltspflichten ge-    fristgerecht zu bezahlen.                      Eine widerrechtliche Kartenverwendung
    Kopie der Anzeige zu verlangen.                 mäss Ziffer 3 eingehalten hat und ihn auch                                                    kann zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt
                                                    sonst kein Verschulden trifft, übernimmt die   4.4 Bei Nichtakzeptanz der Karte               werden.
    3.6 Mitteilung von Änderungen                   Herausgeberin Schäden, die dem Inhaber         Die Herausgeberin übernimmt keine
    Sämtliche Änderungen gegenüber den im           aus missbräuchlicher Verwendung der            Verantwortung für den Fall, dass sich eine     5. Zahlungsmodalitäten/
    Antrag gemachten Angaben (namentlich Na-        Karte durch Dritte oder infolge Fälschun-      Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen      Gebühren
    mens-, Adress- und Kontoänderungen sowie        gen oder Verfälschungen der Karte durch        weigert, die Karte zu akzeptieren, oder dass
    Änderungen des/der wirtschaftlich Berech-       Dritte entstehen. Nicht als «Dritte» gelten    aus technischen oder anderen Gründen eine      5.1 Möglichkeiten und Beschrieb
    tigten) sowie die wesentliche Verschlechte-     Ehepartner oder eingetragene Partner des       Zahlung mit der Karte nicht ausgeführt wer-    (TCS MasterCard)
    rung der Einkommens- bzw. Vermögensver-         Inhabers und im gleichen Haushalt wie der      den kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen    Die Transaktionen werden monatlich
    hältnisse sind der Herausgeberin umgehend       Inhaber lebende Personen. Schäden, für die     sich die Verwendung der Karte an einem Au-     in einer Rechnung unter Angabe von
    schriftlich mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer   eine Versicherung aufzukommen hat, sowie       tomaten als unmöglich erweist oder wenn        Transaktions- und Verbuchungsdatum,
    neuen Adresse gelten Mitteilungen der Her-      allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art,     die Karte durch den Automaten beschädigt       Akzeptanzstelle und Transaktionsbetrag
    ausgeberin an die zuletzt bekannt gegebene      soweit gesetzlich zulässig, werden nicht       oder unbrauchbar gemacht wird.                 in der Kartenwährung und allenfalls in der
    Adresse als gültig zugestellt.                  übernommen. Bei allfälliger Schadenüber-                                                      Transaktionswährung ausgewiesen. Das
                                                    nahme durch die Herausgeberin hat der          4.5 Für Zusatzkarten (TCS MasterCard           Transaktionsdatum ist gleichzeitig das
    3.7 Zahlungstransaktionen im Internet           Inhaber seine Forderungen aus dem Scha-        und TCS MasterCard Load&Go)                    Fälligkeitsdatum. Die Herausgeberin kann
    Sofern eine von der Herausgeberin bzw. Ak-      densfall an die Herausgeberin abzutreten.      Der Hauptkarteninhaber haftet solidarisch      für den Versand der Monatsrechnung per
    zeptanzstelle unterstützte Zahlungsmetho-                                                      und unbeschränkt für die aus der Verwen-       Post eine Gebühr erheben. Die Höhe der
    de mit erhöhter Sicherheit zur Verfügung        4.2 Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten      dung der Zusatzkarte entstehenden Ver-         Gebühr richtet sich nach der geltenden
    steht (z.B. MasterCard SecureCode), ist der     Der Inhaber, der seinen Sorgfaltspflichten     pflichtungen und verpflichtet sich zu deren    Gebührenübersicht. Dem Inhaber einer
    Inhaber verpflichtet, diese zu verwenden.       nicht nachkommt, haftet bis zur Wirksam-       Bezahlung. Die Haftung für Schäden, die aus    TCS MasterCard stehen folgende Zahlungs-
                                                    keit einer allfälligen Sperre unbeschränkt     missbräuchlicher Verwendung durch Dritte       möglichkeiten zur Verfügung:
    3.8 Erneuerung                                  für alle aus der missbräuchlichen Verwen-      oder infolge Fälschungen oder Verfälschun-
    Erhält der Inhaber seine neue Karte nicht       dung der Karte entstehenden Schäden.           gen entstehen, richtet sich nach Ziffer 4.1.   a.	Zahlung des gesamten Rechnungsbe-
    mindestens 10 Tage vor Verfall der bisheri-                                                                                                       trages netto innert 20 Tagen ab Rech-
    gen Karte, so hat er dies der Herausgeberin     4.3 Für die mit der Karte                      4.6 Nach Beendigung des Vertrags-                  nungsdatum. Für während der aktuellen
    unverzüglich zu melden.                         abgeschlossenen Geschäfte                      verhältnisses, Rückforderung oder                  Rechnungsperiode getätigte Transak-
                                                    Die Herausgeberin lehnt jede Gewährleis-       Rückgabe der Karte/-n                              tionen fällt bei fristgerechter Bezahlung
                                                    tung und Haftung für die unter Verwendung      Das Recht zur Nutzung der Karte, insbeson-         kein Zins an, und diese Beträge werden
                                                    der Karte abgeschlossenen Geschäfte ab;        dere auch für Telefon-, Korrespondenz- oder        daher in der ersten Rechnung ohne Zins
                                                    insbesondere sind allfällige Beanstandungen    Internetbestellungen, erlischt in jedem Fall       in Rechnung gestellt;

5                                                                                                                                                                                                 6
b.	Lastschriftverfahren (LSV/Debit Direct):   er von diesem Recht Gebrauch, werden            keine Teilzahlungsmöglichkeit bzw. wird        Weise schriftlich mitgeteilt und gelten als
        Direktbelastung des in einem separaten     ab Zahlungseingang keine Zinsen mehr            kein Kredit gewährt. Allfällige Ausstände,     genehmigt, wenn der Inhaber die Karte
        Auftrag angegebenen Bank- oder Post-       belastet.                                       die das Guthaben übersteigen, sind sofort      nicht innert 30 Tagen der Herausgeberin
        kontos. Wird beim Lastschriftverfahren                                                     und im vollen Betrag zu begleichen. Auf        zurückgibt oder nach der Mitteilung weiter-
        die Belastung von der Korrespondenz-       5.2 Zahlungsverzug (TCS MasterCard)             dem Betrag sind ab Eintritt des Ausstands      verwendet.
        bank abgewiesen, so hat der Inhaber        Wird der Mindestbetrag nicht bis zum auf        bis zu dessen Begleichung Verzugszinsen
        den ausstehenden Rechnungsbetrag per       der Monatsrechnung angegebenen Termin           (Jahreszins von 14,9%) geschuldet. Die         7. Daten und Datenschutz
        Einzahlungsschein zu begleichen;           bezahlt, gerät der Inhaber mit Ablauf dieses    Herausgeberin behält sich vor, für solche
    c.	Zahlung in monatlichen Teilbeträgen,       Termins ohne Mahnung sofort in Verzug und       Ausstände eine Gebühr zu erheben.              7.1 Einholung von Informationen und
        nach Massgabe der folgenden Zahlungs-      hat Verzugszinsen (Jahreszins von 14,9%)                                                       Unterlagen, Kreditprüfungen
        und Kreditbedingungen:                     rückwirkend ab dem jeweiligen Transak-          5.5 Gebühren und weitere Kosten                Die Herausgeberin ist ermächtigt, im Zu-
                                                   tionsdatum zu bezahlen. Nach Eintritt des       Die von der Herausgeberin im Zusammen-         sammenhang mit der Ausstellung und der
    Der jeweils monatlich zu bezahlende            Verzugs ist die Herausgeberin berechtigt, für   hang mit diesen Bedingungen und der Be-        Verwendung der Karte Auskünfte, z.B. bei
    Mindestbetrag wird von der Herausgeberin       jede Rechnung oder Mahnung eine Gebühr          nutzung der Karten erhobenen Gebühren          Banken, externen Bonitätsprüfern, staatli-
    bestimmt und auf der Monatsrechnung            zu erheben, bis die ausstehenden Beträge        und weiteren Kosten werden dem Inhaber         chen Stellen, der Zentralstelle für Kreditin-
    angegeben. Er beträgt 3% des gesamten          beglichen sind. Im Falle wiederholten           gemäss separater Gebührenübersicht             formation (ZEK), der Informationsstelle für
    ausstehenden monatlichen Rechnungs-            Zahlungsverzugs ist die Herausgeberin bei       belastet. Die Gebührenübersicht bildet Teil    Konsumkredit (IKO) oder anderen Stellen,
    betrags, mindestens aber CHF 50.–. Macht       erfolgloser schriftlicher oder mündlicher       dieser Bedingungen. Die jeweils geltende       einzuholen sowie der ZEK bei Kartensper-
    der Inhaber einer TCS MasterCard von der       Kontaktaufnahme berechtigt, dem Inhaber         Gebührenübersicht kann beim Kunden-            rungen infolge Zahlungsrückständen oder
    Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch, so wird      Zahlungserinnerungen per SMS zu senden.         dienst angefordert oder im Internet unter      wegen missbräuchlicher Kartenverwen-
    ihm auf allen Rechnungsbeträgen bis zur        Dieses Recht der Herausgeberin besteht un-      www.cembra.ch/cards abgerufen werden.          dung bzw. anderen Stellen (insb. der IKO)
    vollständigen Bezahlung an die Herausge-       abhängig von der Zustimmung zur Nutzung                                                        bei entsprechenden gesetzlichen Pflichten
    berin ein Jahreszins von 14,9% in Rechnung     elektronischer Kommunikationsmittel.            5.6 Ersatz weiterer Auslagen                   Meldung zu erstatten. Der Inhaber aner-
    gestellt. Der Zins wird ab dem jeweiligen                                                      Der Inhaber ist zum Ersatz sämtlicher          kennt das Recht der ZEK und der IKO, ihren
    Transaktionsdatum berechnet und in der         5.3 Überschreiten der Kreditlimite              weiteren Auslagen (z.B. Betreibungskos-        Mitgliedern solche Daten zugänglich zu
    nächsten Monatsrechnung gesondert aus-         (TCS MasterCard)                                ten) verpflichtet, die der Herausgeberin bei   machen. Der Inhaber erklärt sich damit
    gewiesen sowie dort, zusammen mit dem          Allfällige Ausstände, welche die Kreditlimite   der Einbringung fälliger Forderungen aus       einverstanden, dass die Herausgeberin die
    unbezahlt gebliebenen Betrag der letzten       übersteigen, sind sofort und im vollen Be-      diesem Vertrag entstehen.                      entsprechenden Angaben wie auch seine
    Monatsrechnung und den seither getätigten      trag zu begleichen. Auf dem Betrag sind ab                                                     weiteren aus der Beziehung zur Heraus-
    neuen Bezügen, in Rechnung gestellt. Teil-     Datum des Überschreitens der Kredit-            6. Änderungen und                              geberin stammenden Daten auch in ihre
    zahlungen werden ab Zahlungseingang für        limite Verzugszinsen (Jahreszins von 14,9%)     Bedingungen                                    eigene Bonitätsdatenbank aufnimmt.
    den weiteren Zinsenlauf berücksichtigt. Die    geschuldet. Die Herausgeberin behält
    Herausgeberin kann Teilzahlungen nach ei-      sich vor, für solche Überschreitungen der       Die Herausgeberin behält sich vor, diese       7.2 Telefonnummernanzeige,
    genem Ermessen auf einzelne ausstehende        Kreditlimite eine Gebühr zu erheben.            Bedingungen sowie die übrigen Kon-             Aufnahme von Telefongesprächen,
    Beträge anrechnen. Der Inhaber einer TCS                                                       ditionen jederzeit zu ändern. Solche           IVR und Betrugsprävention
    MasterCard kann jederzeit den gesamten         5.4 TCS MasterCard Load&Go                      Änderungen werden dem Inhaber auf dem          Die Herausgeberin ist berechtigt, den
    ausstehenden Betrag zurückzahlen. Macht        Für die TCS MasterCard Load&Go besteht          Zirkularweg oder auf andere geeignete          Inhaber unter Anzeige der Telefonnum-

7                                                                                                                                                                                                 8
mer zu kontaktieren. Die Herausgeberin        Der Inhaber kann die Verwendung seiner         nommen sind Daten betreffend Einkaufs-        angemessenen Datenschutz gewährleistet,
    ist berechtigt, Telefongespräche mit dem      Daten zu Marketingzwecken jederzeit            und Bargeldbezugsdetails. Die Bank/Post ist   so erfolgt eine Weitergabe der Daten nur,
    Inhaber aufzuzeichnen. Alle Angaben           gegenüber der Herausgeberin schriftlich        berechtigt, der Herausgeberin Änderungen      wenn sich die Empfänger der Daten vor-
    werden vertraulich behandelt. Telefonge-      ablehnen.                                      von Kundendaten mitzuteilen.                  gängig zur Wahrung des Bankgeheimnisses
    spräche können nach Wahl der Herausge-                                                                                                     und eines angemessenen Datenschutzes
    berin automatisiert via Sprachdialogsystem    7.4 Datenbekanntgabe an                        7.5 Outsourcing der Datenbearbeitung          verpflichtet haben. Die Herausgeberin be-
    (IVR) oder persönlich geführt werden. Im      Partnerfirmen und Banken                       Die Herausgeberin kann ihre Dienst-           hält sich vor, die Daten unter anderem über
    Rahmen der Prävention oder im Rahmen          Falls die Karte Versicherungs- oder andere     leistungen teilweise an Dritte auslagern,     das Internet zu übertragen. Das Internet
    von Massnahmen gegen Betrugs- und             Leistungen von Partnerfirmen beinhaltet,       insbesondere in den Bereichen Abwicklung      ist ein weltweites, offenes und jedermann
    Missbrauchsfälle ist die Herausge-            ermächtigt der Inhaber die Herausgeberin,      von Geschäftsprozessen, IT-Sicherheit         zugängliches Netz. Entsprechend kann die
    berin ferner berechtigt, dem Inhaber          seine Daten diesen Partnerfirmen bekannt       und Systemsteuerung, Marktforschung,          Herausgeberin die Vertraulichkeit von Da-
    Warnhinweise und Hinweise betreffend          zu geben, soweit diese für die Durchfüh-       Berechnung von geschäftsrelevanten Kredit-    ten bei der Übertragung über das Internet
    Kreditlimitenüberschreitung und der-          rung und Administration des Loyalitätspro-     und Marktrisiken sowie Administration von     nicht gewährleisten.
    gleichen via elektronische Kommunika-         gramms, zur Abwicklung einer Versiche-         Vertragsverhältnissen (z.B. Antrags- und
    tionsmittel (insbesondere SMS und/oder        rungsbeziehung oder zur Erbringung             Vertragsabwicklung, Inkasso, Kommuni-         7.8 Karte als TCS Mitgliedschaftsausweis
    E-Mail) zu übermitteln. Dieses Recht der      anderer mit der Karte verknüpfter Leistungen   kation mit Inhaber). Der Inhaber ist damit    und Ausweis für Vergünstigungen bei
    Herausgeberin besteht unabhängig von der      notwendig ist. Umfasst sein können neben       einverstanden, dass die Herausgeberin zu      Partnerfirmen
    Zustimmung zur Nutzung elektronischer         den Kunden- und Kartendaten (Stammda-          diesem Zweck seine Daten an Dritte im In-     Die Karte dient auch als TCS Mitgliedschafts-
    Kommunikationsmittel.                         ten) und den kumulierten Umsatzzahlen          und Ausland bekannt geben, übertragen und    ausweis sowie als Ausweis für Vergünsti-
                                                  auch gewisse Transaktionsdaten sowie           von diesen bearbeiten lassen kann.            gungen bei Partnerfirmen. Die Erkennung
    7.3 Datenbearbeitung zu                       Status- und Kontrolldaten (insbesondere                                                      und Erfassung der Daten durch Dritte, die
    Marketingzwecken                              Sperrungen).                                   7.6 Datenbearbeitung im Ausland               Identifikation des Inhabers als Mitglied des
    Der Inhaber ermächtigt die Herausgeberin,                                                    Die Herausgeberin ist berechtigt, Daten       TCS und die Speicherung der Daten erfol-
    seine aus der Beziehung zur Herausgeberin     Die Partnerfirmen verwenden und nutzen         in Staaten bearbeiten zu lassen, deren        gen unter anderem über die auf der Karte
    oder zu TCS, TCS Sektionen und Gesell-        diese Daten zur Erfassung und Bewirtschaf-     Gesetzgebung keinen angemessenen              angebrachten Identifikationsmerkmale. Die
    schaften (z.B. Assista TCS) stammenden        tung des Loyalitätsprogramms und zu Mar-       Datenschutz gewährleistet. Der Inhaber        Herausgeberin bringt diese Identifikations-
    Daten zu bearbeiten und auszuwerten           ketingzwecken. Die Partnerfirmen werden        willigt ausdrücklich dazu ein, dass die       merkmale für und gemäss den Instruktionen
    sowie zu Marketingzwecken und -auswer-        Inhaber dieser Daten und verwenden diese       Herausgeberin berechtigt ist, die Daten-      des TCS und ausschliesslich für Belange des
    tungen im In- und Ausland zu verwenden.       in eigener Verantwortung und gemäss deren      übertragung und -bearbeitung im In- und       TCS und allfälliger Partnerfirmen an. Der
    Der Inhaber ist weiter damit einverstanden,   eigenen Datenschutzbestimmungen.               Ausland nach pflichtgemässem Ermessen         TCS und die Partnerfirmen bestimmen den
    dass seine Daten dazu verwendet werden,                                                      frei zu bestimmen.                            Umfang der über diese Identifikationsmerk-
    ihm Informationen über die Produkte und       Die Herausgeberin ist zudem berechtigt,                                                      male zu erschliessenden Daten in eigener
    Dienstleistungen der Herausgeberin oder       der Bank des Inhabers bzw. der Post (für       7.7 Vertraulichkeit der Datenbearbeitung      Verantwortung und gemäss deren eigenen
    von Dritten an seine Post-, E-Mail- oder      das Postkonto) die zur Abwicklung von          Sollten die oben erwähnten Dritten nicht      Datenschutzbestimmungen.
    Telefonadresse (z.B. SMS) zuzustellen. Die    Lastschriftverfahren (LSV/Debit Direct) not-   dem Bankgeheimnis unterstehen oder
    Herausgeberin kann Dritte mit der Versen-     wendigen Daten (kumulierte Umsatzzahlen)       sollte die Datenbearbeitung in Ländern
    dung dieser Informationen beauftragen.        zu übermitteln. Ausdrücklich davon ausge-      erfolgen, deren Gesetzgebung keinen

9                                                                                                                                                                                              10
Reise- und Flugunfallversicherung für
                                                    TCS MasterCard® und TCS MasterCard® Gold
                                                    Leistungsübersicht

                                                     Versicherungs-Leistungen                       TCS MasterCard®       TCS MasterCard® Gold
     8. Übertragung der Rechte                       Kollektive Reise- & Flugunfallversicherung
     aus dem Vertragsverhältnis
     und Securitisation                              Todesfallsumme
                                                     ab dem vollendeten 16. Lebensjahr              CHF 300 000.–             CHF 600 000.–
     Die Herausgeberin kann das Vertragsverhält-
                                                     bis zum vollendeten 16. Lebensjahr              CHF 10 000.–              CHF 10 000.–
     nis oder ihre Rechte aus dem Vertragsver-
     hältnis z.B. im Rahmen einer Forderungsab-      Invaliditätssumme
     tretung und/oder Securitisation (Verbriefung    (anteilsmässig je nach Grad der Invalidität)   CHF 300 000.–             CHF 600 000.–
     von Forderungen) ganz oder teilweise
                                                     Transport- und Rettungskosten                   CHF 60 000.–              CHF 60 000.–
     Dritten im In- und Ausland zur Übertragung
     anbieten bzw. auf Dritte im In- und Ausland
     übertragen. Sie darf solchen Dritten die im
     Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis        Kundeninformation nach VVG                      Welche Risiken sind versichert,
     stehenden Daten jederzeit zugänglich ma-                                                       und Wie ist der Umfang
     chen. Der Inhaber verzichtet diesbezüglich     Die nachfolgende Kundeninformation              des Versicherungsschutzes?
     ausdrücklich auf das Bankgeheimnis.            gibt in übersichtlicher und knapper Form
                                                    einen Überblick über die Identität des          Versichert sind die Folgen von Unfällen, die
     9. Anwendbares Recht                           Versicherers und den wesentlichen Inhalt        eine versicherte Person als Passagier (Lenker
                                                    des Versicherungsvertrages (Art. 3 des          oder Insasse) mit einem versicherten Trans-
     Die Rechtsbeziehung des Inhabers mit           Bundesgesetzes über den Versicherungs-          portmittel während einer Reise erleidet. Der
     der Herausgeberin im Zusammenhang              vertrag, VVG).                                  Umfang des Versicherungsschutzes ist:
     mit der Benützung der Karte untersteht
     schweizerischem Recht. Der Gerichts-           Wer ist Versicherer?                            -	im Todesfall eine Todesfallsumme von
     stand richtet sich nach den zwingenden                                                            CHF 300 000.– (TCS MasterCard ®)
     gesetzlichen Bestimmungen. Soweit              Der Versicherer ist die AGA International          bzw. CHF 600 000.– (TCS Master-
     solche nicht zur Anwendung kommen,             S.A., Paris, Zweigniederlassung Wallisellen        Card® Gold); für versicherte Personen,
     ist Erfüllungsort, Gerichtsstand und für       (Schweiz), nachstehend «AGA» genannt, mit          die im Zeitpunkt des Unfalles das 16.
     Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland          Sitz an der Hertistrasse 2, 8304 Wallisellen.      Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
     auch der Betreibungsort Zürich 1. Die                                                             beträgt die Todesfallentschädigung
     Herausgeberin ist berechtigt, den Inhaber      Wer ist Versicherungs-                             höchstens CHF 10 000.–;
     vor jedem anderen zuständigen Gericht          nehmerin?                                       -	im Invaliditätsfall eine Invaliditätssumme
     im In- oder Ausland zu belangen.                                                                  (anteilsmässig je nach Grad der Invalidität)
                                                    Versicherungsnehmerin ist die Cembra               von CHF 300 000.– (TCS MasterCard®)
                                                    Money Bank AG (nachstehend «Cembra»),              bzw. CHF 600 000.– (TCS MasterCard®
                                                    mit Sitz am Bändliweg 20, 8048 Zürich.             Gold);
11                                                                                                                                                    12
-	Transport- und Rettungskosten in Höhe        - Folgen von kriegerischen Ereignissen.      Wann beginnt und endet der
        von CHF 60 000.– (TCS MasterCard®            -	Ereignisse im Zusammenhang mit der        Versicherungsschutz?
        bzw. TCS MasterCard® Gold).                     Teilnahme an gewagten Handlungen,
                                                        bei denen man sich wissentlich einer      Der Versicherungsschutz beginnt ab
     Eine detaillierte Auflistung der versicherten      Gefahr aussetzt.                          Inbesitznahme der TCS MasterCard®
     Risiken sowie der Umfang des Versiche-                                                       bzw. TCS MasterCard® Gold Kreditkarte
     rungsschutzes ergeben sich aus den Allge-       Diese Auflistung enthält nur die wich-       durch den Karteninhaber und endet mit
     meinen Versicherungsbedingungen (AVB).          tigsten Ausschlüsse. Weitere Ausschlüsse     Auflösung des TCS MasterCard® bzw. TCS
                                                     ergeben sich aus den Allgemeinen             MasterCard® Gold Kreditkartenvertrages
     Welche Personen sind                            Versicherungsbedingungen und aus             (Kündigung durch die Cembra oder durch
     versichert?                                     dem VVG.                                     den Karteninhaber) bzw. mit Ablauf der
                                                                                                  Gültigkeit der TCS MasterCard® bzw. TCS
     Aufgrund des mit der Versicherungsneh-          Wer ist Prämienschuldnerin?                  MasterCard® Gold Kreditkarte. Überdies
     merin abgeschlossenen Kollektivversi-                                                        endet der Versicherungsschutz durch Kün-
     cherungsvertrages gewährt die AGA Kar-          Die Prämie wird von der Versicherungs-       digung des Kollektiv-Versicherungsvertra-
     teninhabern einer TCS MasterCard® bzw.          nehmerin übernommen.                         ges zwischen der Cembra und AGA.
     TCS MasterCard® Gold Kreditkarte sowie
     den sich aus den Allgemeinen Versiche-          Welche Pflichten haben die                   Wie behandelt die AGA Daten?
     rungsbedingungen (AVB) ergebenden zu-           versicherten Personen?
     sätzlichen Personen Versicherungsschutz                                                      Die AGA bearbeitet Daten, die sich aus den
     und ein mit den Versicherungsleistungen         -	Ihren vertraglichen oder gesetzlichen     Vertragsunterlagen oder der Vertrags-
     im Zusammenhang stehendes direktes                 Melde-, Auskunfts- oder Verhaltens-       abwicklung ergeben, und verwendet
     Forderungsrecht.                                   pflichten vollumfänglich nachzukom-       diese insbesondere für die Bestimmung
                                                        men (z.B. unverzügliche Meldung eines     der Prämie, für die Risikoabklärung, für
     Welche wesentlichen                                Schadenfalls an die AGA).                 die Bearbeitung von Leistungsfällen, für
     Ausschlüsse bestehen?                           -	Alles zu unternehmen, was zur Min-        statistische Auswertungen sowie für Mar-
                                                        derung des Schadens und zu dessen         ketingzwecke. Die Daten werden physisch
     -	Ereignisse, die bei Ausstellung der TCS         Klärung beitragen kann (z.B. Ermächti-    oder elektronisch aufbewahrt.
        MasterCard® oder TCS MasterCard®                gung Dritter, der AGA zur Abklärung des
        Gold Kreditkarte bzw. bei Inbesitznah-          Versicherungsfalles die entsprechenden    AGA kann Daten im erforderlichen Umfang
        me durch den Karteninhaber bereits              Unterlagen, Informationen etc. heraus-    an involvierte Dritte, namentlich andere
        eingetreten sind oder deren Eintritt für        zugeben).                                 beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte
        die versicherte Person bei Ausstel-                                                       und externe Sachverständige, weiterlei-
        lung der TCS MasterCard® oder TCS            Diese Auflistung enthält nur die wichtigs-   ten. Eine Datenweitergabe kann auch zum
        MasterCard® Gold Kreditkarte bzw. bei        ten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben     Zweck der Aufdeckung oder Verhinderung
        Inbesitznahme durch den Karteninha-          sich aus den Allgemeinen Versicherungs-      eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen.
        ber erkennbar waren.                         bedingungen und aus dem VVG.

13                                                                                                                                             14
Allgemeine Versicherungsbedingungen
     Reise- und Flugunfallversicherung
     Gemäss Kollektiv Versicherungsvertrag mit     3. Beginn und Dauer des                              4.3                                           5. Versicherte Transportmittel
     der Cembra Money Bank AG (nachstehend         Versicherungsschutzes                                Folgende Körperschädigungen sind auch
     «Cembra») haftet die AGA International                                                             ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung         - Bus
     S.A., Paris, Zweigniederlassung Wallisellen   Der Versicherungsschutz beginnt ab                   den Unfällen gleichgestellt: Knochenbrü-      - Eisenbahn
     (Schweiz), nachstehend AGA, für Schäden       Ausstellung der TCS MasterCard® bzw. TCS             che, sofern sie nicht eindeutig auf eine      - Flugzeug
     der versicherten Personen gemäss dem          MasterCard® Gold Kreditkarte und endet               Erkrankung zurückzuführen sind; Ver-          - Hubschrauber
     durch die nachfolgenden Bestimmun-            mit Auflösung des TCS MasterCard® bzw.               renkungen von Gelenken; Meniskusrisse;        -	Schiffe (Kreuzfahrten, Segelboot,
     gen definierten Leistungsumfang sowie         TCS MasterCard® Gold Kreditkartenver-                Muskelrisse; Muskelzerrungen; Sehnen-            Motorboot, Ruderboot)
     ergänzend durch die Bestimmungen des          trages (Kündigung durch die Cembra oder              risse; Bandläsionen sowie Trommelfell-        - Taxi
     Schweizerischen Versicherungsvertrags-        durch den Karteninhaber) bzw. mit Ablauf             verletzungen.                                 -	Mietfahrzeuge: von der versicherten
     gesetzes.                                     der Gültigkeit der TCS MasterCard® bzw.                                                               Person gegen Entgelt zur geschäftli-
                                                   TCS MasterCard® Gold Kreditkarte. Über-              4.4                                              chen oder privaten Beförderung von
     1. Versicherte Personen                       dies endet der Versicherungsschutz durch             Eine Reise beinhaltet entweder                   Waren oder Personen benutzte und von
                                                   Kündigung des Kollektiv-Versicherungs-                                                                ihr bei einem gewerbsmässigen Anbie-
     Der Versicherungsschutz erstreckt sich        vertrages zwischen der Cembra und AGA.               - einen Hin- und Rückflug oder                   ter gemietete nachfolgend aufgeführte
     auf folgende Personen:                                                                             -	mindestens eine Übernachtung ausser-          Fahrzeuge (abschliessende Aufzählung):
                                                   4. Versicherte Unfälle                                  halb des üblichen Wohnsitzes sowie            Mietwagen (Kleinbus, Personenwagen,
     -	Karteninhaber einer TCS MasterCard®                                                                einen Hin- und Rückweg und dauert             Motorhomes, Camper), Mietmotor-
        bzw. TCS MasterCard® Gold Kreditkarte      4.1                                                     insgesamt maximal 90 Tage.                    rad, Mietmotorfahrrad, Mietfahrrad,
        (nachfolgend Versicherter oder versi-      Versichert sind die Folgen von Unfällen, die                                                          Mietschiffe (Segelboot, Motorboot,
        cherte Person genannt);                    ein Passagier (Lenker oder Insasse) während          4.5                                              Ruderboot).
     -	Im gleichen Haushalt lebender Ehe-         einer Reise mit einem Transportmittel                Versichert sind zudem Unfälle bei Trans-
        gatte bzw. registrierter Lebenspartner     gemäss Ziffer 5 inkl. Ein- und Aussteigen            porten mit Transportmitteln gemäss Ziffer     Mit Ausnahme von Mietfahrzeugen sind
        des Versicherten. Ist der Versicherte      erleidet, sofern die Reisekosten im Voraus           5, welche mit einem Generalabonnement         von der versicherten Person selbst pilo-
        nicht verheiratet, so erstreckt sich der   zu mindestens 80% mit einer gültigen TCS             (muss mit Kreditkarte bezahlt sein) oder      tierte bzw. selbst gelenkte Transportmittel
        Versicherungsschutz auf die mit ihm in     MasterCard® bzw. TCS MasterCard® Gold                Halbtax-Abonnement (Abonnement und            nicht versichert.
        eheähnlicher Gemeinschaft im gleichen      Kreditkarte bezahlt wurden (Nachweis                 Fahrkarte müssen mit Kreditkarte bezahlt
        Haushalt lebende Person;                   durch Kreditkartenbeleg oder Monatsrech-             sein) gelöst worden sind.                     6. Versicherte Leistungen
     -	Im gleichen Haushalt des Versicherten      nung des Kreditkartenkontos).
        lebende, unterstützungsberechtigte                                                              4.6                                           6.1 Todesfall
        und ledige Kinder, bis zur Vollendung      4.2                                                  Darüber hinaus gilt der Versicherungs-        6.1.1
        des 25. Lebensjahres.                      Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtig-   schutz für Unfälle mit Taxi, Bus, Eisenbahn   Stirbt eine versicherte Person infolge eines
                                                   te schädigende Einwirkung eines ungewöhn-            als Zubringer zum Flughafen (Flug muss        versicherten Unfalles, bezahlt die AGA die
     2. Örtlicher Geltungsbereich                  lichen äusseren Faktors auf den menschli-            mit Karte bezahlt sein) sowie als Zubringer   vereinbarte Versicherungssumme von
                                                   chen Körper, die eine Beeinträchtigung der           vom Flughafen zur Zieldestination (Hotel,     CHF 300 000.– bei TCS MasterCard®
     Versicherungsschutz gilt weltweit.            körperlichen, geistigen oder psychischen             Ferienhaus etc.) und Wohnort.                 Karten bzw. CHF 600 000.– bei TCS Mas-
                                                   Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.                                                             terCard® Gold Karten. Für versicherte Per-

15                                                                                                                                                                                                   16
sonen, die im Zeitpunkt des Unfalles das       Die Invaliditätssumme bemisst sich nach      Verlust eines Beines unterhalb        50%      6.2.7
     16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,     der vereinbarten Versicherungssumme von      des Kniegelenkes                               Die Feststellung des Invaliditätsgrades hat
     beträgt die Todesfallentschädigung höchs-      CHF 300 000.– bei TCS MasterCard®                                                           in der Schweiz zu erfolgen.
                                                                                                 Verlust eines Fusses                  40%
     tens CHF 10 000.–. Anspruchsberechtigt         Karten bzw. CHF 600 000.– bei TCS
     sind nacheinander folgende Personen:           MasterCard® Gold Karten und dem Invali-      Verlust der Sehkraft eines Auges      30%      6.3 Transport- und Rettungskosten
                                                    ditätsgrad.                                  Verlust eines Daumens                 22%      Die notwendigen Auslagen bis höchstens
     a.	überlebender Ehegatte; ist der Kartenin-                                                                                               CHF 60 000.– werden innert 5 Jahren ab
         haber/versicherte Person nicht verhei-     6.2.2                                        Verlust des Gehörs auf einem Ohr      15%      dem Unfalltag subsidiär zu einer bestehen-
         ratet, der mit ihm im gleichen Haushalt    War die versicherte Person bereits vor dem   Verlust eines Zeigefingers            14%      den Unfallversicherung erbracht für:
         lebende Konkubinatspartner;                Unfall invalid, so berechnet sich die von
                                                                                                 Verlust eines anderen Fingers          8%
     b.	Kinder und Adoptivkinder zu gleichen       AGA zu bezahlende Invaliditätssumme auf-                                                    -	Suchaktionen, die im Hinblick auf eine
         Teilen;                                    grund der Differenz des Invaliditätsgrades                                                     Rettung oder Bergung der versicherten
                                                                                                 6.2.4
     c. die Eltern;                                 vor und nach dem Unfall.                                                                       Person unternommen werden;
                                                                                                 Die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von
     d. die Geschwister.                                                                                                                        -	alle durch den Unfall bedingten Reisen
                                                                                                 Gliedern oder Organen wird dem Verlust
                                                    6.2.3                                                                                          und Transporte der versicherten Person
                                                                                                 gleichgestellt. Bei teilweisem Verlust oder
     6.1.2                                          Invaliditätsgrad in Prozenten:                                                                 an den Behandlungsort, mit Luftfahr-
                                                                                                 teilweiser Gebrauchsunfähigkeit gilt ein
     Eine abweichende Begünstigung bedarf                                                                                                          zeugen jedoch nur, wenn dies aus me-
                                                    Verlust beider Arme oder Hände;   100%       entsprechend geringerer Prozentsatz.
     einer schriftlichen Anzeige der versicherten                                                                                                  dizinischen oder technischen Gründen
                                                    beider Beine oder Füsse; eines
     Person an den Versicherer.                                                                                                                    unumgänglich ist;
                                                    Armes oder einer Hand und                    6.2.5
                                                                                                                                                -	nicht krankheitsbedingte Rettungsaktio-
                                                    zugleich eines Beines oder                   Bei vorstehend nicht aufgeführten Be-
     6.1.3                                                                                                                                         nen zugunsten des Versicherten;
                                                    Fusses; gänzliche Lähmung;                   einträchtigungen der Gesundheit erfolgt
     Sind keine der aufgezählten Hinterlassenen                                                                                                 -	Bergung und Überführung der Leiche
                                                    unheilbare, jedes vernunftgemässe            die Bestimmung des Invaliditätsgrades
     vorhanden, werden nur die Bestattungs-                                                                                                        an den Bestattungsort.
                                                    Handeln ausschliessende Geistes-             aufgrund ärztlicher Feststellungen in
     kosten bis zu 10% der Versicherungssum-
                                                    störung; völlige Erblindung                  Anlehnung an die obigen Prozentsätze.
     me vergütet.                                                                                                                               6.4 Höchstleistung pro versicherte Person
                                                                                                 Sind vom Unfall mehrere Körperteile oder
                                                    Verlust eines Armes im              70%                                                     Pro versicherte Person und für ein und
                                                                                                 Organe betroffen, werden die Prozentsät-
     6.1.4                                          Ellbogengelenk oder ober-                                                                   dasselbe Unfallereignis werden höchstens
                                                                                                 ze zusammengezählt. Der Invaliditätsgrad
     Die Todesfallleistungen werden angemes-        halb desselben                                                                              einmal die vereinbarten Summen geleistet,
                                                                                                 kann jedoch nie mehr als 100% betragen.
     sen gekürzt, wenn der Tod nur teilweise die    Verlust eines Armes unter-          60%                                                     auch wenn die versicherte Person mehr als
     Folge eines versicherten Unfalles ist.         halb des Ellbogengelenkes                                                                   eine TCS MasterCard® bzw. TCS Master-
                                                                                                 6.2.6
                                                    oder einer Hand                                                                             Card® Gold Kreditkarte besitzt.
                                                                                                 Die Invaliditätsleistungen werden angemes-
     6.2 Invaliditätsfall                           (einschliesslich der Finger)                 sen gekürzt, wenn die Gesundheitsschä-
     6.2.1                                                                                                                                      6.5 Maximalleistung pro Luftfahrzeug
                                                    Verlust eines Beines im Knie-       60%      digung nur teilweise die Folge eines versi-
     Erleidet eine versicherte Person infolge                                                                                                   Wenn mehrere versicherte Personen mit
                                                    gelenk oder oberhalb desselben               cherten Unfalles ist. Die Invaliditätssumme
     eines versicherten Unfalles eine der unter                                                                                                 ein und demselben Luftfahrzeug verun-
                                                                                                 wird ausbezahlt, sobald das Ausmass
     Ziffer 6.2.3 aufgeführten Körperschädi-        Verlust des Gehörs auf              60%                                                     fallen, sind die von der AGA aus diesem
                                                                                                 der bleibenden Invalidität feststellbar ist.
     gungen, wird die AGA leistungspflichtig.       beiden Ohren                                                                                Vertrag zu bezahlenden Entschädigungen

17                                                                                                                                                                                            18
den Maximalbetrag von CHF 15 000 000.–        -	Unfälle infolge Teilnahme an gewagten           Versicherte sei als Unbeteiligter oder       versicherte Person hat den Anordnun-
     beschränkt. Übersteigen die Ansprüche            Handlungen, bei denen man sich wis-             bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen        gen des behandelnden Arztes und des
     diesen Betrag, so wird die Summe von             sentlich einer Gefahr aussetzt;                 verletzt worden;                             Pflegepersonals Folge zu leisten. Sie ist
     CHF 15 000 000.– proportional aufgeteilt.     -	Unfälle bei der Benützung von Luftfahr-      -	Folgen der Teilnahme an Unruhen;             verpflichtet, sich einer Untersuchung durch
                                                      zeugen und beim Fallschirmabsprung,          -	Folgen von Missbrauch von Alkohol,           die von der AGA beauftragten Ärzte zu
     6.6 Maximalleistung für alle übrigen             wenn der Versicherte vorsätzlich gegen          Drogen oder Arzneimitteln;                   unterziehen;
     Transportmittel (exkl. Luftfahrzeuge,            behördliche Vorschriften verstösst oder      -	Folgen von Vorfällen mit atomaren, bio-
     Ziffer 6.5)                                      die erforderlichen amtlichen Ausweise           logischen oder chemischen Substanzen;        8.4
     Wenn mehrere versicherte Personen                und Bewilligungen nicht besitzt;             -	Selbsttötung oder Folgen der versuch-        Von einem Todesfall ist die AGA so zeitig
     mit ein und demselben Transportmittel         -	Flugunfälle mit Flugzeugen und                  ten Selbsttötung bzw. Selbstverstüm-         zu benachrichtigen, dass eine Sektion auf
     verunfallen, sind die von der AGA aus            Hubschraubern, die ein versicherter             melung oder Folgen von Selbstverstüm-        ihre Kosten veranlasst werden kann, wenn
     diesem Vertrag zu bezahlenden Entschä-           Karteninhaber geschäftlich oder privat          melung.                                      noch anderer Ursachen als Unfall für den
     digungen auf den Maximalbetrag von               gemietet hat;                                                                                Tod in Frage kommen. Die Sektion darf
     CHF 20 000 000.– beschränkt. Übersteigen      -	Unfälle auf dem Arbeitsweg:                  8. Pflichten im Schadenfall                     nicht vorgenommen werden, wenn eine
     die Ansprüche diesen Betrag, so wird die      -	Unfälle, die auf vorsätzliches oder grob-                                                    Einsprache des Ehegatten oder bei dessen
     Summe von CHF 20 000 000.– proportio-            fahrlässiges Handeln oder Unterlassen        8.1                                             Fehlen der Eltern oder volljährigen Kinder
     nal aufgeteilt.                                  der versicherten Person zurück zu            Die versicherte Person oder anspruchs-          des Versicherten oder eine entsprechende
                                                      führen sind.                                 berechtigte Person ist verpflichtet, alles zu   Willenserklärung desselben vorliegt.
     7. Ausschlüsse und nicht                                                                      unternehmen, was zur Minderung des Scha-
     versicherte Ereignisse                        7.2                                             dens und zu dessen Klärung beitragen kann.      8.5
                                                   Nicht versichert sind:                                                                          Die AGA ist berechtigt, zusätzliche Belege
     7.1                                                                                           8.2                                             und Auskünfte, insbesondere ärztliche
     Von der Versicherung ausgeschlossen sind:     -	Folgen der von der Versicherung aus-         Die versicherte Person oder anspruchs-          Zeugnisse, zu verlangen. Die versicherte
                                                        geschlossenen Unfälle;                     berechtigte Person ist verpflichtet, ihren      bzw. anspruchsberechtigte Person räumt
     -	Unfälle, die bereits vor Ausstellung der   -	Folgen von kriegerischen Ereignissen         vertraglichen oder gesetzlichen Melde-,         AGA das Recht ein, direkt und auf eigene
        TCS MasterCard® bzw. TCS MasterCard®            in der Schweiz bzw. im Wohnstaat;          Auskunfts- oder Verhaltenspflichten             Kosten solche Belege und Auskünfte einzu-
        Gold Kreditkarte bzw. vor Antritt der      -	Folgen von kriegerischen Ereignissen im    vollumfänglich nachzukommen (u.a.               fordern. Sie entbindet die Ärzte und Spi-
        Reise eingetreten sind;                         Ausland, vorbehaltlich eines erstmaligen   unverzügliche Anzeige des versicherten          täler, die die versicherte Person behandelt
     -	Unfälle bei vorsätzlicher Ausübung              Kriegsausbruches im jeweiligen Auf-        Ereignisses bei der in Ziffer 13 genannten      haben, zu diesem Zwecke ausdrücklich von
        eines Verbrechens bzw. Vergehens oder           enthaltsland und unter der zusätzlichen    Kontaktadresse). Leistungsansprüche sind        der Schweigepflicht gegenüber der AGA.
        der Versuch dazu;                               Voraussetzung, dass der Versicherte        zu begründen und zu belegen.
     -	Unfälle mit vom Versicherten geleasten          vom Kriegsausbruch vor Ort überrascht                                                      8.6
        Motorfahrzeugen und Flugzeugen;                 wird, bleibt der Versicherungsschutz       8.3                                             Kann die versicherte Person Leistungen,
     -	Unfälle während der Teilnahme an                während 14 Tagen ab Kriegsausbruch an      Gibt ein Unfall voraussichtlich Anspruch        welche die AGA erbracht hat, auch ge-
        Wettfahrten und Trainings mit Motor-            gerechnet, in Kraft;                       auf Versicherungsleistungen, ist so bald als    genüber Dritten geltend machen, muss sie
        fahrzeugen oder Booten;                    -	Folgen der Beteiligung an Rauferei-          möglich ein zugelassener Arzt beizuziehen       diese Ansprüche wahren und an die AGA
                                                        en und Schlägereien, es sei denn, der      und für fachgemässe Pflege zu sorgen. Die       abtreten.

19                                                                                                                                                                                               20
Bestimmungen zur Nutzung von
                                                                                                elektronischen Kommunikationsmitteln
     9. Verletzung der Pflichten                    12. Gerichtsstand und                       Die vorliegenden Bestimmungen gelten für     Gründen einzustellen. Die Einstellung wird
                                                    anwendbares Recht                           die gegenseitige Kommunikation und den       auf geeignete Weise bekannt gegeben.
     Verletzt die versicherte bzw. anspruchs-                                                   Datenaustausch per E-Mail/SMS oder mit
     berechtigte Person ihre Pflichten, kann        12.1                                        anderen elektronischen Kommunikations-       2. Nutzungsumfang
     die AGA ihre Leistungen ablehnen oder          Klagen gegen die AGA können beim            mitteln (nachfolgend gemeinsam «elek-
     kürzen.                                        Gericht, am Sitz der Gesellschaft oder am   tronische Kommunikationsmittel» bzw. die     E-Mails und SMS, deren elektronische
                                                    schweizerischen Wohnort der versicher-      entsprechende Adresse «elektronische         Absenderadresse mit der vom Inhaber ge-
     10. Komplementärklausel                        ten oder anspruchsberechtigten Person       Adresse» genannt) zwischen Antragstellern/   genüber der Herausgeberin schriftlich oder,
                                                    eingereicht werden. Hat die versicherte     Inhabern (nachfolgend gemeinsam «Inha-       sofern anwendbar, über das eService-Portal
     10.1                                           oder anspruchsberechtigte Person ihren      ber» genannt) und Cembra Money Bank          mitgeteilten elektronischen Adresse über-
     Hat eine versicherte Person Anspruch aus       gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland, so ist    AG (nachfolgend «Herausgeberin» oder         einstimmen, gelten für die Herausgeberin als
     einem anderen Versicherungsvertrag (frei-      ausschliesslich Zürich Gerichtsstand.       «Bank») im Zusammenhang mit sämtlichen       vom Inhaber verfasst. Hiervon ausgenom-
     willige oder obligatorische Versicherung),                                                 bestehenden und zukünftigen Kartenkonti      men sind Fälle von Identitätsmissbrauch (z.B.
     beschränkt sich die Deckung auf den Teil       12.2                                        bei der Herausgeberin.                       infolge von Hacker-Angriffen), sofern der
     der AGA Leistungen, der denjenigen des         In Ergänzung zu diesen Bestimmungen                                                      Inhaber die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer
     anderen Versicherungsvertrages über-           gilt das Schweizerische Bundesgesetz        1. Anerkennung der Bestimmun-                4 eingehalten hat. Änderungen der elektro-
     steigt. Die Kosten werden insgesamt nur        über den Versicherungsvertrag (VVG).        gen/Widerruf/Beendigung                      nischen Adresse können der Herausgeberin
     einmal vergütet.                                                                                                                        ausschliesslich entweder schriftlich, telefo-
                                                    13. Kontaktadresse                          Mit Angabe der elektronischen Adresse so-    nisch, persönlich in einer Bankfiliale oder,
     10.2                                                                                       wie der Wahl des Inhabers, elektronische     sofern anwendbar, über das eService-Portal
     Hat die AGA trotzdem Leistungen für den        Schadenmeldungen:                           Kommunikationsmittel im Zusammenhang         mitgeteilt werden.
     gleichen Schaden erbracht, gelten diese        Cembra Money Bank AG                        mit Kartenkonti bei der Herausgeberin
     als Vorschuss, und die versicherte Person      Bändliweg 20                                nutzen zu wollen (nachfolgend «Wahl»         Die Herausgeberin behält sich im Einzelfall
     tritt ihre Ansprüche gegen den Dritten         8048 Zürich                                 genannt), erklärt sich der Inhaber mit       vor, welche Angaben/Daten via elektroni-
     (Haftpflichtiger, freiwillige oder obligato-   Tel. 044 439 40 20                          den vorliegenden Nutzungsbestimmun-          sche Kommunikationsmittel an den Inhaber
     rische Versicherung) in diesem Umfang an                                                   gen einverstanden. Die Wahl und damit        kommuniziert werden. Elektronische Mit-
     die AGA ab.                                    Informationen zur Versicherung:             der Geltungsumfang der vorliegenden          teilungen der Herausgeberin treten an die
                                                    AGA International S.A., Paris               Bestimmungen können sich entweder            Stelle von anderen Formen für Mitteilungen
     11. Verjährung                                 Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz)    auf E-Mail oder SMS oder sämtliche           gegenüber dem Inhaber, soweit nichts an-
                                                    Hertistrasse 2                              verfügbaren elektronischen Kommu-            deres bestimmt ist.
     Die Forderungen aus dem Versicherungs-         Postfach                                    nikationsmittel beziehen. Der Inhaber
     vertrag verjähren zwei Jahre nach Eintritt     CH-8304 Wallisellen                         hat jederzeit das Recht, die Vereinbarung    Der Inhaber muss andere Formen für
     der Tatsache, welche die Leistungspflicht      Tel. 044 283 32 22                          gegenüber der Herausgeberin schriftlich      Mitteilungen, welche aufgrund von be-
     begründet.                                     Fax 044 283 31 19                           zu widerrufen. Die Herausgeberin hat         sonderen vertraglichen Bestimmungen zu
                                                                                                jederzeit das Recht, die Kommunikation       beachten sind, weiterhin einhalten. Elek-
                                                    Ausgabe 2013                                und den Datenaustausch via elektronische     tronische Kommunikation ersetzt solche
                                                                                                Kommunikationsmittel ohne Angabe von         Formen für Mitteilungen nicht.

21                                                                                                                                                                                           22
Insbesondere ist die Herausgeberin bei            -	E-Mails und SMS können bei der Übertra-     Kommunikation und dem Datenaustausch          via elektronische Kommunikationsmittel
     Kartenverlust, -diebstahl oder -miss-                 gung aufgrund von technischen Fehlern/     via elektronische Kommunikationsmittel nur    mit der Herausgeberin kommuniziert.
     brauch jedenfalls auch unverzüglich                   Störungen gelöscht, fehlgeleitet oder      für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
     telefonisch zu benachrichtigen.                       verstümmelt werden.                                                                      Alle Mitteilungen der Bank gelten als gültig
                                                       -	Durch das Abrufen von Internetseiten,      Die Herausgeberin schliesst jegliche          zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kun-
     3. Risiken bei der Kommuni-                           inkl. des Klickens auf in E-Mails/SMS      Haftung für Schäden, die aus oder im          den bekannt gegebene Adresse, inklusive
     kation mit elektronischen                             eingebettete Links sowie des Öffnens von   Zusammenhang mit der Kommunikation            der mitgeteilten elektronischen Adresse,
     Kommunikationsmitteln                                 Datenanhängen, können sich unter Um-       und dem Datenaustausch via elektroni-         abgesandt worden sind. Der Kunde ver-
                                                           ständen schädliche Computerprogram-        sche Kommunikationsmittel entstehen,          pflichtet sich, der Bank von einem Wechsel
     Die Herausgeberin weist den Inhaber                   me wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner auf    soweit gesetzlich zulässig, aus.              der elektronischen Adressen sofort Kennt-
     insbesondere auf folgende Risiken bei der             dem Computer, dem Smartphone oder                                                        nis zu geben.
     Benutzung von elektronischen Kommunika-               ähnlichen Geräten des Kunden einnisten.    Der Inhaber akzeptiert im Zusammenhang
     tionsmitteln hin:                                                                                mit der offenen Kommunikation via E-Mail      Sollten Teile der vorliegenden Nutzungs-
                                                       4. Sorgfaltspflichten                          auch ausdrücklich das Risiko, dass seine      bestimmungen ganz oder teilweise un-
     -	Die Übertragung via Internet erfolgt nur                                                      Daten bei der Übermittlung durch Dritte       wirksam sein, wird die Gültigkeit der restli-
         dann verschlüsselt, wenn eine gesicherte      Bei der elektronischen Kommunikation           abgefangen oder veröffentlicht werden         chen Bestimmungen davon nicht berührt.
         https-Verbindung aufgebaut wird. Dies         gelten insbesondere die folgenden Sorg-        können und dass insoweit der Geheim-          Die rechtlich unwirksamen Bestimmungen
         ist bei eService der Fall. In vielen Fällen   faltspflichten:                                nisschutz nicht gewährleistet ist. Die        sind durch solche zu ersetzen, welche
         (inkl. Übermittlung via E-Mail) erfolgt                                                      Bank kann ihrerseits nicht dafür einstehen,   dem angestrebten Zweck möglichst nahe
         jedoch eine unverschlüsselte und offene       -	Betriebssysteme sowie Browser sind          dass E-Mails, die den Absender der Bank       kommen.
         Kommunikation via Internet. Die Über-            auf dem neusten Stand zu halten             aufweisen, von der Bank versendet wurden;
         tragung von SMS erfolgt nur teilweise            (insbesondere Sicherheitseinstellungen      oder die von der Bank versendeten oder an     Im Übrigen gelten die jeweils anwend-
         verschlüsselt, und die Verschlüsselung           und Updates). Es sind dem Stand der         die Bank gerichteten E-Mails unverfälscht,    baren produktbezogenen Bestimmun-
         ist schwach.                                     Technik entsprechende Sicherheitsvor-       rechtzeitig und beim richtigen Empfänger      gen, welche im Falle von Widersprüchen
     -	Das Internet ist ein weltweites, offenes         kehrungen zu verwenden (z.B. Firewall       eintreffen.                                   diesen Bedingungen vorgehen.
         und jedermann zugängliches Netz. Der             und Antivirenprogramm).
         Übermittlungsweg von E-Mails kann             -	Bei Zweifeln, ob eine E-Mail oder SMS       6. Weitere Bestimmungen
         nicht kontrolliert werden und erfolgt            tatsächlich von der Bank versendet
         unter Umständen auch über das Ausland.           wurde, sollte die E-Mail bzw. SMS erst      Die Bank behält sich vor, die Bestimmun-
         Entsprechend ist die Vertraulichkeit von         nach Rücksprache mit der Bank geöff-        gen zur Nutzung von elektronischen Kom-
         Daten bei der Übertragung per E-Mail             net werden oder den darin enthaltenen       munikationsmitteln jederzeit zu ändern.
         nicht gewährleistet.                             Informationen Folge geleistet werden.       Änderungen werden dem Kunden auf ge-
     -	E-Mails und deren Anhänge wie auch                                                            eignetem Weg mitgeteilt (z.B. Brief, E-Mail
         SMS können von Dritten unbemerkt              5. Haftungsausschluss                          oder, sofern anwendbar, Publikation im
         gefälscht oder verfälscht, Absender und                                                      eService-Portal) und gelten als genehmigt,
         Empfänger abgeändert und damit die            Die Herausgeberin haftet aus oder im           wenn der Kunde nicht innert einer Frist
         Authentizität vorgetäuscht werden.            Zusammenhang mit der elektronischen            von 30 Tagen widerspricht oder weiterhin

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